nisses, so würde in der That die Entscheidung des Bundesraths aus⸗ geschaltet sein; denn sehr häufig liegt im einzelnen Falle gar keine Veranlassung dazu vor, das amtliche Waarenverzeichniß abzuändern, sonderm es liegt einfach nur eine gegenüber dem amtlichen Waaren⸗ verzeichniß unrichtige Tarifierung vor, weil der betreffende Gerichtshof oder die entscheidende Landesbehörde von einer irrigen Anschauung bei der Tarifierung ausgegangen ist. Ich kann mir aber in der That nicht denken, daß der Herr Abg. Dr. Hammacher beabsichtigt, doß durch
— den Bandesrath ein? im gerichtlichen Verfahren ergangene Entscheidung
in concreto für die Zukunft aufgehoben werden soll; denn damit, meine ich, würde der Zweck, den er durch die Einschaltung einer
gerichtlichen Behörde in die Organisation der Landeszollverwaltüng
beabsichtigt, eigentlich wesentlich hinfällig gemacht.
Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) hält die Auskunftsstelle für die Hauptsache, und deshalb schließe er sich dem Antrage Hammacher an. Redner weist darauf hin, daß importierte Waaren, die zur Veredelung ins Ausland geschickt würden, nochmals bei der Wiedereinfuhr verzollt werden müßten.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Gegenüber der Anfrage des Herrn Vorredners gestatte ich mir zu bemerken, daß zunächst die Bestimmungen über den Veredelungs⸗ verkehr Sache der einzelstaatlichen Zollverwaltung sind. Indeß steht der Grundsatz doch allgemein fest, daß eine gegen Zoll in das Inland eingeführte ausländische Waare in Bezug auf den Veredelungs⸗ verkehr ebenso behandelt wird wie ein nationales Erzeugniß. Ob aber der Veredelungsverkehr im einzelnen Falle zuzulassen ist, hängt lediglich von der Entscheidung der einzelnen Landesbehörde ab, weil der Veredelungsverkehr nur zugelassen werden kann, wenn er keine Konkurrenz für unsere einheimische Produktion darstellt, sondern im Gegentheil zu ihrer Förderung dient. Ich kann mir also den Fall denken, daß, wenn ein Exporthaus eine ausländische Waare nach Deutschland einführt und verzollt und dann zum Verede⸗ lungsverkehr ins Ausland schickt, ohne sich versichert zu haben, daß für diese Waare auch der Veredelungsverkehr zugelassen ist, diese Waare, wenn sie vom Auslande im veredelten Zustande zurückkommt, einer nochmaligen Verzollung unterworfen wird. Der Fall kann aber meines Erachtens nur eintreten, wenn das entsprechende Exporthaus ohne die nöthige Rückversicherung einer Entscheidung der Landes⸗ behörde eine Waare ins Ausland geschickt hat. — Hat es sich indeß vorher vergewissert, ob diese Waare zum Veredelungsverkehr zugelassen ist, so wird das Exporthaus auch keinen Schaden haben; denn selbst⸗ verständlich wird es eine Waare nicht ins Ausland schicken, die zum Weredelungsverkehr nicht zugelassen ist und die deshalb nochmals einem Zoll unterworfen sein würde. Wird die Zulassung des Ver⸗ edelungsverkehrs von der Landesbehörde abgelehnt, so ist es ganz selbstverständlich, daß die Waare, die im veränderten Zustande aus dem Auslande nochmals in das Inland eingebt, wie eine fremde noch einmal zu verzollende Waare behandelt wird.
Abg. Freiherr von Stumm erklärt sich nochmals gegen die Nr.2 des Antrages Hammacher. 4
Abg. Lenzmann bestreitet, daß der Staatssekretär den An⸗ trag Hammacher als unannehmbar bezeichnet hätte; er habe eine ein⸗ heitliche reichsgesetzliche Regelung als das Bessere bezeichnet.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Gegenüber dem Antrage Hammacher, um keine Unklarheiten zuzulassen, erkläre ich ausdrücklich, daß ich gegen Absatz 2 desselben mich unbedingt ausgesprochen. (Sehr richtig!) Ich habe aber erklärt, daß der Absatz 1 einen Gedanken enthielte, der sich vielleicht mit Zustimmung der verbündeten Regierungen ver⸗ wirklichen ließe und manchen Bedenken, die gegen die jetzigen Zu⸗ stände geäußert sind, abhelfen würde. Nun möchte ich auf die zweite Anfrage, betreffend den Veredelungsverkehr, etwas ergänzend bemerken. Es scheint, daß der Herr Vorredner nicht von dem Veredelungs⸗ verkehr, den der § 115 des Zollgesetzes behandelt, gesprochen hat, sondern von dem Verkehr der Retourwaaren, der unter § 113 fällt. Da gilt allerdings der Grundsatz, daß als Retourwaaren ebenso inländische wie verzollte ausländische Erzeugnisse zugelassen werden; denn nach den Grundsätzen der Zollverwaltung wird jedes ausländische verzollte Erzeugniß nationalisiert. Aber auch die Zulassung des Verkehrs mit Retourwaaren hängt von der Entschei⸗ dung der obersten Landesfinanzbehörde ab, und es liegen die Fälle in dieser Beziehung ebenso wie bei dem Veredelungsverkehr. Führt jemand eine verzollte ausländische Waare wieder aus als Retour⸗ waare, und hat sich vorher nicht die Zustimmung der Landesfinanz⸗ behörde gesichert, daß diese Waare als Retourwaare behandelt werden wird, so kann allerdings der Fall eintreten, daß eine solche Retour⸗ waare noch einmal verzollt werden muß, da auch die Zulassung von Retourwaaren abhängig ist von den Interessen, die für die Ent⸗ wickelung der heimischen Industrie maßgebend sind.
