1897 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

rechnet ist das Gesetz für die große Masse, und für die wird es sich als wirksam ergeben. Ich will dem Herrn Vorredner auf allen

faden, die er beschritten hat, um das Gesetz zu diskreditieren, nicht olgen; ich glaube aber, entschieden Widerspruch erheben zu müssen gegen zwei Behauptungen, die er aufgestellt hat. Er hat den Satz aufgestellt: die Deutschen im Auslande, die ausgewandert sind, haben kein Recht auf einen mehr als moralischen Zusammenhang mit dem deutschen Vaterlande, und er hat als Grund angeführt, weil sie „den Blutzins nicht leisten“, den die Andern zu leisten haben. Ich glaube, es ist den deutschen Auswanderern ebenso wie in der deutschen Nation, so auch in diesem hohen Hause unvergessen, was sie in den Zeiten geleistet haben, wo die, die im Inlande verblieben waren, den Blutzins zahlten. Der Herr Vorredner hat dann gesagt, er vergliche die Motive des Gesetzes mit der Flöte des Vogelfängers, der nur mit dem schönen Tone eines nationalen Gedankens hinwegtäuschen will über den agrarischen Egoismus, dessen Verwirklichung das Gesetz anstrebe. Er be⸗ hauptet, die Motive ergäben, die Auswanderung solle im Sinne der Landwirthschaft beschränkt werden. Ich fordere ihn auf, diese Stelle der Motive zu bezeichnen, und ich bin bereit, ihm dann zu antworten. Wenn der Herr Vorredner mit einem gewissen ab⸗ sprechenden Urtheil über die Thätigkeit der Kommission sprach, so steht mir nicht zu das wird wohl von anderer Seite geschehen das zurückzuweisen. Aber als Zeuge der Kommissionsberathung kann ich sagen, daß nichts nolens volens, sondern alles volens beschlossen ist, was im Bericht steht. Wenn der Herr Vorredner sich darüber wunderte, der Regierung sei es „in ganzen sechs Sitzungen“ wie er sich ausdrückte gelungen, die Kommission zu überzeugen, so will ich ihm den Grund sagen: es ist der, daß wir die Verständigung da⸗ durch gesucht haben, daß wir vor allem uns bemühten, uns zu ver⸗ stehen. Das gegenseitige Verständniß von allen Parteien ist der Ver⸗ ständigung vorausgegangen. Ich wünsche und lebe der bestimmten Heffnung, daß Verständniß und Einverständniß auch die Berathungen des Plenums kennzeichnen werden. 8

Abg. Dr. von Cuny (nl.): Der Vorwurf der Ueberhastung wird den Kommissionen und dem Reichstage immer gemacht, wenn es sich um die Erledigung einer nationalen Aufgabe handelt. Das geschah beim Bürgerlichen Gesetzbuche, und es geschieht auch bei dem Aus⸗ wanderungsgesetz. Die Kommission hat alle Anträge zu ihrem Recht kommen lassen, und wenn schließlich die Anträge von der Mehrheit abgelehnt worden sind, so liegt das an ihrem Inhahlt, nicht an der Tendenz der Ueberhastung. Die Frage der Marine lasse ich voll⸗ ständig bei Seite, denn es handelt sich hier darum, daß durch die Auswanderung jährlich Tausende von Deutschen in überseeische Länder geführt werden, wo sie von dem nationalen Interesse sich abwenden. wehrt sich das nationale Bewußtsein des ganzen deutschen

olkes.

Abg. Dr. Hahn (b. k. F): Es ist schwierig, mit Herrn Lenz⸗ mann über nationale Fragen zu debattieren; er bezeichnete die Fragen als „sogenannte“ nationale Fragen und bewies damit, daß es ihm an Verständniß für diese Dinge fehlt. Die Deutschen im Auslande haben vielfach ein größeres Verständniß für die Politik des Fürsten Bismarck gehabt, als die Freunde des Herrn Lenz⸗ mann, sie nahmen einen höheren Standpunkt ein. Die Deutschen im Auslande tragen allerdings zu unseren Lasten nichts bei. Aber sie haben an der glänzenden Entwickelung des Reichs einen größeren Antheil genommen als die Freisinnigen. Ein großer Theil der Deutschen im Auslande hat allerdings die Nationalität auf⸗ gegeben und ist ein Völkerdünger in den überseeischen Ländern ge⸗ worden. Deßhalb müssen die deutschen Auswanderer von dort fern gehalten werden, wo sie ihre Nationalität zweifellos verlieren; wir müssen sie dorthin zu lenken versuchen, wo sie, wie in Südwest⸗Afrika, zur Stärkung der stammverwandten Boeren dienen können. In diesem Sinn begrüßen wir die Vorlage mit Freuden.

Abg. Dr. Hasse (nl.) wendet sich ebenfalls gegen die Ausführungen des Abg. Lenzmann und hebt hervor, daß die Vorlage mit dem alten System breche; er freue sich, daß dahin gewirkt werden solle, die Aus⸗ wanderer ihrem Deutschthum zu erhalten.

Abg. Dr. Förster⸗Neustettin (Reformp.) vertheidigt die Kom⸗ misston gegen den Vorwurf der Ueberhastung und wendet sich auch egen den Abg. Lenzmann, der sich gegen die sogenannte nationale e der Vorlage ausgesprochen habe.

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.): Die graue Theorie ist in den Hansestädten nicht vertreten; dort wohnen die einzigen Sachverstän⸗ digen im Reiche, und diese erackten das Gesetz als durchaus verfehlt, so namentlich die Hamburger Rheder, deren Petition die Unterschrift unseres früheren Kollegen Woermann trägt. Er hat seinen Namen nicht bloß als Vorsitzender des Rhedervereins unter die Petition gesetzt, sondern er ist ganz der Meinung der Petition, und die Regierung der Handelsstädte ist vollständig mit ihm einverstanden.

Abg. Graf von Arnim (Rp.): Der Widerstand in Hamburg und Bremen ist hervorgerufen, weil gewisse Unbequemlichkeiten für die Rheder entstehen. Eine Broschüre ist ausgegeben worden mit dem Motto: navigare necesse est, vivere non est necesse. Das ist auch das Motto der freisinnigen Opposition, die die Rhederei an die erste Stelle setzt, während wir den nationalen Gedanken und die Interessen der Auswanderer zuerst in Betracht ziehen und erst in dritter Linie die Interessen der Rheder. Mit einem Herrn, der nur von „sogenannten“ nationalen Interessen spricht, kann ich nicht diskutieren. Die Rheder wollen nur Dividenden einziehen und daher den Auswanderungsverkehr direkt an den Güterverkehr anschließen.

