8— 88 8
triebe sind sämmtliche für die Arbeiter gegebenen Unfallverhütungsvorschriften dur Anschlag vn edem Heteie 122 oder andere zweckdienliche Weise bekannt zu geben. ““ welche eine Fabrikordnung haben, sind verpflichtet, die für die Arbeiter erlassenen Unfallverhütung vorschriften der Fabrikordnung beizufügen.
10 1
ür die i äßbei timm derungen wird den
Gemäßheit vorstehender Bestimmungen etwa zu treffenden Aen 1 ,
Betriciee enehehaüs eine Föbe “ Tage 8 nhlleieler Sereaa ie Peen diülge. unfan verhütungsvorschriften durch den „Deutschen eichs⸗Anzeiger“ an g 2 Pr;anet der eenhenderrzan dal, auf schriftlichen Antrag des Unternehmers diese Frist zu verlängern. uch S.Eermevorgand der inz anz oder theilweise von der Befolgung der Vorschriften entbinden, 1 fühzemnen als undurchführbar oder ohne erhebliche wirthschaftliche Schädigung des Unter
nehmers nicht durchführbar sich erweisen sollten. 1
Die Betriebsunternehmer haben das nothwendigste Verbandzeug bereit zu halten, sofern seitens einer Krankenkasse dafür nicht schon gesorgt ist. 6. 12
ist f d Befolgung triebsbeamten, Meister, Aufseher und Vorarbeiter sind auf Beachtung un — der 1“ zu verpflichten; außerdem ist ihnen folgende Ch e h „Beim Transport von Materialien u. “ 8 Leglältig dranf sc seben. 8 vis „zum Transport verwendeten Wagen, Karren u. . w. der d Retra en 8 1“ „ di Transport verwendeten Kräfte dazu ausreichen; daß das Auf⸗ un bla
düf. Tankportardenacn mit der nöthigen Vorsicht und Umsicht geschehen; daß beim “ schwererer Gegenstände, welche von Arbeitern frei bewegt und gerollt werden, z. B. räder Zahnräder, Riemenscheiben und dergleichen, hinlängliche Mannschaften Fe hen 18 und geeignete Vorsichtsmaßregeln gegen das Umkippen getroffen werden; daß 8 * 18 Seite gebrachte Gegenstände hersichtg ”cd len “ 898i; „rollen gesichert aufgestellt werden. eim Hinlegen un . Fackchengen und
8 iali öhten Arbeitspunkten ist darauf zu achten, das ein Hera fallen derse ö“ esüen Schächte Luken und dergleichen mehr sind soweit und solange es nicht aus Gründen des Betriebszweckes unmöglich ist, derartig zu verwahren, daß bei ge⸗
„wöhnlicher Vorsicht Niemand Fhmrdäftt. kann.“
itgli ütungs⸗ ten wissentlich
ossenschaftsmitglieder, welche den vorstehenden Unfallverhütungs Vorschrif wisse nnset. . k8 höhere Gefahrenklasse eingeschätzt oder, falls sich diesel ben . in höchsten Gefahrenklasse befinden, mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage ihrer Beiträge belegt wer en (§. 78 Absatz 1 Ziffer 1 und §. 80 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884). 88 B. Für die Arbeiter. 1 “
1 intri i i 1 82 eiter bei seinem nächsten Vorhesebten über die GigenthümlFetetes entthnn P.e flch nernn 11 der büse anvertrauten Maschinen und Werk⸗ zeuge Kenntniß zu verschaffen. 6. 15 8 Zum Ein⸗ und Ausgang dürfen nur die vorgeschriebenen, im inneren Verkehr nur die gangbaren
Wege benutzt werden. § 16. .“ f er Werkstäͤ s derjenigen, worin sie beschäfti nd, i en Arbeitern öu8“ fasherct er ihe bene de seragta schinin ss beschäftigt und Aufzügen
zu sehen, daß ihre Arbeitsstelle nicht von Unbefugten ee wird.
8 7. 85 Das Ueberschreiten von Maschinentheilen, welche sich in Bewegung befinden, ist untersagt, wenn
dieselben nicht besonders zu diesem Zweck 1I
Die Benutzung der Aufzüge, soweit sie nicht zur Personenbeförderung eingerichtet sind, ist den Arbeitern zum Auf⸗ und Abfahren verboten.
1 i si ürf f ü ahnen und sonstigen ncggeleeneh e . Fih ft serd eh. n. 8 T1““ sich lber diesen Punkt zu erklären. 8 80
Es ist strenge untersagt, betrunken zur Arbeit zu kommen oder sich während der Arbeitszeit zu betrinken. 9
Bei etwaigen Störungen im Betriebe darf kein Zusammenlaufen von Arbeitern und kein Her⸗ beirufen Unbefugter geschehen. 8 1
i Beschäfti verle 1 h er 7 en können, find die e]; zu benutzen. 8. 23. .
