zur Abhebung der Zinsscheine Reihe IV und bei den Obligatione Litt. F. . Zinsscheinen Reihe III Nr. 6 bis 4224 Nr. 8 .222 8 Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe IV, er⸗ inen. Der Geldbetrag der elwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem Kapitalbetrag der Obligation zurückbehalten. Soll die Einlös von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse -e-ree a. M. oder bei der Königlichen ngs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewi o sind die betreffenden Obligationen mit Zinsscheinen und Zi „Anweisungen vierzehn Tage vor dem Ver⸗ falltermin bei diesen Kassen einzureichen, von welchen dieselben vor deren Auszahlung an den Rückstän 17. Verloosung: E. 22. Verloosung: F. 1 24. Verloosung: F. 3645. 39. Verloosung: F. 768 3779. 40. Verloosung: E. 1875 3268, F. 2423 3671. 1e. 41. Verloosung: E. 1281 2475 3569 3580, F. 152 2028 3184 424. 242. Verloosung: E. 1850 2753 2884 3634 3716, F. 326 1835 2282 2505 2776 2844 2896 3012 3425 3551. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 17. März 1896. Der Regierungs⸗Präsident. von Aweyden.
“
Denutsches Reich. Preußen. Berlin, 26. März.
811““
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind mit den beiden ältesten Prinzen an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, welche von S. M. S. „Kaiserin Augusta“ eskortiert war, nach einer schönen Reise ern Nachmittag 5 Uhr vor Neapel eingetroffen. Nachdem die „Hohenzollern“ an der Mole vor Anker gegangen war, empfingen Ihre Majestäten den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin h Preußen.
Heute Morgen um 9 Uhr unternahmen, wie „W. T. B.* meldet, Ihre Majestäten mit den beiden Prinzen und Gefolge einen Ausflug nach dem Vesuv. 8 8— 8
8 “
8
Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Rech⸗ nungswesen und für Elsaß⸗Lothringen, sowie der Ausschuß für Justizwesen. ö“
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerisch Ministerial⸗Rath von Geiger ist nach München abgereist.
“
8
Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Hohenzollern“, Kommandant Kapitän zur See Freiherr von Bodenhausen, gestern in Neapel angekommen; S. M. S. „Prinzeß Wilhelm“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän von oltzendorff, ist gestern in Amoy angekommen und beabsichtte heute nach Shanghai in See zu gehen. 111“
1““
In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ triebs⸗Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Februar d. J. veröffentlicht, auf welche am Dienstag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist.
8 5 1 v11““ Ihre Majestäten der König und die Königin sind n Nachmittag in die Königliche Villa zu Strehlen über⸗ gesiedelt.
Die Erste Kammer bewilligte gestern die Kapitel 59 bis
einschließlich 69a des Staatshaushalts, welche das Departement
des Innern betreffen. “
Sachsen⸗Altenburg.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Olden
rg hat sich gestern von Altenburg nach Gmunden begeben.
Anhalt.
Der Landtag ist — durch den Staats⸗Minister
Dr. von Koseritz im Namen Seiner Hoheit des Herzogs geschlossen worden.
Die Bürgerschaft bewilligte in ihrer gestrigen Situng 5 ½ Einheitssätze der Einkommensteuer, entgegen den vom Senat geforderten 6 Einheitssätzen. .
Der Gebührenausschuß des österreichischen Ab⸗ E““ beendigte gestern die Spezialdebatte über
Gesetzentwurf, betreffend die Börsensteuer, und lehnte eichterungen für die Kulisse gerichteten Anträge ab.
Großbritannien und Irland.
Gestern fand ein Ministerrath statt, an welchem der Ober⸗Befehlshaber der Armee Viscount Wolseley und der General⸗Adjutant der Armee Sir J. Grenfell theilnahmen.
Der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain er⸗ klärte gestern in einer Rede bei dem Canadian dinner“: Die Jolierung Großbritanniens in der letzten Zeit habe in allen Kolonien eine Kundgebung der Loyalität und Zuneigung erweckt, welche überall Widerhall gefunden habe. Canada
sei bereit, alle drohenden Gefahren zu ertragen, und werde im Friege Schukter an Schulter mit England sichen. Er hoffe,
die auf
eten zur Prüfung einzuse 1 sind.
89 — ö“ diese 1een würden nicht vorübergehen ohne ernstliche Bemühungen Staatsmänner in den Kolonien und im Mutterlande, diese Gefühle zu praktischen Folgen umzu⸗ estalten. Die Reichsföderation sei eine zu große umfassende
e, als daß sie augenblicklich gelöst werden könne; sie Füüse sich ihrem Ziele aber auf anderem Wege nähern. Er erkläre, die größte Verpflichtung liege in der Ver⸗ theidigung des Reichs, die größten Interessen in dem Handel des Reichs. Das erstere müsse durch das letztere erreicht werden. Bezüglich des Vorschlags der canadischen Regierung, auf An⸗ künfte aus dem Ausland einen Zoll zu legen, sagte der Staats⸗ sekretär: er sei ein ausgesprochener Freihändler, aber gleich⸗ zeitig nicht ein solcher Pedant, daß er nicht, falls ihm ge⸗ nügende Vortheile geboten würden, eine Abweichung von dem strikten Dogma in Betracht ziehen sollte. Aber so lange nicht ein genügendes quid pro quo geboten werde, um England zu veranlassen, einen sicheren Verlust und ein mögliches Risiko hinzunehmen, sehe er, im Hinblick auf die augenblickliche
Handelspolitik Englands, in einer Zollunion des ganzen Reichs
lternative. ö11“
eine unmögliche
Frankreich. 1“
Die Berathung über das Einkommensteuergesetz wurde in der — Sitzung der Deputirtenkammer fortgesetzt. Der Referent Delombre fuhr in seiner vorgestern abgebrochenen Rede fort und erklärte, es sei richtig, daß ein Einkommensteuergesetz in Deutschland in Kraft sei, es sei aber unmöglich, die beiden Länder mit einander zu ⸗ . Der Redner schloß mit der Bemerkung, daß die gierungsvorlage für Frankreich unanwendbar sei; die Kommission frage die Kammer, was sie zu thun gedenke. Der Finanz⸗Minister Doumer warf der Budget⸗ kommission vor, daß sie sich geweigert habe, seinen Entwurf zu prüfen, und bestand auf der Nothwendigkeit, die Steuern zu Gunsten der kleinen Steuerzahler zu reformieren. Das Zentrum unterbrach den Minister heftig, als derselbe bei seiner
ehauptung blieb, daß in der Schaffung einer Einkommensteuer eine wirkliche Verbesserung liege. Der Finanz⸗Minister ging sodann auf die Einzelheiten der Vorlage ein, sagte, er werde etwaige Abänderungsvorschläge gern eingebracht sehen, und ersuchte die Kammer, sich über das Prinzip einer der⸗ artigen Steuer, nicht über die Vorlage selbst auszusprechen, da die Budgetkommission es nicht für gut befunden habe, die⸗ selbe zu prüfen. Zum Schluß erinnerte der Finanz⸗Minister daran, daß das Kabinet sich verpflichtet habe, das Einkommen⸗ steuergesetz einzubringen, und stellte die Vertrauensfrage. Heute wird die Debatte fortgesetzt werden.
