selters der Bevölkerung nicht mehr das Quantum Mineralwasser frei liefern, auf das sie vor der Annektion Anspruch gehabt habe, obwohl ihr seiner Zeit vom König das Fortbestehen des alten Zustandes ver⸗ sprochen worden sei. — 1 Ein Regierungskommissar erklärt, daß die Verhältnisse wohlwollend geprüft werden sollen.
Abg. ̃ Feffder (nl.) bittet die Domänenverwaltung um ver⸗ schiedene Verbesserungen im Bad Ems.
Abg. Dr. 21 ch (Zentr.) schließt sich diesem Wunsch an und bittet um eine bessere Eisenbahnverbindung mit Ems; von Berlin aus gebe es keinen durchgehenden Wagen nach Ems.
1 Abg. von Riepenhausen bringt die Angelegenheit des Bern⸗ steinmonopols der Firma Stantien u. Becker zur Sprache und bittet um eine Auskunft, wie es mit dem Verfahren gegen Unbekannt stehe. Das Interesse an dieser Angelegenheit gehe über das deutsche Vater⸗ land hinaus. Die österreichischen Drecholer hätten beschlossen, die deutschen Drechsler im Kampfe gegen dieses Monopol zu unterstützen. Unser Bernstein werde nach Amerika ausgeführt und käme ver⸗ arbeitet wieder zurück, weil unsere einheimischen Drechsler infolge des Monopols selbst die Arbeit nicht mehr machen könnten. Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ ein: Meine Herren! Wenn ich den Herrn Vorredner richtig ver⸗ standen habe, hat er folgende Fragen an die Königliche Staatsregierung gerichtet: Erstens die Frage: in welcher Lage befinden sich die Ver⸗ handlungen über die Neuverpachtung des Bernsteinregals bezw. dessen Verwerthung? Auf diese Frage bin ich eine Auskunft zu geben nicht in der Lage; dieselbe wird voraussichtlich erst ertheilt werden können, wenn im nächsten Jahre dem Landtage das Budget vorgelegt werden wird. Verhandlungen sind eingeleitet; aber in welcher Lage sie sich befinden, darüber lehne ich Ertheilung von Auskunft ab.
Dagegen kann ich auf die beiden anderen Fragen, die dahin gehen,
in welcher Lage sich die Untersuchung gegen Herrn Becker und in welcher Lage sich die bereits eingeleitete Untersuchung gegen Unbekannt befindet, mittheilen, daß voraussichtlich die Verhandlungen noch so zeitig zum Abschluß gelangen werden, daß noch in dieser Tagung des Landtages die von der Staatsregierung zugesicherte Auskunft über den Erfolg dieser Maßnahmen wird gegeben werden können. Sollte das nicht möglich sein, dann wird der Herr Abg. von Riepenhausen sich auch mit dieser Mittheilung bis zum nächsten Land⸗ tage gedulden müssen; denn bevor die Verhandlungen abgeschlossen sind, bin ich nicht in der Lage, die Zusage, die ich ertheilt habe, zu erfüllen. Die Erfüllung der Zusage wird aber unbedingt erfolgen.
Abg. Schaffner bittet den Minister um eine Aeußerung be⸗ züglich des Bades Ems.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ stein:
Ich erwidere auf die erneute Anfrage, daß die Königliche Staats⸗ regierung das Wohlwollen, das sie stets für Ems gehabt hat, auch ferner bekunden wird, und daß sie alles thun wird, um das Bad in seiner bisherigen Blüthe aufrecht zu erhalten, auch allen berechtigten Anforderungen an die inneren Einrichtungen des Bades zu genügen.
Ich mache aber darauf aufmerksam, daß die Benutzung der
äder vielfach auch Modesache ist. Augenblicklich ist Ems, glaube ich — das ist übrigens nur meine persönliche Ansicht —, nicht mehr so Modebad, wie es das vor Jahr und Tag war. Das zu ändern ist die landwirthschaftliche Verwaltung nicht in der Lage, dagegen bewahrt sie das Wohlwollen, was sie stets ganz besonders für Ems gehabt hat, Ems auch heute noch, und wird Alles thun, was geeignet ist, um berechtigten Ansprüchen an die Verwaltung zu genügen.
