1897 / 84 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Apr 1897 18:00:01 GMT) scan diff

bei Elementarschulbauten nicht übersteigt. Eine Beanstandung würde nur aus erheblichen Gründen erfolgen, im übrigen werden die mir erstatteten Berichte, abgesehen von besonderen Ausnahmefällen, nur dazu dienen, um den Königlichen Re⸗ gierungen Direktiven für zukünftige Fälle zu geben und die gemachten Erfahrungen bei künftiger Vertheilung des Fonds zu berücksichtigen.

Ich füge jedoch ausdrücklich hinzu, daß es sich in dieser Beziehung lediglich um einen Versuch handelt, dessen Durch⸗ führung sofort aufgegeben werden müßte, wenn es sich wider Erwarten herausstellen sollte, daß sowohl das Baubedürfniß als auch die Leistungsfähigkeit der Baupflichtigen nicht im Sinne der bisher ergangenen Vorschriften eingehend geprüft worden wäre.

Berlin, den 30. März 1897. 1 Der Minister ö der geistlichen, Unterrichts⸗ und der öffentlichen Arbeiten.

Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Bofßfe. Schultz. An sämmtliche Königliche Regierungen

Der Minister

Anlage 1. Bestimmungen über die Mitwirkung der Lokalbaubeamten bei Elementarschulbauten, zu denen Gnadenbeihilfen aus Staatsmitteln beantragt werden.

Die Lokalbaubeamten sind von Amts wegen verpflichtet, bei der Vorbereitung und Ausführung aller derjenigen Schul⸗ bauten mitzuwirken, bei denen wegen Unvermögens der zum Bau Verpflichteten Beihilfen aus der Staatskasse beantragt werden.

Diese Mitwirkung besteht

1) in der Betheiligung an den Vorarbeiten zur Fest⸗ stellung des Baubedürfnisses;

b in der Aufstellung der Vorentwürfe und Kosten⸗ überschläge nebst einer genauen Baubeschreibung;

3) in der Prüfung der ausführlichen, von den Bau⸗ verpflichteten zu beschaffenden Entwurfszeichnungen und in der Ueberwachung der in der Ausführung begriffenen sowie in der Abnahme der fertigen Bauten.

Zu 1. Die Lokalbaubeamten haben auf Erfordern der Regierung gemeinschaftlich mit den Landräthen und den Gemeindevertretern zu erwägen, in welcher Weise dem Bau⸗ bedürfniß im einzelnen Falle am zweckmäßigsten zu genügen ist, ob durch Umbau oder Erweiterung eines vorhandenen Schulhauses oder seiner Nebenanlagen, oder durch Errichtung eines Neubaues. Inwieweit dabei der Kreisphysikus oder wegen Bemessung der Wirthschaftsgebäude ein landwirthschaft⸗ licher Sachverständiger oder der Schulaufsichtsbeamte zuzuziehen ist, wird die Regierung im einzelnen Falle, eventuell auf Antrag bestimmen.

. es sich um einen Umbau oder Erweiterungsbau,

so haben die Lokalbaubeamten den Zustand des alten Gebäudes sorgfältig zu untersuchen und über den Befund ein Gutachten zu erstatten. Steht ein Neubau in Frage, so ist es Aufgabe der Lokalbaubeamten, die in Vorschlag gebrachten Bauplätze aufihre Brauchbarkeit zu untersuchen, dengeeignetsten zu bezeichnen und den 11“ für Grunderwerbs⸗ und Baukosten annähernd ab⸗ uschätzen. u 2. Die Lokalbaubeamten haben, sobald von der Re⸗ gierung das Baubedürfniß festgestellt und die Nothwendigkeit einer Staatsunterstützung anerkannt ist, die Vorentwürfe für den geplanten Umbau, Erweiterungsbau oder Neubau aufzu⸗ stellen und dazu eine genaue Baubeschreibung nebhst einem Kostenüberschlag anzufertigen. In Neubaufällen sind diese Arbeiten erst dann vorzunehmen, wenn der Erwerb eines ge⸗ eigneten Bauplatzes 8885 ist.

Die Vorentwürfe sollen in der Regel im Maßstab 1:150, die zugehörigen Lagepläne im Maßstab 1:500 gezeichnet werden. In letzteren sind die Himmelsrichtungen, die Höhen⸗ verhältnisse des Bauplatzes (in Ordinaten bezogen auf die Straßenkrone), die Nachbargrenzen und die auf Nachbargrund⸗ stücken vorhandenen Gebäunde, Düngerstätten und Abortgruben anzugeben. 1

Als Vorentwürfe für Neubauten können die in einzelnen Blättern käuflichen, vom Ministerium der geistlichen ꝛc. An⸗ elegenheiten herausgegebenen Entwurfsbeispiele vom Jahre 1899 unmittelbar benutzt oder durch Eintragung der erforder⸗ lichen Abänderungen dem gegebenen Falle angepaßt werden.

Die Baubeschreibung muß alle Angaben über Raum⸗ bedürfniß, Beschaffenheit der Baustelle, Bauart, Bauzeit und Baukosten vollständig und bestimmt enthalten.

(Vergl. das Beispiel Anlage 2.)

Diese Ausarbeitungen sind der Regierung einzureichen mit einem Begleitbericht, in welchem angegeben sein muß, ob sich in dem betreffenden oder in einem benachbarten Baukreise geeignete Kräfte für die Aufstellung des ausführlichen Entwurfs und der Kostenberechnungen finden.

Die von den Lokalbaubeamten aufgestellten Vorentwürfe, Baubeschreibungen und Kostenüberschläge werden seitens der Regierung bautechnisch und rechnerisch geprüft und festgestellt. Auf Grund dieser Unterlagen wird unter Berücksichtigung der

Leistungsfähigkeit der Bauverpflichteten die nachzusuchende Staatsbeihilfe in runder Summe ermittelt. Ueberschreitet diese Summe den Betrag von 30 000 ℳ, so unterliegen die Vorentwürfe, Baubeschreibungen und Kosten⸗ überschläge der Superrevision durch das Ministerium der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten.

Zu 3. Die Beschaffung der ausführlichen Ent⸗ wurfszeichnungen, Kostenberechnungen und Ver⸗ dingungsanschläge liegt den Bauverpflichteten ob. Die Entwurfszeichnungen müssen die Grundrisse der Fundamente und

aller Geschosse, die Ansichten des Gebäudes von allen Seiten und die erforderlichen Durchschnitte klar darstellen. In die Grund⸗ risse und Durchschnitte müssen alle Schornsteine und Lüftungs⸗ rohre, Gewölbe, die Balken⸗ und Sparrenlagen sowie Treppen genau eingezeichnet werden. Die Zeichnungen sind im Maß⸗ 8 1:100 aufzutragen und müssen alle wichtigen Maße eutlich eingeschrieben zeigen.