Pascha und Kenan Bey wurden gestern von dem Kaiser im Winterpalais empfangen. Der Empfang währte eine halbe Stunde. Heute werden dieselben dem Fürsten Lobanow⸗Rostowsky einen Besuch abstatten und ihm die Insignien des Imtiaz⸗Ordens überreichen.
Der Oberbefehl über die zweite, von der Gesellschaft vom Rothen Kreuz nach Abessynien entsandte Sanitäts⸗ abtheilung ist dem 1 Zwiagin über⸗ tragen vorden, welcher diesen Auftrag angenommen hat.
8 8 3 11.“ 8
Kiamil
.“ “ Italien. Der Senat setzte n die Berathung Afrika verlangten Kredite fort. Ueber den Verlauf der Sitzung liegt folgender Bericht des „W. T. B.“ vor: Majorano erörterte die Lage in Afrika und billigte das ein⸗ sichtige und bedächtige Programm der Regierung, welches am besten dem friedfertigen Geiste des Landes entspreche. Der Schatz⸗Minister Colombo setzte den finanziellen Theil der Kreditvorlage auseinander und erklärte, daß die dem vorigen Ministerium bewilligten 20 Millionen in der gegenwärtigen Operation von 140 Millionen mit inbegriffen seien. Weiter rechtfertigte der Minister die Verfügung, daß die Emission der Anleihe in ausschließlich im Lande zu den Werthen erfolgen werde. Bezüglich der Deckung der neuen Anleihe sagte der Minister, die Belastung des jetzigen Budgetjahres werde eine sehr geringfügige sein. Eine friedlich Politik könne die Ein⸗ nahmen steigern, und es sei nicht ausgeschlossen, daß man noch künftig⸗ hin irgendwelche Ersparnisse erzielen könne. Lampertico sagte, das Heilmittel für Italiens afrikanische Leiden bestehe darin, den status quo anzunehmen, Erpthräa nicht aufzugeben, jedoch innerhalb wohlpräzi⸗ sierter, durch die Thatsachen und das Recht bestimmter Grenzen zu bleiben, um eine den Handel sichernde Kolonie zu schaffen. Redner schloß seine Ausführungen mit einem Hinweis auf die Kundgebungen der Theilnahme, welche Italien von schiedenen europäischen Staaten theil geworden seien. Dieselben dazu beigetragen, die in frika zu Tage getretenen Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Staaten zu beseitigen, von denen der eine Italiens Verbündeter, der andere Italiens Freund sei. Der ebhemalige Minister des Auswärtigen Baron Blanc erklärte: die Pflicht gebiete ihm, über den Inhalt der auf die auswärtige Politik in Afrika Bezug habenden Aktenstücke Stillschweigen zu beobachten. So⸗ bald es jedoch die — für angebracht erachten werde, diese Schriftstücke zu verö entlichen, werde daraus die volle Recht⸗ fertigung der früheren Staatsleitung hervorgehen. Redner erklärte, daß das frühere Kabinet es für nützlich und möglich gehalten babe, die dem General Baldissera verliehenen Vollmachten zu konsolidieren. Wenn das gegenwärtige Ministerium diese Ueberzeugung nicht theile, so werde es besser thun, Afrika aufzugeben. Redner wies auf Bündniß mit England als vollzogene Thatsache hin. Die Ein⸗ I P- Abschluß eines Hiledens und die Annahme einer mög äumung Kassalas seien ein genügender Beweggrund für das öffentliche und entschiedene Hervortreten der englischen Verbün⸗ deten gewesen. Diese Allianz habe eine solidere Grundlage, als sie diplomatische und parlamentarische Protokolle und Erklärungen bildeten, denn sie stütze sich auf eine wirkliche, praktische Gemeinsam⸗ keit der Vertheidigungsinteressen beider Staaten, welche sich auf die Sicherung Italiens als Seemacht und speziell als Mittelmeermacht erstrecke. Dieses Resultat sei nunmehr durch die nationale Politik Italiens erreicht worden. Italien sei ein wirksames Bindeglied zwischen England und dem Dreibund geworden. Auf dieser doppelten Basis sei die auswärtige Sicherbeit Italiens begründet, welche keines⸗ wegs die Annäherung anderer Friedensmächte ausschließe. Die Regierung könne also in voller Unabhängigkeit und Freiheit die nationalen Interessen auch auf dem afrikanischen Kontinente verfolgen. Der Minister des Aeußern zog von Sermoneta safte in seiner Antwort auf die Rede des on Blanc: Bezüglich Kassalas sei durch das Protokoll vom April 1891 eine Regelung geschaffen worden. Die egyptische Regierung habe damals ihre Rechte suspendiert, nicht aber auf dieselben verzichtet. Wenn die Expedition nach Dongola ihren weck, den Sudan erreichen sollte, so müsse Italien, alls England es wolle, assala —, Er sei glücklich über die Erklärungen des Baron inc über eine Allianz zwischen Italien und England, welche auf eine wahre Sympathie der Völker gegründet sei, aber es sei auch eine Allianz der nungen. „Unser gegenwärtiges Programm für Afrika basiert nicht darauf, in Afrika zu bleiben, ohne zu wissen, was dabei heraus⸗ kommt; die Fpenwer olitik zielt darauf hin, daß wir uns aus Afrika zurückziehen, ins dazu eine Möglichkeit gegeben ist. Das vorige Kabinet trägt in allem und jedem die Verantwortlichkeit für
