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ggegenwärtigen Protokolls Einschränkungen
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— von dem Vorstand eines Bezirks (Landrath in Deutschland,
nach der Beschaffenheit derselben überflüssig ist.
3 oder von einem Regierungs⸗Präsidenten und in
der Gründe dieser Maßregeln soll auf diplomatischem Wege
beiden Länder getroffen werden, sollen einschließlich ihrer Gründe gegenseitig auf diplomatischem Wege mitgetheilt werden.
veterinäre Maßregeln beide küha und spätestens gleichzeitig mit ihrem Erlaß erfolgen ollen.
gegebenen Verfahrens stattfinden soll.
Aufstellung übergeben, worin die Maßnahmen angegeben sind, welche deutscherseits zur Erfüllung der in § 1 des vierten Theils des Schluß⸗Protokolls zum Handelsvertrage vorgesehenen
wird an die Sre verlegt werden, sobald der, übrigens bereits begonnene,
sein wird. Die Möglichkeit dieser Vollendung ist für den 1. November (n. St.) dieses Jahres vorgesehen. Doch werden
sprechende Zollamt auf russischer Seite mit gleichen Be⸗
dem genauen Zeitpunkt, von dem an die gedachte Zulassung Platz greifen kann, vorher benachrichtigen.
mende Vieh die Grenze überschreiten kann, um auf den in
thümern des Viehs gehörigen Grundstücken zu weiden. Doch
um die Feststellung der Identität der Thiere zu ermöglichen, ddie nöthigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
werden, und
in § 15 des vierten Theils des Schluß⸗Protokolls zum Handels⸗
der Tarafrage anlangt, so beziehen sich die russischen Dele⸗
vember 1896 (a. St.).
Handelsvertrage vorgesehene besondere Vereinbarung über die der Warthe anlangt, so wird seitens der russischen Regierung
Niemen bis nach Georgenburg zugelassen werden, jedoch unter der von Deutschland angenommenen Bedingung, daß die russischen Passagierdampfer bis Schmaleningken zugelassen werden und in diesem Hafen überwintern dürfen.
jährigen Schiffahrt in Kraft treten; 1
gängigen Benachrichtigung im Sinne von Nummer II des unterworfen werden kann.
II. Gegenseitiger Nachrichten⸗Austausch. „Entsprechend dem in § 20 des vierten Theils des Schluß⸗ Protokolls zum Handelsvertrage aufgestellten Grundsatze, soll das folgende Verfahren beim gegenseitigen Nachrichten⸗Austausch Platz greifen. Die lokalen Maßnahmen, die — aus eigener Entschließung
8
Natschalnik Ujesda, Isprawnik in Rußland) getroffen werden, sollen unmittelbar den betreffenden Vorständen der Bezirke des anderen Landes mitgetheilt werden. Diese Mittheilung soll zugleich die Gründe der Maßregel enthalten, soweit dies nicht
Die Maßnahmen, die in Deutschland von einem Ober⸗
ußland von einem General⸗Gouverneur oder von einem Gouverneur getroffen werden, sollen gegenseitig dem im Range entsprechenden Beamten mitgetheilt werden. Die Mittheilung
erfolgen. Die Maßnahmen, welche von den Zentral⸗Behörden der
Man ist darüber 2 daß die Mittheilungen über eits thunlichst vor Ausführung
Die beiden Regierungen werden Listen austauschen, in welchen die beiderseitigen Behörden bezeichnet sind, zwischen denen der gegenseitige Austausch in Gemäßheit des oben an⸗
III. Fragen des Zollverkehrs. 1) Die deutschen Delegirten haben den russischen eine
Bedingungen getroffen worden sind. 2) Das deutsche Zollamt zu Gurzno gegenüber von Karw
au der nöthigen Räumlichkeiten vollendet
etzt schon Maßnahmen getroffen werden, um die Beförderung on Waaren unter Zollbewachung von der Grenze nach der ollstelle häufiger zu ermöglichen.
3) Die deutsche Regierung hat die nöthigen Vorkehrungen etroffen, um in Herby baldmöglichst die Transitabfertigung ussischer Waaren zulassen zu können, insoweit das ent⸗ ugnissen ausgestattet wird.
Die deutsche Regierung wird übrigens die russische von
4) Die deutsche Regierung gestattet grtnd scßaüch jedoch nter Vorbehalt des Widerrufes im Falle des Mißbrauchs, das russische, aus der Gemeinde Boleslawice stam⸗
eutschland belegenen und jener Gemeinde oder Privateigen⸗
t dieses Zugeständniß an die Bedingung geknüpft, daß die emeinde Boleslawice frei von Viehseuchen ist, und daß eutsche Thierärzte jederzeit auf das Gebiet dieser Gemeinde zugelassen werden, um die erforderlichen Feststellungen hinsicht⸗ lich des veterinären Zustandes des Ortes und des zum Weiden jenseits der Grenze bestimmten Viehs vorzunehmen. Diese Feststellungen sollen, insoweit sie aus eigener Entschließung der deutschen Behörden und zu von diesen vorher bestimmten Zeit⸗ punkten stattfinden, kostenfrei erfolgen. Im übrigen würde die deutsche Regierung zwecks Ver⸗ hütung des Schmuggels mit russischem Vieh verlangen, daß,
Die vorstehenden Bestimmungen sollen mit dem Beginn der Viehweide im nächsten Frühjahr in Kraft treten.
