beeinträchtigt, sondern gestärkt; sie erzeugten ein schärferes Bewußt⸗ sein der Solidarität der Interessen der Völker hüben und drüben. (Sehr wahr!) Sie ermöglichten, daß jedes Volk für den Weltmarkt produzire, was seiner Eigenart entspreche; sie förderten die nationale Entwickelung der Völker und zugleich eine internationale Arbeits⸗ theilung, bei welcher alle Völker sich am Besten ständen. Die Verträge bänden der Form nach die einzelnen Staaten; die letzteren verpflichteten sich aber nur dazu, wozu das eigene Interesse gegenüber den Konsumenten schon Veranlassung gebe. Darum habe ja doch Fürst Bismarck selbst gerade in der ersten Periode seiner Regierung, diese durchgreifende Tarifreform im Wege der Handelsverträge eingeleitet, auch mit Oesterreich. Er habe solche zweimal, im Jahre 1865 und 1868 abgeschlossen. Es sei durchaus unwahr, daß ein solcher Vertrag irgendwie nachtheilig auf das Bundesverhältniß einwirken könne. Im Gegentheil, die Geschichte zeige, daß gerade der Tarifvertrag mit Oesterreich, welcher zehn Jahre in Kraft gestanden habe, wahrscheinlich viel einschneidender als der jetzt beabsichtigte, unmittelbar vorhergegangen sei dem Abschluß des Bündnisses. Er habe also erst die Stimmung bervorgebracht, aus der heraus man nachher zu politischer Vereinbarung gelangt sei. In dem gleichen Sinne habe sich die Adresse des Zollparlaments gleich nach seinem erstmaligen Zusammentritt über den Werth der Handelsverträge ausgesprochen. Er habe sich verpflichtet gefühlt, wegen der Beachtung, welche die Angriffe im Auslande gefunden haben, einige Worte zu sagen. — Die „Post“, welche 1879 zuerst für Schutzzölle eintrat. schrieb neulich, die Einführung von Getreidezöllen sei ein „plumpes Mittel“, um der Landwirthschaft zu helfen, dasselbe wirke wie Morphiumeinspritzungen, die, je öfter wiederholt, um so sicherer zum Ruin führten. Er müsse sagen, ihm sei noch niemals solch politischer Purzelbaum vorgekommen. Es deute das allerdings darauf hin, daß selbst im Lager der Schutzzöllner die Auflösung schon weit vorgerückt sei. Gerade die Jetztzeit sei geeignet, die Wendung herbeizuführen. Die Konsumenten ver⸗ langten darnach unter dem Druck der hohen Preise der Lebensmittel, die Produzenten seien genügend gekräftigt, den Uebergang zu ertragen, die “ des Reiches sei die allergünstigste. Der Staatssekretär Freiherr von Maltzahn habe die Mehr⸗Einnahme aus Zöllen gegen den Etatsansatz im laufenden Jahre auf 64 ½ Millionen Mark geschätzt. Inzwischen sei der Novemberausweis publizirt worden, und es ergebe sich nun, daß die Zolleinnahmen in den letzten acht Monaten des laufenden Etatsjahres um 23 ½ Millionen Mark höher seien, als im abgelaufenen Etatsjahre. Wenn in den noch ausstehenden vier Monaten auch nur der Ertrag des Vorjahres erreicht werde, könne man also auf ein Plus von 88 Millionen rechnen. Man könne daher ohne Hinzuziehung von neuen Steuern große Reformen einführen. Wenn der Antrag an die Budgetkommission verwiesen werde, so werde seine Partei dort an der Hand des Etats und der Zollrechnungen neue Belege für ihre Ansichten vorbringen können. Lehne man den Antrag ab, so beneide seine Partei die Mehrheit nicht um das Odium, das diese Mehrheit der öffentlichen Meinung gegenüber auf sich nehme. Die Macht der Verhältnisse sei stärker, als der Wille der Menschen, und er hoffe, daß für manches von Demjenigen, was der Antrag erstrebe, sich auch schon jetzt eine Mehrheit des Hauses finden werde. (Beifall bei den Freisinnigen und Sozialdemokraten.)
Abg. Lutz: Im Namen seiner politischen Freunde könne er erklären, daß sie sich dem vorliegenden Antrage gegenüber auf das Ent⸗ schiedenste ablehnend verhielten. Sie hielten an den Zöllen fest, die eine Grundlage für das Gedeihen der deutschen Volkswirthschaft gewesen seien. Sie trieben keine Interessenpolitik, keine einseitige Politik, sondern glaubten, daß es nur dem Schutz der Zölle zu danken sei, wenn heute der Landwirth seine Arbeiter einigermaßen gut lohnen könne. Sie seien sich bewußt, im allgemeinen vaterländischen Interesse an den landwirtbschaftlichen Zöllen festhalten zu müssen. (Beifall.) Die Schutzzölle kämen nicht allein dem Großgrundbesitzer zu Gute. Er selbst sei Bauer, lebe in einem Wahlkreise, in dem es Großgrundbesitz überhaupt nicht gebe, und könne nach seiner ganzen Lebensführung und seiner innigsten Ueberzeugung erklären, daß die Zölle ein Lebensinteresse für die gesammte Landwirthschaft, also auch für den Bauernstand, involvirten. In den allermeisten Fällen werde es der Erlös aus Getreide und Vieh sein, mit dem der Bauer seine nothwendigsten Ausgaben decke, seine Abgaben bezahle. Seine Ausgaben an Arbeits⸗ löhnen und Kommunalsteuern seien in den letzten Jahren ganz er⸗ heblich gewachsen, allein durch die neuen Versicherungsgesetze um fast 100 %. Bei solchen Umständen werde der Bauer eine Schmälerung seiner bisherigen Einnahmen unter keinen Umständen ertragen können, weil er schon jetzt unter den Schutzzöllen schwer um seine Existenz zu ringen habe. Eine Schmälerung des Einkommens der Bauern wäre aber die Konsequenz des Antrages Richter. Seine (des Redners) Informationen in seinem Wahlkreise ließen ihn auch zu einem weit anderen Resultat kommen als den heutigen sozial⸗ demokratischen Redner. Auch im Eifelgebiet werde der Bauer durch eine Herabsetzung der Zölle um 2 ℳ durchschnittlich mindestens 160 ℳ weniger Einnahme haben. Aber auch die anderen landwirth⸗ schaftlichen Erzeugnisse würden bei einer Ermäßigung der Zölle im Preise fallen. Es sei die eigenthümliche Taktik der Sozialdemokraten, in industriellen Bezirken von einer Blutsteuer, einer Vertheuerung der Lebensmittel zu sprechen, während man dem kleinen Grundbesitzer sage, daß die Getreidezölle das Korn doch nicht theurer gemacht hätten. Man verschweige den Umstand, daß ein Wegfall der Schutzzölle den Ge⸗ treidebau überhaupt unmöglich machen würde. Das Verfahren der Sozialdemokraten sei ebenso, als wenn Jemand sich als Freund des kleinen Beamten hinstelle und dann dafür eintrete, daß dessen Gehalt verringert werde. Der Großgrundbesitzer werde die Schmä⸗ lerung des Einkommens nach Herabsetzung der Zölle durch vermehrte Sparsamkeit, durch Abschaffung von jeglichem Luxus noch einiger⸗ maßen ertragen können, dem Bauer nehme man mit diesem Antrage das tägliche Brot. Dem kleinen Landwirth, der gar keine Arbeiter beschäftigen könne, wolle man geradezu den saueren Verdienst seiner Arbeit