über die für
alle Unglücksfälle. Man muß indessen bezüglich dieser
keit einen sschied machen. n ein eral zu weit vorgeht ohne zurückgehalten zu werden, so ist er ebenso verantwortlich die Regierung, welche derartiges gestattet hat. Die v ves ist sicher, daß das ganze Land in der nfeitanfe Politik zu ihr steht. Sicherlich werden die Elemente welche Baron Blance unterstützten, auch uns unterstützen . des Landes.“ Saracco, Arbeits⸗Minister im früheren Ani dehl den Herzog von Sermoneta angesichts der ernsten W
le
auf die an General Baratieri ertheilten Befehle. Ministerium habe nur 20 Millionen verl und Baratieri vorzu⸗ gehen verboten. Saracco verlas eine Depesche des Generals Ban⸗ tieri, worin dieser Verstärkungen für gründliche Kriegführung verlangt und sagte, daß die Regierung ihm erwidert habe, sie wolle keine Aus. dehnungspolitik. Baratieri habe keinen Befehl erhalten zu gründ⸗ licher Kriegführung. Er (Saracco) acceptiere alle Verantwott⸗ lichkeit und wünsche eine strenge Untersuchung, welche feststelle, ob mit den gefaßten Beschlüssen ein Fehler begangen sei. Redner be⸗ dauerte das Urtheil des Ministers des Auswärti wenn es nicht auf Dokumente gestützt sei, was der Senat beurtheilen öge. Waz ihn (Saracco) betreffe, so fühle er sich nicht schuldig. Wenn der Sieg uns in Afrika gelächelt hätte, würde das wärtige Kabinet nicht zur Macht Füaem sein. Der Minister⸗ ent di Rudini er⸗ klärte, der Minister des Auswärtigen würde seine Aeußerungen, für welche er, der Minister⸗Präsident, die volle Verantwortlichkeit ü;ber⸗ nehme, nicht gethan haben, wenn Baron Blanc nicht einz so herhe Kritik gegen die gegenwärtige Regierung gerichtet hätte, wobei er die Verantwortlichkeit vergessen habe, welche auf ihm selber laste. Baron Blanec habe gesagt, er dem General Baratieri unumschränkte Voll⸗ macht gegeben habe, un dies genüge, um ihn zu verurtheilen. Die Regierung könne die Verantwortlichkeit für die ohne zureichende Vor⸗ kehrungen unternommene Occupation Tigres nicht von sich abwälzen. Es sei das frühere Ministerium gewesen, welches den Eroberungskrieg 2—3 1““ hese vebese⸗ lassen. ron anc gegen ierung igheit und ährend 822 die a wüö.
ort 1 letzte Kabinet um Mittheilung aller offiziellen ee. 5 das Das beeden
Unwissenbeit vorgeworfen, wä über Alles in ÜUnkenntniß gewesen sei, weil sie ihre Macht⸗ beegai abgetreten habe. aron Blanc entgegnete, die Vol⸗ machten seien dem General Baldissera, nicht dem General Baratieri ertheilt worden. Saracco erklärte, zu einer Diskussion hierüber müsse die Regierung die betreffenden Dokumente veröffentlichen; die vorige Regierung sei schlecht bedient gewesen; sie habe nicht das gewußt, was sie hätte wissen müssen. Es sei nicht die Regierung gewesen, welche den General Baratieri in die Katastrophen von Amda Aladji und Makalle getrieben habe. Der Minister⸗Präsident di Rudini erklärte, er sehe nicht, worin die Herausforderung, welche dem Herzog von Sermoneta zur Last gelegt werde, bestehe. Derselbe habe geglaubt, auf einen Angriff des Baron Blanc damit antworten zu müssen, daß er an die Verantwortlichkeit erinnere, welche auf dem vorigen Kabinet laste. Man könne jetzt ein Grünbuch welches mit der Geschichte übereinstimme, nicht veröffentlichen, weil die auf die Uebergabe von Makalle bezüglichen und noch andere Dokumente fehlten. Er glaube ja nicht, Saracco eine Verant⸗ wortlichkeit treffe — dieser habe vielleicht vieles nicht gewußt —, aber man habe doch genau wissen können, Abessynien eine starke militärische Macht sei, gegen welche einige wenige Soldaten wie zur Schlachtbank geschickt worden seien. Der Minister⸗Präsident schloß. er könne niemals die afrikanische Politik des vorigen Ministeriums billigen. Ferraris entwickelte sodann folgende, mit Paternostro eingebrachte Tagesordnung: „Der Senat hat die Erklärungen der Regierung angehört und ist ü nneuft. daß die Regierung ihre Politik gegenüber den Schwierigkeiten in der erythräischen Kolonie in einer der Würde und den Interessen des Landes entsprechenden Weise regeln wird, und 8— zur Berathung der einzelnen Artikel über.