dem Beispiel anderer konkurrierender Staaten. Die Novelle sieht also zwei hauptsächliche Aenderungen vor: neben der Exportprämie die Brenn steuer, die in Form einer Staffelsteuer erhoben werden soll. Auch diese Staffelsteuer hat in der Schweizer Monopolverwal⸗ tung ein lehrreiches Vorbild; die Staffelsteuer geht von dem Ge⸗ danken aus, daß, je kleiner der Betrieb, desto größer die Unkosten, je größer der Betrieb im allgemeinen, desto geringer die Generalunkosten sich stellten, — ein Verhältniß, was man bei der Branntweinsteuer ziemlich mathematisch genau nachzuweisen in der Lage ist. In der Schweiz variiert der Einkaufspreis für Alkohol in der Monopol⸗ Verwaltung zwischen 56,60 ℳ bis 76 ℳ pro Hektoliter, und zwar dergestalt, daß den kleinen Betrieben, die also etwa Loose von 150 bis 200 Hektoliter übernehmen, die höchsten Preise und den größten Betrieben, die Lieferungsloose von 700 bis 1000 Hektolitern übernehmen, die niedrigsten Preise von der Monopol⸗ verwaltung gezahlt werden. Hierin liegt indirekt ganz dasselbe System, wie es in der Staffelsteuer zum Ausdruck gebracht werden soll. Von 60 000 Betrieben bleiben übrigens 57 000 von der Staffelsteuer frei. Von etwa 6270 Kartoffelbrennereien werden etwa 2500, darunter etwa 5 gewerbliche, von 6350 Getreide⸗ brennereien etwa 270, darunter etwa 150 gewerbliche brennsteuer⸗ pflichtig. Es ist die Berechnung, welche Unkosten erforderlich sind, um einen Hektoliter Spiritus herzustellen, sehr verschieden aufgestellt. Ich habe gefunden in der Presse, daß man dabei überwiegend Brennereien zu Grunde gelegt hat, Großbrennereien, die eine ausgezeichnete Technik haben, und da mag ja das aufgestellte Exempel im allgemeinen stimmen, soweit es sich um die Berechnung des verbleibenden Kartoffelpreises handelte. Die Nachweise gehen dahin, daß bei dem jetzigen Preise und den Generalunkosten die Kartoffeln noch zu einem angemessenen Preise verwerthet werden können. Aber selbst bei solcher Berechnung habe ich zu meiner Ueberraschung gefunden, daß der Schriftsteller des betreffenden Blattes ganz vergessen hatte, daß man zur Her⸗ stellung von Alkohol bei der Kartoffelbrennerei doch auch Gerste braucht, und daß zur Herstellung eines Hektoliters Alkohol etwa Gerste im Werthe von 4 ℳ erforderlich ist. In den Motiven, die Sie Seite 32 der Vorlage finden, sind die Kosten für Herstellung eines Hektoliters Alkohol auf 52 ℳ angegeben; es ist dabei ausgegangen von den Herstellungskosten eines kleinen Be⸗ triebs, der täglich nicht mehr als 1500 Liter Bemaischung hat und jährlich etwa 200 Hektoliter hundertgradigen Alkohol herstellt. Unter diese Betriebe, die so theuer produzieren, fallen aber über 3000 Kar⸗ toffel⸗ und etwa 5000 dickmaischende Getreidebrennereien. Wenn man annimmt, daß die Brennereien seit 1887 für ihren Branntwein an Brennereistelle durchschnittlich etwa 34 ℳ erhalten haben und der Kontingentantheil mit etwa 13 ℳ pro Hektoliter angesetzt wird, so haben außer den kleinen Betrieben aber auch alle diejenigen Brennereien zugesetzt, deren Unkosten sich auf 47 — 52 ℳ pro Hektoliter belaufen. Einen geringen Verdienst haben alle diejenigen Brennereien zu verzeichnen, denen der Hektoliter billiger als 47 ℳ zu stehen kommt; aber diese mußten dafür die Nachtheile einer außerordentlichen Produktionseinschränkung tragen und werden ja nach der vorliegenden Novelle wesentlich stärker durch die Staffelsteuer belastet werden. Bei Konstruktion der Staffelsteuer konnte man sich fragen: wendet man die Staffelsteuer an auf die gesammte Produktion oder nur auf diejenige Produktion, die das Kontingent über⸗ schreitet? Nach eingehender Erwägung auch unter Zuziehung von Sachverständigen sind wir doch dazu gekommen, die Staffel⸗ steuer auf die gesammte Produktion anzuwenden und zwar deshalb, weil offenbar in der Branntweinsteuergemeinschaft die mittleren Brennereien im Verhältniß zu ihrem wirthschaftlichen Um⸗ fange die kleineren Kontingente haben, und weil die großen gewerb⸗ lichen und die großen landwirthschaftlichen Brennereien wesentlich leichter ihren Brennereibetrieb regeln können nach Maßgabe ihrer wirthschaftlichen Verhältnisse. Vor allen Dingen kam aber dazu, daß namentlich in Süddeutschland viele Brennereien auch heute noch ihr Kontingent nicht abbrennen oder nur ihr Kontingent abbrennen, und daß, falls wir die Staffel nur auf das Superkontingent legten, eine ganze Anzahl wohlsituierter Brennereien von der Brennsteuer gar nicht erfaßt würden.
Meine Herren, die Angriffe, die gegen die Brennsteuer erhoben worden sind, haben sich indeß in der öffentlichen Meinung vor⸗ zugsweise gegen die Differenzierung der Staffel je nach den ver⸗ schiedenen Rohprodukten, aus denen der Branntwein hergestellt wird, gerichtet; namentlich gegen die Differenzierung der landwirth⸗ schaftlichen Hefebrennereien, gegen die Behandlung der Hefebrennereien überhaupt und gegen die Behandlung der Melassebrennereien. In der Klasse C des Entwurfs sind bekanntlich die Hefe⸗ und die Melassebrennereien vereinigt. Auch die Melassebrennereien sollen in Zukunft nicht mehr Maischraumsteuer bezahlen, sondern den Zuschlag von 20 ℳ Die Mehrbelastung der landwirthschaftlichen Hefebrennereien in Klasse C gegenüber den übrigen landwirthschaftlichen Brennereien in Klasse A betrifft 45 Brennereien von im Ganzen 630 landwirthschaftlichen Hefebrennereien. Dem gegenüber steht aber die Entlastung durch die Zuschlagsermäßigungen für die kleinen Hefebrennereien, die jetzt erst durch die Novelle eingeführt wird. An dieser Zuschlags⸗ ermäßigung sind von den 630 landwirthschaftlichen Hefebrennereien etwa 500 mit Beträgen bis zu 400 ℳ während der Brenn⸗ kampagne betheiligt. Die Mehrbelastung der Hefebrennereien durch Skala C beträgt selbst bei denjenigen landwirthschaftlichen Hefe⸗ brennereien, die 600 hl Jahresproduktion haben, erst 25 ₰ pro Hektoliter, also jährlich für eine solche Hefebrennerei lerst 150 ℳ, und von den mehrbelasteten 45 landwirthschaftlichen Hefebrennereien sind es höchstens 20, die eine höhere Jahresproduktion als 600 hl. aufweisen. Ich glaube, es dürfte sich hieraus ergeben, daß die Ein⸗ wände, die man gegen die Belastung der Hefebrennereien gemacht hat, sich sehr wesentlich qualitativ und quantitativ abschwächen.
