Abg. Rickert (fr. g.) Ich bedauere, daß die Herren vom
Antisemiten haben verlocken lassen, trotzdem der Antrag nur gegen die Juden gerichtet ist und in der Agitation verwerthet werden wird. Was soll die Regierung mit einer Resolutlon anfangen, bei der die verschiedenen Theile des Hauses sich Verschiedenes gedacht haben? Wir werden den Antrag wegen seiner antisemitischen
Zentrum sich durch die
Tendenz ablehnen.
Abg. Dr. Lütgenau (Soz.) wendet sich gegen den kon⸗
fessionellen Eid.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Das Christenthum ist die Grundlage der . r. Der Wortlaut des Antrages enthält keine Andeutung von Antisemitismus; über Motive wird auch nicht abgestimmt, des⸗ Antrag stimmen, denn ehe der erste Antisemit dem Reichstage angehörte, hatte Windthorst den kon⸗
heutigen Kultur. halb kann das Zentrum ruhig für den
fessionellen Eid beantragt. Nachdem der Abg. Schall sich dagegen verwahrt hat, daß er etwa Andersgläubigen die konfessionelle Eidesformel auf⸗ —* wolle, und nach mehr persönlichen Ausführungen des bg. Dr. Lütgenau schließt die Debatte. In seinem Schlußwort als Antragsteller führt Abg. Liebermann von Sonnenberg aus: Die Hoffnung des Abg. Lenzmann, der Reichstag werde den Antrag einmüthig ablehnen, wird sich nicht erfüllen. Eine uferlose Antisemitendebatte würde ich provozieren, wenn ich die Verwahrungen der einzelnen Parteien gegen den Antisemitismus kritisieren würde. Wir wollen den Juden den Eid, den sie sich erkämpft haben, lassen und nur für die Christen “ 883 v. ns Eid errfichenö. v Sie unsern Antrag an in dem Sinne, in dem er gestellt ist; Sie werden Verdienst um das Vaterland erwerben. 1““ Nach ceinigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Lenz⸗ mann und Richter (fr. Volksp.) wird der Antrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der beiden Volksparteien, der freisinnigen Vereinigung, der Nationalliberalen und des Abg. Nadbyl (Zentr.) angenommen. Es folgt die erste Berathung des von dem Abg. Grafen von Hompesch (Zentr.) eingebrachten Gesetzentwurfes, be⸗ treffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli 1872. Der Antrag will das ganze Gesetz aufgehoben wissen, während zwei An⸗ träge der Abgg. Graf zu Limburg⸗Stirum (d. kons.) und Rickert (fr. Vgg.) nur den § 2 des Gesetzes aufgehoben wissen wollen, welcher die Ausweisung der Jesuiten vorschreibt. Abg. Graf von Hompesch: Nachdem der Bundesrath dem Beschlusse des Reichstages nicht Folge gegeben hat, waren wir ge⸗ nöthigt, unseren Antrag wieder einzubringen, und die erste beste Ge⸗ legenheit zu benutzen, ihn auf die Tagesordnung zu bringen. Wir können dabei dem Bundesrath den Vorwurf nicht ersparen, daß sein Verhalten gegenüber dem Reschstage im höchsten Grade eigenthüm⸗ lich ist. Wir haben es schmerzlich empfunden, wahrnehmen zu müssen, daß der Bundesrath, während er früher andere Anträge des Reichs⸗ tages mit erstaunlicher Schnelligkeit genehmigte, jetzt, wo es gilt, ein Unrecht wieder gut zu machen, sich gar nicht einmal zu einer Entscheibung
So ist die ganze Angele enheit in der Schwebe geblieben und das eine für Deutschland no⸗ bestehende Ausnahmegesetz, ein Gesetz un⸗ erechtester und schlimmster Art, ist bis heute noch in Wirksamkeit. i der Ueberzeugung von seiner Unhaltbarkeit sind von zwei Seiten
Antrzäge gestellt worden, die nur den § 2 des Gesetzes aufheben wollen, wahrscheinlich in der Erwartung, daß der Bundesrath das so modi⸗
siierte Gesetz annehmen werde. Wir betrachten das als eine kleine Abschlagszahlung und können dafür stimmen. Ich muß aber erklären, daß uns diese Anträge keineswegs genügen und befriedigen und daß
wir nach nie vor sehen müssen, daß das Gesetz vom
4. Juli 1872 ganz und vo öö“ wird. Indem wir uns in diesem Betracht die nöthigen Schritte vorbehalten und verlangen, daß jedem deutschen Staatsbürger dieselbe politische Rechtssicherheit ge⸗ währt werde, glauben wir den Interessen des Reichs besser dienen zu können, als diejenigen es thun, die durch Verweigerung dieser Rechts⸗
sicherheit in weiten Schichten unseres katholischen Volkes tiefe Unzu⸗ friedenheit und Unmuth hervorrufen. Wir wollen dazu nicht bei⸗ tragen und ersuchen Sie, unserem Antrage zuzustimmen.
Abg Rickert (fr. Vgg.): Bereits 1893 ist der jetzt von mir gestellte Antrag vorgebracht worden, ohne eine Mehrheit zu finden. Hlccse liegt die Sache anders. Für den Antrag des Grafen Hompesch
können wir nicht stimmen, aber wir halten es für nothwendig, den verletzenden Ausweisungsparagraphen aus der Welt zu schaffen. 1896 hat sowohl Graf Limburg⸗Stirum für einen Theil seiner Freunde wie 1.. von Bennigsen eine Erklärung abgegeben, die sich gegen die ufrechterhaltung der Ausweisung richtete. Wenn das Zentrum diese
Aufhebung als Abschlagszahlung hinnimmt, so werden hoffentlich die verbündeten Regierungen darauf Rücksicht nehmen.
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum: Neues über die Sache ist nicht zu sagen. Man kann sich nur auf das früher Gesagte be⸗ rufen. Die jetzt gestellten Anträge eröffnen die Aussicht, daß etwas e. herauskommt, was früher nicht möglich war. Meine
reunde sind in der Frage nicht einig. Einige meiner Freunde werden ür den Antrag des Zentrums stimmen, ein großer Theil für meinen ntrag, ein Theil auch gegen meinen Antrag.