Abg. von Staudy (b. kons.) spricht sich für den ersten Theil des Antrages Hammacher aus, auf den man sich beschränken solle, so sympathisch auch der zweite Theil erscheine.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.) erklärt sich für den Antrag Hammacher, der keine Verfassungsänderung verlange wie der Antrag Lenzmann, sondern dem Bundesrath anheimstelle, freiwillig auf sein Recht zu Gunsten eines Verwaltungsgerichtes zu verzichten. Redner geht dann auf die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses ein, wo man ihn auf⸗ gefordert habe, von der Reichsfinanzpolitik zu sprechen. Er erkenne die Befugniß der Einzel⸗Landtage zur Kritik der Haltung ihrer Regie⸗ rungen im Bundesrath an, aber sie dürften nicht zu Gericht sitzen über das Reich, welches nicht vor den einzelstaatlichen Vertretungen Recht zu nehmen habe. Die Abagg. Sattler und Graf Limburg⸗Stirum, fährt er dann fort, haben sich im Abgeordnetenhause mit den Reichs⸗ finanzen befaßt; dieselben Herren waren sofort auf dem Plan, als wir im vorigen Jahre unseren Schuldentilgungsbeschluß faßten. Es wurde von einer Wandlung der Finanzpolitik des Zentrums gesprochen und gesagt, ich würde mich bekehren. Der Finanz⸗ Minister meinte, daß er sich nur dagegen gewehrt habe, daß der Reichstag die Ueberschüsse vergangener Jahre zur Schuldentilgung ver⸗ wenden sollte, während er im Herrenhause im vorigen Jahre sich gegen jede Verwendung der Ueberweisungsüberschüsse zur Schulden⸗ tilgung verwahrte. Das bezeugt ein kurzes Gedächtniß. Bei der großen Schuldenlast von 2290 Millionen Mark muß eine Entlastung der Zinsenausgabe versucht werden: ob durch Uebertragung vom außer⸗ ordentlichen auf den ordentlichen Etat unter Inanspruchnahme der Matrikularbeiträge oder der Ueberschüsse, müssen wir uns vorbehalten; auf diese Schuldentilgungspolitik — das mögen sich die Herren aus dem Abgeordnetenhause merken — wird das Zentrum unter keinen Umständen verzichten; ebensowenig wird das Zentrum neue indirekte Steuern bewilligen. Die Schalden des Reichs be⸗ ruden. hauptsächlich auf nichtwerbenden Ausgaben, sie müssen also nach Möglichkeit von der gegenwärtigen Generation ge⸗ tragen und nicht auf die Zukunft abgewaälzt werden. Deshalb müssen
rechnungsmäßige Ueberschüsse mehr, als im vorigen Jah
“ 1““ “
ist, zur hee verwendet werden. Die Ferdesein Klausel wird dabei vollständig bewahrt, denn sie follte nur zu ho Matrikularbeiträge verhindern, aber nicht übermäßige Ueberweisungen den Einzelstaaten sichern, während die Reichsschulden seit dem Be⸗ schluß über die Franckenstein'sche Klausel von 140 auf 2290 Millionen 5 find. Wenn Herr von Franckenstein das vorausgesehen hätte, ätte er seine Klausel nicht für alle Zukunft festgelegt. Von den Reichsschulden sind 1349 Millionen für unproduktive Zwecke auf⸗ genommen, während die Bundesstaaten 500 Millionen überwiesen er⸗ Pbielten. Eine Zm wird, werden wir im nicht wieder ein Schuldentilgungsgesetz vorlegen, thun, wenn nicht die Frage im Etat geregelt wird. lekretär hat uns in der Budgetkommisfion Biitrheiln Nachtrags⸗Etats, wegen der Servistarife, wegen der Gehaltsverbesserun und wegen ähnlicher Forderungen des Auswärtigen Amts. Ich will nicht drängen, daß der Schleier über die Nachtragsforderungen des Auswärtigen Amts, die auf 3 750 000 ℳ bemessen sind, gelüftet wird. Aber wir müssen doch zum Abschluß des Etats alle Forderungen der b“ kennen. Die Mehrforderungen würden den Matrikular⸗ umlagen oder der Anleihe zur Last fallen. Keines von beiden kann uns erwünscht sein. Wir wollen wegen der Nachtragsforderung die Spannung zwischen Matrikularumlagen und Ueberweisungen nicht vergrößern; wir werden also an den vorhandenen Etatsforderungen entsprechende Kürzungen vornehmen.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Der Abg. Lieber hat in seinen finanziellen Aus⸗ führungen Bezug genommen auf eine Rede, die der preußische Herr Finanz⸗Minister im preußischen Abgeordnetenhause gehalten hat, und er hat aus dieser Rede geglaubt heraushören zu müssen, daß der preußische Herr Finanz⸗Minister dem Zentrum daraus eine Vorwurf gemacht habe, daß es bereits im vorigen Jahre die clausula Franckenstein entsprechend den veränderten Finanzverhältnissen des Reichs fortgebildet habe, und daß es geneigt sei, mit dieser Maßregel eventuell in der jetzigen. Tagung fortzufahren.
Ich glaube, versichern zu können, daß in dieser Beziehung der Herr Abg. Dr. Lieber die Ausführungen des preußischen Herrn Finanz⸗ Ministers mißverstanden hat; denn es ist unmöglich, daß der preußische Herr Finanz⸗Minister daraus dem Zentrum einen Vorwurf gemacht haben könnte, daß es die clausula Franckenstein finanziell umgebildet habe entsprechend den gestiegenen Anforderungen des Reichs. Der preußische Herr Finanz⸗Minister kann nicht beabsichtigt haben, einen der⸗ artigen Vorwurf gegen eine Partei des hohen Hauses zu richten, weil der preußische Herr Finanz⸗Minister in dem zweiten Finanzreform⸗ gesetze, welches von dem Grundsatze der Balance ausging zwischen Ueberweisungen und Matrikularbeiträgen, thatsächlich auf die Ueber⸗ weisungspolitik bereits selbst verzichtet hatte. Darin liegt aber schon, wenn jener Gesetzentwurf Gesetzeskraft erhalten hätte, eine wesentliche finanzielle Fortbildung der clausula Franckenstein, und ich glaube, ich kann positiv versichern, daß der preußische Herr Finanz⸗Minister auch jetzt noch auf dem Standpunkte steht, daß man bei den steigenden und zum theil unabweisbaren Forderungen des Reichs die Ansprüche an die Ueberweisungen wesentlich modifizieren muß, daß man auch im Reiche in Zukunft nur von dem Grundsatz ausgehen kann, daß sich Ueberweisungen und Matrikular⸗ beiträge decken, und daß man ferner die Schuldentilgungspolitik, die im vorigen Jahre auf Antrag des Zentrums eingeleitet worden ist, unter allen Umständen fortsetzen muß.
Aber allerdings steht der preußische Herr Finanz⸗Minister und, ich glaube, mit ihm die Gesammtheit der verbündeten Regierungen auch andererseits auf dem Standpunkte, daß, wenn die verbündeten Regierungen aus den rechnungsmäßigen Mehrüberweisungen that⸗ sächliche Mehrzahlungen nicht mehr zu erwarten haben, sie andererseits auch dagegen geschützt werden müssen, daß sie etwa in Zukunft Matrikularbeiträge über denjenigen Betrag zu zahlen haben würden, der ihnen aus den Ueberweisungen zufließt. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, ich kann vorläufig versichern, daß dem Bundesrath ein Gesetz vorliegt, welches ungefähr von diesem Gesichtspunkte aus⸗ geht. Ich hoffe, daß sich der Bundesrath in seinen noch bevorstehenden Verhandlungen über diesen Gesetzentwurf einigt, und daß die Vorlage dem hohen Hause in nächster Zeit zugehen wird. Ich glaube, der Herr Abg. Dr. Lieber wird dann finden, daß den Gedanken, die er heute ausgesprochen hat, dieser Gesetzentwurf im allgemeinen ent⸗ sprechen dürfte.
