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an, daß der Staat seine Abmachungen mit der katbolischen
Kirche nicht gehalten habe. Die Beamten der evan eellischen Konsistorien erhielten bedeutend mehr als die Beamten der katbolischen Bisthümer und Institute. Er bitte daher um Annahme des Antrages. 1 Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa kkons—.): Wenn meine Freunde auch mit einer Erhöhung der Gehälter der Geistlichen sympathisieren, so können wir doch den Antrag so, wie er gestellt ist, nicht annehmen. Die Gehälter der höheren katholischen Geisflichen Bischöfe ꝛc. sind sehr hoch. In einigen Fällen mag ja bei den Dongeistlichen ein Bedürfniß nach Erhöhung vorhanden sein. Besondere Härten sind aber auch bisher ausgeglichen worden. Angesichts der vorhandenen Nebeneinkünfte liegt ein allgemeines Bedürfniß für eine Aufbesserung der höheren Geist⸗ lichen nicht vor. Der Antrag ist besonders desbalb bedenklich, weil er in die rechtlich anderweitig fixierte Leistung des Staats eingreift. Wir stimmen der Regierung in der Ausführung der Blulle De salute animarum vollkommen zu. Die Kurie hat bisher keine Anträge gestellt auf Aenderung der Ausführung der Bulle. Die Regierung wollte auf Grund dieser Bulle etwas über den Wechsel der Zeiten hinausgehendes Bestimmtes gewähren, aber von einem variablen Faktor kann nicht die Rede sein. Wenn bestimmte Anträge von seiten der Bischöfe gestellt werden, kann man ja auf Einzelheiten eingehen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:
Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. von Heydebrand hat mir im wesentlichen die Antwort auf den gestellten Antrag bereits abgenommen, und ich kann eigentlich wohl jedes Wort, was er hier gesagt hat, vom Standpunkt der Regierung aus unterschreiben.
Der Herr Abg. Dr. Porsch hatte den Antrag anfangs zu be⸗ gründen gesucht, unter Abstandnahme von einer Erörterung der Frage, ob die Dotation der katholischen Kirche auf Grund der Bulle De salute animarum geschlossen sei oder nicht. Meine Herren, ich wiederhole, was eben auch hervorgehoben ist, daß im einzelnen Falle, wo ein dringendes Bedürfniß hervorgetreten ist, auch der Staat bei solchen Gehältern, wie sie hier in Frage stehen, dadurch geholfen hat, daß er aus seinen Mitteln Beihilfe leistete. Das ist von je für zu⸗ lässig erachtet worden; natürlich immer auf Grund des Bedürfnisses.
Nun hat der Herr Abg. Dr. Porsch das Bedürfniß allgemein zu begründen gesucht und hat gemeint, das dadurch thun zu können, daß er für die einzelnen Domherrnstellen, für die einzelnen Domkapitel die staatlichen Zahlungen, die in der Bulle vereinbart sind, hier an⸗ gegeben hat. Ich muß zugeben, daß diese nach dem heutigen Geld⸗ werthe nicht gerade sehr hoch aussehen. Aber darauf kommt cs ja garnicht an. Wenn die Bulle eine geschlossene Dotation herbei⸗ geführt hat, so kann für uns nur die Frage dahin gehen, ob in einem einzelnen Falle ein wirklicher Nothstand, ein wirkliches Bedürfniß, das zu staatlicher Hilfe Veranlassung giebt, vorliegt. Dieses Bedürfniß läßt sich aber nicht bemessen nach den staatlichen Zahlungen, die geleistet werden, sondern es läßt sich nur bemessen nach dem Gesammteinkommen, das der betreffende Domherr oder Domvikar oder Beamte bei der Diözesanverwaltung thatsächlich genießt, und dabei müssen natürlich auch die nebenamtlichen kirchlichen Bezüge mit
Betracht gezogen werden.
Nun habe ich hier eine auf Grund unseres Aktenmaterials auf⸗ gestellte Uebersicht über dienstliche Einnahmen der Domherren, bei dem ich allerdings für absolute Vollständigkeit nicht einstehen kann, weil es nicht aus dem letzten Jahre berrührt. Danach haben doch die Domherren zum theil recht ansehnliche Bezüge, die im wesentlichen den Ansprüchen, welche sie zu stellen berechtigt sind, entsprechen dürften. Beim Domkapitel in Posen z. B. hat der Dechant im Ganzen an amtlichen Einnahmen 11 900 ℳ, der Dompropst 9200 ℳ, zwei Domherren 6000 ℳ, ein dritter 7800 ℳ, ein vierter 7636, ein fünfter 6888 ℳ, ein sechster 6000 ℳ, einer endlich 4800 ℳ Meine Herren, ganz ähnlich ist es bei anderen Domkapiteln; bei einigen sind die Beträge zwar etwas geringer, so z. B. bei dem Domkapitel Kulm⸗Pelplin; da finde ich aber immerhin noch Beträge von 5340 ℳ, 5205 ℳ, 5205, 5479, 4005, 4605, 5216, 4605, 6318, 6163 verzeichnet. Auch das wird man doch nicht als absolut unzu⸗ längliche Beträge bezeichnen können. Bei einem anderen Kapitel finde ich Bezüge von 7400, 14 400, 7696, 7969, 8550, daneben aller⸗ dings auch einen Betrag von nur 4962 ℳ aufgeführt. In einem erzbischöflichen Domkapitel betragen die Bezüge der Domkapitulare 10 260, 7600, 7729, 7320 ℳ, und der geringste Einnahmebetrag bei diesem Kapitel beläuft sich, soweit ich hier übersehen kann, auf 4450 ℳ Ich kann wirklich beim besten Willen nicht anerkennen, daß das ab⸗ solut unzulängliche, zu Nothständen führende Beträge sind, sodaß der Staat einschreiten müßte. Ich will aber wiederholen, daß, wenn uns im Einzelfalle ein Nothstand dargelegt wird, wir gerne er⸗ wägen wollen, wie weit wir dann aus Billigkeitsrücksichten mit staat⸗ lichen Mitteln eintreten können.
Den Herrn Großdechanten in der Grafschaft Glatz möchte ich hier ganz auslassen; er fällt nicht in diese Kategorie, wenigstens nur, insoweit er jugleich Ehren⸗Domberr in Breslau ist. Ich möchte glauben, daß dessen Dotation wesentlich aus kirchlichen Fonds, also von seiten des Erzbischofs von Prag, ju bestreiten ist.
