1897 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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daß seitens der Justizverwaltung anerkannt worden sei, es sei

ihnen einmal zugestandenen Rechten entzogen würde, wenn ihm die

hat, als ich sie habe machen wollen. Ich habe nur sagen wollen,

zum 1. Januar 1900 unbedingt geboten ist. Ich erkenne es von

Der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz hat ferner eine Bemerkung

dahin gemacht, daß die Semester durch die Ausdehnung der akademischen Ferien sich mehr und mehr kürzen und daß es vielfach unmöglich wird, in den wenigen Monaten, die für die Vorlesungen übrig bleiben, die einzelnen Materien genügend zu erschöpfen. Auch dieser Uebelstand wird seitens der Staatsregierung als ein bestshender vollständig an⸗ erkannt. Wenn ich mich recht erinnere, hat der frühere Kultus⸗ Minister Herr Graf Zedlitz einmal den Versuch unternommen, der zunehmenden Verlängerung der akademischen Ferien durch zu späten Beginn und zu frühen Schluß der Vorlesungen ent⸗ gegenzutreten. Es sind, wenn ich mich nicht täusche, damals bestimmte Termine als äußerste Anfangs⸗ und Schlußtermine für die Vorlesungen vorgeschrieben worden. Aber die Durchführung dieser Bestimmungen ist einem sehr lebhaften Widerstand begegnet, sie haben sich in der Praxis nicht vollständig durchführen lassen und es ist alles so ziemlich beim Alten geblieben. Welche Mittel der Unterrichtsverwaltung etwa zu Gebote stehen, um in dieser Richtung Wandel zu schaffen, entzieht sich meiner Beurtheilung. Aber das Eine weiß ich, daß auch die Unterrichtsverwaltung den größten Werth darauf legt, daß in dieser Beziehung den Anforderungen des aka⸗ demischen Unterrichts mehr als bisher Genüge geschieht. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Bestrebungen der Unterrichts⸗ verwaltung auf diesem Gebiet in Zukunft von besserem Erfolg begleitet sein mögen, als bisher. (Bravo!) 8 Abg. Rickert (fr. Vgg.) fragt an, ob die Beamten des Fürsten⸗ thums Waldeck, mit dem Preußen einen Accessionsvertrag geschlossen habe, bei den Beamtenbesoldungen ebenso behandelt werden sollen wie die preußischen Beamten. Justiz⸗Minister Schönstedt: 8 Meine Herren! Die von dem Herrn Abg. Rickert gestellte Frage, ob die Königliche Staatsregierung schon prinzipiell Stellung genommen habe bezüglich der Behandlung der waldeckischen Beamten nach Durchführung der Besoldungsverbesserungen in Preußen, bin ich in der Lage, zu verneinen. Meines Wissens ist diese Frage innerhalb der Staatsregierung noch nicht Gegenstand der Verhandlung geworden. Ich bin im einzelnen nicht vorbereitet auf die von dem Herrn Abg. Rickert gegebenen Anregungen und kann mich deshalb zu allen Punkten nicht äußern. Ich möchte mich nur auf Weniges beschränken.

Die waldeckischen Beamten haben einen Rechtsanspruch auf gleichmäßige Behandlung mit den preußischen Beamten nach meiner Auffassung nicht. Nach dem Accessionsvertrage sind sie waldeckische und nicht preußische Beamte geworden; es besteht für sie ein besonderes Beamtengesetz und besondere Pensionsbestimmungen. Aber thatsächlich ist das Bestreben der preußischen Regierung immer dahin gerichtet gewesen, nach Möglichkeit die waldeckischen Beamten aller Vortheile, deren die preußischen Beamten sich erfreuen, gleichfalls theilhaftig zu machen und sie ihnen überall gleichzustellen. Es ist das wiederholt geschehen, auch durch die Regelung der Richtergehälter, und ebenso durch die in den letzten Jahren erfolgte Aufbesserung der Gehälter für die Bureau⸗ und Unterbeamten. Zu berück⸗ sichtigen sind dabei aber immer die finanziellen Verhältnisse des Staats Waldeck und die Höhe der von Preußen zu leistenden Zuschüsse. Inwieweit diese es gestatten werden, daß nach Durch⸗ führung der Besoldungsverbesserungen in Preußen auch in derselben Weise für die waldeckischen Beamten gesorgt werde, das zu übersehen bin ich im Augenblick nicht im stande. Aber davon bin ich über⸗ zeugt, daß eine wohlwollende Berücksichtigung der Interessen der waldeckischen Beamten nirgendwo in der Staatsregierung, auch nicht bei der Finanzverwaltung, einem Widerspruch begegnen wird.

Abg. Hansen (fr. kons.) dankt dem Minister namens seiner Freunde für die gestrigen Erklärungen in der Begnadigungsfrage und bittet den Minister, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, bei der Er⸗ hebung des Widerspruchs gegen Polizeistrafen den Polizeibehörden Mittheilung von dem schöffengerichtlichen Urtheil zu geben.

Abg. von Werdeck (kons.) beschwert sich über die Handhabung der Revisionsbestimmungen des Genossenschaftsgesetzes durch die Registerrichter. Alle zwei Jahre solle eine Revision stattfinden, die Registerrichter rechneten nun nach zwei Kalenderjahren, sodaß bei neun im Dezember gegründeten Genossenschaften die ersten Revisionen schnell aufeinander folgten. Im Verwaltungswege müsse eine klare Auslegung des Gesetzes stattfinden.

Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Vierhaus: Die Justizverwaltung ist nach den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes nicht in der Lage, autoritativ auf die Erfüllung des Wunsches des Vorredners hin⸗ zuwirken, aber im Justiz⸗Ministerialblatt sind Belehrungen in dieser Sache erfolgt. Den Genossenschaften steht auch eine Beschwerde an das Kammergericht zu.

Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) tritt für die Aufbesserung der Kanzleigehilfen ein, besonders durch alternierende Besetzung der etatsmäßigen Stellen mit Militär⸗ und Zivilanwärtern, und empfiehlt eine umfassende Revision der Zivilprozeßordnung.

Justiz⸗Minister Schönstedt: Mieine Herren! Zu den Eingangsworten des Herrn Abg. Schmidt öchte ich mir die Bemerkung gestatten, daß mir nicht erinnerlich ist,

wünschenswerth, die Kanzleigehilfen zu etatsmäßigen Beamten zu er⸗ heben. Die Schwierigkeiten, die einer solchen Regelung im Wege stehen, haben hier schon wiederholt den Gegenstand von Verhand⸗ lungen gebildet, und ich glaube, daß der Herr Abg. Schmidt die Schwierigteiten unterschätzt, welche sich einer etwaigen Beschränkung der Anstellungsberechtigung der Militäranwärter auf diesem Gebiet entgegenstellen würden. Wenn Herr Schmidt wüßte, mit welcher Zähigkeit und Hartnäckigkeit die Militärverwaltung darauf besteht, daß den Militäranwärtern nichts von den

große Bedeutung bekannt wäre, welche im Interesse der Armee darauf gelegt wird und auch gelegt werden muß, daß für die Zukunft den Unteroffizieren nach Zurücklegung ihrer militärischen Dienstzeit eine größere Sicherheit gewährt werde, dann würde er, glaube ich, nicht die Sache so leicht ansehen, wie er sie scheinbar angesehen hat.

Nachdem nun heute von verschiedenen Seiten wiederum die Re⸗ form der Zivilprozeßordnung zum Gegenstand der Besprechung ge⸗ macht worden ist, fühle ich mich veranlaßt, meine gestrigen Bemer⸗ kungen noch einmal zu präzisieren. Ich habe den Eindruck gehabt, daß sie vielleicht nicht überall ganz richtig verstanden worden sind, und daß man meine Bemerkungen etwas beschränkter aufgefaßt

meiner Erinnerung nach auch gesagt, daß das gegenwärtig in der Aus⸗ arbeitung begriffene Gesetz zur Reform der Zivilprozeßordnung als nothwendigen Inhalt zunächst nur diejenigen Gegenstände habe, deren Neuregelung durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bis

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meinem Standpunkt als sehr wünschenswerth an, daß nach einer Reihe von anderen Punkten, auch nicht nur die, welche in der gestrigen und heutigen Diskussion erwähnt worden sind, sondern noch viele andere, wo die praktische Erfahrung eine Reformbedürftig⸗ keit der Zivilprozeßordnung gezeigt hat, möglichst bald zum Gegen⸗ stand einer Revision gemacht werden. Vorarbeiten liegen dazu auch in umfassender Weise vor. Ich habe nur aufmerksam gemacht auf die Schwierigkeiten, die sich erheben würden, wenn man versuchen wollte, zu viele von diesen doch nicht überall unbestrittenen Punkten noch in die Novelle, in die nothwendige Novelle, wenn ich mich so ausdrücken darf, zur Zivilprozeßordnung hineinzubringen, weil dadurch der rechtzeitige Abschluß der Sache vielleicht gefährdet werden könnte.

Wenn nun einflußreiche Mitglieder des Reichstages, wie der Herr Abg. Schmidt, versichern zu können glauben, daß die Sache im Reichs⸗ tage nicht so großen Hindernissen und Schwierigkeiten begegnen würde, so kann das selbstverständlich die Justizverwaltungen im Reich wie in den Bundesstaaten nur ermuthigen, auf dem Gebiete der Reform etwas weiter zu gehen, wie sie es sonst riskieren zu dürfen glauben, und es würde mir nur angenehm sein, wenn von maßgebender Seite in den verschiedenen Fraktionen der Justizverwaltung darüber eine Gewißheit gegeben werden könnte, wie weit sie wohl gehen dürfe; dann, glaube ich, wird es an der Justizverwaltung nicht liegen, wenn nicht auch auf eine Reihe von anderen Gebieten des Zivilprozeß⸗ verfahrens die bessernde Hand angelegt wird.

Im übrigen darf ich mir wohl hier die Bemerkung gestatten, daß auf dem Gebiete der Justizgesetzgebung doch nicht zuviel Neues noch für die allernächsten Jahre verlangt werden darf. Die Aufgaben des Reichs⸗Justizamts und der einzelnen Landes⸗Justizverwaltungen infolge der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind so außer⸗ ordentlich umfassend, so außerordentlich schwierig, daß es wirklich der größten Anspannung aller Kräfte bedürfen wird, um das unbedingt Nothwendige rechtzeitig zur Vollendung zu bringen, und wenn darüber hinaus nicht alle Wünsche erfüllt werden, dann, glaube ich, dürfen wir dafür wohl eine nachsichtige Beurtheilung der parlamentarischen Körperschaften in Anspruch nehmen.

Abg. Dr. Friedberg (nl.) spricht seine Freude über die leyalen Erklärungen des Ministers bezüglich der Begnadigungen und die Ueber⸗ nahme der Verantwortung für dieselben aus und dankt dem Minister ferner für die wohlwollende Erklärung bezüglich der waldeckischen Beamten. Daß das öffentliche Recht bisher im Studium zurückgetreten sei, sei nicht Schuld der Universitäten, sondern der Prüfungsordnung, die bisher zu wenig Werth darauf gelegt habe. Auch bei den Assessoren⸗ rüfungen sei eine ungenügende Kenntniß des öffentlichen Rechts zu

age getreten. Die Länge der akademischen Ferien sei ihm (Redner) bisber noch nicht unangenehm fühlbar geworden. An dieser Aus⸗ dehnung der Ferien seien die Studierenden selbst schuld, die nicht Mitte Oktober kommen, um nicht die Miethe für den Oktober bezahlen zu müssen, und aus demselben Grunde nicht bis zum 8. März bleiben. Redner empfiehlt ferner eine Reform des Administrationswesens für Grundstücke durch Zulassung anderer Administratoren als der amt⸗ lichen Zwangsverwalter.

Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Vierhaus: Ueber die Reform des Administrationswesens in Berlin haben schon vor einigen Jahren ein⸗ gehende Berathungen stattgefunden, man hat es aber nicht für möglich gehalten, in einer Stadt wie Berlin anderen Personen die dministration zu übertragen als den amtlichen Administratoren. Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) befürwortet eine Ver⸗ minderung des Schreibwerks durch Weglassung aller überflüssigen Floskeln des alten Kurialstils.

Justiz⸗Minister Schönstedt: b Meine Herren! Diese Wünsche des Herrn Abg. von Eynatten haben auch bereits Ausdruck gefunden in einer Verfügung, die ich bald nach meinem Amtsantritt erlassen habe, die damals, soviel ich mich erinnere, auch in den weitesten Kreisen beifällig aufgenommen worden ist und der inzwischen eine Reihe anderer Ressorts gefolgt ist. Ich habe allerdings zu meinem Bedauern wahrnehmen müssen, daß in der Praxis diese Verordnung nicht überall genügend beachtet wird; wenn in dieser Beziehung auch von den Mitgliedern des Hauses dahin mit⸗ gewirkt werden könnte, daß das, was von der Zentralverwaltung in dieser Beziehung den Behörden empfohlen wird, überall im Lande beobachtet wird, so würde ich dafür nur durchaus dankbar sein können. Abg. Wetekamp (fr. Volksp.) fragt an, welche Erfolge mit der vorläufigen Strafaussetzung gemacht worden seien, mit der man an Stelle der bedingten Verurtheilung bei uns einen Versuch habe machen wollen, und bittet dann um eine Verbesserung der Lage der Strafanstaltsaufseher, die keine regelmäßige Mittagspause, Nacht⸗ und Sonntagsruhe hätten und deren Gehalt zu gering sei. Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Bezüglich der Verhältnisse der Gefangen⸗Aufseher wird mein Kommissar demnächst die gewünschte Erklärung abgeben. Ich will nur auf die erste Frage des Herrn Abg. Wetekamp ein paar Bemerkungen machen. Ueber die Frage, ob das durch den Aller⸗ höchsten Erlaß vom Oktober 1895 eingeführte Verfahren, wonach die Strafvollstreckung in solchen Fällen, in denen eine spätere Begnadi⸗ gung nach Lage des Falles von vornherein in Aussicht genommen werden kann, durch den Justiz⸗Minister in unbeschränkten Maße aus⸗ gesetzt werden kann, sich in der Praxis bewährt, ob seine Erfolge als günstige und erfreuliche zu betrachten sein werden, darüber werde ich boffentlich bei der Etatsberathung des nächsten Jahres nähere Auskunft geben können. Bis jetzt bin ich dazu noch nicht im stande, weil überall noch die Probefristen laufen, die den Verurtheilten zu⸗ nächst zur Bewährung ihrer guten Führung gestellt werden müssen. Ich bin in der Lage, Ihnen einige Zahlen mittheilen zu können, die vielleicht für das Haus von Interesse sind, und aus denen sich ergiebt, in welchem Umfange von diesem Verfahren Gebrauch gemacht ist. Es liegen mir Zahlen vor vom Dezember 1895 bis Ende August 1896. Bis dahin war auf Grund dieser neuen Bestimmung eine Strafaussetzung in Antrag gebracht an die zuständigen Behörden zu Gunsten von 2034 jugendlichen Verurtheilten, also bis zu 18 Jahren, auf die in erster Reihe das Verfahren Anwendung finden soll, und zu Gunsten von 747 Personen höheren Lebensalters. Eine Ablehnung der Gesuche hat stattgefunden, weil die Voraussetzungen nach der Auf⸗ fassung der Zentralinstanz nicht vorlagen, in 255 Fällen. In allen übrigen Fällen ist die Strafaussetzung bewilligt worden, zwar mit ver⸗ schiedenen Fristen: in einer geringeren Zahl von Fällen, die besonders milde lagen, bis zu einem Jahre; in der Regel wird die Frist auf 2 Jahre bemessen. Eine längere Frist ist in 1216 Fällen bestimmt worden. Nur in 37 Fällen hat bisher die Bewilligung wegen Weg⸗ falls ihrer Voraussetzung zurückgenommen werden müssen, in 33 Fällen gegenüber von jugendlichen, in 4 Fällen hat es sich um ältere Per⸗ sonen gehandelt.

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß von der eigentlich ja nur

ausnahmsweise zugelassenen Vergünstigung dieser Verordnung, zu

Gunsten älterer Personen doch auch schon ein recht umfassender Ge. brauch gemacht worden ist. Nach allem, was mir bisher gelegentlich mitgetheilt ist, scheint das Verfahren sich zu bewähren, und ich ver⸗ spreche mir davon einen guten Erfolg; aber ein endgültiges Urtheil läßt sich zur Zeit in der Sache nicht fällen.

Geheimer Justiz⸗Rath Werner sagt Erwägungen über die Verhältnisse der Strafanstaltsaufseher zu.

