1895 / 155 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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also die Vagabondage nicht hervor.

Man scheint anzunehmen, erst nach Anhörung der Provinzial⸗Landtage

werde die Sache spruchreif sein. Von den Landtagen können doch aber auch nur die provinziellen Verhältnisse geschildert werden. Ich glaube, die Vorlage kann jetzt schon angenommen werden.

Abg. Gerlich (fr. kons.): Ich kann meinen früher schon betonten Standpunkt nicht verlassen. Die 41 der Vorlage wollen die Vagabondage nur möglichst überkleistern, von einem Kurieren des Grundübels durch die Vorlage kann keine Rede sein. Es ist davon gesprochen worden, die Vagabondage sei eine Folge des Wandertriebs der Deutschen. Es wandern aber auch Franzosen und Polen, der Städter wie der Landmann. Der Wandertrieb der Deutschen ruft In Oesterreich wandert man nicht, davon, daß die Gesetzgebung eine andere ist. Die Franzosen schicken die Leute, die sie nicht brauchen können, in das Land, wo der Pfeffer wächst wir müssen sie leider im Lande behalten. Durch unsere Gesetze wird die Vagabondage solcher Leute befördert, die unter anderen Verhältnissen gute Arbeiter geblieben wären. Mit dem Antrag des Herrn Freiherrn

das kommt aber

8 von Erffa, nach dem die Einrichtung der Verpflegungsstationen An⸗

gelegenheit der Kreise sein soll, während der Provinzial⸗Ausschuß

darüber bestimmen soll, an welchen Orten der Provinz Verpflegungs⸗

stationen einzurichten sind, bin ich nicht einverstanden. Es reitet sich ja allerdings am besten mit eigener Peitsche auf fremdem Pferde. Der Kreis ist hier das Pferd. Ich möchte Sie bitten, den Antrag Zedlitz anzunehmen.

Abg. Freiherr von Erffa (kons.): Die von dem Herrn Vor⸗ redner angezogenen Theile unseres Antrags sind gerade einem früheren

Antrag des Herrn Freiherrn von Zedlitz entnommen; ich bin über⸗

zeugt, die Herren wollen den Gesetzentwurf überhaupt nicht und ver⸗ werfen deshalb jeden dazu gestellten Antrag. Wenn wir dem Antra des Herrn Freiherrn von Zedlitz zustimmen: dem Provinzial⸗Ausschuß die Entscheidung auch darüber zu überlassen, ob überhaupt Verpflegungs⸗ stationen einzurichten sind, so liegt kein Grund für die IFfte vor, unserem Antrag nicht zuzustimmen, außer wenn sie den Gesetzentwurf überhaupt nicht wollen.

Abg. Schröder (Pole) sprach sich gegen die Vorlage aus, weil die Landstreicherei nicht durch Verpflegungsstationen, sondern nur auf dem Wege der Moral bekämpft werden könne.

Abg. Möller (nl.) erklärte sich gegen den Staatszuschuß, für den ein Theil seiner politischen Freunde in der Kommission nur ge⸗ stimmt habe, um das Zustandekommen des Gesetzes zu ermöglichen.

An der Nothwendigkeit einer umfassenden Organisation der Ver⸗

pflegungsstationen könne nicht gezweifelt werden. Die zahlreichen freiwilligen Verpflegungsstationen im Westen bekundeten deutlich genug

abgelehnt und der Antrag des Freiherrn von Zedlitz

und Neukirch und Gen. angenommen.

An letzter Stelle der Tagesordnung folgte die dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangs⸗ vollstreckung in dieselben.

Abg. Wurmbach (nl.): Das vorliegende Gesetz wird nach Meinung herporragender Finanzmänner die bisher vermißte Sicher⸗ stellung des im Kleinbahnunternehmen aufgewandten Kapitals ermög⸗ lichen. Um üree. zu diesen Unternehmungen heranzuziehen, wird es aber noch anderer Maßnahmen bedürfen. er schwerfällige und zeitraubende Geschäftsverkehr mit den Behörden, die schweren Bedingungen bei der Mitbenutzung der Provinzial⸗ und Gemeinde⸗ straßen, die Unzulänglichkeit des Enteignungsgesetzes, die scharfen Kautionsbedingungen, alles das hindert die Entwicklung des Klein⸗ bahnwesens. Hier Wandel zu schaffen, um das Privatkapital mehr heranzuziehen, ist eine Aufgabe, welche die Regierung nicht vernach⸗ lässigen sollte.

§ 27 bestimmt, daß in einer Gläubigerversammlung einer Bahnpfandschuld die Aufgabe des Pfandrechts, die Einräumung eines Vorrechts, die Gewährung einer Stundung oder Er⸗ mäßigung des Zinsfußes, der Verzicht auf Sicherungs⸗ maßregeln, sowie die Zustimmung zur Einstellung des Konkurs⸗ verfahrens beschlossen werden kann.

