nach Eröffnung auf Abnahme der Eingänge, dann erfolgte Reaktion
.
Bremen, 14. August. (W. T., B.) Börfen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle otierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Fest. Loko 6,20 Br. Baumwolle. Stetig. Üpland middl. loko 37 ₰. Schmalz. Ruhig. Wilcox 33 ½ ₰, Armour shield 33 ₰, Cudahy 34 ₰, Fairbanks 28 ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31. Wolle. Umsatz 136 Ballen. Taback. Umsatz 20 Faß Marvyland, 62 Faß Kentuckxy, 201 Packen Paraguay, 62 Packen Brasil.
Hamburg, 14. August. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. September 75 ½, pr. Dezember 74 ½, pr. März 73 ½, pr. Mai 73 ⅛. 8 — Zuckermarkt. (Schlußbericht. Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue ÜUsance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,67 ½, pr. Oktober 10,07 ½, per Dezember 10,27 ½, pr. März 10,52 ½. Ruhiger.
Wien, 15. August. (W. T. B.) Katholischen Feiertags wegen
keine Börse.
Pest, 14. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. „Weizen loko fest, pr. Herbst 6,34 Gd., 6,36 Br., pr. Frühjahr 6,79 583 6,81 Br. Roggen pr. Herbst 5,39 Gd., 5,41 Br. Hafer pr. Herbft 5,60 Gd., 5,61 Br. Mais pr. Juli⸗August 5,58 Gd., 5,60 Br., pr. August⸗September 5,58 Gd., 5,60 Br., pr. Mai⸗Juni 1896 4,56 Gd., 4,58 Br. Kohlraps pr. August⸗September 9,10 Gd., 9,20 Br.
London, 8 August. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen⸗ ladungen angeboten.
96 % S 12 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ⅜ matt. — Chile⸗Kupfer 46 ½, pr. 3 Monat 47 ½. 8
neren 14. Teheast 369 T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 55 ¼3. — Bancazinn .
Rotterdam, 14. August. (W. T. B.) Der eine der ehe⸗ maligen Chefs der in Genua zusammengebrochenen Bankfirma Fratelli Bingen, Gustav Bingen, ist gestern Nacht von der Hafenpolizei festgenommen worden in dem Augenblick, als er den Dampfer „Spaarndam de Netherlands“ von der American Navigation Company besteigen wollte. Bingen versuchte sich mit Sublimatpastillen zu vergiften. Er wurde zunächst nach dem Polizeikommissariat geführt, wo er zugab, daß er Gustav Bingen sei. Sodann wurde er nach dem Hospital gebracht; man hofft, ihn wiederherzustellen. Wie erzählt wird, wurden 690 000 8 bei ihm gefunden. Bingen hatte sich unter dem Namen George Blind einschiffen wollen. er Bruder des Verhafteten ist noch flüchtig. 8
Brüssel, 14. August. (W. T. B.) Die Einnahmen der vn Heinrich⸗Bahn betrugen in der ersten August⸗Dekade:
us dem Bahnbetriebe 89 068 Fr., aus den Minen 10 033 Fr., Gesammteinnahmen 99 101 Fr., Mindereinnahmen gegen die vor⸗ läufigen Einnahmen im entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 31 707 Fr.
N r. gork, 14. August. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge und verlief bei durchweg günstigem Geschäft; am Schluß blieb träge Stimmung vorherrschend. Der Umsatz der Aktien betrug 146 000 Stück.
Morgen gelangen 1 350 000 Dollars Gold zur Ausfuhr.
Weizen anfangs stetig, zog dann entsprechend der Festigkeit für Mais einige Zeit im Preise an; später trat eine Reaktion auf Ver⸗ käufe des Auslands ein. Exportkäufe verursachten wiederum eine vorübergehende Steigerung, welche jedoch bald weichen mußte. Schluß schwach. — Mais stieg nach Eröffnung infolge großer Käufe, Berichte von Frostwetter und Abnahme der Eingänge; später führten Realisie⸗ rungen eine Abschwächung und ein Sinken der Preise herbei.
Waäarenbericht. Haumwolle⸗Preis in New⸗York 79⁄6, do. do. in New⸗Orleans 71/16, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,10, do. do. in Philadelphia 7,05, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line Certific. pr. Juli 125 nom., Schmalz Western steam 6,37 ½, do. Rohe u. Brothers 6,65, Mais per August —, do. per September 43 ½¼, do. per Oktober 42 ⅛, Rother Winterweizen 72 ¼, Weizen per August 70 ¾, do. ver September 71 ¼, do. pr. Oktb. 71 ¾, do. per Dezember 73 , Getreidefracht nach Liverpool 2 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ½, do. Rio Nr. 7 per September 15,45, do. do. per November 15,30, Mehl, Spring⸗Wheat clears 3,00, Zucker 3,00, Kupfer 12,25. -
Chicago, 14. August. (W. T. B.) Weizen stieg einige Zeit
auf schwächere Kabelmeldungen vom Kontinent und auf Gold⸗ verschiffungen. Schluß träge. — Mais zuerst steigend und lebhaft bewegt auf Berichte von Ernteschäden durch Frost, später Reaktion und Abschwächung infolge großer Verkäufe und Verkaufsordres.