Die Entwurfszeichnungen werden von den Lokalbaubeamten vor Beginn der Bauausführung geprüft und endgültig fest⸗ gestellt. Bei der Prüfung ist darauf zu achten, daß die ein⸗ gereichten Entwurfszeichnungen dem Vorentwurf und der Bau⸗

beschreibung in allen Theilen entsprechen und eine solche Durch⸗ arbeitung im einzelnen erfahren haben, daß eine gute Bauausführung gesichert wird. 1 Die Prüfung der ausführlichen Kostenanschläge liegt den Lokalbaubeamten nicht ob.

Die Verdingung und Ausführung der Schul⸗

bauten, sowie die Abrechnung ist in ganzem Umfange Sache der Bauverpflichteten allein. Die Lokalbaubeamten haben jedoch, damit das Staats⸗ interesse ausreichend gewahrt wird, die Bauausführung zu überwachen und den fertigen Bau abzunehmen. Bei dieser Ueberwachung und Abnahme dienen die geprüften ausführlichen Entwurfszeichnungen und die Baubeschreibung als maßgebende Unterlagen.

Die Seeheee haben jeden Schulbau während der Aus⸗ führung mindestens dreimal zu besichtigen, und zwar soll die erste Besichtigung nach Fertigstellung des Baues bis zur Höhe des Erdgescho e die zweite nach 2g des Rohbaues, die dritte nach Fertigstellung des Ganzen, einschließlich der Neben⸗ anlagen, stattfinden. Die Bauverpflichteten haben die Vor⸗ nahme der Besichtigungen rechtzeitig bei den Lokalbaubeamten zu beantragen. Letztere 8 die Termine für die Besichti⸗

ungen an und machen den Bauverpflichteten davon vorherige

Mittheilung mit dem Anheimstellen, die betheiligten Unter⸗ nehmer zu benachrichtigen. Zu der dritten Besichtigung, mit welcher in der Regel die Abnahme des Baues verbunden sein wird, müssen stets Gemeindevertreter zugezogen werden.

Ueber die Besichtigungen haben die Lokalbaubeamten unter Benutzung von Formularen nach dem beigefügten Muster (Anlage 3) an die Regierung zu berichten, welche, falls nicht wegen mangelhafter Ausführung oder Abweichungen von dem eprüften Entwurf und der Baubeschreibung Bedenken zu er⸗ 1S sind, Abschlagszahlungen auf die den Bauverpflichteten zugesicherte Staatsbeihilfe anweist. In der Regel sollen hierbei nach der ersten Besichtigung ½⁄%, nach der zweiten Besichtigung 1„10 und nach der Abnahme der ganzen Bauanlage 4110 des zugesicherten Gesammtbetrages zur Anweisung gelangen.

Beschränkt sich die Bauausführung nur auf einen Umbau minder erheblicher Art, oder handelt es sich nur um ein Nebengebäude, eine Brunnenanlage oder dergleichen, so hat die Regierung nach Lage des einzelnen S Bestimmung zu treffen, wie die Bauaufsicht zu üben und die Auszahlung der Staatsbeihilfe zu bewirken ist.

Wenn den Bauverpflichteten zur Anfertigung der aus⸗ führlichen Entwurfszeichnungen und Kostenonschlä e keine geeigneten technischen Kräfte innerhalb des betreffenden oder eines benachbarten Baukreises zur Verfügung stehen (vergl. oben unter 2), so sind die Lokalbaubeamten verpflichtet, auch diese Ausarbeitungen ihrerseits anzufertigen.

Die Verdingung Aussührung und Abrechnung des Baues dt aber auch in solchen Fällen Sache der Bauverpflichteten allein.

Werden zu einem Schulbau außer der Gnadenbeihilfe seitens des Fiskus als Patron (Gutsherr) Baumaterialien in natura gewährt, oder wird eine entsprechende Geldvergütung für diese gezahlt, so liegt es den Lokalbaubeamten ob, die genaue Berechnung der vom Fiskus zu gewährenden Bau⸗ materialien oder der entsprechenden Geldentschädigung auf⸗ zustellen und der Regierung zur Prüfung einzureichen.

Erfolgt die Lieferung dieser Materialien in natura, so haben die Lokalbaubeamten die sachgemäße Verwendung der⸗ selben zu überwachen und nach Vollendung des Baues zu be⸗ 1üö

enn die Bauverpflichteten aus eigener Entschließung Gesuche um Staatsbeihilfen für Schulbauten an die Behörden u richten beabsichtigen und zur Begründung solcher Anträge aupläne und Kostenberechnungen nöthig haben, sind die Lokal⸗ baubeamten zur Ausarbeitung dieser Unterlagen nicht ver⸗

pflichtet.

18 Deutscher Reichstag. 8 208. Sitzung vom 7. April 1897, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. 3

Auf der Tagesordnung steht folgende, von den Sozial⸗ demokraten beantragte Resolution:

„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldthunlichst die Vor⸗ legung eines Gesetzentwurfs zu veranlassen, wodurch: 1) für Handlungsgehilfen und Lehrlinge die Arbeitszeit geregelt und eine Beschäftigung derselben in der Zeit von 8 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens im allgemeinen ausgeschlossen wird; 2) die Gewerbe⸗ inspektion auf das Handelsgewerbe ausgedehnt und die Beaufsichti⸗ gung besonderen Handels⸗Inspektoren übertragen wird.

Hiernit wird verbunden die Berathung der nachstehenden von den Abgg. Dr. Freiherr von Hertling (Zentr.) und Gen. öu Resolution: 1

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: a. in Erwägung darüber einzutreten, inwieweit und mit welcher Maßgabe die Be⸗ stimmungen der §§ 120 a bis 120 e und 134 a bis 139 b der Gewerbeordnung (Arbeiterschutzbestimmungen) unter zweckentsprechen⸗ der Anpassung an die besonderen Bedürfnisse auf das Handels⸗ gewerbe auszudehnen sind; b. thunlichst bald dem Reichstage einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“

Abg. Dietz (Soz.) weist auf die lange Arbeitszeit der Hand⸗ munhe eSite und besonders auch der Apothekergehilfen hin, die auch noch Nachtdienst und nur selten einen freien Sonntag hätten. Es sei durchaus nothwendig, die Handlungsgehilfen auch unter die Arbeiter⸗ schutzbestimmungen zu stellen, da ihre wirthschaftliche Lage vielfach die⸗ selbe sei wie die der Arbeiter.