verringern. Wenn man also wirklich die Absicht habe, den Großgrundbesitz zu ruiniren, so werde man zu gleicher Zeit auch den Beauernstand vernichten. (Sehr richtig! rechts.) Daß der Bauernstand die Konkurrenz der exportirenden Getreide⸗ länder nicht auszuhalten vermöge, zeige das Beispiel der österreichischen Bauern. Sie befänden sich in einer geradezu unerträglichen Lage, da sie unter den Produktionskosten ver⸗ kaufen müßten, und gingen zu Grunde an der Zoll⸗ und Handels⸗ politik Ungarns. Man werde auch nicht im Ernst dem deutschen Bauernstand das Schicksal des russischen Bauern bereiten wollen. Man sehe, daß in Nord⸗Amerika das rücksichtsloseste Großkapital sich bereits des besten Getreidebodens bemächtigt habe, daß der kleine Farmer an der Konkurrenz dieser Kapitalisten zu Grunde gehe. Das⸗ selbe Schicksal würde der Antrag dem deutschen Bauer bereiten. Die Antragsteller würden mit ihrem Antrage, wenn sie durchdrängen, auch zwei Fliegen mit einem Schlage treffen: sie erfüllten ihre Ver⸗ sprechungen bei den Wahlen und verfolgten noch einen andern Zweck. Sie wüßten nämlich ganz genau, daß ein Wegfall der Zölle die Ver⸗ nichtung des Bauernstandes zur Folge haben würde und daß es für sozialdemokratische Agitatoren kein besseres Material gebe als einen verschuldeten, verarmten Bauernstand. (Lebhafter Bei⸗ fall rechts.) Vergleiche man die Behandlung der agrarischen Zölle in Deutschland mit der in anderen Ländern, so finde man den größten Kontrast zum Nachtheil Deutschlands. In Frankreich existire, ebenso wie in Deutschland, ein agrarischer Schutzzoll und doch finde man dort bei einer irgendwie ernst zu nehmenden Partei nicht den leisesten Angriff auf diese Schutzzölle. Wenn man einmal etwas über dieselben höre, so sei es der Ausdruck der Be⸗ friedigung darüber, daß unter den landwirthschaftlichen Zöllen sich in Frankreich die Landwirthschaft so günstig gestellt habe, daß in absehbarer Zeit der ganze inländische Getreidekonsum Frankreichs aus dem Lande sich werde decken lassen. In Frankreich sei seit der Zeit Heinrich's 1V. die Fürsorge für die Landwirthschaft traditionell geblieben, und auf dieser Fürsorge beruhe nicht am wenigsten die große volkswirthschaftliche und finanzielle Kraft Frankreichs, die von
der ganzen Welt angestaunt werde. In dieser Beziehung also könne Deutschland von den Franzosen sehr viel lernen. Unter dem bisherigen Schutzzollsystem habe auch in Deutschland der Roggenbau erheblich an Ausdehnung gewonnen und die Anwendung von künstlichem Dünger viel zur Hebung des Bodens beigetragen. Bei den fortgesetzten Be⸗ unruhigungen durch solche Anträge aber könne die Landwirthschaft zu größeren Kulturunternehmungen nicht schreiten. Gleichzeitig mit dem Angriff auf die landwirthschaftlichen Zölle habe man einen solchen gegen die Grenzsperre gerichtet. Gerade in Süddeutschland sei darüber ein heftiger Kampf entbrannt. Der Grund der Abneigung gegen die Grenzsperre sei aber nicht in dieser Maßregel allein zu suchen. Die Jahre 1887 und 1888 hätten schlechte Futterernten gebracht, und der Landwirth sei im Winter 1888/89 genöthigt gewesen, seine Viehstände bedeutend zu verringern, in den meisten Fällen geradezu auf die Hälfte. Da habe ein jedes Kind voraussehen können, daß die Viehpreise etwas in die Höhe gehen würden. Die Mißstimmung gegen die erhöhten Fleischpreise sei auch in Bayern noch gesteigert worden durch die Agitation bei den letzten Gemeindewahlen. Die Sachverständigen aber hätten mit ihren für die Grenzsperre sprechenden Gutachten nicht zurück⸗ gehalten. Eine Versammlung von über 200 Thierärzten habe sich dahin ausgesprochen, daß eine Milderung oder gar Aufhebung der Sperre absolut unthunlich sei, und die erste Autorität auf veterinärärztlichem Gebiete in Bayern habe sich gleichfalls in diesem Sinne ausgesprochen. Man habe aber in Bayern die Aussprüche der Experten mißachtet und einen Antrag auf Aufhebung der Sperre beim Bundesrath eingebracht. Nur aus Courtoisie gegen den zweit⸗ größten Bundesstaat habe dann die Reichsregierung dem Antrage nachgegeben. Die Experten hätten aber doch Recht gehabt, denn fortwährend höre man von Viehtransporten, bei denen ein großer Prozentsatz der Thiere erkrankt sei. Allein in Nürnberg seien in der allerletzten Zeit bei einem Transport acht, bei anderen sechs an der Maul⸗ und Klauenseuche kranke Thiere befunden worden, und der Nürnberger Magistrat habe deshalb bekannt machen müssen, daß in der Stadt die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen sei. Bei den örtlichen Verhältnissen Nürnbergs müsse das kranke Vieh, um nach dem Schlachthof transportirt zu werden, durch die Stadt geführt werden, und deshalb sei Ansteckung geradezu unvermeidlich. So lange die Grenzen offen blieben, sei die Verseuchungsgefahr eine akute. Den Werth des gesammten deutschen Viehstandes könne man auf 5000 Millionen Mark anschlagen, er bilde neben dem Getreidebau den hervorrggendsten Zweig der nationalen Produktion, der nicht in so unverantwortlicher Weise hätte der Gefahr ausgesetzt werden sollen, trotz des Gutachtens der Sachverständigen und trotz der bisherigen Erfahrungen. Die Nachbarstaaten dächten nicht daran, ihre Inter⸗ essen preiszugeben. Das Lockern der Grenzsperre bei uns habe sofort die Schweiz veranlaßt, ihre Grenzen zu schließen, und es werde noch lange ein frommer Wunsch bleiben, daß England seine Grenzen öffne. Wenn er unter solchen Umständen an den Reichskanzler die Bitte richte, die so überaus wichtige Angelegenheit nochmals untersuchen zu lassen, so sei das nur eine berechtigte Bitte, damit alle gefähr⸗ lichen Viehseuchen von den deutschen Viehbeständen ferngehalten würden. Die verbündeten Regierungen würden sich gegenüber den Kämpfen gegen die Schutzmaßregeln für die Landwirthschaft ihrer vollen Verantwortung bewußt bleiben. Wenn ihnen an der Erhal⸗ tung der Landwirthschaft nichts gelegen sei, so möchten sie immer⸗ hin den größten Frevel begehen, den man an der Landwirthschaft begehen könne, und die Zölle aufheben. Wenn aber die verbündeten Regierungen in der Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes in ge⸗ sunden, auskömmlichen Verhältnissen einen Hauptfaktor der nationalen Wohlfahrt erblickten, dann würden sie die jetzt bestehenden Zölle in ihrem vollen Umfange aufrechthalten. Ohne dieselben sei der Bauernstand ruinirt: nicht langsam und sicher, sondern schnell und sicher. (Lebhafter, anhaltender Beifall rechts und im Zentrum.)
