1891 / 49 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

ne, welche durch den Handel zuerst nach Holland gelangten, nach⸗ .23 122 aber mit dem in Meißen herzestellten Rococoporzellan zu konkurriren suchte. Da uns fast nur aus den Bezeichnungen der latten und Geschirre selbst die sie bemalenden Künstler, wie Klatntam de Kooghe, Frederik van Fryton, Verhaas, Witzenburgh u. A., bekannt sind, auch die holländischen Forscher bisher mit diesem Kunstgebiet sich nicht eingehender befaßt haben, so wird der Wunsch nach einer solchen Erforschung um so reger, als, wie die beigefügte Lichtdrucktafel zeigt, die Malereien oft selbständige, äußerst wirkungsvolle Arbeiten von Künstlern waren. In der dritten Studie macht W. Koopmann auf den wichtigen Inhalt der der Hamburger Kunsthalle von E. Harzen zu⸗ gewandten Sammlung von Handzeichnungen aufmerksam. Er bezeichnet drei dieser Blätter als ächte Leonardos, ebenso viele als von der Hand Raphael's herrührende (die Kohlenzeichnung: „Der h. Sebastian“ wird in einer Aetzung wiedergegeben) und schreibt mehrere dem Antonio Pollajuolo zu. Am zahlreichsten ist drian van Östade mit fertigen Bildern, desgleichen van Goyen und Waterloo vertreten. Besonders interessant sind ein Selbst⸗ porträt Carsten's in Pastell und eine Anzahl von Zeichnungen anderer schleswig⸗bolsteinischer Zeitgenossen. Die letzte Abhandlung H. Weizsäcker’s beschäftigt sich mit den Entwürfen zum Nürnberger Sebaldusgrab, welche er in einem Konvolut deutscher Handzeichnungen des Louvre ⸗Museums aufgefunden und die von dem früh verstorbenen Sohne Peter Vischer's d. Aelt., Hermann Vischer, herrühren, jedoch bei der Ausführung des Grabmals keine Verwendung fanden. Sodann sucht der Verfasser den Antheil, den die übrigen vier Söhne an dem Sebaldusgrabmal Se seiner langen Ausführungszeit gehabt aben, des Nähern darzulegen.

Die Februar⸗Nummer der im Verlage von Velhagen und Klasing erscheinenden Monatshefte enthält eine Abhand⸗ lung A. Rosenberg's über den Bildhauer Reinhold Begas, dessen im Gegensatze zur Rauch'schen Schule hervorgegansene und wesentlich auf tieferem Naturstudium sowie größerer Innerlichkeit beruhende Entwickelung er an einigen zwanzig Reproduktionen seiner Werke zu zeigen sucht. 8 1 1

die gpeipen Februarhefte der; Fr. Pecht'schen⸗, Kunst für Alle“ sind dadurch besonders wichtig, daß die erste Nummer uns mit dem genialen ungarischen Bildhauer Georg Zala und dessen Werken, namentlich dem großartigen „Freiheitsdenkmal zu Arad“, dessen allegorische Figuren von schwunghafter Komposition zeugen, bekannt macht, während das andere Heft die bedeutendsten Vertreter der Karlsruher Landschafterschule, wie G. Schön⸗ leber, F. Kallmorgen und H. Baisch, in ihren Hauptleistungen

„Die Revolutionin der bildenden Kunst von Robert nennt sich eine hierselbst im Jul. Bohne'schen Verlage soeben erschienene kleine Schrift, welche sich in dem Antithesen und Paradoxen liebenden Stil (z. B. „der Norden ist kalt und hell, der Süden heiß und dunkel“, „Pose ist nicht Poesie“, „das harte Muß ist eine schlechte Muse“ u. s. f.) an das Buch „Rembrandt als Erzieher anlehnt und ohne klaren, leitenden Gedanken die wiedererwachende, an das Gemüth sich wendende Kunst der neueren Maler in Verbindung mit der Freilichtmalerei als das Revolutionäre zu bezeichnen beliebt, auch vom „Nihilismus“ in der Kunst spricht. G. L— Z. Medizin. 88 ¼◻ Von dem „Handwörterbuch der öffentlichen und privaten Gesundbeitspflege“, welches Dr. O. Dammer unter Mitwirkung zahlreicher wissenschaftlicher Fachmänner herausgiebt (Verlag von Ferdinand Encke in Stuttgart), liegen uns vier neue Lieferungen (5 bis 8) vor. Sie führen den Stoff von dem Artikel „Glas“ weiter bis „Pocken“. Die 5. Lieferung bringt einen aus⸗ führlichen belehrenden Abschnitt über „Haarpflege“ und dann unter „Haus“ eine Erörterung aller beim Hausbau zu beachtenden Anforde⸗ rungen im Interesse möglichster Sicherung der Bewohner vor Ge⸗ fahren, gegen klimatische Einflüsse und hvgienische Schädlichkeiten jeder Art. In besonderen Aufsätzen sind die Hausepidemien und der b“ sowie die Vorbeugungs⸗ und Gegenmittel besprochen. Lichtige Artikel sind ferner die über Hautkrankheiten und Hautpflege, über Hebeammen, Heereskrankheiten und Heizung. Den erst in neuerer Zeit entstandenen und so hoch vervollkommneten hygienischen Insti⸗ verschiedenen Länder sowie ihren Einrichtungen ist ein inter⸗ ienti itt gewidmet. In dem Artikel „Influenza“ haben schon die neuesten praktischen Erfahrungen und Beobachtungen über diese eigenthümliche Krankheit verwerthet werden können, welche uns erst vor Kurzem heimgesucht hat. Auch ihre Entstehung wird auf Mikro⸗Organismen zurückgeführt, welchen die Eigenschaft zukommen müsse, in getrocknetem, staubförmigem Zustande infektionsfähig kzu eristiren, um mit der von einem Individuum eingeathmeten Luft in dessen Körper hineinzugelangen. Endgültigen Aufschluß könne man freilich nur von der bakteriologischen Forschung erhoffen.

