1896 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung

Mittwoch jeder Woche als Schwerinstag“ festzusetzen und als⸗ bald die üblichen Fachkommissionen zu bilden. Auf der Tagesordnung stand als erster Punkt die Wahl des

Sodann wurde beschlossen, auch in dieser Session den

Dem Herrenhause ist der Gesetzentwurf, betressend di Errichtung einer General⸗Kommission für Ostpreuekie der im vorigen Jahre von diesem Hause abgelehnt wurde, wiederum in derselben Fassung vorgelegt worden. Ferner ist dem Herrenhause der Gesetzentwurf, betreffend das Anerbenrecht bei Renten⸗ und

des Herrenhauses befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (17.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, von Marschall Minister für Landwirthschaft ꝛc. ee beiwohnten, stand zur Berathung die von den

bgg. Graf von Kanitz und Genossen eingebrachten Resolution wegen Erzielung einer Befestigung der Getreidepreise auf mittlerer Höhe für die Dauer Handelsverträge auf der Tagesordnung. Bei Schluß des Blattes begründete der Abg. Graf von

Staats⸗Minister preußische

der bestehenden kanitz dieselbe.

8

öglichen werde.

An Stelle des Herrn von Neumann, der das Amt als Schriftführer wegen Kränklichkeit nicht annehmen kann, urde auf Vorschlag des Freiherrn von Manteuffel Ober⸗

Freiherr

In der heutigen (2.) Sitzung des Herrenhauses theilte der Erste Vize⸗Präsident Freiherr von Manteuffel in Telegramm des Präsidenten 8 Stol in welchem dieser erklärt, seine Wahl zum Präsidenten mit Dank anzunehmen, und hofft, daß sein Gesundheitszustand hm bald die Theilnahme an den Geschäften des Hauses er⸗

ürsten zu Stolberg mit,

Bürgermeister Giese⸗Altona gewählt.

Zu Quästoren ernannte Vize⸗Präsident Freiherr von Manteuffel den Senator Eggeling und den

meister Boie⸗Potsdam.

Das Andenken der seit der letzten Session verstorbenen Mitglieder Friedrich Wilhelm Prinz zu

Ingelfingen, Graf Pfeil⸗Burg kulturgerichts⸗Präsident Glatzel e

üblichen Weise.

Ausgeschieden aus dem Hause ist Freiherr von Wintzinge⸗

rode⸗Knorr.

Zum Mitglied der Matrikelkommission wurde auf Vorschlag des Ober⸗Bürgermeisters Becker Fürst von Hatz⸗

feldt durch Zuruf gewählt.

Das neu eingetretene Mitglied Graf von Frankenberg und Proschlitz wurde in der üblichen Form auf die Ver⸗

fassung vereidigt.

Vize⸗Präsident Freiherr von Manteuffel erbat und erhielt sodann die Ermächtigung des Hauses, die Glückwünsche desselben Seiner Majestät dem Kaiser und König zu Aller⸗

und Ober⸗Landes⸗ hrte das Haus in der

höchstdessen Geburtstag darzubringen. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (2.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel, der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen und der Minister des Innern Freiherr von der Recke beiwohnten, ehrte das Haus zunächst das Andenken der seit der letzten Session ver⸗ 1 Quassowski, Ahlisch und Graf⸗Elberfeld in der üblichen Weise.

storbenen Abgg.

Greiß,

und der

reiherr von Freih Zuruf wiedergewählt.

des Hauses zu stellen.

einander erfreut habe, mir auch

2 Zuruf

des Abg. Krause trugen; lautete auf den Abg. Hake.

ber⸗Bürger⸗

und Bunzen.

Damit war das Haus

werden. .

auszusprechen.

Hierauf nahm der Wort zur Einleitung der

(Schluß des Blattes.)

Graf von Bernstorff (Lauenburg), Thanisch, Gültlingen, Günther,

Wolszlegier (Gilgenburg).

= [S— 8 α

vom 16. Januar, Morgens.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim

Wetter.

sius

l15 ° C. = 40 R.

Temperatur in 0 Cel⸗

Belmullet .. Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.

1 Prande

Petersburg Moskau...

75] 752 73³⁶ 7³⁸ 73³6 747 752² 762

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bedeckt wolkig Schnee halb bed. Schnee wolkenlos bedeckt heiter

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Cork, Queens⸗ h“ Cherbourg 8 II“ Hamburg.. Runntmünfe eufahrwasser Memel ...

766 766 7⁵4 744 747 744 742 742

halb bed. halb bed. wolkig bedeckt bedeckt ¹) wolkig bedeckt²) Schnee

765 753 760 758 759 754 748

Peri⸗ ünster... Karlsruhe .. Wiesbaden

München. Chemnitz.. 8E“ Wien 755 Breslau 749

wolkenlos wolkig bedeckt bedeckt ³) bedeckt4) wolkig bedeckt⁵) bedeckt bedeckt

Ile d Aix.. V 770

A. Triest .. .. 757

SbeeSSSmereroeennnnSoUoehe

heiter

still

bedeckt

¹) Gestern Abend Schneegestöber. ²) Schneewehen. ³) Gestern Schnee.

⁵) Abends Schnee.

4) Nachts

Uebersicht der Witterung. „Das barometrische Minimum, welches nördlich von Schottland lag, ist ostwärts

schwedischen Seen fortgeschritten, an der

Küste starke westliche Winde verursachend; Binnenlande sind die westlichen Winde stark auf⸗

gefrischt.

OOoeeo bdo ⁸-8 PSeeccehEeSe Sbdo ebon o Co

Nachts Schnee.

gestern nach den

deutschen

auch im

Ueber den Britischen Inseln sowie im

Nordseegebiet hat der Luftdruck wieder stark zuge⸗

nommen. In

schlag gefallen, ist das

Deutschland, wo übera Wetter mild.