Abg. von Schalscha: Die sozialdemokratische Partei habe die Parole ausgegeben, die Agitation auf das Land zu führen durch Leute, die mit der Landwirthschaft Bescheid wüßten. Er könne nicht behaupten, daß der erste Redner zu diesen Sachverständigen gehöre. Dann habe der Abg. Richter gesprochen, dessen Partei auch heute noch nicht ein besonderes Interesse für die Landwirthschaft habe. Eins habe ihn (Redner) gewundert. Während man früher den Abg. Richter immer nur Tadel nach dem Regierungstisch hin richten gehört habe, habe man heute mit Erstaunen wahrgenommen, daß er (der Abg. Richter) eigentlich recht unverblümt den Handelsvertrag mit Oester⸗ reich gut geheißen habe, obgleich er ihn noch nicht kenne. (Heiter⸗ keit.) Das sei eine merkwürdige Veränderung. Dann habe ein Vertreter des kleinen Bauernstandes gesprochen, dessen Ausführungen er (Redner) nur für vollständig gerechtfertigt halten könne. Auch ihm (dem Redner), der dem Großgrundbesitzerstande angehöre, sei von Seiten kleiner Grundbesitzer ganz spontan energisch ans Herz gelegt worden, nicht an den landwirthschaftlichen Zöllen rühren zu lassen. Er habe stets zu Denjenigen gehört, welche die Getreidezölle nicht als Schutz⸗, sondern lediglich als Finanzzölle angesehen hätten. Man habe ihm nun neulich im Landtage vorgeworfen, daß er keine Zahlen für seine Behauptungen beigebracht habe. Er habe diesen Vorwurf als gerecht⸗ fertigt ansehen müssen und sich die Ehre gegeben, den Herren vom Bundesrath und den Mittgliedern dieses Hauses eine Tabelle zu unterbreiten, die er als einen Versuch zu betrachten bitte, wie die Zölle auf den Getreidepreis gewirkt hätten. Die Regie⸗ rung möge ihrerseits dieses Material ergänzen bezw. verbessern. Die von ihm vorgelegte Tabelle beweise, daß die Bewegung des Roggenpreises im Wesentlichen abhänge von der Bewegung des Rubelpreises. Während der Rubel von 1868—78 gefallen sei von 280 auf 203, sei der Roggenpreis in Kiew von 103 ½ auf 75, genau in derselben Proportion gefallen. Er habe nun die Jahre 1884/85 und 1887/88 herausgegriffen und gefunden, daß 1884 der Rubelpreis geschwankt habe von 214 auf 197 ℳ und der Roggen von 157 auf 114 ℳ, im Jahre 1885 der Rubel von 192 auf 165 ℳ, der Roggen von 134 auf 118 ℳ Der Preis des Roggens habe sich also zu dem des Rubels bis auf eine unbedeutende Schwankung in dem Verhältniß von 1,4 erhalten. Dieses Ver⸗ hältniß sei nicht alterirt worden, obgleich zweimal der Zoll wesentlich erhöht worden sei. Für ihn gehe daraus zur Evidenz hervor, daß der Zoll auf die Preisbildung einen Einfluß nicht gehabt habe. Trotz des Zolls seien die Preise heruntergegangen, und er behaupte, daß der Preis des Rubels den Roggzenpreis bestimme. Es handele sich im Wesentlichen um das Schwanken des Preises von dem Gelde, in dem gezahlt werde. Was vom Rubel gelte, gelte ebenso vom Silber, und was vom Roggen gelte, gelte auch vom Weizen, und wenn das Silber steige, steige der Weizen. Das habe auch der landwirthschaftliche Minister in Nord⸗Amerika erkannt. Wenigstens sei ihm (dem Redner) mitgetheilt worden, daß die ganzen Operationen in Nord⸗Amerika ihre Veranlassung darin hatten, daß man den Silberpreis und damit den Weizen in die Höhe bringen wolle. Er möchte gerade bei Abschließung des öster⸗ reichischen Handelsvertrages der Regierung recht dringend ans Herz legen, diese Frage mit zu berücksichtigen. Geschehe dies genügend, so werde die Aufnahme des Vertrages in Deutschland eine um so freundlichere sein. Die österreichischen Landwirthe wünschten den Handelsvertrag mit uns nicht etwa, weil dann der Weizen bei uns fallen würde, sondern in der Meinung, daß dann ihr Mandat steigen müßte. Wenn er nun auch die Getreidezölle nicht als Schutz⸗ zölle betrachte, so möchte er sie andererseits als bedeutende Ein⸗ nahmequelle nicht aufgeben. Es wäre ein wunderbarer Standpunkt, wenn man Einnahmen, die vom Auslande bezahlt werden, so ohne Weiteres preisgäbe, Einnahmen, die in Preußen in der lex Huene einem erheblichen Theile des Landes zu Gute kämen. (Zuruf links: verdoppeln!) Alles habe seine Grenzen! Seine politischen Freunde ständen also beiden Anträgen sympathisch nicht gegenüber.
Abg. Dr. Buhl: Er müsse zuerst seinem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß des unvergeßlichen Begründers des Deutschen Reichs, seines ersten Kanzlers, des Fürsten Bismarck, heut vor dem Reichstage in einer Weise gedacht werden konnte, wie es von Seiten des Abg. Richter geschah. — Wenn er auch nicht soweit gehe
Zoll bezahle,
wie der Abg. Lutz, daß das Ausland den überein, daß
so stimme er (Redner) doch darin mit ihm der kleine und mittlere Bauernstand von erheblichen Vortheil habe. Von den Bauern werde der Preis an sich als zu niedrig empfunden,
kleinen Leuten in außerordentlicher, . geben worden, als früher der Fall gewesen sei;
dem Zoll einen nicht sowohl 1, sondern geklagt, daß überhaupt zeitweise eine Verkaufsmöglichkeit förmlich gefehlt habe. Durch die Getreidezölle sei diese Verkaufsmöglichkeit den
viel weiter gehender Weise ge: insofern hätten die
Getreidezölle dem kleinen Bauern außerordentlich viel mehr genützt, als den Großgrundbesitzern. (Sehr richtig!) Man habe viel von der
Wahlbewegung gesprochen. Er konstatire, daß man auch in den
städtischen Kreisen für die Nothwendigkeit der Getreidezölle ein warmes Man habe eingesehen, daß die Landwirthschaft für die gewerbetreibende städtische Bevölkerung von sehr großer Bedeutung sei, und daß dagegen die Vertheuerung der Lebensmittel in den Auch die Arbeiter hätten begriffen, daß,
Empfinden habe.
Hintergrund treten müsse. wenn die Landwirthschaft an Kaufkraft wesentlich verlieren würde, die Wahrscheinlichkeit bestände, daß die Löhne dann in weitergehender
Weise herabgedrückt würden als die Vertheuerung des Brotes durch
die Getreidepreise betrage.
Man fürchte in Arbeiterkreisen gewiß
nicht mit Unrecht, daß, wenn die Landwirthschaft noch weiter herabge⸗ drückt werde, der Zuzug der ländlichen Arbeiter nach den Städten
immer größer und die Löhne in würden. Es wäre für Deutschland ein noch viel glück als für England, wenn sich das Verhältniß zwischen Stadt
Folge dessen immer geringer größeres Un-
und Land zu Ungunsten des letzteren noch mehr verschöbe. Um nun
zu beweisen, daß die Getreidezölle nicht bloß den Großgrundbesitzern zu Gute kämen, habe er in seiner Pfalz, Untersuchungen über die angestellt.
paar Tausend er in Heimath, der n landwirthschaftlichen Verhältnisse Dort seien lauter kleine Landwirthe, nur 1⁄10 Prozent
habe über 100 Hektar Land. Selbst kleine Gemeinden in der Pfalz verkauften nach Abzug des eigenen Bedarfs noch bis zu 10 000 Zentnern
Getreide in einem Jahr. persönlich, nicht im Namen seiner Partei, gegen die Anträge.
Unter diesen Verhältnissen sei er, zwar nur Es sei
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auch noch etwas Anderes, Zölle zu bewilligen und bestehende Zölle
abzuschaffen. (Sehr richtig! rechts und im Centrum.)
Er habe
seiner Zeit gegen die Erhöhung der Zölle gestimmt, trete aber jetzt
mit demselben guten Gewissen gegen die Anträge ein.
Wie weit
die Getreidezölle auf eine Vertheuerung des Brotes direkt einwirkten,
lasse er unentschieden. In seit Jahren stationär geblieben. andere Faktoren mit. In seiner Heimath koste
Heilbronn seien die Brotpreise
in einer Stadt
das Pfund Schweinefleisch 60 ₰, in einer benachbarten 75 bis
Bei der Preisbildung wirkten auch
80 ₰. Derartige Preisschwankungen kämen selbst an einem und
demselben Ort vor. preissteigernd wirkten.