Weizen pr. August 65 ½, pr. Dezember 68 %. Mais pr. August 37 ¾. Speck short clear nomin. Pork pr. August 9,25.
e
Laut Telegramm aus Herbesthal ist die zweite englische Post über Ostende vom 14. August ausgeblieben. Grund: Zusammenstoß in Landegem.
Laut Telegramm aus Aachen ist die dritte Iö Post über Ostende vom 14. August ausgeblieben. Grund: Betriebsstörung durch Zusammenstoß zweier Züge zwischen Ostende und Gent. 3
Die schwedischen Telegraphenämter beförderten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 872 280 Telegramme oder 22 258
8
162. Vorstellung. 4 Aufzügen von Gustav Herr Wilhelm von
t vom 15. August Morgens.
Wetterbe 8 U
ᷣ2 8
rend östlich davon ein lagert, welche ihre tiefsten Barometerstände unter 750 mm über dem Innern Rußlands hat. entsprechend wehen über Zentral⸗Europa vorwiegend
Telegramme mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres; davon waren 411 585 inländische und 460 695 ausländische Telegramme oder resp. 7326 und 14 932 Telegramme mehr als im Vorjahre. Die größte Anzahl Telegramme wurde mit Deutschland und Norwegen ausgewechselt. Die Porto⸗Einnahmen betrugen in runder Summe 635 500 Kronen (22 380 Kronen mehr), davon für inländische Telegramme 270 700 Kronen (7137 Kronen mehr) und fü slän⸗ dische Telegramme 364 800 Kronen (15 243 Kronen mehr).
Bremen, 14. August. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Fulda“ ist am 12. August Abends in New⸗ York angekommen. Der Schnelldampfer „Saale“ ist am 12. August
Abends der Weser angekommen. nf ne 8 Der Postdampfer „Stutt⸗
— 15. August. (W. T. B.) 24 art“ ist am 14. August Morgens in New⸗York angekommen.
er Schnelldampfer „Aller“ hat am 14. August Morgens von Southampton die Reise nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 146 Passagiere und volle Ladung. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm II.“ hat am 13. August Nachmittags Punta Delgada passiert. Der Schnelldampfer „Lahn“ ist am 13. August Vormit⸗ tags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Post⸗ dampfer „Willehad“ ist am 13. August Abends auf der Weser angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Gera“ ist am 13. August Abends in Neapel angekommen.
Theater und Musik.
In Kroll's Theater bringt die Königliche Oper morgen
zur Feier des 100. Geburtstags Heinrich Marschner’s des Meisters Oper „Der Vampyr“ neu einstudiert unter Kapellmeister Wein⸗ gartner's Leitung und in nachstehender Besetzung zur Auf⸗ führung: Lord Ruthwen: Herr Bulß, Sir Humphrey: Herr Mödlinger, Malwine: Fräulein Hiedler, Aubry: Herr Sommer, Sir Berkley: Herr Schmidt, Janthe: Frau Herzog, Dibdin: Herr Lieban (2), Perth: Herr Michaels, Emmy: Fräulein Weitz, Landleute: Herren Krolop, Philipp, Alma, Krasa, Susi: Fräulein Kopka, Meister der Vampyre: Herr Fränkkel. Im Königlichen Schauspielhause findet morgen das erste Wiederauftreten der Frau Paula Conrad statt. Zur Aufführung kommen Molidre's Lustspiele „Die Schule der Frauen“ und „Der eingebildete Kranke“; die Herren Vollmer, Matkowsky, Hertzer, Link, die Damen von Hochenburger, von Mayburg und die kleine Felicitas Cerigioli sind darin beschäftigt. Fräulein Abich spielt zum ersten Mal die Belinde.
Die General⸗Intendantur der Königlichen Schau⸗ spiele läßt am 100. Geburtstage Heinrich Marschner’'s (16. d. M.) am Grabe des Meisters in Hannover und am Marschner⸗Denkmal in dessen Vaterstadt Zittau Lorbeerkränze niederlegen.
In der ersten Lustspiel⸗Novität des Lessing⸗Theaters „Cherchez la femme“, Schwank in drei Akten von A. Hennequin und E. de Najac, welche am Sonnabend zur Aufführung gelangt, werden die Hauptrollen von den Herren Guthery, Schönfeld, Merten, Sauer und den Damen von Pöllnitz, Waldegg, Jäger und Theuer dargestellt werden.
Im Theater Unter den Linden gelangt morgen vor dem Ballet „Rund um Wien“ die Offenbach'sche Operette „Dorothea“ zur Aufführung.
Das Adolph Ernst⸗Theater wird morgen mit der Vaude⸗ ville⸗Posse „Madame Suzette“ von Ordonneau, Musik von Audran, wieder eröffnet. In dieser Vorstellung debütiert außer Herrn Jürgas auch Fräulein Bertha Forten vom hiesigen Residenz⸗Theater als Ma⸗ dame Beauluron. Die übrigen Hauptrollen spielen die Damen Schlüter, Seemann, Roger, sowie die Herren Tielscher, Weiß, Paul⸗ müller und Kettner. Herr Kapellmeister Pleininger wird dirigieren.
Mannigfaltiges.