Jeder Arbeiter hat sich, bevor er seine Maschine in Gang setzt, von der völligen Betriebsfähigkeit
z in voll⸗ üb en. Insbesondere hat er danach zu sehen, daß die Schutzvorrichtungen sich in wetriebesichtrern Zehahahe befinden. I etwaige Mängel hat er sofort Anzeige zu erstatten. 24
. issionen in s ist ein in jedem mit diesen evor Kraftmaschinen oder Transmifsionen in Gang gesetzt werden, ist ein in je 11.““ Arbeitsraume deutlich vernehmbares Zeichen zu geben. Maschinen, an welchen Reparaturen vorgenommen werden, sind gegen Zefaläi Ingangkoimnmen zu sichern. 5
Riemen dürfen während des Ganges nicht von Hand auf⸗ und abgelegt werden. Ausgenommen
n iemen auf Stufenscheiben mit geringer Geschwindigkeit. b 8 — hägntn müssen entweder ganz entfernt oder so aufgehängt werden, daß sie nicht
1 smissionstheilen in Berührung kommen. 2 8 be 9 8,ete und beim Nachnähen von Riemen sind dieselben so aufzuhängen, daß sie durch
die Transmission nicht erfaßt werden können. 8
Leitern müssen derartig sicher aufgestellt werden, daß sie nicht ausrutschen können. Schadhafte
Lei Fürf verwendet werden. Eigenmächtiges Entfernen oder Nichtbenutzen von Schutzvorrich⸗ dget “ der Arbeiter genöthigt sein, bei der Ausführung seiner Arbeit Gerüstbretter und dergleichen vom Platze zu entfernen und an eine andere Stelle zu bringen, so hat er 8 die solide Lagerung bezw. Aufstellung zu sorgen oder, falls ihm dies nicht möglich, seinem Vorgesetzten
sofort Mitthelung zu machen. 27
utzung von Krähnen und anderen Hebezeugen muß beim Anheben der Last
Sperrklinse ie 1 Benatzhng liegen. Geschieht das Herablassen der Last nicht mit der Hand Kurbel, sondern durch eine Bremse, so 1 sofern E“ micht vorhandengfsnd, ssen der Last auszurücken oder die Kurbeln von der betre n. welen vor demn derablafen der ee saeanen Taue, Seile und dergleichen mehr an Lasten, welche durch ein
Hebezeug bewegt werden sollen, ist besondere Föraslt za richten.
Transportarbeiten haͤben mit der nöthigen Vorsicht und Umsicht zu geschehen. Namenklich iod Fserih. de veraenace und Weisungen der Meister, Aufseher und Vorarbeiter zu
befolgen. t Materialien nicht zu
Obacht zu geben, daß zur Seite gebrachte Theile oder Materialien icht ; steil und Ee sae e e werden, damit dieselben nicht umkippen, ausrutschen oder weiterrollen können. Werkzeuge, Materialien und dergleichen auf erhöhten Arbeitspunkten sind so hinzulegen oder
unterzubringen, daß sie nicht herabfallen können. 8
Arbeitern wird zur Pflicht gemacht, die ihnen zur Hülfe beigegebenen Lehrlinge und jugen lichen Arbeden Aebeitfen werd n Betriebe verbundenen Gefahren zu unterrichten und darauf zu gsgen. daß von denselben die Unfallverhütungsvorschriften befolgt werden. Die Lehrlinge und sägend chen Arbeiter haben ihrerseits den ihnen solchergestalt Anweisungen unweigerlich Folge zu leisten.
beiter eine Beschädigung oder Unordnung an den für den regelmäßigen Betrieb
xfarberlichei deh von ihnen selbst bedienten maschinellen Vorrichtungen und Werkzeugen bemerken haben sie diese dem nächsten Vorgesetzten unverzüglich zur Anzeige zu bringen und, wenn Gefahr im Verzuge ist, den Stillstand der Triebwerke sofort selbst zu veranlassen, vorausgesetzt, daß sie mit diesen maschinellen Vorrichtungen und Werkzeugen vertraut vs 1 — d ähnlichen; füllung
Bei Benutzung von Booten und ähnlichen Fahrzeugen haben die Arbeiter eine Ueberfül derselben zu 9 sich ruhig zu verhalten und den Anordnungen des Bootsführers Folge zu leisten.
Unbefugtes Benutzen solcher Fahrzeuge ist untersagt. 8
Beim Wegschieben von Eisenbahnwagen darf in der Regel nur an den Seiten, nie an vordern Puffern 855 nur dann an der Rückseite des HeGens geschoben werden, wenn kein Wagen nachfolgt.
welche mit der Begleitung oder hübcfeiöee irgend eines auf Geleisen
Diejenigen Arbeiter, 8 gehenden Fahrzeuges betraut sind, haben etwa innerhalb der Zuruf oder durch sonstiges verständliches Zeichen auf die Annä merksam zu machen.
