beschränkte, die durch die E
inzelberichte gegeben werden, vermag daß dieser cht zutrifft, insbesondere dafür angezogen hat. Subjektive ng nur insoweit enthalten, als sie erjenigen Urtheile ergeben, die aus en sind, und als sie nur da vor⸗ sofort durch die Angabe der Thatsachen, auf erschöpfend begründet sind. Der Herr Vorredner 6 der Zusammenstellung gesagt sei: schäfte scheinen die Thätigkeit der Beamten llzusehr zu beeinträchtigen.“ es Urtheil lediglich sachen benutzt, aus d wenn der Herr eite 6 der Berichte wenn ich sage: es „sondern es ist das Urtheil, Einzelberichten, die ihm vorgelegen haben. hat der Herr Vorredner insofern einen Zusammenstellung hervorgehoben, Zahl der von den Fabrikaufsichts⸗ angegeben sei, daß dagegen die be fehle, sodaß man also mit ob in Bezug auf die Entwicklung amten eine Besserung gegen früher es wäre ja zu machen, daß man Betriebe zu der Zahl der revisions⸗ 8 würde aber nur zu machen sein einen Zählung, oder etwa dadurch, „in deren Bezirk sich revisionspflichtige zu einer besonderen Aufnahme darüber veranlaßte. ser Beziehung an Zahlen vorfinden, olut richtig sind die Zahlen weil toto die in dem Bestande derungen vorkommen. Ich kann entgegen zu kommen, in Aussicht in den künftigen Berichten chaffen, als sie jetzt besteht.
Vorwurf, zumal in seiner Allgemeinheit, ni nicht bei dem Beispiel, das er Urtheile sind in der Zusammenstellu sich als eine Zusammenfassung d den Einzelberichten geschöpft word kommen, wo sie denen sie beruhen, hat moniert, „Die Kesselrevisionsge im Interesse, des Arbei Der Verfasser der Zusammenstellung hat a als Eingang für die Aufzählung der einzelnen Tha denen sich dieses Urtheil zusammenfassen läßt, un Vorredner die Güte haben will, einen Blick auf S zu werfen, so wird er mir nicht Unrecht geben, ist das nicht ein Urtheil des Verfassers das sich ergiebt aus den Nun, meine Herren, der vorliegenden als er es beklagt hat, daß zwar die beamten vorgenommenen Revisionen Zahl der revisionspflichtigen Betrie Sicherheit nicht übersehen könne, der Thätigkeit der Fabrikaufsichtsbe Meine Herren,
daß auf Seite
terschutzes nicht mehr a
eingetreten sei. das Verhältniß der revidierten pflichtigen Betriebe feststellte; da entweder im Wege einer allgem daß man die Aufsichtsbehörden Betriebe befinden, Meine Herren, w beruht wesentlich auf Schätzung, nicht und können es auch nicht sein, der revisionspflichtigen Betriebe Aen dem Herrn Vorredner aber, um ihm stellen, daß wir den Versuch machen in dieser Beziehung eine größere Klarheit zu s Im üͤbrigen möchte ich ihn aber noch darauf aufmerks daß eine Besserung in Bezug auf beamten sich schon aus den Zahlen er sammenstellung 78 097 Betriebe revidiert worden sind, und wenn die Betriebe im Jahre 1895 auf 86 514 gestiegen ist, geben, daß sich schon aus dieser Steigerung ein auf die Vermehrung der Thätigkeit der dann wird ziehen lassen,
as Sie in die
am machen, die Thätigkeit der Revisions⸗ giebt, die die vorliegende Zu⸗ im Jahre 1894 Zahl der revidierten wird er mir zu⸗
beispielsweise
Fabrikaufsichtsbeamten auch wenn man annimmt, daß sich in Etwas in⸗ zwischen auch die Zahl der Betriebe vermehrt hat. orredner noch von dem Verhältniß der Es ist ja gewiß ein pektor der Vertrauens⸗ ch in denjenigen an den Fabrikinspektor ommen, daß in Bezug und Fabrikinspektoren eine äre. Im Gegentheil, nach kann ich konstatieren, daß wenigstens aß der Verkehr der Arbeiter mit st, während aus keinem Be⸗ daß die Arbeiter gegenüber dem zurückhaltender geworden seien. es bilden diese Beziehungen zwischen Arbeitern u beamten ein nicht ganz leichtes Kapitel, und es i auch bei dem größten Fleiß und Eifer, beamten nach dieser Richtung hin entwickeln kurzer Zeit zu einem idealen werde. der Dinge nicht erwarten;
Nun hat der Herr V Fabrikinspektoren zu den sehr erstrebenswerthes Ziel, daß der Fabrikins mann des Arbeiters wird, und daß der Arbeiter si Angelegenheiten, die ihm zum Druck gereichen, wende. Ich habe aus den Berichten nicht entn auf das Verhältniß zwischen Arbeitern Verschlechterung gegen früher eingetreten w der vorliegenden Zusammenstellung aus 25 Bezirken berichtet wird, d den Aufsichts
Arbeitern gesprochen.
beamten reger geworden i zirk der Bericht dahin lautet, Fabrikaufsichtsbeamten Meine Herren, nd Fabrikaufsichts⸗ st nicht zu erwarten, den die Fabrikaufsichts⸗ „daß das Verhältniß in Das läßt sich nach der Natur ich brauche mich darüber nicht weiter zu aber auf diesem Gebiet ein Fortschritt zu ver ist, so ist er einmal mit Freuden zu begrüßen, läßt sich daran die Hoffnung knüpfen, daß auch Fortschritt sich ergeben wird.
Dann hat weiter der Sprache gebracht, es
und vor allen Dingen in Zukunft ein weiterer
Herr Vorredner wieder den Wunsch zur möge eine weibliche Fabrikaufsicht ei Die Reichsverwaltung kann n dazu nichts thun. Ob weibliche Fabrikin kommen sollen oder nicht, ist Landessache.
preußischen Regierung ist den Herren h vorigen Jahre; danach hat positiv gegen die V
Lage der Gesetzgebung spektoren zur Verwendung Die Auffassung der Königlich ier vorgetragen worden im sich der damalige Herr Handels⸗Minister fte im Fabrikaufsichts⸗ zu der Annahme, daß preußischen Regierung ich kann deshalb denjenigen „nur anheimstellen, ihre Be⸗ allein von Erfolg begleitet sein können, ußischen Regierung.