Die Urliste derjenigen Personen, welche in Gemäßheit der Be⸗ stimmungen der Titel IV und VI des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 zu dem Amt eines Schöffen beziehungsweise eines Geschworenen für das Jahr 1896 berufen werden können, ist jetzt aufgestellt und wird nach § 36 Tit. IV a. a. O. eine Woche lang, und zwar vom 19. bis einschließlich 25. August d. J., täglich von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nach⸗ mittags, im städtischen Wahlbureau, Poststraße 16, II Treppen, zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Gegen die „Richtigkeit oder Vollständigkeit der Urliste kann innerhalb der einwöchigen Frist schriftlich oder im Wahlbureau mündlich zu Protokoll Einsprache er⸗ hoben werden.
Der Stadtverordnete Alexander Meyer hat, dem „W. T. B.“ zufolge, dem Stadtverordneten⸗Vorsteher Dr. Langerhans die Mit⸗ theilung gemacht, daß infolge seiner Uebersiedelung nach Charlotten⸗ burg sein Stadtverordnetenmandat erloschen sei.
Kiel, 14. August. „W. T. B.“ meldet: Als heute bei Beginn der Mittagspause die Arbeiter der Germaniawerft von einem „Torpedojäger“ ans Land gingen, brach die Laufbrücke, und die gerade auf derselben befindlichen Arbeiter stürzten ins Wasser. Der Unglücksfall wird darauf zurückgeführt, daß die Arbeiter sich beim
Schauspielhaus. 162 nalisten. Lustspiel in Freytag. (Conrad Bolz:
eine umfangreiche Depression Dem⸗ Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Wymetal, vom Stadt⸗Theater in
Beginn der Mittagspause zu zahlreich auf der Brücke lusommen
gedrängt und dadurch die Ueberlastung derselben herbeigeführt hä Bis heute Abend wurden 12 Todte geborgen, von welchen die Sün. Familienväter waren.
Hannover, 14. August. Seine Majestät der Kaise dem „W. T. B.“ zufolge an den General⸗Lieutenant z. der nt Loebell das 11“ gerichtet: „Lowther Castle den 14. August. Am heutigen Ehrentage der hannoverschen Füsiliere verleihe Ich Ihnen, deren tapferem Kommandeur in der Ges üh bei Colombey⸗Nouilly, in dankbarer Erinnerung hierdurch den Rothen zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe ilhelm“. G
Elberfeld, 14. August. Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion Elberfeld theilt Folgendes mit: Am 13. August, Abends gegen 8 Uhr ist während des Aufenthalts des Güterzugs 3407 auf Station Burscheid durch einen noch nicht aufgeklärten Umstand eine Anzahl Wagen in Bewegung gerathen, in dem starken Gefälle ab⸗ gelaufen und auf Bahnhof Opladen mit einer Lokomotive zusammengestoßen. Eine Anzahl Wagen wurde zertrümmert die Lokomotive unerheblich beschädigt. Der Lokomotipführer gerieth zwischen die Trümmer und wurde getödtet; ein Bremser wurde anscheinend nicht unerheblich verletzt. Der Betrieb wird über Neben⸗ geleise aufrecht erhalten. Die Untersuchung ist eingeleitet.
Dortmund, 15. August. In der der Harpener Bergbaugesell⸗ schaft gehörigen Zeche Recklinghausen fand, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern Nachmittag eine Explosion schlagender Wetter statt. Drei Bergleute sind todt, drei schwer, zehn leicht verwundet. Der Betrieb ist nicht gestört.
Leipzig, 14. August. In vergangener Nacht ist der Verlags⸗ buchhändler Freiherr Bernhard von Tauchnitz, besonders bekannt durch die 1841 begonnene „Collection of British authors“, eine Ausgabe der vorzüglichsten englischen etaeha,grgeshs gestorben. Tauchnitz wurde im Jahre 1860 von Seiner Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗Coburg in den erblichen Freiherrnstand erhoben und 1877 zum Mitglied der sächsischen Ersten Kammer ernannt; auch war er groß⸗ britannischer General⸗Konsul für das Königreich Sachsen.
Bremen, 15. August. „Bösmann's Telegraphisches Bureau⸗ meldet aus New⸗York: Die Schunerbark „Eleanor Williams“ aus New⸗York wurde durch Zusammenstoß mit dem Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Stuttgart“ am Heck leicht beschädigt. Die Bark wurde von dem Dampfer „Stuttgart“ nach New⸗Pork einge⸗
schleppt.
Metz, 14. August. Heute fanden auf dem Schlachtfeld von Colombey⸗Noisseville unter Betheiligung vieler Veternen Erinnerungsfeiern an den Denkmälern statt. Es wurden zahlreiche Kränze niedergelegt. Die Militärmusik spielte Choräle, de Artillerie gab Ehrensalven ab. Mittags wurde im Park von Colombey das neue Denkmal des Infanterie⸗Regiments Herwarth von Bittenfeld (1. Westfälisches) Nr. 13 in Münster feierlich eingeweiht; die Metzer Generalität und Militärgeistlichkeit, der Bürger⸗ meister von Münster, eine Deputation des Regiments und Veteranen⸗ vereins wohnten der erhebenden Feier bei.
Alt⸗Aussee, 12. August. Der „Vossischen Ztg.“ wird berichtet: Gestern ist ein junger Wiener Student Namens Kahler beim Aufstieg auf den Loser beim sogenannten Loserthor abgestürzt. Der Ver⸗ unglückte erlitt einen Beinbruch sowie mehrere Hautabschürfungen leichten Grades und wurde, nachdem ihm erste Hilfe gebracht worden war, in einer Sänfte nach Alt⸗Aussee zurückgeschafft. Der Ver⸗ unglückte ist der Sohn des ehemaligen Wiener Universitäts⸗Professors
Hofraths Kahler.