2. Abg. Dr. Enneccerus (nl.) hält die Behauptung nicht für richtig, daß das öffentliche Recht auf der Universität nicht genügend studiert werden könne. Für den praktischen Juristen sei die Kenntniß des öffentlichen Rechts aber in sehr seltenen Fällen er⸗ forderlich; dieser bedürfe vor allem der Kenntniß des Zivilrechts und

des Kriminalrechts. Die neue Prüfungsordnung sei nothwendig und richtig, aber das neue

8 2 bürgerliche Recht lasse sich garnicht ohne Rücksicht auf das gemeine römische und deutsche Privatrecht lehren. Ohne Pandektenexegese, die völlig fortfallen solle, sei ein volles Verständniß des römischen Rechts nicht möglich. Was die Ferien betreffe, so fange die juristische Fakultät in Marburg mit allen Professoren an einem bestimmten Tage, gewöhnlich am 20., mit den Vorlesungen an, und der größte Theil der Studenten finde sich dazu ein. Am Schluß des Semesters müsse aber das Abtestieren geändert werden, denn seofort nach dem Abtestat am 1. der Student ab.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

zur Kenntniß des Herrn Kultus⸗Ministers zu bringen. Im übrigen kann ich mich vollständig einverstanden erklären mit den Ausführungen des Herrn Dr. Enneccerus, daß eine fruchtbringende Vorlesung über bürgerliches Recht nicht gedacht werden kann ohne fortlaufende Bezugnahme auf das früher geltende gemeine Recht, aus dem das bürgerliche Recht herausgewachsen ist. Von dieser Auffassung ist auch beim Erlaß der Verfügung vom 18. Januar ausgegangen worden, und es hat das zum Ausdruck gebracht werden sollen durch die Fassung: „Deutsches bürgerliches Recht in seiner dogmen⸗ geschichtlichen Entwickelung.. Daß diese Verfügung nicht in jeder Einzelheit allgemeinen Beifall finden würde, sie auch unsererseits keineswegs als eine in jeder Beziehung unfehl⸗ bare und unanfechtbare angesehen werde, das habe ich mir schon gestern hervorzuheben erlaubt. Ich habe nur die Bitte ausgesprochen, man möge es einmal mit der Verfügung versuchen, die Praxis in dieser Beziehung abwarten.

Die Urtheile darüber, ob die Verfügung überall das Richtige ge⸗ troffen habe, ob insbesondere die Stundenzahl, die für die einzelnen Vor⸗ lesungen in Aussicht genommen sei, überall richtig bemessen worden ist, werden selbstverständlich weit auseinandergehen. Es wird auch da der Gegensatz zwischen Romanisten und Germanisten sich wiederum gel⸗ tend machen; die Herren, die bisher ausschließlich römisches Recht ge⸗ lesen haben, und die nunmehr vor die Aufgabe gestellt werden, das Bürgerliche Gesetzbuch in seinem organischen Zusammenhang mit dem früheren gemeinen Recht zum Gegenstand ihrer Vorlesungen zu machen, werden vielleicht von selbst die Neigung haben, in größerem Umfange, als dies von anderer Seite für un⸗ bedingt geboten erachtet wird, auf das römische Recht bei ihren Vorlesungen wieder zurückzugehen. Daraus erklärt es sich von selbst, wenn sie von ihrem Standpunkt aus für diese Vor⸗ lesungen eine größere Stundenzahl in Anspruch nehmen.

Wie gesagt, die Erfahrung muß zeigen, wie mit den Vorschriften zu operieren sein wird. Ich kann nur noch hinzufügen, sie sind selbst⸗ verständlich nicht erlassen worden ohne Fühlung mit erfahrenen und bewährten Rechtslehrern, und eine Reihe der angesehensten Rechts⸗ lehrer hat sich mit ihnen einverstanden erklärt, auch bezüglich der in Aussicht genommenen Stundenzahl. Daß die Herren, die bisber in ihren Vorlesungen über römisches und deutsches Recht sich viel freier gehen lassen konnten, in Zukunft sich hierin wesentliche Be⸗ schränkungen werden auferlegen müssen, ist eine nothwendige Folge der Einführung des deutschen bürgerlichen Rechts. Ich hoffe, es wird mit der Sache gehen und die von dem Herrn Abg. Enneccerus aus⸗ gesprochenen Schwierigkeiten werden sich in der Praxis nicht als unüberwindlich herausstellen.

Abg. von Sanden inl.) regt an, ob nicht die Amortisations⸗ beiträge der Drainagegenossenschaften ins Grundbuch eingetragen werden könnten.

Abg. von Riepenhausen (kons.) befürwortet eine Verbesserung der baulichen Verhältnisse unserer Geri tsgebäude, über die sehr vielfach im Lande geklagt werde. 3 8 Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Darüber, daß sehr viele Justizgebäude im Lande sich in einem außerordentlich unbefriedigenden Zustande befinden, be⸗ steht hier seit Jahren allgemeines Einverständniß. Daß dies von niemand mehr empfunden wird, als von der Justizverwaltung selbst und ihren Beamten, die in diesen Gebäuden einen großen Theil ihres Lebens zubringen müssen, wird auch nicht bestritten werden. Was von den Justizgebäuden im allgemeinen gilt, das gilt insbesondere auch von den Warteräumen. In den alten Gebäuden fehlt manch⸗ mal ein solcher Raum vollständig; in manchen hat das Be⸗ dürfniß dazu geführt, daß ein dem Publikum zur Verfügung gestellter Raum zu geschäftlichen Zwecken in Anspruch genommen werden mußte. Das aber ist selbstoerständlich, daß bei jedem Neubau auf die Ein⸗ richtung genügender und angemessener Warteräume Bedacht genommen wird und daß namentlich die Justizverwaltung ihr Augenmerk hierauf richtet. So lebhaft aber, wie nach den Schilderungen des Abg. von Riepenhausen angenommen werden müßte, sind mir doch die Klagen selten zu Ohren gekommen.

