Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dden Eisenbahn⸗Sekretären Behrendt in Schneidemühl, Marg in Bromberg und Müller in Kolberg bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand, ebenso den Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen⸗Rendanten Arts in Cassel, Berckenbusch in Essen a. Ruhr, Lange in Kattowitz, Scherler in Stettin und Wenzel in Posen, den Eisenbahn⸗Sekretären Bartsch in Kattowitz, Bayard in Berlin, Bock in Königsberg i. Pr., Charton in Posen, Goertz in Danzig, Greuling in Frankfurt a. M., Kleinschmidt in Bromberg, Köhler in Essen a. Ruhr, Korte in Münster i. W., Koschenz in Elberfeld, Kramer in Königsberg i. Pr., Lex in Breslau, Mordhorst in Magdeburg, Rawengel in St. Johann⸗ Saarbrücken, Richter in Erfurt, Riesen in Hannover, Rudat in St. Johann⸗Saarbrücken, Schneider in Essen a. Ruhr, Schüller in Münster i. W, Werski in Köln, Wiegand in Cassel und Wildt in Hannover, sowie den technischen Eisenbahn⸗Sekretären Grope in Halle a. S., Mieck in St. Johann⸗Sgarbruüͤcken und Schmidthals in Stettin den Cha⸗ rakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
1u“““
Beilegung des Charakters als Bergmeister zum grevier⸗ beamten ernannt und nach Cassel versetzt worden. . Der Berg⸗Assessor Eichmeyer in Klausthal ist zum
Berg⸗Inspektor ernannt.
Finanz⸗Ministerium. 8
Bekanntmachung. 8 Die Ziehung der 1. Klasse 194. Königlich reußischer Klassen⸗Lotterie wird nach planmäßiger Be⸗ immung am 7. Januar, früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen. Das Einzählen der sämmtlichen 225 620 Loose⸗Nummern nebst den 9500 Gewinnen gedachter 1. Klasse wird schon am 6. Ja⸗
nuar, Nachmittags 2 Uhr, durch die Königlichen Ziehungs⸗Kom⸗ missarien im Beisein der 8 besonders aufgeforderten König⸗
lichen Lotterie⸗Einnehmer Herren von Baranowski, Haupt⸗ mann a. D. Foerster, Freiherr von Koenitz und Gerold von hier öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes stattfinden. Berlin, den 31. Dezember 1895. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion. Tgrhiele. Girann
Ministerium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.
Den Oberlehrern
Dr. Knuth an der Ober⸗Realschule zu Kiel, Dr. Robert Sprenger am Real⸗Progymnasium zu Northeim, “ Esfens an der städtischen Realschule zu Königs⸗ erg i. Pr., Paul Sanio am Realgymnasium auf der Burg zu Königsberg i. Pr., Dr. Wilhelm Henze gymnasium zu Berlin,
Adolf Strümpfler am Gymnasium zu Guben,
Richard Lieder am Gymnasium zu Schwedt a. O.,
Dr. Berthold Suhle am Gymnasium zu Nordhausen, Dr. 5 Suchsland an der Lateinischen Hauptschule zu
Halle a. S., Richard Bindel am Realgymnasium zu Quakenbrück, Dr. Wilhelm Wilke am Gymnasium zu Lauban, Ernst Ringeltaube am Pädagogium zu Putbus, Dr. Henry Doerks am Gymnasium zu Treptow a. R., *Emil Wille am Gymnasium zu Neustettin, Dr. Josua Horowitz am Gymnasium zu Thorn, Dr. Sea Bordellé am evangelischen Gymnasium zu ogau, Dr. Emanuel Glatzel an der Ober⸗Realschule zu Breslau,
Dr. Christian Godt am Gymnasium zu Altona, Albert Voigt am Gymnasium zu Thorn,
Dr. Ernst Beermann am Gymnasium zu Nordhausen, Wilhelm Kamlah am Realgymnasium zu Osnabrück, Georg Reimann am Gymnasium zu Graudenz,
Dr. Konrad Roßberg am Gymnasium Andreanum zu Hildesheim,
Dr. Fritz Borchardt am städtischen Gymnasium zu Danzig,
Eduard Knoch an dem von Conradi'schen Erziehungs⸗ Institut (Real⸗Progymnasium) zu Jenkau,
Eugen Scheeffer am Realgymnasium St. Johann zu Danzig,
Gustav Schloßmann am Potsdam,
Dr. Evers am Königstädtischen Realgymnasium zu
erlin,
Wilhelm Schaub am Wilhelms⸗Gymnasium zu Berlin,
Wilhelm Eickhoff am Gymnasium zu Schwedt a. O.,
Paul Voelkel am Französischen Gymnasium zu Berlin,
Dr. Waldemar Waege am Königstädtischen Gymnasium zu Berlin,
Adolf Rademann am Gymnasium zu Kottbus,
Dr. Hans Herchner am Humboldt⸗Gymnasium zu Berlin, Dr. Ferdinand Bäker am Gymnasium zu Stralsund, aee Schlüter am Progymnasium zu Striegau,
r. Arwed Walter am Realgymnasium zu Tarnowitz, Dr. Ludwig Otto Steiner am Real⸗Progymnasium zu Schönebeck, Karl Braasch am Gymnasium zu Zeitz, Dr. Gustar Scheibler am b sn Magdeburg, Franz Wörmann am Gymnasium zu Recklinghausen, tto Manns am Wilhelms⸗Gymnasium zu Cassel, Julius Zülch am Wilhelms⸗Gymnasium zu Cassel,
Dr. Karl Ruppel am Realgymnasium zu Wiesbaden, Dr. Friedrich Lohr am Gymnasium zu Wiesbaden, Ricken am Realgymnasium zu Ruhrort,
ohann Adeneuer am Realgymnasium zu Köln
ist der Char 8 Professor beigelegt worden.
am Dorotheenstädtischen Real⸗
Viktoria⸗Gymnasium zu
Der Berg⸗Inspektor Illner, bisher in Grund, ist unter
1“ .