Die Fabrikinspektoren⸗Beri sie bieten den Beweis da
gend durchgeführt sind. er Zentralstelle,
erwendung weiblicher Krä dienst ausgesprochen. Ich habe keinen Grund in dieser Beziehung in den Anschauungen der eine Aenderung eingetreten sei, und Herren, die sich dafür interessieren mühungen da einzusetzen, wo sie d. h. also bei der Königlich pre
Abg. Fischer (Soz.): keine großen Neuigkeiten, Arbeiterschutzgesetze nicht genü den Fabrikinspektoren an Verstaͤndigung Fabrikaufsichtsbeamten namentlich wo die es sind dabei Mißstände entdeckt en nicht hätte entdecken können. Aufsichtsbeamten zu rbeiterorganisationen da bst feststellt, daß Kontra Bezeichnend sind auch die Ausstandsbewegungen; auf seiten der
chte bringen für, daß die
durch welche ihre Sprechstunden
Arbeitervertretunge die man bei In Preußen bestehen aber Arbeitervertretungen. hin gewirkt, wie das che fast garnicht rungen der Be⸗ sie beweisen, daß die Be⸗ ber stehen; denn die Arbeiter
und Aufrührer bezeichnet. Reichsamt des J en unterdrückt, wie sie sich namentli chen Beamten finden. nspektionen
eziehungen der Jedenfalls haben die Reichsamt des Innern sel vorgekommen sind. richte über die amten durchaus werden darin als Unruhestifter
licht hat, sind sol in den Berichten einmal die Fabriki
die Fabriksaufsicht Bestimmungen über und der weiblichen illusorisch bleiben
che Bemerkung Man müßte do 1 in die Hände des Reichs ie Reichsverwaltung dazu die Hausindustrie auszudehne 1 jugendlichen
während sie jetz gendlichen und weiblichen Arbeiter ie gedrängt werden? Bei Ausdeh⸗ dustrie wird allerdings die Zahl der
Arbeiter wirksa eiben, weil die ju Fabrik in die Hausinduft nung der Aufsicht auf die Hausin
m werden,
“ “ Beamten erheblich vermehrt werden müssen. Auch wie viele revi pflichtige Betriebe vorhanden sind, sollte doch endlich einmal pistong. werden; es würde sich dann zeigen, daß hauptsächlich die großen Fa⸗ briken mit zahlreichen Arbeitern revidiert werden; gerade die kleinen Betriebe aber sind diejenigen, in welchen die meisten Uebertretungen vorkommen, und diese werden selten oder garnicht revidiert. Fn Bapern hat man in Aussicht genommen, auch Arbeiter zur In⸗ zuziehen, und Hessen wird zuerst weibliche Aufsicht ein⸗ 5 zf Preußen aber wird keine Aussicht nach dieser Richtung in eröffnet.
Staatssekretär des Boetticher:
Ob der Reichstag der Aufforderung des Herrn Vorredners folgen und die Fabrikinspektion zur Reichssache machen wird, habe ich ab⸗ zuwarten und kann dem Herrn Vorredner nur anheimgeben, dahin gehende Anträge im Reichstage einzubringen. Sollte der Reichstag ihnen die Zustimmung ertheilen, so werden diese Anträge an den Bundesrath gehen und dort einer sorgfältigen Erwägung unterzogen werden. Ich glaube aber kaum, daß der Reichstag das Bedürfniß empfinden wird, die Gewerbeaufsicht zur Reichssache zu machen. Mit einer solchen Maßregel würde nicht vorgegangen werden können ohne eine ganze Reihe von sonstigen Aenderungen in dem Verhältniß der Bundesstaaten zum Reich, und ich glaube kaum, daß die Zeit dazu angethan ist, auf diesem Gebiet einen Versuch zu machen. Vor⸗ läufig handelt es sich darum, das gegenwärtig geltende Gesetz zur Durchführung zu bringen. Das gegenwärtig geltende Gesetz aber ordnet die Fabrikaufsicht nicht als eine Reichssache, und ich bin des⸗ halb wohlberechtigt, diejenigen Beschwerden, welche bezüglich der Handhabung der Fabrikaufsicht vorzubringen sind, zunächst an die Landesinstanzen zu verweisen. Damit nehme ich keinem der Herren Abgeordneten die Gelegenheit, hier im Reichstage seine Klagen vor⸗ zubringen; nur soll er nicht von der Reichsverwaltung verlangen, daß sie sofort auf diese Klagen hin in Thätigkeit tritt und den Landesregierungen Ersuchen zugehen läßt, die an der Hand der Thatsachen, die vorgekommen sind, vielleicht materiell gar keine Begründung haben.
Meine Herren, die Darstellung des Herrn Vorredners über den Zustand der Fabrikaufsicht, wie er sich aus dem vorliegenden Bericht ergiebt, war — ich kann ihm diesen Vorwurf nicht ersparen — eine einseitig gefärbte. Er hat mit vielem Bemühen alles das zu⸗ sammengetragen, was noch einen Schatten wirft auf das Verhältniß der Fabrikaufsichtsbeamten zu den Arbeitern, auf das Verhältniß der FabrikaufsichtsIbeamten zu den Berufsgenossenschaften und überhaupt auf die Thätigkeit dieser Beamten, und er hat sich sogar dazu herbeigelassen, Privatäußerungen eines Fabrikaufsichts⸗ beamten, die bei Benutzung der Pferdebahn gefallen sind, aufzugreifen, um daraus zu deduzieren, daß diese Beamten eine ganz mangelhafte Institution seien. Nun, wenn man Privatäußerungen der Sozial⸗ demokratie aufgreifen wollte, da würde eine schöne Blumenlese zu⸗ sammenkommen, eine Blumenlese, die den Herren garnicht angenehm sein würde. Mir ist neulich noch ein Brief eines ehemaligen Sozial⸗ demokraten zugekommen — ich mache keinen Gebrauch davon —, darin erscheinen die Führer just in demselben Lichte, in welchem jener Fabrikaufsichtsbeamte diejenigen Agitatoren, die in Lübeck thätig ge⸗ wesen sind, geschildert hat. Nun, meine Herren, ich sehe gar nicht ein, weshalb Sie das auf sich beziehen, wenn ein Fabrikaufsichts⸗ beamter in einem Pferdebahnwagen sich dahin äußert, der Lübecker Strike sei eine Frucht der Agitatoren, die in Lübeck ihr Wesen trieben. Keiner von Ihnen ist ja in Lübeck gewesen, also haben Sie ja gar⸗ nicht nöthig, hier zu konstatieren, daß dort sozialdemokratische Agitatoren es gewesen sind, die zu schützen Ihre Aufgabe wäre.
