1897 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

16. Februar. Herzog Christoph in Bayern Königliche Hoheit Lt. Sohweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Baypern, porerst unter Stellung à la suite dieses Regts., ernannt. Dietz, Pr. Lt. des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, vom 1. März d. J. ab auf die Dauer eines Jahres beurlaubt. Küster, Sec. Lt. vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, kommandiert zur Gend. Komp. von Oberbayern, zu dieser Komp. versetzt. 1 1 1ü-I 13. Februar. Dr. Schäffer, Stabsarzt a. D., in der Landw. 1. Aufgebots (Aschaffenburg) wieder⸗ angestellt. frn Februar. Dr. Dieudonné, Assist. Arzt 1. Kl. des Inf. Leib⸗Regts., kommandiert zum Kaiserlichen Gesundheitsamt, der Charakter als Stabsarzt verliehen. Beamte der Militär⸗Verwaltung. 17. Februar. Lehr, Zahlmstr. des 8. Inf. Regts. Pranckh, mit Pension in den Ruhestand getreten. Kaiserliche Schutztruppen. - Berlin, 16. Februar. Schutztruppefür Deutsch⸗Ostafrika. Liebert, Oberst à la suite derselben, für die Dauer der Beurlaubung des mit den Funktionen des Kommandeurs der Schutztruppe beauf⸗ tragten Oberst⸗Lts. p. Trotha, à la suite des Lauenburg. Jäger⸗ Beats. Nr. 9, diese Funktionen übertragen. Fromm, Hauptm. und Komp. Chef, v. der 48 Lt., auf fernere vier bezw. drei Jahre bei der Schutztruppe belassen. t Fehrs e drpeshePeutsch⸗Westafrika. v. Sack, Hauptm. und Komp. Chef, unter Stellung à la suite derselben, auf ein Jahr Heurlaubt.

Richtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Februar.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hielten heute eine Sitzung.

Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr im Reichstagsgebäude unter dem Vorsitz des Minister⸗ Präsidenten Fuͤrsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zu⸗ sammen. 8

Der Kaiserliche Minister⸗Resident in Lima Zembsch ist

von dem ihm Allerhöchst bewilligten Uͤrlaub auf seinen Posten

zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Minister⸗Residentur wieder übernommen.

Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime Rath von Eisen decher ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergische Ober⸗Kriegsrath von Landbeck ist hier angekommen.

Der Regierungs⸗Assessor von Krogh aus Arolsen ist dem Königlichen W zu Danzig und der Re⸗ gierungs⸗Assessor Dr. etz in Schlochau der Königlichen Hegierung zu Oppeln zu weiterer dienstlicher Verwendung überwiesen worden. 8 L Regierungs⸗Assessor Lutterbeck in Hirschberg i. Schl. ist dem Landrath des Landkreises Aachen zur Hilfeleistung zugetheilt worden. 8

Breslau, 23. Februar. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich ist heute Nachmittag bald nach 3 Uhr von hier nach Kiel abgereist. Höchstderselbe wurde von Seiner

oheit dem Erbprinzen und Ihrer Königlichen Hoheit der Hehe danesfin von Sachsen⸗Meiningen nach dem Bahnhof geleitet, wo sich auch der General⸗Lieutenant Freiherr von Meerscheidt⸗Hüllessem, die Obersten Graf von Moltke und von Porembsky sowie der Oberst⸗Lieutenant von Szymonski zur Verabschiedung eingefunden hatten. Nachdem Seine König⸗ liche Hoheit sich von den Erbprinzlichen Herrschaften und den Offizieren verabschiedet hatte, setzte sich der Zug unter den Hoch⸗ und Hurrahrufen der versammelten Menge in Bewegung.

Bayern.

Die Münchener „Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht einen Erlaß Seiner Königlichen Hoheit des Prinz⸗Regenten an das Staats⸗Ministerium, worin Höchstderselbe den Wunsch kundgiebt, daß sich die staatlichen, kirchlich en und Militärbehörden in entsprechender Weise an der Jahr⸗ hundertfeier des Geburtstages Kaiser Wilhe 8I. betheiligen. 1

Braunschweig. 3

Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, hat ver⸗ üͤgt, daß am 21. März der Vormittags⸗Gottesdienst zu einem die Feier des Andenkens an den Kaiser Wilhelm I. um⸗ fassenden Festgottesdienste zu gestalten ist. Der Gottesdienst soll mit allen Glocken eingeläutet werden. Am Vormittag des 22. März soll in allen Unterrichtsanstalten des Landes eine der Bedeutung des Tages entsprechende Gedächtnißfeier für die Jugend veranstaltet werden. Der Unterricht fällt während des ganzen Tages aus. Wo im Lande am 23. März zur Nachfeier des Geburtstages volksthümliche Festlichkeiten statt⸗ finden, die von den Schulen ausgehen oder an denen diese theilnehmen, werden die Schulvorstände ermächtigt, Nach⸗ mittags den Unterricht ausfallen zu lassen. Die zur Aus⸗ führung dieser Anordnungen erforderlichen Verfügungen haben die oberen Kirchen⸗ und Schulbehörden nach ihrer Zuständig⸗ keit zu treffen.

Sachsen⸗Meiningen.

Durch eine Verordnung Seiner Hoheit des Herzogs ist bestimmt worden, daß alle Staatsgebäude am 22. und 23. März Flaggenschmuck anzulegen haben und daß sie, wo Illuminationen stattfinden, auf Staatskosten zu illuminieren sind.