Lehrer an der Kunst⸗Akademie zu Cassel, Maler ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. bisherige Hilfsprediger Fernickel ist zum Kreis⸗ Schulinspektor ernannt worden. “ Am Schullehrer⸗Seminar zu Tuchel ist der bisherige kommissarische Lehrer Koschorreck definitiv als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden. 8
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Dem Regierungs⸗ und Forstrath von Harling ist die Forstinspektion Lüneburg⸗Munster übertragen worden. “
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Vx vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 8 3
1) der Allerhöchste Erlaß vom 31. Juli 1895, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an die Elmshorn⸗Barmstedter Eisenbahn⸗ Aktiengesellschaft zu Elmsbhorn zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Elmshorn nach Barmstedt in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 42 S. 373, ausgegeben am 31. August 1895;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 23. Oktsber 1895, durch welchen der Gemeinde Canstein das Recht verliehen worden ist, das zur An⸗ lage der geplanten neuen Wasserleitung erforderliche Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 48 S. 677, aus⸗ gegeben am 30. November 1895;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 18. November 1895, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Namslau für die von ihm zu bauende Chaussee von der Namslau⸗ Oppelner Chaussee bis an die Brieger Kreisgrenze bei Neusorge, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 51 S. 653, ausgegeben am 20. Dezem ber 1895;
4) das Allerhöchste Privilegium vom 18. November 1895 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Provinz Han⸗ nover im Betrage von 15 000 000 ℳ durch das Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 52 S. 329, ausgegeben am 27. De⸗ jember 1895.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Rendsburg im Betrage von 2500 000 ℳ ver⸗ öffentlicht.
Preußen. Berlin, 31. Dezember.
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten nahmen, wie „W. T. B.“ meldet, heute Morgen im Neuen Palais das heilige Abendmahl, welches der Militär⸗Ober⸗ pfarrer, Hofprediger D. Frommel darreichte. Im Laufe des Vormittags arbeiteten Seine Majestät mit dem Chef des Militärkabinets, General von Hahnke und empfingen dann den Gouverneur von Berlin, General⸗Obersten Freiherrn von Loë.
Seine Königliche 1--. der Prinz Alexander von Preußen ist an einer linksseitigen Lungenentzündung erkrankt. Nach dem heute Vormittag ausgegebenen Bulletin ist in dem Befinden Höchstdesselben seit gestern eine wesentliche Verän⸗ derung nicht eingetreten. Die Nachtruhe war befriedigend, der Kräftezustand ist gut.
In der heute ausgegebenen Nummer des „Armee⸗Ver⸗ ordnungs⸗Blatts“ wird folgende, die Kavallerie⸗Inspek⸗ teure betreffende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre ver⸗ öffentlicht: In Abänderung Meiner Ordre vom 10. April 1890 bestimme Ich: 8. beiden Kavallerie⸗Inspekteure sind Mir unmittelbar un t.
2) Sie haben den Rang und die Gebührnisse der Divisions⸗ Kommandeure, erhalten jedoch, sobald ein dem Patent nach jüngerer General als kommandierender General oder beauftragt mit der 52 eines Armee⸗Korps in den Genuß der Dienstzulage eines kom⸗ mandierenden Generals tritt, die für diesen Fall im Etat festgesetzten höheren Gebührnisse.
3) Ihrem Stabe gegenüber haben sie die Urlaubsbefugniß und Strafgewalt der Divisions⸗Kommandeure.
4) Sie sind berufen: a. zur Besichtigung Meinerseits befohlener besonderer Kavallerie⸗Uebungen bezw. zur Leitung Uebung mehrerer Kavallerie⸗Divisionen, b. zur Leitung taktischer Uebungsreisen von Generalen und Stabsoffizieren der Kavallerie, c. zu Besichtigungen einzelner Truppentheile der Kavallerie in verschiedenen Dienstzweigen sowie des Pferdematerials, d. zur Besichtigung kavalleristischer Lehr⸗ anstalten, der Remontedepots, besonderer technischer Uebungen ꝛc. sowie zur Berichterstattung über kavalleristische Fragen.
Die Befugnisse der Truppenbefehlshaber sowie des Remonte⸗In⸗ spekteurs werden durch diese Besichtigungen nicht berührt.
5) In Bezug auf ihre spezielle Verwendung innerhalb der unter 4 b bis d genannten dienstlichen Thätigkeit sehe Ich den jedesmaligen Vorschlägen des Kriegs⸗Ministers entgegen.
6) Ihre Berichte über die betreffenden Uebungen und Besichti⸗ gungen haben die Kavallerie⸗Inspekteure Mir unmittelbar vorzulegen.
