1896 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

werthung die Schätzungsausschüsse frei zu entscheiden hatten. Aber selbst dies Material konkludiert auf Pachtwerthe und kapitalisiert die Pachtwerthe mit einem Multiplikator von 3 ½ oder 4 %, was an sich ja sehr günstig ist, meine Herren, denn man wird kaum im Ganzen ein verpachtetes Grundstück mehr als 3 % Rente bringend ansehen können. Es hat sich nun auch in der Praxis gezeigt, meine Herren, daß dies Material doch für so überzeugend in der großen Mehrzahl der Schätzungsausschüsse angesehen worden ist, daß durchgängig man auf der Basis der Ergebnisse dieses Materials geschätzt hat, ohne jedoch daß die Kommissionen sich blind an dies Material gebunden hätten. In manchen Kreisen haben die Kommissionen erheblich höher geschätzt, als nach diesen Materialien; in anderen Kreisen sind sie erheblich heruntergegangen. Im Großen und Ganzen ist aber das Urtheil ge⸗ wesen, daß diese Materialien höchst werthvoll für die Aufgabe der richtigen Schätzung waren, ja selbst nothwendig und im allgemeinen auch zutreffend. Nun muß ich eins zugeben, meine Herren, und das ist ein Punkt, der gewiß Beachtung verdient, daß das gewerbliche Anlage⸗ und Betriebskapital, welches ja nicht wie der Grund und Boden ersichtlich ist, es ist kein „visible property“ zu gering geschätzt ist. Es besteht wenigstens bei uns im Finanz⸗Ministerium nach den Ergebnissen der ersten Einschätzung das Gefühl mehr kann ich eigentlich nicht sagen, denn nachweisen kann man das schwer —, daß das icht sichtbare gewerbliche Anlage⸗ und Betriebskapital nicht in dem Maße zur vollen Einschätzung gekommen ist, wie das bei dem Grund und Boden der Fall ist. Es ist ja eine Riesenaufgabe gewesen, meine Herren, das gesammte Vermögen des Landes einzuschätzen, und ich bin selbst erstaunt, daß im Ganzen diese kolossal schwere, noch nirgends gelöste Aufgabe so glatt vor sich gegangen ist. Daß da Fehler mit untergelaufen sind, ist ja ganz natürlich, und ich hoffe, daß, wenn ein

Fehler in der bezeichneten Richtung besteht, er bei der zweiten Ein⸗

schätzung mehr oder weniger ausgeglichen werden wird. Im großen Ganzen, meine Herren, ist dieser Fehler die natürliche Folge der Be⸗ schlüsse dieses hohen Hauses, welches die Deklaration in dieser Be⸗ ziehung ausschloß, also uns einfach auf die Einschätzung verwies, was gerade bei dem gewerblichen Anlage⸗ und Betriebskapital sehr schwierig ist; darüber kann gar kein Zweifel sein.

Nun meint Herr Graf Kanitz, es wäre ein sehr bedenkliches Zeichen, daß die Wohlhabenheit überhaupt im Lande zurückginge, und er folgerte dies daraus, wenn ich ihn richtig verstanden habe, daß das mittlere Einkommen und die Zahl der Zensiten, die ein mittleres Ein⸗ kommen besitzen, zurückgegangen wäre. Das widerlegt sich aber einfach durch die Statistik (sehr richtig! links), die auf Seite 6 des Heftes den Herren mitgetheilt ist. Da stellt sich die Sache so, daß für das Jahr 1895/96, verglichen mit dem Jahr 1894/95, in den Einkommen⸗ steuerstufen von 900 bis 3000 2 278 998 Zensiten veranlagt waren gegen 2 197 712 im Vorjahre, daß in den Stufen von 3000 bis 6000 211 761 veranlagt waren, gegen das Vorjahr mit 209 538, also auch hier eine Steigerung; dann wächst in den Stufen von 6000 bis 9500 die Zahl auf 56 387 von 55 996, in der Stufe von 9500 und darüber auf 56 146 von 55 762. Aber, meine Herren, das ist nicht bloß bezüglich der Zahl der Zensiten richtig, sondern es ist auch richtig ich will das nicht weiter vorlesen, die Herren haben das ja vor sich bezüglich der Höhe des eingeschätzten Einkommens.

Also, meine Herren, es ist nicht zutreffend, daß hieraus konklu⸗ diert werden könnte auf einen Rückgang der Wohlhabenheit im allgemeinen, wenn ich hier von Stadt und Land absehe, oder ganz be⸗ sonders auf einen Rückgang der Wohlhabenheit der Mittelklassen, wie denn überhaupt ich überzeugt bin, daß genau wie in der sächsischen Statistik, wenn wir erst einmal 20 Jahre Steuerveranlagung hinter uns haben, es sich herausstellen wird, daß diese Legende von der Noth⸗ wendigkeit des Rückgangs des Mittelstandes eine Legende ist (sehr richtig! links), daß umgekehrt in Deutschland die Mittelklassen sich nicht bloß erhalten in der Zahl und Bedeutung, sondern sich stetig vermehren. Ja, meine Herren, ich glaube, wenn ich einmal prophezeien will, es wird bei uns nicht anders gehen, wie im Königreich Sachsen, daß es sich nämlich herausstellt, daß die sogenannten ganz großen Vermögen nicht bloß in Bezug auf die Größe des einzelnen Besitzes, sondern auch in Bezug auf die Gesammtzahl der Träger dieser Vermögen nicht zu⸗ nehmen, sondern abnehmen. Das wird sich, glaube ich, bei uns eben⸗ falls so herausstellen.