Abg. Hammacher (nl.) beantragte, daß auch „die Wabhr⸗ nehmung gemeinsamer Interessen bei der Zwangsvollstreckung“ mit hineingezogoen werde, um den Besitzern der Antheilscheine einen besseren Schutz für die Geltendmachung ihrer Rechte zu geben. Wenn die Gläubigerversammlung die Macht habe, die Minorität zum Auf⸗ geben von Rechten zu zwingen, so müsse man ihr auch die Macht geben, das Eigenthum der Bahn zu übernehmen und event. Beiträge zur Aufrechterhaltung des Betriebes zu fordern.

Abg. von Cuny (nl.) bedauerte, dem Antrage seines Fraktions⸗ üessen nicht zustimmen zu können. Die Minderheit zu positiven eistungen zu zwingen, gehe doch zu weit. Zu solchen Beschlüssen müßte doch Stimmeneinheit erforderlich sein.

Abg. Irmer (kons.) bekämpfte den Antrag, dessen Schwerpunkt darin liege, daß man jemanden zwangsweise aus der Gläubigerstellung in die Stellung des Eigenthümers bringen dürfe.

Abg. Stephan (Zentr.) sprach sich ebenfalls gegen den An⸗ trag aus.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Majorisierung der Inhaber von Theilschuldverschreibungen zulässig sein soll. Der von Dr. Hammacher in Antrag gebrachte Zusatz will aber

in einer ganz unbeschränkten Weise noch für den Fall der Zwangsver⸗ steigerung der Majorität gleiche Befugnisse beilegen. Der Herr Abg

Dr. Hammacher hat selbst zugegeben, daß nach dem Wortlaut seines Antrags sogar der Fall eines Ankaufs des Eisenbahnunternehmens für die Gesammtheit der Gläubiger einbegriffen sein könnte; er will aber nicht diese Konsequenz gezogen haben und würde es deshalb für noth- wendig halten, in dieser Beziehung in § 29 eine von ihm noch nicht Wenn

Einschränkung zum Ausdruck zu bringen. in der That eine derartige Einschränkung auch in das Gesetz hineinkäme, so würde doch der verbleibende des von ihm gestellten Antrags von einer gar nicht zu über⸗

formulierte

sehenden Tragweite sein; denn abgesehen von einem Ankauf der Bahn, ist eine ganze Reihe von Maßregeln denkbar, die möglicherweise dem Interesse der Gesammtheit der Gläubiger entsprechen, denen zu wider⸗

sprechen aber doch für die Majorität ein ganz erhebliches Interesse

vorliegen kann, vielleicht schon wegen der bedeutenden Kosten, die mit

solchen Maßregeln verbunden sein können.

Für mich würde der Antrag nur dann allenfalls annehmbar ge⸗ wesen sein, wenn er nach den Worten „die Wahrnehmung der gemein⸗ samen Interessen ꝛc.“ den Zusatz erhielte: „nach Maßgabe der hier⸗ über in den Emissionsbedingungen gegebenen Vorschriften“ oder etwas Aehnliches. Es würden dann in den von aufgestellten Emissionsbedingungen, die in dem Allerhöchsten Privi⸗ legium ihre Bestätigung finden würden, klar die einzelnen Fälle zu

bezeichnen sein, für welche die Bestellung eines Vertreters durch Mehr⸗

heitsbeschluß zugelassen würde. Wenn das in den Emissionsbedingungen stände und durch das Allerhöchste Privilegium bestätigt würde, so würde dadurch für denjenigen, der sich betheiligen will, eine lex contractus gegeben

sein; er würde wissen, woran er sich zu halten habe. Ohne einen solchen

Hinweis auf das, was speziell in dieser Richtung in den Emissions⸗

bedingungen etwa vorgesehen ist, würde meines Erachtens die Befugniß,

wie sie in dem Hammacher'schen Antrag in Aussicht genommen wird, nicht annehmbar sein.

Ich kann deshalb meinerseits nur den Wunsch aussprechen, daß

Inhalt

dem Unternehmer

keineswegs

diese Nothwendigkeit.

Die Generaldiskussion wurde geschlossen. nahm das Wort

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr.

in der Spezialdiskussion nicht nochmals das vorbringen, was in der Generaldebatte bereits gesagt ist, sondern nur bemerken, daß diejenigen meiner politischen Freunde, welche mit mir die Vertagung der Vorlage und die Einholung der Gutachten der Provinzial⸗Landtage wollen, daß nichts zu stande

auf dem Standpunkte stehen, kommen möchte, sondern nur wünschen, daß etwas geschaffen werde, als die Vorlage bietet.

Der § 1 (und somit die Vorlage überhaupt) wurde

Meine Herren! Zu § 1

kons.): Ich will

Vollkommeneres

Ich habe bereits bei de meine Sompathie für den von Herrn Dr. Hammacher angeregten Ge⸗ danken zum Ausdruck gebracht, zugleich aber meine Bedenken in der Abg. Richtung, ob es möglich sein werde, den Gedanken in diesem Gesetz genügend und befriedigend auszugestalten. tung in dem heute von Herrn Dr. Hammacher gestellten Antrage zu finden sei, glaube ich, mit sämmtlichen Herren Rednern, die vor mir gesprochen haben, bezweifeln zu müssen. weit von dem dem § 27 zu Grunde liegenden Gedanken. stellt ganz positive, genau präzisierte Fälle auf, in denen eine

Berathung

Daß eine solche Ausgestal⸗ nommen.