Ich muß aber dieserhalb noch auf die Geschichte der Steuer⸗ belastung der Hefebrennerei überhaupt zurückgehen. Die Hefebrenne⸗ reien waren bekanntlich bis zum Jahre 1887 durch die Maisch⸗ bottichsteuer mit etwa 13 bis 16 ℳ mehr belastet als die Kartoffel⸗ brennereien. Durch die Einführung des Zuschlags von 20 ℳ statt der Maischbottichsteuer trat eine Verminderung der Belastung um etwa 7 —9 ℳ pro Hektoliter ein. Es sollte also nach der Absicht des Gesetzes eine Belastung der Hefebrennereien in Höhe von 6—7 ℳ fortbestehen bleiben. Diese Belastung hat aber thatsächlich nicht statt⸗ gefunden, denn der Hefebranntwein wird überwiegend in Raffinations⸗ anstalten verwendet, um dort zur Abschreibung fürz den Schwund
zu werden. Bekanntlich werden nach den Ausführungs⸗ bestimmungen zum Branntweinsteuergesetz die Fehlmengen, der Schwund, in den Raffinerien stets von dem höchstbelasteten Brannt⸗ mein abgeschrieben, und da der Hefenbranntwein mit 70 ℳ Ver⸗ brauchsabgabe plus 20 ℳ Zuschlag, also mit 90 ℳ belastet ist, wird er vorzugsweise von den Spritfabriken aufgekauft, um zur Abschreibung verwendet zu werden. Thatsächlich zahlen also die Hefe⸗ fabriken die Steuer, die sie mehr gegenüber den anderen dickmaischen⸗ den Brennereien zahlen sollten, nicht. Etwas differenziert sind sie vielleicht nur dadurch, daß bekanntlich die Kartoffelbrennereien bei der Ausfuhr eine Prämie von 3 ℳ gewinnen, indem die Rückerstattung der Maischbottichsteuer 16 ℳ beträgt, während nur etwa 13 ℳ that⸗ sächlich bezahlt werden; ein Vortheil, sder den Hefebrennereien infolge des Zuschlags nicht zu theil wird.
Meine Herren, dann sind aber auch die Hefebrennereien, die so leb⸗ haft klagen, in eine wesentlich günstigere Lage versetzt durch das soge⸗ nannte Hefenlüftungsverfahren, welches bekanntlich ermöglicht, daß jetzt aus demselben Rohprodukt das doppelte Quantum hergestellt und daß Branntwein immer mehr nur ein Nebenprodukt der Hefe⸗ fabrikation wird.
Ferner ist nach einer technischen Auskunft, die ich erhalten, zu erwarten, daß jetzt, nachdem die Melassefabriken statt der Maisch⸗ raumsteuer auch dem Zuschlag unterworfen werden, die Hefebrennerei zur Verwendung von Melasse übergehen wird. Bisher konnte sie das nicht, weil bei der Hefebrennerei mit Melasse außerordentlich dünn eingemaischt werden muß, und dann die steuerliche Belastung pro Hektoliter erzielten Branntweins bei weitem zu hoch gewesen wäre. Ebenso aber, wie es mit der Hefebrennerei ist, wird es auch mit der Melassebrennerei sein. Auch die Melassebrennerei, die in Zukunft den Zuschlag von 20 ℳ statt der Maischbottichsteuer zahlen soll, wird denselben thatsächlich nicht entrichten, sondern wird vorzugsweise verwendet werden zu Denaturierungszwecken, allerdings aber auch einige Mark für Denaturierungskosten abgeben müssen. Es kommt hinzu, daß sich die Melassebrennereien in Zukunft wahr⸗ scheinlich in Dünnmaischbrennereien verwandeln und unter dem Zu⸗ schlag um 1 bis 2 ℳ für den Hektoliter billiger produzieren werden wie bisher.
Meine Herren, es ist übertreibend behauptet worden: die Melasse⸗ brennerei sollte durch dieses Gesetz vollkommen todt gemacht werden. Das ist eine durchaus unrichtige Behauptung. Wenn die Melasse⸗ brennereien ihren Betrieb nicht weiter ausdehnen werden und das thun, was ja die landwirthschaftlichen Brennereien im Jahre 1887 allgemein thun mußten, ihren Betrieb auf den normalen Umfang von 1887 be⸗ schränken, wenn sie nicht ein erhebliches Superkontingent herstellen, dann werden sie nicht weiter belastet sein wie durch die gestaffelte Brennsteuer. Härter getroffen werden allerdings die Melassebrennereien, die kein Kontingent haben und lediglich kapitalistisch im Interesse der Spekulation errichtet sind. Es ist aber mit Sicherheit anzunehmen daß durch die große Ermäßigung, die in ihrem Rohprodukt liegt, d. h. durch die gegenwärtigen niedrigen Melassepreise, die höhere Staffelsteuer wesentlich ausgeglichen werden wird.