In dem Artikel „Isolirung“ werden die spezifischen Maßregeln zum

Schutz gesunder Bevölkerungsgruppen gegen Ansteckung durch Kranke Der Abschnitt „Jugendspiele“ bespricht im Anschluß an den

bekannten Erlaß des Kultus⸗Ministers Dr. von Goßler vom 27. Okto⸗

ber 1882 die erfolgreichen Bestrebungen zur Wiederbelebung dieser die Turngymnastik in ästhetischer Richtung ergänzenden, für die allseitige rationelle Entwickelung des jugendlichen Körpers so förderlichen Spiele. Der Verfasser des Artikels „Irrenanstalten“ (Dr. Kurella, Irrenarzt in Allenberg) plädirt nachdruͤcklich zu Gunsten einer staat⸗ lichen, die hygienischen Interessen vertretenden Aufsicht über die Ver⸗ waltung des, wie er sich ausdrückt, „fast souveränen’“ Irrenwesens der Provinzen und weist darauf hin, daß eine solche wirksame staatliche Aufsicht, welche in Preußen fehle, in außerdeutschen Staaten in Gestalt be⸗ sonderer Inspektions⸗Behörden vorhanden sei. Auch beklagt er, daß es bisher an generellen Bestimmungen über Anlage und Verwaltung der öffentlichen Irrenanstalten fehle, während andererseits die Ministerial⸗Verfügung, welche die Aufsicht über die Privat⸗Anstalten den Kreisphysicis übertragen habe, immer noch zu viel dem irdivi⸗ duellen Ermessen der Gründer solcher Anstalten überlasse. Der

rtikel „Kanalisation“ enthält eine nebeneinander stellende Uebersicht der verschiedenen Systeme. Von vielseitigem Interesse sind die dann folgenden Abschnitte, welche von der Kinderarbeit (nach den Fabrikgesetzgebungen der verschiedenen Staaten), der Kinderernährung und Kindererziehung handeln. Die Kinderernährung wird mit Recht vom sozialen Standpunkt aus als eine der wicktigsten Fragen der Gesundheitspflege bezeichnet, die neben der allgemeinen Hygiene Berücksichtigung in erster Reihe erheische, wenn man die enorme Kindersterblichkeit durch vernünftige Fürsorge beschränken wolle. In dem Abschnitt wird daher der Versuch gemacht, ein vollständiges, für die einzelnen Lebensjahre geregeltes System der Kinderernährung auf⸗ zustellen. Kaum minder wichtig ist die Kindererziehung, die vom hygienischen und pädagogischen Standpunkt aus erörtert wird; Artikel über Kinder⸗ gärten und Kinderschutz reihen sich an. Der Abschnitt ⸗Kleidung ertheilt vielerlei rationelle Winke und Rathschläge und versucht u. A., die Anhänger des Jäger'schen Woll⸗ und des Lahmann schen Baum⸗ woll⸗Stoffregimes durch gleichmäßige Würdigung der hygienischen Eigenschaften beider Regime zu versöhnen. „Außer „Klima folgen dann eine Reihe besonders schwerwiegender Artikel, welche die Krankendflege in allen ihren Einzelheiten zum Gegenstand haben. Der sehr gründliche und ausführliche, mit vielen Plänen illustrirte Abschnitt „Krankenhaus hat einen auf diesem Gebiet woblerfahrenen Fachmann, den Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Goltdammer, dirigirenden Arzt in Bethanien zum Verfasser. Weiter seien verzeichnet die Artikel „Kurzsichtigkeit und „Leichenwesen“. In dem Letzteren, den der Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Wernich in Köslin verfaßt hat, heißt es bei Besprechung der Leichenverbrennung: „Tuer lecadavre et abolir lje cimetieère“ sei die neueste Parole der Partei⸗ gänger dieses Verfahrens. Sie behaupten, daß nicht nur die kvgienische Wissenschaft und die kräftigere Richtung der Sanitäts⸗ polizei, sondern auch die Religion und Lustin einen solchen Satz als richtig anerkannt hätten. Trotz des enormen literarischen Materials, welches zu dieser Frage Jahr für Jahr auf den Markt geworfen werde,