Abg. Dr. von Bennigsen (nl.): Die übrigen Parteien wird wenig interessieren, welche Angriffe auf das Zentrum gemacht sind; die Angriffe begründet sind oder nicht, muß dahingestellt bleiben. is interessiert im wesentlichen lediglich die Finanzpolitik, die von 2 Führer des Zentrums befolgt wird. Es interessiert weniger, ob e Politik in voller Uebereinstimmung ist mit der früheren litik des Zentrums. Ich würde dem Zentrum nicht den geringsten rwurf daraus machen, wenn es angesichts anderer Verhältnisse und außerordentlich angewachsenen Schulden seine Politik ändern würde. sind seit den 20 Jahren die größten Veränderungen in den wirth⸗ aftlichen und in den Schuldenverhältnissen des Reichs vor⸗ gekommen. Damals bestand keine Verpflichtung, auf die Schulden⸗ tilgung binzudrängen; jetzt handelt es sich dabei um die wichtigste Verpflichtung des Reichstages. Es wird nicht möglich sein, alle angeregten Fragen zum Abschluß zu bringen. Die Ordnung der Finanzverhältnisse hängt von den Nachtrags⸗Etats und von dem in Aussicht gestellten Es wird sehr
eiche ablehnen. Wenn die verbündeten Regierungen so werden wir das
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Gesetzentwurfe ab. wohl möglich sein, sich mit Herrn Lieber über die Behandlung der Fragen schon bei diesem Erat zu verständigen. Dabei lege ich keinen Werth darauf, ob man früher ein Gegner der Franckenstein'schen Klausel gewesen ist, oder ob die Erhaltung der Klausel eine Ehren⸗ sache ist. Die Verhältnisse waren damals anders, sodaß die Klausel eine gute Wirkung hatte. Inzwischen ist aber die große Anhäufung der Schulden vorgekommen, vielleicht nicht ohne Mitwirkung der Franckenstein'schen Klausel. Ein Petrefakt kann dem gegenüber die Franckenstein’'sche Klausel nicht sein; das Zentrum hat daran geändert und scheint bereit zu sein, sie noch weiter zu entwickeln oder einzu⸗ schränken. Auf diesem Boden können wir uns vollkommen verständigen. Wir müssen die vorhandenen Schulden tilgen, neue Schulden ver⸗ meiden dadurch, daß wir mehr als bisher auf das Ordinarium über⸗ nehmen, daß wir von den Einnahmen des Reiches mehr auf die Aus⸗ gaben desselben verwenden als bisher. Es wird keine große Schwierigkeit haben, wenn in der Budgetkommission die Frage ver⸗ handelt wird, daß eine allseitige Verständigung erfolgt.
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (d. kons.): Ich hoffe auch, daß mit der Zeit sich eine Verständigung zwischen Einzelstaaten und Reich ergeben wird. Ich habe schon Anzeichen dafür gefunden, daß das Zentrum nach und nach auf den Standpunkt kommt, eine feste Norm für die Auseinandersetzung zwischen Reich und Einzelstaaten herzustellen. Entsprechend den veränderten Verhältnissen und Zahlen muß die Franckenstein’sche Klausel geändert werden. Der Grund⸗ gedanke der Klausel verdient aber auch heute noch Anerkennung: daß man nicht die Einzelstaaten durch die Forderungen des Reiches überbürdet. Dem Reiche sind die reicheren Steuerquellen überwiesen, es sollte nach der Reichs⸗Finanzreform ein Plus den Einzelstaaten als Ueberweisung verbleiben. Das ist abgelehnt. Aber an diesem
Punkte müssen wir schließlich zusammenkommen bei der Regelung des “ “ 8 8 .“ 8 “ 1““ 8
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.&.ꝙ Schuldentilgung, wie ie in⸗Preußen herbeigsführt.
Sgemacht wegen.
Verlältnisses zwischen dem Reich und den Einzelstaaten. Die preußischen Finanzen können sich noch gegen überraschende Ansprüche wehren, aber die anderen Einzelstaaten können sich zicht so helfen; sie befinden sich in einer Kalamität gegenüber erhöhten Matrikularumlagen des Reichs. Herr Lieber will eine gewisse Staffel nicht überschreiten und stellt daher in Aussicht, daß die Nachtragsforderungen ein⸗ ebracht werden müssen durch Streichung an dem vorliegenden Etat Ich wünschte, 1 n sich dahin bescheiden, daß die Parlamente nicht im stande sind, Sparsamkeit zu üben. Deshalb muß eine feste geseß⸗
“ b 9g. Dr. Enneccerus (nl.): Das Anwachsen der Sch Ide des Reichs ist zum großen Theil eine Folge der Franckenstein schen
die Schuldentilgung und für die Uebernahme von außerordentlichen Aus⸗ caben gaf Zoedcsbeeriaer⸗, hanis 5 8
g. Dr. Pichler (Zentr. ärt, daß man in Bapern immer das Geld zu den nöthigen Kulturaufgaben gehabt was in 8 anderen Einzelstaate nicht der Fall gewesen sein solle. Bayern habe immer noch Ueberschüsse gehabt.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.) erklärt sich dankbar für die Zustimmung die seine Anregung gefunden habe; aber die staatsrechtliche Bedeutung der Franckenstein’'schen Klausel dürfe durchaus nicht angetastet werden Eine Veränderung würde durch eine automatische Regelung erfolgen aber nicht durch eine alljährlich stattfindende Auseinandersetzung.
Darauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.
Präsident Freiherr von Buol macht Mittheilung von dem Eingang einer Interpellation des Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) betreffend das Wegerecht auf See.
