1897 / 15 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

und Glaubwürdigkeit fehlt, nach Möglichkeit durch ihr Spiel die erste ersetzte. Von den übrigen mitwirkenden Kräften verdienen die Herren Ries (Bülau), Rohland (Konsul Prätorius) und Halm (Herbert) mit besonderer Anerkennung genannt zu werden. Die Zu⸗ s use anwesenden Dichter veranlaßte, nach dem zweiten und dritten Akt dankend auf der

schauer spendeten reichen Beifall, der den im

Bühne zu erscheinen. Theater Unter den Linden.

dmond Audran's anmuthige komische Oper „Gillette

von Narbonne“ ging am Sonnabend nach längerer Pause wieder in Scene. Der Reiz der Musik wirkte bestrickend wie am ersten Tage ihrer Vorführung. Der französische Komponist vereinigt in diesem Werk quellfrische Melodik mit feinfühliger, charakteristischer Instrumentationstechnik zu einem harmonischen Ganzen. Mit 18 gefällige musikalische Gedanken über alle drei Akte der Oper verstreut. Das provengalische Lied Gillette's im ersten, das Terzett und das Soldatenlied im zweiten, das Liebesduett im dritten Akt gehören zu den schönsten Nummern dieses Genres. Außerdem ist auch das von Henri Chivot und Alfred Duru verfaßte Libretto den besseren Operettentexten zuzuzählen, obgleich dasselbe nach einem Motiv aus Boccaccio's Erzählungen bearbeitet ist, das auch Shakespeare in seinem Lustspiel„Ende gut, Alles gut“ behandelt hat. Die Darstellung griff dieses duftige, zierliche Werk etwas zu kräftig an, um den Reiz der Musik in seiner Zartheit ganz erschöpfen zu können. Fräulein Fischer führte als Gillette ihre Rolle sehr wirkungsvoll durch; ihr feuriges Tempera⸗ ment leuchtete durch das anmuthige Spiel und ihren fein nuancierten Vortrag: von ibrer Leistung und derjenigen des Fräuleins Bergère als Rosita konnte man durchaus befriedigt sein. Schwächer war es um die männlichen Vertreter bestellt. errn Bruch's Stimme klingt immer etwas zu schwach und ver⸗ chleiert, obgleich er mit Geschmack vorträgt Herr Tarnow, der die Rolle des Grafen Roger, des ersten Liebhabers giebt, paßte nyr mäßig in den Rahmen der Dichtung und der Vorstellung; sein Spiel und sein Gesangsvortrag sind zu derb und reizlos für einen provenga⸗

schwenderischer Freigebigkeit sind eigenartige und

lischen Ritter.

Im Königlichen Opernhause wird morgen Beethoven'’'s „Fidelio“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung in folgender Be⸗

setzung gegeben: Leonore: Fräulein Hiedler; Florestan: Herr Sylva; Marzelline: Fräulein Dietrich; Jacquino: Herr Philipp; Rocco: Herr Stammer; Pizarro: Herr Mödlinger. Zu Beginn der Oper wird die große Leonoren⸗Ouvertüre Nr. 3 gespielt.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Friedrich Hebbel's „Genoveva“ mit Fräulein Poppe und Herrn Matkowsky in den Hauptrollen in Scene. Seine Majestät der Kaiser ließ nach der gestrigen Aufführung der „Hermannsschlacht“ durch den General⸗Intendanten Grafen von Hochberg sämmtlichen Mit⸗ Allerhöchstseine besondere Zufriedenheit und Anerkennung aussprechen.

Im Theater des Westens werden in dem Spielplan dieser Woche einige Aenderungen vorgenommen. So findet am Donnerstag, zur Vorfeier von Lessing's Geburtstag, eine Aufführung von „Minna von Barnhelm“ und am Freitag die Erstaufführung von „Wilhelm Tell“ statt. Morgen wird Ludwig Fulda's Luftspiel „Die wilde Jagd“, am Mittwoch von Moser⸗Trotha's Schwank „Der Militär⸗ und am Sonnabend Philippi's Schauspiel „Der Dornenweg“ gegeben.

Für den Orgelvortrag in der Marienkirche am Mittwoch, den 20. Januar, Mittags 12 Uhr, haben Frau Musik⸗Direktor Sehranse; Zalcner, Fräulein Frieda Schramke und Herr Robert Schwiesselmann ihre Mitwirkung zugesagt. Der Eintritt ist frei.

