London, 13. Apri pr J. Infeln abgegangen. Theater und Musik.
Konzerte.
Im Königlichen Opernhause fand am Sonnabend der zehnte Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle unter n 188 Platz gefüllten Saale statt. Gluck's selten gehörte Ouvertüre 8 ihrer einfachen Schubert’s unvollendete durch durch
des Kapellmeisters Felix Weingartner vor einem bis auf eröffnete den Abend und wirkte in Größe sehr nachhaltig. schr Symphonie, welche hierauf folgte, fesselte mehr den Zauber ihrer melodiös gehaltenen Motive als eine hervorragende Beherrschung des symphonischen Stils. Hierin liegen vielleicht auch die Gründe, daß dem Komponisten A. Ludwig der Versuch, den beiden Sätzen noch einen Finalesatz hinzuzufügen, mißlang. — Beethoven's neunte Symphonie mit Chören bildete den Schluß des Konzerts. Das Orchester zeichnete sich durch Präzision in der Zusammenwirkung und durch sorgfältiges Eingehen in die geistvolle Auffassung seines Dirigenten aus. Auch der Vortrag der übrigen Werke, welche das Programm darbot, erschien geleitet und angefeuert von der besonderen Vorliebe für den Dirigenten. Der Chor überwand mit Leichtigkeit die gefährlichen Klippen, die vielfach besonders den Sopranstimmen drohen, nur hätte die Zahl der Ausführenden um das Doppelte erhöht werden sollen; es zeigte sich von neuem, daß der Raum für so kolossale Aufführungen nicht aus⸗ reichend ist. Die Solisten, die Königlichen Sängerinnen Fräulein Dietrich und Götze und die Königlichen Kammersänger Gudehus und Krolop leisteten Ausgezeichnetes. Am Schluß des Abends erscholl endloser Beifall, auch wurde der Dirigent oft hervorgerufen.
lceste“ und edlen
Im Königlichen Opernhause wird morgen Auber's „Fra Diavolo“ mit folgender Besetzung gegeben: Fra Diavolo: Herr hilipp, Zerline: 4.2 Herzog, Lord Cookburn: Herr Schmidt, amela: Fräulein Rothauser, Lorenzo: Herr Sommer, Banditen: erren Krolop, Lieban. Im Königlichen Schauspielbhause gelangt morgen Shake⸗ speare's „Sommernachtstraum“ zur Aufführung. Die uptrollen sind wie folgt besetzt: Zettel: Herr Vollmer, Squenz: Herr Blencke, Hermia: Frau von Hochenburger, Helena: Fräulein Lindner, Titania: Fräulein von Mayburg. Fräulein Bertha Hausner spielt die Rolle des Puck als Gast. Die Musik von Felix Mendelssohn⸗Bartholdy wird unter Mitwirkung der Königlichen Kapelle und Leitung des Kapellmeisters Dr. Muck zu Gehör gebracht. Die Solopartien befinden sich in den Händen der Damen Dietrich und Deppe.
Herr Direktor Fritzsche hat die Operettensängerin Fräulein Gisela Fischer für seine vereinigten Bühnen, Theater Unter den Linden und Friedrich⸗Wilbelmstädtisches Theater, engagiert.
Im Residenz⸗Theater findet am Montag, den 22. April, in Anwesenheit des französischen Autors Georges Feydeau die 100. Auf⸗ führung des Schwanks „Fernand'’s Ehekontrakt“ statt.
Bei der Aufführung des Dostojewski'schen Schauspiels „Raskol⸗ nikow“, welche morgen unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich zum Besten des Kaiser⸗ und Kaiserin Friedrich⸗Kinderkrankenhauses im Neuen Theater statt⸗ findet, wird neben den Herren Matkowsky und Keßler sowie Frau Schramm infolge des Entgegenkommens des Generalintendanten der Königlichen Schauspiele Grafen Hochberg auch Herr Molenar in der Rolle des Marmeladow mitwirken. Der Beginn der Vorstellung ist auf 8 Uhr Abends festgesetzt.
Für die Aufführung der großen H-moll-Messe von Joh. Seb. Bach, welche am 22. d. M. durch den Philharmonischen Chor in der Garnisonkirche veranstaltet wird, hat Herr Anton Sistermans die Baßpartie übernommen. Für die vierhundert Mit⸗ wirkenden wird ein eigenes großes Podium aufgebaut. — Das Konzert des Komponisten und Baritonisten E. O. Nodnagel ist auf Dienstag, den 23. d. M. (Saal Bechste in) angesetzt. Der Karten⸗ verkauf ist bei Bote u. Bock eröffnet.
(W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Pretoria“ ist Freitag auf der Ausreise von den Canarischen
Mannigfaltiges.