Elsaß⸗Lothringen. In der gestrigen Sitzung des Landesausschusses stellte der Staatssekretär von Puttkamer die Vorlage eines Gesetzentwurfs in Aussicht, durch welchen an Stelle der alten französischen Bestimmungen ein dem deutschen Reichs⸗Preßgesetz analoges Preßgesetz als Landesgesetz zur Einführung ge⸗ langen werde, welches aber der Regierung gewisse Befugnisse gegen die auswärtige Presse verleihen solle.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das ungarische Unterhaus hat gestern das Budget des Ackerbau⸗Ministeriums im Ganzen angenommen. In seiner Schlußrede erklärte der Ackerbau⸗Minister Daränyi, daß er die Frage des Donau⸗Oder⸗Kanals nicht aus dem Auge verlieren werde und daß er die Frage der Waag⸗Oder⸗Ver⸗ bindung studieren lasse.

Großbritannien und Irland. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses theilte, wie „Z. 2. B.“ krichten, der 1ung Lord der Admiralität Goschen mit, daß die Expedition gegen Benin erfolgreich gewesen sei. Am Nachmittage des 18. d. M. sei die Stadt Benin nach achtstündigem Kampfe eingenommen worden. Siebzehn Europäer und 23 Eingeborene seien theils getödtet, theils schwer, theils leicht verwundet worden. Es seien sofort Schritte unternommen, um den König gefangen zu nehmen und dem Lande Frieden zu geben. Der Parlaments⸗ Sekretär des Aeußern Curzon erklärte: Die Regierung wisse nicht, wer das Signal zur Beschießung der Aufständischen auf Kreta gegeben habe. Das Verfahren sei zwischen den Geschwader⸗ Chefs vereinbart worden; vermuthlich habe der älteste Offizier, der italienische Admiral, das Zeichen gegeben. Die Regierung habe keinerlei Andeutung erhalten, daß die türkische Regie⸗ rung feindliche Maßregeln zur See gegen Griechenland be⸗ absichtige. Da der türkische Vertreter in Athen und der griechische in Konstantinopel bleibe, so könne man nicht sagen, daß jetzt ein Kriegszustand vorhanden sei. Darling fräßte⸗ ob England diejenige Macht sei, die, wie der französische Minister des Aeußern Hanotaux gesagt habe, Ende November 1895 die Einfahrt in die Dardanellen vorgeschlagen habe. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon erwiderte, daß dies nicht der Fall sei. Auf die Frage Darling's, welche Macht es gewesen sei, erklärte Curzon, es sei nicht seine Sache, im Unterhause für fremde Mächte F antworten.

Der gestrigen Sitzung des parlamentarischen Unter⸗ suchungs⸗Ausschusses, betreffend den Einfall Jameson’s in Transvaal, wohnten der Prinz von Wales, Jameson und Dr. Harris bei. Das Verhör Cecil Rhodes’ wurde durch Campbell⸗Bannerman, Ellis und Buxton fortgesetzt. Cecil Rhodes wies auf die Analogie zwischen dem Einfalle Jameson's und der Invasion auf Kreta hin. „Der Unterschied besteht darin“, äußerte Rhodes, „daß die Leute in Johannesburg Ihre Landsleute waren, während es die Kreter nicht sind. Sie haben volle Sympathie für die Kreter, aber keine Sympathie für Ihre Landsleute“. Labouchdre unter⸗ brach Rhodes mit der Bemerkung: „Giebt es auf Kreta auch Goldminen“ und wurde deshalb zur Ordnung gerufen. Auf fernere Fragen verschiedener Mitglieder des Ausschusses er⸗ widerte Cecil Rhodes: Die gegenwärtige Lage in Transvaal könne nicht fortdauern, eine Aenderung müsse eintreten. Die neue Bevölkerung werde sich verdoppeln und verdreifachen, während die alte Bevölkerung der Burghers sich vermindere, da sie theilweise nach Rhodesia ziehe. Er, Rhodes, habe nicht die Umwandlung der holländischen Republik in eine britische ge⸗ wünscht; er habe eine Union gewünscht; dadurch allein sei sein Vorgehen geleitet worden. Cecil Rhodes stellte ferner in Abrede, daß die Erhebung in Johannesburg von ihm ins Werk gesetzt sei; die Wahrheit sei, daß Johannesburg ihn in die Erhebung getrieben habe. Das Volk im Rand habe die der britischen Rasse eigenthümliche Empfindung getheilt, daß es an der Re⸗ gierung theilnehmen müsse, wenn es die meisten Steuern zahle. Das fernere Verhör brachte technische Einzelfragen, welche wenig Interesse boten. 1

Die demnächst erfolgende Entsendung einer besonderen Mission an den Negus Menelik unter der Führung Rennell Rodd's, des gegenwärtigen Sekretärs bei der britischen diplomatischen Vertretung in Kairo, ist amtlich angekündigt. Mehrere Offiziere, unter ihnen Oberst Wingate und Lord Edward Cecil, der Sohn Lord Salisbury’'s, werden Rodd begleiten. Rodd wird einen eigenhändigen Brief der Königin an Menelik

überbringen. Frankreich.

Gestern Abend wurde, wie „W. T. B.“ aus Paris berichtet, im Tivoli Vauxhall eine von Studenten ein⸗ berufene Volksversammlung zu Gunsten Griechen⸗ lands abgehalten, an der etwa 4000 Personen theilnahmen. Mehrere sozialistische Deputirte hielten Ansprachen. Die Ver⸗ sammlung nahm eine Tagesordnung an, welche gegen die Einmischung der Mächte auf Kreta Einspruch erhebt. Ein ernstlicher Zwischenfall ist nicht vorgekommen.