Nun sind aber beide Herren vom Zentrum schließlich auf die Frage eingegangen, inwieweit die Bulle De salute animarum uns berechtigte, die Dotation als abgeschlossen anzusehen. Da ist uns ein⸗ gewendet worden, wir hätten die Bulle ja garnicht ausgeführt. Das ist von Herin Abg. Dr. Porsch ausdrücklich behaupt In gewissem Sinne kann man sagen, daß das richtig ist. Die Bulle ist nicht ganz genau so und in dem Umfange ausgeführt, wie cg bei der Vereinbarung der Bulle nach ihrem Wortlaut vorgesehen ist, namentlich nicht nach zwei Richtungen hin: die Verheißung, die Dotation in silvis oder in fundis iu gewähren, ist nicht ausgeführt, und der Herr Abg. Dr. Dittrich hat gemeint, das wäre wahrscheinlich ein großer Nachtbeil für die Kirche. Mir ist das außerordentlich mweifelbaft. Wenn ich mir die Verhältnisse der Eigen⸗ daß ihre Revennen daraus heute sehr viel geringer sind, als sie cs zur Zeit waren, wo es sich um die nach ter Bulle in Aussicht genommene
zwar ohne Anregung von seiten der Kurie, Versuche gemacht worden, eine Radizierung dieser Beträge auf staatliche Grundstücke herbei⸗ zuführen. Sie sind trotz jahrelanger kommissarischer Verhandlungen nie zu einem Abschluß gekommen, weil sie nach unserem heutigen Privat⸗ und Staatsrecht unüberwindliche Hindernisse für die Ein⸗ tragung einer Hypothek auf die Domänen ergeben haben. Und, meine Herren, die Kurie hat nie auch nur den Versuch gemacht, hierauf zu dringen, sie hat ja auch dazu gar keinen Anlaß. Der preußische Staat als solcher bietet für die Dotation, deren Beträge durch den preußischen Staatshaushalts⸗Etat gewährt werden, ein mindestens ebenso sicheres Fundament, als es die Eintragung auf Grundstücke bieten würde. Wir müssen uns auf den Standpunkt stellen, daß wir es hier mit einer Bulle zu thun haben, die auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Kurie und dem preußischen Staat beruht. Und meine Herren, der einzige legitimierte Faktor, solche Ansprüche geltend zu machen, wäre die Kurie. Das werden die Herren nicht bestreiten. Schon aus diesem Grunde kann ich mich auf diese hochpolitische Frage garnicht einlassen; ich könnte es überdies nicht für meine Person allein, nicht ohne Gemeinschaft, zumal mit der Finanzverwaltung und dem Ministerium für auswärtige Angelegenbeiten, kurz auf Grund einer sehr sorgfältigen Erörterung der ganzen Frage im Staats⸗Ministerium. Ich muß also schon deshalb ein näheres Eingehen auf die materielle Seite der Sache ablehnen. Nun ist auch noch auf die Säkularisation als die Quelle staatlicher Verpflichtung, nämlich in ausreichendem Maße für die katholische Kirche Fürsorge zu treffen, hingewiesen worden. Das kann man bis zu einem gewissen Grade anerkennen, und wesentlich eben deshalb sind die Verhandlungen mit der Kurie gepflogen, die zur Bulle geführz haben, welche die Anglegenheit erledigen sollte. Nunmehr nochmals auf die Säkularisation als solche zurückzugehen, wird doch nicht an⸗ gehen.
Nun will ich noch darauf aufmerksam machen, daß ja keineswegs alle Gehälter in der Bulle im einzelnen ausgeworfen sind; ein großer Theil der Gehälter ist erst in unseren Etats auf Grund der Vereinbarungen zwischen dem Staat und dem vom Herrn Abg. Dr. Dittrich bezeichneten Exekutor der Bulle später eingestellt worden — Alles auf Grund friedlicher Verhandlungen in Uebereinstimmung beider Theile.
Gar nicht zutreffend sind nach meiner Ueberzeugung die Ver⸗ gleiche mit den Beamten der Konsistorien. Die katholische Kirche ist für ihre Beamten mit den Dotationen abgefunden, die evangelische Kirche aber hängt in den Bezügen ihrer Beamten, abgesehen von dem Gute der einzelnen Kirchen und Pfarreien, ausschließlich vom Staate ab. Das sind so vollständig verschiedene Verhältnisse, daß sie sich mit einander gar nicht vergleichen lassen. Wohin würden wir kommen, wenn ferner wir unsere General⸗ Superintendenten mit den Bischöfen der katholischen Kirche vergleichen wollten? Das geht bei den ganz verschiedenen Verhältnissen durchaus nicht an.
Meine Herren, die katholische Kirche steht dem Staate gegenüber freier da als die evangelische, jetzt und gewiß auch in Zukunft, — und somit kann die Stellung des Staats zur Frage der Besoldun der beiderseitigen kirchlichen Beamten nicht die absolut gleiche sein.
Meine Herren, das sind im wesentlichen die Bemerkungen, die ich mir erlaaben möchte, zu dem Antrage zu machen. Ich glaube nicht, daß der Antrag Aussicht hat, vom Staats⸗Ministerium ange⸗ nommen zu werden. Ich glaube auch nicht, daß er der Billigkeit ent⸗ spricht. Ich kann nur sazen: finden sich einzelne Fälle, Nothfälle, wo der Staat in Anspruch genommen werden soll, so mögen sie uns vorgebracht werden; wir werden nicht unterlassen, sie — ich will nicht sagen: mit Wohlwollen, aber — mit Gerechtigkeit zu prüfen, und bei dargelegtem Bedürfniß gern hilfreich einzutreten.
Zu einer weitergehenden prinzipiellen Entscheidung dieser großen Frage liegt meines Erachtens absolut kein Anlaß vor, und ich bin nicht in der Lage, nach dieser Richtung hin eine Konzession zu machen.
Abg. Dr. Porsch (Zentr.) bemerkt, daß bei der allgemeinen Gehaltsaufbesserung der Beamten die Domzeistlichen nicht unberück⸗ sichtigt bleiben dürften. Der Staat habe durch die Säkalarisation in die rechtliche Stellung der katholischen Kirche eingegriffen, sonst müßte diese mit ibrer eigenen Dotation auskommen; nun aber habe der Staat eine rechtliche Verpflichtung zur ausreichenden Dotation. Die Neben⸗ einnahmen aus kirchlichen Mitteln, führt Redner aus, betragen im Durchschnitt nur 1000 ℳ für den Domgeistlichen; die Ziffern des Ministers müssen lebhaftes Erstaunen hervorrufen; es fragt sich, was alles dabei mitgerechnet ist. Es kann sich nur um ganz erceptionelle Fälle handeln, namentlich wo mehrere Aemter von einer Person verwaltet werden. Man bemißt doch die Gehälter der Be⸗ amten auch nicht nach ihren Nebeneinkünften. In eainzelnen Fällen will der Minister belfen. Soll etwa ein Domherr den Minister um Unterstützung bitten?