“ Der Kriegs⸗ Ricotti erklärte, er glaube nicht, daß es nothwendig sein werde, jetzt noch weitere Truppen nach Afrika zu schicken. Die Ehre der italienischen Fahnen und das Prestige Italiens werde nicht vermindert werden, wenn ein ehrenvoller Friede ge⸗ schlossen werde, der den Interessen Italiens entspreche Für den bisherigen Krieg habe die Vorbereitung gefehlt. Die Regierung habe auch Unrecht gehabt, den General Baratieri nicht ab zuberufen. Er werde nicht Frieden schließen, wenn er nicht die Ehre und das Interesse der Kolonie rette. Der Minister⸗Präsident di Rudini erklärte, er nehme die — Ferrari's und an, und fügte binzu, die eziehungen Italiens und Englands seien traditionell freundschaftliche, gewissermaßen herz⸗ liche; es sei eine Freundschaft der Välker, derart, es kefremdend erscheine, wenn Baron Blanc für sich die Chre⸗ einer Alliance in Anspruch nehme. Die Stellung Italiens in Kassala bringe es in die intimsten Beziehungen zu England, das konstatiere er mit großer Freude. Die Regierung werde Er in einer starken militärischen Stellung erhalten, auf seden Eroberungsversuch und auch auf Tigre verzichten und nicht auf der in einem eventuellen zukünftigen Vertrage be⸗ tehen. Das Protektorat über Abessynien sei einfach das Streben eines Ministeriums gewesen, aber das Protektorat sei niemals aus⸗ übt worden, und man verzichte auf nichts, wenn man es auf
it diesen Vorsätzen werde die Regierung den Krieg fortführen, wenn sie nicht einen Italiens würdigen Frieden schließen könne. Be⸗ züglich der Behauptung des Baron Blanc, er habe die Be⸗ ziehungen mit England verbessert, erklärte di Rudini, die⸗ selbe sei durchaus unzutreffend; diese Beziehungen hätten aus dem einfachen Grunde keine Besserung erfahren können weil sie bereits die möglichst besten gewesen seien. Di Rudini bestätigte, daß die über Afrika vorgefundenen Schriftstücke nicht vollständig seien, und sagte, er habe von dem General Baldissera Duplikate der Dokumente, betreffend die Uebergabe von Makalle, verlangt. Baldissera habe ge⸗ antwortet, daß der betreffende Bericht seit dem Verschwinden des Oberst⸗Lieutenants Galliano fehle. Hiernach wurde durch Aufftehm und Sitzenbleiben der von Ferrari und Paternostro vorgeschlagenen Tagesordnung zugestimmt. Sodann wurden ohne Debatte die einzelnen Artikel des 2— betreffend den Kredit für Afrika, und schließlich in geheimer Absttmmung mit 109 gegen 6 Stimmen das ganze Geses angenommen.
Schweiz. .
Die Kommission des Ständeraths für das Eisen⸗ bahn⸗Rechnungsgesetz hat, in Abweichung von früheren Antrag des Ständeraths, beschlossen, die Zustimmung * dem Beschluß des Nationalraths über die Ersetzung des onzessionsgemäßen Schiedsgerichts durch das Bundes⸗ gericht zu beantragen, hält dagegen daran „ daß der Erneuerungsfonds nicht auch für den Hochk und mechanische Stationseinrichtungen anzulegen sei. Die Zustimmung des Ständeraths 2 Ersetzung der Schiedsgerichte durch das Bundesgericht wird als cher angesehen. Das Gesetz über Errichtung einer Bun desbank wird erft in det Juni⸗Session der? undesversammlung erledigt werden.
ö“]; “ Der Senat hat die fünf ersten Artikel des
betreffend die Fabrikation und den Import von Alk hol, 8
angenommen.
xürtei. Die Pforte hat, dem „W. T. B.“ zufolge, 2*& dingungen der Botschafter, unter welchen diese sich zur vur endung von Delegirten für die Kommission zur Revisio
er Quaitaxen bereit een; n 2
Torpedos, ein festes vorn und ein bewegliches hinten.
Der König wird, einer Meldung des „W. T. B.“ aus zufolge, nach den bisherigen ZE am 1. April vcognito über Salonichi nach dem Athosgebirge abreisen, um vedem dortigen alten serbischen Kloster Hilindar eine Andacht u verrichten. Die Abreise aus Salonichi erfolgt am 2. April In Hilindar wird der König das feiern. Weter folgt ein Besuch des russischen Klosters Panteleimon Spoam 7. April die Abreise nach Athen, wo der Köni afenthalt nehmen und von wo aus er sich später nach Tri begeben wird. In der Begleitung des Königs werden sich der giegs⸗Minister Franassowic sowie der Adjutant Oberst⸗ wieukenant Chiric und der Hof⸗Marschall Rasic befinden.
Bulgarien.
Der Fürst Ferdinand hat, wie „W. T. B.“ berichtet, heute früh 12 Uhr 42 Minuten von Sosia seine Reise nach gonstantinopel angetreten. In seiner Begleitung befinden sich der Minister⸗Präsident Stoilow, der Kriegs⸗Minister Petrow sowie der türkische Kommissar in Soft
Schweden und Norwegen.