Abg. Dr. von Marquardsen (nl.): In Bezug auf das Verbot der Orden und Ordenskongregationen, welche den Jesuiten nahe stehen, bleiben meine Freunde auf dem früheren Standpunkte. Ein Bundesstaat mit gemischter konfessioneller Bevölkerung kann Ordensniederlassungen nicht dulden. Das Gesetz, wie es bisher gehandhabt ist, hat die Entfaltung des kirchlichen Lebens nicht ge⸗ hindert, seine Aufhebung würde aber konfessionelle Gegensätze hervor⸗
rufen. Aber bezüglich der Aufhebung des § 2 bestehen Meinungs⸗ verschiedenheiten unter meinen Freunden. Man kann darüber zweifel⸗ haft sein, ob der gegenwärtige Augenblick es angezeigt erscheinen läßt, ein Zugeständniß zu machen. Ich erkenne an, daß der § 2 eine Härte ent⸗
hälr, und ich freue mich, daß von demselben so gut wie gar keine An⸗ wendung gemacht ist. Die oberhirtliche Kundgebung des Bischofs von Regensburg in Bayern zur Zentenarfeier und die Aeußerung der
Civiltà cattolica“ gegen den Dreibund sind die Früchte der Jesuiten.
Wir werden der Aufhebung des § 2 zustimmen, damit § 1 um so sicherer aufrecht erhalten wird.
Abg. von Vollmar (Soz.): Meine sirunde stehen auf dem Stand⸗ punkt der Gleichberechtigung; sie haben sich niemals an dem Kultur⸗ kampf und den Ausnahmebestimmungen gegen die Jesuiten betheiligt. Sie haben sogar 1882 zuerst den Antrag auf Aufhebung des Jesuiten⸗ gesetzes gestellt und die späteren Anträge des Zentrums unterstützt. Man hat gemweint, die Jesuiten würden die Sozialdemokratie endlich vernichten. Davor fürchten wir uns nicht. Wir wollen dem Zentrum gern dazu helfen, eine Kämpferschaar gegen uns auf die Beine zu bringen. Die Verschiedenheit der Weltanschauungen hindert uns nicht, tolerant zu sein. Die Aufhebung des § 2 ändert in der Sache nichts, denn die Antrag⸗ steller stehen danach immer noch auf dem Standpunkt der Jesuiten⸗ furcht und glauben immer, zwischen der katholischen Kirche und den Jesuiten einen Unterschied machen zu sollen. Die Kundgebung des 6n Senestrey hat nicht auf die Aufhebung des Jesuitengesetzes gewartet.
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Wir bleiben auf dem Stand⸗ punkt stehen, den wir früher eingenommen, und stimmen gegen alle Anträge. Ich beziehe mich auf die Motivierung, die ich im Januar 1895 vorgebracht habe. Die Aufhebung des ganzen Gesetzes verstehe ich, aber nicht die Aufhebung des § 2, der die Durchführung des § 1 allein ermöglicht.
„Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Der Artikel der „Civiltà cattolica“ ist von den „Stimmen von Maria⸗Laach“ desavouiert worden; er stellt nicht die Meinung der deutschen Jesuiten dar. Wer die Kundgebung des Bischofs Senestrey mißbilligt, der kann schließlich alle diejenigen, welche sich katholisch nennen, über die Grenze jagen.
“ hat, weder im bejahenden noch im verneinenden Sinne.
vor die Frage zu stellen, ob er auch dieses Mindestma von Gerech⸗
tigkeit nicht gewähren will. Ich betrachte es als e“ daß, wenn auch der § 2 des Jesuitengesetzes aufgehoben wird, der Bundesrath seine auf Grund des § 3 deses Gesetzes erlassenen An⸗ ordnungen einer Durchsicht unterzieht. Besonders bedauerlich ist, daß
die Frauen noch nicht aus dem Gesetze herausgenommen sind, daß die
rauen vom Herzen Jesu noch länger im Auslande das Brot des lends essen müssen..
Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. von Marquardsen wird die erste Lesung geschlossen.
In der zweiten Lesung nimmt Niemand das Wort. Der Antrag des Grafen von I“ wird hierauf gegen die Stimmen der Deutsch⸗Konservativen, der Notionalliberaben und eines Theils der freisinnigen Vereinigung angenommen; ebenso werden die übereinstimmenden Anträge der Abgg. Graf zu Limburg⸗Stirum und Rickert gegen die Stimmen der Reichspartei und eines Theils der Deutsch⸗Konservativen angenommen.
Es folgt die zweite Berathung des von dem Zentrum und den Konservativen eingebrachten Gesetzentwurfs, be⸗ treffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und ihren Ersatzmitteln.
Die 881 bis Zwerden ohne Debatte angenommen. Zu S§ 4 hat die Kommission beschlossen, zwar die Herstellung, Aufbewahrung oder Verpackung von Margarine in den Räumen zu verbieten, in denen Butter gewerbsmäßig hergestellt, aufbewahrt oder verpackt wird; dagegen ist die Bestimmung, daß auch das Feilhalten der Margarine in den Räumen, in denen Vutter feil gehalten wird, verboten sein soll, mit Ausnahme der Orte iteneniger als 5000 Einwohnern, von der Kommission ge⸗
richen.
Abg. von Ploetz (dk.) beantragt die Wiederherstellung des ur⸗
sprünglichen Antrags. 8 I“
„Abg. von Gra nd⸗Ry (Zentr.) hält die Trennung der Verkaufs⸗ räume für nothwendig, zumal es noch nicht feststehe, ob das chemische Färbemittel, welches der Margarine zugesetzt werden solle, wieder . werden Fenne. Meine ß
von Ploetz: Meine Freunde haben den Wunsch, das Gesetz mäglichft bald zu stande zu bringen, damit der Landwirthschaft du ch ses kleines Mittel geholfen wird. Leider hat der Bundesrath im vorigen Jahre unsere mit großer Mehrheit gefaßten Beschlüsse abgelehnt. In der Kommission sind manche Verschlechterungen angenommen worden. Die bedenklichste ist die Streichung der getrennten Verkaufsräume. Die latente Färbung steht nicht so fest, daß man die Trennung der Verkaufsräume entbehren könnte. Die verbündeten Regierungen haben sich ja bei der ersten Lesung damit einverstanden erklärt, daß die Trennung der Verkaufsräume auf⸗ genommen wird für die Ortschaften mit mehr als 5000 Einwohnern. Diese Trennung könnte nur entbehrt werden, wenn die Margarine recht lebhaft gefärbt wäre; aber das hat man nicht angenommen. Wenn die Kaufleute zum alleinigen Verkauf der Margarine übergehen, dann brauchen die Margarinefreunde sich doch nicht zu ereifern gegen die Trennung der Verkaufsräume. Wir haben aber nicht bloß die Interessen der Kaufleute im Auge, sondern auch die der Eö 8 3
g. Fritzen⸗Rees (Zentr.): Ich will ein möglichst scharfes Gesetz, welches durch Beseitigung des unlauteren Wettbewerbes der Margarine den Konsum der Butter hebt. Die Trennung der Verkaufs⸗ 8 würde den Konsum der Butter aber nicht heben, sondern ver⸗ mindern.