Er entfernt sich Der § 27

Der Gesetzentwurf wurde in

der Abg. Dr. Hammacher, wie er vorhin schon angedeutet hat, seinen Antrag zurückziehen möge.

ammacher zog darauf seinen Antrag zurück. 3 esung ange⸗

dritter

Die Tagesordnung war hiermit erledigt, und die Sitzung wurde um 3 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung: Dienstag 11 Uhr. Eisenbahnverstaatlichung, tskasse, Schutz gegen Schweineseuchen; städtischen Viehhofs zu Berlin.)

(Ecake betreffend

Antrag, betreffend Sperrung d

21337]

Akten II C. 15/95 ersuchen. 8

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

1

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gefellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

0. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. .“ Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Carl Boehm, geboren am 8. Juli 1873 zu Berlin,

südisch, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das dem Ergreifungsorte nächste Gzeri htagefänggiig. abzuliefern sowie zu den Akten J. I. B. 463. 93

achricht zu geben. Berlin, den 25. Juni 1895. 1 Königliche Staatsanwaltschaft I. Beschreibung: Alter 22 Jahre, Größe 1 m 65 cm, Statur schwächlich, Haare dunkel, Stirn normal, Bart, Anflug zum Schnurbart, Augenbrauen dunkel,

3 higen braun, Nase gebogen, Mund gewöhnlich, ah

ne vollständig, Kinn normal, Gesicht normal,

G gesund, Sprache deutsch.

[21338] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen den Konditor Julius Krebs, am 12. September 1850 zu Daumen geboren, wegen

wiederholter schwerer Urkundenfälschung in den Akten

U. R. I. Nr. 8 1891/J II. F. 8. 91 am 8. Januar t

1891 erlassene Steckbrief wird hiermit erne

Berlin, den 25. Juni 1895. Königliche Staatsanwaltschaft. I. [21412] Offenes Strafvollstreckungs⸗Ersuchen. Der Webergeselle Franz Olesch aus Fürstlich Langenau, zuletzt in Rixdorf, jetzt unbekannten Auf⸗

enthalts, ist durch rechtskräftigen Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts zu Katscher vom 11. April 1895, wegen Uebertretung des § 3667, zu einer Geldstrafe von fünf Mark und für den Unvermögens⸗ fall zu einem Tage Haft verurtheilt. sucht, den ꝛc. Olesch im Betretungsfalle festzunehmen unnd an die nächste Gerichtsbehörde abzuliefern, welche

Es wird er⸗

wir um Beitreibung der Geldstrafe, und im Falle

der Unbeitreiblichkeit derselben um Vollstreckung der

substituierten Haftstrafe, sowie um Nachricht zu den Katscher, den 26. Juni 180b. Königliches Amtsgerich 8 8 In der Untersuchungssache gegen Georg Stumer, geb. 3. Februar 1872 in St. Ingbert, zuletzt in Metz, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der den

Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗

strafe und der Kosten des Verfahrens in Ge⸗ mäßheit der §§ 325, 326 IEE und § 140 St.⸗G.⸗B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeklagten gehörigen Gegen⸗ stände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des gesammten im Deutschen Reich befindlichen V mögens des Angeklagten angeordnet. Metz, den 27. Juni 1895. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. Wiederaufhebung

[21340] 11 einer Vermögensbeschlagnahme.

Die durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts hier vom 28. März 1895 bis zur Höhe von 1000 ausgespro Vermögens⸗

chene beschlagnahme gegen: EC111“

,1) Karl Christian Kimmig, geboren den 1. Fe⸗ bruar 1873 zu Colmar, 2) Abraham Klutzky, geboren den 24. September 1874 zu Winzenheim, 3) Franz Paver Meyer, geboren den 17. Sep⸗ tember 1872 zu Colmar, 4) Andreas Scherrer, geboren den 18. Juli 1873 zu Schlettstadt, 3 ist durch der⸗Strafkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts hier vom 20. Mai 1895 wieder aufgehoben worden. Colmar, den 24. Mai 1895. F. d. Ersten Staatsanwalt: (Unterschrift), Staatsanwalt

2) Aufgebote, Zustellungen

und dergl.

[21399] In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Böttchermeister Siegwardt hier gehörigen, in der Krämerstraße Nr. 155 hier belegenen Hauses c. p., ist die angeordnete Zwangsvollstreckung in das bezeichnete Grundstück eingestellt worden und wird daher der mittels Verkaufsproklams vom 9. April d. J. auf den 17. Juli d. J. angesetzte Ueberbotstermin abgekündigt. Neubrandenburg, den 26 Juni 1895. Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung I. .Saur.

[337] Aulufgebot.