Barcelona, 14. August. Hier fand wegen zu frühzeitiga Einfahrens eines Zuges in die Station ein Zusammenstoß mt einem anderen Eisenbahnzuge statt, wobei 11 Personen verlectt wurden.
Brüssel, 15. August. „W. T. B.“ meldet: Gestern Abend fand ein Zusammenstoß statt zwischen einem Güterzug, der von Ostende nach Verviers über Schellebelle fuhr, und einem Personen⸗ zug, welcher von Brüssel um 5 Uhr Nachmittags in der Richtung nach Ostende abgegangen war. Der Zugführer des Personenzuges wurde getödtet, ein Schaffner und ein Maschinist schwer verletzt. Reisende sind nicht zu Schaden gekommen. Der Materialschaden ist beträchtlich. Die Züge in der Richtung nach Ostende erlitten große Verspätungen, da die Geleise gesperrt waren.
Wisby, 13. August. Anläßlich des 250. Jahrestages des Friedensschlusses von Brömsebro gab die hiesige Kanonen⸗ batterie heute altschwedischen Salut mit vier mal vier Schüssen ab. Die Stadt ehrte den Tag durch Beflaggung der alten Stadtmauern, Gesang auf dem Marktplatz, ein Festmahl im Pavillon und Speisung von Armen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)
—
—
Viktor Leon und H. von Waldberg. Musik von⸗ Rudolf Dellinger.
Adolph Ernst⸗Theater. Frreitag, den
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Uebersicht der Witterung.
Eine Zone höchsten Luftdrucks über 765 mm er⸗ streckt sich von Nordskandinavien südwestwärts über das Nordseegebiet hinaus nach Frankreich hin, wäh⸗
nördliche bis südwestliche Winde, welche an der deutschen Küste mäßig, im Binnenlande meist schwach auftreten. In Deutschland, wo seit gestern reich⸗ licher Regen gefallen ist, ist das Wetter kühl, trübe und regnerisch; vielfach fanden auch Gewitter statt. Langsames Aufklaren ist demnächst wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
1 Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. (Kroll's Theater.) 16. Vorstellung. Zur 8 des 100 sten Geburtstags Heinrich Marschner's. Neu einstudiert: Der Vampyr. Romantische Oper in 3 Aufzügen von Heinrich Marschner. Text von Wohlbrück. In Szene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 161. Vorstellung.
In Szene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Toinette: Anfang 7 ½ Uhr.
Hänsel und Gretel. N von Engelbert Humperdinck. Text von
Divertissement von Haßreiter und Gaul. von Josef Bayer. Anfang 7 ½ Uhr.
Vorstellung. Don Carlos.
[lingsschlacht.
femme! und E. de Najac.
Weingartner.
Die Schule der Frauen. Lustspiel in 5 Aufzügen von Jean Baptiste Molidre. In deutschen Versen von Ludwig Fulda. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Der eingebildete Kranke. Lustspiel in 3 Aufzügen von Jean Baptiste Molière, mit Be⸗ nutzung der Wolf Graf Baudissin'schen vebe ghne
rube. rau Conrad (erstes Wiederauftreten).
S bend: (Kroll's Theater.) 17. Vorstellung. rcbend ger Märchenspiel in 3 Bildern von Adelheid Wette. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet⸗ Musik
Deutsches Theater. Freitag: 38. Abonnem.⸗
Sonnabend: Die Weber. Sonntag: Don Carlos.
Lessing-Theater. Freitag: Die Schmetter⸗
Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Zum ersten Male: Cherchez Ia Schwank in 3 Akten von A. Hennequin
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5.
Freitag: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze⸗Theaters (Hamburg) unter Leitung des Direktors José Ferenczy. Tata⸗Totv. Vaude⸗ ville in 3 Akten nach Bilhaud und Barré von Victor Léon und F. Zell. Musik von Antoine Banés. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Tata⸗Toto
Theater Unter den Linden. Freitag: Rund um Wien. Pantomimisches Ballet in 9 Bildern von Franz Gaul und A. M. Willner. Musik von Josef Bayer, der choreographische Theil von Josef Haßreiter. Neu einstudiert vom Ballet⸗ meister Herrn Jean Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Vorher: Die Schwätzerin von Saragossa. Operette in 2 Akten von Offen⸗ bach. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Rund um Wien. — Vorher:
Dorothea. Donnerstag, den 22. August: Zum 1. Male:
16. August: Wiedereröffnung. Madame Suzettr. Vaudeville⸗Posse in 3 Akten von Ordonneau. Must von Edmond Audran. In Szene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Lotte Dürr mit Hrn. Dr. Otrv Günther (Leipzig). — Frl. Hedwig Wittenhagn mit Hrn. Superintendenten Paul Wittenhagen (z. Z. Misdroy). Fr. Eleonore von Wün, eb. Birkett, mit Hrn. Schriftsteller Johanne ilda (Charlottenburg und Berlin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. von Chappne⸗ (Groß⸗Wilkau). Eine Tochter: 9 1 Frhrn. von Brockdorff (Neu⸗ Barnimslow Kolbitzow). — Hrn. Oberpfarrer F. Dransfe
Lübbenau). ou“ Stiftsdame Baronesse Agnes 68 Reißwitz (Spindelmühl). — Hr. Posttosfis⸗ Robert Hildebrand (Breslau). — Hrn. Amich richter Paul Friedlaender Sohn Curt Fris Myslowitz O.⸗S.) — Hr. Direktor antke (Breslau). — Hr. Referendar
Schönfeld (Neisse).