5) Die russische Regierung hat die erforderlichen Anord⸗ nungen getroffen, daß
a. vom 27./15. Januar dieses Jahres ab die Waaren, auf welche die Nummern 1, 2, 3 und 5 des russischen Zoll⸗ zirkulars vom 3. September / 22. August 1896 abzielen, bei ihrer Einfuhr nach Rußland zu den bis zur Inkraftsetzung dieses Zirkulars in Geltung gewesenen Sätzen verzollt
b. vom 7. Februar/26. Januar 1897 ab die in der An⸗ lage aufgeführten Gegenstände bei ihrer Einfuhr nach Rußland die darin festgesetzten Zollsätze zu zahlen haben.
6) Was die Effekten und Hausgeräthe der deutschen Be⸗ rufskonsuln anlangt, so erklärt sich der russische Finanz⸗ Minister bereit, eine die zur Zeit vorgesehene Ermäßigung des Eingangszollbetrages übersteigende Vergünstigung zu gewähren, indem er sich jedoch seine Entscheidung auf Grund der Prüfung in jedem Einzelfalle vorbehält.
9 Derselbe Minister erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, die besonderen Befugnisse, die er einzelnen Zollbarriêren bei⸗ gelegt hatte, wieder herzustellen.
8) Hinsichtlich des Zollstrafensystems, dessen Abänderung
vertrage vorgesehen ist, verpflichtet sich die russische Regierung, indem sie erklärt, daß die vorbereitenden Arbeiten hierzu be⸗ reits im Gange sind, ihr Versprechen baldmöglichst zu erfüllen. 9) Was die Klagen der deutschen Interessenten wegen girten auf das Zirkular des Zoll⸗Departements vom 28. No⸗ 8 .. Flußschiffahrt. Was die im ersten Theil des Schluß⸗Protokolls zum Ausübung der Schiffahrt auf dem Niemen, der Weichsel und
1) bewilligt, daß die deutschen Passagierdampfer auf dem
beide nicht geschnitten, auch wenn die Aufziehfedern in ge⸗ schlossenen Trommeln (eingebauten Federhäusern) untergebracht sind, zahlen 60 Kop. Gold für das Stück; ein Gewichtszoll wird nicht erhoben. v“
schließlich Bayerns — im Monat Dezember v. J. vorgekom⸗ menen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:
KMia 4*“ “ Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst. 41 107 Post⸗, Steuer⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc.
Fremde Personen, einschließlich der nicht im
sind auf folgenden Bahnen vorgekommen: Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen . ... Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗
Königlich württembergische Staatseisenbahnen. Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn. 1“
beschädigt.
Konnossemente über die Ladung der nach Deutschland be⸗ stimmten Schiffe durch die an den Ufern der Weichsel be⸗ stehenden russischen Zollämter erfolgen darf;
3) beabsichtigt, in Rußland für die Flußschiffahrt das System der Meßbriefe einzuführen und die Bereitwilligkeit dazu erklärt, sich seinerzeit mit Deutschland über die gegen⸗ seitige Anerkennung dieser Meßbriefe zu einigen.
Hinsichtlich der weiteren Abmachungen werden sich die beiden Regierungen im Bedarfsfall verständigen.
Paßförmlichkeiten und Grenzbeziehungen. 1) Rußland bewilligt für die Legitimationskarten, welche, wie dies gegenwärtig der ist, den Inhaber zum mehr⸗ maligen Ueberschreiten der Grenze berechtigen, eine Gültigkeits⸗ dauer von 28 Tagen. Diese Legitimationskarten sollen in zwei Sprachen, in russisch und in deutsch, abgefaßt und beider⸗ seits nur den eigenen Staatsangehörigen und denjenigen An⸗ gehörigen des anderen Landes ertheilt werden, welche in dem Lande wohnen, wo die Karten ausgestellt werden.
2) Man ist darüber einig, daß die russischen Arbeiter, welche nach Deutschland kommen, um daselbst in landwirth⸗ schaftlichen Betrieben oder Nebenbetrieben zu arbeiten, kosten⸗ firr mit Legitimationspapieren versehen werden sollen, welche ür acht Monate, vorläufig vom 1. April bis 1. Dezember (n. St.) Gültigkeit haben. Diese Papiere sollen in russisch und deutsch abgefaßt sein.
Die unter den Nummern 1 und 2 erwähnten Dokumente sollen spätestens am 1. April (a. St.) d. J. in Gebrauch gegeben werden.
3) Die deutschen Delegirten haben den russischen eine Liste der in Deutschland zur Wiederaufnahme von Reisenden er⸗ mächtigten Behörden uͤbergeben (§ 22 des vierten Theils des Schluß⸗Protokolls zum Handelsvertrage).
Im Begriff, zur Unterzeichnung des gegenwärtigen Pro⸗ tokolls zu schreiten, sind die Unterzeichneten uͤbereingekommen, daß die beiderseits gemachten Zugeständnisse, soweit nicht im Protokoll selbst ein besonderer ,2 angegeben ist, bald⸗ möglichst ausgeführt werden sollen.