Nieder⸗ Die

Ferstgrenze ist ostwärts über die deutscherussische

renze fortgerückt,

nur im Deutschlands herrscht noch leichter

nordwestlichen Winden dürfte veränderliches kälteres Wetter demnächst zu erwarten sein.

Deutsche Seewarte. —RNRR Theater.

Königliche Schauspiele.

haus. 16. Vorstellung.

Märchenspiel in 3 Bildern von En Text von Adelheid Wette. gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff.

dinck.

äußersten Nordosten

Frost. Bei böigen

etwas

Freitag

Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt.

8

pern⸗

Hünsel und Gretel. gelbert Humper⸗ In Scene Dekorative

Diri⸗

gent: Musikdirektor Steinmann. Phantasien im Bremer Rathskeller. hantastisches Tanz⸗ bild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Dirigent: Musik⸗ direktor Steinmann. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 17. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 3. Vorstellung. Die Qnitzows. Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst 1““ Regie: Herr Plaschke. Anfang

23

Sonnabend: Opernhaus. 17. Vorstellung. Der Evangelimann. Musikalisches Schauspiel in 2 Auf⸗ zügen, nach einer von Dr. Leopold Florian Meißner erzählten wahren Begebenheit, von Wilhelm Kienzl. Phantasien im Bremer Nathskeller. Phan⸗ tastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. An⸗ fang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 18. Vorstellung. Festspiel, zur F des 25. Jahrestages der Gründung des

eutschen Reiches, von Paul Warncke. 1812. Schauspiel in 5 Aufzügen von Otto von der Pfordten. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: Die Weber. Anfang 7 ½ Uhr. .“

Sonnabend: Die Mütter.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Florian Geyer. Abends 7 ½ Uhr: Der Meister von Palmyra.

Berliner Theater. Freitag (19. Abonnements⸗ Vorstellung): Fedora. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Festvorstellung. Bernhard von Weimar. Hohenzollern. Abends 7 ½ Uhr: Götz von Berlichingen.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld. Abends 7 Uhr: Faust.

Lessing⸗Theater. Freitag: Comtesse Guckerl. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Festgedicht von Ernst von Wilden⸗ bruch: Dem Deutschen Reiche zum 18. Ja⸗ nuar 1896. Hierauf: Comtesse Guckerl.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Festgedicht von Ernst von Wäldenbruch: Dem Deutschen Reiche zum 18. Jannar 1896. Hierauf: Minna von Barnhelm. Abends 7 ½ Uhr: Comtesse Guckerl.

Residenz⸗Theater. Direktien: Sigmund Lautenburg. Freitag: Hals über Kopf. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson, deutsch von Paul Block. Vorher: In doppelter Be⸗ Plauderei von Paul Linsemann. Anfang

r

Sonnabend und folgende Tage: Hals über Kopf. In doppelter Bekehrung. 8

Friedrich⸗-Wilhelmstädtisches Theater. Von heut Gen eacg⸗ ““ Von heute bis 22. weg Maschinerimn gehthlofln. egen eueinrichtung der

Donnerstag, 23. Januar: Mit großartiger Aus⸗

Präsidenten und der Schriftführer. Abg. Stengel schlug zur Erleichterung des Wahlgeschäfts vor, den bisherigen Präsidenten von Köller und den Vize⸗Präsidenten von Heereman durch Zuruf wiederzuwählen. Gegen diesen Vorschlag wurde kein Widerspruch erhoben und zunächst der Abg. von Köller zum Präsidenten durch

Präsident von Köller: Meine Herren! Wenn Sie es so haben wollen, so bin ich bereit, mich auch in dieser Session in den Dienst Ich setze dabei voraus, daß Sie die wohl⸗ wollende Unterstützung, deren ich mich nun 16 Sessionen hinter⸗

werden. In dieser Hoffnung nehme ich mit bestem Dank für das

mir geschenkte Vertrauen die Wahl an.

um Ersten Vize⸗Präsidenten wurde ebenfalls durch der Abg. Freiherr von

welcher die Wahl mit freundlichem Dank annahm.

Bei der Wahl zum Zweiten Vize⸗Präsidenten, welche

Stellung bisher der verstorbene Abg. Graf⸗Elberfeld bekleidete,

wurden 291 Stimmzettel abgegeben, von denen 273 den Namen

16 waren unbeschrieben, 1 Zettel

Abg. Krause ist somit gewählt.

Derselbe nahm die Wahl mit Dank an und erklärte, daß er

immer die Ehre des Hauses wahren werde.

Zu Schriftführern wurden auf Antrag des Abg. Stengel

die früheren Schriftführer Worzewski, Im Walle, Jeru⸗

salem, Weyerbusch, Olzem, Irmer und Bode wieder⸗

und der Abg. Meister neu gewählt.

Zu Quästoren berief der Präsident die Abgg. Sattler

geschriebene Anzeige an Seine Majestät den König gemacht

Das Präsidium wurde sodann ermächtigt, Seiner Majestät dem Kaiser und König das Beileid des Hauses wegen des Todes Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ale xander

Ferner wurde aus Anlaß der 25 jährigen Jubelfeier der Wiederbegründung des Deutschen Reichs das Präsidium er⸗ mächtigt, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Treue und Ergebenheit des Hauses auszusprechen. ter Dr. Miquel das ebatte über das Etatsgesetz.