Im Jahre 1887 waren bekanntlich die Melassebrennereien fast ausgestorben und sind erst durch das Gesetz von 1887 zu neuem Leben erweckt worden. Beschränken sich also die Melassebrennereien auf den Umfang der Produktion, die sie zunächst auf Grund des Gesetzes von 1886/87 hatten, so werden sie auch fernerhin durchaus leistungsfähig bleiben. Ganz besonders möchte ich aber zu Gunsten der Novelle hinweisen auf die Begünstigung, die den kleineren und mittleremn Brennereien zu theil wird. Für die kleinen Hefebrennereien ist be⸗ kanntlich nur eine Ermäßigung des Zuschlags nachgelassen, ebenso soll auch der Ermäßigungszuschlag auf kleine Kartoffelbrennereien ausgedehnt werden, wie ihn bisher die kleinen Getreidebrennereien genossen. Es sollen aber auch Ermäßigungszuschläge statt der vollen Materialsteuer den Brennern gewährt werden, die gemeinschaftlich einen Brennapparat benutzen, was bisher bekanntlich ausgeschlossen war. Daß die Novelle für die kleineren Betriebe außerordentlich vortheilhaft wirken würde, das hat gerade von Vertretern der Klein⸗ industrie Anerkennung gefunden. Die freie Vereinigung von Inter⸗ essenten der Spiritusbrennereien und Preßhefenfabriken erklärt in einer an den Reichstag gerichteten Petition:
„Entspricht die neue Branntweinsteuervorlage auch nicht allen Wünschen der kleineren und mittleren Brenner, so verkennen wir doch nicht den gesunden Kern, welcher ihr innewohnt und den löblichen Zweck verfolgt, vor allen Dingen das Kleingewerbe im Interesse der kleinen Landwirthschaft von West⸗ und Mitteldeutsch⸗ land lebensfähig zu erhalten“,
und eine andere Petition, die unterschrieben ist von Herrn Julius Wrede in Peine und Genossen, erklärt:
„Wie aber steht es mit der durch die Vorlage erhofften Produktionseinschränkung überhaupt? Wird thatsächlich der Groß⸗ betrieb, und vor allem der gewerbliche, zu Gunsten des mittleren und kleineren zurückgehen? Wir glauben, ganz zweifellos! Aber sicherer ist noch die Folge, daß auf dem Gebiet der kleineren Fabrikation, durch deren jedes richtige Maß überschreitende Bevor⸗ theilung, eine Betriebserweiterung eintritt, die jeden Rückgang der Erzeugungsmenge hindert.“
Nun, der Wunsch, daß gerade die kleineren und mittleren Brennereien bevorzugt würden, ist von der linken Seite des Hauses wiederholt betont worden. Man hat immer gesagt: das Branntwein⸗ steuergesetz sei eigentlich nur für die größeren Brennereien gemacht und nicht für die kleinen und mittleren. Hier haben Sie, glaube ich, klassische Zeugen dafür, daß diese Novelle sich bemüht hat, auch den kleinen und mittleren Betrieben, die ja vorzugsweise in Süd⸗ und Westdeutschland heimisch sind, gerecht zu werden.
Meine Herren, man kann gegen die gesetzliche Festlegung einer Exportprämie ja schwerwiegende wirthschaftliche Einwände erheben. Es ist ganz unzweifelhaft, daß, rein wirthschaftlich betrachtet, eine Ausfuhrvergütung etwas sehr Unerwünschtes ist. Unerwünscht ist es aber auch schließlich, daß wir ungeheuere Summen für unsere kriege⸗ rischen Rüstungen ausgeben müssen. Wir können aber nicht anders, wenn wir militärisch konkurrenzfähig bleiben wollen. Ganz ebenso liegt es mit den Ausfuhrvergütungen. Wenn andere Staaten erhebliche Ausfuhrvergütungen gewähren, so sind wir gezwungen, den gleichen Weg zu gehen, und nur darin, daß wir den gleichen Weg gehen, liegt die Möglichkeit vor, das Ziel zu erreichen, daß die Ausfuhrprämien schließlich überhaupt abgeschafft werden. Wenn alle anderen Staaten ihre Industrien durch Ausfuhrprämien begünstigen und wir allein die Spartaner spielen, so werden wir einfach vom
Weltmarkte verdrängt. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, es
ist von der öffentlichen Meinung auch sehr heftig die Be⸗ handlung der Melassebrennereien während der Uebergangszeit be⸗ kämpft worden. Sollte aber dieses Gesetz schon für die nächste Kampagne eine Preissteigerung herbeiführen, so konnten wir nicht anders verfahren, als wie das in der Novelle geschehen ist. Es haben jetzt schon in den ersten fünf Monaten die Melassebrennereien mehr Spiritus erzeugt wie sonst im ganzen Jahre (Hört, hört! rechts), und es sind seit Anfang 1895 rein spekulativ mit Rück⸗ sicht auf die geringen Melassepreise Melassebrennereien ent⸗ standen, von denen eine, meine Herren, in der Kampagne schon bis zum 1. März des Jahres 6947 hl Spiritus erzeugt hat. (Hört, hört! rechts.) Während bei der Produktion der Melasse man sich bisher immer dabei beruhigt hat: „das Zeug kann man ja nicht trinken“, so ist das doch eine Beruhigung, die wir nicht länger hegen können; denn mir hat ein hervorragender Sachverständiger ver⸗ sichert, dß man jetzt im Ausland aus Melassespiritus Gendvre macht. Insofern ist allerdings das Gesetz gegen die Ausdehnung der Melassebrennereien gerichtet. Das Gesetz bezweckt, eine weitere Ausdehnung der Melassebrennereien zu Ungunsten der landwirth⸗ schaftlichen Brennereien zu verhindern; denn die verbündeten Regie⸗ ruugen halten daran unentwegt fest, daß im Interesse der Landeskultur die Brennerei als landwirthschaftliches Nebengewerbe erhalten werde. (Bravo! rechts.)
Meine Herren, ich könnte hier noch auf viele Details des Gesetzes eingehen. Diese Detailfragen sind aber plizierter Natur — ich müßte im weiteren Umfange auch auf die Preisbildung des Spiritus eingehen —, daß ich glaube, ich behalte mir diese speziellen Auseinandersetzungen besser für die Kommission vor. Ich möchte aber an die Herren noch eine Bitte zum Schluß richten. Es ist den verbündeten Regierungen genau bekannt, daß namentlich auf der rechten Seite des Hauses viele Herren sitzen, die ihr Ideal der Spiritusbesteuerung auf einem andern Wege zu finden glauben. Meine Herren, man kann ja ein Ideal im ver⸗ schwiegenen Busen tragen, aber man kann es nicht immer realisieren, und ich glaube, dieses Ideal, was manche von Ihnen in Bezug auf die Spiritusbesteuerung haben, würde jedenfalls in diesem Reichstag eine Mehrheit nicht finden. (Sehr richtig!) Die verbündeten Regierungen haben deshalb nach dem Grundsatz bis dat, qui cito dat dieses Gesetz vorgelegt und richten an die Herren von der rechten Seite, die die Spiritussteuer anders gestaltet sehen möchten, die Bitte, eine gewisse Entsagung zu üben und das Gesetz schnell zu verabschieden, damit es noch auf die Preisbildung der nächsten Kampagne einwirkt. Ich möchte mir aber erlauben, auch noch eine Bitte an die linke Seite des Hauses zu richten. Ich finde in der Behand⸗ lung landwirthschaftlicher Fragen in dieser Session und in der vorigen doch schon einen wesentlichen Unterschied.