Abg. Galler (d. Volksp.): Der § 4 kann nur von denen an⸗ genommen werden, die den Handel und namentlich die kleinen Kauf⸗ leute durch Polizeimaßregeln chikanieren wollen. Die Konfumenten würden sich schon gegen die Margarine schützen können.
Abg. Dr. Kruse (nl.) erklärt sich gegen die Abänderung der Beschlüsse der Kommission.
„Abg. Dr. Hermes (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß die Re⸗ gierung erhebliche Bedenken gegen die Trennung der Verkaufsräume geltend gemacht hätte, daß eine solche Vorschrift aber auch überflüssig sei, da die Verfälschungen schon auf ein Minimum herabgegangen seien. Danach bedürfe es also überhaupt des ganzen Gesetzes nicht, dessen Vorschriften schließlich nur die Landwirthschaft schädigten.
Abg. Wurm (Soz.): Wir werden gegen das Gesetz stimmen; acceptieren könnten wir dasselbe vielleicht, wenn die Bestimmung über die Trennung der Verkaufsräume nicht vorhanden wäre.
Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Die Trennung der Verkaufsräume wird eine Wohlthat sein für die Konsumenten und auch für die Händler, die nur im Uebergangszustande Unbequemlichkeiten zu ertragen haben werden, aber von der Versuchung befreit werden, Margarine statt Butter zu verkaufen. Wenn sich zeigen sollte, daß der Weg nicht der richtige war, dann werden wir die bessernde Hand anlegen können. Staatssekretär des Innern, Staats „Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Der Herr Abg. Wurm hat an eine Aeußerung er⸗ innert, welche ich bezüglich der Frage der getrennten Verkaufs⸗ räume im Margarine⸗ und Butterhandel bei der ersten Be⸗ rathung des vorliegenden Gesetzentwurfs gethan habe, und zwar dahin, daß sich über ein Gebot der Trennung der Ver⸗ kaufsräume, welches aus landwirthschaftlichen Kreisen heraus gewünscht wird, werde reden lassen. Diese Aeußerung habe ich gethan und diese Aeußerung kann ich auch heute noch nach dem Meinungsaustausch, welcher innerhalb der verbündeten Regierungen stattgefunden hat, aufrecht erhalten. Die Sache lag für die verbündeten Regierungen im vergangenen Jahre so, daß sie sehr beklagten, daß der Entwurf, den sie dem hohen Hause hatten zugehen lassen, nicht in einer Gestalt aus der Berathung des Reichstages hervorging, welche für den Bundes⸗ rath annehmbar war. Sie erinnern sich, es gab zwei Steine des Anstoßes. Das eine war das Färbeverbot und das andere war das Gebot getrennter Verkaufsräume. Die verbündeten Regierungen haben — darüber habe ich bei der ersten Berathung auch keinen Zweifel gelassen — in dem Bestreben, den Betrug und den un⸗ lauteren Wettbewerb von dem Gebiet des Margarinehandels und der Margarinefabrikation auszuschließen, sich bemüht, festzustellen, bis zu welchem Grade man den im Reichstag insbesondere aus landwirth⸗ schaftlichen Kreisen heraus hervorgetretenen Wünschen entgegenkommen könne, und die verbündeten Regierungen haben sich damals über⸗ wiegend dahin ausgesprochen, daß sie einem Färbeverbot nicht würden zustimmen können, daß aber ein Gebot getrennter Verkaufsräume für Margarine und für Butter allenfalls annehmbar sein werde, welches sich in den Grenzen halte, die nicht allzu schwere Schädigungen für die betheiligten Handelskreise im Gefolge haben würden.
Nun will ich nicht verschweigen, daß allerdings dieses Zu⸗ geständniß, welches das Ergebniß des Meinungsaustausches unter den verbündeten Regierungen war, von der überwiegenden Mehrzahl der Regierungen sehr ungern gemacht wurde. (Hört! hört! links.) Denn darüber war man nicht im Zweifel, daß ein solches Gebot getrennter Verkaufsräume, und das haben die Herren in der Mehrzahl ja anerkannt, immerhin für die betheiligten Händler mindestens Unbequemlichkeiten, aber man geht wohl auch nicht zu weit, wenn man sagt, geringe Schädigungen im Gefolge habe. Inzwischen war man aber doch der Meinung, daß,
Ich bin erfreut, daß die Anträge Gelegenheit geben, den Bundesrath
8* 8
scheiden ist, dem er unlautere Konkurrenz hier und da zu Intereffe besteht, möglichst wirksame Bürgschaften gegen diese un⸗ lautere Konkurrenz geschaffen zu sehen, daß man daher dem berechtigten Interesse der Butterproduktion so weit Rechnung tragen müsse, als es sich irgendwie gegenüber den entgegenstehenden Interessen ver⸗ antworten läßt.
Nun, meine Herren, will ich weiter berichten. Als Ihre Kom mission, der ich für die sachliche und gründliche Behandlung der Materie nur meinen lebhaften Dank aussprechen kann, das Gebot getrennter Verkaufsräume nicht acceptierte, fiel mir und meinen Herren Kollegen im Bundesrath ein Stein vom Herzen (Heiterkeit); denn wir sagten uns, es sei gut und freudig zu begrüßen, daß wir nun der Verantwortung überhoben sind, unseren Regierungen zu em⸗ pfehlen, in dem Streit der Interessen, der hier zwischen Handel und Produktion besteht, sich auf eine Seite zu stellen. Dieses Gefühl hoher Befriedigung ist durch den Antrag der Herren Abgg. von Grand⸗Ry und von Ploetz erheblich beeinträchtigt worden, und ich habe mir, seitdem diese Anträge vorliegen, gründlich überlegt, ob ich nicht noch den Versuch machen sollte, den Herren die Bedenken vorzutragen, welche gegen die Annahme dieses Antrags sprechen.