Abg. Dr. Freiherr von Hertling: Das Handelsgesetzbuch ist an der Frage des Arbeiterschutzes nicht ganz vorübergegangen. Die Kommission ist über die Bestimmung, welche die Regierungsvorlage empfiehlt, noch etwas hinausgegangen. Meine Freunde sind der Meinung, daß es dabei nicht sein Bewenden haben könne, sondern daß noch weiter gegangen werden müsse. Die in den Berichten der Kom⸗ mission für Arbeiterstatistik niedergelegten Ziffern beweisen, daß über die Hälfte der Ladengeschäfte ihre Gehilfen 14 Stunden beschäftigen. Die daraus sich ergebenden Unzuträglichkeiten für die Gesundheit so⸗ wohl als auch für die geistige Ausbildung der Handlungsgehilfen liegen auf der Hand. Auch für die religiöse Ausbildung der Handlungs⸗ gehilfen muß etwas geschehen können. Unser Antrag geht weiter als der der Sozialdemokraten, der sich nur auf die Regelung der Arbeits⸗ zeit bezieht, während wir die ganze Arbeiterschutz⸗Gesetzgebung auf die Handlungsgehilfen angewendet wissen wollen. Für große Magazine und Waarenhäuser wird man sogar eine Arbeitsordnung vorschreiben können. Eine große Ausbeutung wird oft in den kleinsten Handels⸗ geschäften getrieben, auf Kosten der langen Arbeitsz it der Gehilfen und Lehrlinge. Wir sind auch für die Erhaltung des Mittelstandes, auch der kleinen Kaufleute; aber diese Erhaltung darf nicht geschehen auf Kosten der Gehilfen in diesen mittleren Geschäften.

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. von Woedtke: Die Resolutionen sind insofern überholt, als man seitens der Reichs⸗ verwaltung schon in Erwägung darüber eingetreten ist, wie weit Be⸗ stimmungen der Gewerbeordnung auf das Handelsgewerbe aus⸗ gedehnt werden können. Die Vorbereitungen sind von der Kommission für Arbeiterstatistik bereits getroffen. Der Reichskanzler hat Veranlassung genommen, die Sache dem preußischen Staats⸗ Ministerium zu unterbreiten; die Verhandlungen dort sind noch nicht 1 beendet, werden aber binnen kurzer Zeit zum Abschluß gelangen.

Wenn ein Eingreifen der Gesetzgebung für nothwendig gehalten wird,

so werden sich die verbündeten Regierungen dieser Aufgabe nicht ent⸗ ziehen. Gegen die Resolution des Herrn von Fnere a nichts einzuwenden. Ob ein Gesetzentwurf vorgeleat werden wird, hängt von dem Ergebnisse der Erwägungen ab. Die Resolution Dietz geht aber zu weit.

Abg. Dr. von Frege (d. kons.): Nach den Ausführungen des Regierungsvertreters könnte die Resolution als überflüssig betrachtet werden, weil die Sachen schon in Fluß sind. Trotzdem werden meine Freunde für den ersten Theil der Resolution von Hertling stimmen. Auch für die Handlungslehrlinge ist der Fortbildungsunterricht von grozer Bedeutung und muß nach Möglichkeit gefördert werden, aber ohne schablonenhafte Gesetzgebung. Denn die Ausbeutung der jungen Leute ist in Süd⸗ und Mitteldeutschland geringer als in den größeren Städten des Nordens, welche sich so schnell entwickelt haben.

Abg. Bassermann (nl.): Meine Freunde werden den sozial⸗ demokratischen Antrag ablehnen und den Antrag Hertling unter a annehmen; ein Bedürfniß für den Antrag unter b liegt aber nach den Erklärungen der verbündeten Regierungen nicht vor. Durch die von der Kommission für Arbeiterstatistik angestellten Untersu hungen ist festgestellt, daß im Handelsgewerde eine Lehrlingszüchterei im großen Maßstabe und eine übermäßige Arbeitszeit für die Gehilfen bestebt.

„Abg. Lenzman n (fr. Volksp.) erklärt sich namens seiner politischen Freunde für den Antrag von Hertling. Das Handels⸗ gesetzbuch bringe einige sozialpolitische Fortschritte, indem es eine die Gesundheit gefährdende Ausdehnung der Arbeitszeit verbiete. Es muß aber, fährt der Redner fort, die Gesetzgebung nunmehr eine feste Regelung der Arbeitszeit herbeiführen. Der Antrag Hertling soll überholt sein, weil bereits Erwägungen angestellt werden. Aber wenn Mißstände vorhanden sind, so genügen doch die Erwägungen nicht, es muß ein Gesetz vorgelegt werden. Deshalb ist das Haus vollständig berechtigt, den Antra Hertling in seinen beiden Theilen anzunehmen.

„Abg. Gamp (Rp.): Wir werden die Anträge aus denselben Gründen ablehnen, aus denen wir sie in der Kommission bekämpft und abgelehnt haben. Wir müssen erst die Ergebnisse der Er⸗ wägungen kennen lernen, von denen es abhängen wird, ob die Gesetze ia flaa⸗ werden müssen. Durch das Handelsgesetzbuch wird eine Ver⸗ esserung der Lage der Handlungsgebilfen herbeigeführt; sie sind jetzt durch das Gesetz geschützt. Man muß erst abwarten, wie die neuen Bestimmungen wirken werden. wird eine gesetzliche Vorschrift nicht nothwendig sein, denn dort ist für regelmäßige und nicht übermäßige Arbeitszeit mit den nöthigen Pausen gesorgt, abgesehen von der Zeit der Geschäftshäufung zu Weih⸗ nachten ꝛc. Eine vierzehnstündige Anwesenheit in einem Geschäft, wenn für genügende Sitzgelegenheit gesorgt ist und die nöthigen

ausen gewährt werden, ist noch keine übermäßige Anstrengung. Wenn diese aber darin erblickt werden sollte, so genügt die Vorschrift des § 61 des Handelsgesetzbuchs.