§ 11 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen angenommen.

Nach § 2 soll die Erlaubniß für das Auswanderungs⸗ unternehmen vom Reichskanzler ertheilt werden. Das Zentrum beantragt, daß der Reichskanzler an die Zu⸗ stimmung des Bundesraths gebunden sein solle.

Abg. Dr. Schädler (Zentr.): Ich halte es doch für bedenklich, daß eine einzelne Person die Genehmigung ertheilen soll. Allerdings kann der Reichskanzler durch die auswärtige Vertretung Deutschlands sich informieren lassen; aber diese Informationen können auch dem Bundesrath mitgetheilt werden, dessen Mitwirkung bei der Genehmi⸗ gung um so unbedenklicher ist, als es sich ja nicht um schnell zu er⸗ ledigende Sachen, sondern um tief einschneidende Eingriffe in die Rechte der Einzelnen handelt.

Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Rath Reichardt: Bevor von dieser Stelle aus eine Erklärung über den Antrag der Herren Abgg. Dr. Bachem und Dr. Schädler erfolgen kann, erachte ich es für nothwendig, näher über das eigentliche Ziel des Antrages aufgeklärt zu werden. Nach den Worten des Herren Vor⸗ redners soll der Antrag, wenn er angenommen wird, eine Garantie gegen „Gewaltakte eines Einzelnen“ bieten. Das führt mich auf die Annahme, daß er nicht sowohl darauf abzielt, die Mirwirkung des Bundesraths bei der Ertheilung als bei der etwaigen Versagung der Konzession in Aussicht zu nehmen (Zuruf) also, wenn er beides soll, dann ö. ich doch zu bedenken, ob es sich empfiehlt, für die bloße Thätig⸗

der Ertheilung den ganzen Apparat in Bewegung zu setzen, der unfehlbar mit der Mitwirkung des Bundesraths verbunden ist. Es wurde mir geantwortet: Für Beides! Dann werden Sie wahrschein⸗ gleiche verlangen: für den Widerruf und die Be⸗

ser

baben hier in der Presse ist derselbe Gesichtspunkt vertreten

worden gesagt: für den j'etzigen kanzler haben wir das

volle Vertrauen, aber der Reichskanzler einer künftigen Epoche ist

für uns ein Abstraktum, und hinter Leeee der Zukunft

sieh alles Uebels, die Gehei und da wiss Nun bitte ich, das

Damals hatten wie heute alle 1 aten, außer Hamburg und Bremen, das Recht, jederzeit die Konzessian zu entzieben. es aber einer deutschen Regierung jemals eingesallen, von diesem Recht zu dem Zweck Gebrauch zu machen, um Gewaltakte zu üben, um die Aus⸗ wanderung zu unterbinden, um die befördernden Schiffsgesellschaften zu schädigen? Niemals! Glaubm Sie denn nun, daß irgend ein Reichskanzler der Gesetzes einen Schritt auf den Boden nationaler Auswanderungs⸗ politik gethan haben, einen Schritt, der, einmal gethan, nicht zurück⸗ gethan werden kann, als möglich gedacht werden kann, der sich in Widerspruch mit der öffentlichen Meinung setzen und Gewalt⸗ akte üben wird, wie Sie sie befürchten? Glauben Sie, daß, nachdem sich die deutschen Schiffahrtslinien entwickelt haben zu Lebensadern unserer Betheiligung am Weltverkehr, auf die wir stolz sind, zu einer Institution, die ihre Wurzeln in der ganzen Nation hat glauben Sie, daß da ein Reichskanzler gedacht werden kann, der solche Lebens⸗ adern unterbindet? Ich glaube, Sie können auch in Zukunft der Stelle, der die Wahrung der gesammten Interessen des Reichs an⸗ vertraut wird, das Vertrauen schenken, daß sie auf diesem Gebiet die nationale Flagge immer hoch balten wird. Ich glaube, zu der Er⸗ theilung einer Konzession bedarf es in keinem Falle der Mitwirkung einer anderen Stelle. Da wir noch nicht bei § 11 sind, darf dahin⸗ gestellt bleiben, ob es für die anderen Stadien sich empfehlen wird.

Abg. Dr. von Marquardsen (nl.) erklärt sich namens eines Theils seiner Freunde für den Antrag des Zentrums nicht aus Ab⸗ neigung gegen den zentralistischen Gedanken. sondern weil die ganze Sache dahin führe, den Bundesrath mit in Thätigkeit zu setzen. Denn im Bundesrath seien die Vertreter derjenigen Behörden, die am meisten von Auswanderungssachen verständen, nämlich die Vertreter der Hansestädte.

Abg. Dr. Barth sieht in der Mitwirkung des Bundes⸗ raths nur ein größeres Hinderniß für die Konzessionsertheilung; der Bundesrath würde dazu benutzt werden, Konzessionsgesuche ab⸗ deren Ablehnung der Reichskanzler allein nicht vornehmen würde.

Der Antrag des Zentrums wird dahin geändert:

„Zur Ertheilung oder Versagung ist der Reichskanzler unte Zustimmung des Bundesraths zuständig.“

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Wir sehen in der Zustimmung des Bundesraths eine größere Rechtsgarantie für die Unternehmer.

Abg. Graf von Arnim hält den Antrag des Zentrums eben⸗ falls für zweckmäßig und spricht seine Verwunderung darüber aus. daß die Herren von der Linken, die über die Konzessionsertheilung Bedenken hätten, jetzt eine solche Rechtsgarantie verwerfen.

Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Rath Reichardt: Ich möchte noch einmal Ihrer Erwägung anheimgeben, ob Sie den Antrag nicht beschränken wollen auf den Fall der Ver⸗ sagung der Konzession. Ich kann mir keinen Fall vorstellen, wo in der Ertheilung der Konzession ein Gewaltakt liegen könnte, und gegen Gewaltakte wollen Sie sich ja schützen. Sollten Sie aber ganz oder theilweise den Antrag annehmen wollen, so bitte ich sich gegenwärtig zu halten, daß Sie mit der Annahme vorläufig nur den Gedanken, nicht den Wortlaut annehmen können; denn setzen Sie den Fall, daß Reichskonzler und Bundesrath verschiedener Meinung sind, so ist durch diese Fassung die Frage, wie die Sache entschieden werden soll, nicht erledigt. Es wird jedenfalls von denjenigen, die dem Antrage zustimmen weollen, eine andere Fassung gewählt werden müssen.