Meine Herren, ich glaube, die eingehenden Erörterungen der land⸗ wirthschaftlichen Verhältnisse bei der Gelegenheit der Handelsverträge haben doch Manchem, der gewohnt ist, die landwirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse mehr aus der städtischen Vogelperspektive anzusehen, die Ueber⸗ zeugung beigebracht, daß wirklich in der deutschen Landwirthschaft etwas faul ist, und zu meiner persönlichen Freude habe ich in dieser Session schon bis in die äußerste Linke hinein, ja sogar schon bei den Herren Sozialdemokraten, das Anerkenntniß gehört: ja, die Land⸗ wirthschaft befindet sich wirklich in einer gefährlichen Krisis. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, ich möchte Sie bitten, wenn Sie diese Ueber⸗ zeugung nun endlich gefaßt haben, daß Sie von der Ueberzeugung auch zu Thaten übergehen und auf Grundlage dieses Entwurfs der Land⸗ wirthschaft oder wenigstens einem Theil der Landwirthschaft helfen. Wenn Sie uns einwenden, daß dieses Gesetz nur einem kleinen Theil der deutschen Landwirthschaft zu gute komme, so haben die verbündeten Regierungen die Hoffnung, daß Sie noch in dieser Session in die Lage versetzt werden werden, auch einem weiteren Kreise von land⸗ wirthschaftlichen Interessenten Ihr Wohlwollen zuzuwenden.
Wir bitten Sie also, meine Herren, reichen Sie uns in dieser Frage einmal den kleinen Finger; wir versprechen Ihnen, nicht gleich die ganze Hand zu nehmen. (Bravo! und Heiterkeit.)
Abg. Spahn (Zentr.): Meine Freunde stimmen im allgemeinen der Regierungsvorlage zu; immerhin erscheint aber eine ernstliche Prü⸗ fung derselben in einer Kommission geboten, die sich darauf zu richten hat, ob die Brennerei eines solchen Gesetzes bedarf, und ob durch das⸗ selbe die Grundsätze des Gesetzes von 1887 nicht verschoben werden. Durch die Begünstigung der Brennereien, in denen in einem Jahre weniger als 300 hl reinen Alkohols erzeugt wird, wird die kleine landwirthschaftliche Brennerei einen neuen Aufschwung erhalten. Jedenfalls empfiehlt es sich, die voraussichtliche Wirkung der Vorlage einer Prüfung zu unterziehen. Ich beantrage, die Vorlage einer Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern zu überweisen. 8 —
Abg. Wurm (Soz.): Weil die große Masse der kleinen Brenner mit den bestehenden Brennereigesetzen unzufrieden ist, will die Staats⸗ regierung durch den vorliegenden Gesetzentwurf eine Aussöhnung herbeiführen, bei welcher indessen der Verdacht entsteht, als handele es sich nur um eine Beschwichtigung des kleinen Mannes. Welches sind die maßgebenden Gründe zur Unterscheidung zwischen einer land⸗ wirthschaftlichen und einer gewerblichen Brennerei? Den landwirth⸗ schaftlichen Brennereien sollen Vergünstigungen zu theil werden, den zewerblichen nicht. In der That arbeiten doch beide ganz gleich, wenn man von der Verwerthung der Schlempe absieht. Die Landwirthschaft verwerthet die Schlempe selbst, die ge⸗ werbliche kann sie nicht gebrauchen. Aber sie bleibt doch immer im Lande, und gerade, weil die gewerbliche Brennerei sie nicht selbst verbraucht, kommt sie dem kleinen Mann zu gute, der sie für ein Billiges kaufen kann. Die großen landwirthschaftlichen Brennereien können ebenso wenig die ganze Schlempe für ihr eigenes Vieh ver⸗ werthen. Direkt verkaufen können sie freilich nicht; aber es läßt sich das doch in der Form machen, daß sie Vieh gegen Kostgeld auf⸗ nehmen, sodaß der Vortheil davon den kleinen landwirthschaftlichen Betrieben zu gute kommt. Die e hat das Bestreben, den kleinen Brennern zu verbergen, wie sie durch das Gesetz geschädigt werden. Diese Schädigung bleibt trotz der Vergünstigungen bestehen, weil der kleine Betrieb mit dem großen nicht zu konkurrieren vermag. In der Theorie sieht sich die Vorlage nicht schlecht an, anders aber gestaltet es sich in der Wirklichkeit. Daran können Export⸗Prämien nichts ändern. Das Gesetz von 1887 hatte den Zweeck, die Branntwein⸗Produktion einzudämmen; jetzt thut man so⸗ als ob man den Brennereien damit etwas Böses gethan hätte. Strafe aber dafür, daß die Agrarier zu viel Nutzen aus ihren Brennereien ziehen wollen, müssen die Branntweintrinke zahlen. Branntwein wird in Deutschland von den Aermsten der Armen getrunken. Ließe sich die Branntweinpest beseitigen, ss wäre niemand darüber mehr erfreut als die Sozialdem e. An der bisher erhobenen Steuer ist schon genug Last zu tragen. Im vorigen Jahre hat der Branntwein im Ganzen etwa 156 Millionen g Zu beachten ist, daß die Regierungsvorlage zugiebt, die D zwischen dem 50 iger und 70 iger Spiritus von der tragen wird. Darin liegt die „Liebesgabe.“
—
so außerordentlich kom⸗
pollernschen Landen an.