Abg. Rösicke (b. k. F.): Ich wundere mich, daß die Sozial⸗

demokraten diesmal so genügsam sind, daß sie nur eine zehnstündige Arbeitsruhe vorgeschlagen haben. Beim Handelsgewerbe ist eine solche schematische Regelung der Sache nicht möglich, weil die Arbeitszeit sich nicht nach der Produktion, sondern nach den Bedürfnissen des Konsums regelt. Die Einführung einer Arbeitsordnung und auch einer gewissen Inspektion ist nothwendig; die Hamburger Rheder haben ja auch ihrerseits eine solche Inspektion für Hamburg vorgeschlagen. Ich werde auch für den Antrag von Hertling unter b stimmen. Abg. Singer (Soz.): Unser Antrag ist durchaus nicht so be⸗ scheiden. Wir halten an dem Achtstundentag grundsätzlich fest und machen auch für das Handelsgewerbe keine Ausnahme davon. Unser Antrag verlangt nicht eine Regelung der Arbeitszeit, sondern der Ruhe⸗ zeit. Wenn unser Antrag abgelehnt werden sollte, so werden wir den Antrag von Hertling stimmen.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Das Zentrum ist mit seinem Antrag allerdings etwas später fertig geworden als die Sozialdemokraten, es

ist aber dabei auch gründlicher vorgegangen; denn der sozialdemokratische Antrag verlangt nur eine Regelung der Arbeitszeit, läßt aber die

anderen Fragen außer Betracht.

Damit schließt die Diskussion. Unter Ablehnung der An träge der Sozialdemokraten gegen die Stimmen der letzteren wird der Antrag von Hertling unter a gegen die Stimme des Abg. Freiherrn von Stumm (Rp.), der Antrag unter p gegen die Stimmen der Konservativen angenommen.

Die zum Handelsgesetzbuch eingegangenen Petitionen

werden für erledigt erklärt.

Schluß 3 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, den 27. April, 1 Uhr. (Erste Lesung des Nachtrags⸗Etats, Rech⸗ nungsvorlage und Auswanderungsgeset.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 67. Sitzung vom 7. April 1897.

v den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet worden.

Auf der Tagesordnungsteht die Berathung von Petitionen.

Die Petition von Oberlehrern an der Albinusschule in Lauenburg um Einführung des Dienstalters⸗Etats an dieser Schule wird der Regierung als Material überwiesen.

Die Petition des Zeichenlehrers Unger in Berlin um anderweitige Festsetzung seines Befoldungs⸗Dienstalters beantragt die Unterrichts⸗ kommission der Regierung als Material zu überweisen.

Abg. Dr. Kropatscheck (kons.) kritisiert die Beamtenbesoldungs⸗ Vorlage und meint, daß die Zeichenlehrer als qualifizierte Lehrer besser gestellt werden müßten als die übrigen seminaristisch gebildeten Lehrer. Er will aber um das Prinzip der Festsetzung dieser Besoldung nicht streiten und empfiehlt nur in diesem einen Fall die Berücksichtigung der Petition, da dieser Lehrer sich durch eigene Anstrengungen weiter gebildet habe.

Abg. Dr. Sattler bedauert, daß der Vorredner nicht an der Besoldungsvorlage in der Kommission mitgearbeitet habe, sonst hätte

sie vielleicht anders gestaltet werden können.

Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrage.

Die Petition des Provinzial⸗Ausschusses der Pro⸗ vinz Sachsen, betreffend die Entlastung der kommunal⸗ ständischen Irrenanstalten von der Verpflichtung 18 Aufnahme geisteskranker Verbrecher, beantragt

““ der Regierung zur Erwägung zu über⸗ weisen.

Abg. von Voß (fr. kons.) weist auf die Verhandlungen des Herrenhauses über dieselbe Petition hin und beantragt, die Petition der Regierung zur Berücksichꝛigung zu überweisen, um einen überein⸗ stimmenden Beschluß beider Häuser des Landtages herbeizuführen. Die Frage sei eine außerordentlich schwierige. Die irren Verbrecher seien früher als Verbrecher behandelt worden, jetzt lediglich als Kranke. In der Irrenanstalt Nietleben seien 163 Männer, d. h. 27 % der Gesammtzahl der Insassen, welche mit dem Strafgesetzbuch in Kon⸗ flikt gekommen seien, darunter 113 Mörder, 4 Todtschläger, 15 wegen Unsittlichkeitsverbrechen, 31 wegen schwerer Eigenthumsverbrechen Be⸗ strafte. Das sei für die Anstalt eine überaus unangenehme Be⸗ lastung. Private wollten ihre kranken Angehörigen nicht in die An⸗

stalt bringen, um sie nicht mit diesen Menschen zusammenkommen

zu lassen.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Philipsborn bemerkt, daß über die Petition in der Kommission sehr eingehend verhandelt worden sei, und bittet, dem Kommifsionsantrage gemäß zu beschließen.

6 veg Dr. Langerhans: Diesen Beschluß haben wir schon recht oft gefaßt,

Aufnahme von irren Verbrechern wird naturgemäß die Behandlung aller Kranken in der Anstalt eine ganz andere; ein Theil der sonstigen

8ö“

Für die kaufmännischen Großbetriebe

Fabriken

ohne daß die Regierung etwas gethan hat. Durch die

ibeit fällt auch für die übrigen Kranken fort, die Wärter sind vas fästn anders sein als sonst. Die irren Verbrecher neigen zu Gewaltthätigkeiten. Es ist durchaus nöthig, daß die Verbrecher in besonderen Anstalten untergebracht werden. Wir haben schon so oft die Petition der Regierung überwiesen und dürfen uns von dieser nicht wieder abspeisen lassen. Ich empfehle die Ueberweisung der Petition zur Berücksichtigung. 1

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schwierigkeiten an, welche aus der Unterbringung der irren Verbrecher in den Anstalten entstehen, bezweifelt aber, daß der Weg, den die Petition vorschlage, zum Ziele führen werde. Es handle sich nicht allein um bestrafte Verbrecher, sondern auch um solche Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden. Wenn die Petition nur zur Er⸗ wägung überwiesen werde, werde die Medizinalverwaltung mit dem⸗ selben Eifer die Sache weiter prüfen. 1

Abg. Kirsch (Zentr.) empfiehlt die Ueberweisung der Petition zur Erwägung, da die Sache noch nicht genügend geklärt sei.

Abg. von Voß: Die Sache spielt schon seit 12 Jahren und wird seit 12 Jahren immer bei der Regierung erwogen; wir müssen desbalb einen etwas stärkeren Druck ausüben und die Petition zur Berücksichtigung überweisen.

Abg. Dr. Langerhans: Die Regierung muß endlich einmal mit Versuchen vorgehen und wenigstens einen Theil der Uebelstände zu beseitigen streben. Wir können nicht nochmals 12 Jahre lang auf die Erledigung der Sache warten. 8

Das Haus beschließt die Ueberweisung zur Erwägung.