§. 34. Iee . 3 Versicherte Personen, welche den Unfallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln, nihh vene beies Jee eneh St 1S. Lbsschflic⸗ hebebtgen, 8 Mark, welche gesetzlich der betreffenden rankenkasse zufällt. . is.2n fec,. 78 Absatz 1 Ziffer 2 und §. 80 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.) 1
ahrstränge verkehrende Personen durch erung des Transportes rechtzeitig auf⸗
die angebrachten verfallen in eine Geldstrafe
2
n.. Specielle Unfallverhütungsvorschriften für Dampfdresch 1 dne ahs neHütmgerecscheigene 5gden; b
8 A. Für die Vressebnternebmer. 8 Die Locomobilen zum Betriebe von Dreschmaschinen müssen mit einer Signalpfeife versehen sein. 3
s den Maschinen ist die Wellenverbindung nach der Dampfmaschine derart einzukleiden, daß bei geveineshtebendench Niemand mit 5 8 Berührung kommen kann.
. . 8 8 8 Alle Treibriemen sind derart einzufriedigen, daß bei gewöhnlicher Vorsicht Niemand mit denselben 8
§. 38. 8. 1
484 3 8. 8 Fen
„ Maschinisten, Heizer dürfen nur nüchterne, zuverlaͤssige Leute eingestellt werden,
welche ucs Pelekerr ecsaice mit der E der Maschine gehörig vertraut zu machen sind.
Kinder und Personen unter 16 Jahren, sowie Betrunkene sind während des Betriebes von der Maschine und deren nächsten Umgebung feeföhadac,s.. E ““
8 In der Nähe der Maschine sind geeigneke Waͤrnungstafeln anzubringenn.
teigen auf die Dreschmaschine zur Beobachtung einzelner Theile derselben während *uns Kcheren Auffteig — Schutzbretter und Handhaben anzubringen. Besonders ist dies auch für die Ueberwachung des Trommelwellenlagers * den Maschinisten erforderlich.
2 schin⸗ 5 g8⸗ ile außen an den Dreschmaschinen sind so zu verwahren, daß sie der Bedienung wanmsschoft defe des helicher erane keine Gefahr bieten, besonders sind vorspringende Schrauben und Nasenkeile an denselben zu beseitigen oder zu
§. 43. 1 4 8 S aschinen innerhalb geschlossener Räume zum Betriebe aufgestellt werden, so müssen diese so reos sch. de e richtige Bedienung der v ohne Erhöhung der Unfallgefahr möglich ist.
Beim Dreschen muß die Beleuchtung an den Arbeitsstellen eine zur Sicherheit des Betriebes ausreichende sein.
§ 45.
1 s ü lb auch die Ein⸗
Wird einem Unternehmer der ganze Dreschakt übernommen, und sind deshalb auch
leger bei iha van enehn, Eisen⸗ und Stabl⸗BVerufsgenossenschaft versichert, so dürfen für b Art den Betriebes nur solche Dreschmaschinen verwendet werden, bei denen die Zuführung der Garben zu
Dreschtrommel durch eine mechanische C“ wird. f schi ndenen S üssen di delapparate, Knote⸗ t Dampfdreschmaschinen verbundenen Strohbindern müssen die Na b vhrri be.i ee heeevühe en unter einem drehbaren, schützenden Mantel liegen. Der eeer 8— aus Drahtgeflecht hergestellt werden, so daß von außen wohl der Mechanismus beobachtet werden,
ingende Berü it demselben aber unter allen Umständen nicht stattfinden kann. — Plseh Haefl fase zne Muntel muß die Ausrückvorrichtung derart in Verbindung stehen, daß
der Mechanismus selbstthätig ausgerückt wird und so lange sicher ausgerü düigt. eee.eedüet geshsäar üsc Erst nach Schließen des Mantels darf dann die Einrückung der
Bindevorrichtung erfolgen können. 8 §. 47.
In jede ieb d an jeder Arbeitsstätte sind sämmtliche für die Arbeiter gegebenen Unfall⸗ gerbktnngedorstsechten etes, dürschtn leicht sichtbarer Stelle oder auf andere zweckdienliche Weise
bekannt zu geben. §. 48.
s f ü if wi deln ssenschaftsmitglieder, welche den vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln, können in Se en chocen eolee e. eingeschätzt werden oder, falls sich dieselben bereits in Gefahrenklasse befinden, mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage ihrer Beiträge belegt werden. (§. 7 Absatz 1 Ziffer 1 und §. 80 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.) F8 . 1 Strohbind⸗Dampfdresch⸗Betriebe, die Citer §. 46 E11u“.“ an inde⸗ f it einer erhöhten Gefahrenziffer einge “ 8. Strohbinde⸗Apparaten fehlt, werden m ne nes gehühren gesacheen §. 49. 8 “ die Riemen von der Maschine nicht abgeworfen sind, darf an den inneren Maschine Feht h. gen noch das Triebwerk der “ untersucht oder reparirt werden.
a legt werden. i n darf nur während des Stillstandes der Dampfmaschine aufgeleg . Alle bterb siad vettte geschneszahas Leute haben sich während dieser Arbeit von den beweglichen Theilen
16 o des Riemens ist das Dampfventil zu schließen; es sind die Ausblasehähne
an den Dampfeylindern zu öffnen und die Maschine einmal von Hand umzudrehen.