§ 2 wird nach dem Antrage des Zentrums angenommen.

Die §S§ 3, 6, 11 werden zusammen berathen. Nach § 3 soll die Erlaubniß in der Regel nur ertheilt werden a. an Reichsangehörige, welche im Reichsgebiet ihre gewerbliche Niederlassung haben, b. an Handelsgesellschaften, eingetragene Benofsenschaften und juristische Personen, welche im Reichs⸗ gebiete ihren Sitz haben; an offene Handelsgesellschaften, Kom⸗ manditgesellschaften jedoch nur, wenn ihre persönlich haftenden Gesellschafter sämmtlich Reichsangehörige sind.

Nach § 6 soll die Erlaubniß nur für bestimmte Länder, Theile von solchen oder bestimmte Orte und in Fällen über⸗ seeischer Beförderungen nur für bestimmte Einschiffungshäfen ertheilt werden. 1

Nuch § 11 kann die dem Unternehmer ertheilte Erlaubniß jeder Zeit beschränkt oder widerrufen werden.

Die Abgg. Frese (fr. Vgg.) und Dr. Barth wollen dem § 3 hinzugefügt wissen, daß die Versagung der Erlaubniß nur erfolgen könne, wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorlägen, welche dessen Unzuverlässigkeit in Beziehung auf den Gewerbebetrieb eines Auswanderungsunternehmens darthäten.

Die Abgg. Nadbyl (Zentr.) und Freiherr von Hodenberg (b. k. F.) beantragen übereinstimmend, den § 6 dahin zu beschränken, daß die Erlaubniß im Fall überseeischer Beförderung nur für be⸗ stimmte Einschiffungshäfen zu ertheilen sei.

Abg. Frese bestreitet zunächst, daß Herr Woermann anderer Ansicht sei, als in der Hamburger Petition ausgesprochen worden. Bei der großen Mehrheit im Hause hätten ja wohl seine Anträge keine Aussicht auf Erfolg. Wenn, fährt der Redner fort, den deutschen Auswanderern von der Regierung ein bestimmter Weg ge⸗ wiesen, also ihre Freiheit beschränkt wird, so werden sie sich nicht mit Dankbarkeit ihres Vaterlands erinnern. Viel Deutschen werden auch von ihren auswärtigen Verwandten Freibillets zugestellt. Mit diesem Gesetz werden die Unternehmer in Bezug auf Konzessions⸗Ertheilung und Entziehung dem Reichskanzler überantwortet und in ihrem Kampf mit der ausländischen Konkurrenz geschädigt. Vielleicht verbietet man gar Auswanderung nach Nord⸗ Amerika: das wäre der Ruin der Rhederei. Die großen Schiffe der Hamburger Packetfahrtgesellschaft und des Norddeutschen Aoyd und das in ihnen angeleate Kapital würde zum großen Theil brachgelegt, wenn der Auswanderungsverkehr und zu gleicher Zeit der Frachtverkehr gehemmt würde. Bis jetzt haben unsere Schiffe im Auslande den Vogel abgeschossen; es haben sich aber schon Stimmen im Auslande erhoben, daß man den Verkehr der deutschen Schiffe an sich reißen wolle, wenn diese Vorlage Gesetz würde. Es müssen für Ertheilung und Ent⸗ ziehung der Konzession Normativbestimmungen erlassen werden. Aus dem § 6 kann ein Reichskanzler, wenn er will, eine Beschränkung der Auswanderung herleiten. Die Auswanderung selbst kann nicht verboten werden; wenn aber die Auswanderung nach bestimmten Ein⸗ schiffungshäfen versagt werden kann, dann bleibt für die Reichsbehörden gar keine Kontrole mehr über die Auswanderung. Unsere Handels⸗ marine ist bei dem internationalen Wettbewerb unsere Hauptwaffe, namentlich auch gegenüber England. England kennt aber ein solches Gesetz, wie dieses Auswanderungsgesetz, nicht. Nehmen Sie wenigstens unsere Anträge an, wenn die Vorlage, die man wohl als das Kind des Herrn Direktors Reichardt bezeichnen kann, zu stande gebracht werden soll.

Direktor im Ausmwärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Rath Reichardt bemerkt, daß in der Hamburger Petition mehrere Stellen enthalten seien, zu denen sich Herr Woermann nach den Anschauungen, die von ihm bekannt geworden seien, nicht bekennen könne.

Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Richter bestreitet, Gesetz⸗ entwurf außergewöhnliche 855 einschlage, und weist auf die Gesetzgebung anderer Staaten hin, in denen aͤhnliche Vorschriften enthalten seien. Wenn §3 gestrichen würde, dann würden eie Bestimmungen der Einzelstaaten über die Spenalisierung der Konzession bestehen bleiben. In Preußen würden die Konzessionen schon seit zwei Jahren spezialtsiert. Die Vorschriften der §§ 3 und 6 könnten nicht entbehrt werden, und man dürfe wohl annehmen, daß der Reichekanzler niemals gegen die Inter⸗

der großen Eci ellschaften entscheiden werde, denn sie hätten

iches ge⸗

42¾ erisch (Soz.) wendet sich gegen die Vorschriften des § 3; Anträge seine Freunde nicht gestellt, da dies seitens der Abgg. Frese und Barth zu § 3 und seitens des Abg. Freiherrn von Hoden⸗

ukunft, wenn Sie mit dem Inkrafttreten dieses

vern § 6 geschehen sei. Für diese Anträge würden seine Freunde

Darauf wird um 5 ½ Uhr die Debatte vertagt.

Abg. Dr. Bachem beantragt, morgen nicht diese Berathung fortzusetzen, sondern einen 1* balten und den Mar⸗ garineantrag zu berathen, da das Haus beschlußfähig sei.

Abg. Dr. von Levetzow (d. kons.) unterstützt diesen Antrag.

Abg. Singer (Soz.) hält es für unzweckmäßig, die Berathung über das Auswanderungsgesetz abzubrechen; diese Berathung sei ebenso wichtig wie das Margarinegesetz. .

Abg. Dr. von Marquardsen empfiehlt ebenfalls, die Er⸗ ledigung des Auswanderungsgesetzes vorwegzunehmen.

Abg. Dr. Barth: Es ist immer soviel von der nationalen Be⸗ deutung des Auswanderungsgesetzes gesprochen worden, daß ich mich wundern muß, daß jetzt diese Berathung unterbrochen werden soll.