Mehrere Petitionen um Abstandnahme von der Rück⸗ zahlung der Grundsteuer⸗Entschädigungen werden der Re⸗ gierung als Material überwiesen. . b

Ueber die Petition des Schneidermeisters Knoop in Frankfurt am Main um Aufhebung einiger das allgemeine Kommunalwahlrecht einschränkenden Bestimmungen des Gemeindeverfassungsgesetzes für die Stadt Frankfurt a. M. und über die Petition des Bürgervorstehers Dankers in Stade u. Gen. um Abänderung mehrerer Paragraphen der Städteordnung für die Provinz Hannover geht das Haus zur Tagesordnung über.

Die Petition der Lehrerwittwe Stauß in Langendreer um Er⸗ höbung der ihr bisher an Stelle eines Wittwengeldes gewährten jährlichen Unterstützung von 75 bis auf 250 wird der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen mit dem Ersuchen, Auskunft darüber zu geben, ob noch andere ähnliche Fälle, wie der vorliegende, zur amt⸗ lichen Kenntniß gelangt sinind.

Die Petition des Lehrers Kaleschke in Insterburg um gesetz⸗ liche Regelung der Besoldungsverhältnisse der Lehrer an 11“ wird der Regierung zur Berücksichtigung über⸗ wiesen.

Die Unterrichtskommission heantragt weiter, die Petition des Hof⸗ besitzers Steinhauer in Obermühle bei Köslin um anderweite Ver⸗ theilung der Schulunterhaltungslasten zwischen Schul⸗ bezirk und Landgemeinde, soweit sie die gesetzliche Regelung der Schulunterhaltungspflicht fordert, durch die Resolution des Hauses vom 2. Februar 1897 bei Erledigung des Lebrerbesoldungsgesetzes für erledigt zu erklären, im übrigen aber über die Petition zur Tages⸗ ordnung überzugehen.

Das Wort erhält Abg. Rickert (Lachen und Rufe rechts: Aha, Nordost !): Es ist doch merkwürdig, wie die Herren, die so vornehm sein wollen, nicht die gewöhnlichsten Anstandsregeln dem politischen Gegner gegenüber wahrnehmen und schon lachen, ehe man gesprochen hat! Lachen Sie immerzu, soviel Sie wollen, es ist Ihnen nur unangenehm, daß ich rede. Der Beschluß vom 2. Februar forderte die Regelung der Schulunterhaltungspflicht im Rahmen eines allgemeinen Volksschulgesetzes. Dies entspricht nicht unseren Anschauungen; dadurch kann die Sache nur verzögert werden, wir wünschen die Regelung der Schulunterhaltungspflicht schon vor Erlaß eines solchen Gesetzes, dessen Zustandekommen fraglich ist. Ich beantrage deshalb: die Petition, insoweit sie eine baldige gesetzliche Regelung der Schulunterhaltungspflicht fordert, der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

AUnter Ablehnung des Antrages Rickert beschließt das Haus nach dem Antrage der Kommission.

Eine Reihe von Petitionen lokalen oder persönlichen Inhalts werden ohne Debatte erledigt.

Schluß nach 2 ½ Uhr 12 Uhr. (Petitionen)

Förster erkennt die

Nächste Sitzung Donnerstag

Statistik und Volkswirthschaft.

Aus dem Jahresbericht der Königlich bayerischen Fabriken⸗ und Gewerbe⸗Inspektoren für das Jahr 1896.

Der kürzlich erschienene Jahresbericht der Königlich bayerischen Fabriken⸗ und Gewerbe⸗Inspektoren für das Jahr 1896 bietet wiederum beachtenswerthes Material zur Beurtheilung der Entwickelung der gewerblichen Arbeiterverhältnisse, das um so werthvoller ist, als auch die Kleingewerbe in ihm eine verhältnißmäßig weitgehende Berück⸗ sichtigung gefunden haben.

Von den etwa 530 000 in Industrie und Handwerk haupt⸗ beruflich beschäftigten Gesellen, Lehrlingen und Hilfsarbeitern, von denen ca. 17 % weiblichen Geschlechts waren, arbeiteten im Berichts⸗ jahre in den zur Zeit der Aufsicht unterstellten Anlagen 364 366 Arbeiter, darunter 73 014 weibliche. Wenn die Gewerbeaufsicht so⸗ nach bisher nur einen Theil der gewerblichen Arbeiterschaft umfaßt, so rührt dies nach dem einleitenden Bericht daher, daß mit Rücksicht auf die Zahl der Aufsichtsbeamten nicht das gesammte „Handwerk“ in die Inspektion einbezogen werden konnte, sondern in der Hauptsache nur die mit Motoren oder mit mehr als 5 Gehilfen arbeitenden Hand⸗ werksbetriebe. Im Berichtsjahr waren 7505 (im Vorjahr 7272) und 29 959 (27 085) Handwerksbetriebe der Auf⸗

cht unterstellt. Revidiert wurden 6593 Betriebe in zusammen 6779 Revisionen.

Von 100 der Aussicht unterstellten Betrieben wurden inspiziert: Handwerks⸗ Betriebe mit über b betriebee 5 Gehilfen

1896 145,5 9,8 41,1 G

1895 42,3 17 34,3 8

1896. 40,7 11,7 32,7 Der Bericht weist darauf hin, daß trotz der von Jahr zu Jahr stei⸗ genden Anzahl von Revisionen der Prozentsatz der inspizierten Fa⸗ briken und größeren Betriebe seit 1894 einen stetigen Rück⸗ gang zeigt, herrührend von dem auf die Kleinbetriebe des Handwerts entfallenden stärkeren Revitionsantheile. Lege man die Zahl der Revisionen von 1896 zu Grunde, so käme durch⸗ schnittlich eine Fabrik alle 2 ½ Jahr, ein Handwerksbetrieb alle 8 bis 9 Jahre und ein Betrieb mit mehr als 5 Gehilfen alle 3 Jahre zur Revision. Allerdings ist im Berichtsjahr das Aufsichtspersonal um fünf Assistenten vermehrt wor⸗ den, sodaß jetzt mir Ausnahme von Niederbayern und Oberpfalz, wo noch keine Hilfsarbeiter, und Oberbayern, wo deren zwei vorhanden sind, jeder Bezirk außer dem Inspektor einen Assistenten hat. Bei diesem Stand der Verhältnisse erachtet der Bericht eine vermehrte Revi⸗ sionsthätigkeit der Ortspolizeibehörden für nothwendig. Eine Besserung in dieser Hinsicht sei indeß meist nur in einzelnen größeren Städten wahrnehmbar, im großen Ganzen lasse die Mit⸗ wirkung der Ortspolizei „in dem Maße mehr zu wänschen übrig, als die Arbeiterschutzbestimmungen zahlreicher und komplizierter“ würden.