Es sei schwer, zu entscheiden, wieweit die Zölle Deshalb hätten die gesetzgebenden Faktoren
mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, wie weit unter diesen Umständen bei den entgegenstehenden Interessen auf die Erhaltung des Bauern-
standes Rücksicht genom men werden könne. Und darum habe man
alle Veranlassung, die Anträge abzulehnen. (Beifall rechts.)
Ein Vertagungsantrag wird angenommen. Schluß nach 5 Uhr.
Preußischer Staatshaushalts⸗Etat 3 für das Jahr 1891/92.
(Siehe Nr. 11 des „R. u. St. A.“ vom 13. Januar.)
Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuern weist an Einnahmen überhaupt 72 532 000 ℳ gegen 67 349 000 ℳ im
Vorjahre auf. Von dieser Summe entfallen auf die Vergütung für
Erhebungs⸗ und Verwaltungskosten der für Rechnung des Reichs er⸗
hobenen Steuern 36 831 950 ℳ, 1 605 640 ℳ mehr als im laufenden Etatsjahre, und zwar kommen auf die Zölle 9 600 000 ℳ
(+ 700 000 ℳ); auf die Tabacksteuer 183 000 ℳ (s— 800 ℳ); auf auf die
die Zuckersteuer 3 592 000 ℳ (+ 410 600 ℳ), davon Materialsteuer 2 090 400 ℳ und auf die Verbrauchsabgabe 1 502 000 ℳ; auf die Salzsteuer 184 760 ℳ (+ 4360 ℳ); auf die Branntweinsteuer 20 202 350 ℳ (+ 283 000 ℳ), nämlich auf die Maischbottich⸗und Branntweinmaterialsteuer 4 221 600 ℳ und auf die Verbrauchsabgabe und den Zuschlag zu derselben 15 980 750 ℳ; auf Brau⸗ steuer und die Uebergangsabgabe von Bier 2 723 700 ℳ (+ 147 900 ℳ); auf den Spielkartenstempel 38 700 ℳ (+ 1500 ℳ) und auf die Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte und Lotterieloos 307 040 ℳ (+ 59 140 ℳ). Die Einnahmen für alleinige Rechnung Preußens belaufen sich im Ganzen auf 35 700 050 ℳ gegen 32 122 690 ℳ im Vorjahre. Hiervon kommen auf die Entschädigung für die durch die Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande erwachsenden Kosten 10 420 ℳ (+ 20 ℳ); auf den Antheil an der deutschen Wechselstempelsteuer 74 250 ℳ (+ 2800 ℳ); auf die Stempelsteuer 23 500 000 ℳ (+ 2 900 000 ℳ); auf die Erbschafts⸗ steuer 7 400 000 ℳ (+ 500,000 ℳ); auf Brücken⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom⸗ und Kanalgefälle 2 900 000 ℳ (+. 150000 ℳ); auf Niederlage⸗, Krahn⸗ und Waagegeld 151 000 ℳ (— 6000 ℳ); auf die Kontrolgebühr für Salz 113 000 ℳ (+ 4000 ℳ); auf die Wirthschaftsabgaben in den Hohenzollernschen Landen 34 000 ℳ (+˖ 1000 ℳ); auf Strafgelder 380 000 ℳ wie im Vorjahre; auf Verwaltungskostenbeträge 900 000 ℳ wie im Vorjahre; auf Miethe für Gebäude, Grund⸗ stücke und Dienstwohnungen 90 000 ℳ (+ 5000 ℳ) und auf außerordentliche Einnahmen 147 370 ℳ (+ 20 540 ℳ). Mit Ausnahme des Antheils an der deutschen Wechselsteuer, welcher darin besteht, daß jeder Bundesstaat für die in seinem Gebiete verkauften Wechselstempelzeichen einen Antheil von 2 % erhält, sind sämmtliche Positionen nach den Durchschnittseinnahmen der drei Etatsjahre von 1887/88 bis 1889/90 berechnet worden. Die dauernden Ausgaben stellen sich bei der Central⸗Stempel⸗ und Drucksachen⸗ Verwaltung auf 231 750 ℳ, um 3970 ℳ höher als in 1890/91. Auf die Besoldungen kommen 26 200 ℳ, 2980 ℳ mehr als im Vorjahre, auf Wohnungsgeldzuschüsse 4200 ℳ, 540 ℳ mehr, auf andere persönliche Ausgaben 1350 ℳ (+ 450 ℳ) und auf sächliche Ausgaben wie im Vorjahre 200 000 ℳ Die Mehrausgaben sind sämmtlich durch Gehaltserhöhungen und die Schaffung einer neuen Assistentenstelle begründet. Bei der Provinzial⸗Steuerverwaltung werden für Besoldungen 1 847 725 ℳ (+ 24 925 ℳ); für Wohnungsgeldzuschüsse 281 065 ℳ (+ 1405 ℳ); für andere persönliche Ausgaben 201 900 ℳ (+ 5950 ℳ) und füͤr sächliche Ausgaben wie im Vorjahre 336 490 ℳ, zusammen 2 667 180 ℳ, 32 280 ℳ mehr als im laufenden Etatsjahre beansprucht. Auch hier beziehen sich die Mehrausgaben ausschließlich auf Stell⸗ vermehrung und Gehaltsaufbesserungen. Bei der Zoll⸗ und Steuer⸗ Erhebung und Kontrole sind für Besoldungen 19 345 013,34 ℳ (+ 1 032 527,43 ℳ); für Wohnungsgeldzuschüsse 1 880 000 ℳ (s— 25 300 ℳ); für andere persönliche Ausgaben 1 240 670 ℳ (+ 80 670 ℳ) und für sächliche Ausgaben 1 080 226,66 ℳ (+. 12,57 ℳ) im Ganzen 26 343 910 ℳ gegen 25 256 000 ℳ im Vorjahre ein⸗ gestellt. Auch hier gilt hinsichtlich der Mehrausgaben das bereits oben Bemerkte. Die allgemeinen Ausgaben stellen sich auf 3 042 560 ℳ gegen 3 054 820 ℳ in 1890/91 und haben nur bei der Ausrüstung und Bewaffnung der Grenz⸗ und Steueraufseher eine Verminderung von 12 260 ℳ erfahren. An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden zum Neubau eines Zollgebäudes in Altona als Ergänzungsrate 4200 ℳ verlangt. Die gesammten Ausgaben stellen sich mithin auf 32 289 600 ℳ, sodaß ein Ueberschuß von 40 242 400 ℳ gegen 36 175 500 ℳ in 1890/91 verbleibt.