7) Die Kavallerie⸗Inspekteure sind nach Maßgabe Meiner Ordre vom 10. April 1890 Mitglieder der Kavallerie⸗Kommission.
MNeues Palais, den 21. Dezember 1895.
elm. * Bronsart von Schellendorff. An das Kriegs⸗Ministerium. “
Der Regierungs⸗Assessor Lucke ist der Königlichen Re⸗ ierung zu Posen, der dem Landrath des Kreises Schönau zur Hüfelefgaͤng zugetheilte hh von Bernuth von Mitte Januar k. J. ab der Königlichen Regierung in Schleswig, der neuernannte Regierungs⸗Assessor Dr. Lauter⸗ bach, zur Zeit in Breslau, der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin zur dienstlichen Verwendung überwiesen und der neuernannte Regierungs⸗Assessor
schreibens.
Dr. von Jöden⸗Koniecpolski aus Wiesbaden bis auf weiteres dem Landrath des Landkreises Hannover zur Hilfe⸗ E venhch ümnlmea “
1— Bayern.
Aus Anlaß des Neujahrsfestes hat Seine Königliche
Hoheit der Prinz⸗Regent folgende Auszeichnungen ver⸗
liehen: den St. Hubertus⸗Orden dem General der Infanterie Grafen Verri della Bosia; das Großkreuz des Zivil⸗ Verdienst⸗Ordens der Krone dem General⸗Adjutanten, General der Kavallerie Grafen zu Pappenheim und dem General der Infanterie Ritter von Muck; den St. Michael⸗Verdienst⸗ Orden zweiter Klasse dem Staatsrath von Wisbeck und dem Bischof von Eichstädt Leonard. . “
8 Mecklenburg⸗SEchwerin.
Das Allgemeinbefinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird zwar, wie den „Meckl. Nachr.“ aus Cannes vom 29. d. M. gemeldet wird, durch die lokale Be⸗ handlung der Athmungsorgane etwas beeinträchtigt, doch waren in den letzten Tagen die asthmatischen Beschwerden an Zahl und Stärke geringer als bisher “
Reuß j. L.
Seine Durchlaucht der Erbprinz empfing vo in 8
feierlicher Audienz den österreichisch ungarischen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am eeen Hofe Grafen Chotek behufs Ueberreichung seines Abberufungs⸗ Nach der Audienz fand Galatafel statt.
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SDesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser wird sich morgen zur Hochwildjagd nach Steiermark begeben; an der Jagd werden auch der Groß⸗ herzog von Toscana und der Erzherzog Franz Salvator theilnehmen.
Der Erzherzog Carl Ludwig empfing gestern den deutschen Botschafter Grafen zu Eulenburg und den bis⸗ herigen bayerischen Gesandten Grafen Bray⸗Steinburg in Audienz.
Der deutsche Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe empfing, wie „W. T. B.“ berichtet, vorgestern den Besuch des Nuntius Agliardi und des italienischen Botschafters Grafen Nigra. Gestern Nachmittag machten der Fürst und die Fürstin zu Hohenlohe Abschiedsbesuche und nahmen dann an dem Diner bei dem deutschen Botschafter theil, zu welchem auch die Minister Graf Goluchowski, Graf Ledebur und Baron Josica nebst Gemahlinnen, der italienische Botschafter Graf Nigra, der bisherige bayerische Gesandte Graf Bray⸗ Steinburg und der sächsische Gesandte Graf von Wallwitz geladen waren. Die Abreise des Reichskanzlers und der Fürstin zu Hohenlohe nach Berlin erfolgte heute früh 8 Uhr. Zur Verabschiedung hatten sich der Minister des Aeußern Graf Goluchowski und der deutsche Bot⸗ schafter Graf zu Eulenburg mit dem Botschafts⸗Rath
inzen Lichnowsky und dem Botschafts⸗Sekretär Prinzen
önburg⸗Waldenburg auf dem Nordwest⸗Bahnhof ein⸗ gefunden. Graf Goluchowski geleitete die Fürstin bis zum Waggon und verweilte dort in angeregter Unterhaltung mit dem Fürsten und der Fürstin bis zur Abfahrt des Zuges.
Im niederösterreichischen Landtag erwiderte gestern der Statthalter Graf von Kielmansegg auf die Angriffe der Antisemiten, „daß er als Hannoveraner an der Spitze einer österreichischen Provinz stehe“: Er protestiere dagegen, daß ihm seine Geburt vorgeworfen werde; er sei stolz auf diese Geburt und erkläre, daß wenige Familien hier vorhanden seien, von denen so viele itglieder auf den Schlachtfeldern Oesterreichs geblutet hätten, wie aus seiner Familie. Der Statthalter wies dann auf seine österreichische Staatsbürgerschaft und auf seine Bestrebungen hin, als Staatsbeamter im Interesse Oesterreichs zu wirken. Nach einer heftigen Debatte, bei welcher die Antisemiten den Statthalter und die liberale Partei wiederum angriffen, wurde das Budgetprovisorium angenommen.