Mannigfaltiges.

Ueber die Witterung im Monat Dezember 1896 berichtet das Königliche Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen Folgendes: Kalt, trübe und trocken waren die Haupt⸗ kenrzeichen der Witterung ers Dezembers. Insbesondere zeichnete sich

suren sank das Thermometer bis

als man na

Deutschland hinweg nach dem

Oeffentliche berger'schen Stenographie

born (Wallstraße 91).

8 Das Ballfest des Verein

alle Ballbesucher ein willkommenes findet im Bureau des Herrn Dr. Mohrenstr. 10 I, in der Zeit von

Köln, 16. Januar. Wie die Albrecht zu Waldeck und Py

mit knapper Noth den Flammen.

etade des Monats durch strengen Frost aus in Ma⸗

periode allein drückte die Mitteltemperatur unter den Purchschnitt herab; denn in der übrigen Zeit entsprach der Temperaturlauf nahezu dem nor⸗ malen. großen Bewölkung ist meist weniger Niederschlag gefallen,

langjährigen Beobachtungen erwalten sollte. Denn mit Ausnahme kleiner Bezirke in Ostpreußen, Pommern und am Nieder⸗ rhein war es im ganzen Lande viel zu trocken, indem an dem normalen Ka . Betrage des Niederschlages ein Viertel, stellenweise sogar die Hälfte ämmerer Graf Ernstvon Doernbergvermachte, dem „W. T. B.⸗ fehlte. Dementsprechend hatte auch die Schneedecke, die im Osten fast während des ganzen Monats, im Westen fast nur in der letzten Dekade vorhanden war, keine beträͤchtliche Höhe; selbst im Riesengebirge betrug sie nur ein halbes Meter. Tagen des Dezembers wanderte ein Hochdruckgebiet von Westen iet 1 her langsam über Zentral⸗Europa nach Rußland und veranlaßte zwar die hen, wie . heiteres, aber empfindlich kaltes Wetter. Während das Hochdruckgebiet die englischen Dampfer „Abana⸗ und „Dartmore⸗ in sich nach Nordosten verlagerte, drängte sich ein Minimum nach, das lebhafte südliche Winde, Trübung, Regenfälle und rasche Erwärmung im Gefolge hatte. Schon am 7. lag die Tempexatur einige Grade über dem Gefrierpunkte. Von da an hielt sie sich auf na ezu der⸗ selben Höhe bis gegen die Mitte des Monats, da in dieser Zeit Depressionen im Nordwesten maßgebend waren, die Regen und später auch Schnee brachten. Als jedoch der niedrige Luftdruck über ziemlich heftiger, in pertikaler Richtung verlaufender Erdsto

nördliche Winde zur Herrschaft, die allgemein Schneefälle und schnelle Ppürt, der von starkem unterird

Erkaltung herbeiführten. Neu erschienene Depressionen ver⸗

anlaßten aber schon um den 18. wieder rasche Erwärmung. Die Ueshe milde Witterung hielt auch weiter an, obgleich hoher Luftdruck im Nordosten und niedriger im Süden östliche in dieser Jahreszeit von strengem Frost begleitet zu sein pflegen. Vom 25. an lagerte über Zentral⸗Europa eine Anticyclone; da aber eine Depression im Nordwesten meist sodwestliche Luftströmung ver⸗ ursachte, blieb es auch gegen Monatsschluß ziemlich warm. Jahr 1896 war im Osten um einen halben Grad zu warm gewesen; der Westen dagegen hatte es um ebenso viel zu kalt, und nur für das Oder⸗ und östliche Elbgebiet ergab sich eine normale Temperatur. Die Vertheilung der Niederschläge war viel ungleichmäßiger: die Küste 2 sowie das östliche und südwestliche Binnenland hatten es meist zu der Entzündung von Naphtha Feuer aus. Das trocken, die übrigen Provinzen zu naß. Oberschlesien und das Münsterland, viel zu trocken aber Posen.