8
Für Schiffsneubauten sind in Schweden für 1896
1500 000 Kronen . worden. Im Bau befinden sich, der „Kgl. krigsvet. Akad. Handl. och Tidskrift“ zufolge: a. das vnrzeboot „Oden“, welches 1895 begonnen und 1897 voll⸗ ndei sein soll; b. der Torpedokreuzer „Oern“, dessen Er⸗ bouung einschließlich Torpedos, Bewaffnung und Munitions⸗ msrüstung für 878 000 Kronen abgesch ossen ist. (Das Schiff erhält folgeae Abmessungen: Länge 67,7 m, Hreite 8,22 m, gang 2,71 m, Deplacement unge⸗ sühr 670 t. Die Armierung besteht in zwei 12 cm Kanonen und vier 57 mm. Schnellfeuerkanonen. Vorn befindet sich ein Lancierrohr für 38 cm Torpedos. Der Torpedokreuzer er⸗ hält nur ein Panzerdeck zum Schutz der Maschinen, zwei Schrauben mit Maschinen von 4000 HP., garantierte Fahrt⸗ schwindigkeit 19 Knoten. Der „Oern“ wird in Göteborg gebaut und muß im August 1896 abgeliefert werden); c. ein Torpedoboot 1 Klasse von 85 t Deplacement, garantierte Febracschengcgden B Knoten. (Dasselbe erhält zwei Ausschießrohre für 38 em Das zoot wird auf der Schichau'schen Werft in Elbing erbaut und soll im August 1896 abgeliefert werden.) 8 Afrika. Aus Massowah von gestern wird gemeldet, daß die im Süden noch immer unverändert sei. Der Oberst Stevani sei in Eladab angekommen und habe dort Halt ge⸗ macht, um die Truppen, welche er zur Verfügung hat, zu⸗ sammenzuziehen. Oberst Stevani habe telegraphiert, daß die plische Telegraphenverbindung zwischen Sabderat und sit Dienstag Abend infolge Nebels unterbrochen sei. Gestern ftüh habe man in Sabderat mehrfach Kanonenschüsse gehört: vahrscheinlich seien diese von Kassala aus auf Patrouillen der Derwische abgegeben worden.
Parlamentarische Nachrichten. 3
Das Herrenhaus ehrte in der heutigen (8.) Sitzung, velcher der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Fürst zu Hohenlohe, der Finanz⸗Minister Dr. Miquel, der Mi⸗ nister der öffentlichen Arbeiten Thielen, der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein, der Justiz⸗ Minister Schönstedt und der Minister des Innern Freiherr von der Recke beiwohnten, zunächst das Andenken des am A. d. M. verstorbenen Mitgliedes von Wedel⸗Blanckensee in der üblichen Weise. - 1
Darauf wurde beschlossen, das Lehrerbesoldungsgesetz nach Ostern, sobald es an das Haus komme, einer besonderen ersten Berathung zu unterziehen und erst dann einer Kommission zu
en.
Es folgte der Bericht der Finanzkommission über den Staatshaushalts⸗Etat für 1896/97 und das dazu gehörige Ankethegesets 1 1 Der General⸗Berichterstatter von Pfuel wies darauf hin, daß in der Kommission namentlich das Verhältniß des Reichs zu den Einzelstaaten einer Erörterung unterzogen und daß die vom Minister Dr. Miquel angeregte Reichs⸗
Finanzreform allseitig als eine gute anerkannt worden sei. (Schluß des Blattes.)
Enutscheidungen des Reichsgerichts. 88
Nach § 99 1 8 Preuß. Allg. Landrechts darf auch in den Drivatfluͤssen, zum Nachtheil der Nachbarn und Uferbewohner, znch Hemmung des Ablaufs derselben nichts unternommen oder vrrändert werden. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs⸗ kericht, VI. Zivilsenat, durch Urtheil vom 21. November 1895 aus⸗ gesprochen: i einem Brückenbau über einen Privatfluß seitens us Eigenthümers desselben haftet dieser für die dadurch bewirkte Hemmung des Ablaufs des Flusses und den daraus erwachsenen Schaden der Nachbarn und Userbewohner nur dann in so weit, ils ihn bei der Brückenanlage ein Verschulden trifft. 8 ha. a. O. enthält kein absolutes Verbot der Hemmung d Wasserablaufs in Privatflüssen, dessen Uebertretung nach § 13
8.R. 1 3, § 16 16 eine Haftung auch für zufälligen Schaden nac sich zoge. Ließe der Wortlaut hierüber noch einen Zweifel, so drich doch entscheidend dafür 5 97, Allg. L⸗R. 1,8 .. Nur in 0 2 ist der Ei . vatflusses in seinem Eigenthumsrecht vischränkt, so Veranstaltungen enthalten muß, 8 88.4 d selsgablan⸗ . lechebett 8*
nmen. Diese Verpflichtung kommt, wenn der Eigenthümer de ebatä es ein Eisenbahnunternehmer ist, der den Fluß zu den Zwecken der Eisenbahn überbrückt, mit dessen im Prinzip aus § 14 des Ge⸗ en vom 3. November 1838 folgenden Verpflichtung zur Herstellung a-nen. Schutz der Nachbarn erforderlichen Einrichtungen überein und be⸗ egen ebensowenig wie diese Verpflichtung eine Haftung der Eisen⸗ dün für den in der Vergangenheit liegenden, nicht vorausseh⸗ auch nn Schaden. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ist vielmehr das hier die Entschädigu icht durch ein Verschulden bedingt, samk ann nicht vorliegk, wenn der Handelnde bei schuldiger Aufmerk,⸗
eit die Schädlichkeit seines Thuns nicht hat erkennen können.
(23 95.)