Nachdem 88

1) Frau Anna Katharina Roth, geb. Hoffmann, zu Wiesbaden, den Erwerb und Verlust der Schuld⸗ verschreibung der Nassauischen Landesbank Litt. H b. Nr. 3837 über 500 nebst Talon mit Zinskupons bis einschließlich 1. Juli 1897 .

und 2) die Freifrau Friederike Dorothea von Pelser⸗Berensberg in Berlin den Erwerb und Ver⸗ lust der Schuldverschreibungen der Wiesbadener Casino⸗Gesellschaft zu Wiesbaden Nr. 3 bis ein⸗ schließlich Nr. 14 über je 500 durch Beschluß vom 6. März 1888 genehmigten 4 % igen Kellerbau⸗ Anlehens glaubhaft gemacht und Einleitung des Aufgebotsverfahrens und Kraftloserklärung der be⸗ treffenden Urkunden beantragt haben, so wird

a. der Nassauischen Landesbank die Ausgabe neuer Zinsabschnitte zu der unter 1 erwähnten Schuldver⸗ schreibung an den etwaigen Vorzeiger des Talons vor der richterlichen Erledigung der Sache, sowie die Zahlungsleistung an den etwaigen Ueberbringer dieser Schuldverschreibung und der Kupons hiervon

und b. der Wiesbadener Casino⸗Gesellschaft die Zahlungsleistung an den etwaigen Ueberbringer der unter 2 erwähnten 12 Schuldverschreibungen, und zwar beiden Schuldnern bis zum Austrage der Sache

sbei Vermeidung doppelter Zahlung untersagt,

c. der etwaige Inhaber des unter 1 erwähnten

LTalons aufgefordert, diesen Talon binnen einer

Frist von 90 Tagen, vom 1. Juli 1897

jan gerechnet, bei Verlust seines Rechtes aus diesem

Talon dem Gerichte vorzulegen und d. dem etwaigen Inhaber der unter 1 und 2 bezeichneten Schuldverschreibungen aufgegeben, die⸗

selben binnen 5 Jahren vom Tage dieser

Aufforderung an, spätestens aber in dem auf

den 9. April 1900, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine bei Verlust seiner Rechte aus denselben und der Kraftloserklärung dieser Schuldverschreibungen vor⸗ zulegen. Wiesbaden, den 23. März 1895. Koönigliches Amtsgericht. IV. 8 —————

[21406] Bekanntmachung.

Auf den von der Wittwe Marie Schober, geb. Klingmüller, in Kottbus als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes, des Brennereibesitzers Gustav Schober in Kottbus, gestellten Antrag wird der an⸗ geblich verloren gegangene, von dem Königl. Haupt⸗ Steuer⸗Amte in Kottbus unter dem 5. November 1888 ausgestellte Pfandschein, inhalts dessen der genannte Gustav Schober bei dieser Behörde 5 Scheine der 3 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs über zusammen 4500 nebst Talons und Zins⸗ scheinen zur Sicherstellung des ihm gewährten Branntweinsteuer⸗Verbrauchsabgaben⸗Kredits ver⸗ pfändet hat, aufgeboten. Der unbekannte Inhaber des Pfandscheins wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 23. Januar 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, in Zimmer 18 seine Rechte an⸗ zumelden und den Pfandschein vorzulegen, widrigen⸗ falls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Kottbus, den 26. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. 8

[18374] Aufgebot. 3

Nachdem die in Sömmerda wohnhafte Wittwe des Landwirths August Ferdinand Lotze, Auguste, geb. Rödiger, den Antrag auf Kraftloserklärung des Einlegebuchs der städtischen Sparkasse zu Bremer⸗ haven Nr. 1444 mit einem Guthaben per 1. Januar 1895 von 3420,88 gestellt hat, wird diesem für zulässig befundenen Antrage gemäß der Inhaber des vorbezeichneten Einlegebuchs aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermin am Mittwoch, den 8. Januar 1896, Morgens 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und das Einlegebuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden soll.

Bremerhaven, den 15. Juni 1895

Das Amtsgericht. Raben.

[20909] Aufgebot.

Auf Antrag der Gemeindeverwaltung Kindlbach . 30. Mai I. J. namens nachbezeichneter Per⸗ onen:

1) der Katharina Reindl, Gütlerstochter von Lengbam,

2) der Franziska Schreiner, Meßnerstochter von

Lengham, Theres Kirschner,

3) der Lengham, 8

um Einleitung und Durchführung des Aufgebots⸗ verfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung der auf ihren Namen lautenden 3 Sparkassenbücher der Distriktssparkasse Griesbach, welche beim Brande zu Lengham im Jahre 1893 zu Verlust gegangen sind, und zwar: 8 8

1) der Katharina Reindl vom 23. März 1873

Gütlersehefrau von

e 1427 über 6 Einlagen im Gesammt⸗

setrage von 2277 inkl. Zinsen,

2) der Franziska Schreiner vom 14. Februar

189 Hauptbuchfolium 3521 über⸗2 Einlagen, jede zu ℳ,

3) der Theres Kirschner vom 5. Februar 1893 Hauptbuchfolium 3665 über eine Einlage zu 100

wird hiermit bemaf § 837 und ff. der R.⸗Z.⸗P.⸗O. usführungsgesetzes hierzu der

und Art. 39 des 1 Inhaber der oben bezeichneten Sparkassabücher auf⸗

gefordert, spätestens im Aufgebotstermine, welcher dahier auf Donnerstag, den 2. Januar 1896, Vorm. 9 Uhr, anberaumt ist, seine Rechte bei

hiesigem Gerichte anzumelden und die Sparkassa⸗ bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Uͤrkunden erfolgen würde. G Griesbach, den 19. Juni 1895. 1 Königliches Amtsgericht Griesbach. GChd.