Unterrichtskurse in der Gabels⸗

8 ½ Uhr, im Friedrichs⸗Realgymnasium (Albrechtstraße 27) und Mittwoch, den 20. Januar, Abends 8 ½ Uhr, im Wirthshause Tetten⸗

am 30. Januar in der Philharmonie abgehalten wird, soll weiteren Kreisen Gelegenheit geben, eine originelle Erfindung auf dem Gebiete der graphischen Technik kennen zu lernen. Auf der mit Tannenbäumen geschmückten Bühne werden elektrisch betriebene Setz⸗ und Druck⸗ 1 . 1 89 1 maschinen vor den Augen des Publikums eine Festzeitunz fertig stellen, dem hier als Eisenbahn⸗Direktor thätigen württe mbergischen Baurath an deren Inhalt erste Autoren betheiligt sind. Diese Zeitung wird für Kavpp, der auch die Ausführung leitete, zu verdanken.

melden, ist gestern die Villa des am 11. d. M. verstorbenen Prinzen

Feuer kam während der Beisetzungsfei

wirrung und Angst aus einem Fenster des zweiten Stockwerks und erlitt

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Wetterbericht vom 18. Januar, 8 Uhr Morgens.

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Stationen.

Wind. V Wetter.

Bar. auf 0Gr. u. d. Meeres red. in Milli

T emperatur in o Ce 5⁰° C. =

Aberdeen.. 765 NW 3 heiter Christiansund 765. V still bedeckt Kopenhagen. 765 SO 4 Dunst Stockholm. 773 ONO 4 bedeckt Haparanda 777 still Nebel

Cork, Queens⸗ . 765 heiter Cherbourg. 765 bedeckt 6682 wolkig 11““ bedeckt Imnburg 762 Nebel winemünde 765 bedeckt Keufahrwasser 768 Nebel bedeckt

. 770

765 bedeckt 761 bedeckt 762 bedeckt 763 bedeckt 762 W bedeckt 762 Regen Be 1768 Nebel Wien... 761 Nebel Breslau. . 4764 2 Nebel

Ile d'Aix.. 766 2halb bed. 757 still wolkig CCC Iö- 3 bedeckt Uebersicht der Witterung. „Der höchste Luftdruck liegt über Finland, gegen⸗ über einer flachen Depression jenseits der Alpen. Ueber dem nördlichen Zentral⸗Europa dauert die schwache östliche Luftströmung fort, während im Süden schwache, meist füdliche bis westliche Winde wehen. In Deutschland, wo stellenweise Nieder⸗ schlag gefallen ist, ist das Wetter trübe und mild. Deutschland ist frostfrei, auf den Britischan Inseln herrscht fast allenthalben Frostwetter. Deutsche Seewarte.

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Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗

haus. 18. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach dem Fran⸗ zösischen von Ferdinand Treitschke. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr. Muck. Zu Beginn: „Ouvertüre Leonore (Nr. 3)“. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 19. Vorstellung. Genoveva.

Trazödie in 5 Aufzügen und einem Nachspiel von Friedrich Hebbel. Für die Bühne eingerichtet und in Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 19. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. Die Puppeufee. Pantomimisches Ballet⸗ Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseph Bayer. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 20. Vorstellung. Der Ver⸗ schwender. Original⸗Zaubermärchen in 3 Aufzügen von Ferdinand Raimund. Musik von Konradin Kreutzer. Anfang 7 ½ Uhr.

Dentsches Theater. Dienstag: Die ver⸗ sunkene Glocke. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Morituri. (Teja. Fritzchen. Das Ewig⸗Männliche.)

Donnerstag: Die versunkene Glocke.

Herliner Thenter. Dienstag: Die Jungfrau von Orleans. Anfang 7 ½ Uhr.

Mirtwoch, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel. Abends 7 ½ Uhr: Renaissance.

Donnerstag: Kaiser Heinrich.

Lessing-Theater. Dienstag: Die Wieder⸗ kehr. (Louise Dumont.) Hierauf: Niobe. (Jenny Groß.) Anfang 7 ½ Uhr.

8eg. Madame Sans⸗Géne. (Jenny

roß.

Donnerstag: Die Wiederkehr. Hierauf: Niobe. (Jenny Groß.)

Französisches Ensemble⸗Gastspiel vom 25.— 30. Ja⸗ nuar (Marcelle Josset, Antoine, Jean Coquelin, Camille Dumény). orverkauf täglich. —.“

Residenz-Theater. Dieektion: Sigmund Lauten⸗ burg. Dienstag: Die Frauenjäger. (Le Dindon.) Schwonk in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Die Franenjäger.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Marcelle. Komödie in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Paul Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Marreelle.

Schiller⸗Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Schierling. Die Komödie der Irrungen.

280 unter Null —, und diese Kälte⸗

verbreitete.