Nun, meine Herren, wie der Herr Vorredner die Inspektions⸗ berichte, von denen er selber sagte, daß sie ein Gegenstand seines eifrigen Studiums gewesen wären, wie er sie gelesen und wie er sie ausgenutzt hat, davon nur einige kleine Beispiele. Ich hatte bei meiner früheren Ausführung gesagt, der Vorwurf des Abg. Schneider, daß in den In⸗ spektionsberichten zu viel subjektive Urtheile desjenigen Beamten ent⸗ halten wären, der die Zusammenstellung dieser Berichte gemacht hat, und daß es den Vorzug verdiene, wenn der Verfasser dieses Berichts sich mehr auf die Feststellung von Thatsachen beschränkt hätte, — ich hatte diesem Monitum gegenüber darauf verwiesen, daß die sub⸗ jektiven Urtheile sich lediglich als die Einleitung, gewissermaßen als die Quintessenz dessen ergeben, was nachher in thatsächlicher Be⸗ ziehung ausgeführt und aufgeführt sei.
Ich hatte dann hingewiesen auf die Seiten 6 und 7 der Zu⸗ sammenstellung, wo das Urtheil: „Die Kesselrevisionsgeschäfke scheinen die Thätigkeit der Beamten in Bezug auf den Arbeiterschutz nicht allzu sehr zu beeinträchtigen“, durch die thatsächlichen Angaben begründet werde. Daraufhin sagt nun der Herr Vorredner: diese Vertheidigung sei eine ganz unberechtigte; der Vorwurf des Herrn Abg. Dr. Schneider sei durchaus begründet, und wie von seiten des Verfassers dieses Generalberichts auch aus den Thatsachen, die den einzelnen Berichten entnommen sind, ganz falsche Schlüsse gezogen worden seien, das ergebe sich aus Seite 9, bis zu welcher wohl meine Lektüre nicht gelangt sein dürfte. Hier sage der Generalberichterstatter: „von seiten der Orts⸗ polizeibehörden fanden die Aufsichtsbeamten fast durchweg Entgegen⸗ kommen und Unterstützung“, und nachher stehe dort zu lesen: „die Thätigkeit der Ortspolizeibehörde sei im allgemeinen noch eine un⸗ genügende.“ Daraus deduziert der Herr Vorredner: mit dem günstigen Urtheil, das der Verfasser des Generalberichts über die Polizeibehörde gefällt hat, muß es doch nicht viel auf sich haben, denn aus dem folgenden Satz ergiebt sich ja gerade, daß über diese Polizeibehörden geklagt wird. Aber wenn der Herr Vorredner die Güte haben will, noch einmal die Seite 9 anzusehen, was findet er dann? Er findet dann, daß zuerst von dem Entgegenkommen der Ortspolizeibehörden gegenüber den Fabrikaufsichtsbeamten die Rede ist, und daß in dem zweiten Satz die Rede ist von der selbständigen Aufsichtsthätigkeit der Ortspolizeibehörden. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge, und die Argumentation des Herrn Vorredners widerlegt mich daher in keiner Weise.
Um noch einen weiteren Beweis für das aufmerksame und frucht⸗ bare Studium der Inspektorenberichte durch den Herrn Vorredner zu erbringen, will ich Folgendes erwähnen: Er hat gemeint, ein sehr wesentlicher Theil des Berichts des Fabrikaufsichtsbeamten aus Frank⸗ furt a. O. sei nicht in den Generalbericht übergegangen, nämlich derjenige Theil, der sich auf die Revisionen von Ziegeleien bezieht. Wenn der Herr Vorredner aber die Güte haben will, seine Blicke auf Seite 249 zu wenden, so findet er hier gerade das, was er vermißt hat, und ausdrücklich unter Bezugnahme auf den Bericht aus Frankfurt a. O
Innern, Staats⸗Minister Dr. von
+ Beauftragten ist ein junges, die
Ich könnte diese Blumenlese noch erweitern, will aber, um nicht zu lang zu werden, nur noch auf einige andere Bemerkungen des Herrn Vorredners übergehen. Der Herr Vorredner hat darüber ge⸗ klagt, daß keine Konferenzen der Fabrikaufsichtsbeamten stattfinden. Das ist thatsächlich unrichtig. In Preußen sowohl wie in Bayern werden Konferenzen der Fabrikaufsichtsbeamten abgehalten; und im übrigen wird auch von Reichswegen darauf hingewirkt, daß ihre Thätigkeit einheitlich geregelt werde, soweit sie als eine einheitliche nach denselben Geundsäten zu führende sich darstelt. Daß natürlich nicht durchweg eine volle Uebereinstimmung in der Geschäftsführung der Fabrikaufsichtsbeamten herbeizuführen ist, das liegt auf der Hand. Das Individuum wird immer seine Eigenthümlichkeiten auch in seine Geschäftsführung übertragen, und da die Individuen nicht alle über einen Leisten geschlagen sind, so kann auch ihre Geschäfts⸗ führung nicht über einen Leisten geschlaͤgen werden. .
Der Herr Vorredner hat dann gegenüber den Fabrikanten den
Vorwurf erhoben, daß sie gegen die Organisationen der Arbeiter ein⸗
genommen wären, daß sie namentlich eingenommen wären gegen die Einrichtung der Arbeiterausschüsse. Auch dieser Vorwurf ist in der Allgemeinheit nicht richtig. Arbeiterausschüsse sind in sehr vielen Fabrikationsstatten errichtet und erfreuen sich da auch der vollen Anerkennung der Unternehmer.