„— Die im Interesse der Ortsgemeinde geschehene Ver⸗ vüigerung des Eee. seitens der Polizeibehörde, welche wird der zuständigen Behörde als ungerechtfertigt aufgehoben n berchtigt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivil⸗ gemei, vom 25. November 1895, im Gebiet des Preußischen All⸗ der 89 Landrechts den am Bauen Gehinderten, den ihm aus
auverweigerung entstandenen Schaden von der Orts⸗
gemeinde einzufordern, gleichviel ob der Gemeinde
8* 88 ö 89. “ 22
er nicht. „Allerd önnen die den §§ 73 — 75 der Einleitung des Allg. L.⸗R. einen Entschädigungs⸗ anspruch gegen die Beklagte nur dann herleiten, wenn die Auf⸗ opferung, zu welcher ihr Erblasser infolge der ungerechtfertigten polizei⸗ lichen Anordnungen genöthigt wurde, zum Wohle des gemeinen Wesens und speniell im Interesse der beklagten Stadt⸗ gemeinde geschehen war. Trifft aber diese Voraussetzung zu, was im vorliegenden Falle als feststehend anzusehen ist, so muß die Beklagte den durch die ungerechtfertigten Anordnungen verursachten Schaden ohne Rücksicht darauf ersetzen, ob ihr infolge der Aufopferung des Erblassers der Kläger ein wirklicher Vermögens⸗ vortheil erwachsen ist oder nicht. Insbesondere läßt sich hierbei der Gesichtspunkt der Bereicherung in keiner Weise verwerthen, da unter den vorliegenden Verhältnissen garnicht die Rede davon sein kann, daß infolge der polizeilichen Anordnungen aus dem Vermögen des Erblassers der Kläger etwas in das Vermögen der Beklagten über⸗ gegangen sei.“ (224/95.)
— Im Handelsverkehr gilt, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, I. Zivilsenats, vom 4. Dezember 1895, der Grundsatz, daß Schweigen auf eine Anfrage oder Anzeige, welche ein hereiss bestehendes Vertragsverhältniß betreffen und zu einer Antwart Anlaß bieten, gegen denjenigen Kontrahenten auszulegen ist, der eine Gegenäuße unterlassen hat, obgleich dieses Verhalten nach Lage der Umstände geeignet war, den anderen zu einem ihm nach⸗ theiligen Thun oder Unterlassen zu bestimmen, oder mit anderen Worten: obgleich die Rücksicht auf Treu und Glauben eine Antwort erforderte. (251/95.)
erwachsen aus
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
b 29, § 28 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 autet:
„Personen, welche infolge eintretender Erwerbslosigkeit aus der Kasse ausscheiden, verbleibt der Anspruch auf die gesetzlichen Mindestleistungen der Kasse in Unterstützungsfällen, welche während der Erwerbslosigkeit und innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen n dem Ausscheiden aus der Kasse ein⸗ treten, wenn der Ausscheidende vor seinem Ausscheiden mindestens drei Wochen ununterbrochen einer auf Grund dieses Gesetzes errichteten Krankenkasse angehört hat.“
Diese Bestimmung greift nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerechts, III. Senats, vom 19. September 1895, dann Platz, wenn während der Erwerbslosigkeit ein Unterstützungsfall ein⸗ tritt, d. h. wenn der Beginn der Krankheit, um derenwillen “ beansprucht und gewährt wird, in die Zeit der rwerbslosigkeit fällt. Fst dagegen die Krankheit, d. h. ein Zustünd. welcher ärztliche Behand⸗ lung, Armei u. s. w. erfordert, bereits während der Mitglied⸗ schaft entstanden, so wird der hierdurch begründete Anspruch des Mit⸗ gliedes davon nicht berührt, daß dieses inzwischen erwerbslos wird und erst während der Zeit der Erwerblosigkeit ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. „Im vorliegenden Fall ist der Er⸗ krankte, nachdem er am 20. April 1893 aus der Arbeit getreten ist, am 21. April in das Krankenhaus einer Magenkrankheit auf⸗ genommen worden, die nach etwa 10 naten zu seinem Tode geführt hat. Unter diesen Umständen lag die Annahme, daß der Beginn der Krankheit, an der der Erkrankte perstorben ist, bereits in die Zeit fiel, wo er noch Mitglied der Beklagten war, so nahe, daß es einen wesentlichen Mangel des Verfahrens bedeutet, wenn der Vorderrichter es unterlassen hat, diesen für den Ausfall der Entscheidung maß⸗ geblichen Punkt durch Einziehung eines Gutachtens des behandelnden Arztes oder in sonst geeigneter Weise näher aufzuklären und festzu⸗ stellen.“ (II. 1163.)
— Das kommunalrechtliche Bestehen der Gutsbezirke im preußischen Staat ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ erichts, I. Senats, vom 27. September 1895, von den privatrecht⸗ sichen Dispositionen des Eigenthümers am Grund und Boden über diesen unabhängig; es können also Gutsbezirke als solche niemals durch Zerstückelung des Guts allein, sondern nur durch einen entsprechenden Akt der Staatshoheit (durch die Entschließung des Landesherrn) aufgehoben werden, der Gutsherr kann sich seiner guts⸗ herrlichen Pflicht, insbesondere der provinzialrechtlichen gutsherr⸗ lichen Schulunterhaltungslasten, nicht willkürlich durch einseitige Handlungen, wie durch Parzellierung des Grund und Bodens, durch Veräußerung oder Ablösung der ihm an demselben zustehenden Rechte entledigen. Dasselbe gilt namentlich auch in dem Gebiet der Schulordnung für die Elementarschulen der Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845. „Der Begriff des Gutsherrn ist in dem Gesetz vom 11. Dezember 1845 kein anderer als nach emeinem Preuf chen Recht. Wenn der § 47 daselbst die Verthei⸗ ’5 der Schullasten zwischen mehreren zum Schulbezirke gehörigen Gutsherren nach der Zahl der en ihrer Hintersassen als die Regel vorschreibt, so berechtigt dies keineswegs zu dem daraus von der Revision gezogenen Schluß, daß unangesessene Gutsherrschaften — nicht etiwa nur beitragsfrei, sondern sogar — dem Gesetze unbekannt, im Bereiche desselben der rechtlichen Eristenz nicht fäbig seien. Bei der Aufstellung jener Vertheilungsnorm hat der Gesetzgeber allerdings nur den gemein⸗ gewöhnlichen Fall der Konkurrenz von Gutsherren mit Grundbesitz und Hintersassen im Auge gehabt und diesen allein geregelt, aber durchaus nicht den ebenfalls möglichen und gar nicht selten, haupt⸗ sächlich auf Seiten des Domänenfiskus vorkommenden Fall des Vor⸗ handenseins und der Beitragspflicht eines Gutsherrn ausschließen wollen, der entweder gar keinen oder doch keinen von Hintersassen be⸗ wohnten Grund und Boden im Schulbezirk besitzt“. (I. 1236.)