Nun, meine Herren, es ist auch nicht zutreffend, wenn gesagt wird, es hätte sich herausgestellt seit der ersten Veranlagung der Einkommensteuer nach Maßgabe des neuen Systems auf Grundlage der Deklaration, daß das Gesammteinkommen nicht zugenommen hätte. Nein, meine Herren, das Gesammteinkommen der physischen Personen ist gegenwärtig schon wieder höher, als es bei der ersten Veran⸗ lagung war. Wir haben ja gewiß, meine Herren, einige Jahre gewerb⸗ lichen Stillstandes oder Rückganges hinter uns, und daß das gleich erheblich einwirkt und Schwankungen nach unten hervorruft, ist ja an und für sich erklärlich. Trotzdem haben aber heute schon die Ein⸗ kommen der physischen Personen, wie sie zur Steuer eingeschätzt sind, das erste Jahr der Veranlagung, welches noch ein höchst günstiges war, weil es einen günstigen zweijährigen Durchschnitt hinter sich hatte, bereits wieder überholt. Der Hauptrückgang hat gelegen in dem Einkommen der nicht physischen Personen, ganz naturgemäß, weil diese von der gewerblichen Krisis am schärfsten betroffen waren, schärfer wie durchschnittlich die Gesammtzahl aller physischen Personen, deren Einkommen vielfach auf ganz anderen Quellen beruht, als auf rein ge⸗ werblichen Einnahmen. Aber jetzt, in diesem Jahre, wird sichs zeigen, daß der Durchschnitt schon wieder günstiger ist, daß die Krisis im wesentlichen überwunden ist, und wenn auch die Ergebnisse noch nicht so sehr glänzend sein werden, eben weil wir es mit dem dreijährigen Durchschnitt zu thun haben, in welchen noch zwei ungünstige Jahre stecken, so wird sich jetzt eine weitere Steigerung des Einkommens der physischen Personen ergeben.

Also die Sorge, daß im Großen und Ganzen die Wohlhabenheit im Lande abnehme, daß wir in einem vollständigen Rückgang in dieser Beziehung im allgemeinen wären, die geht aus der Statistik nicht allein nicht hervor, sondern das gerade Gegentheil ergiebt sich. Meine Herren, ich glaube, wir können von vielen anderen Ländern beneidet werden um die im allgemeinen gesunde Vertheilung der Ver⸗ mögensverhältnisse (sehr richtig!), wie sie aus der Ergänzungssteuer⸗ Veranlagung erkennbar wird, woraus sich ganz überwiegend die Ver⸗ theilung des Vermögens ergiebt namentlich auf die Mittelklassen, und das Vorhandensein einer starken Gefahr aus der übermäßigen Kon⸗ zentration des Vermögens in einzelnen Händen wird geradezu wider⸗ legt. Meine Herren, ich bin ganz der Ansicht des Herrn Grafen Kanitz ich leite wenigstens diese Auffassung aus seinen ganzen

Ausführungen her —, daß die nationalökonomische Anschauung, die sich lediglich mit der Steigerung der Produklion und der Erhöhung der Reinerträge beschäftigt und alle anderen großen sozialen Gesichts⸗ punkte aus dem Auge läßt, längst überwunden ist, daß wir vielmehr auch in der Verwaltung unser Augenmerk nicht bloß auf die absolute Höhe der Produktion und die Steigerung der Reinerträge aus der nationalen Wirthschaft zu richten haben, sondern auch auf die Art der Vertheilung, und zwar die Vertheilung in den ein⸗ zelnen Landestheilen, und nicht bloß der Vermögen, sondern vor allem auch der Menschen.

Ign dieser Beziehung bin ich mit ihm einverstanden, und ich kann garnicht leugnen, daß nach dieser Richtung hin ein einseitiger Rück⸗ gang der Verhältnisse der Landwirthschaft sehr bedenkliche Ver⸗ schiebungen nicht bloß in Beziehung auf die Vermögensverhältnisse, sondern auch in Beziehung auf die Bevölkerungsziffer in den einzelnen Provinzen hervorgerufen hat und möglicherweise noch weiter hervor⸗ zurufen droht.

Meine Herren, der Herr Graf Kanitz hat nun gewünscht: wir möchten eine Statistik geben, die namentlich die Schuldverhältnisse klarer lege wenn ich ihn recht verstanden habe. Wir haben für das ganze Land bereits eine solche Statistik mit denjenigen Vor⸗ behalten, die absolut nothwendig sind, gegeben; aber es wird dem hohen Hause sehr bald eine ausführliche Bearbeitung der Ergänzungs⸗ und der Einkommensteuer zugehen, aus welcher man die Höhe der Schulden auch nach den einzelnen Regierungsbezirken er⸗ sehen kann. Detaillierter [hat bisher, namentlich für die einzelnen Kreise, das noch nicht aufgestellt werden können. Es ist aber durchaus zutreffend, was der Herr Graf Kanitz bemerkt, daß diese Statistik in so fern kein vollständiges Bild über die Schuldverhältnisse giebt, weil ja alle diejenigen Personen, die unter 6000 Vermögen haben, der Ergänzungssteuer nicht unterworfen sind, und alle die⸗ jenigen, die unter 900 Einkommen haben, der Einkommensteuer nicht unterworfen werden. Insofern ist das Bild immer noch ein ungenügendes, und wir beschäftigen uns gerade deswegen gegenwärtig mit einer Spezialstatistiktk, aus welcher die Veränderungen in der Verschuldung des Grundbesitzes gegen die erste desfallsige Aufnahme klarer hervorgehen werden als aus dem Material, welches sich aus der Steuerveranlagung ergiebt. In dieser Beziehung sind die Einleitungen bereits getroffen. In denselben Amtsgerichtsbezirken, in denen im Jahre 1882 eine Aufnahme statt⸗ gefunden hat, soll sie jetzt wiederholt werden, und es wird da aller⸗ dings ein viel klareres Bild sich ergeben, wie sich die Schuldverhältnisse in der Zwischenzeit verändert haben. Ich fürchte allerdings, meine Herren, daß wir da kein sehr günstiges Bild bekommen werden, aber man wird dann auch genau untersuchen müssen, aus welchen Ursachen die Verstärkung der Verschuldung hervorgeht, und wir werden da nicht bloß auf wirthschaftliche Verhältnisse, sondern, wie ich hier oft aus⸗ gesprochen habe, auf rechtliche Verhältnisse stoßen, namentlich auf die Bestimmungen, die sich auf unser Erbrecht beziehen.