Nun hat der Herr Vorredner von dem Koalitionsrecht der Ar⸗ beiter gesprochen und hat gemeint, man sei sehr geneigt, es den Arbeitern zu verkümmern, während man die Bildung von Syndikaten, von Trusts, bei den Unternehmern für ganz natürlich halte. Mir ist keine Regierungsmaßregel bekannt, aus der der Herr Vor⸗ redner einen Vorwurf dahin ableiten könnte, daß den Arbeitern das Koalitionsrecht verkümmert würde. Insbesondere hat gerade der Verlauf des neuesten Hamburger Strikes den Beweis geliefert, daß von seiten der Behörden dem Zusammenwirken der Arbeiter auf dem Gebiete ihrer Interessen nach keiner Richtung ein Zwang auf⸗ erlegt ist. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Das werden auch die Herren Sozialdemokraten nicht leugnen können. (Wiederholte Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ich verstehe die Zwischenrufe nicht, würde aber sehr gern darauf antworten, wenn sie mir in arti⸗ kulierter Weise gemacht wären.
Nun hat der Herr Vorredner noch davon gesprochen, daß es nützlich sein werde, die Hausindustrie in die Gewerbeaufsicht hinein zu beziehen. Nun, in der Beziehung sind die Dinge bereits im Gange. Sie wissen, daß wir uns im vorigen Jahre über die Zustände in der Kon⸗ fektionsindustrie unterhalten haben. Die Kommission für Arbeiter⸗ statistik ist mit dieser Materie befaßt. Sie hat inzwischen bereits ihre Verhandlungen abgeschlossen und wird jetzt in nächster Zeit den Bericht erstatten; und es wird dann Veranlassung genommen werden, auf dem Gebiete der Hausindustrie diejenigen Mittel zu treffen, die sich im Interesse des Arbeiterschutzes als nothwendig herausstellen.
Wenn schließlich der Herr Vorredner gemeint hat, daß jetzt die Parole ausgegeben sei: „auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes mit Volldampf zurück!“, so ist er auch hierfür den Beweis schuldig ge⸗ blieben. Im Gegentheil, ich nehme für die Regierungen in Anspruch, daß sie in loyaler und einsichtiger Weise den Arbeiterschutz, den das Gesetz vorgesehen hat, auch zur Durchführung zu bringen bestrebt sind. (Bravo!)
Abg. Rösicke (b. k. F.): ie ü f Vertehe zwisce den Fe.nste Sh. 8. EE“ ”ns Aufsichtsbeamten sind gänzlich unbegründet, weil ein reger Verkehr
zwischen dre garnicht nothwendig ist. Eine emeinsame Revision der Betriebe würde die Thätigkeit beider Au ichtsorgane hemmen. Gerade der „Vorwärts“ hat sich gegen eine solche gemein⸗ same Revision ausgesprochen, weil die Beauftragten zu leicht die Mitglieder der Berufsgenossenschaften von den bevorstehenden Re⸗ visionen benachrichtigen könnten. Die staatliche Beaufsichtigung zum Zweck der Unfallverhütung ist nothwendig, weil die Arbeiter die Auf⸗ sicht seitens der Berufsgenossenschaften als nicht maßgebend aner⸗ kennen werden. Die Anstellung von Beauftragten ist den Berufs⸗ genossenschaften nicht zur Pflicht gemacht worden. Das Institut der ein ji Beamten müssen sich erst einarbeiten; aber man kann nicht sagen, daß sie ihr Amt mit weniger Eifer wahr⸗ nehmen als die staatlichen Aufsichtsbeamten.
Abg. Wurm (Soz.) wendet sich gegen die Bundesraths⸗Verord⸗ nung bezüglich der Ziegeleien vom 1. Januar 1894 und behauptet, die Feldziegeleien würden überhaupt von den Beamten nur höchst selten kontroliert. Die Leute, welche die Ortspolizei verwalten, seien nicht im stande, die Gesetze zu verstehen, zu denen ja auch immer leich wieder viele Ausnahmen gemacht würden. Der Bundesrath follte diese Verordnung wieder aufheben und die Ziegeleien den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen unterwerfen; denn er könne die kleinen Ziegeleien dadurch nicht schützen gegen die großen Ringe von Ziegeleien. Besonders edenklich ser aber die Beeinträchtigung der Sonntagsruhe in der Mühlenindustrie sowie bei den Sailson⸗ betrieben der Nahrungsmittelindustrie; durch die besonderen Bestim⸗ mungen sei die Sonntagsruhe wegen der darin zugelassenen Ausnahmen zum theil wieder abgeschafft. Die Regierung folli den Bitten der “ nachgeben und die Sonntagsruhe für sie endlich durch⸗ ühren.
Staatssekretär des Innern, Staats ⸗Minister Dr. von Boetticher:
Soweit der Herr Vorredner seine Beschwerden gegen das Reichsamt des Innern gerichtet hat, sind sie durchweg unberechtigt. Denn diese Verordnungen rühren nicht vom Reichsamt des Innern ber, und no weniger hat das Reichsamt des Innern mit ihrer Handhabung etwas zu thun.
Königlich sächsischer Geheimer Regierungsrath Dr. Fischer wende sich gegen eine von dem Abg. Fischer im Laufe seiner Rede gemacht Bemerkung gegen den saͤchstshes Minister von Metzsch. Die Sh Aeußerung, die der Minister im sächsischen Landtage gemacht habe, sei einseitig reproduziert worden. Der Minister habe bei Ver⸗ handlung einer Beschwerde über die Handhabung des Fereinsgesche auseinandergesetzt, daß hierbei Verhältnisse in Frage kämen, welch
durch zwingende,
in ein gewisses diskretionäres Ermessen stellten.
Zusammensetzung des Vereins sei, der von den Entschließungen ge troffen werde.
Abg. Möller⸗Waldenburg (Soz.) bespricht
gesetzes für dieselben. Redner macht im Verlaufe seiner Ausführungen der preußischen Bergverwaltung beleidigende Vorwürfe, Präsident Freiherr von Buol als folche rügt und als des Reichstags unwürdig bezeichnet.
Darauf wird um 6 ⁸ Uhr die weitere Berathung bis . 8 * 8 ’
Mittwoch 1 Uhr vertagt.
streng gesetzliche Vorschriften bestimmt würden, und außerdem solche Verhältnisse, welche die Entschlieungen der Behörden
Es sei selbstver⸗ ständlich, daß es bei Anwendung dieser Bestimmungen von Einfluß sein könne, welche Personen den Vereinen angehören, oder wie die
eingehend 8 Berichte der Aufsichtsbeamten über die Verhältnisse der Bergarbeiter und über die Ausführung des Unfall⸗ und Invaliden⸗Versicherungs⸗
die der
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneten.