Abg. Bebel (Soz.): Ich will doch vor dem Lande hier fest⸗ stellen, daß die Herren hierher gekommen sind, um in ihrem eigenen materiellen Interesse für das Margarinegesetz zu stimmen, und daß sie ihre nationale Pflicht als Volksvertreter damit erfüllt zu haben glauben, um nachher wieder aus Berlin zu verschwinden. Wir werden uns so etwas nicht bieten lassen, sondern bei jedem Antrage namentliche Ab⸗ stimmung beantragen.

Abg. von Kardorff: Ich muß die Art und Weise des Herrn Bebel nachdrücklich zurückweisen. Ich bitte den Präfidenten, die Sitzung morgen etwas früher anzusetzen, damit das Auswanderungs⸗ gefetz wenigstens morgen erledigt wird.

Das Haus beschließt darauf gegen die Stimmen der beiden konservativen Gruppen und der deutschsozialen Reformpartei, am Donnerstag die zweite Berathung des Auswanderungs⸗

gesetzes fortzusetzen. Schluß 5 ³¾ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr.

(Fortsetzung der Berathung des Auswanderungsgesetzes.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

76. Sitzung vom 5. Mai 1897. Eingegangen ist der Gesetzentwurf, betreffend das Ver⸗ waltungsstrafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Zoll⸗ gesetze und die sonstigen Vorschriften über indirekte Reichs⸗ und Landesabgaben, sowie die Bestimmungen über die Schlacht⸗ und Wildpretsteuer.

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten.

Ueber den ersten Theil der Debatte ist gestern berichtet worden.

Mit dem Kapitel „Höhere Lehranstalten“ steht zu⸗ gleich der Nachtrag zum Normal⸗Etat vom 4. Mai 1892 über die Besoldung der Leiter und Lehrer an höheren Unterrichts⸗ anstalten zur Berathung.

Dazu liegt folgender Antrag der Abgg. Im Walle (Zentr.) und Genossen vor: die Staatsregierung aufzufordern, die der Hälfte bezw. dem Viertel der Oberlehrer zu gewährende pensionsfähige Zulage von 900 nach keinem anderen Grund⸗ satze als dem der Anciennetät verleihen zu wollen.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich bin mir der Pflicht, für die Interessen der Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten einzutreten, vollkommen bewußt. Der Herr Abg. Seyffardt hat auch Recht, daß ich im vorigen Jahre mich für die thunlichste Annäherung der finanziellen Stellung der höheren Lehrer an diejenige der Richter ausgesprochen habe. Ich kann aber unmöglich jetzt auf die Verhandlungen eingehen, die über diese Frage aus Anlaß der Besoldungsvorlage statt⸗ gefunden haben. Durch den Beschluß des Hauses über die Besoldungserhöhung der Richter ist die Verschiedenheit zwischen der Besoldung der höheren Lehrer und der Richter über den Vorschlag der Staatsregierung hinaus erweitert worden. Nach meinem Wunsch und nach dem Wunsch der Staatsregierung ist das nicht geschehen. Auf der anderen Seite, meine Herren, bitte ich Sie zu erwägen, ob es im Interesse der Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten liegt und ge⸗ legen haben würde, wenn man um dieser einen Frage willen die ganze Besoldungsvorlage zum Scheitern gebracht hätte. Ich möchte die Verantwortung dafür nicht übernehmen; ich glaube, daß es viel mehr im Interesse der Lehrer an den höheren Lehranstalten liegt, daß ihnen wenigstens die Verbesserung, und ich füge hinzu die doch recht wesentliche Verbesserung zu theil wird, die ihnen seitens der Staatsregierung zugedacht ist, mag man auch persönlich nach der einen oder anderen Richtung etwas mehr für wünschenswerth halten. So stehe ich also persönlich zu der Sache. Dabei mache ich besonders darauf aufmerksam wir werden uns darüber wahrscheinlich im nächsten Jahre weiter unterhalten müssen —, daß jede Erhöhung in den Bezügen der staatlichen höheren Lehrer zurückwirkt auch auf die Kommunen und auf die nicht staatlichen Anstalten. Gerade hier ergeben sich außerordentliche Schwierigkeiten. Und nicht allein auf finanziellem Gebiet. Icherinnere nur daran, daß das Gesetz, durch welches ja mit Zustimmung des hohen Hauses der Normal⸗ Etat in gewissem Umfange auch für die nicht staatlichen An⸗ stalten eingeführt ist, den Kommunen die Mösglichkeit belassen hat, den Stellen⸗Etat beizubehalten. Dadurch sind große Un⸗ zuträglichkeiten entstanden, die den Interessen des höheren Lehrer⸗ standes widersprechen. Es wird gesucht werden müssen, auch hier einen Ausgleich zwischen den Interessen der die Schulen unterhaltenden Kommunen und den Interessen des höheren Lehrer⸗ standes zu finden. Durch einen glatten Zwang ist die Sache nicht zu machen. Wir haben dem höheren Lehrerstande ein großes Interesse entgegengebracht und sind ihm die Fürsorge für seine Interessen schuldig. Um das einzusehen, dazu braucht man gar nicht Unterrichts⸗ Minister zu sein. Das wird jeder empfinden, der überhaupt eine höhere Lehranstalt besucht hat und der die Dankbarkeit gegen seine Lehrer empfindet, auf die sie einen Anspruch haben. Darin sind wir wahrscheinlich alle einig; aber das hilft uns über die Schwierigkeiten nicht hinweg. Die Unterrichtsverwaltung ihrerseits ist, soweit es in ihren Kräften gestanden hat, immer für die Interessen der höheren Lehrer, die nicht bloß finanzieller Natur sind, eingetreten.

Was die Angaben der Schröder'schen Broschüre in Bezug auf die Berufswahl der Abiturienten auf den höheren Lehranstalten an⸗ langt, so erlaube ich mir, den Abg. Seyffardt darauf aufmerksam zu machen, daß diese Angaben nicht „ganz zuverlässig sind⸗ schon deshalb nicht dafür kann Herr Schröder nicht —, weil die Angaben, die der Abiturient beim Empfang des Zeugnisses macht, keineswegs immer definitive sind. Es kommt sehr häufig vor, daß ein Abiturient sagt, er wolle Theologe werden, und enr wird Philologe; er wolle Jurist werden und nachher studiert &

Medizin. Also diese Angaben sind nur sehr vorsichtig zu verwerthen.