Hinsichtlich der Herabsetzung der Gaspreise hat der Magistrat seinem Beschluß gemäß und unter Beifügung der von den Gemeindebehörden genehmigten Bedingungen sowie des Entwurfs eines Vertrags mit der Englischen Gasgesellschaft die Stadtverordneten⸗ Versammlung ersucht, zu beschließen: .1) Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß möglichst vom 1. April, spätestens aber vom 1. Juli d. J. ab der bisher bei Benutzung des Gases zu anderen als Beleuchtungszwecken auf den Preis von 16 ₰ pro Kubik⸗ meter gewährte Rabatt von 20 % auf 33 ½ % erhöht werde. 2) Die Versammlung genehmigt die Abänderung der Bedingungen für Ab⸗ gabe von Gas aus den städtischen Gasanstalten in der aus den beiden Anlagen ersichtlichen Formen. 3) Die Versammlung erklärt sich da⸗ mit einverstanden, daß mit der Imperial⸗Continental⸗Gas⸗Association, anonyme Gesellschaft zu London, nach dem abschriftlich beigefügten Entwurf ein Vertrag wegen Zahlung einer Rente und Gestattung der Legung zweier Verbindungsröhren abgeschlossen werde.“
Die Große Berliner Pferdeeisenbahn⸗Gesellschaft beabsichtigt, im Laufe dieses Jahres folgende größere Arbeiten auszuführen: den Bau der Linie Moabit— Plötzensee, den Bau der Linie Ritterstraße —Reichenbergerstraße, den Ausbau der Linie Schlesisches Thor — Treptow, die Gleisverbindung in der Schillstraße, die Erneuerung der Gleise in der Friedrichstraße von der Weiden⸗ dammer Brücke bis zum Oranienburger Thor und die Erneuerung der Gleise in der Charlottenstraße von der Tauben⸗ bis zur Leipziger⸗ straße. Die Neue Berliner Pferdebahn⸗Gesellschaft dagegen plant den Bau der Linie Alexander⸗Platz — Prenzlauerstraße — Prenz⸗ lauer Allee — Neu⸗Weißensee.
UMeber Erderschütterungen, die in der Nacht vom Oster⸗ sonntag zum Ostermontag in Oesterreich⸗Ungarn und Italien stattgefunden haben, sind die nachstehenden Meldungen eingegangen: Wien, 15. April. Auf dem größten Theile der Süd⸗ bahnstrecke Wien — Triest, in Marburg, Franzens⸗ feste und Ala wurde um 11 Uhr 17 Minuten ein 10 Se⸗ kunden dauerndes Erdbeben vperspürt, dem später wiederholte kürzere Erdstöße folgten. Am stärksten war der Erdstoß im Save⸗ Thal, wo auf der Strecke Hrastnig — Sagorsava nicht unbe⸗ deutende Felsstürze stattfanden. Bei Trifail erfolgte gleichfalls ein Felsabsturz; in Laibach wurden insgesammt etwa 25 Erdstöße wahrgenommen und dabei zehn Personen schwer verletzt; bisher wurden dort zwei Todte aufgefunden. In der Ortschaft Rodica sind mebrere Häuser eingestürzt, drei Kinder wurden getödtet und deren Eltern verletzt. In Mannsburg ist der Hochaltar eingestürzt. In Graz fand Nachts 11 Uhr 15 Minuten ein Erdbeben statt, das 15 bis 20 Sekunden dauerte; auch aus Salzburg und Lussin⸗piccolo werden Erd⸗ stöße gemeldet. Das Erdbeben scheint sich auf den ganzen südlichen Theil der Monarchie erstreckt zu haben. Besonders heftig trat es in Krain, Triest und im Küstengebiet auf. Ueberall sind zahlreiche Gebäude beschädigt. Die erschreckte Bevölkerung mehrerer Städte Krains verbrachte die Nacht im Freien. Auch aus Graz werden Erd⸗ stöße gemeldet. Hier in Wien wurde um 11 Uhr 30 Minuten Nachts ein schwacher Erdstoß festgestellt, der meist unbemerkt blieb, aber Uhren und Telegraphen⸗Apparate theilweise zum Stehen brachte. Agram, 15. April. Hier fanden um 11 Uhr 18 Minuten, 1 Uhr 8 Minuten und 4 Uhr 15 Minuten Nachts schwache wellenförmige Erdstöße statt, deren erster längere Zeit andauerte. Schaden wurde nicht angerichtet. Sarajevo, 15. April. In vielen Orten Bosniens und der Herzegowina fanden um 11 Uhr 15 Min. Nachts und 6 Uhr 45 Min. früh wiederholt von unterirdischem Getöse begleitete Erd⸗ stöße statt. Bozen, 15. April. In der vergangenen Nacht um 11 ½ Uhr wurden hier zwei Erderschütterungen verspürt; von der hiesigen Pfarr⸗ kirche lösten sich Mauerstücke los. In Gries wurden ebenfalls Erd⸗
erschütterungen wahrgenommen. Gestern Abend bald nach 11 ¼ Uhr
’
Krainburg, 15. April. 1 wurde hier ein heftiges Erdbeben verspürt. Ein Erdstoß dauerte zwanzig Sekunden. Bis 4 Uhr wurden sechzehn Erdstöße wahr⸗
— 18
genommen.