fmaschine mü ’ Riemen aufgelegt en der Dampfmaschine müssen alle Lager geschmiert, alle und sonst Wirs dem Sechengsehen, Zustande sein. Hiernach wird ein lautes Zeichen “ Dampfpfeife gegeben; erfolgt gleich nach demselben nicht noch ein S so ist die Maschine anzulassen. schi steht, darf di 1 inisten oder unter Dampf steht, darf dieselbe nie ohne Aufsicht des Maschinist Heizers E1“ muß einer der Genannten ständig bei der Dampfmaschine sein, um im Nothfalle sofort abstellen zu können. § 53 Betri 8 i i ; weiter hat er triebes hat auf Ordnung und Ruhe bei der Arbeit zu halten; weiter h auf die 1“ Benutzung der Vorrichtungen zum Schutze der Arbeiter, sowie auf Beobachtung der Sicherheitsvorschriften zu sehen. 6. 51 s erhü iften zuwiderh brachten „welche den Unfallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln, die ange Sözutvskr eesges h henten “ oder gar absichtlich beschädigen, verfallen in eine Geldstrafe bis zu sechs Mark, welche gesetzlich der betreffenden Krankenkasse zufällt. uu“ ((§. 78 Absatz 1 Ziffer 2 und §. 80 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1
August 1890. G
1
1 e ossen chafts⸗Versammlung zu Bremen, am 29. 8 11 Genossenschaftsvorstand. 1 Stockhausen, Vorsitzender.
8 ste allverhütungsvorschriften der Nordwestlichen Eisen⸗ und Stah — ve benacs unfar Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 genehmigt. 22. Oktober 1890. “ 8 8 27. April 1891. 8 1 8
Das Reichs⸗Versicherungsamt. (L. S. ““ gez. Dr. Bödiker.
Berlin, den 5
R. V. A. I 9857.
1 13174). Domänen⸗Verpachtung.
8 Das im Kreise Lüneburg in unmittelbarer Nähe
8 8 8 M. b de tadt Lüneburg belegene Domänen⸗Vorwerk Verpachtungen, e S Nebenvorwerk Bilm soll von Johannis
4) Verkäufe
7
v1n 1892 ab auf 18 Jahre öffentlich meistbietend ver⸗
g. Verdingungen 1. “ pachtet bere und wird Bietungstermin auf
8 Montag, den 22. Jnni d. J., Vormittags
11 Uhr, in unserm Sitzungszimmer Nr. 41 vor dem Unterzeichneten hiermit anberaumt.
Gesammtgröße 671,095 ha, darunter 339,745 ha Acker, 58,236 ha Wiesen und 248,538 ha Weiden.
SS.Se 8 erpachtung “ des Königlichen Domänen⸗Vorwerks Barkow im Kreise Grimmen, von Joharnis 1892 bis dahin 1910 — Gesammtfläche 412,771 ha, darunter 2,943 ha Garten, 317,235 ha Acker, 74,170 ha 8 mit einem Grundsteuer⸗Reinertrag von Vegmsger 0 00 48 32 % 1 . achtbewerber haben sich über den eigenthüm ichen Bietungstermin am 15. Juni d. Is.⸗ 2115 Besitz des erforderlichen Vermögens sowie Über ihre mittags 11 Uhr, in den Räumen der unterzei persönliche Qualifikation vor dem Bietungstermine neten Regierung. tgeld jährlich 10 500 ℳ und bei unserm Kommissarius auszuweisen. Die Ver⸗ Bisheriges Pachtgeld jährli Meliorations⸗Kapi⸗ pachtungs Bedingungen können während der Dienst⸗ 181 ℳ jährlich an Zinsen für 8 P anhnned gsaest: .. er.2 . werden, auch wird auf Verlangen rift derselben Erforderliches Vermögen 100 000 ℳ Leßzteres gegen Erstattung der Druckkosten und Schreib⸗ vor dem Termin dem EEEeE11 gebühren ertheilt. Besichtigung der Domänen⸗Vor⸗ Geheimen Regierungs⸗Rath von zue werke ist nach vorheriger Anmeldung beim Pächter “ sind in unserer Domänen⸗Re⸗ Oas nmtmann Hagelberg gestatter. gistratur während der Dienststunden einzusehen. Königliche Regiern g. Stralsund, den 8 3 Tbas . Abtheilung für direkte Stenern,
6712,14 ℳ, bisheriger
Grundsteuer⸗Reinertrag: 1t 3 erforderliches verfügbares
Pachtzins: 13 546,25 ℳ,
8 8 8 in Berührung kommt. —
1. Untersuchun s⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. der I. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc.
4. Verräufe
5. Verloosung ꝛc. von
8
Iö“
Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch
Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. E11“““ erthpapieren. 1u1“u“
Berlin, Freitag,
den 5. Juni
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesells 7. Erwerbs⸗ und Wirt 8. Niederlassun 9. Bank⸗Auswe . 10. Verschiedene
1891.
gften auf Attien u. Aktien⸗Gesellsch schafts⸗Genossenschaften. ꝛc. von Rechtsanwä
ekanntmachungen
4) Verkäufe, Verpachtun Verdingungen ꝛc.
[8625] Bekanntmachung.