In den ersten

Kollision.

westlichen Rußland zog, kamen

inde bedingte, die sonst

Besonders regenreich waren

beginnen: heute, Montag, Abends

statt, welches SGSHauses mit

s „Berliner Presse“, welches richtet wurde,

Andenken sein. Der Billetverkauf Wasner, im Stangen'schen Hause, 4 bis 6 Uhr täglich statt.

Steuerbordseite

den Lagerräu men von Cu

Naphtha ergoß sich in die Fabrikr Maschinen und das in den Räumen lagernde Material und entzündete die Kleider dreier Arbeiter; von letzteren erlitt einer schwerere, die beiden anderen trugen leichtere Brandwunden davon. Der Material⸗ schaden wird dem „W. T. B.“ zufolge auf 60 000 Rubel geschätzt.

schwere Verletzungen. Der Brand scheint dadurch entstanden se

daß, nachdem der Trauerzug die Villa verlassen hatte, die 1— dekorationen durch Umfallen eines Lichtes oder auf sonst eine Weif Feuer gefangen haben, welches sich alsdann mit rasender 5

Regensburg, 18. Januar. Der hier verstorbene österreichische

zufolge, sein Gesammtvermögen von 15 Millionen M. Stadt Regensburg zu wohlthätigen Zwecken. ark da

.

Hamburg, 16. Januar. Heute Nachmittag gegen 3 Uh T. B.“ meldet, auf der Unterelbe bei Bla nien .

Ersterer wurde von dem Dampfer „Dartmore“ in der 1 mittschiffs angerannt und leck gemacht. Das Schiff lief voll Wasser und sitzt auf dem Grund.

Dampfers „Dartmore“ ist noch nichts bekannt.

Laibach, 18. Januar. Gestern Abend 9 Uhr wurde hier ein

Glasgow, 17. Januar. Gestern 5 Mraseznsct brach hier in rrie u. Co., welche unter ander 2000 Barrels Naphtha enthielten, Feuer aus. Die Se ergriffen auch mehrere Nachbargebäude, welche sämmtlich zerstört Das wurden. Der Schaden wird auf 40 000 Pfd. Sterl. geschätzt.

St. Petersburg, 17. Januar. Gestern Abend bra in Shukow'schen Vaselinfabrik in der äußeren Srah infobe

brennende

Pera, 16. Januar, Heute fand die Einweihung des neuen Vereinshauses des hiesigen deutschen Vereins 1ö“

an Stelle des im Jahre 1895 abgebrannten

einem Kostenaufwande von 11 000 Pfund er⸗

von denen 4600 Pfund durch Schenkungen ge⸗

deckt worden sind. An dem zur Feier des Tages veranstaltet

Konzert, Festessen und Ball nahm, nach dem Bericht des „W. T. B auch der deutsche Botschafter Freiherr von Saurma⸗Jeltsch theil. Das Zustandekommen des Baues ist dem Vorsitzenden des Vereins,

New⸗York, 17. Januar. In dem Waisenhause in Dallas (Texas) brach Feuer aus. 15 Mädchen kamen in den Flamm

um, 9 andere erlitten Verwundungen.

hiesigen Abendblätter aus Kleve

eingetroffen.

Eine Magd sprang in der Ver⸗

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Mit Vergnügen.

Theater des Westens. Kantstraße 12. (Bahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Dienstag: Die wilde Ja d. Anfang 7 ½ Uhr.

kittwoch: Der Militärstaat. Donnerstaa: Minna von Barnhelm. Freitag: Wilhelm Tell.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 5557. Direktion: Julius Fritzsche. Dienstag: Gillette von Narbonne. Komische Oper in 3 Akten von

enri Chivot und Alfred Duru. Musik von

dmond Audran. In Scene gesetzt vom Regisseur Herrn Glesinger. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Der Schmetterling.

Sonnabend, den 23. Januar: Zweiter großer Maskenball. Die Büffets sowie die Wein⸗ lieferungen hat der Hof⸗Traiteur Seiner Majestät des Kaisers Herr A. Huster (Englisches Haus) übernommen.

Thalin⸗Theater (vorm. Adolph Ernst⸗Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Dienstag: Frau Lientenant. Vaudeville in 3 Akten von Paul Ferrier und Antony Mars. Deutsch von Hermann Hirschel. Musik von Gustav Serpette und Victor Roger. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Frau Lieutenant.

Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: Richard Schultz. Dienstag: Letzte Woche. Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 6 Blil⸗ dern von W. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Benefiz des Komponisten und Kapell⸗ meisters Julius Einödshofer. Eine wilde Sache.

Konzerte.

Sing-Akademie. Dienstag, Anfang 8 Uhr: Konzert von Jeanue Golz und Alexander Heinemann.

Konzerthaus. Karl Meyder⸗Konzert.

Dienstag: Ouvertüren „Marco Spada“ von Auber, „Leonore III.“ von Beethoven, „Flotte Bursche“ von Suppé6. Walzer „Fliegende Blätter“ von Seifert. Potpourri „Musik⸗Revue“ von Linke. „Fantaisie de Ballet“ für Violine von Beriot (Herr Carnier). Introduktion und Brautchor aus „Lohengrin“ von Wagner. „Trost“ für Cornet⸗ à⸗Piston von Wolf (Herr Werner).

Saal Bechstein. Dienstag, Anfang 7 ½ Uhr II. Klavier⸗Abend von Augusta Cottlow.

Port Louis (Insel Mauritius), 18. Januar. Das indische rmont niedergebrannt. Das Truppen⸗Transportschiff „Warren . erlichkeit aus und zerstörte inner⸗ 13. d. an der Küste von Réunion voelständigen Schiffbruch. halb einer Stunde die Villa bis auf die Umfassungsmauern. Von dem Die Truppen, welche sich auf dem „Warren Hastings“ befanden, werthvollen Inhalt konnte trotz schneller Hilfe nur verschwindend wenig wurden gerettet und sind heute an Bord des Schiffes „Lalpoora“ hier gerettet werden. Die in dem Hause anwesenden Personen, die Prinzessin, ein⸗Kind und einige weibliche Dienstboten, entkamen

astings“ erlitt am

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

Birkus Renz. Karlstraße. (Jubiläums⸗ Saison 1896/97.) Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Extra⸗Vorstellung. Kolossaler Erfolg! Zum vor⸗ letzten Male: Lustige Blätter. Neue Einlage. Original! Leuchtende Karikaturen⸗Kavalkade. Aus dem equestrischen Theil des Programms sind be⸗ sonders hervorzuheben: 6 Trakehner Fuchshengste, in Freih. dress. und vorgeführt von Herrn Hugo Herzog. Edinburgh, ostpreuß. Hengst, vorgef. von Frau Rob. Renz. Die doppelte 82 Schule, ge⸗ ritten von den Damen Frl. Wally Renz und Frau Robert Renz mit den Schulpferden Cromwell, Maëöstro und den Steigern Alep und Solon. Außerdem: Letztes Anftreten des phänomenalen VWII Rechengenie’s Mr. Inandi als

ast. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Zum letzten Male: Lustige Blätter! u““

g

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Magdalene Geiseler mit Hrn. Ka⸗ pitän⸗Lieut. Friedrich Musculus (Kiel). Frl. Alexandra von Forckenbeck mit Hrn. Landrath Dr. Alfred Reumont (Aachen Erkelenz). Frl. Martha Hoffmann mit Hrn. Regierungs⸗Assessor und Prem.⸗Lieut. d. R. Dr. jur. Frhrn. von hausen, gen. Wolff (Neugersdorf, Sachsen Wil⸗ helmshaven). Frl. Frida Jeany mit Hrn. Staatsanwalt Hans Schoen (Zürich Berlin).

Verehelicht: Hr. Major von der Lippe mit Frl. Engelina Gudewill (Gleiwitz). Hr. Pastor

mit Frl. Eva Kölling (Pleß

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Sec.⸗Lieut. von Saucken (Charlottenburg). Hrn. Haupt⸗ mann Conrad Grafen von Moltke 19). Hrn. Lieut. von Römer (Oschatz). Eine Tochter: Hrn. Alfred von Küster (Hohen⸗ liebenthal).

Gestorben: Fr. Ida Edle von Graeve, geb. Weiß (Düsseldorf). Marie Franziska Mathilde Edle Herrin und Freifr. von Plotho, geb. Freiin von Welling (Wiesbaden). Hrn. schwedischen e Kommissar Alexander Krüger Sohn

rthur (Berlin). Fr. Prediger Clara Hickel, geb. Mosel (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

seinschließlich Börsen⸗Beilage). (92)

89

nelligket

Ueber den Schaden des

ß ver⸗ irt, on ischen Getöse begleitet war. Die Erscheinung rief indessen bei der Bevölkerung keinerlei Beunruhigung

äume, ergriff die Apparate, die

3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie

zum Deut 15.