Die Kommission des Reichstags zur Vorberathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aenderung und Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeß⸗ ordnung, hat sich folgendermaßen konstituiert: Abgg. Dr. Rintelen (Vorsitzender), Dr. von Buchka (Stellvertreter des Vorsitzenden), Beckh, Himburg, Schmidt (Warburg), Stadthagen (Schriftführer),

Lenzmann, Roeren, Schall, Schröder, Dr. Stephan (Beuthen), Werner, Dr. von

Im Hau 1; 2. Bien, chen Volkss

an den entlichen olksschulen (s. d. Erste Beilage

h. Nr. d. Bl.), Abänderungen 1 1 en 27. März 1872 und eine Abänderung des Gesetzes über ge⸗ meinschaftliche Holzungen vom 14. März 1881 betreffen, von der Staatsregierung eingebracht worden.

Ansiedelungsgütern, nebst Begründung zugegangen.

g

e der Abgeordneten

d die G S teinkommen der sind die Gesetzentwürfe,

Lehrer und Lehrerinnen

des Pensionsgesetzes vom

in dieser Session nicht vorenthalten

Heereman wiedergewählt,

Homöopat

Nr. 3 derVeröffentlichungendes Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts“, vom 15. Januar, hat folgenden Inhalt: Pers onal⸗Nachricht. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Geburten und Sterbefälle in In⸗ vehe.

esetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Medizinalweine. (Bayern. Diphtherieserum. (Reuß j. L.) Hebammenwesen. (Oesterreich. Nieder⸗Oesterreich.) Sterbe⸗ (Kärnten.) Geisteskranke. (Belgien.) Margarine ꝛc. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Ausfuhr von Rindern und Schafen. Vieheinfubr. Gang der Thierseuchen in den Niederlanden, 3. Vierteljahr. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Thierseuchen. berg, Merseburg, Düsseldorf, Oldenburg, Italien.) Verhandlungen von . Körperschaften. ie. Irrenanstalten, die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Krankenhäusern deutscher Großstädte. und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entschei⸗ dungen zum Nahrungsmittelgesetz. (Faules, schimmeliges oder sonft verdorbenes Fleisch.) .“

Zeitweilige Tuberkulose in New Hampshire, 1884/92. (Schluß.)

und Geburtsmatriken.

(Preuß. Reg.⸗Bez. Brom⸗

ft (Württemberg.) Naturheilkunde, Feuerbestattung. Wochentabelle über

Erkrankungen in Desgl. in deutschen Stadt⸗

1

konstituiert; es wird die vor⸗

herzoglicher welche mit

und Paris.

Broekmann, Frohme, Freiherr von Lerno, Munckel, Dr. Pieschel,

Zum ersten Male: Der Hungerleider. Aus⸗ stattungskomödie in 12 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Freitag: Gastspiel des Herrn Franz Tewele vom K. u. K. priv. Carl⸗Theater in Wien. Der Herr Direktor (Monsieur le Directeur). Lustspiel in 3 Akten von Alexandre Bisson und abrice Carré. Deutsch von Ferdinand Groß. n Scene gesetzt von Siegmund Lautenburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Tewele⸗Gastspiel. Der Herr Direktor. Vorher: Auf Befehl des Königs. Historisches Lustspiel in 1 Akt von Wilhelm Gaedke.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Francillon. Abends 7 ½ Uhr: Der Herr Direktor.

Theater Unter den Linden. Direktion:

Julius Fritzsche. Freitag: In durchaus neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten: König Chilperich. Burleske Ausstattungs⸗Operette in 3 Akten (5 Bildern) von Hervé und Paul Ferrier, deutsch bearbeitet von Eduard Jacobson und Wilhelm Mannstädt. Musik von Hervé. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Hrricfat; Herr Kapellmeister Federmann. Anfang ½ ÜUhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von Carl Millocker.

bends 7 ½ Uhr: König Chilperich.

Sonnabend, den 25. Januar: Zweiter und letzter großer Maskenball.

Adolph Ernst⸗Theater. Freitag: Frau Lohengrin. Gesangsposse in 3 Akten, nach dem ischen bearbeiter von Ed. Jacobson und

. Mannstädt. Kuplets von Gust. Görs. Musik von Gust. Steffens. Anfang 7 ½ Ühr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 50

Freitag: Eine tolle Nacht. Große Aus⸗ stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-⸗Hans. Karl Meyder⸗Konzert.

Freitag: VIII. Waguer⸗Abend. Sonnabend, den 18. Januar: Fest⸗Konzert. Sämmtliche Abonnements⸗Billets haben Gültigkeit.

Saal Bechstein. Linkstraße 42. Freitag,

stattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten.

chwerin i. Mecklenburg, 16. Januar. Anläßlich der 25. Wiederkehr des Gedenktages der Neu⸗ begründun

Paris, 16. Januar. von Coburg ist auf seiner Auslandsreise hier eingetroffen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

des Deutschen Reichs ist heute ein Groß⸗ nadenerlaß ergangen für

(W. T. B.) Das ‚Reuter'sche

(W. T. B.) Prinz Ferdinand Beilage.)

Birkus Renz. Karlstraße. Freitag: Abends 7 ½ Uhr: Große humoristische Extra⸗Vorstellung. Auftreten sämmtlicher Clowns in ihren höchst ur⸗ komischen Entrées und Intermezzi. Ein Künstlerfest. Luxus⸗Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abtheilungen vom Großherzoglichen Hof⸗Balletmeister A. Siems, auf das Glänzendste insceniert vom Direktor Fr. Renz. Neue Musik⸗Einlagen. Ballet von 100 Damen. Kinder⸗Orchester. Erste Abtheilung: Das Fest⸗ comits in Thätigkeit. Zweite Abtheilung: Voll⸗ ständig neu! Im Wasser. Vollständig neu! Gran? Finale: Plafond⸗Pracht⸗Fenerwerk. Außerdem: Auftreten von nur Künstler⸗Spezialitäten allerersten Ranges, u. a. Debüt des Herrn M. G. Loyal mit seiner Original⸗Erfindung: Zeitvertreib eines Sportmannes.

Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Jubiläums⸗Fest⸗ Vorstellung. Aus Anlaß der Feier des fünfundzwanzigsten Gedenktages der Kaiser⸗ Proklamation. Ein Künstlerfest.

Sonntag: 2 Vorstellungen: Nachmittags 4 Ubr Ermnaigt; Preise und 1 Kind frei): Abends 7 ½ Uhr: Ein Künstlerfest.

˙˙--e-e..

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Wallburg von Holtzendorff mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Max Radermacher (Naumburg a. S.). Frl. Elisabeth Waitz mit Hrn. Assistenz⸗Arzt Dr. med. Paul Hesse (Magdeburg— Bensberg).

Verehelicht: Hr. Oberst Adolf Frhr. von Stralen⸗ heim mit Frl. Nellie Leavitt (Dresden). Hr. Kompagniesührer Prince mit Frl. Magdalena von Massow (Militsch).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Assessor Heer (Oppeln). Eine Tochter: Hrn. General⸗ Major Frhrn. von Bissing (Potsdam).

Gestorben: Verw. Fr. Landbaumeister Marie Rahne, geb. Ost (Warmbrunn). Hr. Wirklicher Geheimer Rath Dietrich Frhr. von Berlepsch (Dresden). Caroline Elisabeth verw. g von Warburg, geb. von Bonin (Dresden). Pauline Franziska Freifr. Speck von Sternburg (Rittergut Lützschena b. Leipzig). Hr. Rudolf von Katte (Wilhelmsthal). Hr. Stadtgerichts⸗ Sekretär Ernst Groehling (Berlin). Hr. Re⸗ gierungs⸗Rath Philipp Kringel (Kattowitz). Hr. Oberlehrer, Professor Karl Bartel (Breslau). Fr. Rittergutsbesitzer Hedwig Dietrich von Stein, geb. Dietrich von Stein (Preelec Hr. Regierungs⸗Sekretär Franz Seidel (Breslau). Fr. Kreisausschuß⸗Sekretär Clara Goldmann, geb. Schlaffke (Lehe).

Anfang 7 ½ Uhr: II. Klavier⸗Abend von Ednard Nisler.

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschliezlichz Börsen⸗Beilage).

nde Uebertretungen Freiheits⸗ oder Geldstrafen von nicht uͤber 6 Wochen bezw. 150 belegt waren. London, 15. Januar. 8 Bureau“ meldet aus Paris: Das zwischen England und Frankreich getroffene Abkommen, nach welchem, wi verlautet, England einwilligt, daß der Mekongfluß die Grenz zwischen den britischen und französischen Besitzungen von Nord⸗ Siam bis zu den Grenzen des chinesischen Reichs bilden und Siam der einzige Pufferstaat zwischen dem britischen und dem französischen Gebiete sein soll, gilt hier als Beweis für die gegenwärtiger ausgezeichneten Beziehungen zwischen den Kabinetten in London

1870/711.

en Reichs⸗Anz

8—

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 16. Januar

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

.

8*

1896.

u“

Deutscher Reichstag. 16. Sitzung vom 15. Januar 1896, 2 Uh

Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag der Abgg. Hitze, Lieber und Genossen: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen 1) die Durchführung der Bestimmungen der §§ 120 a bis 120 c der Gewerbeordnung (betreffend den Schutz von Gesundheit und Sittlichkeit) durch Anregung resp. Erlaß 120 e der Gewerbeordnung) entsprechender Verordnungen mehr als bisher zu sichern; 2) die Ausdehnung der Bestimmungen der Gewerbeordnung, betreffend den Schutz der jugendlichen und weiblichen Arbeiter (§§ 135 bis 139 b), auf die Hausindustrie unter besonderer Berücksichtigung der Wirkungen der Fabrikgesetzgebung auf die Vermehrung der Hausindustrie durch Erhebungen wirksam vorzubereiten und anzuregen“.

Antragsteller Abg. Hitze (Zentr.): Schutz der Gesundheit und Sitt⸗ lichkeit 2 Arbeiter ist die vornehmste Aufgabe des Arbeiterschutzes, weil die Arbeiter sich hierbei am wenigsten selbst helfen können. Frei⸗ lich kann die Gesetzgebung die Frage nur allgemein regeln; die Ge⸗ werbeordnung spricht nur das Prinzip aus; die spezielle Ausführung ist den einzelnen Ausführungs⸗Verordnungen überlassen; denn es können nicht alle Betriebe durch gleichmäßige Vorschriften getroffen werden. Die Orts⸗Polizeibehörden sind nicht die geeigneten Behörden; die Ueberwachung dieser Bestimmungen muß den Fabrikinspektoren vor⸗ behalten bleiben. Soweit der Bundesrath nicht Verordnungen erlassen hat, sind auch die Landesregierungen befugt, ihrerseits Vorschriften zu erlassen. Die Landesregierungen haben aber von dieser Befugniß nicht erheblich Gebrauch gemacht. Zahlreicher sind schon einzelne Polizeiverordnungen. Wir wollen durch unseren Antrag die Anregung geben, daß zunächst der Bundes⸗ rath selbst von seinem Rechte Gebrauch macht, und auch die Einzel⸗ staaten anregen soll, ihrerseits vorzugehen. Die Anregung wird wohl schon dann. Erfolg haben, wenn die verbündeten Regierungen um Mit⸗ theilung dessen ersuchen, was geschehen ist auf diesem Gebiet, wenn dabei bemerkt wird, daß, wenn nichts geschehen ist, der Bundesrath seinerseits eingreifen würde. Die Unfallverhütung und Unfallversiche⸗ rung ist vereinigt bei den Berufsgenossenschaften; die Fabrikinspektoren haben aber ebenfalls über die Beobachtung der Vorschriften zu wachen, welche zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeiter erlassen sind. Aber es besteht auf diesem Gebiete noch eine große Verschieden⸗ heit, und hier müßte zur einheitlichen Gestaltung der Vorschriften sür alle Betriebe der gleichen Art eine Verordnung von Reichswegen erlassen werden. Denn es bestehen manchmal erhebliche Schwierig⸗