Beim Etat der Eisenbahnverwaltung bringt
, Abg. Jansen (Zentr.) verschiedene Beschwerden über den Umfang der Bahnsteigsperren zur Sprache. 8 Abg. von Czarlinski (Pole) bestätigt diese Beschwerden. Die Beahnsteigsperre sei in vielen Orten nicht bloß eine Bahnsteigsperre, sondern eine Restaurationssperre. Er bitte ferner den Minister, den Eisenbahngepäckträgern mehr Sonntagsruhe zu verschaffen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Die spezielle Veranlassung, welche den Abg. von Czarlinski dazu geführt hat, die Frage der Sonntagsruhe der Gepäckträger zur Sprache zu bringen, ist mir nicht bekannt. Ich kann dem Herrn Abgeordneten nur im allgemeinen sagen, daß für die Gepäckträger in ebenderselben Weise Fürsorge dahin getroffen ist, daß sie ihre Sonn⸗ tagsruhe haben, wie für jeden anderen Bediensteten in der Eisenbahn⸗ verwaltung. Der Gepäckträger muß den zweiten Sonntag oder, wenn das gerade wegen der Verkehrsverhältnisse nicht möglich ist, mindestens den dritten Sonntag frei haben; er soll außerdem jeden Sonntag noch Gelegenheit haben, in die Kirche zu gehen. Das sind die Vorschriften. Sollten die vielleicht auf irgend einer Station nicht gehandhabt werden, so bedurfte es nur der Beschwerde bei der betreffenden Königlichen Eisenbahn⸗Direktion. Eine allgemeine Anordnung ist
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Beim Etat der Prüfungskommission für höhere erwaltungsbeamte fragt
Abg. Freiherr von Richthofen (kons.), wie weit die Verhand⸗ lungen über einen Gesetzentwurf, betreffend die anderweitige Vor⸗ bildung der höheren Verwaltungsbeamten, gediehen sind. ..“
Beim Etat des Finanz⸗Ministeriums wiederholt
Abg. Gamp (fr. kons.) seinen Wunsch nach Erhöhung der Ge⸗ hälter der Direktoren an höheren Schulen und deren Gleichstellung in sämmtlichen Städten. Wenn auch diese Sätze durch den Normal⸗ Etat festgesetzt seien, so habe doch der Finanz⸗Minister selbst aner⸗ kannt, daß dieser Normal⸗Etat kein Gesetz, sondern eine Denkschrift sei; die Gehälter der Direktoren nach größeren und kleineren Städten zu differenzieren, sei also garnicht nöthig. Auch die Schülerzahl spiele dabei keine Rolle. Entscheidend sei lediglich die Arbeitslast. In den letzten Jahren seien die Lehrer erst im Durchschnitt von über 40 Jahren zur Direktorialstellung gekommen, und einzelne von ihnen bezögen so⸗ gar niedrigere Gehaltsätze als die ihnen unterstellten Lehrer.
„Abg. Freiherr von Richthofen: Meine Partei verkennt nicht die Bedeutung unserer höheren Lehrer, aber diese Schätzung hängt nicht ab von einer Differenz von 200, 300 (Zuruf links: 600), meinetwegen 600 ℳ; und es wäre aus der ganzen Vorlage nichts geworden, wenn hier das Gute des Besseren Feind hätte sein wollen. Abg. Wetekamp (fr. Volksp.): Ich lege viel weniger Gewicht auf die absolute als auf die relative Höhe. Darauf nimmt die Regierungsvorlage keine Rücksicht und läßt gar kein System erkennen. Die Eltern werden es sich lebt wohl überlegen, ihre Kinder Philo⸗ logen werden zu lassen. Wo wollen Sie dann die Lehrer hernehmen? Seit 50 Jahren ist den Lehrern die Gleichstellung mit den Richtern 1. Instanz versprochen worden, und daß dieses Versprechen nicht ge⸗ halten worden ist, hat verbittert. Die Richter und Verwaltungs⸗ beamten sind zu einem großen Prozentsatz mit sehr gut dotierten Nebenämtern bedacht. Das fällt bei den Lehrern fort. Die Unter⸗ richtsverwaltung beschränkt diese Nebeneinnahmen. Die Schröder'sche Broschüre, auf die sich der ganze Zorn der Richter ergossen hat, bringt über die Verhältnisse der Lehrer sehr beachtenswerthes Material, will⸗ kürlich sind ihre Zahlen nicht.
Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: 8
Meine Herren! Der Herr Vorredner stellt die Sache so dar, als wenn ich das eigentliche Hinderniß der Gleichstellung im Gehalt der Lehrer und Richter gewesen wäre. Dann kennt der Herr Vorredner die Vorverhandlungen nicht, die über diese Frage im Staats⸗ Ministerium stattgefunden haben; allerdings das gebe ich zu, er kann sie auch nicht kennen. Die Werthschätzung der einzelnen Beamten⸗ klassen festzustellen, ist überhaupt nicht möglich. Ich glaube, wenn Sie die preußischen Richter fragen, ob sie es für richtig hielten, ebenso gestellt zu werden wie die Lehrer, wird ein großer Theil der Richter in dieser Beziehung der entgegengesetzten Ansicht sein.
Ich möchte auf diese Frage jetzt lieber nicht eingehen; sie ist so viel diskutiert worden, daß ich das Haus nicht mehr behelligen will. Ich kann bei dieser Gelegenheit nur nochmals darauf hinweisen, daß während der Zeit meines Ministerialdienstes die Lehrer, und zwar anderen Beamten voraus, um nicht weniger als 38 % erhöht sind innerhalb vier Jahren. (Hört! hört! rechts.) Nun ist das ja vollkommen be⸗ rechtigt gewesen, denn ich habe immer anerkennen müssen, daß die Lehrer in ihren Gehalts sätzen außerordentlich zurückgeblieben waren; wir haben aber auch bei den Lehrergehältern immer eine besondere Rücksicht nehmen müssen, daß es sich hier keineswegs bloß um Staatsbeamte handelt, sondern im wesentlichen um Gemeindebeamte. (Sehr richtig!) Wir haben für Städte und Gemeinden durch den Normal⸗Etat von 1892 schon sehr erhebliche Ausgaben bringen müssen, und die jetzige Erhöhung wird sehr vielen Gemeinden auch recht drückend werden. Diesen Gesichtspunkt möchte ich doch nicht zu vergessen bitten. Daß wir die hohe Bedeutung der höheren Lehrer für unsere ganze Volks⸗ bildung und den Fortschritt auf allen Gebieten im vollen Maße würdigen und berücksichtigen, geht doch wohl daraus hervor, daß wir in dieser kurzen Zeit 38 % der Gehaltsverbesserung gegeben haben und die Bedenken haben fallen lassen, welchen Druck wir damit auf die Gemeinden ausüben.
Nun ist ja vollkommen zutreffend, daß ein Minister sehr wenige Lebenserfahrungen hätte, wenn er für solche Leistungen irgend einen Dank erwartete. (Heiterkeit.) Das hätte ich allerdingss aber nicht erwartet, daß in einem der angesehensten pädagogischen Blätter, in der „Päda⸗ gogischen Wochenschrift“, die in Cassel herauskommt, mir eine unbe⸗ zwingliche Abneigung gegen den Lehrerstand vorgeworfen wird; das hätte ich allerdings gegenüber solchen Thatsachen nicht erwartet. (Heiterkeit.)
Abg. Stöcker: Es ist noch nicht hervorgehoben, daß wir für die Erziehung unserer Nation Männer aus den besten Schichten des Volkes brauchen. Darauf wirkt das Gehalt ein, und wenn die Lehrer in ihrem Gehalt nicht den anderen höheren Beamten gleich⸗ seena werden, so muß auch ihre Werthschätzung im Publikum sinken.
Abg. Freiherr von Richthofen: Das muß ich doch bestreiten. Für die Wahl des Berufs ist nicht immer das Gehalt des Vaters maßgebend, sondern die Veranlagung und andere Gesichtspunkte. Ich kann nur wiederholen, daß wir den Lehrerstand ebenso hoch schätzen, wie Herr Stöcker und die anderen Herren. Man darf Richter und Lehrer nicht abschätzen nach der Statistik über ihre frühere oder spätere Abnutzung. Das ist rein individuell.
Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Eine möglichste Annäherung, wenn nicht Gleichstellung der Oberlehrer mit den Richtern wünschen wir auch heute, stellen aber keine aussichtslosen Anträge.
Abg. Wetekamp: Die Härten der früheren Vorlage sind nicht beseitigt worden. Die höheren Beamten sind berücksichtigt worden, die Unterbeamten nicht. Es ist auch nicht richtig, daß die Lehrer⸗ gehälter allen anderen Beamten voraus erhöht worden sind. Es ist noch nicht lange her, daß die Lehrer wenigstens um Gleichstellung mit den Subalternbeamten der Justiz petitioniert haben.