öikerung ge⸗ 88952 in Priva
(Rp.): Der Abg. Wurm könnte mit den Wirkungen ergesetzes wohl zufrieden sein, denn der Konsum n hat sich in den Jahren 1880 bis 1887 vermindert. Die arbeitende Bevölkerung giebt
Abg. Gam des Branntwein
um ca.
im Großen und Ganzen heute nicht mehr für Branntwein aus,
sie trinkt heute weniger. von 1887 hat also keine Belastung der Armen zur Folge gehabt. Ebensowenig richtig ist die Behauptung, daß jenes esetz auf eine Unterstützung der ostelbischen Brennereien zurück⸗ führen sei. Im Jahresbericht der Handelskammer in Gmünden führt ein sachverständiger Berichterstatter aus, daß es kaum faßlich ei, wie die Sage von der Liebesgabe entstehen konnte. Hätten die Brennereien in ern für die Kontingentierung kein Aequivalent, so ürden sie ruiniert sein. Die Kontingentierung sei für den Süden eine Existenznothwendigkeit. Wenn sich der Preis des Branntweins erhöhen sollte, so werden doch nicht nur die großen, sondern auch die kleineren Brennereien den Vortheil davon haben. Glaubt denn der Vorredner, daß diese billiger verkaufen werden als zum Markt⸗ preise? Im Durchschnitt haben die Brennereibesitzer in den Jahren 1887—1893 ebenso viel für ihre Erzeugnisse bekommen, ie in den Jahren 1880 — 1887. Berücksichtigen Sie aber, daß sie 25 — 30 % weniger hergestellt haben als früber, daß die ganzen Kosten der Verzinsung, der Amortisationen auf 75 % der früheren Produktion vertheilt werden, so müssen Sie zugeben, daß die Brennereibesitzer einen Vortheil von der Kontingentierung hatten. Daß der Brannt⸗ einkonsum in den östlichen Provinzen größer ist als in den west⸗ lichen, ist richtig, ist aber auf die klimatischen Verhältnisse zurückzu⸗ hren. Wie kann man hierfür die ortsüblichen Tagelöhne verantwort⸗ ch machen? Diese geben immer die geringste Summe an, die ewöhnlich den Anfängern gezahlt wird. Außerdem spielen die Natural⸗ löhne gerade im Osten eine große Rolle. Die Arbeiter erhalten dort mehr an Naturalien als im und in den Industriebezirken. Wir ürden uns schämen, den Arbeitern Wohnungen zu geben, wie sie z. B. hier in Berlin von ihnen bezogen werden. Viele Besitzer in Pommern und Ostpreußen geben dem Arbeiter 400 ℳ für Wohnung. Der Erhaltung der landwirthschaftlichen Brennereien müssen wir ein größ Interesse entgegenbringen als der der gewerblichen. Der h, der eine Brennerei auf seinem Grund und Boden errichtet, will diesen besser ausnutzen und ertragsfähiger machen, wã d der gewerbliche Brennereibesitzer Melasse verbraucht, ie Beschaffenheit des Bodens nicht berücksichtigt, sondern nur die Konjunktur benutzt. Jeder Landwirth wird bestätigen können, daß in den landwirthschaftlichen Betrieben mit Brennerei die Prs⸗ uktion an Getreide und Vieh eine größere ist trotz des für den artoffelbau beanspruchten größeren Areals. Im Jahre 1887 war nan der Ansicht, daß die Melassebrenner durchschnittlich nur 6 — 7 % usbeute hätten. Das wurde im Gesetze berücksichtigt. Nun hat es ch aber herausgestellt, daß sie 8 — 9 % Ausbeute haben, also it den landwirthschaftlichen Brennereien konkurrieren können. amit ist die thatsächliche Voraussetzung der damaligen Gesetzgebung hinfällig geworden. Die Melassebrennereien haben außerdem auch keine Bedeutung für die Hebung des Vieh⸗ standes und dessen Ernährung. Die Bestimmungen der Vorlage ugen von einer sehr eingehenden Kenntniß der landwirthschaftlichen Brennereiverhältnisse. Wir haben alle Veranlassung, dem Staats⸗ sekretär unseren Dank für das Wohlwollen auszusprechen, das er für die landwirthschaftlichen Brennereien bethätigt. Im Gesetz von 1887 nd einige Fehler gemacht worden, weil man sich ganz neuen Ver⸗ ältnissen gegenüber befand; aber die hier vorgeschlagenen Aenderungen eweisen, daß jenes Gesetz im Großen und Ganzen seinen Zweck rreicht hat. Ein Rückgang in den kleinen Brennereien ist aller⸗ ings eingetreten, aber nur in geringem Umfange. Wenn sich⸗ die ahl der kleinen Brennereien auch unter dem neuen Gesetze immer noch etwas vermindert hat, so haben sie sich doch im großen Ganzen zu halten vermocht. Daß eine ungünstigere Behandlung der großen Betriebe eintritt, scheint mir durchaus gerechtfertigt. Ob eine Hebung des Exports sich wird durch diese Vorlage erreichen lassen, ist mir allerdings zweifelhaft; denn die Ursachen für die Exportminderung liegen nicht in der Steuer⸗ und Zollpolitik, sondern in anderen Verhältnissen; so in der Verheerung der süd⸗ französischen Weinberge und der dadurch hervorgerufenen dortigen Spiritusproduktion. Es wird vielleicht das Richtigste sein, den Gedanken an eine Steigerung des Exports aufzugeben und das Hauptgewicht auf die Hebung des inländischen Verbrauchs zu legen. Sollte die Steigerung der Petroleumpreise andauern, so könnte man wohl mit Aussicht auf Erfolg versuchen, den Spiritus zu einem kon⸗ kurrenzfähigen Beleuchtungsmittel zu entwickeln. Es wäre u erwägen, ob man nicht aus der Betriebssteuer einen onds bilden sollte, um nur insoweit Exportprämien daraus u “ wie die Preise nicht eine hinlängliche Höhe haben. Es könnte ferner eine Erhöhung der Steuer in Aussicht genommen werden für diejenigen, die über einen bestimmten Prozentsatz mehr brennen, als ihr Kontingent beträgt. Ich bedaure, daß in der Vor⸗ age eine Bestimmung fehlt, welche den Brennern das Recht gäbe, die henaturierung in der Brennerei selbst vorzunehmen. Ferner würde ich für wünschenswerth halten, daß der Verkauf des denaturierten Brannt⸗ eins erleichtert und nicht auf diejenigen beschränkt würde, welchen der Ver⸗ auf des Trinkbranntweins konzessioniert ist. Man könnte damit auf ne erhebliche Steigerung des Konsums hinwirken. Endlich hätte ch den Wunsch, daß gegen die Verwendung gewisser Surrogate, wie Pfeffer, mit denen die Verkäufer häufig das Publikum über den Werth des verkauften Branntweins zu täuschen suchen, Vorkehrung m Gesetz getroffen würde. Dem Antrage auf Ueberweisung der Vor⸗ age an eine Kommission von 21 Mitgliedern schließe ich mich an. Um 5 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf Sonn⸗ bend 1 Uhr vertagt.
als vor 1887, denn Das Gesetz
Nr. 16 A des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 24. April, hat folgenden Inhalt: Versuche über Eigenschaften
nd Sichtbarkeit verschiedener Signallichter. — Zur Frage der Be⸗ uhigung der Meereswellen durch Oel. Ueber die Form von Schneewehen. — Bücherschau.
Statistik und Volkswirthschaft.