Domänen⸗Verpachtung. Die im Kreise Neuhbaldensleben belegene, 6 km Groß⸗Ammensleben und
von der Eisenbahnstation 7 bezw. 22 km von Neuhaldensleben
burg entfernte Königliche Domäne Hillersleben mit dem Schäferei⸗Vorwerke Paxförde, enthaltend ein Ge⸗ sammt⸗Areal von 400,1974 ha, worunter 346,7498 ha Wiesen, soll mit Wohn⸗ und Johannis 1892 ab auf anderweit öffent⸗
Acker und 30,1980 ha Wirthschaftsgebäuden von 8 Jahre, also bis Johannis 1910, lich meistbietend verpachtet werden. Zu diesem Behufe unserem Departements⸗ Rath, Bodenstein, Doe fittehe
der jetzige Pachtzins 22 898 ℳ 35 Grundsteuer⸗Reinertrag
verfügbares Vermögen von 150 000 ndwirthschaftliche Befähigung dem
nachzuweisen.
Die Verpachtungs⸗ und Bietungs⸗
das Vermessungs⸗ egister und die Flurkarte können owohl in unserer Registratur während der Dienst⸗ Domäne eingesehen werden. Abschrift der Venbochtunge⸗Bedingungen ꝛc.
stunden, als auch auf der
gegen Erstattung der Schreibgebühren.
osten, von unserer Registratur bezogen Magdeburg, den 24. April 1891.
8 Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Steuern,
und Forsten. Rocholl.
[149635
Die Lieferung von 4 Stück motiven soll vergeben werden. gebote Freitag, den 19. Juni d. mittags 11 Nr. 4V.
Bedingungen und Zeichnungen können daselbst von uns gegen Einsendung von
eingesehen, auch
3 ℳ bezogen werden. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Hanuover, den 2. Juni 1891.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
11ais, Submission
auf die Lieferung von Sackmaterial
Das Material zur Anfertigung von 2661 Magazin⸗ Zäcken ackleinen sowie zu 170 Säcken von Jutestoff soll im Wege der öffent⸗
Säcken von Sackdrillich oder S lichen Submission vergeben werden.
Zu diesem Zweck ist ein Submissionstermin zum
13. Inni cr.,
Vormittags 9 im hiesigen Amtslokale
anberaumt.
Die Lieferungsbedingungen liegen bei uns sowie Magdeburg zur Einsicht inner⸗
dem Proviant⸗Amt zu halb der Dienststunden Offerten der uns portofrei einzusenden. Torgau, den 2. Juni 1891.
aus.
Königliches Proviant⸗Amt.
[14717] Verdingung.
Die Lieferung und Aufstellung von 2 Weichen⸗ unnd Signalstellwerken auf dem Bahnhofe Belgard desgleichen auf dem Bahnhofe 2 desgleichen auf 33 Hebeln soll nach Maßgabe der in Nr. 176 des „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Stagts⸗Anzeigers“ vom Jahre ekannt gemachten Bedingungen für die Be⸗ Lieferungen nach den
einzelnen Bahnhöfen getheilt oder ungetheilt öffentlich
mit 40 Hebeln, 2 Jablonowo mit 44 Hebeln und dem Bahnhofe Wreschen mit
Königlich 1885 b werbung um Arbeiten und
verdungen werden.
Angebote mit der Aufschrift: stellung von Weichen⸗ und bis zu dem am 23. Juni d. 11 üuh
stattfindenden Termine an dieses Bureau einzusenden. Verdingungsanschläge, Zeichnungen gungen liegen in dem genannten Büreau nahme aus und können von demselben
und bestellgeldfreie Einsendung von 1 ℳ 50 ₰ be⸗
ogen werden.
Zuschlagsfrist: 14 Tage. Bromberg, .
den 31. Mai 1891.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
haben wir einen Termin vor Regierungs⸗Rath auf Dienstag, den 9. 11 Uhr, in unserem Sitzungssaale, r. 3, hierselbst anberaumt, tlustige mit dem Bemerken einladen,
1 7954 ℳ 86 ₰ beträgt. Die Bewerber um diese Pachtung haben ein eigenes ℳ, sowie ihre genannten De⸗ partements⸗Rathe rechtzeitig vor dem Termine selbst
Ersatzkesseln für Loko⸗ Eröffnung der An⸗
Ühr, in unserem Geschäftszimmer
sind bis zur Stunde des Termins mit Aufschrift „Submifsion auf Sackmaterial“ an
„Angebot auf Her⸗ Signalstellwerken“ sind
Js., nee e . r, in unserm bautechnischen Büreau hierselbst
und Magde⸗
Juni c., zu welchem
daß
₰. und der
Bedingungen,
kann ezw. Druck⸗ werden.
Domänen
F., Vor⸗
Uhr,
gebührenfrei
und Bedin⸗ zur Einsicht⸗ gegen porto⸗
papieren.
Bekanntmachung. den Bestimmun Gesetzes vom 2.
[10452] In der na und 47 des 8
tt. A. à 30
9 0 G 254 530 594 80 86s9.