Meine Herren, wenn Sie sich vergegenwärtigen, daß in dem Gesetz doch eine große Zahl von Bürgschaften dafür gegeben ist, daß der unlautere Wettbewerb auf dem Gebiete des Margarinehandels in Schranken gehalten werde, dann werden Sie füglich zu der Ueberzeugung kommen können, daß es eigentlich entbehrlich sei, noch nach weiteren Garantien zu suchen. (Sehr wahr! links.) Das Gesetz enthält eine Vorschrift, daß am Verkaufsladen ein Plakat mit der Aufschrift „Verkauf von Mar⸗ garine“ angebracht sein muß; es enthält die Vorschrift der latenten Färbung der Margarine; es enthält die Vorschrift, daß die Abgabe⸗ gefäße und Umhüllungen die Aufschrift „Margarine“ tragen müssen es enthält die Vorschrift, daß die Aufbewahrungs⸗ und Versand gefäße dieselbe Aufschrift und die Fabrikfirma an sich tragen müssen; es enthält die Vorschrift, daß die Margarine, wenn sie in regel mäßigen Stücken abgegeben wird, in Würfelform gebracht werden soll und daß die Bezeichnung „Margarine“ auf die einzelnen Würfel eingepreßt werden muß. Es ist weiter vorgesehen, daß die Gefäß für Margarine mit einem rothen Streifen versehen werden sollen, und der Entwurf enthält endlich die Vorschrift, daß in Rechnungen und Frachtbriefen nur diese Be⸗ zeichuung gebraucht werden darf. Alle diese Vorschriften sind unter Strafe gestellt worden, unterliegen also einer wirksamen Kontrole der Polizei. Nun kann man ja freilich sagen: ja, wo diese Vorschriften beobachtet werden, da ist alles in Ordnung, aber wo sie nicht beobachtet werden, da muß eben noch eine weitere Garantie ge schaffen werden, und es ist nützlich, daß der Butterhändler, wenn er etwa dazu übergehen will, Mischbutter herzustellen und⸗ zu verkaufen oder Margarine unter einer falschen Flagge in den Verkehr zu bringen, eben schon durch die Verbotsvorschrift, daß er dieses Geschäft nicht treiben soll in demselben Lokal, in welchem er Butter verkauft, daran gehindert wird. Allein, ich glaube schwer⸗ 8 lich, daß mit einer solchen Vorschrift der Zweck, den wir alle im Auge haben, in wirksamerer Weise erreicht wird als durch jene Kautelen, die bereits von Ihrer Kommission beschlossen sind.
Und nun, meine Herren, bitte ich Sie, noch daran zu denken, daß, wenn diese Vorschrift, die Ihnen der Herr Abg. von Grand⸗Ry vorschlägt, in das Gesetz eingefügt wird, dann an einzelnen Orten doch ein recht merkwürdiger Rechtszustand hergestellt wird. Wir haben bekanntlich große Städte, an deren Weichbildgrenze unmittelbar Vororte liegen, die eine nicht über 5000 hinausgehende Einwohnerzahl haben. Wir haben Städte, ich glaube, es trifft dies auch für Berlinzu, wo, wenn der Entwurf den Antrag Grand⸗Ry in sich aufnimmt, in derselben Straße auf der einen Seitedie Butter nicht mit der Margarine indemselben Raum verkauft werden darf, während sie auf der anderen Seite der Straße mit der Margarine zusammen in demselben Lokale unbeanstandet gehandelt werden kann, um deswillen, weil der Ort, zu dem diese andere Seite der Straße gehört, weniger als 5000 Einwohner zählt. (Zuruf rechts.) — Gewiß kommt das vor! — Ja, es kann sogar vorkommen — mir sind auch solche Grenzverhältnisse bekannt —, daß Häuser, die unmittelbar neben einander liegen, einem verschiedenen Rechte unterworfen sein werden, um deswillen, weil sie zu verschiedenen Gemeindebezirken gehören.
Also, meine Herren, das sind Dinge, die nicht erwünscht sind, und ich würde deshalb sehr glücklich sein, wenn sich die Herren dazu ent⸗ schließen könnten, zunächst von dieser weiteren Kautel, die die vor⸗ liegenden Anträge zu schaffen beabsichtigen, abzusehen.
Dazu bemerke ich noch Folgendes: Wenn Sie den Antrag Grand⸗Ry annehmen wollen, dann geht die Sache auch noch nicht so einfach, sondern dann müssen wir in den Gesetzentwurf noch zwei weitere Bestimmungen einfügen: einmal eine Bestimmung darüber wie es, wenn nun — bekanntlich ist die Einwohnerzahl veränderlich — ein Ort in die Kategorie derjenigen Gemeinden, welche 5000 Einwohner un mehr haben, einrückt, mit dem Eintritt der Wirksamkeit dieser Bestimmung gehalten werden soll. (Zuruf rechts.) — Ich bitte um Verzeihung, das kann nicht so ohne weiteres gemacht werden; sondern das muß das Gesetz regeln, denn der einzelne Händler weiß nicht, wann seine Vaterstadt oder sein Vaterdorf das Glück hat, 5000 Einwohner zu haben. Es muß vielmehr eine Bestimmung darüber erlassen werden, welche Stelle oder Behörde mit autoritativer Wirkung zu erklären. hat, daß der betreffende Ort die Zahl von 5000 Einwohnern erreich hat, daß also infolge dessen das Gebot der Trennung der Verkaufs räume in Kraft tritt.
Außerdem werden Sie, meine Herren, auch eine Uebergangs⸗ bestimmung in der Weise treffen müssen, daß das Gebot getrennter Verkaufsräume nicht sofort mit dem Gesetz, dessen baldige Wirksam⸗ keit Sie doch Alle berbeisehnen, allgemein eintritt, sondern daß eine Uebergangszeit gegeben wird, in der der gemeinsame Vertrieb der Margarine mit der Butter noch zugelassen wird. — Das sind aber Dinge, die man zur dritten Lesung so vorzubereiten hätte, daß sie dann in das Gesetz aufgenommen werden können.