Meine Herren, wenn man die Verhältnisse des platten Landes gegen die Städte vergleicht, so kann man für die ganze Monarchie daraus im Ganzen nur noch unsichere Schlüsse ziehen; einen der Gründe hierfür hat Herr Graf Kanitz selbst angeführt. Wir haben ganze Provinzen, wo auf dem platten Lande eine so starke Entwick⸗ lung der industriellen Thätigkeit ist, daß man da eigentlich nicht in dem Sinne, der hier gemeint ist, vom platten Lande sprechen kann. Wenn ich daher den Durcchschnitt der Steuerver⸗ hältnisse des platten Landes vergleichen will zwischen Stadt und Land, so ist es richtiger, dies zu thun für einzelne Provinzen, und in der Beziehung möchte ich den Herrn Grafen Kanitz ich will das Haus damit nicht länger behelligen, eine solche De⸗ batte eignet sich eigentlich garnicht für Plenarverhandlungen, das muß man im einzelnen genau studieren —, aber ich möchte ihn darauf hinweisen, daß er diese Vergleichung machen möge zwischen den Ein⸗ kommen auf dem platten Lande und den Städten in den drei Pro⸗ vinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen und einem Theil von Pommern. Er wird dann finden, daß da ganz andere Zahlen herauskommen. Den Durchschnitt von 6 pro Kopf wird er nicht finden bei Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder Danzig u. s. w.; da ist dann das Verhältniß nicht so kriant, wie es sich stellt, wenn man im Durchschnitt des gesammten Staats das platte Land mit den Städten vergleicht, obwohl ich auch zugebe, daß da ein sehr erheblicher Sprung allerdings auch vorhanden ist.

Meine Herren, aber auch davon abgesehen, wirkt die Steuerbefreiung auf dem platten Lande ganz anders wie in den Städten. Man wird annehmen können, daß im Ver⸗ hältniß zur Bevölkerungsziffer die Zahl der völlig Steuer⸗ freien, derjenigen unter 900 Einkommen, auf dem platten Lande viel größer ist wie in den Städten, ohne daß man behaupten könnte, daß die wirthschaftliche und soziale Lage dieser Personen, die auf dem platten Lande leben, schlechter wäre als die Lage derjenigen, die in den Städten eine Einnahme von 1200 haben. (Sehr richtig! links.)

Also alle diese Dinge muß man bei solchen Statistiken berück⸗ sichtigen, sonst kommt man zu irrthümlichen Schlüssen. Es kommt auch hinzu, meine Herren, daß eine große Anzahl gerade der wohl⸗ habenderen Grundbesitzer nicht veranlagt wird auf dem Lande, sondern daß sie infolge des hier und da stattfindenden Absentismus in den Städten zur Veranlagung kommt, während das Einkommen wesent⸗ lich aus ländlichen Verhältnissen resultiert.

Ich führe dies nur alles an, um zu zeigen, wie vorsichtig man solche Zahlen gebrauchen muß.

Im Großen und Ganzen sind die Schlüsse auf die Lage der Landwirthschaft gegenüber den industriellen, handeltreibenden und gewerbetreibenden Klassen unbestritten. Ich kann nur die Anerkennung, die Herr Graf Kanitz dem Nutzen aus einem solchen Steuersystem, wie wir es jetzt haben, zollt, auch in Beziehung auf die Gewinnung völliger Klarheit über die Verhältnisse der Bevölkerung und ihre soziale Lage in jeder Weise unterschreiben. Meine Herren, nichts ist verkehrter als der Glaube, daß man wohl thue, irgend eine Er⸗ scheinung zu verheimlichen. Es giebt Menschen, die in dieser Be⸗ ziehung sich fürchten vor Klarheit und Wahrheit: der größte Irrthum, auch im Interesse der besitzenden Klassen. Je klarer und sicherer die Verhältnisse vorliegen, durch Zahlen unanfechtbar bewiesen sind, desto mehr schwinden die Illusionen nach allen Richtungen; und das ist eine Nothwendigkeit für die Regierung sowohl wie für den Landtag, eine Nothwendigkeit endlich für eine richtige Beurtheilung unserer sozialen Verhältnisse in der öffentlichen Meinung und das beste Sicherungsmittel gegen Anschauungen, die mit den Thatsachen in

vollem Widerspruch stehen und durch dieselben in keiner Weise gerecht fertigt werden. 3

Nur immer, meine Herren, muß man sich das sagen das möchte ich dem Herrn Grafen Kanitz noch zuletzt bemerken —: eine Statistik wird erst werthvoll, je länger sie geführt ist; soziale Zustände kennen ist von Bedeutung, soziale Entwickelung kennen ist viel bedeu⸗ tender. Wenn wir erst einmal zehn Jahre lang hier die Statistik vor uns haben, wenn man vergleichen kann, wo die Veränderungen, die sich in der Entwickelung ergeben, liegen, dann werden wir aus dieser Statistik auch viel mehr lernen als heute, wo wir erst vier Jahre vor uns haben, vier Jahre naturgemäß noch mangelhafter Veranlagung, die mit den wirklichen Verhältnissen längst nicht im Einklang steht.

Zum Schluß möchte ich noch ein Trostwort sagen: das, was an Einkommen und Besitz aus dieser Steuerstatistik hervorgeht des können Sie sicher sein —, entspricht noch lange nicht der Wirklichkeit und das Einkommen, was hier sich verzeichnet findet in Zahlen, sst weit geringer, als das wirkliche Einkommen und der wirkliche Besitz. (Heiterkeit.)