Bei der Debatte über das Budgetprovisorium in der gestrigen Sitzung des böhmischen Landtags erklärte der Abg. Herold: Die Czechen wollten in den wirthschaftlichen und kulturellen Fragen mit den übrigen Abgeordneten zu⸗ sammenwirken, forderten jedoch einen anderen Vertrauensmann als Vertreter der Regierung; der Statthalter Graf Thun sei zu einem treuen Vermittler zwischen Volk und Regierung nicht befähigt. Wenn der Statthalter das Vaterland liebe, werde er urücktreten; eine Annäherung zwischen ihm und dem czechi⸗ 2 Volke sei unmöglich. Graf Schönborn erklärte, das Urtheil des Vorredners über den Grafen Thun sei lediglich der Standpunkt einer Partei, der von den übrigen Parteien des Landtags nicht getheilt werde. Der Landtag nahm sodann das Budgetprovisorium an.
Im schlesischen Landtag befürwortete der Abg. Stratil namens der Czechen und Polen die Errichtung eines Landeskulturraths mit drei Sektionen und sprach den Wunsch aus, daß der nationale Friede im Interesse des Gesammtstaats hergestellt und erhalten werden möge.
“ Italien. Der König und die Königin empfingen gestern Abend im Quirinal das diplomatische Korps zur Entgegennahme der Glückwünsche zum neuen Jahre.
Der Papst empfing gestern den preußischen Gesandten beim Vatikan von Bülom, welcher die Glückwünsche zum Jahresbeginn überbrachte.
Der Papst hat, wie „W. T. B.“ berichtet, der Kardinal⸗ Kommission für die orientalischen Kirchen einen ständigen autonomen Charakter verliehen. 8 itgli der Lommüssion sind ernannt worden: die — Ledochowski, Langénieux, Rampolla, Vannutelli Galimberti, Vaughan, Granniello und Mazzella Dieselben erhalten Beiräthe, welche der Papst namentlich aus den die katholischen orientalischen Patriarchate in Rom ver⸗ tretenden Prokuratoren erwählt hat.
Ueber die gestern bereits aus Konstantinope 1
bT sind, nach einer Mittheilung des „ 8.7, in Wien noch folgende Nachrichten eingetroffen: Der frühere
Ober⸗Stallmeister und Divisions⸗General Izzet Pascha wurde
“
. kriegsgerichtliches Urtheil degradiert und nach Mossul ver⸗ bannt. Der frühere Militärattaché bei der Botschaft in St. Peters⸗ burg Major Aziz Bey wurde in kriegsgerichtliche Untersuchung ge⸗ pogen⸗ ahlreiche Türken, darunter höhere Beamte, sind unter der Beschuldigung, einem A Comité anzugehören, ver⸗ haftet und ins Exil geschickt worden.
Die Dragomane der Interventionsmächte er⸗ neuerten gestern ihre bei der Pforte in der vorigen Woche gestellten rerase bezüglich des Wechsels im Präsidium der Kontrol⸗
kommission und des Beginns der Thätigkeit dieser Kommission sowie bezüglich der Durchführung der Reformen.
Die Lage bei Zeitun ist unverändert. Nachdem die auf einem Berge stehende Kaserne von dominierenden Höhen aus bombardiert worden war und die Aufständischen sich zuruͤck⸗ gezogen harten, erfolgte seitens der Türken die Besetzung der
aserne. Die unterhalb des Kasernenberges terrassenförmig an⸗ gelegte Stadt bietet zahlreiche günstige Vertheidigungsabschnitte, deren Einnahme schwierig ist und schwere Kämpfe erfordern dürfte. Gerüchtweise verlautet, daß die Aufstellung der Ge⸗ schütze bei der Kaserne durchgeführt sei, wodurch die abschnitts⸗ weise Einnahme der Stadt erleichtert werde. Den Auf⸗ ständischen stehen die nördlichen Rückzugswege nach Goekßuen und Albistan offen. Die „Kölnische Zeitung“ meldet aus Erzerum, daß die Lage in diesem Vilajet augenblicklich befriedigend sei. Die durch die herbeigerufenen Truppen erzielte vollständige Be⸗ ruhigung der Gemüther verspreche eine dauernde zu sein. In 87 Orten des Vilajets hätten die armenischen Gemeinden eine Erklärung unterzeichnet, welche die umstürzlerische Bewe⸗ gung verurtheile.
Das italienische Panzerschiff „Morosini“ ist in Kreta eingetroffen und wird demnächst nach Smyrna weitergehen. Serbien.
An Stelle des Radikalen Risto Popowic, welcher bisher immer, auch im vorigen Jahre, im Golubatzer Wahlkreise gewählt worden war und sein Mandat niedergelegt hatte, wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, bei der nachträglich statt⸗ gehabten Wahl in diesem Kreise der Kandidat der Fort⸗ schrittspartei mit 146 von 150 Stimmen gewählt. Obgleich die radikale Partei Wahlenthaltung proklamiert hatte, waren von den gesammten Wahlmännern nur zwei nicht erschienen.
Amerika.
Der Richter beim Ober⸗Tribunal der Vereinigten Staaten Brewer ist zum Mitglied der Untersuchungs⸗Kom⸗ mission in der Venezuela⸗Frage ernannt worden.