Meine Herren, wie gesagt, ich für meine Person halte den vorliegenden Antrag für entbehrlich; ich bin der Meinung, daß die Kautelen, die wir geschaffen haben, ausreichen. Ich glaube aber nicht, daß, wenn Sie den Antrag Grand⸗Ry annehmen, die ver⸗ bündeten Regierungen daran das Gesetz scheitern lassen werden; aber
weil man es hier mit einem sehr delikaten Gegenstand zu thun hat
Sie werden dem Bundesrath eine viel größere Freude machen und
(Heiterkeit), welcher nicht leicht von dem anderen Produkt zu 1“ n. dhe Untschluß erleichtern, wenn Sie den Antrag ablehnen.
GFemeindeverfassungsgesetz aus dem Jahre 1867 aufzuheben, würde
eingeführt
wendungen Veranlassung gegeben hat, ; es das Dreiklassensystem ist, welches in dem größten Theil der
gPetition stehen soll, ist den betreffenden Herren nicht mitgetheilt
(Heiterkeit.) Abg. Müller⸗Waldeck (Reformp.) tritt für die Anträge von Plötz⸗Grand⸗Ry ein. 88 bg. Graf von Kanitz (d. kons.) sucht nachzuweisen, daß die technischen und praktischen Bedenken des Staatssekretärs binfällig seien. Er freue sich aber der schließlichen beruhigenden Zusicherung desselben und danke dem Abg. Bachem für sein Entgegenkommen. Ueber den Antrag der Abgg. von Grand⸗Ry und von Ploetz wird namentlich abgestimmt. Für den Antrag werden 100 Stimmen abgegeben, gegen denselben 86 Stimmen. Das Haus ist somit beschlußunfähig, da 199 Anwesende dazu er⸗ forderlich sind. 3 8 Schluß gegen 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr. (Rechnungssachen, Wahlprüfungen, Jesuitenantrag,
Margarinegesetz.) 2
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
63. Sitzung vom 2. April 1897. Die zweite Berathung der Entwürfe einer S - rdnung und einer Land gemeindeordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau wird fortgesetzt. 8
6 15 der Städteordnung enthält die Bestimmungen über die Einführung des Dreiklassenwahlrechts für die Wahlen der Stadtverordneten. Die stimmberechtigten Wähler sollen nach Maßgabe der von ihnen in der Gemeinde zu entrichten⸗ den direkten Staats⸗, Gemeinde⸗, Kreis⸗, Bezirks⸗ und Pro⸗ vinzialsteuern in drei Abtheilungen getheilt werden, und zwar in der Art, daß auf jede Abtheilung ein Drittel der Gesammt⸗ umme der Steuerbeträge aller Wähler fällt. 8
Ueber den Beginn der Debatte ist gestern berichtet worden. Minnisster des Innern Freiherr von der Recke:
Meine Herren! Ich halte es für meine Pflicht, darauf hinzu⸗ weisen, daß die Königliche Staatsregierung in der in § 15 gewählten Konstruktion des Wahlrechts eine der wesentlichen Säulen des ganzen Gesetzes erblickt. Ich möchte daher dringend bitten, an dieser Säule nicht zu rütteln und den § 15 so zu gestalten, wie er aus der Kom⸗ missionsberathung hervorgegangen ist, mit einer Einschränkung, die ich mir erlauben werde, am Schluß meiner Ausführungen noch her⸗
Meine Herren, ich habe in der ersten Lefung bereits betont, daß die Königliche Staatsregierung ein entscheidendes Gewicht auf die einheitliche Regelung der Wahlrechtsfrage in den beiden Regierungs⸗ bezirken legt. Wenn mir nun entgegnet wird: ja, warum denn nicht auch in Frankfurt? — so kann ich darauf nur erwidern: wenn die Verhältnisse es angezeigt hätten erscheinen lassen, auch die ganze Gemeinde⸗ verfassung von Frankfurt neu zu regeln, also das dort vorhandene
selbstverständlich auch das Dreiklassenwahlsystem in Frankfurt a. M. worden sein. Lediglich aber aus dem Umstande, daß das Wahlsystem in Frankfurt abweicht, eine Veranlassung herzu⸗ nehmen, das ganze Gemeinde⸗Verfassungsgesetz in Frankfurt zu ändern, was sich in den übrigen Theilen vollständig bewährt hat, werden Sie der Königlichen Staatsregierung nicht zumuthen wollen. Nach sehr reiflicher Erwägung hat sich die Regierung dann entschlossen, dem hohen Hause vorzuschlagen, das Dreiklassensystem für die beiden Pro⸗ vinzen zu wählen. Maßgebend hierfür sind insbesondere drei Er⸗ wägungen gewesen, erstens: daß sich dasselbe schon in den früheren nassauischen Gebietstheilen vorfand und zu keinen besonderen Ein⸗ zweitens der Umstand, daß
Monarchie bereits in Geltung sich befindet, und drittens die Erwägung, daß auch der Provinzial⸗Landtag der Königlichen Staatsregierung diesen Weg gewiesen hat. Wenn schon in der ersten Lesung und jetzt auch in der zweiten darauf hingewiesen ist, daß dieser Beschlußfassung des Provinzial⸗Landtages eine besondere Bedeutung nicht beizumessen sei, so muß ich, meine Herren, wiederholt betonen, daß ich mich dieser Auffassung durchaus nicht anschließen kann. Ich bin vielmehr der Meinung, daß wir uns an eine bessere und unterrichtetere Behörde nicht hätten wenden können, um über die Stimmung der Bevölkerung unterrichtet zu werden. Ich möchte auch noch darauf hinweisen denjenigen Herren aus Hessen gegenüber, die betonen, daß das Votum des Provinzial⸗Landtages nicht von ausschlag⸗ gebender Bedeutung sein könnte, daß für die Städteordnung 27 Ab⸗ geordnete aus Hessen gestimmt haben und nur 24 dagegen. In dem Entwurfe der Städteordnung befand sich aber bereits das Dreiklassen⸗ wahlsystem; es hat also entschieden die Mehrzahl der hessischen Ab⸗ geordneten für den Entwurf der Städteordnung und damit auch für das Dreiklassensystem gestimmt. Zu meiner großen Freude baben nun auch die Kommissions⸗ verhandlungen die Annahme des Regierungsentwurfs ergeben. In dieser Kommission sind die Gründe für und wider so eingehend erörtert, und in dem Kommissionsbericht sind sie so ausführlich dar⸗ gestellt worden, daß ich glaube davon absehen zu können, diese einzelnen Gründe hier noch eingehend zu erörtern; es ist dies ja auch bereits von einer Reihe von Vorrednern in ausgiebigem Maße geschehen. Ich möchte nur auf zwei Punkte hier noch hinweisen. Es wird behauptet, aus der großen Anzahl der hier eingegangenen Petitionen ergebe sich, daß die Bevölkerung in der Provinz Hessen⸗Nassau entschieden Stellung gegen den Entwurf genommen habe. Nun will ich gar⸗ nicht leugnen, daß eine Anzahl derjenigen Persönlichkeiten, welche diese Petitionen unterschrieben haben, auch über die Tragweite dieses Ent⸗ wurfs unterrichtet gewesen sind. Nach den Erfahrungen, die ich aber im allgemeinen mit derartigen Petitionen gemacht habe, kann ich doch einen leisen Zweifel darüber nicht unterdrücken, ob nicht auch eine große Anzahl derjenigen Herren, die ihre Unterschrift dazu gegeben haben, über die volle Bedeutung des Gesetzentwurfs sich noch nicht ganz klar geworden waren. Ich will zum Beweise dessen eines Berichts Erwähnung thun,
der mir im Januar zugegangen ist. Darin meldet ein Landrath Folgendes: 1 An sämmtliche Bürgermeister meines Kreises ist von dem Casseler Bürgerverein eine vom 13. dieses Monats datierte, gedruckte kurze Aufforderung ergangen, Unterschriften auf einem anliegenden Bogen für eine Petition gegen die neue Landgemeindeordnung zu sammeln. Eine Begründung ist dem Anschreiben nicht beigefügt. Was in der
worden.