Schluß 5 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Interpellation Hahn; Fortsetzung der Etatsberathung.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 21. Sitzung vom 19. Januar 1897. Die erste Berathung des Staatshaushalts⸗Etats wird fortgesetzt. Ueber den ersten Theil der Debatte ist bereits gestern be⸗ richtet worden.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Der Finanz⸗Minister hat früher durchblicken lassen, daß eine Erhöhung der Beamtengehälter nicht möglich sei, weil der Reichstag neue Steuern nicht bewilligen wolle. Die jetzige Finanzlage hat seine Meinung widerlegt. Wenn dringende Bedürfnisse Jahre lang unbefriedigt bleiben, so ist das ein schwerer Nachtheil. Sechzig Millionen neuer Steuern wäre ein großes Aergerniß angesichts der jetzigen Ueberschüsse in Preußen. Gewiß kann man sich in Schätzungen irren, aber es ist wunderbar, daß der Finanz⸗Minister sich in vier Jahren um 268 Millionen zu seinen Gunsten geirrt hat. Nur im Cholerajahr bat er sich zu seinen Ungunsten geirrt, 1892/93. Damals saß er noch nicht fest genug im Sattel, um sich zu seinen Gunsten zu irren. Ich soll 1890 den Erlaß der Gewerbesteuer vorgeschlagen haben. Damals bei der Einkommensteuer handelte es sich um die Stellung zur gesammten Steuerreform und ich verlangte, daß auch die Gewerbesteuer den Gemeinden überwiesen werde. Es handelte sich damals um die gesammte Steuerreform, und wenn der Staat den Gemeinden 18 Millionen mehr überwiesen hätte, so würde der erste Ueberschuß nicht 60, sondern 42 Millionen betragen haben. Ich maße mir aber keine Hellseherei in der Abschätzung des Etats an, doch will ich nicht mehr Steuern auferlegen, als bezahlt werden können, und danach den Etat einrichten, während der Finanz⸗Minister Steuern in höherem Umfange nicht verschmäht, um sie zu thesaurieren für ungünstigere Jahre. Ich babe noch vor einem Jahre einen größeren Ueberschuß vorausgesagt. Wir haben kein Einnahmebewilli⸗ gungsrecht und kein Recht, Ausgaben, die durch Anleihen gedeckt werden, auf den laufenden Etat zu übernehmen, und darum bleibt es bei einer theoretischen Aussprache. Der Finanz⸗Minister wälzt dem Ressort⸗Minister die Verantwortlichkeit zu für die Mehrausgaben, er will nur der geduldige Rechenknecht gewesen sein, der sich fügen müsse. Er ist doch selbst Ressort⸗Minister mit 600 Millionen Ein⸗ nahmen. Allerdings hat der Eisenbahn⸗Minister 1100 Millionen hinter sich. Gäbe dieser den Ausschlag, so wäre er der eigentliche Finanz⸗Minister. Ist dies aber der Fall? Redet der Finanz⸗Minister etwa nicht in die Ausgaben des Eisenbahn⸗Etats hinein? Das Jahr 1895/96 hat nicht mit mäßigen Ueberschüssen abgeschlossen, wie der Finanz⸗Minister voraussagte, sondern mit übermäßigen, nämlich 60 Millionen. Der neue Etat ist in den Einnahmen durchaus nicht zu hoch veranschlagt, es sind im Grunde nur 3 % Steigerung der Einnahmen angenommen und eigentlich müßte der Eisenbahn⸗Etat um 60 Millionen höher veranschlagt werden. Auch ich halte es nicht für unmöglich, daß der neue Etat mit einem Ueberschuß von 80 Millionen abschließt. Der Finanz⸗Minister hat Gewissensskrupel, ob er nicht doch zupiel bewilligt habe und ob man ihm nicht den⸗ selben Vorwurf machen werde, wie den anderen Finanz⸗Ministern. Wir haben jjetzt 16 Millionen dauernde Ersparniß aus der Konversion im nächsten Jahre zur Verfügung! Ich soll positive Vorschläge machen. Als ob ich das nicht bei der Handels⸗ politik gethan hätte in der Unterstützung der Regierung, und als ob ich nicht vor der Aera Bismarck mit Herrn Dr. Miguel zusammengearbeitet hätte. Der Steuerzahler hält die Thätig⸗ keit des Finanz⸗Ministers für eine sehr negative. Er gilt als der Vater aller Hindernisse bei allen Kulturaufgaben. Man lege nur die Medizinalreform vor, dann will ich mit ihm positiv arbeiten, oder liegt es hier am Gelde? Auch in der Erleichterung des Verkehrs, Aufhebung des hohen Gepäcktarifs bei den Eisen⸗ bahnen würde Herr Miquel uns zur Seite haben. Bei der Ein⸗ kommensteuer muüßten die mittleren Klassen erleichtert werden auch im Interesse der Gemeinden. Gewisse Klassen der Unterbeamten müßten höher bedacht werden. Warum macht man nicht hier ganze Arbeit? Das sie 1890 etwas bekommen haben, damit kann man sie nicht abfinden. Die Oberförster haben s. Z. auch schon etwas erhalten, und doch hat man sie in die Aufbesserungstabelle auf⸗ genommen. Billig wäre es, wenn nicht nur die evangelischen Kon⸗ sistorien, sondern auch die entsprechenden katholischen Geistlichen etwas mehr erhielten. Aber einer allgemeinen Verbesserung der Gehälter der Geistlichen muß ich auf das bestimmteste widersprechen. Sie sind nicht Staatsbeamte, sondern Gemeindebeamte, und die Gemeinden haben ja auch das Besteuerungsrecht. Die Lehrer kann man nicht zum Vergleich heranziehen, sie sind Beamte politischer Körperschaften. Und dann würden ja zu diesen Aufbesserungen auch Andersgläubige herangezogen! Und welche Streitigkeiten würden zwischen beiden Konfessionen über das Maß der Aufbesserung ent⸗ brennen! Verbesserung der Kommunalgehälter, Regelung der Reise⸗ kssten und Diäten für die Beamten und das Gratifikationswesen müssen zusammen behandelt werden. Gratifikationen werden auch aus Besoldungsersparnissen gewährt. Das ist ein alter Fehler, der betreffende Fonds entzieht sich vollständig unserer Kontrole. Vakanzen werden möglichst lange offen gehalten, um Prämien zahlen zu können und das Geld in den Fonds zurückzuhalten. Auch hier möchte ich mit dem Finanz⸗Minister zusammenarbeiten. In den 70er Jahren war er im Reichstage auch für die Abschaffung dieses Gratifikationsunwesens. Ein Komptabilitätsgesetz zu schaffen, wäre jetzt die richtige Gelegenheit. Das Kommunalsteuerprivileg der Staatsbeamten müßte abgeschafft werden. Einen Unterschied zwischen Verheiratheten und Unverheiratheten zu machen, heißt nicht Leistung und Gegenleistung gegenüberstellen, sondern das individuelle Be⸗ dürfniß zum Maßstab nehmen. Ein großer Mann hat gesast, die Unverheiratheten wären die besten Beamten; murren Sie doch nicht, Sie erheben doch sonst gegen diesen Mann keinen Wider⸗