16. Sitzung vom 12. Januar 1897. 1“ Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet en.
. eis Berathung des Lehrerbesoldungsgesetzes
ird fortgesetzt.
rtgeseg Bestimmungen über die Anrechnung der Dienst⸗
zeit an Privatschulen, in denen nach dem Lehrplane einer
offentlichen Volksschule unterrichtet wird.
Abg. Dr. Opfergelt (Zentr.) bemängelt die Bestimmung, daß die Lehrer, welche erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus einer Privatschule in den öffentlichen Schuldienst übertreten, die Alters⸗ zulagekassen⸗Beiträge nachzahlen sollen, um eine Anxechnung ihrer Dienstzeit an der Privatschule zu erreichen. Diese Bestimmung der Vorlage habe die Kommission damit zu rechtfertigen sich bemüht, daß dann die Privatschulen gute Lehrer behielten, was besonders für die Privatschulen für konfessionelle Minderheiten von Bedeutung sei. Die Kommission habe deshalb auch die Bestimmungen des § 11 für die Gewährung des Ruhegehalts maßgebend sein lassen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:
Meine Herren! Wir begegnen uns mit dem Herrn Abg. Dr. Opfergelt und auch mit den Mitgliedern der Kommission voll⸗ ständig in dem Wunsch, den Lehrern, die an Privatanstalten dem Staat helfen, die staatlichen Kulturaufgaben zu lösen, soweit wie möglich entgegen zu kommen. Wir haben das größte Interesse daran, daß den Lehrern, die in schwerem Dienst an Anstalten, die auf der christlichen Liebesthätigkeit beruhen oder an Privatschulen für kon⸗ fessionelle Minderheiten beschäftigt sind, soweit entgegengekommen werde, als es nur immer möglich ist. Wir bedauern aber, daß wir uns nicht haben überzeugen können, daß der Antrag des Herrn Dr. Opfergelt, wie er jetzt in dem Kommissionsvorschlag zu § 11 Ausdruck gefunden hat, wirklich zum Ziel führen würde; wir fürchten im Gegentheil, daß dadurch die an Privatanstalten beschäftigten Lehrer sehr geschädigt werden, weil allmählich die Praxis von selber dahin führen wird, die Uebernahme solcher Lehrer in den öffentlichen Schul⸗ dienst soviel als möglich auszuschließen um der Schwierigkeit willen, die dieser § 11 der Kommissionsbeschlüsse machen wird. Ich will nur auf das eine hinweisen, daß erstens Leistung und Gegenleistung hier in keinem richtigen Verhältniß stehen. Darüber könnte man — dem wird auch der Herr Abg. Opfergelt gern zustimmen — allenfalls noch rechten, man könnte sehr gern den Privatlehrern einen kleinen Vortheil gönnen und Billigkeit statt der Gerechtigkeit. Damit sind wir vollkommen einverstanden und durch unseren Vorschlag, ihnen 7 Jahre anzurechnen, haben wir bewiesen, daß wir ihnen thunlichst entgegenkommen wollen, soweit sich das auf rechnungsmäßiger Grundlage machen läßt. Wir haben auch nichts dagegen, daß man diese 7 Jahre im Interesse der Billigkeit auf 10 Jahre erhöht. Da wird die Sache ganz glatt verlaufen; aber so, wie es hier die Kommission beschlossen hat, wird sie nicht glatt verlaufen. Wir haben diese Gründe in der Kommission sehr ausführlich entwickelt; namentlich auf Seite 28 des Berichts hat der Herr Berichterstatter in durchaus einleuchtender Weise die Deduktionen wiedergegeben, die wir in dieser Beziehung gemacht haben. Ich will nur noch eins hervorheben: Der Schlußsatz, den der Herr Abg. Dr. Opfergelt hinzugefügt hat, wonach die Berechnung der im Privatschuldienste zugebrachten Dienstzeit auch für den Anspruch auf Ruhegehalt, nämlich auf den Ruhegehalt für Alterszulagen und für die Berechnung eines entsprechenden Theils des Ruhegehalts maßgebend ist oder sein soll, wird zu den allergrößten Sonderbarkeiten führen. Dadurch kann es vorkommen, daß ein Lehrer, der 30 Jahre an einer Privatschule thätig gewesen ist, überhaupt nach unserem Pensionsgesetz keinen staatlichen Anspruch hat auf Pension von seinem Grundgehalt, wohl aber würde er von dem Moment der Uebernahme an Anspruch auf Pension von seinen Alterszulagen haben.
Zu welchen horriblen Resultaten wird es führen, wenn der Mann von dem Grundgehalte nicht pensioniert wird, und von den 900 ℳ Alterszulagen eine kleine Pension bekommt! Diese Zustände können unmöglich im Interesse der Privatlehrer liegen. Ich möchte Ihnen anheimgeben: ändern Sie die 7 Jahre der Regierungs⸗ vorlage in 10 Jahre; damit werden die praktischen Fälle, die vorkommen, alle gedeckt werden. Ist Ihnen das zu wenig, dann bitte ich wenigstens bis zur dritten Lesung die Sache noch einmal in eingehende Erwägung zu nehmen. Wir sind bereit auszuhelfen; wir haben ja genau denselben Wunsch, den der Herr Abg. Opfergelt hat, den Privatlehrern soweit als irgend möglich entgegenzukommen. Ich glaube aber doch meine Ueberzeugung dahin aussprechen zu müssen, daß die Frage auf diese Weise nicht gelöst werden kann. Das ist unmöglich! Sie werden sehen, daß es dahin kommt, daß die Privatlehrer darunter leiden, daß Schulverwaltung und Gemeinde sich dagegen wehren werden, Privatlehrer überhaupt zu übernehmen. Ich rathe deshalb, daß man sich mit den Grund⸗ sätzen, wie sie die Vorlage vorgeschlagen hat, unter Erhöhung meinet⸗ wegen auf 10 Jahre begnügt. Damit wird man den Privatlehrern einen wirksamen, kräftigen und praktischen Vortheil geben.
11 wird in der Kommissionsfassung angenommen.