kampieren im Freien. Viele Gebäude Das Meteorologische Bureau meldet: br 17 Minuten wurden in Verona, — Padua, Venedig, Rovigno, Piacenza, Ferrarag, esaro, Macerata und Florenz Erderschütterungen ver⸗ pürt. In Venedig dauerte die Erschütterung 12 Sekunden; derselben waren andere kleinere Erdstöße mit unterirdischem Rollen vorausgegangen, die sich nach dem Erdbeben wieder⸗ holten. Die seismographischen Instrumente zeigten das Erdbeben auch in Siena und Pavia an. — Auch in Ravenna und Acireale wurde in der letzten Nacht ein Erdbeben wahrgenommen. Venedig, 15. April. Gestern Abend wurde hier und in Verona eine starke Erderschüttenung verspürt, welche eine Panik bervorrief; Schaden wurde jedoch nicht angerichtet. In Treviso, wo die Erderschütterung gleichfalls wahrgenommen wurde, verließ das Publikum erschreckt das Theater; mehrere Schornsteine sind eingestürzt.
München, 15. April. „W. T. B.“ meldet: te Nachmitta 5 Uhr erfolgte in der Arnulfstraße ein e Züge der Trambahn; einer fuhr in die Flanke des anderen. Ein Wagen, der stark besetzt war, wurde vollständig zertrümmert, doch wurden nur sechs Personen leicht verletzt. Als Ursache des Zusammen⸗ stoßes wird angegeben, daß der Zug von München nicht wartete, bis der Zug, der von Nymphenburg kam, eingefahren war.
Die Bewohner erlitten Beschädigungen. Rom, 15. April. Gestern Abend 11 Uhr
Wien, 15. April. Beim Abstieg von der Raxalp sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern vier Ausflügler abgestürzt, von denen zwei erheblich, die anderen beiden leicht verletzt sind. Heute
von der Raxalp ein Wiener Postbeamter ab und erlitt einen einbruch.
Miskolcz, 14. April. Die Ortschaft Tisza⸗Tarjan ist nach einer Meldung des „W. T. B. vollständig! ie die Bevölkerung konnte rechtzeitig fliehen. Der Einsturz sämmtlicher Häuser wird befürchtet. Da man sich der Ortschaft nicht nähern kann, ist noch unbekannt, ob Menschen umgekommen sind. In der ebenfalls überschwemmten Ortschaft Tisza⸗Keszi sind viele Häuser eingestürzt. Das Militär betheiligt opferung an den Rettungsarbeiten.
Bearcelona, 14. April. Während eines hier abgehaltenen Stiergefechts brach, wie „W. T. B.“ berichtet, ein Stier in den Zuschauerraum ein. Ein Gendarm tödtete den Stier mit einem Ge⸗ wehrschuß, verwundete aber mit demselben Schuß einen Zuschauer, welcher starb, als er fortgetragen wurde. Bei der durch diesen Vor⸗ fall hervorgerufenen Panik erhielten zahlreiche Personen Verletzungen.
Sassari, 14. April. In der Nähe von Ozieri wurde laut Meldung des „W. T. B.“-heute Vormittag ein berüchtigter Brigant, Namens Delogu, bei einem Zusammenstoß mit Gendarmen getödtet.
Brüssel, 15. April. In Falx⸗les⸗Caves, Provinz Brabant, wurden dem „W. T. B.“ zufolge durch eine Feuers⸗ brunst zwölf Häuser und drei Scheunen zerstört. Die Verluste sind beträchtlich, 30 Familien sind obdachlos geworden. Das Feuer soll durch Brandstiftung entstanden sein.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
Belgrad, 16. April. (W. T. B.) Die Kundgebungen
des liberalen und des radikalen Zentral⸗Comités, in
denen Wahlenthaltung angekündigt ist, sind wegen ihres aufreizenden Inhalts beschlagnahmt worden.
Massowah, 16. April. (W. T. B.) Der General
Baratieri ist aus Adua hier eingetroffen und von den Be⸗
hörden und der Bevölkerung enthusiastisch empfangen worden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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gesetzt
Zar. auf 0 Gr.