8 Rußland.

Der „Regierungsbote“ veröffentlicht das am 28. Mai 1895 von dem Fürsten Lobanow und dem Marschall Namagata in Moskau unterzeichnete Abkommen, Beise en Korea, sowie ein Memorandum, unter⸗ zeichnet in Söul am 2. Mai 1896 von dem russi⸗ schen Vertreter Wäber und dem japanischen Vertreter Komura. Das amtliche Blatt enthält ferner ein Communiqué der Regierung, in welchem es heißt: Die gegenwärtig veröffentlichten Vereinbarungen zwischen Rußland und Japan haben in Moskau und Söul stattgefunden infolge des Wunsches Rußlands, jedes Mißverständniß zwischen ihm und der japanischen Regierung be⸗ züglich der koreanischen Angelegenheiten zubeseitigen. Diese Verein⸗ barungen sind die unmittelbare Folge des chinesisch⸗japanischen Krieges und der durch letzteren auf Korea geschaffenen Lage; sie verletzen durchaus nicht die Grundlage der Unabhängig⸗ keit Koreas, welche in dem japanisch⸗chinesischen Friedens⸗ vertrag von Schimonoseki ausgedrückt ist. Die koreanische Regierung bewahrt ihre volle Aktionsfreiheit in allen Fragen der inneren, wie der auswärtigen Politik. Rußland und Japan bekunden in den unterzeichneten Vereinbarungen nur ihre gegenseitige Bereitwilligkeit, den König von Korea bei der dauernden Sicherung der Ordnung zu unterstützen, welche zeit⸗ weilig infolge der Erschütterungen durch den Zusammenstoß zwischen China und Japan gestört wurde. Als das einzig richtige Mittel zur Erreichung dieses Zieles kann nur die Bildung eingeborener Truppen und Polizei dienen. Anderer⸗ seits erscheint das in Söul von dem russischen Ge⸗ schäftsträger Wäber und dem japanischen Vertreter Komura unterzeichnete Memorandum, obgleich es be⸗ züglich der Zeit dem obenerwähnten Abkommen etwas vorausging, dennoch als nothwendige Ergänzung des letzteren. Dieses Memorandum weist klar auf das gemeinsame Ziel hin, welches die beiden kontrahierenden Theile verfolgen, nämlich die Entfernung jeglicher, wenn auch an Zahl unbedeutender ausländischer Besatzungstruppen aus Korea in möglichst

Gestern Abend fand in Rom eine Kundgebung Gunsten Kretas statt; die Manifestanten durchzogen mit einer griechischen Fahne die Stadt und begaben sich nach der griechischen Gesandtschaft, wo sie Hochrufe auf Griechenland und Kreta ausbrachten. Eine Abordnung der Manifestanten begab sich zum griechischen Gesandten; letzterer erschien auf dem Balkon und dankte für die Kundgebung.

Türkei.

Der Großfürst⸗Thronfolger von Rußland ist, wie „W. T. B.“ meldet, am Montag Nachmittag 1 ½ Uhr auf der Nacht „Sarniza“ in Harak am Bosporus eingetroffen. Der russische Botschafter von Nelidow war dem Großfürsten auf der Stationsyacht „Kolchida“ zur Begrüßung entgegen⸗ gefahren. Die türkischen Forts gaben den üblichen Salut, gelase leisteten die mit ihren Musikkorps aufgestellten Truppen die üblichen Ehrenbezeigungen. Die „Sarniza“ wird auf der Fahrt durch den Bosporus von der „Kolchida“ begleitet und ohne Aufenthalt die Fahrt nach Patras fortsetzen. Den Botschaftern wurde von der Pforte die Mitthei⸗ lung gemacht, daß von den kretischen Insurgenten zwei Kom⸗ pagnien türkischer Truppen bei der Ortschaft Vucolis aufge⸗ rieben worden seien. Es seien nur ein Offizier und 60 Mann entkommen. Die Insurgenten hätten außerdem Türken einge⸗ schlossen, bei denen sich Weiber und Kinder befänden. Der Versuch der kommandierenden Seeoffiziere, den Türken freien Abzug zu verschaffen, sei bisher ohne Erfolg geblieben.

das Wiener „Telegraphen⸗Korresponden Bureau“ be⸗ richtet aus Konstantinopel, daß, nach türkischen Angaben, 17 Linien⸗ und Redif⸗Divisionen mit 280 Bataillonen und 222 000 Mann mobil gemacht und auf der westlichen Balkan⸗ Halbinsel vertheilt werden sollten. In den letzten 5 Tagen seien mit Sonderzügen aus dem Norden und Osten des Be⸗ reichs des III. Korps 5 Linienbataillone, 7 Batterien und zahlreiches Kriegsmaterial nach der griechischen Grenze befördert worden. Die Verstärkungen für den östlichsten Theil der griechischen Grenze gingen direkt nach Krania am Golf von Saloniki. 1

Aus Kanea berichtet die „Agence Havas“, die Admirale der fremden Kriegsschiffe hätten den griechischen Ge⸗ schwader⸗Chef vusg erebere mit ihnen gemeinschaftlich die Oertlichkeit der Beschießung vom Sonntag zu besuchen, um die Wirkungen der Beschießung festzustellen und für die Pflege der Verwundeten zu sorgen, falls solche vorhanden seien, was sie, so lange kein Zeugniß einer unparteiischen Stelle vorliege, be⸗ zweifelten. Der griechische Geschwader⸗Chef habe den Vor⸗ schlag abgelehnt, da er infolge der durch die Beschießung hervorgerufenen Erregung nicht für die Sicherheit der Admirale bürgen könne. 8 3

In Athen eingetroffenen Nachrichten zufolge hätten am Montag britische Schiffe vor Platanias, woselbst sich das Hauptquartier des Obersten Vassos befinde, demonstriert. Ferner werde berichtet, daß Kasteli in Brand stehe. Im Konsular⸗Korps von Kanea solle der Plan einer Landung gemischter Detachements in Paläochora und Kantano, wo die Türken von Christen eingeschlossen seien, erwogen werden. An der Nordwestküste Kretas kreuzten Torpedoboote, welche jede Ausschiffung von Lebensmitteln verhinderten. Das griechische Lager sei noch für mehrere Tage mit Proviant versehen. 8. 8

Nach einem Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Kanea von heute ist in dem ganz aus Holz erbauten, in nächster Nähe des Postamts belegenen Palast Feuer aus⸗ gebrochen. Man nimmt eine zufällige Entstehungsursache an.