Zu Urkund dessen ist dieses Protokoll in doppelter Aus⸗ fertigung zu Berlin am 9. Februar 1897 unterzeichnet worden.
Freiherr von Marschall. Graf von der Osten⸗Sacken. Reichardt. von Timiriasew
(Anlage.)
8 “ vd“
ecknadeln aus Eisen oder Stahl, nicht zum Schmuck bestimmt, gleichviel ob sie mit Köpfen aus Metall oder mit kugelförmigen Köpfen aus schwarzem, einfarbigem oder mar⸗ moriertem Glas, welche nicht unter die Rubrik der künstlichen Steine fallen, versehen sind, zahlen, wenn sie einschließlich des Nadelkopfes nicht länger sind als 2 ½2 Zoll russisch (6,35 cm) und den den Zollämtern zugesandten Musterkollektionen von Nadeln der hierher gehörigen Art entsprechen, den Zollsatz für Drahtfabrikate aus Eisen oder Stahl nach Art. 156 Punkt 1 des Tarifs.
2) Die in Art. 57 Punkt 5 genannten Waaren aus Sämisch⸗ und Glacé⸗Leder, Saffian und Pergament unter⸗ liegen dem in diesem Punkte bestimmten Zolle, selbst in dem Falle, wo Seide und Halbseide eine Verzierung sowohl der inneren als auch der äußeren Theile bilden, und zwar unter der Bedingung, daß diese Verzierung den Charakter der Leder⸗ waaren nicht ändert.
3) Uhrwerke nach amerikanischem System, d. h. mit ge⸗ stanzten, gebeizten, lackierten und auch polierten durchbrochenen Gestellen und ebensolchen Rädern und Hohltrieben, letztere
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen — aus⸗
Entgleisungen auf freier Bahn in Stationen Zusammenstöße auf freier Bahn in Stationen sonstige Betriebsunfälle. . 8 zusammen 252 ge⸗ ver⸗ tödtet letzt 6 6
Dabei wurden:
im Dienst. 6
Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder ... 14 8
zusammen Die den Reisenden zugestoßenen Unfälle
Direktionen in Altona T1I1“ EE11ö11“ Köln a. Rh. S 2 4* p Königsberg i. Pr. „ Magdeburg . . . .
O0. “
wie vor. Bei den ece hannfanern wurden heblich 3 Eisenbahnfahrzeuge erheblich, 226 8 unerheblich
Von den Betriebsunfällen ereigneten fg. “ auf den Staatsbahnen bei einer Betriebslänge von 37 087 km . . .237 Fälle,
Diese Zulassung soll beiderseits mit dem Beginn der dies⸗
2) bewilligt, daß die Abstempelung der Frachtbriefe und
Kilometer† ꝗTausend Betriebslänge Zugkilometer
bei den Staatsbahnen .. 8 115 bei den Privatbahnen 3 “ 68 Wenn die Verwaltungen nach dem geometrischen Mi aus den Betriebslängen und den geleisteten ordnet werden, so treten an die ungünstigste Stelle: bei den Staatsbahnen: die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen in Elberfeld, in Berlin und in Essen a. Ruhr bei den Privatbahnen: b die Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn, die Mecklen⸗ burgische Friedrich Wilhelm⸗Eisenbahn und die Krefelder Eisenbahn.
Die Nr. 1 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. Januar 1897 enthält aus dem Gebiete der Unfallversicherung eine Nach⸗ weisung über die gesammten Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden für das Jahr 1895, aus dem Gebiete der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung eine Nachweisung der Geschäfts⸗ und Rechnungsergebnisse der auf Grund des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes errichteten Versicherungsanstalten für das Jahr 1895.
Die Nr. 2 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts“ vom 1. Februar 1897 enthält aus dem Ge⸗ biete der Unfallversicherung eine Bekanntmachung vom „Januar 1897, betreffend die Sitze derjenigen Schiedsgerichte der Fleischerei⸗Berufsgenossen⸗ schaft, deren Bezirke über die Grenzen eines Bundesstaats hinausgehen, ferner eine Bekanntmachung vom 5. Dezember 1896, betreffend die Prämientarife fuͤr die Versicherungs⸗ anstalten der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft und der dem Reichs⸗ Versicherungsamt unmittelbar unterstehenden Baugewerks⸗ Berufsgenossenschaften, ein Rundschreiben an die Vorsitzenden der Schiedsgerichte der Nahrungsmittelindustrie⸗Berufs⸗ genossenschaft und der Fleischerei⸗Berufsgenossenschaft und an die Vorstände dieser Berufsgenossenschaften vom 10. De⸗ zember 1896, betreffend die Zuständigkeit der Schieds⸗ gerichte bei Unfällen, die sich vor dem 1. Januar 1897 in versicherungspflichtigen Fleischereibetrieben ereignet haben, sowie betreffend die Anweisung der übergehenden Renten auf die Post, ein Rundschreiben vom 10. Dezember 1896 an die Vorstände sämmtlicher Eisen⸗ und Stahl⸗Berufs⸗ genossenschaften, der drei Binnenschiffahrts⸗Berufsgenossenschaften und der See⸗Berufsgenossenschaft, betreffked Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen an Dampfkesseln, und endlich ein Rundschreiben vom 14. Januar 1897 an die Vorstände der Berufsgenossenschaften und Sektionen, zu deren Bezirk Berlin gehört, betreffend die Errichtung einer Ab⸗ theilung für Unfallverletzte sowie einer Sanitäts⸗ wache bei der Königlichen Charité zu Berlin.