Ich glaube, es handelt sich immer um vereinzelte Fälle. Das Eine halte ich freilich für ausgeschlossen, daß wir auch in Neubauten, etwa Warteräume erster, zweiter und dritter Klasse einrichten. (Heiterkeit.) Es wird immer ein mehr sder weniger bescheidener Raum für das gesammte Publikum angewiesen werden müssen. In besonderen Fällen, wenn Personen aus höheren Gesellschaftskreisen, Damen u. s. w. zu warten haben, pflegt man sich wohl in anderer Weise zu helfen. Es findet sich da leicht ein liebenswürdiger Richter, der sein Zimmer als Warteraum zur Verfügung stellt, oder es wird sonstwie geholfen.

daß Warteräume da, wo sie sind, vielfach unbenutzt bleiben,

Meine Herren! Ich werde nicht verfehlen, die letzte Anregung

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zum Deutschen Reichs⸗A

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 17. Februar

(Schluß aus der Ersten Beilage.) Das Eine kann ich andererseits aus meinen Erfahrungen hervor⸗

weil das Publikum eine Vorliebe hat für den Aufenthalt auf Korri⸗ doren. Die Korridore sind fast immer überfüllt, und auch beispiels⸗ weise hier in Berlin sind die Warteräume leer. Worin der Reiz der Korridore liegt, weiß ich nicht, zumal wenn für angemessene Warteräume gesorgt ist. Daß die Justizverwaltung den ernstlichen Willen hat, überall den Wünschen des Publikums entgegenzukommen, will ich aus⸗ drücklich erklären. Soweit es an mir liegt, werde ich überall, wo be⸗ gründete Beschwerden an mich herankommen, thun, was in meinen

it e Bel sichert, daß auch seitens imer Ober⸗Finanz⸗Rath Belian versichert, daß auch seiten der LL alles Mögliche geschehe, um dem gerügten Uebel⸗

stand Sen.; (fr. Volksp.) macht auf den schlechten Zustand

ichtsgebäudes i aufmerksam. 1 2 5 E Fo n-. e eee. daß er nicht die Anlegung von Wartesälen I., II. und III. Klasse verlangt habe. ““

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Das Gerichtsgebäude in Moabit, obgleich es zu den neueren Gebäuden

gehört, genügt schon seit längerer Zeit auch nicht annähernd mehr den Ansprüchen. Es wird da auch so liegen wie anderswo, daß die Warteräume zu anderen Zwecken haben in Anspruch genommen werden müssen und nun nur noch die Korridore dafür vorhanden sind. 1b

Den Vorschlag, daß Warteräume erster, zweiter und dritter Klasse eingerichtet werden sollen, hat selbstverständlich der Herr Abg. von Riepenhausen nicht gemacht; aber ich war der Auffassung, daß den Klagen, die er erhob, daß Damen und anderen Personen höherer Gesellschaftsklassen vielfach zugemuthet würde, sich stundenlang in sehr übler Umgebung in den Gerichten aufzubalten, gründlich nur abge⸗ holfen werden könnte, wenn verschiedene Warteräume eingerichtet würden. Wenn der Herr Abg. von Riepenhausen diese Forderung sich aber nicht aneignet, dann werden seine Wünsche sich leichter er⸗ füllen lassen, als es bei der anderen Auslegung möglich gewesen wäre.

iterkeit. G. 88 ckhoff (fr. kons.) bedauert, daß das Extraordinarium für Neubauten im Justiz⸗Etat diesmal geringer bemessen sei als früher, und verlangt einen Neubau für das Gerichtsgebäude in Reichenbach.

Justiz⸗-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Der Unterschied von zwei Millionen im Extra⸗ ordinarium des diesjährigen und des vorjährigen Etats erklärt sich, wie ein Vergleich der beiden Etats sofort ergiebt, lediglich aus ge⸗ ringeren Verwendungen für Berliner Bauten. Darin allein stecken die beiden Millionen. Im vorigen Jahre haben wir für die Gerichts⸗ Neubauten in Berlin, Charlottenburg und Tegel ganz außerordentlich hohe Bausummen in Aussicht genommen, die theilweise über das wirkliche Bedürfniß weit hinausgingen und garnicht haben verwendet werden können. Infolge dessen sind da erhebliche Ersparnisse gemacht, und in diesem Jahre hat man geglaubt, die Summen niedriger be⸗ messen zukönnen, weil es sich nicht empfiehlt, größere Beträge zu verlangen, als voraussichtlich im Laufe des Jahres zur Verwendung gelangen. Im übrigen kann ich nur die Erklärung wiederholen, die ich schon bei der ersten Lesung des Etats hier abgegeben hatte, daß den Herrn Finanz⸗Minister bezüglich der Ausstattung des Ertraordinariums für das nächste Etatsjahr absolut kein Vorwurf trifft. Der Herr Finanz⸗ Minister hat sich außerordentlich entgegenkommend bezüglich aller Forderungen der Justizverwaltung erwiesen. Wenn nicht größere Mittel seitens der Justizverwaltung gefordert sind, so hat es nur daran gelegen, daß nicht eine größere Zahl von vollständig aus⸗ gearbeiteten Bauplänen vorgelegen hat. Daß noch ein Bedürfniß zu umfangreichen Neubauten vorhanden, darüber ist ja gar kein Zweifel. Aber es kann nicht auch die technischen Kräfte bei den Provinzialbehörden reichen in der Beziehung nicht überall aus auf einmal alles das geschaffen werden, was an sich nothwendig oder erwünscht ist. Es sind, wie Wich soeben festgestellt habe, neunzehn erste Bauraten in den Etat eingestellt, deren Durch⸗ führung erhebliche finanzielle Opfer erfordern wird; daneben sind noch verschiedene kleinere Bauten, die im Laufe des Jahres vpollständig zur Durchführung gebracht werden sollen, eingestellt. Also so ganz gering⸗ fügig, wie der Herr Abg. Lückhoff die Sache dargestellt bat, sind die Aufwendungen keineswegs. Eins aber, was ich früher bereits betont habe, kann ich nur wiederholen: die Höhe des Extraordinariums geht über den Durchschnitt früherer Jahre nicht unerheblich binaus. b