Ich bitte Sie, von dem Gedanken auszugehen, daß die Unterrichts⸗

g gewillt ist, nach dem Maße der Möglichkeit und der Billligkeit den Inter essen der höheren Lehrer in jeder Beziehung t zu werden. (Bravo!)

Abg. Pleß (Zentr.) empfiehlt die obligatorische Einführung der Gabelsberger'schen Stenographie in den höheren Lehranstalten.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Köpke: Die Frage der Stenozraphie wird von der Unterrichtsverwaltung mit Interesse verfolgt. Wir stehen aber noch heute auf dem Standpunkt von 1890, daß die Stenographie an den Schulen als Privatsache zu betrachten sei. Die umfanareichen Verhandlungen, die im Februar d. J. im Reichstage stattgefunden haben, haben daran nichts geändert. Die Uneinigkeit unter den Systemen hat zugenommen, und man kann sich nicht für eines derselben entschließen. Professor Oncken hat in einem Vortrage als Stolzeaner zugegeben, daß er, obgleich er begeisterter Stenograph ei, kaum noch eine stenographische Zeitung lese, weil der Zank unter den Stenographen immer mehr zunehme. Und da sollen wir ein be⸗ stimmtes System einführen?

Abg. Im Walle (Zentr.);: Herr Seyffardt hat beute absolut nichts Neues angeführt. Seine Rede war nicht sachlicher und nicht weniger politisch als die Rede bei der zweiten Lesung des Besoldungs⸗ Etats. Was meinen Antrag betrifft, so halte ich es für ungere t, die Oberlehrer ungleich mäßig zu behandeln. Wer soll entscheiden, ob ein Oberlehrer ein größeres Lehrgeschick hat als der andere? In der Regel wird der Gymnasial⸗Direktor entscheiden, und da kann es vor⸗ kommen, daß alte verdiente Lehrer jüngeren Strebern nachgestellt wird. Welche Quelle von Zwietracht im Lehrerkollegium! Die 900 müßten ebenso behandelt werden wie die Alterszulagen. Die Lehrer haben ihre Fähigkeit schon durch das Probejahr dokumentiert; gegen Verfehlungen und Vergehen steht der Verwaltung das Disziplinar⸗ verfahren zu Gebote. 8

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Es würde mir zur ganz besonderen Freude ge⸗ reichen, wenn ich in der Lage wäre, dem Antrag des Herrn Abg. Im Walle zuzustimmen, weil ich überzeugt bin, daß nur die aller⸗ besten Motive ihn dazu bestimmt haben, den Antrag zu stellen. Aber ich kann nicht rathen, diesen Weg zu betreten. Die feste Zulage von 900 ist beim Zustandekommen des Normal⸗Etats eingeführt gewissermaßen als ein Ersatz für den früheren Unterschied zwischen Oberlehrern und ordentlichen Lehrern, als ein Mittel, minder⸗ werthige Leistungen auf pädagogischem Gebiete etwas geringer zu honorieren, als ausgezeichnete Leistungen. Nun haben wir noch eine große Zahl von wissenschaftlichen Lehrern, die jetzt den Titel Oberlehrer haben, mit Zeugnissen dritten Grades, mit einer mangelhaften Lehrbefähigung und mit theilweise sehr geringen Kennt⸗ nissen. Sollen wir nun genöthigt sein, diese Lehrer, die mit gering⸗ werthigen Kenntnissen in das Amt gekommen sind und auch im Laufe ihrer Lehrthätigkeit nicht die Energie gehabt haben, sich eine höhere Fakultät durch Nachprüfungen zu erwerben, in gleicher Weise mit der Oberlehrer⸗Zulage zu bedenken, wie diejenigen Lehrer, die ein ausgezeichnetes Zeugniß besitzen und sich im Amte vortrefflich bewähren?

Darin irrt sich aber der Herr Abgeordnete, wenn er meint, daß für die Bewilligung der Zulage das Urtheil des Gymnasial⸗Direktors

allein entscheidend sei. Nein, meine Herren, wenn die Zulage versagt werden soll, dann wird und muß der Schulrath beim Provinzial⸗ Schulkollegium sich ein persönliches Urtheil über den betreffenden Lehrer verschaffen, und das Provinzial⸗Schulkollegium muß zustimmen; ja, in vielen Fällen wird die Sache an mich gebracht, und ich muß schließlich auf Grund der Thatsachen, die mir vorgetragen werden, entscheiden, ob die Versagung der Zulage eintreten soll oder nicht. Sehr häufig wird die Zulage nicht versagt; das werden mir die Herren alle zugeben. Von der Be⸗ fugniß, die Zulagen zu versagen, wird nur ein sehr mäßiger Gebrauch gemacht; aber es kommen doch Fälle vor, in denen die Genehmigung der Zulage geradezu eine Prämie wäre auf minderwerthige Leistung und auf Vernachlässigung im Dienst.

Daß junge Lehrer im Dienstalter von nur 5 Jahren die Zulage bekommen hätten, während ältere Lehrer in einem Dienstalter von 10, 12, 15 Dienstjahren an derselben Anstalt sie noch nicht bekommen haben, das halte ich für vollkommen ausgeschlossen. Leider kommt es vor, daß an den nichtstaatlichen Anstalten, für welche eine Besoldungsgemein⸗ schaft zu meinem großen Bedauern bis jetzt noch nicht konstituiert ist, auch Lehrer mit nur drei Dienstjahren schon die Zulage bekommen haben; das halte ich für unrichtig, und ich werde nicht nachlassen, nach Mitteln zu suchen, um diesen Uebelständen entgegenzutreten. Nach alledem möchte ich Sie bitten, meine Herren, daß Sie die Zulage, die wir doch nun einmal mit einander vereinbart haben, aufrecht er⸗ halten, so lange die Staatsregierung sie beizubehalten wünscht. Zu Mißständen in konkreten Fällen hat die ganze Zulage noch nie Ver⸗ anlassung gegeben.

Abg. Pleß: Wenn der Kommissar etwa glaubt, daß ein Stenographiesystem die Oberhand gewinnen wird, so kennt er Buch⸗ holtzen schlecht. Mit der Einführung irgend eines Systems würden alle Schwierigkeiten beseitigt. Besser irgend ein System als gar keins in den Schulen.