— Der Mangel einer polizeilichen Bauerlaubniß hinsichtlich der Errichtung einer Anlage bewirkt, nach einem Urtheile des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 16. November 1895, nicht ohne weiteres einen unstatthaften, von der Polizeibehörde abzustellenden Zustand; ein solcher Zustand ist vielmehr erst dann vor⸗ handen, wenn die ohne Erlaubniß ausgeführte Anlage gegen das be⸗ stehende, dem Schutze der Polizeibehörde anvertraute öffentliche Recht verstößt. „Die in dem Bescheide des ö—— zu B.) erörterte Frage, ob zur rrichtung des streitigen Bauzaunes polizei⸗ liche Erlaubniß erforderlich war oder nicht, kann für das vorliegende Verfahren ganz dahingestellt bleiben. Darauf würde es nur an⸗ kommen, wenn es sich um die Bestrafung des Klägers 8 Ueber⸗ tretung der Baupolizeiordnung bezw. auf Grund des § 367 Nr. 15 des Strafgesetzbuchs handelte. Für die 4* zur Entscheidung stehende Frage der Rechtmäßigkeit der polizeili Anordnung, durch welche die Beseitigung des Jaunes verlangt worden ist, kann der Mangel der etwa erforderlich gewesenen polizeilichen Erlaubniß nicht von Be⸗ deutung sein.“ (IV. 1593.) b
Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Cholera.
Gesundheitswesen,
an 1 Einer Bekanntmachung des Medizinal⸗Departements
Ruß 1 zufolge sind in St. Petersburg seit dem 24. Februar Cholerafälle nicht 1.““ 2⸗9 ist Rußland nunmehr als cholera⸗ rei zu erachten. Egyplen. In Alexandrien wurde, nach einer Mittheilung vom 7. März, neuerdings in je etwa zwei Tagen eine Erkrankung festgestellt.
Ostindien. Kalkutta. Vom 9. bis 15. Februar starben
en an Cholera, 2 an Pocken und 257 an Fiebern.
Berschledene Erkrankungen.
Pocken: Odesa 2, St. Petersburg 3 Todesfälle; London 4 (Krankenhäuser), Paris 12, St. Petersburg 11 Erkrankungen; Fleck typhus: St. ersburg 2 Todesfälle und 9 Erkrankungen; Rück⸗ fallfieber: St. Petersburg 16 Todesfälle und 213 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗York 3 Todesfälle; Regierungsbezirk Münster 3 Erkrankungen; Keuch eer 110 Todesfälle; Stockholm 47 Wien 74 Erkrankungen; Influenza: Mehr als 2 Todesfälle in Berlin (3), London (18), Moskau 2 Frankfurt a. O. 41, Nürn⸗ berg 205, “ 248, Stockholm 66 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern -, e aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 1,30 %): in Darmstadt, Kasse und Venedig — Erkrankungen kamen vor in Berlin 40, Breslau 42 in den egierungsbezirken Arnsberg 326, Düsseldorf 115 Königsberg 140, Posen 133, Stettin 138, in Hamburg 99, Budapest 154, Christiania 37, St. Petersburg 244, Wien 282 — an Diphtherie und Croup (Durchschnitt aller deutschen Berichts⸗ orte 1881/90: 4,49 %): in M.⸗Gladbach — Erkrankungen wurden ge⸗ meldet in Berlin 89, Kopenhagen 40, London 102 (Krankenhäuser), Paris 93, St. Petersburg 72, Wien 71 — desgl. an Scharlach in Berlin 48, Edinburg 42, Kopenhagen 35, London 217 (Kranken⸗ häuser), Paris 64, St. eetersburg 114, Wien 128 — desgl. an Unterleibstyphus in St. Petersburg 150.
“
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. März 1896 beträgt der gesammte Kassenbestand 974 619 000 (1895 1 129 107 000) ℳ, hat sich aiss der Vorwoche gegenüber um 1 591 000 ℳ vermindert (1895 Abnahme 272 000 ℳ), der Metallbestand allein zeigt aber eine Zunahme um 360 000 (1895 Zunahme 2 644 000) ℳ Der Bestand an Wechseln von 593 916 000 (1895 466 734 000) ℳ zeigt eine Zunahme um 15 306 000 (1895 Zunahme 11 290 000) ℳ und der Bestand an Lombardforderungen mit 82 279000 (1895 65 735 000) ℳ eine solche um 3 485 000 (1895 Abnahme 446 000) ℳ; auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ist also ein Zugang um 18 791 000 (1895 Zunahme 10 844 000) ℳ eingetreten. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 014 940 000 (1895 993 273 000) ℳ um 18 687 000 (1895 Zunahme 19 702 000) ℳ höher als in der Vorwoche, und die sonstigen täglich fälligen Verbind⸗ lichkeiten (Giroguthaben) von 523 697 000 (1895 556 742 000) ℳ haben sich um 4 697 000 (1895 Abnahme 6 937 000) ℳ vermindert.