Griechenland.

Die „Politische Correspondenz“ meldet aus Athen: Der Minister des Aeußeren Skuses habe auf die Bemerkung der Vertreter der Mächte, daß die Aktion Grifchenlands in Kreta ungünstig auf die griechischen Finanzen rückwirken müsse, er⸗ widert, die griechische Regierung werde sich möglicherweise Levange lene die Zahlung des nächsten Kupons zu unterlassen. 8

In 8 Deputirtenkammer wurde, dem „W. T. B. zufolge, gestern seitens der Mehrheit ein Antrag eingebracht welcher gegen die Beschießung der Aufständischen durch die Kriegsschiffe der Mächte Einspruch erhebt und die Re gierung auffordert, bei der Politik des Handelns zu beharren Der Minister⸗Präsident Delyannis erklärte: der Antrag bedeute Mißtrauen gegen die Regierung, auch erachte er es nicht für des Hauses würdig, zwecklose Protesterklärungen zu erlassen. Die Mitglieder der Opposition beantragten hierauf, die Kammer möge den Schmerz des Griechenthums gegenüber den Zwangsmaßnahmen Europas zum Ausdruck bringen. Der Minister⸗Präsident Delyannis stellte die Vertrauensfrage Nachdem die Oppositionellen erklärt hatten, daß sie sich an der Abstimmung nicht betheiligen würden, wurde der das Vertrauen zur Je ieceig ausdrückende Antrag mit 115 gegen 1 Stimme angenommen; außerdem wurden 6 weiße Zettel abgegeben. 1 1

Nach einer in Athen eingetroffenen Depesche aus Cerigt halten britische Kriegsschiffe diese Insel eng umschlossen. 2 *Die Ankunft italienischer Studenten, welche ala Freiwillige nach Kreta gehen, gab gestern in Athen zu einer Kundgebung Anlaß; eine zahlreiche Menschenmenge durchog die Straßen unter den Rufen: „Es lebe Griechenland!“ „Es lebe Italien!“ „Es lebe Kreta!“ 8

Serbien. b Der neue Präsident des Ministeriums und Minister des Auswärtigen Simitsch hat gestern, nach seiner Rückkehr vo Wien, die Leitung der Geschäfte übernommen.

Bulgarien. 2

Die Sobranje beschloß gestern mit großer Mehrheit

den Bau der Eisenbahn⸗Linie Sarambey Nove Zagora. Amerika.

Einer dem „New⸗York⸗Herald“ aus Havanna zugegangenen

Depesche zufolge har der, dortige Konsul der Vereinigten Sirae eef nen der Erfolglosigkeit seiner Bemühungen z. Gunsten der amerikanischen Gefangenen in Cuba ur. seine Entlassung gebeten. Er hatte die Ermächtigung vme gesucht, die Freilassung der gefangen gehaltenen Ameri icht u. a. die des Dr. Ruiz, zu verlangen. Dieselbe ist ihm nich bewilligt worden. .

In Repräsentantenhaus ist, wie „W. T. e aht Washington meldet, eine gemeinsame Resolution einge rach.

aher Zeit.

orden, welche den Präsidenten ermächtigt, den amerile!

2 S8. beschreiten wird, die vorbildlich werden sollen für die Zukunft.

sschiffen den Befehl zu einer Beschießun

ischen Krie n nisch en Küstenstädte zu für den Fall, da

der die jetz g eigelassen würden.

Aus Havanna wird berichtet, daß die spanischen Kriegs⸗

iffe seit Sonntag in dem dortigen Hafen versammelt seien.

Gerüchtweise verlaute, daß die Aufständischen die Stadt Bagamo

genommen hätten.

Parlamentarische Nachrichten. Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

In der heutigen (184.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen beiwohnten, wurde vor Eintritt in die Tagesordnung, enisprechend dem Antrage der Geschäftsordnungskommission, die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Dr. Sigl. (b. k. F.) wegen Beleidigung abgelehnt.

Darauf wurde die zweite Berathung des Reichshaus⸗ halts⸗Etats für 1897/98 bei dem Etat des Reichs⸗ Eisenbahnamts fortgesetzt.

ierzu liegt folgender Antrag der Abgg. Dr. Pachnicke ffr. 26 und Genossen vor:

„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken:

1) daß unter thunlichster Ermäßigung der Tarifsätze eine Ver⸗ einfachung des Tarifsystems für den Personenverkehr stattfindet;

2) daß unter Aufhebung des Freigepäcks eine Ermäßigung und Vereinfachung des Gepäcktarifs eintritt.“

Bis zum Schluß des Blattes nahmen in der Debatte die Abgg. Dr. Hammacher (nl.), Hug (Zentr.), Dr. Pach⸗ nicke (fr. Vgg.) und der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts Dr. Schulz das Wort.

Die Abgg. Graf von Hompesch und Genossen haben im Reichstage folgenden Antrag eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Irtätwmvag ur ertheilen:

Das Gesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 253) wird aufgehoben.

Die zur Ausführung und zur Sicherstellung des Vollzugs des im § 1 genannten Gesetzes erlassenen Anordnungen verlieren ihre Gültigkeit. 8— Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.