8 § 15 (Unterhaltung der Dienstwohnung) beantragt Abg. Kahlcke (nl.) folgenden Zusatz: Auf Antrag der Vertreter des Schulverbandes und der Lehrer oder eines derselben kann die Schulaufsichtsbehörde kleinere, besonders zu bezeichnende Reparaturen gegen ens essfechessene, den örtlichen Verhältnissen ent⸗ ee. Wigcler skonf) hält den Vorschlag des Abg. Kahlcke nicht für praktisch. “
Unter Ablehnung des Antrages Kahlcke wird § 15 unver⸗ ändert angenommen. 88 1
§ 20 regelt die Anrechnung anderweitiger Bezüge auf das Grundgehalt. Abg. von Tzschoppe (fr. kons.) beantragt, daß der Ertrag der Landnutzung mit dem ein⸗ bis dreifachen
Grundsteuer⸗Reinertrag anzurechnen ist und Abweichungen nur
aus besonderen Gründen zulässig sind. (Die Vorlage be⸗
mmt nur: „Der Ertrag der Landnutzung ist anzurechnen.“)
- bestimmt die Vorlage, daß das Brennmaterial mit der Beschränkung angerechnet wird, daß das verbleibende Grundgehalt nicht unter 840 ℳ, bei Lehrerinnen nicht unter 650 ℳ jährlich beträgt. Abg. Rickert beantragt, das Brenn⸗ material nach seinem wirklichen Werth, jedoch höchstens mit einem Zwanzigstel des Grundgehalts oder der nach § 3 ge⸗ währten Besoldung anzurechnen. .
Abg. von Tzschoppe empfiehlt seinen Antrag. Es sei noth⸗ wendig, bei der Anrechnung des Ertrages der Landnu ung einen ganz
estimmten Maßstab festzulegen. Wo der Grundsteuer⸗Reinertrag einen richtigen Maßstab nicht gewähre, lasse sein Antrag ja Ausnahmen zu. bg. Winkler , wendet sich gegen diesen Antrag. Die
Fassung der Regierungsvorlage gewähre den Lehrern größere Vortheile.
1“
Agh. Dr. von trag Rickert hat f 5ympaꝛ — in Ft⸗ Konsequenzen zu großen Schwierigkeiten bei der Bemessung der Grundgehälter. Lehrer, wenn das Brennmaterial reg . verbleibende Grundgehalt auch in besonders billigen Orten nicht unter 840 ℳ für die 8
betragen darf.
Tzschoppe die Frage in
vergeblich nach einem besseren Wege gesucht, sei aber schließlich bei der Regierungsvorlage geblieben.
Rücksicht auf solche
mit dieser Bestimmung be gehoben werden.
evdebrand und der Lasa (kons.): Der An⸗ r uns manches Sympathische, * führt aber
Es ist weit praktischer und nützlicher für die so angerechnet wird, daß das
rer und nicht unter 650 ℳ für die Lehrerinnen
bg. Hausmann (nl.) kann nicht anerkennen, daß der Antrag 8, * h ken Weise löst; die Kommission habe
er Antrag werde die Lehrer
digen. Abg. von Tzschoppe bestreitet das letztere und ist auch durch
die Ausführungen der konservativen Redner nicht davon überzeugt worden, daß sein Antrag verfehlt sei.
Abg. Rickert spricht gegen den Antrag Tzschoppe und empfiehlt
seinen Antrag, der mit dem Beschluß der vorjähri en Kommission übereinstimme. Eine feste Grenze und nicht die Entscheidung der Ver⸗ waltungsbehörde sei für beide Theile das Beste.
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Germar führt aus, daß nach ge⸗
nauer Berechnung der Antrag Rickert die Lehrer schädigen könne.
Abg. Hansen (fr. kons.) macht darauf aufmerksam, daß in
Schleswig⸗Holstein der Wertb des Feuerungsmaterials ein sehr ver⸗ schiedener sei; — einem ganz verschiedenen Einkommen kommen.
sonst völlig gleichgestellte Lehrer würden dadurch zu
inanz⸗Rath Dr. Germar empfiehlt gerade mit erschiedenheiten die
Geheimer 9 oppe und Rickert wird
Unter Ablehnung der Anträge Tz⸗
§ 20 unverändert angenommen.
Bei § 22 warnt Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) vor der Annahme der Kom⸗
missionsfassung, daß bei Versetzungen im Interesse des Dienstes aus der Staatskasse eine Vergütung für Umzugskosten unter Wegfall der von den Schulunterhaltungspflichtigen zu entrichtenden Anzugs⸗ oder gezahlt werden solle. Dieselbe Bestimmung finde 1
in einem der Polengesetze. Die Re ierung wolle jetzt alle Lehrer Reftr scltre Die Polengesetze müßten aber auf⸗
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse: Meine Herren! Die Aufhebung des Gesetzes, von der der Herr
Abg. Dr. von Jasdzewski gesprochen hat, für die Provinzen Posen und Westpreußen nehmen wir nicht in Aussicht. Auf diese Forderung können wir nicht eingehen, am allerwenigsten in der Provinz Posen.
Wir sind dort in der Nothwendigkeit, unter Umständen Lehrer ver⸗ setzen zu müssen schon um sprachlicher Verhältnisse willen. Ich will nicht weiter auf die Sache eingehen und will namentlich eine Polen⸗ debatte vermeiden. Im übrigen will ich nur bemerken, daß Herr Dr. von Jasdzewski gegen Windmühlenflügel kämpft. Meine Herren, wir haben an Versetzungen aus politischen Gründen bei diesem Para⸗ graphen überhaupt nicht gedacht, und bei dem ersten Absatz des Paragraphen haben wir lediglich im Auge gehabt eine Erweiterung der Befugnisse des Staats⸗Ministeriums, in Disziplinarsachen auch auf eine mildere Strafe zu erkennen, als auf die sofortige Entlassung aus dem Dienst. Nun, meine Herren, die Sache geht natürlich auch so; wenn Sie keine Lust haben, diesen ersten Absatz anzunehmen, den wir lediglich im Interesse der Lehrer vorgeschlagen haben, wir werden keine Schwierigkeiten nach dieser Richtung daraus machen. Wir können ganz zufrieden sein, wenn das Gesetz überhaupt unter Dach und Fach kommt mit oder ohne diese Bestimmung. Wir haben diese Bestimmung gemacht lediglich im Interesse einer milderen diszipli⸗ narischen Behandlung der Lehrer, die zuweilen an einem Ort unmög⸗ lich geworden sind, während sie an anderen Orten noch ganz gut ihres Dienstes walten können. Wir haben es oft schmerzlich vermißt, daß wir in solchen Fällen nicht eine mildere Praxis walten lassen konnten. Wenn aber das hohe Haus irgendwie Bedenken oder Miß⸗ trauen hat, daß die Sache politisch gemißbraucht werden könnte, dann lassen Sie den ersten Absatz in Gottes Namen weg —: wir werden auch ohne ihn auskommen!