Abg. Jäckel (fr. Volksp.) widerspricht der Behauptung, daß die Zahl der wohlhabenderen Zensiten abnehme, rügt einige Ma daf 8 der Ausführung des Einkommensteuergesetzes und tritt für die Abzugs⸗ fähigkeit der Gebäudesteuer in den Kommunen ein. Der Unterschied zwischen den Städten und dem platten Lande werde von den Konser⸗ vativen bei jeder Gelegenheit vorgeführt, die Veranlagung in den Städten sei aber schärfer als auf dem Lande. In der Stadt werde nach der äußeren Lebensführung und der Wohnung geschätzt, auf dem Lande nach dem wirklichen Ertrage. Haben denn die Städte so großen Fertdein von he 1““ Fewiß 1 ihnen die Gebäudesteuer überwiesen, aber die Städte zumeist sind es, welche wieder di Ausfall des Staats decken. 8 88

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Walllach bestreitet die Berechtigun der Beschwerde über die Verzögerung der Reklamationen rjoung Berufungskommissionen, nur wenige Rückstände seien vorhanden. Beim Ober⸗Verwaltungsgericht seien allerdings wegen der Geschäfts⸗ überhäufung manche Rückstände, aber durch Vermehrung der Richter⸗ stellen werde dem abgeholfen werden.

Abg. von Eynern (nl.) empfiehlt den Steuerkommissaren die Beschwerden des Abg. Krause zur Lehre. Das Verfahren gegen den erwähnten Zensiten, einen Bank⸗Direktor, sei absolut gesetzwidrig gewesen. Der Steuerkommissar habe Ermittelungen anzustellen, und er hätte beim Amtsgericht über die Hypothek Auskunft einziehen müssen. Die Herren Steuerkommissare, namentlich wenn sie junge Assessoren sind, die sich empfehlen wollen, führen häufig unbescholtene Leute einfach vor Gericht ohne berechtigten Grund, deshalb war es von Herrn Krause recht, daß er diese Beschwerde öffentlich vorgebracht hat. Hoffentlich wird der Finanz⸗Minister durch eine Zirkularver⸗ fügung eingreifen. Eine Zersetzung des Mittelstandes ergiebt sich aus den Steuerlisten nicht. Die Unterscheidung des Grafen Kanitz zwischen Stadt und Land ist ganz falsch; sehr große industrielle Unternehmungen liegen auf dem platten Lande, z. B. die meines Fraktionsgenossen Möller. Sie (Vrechts) beschweren sich über die Auswanderung. Sie klagen ja, daß Sie selbst nichts zu essen haben, warum wollen Sie also die ausgewanderten Arbeiter in solche arme Gegenden zurückführen, die nach ihren Schilderungen so schlecht sind? Sie halten ja durch ihre Klagen die Leute ab und verderben sich auch den ganzen Fchesdesütrhft Mit dem Aufschwung der Industrie sind Sie nie zufrieden. Mit der Selbstdeklaration bei der Einkommensteuer ist man nicht weiter gekommen als mit der früheren Einschätzung; die Einkommensteuer hat nicht mehr erbracht, wenn man von den 122 Millionen alles das abzieht, was neu besteuert wird. Nach dem des Finanz⸗Ministers sollte man meinen, das ganze System der eklaration, das auf der Ehrlichkeit beruht, sei illu⸗ sorisch, wenn der Minister annimmt, daß doch falsch deklariert werde. Redner fragt an, ob es wahr ist, daß eine Verordnung besteht, wonach der Werth von Grund und Boden nach dem Grundsteuer⸗ reinertrage geschätzt werden soll.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel: E

Meine Herren! Sich zu vertheidigen gegen Dinge, die existieren, ist bisweilen schwierig; aber sich vertheidigen gegen Dinge, die nicht existieren, ist sehr leicht. Die in Bezug genommene Verordnung be⸗ steht nämlich nur in der Phantasie derjenigen, die daran glauben. (Heiterkeit.)

Abg. Graf von Kanitz: In dieser Weise wäre eine Schätz auch gar nicht möglich. Mi dei Fibnee hat Hsen welelben Fese aen

ergeben, wie die Deklaration. gaben über den Rückgang der wohlhabenderen Klassen aufrecht.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich habe leider die Ausführungen des Herrn Abg. von Eynern nicht hören können. Ich erfahre nur, daß Herr Abg. von Eynern den Satz aufgestellt hat: die Vermehrung des Auf⸗ kommens aus der Einkommensteuer hänge in keiner Weise zusammen mit der Einführung des neuen Veranlagungsverfahrens, sondern die würde auch eingetreten sein ohne die Deklaration. Ich glaube diese Behauptung einfach widerlegen zu können mit der Vergleichung der Jahre 1891/92 und 1892/93. Damals ist die Einkommensteuer in⸗ folge der Einführung des neuen Verfahrens um 35 Millionen Mark gestiegen. Glaubt der Herr Abg. von Eynern, daß diese 35 Millionen wirklich auf der Steigerung des Einkommens beruhen? Nein, die beruht allein auf der Klarstellung von Einkommen, das bisher verheimlicht war. So liegt die Sache; das ist so klar, daß gar kein Mensch es bestreiten kann. Wenn wir in diesem Jahre mit der Einkommensteuer nicht so vorgeschritten sind, wie das manche Herren bei der Berathung des Einkommensteuer⸗ gesetzes glaubten, so beruht das theils auf der Ueberschätzung der fort⸗ schreitenden Vermehrung des Einkommens in einer Nation überhaupt, die verhältnißmäßig viel langsamer ist, wie die meisten Menschen glauben, im wesentlichen jedoch darauf, daß das Einkomwensteuergesetz bei seinem Inkrafttreten in die Periode wirthschaftlichen Rückgangs fiel, wo nicht bloß die Landwirthschaft in ihren Erträgen zurückging, sondern gleichmäßig auch das Gewerbe und die Industrie. Wären wir umgekehrt in eine Zeit beginnender Prosperität gekommen, wenigstens nur auf den gewerblichen und industriellen Gebieten, so würde die Einkommensteuer viel rascher gestiegen sein, wie es so der Fall ist. Ich hoffe, daß die jetzt beginnende Prosperitätsperiode von längerer Dauer sein wird; dann wird Herr von Eynern sich überzeugen,

daß er sich in dieser Beziehung irrt.