Der Abg. Felisch hat in dem Hause der Abgeordneten nachstehende Interpellation eingebracht: Die Königliche Staatsregierung hat am 3. August 1896 im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“ einen Gesetz⸗ entwurf, betreffend Organisation des Handwerks, veröffentlicht, welcher die Zustimmung des organisierten Handwerks erfahren hat und von welchem man annehmen durfte, daß derselbe durch den Bundesrath baldigst dem Reichstage zugehen würde. Da eine solche Vorlage bis jetzt nicht erfolgt ist, so richten wir an die Königliche Staats⸗ regierung die Anfrage: ob eine Vorlage, welche den am 3. August 1896 veröffentlichten Entwurf als Grundlage hat, noch heute den Ansichten der König⸗ lichen Staatsregierung entspricht und demnächst dem Reichs⸗ tage zugehen wird?

Die Abgg. Brütt, von Bülow⸗Bothkamp, Engel⸗ brecht, Groth und Dr. Martens haben im Hause der Abge⸗ ordneten den Antrag eingebracht:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, gegenüber der That⸗ sache, daß die Fähren über den Kaiser Wilhelm⸗Kanal ihren Zweck nicht erfüllen, mit möglichster Beschleunigung Maß⸗ nahmen zu treffen, durch welche entsprechende Abhilfe ge⸗ schaffen wird.

Arbeiterbewegung.

Aus Weißenfels wird der „Geraer Ztg.“ gemeldet, daß der dortige Fachverein am Sonnabend beschlossen hat, den Ausstand in den Schuhfabriken für beendet zu erklären; zu unterstützen sind noch 56 stellenlose Ausständige. (Vgl. Nr. 36 d. Bl.)

Hier in Berlin hat, wie die Berliner „Volks⸗Ztg.“ meldet, der Berliner Metallarbeiterverband beschlossen, am 1. Juli d. J. in den Allgemeinen Deutschen Metallarbeiterverband, der in Stuttgart seinen Sitz hat und zur Zeit etwas über 24 000 Mitglieder zählt, einzutreten. Die Bedingungen des Uebertritts sind hauptsächlich folgende: Der Deutsche Verband verpflichtet sich, in seiner im April abzuhaltenden Generalversammlung Bestimmungen in das Statut aufzunehmen, welche den Berliner Metallarbeitern die Selbstver⸗ waltung sichern. Die Berliner behalten von ihren Einnahmen zwei Drittel zur freien Verfügung und vom letzten Drittel noch 25 % für Verwaltungskosten am Orte zurück. Der Rest wird an die Haupt⸗ kasse abgefuͤhrt. Die Berliner Metallarbeiter sind an die Beschlüsse des Hauptvorstandes nicht gebunden. In der Versammlung wurde mitgetheilt, daß in Kürze eine Konferenz sämmtlicher, in kleinen

ereinen organisierten Metallarbeiter abgehalten werden soll, um diese gleichfalls an die Zentralisation anzugliedern. 8

Aus London meldet „W. T. B.“: Nach einer Depesche aus Sunderland steht der Eisenbahn⸗Güterverkehr in Sunder⸗ land infolge des Ausstandes fast gänzlich still. In dem Fall, daß die Direktoren der Nordostbahn in der gestrigen Versammlung die Bedingungen der Arbeiter nicht angenommen hätten, wollten die bei dem Personenverkehr beschäftigten Gepäck⸗ gräger heute die Arbeit einstellen. Die Lokomotivpführer des Norddistrikts haben sich bereit erklärt, sich dem Ausstande anzu⸗ schließen. Wie der „Frkf. Ztg.“ telegraphiert wird, haben die Schiffbauarbeiter der englischen Nordseeküste am Montag eschlossen, keinen allgemeinen Ausstand zu beginnen. Einzelne Ge⸗ werkvereine sind ausständig.

n—

1“

Kunst und Wissenschaft. 8 v

A Ueber die bevorstehende VII. Internationale Kunst⸗ Ausstellung in München 1897 wird von dort geschrieben: Alle 1e der Münchener Künstlerschaft haben sich nunmehr einmüthig 1 en Dienst der großen Sache gestellt und stehen ihrem Führer hn. von Lenbach in der Durchführung seiner reformierenden Thätig⸗ 98 fördernd zur Seite. Naturgemäß gehen die Bestrebungen dahin, maeß Massenausstellung soviel als nur immer möglich entgegen⸗ v2- eiten und dafür eine Ausstellung ins Werk zu setzen, die sich nicht au f eine besonders strenge Auswahl der Kunstwerke erstrecken, sondern Ab in der künstlerischen Gestaltung der Ausstellungsräume selbst neue Ausst selbst wird in einer mehrere Säle umfassenden, retrospektiven zehnten ung, die das Beste enthalten soll, was seit den letzten Jahr⸗

gefangen gehaltenen amerikanischen Staatsbürger nicht

veretbgüefischen Hafen mit Ausnahme desjenigen von Lissabon zu⸗ gelassen Gepäck, sowie Postsäcke, mit Ausschluß jedoch der Muster und Post⸗ packete, die auch auf dem Landwege nicht eingeführt werden dürfen, ausschiffen, doch werden die Passagiere einer strengen Q

2

Ideen zu verwirklichen suchen. Ihm sich

mit ihren sammtbild des Kunstschaffens Münchens geben, das, 6 mehrere Jahre räumlich getrennt war, in seiner Geschlossenheit und

Kaiser Wilhelm's des Großen Denken und Wollen nach selbsteigenem Wort und letztwilligen Aufzeichnungen. Zusammengestellt von W. Maraun. Mit einem (80, 72 S.) Berlin⸗Schöneberg, Militär⸗Verlagsanstalt. Preis geh. 1 ℳ, eleg. geb. 1 60 ₰. Diese eigenen Aussprüche und Nieder⸗ schriften des Hochseligen Kaisers schildern in schlichten, aber gerade dadurch um so ergreifenderen Worten das Fühlen und Denken seines langen, ruhmvollen Lebens. Das kleine, würdig ausgestattete und mit einem guten Lichtdruck⸗Porträt geschmückte Buch nimmt unter den Festgaben zum 22. März 1897 eine hervorragende Stelle ein. Kaiser Wilhelm I. 1797 1888. Von Dr. Gottlob Egelhaaf, Rektor am Karlsgymnasium in Stuttgart. Dritte Auf⸗ lage, mit Porträt. Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart. (Preis 1 ℳ) Das Bild des Heldenkaisers, wie es hier schlicht und treu gezeichnet ist, verbunden mit einer Schilderung seines Wirkens und seiner Thaten, erscheint vortrefflich geeignet, das deutsche Volk und vor allem die Jugend die Bedeutung des Verewigten verstehen und nie vergessen zu lehren.

Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsmaterialien, der Praxis und der Literatur erläutert und mit den Vollzugsvorschriften herausgegeben von Dr. Robert von Landmann, Königlich bayerischem Staats⸗ Minister des Innern für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten. Dritte Auflage, unter Mitwirkung des Verfassers bearbeitet von Dr. Gustav Rohmer, Bezirksamts⸗Assessor. I. Band, 1. Hälfte (Bog. 1 24). München, C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. Preis 4,50 Durch die angekündiate Handwerkergesetzgebung hat sich der Verfasser von der Neubearbeitung seines Kommentars zur Reichsgewerbeordnung, dessen zweite Auflage erst im Jahre 1895 1 Vollendung gelangt ist, nicht abhalten lassen. Sie soll in zwei

änden zu je zwei Abtheilungen im Umfang von ca. 24 Bogen (zum 88 von je 4,50 ℳ) erscheinen. Als⸗ʒMitarbeiter der neuen, dritten

uflage ist Bezirksamts⸗Assessor Rohmer aufgeführt. Da das Er⸗ scheinen der zweiten sich über einen langen Zeitraum erstreckte, der F Theil derselben schon in den Jahren 1892 und 1893 der

effentlichkeit übergeben wurde, also die umfassende Rechtsprechung und Literatur der letzten vier bezw. drei Jahre nicht berücksichtigt, ist die Neubearbeitung durchaus zeitgemäß. Die vorliegende erste Ab⸗ theilung reicht bis § 41 a der Gewerbeordnung und enthält bereits einen wahren Schatz von Erläuterungen. Der Inhalt der Anmer⸗ kungen, die schon in der zweiten Auflage vielfach und vor allem in Ansehung der grundlegenden Fragen als selbständige Abhandlungen gelten konnten, ist vertieft und erweitert, Präjudizien und Literatur sind in der umfassendsten Weise herangezogen und ausgenutzt worden. So verspricht der Landmann’sche Kommentar, der 88. alle seit dem Erscheinen der zweiten Auflage erlassenen Vollzugsvorschriften berück⸗ sichtigt, eine nach jeder Richtung erschöpfende Arbeit zu bieten. Als 41. Band der Guttentag'schen Sammlung deutscher Reichs⸗ sesete ist jüngst eine Ausgabe des Börsengesetzes vom 22. Juni 1896 nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen, unter Mit⸗ wirkung des Kaiserlichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ und vortragen⸗ den Raths im Reichsamt des Innern A. Wermuth bearbeitet von H. Brendel, Gerichts⸗Assessor und Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern, erschienen (Preis 1,50 ℳ). Auf diese Ausgabe sei die Auf⸗ merksamkeit einmal deshalb hingelenkt, weil sie als erste die Aus⸗ führungsanweisungen enthält, ohne welche das Gesetz nicht anzuwenden ist, sodann aber auch darum, weil sie unter Mitwirkung des Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Wermuth entstanden ist, welcher bekanntlich in allen Stadien der Berathung des Gesetzes als Kom⸗ missar der Reichsregierung fungiert hat. In neuen Auflagen erschienen vor kurzem von derselben Sammlung deutscher Reichsgesetze: Die Allgemeine deutsche Wechsel⸗ ordnung, auf der Grundlage der von Dr. S. Borchardt, Ge⸗ heimem Justiz⸗Rath, verfaßten Ausgabe bearbeitet von Dr. Ernst Ball, Rechtsanwalt am Landgericht I zu Berlin (7. Auflage), und Das Reichsgesetz über die Wechselstempelsteuer, bearbeitet von P. Loeck, Regierungs⸗Assessor bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Berlin (6. Auflage), ferner von der Guttentag'schen Sammlung preußischer Gesetze: Die preußische q113“ enthaltend die wichtigsten Peamtengesetze in Preußen, zusammengestellt von Karl Pfafferoth, Kanzlei⸗Rath (3. Auflage). Von der Carl Heymann’'schen Sammlung deutscher und preußi⸗ scher Gesetze liegen in erster Auflage vor: Das Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, für die Praxis erläutert von Dr. jur. W. Rhenius, Kaiserlichem Regierungs⸗Rath, Vorsitzendem der Abtheilung für Waarenzeichen im Kaiserlichen Patent⸗ amt (2,60 ℳ), und Die Stempelsteuer in Pskußen, gemein⸗ verständliche Darstellung des nach dem Gesetz vom 31. Juli 1895 in Preußen geltenden Stempelrechts für den praktischen Gebrauch von H. Ehnert, Postinspektor in Berlin (Preis 1 ℳ).