Verwahrloste Kinder in Preußen.
Seit dem 1. Oktober 1878, dem Tage, an dem das Gesetz über ie Zwangserziehung verwahrloster Kinder (vom 13. März 1878) in raft getreten, haben nach den Feststellungen des Königlich preußischen Ministeriums des Innern bis zum 1. April v. J. in der gesammten Monarchie 23 252 Kinder in Zwangserziehung untergebracht werden müssen. Bis zum 1. April 1893 waren es 21 864 Kinder gewesen. Der Zuwachs im letzten Jahre dieses Zeitraums hat also 388 = 6 % betragen. Von jenen 23 252 Kindern gehörten 1573 der Proyinz Ostpreußen, 964 der Provinz Westpreußen, 1012 der Stadt Berlin, 2061 der Provinz Brandenburg, 1526 der Provinz Pommern, 1470 der Provinz Posen, 4084 der Provinz Schlesien, 1914 der Provinz Sachsen, 1056 der Provinz Schleswig⸗Holstein (dazu 28, ie auf Lauenburg kamen), 1698 der Provinz Hannover, 1244 der Provinz Westfalen, 1230 dem Regierungsbezirk Cassel, 805 dem Regie⸗ rungsbezirk Wiesbaden, 2569 der Rbheinprovinz und 18 den Hohen⸗ Von der Gesammtzahl sind während der Berichtsperiode 475 Kinder widerruflich, 2229 unwiderruflich entlassen worden, 612 verstorben, 9214 anderweit — insbesondere durch Eintritt vö der Zwangzeriehmpee dir Fövaan 88 Hüee. am 1. v. J. nur n 2 nder in Zwangserziehung v blieben. Von 2 waren 5509, also mehr als die Halfte in Familien, Unsfalien und 1261 Kinder in den vom Kommunalver⸗
bande eingerichteten Anstalten, dagegen keine in Staatsanstalten unter⸗
bracht. An Kosten, die aus der Pflege aller in Zwangserziehung befind⸗ ichen Kinder im Etatsjahre 1893,94 erwachsen sind, waren 1 467 290 ℳ zu decken, wovon 733 354 ℳ der Staat und 733 936 ℳ die Kommunal⸗ verbände bestritten. In der Provinz Schlesien allein, welche die bei weitem höchste Zahl der verwahrlosten Kinder gezählt hat, sind für und Versorgung 283 205 ℳ erforderlich gewesen. ür jedes einzelne Kind betragen die Verpflegungskosten durchschnittlich ca. 215 ℳ im Jahre, wenn es in einer nstalt untergebracht ist, dagegen für ein in Familien zur Zwangserziehung und Versorgung gelangendes Kind nur durchschnittlich ca. 145 bezw. ca. 60 ℳ, je nachdem es büe. im schulpflichtigen Alter steht oder das 14. Lebens⸗ jahr bereits vollendet hat. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über⸗ haupt haben die Kosten für die Kommunalverbände 8 877 069 ℳ und für den Staat 8 847 461 ℳ, zusammen also nicht weniger als 1 530 ℳ betragen.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Wien wird berichtet, daß der Ausstand der Ziegelei⸗ arbeiter nach dem Ergebniß der gestrigen Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und der Ausständigen (pgl. Nr. 100 d. Bl.) als beendet betrachtet wurde, und daß man erwartete, die Arbeit werde heute überall wieder aufgenommen werden. Die Ziegel⸗ werksbesitzer boten den Ausständigen, wie „W. T. B.“ meldet, eine Lohnerhöhung von 15 % an, welche von den Lehmscheibern an⸗ enommen wurde. Die übrigen Arbeiterkategorien verlangen eine Lohnerhöhung von 20 %; hierüber hatten die Werksbesitzer eine bindende Zusage gestern noch nicht gemacht.
In Paris haben gestern, wie der Minister des Innern Leygues im Ministerrath mittheilte, die ausständigen Omnibus⸗ bediensteten die Arbeit wieder aufgenommen. Proust und Deville, der Vorsitzende und der Schriftführer des Ausstands⸗Syndikats, werden in Haft behalten und unter Anklage gestellt, die übrigen ver⸗ hafteten, aber nicht abgeurtheilten Ausständigen werden freige⸗ lassen werden. — Nach einer Meldung des „H. T. B.“ wird die baldige Beendigung des Ausstandes der Arbeiter der Zündholz⸗ fabriken erwartet. Die Arbeiter der Manufakturen von Trelaze und Marfeille sollen beschlossen haben, heute die Arbeit bedingungslos wieder aufzunehmen. (Vergl. Nr. 79 d. Bl.)
In Gent stellten, wie „H. T. B.“ meldet, die Weber die Arbeit ein. Als Grund werden hohe Geldstrafen für kleine Vergehen bei der Arbeit angegeben.
Aus Rom meldet „W. T. B.“: sagte für den 1. Mai alle Ansammlungen, öffentlichen Versammlungen.
Aus Bukarest berichtet „W. T. B.“: Der Ministerrath hat die Straßenaufzüge der sozialistischen Arbeiterpartei bei der Maifeier auf Grund der Verfassung untersagt. Der Polizei⸗ präfekt wurde mit der strengen Durchführung dieses Verbots beauftragt.
Der Präfekt von Rom unter⸗ Aufzüge, Vorträge und
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 14. April bis inkl. 20. April cr. zur Anmeldung gekommen: 2 85 Eheschließungen, 26 Todtgeborene, 591 Sterbefälle. 8 v111611“ Handel und Gewerbe. Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks 8 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 26. d. M. gestellt 11 408, nicht recht⸗ zeitie gestellt keine Wagen. 3 In Oberschlesien sind am 25. d. M. gestellt 3714, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
— In der gestrigen 25. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Preußischen Central⸗Bodenkredit⸗Aktien⸗ gesellschaft, bei welcher 6536 Aktien mit 116 Stimmen vertreten waren, wurde die Genehmigung der Rechnungen und der Bilanz für 1894 beschlossen, danach die Dividende für 1894 auf 9 ½ % für das eingezahlte Grundkapital festgestellt und dem Verwaltungsrath und der Direktion Entlastung ertheilt worden.
— Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmarkt be⸗ richtet die „Schl. Ztg.“: Die Roheisenproduktion auf den ober⸗ schlesischen Hochofenwerken betrug im ersten Quartal d. J. laut der vom Verein deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller, östliche Gruppe, veröffentlichten Roheisen⸗Statistik überhaupt 125 496 t; alle Roh⸗ eisensorten mit Ausnahme des Bessemer⸗Eisens hatten gegenüber dem Vorjahre eine Mehrproduktion im Ganzen von 11 368 t, während von Bessemer⸗Eisen 3023 t weniger produziert wurden. Hiervon wurden exportiert nach Oesterreich 95 t Puddel⸗ und 3673 t Gießerei⸗Roh⸗ eisen; nach Rußland 339 t Puddel⸗ und 180 t Gießerei⸗Roheisen. Die Roheisenbestände waren am Schluß dieses Quartals um 3275 t geringer; sie nehmen zusehends ab; die Hoch⸗ ofenwerke werden, wenn in Roheisen nicht Mangel ein⸗ treten soll, an baldige Verstärkung ihrer Produktion herangehen müssen. Die Erzzufuhr aus Ungarn und Böhmen, sowie von den ober⸗ schlesischen Erzförderungen ist bereits stärker aufgenommen worden. — Die Walzwerke sind infolge vorliegender Schlüsse auf Monate hinaus ausverkauft, jedoch sind die Preise immer noch verlustbringend; eine weitere Erhöhung ließ die westliche Konkurrenz vorläufig noch nicht zu. Neue Aufträge gehen bei den Werken ziemlich zahlreich ein, jedoch hat sich ein recht reges Geschäft trotzdem immer noch nicht entwickelt. Das Auslandsgeschäft ist ein sehr mäßiges, und die Abfuhr der Walzfabrikate zu Wasser geht nur schwach vor sich. In Bau⸗ und Handelseisen hat sich das Geschäft recht lebhaft entwickelt, und auch für Kon⸗ struktionseisen hat sich in letzter Zeit die Nachfrage gehoben. Für Feineisen ist der Absatz noch schwach. Auf Feinbleche gehen zahlreiche Aufträge ein, und sind die Strecken voll im Betriebe; Grobbleche sind zwar etwas besser, jedoch noch unzulänglich gefragt. Die Stahlwerke haben gegenwärtig genügend zu thun, und auch die Röhrenwalzwerke sind besser beschäftigt. Den Maschinen⸗ und Kesselfabriken sind größere Bestellungen zugegangen, sodaß sie ihren Betrieb verstärken konnten. Draht⸗ und Nägelwerke sind zwar gut beschäftigt, jedoch der westfälischen Konkurrenz wegen nicht in der Lage, ihre gedrückten Preise aufbessern zu können. — Im Be⸗ triebe der Eisengießereien hat sich in letzter Woche nichts ge⸗ ändert, im allgemeinen sind sie ziemlich gut beschäftigt. — Auf dem Zinkmarkt verblieb die Tendenz eine feste. Die Umsätze am hiesigen
latz waren allerdings geringfügig, da die schlesischen Hütten für das aufende Quartal fast ganz ausverkauft sind und mit Abgaben auf entferntere Termine erst eine weitere Preisbesserung abwarten wollen. Die Verladungen waren besonders in Rohzink in der letzten Woche ziemlich stark, daher sind auf den Werken nur noch unbedeutende Be⸗ stände vorhanden. 1 8 —
— Die gestrige gemeinsame außerordentliche Generalversammlung der Saalbahn beschloß durch schriftliche Abstimmung mit 1729 Stimmen für 4 499 700 ℳ Kapital gegen 18 Stimmen eines Aktionärs für 56 400 ℳ Kapital die Annahme des Angebots der Königlich preußischen Staatsregierung wegen des käuflichen Erwerbs der Saal⸗ bahn. Ferner wurde, wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen, daß mit dem Inkrafttreten des Vertrags jede Stamm⸗ und jede Stammprioritäts⸗ Aktie eine Stimme gewährt und die Bestimmungen des S. vom gleichen Zeitpunkte an die Geltung statutarischer Festsetzungen erhalten. — In den darauf folgenden getrennten Generalversammlungen der Inhaber der Stamm⸗ und der Stammprioritäts⸗Aktien wurde den vorstehenden Beschlüssen einstimmig die Zustimmung ertheilt.
Magdeburg, 26. April. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 10,10 — 10,25. Kornzucker exkl. 88 % Rende⸗ ment 9,35 — 9,50, neue 9,60 — 9,80, Nachprodukte exkl. 75 % Rendem. 6,40 — 7,25. Ruhig. Brotraffimade I 22,00. Brotraffinade II 21,75. Gem. Raffinade mit Faß 21,50 — 22,00. Gem. Melis I mit Faß 21,25. Stetig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. April
9,22 ½ Gd., 9,30 Br., pr. Mai 9,30 bez. und Br., pr. Juni 9,42 bez., 9,45 Br., pr. Juli 9,52 ½ Gd., 9,55 Br. Stetig. — Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 297 000 Ztr. . Leipzig, 26. April. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Abril — ℳ, pr. Mai 2,92 ½ ℳ, pr. Juni 2,95 ℳ, pr. Juli 2,97 ½ ℳ, pr. August 2,97 ½ ℳ, pr. September 3,00 ℳ, pr. Oktober 3,00 ℳ, pr. November 3,02 ½ ℳ, pr. Dezember 3,02 ½ ℳ, pr. Januar 3,05 ℳ, pr. Februar 3,05 ℳ, pr. März 3,07 ½ ℳ. Umsatz: 105 000 82 1 Leipzig, 26. April. (W. T. B.) Garnbörse. Die heutige Börse war gut besucht. Es wurde festgestellt, daß die deutschen Banwolisp ennerelen voll beschäftigt sind. Da die englische Kon⸗ kurrenz wesentlich theurer geworden ist und für die nächste Zeit nach dem Osten in Anspruch genommen scheint, ist entsprechend den wesentlich erhöhten Notierungen der Baumwolle ein weiteres Anziehen der Garnpreise in Aussicht genommen, zumal wenn die in zweiter Hand befindlichen Posten begeben sein werden. Größere Garnlager
sind nicht vorhanden. “ Bremen, 26. April. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer etroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 9,50 Br. — Baumwolle. est. Upland middl. loko 34 ¼ 4. — Schmalz. Fest. Wilcor 37 ½ ₰, Armour shield 36 ½ ₰, Cudahy 37 ½ ₰, Fairbanks 30 ½ S. — Speck. Fest. Short clear middling loko 32. — Wolle. Umsatz 86 Ballen. — Taback. Umsatz 106 Seronen
Carmen.
Hamburg, 26. April. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. Mai 76, pr. September 75, pr. Dezember 72 ¾, pr. März 71 ½. Schleppend. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. April 9,25, vr. Mai 9,30, pr. August 9,62 ½, pr. Oktober 9,82 ½. Stetig.
