sollen. Wenn die Postverwaltung das Telephonwesen monopolisiert, dann müßte sie sich auch der Pflicht bewußt werden, daß sie für die Bedürfnisse des Publikums zu sorgen hat.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Förster hat in seinen Ausführungen zum Gehalt des Herrn Staatssekretärs des Reichs⸗ Postamts behauptet, daß die Einführung des Dienstaltersstufensystems dem Reichsfiskus Millionen erspart habe. Ich möchte diese irrthüm⸗ liche Annahme nicht unwidersprochen lassen. Ich werde Gelegenheit haben, auf diese Behauptung zahlenmäßig näher einzugehen bei den Erörterungen in der Budgetkommission über den Inhalt der Denk⸗ schrift, betreffend die Verbesserung der Beamtenbesoldungen. Ich lege aber Werth darauf, hier schon bei Gelegenheit des Reichs⸗Post⸗ Etats festzustellen, wie die Verhältnisse im Jahre 1895/96, das heißt innerhalb des letzten Rechnungsjahres, für das Gebiet der Reichs⸗ Postverwaltung sich thatsächlich gestellt haben. Das ist ja unbestritten, daß nach dem alten System die Reichs⸗Postverwaltung sich in einer beson⸗ ders günstigen Lage befand; denn nach dem alten System der Stellenzulagen wurden die neu hinzutretenden Gehälter nach dem Durchschnittssatz eingestellt, während die neu eintretenden Beamten selbstverständlich nur das Minimalgehalt bekamen. Der Ressortchef der Reichs⸗Post⸗ verwaltung hatte deshalb Gelegenheit, reichliche Zulagen den älteren Beamten zu gewähren. Mit Zustimmung des Reichstages, ja auf sein Drängen, ist indessen das Altersstufensystem eingeführt worden, welches jedem Beamten nur nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes bestimmte Gehaltszulagen zusichert. Wenn man aber selbst die Vor⸗ theile in Anrechnung bringt, die aus den Ersparnissen der Stellen⸗ zugänge erwuchsen, so hat doch Inhalts der Reichshaushalts⸗Uebersicht für 1895/96 — und die Herren können ja alle diese Rechnung selbst nachprüfen — die Reichs⸗Postverwaltung unter dem System der Altersstufen 162 955 ℳ mehr Ausgaben gehabt, als sie bei den Stellen⸗ zugängen nach dem früheren System gewonnen hätte. Die Be⸗ hauptung des Herrn Abg. Dr. Förster ist also thatsächlich unrichtig, insoweit sie sich auf die Postverwaltung bezieht, daß das Reich durch die Durchführung des Altersstufensystems Ersparnisse gegenüber dem früheren Zustande des Stellenzulagesystems gemacht habe. Einen näheren Nachweis für andere Ressorts zu führen, behalte ich mir, wie gesagt, für die Zukunft vor. 1
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Die Zensur der Telegramme hat die Verwaltung vergeblich zu vertheidigen gesucht. Der Tadel gegen die Beamten wird überhaupt immer so milde ausgedrückt, daß man nicht erwarten kann, daß die Beamten ihre Praxis ändern. Daß die Reformen nicht durchgeführt werden, liegt daran, daß Herr von Stephan bei dem Reichs⸗Schatzsekretär nicht durchgedrungen ist. Dennoch würde schließlich zur Durchführung der Reformen weniger Genie als ein tüchtiger Finanz⸗Minister gehören. Aber wenn die Ver⸗ kehrserleichterungen nicht durchgeführt werden, dann nimmt der Telephonverkehr ab und damit auch die Einnahme aus demselben. Den Wünschen der Mehrheit des Reichstages bezüglich der Be⸗ schränkung des Sonntags⸗Packetverkehrs möchte ich mich aber nicht aanschließen. Ich expfehle die Abschaffung des Strafportos, behalte mir aber mein Urtheil über den Post⸗Zeitungstarif vor; das be⸗ stehende Mißverhältniß zwischen den Leistungen der Post und dem Tarif muß beseitigt werden. Auf die geltenden Bestimmungen des Tarifs hat sich eine ganze Industrie aufgebaut, die man nicht ohne weiteres zerstören sollte. Wir müssen eingedenk bleiben, daß die Post⸗ verwaltung nicht bloß eine Erwerbs⸗, sondern auch eine Verkehrs⸗ anstalt ist. 88 .
Abg. Singer (Soz.): Die Sonntagsruhe muß den Postbeamten gewährt werden, auch wenn dadurch einzelne Interessen verletzt werden. Die Postverwaltung hat bestätigt, daß eine besondere Behandlung gewisser Fernsprechtheilnehmer stattfindet, wenn auch die Verwaltung darüber keine Anordnung getroffen hat. Die Postverwaltung sollte eine solche Bevorzugung sofort aufheben, damit jede Ungleichheit be⸗ seitigt wird. Ueber die Mittheilung des preußischen Erlasses an die
Postbeamten bat sich die Postverwaltung ee. Eine Beantwortung ist auch nicht mehr nöthig; ich habe inzwischen die Abschrift des Erlasses bekommen. Der Erlaß ist als ein vertrau⸗ licher bezeichnet und eigenhändig an die Ober⸗Postdirektoren gegangen mit der Anweisung, nicht durch allgemeine Verfügung, sondern mündlich den Beamten davon Kenntniß zu geben. Darin liegt das Anerkenntniß, daß die Sache b unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geschehen soll. Als 1881 der ver⸗ storbene Abg. Berger⸗Witten eine ähnliche Verfügung eines Ober⸗ Peheeehe im Reichstage zur Sprache brachte, erklärte der Ge⸗ heime Ober⸗Postrath Miesner, daß die Zentralverwaltung keine Anweisung dazu gegeben habe. Seitdem hat die Postverwaltung ihren Beamten verboten, sich an Petitionen und Versammlungen zu be⸗ theiligen. Das ist das Fazit einer 16jährigen Verwaltung, wozu wir uns nicht beglückwünschen können. Von allem, was ich gestern vor⸗ gebracht habe, ist nichts widerlegt worden.
Unter⸗Staatssekretär im Reichs⸗Postamt Dr. Fischer: Ich bin der Meinung, daß meine Anführungen eine vollkommene Widerlegung der Anschuldigungen des Vorredners waren, namentlich bezüglich der finanziellen Plusmacherei der Postverwaltung. Die Zahl der im Reichs⸗Postdienst beschäftigten Personen wächst jährlich um 6000. Ein Widerspruch zwischen meinen Erklärungen und denen meines Kollegen Scheffler über den Fernsprechdienst liegt nicht vor. Eine Bevorzugung im Fernsprechdienst hat mein Kollege nicht zu⸗ gegeben. Er hat nur mitgetheilt, daß die Theilnehmer, die Krakehl machen, bekannt und gekennzeichnet sind, nicht um sie zu bevorzugen, sondern um durch Zuziehung von Zeugen die Beamten vor Beleidigungen zu schützen. Ich weiß nicht, wie ich die Beamten davon abhalten soll, sich solche Persönlichkeiten zu merken und mit Vorsicht zu behandeln. Nur infolge eines groben Vertrauensmißbrauchs kann das Aktenstück, betreffend den Erlaß der preußischen Regierung, in andere Hände gelangt sein als in die, für welche es bestimmt war. Das eichsPostamt muß es des⸗ halb ablehnen, öffentlich in eine Erörterung darüber einzutreten und ich muß es daher ablehnen, auf die Folgerungen einzugehen, die der Vorredner daraus Ei en hat.