Abg. Dr. Sattler: Herr Stäöcker hat nichts Neues gesagt. Mein Freund Seyffardt hat schon vor Jahren ganz dasselbe gesagt. Die Gehälter der Lehrer sind zwar nicht entscheidend für die Schätzung der Lehrer im Publikum; aber sie spielen doch eine Rolle. Die Herren auf der Rechten haben ihr Interesse für die Lehrer heute zu erkennen gegeben. Schade nur, daß diese Erkenntniß so spät ge⸗ kommen ist und an einer Stelle, wo an den Gehaltssätzen nichts mehr zu ändern ist. Jetzt kommen solche Reden post festum.
Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Da die Frage einmal angeregt ist, möchte ich noch eine Thatsache erwähnen. Im Jahre 1872 legte die Regierung einen Entwurf vor, n dem die Gleichstellung vorgeschlagen war. Und was geschah? Das Abgeordnetenhaus lehnte die Gleichstellung ab und ver⸗ langte die Differenz von 300 ℳ Die Vorlage der Staats⸗ regierung enthält nun noch nicht einmal eine volle Differenz von 300 ℳ Sie hat sich also ganz angeschlossen an die Stellung des Hauses im Jahre 1872. Daraus geht wohl am besten hervor, daß man über die Frage, ob verschiedene Beamtenkategorien ganz gleich zu behandeln, sehr verschiedener Meinung sein kann, und daß es durchaus unangebracht ist, dabei stets von einer höheren oder geringeren Werthschätzung der verschiedenen Kategorien zu sprechen. (Sehr richtig!)
Bezüglich der Honorarsätze für die Professoren bemerkt 1
Abg. Dr. Virchow (fr. Volksp.): Ich möchte noch in letzter Stunde meine warnende Stimme gegen die Annahme dieser Bestim⸗ mungen erheben. Genügendes Material hat die Regierung bis jetzt nicht vorgebracht, und es ist ein ungewöhnliches und unerhörtes Verfahren, daß man der Regierung die Ermächtigung ertheilt, das Gehaltssystem der Professoren zu regeln „vorbehaltlich der Ausnahmen, die ihr nach Lage der Verhältnisse erforderlich erscheinen“. Ueber die dabei be⸗ folgten Grundsätze soll dem Landtage nach zwei Jahren Mittheilung gemacht werden; wir sollen also einen Beschluß fassen, der über die Dauer dieses Fauses noch hinausgeht. Es ist mir doch zweifelhaft, ob es nöthig ist, gegen Schluß der Session, diese Sache auszutragen; es wäre kein Schaden, wenn sie bis zur nächsten Session vertagt würde, wo uns die Regierung besseres Material vorlegen könnte. Ich habe gar nichts dagegen, daß über die Höhe der Honorare allgemeine Bestimmungen festgelegt werden; aber ich bin dagegen, daß die Ver⸗ ö Honorare dem Ermessen der Regierung anheim gegeben wird. Das muß zu einer Demoralisation des Standes führen, und ich fürchte, daß auf dem Wege des materiellen Interesses die Freiheit des Unterrichts geschädigt wird. Ich beantrage, alle auf die Kollegien⸗ gelder bezüglichen Bestimmungen zu streichen.
„Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) bestreitet, daß der Kommission nicht genügendes Material zur Beurtheilung der Frage vorgelegen habe.
Abg. Dr. Virchow meint, daß die Zahlen, die der Kommission vorgelegen hätten, theilweise nicht richtig seien, und daß man leicht über die Sache hinweggegangen sei.
Abg. Dr. Dittrich behauptet nochmals, daß die Kommission vollkommen informiert gewesen sei und nicht nur den Zahlen des Re⸗
ierungs⸗Kommissars geglaubt, sondern auch pripatim bei .“ essoren sich informiert habe. Viele Professoren seien mit den Kom⸗ missionsbeschlüssen einverstanden gewesen.
Abg. Dr. Sattler bestreitet gleichfalls, daß die Kommission die Sachlage falsch beurtheilt habe. Herr Virchow sei durch den ihm nahestehenden Abg. Ehlers nicht richtig über den Gang der Kom⸗ missionsverhandlungen orientiert worden. Die Professoren hätten den Kommissionsbeschlüssen zugestimmt wegen der Vortheile derselben, nicht etw een der schönen Augen des Regierungskommissars.