Nach meinen Nachrichten ist es jedenfalls sehr übertrieben, wenn
man von der überwiegenden Stellungnahme gegen den Entwurf spricht.
Das Gleiche gilt von der Behauptung, daß fast aus allen Gemeinden
Protestpetitionen eingegangen seien. Wenn ich den Herrn Bericht⸗
erstatter recht verstanden habe, so liegen 300 Petitionen vor. Ich er⸗
laube mir aber darauf aufmerksam zu machen, daß sich in den beiden
Regierungsbezirken 2400 Gemeinden befinden. Es würde also nur
der achte Theil sein, aus dem derartige Petitionen eingegangen sind.
Der zweite Punkt, auf den ich noch zurückkommen möchte, ist
derjenige, daß immer behauptet wird, namentlich auch von dem
Herrn Abg. Kircher, mit seinem Antrage würde bezüglich des
Wahlrechts das alte, hergebrachte Verhältniß in dem Regierungs⸗
bezirk Cassel aufrecht erhalten. Ja, meine Herren, das muß
ich entschieden bestreiten. Nachdem der Gesetzentwurf eine
vollständig andere Konstruktion nach der Richtung hin gemacht
hat, daß an Stelle der Bürgergemeinde die Einwohnergemeinde gesetzt
ist, hat sich die Zahl derjenigen Persönlichkeiten, welchen das Wahl⸗
recht zugestanden ist, so kolossal vermehrt, daß man von einer Identität des jetzigen mit dem Zustande, den der Herr Abg. Kircher herbei⸗ führen möchte, absolut nicht mehr sprechen kann.
Ich möchte hier nur einige wenige Beispiele anführen, aus denen sich ergiebt, wie stark die Wählerzahl in den einzelnen Gemeinden gewachsen ist. Die Stadt Hanau hat zur Zeit 1482 Stimmberechtigte; nach dem neuen Entwurf würde sie 4386 Stimmberechtigte be⸗ kommen. Die Gemeinde Fechenheim hat bisher 172 Stimm⸗ berechtigte; nach dem neuen Entwurf würde sie 705 erhalten (hört!); in Gelnhausen sind zur Zeit 374 Stimmberechtigte, der neue Entwurf würde 660 Personen die Stimmberechtigung geben. Es werden, meine Herren, diese Zahlen zur Genüge die Richtigkeit meiner Behauptung erhärten, daß der jetzt immer gezogene Vergleich nicht zutrifft und der Wunsch, durch den Antrag Kircher dem Regie⸗ rungsbezirk Cassel das bisherige alte, hergebrachte Verhältniß zu er⸗ halten, in keiner Weise erfüllt wird.
Im übrigen will der gedachte Antrag gerade dasjenige einführen, was die Königliche Staatsregierung nicht wünscht. Durch die An⸗ nahme dieses Antrags würde nämlich eine Duplizität in dem Wahl⸗ recht eintreten, insofern in dem Regierungsbezirk Wiesbaden das Drei⸗ klassensystem, in dem Regierungsbezirk Cassel das direkte Wahlrecht Platz greifen würde. Aus dem von mir vorhin schon Mitgetheilten ist die Königliche Staatsregierung nicht in der Lage, diesem Antrage zu⸗ zustimmen.
Ebenso wenig, meine Herren, würde ich in der Lage sein, dem Eventualantrage der Herren Abgg. Kircher⸗Cahensly die Zustimmung der Königlichen Staatsregierung in Aussicht zu stellen. Dieselben wünschen eine Modifikation des Dreiklassensystems nach der Richtung hin, daß in der ersten Klasse 10 %, in der zweiten Klasse mindestens 20 % aller Stimmberechtigten Aufnahme finden sollen. Sie wünschen, für den Fall der Ablehnung des Antrags, anstatt der Ziffer 10 und 20 % zu setzen 5 % und 10 %. Meine Herren, ich will nicht be⸗ streiten, daß durch eine derartige Bestimmung in einigen Orten eine
Abschwächung der plutokratischen Wirkung eintreten würde; wer giebt uns aber die Sicherheit, daß man hiermit die richtige Grenze trifft? Mit demselben Rechte würde man auch andere Prozentsätze greifen können. Ich kann daher diesem Antrage in Uebereinstimmung mit einigen der Herren Vorredner den Vorwurf nicht ersparen, daß er die Prozentsätze willkürlich greift. Der Hauptgrund aber, aus dem die Staatsbehörde glaubt, dem Antrage nicht zustimmen zu können, ist derjenige, daß man sagen muß: wenn man einmal das Drei⸗ klassenwahlsystem, welches in einem großen Theil der Monarchie eingesührt ist, für die Provinz Hessen ⸗Nassau annimmt, so ist es nicht wohl zweckmäßig, daß man bei dieser Provinz allein eine Modifikation eintreten läßt. Ich erlaube mir, daran zu erinnern, daß ja die Regierung damit beschäftigt ist, Erhebungen anzustellen über die Wirkung des Kommunalabgaben⸗ gesetzes auf das Dreiklassenwahlsystem. Ich hoffe, dem hohen Hause gleich nach Ablauf der Osterferien die betreffenden Materialien vor⸗ legen zu können. Die Regierung wird dann erwägen, ob auch für die gesammte Monarchie gewisse Modifikationen hinsichtlich des Wahl⸗ rechts vorzuschlagen sind, und es wird dann auch für die Provinz Hessen⸗Nassau dasselbe eintreten wie für die ganze übrige Monarchie. Ich möchte Sie deswegen nochmals bitten, den § 15 in der Kom⸗ missionsfassung anzunehmen.