Abg. Böttinger (nl.) empfiehlt die Annahme des Kommissions⸗ vorschlags, ebenso der Abg. Bartels (kons.), der die Ausführungen des Abg. von Jazdzewski an dieser Stelle für ganz unangebracht hält.
Abg. Rickert: Wenn diese Bestimmung wegfällt, bleibt es bei dem bisherigen Gesetz, wonach die Lehrer schon haen be⸗ kommen. Ist also diese Bestimmung nicht überflüssig?
Ministerial⸗Direktor Dr. Kügler: Für größere Entfernungen hat jetzt der Lehrer einen Theil der Umzugskosten selbst zu tragen. Ohne diese Bestimmung würden also die Lehrer geschädigt. 1.
Abg. Dr. Porsch (Zentr.) erklärt sich für die Kommissions⸗ fassung, die ja nicht der Regierung ein neues Versetzungsrecht in Bezug auf die Lehrer gebe, sondern nur die finanziellen Konsequenzen bei Versetzungen zweckentsprechend regele. Das Versetzungsrecht der Re⸗ gierung bestehe ja leider, könne aber nicht hier, sondern nur in einem Volksschulgesetz beseitigt werden. Diese Debatte zeige aber wieder, wie mißlich es sei, einen Theil des Schulwesens partiell u regeln. 1 Abg. Rickert setzt voraus, daß neues Recht durch diese Be⸗ stimmung nicht geschaffen werde.
§ 22 wird unverändert gegen die Stimmen der Polen angenommen. “ — 8
§ 27 regelt die Leistungen des Staats und bestimmt unter anderem, daß denjenigen Gemeinden, denen durch dieses Gesetz geringere Zahlungen aus der Staatskasse zu leisten sind, als ihnen nach den Gesetzen von 1888 und 1889 zustehen würden, der Ausfall durch Gewährung eines dauernden Zu⸗ chusses aus der Staatskasse insoweit ersetzt wird, wie dieser
usfall den Betrag von 2 Proz. der Gemeindebesteuerung der Einkommen von mehr als 900 ℳ übersteigt.
Die Abgg. Groth, Hausmann, Noelle (nl.) und Gen. beantragen, daß den Gemeinden der Ausfall ganz ersetzt wird.
Abg. Noelle erkennt an, daß die jetzige Vorlage den Gemeinden etwas mehr entgegenkomme als die vorjährige. Viele Gemeinden des Westens seien aber schon so belastet, daß sie die 2 % nicht entbehren könnten. Die Vorlage sehe allerdings einen Dispositionsfonds vor, die Gemeinden verlangten aber nicht Gnade, sondern ihr Recht. Die Gemeinden hätten auf Grund der Gesetze von 1888 und 1889 große Aufwendungen für Schulen und Lehrer Faes jetzt solle nun die Gegenleistung des Staats zum theil in egfall kommen, die Städte sollten also gewissermaßen für ihre ku turellen Leistungen bestraft werden. Das müsse sehr entmuthigend wirken. Auch sei es falsch, einen Gegensatz zwischen großen und kleinen Städten und dem platten Lande zu schaffen; es beständen schon Gegensätze genug. Durch die Annahme seines Antrags würde es den Bürgermeistern im Herrenhause erleichtert, für das Gesetz zu stimmen. Die Finanzlage des Staats zeige eine finanzielle Hochfluth, deshalb könne unser Antrag an⸗ senommen werden. 1 1 Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Der Antrag ist nicht so gerecht, wie die Kommissionsvorlage. Ist nicht der Standpunkt der berechtigte, des der *8 mehr be⸗ kommt, als der Reiche? Der einmal bestehende Gegen atz zwischen Stadt und Land wird bestehen bleiben, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Uns ist es auch nicht leicht geworden, dem zuzu⸗ stimmen, was die Regierung jetzt abweichend von der vorjährigen Vor⸗ lage zu Gunsten der Städte vofschlägt. die Gesetze von 1888 und 1889 nehmen keine Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Gemeinden
88
sondern wendeten allen Zuschüsse zu, und das haben wir immer an diesen Gesetzen auszusetzen gehabt. Eine kolossale Erschwerung für die Städte ist der Kommissionsvorschlag nicht. Die Landgemeinden müssen bis zu 75 % ihrer Steuerkraft für die Schulen aufwenden, ehe der Staat mit einem Zuschuß eintritt, hier sollen die Städte nur bis zu 2 % die Lasten selbst tragen. Von einer unzulässigen Belastung ist hier also nicht die Rede. Ich denke größer von den Vertretern der Städte im enhause, als 7. ich annehme, sie würden wieder das Gesetz ablehnen. Die Vorlage ist doch kein Grund für die Städte, in ihrem Bestreben für das Schulwesen nach⸗ zulassen, denn was sie dafür thun, kommt doch ihren Kindern, ihnen selbst und ihren kulturellen Interessen zu gute. Die Sache ist bis zur Ermüdung erörtert, ich bitte Sie dringend, den Antrag abzulehnen. 8 Abg. Seyffardt (nl.): Wir müssen uns bis zum äußersten bestreben, diese Schädigung der Städte fernzuhalten; in allen Punkter sind wir den Ober⸗Bürgermeistern im nicht gefolgt, z. B. nicht in der Frage der Alterszulagekassen. In dieser Frage der Staatszuschüsse bin ich aber derselben Ansicht, wie mein Freund 8 Noelle. Herr von Wopna habe auch in der ersten Lesung gesagt, daß es konservativer Gesinnung entspreche, an wohlerworbenen Rechten G nicht zu rütteln. Die Majoritäten können sich ändern, und dann könnten die Konsequenzen des jetzigen Verfahrens der Majorität hier 3 Anderen sehr unangenehm werden. In manchen Landgemeinden sind die Schulbedürfnisse durch die Staatszuschüsse ganz gedeckt worden Ich bitte Sie noch in letzter Stunde, unsern Antrag aus Gerechtig keit und Billigkeit
Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Der Antrag entspricht nicht durch⸗ aus 892 gorsnarg⸗ denn er will einen Ersatz nur für die Städte, welche jetzt benachtheiligt werden, nicht für solche, die noch in Zukunft benachtheiligt würden. Die Zuschüffe auf Grund der Gesetze von 1888 und 1889 sind nie als ein noli me tangere,
8, sondern nur als provisorisch betrachtet worden. Einen Rechtsanspruch haben die
Städte also nicht, der größte Theil meiner Freunde stimmt für die 3 Kommissionsfassung.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Das hohe Haus hat bei der Berathung der ersten Vorlage den Antrag Sattler abgelehnt. Die Staatsregierung stand nun vor der Frage: ob sie bei der zweiten Vorlage diesen Antrag aufnehmen sollte, um die Wünsche der Städte zu befriedigen? Hätte die Staatsregierung das gethan, so würde sie einen von der⸗ selben Mebrheit dieses hohen Hauses abgelehnten Antrag in das Gesetz aufgenommen haben; sie würde Gefahr gelaufen sein, dadurch das Gesetz zu gefährden, ohne doch die Vertreter der großen Städte nach ihrer in der Zwischen⸗ zeit eingenommenen Haltung nicht befriedigen zu vermögen. Es hat sich gezeigt, daß die Vertreter der großen Städte ganz andere Ein⸗ wendungen gegen dieses Gesetz machen, als die hier in Rede stehende finanzielle Frage, daß also keineswegs die Hoffnung vorhanden ist, daß sie für das Gesetz sich erklären würden, selbst wenn der Antrag Sattler so, wie er damals gestellt war, aufgenommen wäre. Da wäre es doch eine verkehrte Behandlung von Majoritätsbeschlüssen gewesen, anders wie geschehen zu verfahren.