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Nur noch zwei Worte. Es ist ja richtig, daß es auch Domherrenstellen giebt mit niedrigen Gehältern, Domherren mit einem dienstlichen Gesammteinkommen von wenig über 3000 ℳ, ja sogar eine mit weniger als 3000 ℳ Aber, meine Herren, erstens mache ich darauf aufmerksam, daß jeder Domherr eine Kurie hat und damit einen außerordentlich großen Vorzug genießt, und zweitens, daß ja die Herren ascendieren. Es kommt in allen möglichen Stellungen vor, daß man mit einem geringen Gehalt anfangen muß, und es kann wohl der Fall eintreten, daß jemand, der zum Domherrn vor⸗ geschlagen wird, erklärt: Nein, ich stehe mich in meiner jetzigen Stellung besser, ich lehne die Domberrenstellung ab. Das sehe ich aber nicht als ein so großes Unglück an. Es kommt toto die beinahe, möchte ich sagen, vor, daß Gymnasial⸗Direktoren die Stelle eines Provinzial⸗Schulrathes ablehnen, da sie sich zu verschlechtern besorgen.
Meine Herren, nun noch einen einzigen Punkt. Es ist richtig, daß ich vorhin gesagt habe, ich wollte den Ausdruck „Wohlwollen“ vermeiden; aber der Gegensatz dazu ist nicht etwa Uebelwollen oder auch nur Gleichgültigkeit. Ich habe den Ausdrrck Wohlwollen nur deshalb vermieden, weil in einem großen Theil der Zentrumspresse mein Name nie anders genannt wird, als der „wohlwollende“ Kultus⸗ Minister — wohlwollende in Eänsefüßchen. (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, das ist natürlich nicht sehr angenehm, und ich habe mir gesagt, wenn die Herren vom Zentrum oder diese Presse an dem „Wohlwollen“, von dem ich bier mal gesprochen habe, — wirklich optima fide! — so großen Anstoß nehmen, dann will ich ihnen diesen Anstoß lieber ersparen und will von „Gerechtigkeit und Billig⸗ keit“ sprechen. Auf diesem Standpunkt stebe ich und werde ich auch stehen bleiben, wenn ich auch wegen meines „Wohlwollens“ noch so
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) befürwortet den Antrag von der Acht. 14““ 8
Abg. Stöcker: Beim Sperrgesetz habe ich auf die Nothlege mancher Domherren hingewiesen, und auf meine Veranlassung sind auch Sperrgelder für diese verwendet worden. Daran aber, daß später einmal die Summen wesentlich erhöht werden sollten, ist bei der Bulle De salute animarum nicht gedacht worden; es handelte sich nur um eine möglichste Sicherung der Dotation. Wir haben auch General⸗Superintendenten und Konsistorial⸗Räthe mit 800 und 600 Thalern, weil sie noch andere Bezüge haben. Der Antrag ist also unannehmbar; nur in einzelnen Fällen muß der Staat einem Nothstand abhelfen.
Abg. Dr. Porsch meint, daß, auch ganz abgesehen von der Bulle De salute animarum, sein Antrag auf Erhöhung der Bezüge der Dom⸗ geistlichen begründet sei. Es gebe eine ganze Anzahl von Domherren, welche weniger als 1000 Thaler beziehen. Es müsse ein Minimal⸗ gehalt für sie festgesetzt werden.
Sns Der Antrag von der Acht wird abgelehnt gegen die Stimmen des Zentrums und der Polen.
Die Abgg. Dr. von Jazdzewski und de Witt (GZentr.) empfehlen die schönen Kirchengebäude.
Ein Regierungs⸗Kommissar erklärt, daß diese Angelegen⸗ 1 heiten mit großem Wohlwollen von der Regierung verfolgt werden. 1b 1 und einmalige Unter⸗ stützungen, insbesondere für einen Bischof“, womit der altkatho⸗
Der Titel „Bedürfnißzuschüsse
lische Bischof gemeint ist, soll nach einem Antrag der Budget⸗
kommission künftig die Ueberschrift erhalten: „Altkatholische
Geistliche und Kirchen“. Das Haus beschließt ohne Debatte demgemäß.
Bei den Ausgaben für die Prüfungskommissionen weist
5 Abg. Schall (kons.) darauf hin, daß die neue Prüfungsordnung für Mädchen⸗Schullehre innen von 1894 eine tiefere wissenschaftliche Bildung für die Oberlehrerinnenstellen vorschreibe. Es “ nun herausgestellt, daß ganz verschiedene Auffassungen über das Maß der danach zu fordernden Kenntnisse herrschen. Es müsse eine einheitliche Vorschrift seitens der Unterrichtsverwaltung ausgearbeitet werden. Er bitte aber, die Anforderungen nicht zu hoch zu stellen. Man stelle jetzt schon die Anforderungen an die Lehrerinnen auf Kosten der Gesundheit zu hoch. 8 b
Abg. Dr. Weber⸗Halberstadt (nl.) vermißt Bestimmungen über den weiteren der weiblichen Eymnasial⸗Abiturienten, bleibt in seinen einzelnen 2 usführungen aber unverständlich.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider bestreitet, daß ein Uebelwollen gegen das Mädchen⸗Gymnasium in Göttingen bestehe. Es sei nicht der Wunsch der Verwaltung, daß die Mädchen überstudieren und durch zu hobe Anforderungen in ihrer körperlichen Entwickelung leiden. Der Unterschied zwischen dem Mädchen⸗Gymnasium in Göttingen und dem Lehrerinnen⸗Seminar in Berlin bestehe darin, daß man hier nicht gelehrte, sondern gebildete Damen erziehen möchte. 1 Abg. Wetekamp (fr. Vp.) wünscht eine Vereinfachung des Seminarunterrichts, in dem jetzt den jungen Damen zu vielerlei ein⸗ getrichtert werde. Bei einer Beschränkung der Zahl der Unterrichts⸗ fächer werde die Durchbildung der Lehrerinnen immer besser werden. Abg. Dr. Weber⸗Halberstadt meint, nachdem man das Mädchen⸗ Gymnasium geschaffen habe, müsse man den jungen Damen auch Ge⸗ legenheit geben, sich weiter für einen Beruf vorzubilden, da sie mit dem Abiturientenexamen noch nicht für einen Lebens beruf befähigt seien. Der Staat verlange dazu noch einen pädagogischen Unterricht.
Wirklicher Gebeimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider führt aus, daß die Damen des Gymnasiums bei der Lehrerinnenprüfung von manchen Fächern dispensiert werden könnten, aber nicht von dem Nachweis pädagogischer Kenntnisse.