.
erläßt mit Zustimmung des
Der Polizei⸗Präsident von Berlin eine vom 11. März datierte
Magistrats für den Stadtkreis Berlin . Verordnung, die folgende Bestimmungen enthält: Jeder
nhaber eines offenen Geschäftslokals ist verpflichtet, an seinem Beschäftslokal in einer von der Straße aus deutlich erkennbaren Schrift entweder seinen vollen bürgerlichen Vor⸗ und Zunamen oder die Bezeichnung seiner im Handels⸗ oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firma anzubringen. Die angeordnete Bezeichnung des Geschäftslokals hat mit der Neueröffnung eines Geschäfts zu erfolgen. Bestehende offene Geschäfte haben den Vor⸗ schriften dieser Verordnung bis zum 1. Mai 1896 zu genügen. Die etwa erforderlichen Aenderungen der Aufschrift sind spätestens eine Woche nach Eintritt des Ereignisses, welches die Aenderung erforder⸗ lich macht, zu bewirken. Für die Befolgung der getroffenen Bestim⸗ mungen der Verordnung ist neben dem Inhaber auch derjenige, welcher die Verwaltung des Geschäfts führt, verantwortlich. Zuwiderhand⸗ lungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden mit Geld⸗ strafe bis zu 30 ℳ, an deren Stelle im Unvermögensfall entsprechende Haft tritt, geahndet. Die Verordnung tritt mit dem 1. April 1896
in Kraft.
Essen a. d. Ruhr, 26. März. (W. T. B.) Das Kohlen⸗ syndikat tritt am 30. d. M. zu einer Zechenbesitzer⸗Versammlung zusammen, um, wie die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ meldet, darüber Be⸗ schluß zu fassen, ob die jeweili —— prozentuale Einschränkung der Förderung auch für neue Schachtanlagen gelten müsse.
Wien, 26. März. (W. T. B.) Die Noten beider Regierungen beantwortend, erklärt die Oesterreichisch⸗Ungarische Bank, sie sei nicht in der Lage, auf die mitgetheilten Bedingungen wegen der Erneuerung des Privilegiums in eine Vereinbarung einzugehen, jedoch bereit, zur Erzielung einer für beide Theile annehmbaren Vereinbarung zu verhandeln. —
St. Petersburg, 26. März. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗ bote“ veröffentlicht das Freree betreffend die Preisrichter und die Preise für die diesjährige nAeilun in Nischnij⸗Nowgorod, sowie eine Kaiserliche Ordre, durch we che das Zusatzübereinkommen zu der Konvention, beitreffend den Waarentranspo Eisenbahnen, vom 2. November 1890 genehmigt wird. Verkehrs⸗Anstalten.
Vom 1. April ab dürfen Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegenstände aus Deutschland im Postwege nach Egypten in Rücksicht auf die dort stattfindende Kontrole nur noch in Kästchen mit Werthangabe verschickt werden. Die Ver⸗ sendung von derartigen Gegenständen in Postpacketen ist im Verkehr nach Egypten nicht mehr zulässig.
Tilsit, 25. März. (W. T. B.) Die Schiffahrt auf der Memel ist heute wieder eröffnet. .
Bremen, 26. März. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Graf Bismarck“ ist am 24. März Abends in Antwerpen angekommen. Der Schnelldampfer „Spree“ hat am 25. März Vormittags Dover passiert. Der Schnelldampfer „Saale“ hat am 25. März Nachmittags Hurst Castle passiert. Der Schnelldampfer „Ems“ ist am 25. März Morgens in New⸗ York angekommen. 5
Theater und Mufik.
11““ Berliner Theater. 8
Ludwig Anzengruber's Volksstück „Der Meineidbauer“
fand gestern Abend bei seiner ersten Aufführung auf dieser Bühne eine fast begeisterte Aufnahme. Eine reine, kräftige Luft geht von diesem bäuerlichen Drama aus, welche die Herzen stärkt und die Sinne klärt, die unter den raffinierten, sittlich und ästhetisch nicht immer sauberen Klügeleien der modernen literarischen Strömung erkaltet und matt eworden sind. Die Darsteller thaten ihr Bestes, um die unverfälschte
atur des Volks im Kampf mit dem bitteren Ernst des Lebens bSne und ergreifend zu gestalten. Herr Max Pohl zeichnete den Meineidbauern, der sich selbst und seinem Sohn gegenüber durch listige, schlaue Winkel⸗ züge sein Verbrechen zu einem Gott wohlgefälligen Werk stempeln möchte, naturwahr und fesselnd. Der Darsteller verband die Be⸗ schränktheit und frömmelnde Spitzfindigkeit der Gedanken des Kreuz⸗ weghofbauern zu einer glaubhaften Einheit, die alse wensgich⸗ Schwäche Mitleid erzeugt und doch zugleich ein Lächeln erweckt. Herr Wehrlin spielte den Bauernsohn, der als mah⸗ nendes Gewissen zu seinem Vater heimkehrt und der dur seine Liebe zu Vroni dem sittlichen Rechtsbewußtsein auch durch die That zum endlichen Sieg verhilft, mit starkem Gefühl und guter
ltung. Die Rolle der Vroni führte Frau Geßner mit gewandter Rede, die allerdings für bäuerliche Feee1e. ·8 zuweilen etwas zu vornehm klingt, muthig und kraftvoll durch. Herr Sommerstorff als Vroni's verlotterter Bruder Jakob fand in der Sterbescene ergreifende Töne für den Ausdruck des Dankes, in der heimathlichen Hütte bei der Großmutter und Schwester sterben zu dürfen. Die hingebende Liebe in der Sterbestunde zwischen diesen armen und sonst doch recht trotzigen Menschen wirkt in ihrer schlichten dichterischen Gestaltung tief rührend. Auch der poetische Gehalt der Scene, in welcher der verzweifelte Meineidbauer aus Nacht und Sturm in die entlegene Hütte der Baumahm tritt, die den Nichten gerade die