““
Unter Ablehnung des Antrages Virchow bestätigt das Haus die Beschlüsse zweiter Lesung.
Der Etat des Finanz⸗Ministeriums wird mit der Be⸗ soldungsvorlage unverändert genehmigt. .
Beim Etat der Bauverwaltung regt
Abg. Weibezahn (nl.) eine Besserstellung der Deichvoigte an 8
dankt ferner der Regierung für die Einstellung der Summe für die
Verbesserung des Fahrwassers der Elbe bei Harburg.
stei Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ ein:
Meine Herren! Ich glaube, es wäre formell richtiger gewesen, die Frage der Pensionsberechtigung der Deichvoigte nicht beim Etat der Bauverwaltung, sondern bei dem der landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung zur Sprache zu bringen. Daß sie zur Sprache gebracht werden solle, ist mir erst heute während der Sitzung mitgetheilt worden; ich bin daher nicht in der Lage gewesen, über die augenblickliche Lage dieser Frage mich genau zu orientieren. Ich be⸗ dauere deshalb, daß ich eine genaue Auskunft auf die an mich gerichtete Frage zu ertheilen nicht in der Lage bin, um so weniger, als auch der Dezernent in diesen Angelegenheiten heute hier nicht anwesend ist. Uebrigens ertheile ich die Zusicherung, daß die Frage wegen der Ge⸗ haltsaufbesserung und der Pensionierung der Deichvoigte sorgfältig erwogen werden wird. Meines Wissens sind Erwägungen in der Richtung bereits eingeleitet.
Abg. Dr. Langerbans (fr. Volksp.) bemängelt die nach seiner Ansicht ungefetzlichhe Erhebung der hohen Gebühren für Bauerlaubnißscheine; die Stadt Berlin habe für den Bau⸗ erlaubnißschein des einen Gasbehälterhauses in der Augsburgerstraße 3000 ℳ an Gebühren bezahlt. Redner beantragt die Streichung des Einnahmetitels „Baupolizeigebühren“.
Der Antrag wird abgelehnt, der Etat der Bauverwaltung unverändert bewilligt.
Etat der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung ringt
Abg. Krawinkel (nl.) die Lage der Lehrer in den gewerblichen Fachschulen in Köln zur Sprache, deren Besoldung ungenügend sei und hinter den Gehältern derselben Lehrerkategorien in anderen Städten zurückbleibe.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Lüders erklärt, daß diese Lehrer schon einmal eine Gehaltsaufbesserung erhalten hätten, daß aber infolge der allgemeinen Beamtenaufbesserung auch die Frage geprüft werden solle, ob diese Lehrer abermals eine Gehaltserhöhung erhalten sollen.
Abg. Busch (kons.) bedauert, daß in der Provinz Brandenburg keine einzige Baugewerksschule sei. Die Schulen in Berlin reichten nicht aus für die ganze Provinz; jährlich müßten 1500 Schüler in Berlin von der Aufnahme zurückgewiesen werden.
„Geheimer Regierungs⸗Rath Simon erwidert, daß die Re⸗ gierung selbst davon überzeugt sei, daß die vorhandenen Schulen nicht ausreichen, daß es in diesem Jahre jedoch leider noch nicht möglich ge⸗ wesen sei, an die Errichtung einer neuen Schule zu denken, daß aber 8 Angelegenheit hoffentlich im näͤchsten Jahre werde gefördert werden önnen.
Abg. Gamp (fr. kons.) bringt die Bäckereiverordnung wieder zur Sprache und führt aus: Der Minister hat uns in einer früheren Sitzung gesagt, daß die Ermittelungen in dieser Sache noch nicht ab⸗ geschlossen seien und er keine Mittheilung darüber machen könne. An demselben Tage machte aber der Staatssekretär von Boetticher im Reichs⸗ tage ziemlich umfangreiche Mittheilungen in dieser Sache. Danach sagen einige Regierungs⸗Präsidenten in ihren Berichten, daß die Ver⸗ ordnung neben anderen ungünstigen Folgen auch die Verhältnisse zwischen den Meistern und Arbeitern verschlechtert habe. Die Berichte geben ge⸗ nügend Grund zu einer Reform der Bäckereiverordnung, und die Re⸗ gierung muß so schnell wie möglich damit vorgehen. Ich bitte, wenigstens das zu thun, was der Staatssekretär von Boetticher schon als angängig bezeichnet hat, die Maximalarbeitswoche oder die Minimal⸗ ruhezeit einzuführen. Wenn manche Regierungs⸗Präsidenten sagen, daß die Bäckereiverordnung zu schweren wirthschaftlichen Schäden nicht geführt habe, so kommt es doch darauf an, was man unter schweren wirthschaftlichen Schäden versteht. Ich bitte den Fee Minister, die Berichte der Regierungs⸗Präsidenten zu veröffentlichen.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ob und in welchen Punkten die Bäckereiverord⸗ nung durch den Bundesrath einer Aenderung unterzogen werden wird, vermag ich für jetzt noch nicht zu sagen; daß aber die Beschlußfassung des Bundesraths darüber in kurzer Zeit herbeigeführt werden wird, kann mit Sicherheit in Aussicht genommen werden.