Abg. Stöcker: Die Lehrerinnen wollen es den Männern gleich tbun und alle in die erste Klasse kommen. Aber ich habe die Er⸗ fahrung gemacht, daß die Lehrerinnen nicht die genügende physische Kraft haben. Das Wort von dem „stärkeren Geschlecht“ erweist sich hier als wahr. Es ist ein Irrthum, die Frauen genau so auf dem Gymnasium und der Universität ausbilden zu wollen wie die Männer. Es muß ein ganz anderes Ideal für die höhere Bildung der Frauen aufgestellt werden, als das männliche. Ein Mädchen in den Jahren der Entwickelung kann nicht so viel arbeiten oder ochsen wie die Männer.
Minister der geistlichen ꝛec. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich bin mit dem Abg. Stöcker in vieler Be⸗ ziehung ganz einverstanden; er geht nur in Bezug auf die Unterrichts⸗ ver waltung von falschen Voraussetzungen aus. Er sagt: Die Unter⸗ richtsverwaltung fordert von einem jungen Mädchen genau dasselbe wie von einem jungen Mann für die Zulassung zu den Universitäts⸗ studien. Zunächst bemerke ich: wir fordern von den jungen Mädchen in Bezug auf Universitätsstudien überhaupt garnichts; nur sind die jungen Mädchen, die studieren, namentlich Medizin studieren wollen, gebunden, das Abiturientenzeugniß beizubringen. Nun ist die Gefahr auf diesem Gebiete garnicht so groß, wie angenommen zu werden scheint. Es haben im Ganzen im Schuljahre 1895/96 8 junge Mädchen in der ganzen Monarchie das Abiturienteneramen gemacht. Ihrem An⸗ trage auf Zulassung gegenüber bin ich von dem Grundsatze aus⸗ gegangen, daß ihrem freien Entschlusse nicht entgegenzutreten sei. Was habe ich für ein Interesse daran, die Ablegung der Reifeprüfung ihnen zu verbieten? Ihre Eltern sollten es ihnen verbieten oder die Autoritätspersonen, die auf diese jungen Mädchen einen Einfluß haben. Das würde ich für sehr vernünftig halten. Aber ich meiner⸗ seits habe keinen Anlaß zu einem derartigen Verbot. Im übrigen haben diese acht jungen Mädchen Abiturientenexamina gemacht, vor denen man allen Respekt haben muß. Sie haben reichlich soviel, zum Theil mehr geleistet, als unsere jungen Männer. Daran aber läßt sich einstweilen garnichts ändern, daß die jungen Mädchen, wenn sie in einen männlichen Beruf eintreten wollen, auch dasjenige leisten, was die Männer an Vorbereitung dazu leisten müssen; sonst schaffen wir eine Konkurrenz, unter der die Berufe von Männern leiden würden. Dazu liegt aber nicht die geringste Veranlassung vor.
Eine andere Frage ist es, ob man für die Frauenärztinnen und Kinderärztinnen nicht gewisse Erleichterungen im Studium einführen kann, und diese Frage bebalte ich meiner Erwägung vor. Ich kann überhaupt in der ganzen Frauenfrage, obwohl ich so stehe, daß ich den Frauen gern ein weiteres Gebiet der Erwerbsfähigkeit einräumen möchte, doch nur davor warnen, sich zu überstürzen. Jede ein⸗ schneidende Maßregel, die man da ergreift, kann die allerverderblichsten Folgen haben.
Die Gleichstellung der Frauen, meine Herren, in Bezug auf die Anforderungen im Abiturientenexamen ist nicht die Folge meiner Maßnahmen, sondern die des Reichsgesetzes in Bezug auf die medi⸗ zinischen Prüfungen, und merkwürdiger Weise fordern die Mädchen selber diese Gleichstellung. Alle diese jungen Mädchen haben darin übereingestimmt, daß sie mir sagten: wir bitten nur um das Eine, daß wir nicht anrers behandelt werden wie die Männer; wir wollen genau dasselbe leisten wie die Männer. Nun, meine Herren, der Gefallen kann ihnen gethan werden, wenn sie es wollen, und wenn diejenigen männlichen Autoritätspersonen, die für diese jungen Mädchen verant⸗ wortlich sind, damit einverstanden sind. Ich von seiten der Unter⸗ richtsverwaltung habe gar keine Veranlassung, davon abzugehen.
nstandhaltung und eventuell Restaurierung der alten
Deu
1.“
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
2½ *— Abg. Schall: Da spielt der Ehrgeiz mit, der die jungen Mädchen ihre Gesundheit aufs Spiel setzen läßt. Wir meinen, daß auch durch eine andere Vordildung Aerztinnen ausgebildet werden können. Es muß ein anderes Ziel der Vorbildung erstrebt werden. Der Hauptberuf muß der der Lehrerin und Erzieherin bleiben, und dazu gehört mens sana in corpore sano.
Abg. Wetekamp (fis. Vp.): So lange die reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Bildung der Aerzte bestehen, müssen sie auch auf die Frauen angewandt werden. Eine andere Frage ist es aber, ob diese Bestimmungen nicht zu ändern sind. . —
Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Wir wollen Bildung, aber keine Gelehrsamkeit bei den Frauen. So sehr wir den Wünschen der Frauen nach Berufsstellen nachkommen möchten, müssen wir doch jedem zu weit gehenden Fortschritt widerstreben. Es ließen sich auch auf anderem Wege Frauen⸗ und Kinderärztinnen erzielen als auf dem des Studiums, wie es für Männer besteht.
Abg. Stöcker meint, daß die Reichsgesetze eben geändert werden müßten, wenn sie entgegenstehen. Wenn auch die Mädchen beim Abiturientenexamen dasselbe leisteten wie die Männer, so sei es doch fraglich, ob sie nach zehn Jahren noch den Anforderungen des Berufs genügen. 3 1 Bei dem Kapitel der Universitäten bespricht
Abg. Dr. Virchow (fr. Volksp.) die Frage der Honorare der Professoren. Was im Kommissionsbericht über die Beamten⸗ Besoldungevorlage darüber stehe, zeuge nicht von Kenntniß der Ver⸗ hältnisse. Es sei nicht richtig, daß die Professoren eigenmächtig und selbständig die Höhe der Honorare festsetzten. Die Regelung der in der Beamten⸗Besoldungs⸗Vorlage sei nicht der richtige
eg, da sie die Besetzung der Professuren mit tüchtigen Kräften be⸗ einträchtigen werde. Redner bedauert ferner, daß bei der Beamten⸗ aufbesserung die Universitäts⸗Pedelle nicht berücksichtigt seien und nun schlechter ständen als alle anderen entsprechenden Unterbeamten.