Der Senat nahm gestern mit 30 gegen 28 Stimmen eine Resolution an, welche eine Reorganisation der Kom⸗ missionen des Senats befürwortet. Dieses Votum ge⸗ stattet den Republikanern eine Kontrole über die Entscheidungen des Senats. Ebenso nahm der Secnat eine Resolution an, worin der Marine⸗Minister aufgefordert wird, dem Senat einen Bericht über die Frage vorzulegen, ob es nöthig sein werde, sechs Panzerschiffe erster Klasse zu erbauen an Stelle der beiden Panzerschiffe, deren Erbauung bereits be⸗ schlossen sei. Irn Madrid eingetroffenen Depeschen aus Havanna zufolge werden die Aufständischen auf ihrer Rückzugsbewegung von den spanischen Heeresabtheilungen verfolgt. Es haben dabei mehrere Gefechte stattgefunden, die auf beiden Seiten zahlreiche Verluste herbeiführten. 1 Mann Verstärkungstruppen für Cuba sind gestern in Cadix eingeschifft worden. Alfien. 8
Der Hauptschuldige an der Plünderung der deutschen Missionsstation Moilim ist, nach einer Meldung aus Swatau, am Sonntag in Gegenwart des dortigen deutschen
Vize⸗Konsuls enthauptet worden.
8 “
Aus Johannesburg (Transvaal) berichtet das „Reuter’'sche Bureau“ unter dem 29. d. M., daß die politische Spannung fortdauere. Frauen und Kinder reisten in ver⸗ stärkter Anzahl ab; die ühe seien überfüllt. Für Getreide und Mehl würden hohe Preise gefordert. Es fänden ahlreiche Versammlungen der verschiedenen Bevölkerungs⸗ lassen statt, in denen die Lage erörtert werde. In den nächsten Tagen werde die Schließung meh⸗ rerer hervorragender Minen erwartet. Eine entscheidende Bewegung seitens der „National Union“ trete noch nicht zu Tage, doch seien kriegerische Gerüchte aller Art im Umlauf. Auf der anderen Seite habe die Regierung die Burghers aufgefordert, sich für den Bedarfsfall bereit zu halten. In einer am Sonntag abgehaltenen Versammlung der „Handels⸗Vereinigung“ habe sich diese als ein Korps unter dem Namen „Town body guard“ konstituiert, um im Fall des Bedürfnisses die öffentliche Ordnung aufrecht u erhalten, Leben und Güter in der Stadt zu gaten und Satzungen auszuarbeiten, die die Grund⸗ age für das Vorgehen der Vereinigung bezeichnen sollten. Das Korps werde sich an Unruhen oder irgend welcher Rebellion nicht betheiligen; auch habe die Vereinigung be⸗ schlossen, die Regierung aufzufordern, ihr Waffen zu liefern. — Dem Vernehmen nach hat eine in Johannesburg abge⸗ haltene Versammlung von 300 Deutschen einen Ausschuß ge⸗ wählt, der einen Plan für das Verhalten während der poli⸗ tischen Kampagne entwerfen soll.
1 nee enanessche Nachrichten.
Die von dem Bureau⸗Direktor des Hauses der Ab⸗ “ Geheimen Regierungs⸗Rath Kleinschmidt erausgegebenen Uebersichten über die Geschäfts⸗ thätigkeit des Hauses der Abgeordneten in der letzten Session sind soeben erschienen. Dieselben sind in der bisher üblichen Form und Anordnung verfaßt und zerfallen in die Redner⸗ liste, die Uebersicht über den Staatshaushalts⸗Etat und die Hauptuüͤbersicht. Die Rednerliste ergiebt den Tag, an welchem, sowie den Gegenstand, über welchen jeder einzelne Redner gesprochen hat, unter Hinweis auf die betreffenden Seiten der stenographischen Berichte. Die Etats⸗ übersicht macht die bezüglichen Anträge, Petitionen und Verhandlungen ersichtlich und weist bei den verschiedenen Ver⸗ waltungen ämmtliche Etatstitel mit ihren Beträgen nach. Die alphabetisch geordnete Hauptübersicht umfaßt, abgesehen
von dem Staatshaushalts⸗Etat, alle zur Erörterung gelangten
Gegenstände, unter Darl fs thung. Die Regierungsvorlagen 9 Anträge zu denselben sind darin ihrem Wortlaut nach aufgenommen und die E ůüber einen und denselben Gegenstand, auch wenn dieselben zu ver⸗ schiedenen Zeiten und bei verschiedenen Gelegenheiten statt⸗ gefunden haben, an einer Stelle verzeichnet. Zn der Haupt⸗ übersicht gehört ein besonderes Inhaltsverzeichniß, welchem dins 818 898 übersicht der Berathungsgegenstände dbei⸗