(Schluß in d r Zw

Redner hält seine zahlenmäßigen An⸗ 8

5 109 605 16. beschwert sich

zum Deutschen Reichs⸗

Zweite Beilage nzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 15. Februar

Meine Herren, wenn ich nur mehr scherzhafterweise in der Schlußbemerkung, die ich vorhin mir gestattete, darauf hingewiesen habe, daß man noch nicht sagen könne, daß das wirklich ermittelte Einkommen der Steuerveranlagung dem wirklich vorhandenen ent⸗ spräche, so wollte ich damit nicht sagen, daß heute das Einkommen nicht besser ermittelt wird, wie vor der Steuerreform. Sie sind doch alle aus dem praktischen Leben wenn Sie sich noch erinnern, wie die Einkommensteuer veranlagt war vor dem Gesetz, wie beispiels⸗ weise ein Ober⸗Bürgermeister sagen konnte: wir brauchen jetzt mehr Geld in der Stadt, Prozente darauf zu schlagen ist unangenehm, wir können ja etwas die Steuer erhöhen; denn sie ist ja unzweifelhaft so niedrig, daß, wenn wir die Veranlagung etwas schärfer vornehmen, wir das nöthige Geld in die Stadtkasse bekommen. Ja, das ist heute nicht mehr möglich, heute ist die Steuer gleichmäßiger und infolge⸗ dessen gerechter veranschlagt. Die Ungleichheit in der Steuer⸗ veranschlagung war das bedenklichste, und die ist wesentlich ausgeglichen. Aber daraus folgt nicht, daß wir schon den vollen Betrag des Ein⸗ kommens der an sich Steuerpflichtigen wirklich aus der Steuer heraus⸗ bekommen. Das beruht keineswegs immer auf absichtlicher Hinter⸗ ziehung, das ist durchaus nicht zutreffend. Beispielsweise alles Einkom⸗ men unter 3000 ist überhaupt nicht deklarationspflichtig, wenigstens heute, und da sind wir auf reine Schätzungen angewiesen. Man wird auch immer finden, daß an den Grenzlinien, wo die Steuerpflicht beginnt oder aufhört, die Kommissionen naturgemäß, weil sie nicht und soweit sie nicht ganz sicher sind, immer lieber das Weniger⸗ einkommen annehmen als das Mehreinkommen. Wenn man daher bei der Ergänzungssteuer die Grenze hat von 6000 ℳ, so wird man im großen Ganzen annehmen können, daß diese Grenze von dem wirklichen Besitze überschritten wird, auch selbst da, wo er nicht zur

Steuerveranlagung kommt. Das habe ich nur mit der Sache sagen wollen. Ich glaube,

unsere neue Steuerreform hat sich auf dem Gebiet der gleichmäßigeren, gerechteren und zutreffenderen Veranlagung durchaus bewährt, und man kann wohl hoffen, daß wir der Wahrheit von Jahr zu Jahr näher kommen in Beziehung auf die Feststellung des Einkommens der einzelnen Zensiten. Die Erfahrung der Behörde wird sich noch mehr ausbilden, man wird auch in Beziehung auf ein taktvolles, zweckvernünftiges Verhalten weniger Fehler in Zukunft machen, und schließlich werden selbst die Gegner dieser ganzen Reform sagen, daß sie nicht im stande seien, irgend etwas Besseres zu ersinnen, als was hier vorliegt. Einzelheiten können reformbedürftig sein, aber das System selbst wird, glaube ich, durch einen anderweiten Vorschlag

nicht ersetzt werden können.

Abg. Fuchs (Zentr.) wendet sich gegen die Schablonisierung gegen⸗

über den Kommunen und bittet den Finanz⸗Minister, den Kom⸗ munalverbänden mehr Freiheit in Bezug auf ihre Steuerverhältnisse u lassen. G 8 Dr. Sattler (nl.): Die Deklaration hat uns Einblick in die wirthschaftlichen Verhältnisse verschafft, die sich jetzt schon wieder heben. Graf Kanitz hat die Zahlen eifrig, aber nicht richtig gelesen. Verwahrung muß ich gegen die Behauptung einlegen, daß der Mittel⸗ stand zurückgegangen st Nach den Steuertabellen ist die Zahl der unbemittelten Leute gesunken, die Zahl der mittleren Steuerstufen ist gestiegen. Die größten Vermögen sind nur ganz gering gestiegen. Damit ist die Behauptung widerlegt, daß die Wirthschaftspolitik den Besitz in wenige Hände konzentriere und der Mittelstand zersetzt werde. Die ländliche Bevölkerung des Ostens hat allerdings an Bewohnerzahl abgenommen und befindet sich in einer schwierigen Lage; das liegt an der falschen Besitzvertheilung und an der Produk⸗ tionsweise. Es sind zu wenig Menschen da, die Besitz haben. Darum haben wir ja auch das Rentengütergesetz gemacht.

Abg. von Eynern erwidert dem Finanz⸗Minister, daß in den 35 Millionen Mehreinnahme auch die neue Besteuerung der nicht⸗ physischen Personen und die Erhöhung der Steuer für die größten Vermögen von 3 auf 4 % liegen.

Abg. Graf von Kanitz betont nochmals, daß das platte Land zur Ergänzungssteuer mehr herangezogen werde als die Städte. Es sei eine falsche Annahme, daß im Osten der Großgrundbesitz prävaliere, und daß aus der Besitzvertheilung die Nothlage herzuleiten sei.

Abg. Dr. E (nl.) wünscht eine Verbesserung der Statistik der Ergänzungssteuer, die ebenso behandelt werden müsse, wie die Statistik der Einkommensteuer.

Die Einnahme aus der Einkommensteuer wird bewilligt.

Bei der Einnahme aus der Ergänzungssteuer

Abg. von Eichel (kons.) darüber, daß in einem Falle der Vor⸗ sitzende einer Veranlagungskommission einem Zensiten Aufschluß über die Abschätzung der einzelnen Vermögenstheile verweigert habe. Diese Frohe werde ganz verschieden behandelt, der Minister solle sie einheitlich regeln.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Wallach hält es für bedenklich, diese Sache generell zu regeln, es müsse den betreffenden Vorsitzenden Bberlasszn bleiben, je nach Umständen den Aufschluß zu geben oder nicht.

Abg. Freiherr von Richthofen (kons.) meint, daß wenigstens kein Verbot, den Aufschluß zu geben, erlassen werden dürfe, wie es in einem ihm bekannten Fall geschehen sei. 1

Die Ergänzungssteuer und der Rest der Einnahmen werden bewilligt.