Der Vorbehalt, den ich im Anfange meiner Ausführung gemacht habe, bezieht sich darauf, daß man hinsichtlich der juristischen Personen, namentlich auch hinsichtlich des Staatsfiskus eine Einschränkung gegen⸗ über der Regierungsvorlage hat eintreten lassen. Ich halte es nicht für billig und nicht für gerechtfertigt, daß man den juristischen Personen hier eine weniger wissenswerthe Behandlung angedeihen läßt, als den phy⸗ sischen Personen. Es würde dies dem dem Dreiklassenwahlsystem zu Grunde liegenden Prinzip, bei welchem das Verhältniß von Leistung und Gegenleistung, Recht und Pflicht hauptsächlich in Betracht zu ziehen ist, zuwiderlaufen. Ich bin nicht in der Lage, hier einen bestimmten Antrag zu stellen auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage, würde es aber mit Freude begrüßen, wenn aus dem hohen Hause heraus ein derartiger Antrag gestellt würde.
Abg. Dasbach (Zentr.) spricht sich gegen das Dreiklassenwahl⸗ System aus unter Berufung auf die Petitionen und empfiehlt die Anträge Kircher.
Geheimer Regierungs⸗Rath von Trott zu Solz führt aus, daß die Unterzeichner der Petitionen über den Inhalt der Vorlage
nicht genügend unterrichtet gewesen seien. Der Provinzial⸗Landtag habe dem Dreiklassenwahlsystem zugestimmt, und das sei entscheidend.
Abg. Dr. Stephan (Zentr.) macht darauf aufmerksam, daß die Kommission des Provinzial⸗Landtages eine Eintheilung dahinvorgeschlagen habe, daß in der ersten Klasse mindestens 10 % und in der zweiten Klasse mindestens 20 % der ähler sein sollen, und daß das Plenum des Provinzial⸗Landtages dafür 5 bezw. 10 % empfohlen habe, also dasselbe, was die Herren Cahensly und Kircher in letzter Linie auch vorschlügen. Die Regierung solle wenigstens diese Forderung be⸗ willigen. Man könne ja in der einen Provinz einen Versuch machen, wie sich diese Abstufung bewähre.
Abg. von Tepper⸗Laski (fr. kons.) erklärt, daß seine Freunde für die Kommissionsfassung stimmen würden, um nicht einen Dualismus in der Provinz herzustellen. Ein praktisches Bedürfniß nach einem solchen sei nicht anzuerkennen. Die Regierung habe die berechtigten Eigenthümlichkeiten der hessischen Bevölkerung über 30 Jahre konserviert, jetzt sei die Re⸗ form unvermeidlich. Das Dreiklassenwahlrecht sei für die Gemeinde⸗ wahlen das allein richtige und der Billigkeit entsprechende, das allge⸗ meine gleiche Wahlrecht habe für die Gemeindewahlen keinen Schim⸗ mer von Berechtigung. Wenn man das Dreiklassenwahlrecht ändern wolle, müsse man erst nachweisen, daß die Vertreter der ersten Klasse in der Stadtverordneten⸗Versammlung das Gemeindeleben ungünstig
Abg. von Pappenbeim (kons.): Die ungünstige Wirkung des
Dreiklassenwahlrechis hat man immer behauptet, aber man hat noch
niemals das geringste Beweismaterial dafür aus der Praxis bei⸗ ebracht. Die Ziffern von 10 und 20 % entsprechen schon so wie o ungefähr dem thatsächlichen Verhältniß der Klassen. Zu probieren, wie die Sache sein würde, dazu ist mir meine Provinz Hessen⸗Nassau denn doch zu lieb. Die Beschränkung des Wahlrechts des Fiskus wollen wir aufrechterhalten, um nicht den Anschein zu erwecken, als wollten wir die plutokratische Wirkung des Wablsystems noch ver⸗ mehren. Wir stimmen also für die Kommissionsbeschlüsse.
Abg. Schaffner (nl.) spricht sich gleichfalls für die Kommissions⸗ beschlüsse aus und lehnt alle Anträge ab. 1
15 wird unter Ablehnung aller Anträge unverändert in der Kommissionsfassung angenommen. 2 Nach § 27 soll jeder Waähler dem Wahlvorstande münd⸗ lich zu Protokoll erklären, wem er seine Stimme geben will. Die Abgg. Cahensly und Kircher (Zentr.) beantragen statt dessen die geheime Wahl durch Stimmzettel. Geheimer Regierungs⸗Rath von Trott zu Solz bittet um Ablehnung des Antrages; die öffentliche Stimmabgabe sei schon jetzt Rechtens 8 der Provinz Hessen⸗Nassau. Der Antrag wird nach kurzer Debatte abgelehnt, § 27 angenommen. .
§ 34 bestimmt: Der Bürgermeister und die Beigeordneten werden von der Stadtverordneten⸗Versammlung und den un⸗ besoldeten Mitgliedern des Magistrats in gemeinsamer Sitzung gewählt, der Bürgermeister und die besoldeten Beigeordneten auf zwölf, die unbesoldeten Beigeordneten auf sechs Jahre. Die Wahl der besoldeten Bürgermeister und Magistrats⸗ mitglieder kann auch auf Lebenszeit erfolgen. Abg. Wintermeyer (fr. Volksp.) beantragt, daß die Wahlversammlung allein von der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung gebildet werden soll.