spruch, es ist der Fürst Bismarck; oder woll
Jiche Foem festgestettt wẽerden im Interesse der Sparsaͤmkeit Ind“der
Klausel, weil wir die Ueberschüsse damals nicht benutzen konnten für —h gefagt, es fei nicht richtig, den Bör
Sie eine Kinderprämie ““ 8
uführen? Man hat bei der Aufbesserung der Gehälter die Beamten zu wenig berücksichtigt. Die Bureaubeamten ommen besser weg, als die Beamten des äußeren Dienstes, während diese für Kleidung u. s. w. größere Aufwendungen zu machen baben. Die höheren und böchsten Beamtenklassen sollte man wenigstens in diesem Jahre noch aus der Vorlage heraus⸗ lassen. Was die Frage der Erneuerung der Handelsverträge betrifft, so bat Graf Limburg die Wahlparole ausgegeben; daß niemand gewählt werden solle, der für die. Bindung des—Gstreidezolltarifs
jeser Parole gesprochen. Diese Forderung enthält den Verzicht auf gn 8 mit Ackerbaustaaten überhaupt, z. B. mit Oester⸗ reich und Rußland. Graf Limburg hat bezüglich der Berliner Börse
ihm eine Funktionszulage zu gewähren. Ganz meine Ansicht. Er r nicht 3 erhalten als ein Ober⸗Staatsanwalt. Die Staats⸗ kommissare werden sich die Erfahrungen des früheren Handels⸗Ministers vorhalten müssen: Allzu scharf macht schartig. Die Bestimmung, daß Vertreter der Landwirthichaft und Müllerei zu den Vorständen der Produktenbörse gehören sollen, ist an sich schon eine Anomalie. Darum hat die Landesregierung nur die Vollmacht zu dieser Berufung. Der Handels⸗Minister hat nun von dieser Be⸗ fugniß den ausgiebigsten Gebrauch gemacht. Mehr hätte er gar nicht berufen können. Einzelne Korporationen wollten dem Minister sehr weit entgegenkommen in den Börsenordnungen. Die Börse sollte sich ja verkrachte Landwirthe sichern. Es kommt den Landwirthen nur darauf an, an der Börse die p in die Höhe zu bringen, sie leben in dem Wahn, daß es der Börse nur daran liege, die Preise niedrig zu halten durch Machi⸗ nationen bei der Preisnotierung. Daraus erklären sich die Angriffe der Grafen Arnim, Klinkowström u. s. w. gegen die Börse. Den Be⸗ weis für ihre Behauptungen sind aber die Herren der Börse schuldig geblieben. Der Minister hat diese Herren beschwichtigt mit Aussichten auf die Zukunft. Die Börsenordnung wurde sehr spät erlassen, und als sie erschienen, wurden neue Dekrete in Aussicht gestellt in Bezug auf die Preisnotierung. Das mußte eine große Unsicherheit und weitere beweislose Angriffe gegen den Handelsstand zur Folge haben. Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft haben ganz recht, wenn sie diesen Herren jedes Urtheil in diesen Fragen absprechen. Diese Angriffe gegen den Handelsstand (Rufe rechts: Börse!) haben nur ein Analogon in dem Vorgeben des Abg. Ahlwardt mit seinen berühmten „Akten“. In der Breslauer Versammlung sagte sogar Herr von Los: Wir wollen den Herren von der Börse die Hosen gehörig abziehen! In Handelskreisen hat man schon alles Mögliche ertragen, aber solche Kränkungen und Verdächtigungen übersteigen doch alles Maß, und man hat sich gesagt: es widerstreitet der Be⸗ mfsehre, mit solchen Leuten in einem Kollegium zu arbeiten. So ist es denn gekommen, wie es gekommen ist. Die Produktenbörse ist in Berlin verödet und in anderen Orten auch. Es geht auch mit freien Vereinigungen, und die Börse verzichtet auf ihre privilegia favora- bilia und odiosa sehr gern. Ein Deklarationszwang der Geschäfte wäre ganz undurchführbar, denn man kann doch nicht an jedes Telephon einen Lauscher stellen. Den Schaden hat nicht die Börse, sondern die Allgemeinheit, Produzenten und Konsumenten. Diese Erkenntniß dämmert auch schon in Ihren (rechts) Kreisen. Der Handelsstand hat den Eindruck, daß das Handels⸗Ministerium nicht ein Ministerium für, sondern gegen den Handel ist. Die politische Polizei ist reformbedürftig: das wird allerseits anerkannt. Graf Limburg kehrte sich aber in seinen Aus⸗ führungen wohl weniger gegen das, was aus dem Prozeß Leckert⸗ Lützow berausgekommen ist, als gegen den Freiberrn von Marschall, der allerdings die Handelsverträge gemacht hat. Die Behandlung der offiziösen Presse im Auswärtigen Amt gefällt mir auch gerade nicht. Wenn hochpolitische Artikel in der „Kölnischen Zeitung gegen die Regierung erscheinen, so muß der Schein erweckt werden, daß sie auch aus Regierungskreisen stammen. Unter Bis⸗ marck war die Sache aber noch viel schlimmer. Die ganze offiziöse Presse ist vom Uebel. Die Regierung sollte auch diese Maske und Tarnkappe wegwerfen. Diese Frage wäre aber besser in Gegenwart des Herrn von Marschall zu verhandeln. Es blieb ihm jedenfalls kein anderes Mittel übrig, als die Flucht in die Oeffent⸗ lichkeit. Ihm schwebte wohl vor der Kanzlerwechsel infolge eines offiziösen Artikels. Bedauerlich ist die Sache insoweit, als sie zeigt, daß die Herren keine recht feste Stellung haben. Den Vorwurf des Mangels an Einheitlichkeit hat der Minister⸗Präsident zurückgewiesen, man hätte erst den Lauf des Prozesses abwarten müssen. Herr von Marschall hat aber davon gesprochen, daß die Intriguen der Polizei gegen ihn schon drei Jahre zurückliegen. Wären die Ministerien einig gewesen, dann hätten sie gemeinsam diesem Uebelstande entgegentreten müssen. Es fehlt uns ein einheitliches politisches Ministerium, wir haben nur ein Aggregat von Ministern, die keinem politischen Kollegium gleichen, sondern einem