Abg. Wetekamp (fr. Volksp.) spricht sich gegen die Einführung eines bestimmten Systems aus, da dies jede Konkurrenz ausschließen würde. Er persönlich gebe dem Schrey'schen System den Vorzug. Vielleicht gelinge es, aus allen Systemen das Beste herauszunehmen. So lange das nicht geschehen sei, dürfe man kein System obligatorisch in den Schulen einführen. Das Unterrichten könne man sehr wohl den Stenographenvereinen oder irgend einem der Lehrer an den Anstalten überlassen. Was die Hilfslehrer betreffe, so habe man im vorigen Jahre versprochen, daß von jetzt ab das Verhältniß der Hilfs⸗ zu den festangestellten Lehrern wie 1:13 sein solle. Bis jetzt sei dieses Verhältniz nicht durchgeführt worden. Solle dieses Verhältniß erreicht werden, so müßten noch über 180 Stellen etatsmäßig besetzt werden. Die Zahl der Stunden der Zeichenlehrer müßte von 12 auf 10 pro Woche G werden. Der Antrag Im Walle habe es sehr gut gemeint, treffe aber nicht den Kernpunkt der Sache, da auch die Alterszulagen versagt werden könnten. Die meisten Unzuträglichkeiten bringe die Gewährung der Funktionszulage nach der Zahl der Stellen mit sich, die das Prinzip der Alterszulagen durchbreche. Die Funktionszulagen müßten sich nach einem bestimmten Dienstalter richten. Nach dem Normal⸗Etat beziehe der Lehrer die Funktionszulage; es komme aber vor, daß bei sieben Lehrern nur einer die Zulage beziehe. Das sei eine Ungerechtigkeit. Redner weist darauf hin, daß die Zahl der Realanstalten und der Schüler in ihnen sehr stark gewachsen sei, und hofft, daß dieses An⸗ wachsen auch weiter anhalte. Für die Reformschulen scheine keine so günstige Stimmung mehr zu herrschen wie Anfangs. Die Versuchsschule in Frankfurt sei jetzt bis zur Ober⸗Tertia gediehen, mehrere Altphilologen hätten sie besucht und sich sehr lobend über die Erfolge ausgesprochen. Man habe die alten Sprachen immer als unumgängliches Mittel für unsere Bildung betrachtet, jetzt sei der Beweis geliefert, daß es auch ohne sie gehe, und die Zeit werde nicht mehr fern sein, wo die alten Sprochen als obligatorischer Unterrichtsgegenstand verschwänden. Die Schule müsse, namentlich in den oberen Klassen, auch auf den künftigen Beruf der Schüler Rücksicht nehmen. Die Schüler müßten nach ihrer Fähigkeit in den verschiedenen Fächern eingetheilt werden, damit sie nicht durch andere Fächer, in denen sie schlechter vorwärts kommen,

zurückgehalten würden. In Ser Fem habe man mit Erfolg einen 8.— Versuch gemacht. Die Bedenken gegen die Zulassung der

biturienten der Reformschulen zum Studium der Medizin seien nicht durchschlagend; man könne ja besondere Vorbereitungsklassen dafür einrichten. Durch eine Facheintheilung der Schüler würde erst die Versetzungsprüfung für Ober⸗Sekunda, welche eigentlich nicht in den Rahmen der höberen Lehranstalten passe, ihren vollen Werth erhalten.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Germar: Die Kommissions⸗ berichte über die Zahl der etatsmäßigen ilfslehrer sind nicht genau 8* en und haben in der Presse ungerechte Angriffe hervorgerufen. Ich habe in der Kommission Mittheilung davon gemacht, daß die Lage der Hilfslehrer schon bedeutend günstiger geworden ist, und daß sie ge⸗ nügende Remunerationen erhalten. Sie sind jetzt so gestellt, daß sie wohl zufrieden sein können. ¹

Gehbeimer Ober.⸗Regierungs⸗Rath Dr. Köpke: So lange so zahl⸗ reiche Stenographiesysteme bestehen, können wir damit nichts machen. Drängen Sie nicht zu sehr auf die obligatorische Einführung der Stenographie, sonst kommen andere Herren mit anderen Forderungen, 1 mit der obligatorischen Einführung des Handfertigkeits⸗ unterrichts. Auch an anderen Stellen als Frankfurt sind die Reform⸗ schulen im besten Gange. Es giebt eine ganze Reihe von Bürger⸗ schulen, welche das Latein in Nebenkursen pflegen. Die Abschaffung der lateinischen Uebersetzung auf den Gymnasien ist schon wegen der gegenseitigen Anforderungen der anderen deutschen Staaten an die Schulleistungen ausgeschlossen. Wir wollen uns ruhig erst in die neuen Verhältnisse einleben und nicht schon wieder neue Perfuche mit einer Facheintheilung machen, schon mit Rücksicht auf die zahlreichen Lehrer, welche sich in hobem Lebensalter befinden und sich mit den neuen Verhältnissen schwer befreunden können. Die Abschlußprüfungen werden allmählich leichter werden, sodaß sie schließlich für die Schüler nichts Schreckhafteres haben werden, als eine Versetzung in eine höhere Klasse.

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) tritt für die Verbesserung der Lehrerverhältnisse, namentlich hinsichtlich der Hilfslehrer, ein und bittet um eine Statistik über die Zahl der Studierenden und Kan⸗ didaten der einzelnen Fakultäten, damit die Aussichten in den verschie⸗ denen Berufszweigen zu erkennen seien. Redner empfiehlt ferner den Antrag Im Walle; es liege im Interesse der Schule, daß die Lehrer einen sicheren Rechtsboden unter den Füßen haben und nicht von dem Wohlwollen der vorgesetzten Behörde abhängen. Die Versuche mit den Reformschulen müßten sehr vorsichtig gemacht und erst die Re⸗ sultate abgewartet werden, ehe man weiter gehe; aber feindselig stehe er der Resermschule nicht gegenüber, sie gebe den Schülern, die in das bürgerliche Leben eintreten, eine abgeschlossene Bildung, das sei die Hauptsache; denn non scholae, sed vitae discimus.

Abg. Stoetzel (Zentr.) beschwert sich über die Imparität in Dortmund. Das dortige Gymnasium werde von 120, die Realschule von 120, das Realgymnasium von 41 katholischen Schülern, die höhere Töchterschule von 30 katholischen Schülerinnen besucht; ins⸗ gesammt unterrichteten an diesen Anstalten 92 Lehrer, und davon seien 7 einschließlich der beiden Religionslehrer katholisch. Einen um⸗ gekehrten Fall von imparitätischer Behandlung der Evangelischen gebe es in ganz Deutschland nicht.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich kann nur bedauern, daß der Herr Abg. Stötzel es für angezeigt gehalten hat, hier nochmals Paritätsfragen bezüglich der katholischen und paritätischen Anstalten in Dortmund zur Sprache zu bringen. Er hat im wesentlichen das wiedergegeben, was vor einiger Zeit in einem Artikel des „Westfälischen Merkur“ stand zum theil mit denselben Worten —, und ich habe bereits aus diesem Artikel des „Westfälischen Merkur“ Anlaß genommen, mich über die Verhältnisse näher zu unterrichten.