keiten, daß die Berufsgenossenschaften die Unfallverhütungsvorschriften

glleichmäßig durchführen. Was auf diesem Gebiete noch geschehen huß das kann man aus dem Handbuch des Herrn Dr. Albrecht über die Gewerbehygiene ersehen, und das ersieht man auch aus den Be⸗ richten der Fabrikinspektoren. Es würde vortheilhaft sein, wenn die

Krankenkassenärzte zugezogen würden zur Mitwirkung bei der Fürsorge

für die Gesundheit der Arbeiter. Auch auf den Universitäten könnte für die Gewerbehygiene noch mehr geschehen. Für die Krankheits⸗ verhütung kann man die Krankenkassen als Organe nicht gebrauchen, denn sie sind dazu zu klein und der Einfluß der Arbeitgeber ist in ihnen zu stark. Man hätte aber die Invalidenversicherung zur Trägerin der Krankheitsverhütung machen sollen. Wenn nach dem ursprüng⸗ lichen preußischen Plane die Berufsgenossenschaften mit der Invaliden⸗ versicherung betraut wären, so wäre das sehr leicht durchführbar ge⸗ wesen. Die Fabrikinspektoren würden zunächst zu befragen sein, auf welchem Gebiet man zunächst vorgehen müßte und auf welchem Gebiet eine einheitliche Regelung möglich ist. Wie die einheitliche Regelung sich gestaltet, das zeigen namentlich die Vorschriften über die Sonntagsruhe, die in technischer Beziehung ausgezeichnet gestaltet sind. Die Sonntagsruhe hat sich auch ziemlich schnell eingelebt. 1879 wurde eine Vorlage von Preußen an den Bundesrath gebracht über die Regelung des Arbeiterschutzes bezüglich der Gesundheit der Arbeiter. Damals scheiterte die Vorlage; aber es würde sich fragen, ob nicht, was damals auf dem Wege des Gesetzes versucht wurde, jetzt im Wege der Verordnung geschehen könnte. Denn auch die Arbeitgeber selbst haben ein Interesse, daß diese Vorschriften für das ganze Reich gleichmäßig sind; dann weiß jeder Unternehmer von vornherein, was er zu und wie er seinen Betrieb einzurichten hat. Bei der Herstellung eines neuen Fabrikgebäudes und bei der Einrichtung der neuen Maschinen sind solche Dinge leicht zu berücksichtigen; sehr schwierig wird die Sache aber, wenn erst später solche Anordnungen befolgt werden sollen. Für Neuanlagen sollte man von vornherein strengere Vorschriften geben, die ein für alle Mal durchgeführt werden müssen. Die Trennung der Geschlechter in den Fabriken sollte viel strenger durchgeführt werden, als es bis jetzt geschehen ist. In Bezug auf die Zigarrenfabriken bestehen schon besondere Vorschriften darüber, daß die Arbeiterinnen nicht von anderen Arbeitern abhängig sein sollen; früher wurden die Wicklerinnen von den Zigarrenarbeitern bezahlt. Diese Vorschrift könnte leicht ausgedehnt werden und man könnte damit vielleicht auch das Schwitz ystem beseitigen und die Zwischenmeister entbehrlich machen. In § 120d ist die Vorschrift enthalten, daß die Ortspolizei die Einrichtung von Eßsälen zum Auf⸗ enthalt der Arbeiter während der Mittagspause obligatorisch vor⸗ schreiben kann. Diese Bestimmung müßte streng durchgeführt werden und es müßten diese Sale auch für die jugendlichen Arbeiter als Aufenthaltsräume angewiesen werden. In Bezug auf die jugendlichen und weiblichen Arbeiter könnte die französische Ge⸗ setzgebung als Muster gelten. Es wird dort unterschieden zwischen den gesundheitsschädlichen und den weniger gesundheitsschädlichen Be⸗

trieben und Industrien. Zu den ersteren werden die Arbeiter garnicht zugelassen. 8

Vor allem ist aber die Ausdehnung des ö—“ auf die Hausindustrie nöthig, und zwar um so mehr, als die Vorschriften über die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter in den Fabriken zur Ausdehnung der Hausindustrie geführt haben. Auch hier müßte man das Gutachten der Fabrikinspektoren hören und prüfen, auf welchem Gebiet man zunächst vorgehen kann. Es handelt sich bei unserem Antrag nicht um ein neues Prinzip und um neue Gesetze, sondern nur um strengere und ausgedehntere Durchführung des bestehenden Gesetzes. Wir wollen nicht zu voreiligen Schritten drängen; wir wollen, daß maßvoll, aber mit voller Er⸗ fassung des Ziels vorgegangen wird. Die Regierung kann auf diesem Gebiet der Zustimmung des Reichstags sicher sein. Deshalb bitte ich, den Antrag anzunehmen.

Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Ge⸗ werbe Lohmann:

Meine Herren! Ich glaube versichern zu können, daß die ver⸗ bündeten Regierungen nicht weniger als das hohe Haus Werth darauf legen, die Bestimmungen der §8 120a und folgende sowie die Bestimmungen des § 154 sobald wie mög⸗ lich und so gut wie möglich zur Ausführung zu bringen. Der Herr Vorredner hat selbst schon erwähnt, daß bereits eine Reihe von Beschlüssen des Bundesraths auf Grund des § 120 e und des § 139 a erlassen seien. Es sind dies zum theil solche Vor⸗ schriften, die sich lediglich auf den Schutz der Gesundheit der Arbeiter

beziehen; zum Theil solche, die die Gesundheit und die Sittlich⸗ keit der Arbeiter im Auge haben, und endlich solche, in denen Be⸗ stimmungen beider Art mit anderen Bestimmungen verbunden sind, die der Industrie gewisse Erleichterungen gegenüber der Arbeiterschutz⸗ Gesetzgebung gewähren. Ich lege Werth darauf, die Gesammtheit dieser Bestimmungen dem hohen Hause nochmals vorzuführen.

Auf Grund des § 120 e sind erlassen die Bekanntmachung vom 8. Juli 1893, betreffend die Einrichtung von Anlagen zur Anfertigung von Zündhölzern, ferner die' Bekanntmachung von demselben Tage, betreffend die Einrichtungen von Bleifarben⸗ und Bleizucker⸗Fabriken, und drittens die Bekanntmachung gleichfalls von demselben Tage, betreffend die Einrichtung der zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen. Dann, meine Herren, sind eine Reihe von Vorschriften erlassen auf Grund des § 139 a. Es ist richtig, daß bei vielen dieser Verordnungen zugleich der Gesichtspunkt in Frage kommt, von den Schutzbestimmungen für jugendliche und weibliche Arbeiter gewisse Ausnahmen zuzulassen; Sie werden aber, meine Herren, unter diesen Verordnungen nicht eine finden, die nicht neben solchen Erleichterungen auch besondere Vorschriften enthält zum Schutze der Gesundheit und Sittlichkeit der jugendlichen weiblichen Arbeiter. 1

Das sind also die Bestimmungen über die Glashütten vom 11. März 1892, über die Zichorienfabriken vom 17. März 1892, für die Steinkohlenbergwerke und Zink⸗ und Bleierzbergwerke im Regie⸗ rungsbezirk Oppeln vom 24. März 1892, für die Rohzuckerfabriken und Zuckerraffinerien vom 24. März 1892, für die Hechelräume und dergl. vom 29. April 1892, für die Ziegeleien vom 27. April 1893, für die Spinnereien vom 18. Dezember 1893, für die Steinkohlenbergwerke vom 1. Februar 1895, für die Walz⸗ und Hammerwerke vom 1. Februar 1895, für die Drahtziehereien mit Wasserbetrieb vom 11. März 1892.

Meine Herren, daß auch auf die Förderung der Sittlichkeit der jugendlichen und weiblichen Arbeiter in diesen Verordnungen Rücksicht genommen ist, dafür will ich Ihnen nur ein Beispiel anführen. In den Vorschriften über die Beschäftigung von Arbeitern in Steinkohlen⸗ bergwerken, Zink⸗ und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln heißt es unter Ziffer 3:

Die Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Förderbahnen müssen hell beleuchtet sein. Den Arbeiterinnen sind besondere abschließbare, in der kalten Jahreszeit erwärmte, zum Waschen, zum Umkleiden und zum Trocknen der Kleider geeignete Räume zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen für sie getrennte Aborte mit besonderen Eingäagen vorhanden sein.

Der Herr Antragsteller hat selber hervorgehoben, daß nicht für alle Betriebsarten die Form der unbedingt bindenden Vorschrift zulässig sein möchte und daß es sich deshalb empfehle, auf diesem Gebiet auch auf dem Wege der Anweisungen vor⸗ zugehen. Auch das, meine Herren, ist von den Regierungen nicht unterlassen worden; ich kann wenigstens aus der Verwaltung des preußischen Handels⸗Ministeriums anführen, daß derartige An⸗ weisungen erlassen sind, z. B. für die Lumpensortieranstalten und für die baulichen Einrichtungen der Spinnerei; und in diesem Augenblick ist wieder eine gleiche Anweisung bereits ausgearbeitet und im Begriff hinauszugehen, die den Schutz der an Schmirgelscheiben beschäftigten Arbeiter betrifft. Es sind dies eben solche Betriebe, für die Vorschriften, die unter allen Umständen ausführbar sind, sich nicht wohl geben lassen, wo man sich deshalb darauf beschränkt hat, Normativbestimmungen aufzustellen, deren Durchführung im einzelnen den Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten über⸗ lassen wird.

Ferner, meine Herren, kann ich Ihnen mittheilen, daß eine Reihe von Verordnungen in der Vorberathung begriffen ist, die schon soweit abgeschlossen sind, daß sie binnen kurzem dem Bundesrath vorgelegt werden können. Ich führe in dieser Beziehung an, daß Vorschriften vorbereitet werden, die bestimmt sind, die Arbeiten zu regeln in den Accumulatorenfabriken, in den Schriftgießereien und Setzereien, in Thierhaarverarbeitungs⸗Anlagen, in Thomasschlackenmühlen, in Zink⸗ hütten und in Chrom⸗ und Chromsalzfabriken. Meine Herren, ich glaube, Sie werden hieraus entnehmen können, daß die verbündeten Regierungen auf diesem Gebiet nicht unthätig sind, vielmehr bestrebt sind, den in Frage stehenden Bestimmungen der Gewerbeordnung in immer weiterem Umfange zur Wirksamkeit zu verhelfen.