„
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (i. V.: Heidrich) in Berlin⸗
Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr.
Fünf Beilagen
Die Chansonette. Operette in 3 Akten von
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und
1 Seschkußfaffung
zum Deutsch
Königreich Preußen. Allerhöchste Verordnung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 8 verordnen auf Grund des Gesetzes über die Landwirthschafts⸗ kammern vom 30. Juni 1894 (Gesetz⸗Samml. Seite 126) nach Anhörung der betreffenden Provinzial⸗Landtage, was
olgt: folg 1
§ 1. Für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Posen, Schlesien, Sachsen und Schleswig⸗Hol⸗ stein und für die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden werden auf Grund der beifolgenden Satzungen Landwirth⸗ schaftskammern errichtet.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten wird ermächtigt, Aenderungen der vorbezeichneten Satzungen, soweit sie nicht den Sitz, den Zweck, die Vertretung der Land⸗ wirthschaftskammer oder das Wahlverfahren (§ 9 Abs. 2 des angeführten Gesetzes) betreffen, selbständig zu genehmigen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 3. August 1895.
(C. S.) Wilhelm R. Freiherr von Hammerstein.
88
Satzungen der Landwirthschaftskammer für die Provinz Ostpreußen.
§ 1. Die Landwirthschaftskammer für die Provinz Ostpreußen hat ihren Sitz zu Königsberg.
2.
Die Landwirthschaftskammer hat die gesetzliche Bestimmung, die Gesammtinteressen der Land⸗ und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr⸗ zunehmen und zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des ländlichen Söhnbehses abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitere korporative Organisation des Iene; der Landwirthe und den technischen Fortschritt der Landwirthschaft zu fördern. Auch hat sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen.
Die Landwirthschaftskammer hat ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land⸗ und Forstwirthschaft betreffenden Fragen durch that⸗ sächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Sie hat nicht nur über solche Maßregeln der Gesetzgebung und Ver⸗ waltung sich zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Land⸗ wirthschaft oder die befonderen landwirthschaftlichen Interessen ihres Bezirks berühren, sondern auch bei allen Maßnahmen mitzuwirken, welche die Organisation des ländlichen Kredits und sonstige gemein⸗ same Aufgaben betreffen. 1
„Die Landwirthschaftskammer hat außerdem den technischen Fort⸗ pihtt der Landwirthschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu ördern. Zu diesem Zweck ist sie befugt, die Anstalten, das gesammte Vermögen sowie die Rechte und Pflichten des Ostpreußischen Landwirthschaftlichen Zentralvereins und des Landwirthschaftlichen Zentralvereins für Littauen und Masuren auf deren Antrag zur bestimmungsmäßigen Verwendung und Ver⸗ waltung zu übernehmen und mit diesen Zentralvereinen oder deren bisherigen lokalen Gliederungen in einen organischen Verband bach näherer Vereinbarung mit den betreffenden Vereinen zu treten. Au kann die Landwirthschaftskammer sonstige Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirthschaftlichen Verhältnisse zum Zweck haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen.
Die Regelung der im § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Land⸗ verc hafeg ee vom 30. Juni 1894 (Gesetz⸗Samml. S. 126 u. ff.) vorgesehenen Mitwirkung bei der Verwaltung der Produktenbörsen und Märkte wird aanf Maßgabe der hierüber zu erlassenden Gesetze und Verordnungen erfolgen.
§ 3.
Wählbar zu ordentlichen (stimmberechtigten) Mitgliedern der Land⸗ wirthschaftskammer sind unter den in § 5 des Gesetzes bezeichneten Veraissegegeh.
1) die Eigenthümer, Nutznießer und Pächter land⸗ oder forst⸗ wirthschaftlich genutzter Grundstücke, deren Grundbesitz oder Pachtung im Bezirke der Landwirthschaftskammer zu einem Grundsteuer⸗Rein⸗ ertrage von 30 Thalern oder mehr, oder für den Fall rein forstwirth⸗ schaftlicher Benutzung zu einem jaͤhrlichen Grundsteuer⸗Reinertrage von mindestens 50 Thalern veranlagt ist, sowie deren gesetzliche Ver⸗ treter und Bevollmächtigte,
2) die im § 6 Ziff. 2 des Pelshes bezeichneten Personen.
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder der Landwirthschafts⸗ sammer bekrägt 70. Wahlbezirke sind die Landkreise. In jedem Wahlbezirk sind zwei Mitglieder i wählen.
§ 5.
Von den ordentlichen Mitgliedern scheiden 3 Jahre nach der ersten Wahl die Vertreter der Wahlbezirke: Allenstein, Braunsberg, r. Eylau, Zilchbaus, Friedland, Gerdauen, Heiligenbeil, Heils⸗ erg, Pr. Holland, Königsberg, Angerburg, Darkehmen, Goldap, Gumbinnen, Heydekrug, Insterburg, hh und Lötzen aus.