Bei den Ausgaben verwendet sich

„Abg. Schwarze (Zentr.) für die durch die Steuerreform über⸗ süis gewordenen Rentmeister, für welche noch nicht hinreichend ge⸗ orgt sei.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Wallach erkennt die Klage nicht als berechtigt an, nachdem das Rentmeistergesetz vom vorigen Jahre die Verhältnisse dieser Beamten geregelt habe.

Abg. Kirsch (Zentr.) befürwortet die Vermehrung der etats⸗ mäßigen Stellen der Katasterzeichner, damit jedem Katasteramt ein vereideter Katasterzeichner beigegeben werden könne, und die Abgabe der Katasterdokumente von der Bezirksregierung an das Katasteramt, damit die Beschaffung der Dokumente bei Verkäufen und Par⸗ zellierungen nicht so lange dauert.

Abg. Rzepnikowski (Pole) beschwert sich über einen Fall in seiner chen Heimath, in welchem ein Zenfit bis aufs allergenaueste feine ücher und Belege habe vorlegen müssen, die Ver⸗ anlagungskommission ihn dann aber ohne Rücksicht auf diese Dar⸗ digung einer Vermögensverhältnisse eingeschätzt habe. Es gebe zwar e Berufung dagegen, aber dieselbe erfordere viel Aufwand an Zeit

Abg. Dr. Sattler (nl.) macht darauf aufmerksam, daß sich zum ersten Mal in diesem Etat ein Vermerk bei den Veranlagungs⸗ kosten für die Einkommen⸗ und die Ergänzungssteuer befinde, wonach den ortsanwesenden Vorsitzenden und Mitgliedern der Vorein⸗ schätzungskommissionen in vereinigten Voreinschätzungsbezirken Ver⸗ säumnißgebühren bis zur Höhe von 2,50 für den Sitzungstag, sowie den Mitgliedern der Schätzungsausschüsse angemessene Ent⸗ schädigungen für ihre Versäumniß gewährt werden können. Dieser Vermerk 5 rückwirkende Kraft erhalten für die Arbeiten, welche schon für die Veranlagung für das nächste Steuerjahr gemacht seien. dt dritten Lesung müsse der Vermerk eine entsprechende Aenderung erfahren.

Die Abgg. von Bockelberg (kons.) und Cahensly (Zentr.) sind mit diesem Vorschlag einverstanden.

Die Ausgaben des Etats der direkten Steuern werden bewilligt.

Trotz lebhafter Vertagungsrufe geht das Haus nach 3 ½ Uhr noch zur Berathung des Etats der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung über. Nachdem der Berichterstatter über die Einnahmen referiert hat, wird jedoch ein Vertagungs⸗ antrag des Abg. Dr. Sattler angenommen.

Schluß 3 ³¾ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Berg⸗Etat, Etat für Handel und Gewerbe.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ein Geistlicher, welcher in der Kirche vor den Kirchen⸗ besuchern die Abstimmung von Wählern innerhalb seiner Pfarr⸗ gemeinde bei einer vorangegangenen, in unanfechtbarer Weise beendeten öffentlichen Wahl abfällig beurtheilt, kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strassenats, vom 21. Oktober 1895, wegen Vergehens gegen den § 130a des Strafgesetzbuchs (wonach ein Geistlicher, welcher in einer Kirche vor Mehreren Angelegenheiten des Staats in einer den öffentlichen Frieden gefähr⸗ denden Weise erörtert, mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu zwei Jahren zu bestrafen ist) bestraft werden. Ein katholischer Geistlicher in Bayern hatte in der Kirche vor Mehreren die nach seiner Auffassung verwerfliche Abstimmung derjenigen Wähler innerhalb seiner Pfarrgemeinde, welche bei der vorangegangenen Landtagswahl nicht für den Zentrumskandidaten gestimmt hatten, einer abfälligen Beurtheilung unterzogen und hiermit das durch die Abstimmung seiner Pfarrangehörigen herbeigeführte Ergebniß der Landtagswahl und die Art und Weise der Ausübung dieses ihres Rechts im allgemeinen zum Gegenstand seiner Erörterung gemacht. Der Geistliche wurde aus § 130 a Strafgesetzbuchs angeklagt und verurtheilt, und die von ihm eingelegte Revision wurde vom Reichs⸗ ericht verworfen, indem es begründend ausführte: „Unter Angelegen⸗ Heten des Staats sind alle Angelegenheiten im Sinne, die den Staat als solchen angehen, alle Angelegenheiten, bei welchen es sich um seine Rechte und Pflichten, seine Inter⸗ essen und Aufgaben handelt, welche wie die Privatangelegenheiten durch die Gesetze des Privatrechts durch diejenigen des öffentlichen Rechts geordnet und gestaltet werden, zu verstehen. Der dem Staat obliegende Schutz der Wähler ist aber nicht auf diejenigen Fälle beschränkt, in welchen zufolge der vorgefallenen Bedrückungen oder Beeinflussungen die vöö der vorgenommenen Wahl in Frage gestellt ist. Denn das Wahlverfahren wird nicht erst eine Angelegenheit des Staats, wenn dergleichen Verstöße gegen dasselle erfolgen, sondern es bildet in seiner rechtlichen Gesammtheit von Beginn bis zur Beendigung der Wahl eine durch die Normen des öffentlichen Rechts geordnete staatliche Angelegenheit. Die Kritik des Angeklagten konnte nun zwar keine Rückwirkung auf den Ausfall des bereits beendigten Wahlverfahrens haben. Das Urtheil stellt aber in thatsächlicher Beziehung fest, daß der Angeklagte, indem er das Ergebniß der Wahl in den vom Urtheil angeführten Worten seiner Kritik unterzog, in die Freiheit der Wahlausübung selbst eingegriffen habe, da zufolge der Kundgebung die von ihr betroffenen Wähler be⸗ fürchten mußten, bei Wiederkehr einer Wahl von geweihter Stelle aus abermals der Mißachtung ihrer Mitbürger preisgegeben zu werden. Der öffentliche Friede besteht gerade in dem der Bevölke⸗ rung innewohnenden Bewußtsein der Rechtssicherheit, vorliegenden Falls also der Sicherheit bei Ausübung ihres Wahlrechts. Es ge⸗ nügte, wenn der Angeklagte dieses Bewußtsein der Wähler auch nur efährdete, und es bedurfte nicht des Nachweises, daß es nicht loß gefährdet, sondern erschüttert wurde.“ (3046/95.)