Dasselbe, meine Herren, kann ich Sie auch versichern in Be⸗ ziehung auf die Ausführung des § 154 der Gewerbeordnung. Sie werden es selbstverständlich finden, daß dieser Theil der noch unaus⸗ geführten Bestimmungen der Gewerbeordnung eine Zeit lang zurück⸗ gestellt worden ist, nämlich während der Zeit, wo wir alle Hände voll zu thun hatten, um die Bestimmungen über die Sonntagsarbeit in Ausführung zu bringen. Es ist aber unmittelbar, nachdem diese Arbeit beendet worden war, die Vorbereitung für die Ausführung des § 154 in Angriff genommen worden. Bereits vor länger als Jahresfrist sind die Gewerbe⸗Aussichtsbeamten in den wichtigsten Bezirken aufgefordert worden, darüber zu berichten, welche Zweige der hier in Frage kommenden Industrien am engsten mit der Fabrikindustrie in Be⸗ rührung ständen, weil dies ja außerordentlich wichtig ist für die Ent⸗ scheidung der Frage, welche Industriezweige man am ersten in An⸗ griff zu nehmen hat. Diese Berichte sind eingegangen, und es ist nunmehr eine Kommission von dem Herrn Staatssekretär des Innern und dem preußischen Herrn Handels⸗ Minister niedergesetzt, die die Frage zu prüfen hat, welche Industriezweige zuerst in Angriff zu nehmen sind. Die Arbeiten dieser Kommission sind auch bereits so weit vorgeschritten, daß nach verschiedenen Seiten hin Vorschläge in der nächsten Zeit werden gemacht werden. Ich glaube, daß unter diesen Umständen für den hohen Reichstag kaum eine Veranlassung vorliegt, die verbündeten Regierungen durch eine Resolution noch besonders an die Erfüllung ihrer e zu

5 Kp.): Die Fabrikinspektoren⸗Berichte haben uns ein hg. Dr. Höffer chel n se Sa wie wir es bisher nicht

z nicht in der Genauigkeit. Wenn auch das Ver⸗ füinaret vweqügstnaegerchn Arbeitnehmer für die Arbeiterschutz⸗Gesetz⸗

ebung gewachsen ist, so ist es doch dringend nothwendig, zum Schu 8 e und der jugendlichen Arbeiter mit besonderem cdvug auf die Ausführung der Geg- zu dringen, da nach den Berichten der Fabrikinspektoren die Zahl der weiblichen Arbeiter sich jährlich ganz erheblich vermehrt. Besonders bedenklich ist aber die Beschäftigung der schutzbedürftigen Arbeiter in der Hausindustrie. Es werden die Kinder in der Hausindustrie oft bis zu 15 Stunden täglich beschäftigt. Die Kinder gehören bis zum 13. oder 14. Jahre in die Schule und nicht in die Werkstatt. Allerdings sagt man, die deutsche In⸗ dustrie würde geschädigt und auf dem Weltmarkt nicht mehr kon⸗ kurrenzfähig sein. Da wäre es eine gute Aufgabe für die Diplomatie, wenn sie den Versuch machen wollte, die Fraß der Kinderarbeit einer internationalen Regelung entgegenzu hren. Wünschenswerth wäre es auch, wenn wir ebenso wie Frankreich, England und amerikanische Staaten auch weibliche Fabrikinspektoren einführen könnten.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) beantragt: in dem Antrage Hitze in Nr. 1 am Schlusse die Worte „mehr als bisher“ zu streichen und dafür zu setzen: „immer wirksamer“. 1

Abg. Molkenbuhr (Soz.) führt aus, daß auf diesem Gebiete noch sehr wenig geschaffen sei, und schildert die Arbeitsräume in den Bäckereien und anderen Betrieben, welche so ungenügend seien, daß die Gesundheit der Arbeiter darin Schaden leiden müsse; er verweist ferner darauf, daß die Bestimmungen über die Zigarrenfabriken auch noch nicht überall streng durchgeführt würden; namentlich würden die Unternehmer wegen Uebertretung der Vorschriften nicht streng genug bestraft oder verständen es, sich der Strafe durch Vorschiebung anderer

ersonen zu entziehen. Die Bestimmungen der Gewerbeordnung über und Kinderarbeit haben, fährt der Redner fort, nach dem Bericht der Fabrikinspektoren die Folge gehabt, daß die Frauen und Kinder in die Hausindustrie gedrängt worden sind, weil die Fabrikanten sie unter den erschwerenden Be⸗ stimmungen der Gewerbeordnung nicht weiter beschäftigen wollen. Es sollen ja bereits Vorarbeiten gemacht sein, um die Arbeiterschutz⸗ Bestimmungen auf die Hausindustrie auszudehnen; wie weit die Vor⸗ arbeiten gediehen sind, wissen wir nicht. Aber die Ausdehnung der Vorschriften wird Halt machen müssen überall da, wo die Familien⸗ mitglieder an der Arbeit betheiligt sind; denn auf diese Betriebe kann die Gewerbeordnung nicht angewendet werden. Gerade in diesem Betriebe herrschen die größten Mißstände und eine überaus lange Ar⸗ beitszeit, und vor allem werden die Kinder schon vom zartesten Alter an zur Arbeit herangezogen. Und welche jämmerlichen Löhne werden dabei verdient! Die Arbeiterfrauen können

dem Hauswesen und der Kinderpflege garnicht widmen; sie müssen arbeiten. Daher ist auch die Kindersterblichkeit in den Arbeiter⸗ schichten am größten. Die Reinlichkeit in den Arbeiterwohnungen, die gleichzeitig als Werkstätten benutzt werden, ist eine sehr mangelhafte und daher nisten sich ansteckende Krankheiten ein. Ich verweise be⸗ sonders auf die Weber im Riesengebirge, für die man nichts gethan hat. Einige milde Gaben hatte man ihnen zugewendet und dabei aber auch noch gefragt, ob sie Sozialdemokraten sind. Wenn die Arbeiterschutz⸗Bestimmungen auf die Hausindustrie ausgedehnt werden, dann wird derselben das Grab gegraben. Die Arbeiter haben sich deshalb schon alle Mühe gegeben, gegen die Hausindustrie anzukämpfen, aber sie sind bisher noch nicht durchgedrungen. Mit Enqubten ist es nicht gethan, es muß ein weiterer Schritt gethan werden und zwar sehr rasch, wenn Hilfe gebracht werden soll. Aber daran denkt man heute nicht. b 18