Aus dem Gebiet der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung ist u. a. eine Bekanntmachung vom 24. De⸗ zember 1896, betreffend die einstweilige Regelung der Annahme von Militäranwärtern bei den Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten, nebst cinem Verzeichniß der bei den Versicherungsanstalten vorhandenen, den Millitär⸗ anwärtern vorbehaltenen Stellen mitgetheilt; außerdem sind folgende Revisionsentscheidungen veröffentlicht:
Die Versicherungspflicht einer hausgewerblichen Spinnerin ist verneint worden, weil durch den Bundes⸗ rathsbeschluß vom 1. März 1894 der Versicherungszwang des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes nicht auf sämmt⸗ liche, sondern nur auf einzelne bestimmte Gruppen von Haus⸗ gewerbetreibenden der Textilindustrie, nämlich auf solche aus⸗ gedehnt worden ist, welche sich mit der Weberei oder Wirkerei einschließlich der Maschinenstrickerei beschäftigen, auch das Spinnen nicht zu den „zur Herstellung der Gewebe⸗ und Wirkwauren erforderlichen Nebenarbeiten“ zu rechnen war (543).
Das hausgewerbliche Pflücken von gewebten Seidenstoffen ist nicht als eine versicherungs⸗ pflichtige Nebenarbeit der Weberei, sondern als eine „Bearbeitung“ des Gewebes angesehen worden (544).
Die Versicherungsberechtigung eines Haus⸗
webers, der seit mehr als 50 Jahren für eine Seidenfabrik thätig gewesen war, später aber, als mit zunehmendem Alter seine Sehkraft nachließ, nicht mehr wie früher Seidenstoffe, sondern Leinwand angefertigt hatte, die ausschließlich in der Fabrik zu Arbeitsschuͤrzen, Maschinenhüllen, Putzlappen u. dergl. verwendet wurde, ist anerkannt worden, weil durch den Wortlaut des § 2 Abs. 1 Ziff. 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes und der Ziff. 1 Abs. 1 des Bundes⸗ rathsbeschlusses vom 1. März 1894 eine Unterscheidung zwischen solchen hausgewerblichen Arbeitskräften, die unmittelbar mit der Herstellung der von den auftraggebenden Fabrikanten u. s. w. weiter zu veräußernden Waaren befaßt, und solchen, welche nur mittelbar bei dem eigentlichen Produktionsprozeß betheiligt sind, nicht begründet werde, und die Einbeziehung dieser letzteren Klasse in die Versicherung nicht ausgeschlossen sei, sofern nur sonst die zur Abgrenzung des Begriffs der Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie aufgestellten Merk⸗ male zutreffen (545). In einem Einzelfalle, in dem das Reichs⸗Versicherungsamt als Revisionsgericht die verspätet eingelegte Revision des Klägers lediglich wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zurückgewiesen hatte, ist angenommen worden, daß nur das Schiedsgericht, welches das Berufungsurtheil erlassen atte, zur Entscheidung über eine nachträglich er⸗ obene Restitutionsklage zuständig sei (546).
bergische Ober⸗Kriegsrath von Landbeck ist von hier ab⸗ gereist.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Moltke“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Stiege, heute von Alexandria nach Messina in See
auf den Privatbahnen bei einer Betriebslänge
von 2120 km..
gegangen.