In dem Etat der Bau⸗Verwaltung eeinschließlich der Centralverwaltung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten sind die Einnahmen im Ganzen auf 1 902 885 ℳ, um 106 385 ℳ höher als im Vorjahre angesetzt. Von dieser Mehreinnahme kommen 20 000 ℳ auf Miethen und Pacht, worunter sich 17 462 ℳ an Miethen befinden, welche von fiskalischen Grundstücken in den Häfen
Betriebsmittel 7 737 700 ℳ, mehr, fü Neckar⸗Bahn 86 224 ℳ, 11 216 ℳ mehr; für die Wilhelmshaven⸗ Oldenburger Bahn 202 870 ℳ, 194 870 ℳ mehr, und für unvorher⸗
zu Geestemünde, Brunshausen und Osterholz, erhoben werden und die von
dem Etat der Handelsverwaltung hierher übernommen sind. Eine weitere Mehreinnahme von 82 500 ℳ ist in den Beiträgen zur Unterhaltung der Land⸗ und Wasserstraßen u. s. w. angesetzt, da hier die erste Rate des Beitrages der Stadt Köpenick zu den Kosten des Neu⸗ baues der Brücke über die Spree in Höhe von 70 000 ℳ neu hinzu⸗ getreten ist. Die dauernden Ausgaben betragen bei dem Mini⸗ sterium für Besoldungen 467 200 ℳ gegen 450 650 ℳ in 1890/91. Diese Mehrforderung ist einmal durch die nothwendig gewordene Anstellung eines besonderen Beamten für die Ausführung bez. Leitung der Hauptnivellements an den Strömen, Kanälen u. s. w., sowie andererseits durch die Aufbesserung der Gehälter der Unterbeamten motivirt. Für Wohnungsgeldzuschüsse sind 71 880 ℳ, 1440 ℳ mehr eingestellt, für andere persönliche Ausgaben 237 350 ℳ, 36 700 ℳ mehr in Folge der Vermehrung der technischen Hülfskräfte und der Gehaltsaufbesserungen, und für sächliche Ausgaben 82 700 ℳ, 5000 ℳ mehr an Reisekosten für den ständigen Hülfsarbeiter für die Leitung der Hauptnivellements⸗Arbeiten. Die Gesammtsumme der dauernden Aus⸗ gaben bei dem Ministerium stellt sich somit auf 859 130 ℳ gegen 799 440 ℳ im Vorjahre. Die gesammten Ausgaben der Bauverwaltung be⸗ tragen 20 514 242 ℳ gegen 19 940 421 ℳ in 1890/91. Davon ent⸗ fallen auf Besoldungen 3 594 513 ℳ, 440 949 ℳ mehr als im Vor⸗ jahre und zwar kommen hiervon auf die Gehaltsverbesserungen der Bauinspektoren 226 800 ℳ, auf die Schaffung von vier neuen Bau⸗ inspektorstellen 16 800 ℳ, auf die Vermehrung der sogenannten „fliegenden Bauinspektorstellen“ 12 000 ℳ und auf die Errichtung einer Landmesserstelle bei der Rheinstrom⸗Bauverwaltung 2850 ℳ Des Weitern kommen hier die Gehaltsaufbesserungen mit 176 571,67 ℳ in Betracht. Die Wohnungsgeldzuschüsse belaufen sich auf 361 768 ℳ (+ 2692 ℳ), die anderen persönlichen Ausgaben auf 631 580 ℳ, 18 600 ℳ mehr in Folge der Stellenzulagen an Bauinspektoren und Unterbeamte, und die sächlichen Ausgaben auf 15 926 381 ℳ, 111 580 ℳ mehr als im Vorjahre, und zwar sind für Dienstaufwands⸗Entschädi⸗ gungen u. s. w. 10 785 ℳ, für Kosten für Vorarbeiten größerer Bauausführungen 25 000 ℳ, für die Unterhaltung der Regierungs⸗ Dienstgebäude und sonstige Staatsgebäude 4350 ℳ, für die Unter⸗ haltung der Seehäfen u. s. w. 27530 und für die Unterhaltung der Binnenhäfen und Binnengewässer 43 915 ℳ mehr eingestellt worden. Die vermischten Ausgaben betragen im Ganzen 21 609 892 ℳ, 22 000 ℳ mehr als in 1890/91, und zwar ist diese Mehrausgabe in erster Linie durch die Kosten der Alters⸗ und Invaliditätsversicherung bedingt. Zu einmaligen außerordentlichen Ausgaben werden 13 940 017 ℳ, 3 978 017 ℳ mehr als im Vorjahre verlangt, darunter 2 000 000 ℳ zur Regulirung der Weichsel im Bereich der Weichsel⸗Strombau⸗ verwaltung und des Rheins von Bingen abwärts, 900 000 ℳ als zweite Rate zur Schiffbarmachung der Fulda von Münden bis Kassel, 1 000 000 ℳ erste Rate zur Regulirung der Netze, 1 500 000 ℳ zur Vertiefung der Fahrrinne des kanalisirten Mains von Frankfurt bis zum Rhein, 1 000 000 ℳ zur Herstellung einer Fahrrinne von Königs⸗ berg durch das Frische Haff nach Pillau, 250 000 ℳ zur Erweiterung des Verkehrshafens zu Harburg, 305 820 ℳ zur Verbesserung und Vervollständigung der Hafenanlagen zu Harburg, 250 000 ℳ zur Vergrößerung des Hafengebiets zu Geestemünde, 120 000 ℳ zum Neubau der Brücke über die Spree bei Köpenick, 80 000 ℳ zu ver⸗ schiedenen baulichen Ausführungen an dem Königlichen Schlosse zu Königsberg i. Pr., 100 000 ℳ erste Rate zu einem Anbau und zu dem Umbau eines Flügels am Königlichen Schlosse zu Stettin und 1 000 000 ℳ als erste Rate zum Ankauf des Grundstücks Leipziger⸗ straße 125 und zur Ausführung eines Neubaues auf diesem Grund⸗ stück Behufs Erweiterung der Geschäftsräume des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten.
Der Etat der Eisenbahn⸗Verwaltung setzt die Einnahmen aus den vom Staat verwalteten Eisenbahnen auf 929 851 000 ℳ, um 79 381 000 ℳ höher an als im Vorjahre. Aus dem Antheil an der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn ist eine Einnahme von 476 837 ℳ,
8 80 324 ℳ mehr als in 1890/91, eingestellt, ferner aus dem Antheil
an der Wilhelmshaven⸗Oldenburger Eisenbahn eine solche von 378 268 ℳ, 16 104 ℳ mehr als im laufenden Etatsjahre, sodaß sich die Einnahme aus den für Rechnung des Staates verwalteten Eisen⸗ bahnen auf 930 706 105 ℳ, um 78 166 228 ℳ höher stellt, als im Vorjahre. Die Einnahmen aus den Privatbahnen, an welchen der Staat betheiligt ist, sind zusammen mit 245 340 ℳ, um 72 269 ℳ niedriger als im Vorjahre, eingestellt; die sonstigen Einnahmen mit 100 000 ℳ, 1600 ℳ weniger als im laufenden Etatsjahre. Die Summe der Einnahmen stellt sich mit⸗ hin auf 931 051 445 ℳ, um 78 092 359 ℳ höher als in 1890/91, wo sie 852 959 086 ℳ betrug. Die Betriebslänge der für Rechnung des Staats verwalteten Eisenbahnen ist für den Beginn des Etats⸗ jahres 1891/92 auf 25 089,14 km angesetzt und wird am Ende des⸗ selben 25 599,19 km betragen, sodaß sich die Betriebslänge im mitt⸗ leren Jahresdurchschnitt auf 24 658,62 km stellt. Die dauernden Ausgaben bei den vom Staat verwalteten Eisenbahnen sind an persönlichen Ausgaben auf 120 078 551 ℳ, um 11 259 235 ℳ höher als im Vorjahre angesetzt, und entfallen hiervon auf Gehälter
108 864 018 ℳ, gegen 94 903 134 ℳ im Vorjahre, auf Vergütungen
an frühere Mitglieder von Direktionen u. s. w. verstaatlichter Privat⸗ bahnen 21 150 ℳ, 60 087 ℳ weniger als im Vorjahre, auf Woh⸗ nungsgeldzuschüsse 14 060 800 ℳ, 1 201 600 ℳ mehr als im laufen⸗ den Etatsjahre, auf andere persönliche Ausgaben 79 617 933 ℳ,
8 340 950 ℳ mehr als im Etatsjahre 1890/91, auf Tagegelder,
Reisekosten u. s. w. 25 068 800 ℳ, 2 219 900 ℳ mehr, auf außer⸗ ordentliche Remunerationen 2 485 718 ℳ, 187 685 ℳ mehr, auf Unterstützungen an Arbeiter und deren Hinterbliebene 12 906 100 ℳ, 510 700 ℳ mehr. An sächlichen Kosten sind eingestellt: für Bureau⸗ bedürfnisse u. s. w. 17 215 500 ℳ, 1 478 600 ℳ mehr; für Steuern, Kommunalabgaben und öffentliche Lasten 7 463 000 ℳ, 155 000 ℳ mehr; für Ersatzleistungen u. s. w. 5 953 881 ℳ, 409 668 ℳ mehr;
für Unterhaltung der Bahnanlagen 61 709 000 ℳ, 6 329 000 ℳ mehr; für die Kosten des Bahntransports 108 469 000 ℳ, 73 238 000 ℳ mehr; für die Erneuerung des Oberbaues der Bahnen 46 178 000 ℳ,
Erneuerung der Betriebsmittel
9 759 000 ℳ mehr; für die
88 646 000 ℳ, 3 969 000 ℳ mehr; für erhebliche Ergänzungen, Er⸗
weiterungen und Verbesserungen, einschließlich derer der Werkstätten 12 483 000 ℳ, 2 724 000 ℳ mehr; für die Benutzung fremder Bahn⸗ anlagen 3 577 300 ℳ, 61 500 ℳ mehr; für die Benutzung fremder
1 258 000 ℳ mehr, für die Main⸗
gesehene Ausgaben 800 ℳ, 600 ℳ mehr. Für Zinsen und Tilgungs⸗ beträge sind 3 730 959 ℳ gegen 33 990 846 ℳ in 1890/91 eingestellt. Diese Minderausgabe ist zum überwiegenden Theil durch Umwand⸗ lung von Prioritäts⸗Anleihen in konsolidirte Staatsschuld, bezw.