Abg. Beckh (fr. Volksp.) bedauert, daß aus finanziellen Rück⸗ sichten die Verkehrserleichterungen auf dem Gebiete der Post nicht vorwärts kämen; auf diesem Gebiete sei ein Stillstand dem Rück⸗ gang gleich. Das Sparsystem des Fiskus zeige sich überall. Die bayerischen Rückfahrtkarten, auf 10 Tage gültig, seien in Preußen nicht eingeführt. j
Um 5 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf Sonnabend 12 Uhr vertagt.
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26. Sitzung vom 29. Januar 1897.
Auf der Tagesordnung steht zunächst folgende, von den Abgg. von Czarlinski (Pole) u. Gen. eingebrachte und von Mitgliedern des Zentrums und der freisinnigen Volkspartei unterstützte Interpellation:
In jüngster Zeit sind in Westpreußen — in Lippinken (am 3. d. M.), in e er 3. d. M. 28 in d. Jem in Lubiewo (am 10. d. M.), in Schwekatowo (am 17. d. M.) — vorschriftsmäßig angemeldete Versammlungen aus dem Grunde auf⸗
gelöst worden, weil die Redner in denfelben sich der polni Sprache bedienten. G 8 Die Unterzeichneten richten an die Königliche Staatsregierung
die Anfrage: 1) Sind der PMäüglichen Staatsregierung diese Vorfälle be⸗
kannt, und bejahenden Falls, welche Schritte hat dieselbe zur Verhütung solcher Verletzungen verfassungsmäßiger Rechte gethan? Andernfalls 9 ) ist die Königliche Staatsregierung bereit, Anordnungen zu rtreffen, um der Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse vor⸗ zubeugen? — Miinister des Innern Freiherr von der Reckke: Ich werde die Interpellation sofort beantworten. Abg. von Czarlinski: Kaum ist die Interpellation wegen der Auflösung polnischer Versammlungen in Oberschlesien besprochen worden, so kommen die Fälle aus . Beweis, daß wir es bier mit einem Prinzip, einer epidemischen Verfolgung der Polen zu thun haben. Wir 288 die Pflicht, die Rechte des Volkes, auch des polnischen Volkes, zu vertreten. Diese Rechte sind in augenfällig provokatorischer Weise verletzt worden. Das Einbringen dieser Interpellation zeigt, wie es mit unserer konstitutionellen Freiheit und der Auslegung der Gesetze steht. Redner geht nun auf die
einzelnen Fälle und Beschwerden näher ein und führt dann weiter aus: Das Erkenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts läßt über die Zulässigkeit fremdsprachlicher Versammlungen keinen Zweifel. Das Vereins⸗ und Versammlungsrecht ist ein verfassungs⸗ mäßig garantiertes Recht, es steht über dem Ueberwachungsrecht der Regierung. Will diese ihr Recht ausüben, so muß sie auch dafür sorgen, daß ihre Beamten die betreffende Sprache verstehen. Man hat in einzelnen Fällen absichtlich der polnischen Sprache un⸗ kundige Gendarmen in die Versammlung geschickt, obwohl man sprach⸗ kundige Personen zur Verfügung gehabt hat. Die Polen suchen ihre nationalen Interessen im Einklang mit den Interessen des preußischen Staates zu fördern. Dazu dient auch das Vereins⸗ und Versamm⸗ lungsrecht. Man verquicke hier nicht Politik und Recht. Mit der sogenannten geswalafschen Agitation hat die Frage nichts zu thun. Wir haben die Verfassung beschworen, wir stehen also auf dem Boden der Verfassung und des allgemeinen Rechts. handelt werden.
Minister des Innern Freiherr von der Recke: 1
Meine Herren! Ich habe die Empfindung, daß angesichts der neulichen ausführlichen Erörterungen gelegentlich der Interpellation des Herrn Abg. Stephan die heutige Interpellation dem hohen Hause wohl hätte erspart bleiben können (sehr richtig! rechts, Widerspruch bei den Polen) und zwar um so mehr, als die große Mehrzahl der Vorzänge in die Zeit fällt vor der ersten Interpellation, und weil die verwaltungsgerichtliche Entscheidung inzwischen noch nicht ergangen ist. Diese Empfindung entbindet mich natürlich nicht von der Beant⸗ wortung, legt mir aber nahe, mich möglichst kurz zu fassen, um die Geduld des hohen Hauses nicht zu lange in Anspruch zu nehmen.
Die von dem Herrn Abg. von Czarlinski hier vorgebrachten Fälle, welche außerhalb des Rahmens der Interpellation liegen, sind mir nicht bekannt, ich kann mich darüber nicht äußern. Fühlt man sich über Vorgänge bei diesen beschwert, so möge man die Beschwerde einlegen und dieselbe auf dem instanzazäßigen Wege verfolgen. (Sehr richtig! rechts.)
Ueber die in der Interpellation genannten fünf Fälle habe ich Erkundigungen eingezogen, die leider wegen Kürze der Zeit noch nicht ganz erschöpfend ausgefallen sind. Soweit ich die Sache hiernach be⸗ urtheilen kann, ist es richtig, daß in diesen fünf Fällen die Versamm⸗ lungen aufgelöst sind, weil der überwachende Beamte, welcher des Polnischen nicht mächtig war, das gesetzliche Ueberwachungsrecht nicht auszuüben vermochte. (Lachen bei den Polen.)