Die Stellung der ““ zu den Arbeit⸗ gebern war auch im Berichtsjahre eine vorwiegend befriedigende, die Beziehungen zur Arbeiterschaft haben sich weiter gebessert.

Die wirtoschaftliche Lage der Industrie war eine zgünstige. Auch das Handwerk scheint von dem wirthschaftlichen

Aufschwung nicht unberührt geblieben zu sein, wenigstens ist die Zabl

der Betriebe mit mehr als 5 Hilfskräften in den Jahren 1894/96

gestiegen. list die Haus⸗

8

industrie, bezüglich deren u. a. aus Niederbayern, der pfal und Unterfranken eingehendere Erhebungen vorliegen, eine lebhafte Thätig⸗ keit auf, ja sie gewann sogar manchmal an Ausdehnung, weil, wie der Bericht sagt, mitunter lieber die Zahl der Hausindustriellen ver⸗ mehrt, als eine Erweiterung der Fereansages vorgenommen wird. Die Gesammtarbeiterzahl ist in den beaufsichtigten Betrieben „beträchtlich“ gestiegen, aber leider nur für die Fabriken ist die Zu⸗ nahme ziffermäßig nachweisbar. Folgende Uebersicht giebt ein Bild hiervon. Es waren beschäftigt in den Fabriken nachstehender Gruppen: 8 u⸗ oder Abnahme +, —) 4,9 %

v“ Steine, Erden ꝛc. . Metallverarbeitung Maschinen ꝛc... Chemische Industrie. Feitt W Textilindustrie.. A und Leder.

6 5 2 9 5

—,——

22 360 26 562 10 754

olz⸗ und Schnitzstoffe.. Nahrungsmittel c.... Bekleidung und Reinigung Polygraphische Gewerbe. 7 719 Sonstige Industriezweige. 1 582 8

Die Gesammtarbeiterzahl weist gegen das Vorjahr eine Zunahme von 5,1 % auf. Dabei hat sich in augenfälliger Weise die Zahl der jugendlichen Arbeiter vermehrt, nämlich um 12,2 %, während die der erwachsenen männlichen Arbeiter nur um 4,7 %, die der er⸗ wachsenen weiblichen um 4,0 % zugenommen hat. Der Bericht be⸗ merkt dazu: „Man wird nicht fehlgehen, wenn man diese zum theil unverhältnißmäßige Vermehrung der sogenannten geschützten Personen mit dem ungenügenden Vollzuge der Schutzbestimmungen in Ver⸗ bindung bringt.’ Die Zahl der Anlagen, in denen Uebertretungen derselben ermittelt worden sind, ist erheblich gestiegen, dagegen sind keine Anzeichen dafür wahrgenommen worden, „daß sich die Kinder⸗ und Frauenarbeit wesentlich neue E’S erobert hätte.“

Die Arbeitszeit der weihlichen Arbeiter hat eher ab⸗ als zugenommen und bleibt bereits vielfach hinter der zulässigen Maximal⸗ dauer zurück. Lange Arbeitszeiten kommen im Handwerk und in der Hausindustrie vor, nicht nur für weibliche, sondern auch für jugendliche Arbeiter. Die Arbeitszeit der männlichen Arbeiter beträgt nach wie vor in den Fabriken vorwiegend 10 bis 11 Stunden, im Handwerk 11 bis 12 Stunden.

Zu Klagen giebt dem Berichterstatter in der Einleitung nament⸗ lich die Zunahme der Betriebsunfälle Veranlassung. Die Zahl ist gegen das Vorjahr von 6201 auf 7080 Unfallanzeigen ge⸗ stiegen. Viele Verfehlungen, viele Unterlassungen, oft auch der ein⸗ fachsten und billigsten Schutzvorkehrungen, seien nicht nur im Hand⸗ werk, sondern auch in häufig visitierten Fabrikbetrieben immer noch zu beklagen. In gewerbehygienischer Beziehung ist ein Ein⸗ greifen der Aufsichtsbeamten in fast doppelt so vielen Fällen erfolgt, als im Vorjahre (1071 gegen 542).

Bezüglich der Le Frbsbe sind wesentliche und durchgreifende Veränderungen nicht festgestellt worden. Das Einkommen der Arbeiter dürfte sich insofern vergrößert haben, als mehr Ueber⸗ stunden gemacht und infolge der reichlicheren Arbeitsgelegenheit durch⸗ schnittlich mehr Personen beschäftigt worden seien. Dabei sind die Lebensmittelpreise im wesentlichen unverändert geblieben. Die Wohnungszustände sollen häufig noch „mißliche“ sein; dabei macht aber die Herstellung von Arbeiterwohnungen durch die Betriebs⸗ unternehmer „beständig Fortschritte; und sucht man die Gründung genossenschaftlicher Bauvereine zu fördern. Daß trotzdem die „Arbeiter⸗ wohnungsfrage für sämmtliche hier zur Mitwirkung berufenen Faktoren“ noch ein recht dankbares Arbeitsfeld biete, ist dem Bericht⸗ erstatter sicher zu glauben.

Bezüglich der „geistig⸗sittlichen Entwickelung“ der Arbeiter⸗ bevölkerung bemerkt der Berichterstatter, daß die wachsenden Ansprüche an die Leistungsfähigkeit von Industrie und Gewerbe, sowie die Schwierigkeiten, welche sich heute mehr als je der Existenzsicherung entgegenstellten, auch eine „sorgfältigere und vielseitigere Erziehung des Arbeiters“ verlangten. Interessiert dieses Urtheil schon gegenüber der vielfach gehörten Behauptung, daß die moderne Produktionsweise die sog. gelernte Arbeit immer mehr zu beseitigen drohe, so ist die Fest⸗ stellung nicht minder erfreulich, ß namentlich seitens der größeren Fabriken diesem Bedürfniß nach besserer Ausbildung der Arbeiter Rech⸗ nung getragen wird, unter anderem dadurch, daß sie mehrfach durch Stipendien und dgl. die Weiterbildung tüchtiger und begabter junger Leute aus dem Arbeiterstande begünstigen. Auch der Bildungsbestrebungen der Arbeiter im allgemeinen“ wird lobend gedacht. Als ein Beweis für die Werthschätzung des Familienlebens, bezw. für die Erkenntniß der Unverträglichkeit der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen „mit den Pflichten einer Hausfrau und Mutter“ wird hervorgehoben, daß sich die verheiratheten Arbeiterinnen in der unlterfränkischen Zigarren⸗ industrie lieber hausindustriell als in der Fabrik beschäftigen wollen, nur um neben der Erwerbsarbeit wenigstens einigermaßen der Pflege ihrer Kinder und der Besorgung des Haushalts gerecht zu werden.