2 Ae Un .

trotz der unablässigen Propaganda durch Vereine und populäre Pam⸗ phlete und der räumlichen Verbreitung des Verfahrens in Ober⸗ Italien (mehr nebensächlich seien Spanien, Nord⸗Amerika, Deutschland und Frankreich betheiligt), habe die Feuerbestattung seit einem Jahr⸗ zehnt nur spärliche Verbreitung gefunden. Einen wesentlichen Antheil an den Gründen dieses Stillstandes habe die hygienisch neu durchgearbeitete Erkenntniß gehabt, daß die sanitären „Gefahren und die Gesundheitsschädlichkeit gut gehaltener Begräbnißplätze als nahezu wegfallend bezeichnet werden können. Das religiöse Bedürfniß scheine ohnehin bei einem großen Theile der Mensch⸗ heit durch das Erdbegräbniß mehr befriedigt zu werden. Die Justiz habe ihr altes Recht auf die posthume Leichenunter⸗ suchung niemals fallen gelassen und nur von wenigen Seiten habe man zugestimmt, wenn Propagandisten der Feuerbestattung die Vor⸗ nahme der Autopsie vor jeder Verbrennung als unerläßlich, dadurch aber jeden Einspruch der Kriminalrechtspflege als erledigt bezeichneten. Am Schluß weist der Verfasser darauf bin, daß der Antrag auf ge⸗ setzliche Einführung der fakultativen Leichenverbrennung in Preußen von zuständiger Stelle am 13. März 1889 abgelehnt worden ist, wobei es vorläufig sein Bewenden baben dürfte. Von demselben Mitarbeiter rühren die (auf „Luft“, „Mäßigkeitsbestrebungen“ ꝛc. fol⸗ genden) Artikel über „Medizinalwesen“ und was dazu gehört, her. Dem in dem Artikel „Milch“ behandelten wichtigen Nahrungsmittel entsprechend, ist dieser Abschnitt einer der umfangreichsten des ganzen Lexikons. Die folgenden Artikel betreffen alles Das, was zum Militärdienst, der Tauglichkeit dazu, der militärischen Ausrüstung, den militärischen Strafanstalten, den Unterkünften für Soldaten (Baracken, Biwaks, Quartieren, Lagern, Zelten) sowie der Militärkrankenpflege gehört; sie sind eingehend und gründlich behandelt. Außer den Abschnitten über „Milzbrand“ und „Mineralwässer“ verdienen besondere Her⸗ vorhebung die von der „Nachtarbeit“ und den gesetzlichen Be⸗ stimmungen darüber in den verschiedenen Staaten sowie über die „Nähmaschinen⸗Arbeit“ handelnden, welche Regierungs⸗Rath Dr. Petri, Mitglied des Kaiferlichen Gesundheitsamts, verfaßt hat. In dem letzterwähnten Kapitel wird u. A. der Ausbeutung weiblicher Arbeitskräfte durch gewisse Berliner Konfektionsgeschäfte gedacht und auf die Schädlichkeit fortgesetzter, angestrengter Arbeit an Näh⸗ maschinen hingewiesen, welche Störungen der Verdauungsthätigkeit, Krankheiten der Unterleibsorgane, Verkrümmungen des Rück⸗ grats ꝛc. im Gefolge haben können, weshalb sich zum Betriebe der Nähmaschinen die Anwendung von Kleinmotoren empfehle, bei welcher der Arbeiterin ausschließlich die geschickte Führung der Nadel obliege. In dem Artikel „Nahrungsmittel“ wird eine inter⸗ essante Tabelle mitgetheilt, welche Auskunft über deren verschieden⸗ artigen Nährwerth giebt; überraschender Weise findet man darin, was Billigkeit und Nahrhaftigkeit betrifft, die Mohrrübe voran⸗ gestellt (ihr folgen Bohnen, Erbsen, Pumpernickel, Linsen). Von den Artikeln unter dem Anfangsbuchstaben „O“ seien hervorgehoben „Obst“, „Ohrenpflege“ und „Oelfarben“, in welchem letzteren die Malerkolik Berücksichtigung findet. Der Abschnitt „Papier“ handelt ausführlich von den mit der Papierindustrie verbundenen Gefahren und deren Verhütung. Die Kürze des Abschnitts „Pest“ (er umfaßt knapp drei Spalten) beweist aufs Neue, wie viel diese einst so schreck⸗ liche Geißel der Völker an ihrer Furchtbarkeit verloren hat; sie hat ibrer schlimmsten Feindin, der Kultur weichen müssen. Die Fortschritte der Letzteren spiegeln sich auch in den Artikeln „Petroleum“, „Phosphor“, „Photographie“ (die von den Vergiftungen durch die dabei zur Anwendung kommenden Chemikalien handelnd) und „Photometrie“ (ein sehr gründlicher mit vielen Abbildungen ausgestatteter Abschnitt) wider. Nach dem hygienisch wichtigen Artikel „Pilze“ schließt die 8. Liefe⸗ rung innerhalb des Abschnitts „Pocken“. Das schon öfter an dieser Stelle empfohlene Werk ist für Medizinalbeamte, Aerzte, Apotheker, Chemiker, Verwaltungsbeamte ꝛc. bestimmt und dürfte diesen nach den vorstehend gegebenen Proben als Nachschlagebuch gute Dienste leisten. In ca. 12 Lieferungen 2 ℳ) soll das Handwörterbuch vollständig werden.

ck. Die Erkennungszeichen der Lungenschwindsucht an sich selbst und deren Heilung nach Prof. Koch's neuer Methode. Von Dr. Em. Schwalbach, prakt. Arzt. Mit dem Porträt des Professors Koch und der Biographie desselben als Anhang. Berlin SW. Verlag von Siegfried Frankl. (Preis 25 4.) In dem vorliegenden Schriftchen findet der Leser eine gedrängte, gleich⸗ wohl allgemein verständliche Schilderung des Wesens der Lungen⸗ schwindsucht. Gleichzeitig ertheilt der Verfasser praktische Rathschläge für den Fall der Gefahr.

Zeitschriften.

„Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte.“ Heraus⸗ gegeben von Dr. Christian Meyer, Königlich preußischer Archivar I Klasse zu Breslau. Neue Folge. I. Jahrgang. I. Band. 1. und II. Heft. Breslau, Verlag der Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte. Dies Unternehmen tritt nicht zum ersten Male vor die Oeffentlichkeit. In den Jahren 1856— 1858 und 1872 1875 hatte die Zeitschrift in einem ansehnlichen Leserkreise sich eingebürgert. Ihr nunmehriges Wieder⸗ erscheinen darf sicherlich als zeitgemäß bezeichnet werden Jetzt, wo das Bewußtsein nationaler Zusammengehörigkeit und Einheit alle Reichsgenossen durchglüht, wo durch gemeinsame Arbeit von Fürst und Volk so mancher Gegensatz ausgeglichen wird, wo der Staat mit ge⸗ steigerter Kraft sich höhere Ziele nimmt, ist ein solches Streben be⸗ rechtigt und nothwendig. Das allseitige Erfassen der deutschen Kulturgeschichte tritt sonach als geistiges Bedürfniß hervor. Die vor uns liegende Zeitschrift hat in ihrer „neuen Folge“ sich nun zur Aufgabe gemacht, dieses nationale Bedürfniß zu befriedigen. Aus⸗ weislich der beiden ersterschienenen Hefte sucht sie ihr Problem auf zwiefache Weise zu lösen: einmal mit einer Gründlichkeit und Wissen⸗ schaftlichkeit des Inhalts, die weit über eine bloße flüchtige Unter⸗ haltung hinausstreben, und zum Andern durch eine Klarheit .und Gefälligkeit der Form, die dem Sinn der Gebildeten auch das Ernste und Schwierige anziehend machen. In erster Reihe bringt die Zeit⸗ schrift Abhandlungen zur allgemeinen und speziellen deutschen Kultur⸗ geschichte, so im I. Heft folgende größere Arbeiten: 1) „Von Waffennamen, ein Sendschreiben an einen verehrten kriegs⸗ ministeriellen Freund“. Von Paulus Cassel; 2) Die deut⸗ schen Frauen im siebzehnten Jahrhundert.“ Von Georg Steinhausen; 3) „Die Ehre im Lichte vergangener Zeit.“ Von Christian Meyer; 4) „Die Familienchronik des Ritters Michel von Ehenheim.“ Von Christian Meyer; 5) „Ein Volksgericht in den Alpen.“ Von P. Beck; im 2. Heft 6) „Deutsche Landes⸗ und Ortsnamen“ von Paulus Cassel; 7) „Die evangelischen Gemeinden vor der Reformation“ von Otto Henne am Rhyn; 8) „Briefe der Herzogin Maria Anna Christina von Bayern, vermählten Dauphine von Frankreich“ von Leopold von Beckh⸗Widmannstetter; 9) „Aus der Glanzzeit des sächsisch⸗polnischen Hofes“ von Karl Biedermann. Außerdem bietet sie kleinere Mit⸗ theilungen, bibliographische Zusammenstellungen der einschlägigen Literatur (einschließlich der in Zeitschriften und Tageblättern er⸗ schienenen) und Bücherbesprechungen. Die Ausstattung der Zeit⸗ schrift ist geschmackvoll. Der Preis (10 ℳ) ist mäßig gestellt. Er⸗ scheinungsweise: in Quartalsbeften. Möge dies Unternehmen, ge⸗ tragen von der Theilnahme aller Gebildeten, glücklich gedeihen!

Heft 1 des XV. Jahrgangs der „Monatschrift für Deutsche Beamte“ (Verlag von Friedr. Weiß Nachf., Hugo Söderström, in“ Grünberg i. Schl.) enthält u. A. folgende Abhandlungen: Hinter⸗ legung von Dienstkautionen. Remuneration der nichtständigen Hülfsarbeiter in der preußischen Justizverwaltung. Kommunal⸗ besteuerung der Beamten. Brauchen wir Beamten⸗Kasinos? Aus Parlamentspapieren. Statistisches. Für Arbeiter mit der Feder. Ueber Kassenabschlüsse. Die Anfänge preußischen Be⸗ amtenthums unter dem Großen Kurfürsten. Ueber die Pflichten des Hausvaters. Adel des Berufs. Die Gehälter der Justiz⸗ beamten. Die Stellen der Eisenbahn⸗Sekretäre. Warum bildet der Civilversorgungsschein kein genügendes Reizmittel mehr? Bücherschau. Stellenliste. 1 8

Die von der Richard Bong ’'schen Xylographischen Anstalt (Berlin W., Potsdamerstr. 88) verlegte illustrirte Zeitschrift „Moderne Kunst“ weist in den neuesten Nummern weitere erfolg⸗ reiche Versuche in der Technik des Ton⸗ und Buntdrucks auf. Die