Nr. 52 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 28. De⸗ zember, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst⸗Nachrichten. — Ni es: Die Kanalisterungsstrecke der oberen Oder. — Wieder⸗ herstellungsentwurf für die Stadtkirche in Spremberz. — Die Be⸗ wässerung von Bäumen. Nordamerikanische Eisbrech⸗Dampffähren. — Hochbauten im Großherzogthum Baden nach dem Staatshaushalt für 1896/97. — Ein neues Verfahren zur Trockenlegung von Baugruben. — Vermischtes: Louis Boissonnet⸗Stiftung. — Schinkel⸗Preisbewer⸗ bung des Architekten⸗Vereins in Berlin. — Wettbewerb für den Rathhausbau in Steglitz. — Wettbewerb für eine künstlerisch aus⸗ geführte farbige Geschäftskarte. — Neue Straßenbrücke über die Oder in Frankfurt a. O. — Besuchsziffer der Technischen Hochschule in Braunschweig im Winterhalbjahr 1895/96. — Bücherschau.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Bestimmung des § 195 des Gerichtsverfassungsgesetzes: „Bei der Berathung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gerichte zu ihrer juristischen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit der Vorsitzende deren An⸗ wesenheit gestattet“ —
findet, nach einem Urtheil des III. Strafsenats, vom 21. September 1895, keine Anwendung auf Assessoren, soweit nicht durch besondere partikularrechtliche Bestimmungen eine Be⸗ schäftigung von jüngeren Assessoren bei demselben Gericht zum Zwecke der weiteren juristischen Ausbildung vorgeschrieben ist. — In einer Strafsache vor einer Königlich sächsischen Strafkammer hatte der als Gerichtsschreiber zur Führung des “ verwendete Assessor F. mit Genehmigung des Vorsitzenden der Berathung und Abstimmung über das zu fällende Urtheil im Beratbunaszimmer während der ganzen Berathung bis zum Wiedererscheinen des Gerichtshofes im öffentlichen Sitzungs⸗ saale beigewohnt, sich aber an der Berathung nicht betheiligt und nur Lernens balber zugehört. Auf die Revision des verurtheilten An⸗ geklagten hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es aus⸗ führte: „Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält keine Bestimmung, die irgend einen Anhalt dafür böte, daß nach der Meinung des Gesetz⸗ gebers zwischen den im juristischen Vorbereitungsdienste stehenden Personen und den Personen, die durch Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung die Fähigkeit zur Erlangung eines Richteramts erworben haben, noch eine Kategorie von Personen stehe, die zwar den juristischen Vorbereitungsdienst gemäß den hierüber bestehenden gesetzlichen Vorschriften beendet haben, aber vor Uebertragung eines selbständigen Richteramts zunächst noch zum Zweck ibrer weiteren juristischen Ausbildung bei einem Gerichte zu beschäftigen seien. Hiervon könnte vielmehr nur da die Rede sein,, wo durch besondere partikularrechtliche Bestimmung eine derartige, zunächst stattfindende Beschäftigung zum Zwecke der weiteren juristischen Ausbildung vorgeschrieben worden ist. Im Königreich Sachsen sind nach dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes solche Be⸗ stimmungen nicht getroffen worden.“ (2222/95.)
— Auch ein einzelner Miterbe ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 3. Oktober 1895, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts berechtigt, Nachlaßforde⸗ rungen zur rbschaftsmasse einzufordern und sie zu diesem Zweck zu kündigen, insofern dadurch das Interesse der anderen Miterben nicht beeinträchtigt und die Lage des Schuldners nicht erschwert wird. „Diese Auffassung erweist sich, da sie dem nach §§ 4, 115 I 17 A.⸗L.⸗R. dem einzelnen Miterben an der Erbschaftsmasse zustehenden Sonderrecht und dem in § 151 a. a. O. gesetzlich anerkannten Interesse der Gesammtheit der Forderungsberechtigten und des Schuldners gleichmäßigen Schutz ge⸗ währt, als gerechtfertigt und ist auch vom Reichsgericht wiederholt gebilligt worden.“ (96/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 sind ihrem Betrage nach unbestimmte oder schwankende Einnahmen nach dem Durchschnitt der drei der Veranlagung un⸗ mittelbar vorangegangenen Jahre zu berechnen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, VI. Senat, durch die Entscheidungen vom 30. Mai und 19. September 1895 aus⸗ gesprochen: 1
1) Diese Vorschrift findet auch auf diejenigen Fälle Anwendung, in denen wegen des Mangels rechnungsmäßiger Unterlagen oder wegen unzureichenden Materials die Feststellung des steuerpflichtigen Ein⸗ kommens im Wege der Schätzung erfolgen muß. Die Schätzung hat sich dann grundsätzlich auf die Vergangenheit, auf die drei für den Durchschnitt maßgebenden Vorjahre, zu er⸗ strecken, und es darf nicht etwa das zukünftige Einkommen des Steuerjahres geschätzt werden. „Dies ergiebt auch der Wortlaut des § 10 Abs. 2, indem die Ansetzung des Einkommens nach dem muthmaßlichen Ertrag, also nach dem zukünftigen Ertrag des Steuer⸗ jahres auf den einzigen Fall beschränkt ist, daß die Einkommensguelle, deren Ertrag festgestellt werden soll, erst so kurze Zeit besteht, daß eine Ermittelung nach dem Durchschnitt ausgeschlossen erscheint.“