Kündigung des Restes der betreffenden Anleihen entstanden, theils
rührt sie daher, daß die noch verbliebenen Anleihen, soweit der Staat Selbstschuldner ist, vom 1. April 1891 ab auf die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden übergehen. Die Gesammtsumme der Ausgaben für die für Rechnung des Staats verwalteten Eisenbahnen
stellt sich somit auf 556 477 753 ℳ gegen 520 787 054 ℳ im Etats⸗ jahr 1890/91. Die Ausgaben für die Centralverwaltung und das
Eisenbahn⸗Kommissariat zu Berlin sind im Ganzen auf 1 318 830 ℳ,
um 43 500 ℳ höher als im Vorjahre angesetzt. Davon kommen auf Gehälter 640 960 ℳ (+ 27 060 ℳ), auf Wohnungsgeldzuschüsse 110 820 ℳ (+ 4140 ℳ), auf andere persönliche Ausgaben 2D00 450 ℳ
(+ 7300 ℳ), auf sächliche und vermischte Ausgaben 166 600 ℳ (+ 5000 29. und auf die Kosten der Vorarbeiten zu neuen Eisen⸗ bahnen wie im Vorjahre 200 000 ℳ Die Summe der dauernden
Ausgaben beträgt somit 557 796 583 ℳ gegen 522 079 184 ℳ im
Vorjahre. 3
Bei einer Einnahme von 931 051 445 ℳ ergiebt sich somit im Ordinarium ein Ueberschuß von 373 254 862 ℳ, bei dem aber zur Ver⸗ zinsung der EisenzahnzepPttalg chalh 207 584 016,99 ℳ in Rechnung zu stellen sind, so daß 165 670 845,01 ℳ verbleiben.
An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden im Ganzen 20 486 000 ℳ, 2 679 000 ℳ mehr als im laufen⸗
den Etatsjahre, verlangt, wovon 2 500 000 ℳ auf den Dispositions⸗ fonds zu unvorhergesehenen Ausgaben für die für Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen, sowie zur Deckung von Ausgaben bereits geschlossener extraordinärer Baufonds kommen. Die übrigen Forderungen im Extraordinarium beziehen sich in der Hauptsache auf die durch die Steigerung des Verkehrs nothwendig gewordenen Um⸗ bauten und Erweiterungen von Bahnhöfen.
Bei der Veranschlagung der Betriebs⸗Einnahmen und Ausgaben ist im Allgemeinen von den wirklichen Ergebnissen des Jahres 1889/90 ausgegangen worden, doch sind selbverständlich auch die zur Zeit der Etatsaufstellung herrschenden Verkehrsverhältnisse, sowie die auf die weitere Entwickelung derselben voraussichtlich einwirkenden Umstände unter Beobachtung der gebotenen Vorsicht entsprechend berücksichtigt worden. Bezüglich der neuen Linien ist die Veranschlagung der Ein⸗ nahmen und Ausgaben unter Vergleichung anderer, in annähernd denselben Verhältnissen befindlicher Bahnen unter Berücksichti⸗ gung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Strecken be⸗ wirkt worden. Bei der Veranschlagung der persönlichen Ausgaben ist im Hinblick auf die Eröffnung neuer Bahnstrecken und die Zunahme des Verkehrs auf eine Verstärkung des Beamten⸗ und Arbeiterpersonals Rücksicht genommen worden, ebenso hat in Folge der durch den Nachtrag zum Etat für das Jahr 1890/91 vorge⸗ nommenen Erhöhung der Gehälter der unteren und einer Anzahl von mittleren Beamtenklassen, sowie der Vermehrung von Stellenzulagen und der Erhöhung der Besoldungen der außeretatsmäßigen Beamten ein erheblicher Mehraufwand vorgesehen werden müssen. Derselbe be⸗ ziffert sich auf 7 328 000 ℳ Bei der Veranschlagung der Aufwendung an Arbeiterlöhnen hat, abgesehen von der Vermehrung des Personals, darauf Rücksicht genommen werden müssen, daß die Löhne der Eisenbahnarbeiter mit der Steigerung der Löhne, namentlich in den Gruben⸗ und Hütten⸗ bezirken und an den Hafenplätzen, sich nicht unwesentlich erhöht haben. Ein erheblich höherer Mehrbetrag an Zuschüssen wird auch für die Kranken⸗, ferner für Pensions⸗, Wittwen⸗ und Waisenkassen, theils in Folge der Vermehrung des versicherungspflichtigen Dienstpersonals und der Steigerung der Löhne, theils in Folge des Inkrafttretens der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung erfordert. Die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften der letztgenannten Versicherung erfolgt durch eine besondere Kasseneinrichtung, welche zugleich der weiter⸗ gehenden Fürsorge für die ständigen Eisenbahnarbeiter und für deren Hinterbliebene dient, und eine gleich hohe Beisteuer von der Eisenbahn⸗ Verwaltung und den Arbeitern erhebt.
Die Mittel zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung der Bahnanlagen sind mit Rücksicht auf die Erweiterung des Bahnnetzes, die Vermehrung der Unterhaltungsgegenstände und die Steigerung des Verkehrs, sowie die Erhöhung der Arbeitslöhne stärker bemessen worden. Hinsichtlich der Kosten der Züge ist in Betracht gezogen worden, daß durch die Erweiterung des Bahnnetzes, die Einlegung neuer Züge und die zu erwartende Verkehrssteigerung, sowie durch die erhöhten Preise für Kokes und Kohlen wesentliche Mehrausgaben bedingt werden. Ebenso sind die Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Betriebsmittel in erheblich höherem Maße in Ansatz gebracht worden. Für die Erneuerung des Oberbaues ist der Bedarf an Schienen, Schwellen u. s. w. auf Grund örtlicher Aufnahme nach dem thatsächlichen Bedürfnisse festgestellt und die Einheitspreise nach den zur Zeit der Veranschlagung maßgebenden Materialpreisen er⸗ mittelt worden.