Ich will auf die einzelnen Versammlungen nicht mit der Aus⸗ führlichkeit eingehen, wie der Herr Abg. von Czarlinski, ich will nur erwähnen, daß nach den vorliegenden amtlichen Berichten thatsächlich kein zur Ueberwachung geeigneter Beamter zur Verfügung stand. Diese Behauptung muß ich auch den gegentheiligen Ausführungen des Herrn Abg. von Czarlinski gegenüber auf das bestimmteste aufrecht erhalten. Es ist allerdings in einigen dieser Ortschaften wohl eine Persönlichkeit vorhanden gewesen, die polnisch sprach, dieselbe war aber — und das gilt namentlich von dem seitens des Herrn Abg. von Czarlinski ge⸗ nannten Schöffen Ackermann — nicht in der Lage, eine Versammlung zu überwachen und den dort vorkommenden Verhandlungen zu folgen. In einer anderen Ortschaft war allerdings ein des Polnischen mächtiger Gemeinde⸗Vorsteher vorhanden, derselbe war aber aus dem Grunde nicht geeignet, weil er selbst Mitglied des Vereins war (hört! hört! rechts), dessen Versammlung dort stattfinden sollte. Wenn hervorgehoben worden ist, daß in einer Versammlung ein Lehrer zugegen gemesen wäre, der polnisch verstanden hätte, so ist es richtig, daß dieser Lehrer mitgenommen war, um dem Gendarmen Unter⸗ stützung zu leisten. So lange der Lehrer folgen konnte, hat die Verhandlung stattgefunden; später aber ist es ihm nicht mehr möglich gewesen, zu folgen, und dann ist die Versammlung aufgelöst worden. (Heiterkeit bei den Polen.)
Wie sehr man sich Mühe gegeben hat, geeignete Beamte zu be⸗ kommen, bitte ich daraus zu entnehmen, daß z. B. in dem Fall Kamin ein ausdrückliches Ersuchen an den Landrath ergangen ist, zur Ueberwachung der Versammlung eine geeignete Persönlichkeit zu schicken; diese hat sich aber nicht gefunden.
Meine Herren, ein Grund zur Ueberwachung der gedachten Ver⸗ sammlungen war zweifellos vorhanden. Es handelte sich in allen fünf Fällen um Versammlungen polnisch⸗katholischer Volksvereine, die, wie diejenigen Herren, welche den Verhältnissen näher stehen, mir bezeugen werden, seit einigen Jahren und namentlich seit der sogenannten Pelpliner Konferenz im Jahre 1894, wie Pilze aus der Erde geschossen sind. Meine Herren, die Statuten sind ja allerdings derartig gefaßt, daß jeder Nichtwissende glaubt, es gebe keinen besseren und vorzüglicheren Verein. Wir sind aber nicht so harmlos (Heiterkeit rechts) in der Beurthei⸗ lung dieser Vereine, weil uns sowohl von Behörden als auch von anderen Persönlichkeiten bestätigt wird, daß gerade diese Vereine in Verbindung mit anderen, hier nicht interessierenden Vereinen die Hauptträger der Agitation augenblicklich dort sind. Es lag also thatsächlich erheblicher Grund zur Ueberwachung der Vereine vor.
Die Muttersprache scheint nach den mir vorliegenden Berichten in 4 dieser Ortschaften, in denen die Versammlungen aufgelöst worden sind, überwiegend polnisch zu sein. In dem in dem über⸗ wiegend deutschen Kreise Flatow liegenden Orte Kamin scheint das Gegentheil der Fall zu sein. Ich kann mich mit Bestimmtheit hierüber nicht aussprechen, weil, wie ich schon betont habe, zu meinem Bedauern die Erhebungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
* Mieine Herren, über die Grundsätze, welche meiner Meinung nach bei der Ueberwachung derartiger Versammlungen zu beobachten sind,
So wollen wir be⸗
habe ich mich gelegentlich der Interpellation Stephan schon aus⸗
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führlich geäußert; ich will dieselben hier in wenigen Sätzen rekapi⸗ tulieren. Es liegt der Staatsregierung vollständig fern, der polnischen Bevölkerung in ihrem Versammlungsrecht und in ihrem Versammlungsbedürfniß zu nahe zu treten. Es handelt sich hier garnicht um einen Angriff auf die Religion; — meine Herren, religiöse oder konfessionelle Fragen scheiden hier völlig aus; es handelt sich hier auch nicht um die Sprachenfrage, sondern um rein polizeiliche Fragen. Ich habe schon neulich zum Ausdruck gebracht, daß der bloße Gebrauch der polnischen Sprache an und für sich einen Grund zur Auflösung nicht geben soll. Es können sich aber Fälle ereignen, in denen der Gebrauch der polnischen Sprache, bezw. einer den über⸗ wachenden Beamten nicht verständlichen Sprache, Grund zur Auf⸗ lösung dann bietet, wenn dadurch das Ueberwachungsrecht der Polizei illusorisch gemacht wird. (Sehr richtig! rechts, Widerspruch bei den Polen.) Bei dieser Behauptung glaube ich auch
den Ausführungen des Herrn von Caarlinski stehen
zu sollen. Es ist zu hoffen, gericht dieser Auffassung beitreten wird. (Unruhe bei den Polen.) Sollte das aber nicht der Fall sein, so ist, wie ich neulich schon hervorgehoben habe, die Königliche Staatsregierung gesonnen, den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten (Bravo! rechts), um sich die⸗ jenigen Befugnisse, welche ihr erforderlich erscheinen, auf diesem Wege zu verschaffen. (Bravo! rechts.)
Ich habe auch bereits bemerkt, daß in denjenigen Gebietstheilen, in welchen größere Mengen der Bevölkerung der deutschen Sprache nicht mächtig sind, der Regel nach Beamte vorhanden sein sollen, welche die Sprache dieses größeren Theiles der Bevölkerung verstehen, und es sind auch Anordnungen in diesem Sinne getroffen. Wendet man nun diese Grundsätze auf die hier vorliegenden 5 Fälle an, so glaube ich nicht, daß man den Beamten vorwerfen kann, sie hätten fehlsam gehandelt. Ein Grund zur Ueber⸗ wachung lag vor; die Beamten verstanden die Sprache nicht, und es wurde dem Wunsche, deutsch zu sprechen, nicht Folge geleistet.
Ich habe vorhin erwähnt, daß ich mir noch kein vollständiges Bild über die Bevölkerungsverhältnisse in den betreffenden Kreisen und Gemeinden machen könne. Sollte sich herausstellen, daß that⸗ sächlich in der Mehrzahl der Gemeinden die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung polnisch spricht, so würde ja allerdings die Frage entstehen, ob nicht dort des Polnischen kundige Beamte hätten vor⸗ handen sein sollen. Dieser Frage werde ich noch nachgehen und werde für den Fall, daß sich herausstellt, daß es in dieser Beziehung fehlt, das Erforderliche veranlassen. Es ist ja auch hinsichtlich der einzelnen Fälle Beschwerde eingelegt worden, und es wird sich empfehlen, auch noch das Ergebniß dieser Beschwerde abzuwarten.