[21411] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Kattowitz Nr. 7452 über 450 ℳ, ausgefertigt für die verwittwete Frau Schuhmacher Florentine Czwikalik (Czwinkalik) zu Myslowitz, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der Volksbank zu Kattowitz Eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht vertreten durch den Rechtsanwalt Sittka ebenda, auf welche die vor⸗

bezeichnete Sparforderung im Wege der Zession ge- diehen ist, zum Zwecke der neuen Ausfertigung füur

kraftlos erklärt werden. Es werden daher die In⸗ haber des Buches ausgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 30. Ja 12 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer

Nr. 33) ihre Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben

erfolgen wird. Kattowitz, den 20. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.

8

[21405] Anufgebot. 8 Nebensparkasse zu Muskau Litt. F. Nr. 10556 über 214 55 ₰, ausgefertigt für die verwittwete Korb⸗ macher Ernestine Melzer in Muskau, ist angeblich abhanden gekommen und soll auf Antrag der vor⸗ genannten Eigenthümerin zum Zwecke der neuen Aus⸗ fertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der etwaige Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 4. März 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. 3 8 Muskanu, den 21. Juni 1895. Köhnigliches Amtsgericht

128883 Aufgebot. 8

Das K. Amtsgericht Rosenheim hat I. Mts. folgendes Aufgebot erlassen:

Der Gütlersfrau Maria Loitfelder in Neubeuern ist das auf deren Namen lautende, von der Distrikts⸗ Sparkasse Rosenheim ausgestellte Sparkassebuch Nr. 15 328 über eine Einlage von 300 zu Ver⸗ lust gegangen.

Auf deren Antrag wird der Inhaber dieses Spar⸗ kassebuchs hiemit aufgefordert, seine Rechte auf das⸗ selbe spätestens im Aufgebotstermine vom Montag,

5, Vormittags

nterm 24.

Gemeinde Bockhorn,

Januar 1896, Mittags

g b 8 8 Das Sparkassenbuch der e Provinzial⸗

(21402]

geb. Kursch, in Maurer Anton Doering, welcher vom 3. Januar

11 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale Nr. 14

anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraftlos er⸗

klärt wird. 1 Ghg

Rosenheim, 26. April 1895. .

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Rosenheim. Teufel, K. Sekretär.

[16240)0) Anusfertigung. Aulrufgebot. 11XX““

Ueber Leben und Aufenthalt der nachbezeichneten Personen, für welche dahier bezüglich der jedem von ihnen gehörigen Vermögenstheile eine gerichtliche Kuratel geführt wird, ist seit 10 beziehungsweise seit 15 Jahren und bezüglich des sub Ziffer 9 Genannten seit 10. Mai 1871 keine Nachricht vorhanden:

1) Stöger, Josef und Marüe⸗ Alter unbekannt, interschußgütlerskinder von Finsing, O. Uengfiler Ignaz, geboren 6. August 1850, Bezirksthierarztenssohn von Erding,

3) Oberpriller, Georg, geboren im Jahre 1800, Gütlerssohn von Wartenberg,

4) Häusler, Katharina, geboren 10. Dezember 1843, Schmiedstochter von Erding,

5) Lainer, Michael, circa 60 Jahre alt, led. Gütlerssohn von Schelchenvils, Gemeinde Kirchberg,

6) Rollmaier, vulgo Ludwig Maria, geboren 23. April 1822, außereheliche Tochter der Maria Rollmaier von Kinzelbach, Gemeinde Sallmanns⸗ irchen, Bartl, Paul, geboren im Jahre 1843, led. Gütlerssohn von Mauggen, Gemeinde Sallmanns⸗ kirchen, 8

8) Kammerer, Johann, Fngefähr 50 Jahre alt, led Wirthssohn und Metzgergehilfe von Altenerding.

9) Ernst, e” led. Bauerssohn von Seeon,

emeinde Matzbach. 8 Gene Antrag der nachbezeichneten, gemäß Art. 107 des Vayerischen Ausführungs⸗Gesetzes zur Reichs⸗ Zivil⸗Prozeß⸗Ordnung hiezu legitimierten Personen nämlich:

ad 1 des Gütlers Josef Stöger von Finsing,

ad 2 des approbierten Baders Xaver Schuster in

1I des Gütlers Georg Oberpriller in Warten⸗

berg, 1 295 4 des Schmiedmeisters Bonaventura Rippstain in Erding,

ad 5 der Magdalena Lerhuber in Schelchenvils, ad 6 des Gütlers Johann Ortmaier in Kirchasch, ad 7 des Gütlers Josef Bartl von Mauggen,

d 8 des Gastwirths Simon Bauer in Hecken, ad 9 des Bauers Kaspar Ernst in Seeon, ergeht hiemit die Aufforderung:; 1“

1) an die Verschollenen, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine vom Mittwoch, den 20. Mai 1896, Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich beim hiesigen Gerichte im Sitzungssaal Nr. 3 II sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden; —— 1

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen;

3) an alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. 1“

Erding, den 29. Mai 1895. Königliches Amtsgericht Erding

Türkes. Zur Beglaubigung: Der K. Sekretär: Högn.