diskrete Art der Anwendung von Farben, wie sie beispielsweise der Studienkopf einer Römerin von Franz von Lenbach und eine Madonna von Georg Buchner zeigen, sind wohl geeignet, auch die Rigorosesten zu versöhnen, welche in diesen Tuschbildern eine Ver⸗ irrung erblicken wollen. Man kann auch sicher nicht leugnen, daß z. B. die abendliche Winterlandschaft mit Mondschein von Günther⸗Naumburg in demselben 11. Heft des neuen V. Jahrgangs durch die geringe Zuthat von Farbe außerordentlich an Stimmung gewonnen hat Vorläufig sind es ja freilich immer noch nur Versuche, aber man wird die in dem Verfahren gemachten Fortschritte gerechter Weise anerkennen müssen; verspricht es doch bei weiterer Vervollkommnung in der Zukunft eine voll⸗ ständige Umwälzung in der Illustration von Druckwerken. Die großen schwarz⸗weißen Holzschnitttafeln der letzten Hefte sind für das treffliche Bong'sche Atelier, aus dem sie hervorgegangen, nicht minder verdienstlich. Besonders hervorgehoben sei die Reproduktion eines großen Gemäldes von Carl Becker, betitelt „Lachende Erben“, in welchem der Altmeister einen feinen Humor bekundet. Ferner finden wir in einem der Hefte (10) einen großen Holzschnitt nach des Spaniers Enrique Serra figurenreichem Gemälde „Lasset die Kind⸗ lein zu mir kommen“, einem Bilde, das alle Vorzüge und Schwächen der modernen naturalistischen Freilichtmaler zeigt, jedenfalls aber von großem malerischen Köonen Kunde giebt. Interessant ist ferner das Gemälde „Plauderstündchen“ des Italieners Cechi, das uns im Gegen⸗ satz zu jenem eine kleine Gesellschaft im Kostüm und Interieur der Rococo⸗Zeit vorführt. Bei der Wandlung des Geschmacks, die sich in neuester Zeit vollzogen, schon jetzt von einem mehr kunsthistorischen Interesse ist die „Heilige Familie“ von Knaus, außerdem bekannt durch die eigenthümlichen Schicksale, die das Original gehabt hat. Eine große Anzahl vortrefflicher Holzschnitte bieten sodann die kleineren einseitigen Tafeln, sowie der in mannigfacher Weise unter⸗ haltende und belehrende Text der neuesten Pefte. Aus der Fülle des Gebotenen sei nur erwähnt: eine Plauderei von dem Redacteur der Zeitschrift Paul Dobert über Sarah Bernhardt, mit Porträt und mehreren Bildnissen im Kostüm sowie dem Inneren des Ateliers der berühmten, künstereichen Tragödin; eine an⸗ ziehende Beschreibung von Stockholm von Ola Hansson mit vielen Ansichten; eine illustrirte Schilderung der Malerinsel Capri ꝛc. ꝛc. Ein größerer spannender Roman von Ernst von Wolzogen, „Der Thronfolger“ sowie Novellen kommen dem Verlangen nach erzählender Lektüre entgegen; ebenso werden die Leser über das Neueste in Literatur, Kunst und Theater auf dem Laufenden erhalten. In Anbetracht der Fülle des Gebotenen ist der Preis von 60 für die jetzt vierzehn⸗ täglich erscheinende Zeitschrift ein in der That erstaunlich niedriger, und daher wohl zu wünschen, daß die strebsame Kunstverlags⸗Anstalt auch Seitens des Publikums ihr Unternehmen immer mehr anerkannt und belohnt sähe. 1

1

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Zweckmäßigkeit eines unterirdischen Telegraphen⸗ netzes, wie solches in Deutschland seit nahezu zehn Jahren vor⸗ handen ist, wird anderen Ländern ab und zu in recht empfindlicher Weise zum Bewußtsein gebracht. Immer wieder kommt es vor, daß plötzlich auftretende Stürme die Telegraphenanlagen ganzer Ländergebiete innerhalb weniger Stunden derartig zer⸗ zausen, daß Tage lang von einem telegraphischen Verkehr keine Rede ist und wochenlange Wiederherstellungsarbeiten erforderlich sind. Wiederholt sich eine solche Katastrophe einige Male in kurzen Zwischenräumen, dann wird in wenigen Jahren für Instandsetzungs⸗ arbeiten mehr Geld ausgegeben, als die Anlage eines unter⸗ irdischen Netzes kosten würde. Der Osten Nord⸗Amerikas weiß hiervon ein Lied zu singen. Vom 10. bis 13. Juli 1888 wüthete an der atlantischen Küste der Vereinigten Staaten ein Gewittersturm, welcher den telegraphischen Verkehr des betroffenen Landstrichs bald un⸗ möglich machte. Die Städte New.York, Baltimore, Philadelphia und Wasbington hatten mit der Außenwelt nicht viel mehr Fühlung, als eine Insel im Stillen Ozean. Gerade 2 ½ Jahre waren seitdem verflossen, da erhob sich in der Nacht vom 24. zum 25. Januar an derselben Küste ein Wintersturm, der wiederum die Telegraphen⸗ und Telephonlinien wegfegte, die Stangen mit sammt dem gerissenen Drahtgewirr auf die Schienen der Eisenbahnen warf, in den Städten die haushohen, mit Hunderten von Drähten belasteten Stangen um⸗ knickte und so dem Fern⸗ und Nahverkehr zugleich ein jähes Ende be⸗ reitete. Telegraphen⸗ und Telephonlinien, Polizei⸗ und Feuerwehr⸗ telegraphen, elektrische Licht⸗ und Kraftübertragungslinien, Alles lag in wirrem Durcheinander zu Boden und machte den Verkehr in den Straßen zu einem lebensgefährlichen Unternehmen. New⸗York war zwei Tage lang von jeder Verbindung abgeschnitten; nicht besser erging es Brooklyn und Philadelphia. Es erforderte acht Tage angestrengtester Arbeit, um den telegraphischen Verkehr nothdürftig wieder in Gang zu bringen, und Wochen wird es dauern, ehe die letzten Spuren des zerstörenden Elements verwischt sind. Man darf darauf gespannt sein, ob den Amerikanern diese binnen drei Jahren zum zweiten Male ertheilte Lehre genügen wird, um sie zu veranlassen, wenigstens ihre Haupt⸗ Telegraphenlinien unterirdisch anzulegen.