Meine Herren, diese Maßregeln verdanken nicht kleinlichen und vexatorischen Absichten ihre Entstehung, sie sind hervorgegangen aus der Erkenntniß der wachsenden Gefahr, die durch die zunehmende Agitation in den betreffenden Provinzen für unser Vaterland sich ergiebt. (Sehr richtig! rechts) Die Gefahr ist nach Ansicht der Königlichen Staatsregierung derartig, daß sie glaubt, ihrer Pflicht zu fehlen, wenn sie nicht von allen ihr zustehenden Mitteln Gebrauch macht. (Bravo! rechts.) Wir sind der Meinung, daß wir dort ständig auf Vorposten stehen und wachsam sein müssen. Ich hoffe, daß das hohe Haus uns bei Bekämpfung dieser Agitationen wirksam unterstützen wird. (Bravo! rechts, Zischen bei den Polen.)
Abg. Roeren (Zentr.) bemerkt, daß man den Polen das Vereins⸗ und Versammlungsrecht und ihr Naturrecht, sich in ihrer Muttersprache zu unterhalten, nicht verkümmern dürfe. Das Vorgehen der Behörden widerspreche dem Artikel 30 der Verfassung und dem Vereins⸗ und Versammlungsrecht. Wenn die Regierung sich auf ihr Ueberwachungs⸗ recht zurückziehe, dann mache sie das ganze Vereins⸗ und Versamm⸗ lungsrecht der Polen illusorisch. Sie habe vielmehr die Pflicht, Fürsorge zu treffen, daß ihre Beamten der polnischen Sprache mächtig seien, um die Versammlungen überwachen zu können. Welches Licht werfe diese Sprachenunkenntniß auf die preußische Verwaltung! Die Behörden müßten sich doch auch in anderen Fällen, z. B. in Kriminalfällen, mit der Bevölkerung verständigen. Seit 20 Jahren sei das Erkenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts geltendes Recht. Wenn der Minister die Auflösungen nur zu dem Zweck herbeigeführt habe, um eine erneute Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts zu extrahieren — dazu hätte eine einzige Auflösung genügt —, so müsse das Erbitterung hervorrufen und die Frage nahelegen, ob man sich diese Verfassungsverletzung, die sich gar nicht gegen national⸗ polnische Bestrebungen allein richte, sondern die Rechte aller Staats⸗ bürger verletze, noch länger gefallen lassen dürfe.
Abg. von Gerlich (fr. kons.): Es ist sehr fraglich, ob es einer Antwort des Ministers bedurft hätte; diese fünf Fälle bieten nichts Neues; die Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts steht noch aus; die Sache schwebt also noch. Ich schätze die Polen persönlich hoch; es sind prächtige Leute. Aber man muß die Augen offen halten. Das polnische Volk ist mit dem preußischen Scepter zufrieden. Der Adel, die Geistlichkeit und die Presse aber säen Unzufriedenheit unter diesem bisher zufriedenen Volke. Von der Kanzel herab hat ein Pfarrer in Schwetz das Volk zum Halten polnischer Zeitungen aufge⸗ fordert. Ein anderer polnischer Geistlicher hat seine Pfarrkinder ersucht, nur polnische Hebammen zuzuziehen. Es liegt System in der Sache von den 60er Jahren her. Beim Glase Wein hat man mir verrathen: wenn wir einmal so weit sind, dann jagen wir die Anderen weg, aber Sie sind ein ordentlicher Kerl. Sie wollen wir als Verwaltungs⸗ beamten behalten. — Wozu Ihre Uniformierung in den Vereinen? Die Statuten sind ja harmlos; das Papier ist geduldig. Das ist aber alles Maske und Vorbereitung zur polnischen Revolution. So hat es mir noch neulich ein Amtsvorsteher geschrieben. Eine katholisch⸗polnische Lehrerfrau hat gesagt, es sei die höchste Zeit, daß sich die Polen in deutschem Blute baden. In einer Volksver⸗ sammlung las ein Käthnersohn einen Aufsatz vor, in dem von der Wiederherstellung Polens gesprochen wird. Und solche Versamm⸗ lungen soll die Regierung nicht überwachen? Ein katholischer Lehrer hat sich geweigert, wieder eine polnische Versammlung zu überwachen, weil er behauptete, als Spion thätlich angegriffen zu werden, und so blieb als überwachender Beamter nur der Gendarm übrig, der die polnische Sprache nicht verstand. Die Polen können das Revo⸗ lutionieren nicht lassen; sie kommen damit immer wieder, sobald die Zügel der Regierung gelockert werden. Die Russen, hat mir ein alter Pole gesagt, kriegen uns unter, aber ihr Preußen seid zu schwach und zu gutmüthig — dumm, wollte er wohl nicht sagen. Mög⸗ die Regierung stark und fest sein! Aus Stärke und Festiakeit wird dann auch Anerkennung und Liebe erwachsen. Ich bin am ersten dazu bereit.
Abg. Dr. Mizerski (Pole) bestreitet die Richtigkeit der Be⸗ hauptungen des Abg. von Gerlich. Den Ausschlag gebe hier nur die Rechtsfrage. Man dürfe einem autochthonen Volke nicht verwehren, sich in seiner Sprache zu unterhalten. Wenn man ungebildete Gen⸗ darmen als Ueberwachungsbeamte zulasse, so mache man das ganze Versammlungsrecht illusorisch. Die Polen hätten infolge dessen aller⸗ dings die Empfindung, daß sie einer Rechtsbeugung gegenüberstehen, und man dürfe sich deshalb nicht wundern, wenn sich des Volkes und seiner Presse eine gewisse Erbitterung bemächtige. Sei es wirklich
eine Gerechtigkeit, wenn man dem polnischen Volke das Versamm⸗
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daß das Ober⸗Verwaltungs⸗
lungsrecht verkümmere? Wie man in den Wald hineinrufe, so schalle es wieder heraus.
Abs. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Es handelt hier um eine hochpolitische Frage. Sie befindet sich aber in der Schwebe, so lange das Erkenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts noch nicht ergangen ist. Unzweifelhaft ist die Sache juristisch für uns nicht — für Sie wohl, und wir haben hier darüber nicht zu entscheiden. Fällt die Entscheidung im Sinne der Regierung, so bleibt der Zustand ein unklarer. Ich wünschte, daß die Entscheidung so fiele, daß in politischen Versammlungen prinzipiell deutsch zu sprechen ist. Wir leben in einem deutschen Lande, und die Polen sind seine Unterthanen. Es ist auch keine Härte, daß in den Versammlungen deutsch ge⸗ sprochen wird. Dafür, daß dies geschehen kann, sorgt ja die Schule. Nur böser Wille verhindert den Gebrauch der deutschen Sprache. Wir bedauern, daß das Zentrum in dieser nationalen Frage, wie auch sonst, abweichender Meinung ist. Wir müssen aber unsern Stand⸗ punkt fest betonen. Die Polen unterhalten gefährliche Verbindungen zwecks Wiederherstellung Polens, und diese Geister können Sie (zu den Polen), auch wenn Sie treue Unterthanen Seiner Majestät sind, im Ernstfalle nicht bannen, und darum möge die Regierung wachsam sein und, wie auch die Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts ausfallen möge, an uns mit einer Gesetzesvorlage herantreten!
Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Die Fälle des Abg. von Gerlich hätten für uns nur ein Interesse, wenn über Posen und Westpreußen der Belagerungszustand verhängt werden sollte. Eine Revolution beim Glase Wein, vielleicht nicht einmal beim ersten! Einzelne Fälle darf man nicht generalisieren. Der Erzbischof von Posen und Gnesen hat noch neulich seine Geistlichen an ihre Pflichten in gemischt⸗sprachlicher Bevölkerung erinnert und vor Ueberschreitungen gewarnt. Gleichheit vor dem Gesetz, das ist hier die Frage, die alle Freunde des Vereins⸗ und Versammlungsrechts interessiert. In Westpreußen wird hochvolnisch gesprochen, nicht wasserpolnisch wie in Oberschlesien, und doch hat man die Versammlungen aufgelöst. Außerdem soll es in den fraglichen Bezirken nicht gefehlt haben an Beamten, die das Polnische beherrschen. Wohin soll das führen, wenn eine Versammlung nicht stattfinden darf, wenn der Amtsvor⸗ steher Mitglied des betreffenden Vereins ist? Kann dies nicht auch den Bund der Landwirthe treffen? Hier muß Klarheit ge⸗ schaffen werden, und wir haben die Pflicht, darüber zu wachen, ob die Gesetze richtig gehandhabt werden. Bisher hat es Beamte gegeben, die die fremde Sprache verstanden. Warum geht es jetzt nicht? Wenn der Minister einen anderen Weg betreten will, dann möge er wenigstens eine allgemeine Verfügung erlassen, damit jeder weiß, woran er ist. Höher als das Ueberwachungsrecht steht das Vereins⸗ und Versammlungsrecht der preußischen Staatsbürger, das hat das Ober⸗Verwaltungsgericht anerkannt. Nicht bloß, wo das Polnische überwiegt, sondern auch wo in erheblicher Zahl Polen vorhanden sind, müssen polnisch sprechende Beamte vorhanden sein, auch in Westfalen. Das liegt auch im allgemeinen Staatsinteresse. Das neue Erkenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts dürfte vor Schluß der Session nicht gefällt werden. Soll nun das versprochene Vereinsgesetz bis dahin vertagt werden? Ich kann nicht zugeben, daß man durch Gerechtigkeit seine Nationalität schädigt. So lange das Deutsche nicht allgemein gesprochen wird, können wir nicht durch Gesetz verlangen, daß in den Versammlungen nur deutsch gesprochen wird. Generell kann man von einem bösen Willen des Volks, nicht deutsch zu sprechen, nicht reden. Der Zwang, deutsch zu sprechen, würde der Agitation nur Vorschub leisten. Wollen Sie konsequent sein, so müßten Sie auch den Ge⸗ brauch der polnischen Schriftsprache verbieten.
Abg. Dr. Sattler (nl.): Milde hat uns in Westpreußen, 8— und Oberschlesien nicht zum Ziele geführt. Für uns steht die Frage im Vordergrunde: Wie können wir den deutschen Boden deutsch er⸗ halten und die Polen assimilieren? Ueber den Vorschlag des Grafen Limburg will ich mich noch nicht erklären; für eine reaktionäre Maß⸗ regel kann ich ihn in einer so nationalen Frage aber nicht halten. Es handelt sich heute um dieselbe Sache wie bei der Interpellation Stephan. Die Regierung will das Ober⸗Verwaltungsgericht ent⸗ scheiden lassen, in wieweit der Gebrauch einer fremden Sprache ein Auflösungsrecht giebt. Von einer Beugung des Rechts ist hier gar keine Rede, noch weniger von einem Angriff gegen den Katholizismus. Der Erlaß des Erzbischofs von Posen ist der beste Beweis, wie weit die polnische Agitation der Geistlichen schon seengen ist. Es herrschen eben ganz unerträgliche Zustände; sonst würde Herr von Stablewski, früher hier der eifrigste Vertheidiger des Polenthums, diesen Erlaß nicht haben ergehen lassen. Wir werden die Regierung unterstützen, wenn sie den polnischen Aspirationen energisch entgegentritt.
Abg. Rickert (fr. Vgg.): Staatsgefährlichen Agitationen wollen auch wir entgegentreten, aber sie sind nicht nachgewiesen von der Regierung. Der Erlaß des Erzbischofs von Posen spricht noch nicht dafür, daß alle Geistliche staatsgefährlich sind. Exaltierte Aus⸗ sprüche einzelner Phantasten brauchen wir nicht zu fürchten. Setzen wir doch polnischen Bestrebungen national⸗deutsche gegenüber! Die kommerzielle Abschließung kann allerdings nur Erbitterung hervor⸗ rufen. Der polnische Bauer und Käthner ist auch heute noch froh, daß er unter dem preußischen König und Gesetz lebt. Es ist nicht klug von der Regierung, daß sie den Polen Waffen in die Hand giebt dadurch, daß sie sie ins Recht setzt und sich ins Unrecht. Was ist überhaupt Verwaltungsrecht? Die Regierung sollte auch warten, bis das Ober⸗Verwaltungsgericht gesprochen hat, und nicht gegen dessen Entscheidung Versammlungen auflösen lassen. Wir wünschen, daß die Regierung Farbe bekennt und uns das Vereinsgesetz schleunigst vorlegt. Wie würde es den Deutschen im Auslande geben, wenn wir den Vorschlag des Grafen Limburg zum Gesetz erhöben? Die jetzige Rechtsunklarheit thut dem Deutschthum keinen Dienst.
Minister des Innern Freiherr von der Recke:
Meine Herren! Der Herr Abg. Rickert hat soeben am Schlusse seiner Rede betont, er würde sich ebenfalls den Rednern der anderen Parteien anschließen können, welche die Königliche Staatsregierung auffordern, energisch gegen die großpolnische Agitation vorzugehen, und er hat am Anfang seiner Rede hervorgehoben, daß er gern die Königliche Staatsregierung unterstützen werde bei der Abwehr etwaiger Angriffe und Gefahren, die sich gegen die Sicherheit des Staates er⸗ höben. Ich bin dem Herrn Abg. Rickert hierfür sehr dankbar.