Von dem Ueberschuß von 165 670 845,01 ℳ sind zunächst zur Deckung der zur planmäßigen Tilgung der vom Staat für Eisen⸗ bahnzwecke vor dem Jahre 1879 aufgenommenen oder vor oder nach diesem Zeitpunkte selbstschuldnerisch übernommenen Schulden 5 584 161,66 ℳ, ferner zur Deckung von Staatsausgaben, für welche die Mittel andernfalls durch Aufnahme neuer Anleihen beschafft werden müßten, und zwar zur außerordentlichen Tilgung von Staats⸗ schulden bezw. zur Verrechnung auf bewilligte Anleihen 17 851 751,79 ℳ und zur Deckung anderweitiger etatsmäßiger Ausgaben des Rechnungs⸗ jahres 1891/92 142 234 931,56 ℳ zu verwenden. Da aber in Folge des in den letzten Jahren eingetretenen außergewöhnlichen Verkehrs auf den Eisenbahnen die Verwaltung den an sie gestellten Anforderungen nicht überall hat gerecht werden können, so soll, um die disponiblen Fonds zur Vermehrung der Betriebsmittel zu haben, neben den etatsmäßig zur Erneuerung der Betriebsmittel vorgesehenen Beträgen, der Verwaltung ein Fonds von 20 000 000 ℳ zu diesem Zweck zur Disposition gestellt werden. Die Höhe dieser Summe ist nach dem Verhältniß der Mehrleistungen bemessen worden, welche er⸗ fahrungsmäßig zur Bewilligung des steigenden Verkehrs von Jahr zu Jahr erforderlich werden. Der Betrag soll zunächst von der Eisenbahn⸗ Kapitalschuld abgeschrieben werden, während die auf denselben zu übernehmenden Ausgaben derselben wieder zuwachsen.
In dem Etat der Lotterie⸗Verwaltung beziffern sich die Ein⸗ nahmen aus dem Lotteriespiel auf 8 256 000 ℳ, 24 200 ℳ geringer als im Vorjahre, die sonstigen Einnahmen (für Drucksachen, Entschädi⸗ gungen für die Entnahme von Papier und Feuerungsmaterial aus den Beständen der Behörde u. s. w.) auf 10 500 ℳ, 800 ℳ weniger als im laufenden Etatsjahre, sodaß sich eine Gesammteinnahme von 8 266 500 ℳ gegen 8 291 500 ℳ in 1890/91 ergiebt. Die Aus⸗ gaben stellen sich insgesammt auf 167 100 ℳ, 1600 ℳ weniger als im Vorjahre, wovon 71 300 ℳ, 800 ℳ mehr, auf Besoldungen, 11 400 ℳ wie im Vorjahre auf Wohnungsgeldzuschüsse, 9336 ℳ, 488 ℳ mehr, auf andere persönliche Ausgaben und 75 064 ℳ, 2888 ℳ weniger, auf sächliche Ausgaben entfallen. Der Ueberschuß S 8 somit auf 8 099 400 ℳ gegen 8 122 800 ℳ im laufenden
tatsjahr.
Der Etat der Münzverwaltung setzt die Einnahmen bei auf der Münze in Berlin 264 600 ℳ aus der Ausprägung von Münzen und Medaillen, gegen 220 810 im Vorjahre, und die sonstigen ver⸗ mischten Einnahmen (für Probemetalle, Probir⸗, Aushieb- und Schmelzgebühren u. dergl.) auf 17 570 ℳ, gegen 17 790 im Vorjahre, an; die der Probiranstalt in Frankfurt a. M. auf 8250 ℳ, 530 ℳ mehr als in 1890/91, an, sodaß sich eine Gesammt⸗Einnahme von 290 120 ℳ gegen 246 320 ℳ im laufenden Etatsjahre ergiebt. Die Ausgaben sind auf 67 950 ℳ für Besoldungen, 300 ℳ mehr, 4500 ℳ für Wohnungsgeldzuschuß, 3800 ℳ, 500 ℳ mehr, für andere persönliche Ausgaben, 8200 ℳ, 1000 ℳ mehr, für sächliche Ver⸗ waltungsausgaben, 197 500 ℳ, 44 500 ℳ mehr, für Betriebskosten und 7100 ℳ für sonstige Ausgaben angenommen. Die gesammte Ausgabe stellt sich somit auf 269 050 ℳ gegen 222 750 ℳ im Vorjahre.
In dem Etat des Seehandlungs⸗Instituts ist der Geschäfts⸗ gewinn mit 2 350 000 ℳ, um 298 000 ℳ höher als im Vorjahr, die Einnahmen für Rechnung des Instituts 10 400 ℳ, 83 ℳ mehr als im Vorjahr, eingestellt. Erstere Einnahme wird dem allgemeinen Staatsfonds, letztere den Erträgnissen des Seehandlungs⸗Instituts zugeführt. Die Ausgaben belaufen sich insgesammt auf 271 450 ℳ, 7250 ℳ mehr als im laufenden Etatsjahre. Davon entfallen auf Besoldungen 151 300 ℳ, 7450 ℳ mehr als in 1890/91, auf Woh⸗ nungsgeldzuschüsse 24 540 ℳ, 900 ℳ mehr, auf andere persönliche Ausgaben 56 210 ℳ, 2650 ℳ mehr, und auf sächliche Ausgaben 39 400 ℳ, 3750 ℳ weniger als im Vorjahre.
Der Etat für das Herrenhaus weist eine Einnahme von 1020 ℳ (+ 20 ℳ) und eine Ausgabe von 176 490 ℳ (+ 1920 ℳ) auf. Von der letzteren kommen auf Besoldungen 40 200 ℳ (+ 600 ℳ), auf Wohnungsgeldzuschüsse 5040 ℳ, auf andere persönliche Ausgaben 42 150 ℳ (+ 1320 ℳ) und auf sächliche Ausgaben 89 100 ℳ wie im Vorjahre.
Der Etat für das Haus der Abgeordneten setzt die Ein⸗ nahmen auf 1175 ℳ wie in 1890/91 an. Von den Ausgaben kommen 59 300 ℳ (+ 750 ℳ) auf Besoldungen, 8580 ℳ auf Wohnungsgeldzuschüsse, 65 210 ℳ auf andere persönliche Ausgaben und 1 078 680 ℳ auf sächliche Ausgaben. Die Gesammtausgabe be⸗ trägt daher 1 211 770 ℳ gegen 1 211 020 ℳ im Etatsjahr 1890/91.
In dem Etat der Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen sind bei den Einnahmen der Zuschuß zur Deckung
der Verwaltungs⸗Ausgaben mit 242 940 ℳ, gegen 206 639 ℳ in 1890/91, die Einnahmen aus der Ueberlassung von Stellen wie im Vorjahre auf 400 000 ℳ und die sonstigen Einnahmen auf 1000 ℳ, um 900 ℳ höher, eingestellt worden, sodaß die Gesammteinnahme 643 940 ℳ gegen 606 739 ℳ im laufenden Etatsjahre beträgt. Die Verwaltungsausgaben betragen an Besoldungen 90 300 ℳ, 22 665 ℳ mehr als im Vorjahre, an Wohnungsgeldzuschüssen 14 640 ℳ, 3636 ℳ mehr als im Vorjahre, an anderen persönlichen Ausgaben 62 000 ℳ, 10 000 ℳ mehr als im Vorjahre, und an sächlichen Ausgaben 76 000 ℳ An Ablieferungen an den im §. 1 des Gesetzes vom 26. April 1886 bezeichneten Fonds sind 401 000 ℳ, 900 ℳ mehr als im Vorjahre, vorgesehen. Die gesammten Ausgaben stellen sich somit auf 643 940 ℳ gegen 606 739 ℳ im Etatsjahre 1890/91.
Der Etat für das Kriegs⸗Ministerium weist eine Ein⸗ nahme von 350 ℳ gegen eine solche von 700 ℳ im Vorjahre auf. Von den Ausgaben entfallen 58 200 ℳ, 2550 ℳ mehr, auf die Verwaltung des Zeughauses in Berlin, 8880 ℳ auf Wohnungsgeld⸗ zuschüsse, 4672 ℳ, 1050 ℳ mehr, auf andere persönliche Ausgaben und 54 500 ℳ, 900 ℳ mehr, auf sächliche Ausgaben. Die Summe der Ausgaben beträgt sonach 126 252 ℳ gegen 121 752 ℳ im laufen⸗
den Etatsjahre. “ (Forktsetzung folgt.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Hagelwetter und Hagelschäden in Preußen im Jahre 1889.