Ueber die Verhältnisse in Reichenbach bin ich im Augenblick nicht vollständig orientiert. Soviel mir vorschwebt, haben die Vorstandsbeamten in Breslau sich dahin ausgesprochen, daß die Verhältnisse in Reichenbach noch nicht so seien, daß ein dringendes Bedürfniß alsbaldiger Neubauten vorliege, und an diese gutachtliche Aeußerung des Vorstandsbeamten habe ich mich gehalten. Im übrigen darf ich die Hoffnung aus⸗ sprechen, daß die Besprechungen, die in der jetzten Stunde statt⸗ gefunden haben, dazu beitragen werden, die Berathung des Extra⸗ ordinariums wesentlich abzukürzen. (Heiterkeit.)

Abg. Schmieder (fr. Volksp.) wünscht einen Neubau für ein

ä in Grünberg und Brieg. . Geefchecgebände, in elnnberhaand Belian erwidert, daß für den Neu⸗

in Bri in Projekt aufgestellt sei. Durch das Fallen der

Benr n Debes scen ehn he se die Frage der Besetzung der Kammern mit drei oder fünf Richtern unentschieden geblieben, und dadurch sei das Projekt verzögert Zustiz⸗Minister Schönstedt: 8 N . des Kommissars des Herrn Finanz⸗Ministers will ich nur hinzusetzen, daß ich es auf das allerlebhafteste bedauert habe, daß den in der That hochdringenden Bedürfnissen eines Neubaues in Brieg nicht hat abgeholfen werden können. Aus den Ausführungen des Herrn Kommissars haben Sie aber gehört, daß es in diesem Falle nicht finanzielle, sondern organisatorische Erwägungen gewesen sind, die die Zustimmung des Herrn Finanz⸗Ministers zu dem von

der Strafprozeßordnung und der Zivilprozeßordnung diejenigen Erweiterungen der amtsgericht⸗ lichen Kompetenz zur Ausführung kämen, die in Aussicht genommen oder wenigstens in Erwägung gezogen find, dann würde das schon jetzt überaus schwach beschäftigte Landgericht Brieg aller⸗ dings seine Lebensfähigkeit wahrscheinlich verlieren, und es würde der Frage nicht ausgewichen werden können, ob nicht die Auftheilung des Bezirks unter die benachbarten Landgerichte herbeizuführen sei. Ich darf in der Beziehung bemerken, daß ursprünglich die Bildung des Landgerichts Brieg gar nicht geylant war. Erst im Laufe der Ver⸗ handlungen hat ich glaube, auf Anregung aus dem Landtage oder aus der Provinz die Staatsregierung sich entschlossen, auch in Brieg ein Landgericht zu errichten, obgleich schon damals erhebliche Zweifel be⸗ standen, ob für dasselbe eine ausreichende Beschäftigung sich finden werde. Ich hatte meinerseits schon Schilderungen der Zustände in Brieg entworfen, von denen ich hoffte, daß sie die Herzen des Land⸗ tages rühren würden zu den weitgehendsten Bewilligungen für einen schönen Neubau, aber sie sind vorläufig gegenstandslos geblieben. Ob bei der veränderten Sachlage im nächsten Jahr an die Ausführung des vorläufig zurückgestellten Planes herangetreten werden kann, wird den Gegenstand weiterer Erwägungen bilden. Abg. Krause⸗Waldenburg (fr. kons.) bestreitet, daß in Reichenbach ein Bedürfniß nach einem Neubau nicht vorliege. Justiz⸗Minister Schönstedt: 8 Nur zwei Worte! Ich bitte, mir zu gestatten, aus der mir vor⸗ liegenden Uebersicht der in Anregung gekommenen Neubauten den auf Reichenbach bezüglichen Passus vorzulesen: Auf Grund wiederholter Erörterungen ist von dem Neubau in Uebereinstimmung mit dem Vorschlage der Vorstands⸗ beamten des Ober⸗Landesgerichts einstweilen abgesehen. Weitere Grundlagen für die Richtigkeit meiner Behauptung habe ich im Augenblick nicht. Abg. Jansen (Zentr.) tritt für den Neubau in Brieg ein. Das Ministergehalt wird darauf bewilligt. Beim Kapitel „Landgerichte und Amtsgerichte“ kommt Abg. Stöcker auf seinen Prozeß mit Pastor Witte zurück. Herr Munckel habe im Reichstage für Verleumdungen Gefängnißstrafe verlangt. Er stimme dieser Ansicht zu; nur müßten die Beweise für Verleumdungen besser sein, als in seinem Prozeß. Es könne keine Rede davon sein, daß er die Existenz seines Amtsbruders untergraben habe. Die Angriffe auf ihn lägen für ihn nicht mehr auf politischem, sonden auf psychologischem und vielleicht schon auf psychiatrischem Gebiete. Herr von Stumm habe ihm gestern im Reichstage bewußte Unwahrheit vorgeworfen. Die Behauptungen des Herrn von Stumm seien aber eine nachgewiesene Unwahrheit. (Rufe links: Zur Sache! Was geht das uns an!) Wenn er ebenso leidenschaftlich und ungerecht wäre, könnte er mit mehr Recht den Vorwurf der Lüge erheben. Herr von Stumm habe in einer Rede 8 Unwahrheiten ausgesprochen. Vize⸗Präsident Dr. Krause bemerkt, daß er dem Redner den weitesten Spielraum gelassen habe, daß er aber die Vorbringung der persönlichen Differenzen bei diesem Titel nicht zulassen könne. Abg. Stöcker: Ich glaubte, es würde dem Hause daran liegen, daß unbegründete Beschuldigungen zurückgewiesen werden, die im Reichstage auf Grund von Verhandlungen in diesem Hause ge⸗