Norddeutscher Lloyd in Bremen. (Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer) New⸗York⸗ und Baltimore⸗Linien: Bestimmung. „Eider“. Bremen 24. Febr. in Bremerhaven. Bremen 18. Febr. von New⸗Pork. Fuldg Bremen 21. Febr. von New⸗York. „Saale’. New⸗York 22. Febr. in New⸗York. „Werra“ . New⸗York 16. Febr. von Southampton. „Spree“ . New⸗York 20. Febr. Lizard passirt. New⸗York 23. Febr. von Southampton. Saliees. Bremen 14. Febr. von Baltimore. ö Bremen 18. Febr. von Baltimore. „Nürnberg’... Baltimore 20. Febr. in Baltimore. „München“.. Baltimore 15. Febr. Lizard passirt. „Stuttgart“... Baltimore 21. Febr. Lizarz passirt. Brasil⸗ und La Plata⸗Linien: 3

6““ Bremen 24. Febr. in Bremerhaven. Wesetit Bremen 24. Febr. von Antwerpen. Antwerp., Bremen 17. 8

Schnelld

6 Vigo, Bremen 10. Febr. von Buenos Aires. „Frankfurt“. La Plata 14. Febr. in Montevideo. h La Plata 20. Febr. in Rio. „Baltimore“ . Brasilien 20. Febr. in Bahia. „Oldenburg“. Rio, La Plata 23. Antw., Coruna, - „Hannover-y Vigo, Rio, 24. Febr. von Bremerhaven. s La Plata

Linien nach Ost⸗Asien und Australien: „Preußen-... Bremen 24. Febr. von Antwerpen. Seeee“ Bremen 21. Febr. von Singapore. 6“ Ost⸗Asien 21. Febr. in Hongkong. „Sachsen“.. Ost⸗Asien 24. Febr. in Sleez. Zö“ Bremen 24. Febr. in Bremerhaven. „Hohenzollern“. Bremen 19. Febr. in Colombo. „Hohenstaufen“ Australien 11. Febr. in Adelaide. „Kaiser Wilh. II.“ Australien 20. Febr. in Colombo. „Braunschweig“ Australien 23. Febr. von Southampton.

Hamburg, 24. Februar. (W. T., B.) Der Postdampfer „Valesia“ der Hamburg⸗ Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist heute Nachmittag n O 8 it ein⸗

getroffen.

1— ebr. St. Vincent passirt. „Leipzig“. . E1 23. Febr. St. Vincent passirt.

ebr. Las Palmas passirt.

zum Deutschen Reichs⸗An

Dritte Beilage zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Berlin, Mittwo

Untersuchungs⸗Sachen.

.Aufgebote, ustellungen u. dergl. .Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren

9 0 ß—

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesell 1 7 Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. hr 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 2* 9. Bank⸗Ausweise.

Oeffentlicher Anzeiger.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[66673] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Schuhmachermeister Heinrich Jakob Kinkel, am 14. August 1846 zu Dramburg i. Pom. geboren, in den Akten J. II. d. 1179/80 wegen Vollstreckung einer Gefängnißstrafe von noch 7 Mo⸗ naten unterm 22. Juli 1881 erlassene und unterm 12. April 1882 erneuerte Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.

Berlin, den 17. Februar 1891. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

[66672] -

Der unterm 26. Januar 1891 hinter den Arbeiter Carl Friedrich Stegemann, geboren am 12. Mai 1851 zu Ruhlsdorf bei Lanke, z Zt. unbekannten Aufenthalts, in den Akten III J. 1303/90 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.

Berlin, den 21. Februar 1891.

Königliche Staatsanwaltschaft II.

[48800] Oeffentliche Ladung.

Die nachgenannten Personen:

1) Karl Friedrich Emil Conrad, geboren am 21. April 1864 in Neudamm, Kreis Königs⸗ berg N / M., zuletzt ebendort,

2) Ernst Robert Schulz, geboren am 11. März 1866 zu Altenkirchen, Kreis Königsberg N./M., zu⸗ letzt ebendort,

3) Ernst August Wilhelm Erdmann, Gold⸗ arbeiter, geboren am 17. September 1866 in Königs⸗ berg N./M., zuletzt ebendort,

4) Hugo Paul Ernst, geboren am 5. September 1866 zu Kuͤstrin, Kreis Königsberg N./M., zuletzt ebendort, b

5) Eduard Karl Vinzenz Blume, geboren am 3. Januar 1867 zu Neu⸗Bleyen, Kreis Königs⸗ berg N./ M., zuletzt ebendort,

6) Wilhelm Höft, Schläͤchter, geboren am 26. Ok⸗ tober 1868 in Güstebiese, Kreis Königsberg N./M., zuletzt ebendort,

7) David Moses, geboren am 17. März 1868 zu Küstrin, Kreis Königsberg N./M., zuletzt ebendort,

8) Karl Albert Gränz, geboren am 20. Sep⸗ tember 1868 zu Küstrin, Kreis Königsberg N./M., zuletzt ebendort,

9) Johannes Franz Paul Wolff, geboren am 5. September 1868 in Königsberg N./M., zuletzt ebendort,

10) Ludwig Paul Emil Liebenow, geboren am 19. Oktober 1868 in Königsberg N./M., zuletzt ebendort,