In den Monaten Februar bis einschließlich November des Jahres 1889 wurden in Preußen 6823 Hagelfälle gezählt, gegen 3878, 5677 und 5562 in den Jahren 1888, 1887 und 1886, sowie gegen 11 216 im Jahre 1885. Als Hagelfall ist hierbei jedes Auf⸗ treten eines Hagelwetters in einem Erhebungsbezirk gerechnet, und zwar auch dann, wenn ein Ernteschaden nicht verursacht worden ist. An der Zunahme der Hagelfälle seit dem Vorjahre waren alle Provinzen außer Schleswig⸗Holstein und Hessen⸗Nassau, besonders stark aber Brandenburg, Ostpreußen, Sachsen und die Hohenzollernschen Lande betheiligt. Wie in den Jahren 1885, 1886 und 1887 fiel auch 1889 die überwiegende Mehr⸗ zabl der Hagelwetter in die Monate Mai, Juni und Juli, und zwar 5677 Fälle oder 83,3 % der Gesammtheit gegen 89,7 bezw. 82,0 und 84,1 % in den genannten Jahren. Dagegen nahm 1888 der August stärker an der Gesammtmenge der Hagelwetter Theil als in den vor⸗ angegangenen Jahren. Nach der Stärke waren 1889 genau 33,3 % der Hagelfälle gering, d. i. mit dem Verluste von weniger als einem Achtel der Ernte, 36,4 % mittel, d i. mit dem Verluste von einem Achtel bis zur Hälfte verbunden, 21,3 % stark, d. i. über die Hälfte einer schnittreifen Ernte, und 9,0 % sehr stark, d. i. eine schnittreife Ernte gänzlich vernichtend. Im Durch⸗ schnitt waren 1889 die Hagelfälle stärker als in den beiden weiter zurückliegenden Jahren, wo nur 16,7 bezw. 16,5 % als stark, 8,1 bezw. 5,3 % als sehr stark bezeichnet wurden. Unter den Pro⸗ vinzen war Posen am ungünstigsten daran; demnächst waren die höchsten Stärkegrade in Westpreußen und Schlesien vertreten. Be⸗ züglich, der Häufigkeit der Hagelfälle, d. h. bezüglich der Menge der Hagelwetter, welche innerhalb eines Jahres die einzelnen Erhebungs⸗ bezirke trifft, ist festgestellt, daß 1889 in Preußen unter den 5762 von Hagelschlag überhaupt heimgesuchten Erhebungsbezirken 85,5 % ein⸗ mal, 14,5 % mehrmals betroffen wurden. Nicht erheblich anders war in den drei vorhergehenden Jahren der Antheil der wiederholt von Hagel heimgesuchten an der Gesammtheit solcher Bezirke, nämlich 12,9 bezw. 14,5 und 13,8 %.
Die Zahl der durch Hagelschlag wirklich geschädigten Bezirke belief sich 1889 in Preußen auf 4956 und überstieg die entsprechenden Zahlen der drei vorangegangenen Jahre um 2351 bezw. 1261 und 1026, erreichte jedoch die Zahl des großen Hageljahres 1885, nämlich 7235, noch lange nicht. Während im Staate 9,0 % sämmtlicher Erhebungsbezirke durch Hagel wirklich beschädigt wurden (gegen 4,7 bezw. 6,7 und 7,1 % in den Jahren 1888—1886 rückwärts), stellten sich die betreffenden Verhältnißzahlen in Hohenzollern auf 15,7, in Schlesien auf 14,9, dagegen in Schleswig⸗ Holstein nur auf 2,9 %. Von der oben angegebenen Fläche wurden 429 872 ha oder 2,4 % sämmtlicher Acker⸗ und Garten⸗ ländereien in Preußen beschädigt gegen 2,6 % im Mittel der Jahre 1883/88. Unter den Provinzen entfällt auf Schlesien das größte Areal, nämlich 126 690 ha oder 5,6 % seiner Acker⸗ und Garten⸗ ländereien einschließlich der Weinberge; daran reihen sich Ostpreußen und Posen mit 52 705 und 49 343 ha. Der mit 24 206 144 ℳ fest⸗ gestellte Hagelschadenwerth für 1889 übersteigt denjenigen der Jahre 1888 und 1887 mit 11 893 608 und 16 030 733 ℳ erheb⸗ lich, in geringerem Maße den Schadenwerth von 1886 (22 346 185 ℳ), bleibt dagegen noch bedeutend hinter demjenigen der beiden weiter rückwärts liegenden Jahre, welche je über 39 Millionen Mark ergaben, zurück und erreicht auch das Mittel des Zeitraums von 1884 bis 1889 nicht. Die hagelreichsten Tage des Jahres 1889 waren für Preußen der 26. Mai, der 11. Juni und der 12. Juli, welche einen Hagelschaden von 1 956 318 bezw. 2 320 157 und 2 278 218 ℳ verursachten. Am erstgenannten Hageltage litten die östlichen Provinzen bis zur Elbe, besonders stark aber die Provinz Posen (1,180 173 ℳ). Die Hagelwetter des 11. Juni trafen wieder dieselben Provinzen, vornehmlich Schlesien, außerdem noch in niederem Maße den Regierungsbezirk Magdeburg. Auch am 12. Juli richtete wieder in Schlesien der Hagel die ärgsten Verwüstungen an; außerdem wurden an diesem Tage der Regierungsbezirk Erfurt, die Provinz Hessen⸗Nassau und in der Rheinprovinz die Regierungsbezirke Koblenz und Trier sehr durch Hagel geschädigt, verhältnißmäßig stark auch Hohenzollern. Jenen drei schweren Hageltagen reihen sich nach der Größe des in Preußen verursachten Schadens der 15. und 16. Mai, der 4. und 8. Juni mit einem Gesammtschaden von je über eine Million Mark an, weiter der 10. Juli, der 10. und der 14. Juni mit einem Gesammtschaden von noch je über 750 000 ℳ Im Jahre 1889 hat unter allen Kreisen der Kreis Düren den höchsten Hagelschaden zu verzeichnen gehabt, außer ihm aber noch 21 Kreise einen Schaden von über 200 000 ℳ, 20 Kreise einen solchen von 150 000 bis 200 000 ℳ, 35 Kreise einen solchen von 100 000 bis 150 000 ℳ Die Kreise, welche im Berichtsjahre einen Hagelschaden von über 200 000 ℳ erlitten, ordnen sich nach der Schadenhöhe wie folgt:
Kreise ℳ Kreise Düren. 648 058 Lüben. Leobschütz.. 584 788 Rössel. Habelschwerdt. 541 214 Brieg. Ratibor. 538 296 Langensalza. Meseritz.. 538 269 Köln (Land). Oschersleben 492 314 Mogilno. Glaz . .405 694 Trebnitz.
-eebeeee8585899b
irnbaum . . 313 619 Lebus. Bolkenhain. 307 078 Neumarkt.. Euskirchen. . . 279 430] Tost⸗Gleiwitz. . 211 098.
Vergleicht man den im Jahre 1889 durch Hagelschlag in Preußen entstandenen Schaden von 24 206 144 ℳ mit derjenigen Summe, welche auf Grund der Hagelversicherung von den Versicherungs⸗ gesellschaften ersetzt worden ist (7 426 415 ℳ), so ergiebt letztere 30,7 % des ersteren gegen 29,6 bezw. 39,0 — 24,8 und 28,5 % in den Jahren 1888 — 1885 rückwärts. Die Versicherungssumme der ge⸗ schädigten Flächen betrug 57 424 551 ℳ, wovon die Seitens der Ver⸗ sicherungsgesellschaften gezahlte Entschädigung 12,9 % ausmacht.
ℳ 232 961