Die Vertreter der übrigen Wahlbezirke: Labiau, Memel, Moh⸗ — en, Neidenburg, Osterode, Ortelsburg, Rastenburg, Rössel,
lau, Lyck, Niederung, Oletzko, Pillkallen, Ragnit, Sensburg, Stallupönen und Tilsit scheiden nach 6 Jahren aus, sodaß von der zweiten Wahl an für die Vertreter aller Bezirke ein regelmäßiger 6 jähriger Wechsel stattfindet.
Die durch Zuwahl der Landwirthschaftskammer berufenen küßen
ordentlichen Mikglieder (§ 14 des Gesetzes) scheiden nach 3 Jahren
aus ihrer Stellung aus, soweit sie nicht von vornherein auf eine rzere Zeit einberufen sind.
Die Landwirthschaftskammer hält jährlich mindestens eine Sitzung
8 Sie ist, abgesehen vom Falle des § 12 Abs. 2 des Gesetzes, sschlußfähig, wenn Hündestens die Hälfte ihrer ordentlichen Mit⸗ Kleder anwesend sind. Ueber einen Gegenstand der Tagesordnung, er welchen wegen Beschlußunfähigkeit ein Beschluß nicht gefaßt
ühnen konnte, kann mit Ausnahme von Satzungsänderungen in der hependen Sitzung der beböe ohne Rücksicht auf die ahl der anwesenden Mitglieder Beschluß gefaßt werden, wenn bei 1 r deenng bung der Tagesordnung für die zweite Se eng hierauf zusdrücklich ingewiesen worden ist. Die Vorstandswahlen erfolgen nrch Stimmzettel. Wahl durch Zuruf ist nur zulässig, wenn niemand widerspricht.
5 8. er Landwirthschaftskammer bleibt ausschließlich vorbehalten die
88
Erste Beilage
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 15. August
„1) die Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der übrigen Mitgieden des Vorstandes sowie ihrer Stellvertreter; 1 122 die jährliche Feststellung des Etats und der auszuschreibenden mlagen; 3) die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Rech⸗ nungsführers; 4) die Aufnahme von Anleihen, den Erwerb und die Veräuße⸗ rung von Grundeigenthum; 5) die besondere Verleihung der Wählbarkeit zur Landwirth⸗ schaftskammer nach § 6,2 c des Gesetzes; 6) die Einsprüche gegen die Mitgliederwahlen, § 10 des Gesetzes; Gej e vorläufige Enthebung von Mitgliedern, § 12, Abs. 2 des esetzes; 5 die Zuwahl von außerordentlichen Mitgliedern, § 14 des Gesetzes;
—9) die Bildung von Ausschüssen nach § 15 des Gesetzes und die Bestimmung über die Aufgaben dieser Ausschüsse; „10) die etwaige Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder für baare Auslagen, § 16 des Gesetzes; 11) die Festsetzung der Geschäftsordnung und der allgemeinen Be⸗ stimmungen über das Kassen⸗ und Rechnungswesen; 12) die Aenderung der Satzungen;
13) die im § 2 Abs. 3 des Gesetzes vorgesehenen Abmachungen mit landwirthschaftlichen und ee Weecrren. Vn
Der Vorstand der Landwirthschaftskammer besteht aus dem Vor⸗ sitzenden, dessen Stellvertreter und fünf Mitgliedern. Für jedes dieser fünf Mitglieder wird ein Stellvertreter gewählt, der im Verhinderungs⸗ falle des betreffenden Mitgliedes an dessen Stelle einzuberufen ist. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vor⸗ standes und hierunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend ist. Bei Stimmengleichheit vüsgeiset der Vorsitzende.
„Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertritt die Land⸗ wirthschaftskammer nach außen. Alle Urkunden, welche die Land⸗ wirthschaftskammer vermögensrechtlich verpflichten sollen, sind unter deren Namen von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und noch einem Mitgliede des Vorstandes zu vollziehen. Der Vorsitzende und in dessen Behinderung sein Stellvertreter leitet die Geschäfte und ist der Dienstvorgesetzte der Beamten der Landwirthschafts⸗ kammer. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und der Landwirthschaftskammer. Er muß eine Vorstandssitzung be⸗ rufen, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, und eine Sitzung der Landwirthse “ wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Die Berufungen der Land⸗ wirthschaftskammer erfolgen dun öffentliche Bekanntmachung in dem hierzu bestimmten Blatt (§ 11) und durch besondere Einladung, in beiden Fällen unter Mittheilung der Tagesordnung. Zur Rechtsgültigkeit der Einberufung genügt die öffentliche Bekannt⸗ machung. Ueber Gegenstände, welche nicht auf der Tagesordnung gestanden haben, kann ein Beschluß nur gefaßt werden, wenn niemand widerspricht. Der Vorstand ist in allen Angelegenheiten zuständig, welche der Landwirthschaftskammer nicht vorstehend ausdrücklich vor⸗ behalten sind, oder welche sie sich nicht durch besonderen Beschluß vor⸗ behalten hat. Anträge und Gutachten, welche von dem Vorstand ausgegangen sind, müssen, soweit nicht nach Lage der Sache eine Geheimhaltung erforderlich ist, der Landtvirihschaftskammer zur Kenntnißnahme vorgelegt werden.