Abg. Dr. Böttinger (nl.) hält gleichfalls die Neuregelung der E für unrichtig und macht ferner auf die ungenügende
chandlung des Studiums der Pspchiatrie bei der Ausbildung der Mediziner aufmerksam; dieser Mangel habe zur Folge, daß viele psychische Krankheiten nicht rechtzeitig erkannt werden und bei un⸗ richtiger Behandlung deshalb bis zur Unheilbarkeit fortschreiten. Die Pfvchiatrie müsse zu einem Spezialfach gemacht und eine besondere Prüfung dafür eingeführt werden. Ferner wünscht Redner die Heran⸗ bildung von Nahrungsmittelchemikern; es bestehe nicht ein einziger Lehrstuhl für Nahrungsmittelchemie. Bei den drei bayerischen Universitäten beständen solche Professuren. Die bestehenden Laboratorien seien mit praktischen Arbeiten so belastet, daß sie theoretische Unter⸗ suchungen nicht vornehmen könnten. 8
Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff: Wenn wir dieser Anregung folgen, so gehen wir über den Lehrplan der Universitäten hinaus, zu welchem die Nahrungsmittelchemie bisher nicht gehört. Indessen wird die Verwaltung diese Frage prüfen. Auf die Psvpchiatrie legt die Verwaltung einen ebenso hohen Werth, wie der Vorredner, und es sind bereits Schritte in der empfohlenen Richtung gethan worden. In Kiel ist unter Mithilfe der Provinzialverwaltung eine psychiatrische Klinik geschaffen worden, und es wird auch anderwärts geschehen, wenn die Provinzialverwaltungen entgegenkommen. Die Gefahr, daß die preußischen Universitäten wegen der Honorar⸗ abzüge unter der Konkurrenz der auswärtigen leiden könnten, liegt nicht vor. Den preußischen Universitäten wird im Gegentheil die Konkurrenz mit anderen durch die neue Regelung erleichtert werden. Fiskalische Erwägungen haben dabei nicht mitgespielt, sondern nur die Rücksicht auf die korporativen Gesichtspunkte. In der Sorge, die korporative Selbständigkeit der Universität aufrechtzuerhalten, wird sich die Regierung von niemandem übertreffen lassen. —
Um 4 ¼ Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag
11 Uhr vertagt.
Handel und Gewerbe.
Unter der Firma „Compastia General de In⸗ stalaciones Electricas“ treibt seit einiger Zeit in Madrid, Calle Santiago Nr. 11, ein gewisser Manuel Blanco sein Unwesen. Derselbe ist gänzlich mittellos und geht darauf aus, die Geschäftswelt, inebesondere auch deutsche abrikanten, dadurch zu schädigen, daß er sie zur Lieferung von Materialien zu elektrischen Beleuchtungsanlagen gegen Kredit veranlaßt, ohne an die spätere Bezahlung der Waaren zu denken. Gerichtliche Schritte gegen ihn sind er⸗ folglos. Die gelieferten Waaren dienen ihm lediglich zum Verschleudern und Verpfänden. .“
8 Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Rubhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 11 897, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 8 In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 3977, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Ausweis über den Verkehr auf dem BerlinerSchlacht⸗ viehmarkt vom 1. Mai 1897. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 4986 Stück. (Durchschnittepreis für 100 kg.) I. Qualität 108 — 114 ℳ, II. Qualität 92 — 102 ℳ, III. Qualität 76 — 88 ℳ, IV. Qualität 60 — 72 ℳ — Schweine. Auftrieb 8395 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 88 ℳ, Landschweine: a. gute 82 — 86 ℳ, b. geringere 76 — 80 ℳ bei 20 % Tara pr. St. — Kälber. Auftrieb 1567 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,08 — 1,16 ℳ, II. Oualität 0,96 — 1,04 ℳ, III. Qual. 0,80 — ,90 ℳ — Schafe. Auftrieb 11 940 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,92 — 1,00 ℳ, II. Qualität 0,80 — 0,88 ℳ, III. Qua⸗ lität — ℳ
— Der „Deutsche Oekonomist“ veröffentlicht eine Statistik der deutschen Notenbanken für 1896 und für 1893 bis 1896, der wir Folgendes entnehmen: Der Notenumlauf aller Banken betrug Ende 1896 1450,3 Millionen Mark gegen 1030,2 Millionen Mart Ende 1883. Die Steigerung, die sich stetig vollzog, beträgt also rund 420 Millionen Mark. Die Baardeckung belief sich Ende 1896 auf 931,6 Millionen Mark = 64,2 % gegen 703,2 Millionen Mark = 68,2 % Ende 1883. Metallisch nicht gedeckt waren Ende 1896 518,7 Millionen Mark, wovon 385 Millionen Mark steuerfrei waren, während von restlichen 133,7 Millionen Mark die Notensteuer mit 5 % auf das Jahr entrichtet werden mußte. Das angezogene Fach⸗ blatt stellt eine angemessene Erhöhung des steuerfreien Kontingents als wünschenswerth dar. Der Notenumlauf und die sofort abforder⸗ baren Depositen betrugen Ende 1896 bei der Reichsbank 1706,6 Mil⸗ lionen Mark, gedeckt durch baar mit 48,6 %, gegen 1039,8 Millionen Mark mit 56,9 % Baardeckung Ende 1883. Bei den anderen Noten⸗ banken betrugen Noten und Depositen 1896 234,8 Millionen Mark mit 43,1 % Baardeckung gegen 254,3 Millionen Mark mit 43,8 % Baar⸗ deckung Ende 1883. Die Anlagen in Wechseln und Lombards sind
Zweite B
s-Anzeiger und Königlich Preußis
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8 8 8 .
eilag
Berlin, Dienstag, den 4. Mai
cbenfalls stetig gestiegen. Der Wechselbestand stellte sich 1896 auf 1007,3 Millionen Mark gegen 749,9 Millionen Mark Ende 1883; der Lombardbestand auf 225,64 Millionen Mark gegen 110,46 Millionen Mark Ende 1883. Von dem sonstigen Ziffernmaterial dieser Statistik seien noch die im Gesammtdurchschnitt aller Banken gezahlten Dividenden angeführt: 1883 5,95, 1884 5,76, 1885 5,73, 1886 4,75, 1887 5,27, 1888 4,91, 1889 6,10, 1890 7,54, 1891 6:82, 1892 5,62, 1893 6,68, 1894 5,69, 1895 5 35, 1896 6,72 %.