[21404]

Das Königliche Amtsgericht Friedberg hat am 26. lauf. Mon. folgendes Aufgebot erlassen.

Die Oekonomenseheleute Lorenz u. Kreszenz Stau⸗ dinger von Lechhausen haben den Antrag gestellt, den am 4. Oktober 1827 geborenen Sohn der Tage⸗ löhnerseheleute Michaͤel u. Rosina Zetter von Lech⸗ hausen, Wendelin Zetter, welcher angeblich im Jahre 1851 nach Amerika auswanderte und seit dem Jahre 1854 verschollen ist, für todt zu erklären. Bei dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen be⸗ schließt deshalb das Königl. Amtsgericht Friedberg die Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Todeserklärung des genannten Wendelin Zetter und beraumt Aufgebotstermin auf Freitag, den 1. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, im dies⸗ gerichtlichen Sitzungszimmer an. Es ergeht hiermit die Aufforderung 1 .

1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termin persönlich oder schriftlich bei Gericht sich an⸗ zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Friedberg, 28. Juni 1895.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Mayberger, Königl. Sekretär.

[21137] Aufgebot. 1 I Auf den Antrag des Besitzers Ferdinand Wedler aus Noragehlen, vertreten durch den Rechtsanwalt Berner in Heinrichswalde, wird der durch den An⸗ tragsteller bevormundete Losmann Gottlieb Beyer aus Noragehlen, welcher im Jahre 1872 nach Ruß⸗ land ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin, den 26. Oktober 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. Heinrichswalde, den 22. Juni 1895. Königliches Amtsgericht. Aufgebot. Auf den Antrag der Maurerfrau Rosa Doering, anzig, wird deren Ehemann, der

8 8

1885 bis 4. April 1885 in der Besserungsanstalt

Tapiau gewesen und am 4. April 1885 von dort

entlassen ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗

gebotstermin, den 20. März 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird

Mehlsack, den 20. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.

[21401] Aufgebot. Auf Antrag 8 1) des Fabrikanten Ernst Wilhelm Bahner in Hermsdorf, 38 2) des Schankwirths Heinrich Moritz Lößer in Chemni 8

swalt zu bestellen.

werden

zu 1 die unbekannten Inhaber der für die am 23. September 1858 gestorbene Christiane Karoline, verw. Schirmer, in Hermsdorf auf Fol. 76 des Hy⸗ pothekenbuchs daselbst R. III N. 1. eingetragenen Begräbnißgeldforderung von 5 Thlr. C. M. = 5 Thlr. 4 Ngr. 1 Pf. im 14⸗Thlr.⸗F.;

zu 2 die unbekannten Erben des am 15. Sep⸗ tember 1894 in Hohenstein verstorbenen Tuchhändlers Adolph Louis Tröltzsch daselbst

aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an der Forderung bez. der Erbschaft spätestens in dem auf den 28. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine hier anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag die Fordegahg gelöscht bez. die unbekannten Erben mit ihren Erb⸗ ansprüchen ausgeschlossen werden sollen.

Hohenstein⸗Ernstthal, den 24. Juni 1895

Königliches Amtsgericht. Dr. v. Feilitzsch. [21403) Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Panse zu Erfurt, als Pfleger des Nachlasses des daselbst verstorbenen Mützen⸗ machers J. G. Schirmer und dessen ebenfalls ver⸗ storbenen Ehefrau Henriette Schirmer, gebor. Franke, von Erfurt, hat das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger des bezeichneten Nachlasses beantragt. Alle Nachlaßgläubiger dieses Nachlasses werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 29. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur insofern geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Erfurt, am 22. Juni 1895. .“

Königliches Amtsgericht. Abtheil. VIII.

[21398] Oeffentliche Ladung.

Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 1. Juni 1895 zu Lindenburg ver⸗ storbenen, in Frankfurt a. M. wohnhaft gewesenen Wittwe Johanna Doll, geb. Beck, zustehen, haben solche vor dem 20. August 1895 bei unter⸗ zeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an den im Auslande wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

Frankfurt a. M., den 24. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. Abth. III.

[21130] Bekanntmachung. 1

In der Verwahrung des unterzeichneten Gerichts befinden sich folgende, länger als 56 ½ Jahre nieder⸗ gelegte Testamente:

1) der Altsitzer Christian Friedrich und Anna Maria, geborne Priebe, Klemz'schen Eheleute zu Groß⸗ Tychau vom 20. Oktober 1823 und 20. Juli 1838,

2) des Einwohners Tuchtenhagen zu Cervanz vom 21. Januar 1836 und 28. Juni 1838,

3) der verwittweten Gutsbesitzer von Natzmer, geb. von Bonin, zu Belgard vom 1. Januar 1836,

4) des Schäfers Christoph Friedrich Beyer zu Peterfitz vom 15. März 1837,

5) des Altsitzers Heinrich Venzke zu Jagertow vom 12. Juni 1837, .

ohne daß seither die Publikation von Jemandem nachgesucht oder dem Gerichte von dem Leben oder dem Tode der Testatoren etwas bekannt geworden ist.