London, 26. April. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen⸗ ladungen angeboten. 4
96 % Javazucker loko 11 ⅛ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ¼ ruhig. — Chile⸗Kupfer 40 ½, pr. 3 Monat 40¹5/18.
London, 26. April. (W. T. B.) Die Direktoren der Nobel Dynamite Trust Co. haben beschlossen, der am 30. Mai abzu⸗ haltenden Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 10 % wie im letzten Jahre vorzuschlagen.
Liverpool, 26. April. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Wochenumsaf segenwärtige Woche 92 000 (vorige Woche 53 000), do. von amerikanischen 85 000 (50 000), do. für Speku⸗ lation 3000 (1000), do. für Export 2000 (1000), do. für wirklichen Konsum 80 000 (48 000), do. unmittelb. ex. Schiff 81 000 (56 000), wirklicher Export 4000 (4000), Import der Woche 79 000 (72 000), davon amerikanische 73 000 (63 000), Vorrath 1 716 000 (1 722 000), davon amerikanische 1 600 000 (1 603 000), schwimmend hi. 1e6 110 000 (138 000), davon amerikanische 105 000
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Manchester, 26. April. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5,
30r Water Taylor 6 ¾, 20r Water Leigh 5 8, 30r Water Clayton 6 ⅜, 32r Mock Brooke 6 ½, 40r Mayoll 6 ¾, 40r Medio Wilkinson 7 ½, 32r Warpcops Lees 6, 36r Warpcops Rowland 6 , 36r Warpcops Wellington 7 ¼, 40r Double Weston 8, 601r Double courante Qua⸗ lität 10 ¼, 32“ 116 vards 16 16 grey Printers aus 32r1/46 r 146. Anziehend. Glasgom, 26. April. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 283 668 Tons gegen 314 535 Tons im vorigen Jahre. — Die Zahl der im Betrieb befind⸗ lichen Hochöfen beträgt 75 gegen 72 im vorigen Jahre.
St. Petersburg, 26. April. (W. T. B.) Heute ist ein Gesetz veröffentlicht worden, betreffend die Erlaubniß zur Emission von 4 % Obligationen der Moskau⸗Jaroslaw⸗Archangeler Eisenbahn im Betrage von 27 ½ Millionen Kredit⸗Rubel. Die Obligationen werden von der Regierung garantiert und unterliegen
der Kuponsteuer. Produktenmarkt. Weizen loko 8,00. Roggen loko 5,90. Leinsaat loko 11,25. Hanf loko 44,00. Talg loko
Hafer loko 3,55. 51,00, pr. August —.
Baku, 26. April. (W. T. B.) Preis für rohes Naphta loko 5 bis 6 Kopeken, ab Astrachan⸗Rhede 7 ½ Kopeken, Maschinenöl waggonweise 33 Kopeken, Spindelöl 23 Kopeken per Pud. Warschau, 26. April. (W. T. B.) De Brutto⸗Einnahmen der Warschau⸗Wiener Eisenbahn betrugen für 1894 13 666 636,43 Rbl., der Reingewinn beläuft sich nach Abzug der Aus⸗ gaben für den Kupon und die Tilgung auf 2 058 919 Rbl. Der Verwaltungsrath schlägt die Vertheilung einer Ergänzungsdividende von 5,50 Rbl. per Aktie vor.
Amsterdam, 26. April. (W. T. B.) ordinary 52 ½¼. — Bancazinn 38 ¼.
New⸗York, 26. April. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit etwas nachgebenden Kursen, wurde im weiteren Verlauf fest und schloß recht fest. Der Umsatz der Aktien betrug 219 000 Stück.
Weizen eröffnete fest, stieg dann während des ganzen Börsen⸗ verlaufs mit wenigen Reaktionen infolge besserer Kabelmeldungen und auf Berichte von reichlichen Käufen der Exporteure, sowie auch Meldungen von Ernteschäden in Kansas. Schluß sehr fest. — Mais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs infolge der Festig⸗ keit des Weizens. Schluß fest.
Waäarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 615/⁄18, do. in New⸗Orleans 6 ¼. Petroleum Stand. white in New⸗York 9,50, do. in Philadelphia 9,45, do. rohes nom., do. Fer line cert. p. Mai 205 ¼ nom. Schmalz West. steam 7,10, do. Rohe & Brothers 7,35, Mais pr. Mai 52 ⅜, do. pr. Juli 53, pr. September 53 ½. Rother Winterweizen 68, do. Weizen pr. April —, do. pr. Mai 66 ¼, do. pr. Juli 66 ¾, do. pr. Dezember 69 ⅝, Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 16, do. Rio Nr. 7 pr. Mai 13,95, do. do. pr. Juli 14,40. Mehl, Spring Wheat clears 2,75, Zucker 21118, Kupfer 9,80. Nachbörse: Weizen † c. höher.
Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions⸗ häfen 71 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 40 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 22 000 Ballen, Vorrath 725 000 Ballen.
Chicago, 26. April. (W. T. B.) Weizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, da der sehr nothwendige Regen jetzt ein⸗ getreten ist und reichliche Verkäufe stattfanden. Später trat Erholung und Festigkeit ein infolge strammer Kabelmeldungen und Meldungen von Ernteschäden sowie auf Berichte von Exportkäufen. Schluß sehr fest. — Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, erholte sich aber später und schloß fest, entsprechend der Festigkeit des Weizens.
Weizen pr. Mai 61 ⅛, pr. Juli 62 ⅛. Mais pr. Mai 47 ½, Speck short elear nomin. Pork pr. April 12,22 ½.
Japva⸗Kaffee good
Verkehrs⸗Anstalten. “
A.Bremen, 27. April. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd’ Der Schnelldampfer „Saale“ ist am 26. April Morgens auf der Weser angekommen. Der Schnelldampfer „Trave“ ist am 25. April Nachmittags, der Postdampfer „Salier⸗ Vormittags in New⸗York angekommen. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm II.“ hat am 26. April “ Ferts passiert. Der Postdampfer„Wittekind“ hat am 25. April Abends East⸗ bourne passiert. Der Postdampfer „Roland“ ist am 26. April Morgens von Antwerpen weitergegangen. Der Postdampfer „Neckar“ hat am 26. April Nachmittags Dover passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz Heinrich“ ist am 26. April in Antwerpen angekommen. 8
St. Petersburg, 26. April. (W. T., B.) Laut Beschluß des Tarifcomités wird die Eisenbahnfracht von Baku nach Batum für Petroleum und Destillate 3 Wochen nach der Bekanntmachung von 9 auf 14 und vom Juli ab auf 19 Kopeken