— Die Betriebseinnahmen der Ostpreußischen Südbahn im April 1897 betrugen nach vorläufiger Feststellung im Personen⸗ verkehr 89 037 ℳ, im Güterverkehr 213 663 ℳ, an Extraordinarien 23 000 ℳ, zusammen 325 700 ℳ, darunter auf der Strecke Fischhausen — Palmnicken 5130 ℳ, im April 1896 nach vorläufiger Feststellung 298 324 ℳ, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres mehr 27 376 ℳ, im Ganzen vom 1. Januar bis 30. April 1897 1 464 754 ℳ (vorläufige Einnahme aus russischem Verkehr nach russischem Stil), gegen vorläufig 1 395 392 ℳ im Vorjabre, mithin gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres mehr 69 362 ℳ, gegen die endgültige Einnahme weniger 614 ℳ
— Dem Rechenschaftsbericht der Lebens⸗ Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Iduna“ zu E a. S. über das Geschäftsjahr 1895 entnehmen wir folgende
ngaben: Im Jahre 1896 waren 4373 Anträge über 21 625 603 ℳ
Kapital und 9378,87 ℳ Rente zu erledigen; neu geschlossen wurden 3159 Versicherungen über 15 331 693 ℳ Kapital und 8581,77 ℳ Rente. Der Gesammtversicherungs bestand am Schlusse des Geschäftsjahres be⸗ zifferte sich auf 47 984 Versicherungen über 110 183 652 ℳ Kapital und 151 274 ℳ Rente. Der Reingewinn betrug 541 514 ℳ Die Prä⸗ mien⸗Reserbe betrug am 31. Dezember 1896 28 516 947 ℳ und ist gegen das Vorjahr um 1 824 308 ℳ gestiegen. Die Gewinn⸗Reserve der Versicherten einschließlich des ihnen aus dem Ueberschuß des Jahres 1896 überwiesenen Betrags belief sich auf 2 508 545 ℳ
— Nach dem in der Generalversammlung der Aktiengesell⸗ schaft für Spinnerei und Weberei an der hohen Mark bei Oberursel am 1. Mai erstatteten Jahresbericht beträgt der Ueberschuß des Jahres 1896 114 589 ℳ (1895 189 050 ℳ). Nach Abzug der statutarischen Abschreibungen von 56 114 ℳ (1895 68116 ℳ) verbleibt ein Reingewinn von 58 475 ℳ (1895 120 933 ℳ); davon erhält der Reservefonds 5847 ℳ (1895 12 093 ℳ) und der Spezial⸗ reserrefonds 12 914 ℳ (1895 60 644 ℳ), während 5 % mit 50 ℳ auf die Aktie als Dividende (wie für 1895) vertheilt werden.
Stettin, 3. Mai. (W. T. B.) Nach Privatermittelungen wurde im freien Verkehr notiert: Weizen loko 160, Roggen loko 116,50 — 117. Hafer loko 125 — 128. Rüböl pr. Mai 55. Spiritus loko 39,50, Petroleum loko —.
Breslau, 3. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Schl. 3 ½ % L.⸗Pfobr. Iaätt. A. 100,25, Breslauer Diskontobank 116,60, Breslauer Wechslerbank 103,25, Schlesischer Bankverein 130,60, Breslauer Spritfabrik 134,00, Donnersmarck 151,00, Kattowitzer 159,50, Oberschl. Eis. 95,90, Caro Kegenscheidt Akt. 128,60, Oberschl. P. Z. 138,75, Opp. Zement 150,25, Giesel Zem. 136,60, T.⸗Ind. Kramsta 145,00, Schles. Zement 190,00, Schl. Zinkh.⸗A. —,—, Laurahütte 158,00, Bresl. Oelfbr. 106,00.
— 11616“ Spiritus per 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Verbrauchsabgaben pr. Mai 58,90 Gd., do. do. 70 ℳ Verbrauchs⸗ abgaben pr. Mai 39,20 Gd.
Magdeburg, 3. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 9,55 — 9,72 ½. Nachprodukte exkl. 75 % Rendem. 6,95 — 7,80 Fester. Brotraffinade 1 23,00. Brotraffinade II 22,75. Gem.à rotraffinade mit Faß 22,50 — 23,25. Gem. Melis I mit Faß 22,12 ½ — 22,25. Stetig. Rohzucker I. Produkt Transito fr. a. B. Hamburg pr. Mai 8,90 bez., 8,92 ½ Br., pr. Juni 8,92 ½ Gd., 8,97 ½ Br., pr. Juli 8.95 Gd., 9,00 Br., pr. Auguft 9,00 Gd., 9,02 ½ Br., pr. Oktober⸗ Dezember 9,00 bez., 9,02 ½ Br. Fest.
Frankfurt a. M., 3. Mai. (W. T. 8 (Schluß⸗Kurse.) Lond. Wechs. 20,38, Pariser do. 81,183, Wiener do. 170,35, 3 % Reichs⸗A. 98,10, Unif. Egypter 106,80, Italiener 90,90, 3 % port. Anleihe 22,60, 5 % amort. Rum. 100,30, 4 % russische Kons. 103,00, 4 % Russ. 1894 66,50, 4 % Spanier 62,60, Mittel⸗ meerb. 95,30, Darmstädter 154,90, Diskonto⸗Kommandit 198,80, Mitteld. Kredit 113,20, Oesterr. Kreditakt. 307 ¾, Oest.⸗Ung. Bant 810,00, Reichsbant 160,00, Laurahütte 159,00, Westeregeln 176,10, Höchster Farbwerke 444,00, Privatdiskont 2 ⅞.
Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditaktien 306 ⅛, Gotthardbahn 157,202, Diskonto⸗Kommandit 198,10, Laurahütte 158,10, Italien. Mittelmeerb. 95,15, Schweizer Nordostbahn 108,70, Schweizer Simplonb. 80,60, Italiener 90,60.
Köln, 3. Mai. (W. T. B.) Rüböl loko 58,00, per Mai 56,80.
— 4. Mai. (W. T. B.) Heute Vormittag wurde die Er⸗ öffnung des neuen Reichsbank⸗Gebäudes in Köln in An⸗ wesenheit des Präsidenten des Reichsbank⸗Direkroriums, Wirklichen Geheimen Raths Dr. Koch feierlich vollzogen. Nachmittags 5 Uhr findet im Gürzenich ein Festessen statt, welches von der hiesigen Handelskammer veranstaltet wird. 18
Dresden, 3. Mai. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 97,40, 3 ½ % do. Staatsanl. 101,45, Dresdn. Stadtanl. v. 93 101,75, Allg. deutsche Kredit 214,25, Dresd. Kreditanstalt 135,00, Dresdner Bank 154,50, Leipziger Bank —,—, Sächs. Bank 128,30, Dresd. Straßen⸗ bahn 238,50, Sächs.⸗Böhm. Danwfschiffahrts⸗Ges. 251,00, Dresdner Baugesellsch. 223,50, Dresdner Bankverein 118,00.