Der Vorstand der Landwirthschaftskammer führt seine Legitimation durch eine Bescheinigung des Eeeehe
Die von der Landwirthschaftskammer ausgehenden Bekannt⸗ machungen sind unter deren Namen zu erlassen und vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen. 8
„Die Bekanntmachungen erfolgen durch die Kreisblätter. Sollten diese Blätter eingehen, ehe andere Blätter auf dem Wege der Satzungs⸗Aenderung für diese Bekanntmachungen bestimmt worden sind, so erfolgen sie für die Zwischenzeit durch den „Staats⸗ Anzeiger“. § 12 “
„Aenderungen der Satzungen müssen vom Vorstande oder von mindestens ¼᷑ der Mitglieder beantragt und von mindestens der Hälfte aller ordentlichen Mitglieder rcgerefönanten sein.
Die nicht auf Kündigung angestellten Beamten der Landwirth⸗ schaftskammer haben im Falle ihrer Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Pension nach Maßgabe der für die unmittelbaren Staatsbeamten hertepen Pensionsgesetze. Ueber die Berechnung der Dienstzeit ist im stendrg eeng. Bestimmung zu treffen. In Betreff der Dienstvergehen der Beamten finden die Vor⸗ schriften des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗Samml. S. 465)
Anwendung.
8 Sa tz ungen der Landwirthschaftskammer für die Provinz Westpreußen. Die Landwirthschaftskammer für die Provinz Westpreußen hat ihren Sitz zu Danzig.
§ 2.
Die Landwirthschaftskammer hat die gesetzliche Bestimmung, die Gesammtinteressen der Land⸗ und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr⸗ zunehmen und zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des ländlichen Grundbesitzes abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitere korporative Organisation des Berufsstandes der Landwirthe und den technischen Fortschritt der Landwirthschaft zu fördern. Auch hat sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen.
Die Landwirthschaftskammer hat ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land⸗ und Forstwirthschaft betreffenden Fragen durch thatsächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unter⸗ stützen. Sie hat nicht nur über solche Maäßregemn der Gesetzgebung und Verwaltung sich zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Landwirthschaft oder die besonderen landwirthschaftlichen Interessen ihres Bezirks berühren, sondern auch bei allen Maßnahmen mit⸗ zuwirken, welche die Organisation des ländlichen Kredits und sonstige gemeinsame Aufgaben betreffen.
Die Landwirthschaftskammer hat außerdem den technischen Fort⸗ schritt der Landwirthschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu fördern. Zu diesem Zwecke ist sie Peün die Anstalten, das egenn Vermögen sowie die Rechte und Pflichten des Zentralvereins west⸗ preußischer Landwirthe auf dessen Antrag zur bestimmungsmäßigen I. und Verwaltung zu übernehmen und mit dessen bis⸗ herigen lokalen Gliederungen in einen organischen Verband nach näherer Vereinbarung mit den vecenen ereinen zu treten. Auch kann die Landwirthschaftskammer sonstige Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirthschaftlichen Verhältnisse zum Zwecke haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen.
Die Regelung der im § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Land⸗ wirthschaftskammern vom 30. Juni 1894 (Gesetz⸗Samml. S. 126
u. ff.) doesssendeh ö; der Verwaltung der Produkten⸗ börsen und Märkte wird nach Maßgabe der hierüber zu erlassenden ze und Verordnungen erfolgen
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1895.
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3.
Wählbar zu ordentlichen (Fib nbercchtigten) Mitgliedern der Landwirthschaftskammer sind unter den in § 5 des Gesetzes bezeichneten Voraussetzungen:
1) die Eigenthümer, Nutznießer und Pächter land⸗ oder forst⸗ wirthschaftlich genutzter Grundstücke, deren Grundbesitz oder Pachtung im Bezirk der Landwirthschaftskammer zu einem Grundsteuer⸗Rein⸗ ertrag von 25 Thalern oder mehr oder im Fall von rein forstwirth⸗ schaftlicher Fengeh zu einem jährlichen Grundsteuer⸗Reinertrag von mindestens 50 Thalern veranlagt ist, sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte,
2) die im § 6 Ziff. 2 des Gesetzes bezeichneten Personen.
§ 4.
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder der Landwirthschafts⸗ kammer beträgt 62. Wahlbezirke sind die Landkreise. In den Wahlbezirken:
Danziger Niederung, Elbing, Marienburg, Kulm, Dt. Krone, Flatow, Graudenz, Marienwerder, Rosenberg, Schwetz, Stuhm und Thorn sind je drei, in den übrigen Wahlbezirken je zwei
Mititglieder zu wählen.
§ 5.
Von den ordentlichen Mitgliedern scheiden drei Jahre nach der ersten Wahl die Vertreter der Wahlbezirke Berent, Karthaus, Danziger öhe, Danziger Niederung, Dirschau, Briesen, Kulm, Dt. Krone, latow, Graudenz, Konitz, Löbau und Marienwerder aus. 1 Die Vertreter der übrigen Wahlbezirke Landkreis Elbing, Marien⸗ burg, Preußisch⸗Stargard, Neustadt, Putzig, Stuhm, Rosen⸗ berg, Strasburg, Thorn, Schwetz, Tuchel und Schlochau scheiden nach sechs Jahren aus, sodaß von der zweiten Wahl an für die Ver⸗ treter aller Bezirke ein regelmäßiger sechsjähriger Wechsel stattfindet.
1 § 6. Die durch Zuwahl der Landwirthschaftskammer berufenen außer⸗ ordentlichen Mitglieder (§ 14 des Gesetzes) scheiden nach 3 Jahren aus ihrer Stellung aus, soweit sie nicht von vornherein auf eine kürzere Zeit einberufen sind.