6 827 857 1278 1442
1915 1986 2019 2033 2159 2289 3015 3135 3347 3356 3712 3867 4042 4220 4828 4987 5039 5050
5078 5236 5247 5285 5332 5335 5357
en der §§ 39, 41 ärz 1850 und nach ntmachung vom 18. v. Mts. heute statt⸗ ichen Verloosung von Reuten⸗ chfolgende Nummern gezogen worden:
1 88 E 8.
Nr. 105 1621 1729
5620 5725 5866 5985 6315 6713 6990 7406 7548 7714 7785 7836 7884 7950 8009 8048 8183 8236 8433 8818 8878 9289 9372 9382 9422 9526 9614 9662 9668 9791 9819 9962 10036 10040 10059 10158 10182 10202 10231 10666 10685 10715 10892 11034 11046 11072 11172 11180 11862 12003 12393 12567 12600.
Litt. B. à 1500 ℳ 27 Stück Nr. 93 460 520 809 830 864 904 1120 1404 1414 1442 1498 1614 1656 1658 1695 1858 2130 2411 2440 2448 2664 3121 3369 3390 3507 3541.
Litt. C. à 300 ℳ 126 Stück Nr. 322 337 436 793 960 1005 1008 1088 1167 1182 1225 1299 1339 1460 1484 1586 1742 2041 2454 2657 2747 2779 3034 3234 3467 4159 4295 4792 4898 4964 4992 5041 5301 5476 5649 5818 5889 6120 6345 6599 6678 6918 7015 7073 7425 7565 7694 7815 7836 7857 7867 7895 7902 8189 8283 8602 8668 8732 8924 9155 9405 9545 9702 9703 9738 9942 9987 10003 10040 10171 10246 10259 10392 10834 11080 11093 11250 11343 11416 11491 11510 11519 11568 11695 11737 11773 11805 11927 12188 12309 12523 12758 12964 13278 13576 13646 13775 13802 13828 13949 14074 14486 14651 14814 14930 15645 15916 16399 16419 16492 16575 16602 16721 16953 17098 17527 17679 17885 18020 18096 18321 18550 18843 18861 18975 18998.
Litt. D. à 75 ℳ 107 Stück Nr. 1513 1588 1656 1919 1971 2017 2021 2395 2893 3516 4388 4477 4707 4855 4901 4963 5042 5045 5227 5334 5390 5391 5457 5941 6012 6160 6184 6360 6497 6638 6726 6882 6910 6916 7154 7256 7258 7473 7573 8042 8494 8824 9111 9160 9230 9253 9256 9303 9330 9407 9470 9480 9561 9611 9615 9642 9805 9906 9942 10023 10237 10247 10283 10402 10504 10612 10614 10700 10741 10789 10812 10855 10936 10967 11194 11236 11409 11448 11461 11590 11717 11893 12244 12270 12335 12437 12463 12620 12925 13049 13170 13226 13315 13464 13556 13744 13923 14228 14305 14348 14398 14456 14565 14982 15040 15075 15451. Die Inhaber werden aufgefordert, gegen
Quittung und Einlieferung der ausgeloosten Renten⸗ briefe in coursfähigem Zustande nebst den dazu ge⸗ hörigen Coupons Ser. VI. Nr. 3 — 16 und Talons den Nennwerth von unserer Kasse hierselbst, Tragheimer Pulverstraße Nr. 5, vom 1. Oktober 1891 ab an den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags in Empfang zu nehmen.
Den Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen stebt es auch frei, dieselben mit der Post an die Rentenbank⸗Kasse portofrei ein⸗ zusenden und den Antrag zu stellen, daß die Ueber⸗ mittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und, soweit solcher die Summe von 400 ℳ nicht über⸗ steigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolge. Einem solchen An⸗
trag ist eine ordnungsmäßige Quittang beizufügen. Vom 1. Oktober d. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf.
Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten, seit zwei Jahren rückständigen und nicht mehr verzinslichen Renten⸗ briefe aus den Fälligkeitsterminen:
den 1. Oktober 1883: Litt. D. Nr. 5311,
den 1. Oktober 1884: Litt. D. Nr. 1885,
den 1. Oktober 1885: Litt. C. Nr. 5482 13937, Litt. D. Nr. 5310,
1. April 1886: Litt. D. Nr. 10537
868,
8 28 1. Oktober 1886: Litt. C. Nr. 1641 674,
den 1. April 1887: Litt. C. Nr. 5791, Litt. D. Nr. 7340.
den 1. Oktober 1887: Litt. C. Nr. 7806 11540, Litt. D. Nr. 2311 9075 11314,
den 1. April 1888: Litt. B. Nr. 3711, Litt. C. Nr. 6261, Litt. D. Nr. 1122 10349,
den 1. Oktober 1888: Litt. C. Nr. 2544, Litt. D. Nr. 9727,
den 1. April 1889: Litt. C. Nr. 4075 6286 11606, Litt. D. Nr. 1478,
wiederholt aufgefordert, den Nennwerth der⸗ selben nach Abzug des Betrages der inzwischen ein⸗ gelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Ver⸗ meidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Ver⸗ Lahranc von unserer Kasse unverzüglich in Empfang zu nehmen.