Die vom preußischen Kriegs⸗Ministerium ressortierenden General⸗Kom mandos haben an die ihnen unterstellten Unter⸗ offiziere und Mannschaften im Januar und Februar 1894 Befehle erlassen, in welchen diesen jede Dritten erkennbar gemachte Bethätigung revolutionäreroder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kund⸗ gebungen dienstlich verboten worden ist. Diese Befehle 8 nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 8. November 1895, „Befehle in Dienstsachen“ im Sinne des § 92 des Militär⸗ strafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872 („Ungehorsam gegen einen Befehl in Dienstsachen durch Nichtbefolgung oder durch eigenmächtige Abänderung oder Ueberschreitung desselben witd mit Arrest bestraft“), und eine Aufforderung an diese Soldaten, die sozial⸗ demokratischen Lehren während ihrer Dienstzeit unter ihren Kameraden zu verbreiten, ist aus § 112 St.⸗G.⸗B. zu be⸗ strafen, wenn der Auffordernde jene Befehle gekannt hatte, oder wenn er mit der Möglichkeit, daß derartige Befehle erlassen seien, gerechnet und das Bewußtsein gehabt hat, zu ihrer Nicht⸗ befolgung aufzufordern; dies gilt auch für den Fall der Auf⸗ forderung an die zur Einstellung in das Heer bestimmten und vorläufig in die Heimath beurlaubten Rekruten. „Der Vor⸗ satz ist mit Unrecht schon durch die Nichtkenntniß der erwähnten . der General⸗Kommandos für ausgeschlossen erachtet. Ob der Angeklagte gerade diese Erlasse kannte oder nicht, ist nicht aus⸗ schlaggebend; der in dem erwähnten Strafgesetze erforderte Vorsatz würde vielmehr auch dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte mit der Möglichkeit, daß derartige Befehle erlassen seien, gerechnet und außerdem was allerdings hinzukommen müßte das 1 ehabt hätte, zu ihrer Nichtbefolgung aufzufordern. Nach den Fest⸗ Hennaen des Urtheils war die Aufforderung des Angeklagten gegen Ende September gemacht und an Personen, welche zum Herbst zur Einstellung in das Heer bestimmt waren, gerichtet, mithin an vor⸗ läufig in die Heimath beurlaubte Rekruten, und daher an Personen des Soldatenstandes im Sinne des § 112 Srrgfoesebbn 8. Ein Irrthum des Angeklagten hierüber würde strafrechtlich ohne Bedeutung sein.. .(2741/95.)

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Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Wird bei einem Einkommen aus Handel oder Gewerbe oder Bergbau voraussichtlich im laufenden eene ein steuerpflichtiges Einkommen nicht erzielt werden, so kann nach einer Entscheidung des

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1895, dieser Umstand auf die Einkommensteuerveranlagung nach dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre in keiner Weise einwirken. „§ 58 des Einkommensteuergesetzes (wonach bei einer Verminderung des Einkommens eines Steuerpflichtigen während des laufenden Steuerjahres um mehr als den vierten Theil unter Um⸗ ständen eine entsprechende Ermäßigung der Einkommensteuer beansprucht werden kann) bezieht sich überhaupt nicht auf die Veranlagung, um die es sich in dem gegenwärtigen Verfahren handelt, sondern auf die in einem völlig verschiedenen Verfahren zum Austrag zu bringenden Ermäßigungen der veranlagten Steuer. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 58 a. a. O. überhaupt auf nichtphysische Personen An⸗ wendung findet.“ (Rep. VI. A. 380/94.)

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist, nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 13. Juni 1895, für die dreijährige Durchschnittsberech⸗ nung des steuerpflichtigen Einkommens einer Aktiengesellschaft und sonstigen nichtphysischen Person nicht maßgebend dasjenige dem Steuer⸗ ahr zunächst vorangegangene Wirthschaftsjahr, über dessen Ergebnisse vor dem Eintritt des Steuerjahres (. April) die nach dem Statut zur Feststellung berufenen Organe noch nicht Beschluß gefaßt haben. In solchen Fällen sind für die Durch⸗ stheten gas allein die drei dem letztverflossenen Wirth⸗

aftsjahre vorangegangenen Jahre maßsebend. Der steuer⸗ füteg. Ueberschuß einer Gewerkschaft, nach deren Statut das

alenderjahr das Wirthschaftsjahr ist, betrug im Jahre 1889: 4 662 279 ℳ, 1890: 3 917 125 ℳ, 1891: 789 118 ℳ, während das Jahr 1892 einen Verlust von 2 317 334 brachte, alles nach Abzug von 3 ½ % des Grundkapitals. Der Zensit beanspruchte event. Fest⸗ setzung der Steuer pro 1893/94 nach dem Durchschnitt der Jahre

3 917 125 + 789 118 2 317 334 1890, 1891, 1892 ( 8 3 = 796 303 ℳ) ;

die Veranlagung erfolgte jedoch nach dem weit höheren Durchschnitt der Jahre 1889, 1890, 1891. Die Berufung der Zensitin wurde verworfen, und die Beschwerde wurde vom Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Aus den Statuten geht hervor, daß vor Abnahme und Feststellung der Rechnung und vor Festsetzung der etwa zu vertheilenden Ausbeute von dem Feststehen eines nach § 16 des E zu berechnenden Ueberschusses nicht die Rede sein kann. Denn durch die Erinnerungen und anderweiten Festsetzungen der gewerkschaftlichen Deputation kann die Aufstellung der Jahresrechnung, auch nach Prüfung durch den Direktor, einer sehr erheblichen Abänderung unterworfen werden, durch die sich der Ueberschuß vermehren oder vermindern kann. Da die Abnahme und die Feststellung der Jahresrechnung seitens der gewerkschaftlichen Deputation unstreitig erst nach dem 1. April 1893 erfolgt ist, so scheidet das Jahr 1892 für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens aus.“ (Rep. VI. A. 380/94.) .