Er hat aber gemeint, die Königliche Staatsregierung hätte es bis jetzt an einem Nachweis fehlen lassen, daß derartige Gefahren bereits vorhanden wären. Demgegenüber habe ich zu bemerken, meine Herren, daß ich es nicht für meine Aufgabe habe halten können, das Vor⸗ handensein derartiger Gefahren in diesem hohen Hause noch näher darzulegen, weil ich meinerseits es vermeide, offene Thüren einzurennen. (Unruhe und Zurufe bei den Polen.) Meine Herren, diese Agitationen sind so notorisch im Lande — (Lachen bei den Polen. Sehr richtig! rechts) — jeder, der mit den Verhältnissen nur einigermaßen vertraut ist, kennt die Größe der Gefahr, daß es mich wahrlich Wunder nehmen muß, daß jemand, der die Ehre hat, der Provinz Westpreußen anzu⸗ gehören, derartige Gefahren leugnet. (Bravo! rechts.) Ich glaube fast, meine Herren, der Herr Abg. Rickert schließt absichtlich seine Augen vor dieser Gefahr. (Unruhe links und bei den Polen. Sehr gut! rechts.)
Meine Herren, der Herr Abg. Rickert hat nun an die Königliche Staatsregierung die Aufforderung gerichtet, sie möchte doch der Un⸗ klarheit, welche durch die jetzige Praxis der Handhabung des Vereins⸗ gesetzes einzureißen drohe, ein Ende machen und nähere Aufklärungen in dieser Beziehung geben. Meine Herren, ich halte auch diesen Vor⸗ wurf für unbegründet. Ich habe bereits in der früheren Sitzung er⸗ klärt, daß die betreffende Verfügurg auf meine Anregung erlassen sei, und habe sowohl in der früheren Sitzung, als auch in der heutigen
ausführlich die Grundsätze dargelegt, nach denen meiner Auffassung nach vorläufig zu verfahren sei bis zu der bevorstehenden Fällung des Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Erkenntnisses. Ich habe weiter hinzugefügt, daß die Königliche Staatsregierung dann überlegen würde, welche weiteren Schritte sie etwa zu thun hätte für den Fall, daß ihr das Erkenntniß nicht die erforderlichen Waffen in die Hand gebe. Ich weiß also nicht, in welcher Beziehung eine Unklarheit vorhanden sein soll.
Ich möchte mich nun zu einer Bemerkung des Herrn Abg. Dr. Porsch wenden, der in sehr ausführlicher Weise die Rechtsfrage erörtert hat. Ich habe mich auch schon über die Rechtsfrage ausgesprochen, halte es aber nicht für möglich, derartige Fragen in pleno erschöpfend zu diskutieren. Bei diesen Erörterungen hat mir der Herr Abg. Dr. Porsch zu Unrecht den Vorwurf gemacht, ich hätte aus dem Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Erkenntniß falsch zitiert. Ich habe wörtlich überhaupt nicht zitiert; ich habe nur angegeben, meiner Auffassung nach habe das Ober⸗Verwaltungsgericht nur gesagt: der Gebrauch einer fremden Sprache sei nicht ohne weiteres ein Auflösungsgrund.
Herr Abg. Dr. Porsch hat sodann geglaubt, der Königlichen Staatsregierung gute Lehren geben zu sollen, wie sie sich zu verhalten hat insbesondere in denjenigen Theilen der Monarchie, wo An⸗ sammlungen größerer Mengen von Polen sich zeigen sollten. Er hält es für durchaus nöthig, daß dort polnisch sprechende Polizeibeamte ge⸗ halten würden, und meinte, es führte ja zu ganz unerträglichen Ver⸗ hältnissen, wenn die Polizeibeamten dort die Sprache des Volkes nicht verständen. Der Herr Abg. Dr. Porsch möge mir verzeihen, wenn ich hier erkläre: ich glaube, daß ich diesen Verhältnissen doch etwas näher stehe. (Oho! im Zentrum und bei den Polen.) Ich habe die Ehre gehabt, 6 Jahre in einer Gegend zu amtieren, wo derartige Verhältnisse in hervorragendem Maße vorliegen, insbesondere im Kreise Essen, und ich kann nur sagen, daß solche Unzuträglichkeiten nicht vorgekommen sind, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die sämmtlichen polnischen Leute dort so gut deutsch sprechen, daß man sich vollständig mit ihnen ver⸗ ständigen kann.
Ich komme nun auch auf eine Bemerkung des Herrn Abg. Dr. Mizerski, die auch schon von Herrn Abg. Dr. Sattler zurück⸗ gewiesen ist. Der Herr Abg. Dr. Mizerski sprach von einer Rechtsbeugung, die er in der jetzigen Handhabung des Vereinsgesetzes erblickte. Meine Herren, diesen Ausdruck muß ich meinerseits auf das entschiedenste zurückweisen. (Bravo! rechts.) Es handelt sich hier um eine verschiedene Auffassung in der Aus⸗ legung gewisser Bestimmungen. Man kann der Meinung sein, daß die eine Auslegung unrichtig ist, man darf sich aber nicht zu dem Ausdruck versteigen, daß man der Königlichen Staatsregierung eine Rechtsbeugung vorwirft. Die Königliche Staatsregierung glaubt die⸗ selben guten Gründe für ihre Auffassung in Anspruch nehmen zu können, wie sie die Herren von der Gegenpartei für sich glauben anführen zu sollen. (Bravol rechts und Heiterkeit.) Die Herren von der polnischen Partei lieben es ja, wie bekannt, sich immer als die Unterdrückten hinzustellen. Ich würde sehr wohl in der Lage sein und damit auch dem Wunsch des Herrn Abg. Rickert nachkommen können, Ihnen nachzuweisen, das gerade das Umgekehrte das Richtige ist. (Sehr richtig! rechts.) Die Herren Polen sind nicht die Unter⸗ drückten, sondern sie sind die Provokanten. (Sehr richtig! rechts. Lebhafter Widerspruch bei den Polen.)
Ich versage es mir aber, weiteres Material heute hier vorzu⸗ führen, weil ich glaube, es würde dies die Geduld des hohen Hauses zu sehr in Anspruch nehmen. (Lebhaftes Bravo rechts. Widerspruch links. Große Unruhe links.)
Die Diskussion wird geschlossen. pellation erledigt.
Es folgt die Berathung des von den beiden konservativen Parteien, dem Zentrum und den Nationalliberalen unter⸗ stützten Antrags des Abg. Ring (kons.): Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken:
1) daß das über die See⸗ und Landquarantänen eingehende aus⸗ ländische Vieh einer vierwöchigen Quarantänezeit und einer Tuberkulinprobe unterworfen,
2) 8 28 “ russischen Geflügels und russischer Schweine untersagt,
3) daß lant Art. 6 der Viehseuchen⸗Konvention mit Oesterreich⸗
Ungarn sofort zeitweise Sperre gegen die Rindvicheinfuhr aus Degerrei nahan angeordnet wird.