2) Kann der wirkliche Ertrag eines oder zweier für die Durchschnittsberechnung maßgebenden Jahre auf Grund rechnungs⸗ mäßiger Unterlagen berechnet werden, und wird er in solcher Art nachgewiesen, so sind die Veranlagungsbehörden nicht befugt, für jedes der drei Jahre eine Schätzung vorzunehmen, sondern se sind nur berechtigt, das Ergebniß desjenigen Jahres oder Zeitraums zu schätzen, wofür der rechnungsmäßige Nachweis fehlt. „Die Möglich⸗ keit der Berechnung des wirklichen Einkommens für ein oder zwei Jahre der Durchschnittsperiode schließt die Schätzung für das eine bezw. die beiden Jabre unbedingt aus, und die Schätzung muß sich in solchen Fällen immer auf den Rest der Durchschnittsperiode beschränken. Denn die Schätzung bildet stets und überall das letzte Hilfsmittel zur Feststellung des Einkommens und darf ausnahmslos nur angewandt werden, wenn und soweit das Mittel der Berechnung versagt. Ist die Berechnung, sei es hinsichtlich der Zeit oder bez. des Gegenstandes, nur theilweise möglich, so darf die Schätzung nur er⸗ gänzungsweise, zur Feststellung des an der Berechnung Fehlenden, erfolgen, und selbst wenn die echnung nur Anhaltspunkte giebt, müssen diese bei der Schätzung soweit als möglich benutzt werden. Ebenso dienen die mit Hilfe der Berechnung gewonnenen Ergebnisse eines oder zweier Jahre als wesentliche Anhaltspunkte bei der Schätzun für den Rest der Durchschnittsperiode und müssen hierbei berück⸗
tigt werden, soweit nicht sachliche Gründe eine Abweichung recht⸗ igen.“ 3) Bei schwankendem Einkommen können die bei der vorher⸗ gehenden Veranlagung getroffenen Feststellungen für die beiden ersten Jahre der Durchschnittsperiode, falls nicht besondere Gründe eine Abweichung rechtfertigen, beibehalten werden, sodaß für die neue Veranlagung nur noch das Ergebniß des letzten Jahres zu ermitteln
wirkliche Berechnung oder durch Schätzung berbeigeführt unerheblich. (VI X 555 und VI C 1969.)
ungen für die beiden früheren Vorjahre - ist da
Ob die
Statistik und Volkswirthschaft.
Der Hopfenbau in Preußen 1894. M (Stat. Korr.) Der Anbau des ist in Preußen räumlich sehr beschränkt; er wird überwiegend in Sachsen und Posen betrieben, von denen ersteres 1894 von dem Gesammtertrage von 1 875 500 kg 42,1, letzteres 36,9 v. H. erntete. Die Antheile der Provinzen Hessen⸗ Nassau. Hohenzollern, Ostpreußen, Hannover und Brandenburg schwankten zwischen 5,9 bis 1,4 v. 8. die der Provinzen Rheinland, 2 reußen und Pommern zwischen 0,7 und 0,5 v. H., während der Hopfen in den übrigen Provinzen in kaum nennens⸗ werthem Umfang angebaut wurde. In der überwiegenden Anzahl der Erhebungsbezirke wird diese Handelspflanze nur in geringem Umfang angepflanzt, da für 290 derselben nur eine mit Hopfen bestellte Fläche von einem Hektar und darunter, für 270 von über einem bis fünf Hektar, für 59 von über fünf bis zehn Hektar, für 37 von über zehn bis zwanzig Hektar, für 12 von über zwanzig bis dreißig Hektar, für 4 von über dreißig bis vierzig Hektar, für 3 von über vierzig bis fünfzig Hektar und für 8 von über fünfzig Hektar nachgewiesen wird. 8 1 Die nachstehende Zusammenstellung giebt eine Uebersicht, wie sich der Anbau des H s im Berichtsjahr auf die einzelnen Provinzen 8
vertheilte. Es betrug die mit Hopfen der Ernteertrag
Fläche Hektar undert⸗ Hundert⸗ theile
theile des gesammten des Ge⸗ sammt⸗
Hopfen⸗ baues ertrages 8 4,0
0,5 1,4 0,5 36,9 0,01
2₰
in den Provinzen ha
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Ostpreußen. Westpreußen Brandenburg. dommern. osen. Schlesien Schleswig⸗Holstein. Hannover R Hessen⸗Nassau . Rheinland. Hohenzollern im Staat. S 1