16“
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗
sei, die Bedürfnisse des Landes kennen zu lernen un
Hannover, 9. Februar. In der heutigen Sitzung des
rovinzial⸗Landta es gelangte folgender Antrag des Pravinzial⸗Ausschu ses zur Berathung:
„Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: unter Beibehaltung der kisherigen Grundsätze für die Gewährung von Darlehen zu Landesmeliorationen, den Provinzial⸗Ausschuß zu ermächtigen, in 4 einer stärkeren Unterstützung besonders bedürftigen und die jährliche Tilgung auf je 1 % herabzusetzen, und unter besonderen Verhältnissen auch diese Zahlungen für einige Jahre, höchstens auf die Dauer von sünf Jahren, z erlassen, auch von diesen Ermächtigungen in Nothfällen bezüglich bereits bewilligter Darlehen Gebrauch zu machen.“ 8 8
Der Landes⸗Direktor Müller den Antrag und legte dar, daß bisher aus dem Fords Darlehen gegen einen Zinsfuß von nicht unter 2 % und gegen die Verpflichtung zur jährlichen Tilgung mit mindestens 2 % bewilligt worden seien. Bisher seien als Bei⸗ hilfen in den Etat 30 000 ℳ eingestellt gewesen. Den großen An⸗ forderungen ge enüber sei dieser Betrag aber nicht mehr ausreichend; es werde deshalb beantragt, diese Etats⸗Position auf 50 000 ℳ zu erhöhen, und zur Entlastung der Genossenschaften, entsprechend den heutigen Geldverhältnissen, den Zinssatz auf 1 % zu ermäßigen und die bbelgen in dem Antrage ausgesprochenen Vergünstigungen zu schaffen. Abg. Dr. Heye beantragte, statt „in besonders bedürftigen
* zu setzen: „in Nothfällen“. 1¹ 8nee 18 die Festsetzung des Zins⸗ und isationsfußes auf 1 ½ %. 11“ g Benefages ehe Dr. von Bennigsen führte hierauf aus, zaß sich von Jahr zu Jahr größere Bedürfnisse hinsichtlich der Melio⸗ mtions⸗Unternehmungen herausgestellt hätten und in dieser Beziehung die Anforderungen an die Staatsregierung gestiegen seien. Diese sei seit Jahren bemüht gewesen, die Mittel für Meliorationszwecke zu vermehren. Für die einzelnen Provinzen seien aus Staatsmitteln für die Melioration bedeutende Summen à fonds perdu geleistet, während die Provinz Hannover nur Darlehen dazu gegeben hätte. Vor acht Jahren sei in der Provinz nur ein Meliorations⸗Bauinspektor angestellt ge⸗ wesen: jetzt seien deren drei vorhanden, zwei ““ und einer in Osnabrück. Alle drei seien mit dem nöthigen Hilfspersonal — auch mit Wiesen⸗Baumeistern — ausreichend versehen. Sollte sich in späterer Zeit das Bedürfniß für Vermehrung der Beamten geltend machen, so würden zweifellos seitens der E“ weitere Beamte an⸗ gestelt werden. Der Antrag wolle nicht die bisherigen Grundsätze auf den Kopf stellen, sondern es solle den Staatsleistungen gegenüber eine größere Summe bewilligt werden und eine größere Freiheit in der Bewilligung eintreten. Die Grundlagen der Unterstützung sollten nicht geändert, sondern nur die Zinszahlen dem veränderten Zinsfuße angepaßt werden. Andere Provinzen leisteten höhere Zuschüsse zu den Meliorationen als Hannover und hätten auch schon früher günstigere Bedingungen aufgestellt, indem sie vielsach Summen à fonds perdu gegeben hätten. Für die Melioration der Geeste⸗Niederung habe der Staat s. 3 290 000 ℳ à fonds perdu geleistet und babe in den diesjährigen Etat noch weitere 150 000 ℳ eingestellt. Werde der Landtaß nicht ein größeres Interesse bezeigen und eine günstigere Form wählen, so werde es der Staatsregterung unmöglich sein, künftig Hannover so viel zu bewilligen, wie anderen Provinzen, und nicht mehr so viel, wie sie wünsche und im Interesse der Landwirthschaft und der in schwieriger Lage sich befindenden Meliorationsgenossenschaften für noth⸗ wendig halte. Er empfeble deshalb dringend, den Antrag anzunehmen.
Bei der Abstimmung wurde die Etatsposition von 50 000 ℳ genehmigt, der Antrag Ludowieg abgelehnt und das Amendement Heye sowie darauf der vorliegende Antrag angenommen.
4 Sodann gelangte folgender Antrag 5 Verhandlung:
„Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: zu genehmigen, daß dem Vorsitzenden des Vorstandes der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt Hannovper neben seiner Dienst⸗ wohnung im Anstaltsgebäude die kostenfreie Benutzung der in der⸗ selben vorhandenen Heizungs⸗ und Beleuchtungsanlage als Theil seiner dienstlichen Bezüge beigelegt wird.“
Der Antrag wurde nach längerer Debatte abgelehnt. Schließlich kam ein Antrag der Kommission zur Vorberathung des Antrages der Abgg. Graf zu Inn⸗ und Knyphausen u. Gen., betreffend die Ausübung der ostfriesischen Wasservogeljagd, zur Verhandlung. Der Antrag der Kommission wurde abgelehnt und nachstehender Antrag des Abg. Dr. Iderhoff mit großer Majorität angenommen:
Wilde Enten, Gänse und Schwäne und sonstige wilde Wasser⸗ vögel darf jeder auch zur Jagd nicht berechtigte Eingesessene der Provinz schießen und fangen, jedoch nur am Strande der See, an den Ufern der Ströme, sowie auf und an dem .8S. und dem Loppersumer Meere; doch dürfen behufs Ausübung der Jagd überall fremde Grundstücke nicht betreten werden, soweit solches nach anderen Gesetzen verboten ist.“ Hessen.
Beide Kammern der Stände hielten gestern kon⸗ stituirrende Sitzungen ab. In der Ersten Kammer machte der Großherzogliche Kommissar, Geheime Staatsrath von Werner die Mittheilung, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog für die Dauer dieser bEEö des Land⸗ tags den Fürsten zu Ysenburg⸗Büdingen zum Ersten Präsidenten ernannt habe. Auf Vorschlag Seiner Großherzog⸗ lichen Hoheit des Prinzen Wilhelm wurden der bisherige Zweite Präsident, Graf zu Solms⸗Laubach, sowie die bisherigen beiden Schriftfährer, Graf zu Schlitz und Ober⸗ Konsistorial⸗Präsident D. Goldmann, durch Zuruf wieder⸗ gewählt. Die Zweite Kammer wählte den Abg. Haas zum Ersten und den Abg. Metz zum Zweiten Präsidenten. Zu Stfüͤhrern wurden die Abgg. Hechler und von Rökh gewählt.