Abg. Cahensly (Zentr.) beantragt, die Wahl auf Lebenszeit nicht zuzulassen. 8 1 Nach kurzer Debatte, insbesondere nachdem Geheimer Regierungs⸗Rach von Trott zu Solz sich gegen die Anträge ausgesprochen hat, wird § 34 unverändert angenommen.
§ 69 enthält die Bestimmungen über die Besoldungen der Bürgermeister und Beigeordneten.
Die Abgg. Cahensly und Kircher beantragen, die Be⸗ stimmung zu streichen: Der Regierungs⸗Präsident kann ver⸗ langen, daß die zu einer zweckmäßigen “ angemesse⸗ nen Besoldungen und Entschädigungsbeträge bewilligt werden. Geheimer Regierungs⸗Rath von Trott zu Solz erklärt, daß die Regierung an dieser Bestimmung festhalten müsse, weil sie einen Theil ihres Aufsichtsrechts ausmache.
Die Abgg. von Pappenheim und von Tepper⸗Laski sprechen sich in demselben Sinne aus, während Abg. Kirsch den Antrag unterstützt.
Her Antrag wird abgelehnt, § 69 angenommen. 1
Nach § 83 kann statt eines Magistrats ein Bürgermeister mit einem Beigeordneten und zwei oder drei Schöffen gewählt werden. Die Regierungsvorlage bestimmte ferner, daß in Städten von nicht mehr als 1200 Einwohnern diese Einrich⸗ tung kraft des Gesetzes eintritt. Die Kommission hat diese letztere Bestimmung gestrichen. Abg. von Pappenheim beantragt die Wiederherstellung der Fassung der Regierungsvorlage, für die sich auch Geheimer Regierungs Rath von Trott zu Solz ausspricht, während die Abgg. Winter meyer, Dr. Enneccerus, Dr. Lotichius (nl.), Kircher un Hofmann (nl.) der Kommissionsfassung den Vorzug geben.
83 wird in der Fassung der Kommission angenommen Der Rest der Städteordnung wird ohne erheblich Debatten angenommen.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr (Landgemeindeordnung für Hessen⸗Nassau; Gesetzentwurf, betr die Reisekosten und Tagegelder der Beamten.)
Mannigfaltiges.
Dr. Fridtiof Nansen ist gestern Morgen mit seiner Gatti in Berlin eingetroffen. Auf dem Bahnhof „Friedrichstraße“ wurd er von dem schwedischen Gesandten Baron von Lagerheim und de Vorstande der Gesellschaft für Erdkunde“ begrüßt und sodann na dem Palast⸗Hotel geleitet. Die zu Ehren des berühmten Polar forschers anberaumte Festsitzung mit sich anschließendem Bankett findet heute Abend um 7 Uhr in den Räumen des Neuen Königlichen Opern theaters statt.
Der Magistrat wählte in seiner gestrigen Sitzung eine Depu tation, bestehend aus den Stadträthen Markgraff und Tourbié6, m dem Auftrage, den Nordpolforscher Dr. Fridtjof Nansen im Name der Stadt Berlin zu begrüßen. — Mit der Einrichtung von Nischen zur Aufnahme der Standbilder früherer Fürsten und Staatsmänner in der Sieges⸗Allee wird im Frühjahr der Anfang gemacht werden, und zwar zunächst auf der Strecke vom Königsplatz bis zur Charlotten⸗ burger Chaussee. Es soll dahber die nothwendige Entfernung der äußeren Baumreihe, welche sich hinter dem Promenadenwege befindet, auf Kosten der Stadt erfolgen. Die Kosten bierfür wurden auf 1080 ℳ festgesetzt. — wurde beschlossen, bei der Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung die Genehmigung zum Verkauf des städtischen Grundstücks Königstraße 1—6 (Alte Post) für 1 900 000 ℳ
nachzusuchen.
In der neuen „Urania“ (Taubenstraße) bewährt der neue wissenschaftliche Ausstattungsvortrag „Der Kampf um den Nordpol“⸗ stets dieselbe Anziehungskraft und wird deshalb die ganze nächste Woche hindurch das Repertoire beherrschen. — Das Revpertoire der alten „Uranla“ (FInvalidenstraße) lautet: Sonntag: Herr G. Witt „Ueber Himmelsphotographie“; Montag und Freitag: Herr Dr. Spies „Neue Versuche mit flüssiger Luft“; Dienstag: Herr Dr. Kronecker „Reisebilder aus Kaschmir“; Mittwoch: Herr Professor Müller „Bakterien und Serumtherapie“; Donnerstag: Herr Dr. Schwahn „Die Erscheinungen der Gletscherwelt“; Sonnabend: Herr G. Witt „Ueber den Bau des Weltsystems“. 16
Von Montag, den 5. April, ab ist die Besteigung Rathhausthurms wieder gestattet, und zwar täglich von 10 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags gegen Zahlung eines Eintritts⸗ geldes von 20 ₰ für jede Person. Eintrittskarten (nur für den Tag der Lösung gültig) sind bei dem Portier am Rathhaus⸗Portal in der Königstraße zu haben.
Beuthen i. O.S., 2. April. Zu dem Grubenunglück in der Borsig'schen „Hedwigswunsch⸗Gruhe“ bei Zabrze (s. Nr. 79 d. Bl.) berichtet „W. T. B.“ weiter: Die bereits gemeldete Explosion schlagender Wetter erfolgte gestern Vormittag auf dem Redensblick⸗Flötz im Tiefbau der Grube. Bis Mittag war durch die Aufführung eines Sperrdamms jede weitere Gefahr beseitigt. Nachmittags 3 Uhr unternahm Arnold Borsig mit seinen Begleitern die Einfahrt, um die Wetter zu untersuchen; da erfolgte eine zweite Explosion und ein Durchbruch des Dammes. Alle Eingefahrenen kamen ums Leben. Berg⸗Inspektor Scholler versuchte wiederholt, mit Rettungsmannschaften bis zur Unglücksstätte vorzudringen, wurde aber ohnmächtig zu Tage gefördert. Der vorhandene Rettungsapparat funktionierte nicht. Erst dem Berg⸗
(Hort! hört!
beeinflußt hätten, und diesen Nachweis könne man nicht erbringen.
Inspektor Kirschniok von der Nachbargrube gelang es, mit Rettungs⸗