Leipzig, 3. Mai. (W. T. B.) eee.e; 3 % Säͤchsische Rente 97,60, 3 ½ % do. Anleihe 101,60, Zeitzer araffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 107,590, Mansfelder Kuxe 1020,00, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 213,50, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 116,50, Leipziger Bankaktien 175,25, Leipziter Hypothekenbank 148,25, Seüchstsche Bankaktien 128,50, Sächsische Boden⸗Kreditanstalt 128,00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 169,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 177,50, Altenburger Aktienbrauerei 245,00, Zuckerraffinerie
lle⸗Aktien 111,00, Große Leipziger Straßenbahn 269,50, Leipziger lektrische Straßenbahn 184,00, Thüringische Gasgesellschafts⸗Aktien 206,00, Deutsche Spitzenfabrik 265,00, Leipziger Elektrizitätswerke 131,00.
Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 3,00 ℳ, pr. Juni 3,00 ℳ, pr. Juli 3,00 ℳ, pr. Fn 3,00 ℳ, pr. September 3,02 ½ ℳ, pr. Oktober 3 — 3,02 ½ ℳ, pr. No⸗ vember 3,02 ½ ℳ, pr. Dezember 3,02 ½ ℳ, pr. Januar 3,02 ½ ℳ, pr. Februar 3,02 ½ ℳ, pr. März 3,02 ½ ℳ, pr. April 3,02 ½ ℳ, Umsatz: 35 000. Ruhig.
Bremen, 3. Mai. (W. T. B.) Börsen⸗ Schlußbericht. Raffiniertes Petro leum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) Still. Loko 5,35 Br. — Schmalz. Ruhig. Wilcox 22 ¾ ₰, Armour shield 22 ¾ ₰, Cudahv 24 ₰, Choice Grocery 24 ₰, White label 24 . Speck. Ruhig. Short clear middl. loko 25 ¼ ₰. Reis steigend. Kaffee —. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 41 ₰. Taback. 190 Packen Türkei, 65 Seronen Carmen.
Kurse des Effekten⸗Makler⸗Vereins. 5 % Nord⸗ deutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Aktien 157 Br. 5 1X“ Loyd⸗Aktien 104 ½ bez., Bremer Wollkämmerel 270 Br.
Hamburg, 3. Mai. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Hamb. Kommerzb. 131,75, Bras. Bk. f. D. 164,25, Lübeck⸗Büch. 163,50, A.⸗C. Guano⸗W. 71,00, Privatdiskont 2 ¼, Hamb. Packetf. 118,40,
8
taats⸗Anzeiger.
Nordd. Lloyd 104,00, Trust Dynam. 174,65, 3 % H. Staatsanl. 96,55, 3 ½ % do. Staatsr. 106,10, Vereinsbk. 153,00, Hamb. Wechsler⸗ bank 128 50. Gold in Barren pr. Kilogr. 2789 Br., 2785 Gd., Silber in Barren pr. Kilogr. 83,00 Br., 82 50 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monat 20,31 ½ Br., 20,28 ½ Gd., 20,30 ½ 85 ndon kurz 20,39 Br., 20,35 Gd., 20,37 ½ bez., London Sicht 20,40 ½ Br., 20,36 ½ Gd., 20,39 bez., Amfterdam 3 Monat 167 65 Br. 167,35 Ed., 167,55 bez., Oest. u. Ungar. Bkpl. 3 Monat 168,40 Br., 168,20 Gd., 168,50 bez., Paris Sicht 81,25 Br., 81,05 Gd., 81,721 bez, St. Petersburg 3 Monat 213,75 Br., 213,25 Gd., 213,50 bez., New⸗York Sicht 4,19 Br., 4,16 Gd., 4,17 ¼ bez., do. 60 Tage Sicht 4,16 ½ Br., 4,13 ½ Gd., 4,15 ¼ ber.
— Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko 160 — 164. Roggen loko ruhig, mecklenburger loko 120 —135, rwfsischer loko ruhig, 81. Mais 81. Hafer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl ruhig, loko 55 ½ Br. Spiritus (unverzollt) fe pr. Mai⸗Juni 20 ¼ Br., pr. Juni⸗Juli 20 ¼ Br., pr. August 20 ¾ Br., pr. Aug.⸗Sept. 20 8 Br. Kaffee ruhig, 1500 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loko 5,40
— Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. Mai 39 ¼, pr. September 41, pr. Dezember 42, pr. März 42 ½. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Roh⸗ zucker I. odukt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Mai 8,87 ½6, pr. Juni 8,90, pr. Juli 8,92 ½, pr. August 8,95, vr. Oktober 8,90, pr. Dezember 9,00. Rubiger.
Wien, 3. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗ Kurse.) Oesterr. 4 ¼ % Pavpierrente 101,70, Oesterr. Silberrente 101,75, Oesterr. Goldrente 122,70, Oesterr. Kronenrente 101,00, Ungar. Goldrente 122,10, do. Kron.⸗A. 99,70, Oesterr. 60r. Loose 143,50, Länderbank 235 00, Oesterr. Kredit 362,40, Unionbank 289,00, Ungar. Kreditb. 400,25, Wiener Bankverein 251,00, Wiener Nordbahn 265,50, Buschtiebrader 563,00, Elbethalbahn 266,50, Ferd. Nordb. 3525, Oeft. Staatsbahn 355,50, Lemb. Czern. 291,50, Lombarden 78,00, Nord⸗ westbahn 26 3,00, Pardubitzer 214,50, Alp.⸗Montan 85,10, Amsterdam 89,00, Deutsche Plätze 58,67 ½, Londoner Wechsel 119,55, Pariser Wechsel 47,62 ½, Napoleons 9,52, Marknoten 58,67 ½, Russ. Banknoten 1,27, Brüxer 261.
Ausweis der österr.⸗ungar. Bank vom 30. April. Ab⸗ und Zamahere⸗ gegen den Stand vom 23. April. Notenumlauf 615 752 000
un. 22 568 000 Fl., Silberkurant 125 975 000 Abn. 209 000 Fl., Goldbarren 317 847 000 Zun. 456 000 Fl., in Gold zahlb. Wechsel 29 232 000 Zun. 2 332 000 Fl., Portefeuille 146 709 000 Zun. 17 087 000 Fl., Lombard 24 870 000 Zun. 371 000 Fl., Hypotheken⸗Darlehne 137 257 000 Zun. 89 000 Fl., Pfandbriefe im Ümlauf 135 542 000 Abn. 425 000 Fl., Steuerfreie Noten⸗Reserve 59 041 000 Abn. 18 765 000 Fl.
— Getreidemarkt. Weizen pr. Mai⸗Juni 7,68 Gd., 7,70 Br., pr. Herbst 7,22 Gd., 7,23 Br. Roggen pr. Mai⸗Juni 6,40 Gd., 6,45 Br., do. pr. Herbst 6,08 Gd., 6,10 Br. Mais pr. Mai⸗ Juni 3 68 Gd., 3.69 Br. Hafer pr. Mai⸗Juni 5,81 Gd., 5,85 Br., pr. Herbst 5,71 Gd., 5,75 Br.