Offizierkorps, zusammen⸗ gewürfelt aus verschiedenen Regimentern. Welche Lehre zieht man aber aus diesem Prozeß? Die politische Polizei stammt ja auch aus der Aera Bismarck. Was heute Tausch heißt, hieß früher Krüger. Bismarck verstand dieses Instrument zu spielen. Jetzt spielt das Instrument gewissermaßen automatisch weiter. Das beweist das Verfahren in Sachen des preußischen Kriegs⸗Ministeriums u. s. w. Herr von Tausch hat auf Lager gearbeitet in der Spionage, und von da bis zur eigenhändigen Ein⸗ mischung in die Politik war nur ein Schritt. Viel⸗ leicht hat er spekuliert auf den kommenden Mann, oder aus Dank⸗ barkeit gegen einen früheren Mann, oder mit einem Hintermann, das ist nicht festgestellt. Kein nichtsnutziges Mittel wurde verschmäht. Der Prozeß hat unsere Angriffe gegen den geheimen Polizeifonds glänzend gerechtfertigt. Wo sind die Belege für die ausgegebenen Gelder? Wenn nur Quittungen vorhanden sind: auf die Unterschrift kommt es nicht an. Was soll nun geschehen? Der Minister⸗Präsident hat sich darüber nicht ge⸗ äußert, auch der Minister des Innern nicht. Will er diese In⸗ stitution mit ihrer Spionage aufrechterhalten? Um diese Art von Beamten „beneidet“ uns niemand, Herr Minister des Innern. Die Regierung will keins ihrer Machtmittel aus der Hand geben. Sie hat aber mit dem Sozialistengesetz die schlimmsten Erfahrungen ge⸗ macht, und der letzte große Sozialistenprozeß über die Verbindung der Vereine war ein Fiasko für sie. Ich bedaure, daß der Minister⸗ Präsident nicht mehr hier ist. Ich hätte gern erfahren, wie er sich jetzt zu dem gegebenen Wort im Reichstage über die Aufhebung des Verbots verhält. Auch an einem Kanzlerwort soll man nicht rütteln. Fast scheint es, daß ein Widerspruch zwischen dem Minister⸗Präsidenten und dem Minister des Innern in dieser Frage besteht, sonst hätte man nicht so lange mit der Sache ge⸗ ms Die Regierung sollte sich hüten, ihre Auforität noch mehr zu erschüttern, als es schon der Fall war.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel: 1
Meine Herren! Herr Abg. Richter hat der Reihe nach die sämmtlichen Minister und ihre Handlungen kritisiert. Sie werden es verstehen, daß ich es nicht als meine Aufgabe betrachte, meinen Herren Kollegen vorgreifend, auf diese Angriffe zu antworten. Die Herren Minister werden das soweit thun, als sie es für nothwendig und an⸗ gemessen halten. Ich wende mich daher wieder zu der uns hier be⸗ schäftigenden Hauptfrage des Etats und den verschiedenen Fragen, die sich an den Etat anknüpfen.
Zuvörderft möchte ich aber mehr eine persönliche Angelegenheit mit dem Herrn Abg. Richter erledigen, indem er mir nochmals
vorwirft: ich habe die Einnahmen der Betriebsverwaltung so un⸗
richtig etatisiert in dem vorigen Jahre, daß das garnicht zu ver⸗ antworten sei.
Meine Herren, der Herr Abg. Richter ignoriert gern und läßt in dem Hintergrund die Einwendungen, die über eine gleiche Frage ihm bei früherer Gelegenheit bereits gemacht sind Ich habe früher aus⸗
Man väk aber schon von einer Spaltung der Partei infolge=—
senkommissar so hoch zu stellen und†¼
geführt, daß die Differenz zwischen den Anschlägen der Einnahmen der Betriebsverwaltungen und der wirklichen Ergebnisse vor meinem Amte genau in derselben und noch viel stärkeren Weise sogar vor⸗ gekommen sind, wie während meiner Amtsdauer. Ich habe beispiels⸗ weise hingewiesen, daß in den Jahren vor meinem Eintritt, im Jahre 1887/88 ein Defizit von 40 Millionen veranschlagt wurde und ein Ueberschuß sich ergab von 79 Millionen (hört! hört! rechts); ich
⸗abe darauf hingewiesendaß vas Jahr 1888789 ine Etat balaneierten
während sich thatsächlich ein Ueberschuß ergab von 72 Millioneft; ich habe darauf hingewiesen, daß im Jahre 1889/90, wo
auch noch. — mein. Vorgänger — den — Etat- aufstellte, ein Defizit veranschlagt war von etwa ½ Million, sich aber in Wahrheit ein Ueberschuß von 102 Millionen ergab. Dann muß das doch wohl nicht an der besonderen Art der Einschätzung dieser Ein⸗ nahmen liegen, welche ich eingeführt hätte in die preußische Finanz⸗ verwaltung. Ich köͤnnte noch weiter rückwärts gehen: da würden Sie mit der wachsenden Bedeutung der Eisenbahneinnahmen in un⸗ serem preußischen Etat überall dasselbe Ergebniß sehen. Ich habe aber sogar mein Amt damit begonnen, daß ich umgekehrt die Ein⸗ nahmen überschätzte und das Ergebniß weit ungünstiger war, als ge⸗ schätzt wurde. Daraus geht wiederum hervor, daß von irgend einer Tendenz garnicht die Rede sein kann.
Meine Herren, der Herr Abg. Richter hat sich darüber gewundert, daß ich gesagt habe: ein Finanz⸗Minister muß die Schätzung von unsicheren Einnahmen aus der Betriebsverwaltung im wesentlichen ausschließlich dem betreffenden Ressort⸗Minister überlassen. Ich habe wenigstens stets so verfahren, und ich wüßte auch garnicht, wie ein Finanz⸗Minister anders verfahren sollte. Wenn der Finanz⸗Minister die Einnahmen höher schätzt, als die gewissenhafte Prüfung der Ressort⸗ Minister es ermöglicht, dann setzt er sich der Gefahr aus, daß seine Absicht sei, einen tendenziösen Etat zu bestimmten Zwecken aufzustellen; dann trägt er allein die Verantwortlichkeit für das Ergebniß, welches er garnicht kontrolieren kann, das allein der Einwirkung und der Kontrole seiner Kollegen unterliegt. Ich hoffe nicht, daß jemals in Preußen anders verfahren wird; das würde zu einem politischen Etat, aber nicht zu einem wahrhaften finanziellen Etat führen. (Sehr richtig! rechts.) Ich werde wenigstens, so lange ich an dieser Stelle stehe, nicht anders verfahren. Ich würde nicht dreist genug sein, bei⸗ spielsweise von den vermuthlichen Ueberschüssen der Eisenbahnverwal⸗ tung mehr zu wissen, wie mein verehrter Herr Kollege Thielen.