Was ferner die Mittheilung der Berichte der Regierungen an⸗ geht, so haben ja diese Berichte insofern etwas nicht unbedingt Zu⸗ verlässiges für die Beurtheilung der Frage, als sie nach verhältniß⸗ mäßig kurzer Zeit nach Erlaß der Bäckereiverordnung bereits erstattet worden sind. Es ist auch in den Berichten selbst bevorwortet, daß nach der kurzen Zeit ein endgültiges Urtheil über die Wirkungen der Bäckereiverordnung mit Sicherheit nicht gefällt werden kann. Ob dieser Umstand etwa der Mittheilung der Berichte entgegenstehen wird, vermag ich nicht zu übersehen; persönlich würde ich von meinem Standpunkt aus gegen die Veröffentlichung ein Bedenken nicht haben. Jedenfalls würde, wie ich glaube, wenn auch nicht eine vollständige Veröffentlichung der Berichte, doch wenigstens die Veröffentlichung einer Zusammenstellung des Inhalts derselben erfolgen können, sodaß man auf Grund dessen das Ergebniß der angestellten Erhebungen inhaltlich zu übersehen im stande sein würde. In diesem Sinne bin ich bereit, mich für eine dem Wunsche des Herrn Vorredners entsprechende Veröffentlichung bei dem Bundes⸗ rathe auszusprechen.
Beim Etat des Justiz⸗Ministeriums bedauert
Abg. Dr. Eckels (nl.), daß der von der Justizverwaltung auf Grund des Antrags Wallbrecht versprochene Gesetzentwurf, betreffend die Rechte der Bauhandwerker, noch nicht über die Vorstadien hinaus⸗ gekommen sei. Die Justizverwaltung scheine jetzt daran zu denken, die Bestimmungen über den Realkredit zu ändern. Auch solle nur der Bauhandwerker oder Arbeiter geschützt werden, der direkt mit dem Bauherrn zu thun habe.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren: Der Abg. Eckels hat bereits hingewiesen auf die Erklärungen, welche bezüglich des gegenwärtigen Standes der sogenannten Bauhandwerkerfrage der Herr Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts am 27. März dieses Jahres im Reichstage abgegeben hat. Ich darf annehmen, daß diese Erklärung allen denjenigen Herren, die sich für diese Frage mehr interessieren, bekannt geworden ist, und glaube des⸗ halb den Inhalt hier nicht wiederholen zu sollen. Das, was der Abg⸗ Eckels aus dieser Erklärung mitgetheilt hat, entspricht vollkommen dem Sachverhalt. b
Inzwischen hat sich die Sachlage in soweit geändert, als die damals noch nicht vollständig abgeschlossenen Berathungen der Kom⸗ mission, die sich mit der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zur Be⸗ seitigung der Mißstände im Baugewerbe gebildet hatte, zu einem Abschluß gelangt sind, daß solche Gesetzentwürfe
im Justiz⸗Ministerium ausgearbeitet und mit einer eingehenden,
begründenden Denkschrift dem Staats⸗Ministerium vorgelegt worden sind. Das Staats⸗Ministerium ist bisher nicht in der Lage gewesen, diesem Entwurf gegenüber Stellung zu nehmen. Bei dieser geschäft⸗ lichen Lage glaube ich heute es mir versagen zu müssen, auf die ein⸗ zelnen Punkte, die der Abg. Eckels angeregt hat, des näheren ein, zugehen. Niemand besser als der Abg. Eckels kennt die großen Schwierigkeiten, die eine befriedigende Lösung der hier in Rede stehenden Fragen mit sich bringt. Die eingehenden Berathungen der Just zkommission, als deren Berichterstatter Herr Abg. Eckels im vorigen Jahre thätig war, haben auch jedem Mitglied des Hauses ein Uctheil darüber ermöglicht, wie außerordentlich groß die Schwierig⸗ keiten sind, um deren Bewältigung und Beseitigung es sich hier handelt.
