1896 / 68 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

A.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post⸗-Anstalten nehmen Bestellung an; Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 ₰.

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 18. März, Abends. 1896.

Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr hmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen.

Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes d des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 50 ₰. .“

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Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vor

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Konsistorial⸗Rath und Mitgliede des Evan⸗ gelischen Ober⸗Kirchenraths Hubert den Rothen Adler⸗Orden weiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Ober⸗Bürgermeister a. D., Geheimen Regierungs⸗ Rath Pelzer zu Aachen den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Hauptmann vom Hagen, à la suite des Jäger⸗ Bataillons Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreußisches) Nr. 1 und Lehrer bei der Militär⸗Turnanstalt, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem bisherigen unbesoldeten Beigeordneten, Stadtältesten Zgernikow zu Oderberg im Kreise Angermünde den König⸗ ichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie

dem Genossenschafts⸗Forstaufseher Ludwig Staake zu Iber im Kreise Einbeck, dem Fabrikmeister Peter Joseph Weckmann zu Blumenthal im Kreise Schleiden, dem Vor⸗ arbeiter und Streckenwärter Andreas Schrader zu Magde⸗ burg und dem Dienstknecht Andreas Müller zu Linkenbach im Kreise Neuwied das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

8 .

Seine Maj estät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes des Königlich bayerischen St. Georgs⸗Ordens: dem Second⸗Lieutenant der Reserve des Westfälischen Ulanen⸗Regiments Nr. 5 Grafen von Spee zu Heltorf im Landkreise Düsseldorf:; 1 des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Mitglied des Direktoriums der Firma Krupp Fritz Asthöver zu Essen; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Ressort⸗Chef im Schmelzbau und Hammerwerk der Firma Krupp Max Uhlenhaut, . dem Abtheilungs⸗Chef der Kanonen⸗Werkstätten der Firma Krupp Otto Budde und 1“ dem Chef der Feuerwehr und des Sicherheitsdienstes in den Werken der Firma Krupp, Hauptmann a. D. Walther, sämmtlich zu Essen; der Königlich württembergischen silbernen Verdienst⸗ Medaille: den Meistern in den Werkstätten der Firma Krupp: Wilhelm Gramonisch zu Altendorf im Landkreise Essen, Karl Roßbach und Heinrich Brinkert zu Essen; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

ddem Obersten a. D. von Wedelstaedt zu Offenburg in Baden, bisher Kommandeur des Landwehrbezirks Offenburg: des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Landrath Bake zu Saarbrücken; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens: dem Bürgermeister Feldmann zu Saarbrücken, ddem Bürgermeister Dr. Neff zu St. Johann an der Saar und dem Fabrikanten, Rittmeister der Landwehr Karl Ludwig Karcher ebendaselbst; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: bad dem Major a. D. Mackensen von Astfeld zu Wies⸗ en; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse: dem Obersten a. D. von Bloedau zu Sondershausen; der Fürstlich schwarzburgischen Ehren⸗Medaille in Silber: dem Kaufmann Hermann Weise zu Erfurt; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus⸗Ordens: dem Fürstlich schaumburg⸗ lippischen Hofkammer⸗Praͤsi⸗ enten, Landrath a. D. von Wegnern zu Bückeburg;

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des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Grenz⸗Kommissarius, Major a. D. Krause zu Eydtkuhnen; ferner:

der Königlich schwedischen Wasa⸗Medaille in Silber:

dem Polizei⸗Wachtmeister Ide und dem Kriminal⸗

Schutzmann Nickel zu Berlin;

der Königlich rumänischen goldenen Verdienst⸗ Medaille: dem Obergärtner Friedrich Stapf in Fürstlich Hohen⸗ zollernschen Hofdiensten in der Weinburg; sowie

der Königlich rumänischen silbernen Verdienst⸗ Medaille: den Lakaien Stephan Lendle und August Füll⸗ grabe,

dem Vorreiter Friedrich Strobel und

dem Hausdiener Thomas Rupprecht, sämmtlich in Fürstlich Hohenzollernschen H der Weinburg.

Dem zum brasilianischen Vize⸗Konsul in Bremen er⸗ nannten Dr. José Marcelino de Moraes Barros ist das Erequatur namens des Reichs ertheilt worden.

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Nachdem bekannt geworden ist, daß in Rußland no orisch unter den Schweinebeständen ansteckende Seuchen, insbesondere die Schweineseuche, der Rothlauf, die Wild⸗ und Rinderseuche und die Maul⸗ und Klauenseuche, herrschen, wird hierdurch auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 12. März 1881, be⸗ treffend die Ausführung des Reichs⸗Viehseuchengesetzes, die Einfuhr von frischem Schweinefleisch aus Rußland auf dem Seewege vom Beginn des dritten Tages nach Publikation dieser Anordnung ab bis auf weiteres verboten.

Stralsund, den 17. März 1896. 8 Der Regierungs⸗Präsident. von Arnim.

Landespolizeiliche Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit russischen Schweinen, beziehungsweise Schweinefleisch.