Wenn nun der Abg. Richter sagt: wenn der Finanz⸗Minister bei der Schätzung der Einnahmen so bescheiden ist, warum ist er es nicht bei der Schätzung der Ausgaben — so wird ja selbst der mir zu⸗ lächelnde Abg. Richter nicht erwarten, daß ich auf diese Vergleichung antworte.
Meine Herren, der Abg. Richter hat dann meine Bemerkung, daß selbst so gelehrte und erfahrene Männer wie er selbst sich ge⸗ waltig irren konnten über die allgemeine finanzielle Lage, damit ab⸗ zuweisen versucht, daß er geglaubt hat, ich hätte damals von seiner Idee gesprochen — die er übrigens direkt ausgesprochen hat — wir seien so reich, wir könnten die ganze Gewerbesteuer aufgeben. Nein, hier hatte ich etwas Anderes im Auge. Ich habe gesagt: der Abg. Richter hat im Jahre 1890/91 bei der Berathung des Erbschafts⸗ steuergesetzes gesagt, unsere Finanzlage in Preußen und im Reich ist so glänzend, daß es Zeit ist, mit Steuererlassen sowohl im Reich als in Preußen zu beginnen, und ich habe dieser seiner all⸗ gemeinen Finanzauffassung die einfache Thatsache entgegengestellt, daß wir im nächsten Jabre in Preußen 42 Millionen Mark Defizit, nicht im Etat, sondern in der Rechnung hätten. — Hieraus kann man wirklich wohl annehmen, daß auch der gelehrteste Finanzmann sich gewaltig irren kann sogar über die Finanzlage; denn über die allgemeine Lage der Finanzen sollte sich ein Mann, der, wie der Abg. Richter gewissermaßen darin lebt und webt, sich doch viel schwerer irren können als über die vermuthlichen Einnahmen einer Eisenbahnverwaltung, die ausschließlich von Kon⸗ junkturen abhängen, die man absolut nicht vorhersehen kann; von einem Mann, der so autoritativ auftritt, wie der Abg. Richter, kann man erwarten, daß solche Irrthümer ihm nicht passieren. (Heiterkeit rechts) Der Herr Abg. Richter sagt: meine finanzielle Auf⸗ fassung ist eben eine ganz andere, wie die finanzielle Auffassung des Finanz⸗Ministers; will immer nur Einnahmen, und mehr Einnahmen und immer mehr Einnahmen haben, um zu thesaurieren; ich hingegen, ich schätze die Einnahmen der Wirklichkeit nach und würde dann die Gelegenheit haben, zu Steuererlassen zu kommen, die Lasten des Volkes zu erleichtern. Nun, meine Herren, wie ist es in Preußen seit meinem Amtsantritt gewesen? Wir haben jetzt das erste Jahr, wo wir einen Ueberschuß haben, seit vier Jahren stecken wir im Defizit; es hätte eine eigenthümliche Dreistigkeit und ein kolossaler Leichtsinn eines Finanz⸗Ministers dazu gehört, während wir unsere Rechnung mit Mankos abschlossen, eine Steuererleichterung dem Hause vorzuschlagen. Ich glaube, ich wäre geradezu ausgelacht worden hier im Hause, wenn ich damit gekommen wäre. Jetzt haben wir das erste Jahr mit Ueberschüssen abgeschlossen, das zweite, laufende erwarten wir. Ich habe schon in meiner früheren allgemeinen Rede zum Etat ausgeführt, daß, wenn beide Jahre so abschließen, wie wir erwarten, daß wir dann erst wieder zur Balance kommen und erst von da an mit neuen Ueberschüssen arbeiten werden. Ich habe offen ausgesprochen und wiederhole hier, daß ich es für richtig halte, bei der Gesammtsituation in Preußen, namentlich im Verhältniß zum Reich, die Einnahmen vorsichtig zu schätzen, das thut überhaupt ein guter Haushalter. Ein erheblicher Theil dieses hohen Hauses ist darin erheblich weiter gegangen wie ich; sie wollen sämmtliche Ueberschüsse, die die Eisenbahn liefert über eine bestimmte Grenze, obligatorisch zur Schuldentilgung ver⸗ wenden. Sie verlangen, daß die Ueberschüsse der Eisenbahnen, darüber hinaus, nicht den allgemeinen Staatsfinanzen zu gute kommen, sondern reserviert werden, namentlich für Verminderung der Schulden. Diese Frage steht vorläufig nicht auf der Tagesordnung; ich habe mich darüber schon ausgesprochen; ich erkenne Las⸗Ziel, das die Herren verfolgen, durchaus an, und wir werden suchen, uns darüber zu ver⸗ ständigen, wie weit die Durchführung und die Erreichung dieses Ziels möglich ist. Grundsätzlich stehe ich diesen Auffassungen wenigstens weit näher, als den Auffassungen des Herrn Abg. Richter.
Meine Herren, im Reich besteht dieselbe Frage. Wenn man nach Durchschnitten etatisiert, was eigentlich doch den einzigen festen Halt giebt, nennt das der Herr Abg. Richter Automatenthum. Ich möchte sehen, welche überzeugenden Gründe der Herr Abg. Richter
der
sowohl im Reich bezüglich der Zölle, ier bezüglich der Betrieb sowoh in N ch bezüg „ ichd
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überschüsse ausführen könnte, welche das Haus bewegeu sollten, von einem solchen angeblichen Automatenthum abzugehen. Auf das bloße Gefühl des Herrn Abg. Richter, wie viel Ueberschüsse in den nächsten Jahren die Betriebsverwaltungen mög⸗ licherweise bringen können, wird sich dieses hohe Haus, glaube ich, niemals verlassen. (Sehr richtig! rechts.) So viel hierüber!
Ueber den Etat ist im Ganzen ja sonst wenig gesprochen worden (Seiterkeit) aͤbgeséhen von den volitischen-Fragen. had nran⸗-sich wesratr lich beschränkt auf die allerdings sehr wichtige Frage, welche sich auf eines Theils der
die Verbesserung der Lage unserer mittleren und höhberen Beamten bezieht —— — e1“ 1
Meine Herren, der Herr Abg. Dr. Bachem hat gewissermaßen einen dilatorischen Einwand gemacht. Er sagt: Wie könnt ihr Preußen 1i euch erlauben, eure Beamtenverhältnisse ordnen zu wollen, ehe das Reich euch die Wege nicht gewiesen hat! Das war doch der Sinn seiner Bemerkungen. Nun, meine⸗ Herren, ich gehöre gewiß nicht zu den Männern — meine ganze Vergangenheit beweist das —, welche einen preußischen Partikularismus gegen das Reich, gegen den Ausbau und die Entwickelung des Reichs vertreten wollten. Aber wir haben doch hier zuvörderst in Preußen eine sehr große An⸗ zahl der allerwichtigsten Beamtenkategorien, die das Reich überhaupt nicht besitzt. Was würde es uns geholfen haben, wenn wir das Reich allein hätten vorgehen lassen und uns einfach nach den Be⸗ schlüssen des Reichstages gerichtet hätten, für diejenigen Klassen, die im Reich überhaupt gar nicht vorkommen? und das sind die allermeisten.