macht siedih zfident Dr. Krause: Diese Annahme kann ja an sich richtig

sein, darum brauchen aber diese Ausführungen noch nicht bei diesem

Ti t zu werden. ““ Dann kann ich nicht fortfahren und kann nur

diese Dinge auf die Unzurechnungsfähigkeit des Herrn von Stumm

ückführen. ““ 8 Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.) will Herrn von Stumm gegen die Angriffe des Abg. Stöcker in Schutz nehmen, wird aber vom Vize⸗Präsidenten Dr. Krause daran verhindert und bedauert dann, daß die Angriffe Stöcker’s unerwidert bleiben

müna, Groth (nul.) ist erfreut über die Vermehrung der Richter⸗

stelle fft, daß die Regierung auch in Bezug auf die Besol⸗ seim 82 Redner führt S.Sn Klage über die Geschäftsüberlastung der Gerichte in Kiel und in Neu⸗ münster und darüber, daß die eingezogene Richterstelle in Pellworm dem Amtsgericht und nicht dem Landgericht zugetheilt worden sei.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Es wird seitens der Justizverwaltung anerkannt daß das Landgericht in Kiel sehr erheblich beschäftigt ist, und daß auch die Geschäfte dem Anschein nach der Zunahme der Bevoölkerung entsprechend in fortgesetzter Zunahme sich befinden. Es ist dem⸗ entsprechend auch für die Verstärkung des Personals bei dem Land⸗ gericht in den letzten Jahren mehrfach gesorgt worden. Es sind im Jahre 1893 eine neue Landrichterstelle, 1894 eine neue Direktor⸗ und eine Landrichterstelle geschaffen worden. Wenn in diesem Jahre nicht weiter fortgeschritten ist in der Vermehrung des Personals, so hat das seinen Grund darin gehabt, daß man zunächst abwarten wollte, ob in der That die Vermehrung der Geschäfte als eine dauernde angesehen werden kann, und Zweifel in dieser Beziehung lassen sich immerhin recht⸗ fertigen aus der Thatsache, daß im Jahre 1895 gegen das Jahr 1894 nach den im Justiz⸗Ministerium geführten Berechnungen Se mäßiger Rückgang in den Geschäften stattgefunden hat. Möchte aber dieser Rückgang nicht weiter fortschreiten, so wird für das nächste Jahr zweifellos wieder in Erwägung gezogen werden, ob nicht abermals zu einer Vermehrung des Personals bei dem Landgericht in Kiel zu durch die Aufhebung des Amtsgerichts in Pellworm frei gewordene Stelle nicht auf das Landgericht, sondern auf das Amtsgericht in Kiel übertragen worden ist, das hat seinen Grund darin, daß die Ueber⸗ lastung des Amtsgerichts sich noch wesentlich höher herausstellte als diejenige des Landgerichts und daß deshalb an erster Stelle die Berücksich⸗ tigung des Amtsgerichts gerechtfertigt erschien.

Für das Amtsgericht in Neumünster ist auch vor wenigen Jahren eine neue Richterstelle geschaffen worden. Allerdings ist dort ein Ueberschuß von Arbeit vorhanden, der eine halbe Richterkraft nach Schätzung des Justiz⸗Ministeriums erfordert. Da nach den Angaben des Herrn Abg. Groth auch in Neumünster eine sehr lebhafte ge⸗

Wenn auf dem Gebiete

1897.

mehrung des etatsmäßigen Personals an die Justiwerwaltung bald herantreten; und wenn die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit ge⸗ wonnen wird, so wird es an den nöthigen Anträgen seitens der Justiz⸗

verwaltung nicht fehlen. 8 Die Abgg. Dr. Lotichius (nl.) und Kirsch (Zentr.) treten für eine Verbesserung der Anstellungsverhältnisse der Aktuare in den Ober⸗Landesgerichtsbezirken Köln und Frankfurt a. M. ein.

Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Vierhaus verweist auf die Kom⸗ missionsverhandlungen und darauf, daß die Kommission über dies⸗ bezügliche Petitionen einstimmig den Uebergang zur Tagesordnung

ö Eevdel⸗Hirschbern (al.) hebt den Mißstand hervor, daß

die Bureauvorsteher der Rechtsanwalte sich von den Gerichtsvoll⸗ ziehern Vergütungen für die Ueberweisung von Geschäften gewähren lassen. Sechzig Gerichtsvollzieher in Berlin hätten in der „Berliner Gerichtsvollzieher⸗Zeitung“ erklärt, daß sie es thun müßten, weil sie sonst die Aufträge verlieren würden; die Zuständigkeit der G richtsvollzieher müsse nach Bezirken abgegrenzt werden.

Um 4 ¼ Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung auf Sonnabend 11 Uhr; außer dem Justiz⸗Etat stehen die Etats der Gestütsverwaltung und der landwirthschaftlichen Verwaltung auf der Tagesordnung.

Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 15. Februar 1897, um 7 Uhr Morgens.

Mitgetheilt 8 m Königlich Preußischen Meteorologischen Institut.

(Die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.)

Oestliche Küstenflüsse. Memel (Dange) 46, Tilsit (Memel) 51, Insterburg (Pregel) 38, Heilsberg (Pregel) 29, ““ 9 Pr. (Pregel) 37. eichsel.