. d. Meeressp. Temperatur in 0° Celsius
5⁰° C. = 40R.
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3 wolkig 1 beiter 3 wolkig 2 wolkenlos 6 wolkenlos 4 wolkenlos
Belmullet.. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. — St. Petersbg. Moskau. ) Cork, Queens⸗ 3 vvII. oltigF Cherbourg. .“ ylt mburg.. winemünde Neufahrwasser Memel
künster.. Karlsruhe. Wiesbaden München. Chemnitz. Berlin... Breslau.. JIle dAix.. hmm . S Triest
11¹) Gest. u. Nachts Schne Uebersicht der Witterung.
„Ganz West⸗Europa bis nach Rußland hin wird überdeckt von einem Hochdruckgebiet, charakterisiert durch ruhige, heitere und trockene Witterung und meist steigende Temperatur; nur in der Kanalgegend wehen frische bis steife östliche Winde. In Deutsch⸗ land ist bei schwacher, meist nördlicher bis östlicher Luftströmung das Wetter wolkenlos und trocken bei durchschnittlich nahezu normalen Wärmeverhältnissen; kachtfröste gemeldet. In Fin⸗
stellenweise werden N— land und Nordrußland herrscht noch Frostwelter. sonnigen Witterung mit
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2 wolkenlos 4 wolkenlos 3 wolkenlos 3 wolkenlos 3 wolkenlos
still halb bed.
still wolkenlos
still wolkenlos 1 Dunst
Anfang 7 ½ Uhr.
SSE
Brose. 764
782 764
——
157 760 760
Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag Probepfeil.
3 Akten von L. Carl Zeller.
Anfang 7 ½ Uhr. 952V der igen,
eigender Tagestemperatur wahrscheinlich. Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Künigliche Schauspiele. Mutwoch: Opern⸗ 95. Vorstellung. Fra Diavolo. Oper in 3 Akten von Auber. Text von Eugéêne Scribe, bearbeitet von Carl Blum. vom Ober⸗Regisseur Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Kapellmeister Weingartner. Schauspielhaus. 101. Vorstellung. Ein Sommer⸗ nachtstraum von William Shakespeare, übersetzt von August Wilhelm von Schlegel. elix Mendelssohn⸗Bartholdv. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Mar Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Dr. Muck. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Opernhaus. . Romantische Oper in 3 Akten von Tarl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Erzählung August Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. Alten fungen. Luftspiel in 4 Au nfang 7 ½ Uhr.
Berliner Theater.
Donnerstag: Der Herr Senator. b (32. Abonnements⸗Vorstellung):
Lessing-Theater.
Vorher: Unter vier Augen. Donnerstag: Das Urtheil der Welt. Freitag: Die Großstadtluft.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. E 25/26.
Regie: Herr Unger. Kapellmeister Ferron. Ermäßigte Preise der Plätze.
Neues Theater. Mittwoch: Wohlthätigkeits⸗Vorstellung unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich. Raskolnikow. Anfang 8 Uhr.
Donnerstag: Im Forsthause. 4 Akten von Richard Tausend Küffe. 7 ½ Uhr. Freitag: Tausend Küsse. Sonnabend: Tausend Küsse.
Komische
In Scene Dekorative Anfang 7 ½ Uhr.
Tetzlaff.
Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Musik von Tanz von Emil Bearbeitung von Benno Jacobson.
Donnerstag Ehekontrakt.
96. Vorstellung. Der
Skvowronnek. Lustspiel in 1 Akt.
Der selige Toupinel.
Forsthause.
Blumenstraße Nr. 9. Mittwoch: Fer⸗ nand’s Ehekontrakt. (Fil à la patte.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in
und folgende Tage:
Schauspiel in Vorher: Anfang
mit Hrn. Lieutenant Walther Schott (Berlin). — 2 Helene Hildebrand mit Hrn. Amtsrichter Dr.
ethner (Glatz). — Frl. Hanna Moennich mit Hrn. Lieutenant Herbst (Saarlouis). — Frl. Marie Weisbach mit Hrn. Landbau⸗Inspektor Ludwig Hoffmann (Berlin). — Frl. Margerete Loh mit Hrn. Prem.⸗Lieutenant Brandt (Berlin — Metz). — Frl. Elisabeth Heumann mit Hrn. Erich Kempe (Gr. Lichterfelde — Zromberg). — Frl. Frida von Quitzow mit Hrn. Lieutenant Fritz Kindler von Knobloch (Berlin). — Frl. Kathi von Willisen mit Hrn. Prem.⸗ Lieutenant Albrecht von Köller (Potsdam). — deutscher Freda Gräfin Finck von Finckenstein mit Hrn. Anfang 7 ⅛ Uhr. Hauptmann Georg von Winterfeld (Frankfurt
Fernand’s a. O.). — Frl. Gertrud von Nickisch⸗Rosenegk mit Hrn. Sec.⸗Lieutenant Alfred von Köppen (Liegnitz).