Sodann das Hinübergehen, das Hin⸗ und Hergehen der Beamten von Preußen zum Reich und vom Reich zu Preußen ist ja seit der Gründung des Deutschen Reichs eine konstante Sache und eine be⸗ kannte Thatsache. Daraus ergiebt sich von selbst, daß es voll⸗ kommen sinnlos gewesen wäre, wenn wir, der Herr Schatzsekretär und ich, beziehungsweise das preußische Staats⸗Ministerium und die Reichsregierung, sich nicht über die Grundsätze, über die Ausdehnung, über die Höhe der Verbesserungen der Reichs⸗ und preußischen Be⸗ amten gleichmäßig verständigt hätten. Diese Verständigung hat während der ganzen Vorberathung stattgefunden, und ich kann zu meiner Freude sagen, daß ich mit dem Herrn Schatzsekretär Grafen Posadowsky stets und in allen Phasen der Verbandlungen vollkommen auf derselben Linie geblieben bin. Sie brauchen auch nur die Vorlage, die dem Reichstage gemacht ist, ansehen, so werden Sie von vorn⸗ herein finden, daß genau nach demselben Grundsatz verfahren ist.
Wohin würde es auch führen, wenn die Reichsbeamten nach ganz anderen Grundsätzen behandelt würden in Bezug auf ihre Bezüge, als die preußischen Beamten? Ich brauche das gar nicht aus⸗ zuführen; der Gedanke ist zu verkehrt, als daß man ihn überhaupt noch widerlegen wollte.
Meine Herren, man hat nun gesagt, es sei in der Vorlage keine Einheitlichkeit. Nun sind ja einige Gedanken laut geworden, auch von Herrn Dr. Sattler, die der Herr Abg. Richter acceptiert hat, nach denen eine größere Einheitlichkeit in diese Vorlage gebracht werden sollte. Ich bin mit derselben Illusion an diese Arbeit gegangen, ich hatte mir auch eine Menge Grundsätze konstruiert, nach denen diese Veränderungen der Beamtenbesoldung stattfinden sollten. Ich habe aber gesehen, daß das Schwergewicht der Thatsachen und der Praxis und der allgemeinen Auffassung und der herrschenden Anschauungen so stark ist, daß ich sehr bald meine Fühlhörner einziehen mußte und nicht im stande war, radikale Prinzipien in das ganze System hineinzubringen. Ich bin überzeugt, in der Budgetkommission werden Sie denselben Denkprozeß durchmachen und dieselben Erfahrungen. Sie werden sehen, daß hier mit einfachen, klaren, festen Grundsätzen nicht bei allen ganz verschiedenartigen Verhältnissen, wie sie sich historisch entwickelt haben und heute noch gestalten, durchkommen werden. Ich werde zur Zeit darauf nicht eingehen, und mich darauf beschränken, zu sagen, daß ich einige von diesen aufgestellten „Grund⸗ sätzen“, auch materiell für durchaus unrichtig halte, daß ich sie nicht acceptieren könnte, selbft wenn sie gegenüber dem bestehenden Zustand durchführbar wären.
Nun haben einige von den Herren sich darüber beklagt, daß die Unterbeamten nicht sofort hier wieder mit herangezogen sind. Ich kann nur das darauf erwidern, was von anderer Seite, aus dem Hause heraus, schon darauf erwidert worden ist: ich bin überzeugt, meine Herren, daß, wenn wir uns die schwierige Aufgabe stellten, nun gleichzeitig die Frage der Aufbesserung der verschiedenen Kategorien von Unterbeamten hier mitzulösen, dies Gesetz nicht zu stande käme und die Unterbeamten auch nichts bekämen. Wir würden in solche Schwierigkeiten gerathen, daß wir damit nicht zu Ende kämen. Ich bedauere mit den Herren, daß unsere ganze finanzielle Lage damals es nicht gestattete, in einem Zug hintereinander die Aufbesserung der Beamtengehalte durchzuführen. Das würde uns die Sache außerordentlich erleichtert haben. Ich er⸗ kenne an, daß es in vielen Beziehungen sehr mißlich ist, daß nun alle Unterbeamten vorläufig zurückstehen müssen, nachdem die Au besserungen, die sie erhalten haben, im Jahre 1890 stattgefunden, und zum theil — wie das in der menschlichen Natur liegt, das Gute schneller zu vergessen als das Ueble — bereits wieder ver⸗ gessen sind. Ich erkenne an, daß, wenn die finanæziellen Zustände es in Zukunft erlauben, einzelne Kategorien der Unter⸗ beamten allerdings noch werden berücksichtigt werden müssen. J spreche das ganz offen aus. Aber, meine Herren, ich warne davor, den Versuch zu machen, hier, wie Sie sagen, einzelne Kategorien heraus⸗ zugreifen. Sowie ein Abgeordneter damit anfängt, eine Kategorie zu bezeichnen, so wird der zweite eine zweite, der dritte eine dritte, der vierte eine vierte Kategorie bringen, und wir werden plötzlich mitten in der allergrößten Verwirrung sein. b
Nun hat man aber gewisse Vorbedingungen zwar nicht gestellt aber doch angedeutet. Man hat gesagt: es ist doch absolut noth⸗ wendig, daß die jetzt verkehrte Ordnung des Reisekosten⸗ und Diäten⸗ wesens gleichzeitig mit der Veränderung in den Gehaltssätzen geregelt wird. Ich theile diese Ansicht, und ich hoffe, daß wir bald in der Lage sein werden, in dieser Beziehung dem hohen Hause Vorschläge zu machen, die sich wesentlich nach 1 der Richtung bewegen, die von verschiedenen Rednern hier bezeichnet ist. Ich halte persönlich wenigstens — die Sache is im Staats⸗Ministerium noch nicht zur Entscheidung gekommen — 8 dafür, daß die Reform in der Richtung der Herabminderung der Ver⸗ gütung für Reisekosten in gewisser Beziehung und einer mäßigen Er höhung der Tagegelder sich bewegen muß. Wir werden uns hierüber 3
wohl verständigen; die Sa
ja. so schwierig nicht.