Zur Verhinderung der Einschleppung übertragbarer Thier⸗ seuchen aus dem Auslande wird auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen vom 23. Juni 1880 (Gesetz⸗ Samml. Seite 128), in Verbindung mit § 7 des letztbezeichneten Gesetzes (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 153), mit Genehmigung des Herrn Ministers für wneesgsct g Domänen und Forsten Folgendes an⸗

eordnet:

. 1) Die Einfuhr von frischem Schweinefleisch aus Rußland ist verboten. Zubereitetes Schweinefleisch darf über die Grenzen der Kreise Beuthen und Kattowitz, jedoch nur in gekochtem Zustande und nur in Mengen bis zu 2 kg eingeführt werden.

2) Die Einführung lebender russischer Schweine in die Schlachthäuser zu Beuthen, Kattowitz, Myslowitz und Tarnowitz bleibt auch fernerhin in der für jedes Schlachthaus festgesetzten Stückzahl gestattet. Jedoch ist die Ausfuhr des ausgeschlachteten

leisches und sonstiger Bestandtheile dieser Schweine über die

Grenzen der Kreise Beuthen Stadt und Land, Kattowitz, Zabrze, Tarnowitz, sowie der Stadt Gleiwitz nebst den an die⸗ selbe angrenzenden Ortschaften Trynnek, Petersdorf von Welczek und Petersdorf städtisch untersagt. 8

3) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Ver⸗ ordnung, welche am 20. d. M. in Kraft tritt, werden gemäß »§ 328 des Strafgesetzbuchs bestraft.

Oppeln, den 17. März 1896.

Der Regierungs⸗Präsident. von Bitter

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Bekanntmachung.

Nach amtlicher Feststellung herrschen in den angrenzenden Landestheilen Rußlands unter den Schweinen ansteckende Seuchen, insbesondere die Schweineseuche, der Rothlauf, die Wild⸗ und Rinderseuche und die Maul⸗ und Klauenseuche. Da der Ansteckungsstoff dieser Seuchen auch durch frisches Schweinefleisch auf lebende Schweine übertragen werden kann, so verbiete ich mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hierdurch auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 12. März 1881/18. Juni 1894, betreffend die Ausführung des Reichs⸗Seuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, bis auf weiteres allgemein die Einfuhr von frischem Schweinefleisch aus Rußland auf dem Seewege.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot unterliegen den Strafbestimmungen im § 66 Nr. 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 beziehungsweise im § 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs.

Vorstehende Anordnung tritt vom Beginn des drit Tages nach Publikation dieser Bekanntmachung in Kraft.

Stade, den 17. März 1896.

Der Regierungs⸗Präsident. b Himly.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fabrikbesitzer Ferdinand Bartels senior in Gütersloh, Kreis Wiedenbrück, den Charakter als Kommerzien⸗ Rath zu verleihen. 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die bisherigen Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität, Erster Assistenz⸗Arzt an der psychiatrischen Klinik zu Berlin Dr. Maximilian Koeppen, Erster Assistenz⸗Arzt am klinischen Institut für Chirurgie zu Berlin Dr. Dietrich Nasse und Abtheilungs⸗Vorsteher am physiologischen Institut zu Berlin Dr. Johannes Thier⸗ felder sind zu außerordentlichen Professoren in derselben Fakultät ernannt worden. ..“

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Die Verwaltungsgeschäfte bezüglich

a. der 3 ½ prozentigen Schuldverschreibungen der Saal⸗Eisenbahn vom 22. Juli 1886,

b. der 3 ½ prozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Werra⸗Eisenbahn vom 1. Januar 1895 an Stelle der I. und II. Emission getreten —,

c. der 4 prozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Werra⸗Eisenbahn vom 1. Juli 1890, IV. Emission 2. Theil —,

gehen vom 1. April d. J. ab von der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion in Erfurt auf uns über.

Die Einlösung der fälligen Zinsscheine und verloosten Schuldverschreibungen dieser Anleihen erfolgt in Zukunft bei den bisher hierzu benutzten Stellen.

Beerlin, den 16. März 1896.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

vpon Hoffmann. 8

8 Anzeige, ““

betreffend die von der Landes⸗Aufnahme veröffent lichten Meßtischblätter im Maßstab 1:25 000.

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 12. Dezember 1895 wird hiermit bekannt gemacht, daß nachstehende Blätter erschienen sind: Nr. 1914. Libbenichen, 1915. Lebus, 1916. Gr. Rade, 8 1921. Meseritz, 1983. Frankfurt a. O., 2050. Brieskow, 2117. Grunow, 2119. Fürstenberg a. O., 2191. Züllichau, 2192. Trebschen, 2409. Beuthen g. 2778. Wevelinghoven, 2782. Remscheid, 2784. Meinerzhagen, 2845. Kürten, 2910. Overath, 2968. Düren, 2971. Brühl, 3030. Stolberg, 3036. Siegburg, 3094. Zülpich, 3153. Mechernich 3209. Blankenheim, 3263. 3264. Stadtkyll, 3265.

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