Erste Beilage

s-Anzeiger und Königlich Preußischen Staat

Berlin, Montag, den 18. Januar

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.

1) Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage zu bezeichnende Leistung. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Ver⸗ dingungsanschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Vertrage gehörig bezeichneten Untelagen. Die in den Ver⸗ dingungsanschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch den⸗ jenigen Aenderungen, welche ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Aus⸗ führung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Fänberunaen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bauleitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgeschen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zu⸗ stimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein⸗ heitspreise berechnet. Diese Einheitspreise sind auch maßgebend, wenn der Unternehmer, mit dem ein Vertrag abgeschlossen ist, gleichartige im Kostenanschlag nicht vorgesehene Leistungen ausführt. Abweichungen hiervon sind zu begründen. 1

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

leistungen, Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen.

für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w. nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur plan⸗ mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Ent⸗ schäͤdigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird.

4) Mehrleistung gegen den Vertrag. hne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des Garnison⸗Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Ver⸗ trage abweichende oder im Verdingungsanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen. 88

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be⸗ seitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver⸗ gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ist.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Gar⸗ nison⸗Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen,

Versäumnißstrafe, Aufgraben von Alterthümern.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. 6 8 3

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs⸗ fristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen

Leistungen entsprechen. 1

Eine im Vertrage bedungene Versäumnißftrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden it.

Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

Wenn bei der Bauausführung durch Arbeiter des Unternehmers u. s. w. Alterthümer (Stein, und Erdmonumente, Gräberfelder, Reihengräber, Urnenfriedhöfe, Wendenkirchhöfe, Steinhäuser, Hünen⸗ gräber, Hünen⸗ oder Riesenbetten, Ans edelungsplätze, Ringwälle, Landwehren, Schanzen, Mauerreste, Pfahlbauten, Bohlbrücken, Urnen und Thongefäße, Steine, Waffen und Geräthe aus Stein oder Metall, Münzen, Gegenstände von Glas, Bernstein und anderen Stoffen u. s. w. aus röͤmischer, heidnisch⸗germanischer oder unbestimmbar vor⸗ geschichtlither Zeit) aufgegraben werden sollten, so ist der weiteren Bloßlegung Einhalt zu thun und dem bauleitenden Beamten sofort Nachricht zu geben. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, daß die Anlage und deren Inhalt in jeder möglichen Weise gegen Zerstörung oder Veränderung bezw. gegen Veräußerung oder Ent⸗ fremdung der dabei gewonnenen Fundstücke geschützt wird.

7) Hinderungen der Bauansführung. 8 Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison⸗Baubeamten oder des bauleitenden Beamten, durch höhere Gewalt oder durch andere zwingende Umstände oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, so erstattet er bei dem bauleitendem Beamten hiervon sofort schrift⸗ liche Anzeige. 1 .“

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen. .“

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen. Der Aufsichtsbehörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs⸗ fristen 8 söngstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen. 8

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗ tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den

besonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Aufsichtsbehörde und deren Organen verschuldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf seiten derselben zugetragen haben. 1 Eine Entschädicung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden⸗

ersatzsorderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Ver⸗ säumnißstrafen in Anrechnuncd. Ist die Schadenersatzforderung niedriger als die Versäumnißftrafe, so kommt nur die leßttere zur Einziehung. 8

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als sechs Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und srätestens 14 Tage nach Ablauf jener sechs Monate dem anderen Theile zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Vollendungs⸗ frist um die Dauer der Bauunterbrechung verlängert wird.

8) Güte der Leistung. 1

Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Ver⸗ trages entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.

Leistungen, welche der Garnison⸗Baubeamte den gedachten Be⸗ dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Kosten und Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Bau⸗ kasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil der Bauleitung untüchtig oder zur Beschäftigung auf fiskalischen Baustellen ungeeignet sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch andere ersetzt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison⸗Baubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fabrikanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben. 1

Behufs Ueberwachung steht dem Garnison⸗Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Vom Unternehmer verlangte 8 a. Aus kunft über Verträge mit Handwerkern u. s. w.