Die Verjaͤhrung der ausgeloosten Rentenbriefe tritt nach den Bestimmungen des §. 44 a. a. O. binnen 10 Jahren ein.
ierbei machen wir zugleich darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten, resp. zur Ein⸗ lösung noch nicht präsentirten Rentenbriese durch die von der Redaktion des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers in Berlin herausgegebene „Allgemeine Ver⸗ loosungs⸗Tabelle“ im Mai und November jeden Jahres veröffentlicht werden. Das Stück dieser Tabelle ist bei der gedachten Redaktion für 25 ₰ käuflich. 8
Königsberg i. Pr., den 11. Mai 1891.
Königliche Direktion der Rentenbank
für die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen. [14959] Bekanntmachung.
Berliner Pfandbrief⸗Amt.
Die am 1. Juli 1891 fälligen Zinscoupons der Berliner Pfandbriefe werden vom 15. Juni d. Js. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, an unserer Kasse, Eichhornstraße 5, und bei den Bankhäusern Jacquier & Securius, An der Stechbahn 34, und Jacob Landau, Wilhelm⸗ straße 70 b., eingelöst. 1
Berlin, den 2. Juni 1891. 1
Das Berliner Pfandbrief⸗Amt. Gesenius.
[9980] Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. August 1882 ausgefertigten Anleihe⸗ scheinen der Stadt Zossen sind nach Vorschrift des Tilgungsplanes zur Einziehung im Jahre 1892 ausgeloost worden:
a. Von dem Buchstaben A. über je 500 ℳ die MFumemem 46 117 154 158 206 223 258
b. Von dem Buchstaben B. über je 200 ℳ die Nummern 4 53 239 248 254 285 337.
Die Inbaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Stadtanleihescheine nebst den noch nicht fällig ge⸗ wordenen Zinsscheinen und den hierzu gehörigen Zinsschein⸗Anweisungen vom 1. Januar 1892 ab an unsere Kämmerei⸗Kaffe einzureichen und den Fhanfnerth der Anleihescheine dafür in Empfang zu nehmen.
Mit dem 1. Januar 1892 ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Anleihescheine auf. Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag vom Kapital abgezogen.
Zossen, den 11. Mai 1891.
Der Magistrat.
[14960] Bekanntmachung.
Bei der am 30. Mai 1891 stattgehabten Aus⸗ loosung von Schuldverschreibungen der Ab⸗ lösungs⸗Tilgungs⸗Kasse sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. B. Nr. 92 112 155.
Litt. C. 8 3 39 67 75 220 295 300 479 529
540 649 659. 451 500 502 526 618
Litt. D. Nr. 309 427 637 891.
Die Zahlung auf die vorstehend genannten Obli⸗ gationen erfolgt vom 1. Oktober 1891 ab in baar und zum Nennwerth durch die Ablösungs⸗ Tilgungs⸗Kasse und die Niedersächsische Bank hierselbst.
Von den früher ausgeloosten Schuldverschrei⸗ bungen sind bislang folgende noch nicht zur Ein⸗ lösung präsentirt:
Litt. B. Nr. 184 231.
Litt. C. Nr. 19 26 29 74 88 111 136 211 265 342 345 346 352 359 360 362 578 581 641.
Litt. D. Nr. 302 363 417 423 455 541 758 847.
Bückeburg, den 31. Mai 1891.
Direktion der Ablösungs⸗ Tilgungs⸗Kasse.
ron Frese. Bömers.
Bei der am 3. Mai cr. in Gemäßheit des Amor⸗ tisationsplanes notariell erfolgten Ausloosung der Schuldverschreibungen hiesiger Synagogen⸗ Gemeinde sind gezogen worden
4 Stück à 300 ℳ Nr. 88, 153, 155, 160, 1 „ à 600 „ Nr. 284, deren Verzinsung mit dem 30. September cr. aufhört.
„Dieselben werden ierdurch den Inhabern ge⸗ kündigt und sind nebst den nicht fälligen Zins⸗ scheinen und dem Talon am 1. Oktober er. zur Auszahlung ihres Nennwerthes an die Kasse der iesigen Synagogen⸗Gemeinde, Rosengarten 9/10 Treppe, abzuliefern.
Stettin, den 5. Juni 1891. Vorstand der
Synagogen⸗Gemeinde
6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. [14890]
Aktienbadgesellschaft Kusel
— Pfalz —.
Durch Beschluß der Gen.⸗Vers, vom 29. Mai 1891 wurde die Auflösung der Gesellschaft be⸗ schlossen. Gläubiger werden aufgefordert, sich bei
der Gesellschaft zu melden. Der Vorstand.
(15100. Actien⸗Verein der Zwickauer Bürgergewerkschaft.
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsfen un⸗
serer ersten Vereins⸗ nleihe (vom 20. Juli
1861) werden am gedachten Tage
e Vereinskasse am Bürgerschachte oder
in den Bankgeschäften der Herren Eduard Bauermeister, Hentschel & Schulz und Alfred Thost in Zwickau oder
8 1 Herren Hammer 4& Schmidt in eipzig
gegen Abgabe der betreffenden Zinsscheine bezahlt
werden.
Zwickau, den 2. Juni 1891.