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Konsumtionsverhältnisse in Berlin. . Nach dem soeben im Verlag von P. Stankiewicz in Berlin er⸗ schienenen, im Auftrage des Magistrats von Professor Dr. R. Böckh herausgegebenen „Statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin“ für das Jahr 1893 hat während des Berichtsjahres in Berlin nicht nur die Konsummenge im Ganzen zugenommen, sondern auch der Konsum auf den Kopf der Bevölkerung. Der Fleischverbrauch stellte sich im Jahre 1893 nach den Berechnungen an der Hand der „Statistik der Güter⸗ bewegung auf deutschen Eisenbahnen“ und des Verwaltungsberichts des hiesigen Schlacht⸗ und Viehhofs in Berlin sammt 8 km⸗Umkreis auf 141 157 462 kg; das bedeutet bei einem — vom Verfasser angenommenen — mittleren Bevölkerungsstande des Jahres 1893 von 1 671 268 Personen in Berlin und etwa 375 240 im 8 km⸗Umkreis einen durchschnittlichen Fleischkonsum in dem ganzen Gebiete von ca. 69 kg pro Kopf gegen 68,66 kg im FJahre 1890. In Wirklichkeit entfällt für das Jahr 1893 auf den Kopf der Bevölkerung eine noch wesentlich größere Menge kon⸗ sumierten Fleisches, da der (aus der fortgeschriebenen Bevölkerung be⸗ rechnete) mittlere Bevölkerungsstand des Berichtsjahres in obiger Zahl zu hoch angegeben worden ist, denn es betrug die ortsanwesende Be⸗ völkerung Berlins am 2. Dezember 1895, also zwei Jahre später, nach dem vorläufigen Ergebniß der letzten Volkszählung nur ca. 1 676 000 Personen. Für die Berechnung des Konsums an anderen Nah⸗ rungsmitteln sind die Grundlagen leider sehr unsicher; es liegen fast nur Angaben über Aus⸗ und Einfuhr auf den Eisenbahnen und auf den Wasserstraßen vor, während jedenfalls eine gewisse Menge von Nahrungs⸗ und Genußmitteln alljährlich per Achse oder sonstwie im Kleinverkehr nach Berlin kommt, die sich der statistischen Erfassung entzieht. Trotz dieses Mangels, der jeder Konsumtionsstatistik mehr oder minder anhaftet, sei die bezügliche Vergleichung mit früheren Jahren ihrer Bedeutsamkeit wegen nicht unterlassen. Soweit der Verkehr erfaßbar war, konsumierte die mittlere fortgeschriebene Be⸗ völkerung Berlins (wieder zu 1 671 268 Personen angenommen) im Jahre 1893 pro Kopf an Fischen 17,23 kg (gegen 16,52 kg in 1892 und 14,42 kg in 1888), an Kartoffeln 78,35 kg (gegen 75,08 kg im Vorjahre und 61,94 kg in 1890), an Obst und Gemüse 41,32 kg (gegen 32,77 kg im Vorjahre und 32,61 kg in 1890), an Wein 9,12 kg (gegen 8,43 kg in 1890), an Kaffee, Surrogaten, Thee, Kakao 3,86 kg (gegen 3,57 kg in 1890), an Bier 186,57 1 (gegen 190,52 1 im Vorjahre, 189,96 1 in 1891, 183,01 1 in 1886 und 171,78 1 in 1885), an Spiritus, Branntwein, Essig 17,85 kg, (gegen 14,52 kg im Vorjahre, 10,88 kg in 1890 und 8,00 kg in 1889), an Petroleum 35,51 kg (gegen 34,93 kg im Vorjahre), an Torf, Holzkohle 6,59 kg (gegen 6,95 kg im Vorjahre), an Steinkohle, Koks, Braunkohle 1445,70 kg (gegen 1411,23 kg im Vorjahre, 1372,99 kg in 1890 und 1203,29 kg in 1884). Wie sehr der Konsum der großen Massen — und dieser ist bei den genannten Verbrauchsartikeln natürlich der ausschlaggebende — von der wirth⸗ schaftlichen Lage einerseits und von der Preisgestaltung andererseits abhängig ist, geht aus einer Vergleichung dieser Konsumtions⸗ bewegung mit der Bewegung der Preise und derjenigen der wirth⸗ schaftlichen Konjunkturen hervor. So läuft, um nur eins anzuführen, dem Anschwellen der Konsumtion von 1892 auf 1893 ein starker Preisfall parallel. Erwähnt sei noch, daß die Berliner Bevölkerung 1893 pro Kopf ferner konsumierte 13,40 kg Salz, 20,84 kg Zucker, Syrup, 0,78 kg Rohtaback und 2,06 kg Reis.
Invaliditäts⸗ und Alters⸗Versicherung.
Am 28. November 1895, Vormittags 11 Uhr, trat der Aus⸗ schuß der Invaliditäts⸗ und Alters⸗Versicherungsanstalt Posen im Saale des Provinzial⸗Ständehauses zu Posen zu einer Sitzung zusammen, welche von dem Vorsitzenden des Vorstandes der Versicherungsanstalt, Landeshauptmann Dr. von Dziembowski, eröffnet wurde. Nachdem der bisherige Vorsitzende des Ausschusses, Landrath a. D. und Rittergutsbesitzer von Dziembowski⸗Schloß Meseritz, von der Versammlung per Acclamation wiedergewählt worden war, übernahm dieser die Leitung der Verhandlungen. Es wurden ferner durch Vn e be “ des —
den Rittergutsbesitzer Graf von Schlieffen⸗Wioska, zu ni beamteten Mitgliedern des Vorstands Nitterguasbesiter und Landes Oekonomie⸗Rath Müller⸗Gurzno und Buchhalter von Dandelski⸗Posen, zu deren Ersatzmännern Rittergutsbesitzer von Treskow⸗Radojewo, Zuckerfabrik⸗Direktor Riepenhausen⸗ Wierzchoslawitz, Buchhalter Mühle⸗Samter und Buchhalter Groß⸗ mann⸗Bromberg; zu Mitgliedern der Rechnungs⸗Prüfungskommission Gutsbesitzer Bidault⸗Kustodya, Buchhalter Mühle⸗Samter, Zucker⸗ fabrik⸗Direktor Riepenhausen⸗Wierzchoslawitz; zu deren Ersatzmännern Rittergutsbesitzer von Treskow⸗Radojewo, Gutsbesitzer von Miczkowski⸗ Bobrownik, Buchhalter Großmann⸗Bromberg, Förster Handke⸗ Daleschin, Rittergutsbesitzer Hinsch⸗Lachmierowitz, Rittter⸗
Tiedemann⸗Slaboszewo. Hierauf wurde der Etat des