Es ist allerdings früher der Standpunkt der preußischen Justiz⸗ verwaltung gewesen, daß eine Verletzung des Rechts der Hypothekar⸗ gläubiger durch eine Sicherstellung, durch eine Bevorzugung der Bau⸗ handwerker grundsätzlich ausgeschlossen sei. Eine nochmalige ein⸗ gehende Prüfung der Frage hat jedoch auch die preußische Justiz⸗ verwaltung zu dem Ergebniß geführt, daß dieser Standpunkt nicht unter allen Umständen aufrecht erhalten werden kann, und daß ein gewisser Einbruch in das bestehende Hypothekenrecht erforderlich ist, wenn man den berechtigten Ansprüchen der Handwerker auf Schutz ihrer Forderungen einigermaßen Genüge leisten will. Der aufgestellte Fesetzetwurf hat den Versuch gemacht, die Interessen der Hypotfekar⸗ gläubiger und die damit zusammenfallenden Interessen des Real⸗ kredits zu vereinigen mit denjenigen der Bauhandwerker. In welchem Umfange dieser Versuch gelungen ist, entzieht sich in diesem Augen⸗ blick unserer Beurtheilung. Es würde das ein ganz genaues Ein⸗ gehen auf die Einzelheiten des Entwurfs erfordern, wenn ich Sie in die Lage setzen wollte, sich selbst ein Urtheil zu bilden. Ich glaube, daß den Wünschen des Hauses es nicht entsprechen würde, wenn ich darauf weiter eingehe.
Wiederholen will ich nun, um das nochmals zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß die Vorlage des preußischen Justiz⸗ Ministeriums eine Lösung der Frage im Wege der Reichsgesetzgebung erstrebt — mit der Maßgabe allerdings, daß die praktische Ausführung der Bestimmungen, die dieses Reichsgesetz bringen soll, der Landes⸗ verwaltung bezw. Allerhöchster Verordnung vorbehalten bleibt für die⸗ jenigen Orte und Bezirke, für die sih ein Bedürfniß zu solchen Maß⸗ regeln ergeben hat. Denn bekanntlich ist dies Bedürfniß keineswegs überall hervorgetreten, am lebhaftesten in Preußen und hier wiederum ganz besonders in den großen Verkehrszentren, namentlich in Berlin.
Ein Gesetz, das eine unmittelbare Wirkung ausüben würde für das
gesammte Reichsgebiet, ist seitens der preußischen Justizverwaltung nicht beabsichtigt. Bei dem lebhaftesten Interesse, das die gesammte Staatsregierung dieser Frage zuwendet, halte ich die Erwartung für begründet, daß die Entschließungen der Staatsregierung auf diesem Gebiet mit möglichster Beschleunigung herbeigeführt werden, und daß dem nächsten Reichstage eine Vorlage gemacht werden kann, die den berechtigten Wünschen der Interessenten entgegenzukommen bestrebt ist.
Abg. von Czarlinski (Pole) kommt auf den Erlaß der Marienwerder Regierung in der Sprachenfrage zurück und widerspricht der Meinung des Ministers, daß die Polen vor Gericht wider besseres Wissen die Kenntniß der deutschen Sprache leugneten. „Mächtig“ sei nicht gleichbedeutend mit „geläufig“, und die „Kenntniß“ einer Sprache bürge nicht dafür, daß man mit gutem Gewissen eine Aus⸗ sage beschwören könne. Redner führt eine Anzahl von Fällen an, in denen man Polen zum Zeugniß in deutscher Sprache gezwungen habe. Ein Hütejunge sei von einem Assessor in Haft genommen worden, weil er erklärt habe, nicht deutsch sprechen zu können. Später habe er jede Frage mit Ja beantwortet. Vom Landgericht sei die Hinzuziehung eines Dolmetschers verfügt worden, weil man sich überzeugt habe, daß der Zeuge nicht deutsch sprechen könne. Das An⸗ sehen des Richterstandes habe schon gelitten, auch nach dem Zuge⸗ ständniß des Justiz⸗Ministers. Dieses Ansehen könne nicht gewinnen, wenn zwei polnische Zeitungen verurtheilt würden aus ganz entgegen⸗ gesetzten Gründen. Man messe überhaupt gegen Deutsche und Polen mit zweierlei Maß; er verlange aber gleiches Licht und gleichen Schatten. Reoner erinnert an das Vorgehen gegen den polnischen Redakteur in Graudenz.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! In den Ausführungen des Herrn Abg. von Czarliüski habe ich den Nachweis vermißt, daß in irgend einem der von ihm vorgetragenen Fälle gegen die bestehenden Vorschriften von irgend einer betheiligten Behörde gefehlt worden sei. Schon des⸗ wegen bin ich nicht in der Lage, diejenigen Zusicherungen zu geben, die der Herr Abg. von Czarlinski von mir erwartet und verlangt hat.