Braunschweig. Bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinnesscn Albrecht von Preußen fand im Herzoglichen Residenzschlosse zu Braunschweig ein Hofball statt, zu dem etwa 500 Einladungen ergangen waren. Zu den Geladenen gehörte auch der Königlich preußische außerordentliche Gesa dte und bevollmächtigte Minister von Bülow.
Anhalt. Ihre Durchlaucht die Prinzessin Eduard von Anhalt, geborene Prinzessin von Sachsen⸗Altenburg, ist heute früh 3 Uhr in Dessau von einem Prinzen entbunden worden.
Elsaß⸗Lothringen.
Der Kaiserliche Statthalter Fürst ohenlohe⸗ Lan genburg hatte für gestern Abend einige 70 Einladungen 2 einem parlamentarischen Diner erlassen, zu welchem beinahe ämmtliche Mitglieder des Landes⸗Ausschusses, der Staatssekretär von Puttkamer, die Unter⸗Staatssekretäͤre sowie andere höhere Beamte erschienen waren. In seiner Begrüßungsansprache drückte, wie „W. T. B.“ berichtet, der Statthalter seine Freude über das zahlreiche Erscheinen der Abgeord⸗ neten zu den Berathungen sowie über die Stetigkeit im Bestande des Landes⸗Ausschusses aus, in welcher er einen Vortheil für die Arbeiten der Gesetzgebung erblicke. Der Statthalter betonte, daß es in dem Amt, zu welchem ihn die Gnade des Kaisers berufen habe, sein .b Bestreben
— nach Möglichkeit gerecht werden, wobei er sich in vieler vnch. zung lcchen — erfreuen dürfe. Scdann der Fürst fort: „Schmerzlich muß es mich aber berühren, in einer Anzahl der öffentlichen Blätter des Landes des öfteren und g⸗ dazu in recht Form den Vorwurf sen die ierung erho strve ihre Maßnahmen ne nur, das Volk zu knebeln, jede berechtigte Regung zu unterdrücken und eine Kirchhofsruhe herzustellen. Ich brauche wohl nicht zu betonen, wie nach⸗ theilig diese fortwährenden Verdächtigungen auf die Entwicke⸗ lung unserer inneren Zustände einwirken. Ich werde es immer dantbar anerkennen, wenn in den öffentlichen in ruhiger und objekriver Form auf? de aufmerksam gemacht wird, und wenn berechtigte Wünsche der Bevölkerung zur Kenntniß der Regierung gebracht werden. Jede Regierung bedarf einer solchen Kontrole, und ich glaube, es wird niemand, der die Zustände unbefangen beurtheilt, behaupten können, daß der Presse hier im Lande nicht die größtmögliche Freiheit gewährt werde. Eine Regierung, die eine solche Kritik nicht verträgt, wäre eine schlechte Regierung; wenn aber die von mir gekennzeichnete Presse den Bogen zu ftraff spannt, so mag sie auch die Verant⸗ wortlichkeit tragen für die uns aufgedrungene Strenge, die ich nur ungern anwenden würde, nicht um die Freiheit der Presse zu unterdrücken, sondern um Land und Leute vor Unheil zu be⸗ wahren. Sie, meine Herren, möchte ich bitten, dahin zu wirken, daß solche Maßnahmen nicht nothwendig werden.“ Der Fürst schloß, indem er des erkrankten Präfidenten Dr. von Schlumberger freundlich gedachte, mit den aufrichtigsten Wünschen für Elsaß⸗Lothringen und den Landesausschuß. Der Vize⸗Präsident Jaunez⸗Saargemünd dankte mit einem freudig aufgenommenen Hoch auf den Kaiserlichen Statthalter.
“
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Minister⸗Präsident Graf Badeni hat sich Mittag von Wien nach Lemberg begeben.