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom 7. bis 13. Februar ein guter und die Sterblichkeit eine günstige, wie⸗ wohl sie etwas höher als in der Vorwoche war (von je 1000 Ein⸗ wohnern starben, aufs Jahr berechnet, 17,4). Auch in dieser Woche herrschten akute Entzündungen der Athmungsorgane und Katarrhe der Luftwege vor und nahmen noch immer in zahlreichen Fällen (71) einen tödtlichen Verlauf. Häufig kamen auch Erkran⸗ kungen an Grippe zur ärztlichen Beobachtung und führten in 7 Fällen (gegen 6 der Vorwoche) zum Tode. Dagegen blieb das Vorkommen von akuten Darmkrankheiten ein beschränktes, und auch die Zahl der durch diese Krankheitsformen bedingten Sterbefälle blieb eine kleine. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb eine geringe; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 47 Säuglinge. Von den Infektions⸗ krankheiten kamen Erkrankungen an Typhus nur vereinzelt, an Masern etwas mehr, an Scharlach und Diphtherie in fast gleich mäßiger Zahl wie in der Vorwoche zur Anzeige, und zwar zeigten sich Masern in der Schöneberger und Oranienburger Vorstadt, Er⸗ krankungen an Diphtherie im Stralauer Viertel und in der Rosen⸗ thaler Vorstadt am zahlreichsten, während Erkrankungen an Scharlach in keinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zur Meldung gebracht wurden. Ansehnlich gesteigert (auf 11) waren Erkrankungen an Kindbettfieber. Auch eine Erkrankung an Genickstarre wurde bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes 8 s wurden gleich⸗ falls etwas häufiger als in der Vorwoche zur Behandlung gebracht. Erkrankungen an Keuchhusten, die in 16 Fällen zum Tode führten, blieben zahlreich, während rheumatische Beschwerden aller Art seltener zur ärztlichen Boobachtung kamen. 8

Portugal. Durch Ministerial⸗Verfügung sind die seiner Zeit zur Verhütung der Einschleppung der Pest erlassenen Bestimmungen dabin ver⸗ schärft worden, daß alle aus Indien, dem Golf von Oman und dem Persischen Golf, sei es direkt oder auch nach Anlaufen von Zwischenhäfen, kommenden Schiffe sowie alle anderen Schiffe, die von diesen Ladung und Passagiere übernommen haben sollten, in keinem

werden. In letzterem Hafen können sie Passagiere und

uarantäne

in allen Ländern an Kunstwerken geschaffen wurde, sowie in

8 .

unterworfen und das Gepäck und die Postsäcke gehörig desinfiziert.

jenen Räumen, welche der Repräsentation zu dienen haben, seine anschließend, wird, von gleichen Prinzipien ausgehend, die Münchener Künstlergenossenschaft Gruppen im Verein mit der Münchener eson ein . nachdem e

Mannigfaltigkeit das höchste Interesse des Beschauers wachrufen

nahme und Ausgabe mit 88 445 559 ab. theilt sich auf die einzelnen Kapitel, wie folgt: I. 1 nahmen 708 210 ℳ; Ausgaben 115 138 ℳ; II. Städtische Werke: Einnahmen 6 152 570 ℳ; Ausgaben 1 881 769 ℳ; Einnahmen 50 015 880 ℳ; Ausgaben 549 100 ℳ; IV. Kapital und Schulden: V. Unterricht: Einnahmen 2 568 849 ℳ; Ausgaben 16 895 513 ℳℳV“

Die für Herkünfte von der arabischen Küste zwischen Lith und

Lohija noch bestehende mei f Quarantäne ist aufgehoben worden. 3 ulgarien.

Der bulgarische Gesundheitsrath hat zur Verhütung der Ein⸗ schleppung der Pest folgende Maßnahmen getroffen:

1) Die Einfuhr von Lumpen, alten Kleidern, gebrauchten Effekten, Hadern, schmutziger Wäsche, Decken ꝛc. aus Asien und Afrika ist verboten.

1.2) Alle bulgarischen Häfen am Schwarzen Meere sind für Schiffe, welche direkt aus pestverseuchten Häfen kommen und sich nicht einer Quarantäne in einem türkischen Hafen unterzogen haben, ge⸗ sperrt. Sie sind gleichfalls für solche Schiffe geschlossen, auf denen nach absolvierter Quarantäne ein Pestfall vorgekommen ist.

3) Nur die Häfen Varna und Bourgas sind für Schiffe offen, welche direkt aus verseuchten Orten kommen und aufdenen nach absolvierter Quarantäne in einem türkischen Hafen kein Fall von Pest vorgekommen ist. Diese Schiffe werden erst dann zum freien Verkehr zugelassen, nachdem die Zivil⸗Sanitäts⸗Direktion darüber in jedem einzelnen Fall Bestimmung getroffen hat. Bei Ankunft der Schiffe hat der Qua⸗ rantäne⸗Arzt sofort eine strenge ärztliche Untersuchung vorzunehmen und darüber telegraphisch an die Sanitäts⸗Direktion zu berichten, welche sodann die weiter zu treffenden Maßnahmen anordnet.

4) Die Bestimmungen ad 3 finden auch auf solche Schiffe An⸗ wendung, welche, obwohl nicht direkt aus verseuchten Orten kommend, Passagiere von Schiffen aus verseuchten Orten an Bord genommen, oder auf denen ein Pestfall vorgekommen ist.

82 Die Einfuhr sämmtlicher Waaren aus verseuchten Orten ist verboten.

6) Es gelten als verseucht: China, die Insel Formosa, Indien, Belutchistan, Afghanistan, der persische Golf und die Insel Kamarau.

7) Vorstehende Verordnung tritt mit dem 16./4. d. M. in Kraft.

Indien. Das Gouvernement von Madras und der Chief Commissioner von Birma haben auch für die Hafenplätze Tuticorin beziehungs⸗ weise Akyab Quarantänevorschriften gegen von Bombay und Kurrachee kommende Schiffe erlassen. Diese Vorschriften sind am 13. beziehungsweise 20. v. M. in Kraft getreten. (Vgl. „Reichs⸗ Anzeiger“ Nr. 33 vom 8. d. M.) Persien.