11) Bruno Otto Stahr, geboren am 10. Sep⸗ tember 1868 in Güstebiese, Kreis Königsberg N./M., zuletzt ebendort,

12) Friedrich Wilbelm Knaak, geboren am 12. Januar 1868 in Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königs⸗ berg N./M., zuletzt ebendort,

sämmtlich zur Zeit unbekannten Aufenthalts, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich em Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebietes aufzuhalten Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 Str⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 2. April 1891, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. 8

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 ber Strafprozeßordnung von dem Herrn Civil⸗Vorsitzenden der Kreis⸗Ersatz⸗ Kommission zu Königsberg N./M. über die der An⸗ klage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Landsberg a./W., den 29. November 1890.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[66671] ö

In der Strafsache gegen den Militärpflichtigen August Hilß, geboren zu Glashütten, Kreis Schotten, am 15. April 1870, zuletzt wohnhaft gewesen in Großauheim, wegen Vergehens gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 St.⸗G.⸗B. ist durch Beschluß der Straf⸗ kammer Königlichen Landgerichts dahier vom 11. Fe⸗ bruar 1891, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Ange⸗ chuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗

strafe und der Kosten des Verfahrens, das im Deutschen Reiche, im Besonderen das in der Ver⸗

waltung des Beigeordneten Schmitt zu Glashütten, befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Be⸗ schlag belegt, was hiermit in Gemäßbeit des §. 326 Abs. 1 der Strafprozeßordnung veröffentlicht wird. Hanau, den 19. Februar 1891. 8 Der Erste Staatsanwalt: Schumann.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[66678] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangevollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 86 Nr. 3554 auf den Namen der Frau Privatier Herrling, Ida Franziska, geb. Kemper, hier eingetragene, in der Straße 29, Ab⸗ theilung VII. (angeblich Jagowstraße Nr. 22) belegene Grundstück am 15. Mai 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit 6 78 Reinertrag und einer Fläche

von 11 a 52 qm nur zur Grundstener veranlagt. Auszug

aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗

5 Zwangsversteigerung. Abschätzungen und andere das 8

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Feeiehn 88 den im Nieder⸗ 1 arnimschen Kreise Ban Nr 3553 auf den Grundstü eans 1, sgeford Namen der Frau Privatier Herrling, Ida Franziska, ve sügsc, heanfachen CEE“ geb. Kemper, hier eingetragene, in der Straße 29, 1 —(angeblich Jagowstraße Nr. 23) belegene Grundstück am 15. Mai 1891, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal Das Grundstück ist mit 5,96 Reinertrag und einer Fläche von 6 2 74 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, des Grundbuchblatts, etwaige andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, so⸗ wie besondere Kaufbedingungen können richtsschreiberei eingesehen werden. aufgefordert, er übergehenden densein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht Forderungen

buchblatts, etwaige Grundstück betreffende Nachweisungen, ere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und eldes gegen die berück⸗ ange zurücktreten.

Abtheilung VII.

nicht hervorging, insbesondere

36, versteigert werden.

beglaubigte Abschrift Abschäͤtzungen und

e in der Ge⸗ Flügel D, Zimmer 41,

ertheilung des Kau Alle Realberechtigten werden

sichtigten Ansprüche im senigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die S Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Mai 1891, Nachmittags 1 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verküͤndet werden.

Berlin, den 3. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

Ansprüche,

insbesondere von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen 8 Versteigerungstermin der Aufforderung zur Abgabe von Geboten und, falls der betreibende Glaͤubiger iderspri a Gerichte glaubhaft widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten nicht berücksichtigt werden und

dg hervorging, Stelle des

anzumelden

widerspricht, dem zu machen,

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 78 Nr. 3316 auf den Namen des Telegraphenbau⸗Anstalt Heinrich eingetragene, in der Abth. VIII. Nr. (angeblich Stephanstraße 63/64) belegene Grundstück am 8. Mai 1891, Mit⸗ dem unterzeichneten Neue Friedrichstraße 13,

tig! zurücktreten. jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens zerbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zus das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die des Grundstücks tritt. Das Urtheil die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Mai 1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 3. Februar 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

im Range

Straße 17 b

8 12 Uhr, vor Gerichtsstelle

Grundstück ist mit 0,18 Reinertrag und einer Fläche von 5 à 54 qm zur Grundsteuer, mit 9860 Nutzungswerth zur Gebäude⸗ lagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗

steigert werden.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Erundbuche von Berlin Band 21. des Baumeisters

steuer veranlagt.

21 Nr. 1392 auf 8 Friedrich Overbeck und des Baumeisters Georg Lüdicke, beide hierselbst, zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, in der Gontardstraße Nr. 1 belegene Grundstüch a 21. April 1891, Vormittags 10 Uhr, vor de unterzeichneten Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel Saal Nr. 40, versteigert

Nachweisungen, den Namen bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren handensein oder

Alle Realberech⸗

dem Grundbuche Gerichtsstelle, Versteigerungs⸗ insbesondere wiederkehrenden

Eintragung vermerks nicht hervorging, Forderungen von Kapital, Zinsen, Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ Aufforderung zur Ab boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht 8 widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Gebots nicht berücksichtigt werden und theilung des Kaufgeldes gegen Ansprüche im Range zurücktreten. Grundstücks

Nutzungswerth Auszug aus der Steuer Grundbuch⸗

und andere

Gebäudesteuer veranlagt. beglaubigte 8 Abschätzungen Grundstück betreffende Nachweisungen, sowi Kaufbedingungen k ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Rea⸗ gtig zerden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ . insbesondere Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen pder Kosten, spätestens im termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger dem Gerichte

gabe von Ge⸗

zu machen, erichtsschreiberei,

die berücksichtigten Diejenigen, welche 1 ks beanspruchen, Schluß des Versteige⸗ t die Einstellung des Verfahrens her⸗ beizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die des Grundstücks tritt. die Ertheilung des Zuschlags 1891, Mittags 12 Uhr, oben verkündet werden. Berlin, den 16. Februar 1891. Königliches Amtsgericht I.