Das Direktorium.
88 3
zu Stettin.
[14604]
Bremer Lagerhaus⸗Gesellschaft.
Die Dividende für das Jahr 1890 wird vom 1. Juni cr. ab gegen Einlieferung des Coupons Nr. 14 mit ℳ 175,— per Actie frei von Einkommen⸗ steuer durch Herren Beruhd. Loose & C. ausgezahlt. Bremen, den 30. Mai 1891.
Der Aufsichtsrath:
Heinr. Claussen,
5450 5550
Vorsitzer.
[140691 1 Mescheriner Zuckerfabrik
Stettin.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit unter Hinwels auf Titel 5 des Statuts zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf Montag, den 29. Inni er., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Börsengebäude ergebenst eingeladen.
Tagesordnung: Vortrag des Verwaltungsberichts, Vorlage der Bilanz und Beschluß über die zu zahlende ividende. Bericht der Revisoren und Antrag auf Decharge für Vorstand und Aufsichtsrath. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsratbs. 4) Wahl zweier Revisforen und eines Stell⸗ vertreters. 8 Stettin, den 5. Juni 1891. Der Aufsichtsrath der Mescheriner Zuckerfabrik. Oscar Kisker, Vorsitzender.
[14943]
Aktiengesellschaft „Badenia“.
Die Ordentliche Generalversammlung findet am Mittwoch, den 24. Juni lI. J., Nach⸗ mittags 2 Uhr, im hinteren Saale des „Hotel National“ (gegenüber dem Hauptbahnhof) zu Karlsruhe statt.
Gegenstände der Tagesordunng: 1) Geneh⸗ migung der Uebertragung von Aktien; 2) Rechen⸗ schaftsbericht über das Geschäftsjahr 1890, Mit⸗ theilung des Ertragsüberschusses und Festsetzung der Dividende für 1890. Entlastung des Aufst ztsrathes und Vorstandes; 3) Wahl der Rechnungsrevisoren für 1891; 4) Innere und äußere Ausstattung der im „Badenia“⸗Verlage erscheinenden Blätter; 5) Be⸗ rathung etwaiger Anträge der Aktionäre, welche nach §. 30 der Statuten mindestens acht Tage vor der Generalversammlung bei dem Vorsitzenden des Auf⸗ sichtsraths (Rechtsanwalt L. Marbe in Freibur einzureichen sind. Karlornhe, den 6. Juni 1891. Der Aufsichtsrath: L. Marbe, Vorsitzender.
[15099] Deutsche Wasserwerks⸗Gesellschaft in Frankfurt a./Main.
Einladung zur 20. ordentlichen Generalver⸗ sammlung, Samstag, 20. Juni 1891, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, in Frankfurt a./M., Hoch⸗ straße 33, Parterre rechts.
Tagesordnung: Ee Fäftsbericht und Vorlage der Jahresrechnung pro 2 Revisionsbericht des Aufsichtsraths. Beschlußfassung über die Verwendung des Rein⸗ gewinns. Neuwahlen. Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalver⸗ sammlung theilnehmen wollen, haben spätestens
Tage vor derselben ihre Altien mit doppeltem Nummernverzeichniß bei der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a./M. gegen Legschein und Legitima⸗ tionskarte zu hinterlegen.
Formulare sind daselbst zu haben.
rankfurt a./ M. 3. Juni 1891. Der Aufsicht rath. H. Hobenemser. S. Kohn⸗Speyer.
[15152] 3 Nbeinisch⸗Westfälische Sprengstoff⸗ Aetien⸗Gesellschaft.
öln.
Hierdurch laden wir die Herren Actionaire zu unserer am Samstag, den 27. Jnuni, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr, im Sitzungssaale des Bank⸗ hauses Sal. Oppenheim jr. & Co. in Köln stattfindenden ordentlichen Generalversamm⸗
lung ein. Tagesordnung: I. Alle unter §. 27 des Statuts vorgesehenen Gegenstände. II. Roschlußfaffung über eine aufzunehmende An⸗ eihe. 8 Stimmberechtigt sind diejenigen Actionaire, welche ihre Actien mindestens zwei Wochen vorher bei der Gesellschaft selbst oder bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Co,. in Köln hinterlegt haben und velegest bis nach abgehaltener Generalversammlu elassen. 1111X Köln, den 4. Juni 1891. Der Aufsichtsrath.
[150931 Bilanz am 31. Dezember 1890. Activa.
Brückenbau⸗Conto ..... ℳ 15 900,—
Disponible Fonds „ 4 825,3
1“*“]; „ 4 419,7 ℳ 25 145,09 Passiva.
Aktien⸗Conto 15 900,—
Reservefondd ... „ 1 445,42
Spezial⸗Reservefonds . „ 3 079,95
Fonds f. 1s vöos Aktien „ 300,— Gewinn⸗ u.
8
zur — über die Fulda.
Dr. Rocholl. G. Köhler. H. Preußner.
erlust Conto ⸗ 4419,72 ℳ 25 145.09 Kassel, am 24. April 1891. . 1 Der Vorstand der Aktiengesellschaft
Erbauung eines eisernen Stegs