Vorher:
Vorher:
sich überall mit größter Auf⸗
102. Vorstellung. Wie
Deutsches Theater. Mittwoch: Hamlet.
Donnerstag: Die Weber. Freitag (30. Abonnements⸗Vorstellung): Pastor
Mittwoch: Niobe. Anfang 7 ½ Uhr.
nd M. West. Musik
Donnerstag: Der Obersteiger.
Schiffbauerdamm 4a.
die
zügen von Karl
Mittwoch: Hüxxaüg
Der
Dirigent: Herr
5.
Theater Unterden Linden. Bebrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fritzsche. — Mittwoch: Mit voll⸗ ständig neuer Ausstattung: Rund um Wien. Pantomimisches Ballet in 9 Bildern von Franz Gaul und A. M. Willner. Musik von Josef Beyer. Der choreographische Theil von Josef Haßreiter. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. — Vorher: Dorothea. Operette in 1 Akt von Jaques Offen⸗
Anfang 7 ¼ Uhr.
Zentral⸗-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. — Emil Thomas a. G.
Mittwoch: Zum 60. Male: Unsere Reutiers. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Wilhelm Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Anfang 7 ½ Uhr.
Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: Madame Suzette. Vauderille⸗Posse in 3 Akten von Ordonneau. Musik von Edmond Audran. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ¼ Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Konzerte.
Konzert-Haus. Mittwoch: Karl Meyder⸗ Konzert. Symphonie⸗Konzert, unt. freundlicher Mitw. der Opernsängerin Fräulein Ida Hannuth. Syvmphonie Nr. 3 F-dur (Im Walde) von Raff. OQuv. „Im Frübling“ von Vierling. Lieder: von Rieß, Rubinstein und Löwe, gesungen von Frl. Hannuth.
Faäamilien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marguerite Philippi, mit . Lieutenant Georg von Randow (Breslau). — Frl. Elisabeth Mattheus mit Hrn. Gerichts⸗Assessor Max Kleineidam (Liegnitz) Frl. Elli Blank
Verehelicht: Hr. Geh. Regierungs⸗Rath Dr. F. Schmidt mit Frl. Meta Ott (Berlin — Zürich). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Garnisons⸗Pfarrer, Professor A. Straub (Stuttgart). — Hrn. Ferdi⸗ nand Frhrn. von Minnigerode⸗Neuhoff (Bockeln⸗
agen). — Hrn. Hauptmann Peters (Berlin).
Gestorben: Hr. Amtsrichter u. Lieutenant d. R. Max Drenkmann (Berlin u. Oppeln). Hr. Gymnasial⸗Direktor, Professor Dr. Heinri Schneider (Schweidnitz). — Hr. Bibliothekar Dr. Max von Beguelin (Berlin). — Verw. Fr. Kanzlei⸗Rath Adelheid Sauer, geb. Stapelfeldt (Berlin). — Fr. Kanzlei⸗Rath Marie Belling, geb. Thieme (Berlin). — Hr. Oscar Frhr. Grote aus dem Hause Jühnde (Berlin). — Fr. Elisabeth Baronin von Lützow, geb. Freiin von Maltzan (Schloß Lützow bei Pirna). — Hr. Ritterguts⸗ besitzer Achill von Keudell (Bonslack). — Verw. Fr. General⸗Major Therese von Below, geb. Mauve (Potsdam). — Hr. Prem.⸗Lieutenant Martin Herrklotsch (Detmold). Hrn. Ritt⸗ meister Baron von Bistram’'s Sohn Siegfried (Gnesen).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32 Neun Beilagen
leinschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗
lichen Anzeigers EEI1“ auf
Aktien und Aktiengesellschaften) für Woche
vom 8. bis 13. April 1895, und die Ziehungsliste der Prämien⸗Kollekte
1895 zur Wiederherstellung und Freilegung des Freiburger Münsters.