Abg. Ring: Die große Debatte im Reichstage habe die fast einstimmige Ansicht ergeben, daß gegenüber der schrecklichen Ver⸗ seuchung Deutschlands eine Grenzsperre durchaus nothwendig erscheine. Außerdem habe der Landwirthschafts⸗Minister die dankenswerthe Aeußerung gethan, daß Deutschland seinen Bedarf an Vieh selbst produzieren könne. Dieser Ausspruch müsse aber dahin erweitert werden: Deutschland produziere bereits genügend Vieh für seinen Bedarf und könne die Einfuhren jetzt entbehren. Der Minister Freiherr von Hammerstein habe in zwei Jahren der deutschen Land⸗ wirthschaft mehr geleistet, als in den letzten 20 Jahren vom land⸗ wirthschaftlichen Ministerium geleistet worden sei. Da aber die Lage der Landwirthschaft zu einer Landeskalamität geworden sei, so sei jeder Abgeordnete verpflichtet, den Minister zu unter⸗ stützen. Diesen Zweck verfolge auch sein Antrag. Die ruinösen Getreidepreise seit 1891 veranlaßten die Landwirthe, sich auf Viehzucht und Viehmast zu legen, und zwar mit solcher Energie, daß heute, wie die gesunkenen Preise für Vieh bewiesen, 9 Ein⸗
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Damit ist die Inter⸗
fuhr überflüssig sei. Die Einfuhr thierischer Produkte sei seit 1888 von rund 700 Millionen Mark auf rund 1000 Millionen Mark im Jahre 1896 gestiegen. Er habe im Jahre 1895/96 durch seine wieder⸗ holten Anträge, die fast vom gesammten Abgeordnetenhause unterstützt worden seien, betreffs Umbaues des Berliner Zentral⸗Viehhofes, der Verseuchungen Deutschlands vom Rummelsburger Markte aus, der Einschleppung der Seuchen aus der Mastanstalt Steinbruch in Ungarn, der Einfuhrbeschränkungen gegen Rußland und Holland bereits gezeigt, daß die Forderungen der Landwirthe in dieser Beziehung berechtigte seien, und deshalb wären dieselben auch erfüllt worden. Heute habe sein Antrag die Unterschriften fast des ganzen Abgeordnetenhauses er⸗ halten, da es sich um ein natignales Unglück handle. Während 1895 im ganzen Jahre 4543 Gemein mit 195 120 Rindern verseucht gewesen seien, umfasse die Verseuchung allein im Monat Dezember 1896 3357 Gemeinden mit rund 170 000 Stück Vieh. Die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche koste nach den Mittheilungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts im letzten Halbjahr, von Juli bis Dezember, den Landwirthen 34 ½ Millionen Mark allein für Rindvieh; rechne man dazu die ver⸗ seuchten Schweine, Schafe, Ziegen, so belaufe sich der Schaden 1896 auf wenigstens 50 Millionen Mark. Er theile die Ansicht des Staatssekretärs Dr. von Boetticher nicht, der die Bekämpfung der Seuchen im Inlande für wichtiger erachte als die Sperrung der Grenzen. Die Herseuczungen in Steinbruch, von denen erwiesen fei, daß sie Jahrelang geherrscht, ohne daß die deutsche Veterinärpolizei trotz wiederholter Untersuchungen etwas davon erfahren habe, seien doch
der beste Beweis dafür, wie wenig man den Betheuerungen des Aus⸗ landes trauen dürfe. nnerbemn
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Staaten die Vieheinfuhr gegen uns gesperrt; es liege daher absolut kein Grund vor, bei uns nicht gleiche Maßregeln zu treffen. Be⸗ sonders Dänemark gegenüber, dessen Einfuhr an Vieh zu uns 50 000 000 ℳ betrage, während unser Export nach Dänemark sich nur auf 700 000 ℳ belaufe. Das Abgeordnetenhaus hbabe gegen Dänemark 1895 fast einstimmig vierwöchentliche Quarantäne gefordert; der Bundesrath aber habe nicht nur die Quarantäne auf zehn Tage herabgesetzt, sondern die Quarantäneanstalten Privaten übergeben. Der gewiß gut orientierte Staats⸗Thierarzt von Hamburg, err Vollers, halte die Quarantäneanstalten für eine fortwährende efahr für das inländische Vieh und die Quarantänezeit für keine Gewähr gegen die Einschleppung von Seuchen. Der Zoll würde von den Dänen umgangen, da der Import von Ochsen, die 25 ℳ Zoll zahlen, nur 22 % der Einfuhr betrage, während die Kühe und das Jungvieh mit nur 3 — 5 ℳ Zoll 78 % ausmachen. Auch dieser Zoll sei ganz unhaltbar und nur für Zuchtvieh be⸗ rechnet gewesen. Seuchenausbrüche in den Quarantäneanstalten seien genug vorgekommen. Bei der Geschicklichkeit der Dänen, die in Deutschland bei der Landung überall dänische Thierärzte statio⸗ nierten, sei ein strikter Beweis nie möglich gewesen, daß die Ein⸗ schleppung durch dänisches Vieh stattgefunden habe. Beim Seuchen⸗ ausbruch unter den ungarischen Schweinen in Deutschland habe die österreichische Regierung, sohald die Schweine den Waggon ver⸗ lassen hätten, auch stets behauptet, daß die Infektion in Deutschland im Schlachthause erfolgt sei. Auch der Staats⸗Thierarzt Vollers in Hamburg weise in seinen Veröffentlichungen vom 21. Januar 1897 darauf hin, daß die Maul⸗ und Klauenseuche in Dänemark stärker berrsche, als gewöhnlich angenommen werde. Hierzu komme noch, daß nunmehr als erwiesen gelten könne, daß die Inkubationszeit für Maul⸗ und Klauenseuche länger als 10 Tage, nach unanfechtbarem Material 11 — 21 Tage dauern könne. Die Lebensfähigkeit der Bacillen dauere aber sicherlich länger als 10 Tage. Aus diesen Gründen müsse die 10 tägige Quarantäne unbedingt fallen, da die Bacillen, in den Haaren der Thbiere sitzend, oft erst nach längerer Zeit zur Entwickelung kämen. Er bitte daher um einstimmigen Beschluß, die Quarantäne auf 4 Wochen auszudehnen oder die Grenze ganz zu sperren. Die Tu⸗ berkulinprobe, die und Belgien schon seit zwei Jahren machten, werde nach den Zusicherungen des Herrn Staatssekretärs von Boetticher in den Quarantänen nunmehr eingeführt werden. Es sei nur bedauerlich, daß man mit dieser Maßregel so lange gezögert habe, trotzdem bekannt sei, daß das dänische Vieh zu 40 % tuberku⸗ lös sei und seit Jahren Deutschland mit Tuberkulose versehe. Die Rheinländer könnten davon ein Lied erzählen. Rußland habe gegen unser Vieh auch gesperrt. Trotzdem würden nach Oberschlesien fortgesetzt wöchentlich 1385 Schweine eingefahren. Dieses