Ohne auf die vielen höchst beachtenswerthen Details in den Be⸗ richten über die Verhältnisse in den einzelnen Bezirken hier einzu⸗ sehen sei noch durch einige kurze Mittheilungen auf die nament⸗ lich auch das Kleingewerbe berührenden Ergebnisse der im Berichts⸗ jahre von den Aufsichtsbeamten vorgenommenen besonderen Er⸗ hebungen über Arbeitszeit, Arbeitslohn und Lehrlings⸗ wesen in Schlossereien und Buchdruckereien hingewiesen. Wir beschränken uns dabei auf das Lehrlingswesen.

Die Zahl der Lehrlinge in den Schlossereibetrieben, auf welche sich die Erhebungen erstreckten, betrug ein Dritttheil aller Ar⸗ beiter, so daß im Gesammtdurchschnitt die Lehrlingszahl nicht übermäßig genannt werden kann. Mißverhältnisse kommen aber in den einzelnen Betrieben vielfach vor: bis 8 Lehrlinge ohne Gesellen. Die Lehrzeit be⸗ trägt meist 3 Jahre, schwankt zwischen 2 und 4 Jahren und dauert dann länger, wenn kein Lehrgeld gezahlt wird. Die Lehrgeldzahlung findet häufig statt, namentlich wo der h beim Meister Ver⸗ pflegung erhält, sowie überhaupt auf dem Lande. Der Betrag schwankt von 30 bis 400 ℳ. Lohn erhalten die Lehr⸗ linge in der Regel nicht, zuweilen ein sog. Taschengeld von 0,50 bis 3 für die Woche. Schriftliche Lehrverträge kommen in den Handwerksbetrieben häufiger vor als in Fabriken, auch wird im Handwerk mehr auf die geistige und sittliche Ausbildung der Lehrlinge gehalten. Innungen und Gewerbevereine üben durch Aus⸗ stellung von Lehrlingsarbeiten, Lehrlingsprüfungen und Prämiierungen einen günstigen Einfluß aus. Der Berichterstatter bemerkt aber zum Schluß: „Im allgemeinen sind keine Fortschritte in der Lehrlings⸗ ausbildung wahrnehmbar.“

In den Buchdruckereien ist, soweit sie der Tarifgemeinschaft angehören, die Lehrlingszahl durch den deutschen Buchdruckertarif geregelt. In den übrigen Betrieben findet sich vielfach eine stärkere Lehrlingszahl. Die Lehrzeit schwankt zwischen 3 und 4 ½ Jahren. Lehr⸗ verträge Is häufiger als in den Schlossereien, Lehrgeld ist selten. Dagegen bildet die Zahlung eines kleinen Wochenlohns, 1 bis 6 ℳ, die Regel. Fortschritte in der fachlichen Ausbildung sind nach dem Bericht auch hier nicht wahrgenommen worden.

Uhen

as Rei Börsengesetz vom 22. Juni 96 mi Ausführungsbestimmungen und der Makler⸗Ordnung sowie der neuen für Berlin, unter eingehender Berücksichtigung der

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Börsenordnungen für Frankfurt a. M. und Hamburg erläutert von Dr. Hans Hoffmann, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Preis 4 Berlin, Haude u. Spener'sche Buchhandlung (F. Weidling). 1897. Mit und ohne Kommentar ist das Börsengesetz bereits in mehreren Ausgaben erschienen. Das vorliegende Buch hat den Vorzug einer sorgfältigen und sachverständigen Kommentierung aller einzelnen

31887,2 Bestimmungen. Der Verfasser hbat die Ergebnisse der isherigen geschäftlichen Praxis unter dem neuen Gesetz berücksichtiat und verarbeitet, auch die umfangreiche olemik in der Tages⸗ und Fachpresse für und gegen die Bestimmungen des Gesetzes beachtet, namentlich die Einwendungen aus Geschäftskreisen einer Prüfung unterzogen und vom jaristischen Standpunkte eingehend be⸗ gutachtet. Aus der v3. für die Praxis geschrieben, ist das Buch auch deshalb für die Geschäftswelt werthvoll, weil darin nicht nur die gesammten Ausführungsbestimmungen, sondern auch die Börsenordnungen von Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg Aufnahme gefunden haben. Für die praktische Brauchbarkeit des Werks kommt ferner in Betracht, daß bei jedem Gesetzesparagraphen die einschlägigen Be⸗ stimmungen der Ausführungsgesetze und der Börsenerdnungen von

Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg übersichtlich zusammengestellt 8

und sodann mit den eigenen erläuternden oder kritischen Bemerkungen des Verfassers versehen sind, so daß alles Zusammengehörige stets an einer Stelle zusammengetragen ist. Ein sehr ausführliches Sach⸗ register erleichtert die Benutzung des Buches.

Gruchot's Beiträge zur Erläuterung des deutschen

Rechts, herausgegeben von Dr. Rassow, Reichsgerichts⸗Rath, Dr. Küntzel, Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident, und Dr. Eccius, Ober⸗ Landesgerichts⸗Präsident. VI. Folge, 1. Jahrgang, Heft 2/3. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Das vorliegende Doppelheft enthält folgende Abhandlungen: „Bemerkungen zur Ordnung der versteigerung im Entwurf eines Reichsgesetzes über die wangs⸗ versteigerung und Zwangsverwaltung“ von Dr. M. E. Eccius; „Die privatrechtlichen Peziehungen der Armenverbände zu dem Unterstützten und zu dritten Personen nach Reichsrecht und preußischem Recht“ von Landrichter Dr. Schaefer in Hamburg (Fortsetzung und Schluß) „Die Vertretungspflicht des Verkäufers für Grunds

Auslegung der §§ 175 bis 184 I. 11 A. L.⸗R.)“ Präsidenten des Ober⸗Landeskulturgerichts in Berlin; „Die Rechts⸗ verhältnisse bezüglich des Altentheils nach dem Bürgerlichen Gesetz buch“ von Notar a. D. Dr. Eugen Josef in Freiburg i. Breisgau „Das Reichsrayongesetz vom 21. Dezember 1871 in seiner Bebdeutun für die Hypotheken⸗ und Grundschuldgläubiger nach Landes⸗ un Reichsrecht“ von Amtsrichter Feldhahn in Regenwalde; „Zur Lehr von den Löschungsklagen aus dem Gesetze zum Schutze der Waaren bezeichnungen“ von Dr. jur. Biberfeld in Berlin; „Sind Maschine aesge19 es vom Gebrauchsmusterschutz?“ von Ober⸗Landesgerichts Rath Rudorff in Hamburg; einer gemäß § 702 Nr. 5 der Zivilprozeßordnung errichteten Urkunde gegen den Singnlarsuccessor des ursprünglichen Schuldners ertheil werden?“ von Justiz⸗Rath Dr. Martinius in Erfurt. An diese Ab

ückslasten (zur von Rintelen, b

„Darf die Vollstreckungsklausel unter

handlungen schließen sich zahlreiche Entscheidungen des Reichsgerichts

mit ausführlichen Begründungen und literarische Anzeigen an.