Im böhmischen Landtage richteten Richter und Genossen eine Interpella Statthalter wegen des Gebrauchs der böhmischen . bezeichnungen in der amtlichen Kundmachung des Bürger⸗ meisters von Prag, betreffend die Wahl eines Reichsraths⸗ Abgeordneten aus der allgemeinen Wählerklasse, wo⸗ durch die Gleichberechtigung der Deutschen Prags hinsichtlich der staatsbürgerlichen Rechte deeinträchtig: erscheine. Der Abg. Herold erklärte in der Be⸗ gründung eines Antrags auf Ueberreichung einer in staatsrichtlichem Sinne gehaltenen Adresse an den Kaiser⸗ die staatsrechtliche Idee sei der Leitstern der Czechen, welchem sie folgen würden, bis sie endlich ihr Verlangen durchgesetzt hätten. Dieselbe entspreche aber auch den praktischen Bedürf⸗ nissen des Landes und den materiellen Interessen der beiden Volksstämme Böhmens. Redner wies dabei auf andere Länder hin, welche aus dem Föderalismus einen günstigen Ent⸗ wickelungsgang genommen hätten, wie beispielsweise Deutsch⸗ land, welches seit jeher ein Föderativstaat gewesen sei. Der staatsrechtliche Gedanke greife auch bei den Deutsch⸗ Böhmen durch. Redner schloß mit den Worten: „Welcher Jubel, wenn es dem Kae gelänge, den staatsrechtlichen Aus⸗ gleich zur Befriedigung beider Volksstämme auf der Basis der Gleichberechtigung durchzuführen, wenn der Kaiser in Böhmen erschiene und sich krönen ließe!“ Der Abg. Scharschmidt erklärte darauf namens der Deutschen, daß sie der Abstimmung fernbleiben und auch an der be⸗ antragten Kommissionsberathung nicht theilnehmen würden. Redner bezeichnete die staatsrechtlichen Bestrebungen als durchaus vergeblich und schädlich, weil sie gegen die historische Entwickelung Oesterreichs gerichtet seien. Die⸗ selben seien geeignet, die Monarchie zu schwächen und die Czechen selbst zu schädigen, welche nur in einer starken Monarchie einen sicheren Bestand hätten. Die Deutschen würden immer gegen die staatsrechtlichen Bestrebungen kämpfen. Nach der Rede des Abg. Scharschmidt verließen die Deutschen den Saal. Der Antrag des Abg. Herold auf Wiederein⸗ setzung der vorjährigen Adreßkommission wurde alsdann mit den Stimmen der Czechen und Großgrundbesitzer angenommen.
Der mährische Landtag wählte gestern einen Ausschuß zur Berathung des Antrags, betreffend eine an den Kaiser zu richtende Adresse. Der Abg. Fux begründete sodann die An⸗ träge auf Trennung des Landes⸗ und Bezirksschulraths in eine deutsche und eine czechische Sektion und thunlichste nationale Abgrenzung auf allen Gebieten. Redner betonte, daß, wenn es gelänge, den Frieden zwischen den Deutschen und Czechen Mährens herzustellen, dies ein unsterbliches Verdienst nicht nur um Mähren, sondern auch um das ganze Reich sein würde. 8
Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des ungarischen Unterhauses besprach der Minister⸗Präsident Baron Banffy die Fiumaner Verhältnisse und erklärte: Der Sieg der Autonomisten bei den letzten Munizipalwahlen sei kein Unglück. Die Regierung wolle die Autonomie Fiumes nicht einschränken, sondern nur den engen Anschluß Fiumes an Ungarn sichern, und dies werde auch wohl gelingen, wenn diese Angelegenheit immer objektiv behandelt werde.
Großbritannien und Irland. ““ Im Oberhause richtete gestern Lord Loch die Anfrage
an die Regierung, ob sie die Telegramme vom 1. Februar gesehen habe, denen zufolge der Präsident Krüger den Kor⸗ respondenten des „Daily Telegraph“ aufgefordert habe, nach London zu telegraphieren, es sei Zeit, daß der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain seine Anschuldi⸗ gungen gegen Krüger genauer bezeichne. Der Parlaments⸗ Sekretär des Kolonialamts Earl of Selborne er⸗ widerte, der Staatssekretär für die Kolonien habe durch den Gouverneur der Kap⸗Kolonie Lord Rosmead bei dem Prä⸗ sidenten Krüger telegraphisch anfragen lassen, ob er jene Ansichten wirklich ausgesprochen habe. Hierauf habe der Praͤsident Krüger geantwortet, daß ein Irrthum vorliegen müsse, und hinzugefügt, er sei nicht gewohnt, derartige Bemer⸗ kungen, wie die in der Anfrage bezeichneten, durch einen solchen Kanal, wie den erwähnten, zu machen, und habe dies auch im gegenwärtigen Falle nicht gethan.
Im Unterhause theilte der Staatssekretär des Innern Sir 88 White Ridley mit, daß die Unterredung, welche Cecil Rhodes mit den wegen der am Jameson'schen Einfalle im Gefängniß Obersten Willoughby und White gehabt habe, e private ge⸗
selben
wesen sei, sond m Beisein eines Gefangenwärters st
gefunden habe. Der Erste Lord des Schatzes A. J. Balfour erklärte, die Frage der aus Indien kommenden Wolle und Wollwaaren bilde gegenwärtig den Gegenstand eines Schrift⸗ wechsels mit der indischen Neegbesaen. welche sich ihrer Verantwortlichkeit vollkommen bewußt sei. Es würden alle nöthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen, doch hoffe er, daß nichts gesagt oder gethan werde, wos den Gang des Handels un⸗ nöthig behindern würde. Der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Curzon erwiderte auf eine Anfrage: er habe nichts von der Proklamierung einer provisorischen Regierung auf Kreta gehört. Die einzige hierauf bezügliche Nachricht, welche eingegangen sei, habe gemeldet, es heiße, vor drei Tagen sei zu Akrotiri die griechische Flagge von Auf⸗ ständischen gehißt worden, welche die Vereinigung mit Griechenland proklamiert haben sollten. Die neuesten aus Kanea eingegangenen Nachrichten lauteten dahin, daß die Herstellung der Ordnung rasch fortschreite und der Geschäfts⸗ verkehr wieder begonnen habe. Samuel Smith brachte einen Antrag ein zu Gunsten der Entstaatlichung der Kirche in England und Wales. Der Antrag wurde, nachdem Balfour denselben als nutzlose Zeitvergeudung bekämpft hatte, mit 204 gegen 86 Stimmen verworfen.