Einfuhr⸗ kontingent habe sich auf 15 Händler vertheilt und sei, nachdem Streitig⸗ keiten zwischen den Händlern und Schlächtern entstanden seien, auf 700 Schlächter vertheilt worden. Anstatt 15 Händler seien nun 700 Schlächter in dem verseuchten Rußland herumgereist, um jenes Kontingent an Schweinen einzukaufen — eine Maßregel, deren Werth sehr zweifelhaft sei, da die Schlächter nunmehr im verseuchten Rußland einkaufen müßten. Die nun aufs Trockene gesetzten Händler seien nach Berlin gekommen und hätten berichtet, daß über der Grenze die Maul⸗ und Klauenseuche entsetzlich wüthe, daß fortgesetzt kranke Schweine in die oberschlesischen Schlachthäuser geschafft und so, besonders von der Grenzstation Sosnowice, die Seuchen fortgesetzt eingeschleyppt würden. Redner bezeichnet Sosnowice als ein zweites Steinbruch. Er habe am 8. Januar durch seinen Thierarzt, dessen Bericht er auf den Tisch des Hauses niederlege, feststellen lassen, daß aus den total verseuchten Stallungen von Sosnowice an den Verladetagen die gesunden Schweine heraussortiert und zur Ver⸗ ladung nach Preußen gebracht würden. Am 9. Januar habe er diese anscheinend gesunden Thiere im Schlachthause zu Beuthen wiederum untersuchen lassen, und da seien bereits nach 12 Stunden 6 % seuchenkranke dabei gewesen. Die zurückgebliebenen kranken Schweine würden gepökelt oder gekocht und dann im kleinen Grenzverkehr nach Preußen gebracht. Redner schildert noch, wie die Händler fortgesetzt den Minister und seine Kommissare betrogen hätten. Es sei nicht seine Sache, jemand zu beschuldigen; aber die Frage liege nahe, wo die Berichte über diese Zustände stecken geblieben seien. Betreffs der Geflügeleinfuhr verweist er auf die Enqubte der Brandenburger Landwirthschaftskammer. Die Ergebnisse der Enqusöte bewiesen, daß nicht allein eine Reihe von Landkreisen bereits verseucht sei mit der Geflügelcholera, sondern auch, daß der größere Theil der cholerakranken Gänse nothgeschlachtet werde, um als Pökelfleisch, Weißsauer u. s. w. in den Handel kommen. In einem Amtsbezirke sei nachgewiesen, daß von cholerakranken Gänsen 1759 nothgeschlachtet worden seien. Außerdem hätten die berühmtesten Bakteriologen wie Koch, Pasteur, Schütz nachgewiesen, daß durch den Spaltpilz der Geflügelcholera Schweine⸗ seuche, Rinderseuche, Blutvergiftung erzeugt werde. Wolle denn die Regierung warten, bis die Geflügelcholera ganz Deutschland verseucht habe? Bei dieser nütze eine Gehöftssperre nichts, da Tauben und Sperlinge dieselbe verbreiteten. Die Erklärung des Ministers im Reichstage, daß die Erhebungen darüber noch nicht beendet seien, sei ganz unbegreiflich, da diese Thatsachen seit zwei Jahren bereits bekannt seien. In Oesterreich⸗Ungarn herrsche, nach dem Bericht des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 14. Januar 1897, die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche in 2573 Ortschaften mit 23 325 Gehöften. Es sei unzweifel⸗ haft, daß man unter diesen Umständen sofort sperren müsse, nach der Seuchenkonvention auch zur Sperrung berechtigt sei. Die Schweiz habe bereits im November 1896 die Sperre gegen Oesterreich verfügt. Aus Vorarlberg und Tirol sei in 3 Fällen nach Bayern, in 2 Fällen nach Württemberg die Seuche eingeschleppt und deshalb die Grenze gegen Vorarlberg und Tirol gesperrt. Nach der amtlichen Statistik Oesterreichs seien aber in Vorarl⸗ berg und Tirol im August einer, im September nur zwei Seuchenfälle nachgewiesen. Ob denn die Reichsregierung diese Angaben für richtig halte? Die nachgewiesenen fünf Einschleppungen in Bayern und Württemberg müßten denn gerade aus den drei ver⸗ seuchten Ortschaften stammen. Das Wiener „Fremdenblatt“ behaupte sogar, wie es scheine, offiziös: Die Zunahme der Seuchenfäͤlle in Oesterreich sei eine nur scheinbare, insofern sich die Zahl nicht gesteigert habe, jetzt aber jeder Fall infolge des besseren Funktionierens der Veterinärpolizei zur Anzeige komme. Redner sei durch die Stein⸗ brucher Vorfälle über die österreichisch⸗ ungarische Veterinärpolizei völlig informiert. Deutschland könne doch nicht warten, bis die Veterinärpolizei dort noch besser funktioniere. Die Ertheilung der Einfuhrerlaubniß für österreichisches Vieh an 200 Städte sei ganz überflüssig; die deutschen Landwirthe hätten bereits bewiesen, daß sie die 350 000 Zentner Schweine, die Oesterreich bis zum vorigen Jahre geliefert habe, durch Zuzucht in einem halben Jahre ersetzt hätten. Heute sehe das ganze Land nach Berlin; das Elend und die Noth seien groß. Die deutschen Landwirthe könnten mit ihrer Viehproduktion durch ihren eisernen Fleiß mit der ganzen Welt konkurrieren. Gegen die geschilderte dolose Konkurrenz des Auslandes seien sie aber ohnmächtig. Schützen Sie daher, so schloß Redner, die deutsche und preußische Vieh. wirthschaft gegen das Ausland! Erhalten Sie dem Bauern die letzte Einnahmequelle, die er noch hat. Nehmen Sie meinen Antrag möglichst einstimmig an. Es liegt lediglich an der Ausübung der gesammten Veterinärpolizei und deren Einrichtungen bei uns, daß die Seuchen so überhand genommen haben. Unsere süddeutschen Bundesstaaten haben Landes⸗Thierärzte, bei diesen strömen alle Nachrichten in veterinärpolizeilicher Beziehung zusammen. Bei uns ist die Einrichtung der Veterinärpolizei eine andere. Ich wies bereits vor zwei Jahren darauf hin, daß wir eine Zwischeninstanz zwischen den Thierärzten draußen im Lande und der Zentralinstanz schaffen müssen, sogenannte Seuchen⸗Inspektoren. Die Veterinärpoltzei muß von Grund aus umgestaltet werden. Einen dierbezüglichen Antrag behalte ich mir vor. Abg. Letocha (Zentr) beantragt folgende Adänderung imn An⸗
trag Ring: in Nr. 2 die Worte „und russischer Schweine“ zu streichen
und dafür der Nr. 2 Folgendes hinzuzufügen; daß ferner die Schließun⸗
ätten sämmtliche für uns wichtigen der Grenze gegen die Einfuhr russischer Schweine aufrecht erhalten