Persischerseits sind zur Verhütung der Einschleppung der Pest folgende Maßnahmen getroffen worden:

Einzelne Häfen am persischen Golf sind geschlossen; alle ver⸗ seuchten oder verdächtigen Schiffe werden zurückgewiesen. Die Grenzen gegen Afghanistan und Belutchistan sind durch Truppen gesperrt mit Ausnahme der Route von Tenchis (?), die durch einen Sanitätsposten bewacht wird. Kranke werden zurückgewiesen, gesunde Reisende unterliegen einer 15 tägigen Quarantäne nebst Desinfektion. Pilgerfahrten von Afghanistan und Indien sind verboten.

Venedig, 23. Februar. (W. T. B.) In der internationalen Pestkonferenz begann heute der Unterausschuß für die Maßnahmen außerhalb Europas die Berathung über die im Bereich des Rothen Meeres zu treffenden Vorkehrungen gegen die Pest. Der Unter⸗ ausschuß für die Maßnahmen in Europa hat die Konvention von Dresden geprüft und macht Abänderungsvorschläge, welche auch für den Fall der Einschleppung der Pest wirksame Bestimmungen enthalten. Kalkutta, 23. Februar. (W. T. B.) Unter den Personen, welche auf den Nothbauten im Rewa⸗Staate beschäftigt sind, ist die Cholera ausgebrochen. In zwei Tagen sind 160 Todesfälle vorgekommen. Die Behörden ergreifen energische um die Verbreitung der Epidemie nach Allahabad sowie nach den Zentral⸗ Provinzen zu verhindern.

„Bombay, 23. Februar. (W. T. B.) Die Sterblichkeitsaus⸗ weise der letzten sechs Tage zeigen eine deutliche Abnahme der Pest⸗Epid die gegen die letzten Wochen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Apenrade, 23. Februar. (W. T. B.) Die Dampfer⸗ fahrten zwischen Apenrade und Sonderburg sind wieder plan⸗ mäßig aufgenommen. Kiel, 23. Februar. (W. T. B.) Mit dem heutigen Tage nahmen auch die dänische Postdampferschiffe (Nachtfahrten) ihre planmäßigen Fahrten zwischen Kiel und Korför wieder auf. Bremen, 23. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. SD. „Werra“ 20. Febr. Abds. Reise v. Gibraltar n. New⸗ York fortges. PD. „Aachen“ 21. Febr. Vm. in Baltimore angek. PD. „Hohenstaufen“ 20. Febr. Nm. Reise v. Lissabon n. Bahia fortges. PD. „Bonn“, nach Baltimore best., 20. Febr. Abds. Lizard passiert. RPD. „Prinz Heinrich“, v. Ost⸗Asien kommend, 20. Febr. Nm. in Aden angek. RPD. „Darmstadt“, v. Australien kommend, 22. Febr. Mrgs. auf Weserangek. D. „Wart⸗ burg“, v. Brasilien kommend, 21. Febr. Morgens auf Weser angek. SD. „Kaiser Wilhelm II.“ 20. Febr. Mittags v. New⸗York n. Genua abgeg.

24. Februar. (W. T. B.) PD. „Oldenburg“, n. New⸗ York bestimmt, 22. Febr. Nm. Prawle Point passiert. D. „Löwenburg“, n. Brasilien bestimmt, 22. Febr. in Pernambuco angek. PD. „Weimar“, v. New⸗York kommend, 23. Febr. Nm.

a. d. Weser angek. .

Hamburg, 23. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika Linie. D. „Valesia“, von Hamburg kommend, ist gestern i St. Thomas eingetroffen. PD. „Prussia“ ist, von Hambur kommend, heute Vm. in New⸗York angekommen.

London, 23. Februar. (W. T. B.) Union⸗Linie. D „Norman“ ist auf der Heimreise heute von Madeira abgegangen

Castle⸗Linie. D. „Doune Castle“ ist auf der Heimreis heute in Plymouth angekommen.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause geht morgen Karl Gold marck's Oper „Das Heimchen am Herd“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung in Scene. Die Partie der Dot singt Frau Herzog. Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Lust spiel „Doctor Klaus“ von Adolf L'Arronge in folgender Besetzung süfegen. Griesinger: Herr Eichholz; Julie: Fräulein von Mayburg

ax von Boden: Herr Purschian; Doctor Klaus: Herr Keßler

Marie: Fräulein Abich; Emma: Fräulein Hausner; Paul Gerstel Herr Hertzer; Marianne: Frau Schramm; Lubowsky: Herr Vollmer

Die in Fach⸗ und anderen Kreisen wohlbekannte „Deutsch

Militär⸗Musikerzeitung“ enthält im Feuilleton der Januar⸗ Nummern einen interessanten, im englischen Original in der „Inter⸗ nationalen Revue“ erschienenen Aufsatz: Musikalische Erinnerungen des als Sanskritist und Sprachforscher bekannten Oxforder Professors F. Max Müller, Sohnes des verstorbenen Lyrikers und Schöpfers der von Franz Schuhbert komponierten Lieder⸗Cyklen „Die schöne Müllerin“ „Winterreise“ und anderer Lieder. „Musical Recollections“ hat sich der in Berlin lebende Großherzog⸗ lich mecklenburgische Hofpianist als Komponist geschätzt ist, verdient gemacht.

Um die deutsche nebFleszüns der C. Schulz⸗Schwerin, der

Mannigfaltiges.

Der Stadthaushalts⸗Etat für 1897/98 schließt in Ein⸗ Diese Summe Kämmerei:

III. Steuern:

Einnahmen 14 934 372 ℳ; Ausgaben 18 536 895 ℳ;

8 88 8 8*

VI. Armenwesen: Einnahmen 1 171 590 ℳ; Ausgaben 10 636 721 ℳ;

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