Nach Vorschrift des § 218 Titel 12 Theil I des Allgemeinen Landrechts werden daher diejenigen, welche bei Eröffnung dieser letztwilligen Verordnungen ein Interesse haben, aufgefordert, die Publikation binnen 6 Monaten nachzusuchen. 9

Nach Ablauf dieser Frist wird jede dieser letzt⸗ willigen Verordnungen, deren Publikation bis dahin nicht nachgesucht ist, wegen der etwa darin bestimmten Vermächtnisse für milde Stiftungen, eröffnet und nachdem den Vorstehern der Letzteren davon Nach⸗ richt gegeben, wieder versiegelt in unser Archiv nieder⸗ gelegt werden.

Belgard a. Pers., den 20. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. [21389] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Barbiers Gustav Peter, Martha, geb. Gettwart zu Willenberg, vertreten durch Rechts⸗ anwalte Justiz⸗Rath Kramer und Kehren zu Düssel⸗ dorf, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Neuß, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, König⸗ liches Landgericht wolle die Ehescheidung zwischen den Parteien aussprechen und die Ehe trennen, sowie dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 29. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit

der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte

zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Düsseldorf, den 1895.

chs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21386] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Fabrikarbeiter Louise Rüffer, ge⸗ borene Wiedemann, verwittwet gewesene Kammel, zu Nieder⸗Wüstegiersdorf, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Herold zu Schweidnitz, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Fabrikarbeiter Karl Rüffer, früher in Nieder⸗Wüstegiersdorf, dann in Brasilien, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf den 30. November 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ 1. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗

macht. Schmalz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21387] Oeffentliche Zustellung. . Die Ehefrau des Oberstewards Johannes Müller,

Selma, geb. Güther, zu Lehe, vertreten durch den

1“ v

[Rechtsanwalt Friedrichs zu Verden, klagt gegen ihren

Ehemann, Obersteward Johannes Müller, zuletzt in Lehe, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung wegen böswilligen Verlassens, und ist Be⸗ klagter zu dem am 11. Dezember 1893 angestandenen Termin öffentlich geladen gewesen. Nächdem dann durch Gerichtsbeschluß vom 11. Juni 1894 das Ver⸗ fahren gemäß § 580 Ziv.⸗Proz.⸗Ord. auf ein Jahr ausgesetzt worden, hat Klägerin jetzt die Fortsetzung des Verfahrens beantragt, und ladet damit den Be⸗ klagten zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer II des Königlichen Landgerichts zu Verden a. Aller auf den 14. No⸗ vember 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Verden, den 25. Juni 1895. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landsgerichts.

[21394] SDeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Mathias Baseil und Kinder zu Virton und Frouard in, Frankreich, vertreten durch Geschäftsagenten Lepy, Busendorf, klagen gegen die Ehefrau Nicolaus Grau, geb. Anna Schlichter, ohne nähere Adresse zu Paris, als Erbin und Rechts⸗ nachfolgerin ihrer Eltern und eigenen Namens aus einem Schuldscheine vom 20. Dezember 1875 und 1. Mai 1883 mit dem Antrage auf Verurtheilung zu dem Restbetrage von 265 nebst Zinsen durch ein für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Er⸗ kenntniß, und laden die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Busendorf auf den 24. Oktober 1895, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

. Alff, Amtsg.⸗Sekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[20824] SDeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Ludwig Krichbaum zu Frank⸗ furt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Zimmt daselbst, klagt gegen den Flaschenbierhändler Heinrich Mann, früher zu Frankfurt a. M., jetzt mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus einem am 25. Oktober 1894 dem Beklagten gegebenen baaren Darlehn von 500 ℳ, verzinslich zu 5 % vom 1. August 1894 ab und rückzahlbar spätestens am 1. Mai 1895, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle den Beklagten ver⸗ urtheilen, an Kläger 500 nebst 5 % Zinsen seit 1. August 1894 zu zahlen, auch die Kosten des Rechtsstreits, sowie des beim Königl. Amtsgericht I2 dahier anhängigen Arrestverfahrens G. 15/95 zu tragen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 25. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 21. Juni 1895. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21397] Oeffentliche Zustellung.

Die Kohlenhandlung Ludwig Mann zu Frankfurt a. M., Porkstraße 3, vertreten durch Rechtsanwalt Zimmt hier, klagt gegen den Flaschenbierhändler Mann, früher zu Frankfurt a. M., Haide⸗ traße 14, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 250 nebst 6 % Zinsen seit 15. Juni 1895 und 3 Protestkosten und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. M. auf den 15. August 1895, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 140. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 26. Juni 1895.

1 Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 19.