Groß⸗Blandau (Bobr, Narew) —, Czerwonken (Bobr, Narew) —, Marggrabowa (Bobr, Narew) 49, Klaussen (Pissa) 26, Neidenburg (Wkra) 44, Osterode (Drewenz) 26, Altstadt (Drewenz) —, Thorn 15, Konitz (Brahe) 20, Bromberg (Brahe) 13, Berent (Ferse) 27,

ienburg (Nogat) 11. c.Hnesat, 1efe zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 17, Köslin (Mühlenbach) 16, Schivelbein

(Rega) 11.

Leobschütz (Zinna) 9, Ratibor 9, Beuthen (Klodnitz) 16, Oppeln 11, Habelschnerdt (Zienc) Neisse) 8, Brand (Glatzer Neisse) 60, Reinerz (Glatzer Neisse) 45, Glatz (Glatzer Neisse) 8, Görbersdorf (Glatzer Neisse) —, Friedland (Glatzer Neisse) 35, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 0, Rosenberg (Stober) 17, Breslau 7, Liegnitz 1, Fraustadt (Land⸗ raben) —, Schwarmitz 14, Grünberg 25, Gottesberg (Bober) —, Krumm⸗ übel (Bober) 2, Wang (Bober) 49, Eichberg (Bober) —, Schreiberhau (Bober) 37, Warmbrunn (Bober) 3, Bunzlau (Bober) 13, Görlitz (Lausitzer Neisse) 10, sesnags 18, Ostrowo (Warthe) 12, Posen (Warthe) 3, Tremessen (Warthe) 9, Samter (Warthe) 8, Paprotsch (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 18, Deutsch⸗Krone (Warthe) 27, Landsberg (Warthe) 2, Stettin 10, Pammin (Ihna) 14, Prenzlau (Uecker) 2, Demmin (Peene) 8 n eleine Flüsse zwischen Oder un 2

Prtbn —, F.Fl⸗ (Warnow) 0, Kirchdorf auf Poel 0, Sege⸗ berg (Trave) 2, Lübeck (Trave) 0, Eutin (Schwentine) 6, P (Schwentine) —, Schleswig (Schlei) —, Flensburg —, (Fladsau) 18, Westerland auf Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum 8,

Meldorf 4. 3

Elbe.

Torgau 9, Dessau (Mulde) 2, Rudolstadt (Saale) —, Jena (Saarehen v1 (Saale) —, Stadtilm (Saale) 9, Dingelstädt (Saale) 35, Erfurt (Saale) 5, Sondershausen (Saale) 6, Nord⸗ hausen (Saale) 17, Halle (Saale) 3, Klostermansfeld (Saale) 10, Bernburg (Saale) 11, Quedlinburg (Saale) 4, Magdeburg 8, Neustrelitz (Havel) 15, Kottbus (Havel) 23, Dahme (Havel) 17, Berlin (Havel) 5, Blankenburg bei Berlin (Havel) 7, Spandau (Havel) 11, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 10, Potsdam (Havel) 20. Branden. (Havel) 10, Kyritz (Havel) —, Gardelegen (Aland) 22, Ses (Aland) —, Waren (Elde) 15, Marnitz (Elde) 15, Schwerin (Elde) 0, Uelzen (Ilmenau) 2, Lüneburg (Ilmenau) 0, Neumünster (Stör) —, Bremervörde

eser. 1

Meiningen (Werra) 18, Liebenstein (Werra) 26, Fulda (Fulda) —, SchnmReiningen ((Fulta) 26, Cassel (Fulda) , lslar 238 erfors (Werre) 8, Scharfenstein (Aller) 58, Ilsenburg (Aller) 2. Braunschweig (Aller) 148 b 888 7, Göttingen (Alügr) 2 He 2 28, austhal (Aller) —, Sees ( 27, (eh, Bremen 10, Oldenburg (Hunte) 8, Elsfleth —.

Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Jever 0.

Em 28 Bütersloh (Dalke) 0, Münster i. W. 0, Lingen 3, (Haußs 8, 909,(De (Haase) —, Emden 9. Rhein. Darmstadt 0, Coburg 6, ebarhe (eh Fenches nnc) 88 Rauschenberg Lahn) —, Mar⸗ 1ab 9.9,ch gelhirg (Lahn) 0. Schnesfer⸗Zorsthang (Moseh 2, e (Lahn, 8, BBeilburg enb, 0,Hevor, nute (Meosel) d., Lrker Bitburg (Mosel) —, von der Heydt⸗ rub⸗ delh.0s (Mosel) 0, Neuwied 0, Hachenburg Sücen, Fent 2. 8.2 Köln 0, Krefeld 0, Arnsberg (Ruhr) 8, Br i 1) 29,S Astenberg (Ruhr) 110, Mülheim (Ruhr) —, eve —, E (Yssel) 0, Aachen (Maaß) —. . Der Höhe von 1 cm Schneedecke entspra Bchnel G am Februar 1897 in Czerwonken - 8 mm S 2* 11. 8 Marggrabowa (Weichsel) 1 . 1 Neidenburg 9— Altstadt 15 Schivelbein 14. Leobschütz 15. Schwarmitz 11. Wang 14. Ostrowo 13. Samter Rudolstadt - 14. Nordhausen 15. - 12. randenburg 15. Liebenstein 12. 15.

Fulda 14.

Osnabrück

—2

(Rega)

(Oder)

Swees po po 2 00 bo

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Schwarzenborn U, 8 Uelar (Wesee) Celle ““ „Klausthal 8

8 v:d. Heydt⸗Grube

Neuwied

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1 icht dieser mir gestellten Antrage verhindert haben, und dem Gewi organisatsrischen Bedenken habe ich mich nicht verschließen können.

schäftliche Entwickelung und damit eine Vermehrung der Geschäfte in Aussicht steht, so wird auch hier voraussichtlich die Frage einer Ver⸗

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