Meine Herren, die Staatsregierung hat bei Prüfung der Be⸗ schlüsse des Hauses aus der vorigen Session gefunden, daß es sehr schwierig sein würde, den Fonds von 1 600 000 ℳ, den wir vertheilen sollten unter die Städte, und zwar dauernd, in einer gerechten, den Ver⸗ hältnissen vollkommen entsprechenden Weise zu vertheilen. Es war doch auch die Vorschrift in dem Gesetz für die Staatsregierung enthalten, diesen Fonds zur Entlastung der durch Schullasten überlasteten Gemeinden nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu vertheilen und nach Maß⸗ gabe der Höhe ihres Bedürfnisses. Wir fanden das, wie gesagt, außer⸗ ordentlich schwierig, als wir uns näher mit der Art der Ausführung beschäftigten, und kamen in dem Wunsche, den Städten doch mit Rücksicht auf den bestehenden Zustand weiter entgegenzukommen, zu dem Vorschlag, welcher Ihnen jetzt gemacht ist.
Meine Herren, es kann nicht behauptet werden, daß Städte von dieser Größe, von dieser Leistungsfähigkeit, um die es sich hier handelt, finanziell wesentlich bedrückt würden, wenn sie genöthigt werden durch eine gesetzliche Bestimmung, 2 % mehr am Einkommen⸗ steuerzuschlage zu erheben unter Nichtberücksichtigung aller derjenigen Steuerpflichtigen, die unter 900 ℳ Einkommen haben. Ich acceptiere es gern, wenn der erste der Herren Redner, der den hier vorliegenden Antrag begründete, ausdrücklich anerkannte, eine finanzielle Frage von großer Bedeutung sei es nicht, um welche es sich hier handelt, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.
Meine Herren, wenn Sie die Anlage 1 durchsehen, wo ja an⸗ geführt ist, welche Mehrbelastung die einzelnen Städte trifft, so werden Sie vollends sich überzeugen, daß von einem übermäßigen Druck auf Seiten der Städte nicht gesprochen werden kann. Wesentlich in Be⸗ tracht kommt nur Berlin, und für Berlin sind die Beträge, um die es sich hier handelt, auch nicht von der Höhe, daß das irgendwie fühlbar wäre für die Bewohner der Stadt.
Eine finanzielle Frage — also sagen die Herren selbst — von Erheblichkeit ist es nicht, aber es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Ich glaube, die Herren von Heydebrand und Dr. Porsch haben darauf doch schlagend erwidert. Die Vertheilung der staatlichen Zuwendungen für Erleichterung der Schullasten in den Gesetzen von 1888 und 1889 war, wie ich früher ausführlich dargelegt habe, überhaupt gar keine nach Maßgabe der Verfassung eingeführte Erleichterung der Schul⸗ lasten, sondern eine Erleichterung der Kommunen überhaupt in der Form der Zuwendungen nach rein mathematischen Grundsätzen nach der Zahl der Schulstellen; sonst wären diese Gesetze mit der Verfassung auch kaum in Einklang zu bringen. Es ist in der Zwischenzeit nun eine andere und viel durchgreifendere und bedeutsamere Art der Erleichterung der Kom⸗ munen, um die sogenannte Kommunalnoth zu beseitigen, durchgeführt worden, nämlich die Steuerreform, und es ist unwiderlegt geblieben, kann auch garnicht widerlegt werden, daß gerade die großen Städte infolge dieser Steuerreform vorzugsweise, wenn ich den Durchschnit nehme, erleichtert worden sind. (Sehr richtig! rechts. Zurufe links.
Darüber ist nicht der geringste Zweifel; gegen klare Zahlen kann man nicht ankämpfen.
Nun lag es doch nahe, wenn wir es mit den Gesetzen von 1888 und 1889 zu thun haben, welche von vornherein die damalige Ver theilung an die Gemeinden als eine provisorische bezeichnen und nicht als Definitivum charakterisieren, wie Herr Dr. Porsch ganz richtig aus⸗ geführt hat, daß wir, nachdem wir so erhebliche neue Staatsmittel, die sich jetzt auf 10 Millionen stellen, verwendet für die Unterstützung der Ge⸗ meinden bei Tragung der Schullasten; nachdem wir in der Zwischenzeit die Steuerreform durchgeführt haben, — daß wir da in Erwägung zogen: ist es denn nun richtig, die unter ganz anderen Umständen stattgehabte Vertheilung staatlicher Zuwendungen der Jahre 88 und 89 unver⸗ ändert bestehen zu lassen? Das lag doch so auf der Hand, da kann
doch unmöglich von einer feindseli en St llung der Staatsregierung
8