—
um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußis
Berlin, Dienstag, den 16. April
betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staats⸗Eisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staats an dem Bau von Kleinbahnen. Vom 8. April 1895.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt. 88 Die Staatsregierung wird ermächtigt: 1“ I. zur Herstellung von Eisenbahnen und der durch zieselbe bedingten Vermehrung des Fuhr⸗ varks der Staatsbahnen, und zwar: a. zum Bau einer Eisenbahn: von Angerburg nach Goldap die Summe von 8 8 8 8 8 3 740 000 ℳ,
2) von Jablonowo nach Riesenburg mit Ab⸗ zweigung nach Marienwerder die Summe ..beöb1b1bö.“ʒ
von Rheda nach Putzig die Summe von
von Ströbel nach Schweidnitz die Summe
5 960 000 1 070 000
1 853 000 2 000 000 2 985 000
“ von Bolkenhain nach Merzdorf die Summe ö1ö1ö1141414“*“] von Oberrottenbach nach Katzhütte mit Abzweigung nach Königsee die Summe von von Gandersheim über Bodenburg einer⸗ seits nach Elze, andererseits nach Düngen 4*4* von Bremervörde nach Buchholz die Üb11165“ von Brilon nach Geseke die Summe von von Trompet nach Kleve die Summe von b. zur Beschaffung von Betriebs⸗ mitteln die Summe von . . . . . . 8550 000 „ zusammen 45 263 000 ℳ;
II. zur Deckung der Mehrkosten: für den Bau einer Eisenbahn von Triptis nach Blankenstein EEEIEEEbbeee für Anlage von Straßen und Erwerb von Grund und Boden behufs Verwerthung der infolge Umgestaltung der Bahnhofs⸗ anlagen in Düsseldorf frei⸗ gewordenen Grundstücke die Summe von . . 1 420 000 „
zusammen. III. zur Förderung des Baues von gleinbahnen die Summe von . “ insgesammt.
zu verwenden. 1
Ueber die Verwendung des Fonds zu III wird dem Landtag alljährlich Rechenschaft abgelegt werden.
Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. Ia auf⸗ geführten Bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
A. Der gesammte, zum Bau der Bahnen und deren Neben⸗ anlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Ent⸗ würfe erforderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem derselbe nach den landesgesetz⸗ lichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unent⸗ geltlich und lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigen⸗ thum, der vorübergehend erforderliche zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen, oder die Erstattung der sämmtlichen staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen für Wirth⸗ schaftserschwernisse und sonstige Nachtheile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicherzustelen.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lauenfreie Hergabe des für die Aus⸗ führung derjenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigenthums auf Grund landesgesetzlicher Bestimmung obliegt oder auf⸗ erlegt wird.
Zu den Grunderwerbskosten der Bahn zu Nr. 8 (Bremer⸗ vörde — Buchholz) soll staatsseitig ein Zuschuß von 85 000 ℳ gewährt werden. 8 u“
B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, seitens der daran betheiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung fuüͤr die Dauer des Bestehens und Betriebs der Bahnen zu gestatten. 1
C. Für die unter Ia 4 bis 7 benannten Bahnen muß
außerdem von den Interessenten — für die Bahn unter 7 n. nur für die im braunschweigischen Staatsgebiete delegenen Theilstrecken — zu den Baukosten ein unverzins⸗ licher, nicht rückzahlbarer Zuschuß geleistet werden, und zwar zum Betrage:
a. bei Nr. 4 (Ströbel — Schweidnitz) von 100 000 ℳ
b. bei Nr. 5 (Bolkenhain — Merzdorf) von. 70 000 c. bei Nr. 6 (Oberrottenbach Katzhütte mit
Abzweigung nach Königsee) von .500
d. bei Nr. 7 (Gandersheim- Elze beziehungs⸗
D
§ 2. Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der zu den im § 1 unter Nr. I und II vorgesehenen Bauausführungen
I““
200 000
und Beschaffungen und der unter Nr. III vorgesehenen För⸗ derung des Baues von Kleinbahnen erforderlichen Mittel von 51 433 000,00 ℳ 1) die gemäß § 1C von den Interesseten zu leistenden Zuschüsse zu den Bau- kosten im Betrage von zusammen 870 000,00 ℳ, die verfügbaren Rest⸗ “ bestände: des Amortisations⸗ fonds der Zweig⸗ bahn von Kleve nach Zevenaar im Be⸗ trage von .. des Baufonds des vormaligen Rhein⸗
Nahe ⸗Eisenbahn⸗ unternehmens im Betrage von min⸗ destens
und
des Liquidations⸗ kontos der vormali⸗ gen Hessischen Nord⸗ bahn⸗Gesellschaft im Betrage von ““ mindestens 968,13
zusammen
3 984 985,21 „
zu verwenden. Zur Deckung des alsdann noch ver⸗ bleibenden Restbetrages von höchstens
sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
§ 3.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und u welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§ 2), bestimmt der Finanz⸗Minister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und wegen Verjährung der Siner die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) zur Anwendung. —
Zede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter Nr. I und II rrge. Eisenbahnen beziehungsweise Eisenbahntheile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechts⸗ gültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtags.
Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestandtheile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen beziehungs⸗ weise Eisenbahntheile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als dieselben nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisen⸗ bahn entbehrlich sind. 8 1
S 9. 11“
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. . Gegeben Berlin im Schloß, den 8. April 1895. (L. S.) Wilhelm.
“ Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher. Freiherr von Berlepsch. Miquel. Thielen. Bronsart von Schellendorff. von “ Freiherr von Marschall.
47 448 014,79 ℳ
Bosse Köller Schönsted
.
8
11““ betreffend die von der Umgestaltung der Kaj Bereich der Verwaltung der direkten S 8 betroffenen Beamten. Vom 1. April 1895.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 8 verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags,
was folgt: v11“ 8
Beamte, welche infolge der vom 1. April 1895 ab ein⸗ tretenden Umgestaltung der Kassen der Verwaltung der direkten „Steuern nicht weiter verwendet werden, bleiben während eines fünfjährigen Zeitraums zur Verfügung des Finanz⸗Ministers und werden auf einem besonderen Etat geführt.
Diejenigen, welche während des fünfjährigen Zeitraums eine etatsmäßige Anstellung nicht erhalten, treten nach Ablauf desselben in den Ruhestand.
zur Verfügung des Finanz⸗Ministers verbleibenden Beamten erhalten während des fünfjährigen Zeitraums, auch wenn sie während desselben dienstunfähig werden, unverkürzt ihr bisheriges Diensteinkommen einschließlich des bisherigen Wohnungsgeldzuschusses.
Bei Ermittelung des bisherigen Diensteinkommens werden die ihrem Betrage nach nicht feststehenden Dienstbezüge mit dem für das Rechnungsjahr 1893/94 erhobenen Betrage nach Abzug des bestimmungsmäßig als Dienstaufwand anzusehenden Theils angerechnet. Feststehende Bezüge gelangen hierbei nur insoweit zur Anrechnung, als darin nicht eine Entschädigung für Dienstaufwand enthalten ist. Bei den in den Jahren 1893/94 und 1894/95 in eine andere Stelle versetzten Rent⸗ meistern kann zu dieser Ermittelung das Diensteinkommen der letzten Stelle in Anrechnung gebracht werden.
Das Wittwen⸗ und Waisengeld für die Hinterbliebenen dieser Beamten wird in jedem Fall unter Zugrundelegung von drei Vierteln des pensionsberechtigten Diensteinkommens ge⸗ währt. 3 16 1 An Stelle einer etatsmäßig, gewährten freien Dienst⸗ wohnung tritt eine Miethsentschädigung nach der Servisklasse des Orts der letzten “
Als Verkürzung im Einkommen ist es nicht anzusehen, wenn die Gelegenheit zur Verwaltung von Nebenämtern ent⸗ zogen wird, oder der Bezug der für Dienstunkosten besonders
Die
ausgesetzten Einnahmen mit diesen Unkosten selbst wegfällt.
ats⸗-Anzeiger.
Als Nebenamt (Abs. 1) gilt insbesondere auch die einem Rentmeister übertragene Erhebung von Grundsteuerbeischlägen, Kommunalzuschlägen, Feuersozietäts⸗ und Handelskammer⸗ beiträgen oder die Verwaltung von Gemeinde⸗ oder anderen kommunalen Kassen. Jedoch wird dem Diensteinkommen (§ 2 Abs. 1) derjenigen Rentmeister, welche auf Grund der Vor⸗ schriften im § 79 der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 oder im § 44 der Landgemeindeordnung für Westfalen vom 19. März 1856 Gemeindebürgermeisterei⸗ oder Amtskassen verwalten, das hierfür bezogene gemäß § 2 Abs. 2 zu ermittelnde reine Einkommen hinzugerechnet, inso⸗ weit das dem einzelnen Rentmeister hiernach zu gewährende reine Diensteinkommen insgesammt den Jahresbetrag von 4200 ℳ zuzüglich des bisherigen Wohnungsgeldzuschusses nicht übersteigt. § 4.
Die zur Verfügung des Finanz⸗Ministers verbleibenden Beamten haben sich nach Anordnung desselben und der etwa außerdem zuständigen Minister auch der zeitweiligen Wahr⸗ nehmung solcher Aemter zu unterziehen, welche ihren Fähig⸗ keiten und ihren bisherigen Verhältnissen entsprechen.
Während der Dauer einer solchen Beschäftigung erhalten sie ihr früheres Diensteinkommen (§ 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 2) unverkürzt und, sofern die Beschäftigung außerhalb ihres Wohnorts erfolgt, Reisekosten nach den für die im Dienste befindlichen Beamten bestehenden Vorschriften und eine nach dem erforderlichen Mehraufwande festzusetzende Entschädigung.
5.