Vor allen Dingen muß ich dem Herrn Aba. Stötzel sagen, daß die sämmtlichen Anstalten in Dortmund städtische Anstalten sind, daß die Beschwerden also nicht gegen die Regierung, sondern gegen die städtischen Kuratorien zu richten sind. (Sehr richtig! rechts.) Nun hat aber der Herr Abgeordnete mit den Worten des „Westfälischen Merkurs“ gesagt, es wäre den katholischen Anstalten das billig, was den evangelischen als gerecht gewährt wird. Das gebe ich im Prinzip vollkommen zu; aber wenn man eine solche Beschwerde erhebt, muß man auch mit den Thatsachen einigermaßen vertraut sein. Da will ich Ihnen nun einiges anführen, damit Sie prüfen können, ob wirklich so unparitätisch verfahren wird, wie der Herr Abgeordnete annimmt. Wir haben z. B. eine katholische Anstalt in Sagan mit 78 evangelischen und 56 katholischen Kindern, dabei außer dem evangelischen Religionslehrer nicht einen einzigen evangelischen Lehrer. (Hört, hört! rechts.) Ob das richtig ist, ist mir noch einigermaßen zweifelhaft.

In Ratibor ist es umgekehrt; da haben wir eine stiftungsmäßig evangelische Anstalt, aber wegen der großen Zahl katholischer Schüler, die sogar überwiegen, haben wir vier katholische Lehrer an dieser stiftungsmäßig evangelischen Anstalt.

In Kleve ist die Sache ebenso. Dort haben wir eine evangelische Schule mit einer Anzahl katholischer Lehrer. Ich könnte noch eine ganze Reihe ähnlicher Anstalten und Verhältnisse anführen, z. B. in Jauer sind 139 Schüler, davon sind 106 evangelisch, 30 katholisch; für die 30 katholischen Schüler ist außer dem Religionslehrer noch ein katholischer Lehrer angestellt. In Königshütte sind 201 katholische Schüler und 83 evangelische. An Lehrern sind 5 evangelische und 6 katholische vorhanden. In Oppeln sind von 340 Schülern 101 evan⸗ gelisch; trotzdem hat die Anstalt außer dem den evangelischen Religions⸗ unterricht ertheilenden Geistlichen keinen evangelischen Lehrer. Diese Fragen richten sich nach den lokalen Verhältnissen. Aber soviel glaube ich unwiderleglich dargethan zu haben, daß eine Tendenz der Unter⸗ richtsverwaltung, die katholischen Schüler in der Zahl der katholischen Lehrer zu benachtheiligen, absolut nicht besteht. (Bravo!)

Abg. von Arnim (kons.) bemerkt, daß seine Partei gegen den Antrag Im Walle stimme und die Ausführungen des Ministers für völlig zutreffend halte. Es sa nicht richtig, die Funktionszulage ledig⸗ lich als einen Theil des Gehalts anzusehen und nach der Anciennität

zu gewähren; die Verwaltung müsse es in der Hand haben, besonders

tüchtigen Lehrern sie zukommen zu lassen.

Abg. von Knapp (nl.) tritt dafür ein, daß die Gemeinden eine größere Freiheit in der Vertheilung der Funktionszulagen erhielten und nicht an eine Schablone gebunden seien. b

Abg. Dr. Arendt (fr. kons.) spricht namens seiner Partei gegen den Antrag Im Walle, dessen Tragweite sich ohne eine Kommissions⸗ berathung nicht übersehen lasse. Die Lehrer müßten mit dem, was ihnen jetzt an Gehaltsverbesserung geboten werde, zufrieden sein; im Interesse der Lehrer selbst liege es, daß die Beamtenbesoldungs⸗Vorlage nicht durch weiter gehende Ansprüche zu Falle gebracht werde. Nur für die Zeichenlehrer hätte er in Bezug auf die Stundenzahl weitere Ver⸗ besserambes gewünscht, die sich unschwer erreichen ließen. In 86g auf die Schulreform theile er nicht die Ansicht der Regierung, da auf diesem Gebiete Ruhe herrschen müsse; im Gegentheil, hier gehe die Entwickelung stetig weiter. Wer die alten Sprachen erhalten wolle, müsse gerade ein Freund der Reformschule sein, denn dur nichts könnten die alten Sprachen mehr gefährdet werden, als dur das starre Festhalten an dem Privilegium des Gymnasiumz. Die Zahl der Reformschulen wachse, weil sie ein dringendes Bedürfniß seien. Die Regierung müsse sich mit Wohlwollen allen diesen Versuchen gegenüberstellen, namentlich in Hinsicht des Berechtigungswesens. Wir bedürften eines gemeinsamen Unterbaues, damit die Wahl des Berufes

erst in einem späteren Lebensalter etroffen werden könne. Die Reform 1

eines weiteren Fortschritts.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Germar führt aus, daß für die Zeichenlehrer schon hinreichende Verbesserungen eingeführt seien und die Pflichtzahl der Stunden herabgesetzt sei.

Abg. Wetekamp weist darauf hin, daß die nordischen Staaten uns weit voran seien auf dem Gebiete der Schulreform. Er wolle nicht die alten Sprachen selbst, sondern nur den Zwang zum Erlernen derselben beseitigen. Das Berechtigungsunwesen könne nicht so bleiben wie jetzt, die meisten andern Staaten seien darüber längst hinaus.

Der Nachtrag zum Normal⸗Etat wird durch Kenntniß⸗ nahme für erledigt erklärt; der Antrag Im Walle wird abgelehnt.