Von dem Prachtwerk „Deutsche Helden aus der Zeit Kaiser Wilhelm's des Großen, Ernstes und Heiteres aus der vater⸗ ländischen Geschichte 1797 1897“ von Hans Kraemer (Berlin W Verlagshaus Bong u. Co.), liegt die zweite Lieferung vor, die no mehr als ihre Vorgängerin den durchaus eigenartigen Charakter de interessanten Werks zum Ausdruck bringt. In Wort und Bild werde darin die Thaten der deutschen Helden geschildert, die den Grundstei zu dem stolzen Bau legten, den Wilhelm I. und seine Paladin vollendeten, ebenso die weise Führung der Feldherren und die todesmuthige Kühnheit der Tapferen aus dem Jahren der Befreiung vom Joche des korsischen Die Glanzpunkte des zweiten Heftes bilden die vorzüglichen Reproduktionen des bisher wenig bekannten, ergreifenden Bildes vo Adolf Menzel „Victoria!“, einer im Jahre 1836 entstandenen, groß artigen Darstellung des Abends nach der Völkerschlacht, und ackenden, farbenreichen Zimmer'schen Gemäldes „Scharnhorst's letzt ttaque bei Großgörschen“. Während der fesselnde und belehrend Text die Ereignisse des Jahres 1813 bis zur Flucht Napoleo schildert, geben die zahlreichen Bilder, Karikaturen und Faksimile darunter ein noch nicht veröffentlichter Brief des Turnvaters Jah ein charakteristisches Bild der ruhmvollen Zeit der Befreiungskriege Die Königin Hortense von Holland. Nach Aeuße rungen ihrer Zeitgenossen von Joseph Turquan. Uebertragen un bearbeitet von Oscar Marschall von Bieberstein. Zwei Bände z je 15 Bogen, 8⁰. Leipzig 1897, Verlag von Heinrich Schmidt u. Car Günther. Pr. pro Band 3 60 (geb. je 4 % 60 4). Um eine rei menschlich aufgefaßte Illustration großer geschichtlicher Persönlichkeite zu erhalten, wünscht der Geschichtsfreund sich auch über das Priv leben derselben zu unterrichten und namentlich die ÜUrtheile der Zeit genossen zu hören und zu vergleichen. Er will die Wahrheit wissen will die Gestalt befreit sehen von dem Nimbus, mit dem höfisch Etiquette und andere Rücksichten sie umgeben. Wahrheitsliebe läßt es nicht zu, hier zu übertünchen, dort zu ver schönen, oder hier zu verringern, dort hinzuzuthun. Der Verfasser wa in diesem Sinne bemüht, bei seiner Schilderung der Königin Hortense, der Mutter Napoleon'’s III., ein auf Grund der überlieferten Berichte und Aeußerungen Mitlebender gezeichnetes treues Lebens⸗ und C harakterbild herzustellen, welches, gleich den anderen Werken des Verlages aus der Zeit des ersten Napoleon, auch über den Kreis der Fachhistoriker hinaus Interesse erwecken dürfte.

Von dem bereits erwaͤhnten illustrierten Werke „Die Haupt⸗ städte der Welt“⸗ (Schlesische Buchdruckerei, Kunst⸗ und Verlags⸗ anstalt von S. Schottlaender. Breolau) liegt jetzt die 6. Lieferung vor. Dieselbe enthält den Schluß der Schilderung von Stockholm, die Beschreibung Kopenhagens von A. Michel und den Beginn der Schilderung Brüssels von Camille Lemonnier. Das Heft ist mit zahlreichen Textbildern und zwei großen Tafeln geschmückt, welche „Thiergartenbilder“ (Stockholm) und den „Kungsträdgaͤrden“ (Königs⸗ garten in Kopenhagen) veranschaulichen. Der Preis des Hefts betraͤgt nur 50 ₰, das vollständige Werk wird 10 kosten.

Das neueste Halbmonatsheft (Nr. 7, 21. Jahrgangs) vom 1. April 1897 der‚„Monatsschriftfür deutsche Beamte* (Alleiniges Organ des Verbandes deutscher Beamtenvereine; Herausgeber: Fr. Caspar, Kaiserlicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragender Rath im Reichsamt des Innern, Berlin; Haupt⸗Geschäftsstelle in Grünberg in Schlesien; Preis für das Vierteljahr 1 50 ₰) enthält u. a. folgende Abhandlungen und Nachrichten über Fragen des Be⸗ amtenthums: Die Postbeamten⸗Laufbahn; Nachtrag zum Normal⸗Etat über die Besoldungen der Leiter und Lehrer an höheren Unterrichts⸗ anstalten; Gehälter der Landrichter bei dem gemeinschaftlichen Land⸗ gericht in Meiningen; Charakterverleihungen an Kreissekretäre; Ge⸗ haltsordnung für die württembergischen Beamten; Parlamentarische 8 Reisekosten und Tagegelder der preußischen Staate eamten.

1“ 1 Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 14 vom 7. April. G

Pest.

Britisch⸗Ostindien. In der Stadt Bombay sind, der „Bombay Government Gazette“ zufolge, in den 4 Wochen vom 10. Februar bis 9. März 845, 778, 692 und 590 Todesfälle infolge der Seuche gezählt worden. Einer Mittheilung vom 6. März zufolge hat die Krankheit in Poona zugenommen. Aus dem Punjab wurden weitere Erkrankungen gemeldet, und auch im Innern von Sind sollen einzelne Pestfalle bis nach Sukkur hin vor⸗ gekommen sein.

Cholera.

Frankreich. Zufolge dem „Bulletin hebdomad. de statist. municipale“ ist zu Paris in dem Stadtviertel Saint⸗Lambert laut krankenhausärztlicher Meldung eine Cholera⸗Erkrankung in der Woche vom 21. bis 27. März festgestellt worden. 1

Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. Vom 21. bis 27. Februar ind 101 Personen an der Cholera, 6 an Pocken und 175 an

iebern gestorben.

Die geschichtliche