Die nach Ablauf des fünfjährigen Zeitraums in den Ruhestand tretenden Beamten erhalten die gesetzliche Pension mit der Maßgabe, daß dieselbe ohne Rücksicht auf die Dauer der Dienstzeit auf drei Viertel des pensionsberechtigten Dienst⸗ einkommens zu bemessen ist.
Ist die hiernach zu bemessende Pension geringer als der Gesammtbetrag der Pensionen, welche einem mit der Verwal⸗ tung von Gemeinde⸗ (Bürgermeisterei⸗, Amts⸗) Kassen be⸗ trauten Rentmeister aus der Staatskasse und von dem be⸗ theiligten Kommunalverbande hätten gewährt werden müssen, wenn er zur 85 seines Ausscheidens aus der bisherigen dienstlichen Stellung in den Ruhestand versetzt worden wäͤre, so wird ihm der Gesammtbetrag dieser Pensionen an Stelle er im Abs. 1 vorgesehenen Pension aus der Staatskasse gewährt. 86
§ 6.
Denjenigen nicht zur Verwendung gelangenden Beamten, welche zu den im § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 27. März 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 268) bezeichneten Beamten gehören, kann ein Wartegeld bis auf Höhe des gesetzmäßigen Pensions⸗ betrags gewährt werden.
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Findet eine Wiederbeschäftigung der Beamten in anderen Zweigen des Staatsdienstes oder bei Reichsbehörden statt, so finden die gesetzlichen Bestimmungen über die Wiederbeschäf⸗ tigung pensionierter Baamten auf die im § 2, 3 und 6 be⸗ zeichneten Bezüge Anwendung.
98.
Die Vorschriften im § 2 Abs. 2 und § 3 finden behufs Ermittelung des bisherigen Diensteinkommens auch in den⸗ jenigen Fällen in welchen verfügbar werdende Beamte eine anderweite Anstellung im Staatsdienst erhalten.
Die im § 3 Abs. 2 vorgesehene Anrechnung des Ein⸗ kommens aus der Verwaltung von Gemeinde⸗ u. s. w. Kassen bleibt aber ausgeschlossen, soweit dasselbe durch Einnahmen aus den mit der neuen Stelle etwa verbundenen Nebenämtern ersetzt wird. .— 1
Ist die einem anderweit im Staatsdienste angestellten Rentmeister bei seiner Versetzung in den Ruhestand gesetzlich zustehende Pension geringer als der Gesammtbetrag der Pensionen, welche ihm aus der Staatskasse und mit Rücksicht auf die Verwaltung von Gemeinde⸗ (Bürgermeisterei⸗, Amts⸗) Kassen von dem betheiligten Kommunalverband hätten gewährt werden müssen, wenn er zur Zeit seines Ausscheidens aus der letzten Stellung in den Ruhestand versetzt worden wäre, so wird ihm der Gesammtbetrag dieser Pensionen an Stelle der nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu bemessenden Pension aus der Staatskasse gewährt.
Der Finanz⸗Minister ist ermächtigt:
8 882 zu seiner Verfügung verbleibenden Beamten (§ 2 Abs. 1), sowie den im Staatsdienst anderweite Verwendun findenden Beamten neben den ihnen gesetzlich zustehenden Be⸗ zügen einmalige oder fortlaufende, widerrufliche nicht pensions berechtigte Zuschüsse bis zur Höhe des in ihrer seitherigen dienstlichen Stellung aus dem Haupt⸗ und den Nebenämtern. bezogenen reinen Gesammteinkommens zu bewilligen, “
2) den zu seiner Verfügung verbleibenden Beamten beim Uebertritt in eine nicht staatliche, insbesondere in eine kommu⸗ nale Dienststellung die Aufrechterhaltung ihrer dem Staat gegenüber bereits erworbenen Ansprüche auf Pension und Reliktenversorgung zuzusichern, sowie Zuschüsse zu deren B. soldung bis zur Erreichung ihres seitherigen reinen Dien einkommens zu gewähren, .“
3) den zu seiner Verfügung verbleibenden oder in nich staatliche Dienststellungen übergetretenen Rentmeistern im Falle ihrer Versetzung in den Rubzestand zu der ges lichen ode ihnen gemäß Nr. 2 zugesicherten Pension Zuschüsse bis zum Betrage einer nach einem Diensteinkommen von 3600 ℳ be⸗ rechneten Pension zu -
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Minister beauftragt. F “ Urkundlich unter Unserer Hochstegenhänbigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 1. April 1895. 8 Wilhelm. vo Thielen. Bosse.
(L. S.) Fürst zu Hohenlohe. Freiherr von Berlepsch. Miquel. n Bronsart von Schellendorff. von Köller.
Freiherr von Marschall. Freiherr von Hammerstein. kc1114146664“*“
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Mit der Ausführung dieses Gesetzes wird der Finanka⸗