Abg. von Schöning (kons.) macht darauf aufmerksam, daß die requenz des Gymnasiums in Pyritz abgenommen habe, weil der

ohlstand auf dem Lande abgenommen habe und die Leute ihre Kinder nicht mehr ins Gymnasium senden könnten, und wünscht den Neubau einer Turnhalle für das Gymnasium.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ja, meine Herren, wenn es nur von mir abhinge (Heiterkeit), so würde ich selbstverständlich dem Herrn Abg. von Schöning mit Freuden den Gefallen thun, in Pyritz eine Turnhalle zu bauen. Ich habe mir auch Mühe gegeben, die Sache in die Wege zu leiten. Aber die Sache liegt in der That so, daß das Gymnasium in Pyritz sehr schwach besucht ist, und sein Besuch seit einiger Zeit fortgesetzt zurück⸗ geht. Nun besteht in Pyritz noch eine Turnhalle für das dortige Seminar, und diese Turnhalle befriedigt, wenn auch nicht gerade sehr glänzend, aber doch allenfalls das Bedürfniß beider Anstalten. Ich sollte meinen, so lange, bis das Gymnasium wieder zu etwas größerer Blüthe gelangte, könnte man sich damit wohl be⸗ helfen. Denn das schwach besuchte Gymnasium kostet uns ohnehin sehr viel, und ich trage in der That Bedenken, mit einer Forderung für eine besondere Turnhalle vor das hohe Haus zu treten, so lange ich nicht sagen kann, daß das Bedürfniß des Gymnasiums wirklich diesen Bau erfordert, und zu dieser Ueberzeugung bin ich gegenwärtig noch nicht gelangt. Wenn sich aber das Gymnasium hebt, so werden wir die Frage aufs neue in Erwägung nehmen.

Abg. Dr. Lewald (kons.) empfiehlt den Neubau des Gymnasiums in Rawitsch.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Bohtz erwidert, daß die aller⸗ dings nicht guten baulichen Verhältnisse wohl noch eine Zeit lang erträglich seien, aber ein Neubau in Erwägung gezogen werden solle, wenn die Schülerzahl noch steige.

Abg. Gorke (Zentr.) wünscht einen Neubau für das Gymnasium in Leobschütz und schildert die dortigen baulichen Verhältnisse.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ganz so schlimm, wie der Herr Abgeordnete es geschildert hat, haben wir uns den baulichen Zustand des Gymnasiums in Leobschütz nicht vorgestellt. Wir haben vor einigen Jahren auf Grund einer Bewilligung im Extraordinarium 86 000 in das Gebäude hinein⸗ gebaut, haben dann noch eine Lehrerwohnung eingezogen und waren der Meinung, daß man allenfalls mit dem jetzigen Gebäude wohl noch einige Zeit auskommen könnte. Wenn die Zustände so baar⸗ sträubend sind, wie der Herr Abgeordnete sie dargestellt hat, kann die Sache so nicht bleiben. Ich werde aus der Anregung des Herrn Abgeordneten Veranlassung nehmen, Bericht zu erfordern und der Sache näher zu treten. (Bravo!)

Abg. von Pappenheim (kons.) wünscht, daß auch den Lehrern an den von den Gemeinden unterhaltenen Anstalten die Be⸗ soldungsaufbesserung zu gute komme.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Es versteht sich ja ganz von selbst und ist auch bei der Vorlage des Normal⸗Etats bereits erwähnt, daß wir Vorsorge treffen müssen, daß auch den Lehrern an den nicht staatlichen Anstalten eine entsprechende Gehaltsverbesserung zu theil wird. Daß das noch in dieser Session möglich sein wird, ist mir zweifelhaft; denn das kann doch nur geschehen durch ein Gesetz. Wir müssen das Gesetz von 1892, soweit es sich auf den damaligen Normal⸗Etat bezieht, ändern. Bei dieser Gelegenheit möchte ich einige Benachtheiligungen, die sich auf Grund des damaligen Gesetzes für die Lehrer an den nichtstaatlichen Anstalten herausgestellt haben, ebenfalls gern be⸗ seitigen. Die Sache hat aber, wie ich mir vorhin schon anzudeuten erlaubte, ihre Schwierigkeiten in der Belastung der Kommunen, und ich werde zunächst einmal Füblung zu nehmen suchen mit den Kom⸗ munen, die an dieser ganzen Frage stark betheiligt sind. Ich bin bestrebt, den Gesetzentwurf sobald als möglich fertig zu stellen und durch die Vorinstanzen hindurchzubringen, sodaß er jedenfalls im nächsten Jahre hier zur Vorlage kommt. Die Rücksicht auf die Kommunen verbietet mir jedoch, die Sache zu übereilen. Ich muß die verschiedensten Rücksichten einer gründlichen Erwägung unterziehen; sonst würde ich möglicher Weise mit der Vor⸗ lage hier im hohen Hause einem großen Widerstand begegnen. Dem möchte ich mich nicht aussetzen; ich möchte die Sache so vorbereiten, daß ich mit einiger Sicherheit auch auf die Zustimmung des hohen Hauses rechnen kann.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) empfiehlt ebenfalls die Regelung dieser Sache, damit die betreffenden Anstalten nicht auf minderwerthige Lehrkräfte angewiesen seien.

Abg. von Eynern (nl.) macht darauf aufmerksam, da in manchen Gemeinden die Gehaltsverhältnisse der Lehrer schon besser seien als in staatlichen Anstalten; andere, kleinere Gemeinden könnten aber nicht mehr aufwenden für die Lehrerbesoldungen. Es herrsche eine große Verschiedenheit in der Unterstützung der Gemeinden auf dem Schulgebiete durch den Staat. Viele Gemeinden bekämen gar keine Unterstützung. Der Staat müsse reichlichere Mittel hergeben.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ich hoffe, daß die Anregung des Herrn Abg. von Eynern nicht dahin gehen soll, daß wir nun alle nichtstaatlichen Anstalten ver⸗ staͤatlichen. Das würde ich für einen außerordentlichen Schaden so⸗ wohl für den Staat, wie für die Gemeinden halten. Denn wir würden die idealen Bestrebungen, die durch die Anstalten mit den Gemeinde⸗ verwaltungen verknüpft sind, ganz von den Gemeindeverwaltungen loslösen, und das würde ich, wie ich wiederhole, für einen ganz außer⸗ ordentlichen Schaden halten. Das versteht sich ganz von selber, daß, wenn eine Gemeinde nicht mehr leistungsfähig und andererseits die Anstalt nothwendig ist im öffentlichen Interesse, der Staat helfend eintreten muß, und ich werde bei den Erörterungen über die Hilfe, die wir den Lehrern an den nichtstaatlichen Anstalten zu theil werden lassen müssen, selbstverständlich auch die Frage zu erwägen haben, inwieweit etwa eine einzelne Anstalt eines neuen Staatszuschusses bedarf.

Abg. Dr. Sattler (nl.): In der Budgetkommission ist unter Zustimmung der Finanzverwaltung schon erklärt worden, daß in

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von 1892 Lae nicht, sie sei nicht das Ende, sondern der Anfang