Realberechtigten we

aufgefordert, rungstermins hervorging, 8— b Versteigerungs⸗

Das Urtheil wird am 15. Mai an Gerichtsstelle widerspricht,

iderspriW m. C zu machen, widrigenfalls dieselben

Feststellung nicht berücksichtigt des Kaufgeldes

im Range

Abtheilung 52 Vertheilung kücksichtigten Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefocdert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens idrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag den Anspruch an die Das Urtheil über die am 23. April obenbezeich⸗

8 zurücktreten. Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll Grundbuche von den Umgebungen Band 25 Nr. 1599 uf de des Kaufmanns Albert Hinrichs hier eingetragene, in der Brunnenstraße 3 belegene Grundstück am 10 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht e Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36, versteigert werden. stück ist weder zur Grundsteuer noch Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, erwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, berechtigten

auf den Name: herbeizuführen, r vas Kaufgeld i Grundstücks tritt. des Zuschlags 1891, Nachmittags 12. Uhr, neter Gerichtsstelle, verkündet werden. Berlin, den 16. Februar 1891. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

22. Mai Vormittags

Das Grund⸗ zur Gebäude⸗

Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grund- Invalidenhausparzellen auf den Namen der hier domizilirenden Firma J. Neumann & Co eingetragene, verlängerten Eichendorffstraße Grundstück am 23. April 1891, unterzeichneten Neue Friedrichstraße Nr. 13, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert Das Grundstück ist 10 a 49 qm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 42, ein⸗ Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ Vorhandensein Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Pebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ von Geboten anzumelden und, falls der be⸗- widerspricht, widrigenfalls dieselben

Nachweisungen,

b werden aufgefordert, selbst auf den Ersteher Vorhandensein

Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ tungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forberungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten . ü werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten zuruücktreten.

übergehenden

oder Betrag Vormittags

Gerichtsstelle,

Gebots nicht berücksichtigt

Diejenigen, gesehen werden. Grundstücks vor Schluß des Einstellung

im Range Eigenthum des ; werden aufgefordert, Versteigerungstermins ahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch Ule des Grundstücks tritt. Das Urtheil die Ertheilung 22. Mai 1891, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichts⸗ stelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 5. Februar 1891. Königliches Amtsgericht I.

zu machen,

Abtheilung 51.

werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des

vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein⸗ stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 27. April 1891, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an obenbezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden. 8 Berlin, den 19. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53. [666833 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 27 Nr. 1932 auf den Namen des Kaufmanns Albert Hinrichs eingetragene, in der Blumenstr. Nr. 14 belegene Grundstück am 22. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit einer Fläche von 2 a 99 qm weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzun⸗ gen und andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen kön⸗ nen in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht bervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Rufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstuͤcks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung es Zuschlags wird am 22. Mai 1891, Mittags 12 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden.

Berlin, den 4 Februar 1891.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[66682) Zwoangsversteigerung. Das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 22 Nr. 1298 auf den Namen der Frau Schuhmacher

(Amalie Louise Wilhelmine Goetze, geborenen Bleck⸗

wehl, zu Berlin, des verstorbenen Fräuleins Karo⸗ line Louise Henriette Keßler, der verehelichten Tischlermeister Schwithal, Anna, geborenen Keßler, zu Berlin, der verehelichten Pianofortefabrikant Heinke, Klara Emma Hedwig, geborenen Keßler, daselbst, des Pianofortefabrikanten Karl Gustav Hermann Keßler daselbst, des verstorbenen Tischler⸗ meisters Theodor Paul Konrad Keßler, der verehe⸗ lichten Instrumentenmacher Kaufmann, Johanna, geborenen Keßler, zu Berlin und des Drechsler⸗

meisters Theodor Eduard Keßler daselbst je zu einem ideellen Achtel eingetragene, Alexandrinenstraße Nr. 9

belegene Grundstück soll auf Antrag der Frau

Goetze, Amalie Louise Wilhelmine, geborenen Bleckwe 46 7

zu Berlin zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 28. April 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht

an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, zwangsweise ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist mitb400 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschaͤtzungen und andere das Grundstück

betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗

b

bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30. April 1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden.

Berlin, den 14. Februar 1891. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 53.

66688] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

Grundbuche von Falkenburg Band I. Seite 259 auf den Namen des Rittergutsbesitzers Herrmann Richard Rudolph Lessing zu Falkenburg eingetragene Ritter⸗ gut Falkenburg am 18. April 1891, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Zimmer Nr. 9 des Land⸗ gerichtsgebäudes, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit 4419,30 Reinertrag und einer Fläche von 413 ha 49 a 60 qm zur Grundsteuer, mit 1569 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, Pe. 58 I“ in der glaꝛ machen, widrigenfalle Iben kb Gerichtsschreiberei VI., Zimmer Nr. 10, eben⸗

Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt daselbst, eingesehen werden. Alle Realberechtigten