§ 7. Die Landwirthschaftskammer hält jährlich mindestens eine Sitzung ab. Sie ist, abgesehen vom Falle des § 12 Abs. 2 des Gesetzes, be⸗ schlußfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Ueber einen Gegenstand der Tagesordnung, über welchen wegen Beschlußunfähigkeit ein Beschluß nicht gefaßt werden konnte, kann mit Ausnahme von Satzungsänderungen in der folgenden Sitzung der Landwirthschaftskammer ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder Beschluß gefaßt werden, wenn bei der Bekannt⸗ Tagesordnung für die zweite Sitzung hierauf ausdrücklich ingewiesen worden ist. Die Vorstandswahlen erfolgen durch Stimm⸗ zettel. Wahl durch Zuruf ist nur zulässig, wenn niemand widerspricht.
§ 8. 1 Der Landwirthschaftskammer bleibt ausschließlich vorbehalten die Beschlußfassung über: Se. 8 „ 1) die Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie ihrer Stellvertreter; dhen; die jährliche Feststellung des Etats und der auszuschreibenden agen; 3) die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Rech⸗ nungsführers; 4) die Aufnahme von Anleihen, den Erwerb und die Veräußerung Grundeige leihung der Wählb ie besondere Verleihung der Wählbarkeit zur Landwirthschafts⸗ kammer nach § 6, 2 des Gesctes; G 6) die Einsprüche (gegen die Mitgliederwahlen, § 10 des Gesetzes; Gef . vorläufige Enthebung von Mitgliedern, § 12 Abs. 2 des esetzes; 8 Gef aie Zuwahl von außerordentlichen Mitgliedern, § 14 des esetzes; ) die Bildung von Ausschüssen nach § 15 des Gesetzes und die Bestimmung über die Aufgaben 898 Ausschüsse; ses 10) die etwaige Gewährung einer Entschädigung an die Mit⸗ glieder für baare Auslagen, § 16 des Gesetzes; „111) die Festsetzung der Geschäftsordnung und der allgemeinen Bestimmungen über das Kassen⸗ und Rechnungswesen; 12) die Aenderung der Satzungen; 13) die im § 2 Abs. 3 des Gesetzes vorgesehenen Abmachungen mit landwirthschaftlichen und zweckverwandten Vereinen.
§ 9.
Der Vorstand der Landwirthschaftskammer besteht aus dem Vor⸗ sitzenden, dessen Stellvertreter und fünf Mitgliedern. Für jedes dieser fünf Mitglieder wird ein Stellvertreter gewählt, der im Verhinde⸗ rungsfalle des betreffenden Mitgliedes an dessen Stelle einzuberufen ist.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstands und hierunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter an⸗ wesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
§ 10.
Dieer Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertritt die Landwirth⸗ schaftskammer nach außen. Alle Urkunden, welche die Landwirth⸗ schaftskammer vermögensrechtlich verpflichten sollen, sind unter deren Namen von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und noch einem Mitgliede des Vorstands zu vollziehen. Der Vorsitzende und in dessen Behinderung sein Stellvertreter leitet die Geschäfte und ist der Pnstogpgeseh der Beamten der Landwirthschaftskammer. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstands und der Landwirthschafts⸗ kammer. Er muß eine Vorstandssitzung berufen, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, und eine Sitzung der Landwirthschaftskammer, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Die Be⸗ rufungen der Landwirthschaftskammer erfolgen durch öffentliche Be⸗ kanntmachung in dem hierzu bestimmten Blatte (§ 11) und durch besondere Einladung, in beiden Fällen unter Mittheilung der Tages⸗ ordnung. Zur Rechtsgültigkeit der Einberufung genügt die öffentliche Bekanntmachung. Ueber Gegenstände, welche nicht auf der Tages⸗ ordnung gestanden haben, kann ein Beschluß nur ssefaßt werden, wenn niemand widerspricht. Der Vorstand ist in allen Angelegenheiten zuständig, welche der Landwirthschaftskammer nicht vorstehend aus⸗ drücklich vorbehalten sind, oder welche sie sich nicht durch besonderen Beschluß vorbehalten hat. Anträge und Gutachten, welche von dem Vorstand ausgegangen sind, müssen, soweit nicht nach Lage der Sache eine Geheimhaltung erforderlich ist, der Landwirthschaftskammer zur Kenntnißnahme vorgelegt werden.
Der Vorstand der Landwirthschaftskammer führt seine Legiti⸗ mation durch eine Bescheinigung 88 Ober⸗Präsidenten.
Die von der Landwirthschaftskammer ausgehenden Bekannt⸗ machungen sind unter deren Namen zu erlassen und vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.
Die Bekanntmachungen erfolgen durch die Sö Land⸗ wirthschaftlichen Mittheilungen“. Sollte dies Blatt eingehen, ehe ein anderes Blatt auf dem Wege der Satzungsänderung für diese Be⸗ kanntmachungen bestimmt worden ist, so erfolgen sie für die Zwischen⸗ zeit durch den EEEE“
Aenderungen der Satzungen müssen vom Vorstand oder von mindestens ½¼ der Mitglieder beantragt und von mindestens der Hälfte
aller ordentlichen Mitglieder angenommen sein 8 1 ö“ “