— 4. Mai, Vormittags 10 Uhr 50 Minuten. (W. T. B.) Abgeschwächt. Ungarische Kredit⸗Aktien 396,00, Oesterreichische Kredit⸗ Aktien 359,85, Franzosen 353,00, Lombarden 77,50, Elbethalbahn 266,00, Oesterreichische Papierrente 101,70, 4 % Ungarische Goldrente 122,10, Oesterreichische Kronen⸗Anleihe —, Ungar. Kronen⸗Anleihe 99,70, Marknoten 58,65, Bankverein 251,00, Länderbank 232,75, Buschtierader Litt. B.⸗Aktien 561,00, Türk. Loose 51,60, Brüxer —.
Pest, 3. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko fest, pr. Mai⸗Juni 7,54 Gd., 7,55 Br., pr. Herbst 6,95 Gd., 6,96 Br. Roggen per Herbst 5,72 Ed., 5,75 Br. Hafer pr. Herbst 5,40 Gd., 5,42 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 3,36 Gd., 3,37 Br., pr. Juli⸗August 3,51 Gd., 3,52 Br. Kohlraps pr. August⸗September 10,30 Gd., 10,40 Br. .
London, 3. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.
Konsols 112 ⅞, Preuß. 4 % Konsols —, Ital. 5 % Rente 91 89er Russ. 2. S. 103 ¼, Konv. Türken 18 ⅛, 4 % Spanier 61 ⅛, Egvpt. 101, 4 % unif. do. 105ex, 41 % Trib.⸗Anl. 105 ¼, 6 % kons. Mex. 96 ¾ Neue 93er Mex. 95 ¾, Ottomanhbank 10 ¼, De Beers neue 27 ⅛, Rio Tinto 25 ½, 3 ½ % Rupees 63 ⅛, 6 % fund. Arg. A. 86, 5 % Arg. Goldanl. 87, 4 ½ % äuß. do. 59 ¼, 3 % Reichs⸗Anl. 96 ½ Brasil. 89 er Anl. 64. Platzdiskont 1 ¼, Silber 28116, 5 % Chinesen 99 ½, Anatolier 85,00.
In die Bank flossen 145 000 Pfd. Sterl. 3
— Getreidemarkt. (Schlußbericht.) Getreidemarkt träge, Preise gegen Anfang unverändert.
— An der Küste 4 Weizenladungen angeboten.
— 96 % Javazucker 10 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 813/16 Verkäuferpreis. — Chile⸗Kupfer 47 , pr. 3 Monat 48.
Liverpool, 3. Mai. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Willig. Middl. amerikan. Lieferungen: Ruhig. Mai⸗Juni 4 ⁄64 Käuferpreis, Juni⸗Juli 48 ⁄64 — 4 84 Verkäuferpreis, Juli⸗August 47⁄64 — 4 ¾4 do., August⸗September 4 ⁄64 Käuferpreis, September⸗ Oktober 36 %24 Verkäuferpreis, Oktober⸗November 354⁄64 Käuferpreis, November⸗Dezember 352 ⁄64 Verkäuferpreis, Dezember⸗Januar 350⁄64— 35164 do., Januar⸗Februar 350⁄64 — 351/64 do., Februar⸗März 350/64.—
35⁄64 d. Käuferpreis. Bradford, 3. Mai. (W. T. B.) Wolle ruhig aber nicht gebessert trotz der Ausfuhr nach Amerika. Garne für den Export
ruhig, Stoffe belebt, Preise unverändert.
Paris, 3. Mai. (W. T. B.) Von der Börse wird berichtet: Außerordentlich leichter Verlauf der Liquidation und zuversichtliche Beurtheilung der politischen Lage in Europa wirkten anfangs günstig und anregend, schließlich trat jedoch Ermattung auf ungünstige Be⸗ Fichte 9 Betreff der Transvaal⸗Angelegenheit ein; nur Türken weiter
eigend. .
(Schluß⸗Kurse.) 3 %. Französische Rente 102,95, 5 %. Ital. Rente 91.65, 3 % Portugiesische Rente 21,60, Portugiesische Taback⸗ Obl. 461,00, 4 % Russen 1889 102,35, 4 % ussen 1894 —,— 3 ½ % Russ. A. —,—, 3 % Russen 1896 92,50, 3 % span. äußere Anl. 61, Oesterreichische Staatsbahn 760,00, Banque de France —, B. de Paris 836,00, B. ottomane 519,00, Créd. Lvonn. 758,00, Debeers 695,80, Rio Tinto⸗A. 656,00, Suezkanal⸗A. 3242, Privat⸗ diskont —, Wchs. Amst. k. 205,81, Wchs. a. dt. Pl. 122 ⅛, Weh. a. Italien 5 ½, Wchs. London k. 25,08 ½, Cheg. a. London 25,10 ½¼, do. Madrid k. 386,00, do. Wien k. 208,00, Huanchaca 49,00.
— Getreidemarkt. (Schluß.) Weizen fest, pr. Mai 22,65, pr. Juni 22,85, pr. Juli⸗August 22,75, pr. September⸗Dezember 21,75,. Roggen ruhig, dr. Mai 13,75, pr. Sept.⸗Dezbr. 13,00. Mebl fest, pr. Mai 44,70, pr. Juni 44,95, pr. Juli.e c 45,35, pr. September⸗Dezember 45,70. Rüböl behauptet, pr. ai 55 †½, pr. Juni 55 ½, pr. Juli⸗Angust 55 ¾, pr. September⸗Dezember 56 ¼. Spiritus fest, pr. Mai 37 ⅛½, pr. Juni 37 ¾, pr. Juli⸗August 38 ¼, pr. September⸗Dezember —.
— Rohzucker (Schluß) ruhig, 88 %, loko 24 ½. Weißer Zucker matt, Nr. 3, pr. 100 kg pr. Mai 25¼, pr. Juni 25 ¾, pr. Juli⸗August 25 ¾, pr. Oktober⸗Januar 27 ⁄.
St. Petersburg, 3. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf London 93,95, do. Berlin 45,95, Chequ. a. Berlin 46,25, Wechsel a. Paris 37,32 ½, 4 % Staatsrente von 1894 99, 4 % Gold⸗Anl. von 1894 6. Ser. 155, 4 ½ % Gold⸗Anl. von 1894 —, 3 % kons. Eisenb.⸗Obl. v. 1880 —, 4½ % Bodenkr.⸗Pfandbr. 157, St. Petersb. Diskontobank 679,
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