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Der Antrag Hitze enthält in seinem ersten Satze einen Vorwurf gegen die verbündeten Re⸗ gierungen, daß sie bisher ihre Schuldigkeit auf diesem Gebiete nicht gethan haben. Mein Antrag bezweckt, die Form des Hitze⸗ schen Antrags zu mildern. Wenn die verbündeten Regierungen drei Jahre gewartet haben, bis sie die Bestimmungen über die Sonn⸗ tagsruhe ꝛc. eingeführt haben, wie ihnen dies von radikaler Seite vorgeworfen worden ist, so liegt dies an der Schwierigkeit der Frage und der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen Fabriken. Was die Dringlichkeit solcher Forderungen betrifft, so bauscht man sie einerseits viel zu sehr auf und glaubt andererseits viel zu sehr an eine absolut heilende Wirkung reglementierender Bestimmungen. Viele Berufsgenossenschaften haben z. B. hin⸗ sichtlich der Unfallverhütungen viel Reglements erlassen, als eigentlich nothwendig war; jedenfalls haben sie alles gethan, was auf diesem Gebiete geschehen kann. Streng genommen, ist ja keine dieser Bestimmungen überflüssig, aber die einzelnen Arbeitgeber können sehr 858 auf den Gedanken kommen, daß der Schwerpunkt in den Unfallverhütungsreglements liege. Unfälle werden da am meisten vermieden, wo die persönliche Auf⸗ sicht die schärfste ist. Auch in Bezug auf die Hygiene sind zahlreiche Vorschriften und Reglements erlassen, und nach den Berichten der Fabrikinspektoren bleibt in diesem Betracht sehr wenig zu thun uͤbrig. Die Berufsgenossenschaften haben ihre Schuldigkeit gethan, aber ihr Einfluß ist heute sehr gering, denn ihre Entscheidungen werden zunächst von den Schiedsgerichten kontroliert und kommen dann an das Reichs⸗Versicherungsamt. Die Folge davon ist, daß das Feld der Selbst⸗ thätigkeit ein sehr geringes ist. Die Unfallverhütungen sind das einzige Gebiet, auf welchem die Berufsgenossenschaften unabhängig vorgehen können. Daß Uebelstände mancherlei Art bestehen, darüber ist kein Zweifel, nur möchte ich dringend vor Schablonisierung warnen. Es ist nichts gefährlicher, als wenn der Bundesrath auf diesem Gebiet generelle Vorschriften wollte. Noch gefährlicher steht es mit der Schablonisierung des Maximalarbeitstags; es muß vor allem hierbei der Unterschied zwischen Groß⸗ und Klein⸗ betrieb berücksichtigt werden. Man kann gar leicht durch generelle Vorschriften das Handwerk, welches wir alle bis auf die äußerste Linke schützen wollen, schädigen. Wie falsch die Auffassung ist, daß der Maximalarbeitstag unter allen Umständen im Interesse der Gesundheit der Arbeiter liegt, dafür kann ich Beispiele anführen. Dieselbe Arbeit auf eine längere Reihe von Stunden vertheilt, ist unter Umständen leichter und weniger für die Gesundheit schädlich, als wenn sie in kürzerer Zeit verrichtet wird. Hinsichtlich des zweiten Theils des Antrags glaube auch ich, daß die ieeg Erhebungen bezüglich der Hausindustrie mit thunlichster Be⸗ schleunigung stattfinden müssen. Man muß sehen, ob man die Auswüchse der Hausindustrie beseitigen kann, ohne diese zu ver⸗ nichten. Seit Wochen wird mir in den Zeitungen allerhand nach⸗ geredet, es vergeht kein Tag, wo nicht eine grobe Entstellung über mich gebracht wird: einmal soll ich das Velozipedfahren ver⸗ hindern wollen, dann Zeitungen aufgekauft und dann scharf gemacht haben. Und ich muß noch all diesen Unsinn lesen. Das Schlimme ist, daß anständige Zeitungen das abdrucken. Deswegen erkläre ich ein für alle Mal, wenn Sie so etwas lesen, können Sie von vornherein annehmen: das ist die Unwahrheit. Mit der Weiterbildung der Arbeiterschutz⸗Gesetz⸗ gebung bin ich einverstanden, aber es dürfen keine Strikeorganisationen entstehen. Die Arbeiterorganisationen müssen vielmehr auf dem Boden der Knappschaftsvereine gebildet werden, dann kann auch die andere brennende Frage, der Ausbau der Unfallversicherung, erledigt werden. Die Hauptsache ift gemäß der Allerhöchsten Botschaft die Ausdehnung der Invalidenversicherung zu einer Wittwen⸗ und Waisenversicherung. Das kann aber nicht geschehen, solange bloß Industrie und Land⸗ wirthschaft damit befaßt werden, sondern es müssen alle Berufsstände gleichmäßig herangezogen werden. Die Landwirthschaft bedarf aller⸗

dings eher einer Entlastung, aber für die Fabriken können Sie die