Rußland.
Gestern Abend fand, wie „W. T. B.“ aus St. Peters⸗ burg meldet, bei dem deutschen Botschafter Fürsten Radolin zu Ehren des russischen Ministers des Aeußeren Grafen Murawjew ein Diner statt, zu welcher der österreichisch⸗ ungarische Botschafter Prinz zu Liechtenstein, der italienische Botschafter Marquis Maffei, die Ober⸗Hofmeisterin Fürstin Galitzin, der 1““ General v onRichter, sowie zahlreiche hohe russische Würdenträger und Mitglieder des diplomatischen Korps geladen waren.
Italien. 1
Der General Baratieri hat, wie „W. T. B.“ meldet, an seine Wähler einen Brief gerichtet, worin er erklärt, daß er sich für immer vom politischen Leben zurückziehe, und die⸗ selben auffordert, einen anderen Vertreter in das Parlament zu waäͤhlen “
In Turin fand gestern Nachmittag die Beisetzung der Leiche des Generals Grafen Cadorna in feierlicher Weise statt. Der König hatte sich bei der Feier durch den Herzog von Aosta vertreten lassen. 8
Spanien.
Der Marschall Martinez Campos hatte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern eine längere Unterredung mit dem Kriegs⸗ Minister, General de Azcarraga.
Portugal.
Dem „W. T. B.“ zufolge werden die Cortes
10. Juni zusammentreten. An den Wahlkämpfen bei den
bevorstehenden Deputirtenwahlen werden die Republikaner sich nicht betheiligen. Türkei.
Das Wiener „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ be⸗
richtet aus Konstantinopel, daß der Ministerrath sich gegen die Entsendung von Truppen nach Kreta aus⸗ gesprochen habe, während man im Alldiz⸗Palast dafür sei. Vorläufig sei die Entsendung zweier Kriegsschiffe nach Kreta beschlossen und Schiffe zur Truppenbeför⸗ derung seien bereitgestellt worden. — Dasselbe Bureau meldet ferner, daß infolge der Entdeckung zahlreicher jungtürkischer Schriften in Stambul und infolge von Nachrichten aus Paris, nach denen die Aktionspartei im jungtürkischen Comité überhand genommen habe und eine regierungsfeindliche Kundgebung plane, der Wach⸗ und Patrouillendiens in Konstantinopel bedeutend ver⸗ stärkt und einige Bataillone in Bereitschaft gestellt worden eien. — Aus Kanea erfährt die „Agence Havas“, die Lage da⸗ selbst sei, dank der thatkräftigen Haltung der Konsuln und der Kommandanten der fremden Kriegsschiffe, ruhiger geworden. Matrosenabtheilungen hielten das Telegraphenamt und andere wichtigen Punkte besetzt.
Das griechische Kriegsschiff „Hydra“ ist von Kanea nach Rethymon abgegangen, da dort Unruhen befürchtet werden, und wird daselbst in Gemeinschaft mit dem Schiff „Alpheios“ Christen an Bord nehmen.
Griechenland.
In der Deputirtenkammer griff gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, der Deputirte Stais die Regierung wegen ihrer Politik bezüglich Kretas heftig an. Zwischen dem Redner und dem Kriegs⸗Minister Smolenitz kam es zu einem erregten Zwischenfall. Die Sitzung verlief äußerst stürmisch; einen Augenblick lang waren einige Deputirte nahe daran, hand⸗ gemein zu werden, doch wurden sie durch andere Fehc heh
Der „Agence Havas“ zufolge hat der griechische Dampfer „Hydra“ am Tage nach seiner Ankunft in Kanea die tür⸗ kische Flagge salutiert. Der Salut wur erwidert.
Amerika.
Das Repräsentantenhaus hat, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, den Bericht des Konferenz⸗Comités beider Häuser über die Einwanderungs⸗Bill genehmigt. Die Bill, wie sie nunmehr angenommen ist, gestattet die Ein⸗ wanderung des Lesens und Schreibens unkundiger Frauen und Kinder der zur Einwanderung qualifizierten männlichen Per sonen. Die Klausel, welche verlangte, daß Einwanderer ent⸗ weder die englische oder die Sprache ihres Geburts⸗ bezw. Heimathlandes lesen können müßten, ist dahin abgeändert worden, daß Einwanderer die englische oder irgend eine andere
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Sprache lesen können müssen. Asien.
Nach einer in Madrid eingetroffenen Meldung ist in Manila ein eingeborener Beamter des Marine⸗Bureaus, mit Namen Baza, erschossen worden. “
Das „Reuter’'sche Bureau“ meldet aus Braß von gestern: die von der Royal Niger Company ausgesandte Streitmacht sei am 25. Januar in einer Entfernung von 12 englischen Meilen von Bida, der Hauptstadt der Fullahs, angekommen. Die Truppe habe an demselben Tage die feindlichen Vor posten zurückgeworfen, wobei viele Fullahs getödtet und gefangen genommen worden seien. Das Haupttreffen sei für den 26. und
die Beschießung von Bida für den 27. Januar erwartet worden.
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