Statistik und Volkswirthschaft.

Das Lehrlingswesen im Kanton St. Gallen.

In dem kürzlich erschienenen 1. Quartal⸗Heft des zweiund⸗ dreißigsten Jahrgangs der „Zeitschrift für Schweizerische Statistik“ ist ein Vortrag veröffentlicht, welchen Herr National⸗Rath Wild gelegent lich der Jahressitzung der schweiz. statistischen Gesellschaft am 2. Se⸗ tember v. J. in St. Gallen über „St. Gallische Lehrlingsstatistik gehalten hat. Der Inhalt muthet schon deshalb erfreulich an, weil er ganz frei von vorgefaßten Parteidoktrinen die vorhandenen Mängel ohne Uebertreibung aufzudecken und die zu ihrer Beseitigung geeigneten Mittel im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung und praktischen Durchführbarkeit anzugeben versucht. Wenn auch die Ver⸗ hältnisse des Kantons St. Gallen kaum in einem 85 Deutsch⸗ lands eine genau entsprechende Parallele finden dürften, so sind doch die von National⸗Rath Wild dargelegten Erscheinungen und die daran geknüpften Ausführungen zum theil für die Beurtheilung der Lehr⸗ lingsfrage auch in Deutschland so lehrreich, daß es angebracht er⸗ scheint, sie durch nachstehende Mittheilungen den deutschen an der Frage interessierten Kreisen näher zu bringen.

Nachdem schon 1891 auf Wunsch des kantonalen Gewerbevereins vom Volkswirthschafts⸗Departement des Kantons eine Erhebung über die Lehrlingsverhältnisse veranlaßt worden war, deren Ergebniß namentlich zu verdoppelten Anstrengungen, um den freiwilligen Lehr⸗ lingsprüfungen eine größere Verbreitung zu geben, geführt und eine sehr erhebliche Vermehrung der gewerblichen Fortbildungsschulen be⸗ wirkt hatte, wurde 1894 mit wesentlich erweitertem und vertieftem Programm eine nochmalige Enquste durchgeführt. Es wurden insbesondere die Frage nach der Unterkunft der Lehrlinge, nach dem Vorhandensein von Lehrverträgen, nach dem Verhältniß der Lehrlingszahl zur Zahl der sonstigen Arbeiter und nach dem Lehrgelde neu in das Programm aufgenommen. Der Fragebogen erhielt folgende Rubriken: Name, Bürgerort, Wohnort der Familie des Lehrlings. Name, Beruf, Wohnort des Meisters. Zahl der beim Meister beschäftigten Gesellen (Angestellten), Lehrlinge, Volontairs (in kaufmännischen Geschäften), jugendlichen Arbeiter ohne Lohn. Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Lehrzeitsdauer, Austrittsdatum. Wird Lehrgeld bezahlt? Wohnung (beim Meister, Eltern oder Fremden). Lehr⸗ vertrag (mündlich? schriftlich? Formular?) Schulbildung vor und während der Lehrzeit. 1 b

Die Erhebung erstreckte scch auf die Lehrlinge in den gewerblichen (56) Berufsarten, auf die Lehrlinge in den kaufmännischen (23) Be⸗ rufsarten und die „Lehrtöchter“ in 11 „weiblichen Berufsarten“. Betriebe, welche keine Lehrlinge hielten, wurden nicht einbezogen.

Es wurden ermittelt 1416 Lehrlinge in den gewerblichen, 391. Lehrlinge in den kaufmännischen, 415 Lehrtöchter in den weiblichen Berufsarten. Die Zahl der Betriebe, welche Lehrlinge hielten, belief

auf 1261 gewerbliche Betriebe (davon 200 in der Stadt St. Gallen), 367 kaufmännische Betriebe —— 137 in der Stadt St. Gallen) und 325 „weibliche“ Betriebe (davon 83 in der Stadt St. Gallen). Die 1543 ländlichen Betriebe wiesen im Ganzen 1557 Lehr⸗ linge und Lehrtöchter auf, die 410 städtischen Betriebe dagegen 665.

Wir berücksichtigen in nachstehendem nur die „gewerblichen“ Betriebe und die in ihnen gehaltenen Lehrlinge.

Im einzelnen beschäftigte sich der Vortragende zunächst mit der „Zahl der Geschäfte, welche Lehrrin e t Die Frage sei deshalb gestellt worden, weil häufig die Klage gehört werde, die Bahl der Lehrgelegenheiten nehme ab, 8 daß es je länger je schwerer halte, für einen angehenden Gewerbetreibenden einen tüchtigen Meister zu finden. Die Ueberzeugung vom Bestehen dieses Mangels habe einen wesentlichen Antheil an der Gründun Lehrwerkstätten, welche durch eine schulmäßige ation die gewöhnliche Werkstattlehre zu ersetzen sich be⸗ ttrebten. Allerdings komme hierbei zauch in Betracht, daß die Lehr⸗ werkstätte eine „bessere“ Lehrgelegenheit bieten solle, und dies namentlich in Rücksicht darauf, daß infolge der „stets fortschreitenden Spezialisierung“ in den Gewerben die Gelegenheit zur Erlernung eines Gewerbes in allen seinen Einzelheiten stets seltener werde. „In der That“ berichtet der Vortragende „sind uns von Be⸗ rufsleuten auch Erklärungen gegeben worden, wonach sie um dieses Umstandes willen keine Lehrlinge mehr nehmen, da solche bei ihnen den Beruf nur sehr unvollständig erlernen könnten, respektive nur ein⸗

und Kosten durch Reisen zur Vorlegung der Bücher vor der Be⸗ rufungskommission. G d8n

Ober⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 13. Juni

seitig ausgebildet würden.“