[21396 SOeffentliche Zustellung. Der Handelsmann A. Henker und dessen Ehefrau Rosalie, geb. Kistenmacher, zu Jeseritz, vertreten durch den Rechtsanwalt Müller zu Altdamm, klagen egen den Müller Reinhold Kammholz, zuletzt in eumark i. P., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung von 300 ℳ, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurtheilen, an den Kläger 300 nebst 4 ½ % Zinsen seit 24. August 1892 zu zahlen, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gerichte zu Greifenhagen auf den 27. September 1895, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Müller Reinhold Kammholz, zuletzt in Neumark i. P., jetzt unbekannten Aufenthalts, wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ..“ Erdmann, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[21391] Oeffentliche Zustellung. Der Gasthalter Fr. Wohlenberg in Halberstädt, vertreten durch die Rechtsanwalte Goedicke und Dr. Pomme deaselbst, Fhig gegen den Hippodrom⸗ besitzer J. Heydorn, zuletzt in Altona, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen 450 Darlehn, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zu 450 nebst 5 % Zinsen seit 1. März 1895 und zu den Kosten des Prozesses, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf den 22. November 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halberstadt, den 22. Juni 1895. Schroeder, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21392] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. Der Rentner Erich Meyen zu Berlin, vertreten

durch Rechtsanwalt Dr. Edmund Klée⸗Gobert, klagt 111“ 1

v“

egen den Landwirth Emil Steinmeister, zuletzt in Volksdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen eines dem Beklagten am 28. Dezember 1894 ge⸗ währten, mit 4 % jährlich zu verzinsenden und am 1. Mai 1895 zurückzuzahlenden Darlehens mit dem Antrage auf gegen klägerische Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 15 000, nebst 4 % Zinsen vom 28. Dezember 1894 bis 1. Mai 1895 und 6 % Zinsen seit dem 1. Mai 1895 und der Kosten des Rechtsstreites, einschließlich derjenigen des voraufgegangenen Arrestverfahrens, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts zu Ham⸗ burg (Rathhaus) auf den 9. November 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 27. Juni 1895. Arenhövel, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[21395] Oeffeutliche Zustellung.

Der Besitzer Martin Papenfuß in Charlottenhof bei Gr.⸗Gustkow, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Hildebrandt in Bütow, klagt gegen 1) den Herrn Ludwig Roller, 2) den Herrn Adolf Roller, in Amerika unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß das für die Beklagten auf den Grund⸗ stücken Mühlchen Blatt 8 und 11 Abtheilung II. Nr. 2 eingetragene Lebtagsrecht mit dem 3. April 1877 bezw. 19. Mai 1880 sein Ende erreicht hat, mit dem Antrage,

1) die Beklagten werden kostenlästig verurtheilt, dem Kläger auf dessen Kosten über das auf seinen Grundstücken Mühlchen Blatt 8 und Blatt 11 in Abtheilung II unter Nr. 2 für die Beklagten ein⸗ getragene Lebtagsrecht Löschungsbewilligung zu ertheilen;

2) das Urtheil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Karthaus (Westpr.) auf den 31. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karthaus, den 26. Juni 1895.

Baranowski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[21390] Oeffentliche Zustellung. Die Wirth Jakob und Hedwig, geb. Wasilewska, Kasmierczak'schen Eheleute zu Bendlewo, vertreten durch den Rechtsanwalt Wolinski zu Posen, klagen gegen den Häusler Stanislaus Abraszkiewicz, früher in Pozegowo, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung eines Hypothekenvermerks, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, in die Löschung der im Grundbuche von Neu⸗ Demanczewo Nr. 9 in Abtheilung II unter Nr. 6 eingetragenen Verfügungsbeschränkung zu willigen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf den 19. No⸗ vember 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Posen, den 25. Juni 1895. Z““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[21393] Oeffentliche Zustellung.

Der Spediteur Franz Freyer zu Quedlinburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lange daselbst, klagt gegen den Zirkusbesitzer Jean Kolzer, früher zu Christiania, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, aus einem Verwahrungsvertrage über Zirkusutensilien, wegen der Lagermiethe für die Zeit vom 8. November bis 8. Dezember 1894 mit 40 ͤ und für die Zeit vom 8. April bis 4. Mai 1895 mit 40 ℳ, welche Lagermiethe auf 40 für den Monat vereinbart sei, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 80 und Vollstreck⸗ barkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ouedlinburg auf den 2. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Beucke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Keine.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ poapieren.

[2134630 Bekanntmachuuug.

Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver⸗ loosung der 3 ½ % Mündener Stadt⸗Obli⸗ gationen wurden gezogen:

Litt. A. Nr. 81 108 215 221 228 340 und 354 je über 1000 und

Litt. C. Nr. 7 über 200 ℳ, welche hiermit zum 2. Januar 1896 zur Auszahlung bei der Kämmereikasse zu Münden gekündigt werden mit dem Bemerken, daß von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört und daß die verloosten Obli⸗ gationen, sowie die Zinsscheine außer bei der hiesigen Kämmereikasse bei den Bankfirmen Mauer & Plaut und L. Pfeiffer in Cassel, sowie bei der Filiale der Firma Mauer & Plaut zu Münden eingelöst werden können. Hann. Münden, den 22. Juni 1895.

Der Magistrat.

Funck.