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Aus⸗ führung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen. Der Unternehmer ist ferner verpflichtet für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau be⸗ schäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. letztere nach Maßgabe des Gesetzes vom 15. Juni 1883 Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 9 für 1883 bei einer Krankenkasse und in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Juli 1884 Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 19 für 1884 bezw. 28. Mai 1885 Reichs⸗Gesetzblatt Seite 159 für 1885 gegen Unfall zu versichern, Unternehmer haftet der Militärverwaltung für Ausführung dieser Bestimmungen, sowie auch für alle Nachtheile, welche der ge⸗ nannten Verwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf die vorgedachten Gesetze entstehen, mit dem von ihm hinterlegten Haft⸗ gelde sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. In gleicher Weise haftet der Unternehmer der Militärverwaltung für Erfüllung sämmtlicher demselben als Arbeitgeber durch das Gesetz, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 97 für 1889 —, auferlegten Verpflichtungen.

ine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes

übernommene Verpflichtung seitens der Militärverwaltung nicht gewährt.

b. Erklärung hinsichtlich Unterlassung von Geschenken u. s. w. an Angestellte.

Wegen Unterlassung von Geschenken und Zuwendung von Vor⸗ theilen an Beamte u. s. w. hat der Unternehmer eine Erklärung nach hestimmtem Muster zu unterzeichnen.

10) Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen behufs Ent⸗ haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Baukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten nnd Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder 1

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder 1

c. der Unternehmer den gemäß 9 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief bezw. Brief gegen Behändigungsschein unter An⸗ drohung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der getroffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern. 1 1

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief bezw. Brief gegen Behändigungsschein Eröffnung gemacht. 8

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich⸗ tung 8 zum Schadenersatz finden die Bestimmungen in 7

leichmäßige Anwendung. b Gnöag e de Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergehende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter⸗ nehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gemahrt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

11) Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des letzteren die zu treffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich

noch rückständigen, ein von dem verabredeten Dutcchschnittspreis ent⸗ sprechend bweichender neuer Einheitspreis für

Geleistete

Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten,

11““

8

Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bau⸗ platz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stell⸗ vertreter unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden. G Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver⸗ einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich geachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen. 1 8

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowis seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ist lediglich Sache des Unternehmers.

12) Mitbenutzung von Rüstungen. 1

Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be⸗ nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker vor⸗ zunehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.

13) Beobachtung polizeilicher Vorschriften, Haftung des Unternehmers für seine Angestellten. 1

Für die Befolgung der bei Bauausführung zu beachtenden poli⸗ zeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizeilichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner ver⸗ tragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadurch erwachfen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der Baukasse nicht in Rechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Verantwortungen unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Auch hat der Unternehmer die zur Verhütung von Unfällen sonst noch erforderlichen Schutzvorkehrungen an seinen Arbeiten, so lange sich diese in unvollendetem Zustande befinden, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zu treffen. 4

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Bevollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Ver⸗ nachlässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Hand⸗ lungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Ar⸗ beiter persönlich Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.

14) Aufmessung während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseits Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Aufzeichnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief e zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung asberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittels eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung ar genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Di Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen. 1

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau⸗ leitenden Behörde bewirkten Autzeichnungen als anerkannt. 8

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige Anwendung.

Müssen Theilleistungen sofort abgenommea werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmens hiervon nicht vielmehr ist es Sache desselben, für seine Anwesenheit oder Ver⸗ tretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

15) Rechnungsaufstellung.

Bezüglich der formellen Ausfstellung der Rechnung, welche in Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der Ansätze, genau nach dem Verdingungsanschlag einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten An⸗ forderungen zu entsprechen. 8

Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen sind.

16) Tagelohnrechnungen. 1

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen.

twaige Ausstellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt. 1

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.

17) Zahlung.

Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzu⸗ reichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Fest⸗ stellung derselben. 8

Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten, der von dem Garnison⸗Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt. 8.

Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten be⸗ stehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht

ausdrücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an⸗ gebotenen Betrages üe der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich schriftlich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser An⸗ sprüche später ausgeschlossen ist.

19) Zahlende Kasse. h

Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen bezeichneten Kasse der Behörde. Verweigert der Empfangsberechtigte die Annahme der Zahlung, so kann der Betrag bei der zuständigen Hinterlegungsstelle (Regierungs⸗Hauptkasse) hinterlegt werden, um die Rechnungslegung nicht aufzuhalten. In diesem Falle sind der Ver⸗ wahrungsschein und die etwaigen Beläge über geleistete Abschlags⸗ zahlungen vorläufig als Belag für den Rechnungsbetrag anzusehen

und der Kassenrechnung beizufügen.