Wenn ich im einzelnen auf seine Ausführungen erwidern soll, so kann ich bezüglich des schon einmal im Reichstage vorgebrachten Rescripts des Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten in Marienwerder nur wiederholen, was ich schon dort erklärt habe, daß diese Zirkular⸗ verfügung meine volle Billigung findet. Auch heute hat Herr von Czarliüski nicht vermocht, irgendwie darzulegen, daß die Ver⸗ fügung mit einem Gesetz in Widerspruch stehe. Sie sagt weiter nichts, als daß die gesetzliche Vorschrift, wonach die Amtssprache bei allen Behörden die deutsche Sprache ist, auch in den polnischen Gegenden gegenüber denjenigen polnischen Unterthanen zur Anwendung gebracht werden sollI, die der deutschen Sprache mächtig sind. Meine Herren, das ist etwas so Selbstverständliches, daß es eigentlich einer Einschärfung dieser Bestimmung garnicht. bedurft hätte. Aber es war in vielfachen Berichten hervorgehoben worden, daß solche Fälle vorkommen, — sie sind auch hier im Land⸗ tage erwähnt von verschiedenen Mitgliedern des Hauses — wo Leute, die zweifellos die deutsche Sprache beherrschen, bei ihrem Erscheinen vor Gericht sich den Anschein geben, als wären sie der Sprache nicht mächtig und deshalb in polnischer Sprache vernommen zu werden verlangen. Diesem Ansinnen entgegenzutreten, ist die Pflicht der Behörden und dieser Mißbrauch — ich glaube, ich darf es so nennen, wenn die Thatsache richtig ist, daß Polen, die die deutsche Sprache vollkommen beherrschen, es trotz alledem ablehnen, sich vor den Behörden in deutscher Sprache auszudrücken — ieser Mißbrauch ist auch eines derjenigen Agitations⸗ mittel, mit denen in polnischen Landestheilen gearbeitet wird, und die davon betroffenen Personen, die deshalb zur Strafe gezogen werden, sind, glaube ich, in vielen Fällen Opfer derjenigen, die hinter ihnen stehen. (Sehr richtig!) Die Justizverwaltung erkennt in demselben Maße, wie jeder andere Zweig der Staatsverwaltung ihre Ver⸗
flichtung an, der polnischen Agitation mit allen gesetzlichen Mitteln entgegenzutreten. Zu diesen Mitteln gehört auch dasjenige, von welchem nach diesem Rescript Gebrauch gemacht werden soll. Wenn
der Herr Abg. von Czarlinski erklärt hat, die Gerichte!
seien garnicht in der Lage zu prüfen und festzustellen, ob jemand der deutschen Sprache mächtig sei — ja, meine Herren, das ist eine quaestio facti, wenn ich mich so aus⸗ drücken darf; in vielen Fällen wird sich das Gericht begnügen müssen mit der Versicherung der Erschienenen, daß sie die deutsche Sprache nicht genügend beherrschen, um sich darin in verantwortlicher Weise auszudrücken. In anderen Fällen wird das nicht der Fall sein, und nur in solchen zweifellosen Fällen wird das Gericht Strafmittel gegen die betheiligten Personen anwenden. Damit thut es einfach seine Pflicht. Ich kann hinzufügen, daß mir über irgend eine mißbräuch⸗ liche Anwendung dieser Verfügung eine Beschwerde nicht bekannt ge⸗ worden ist.
Die Fälle, die Herr von Czarlinski anführte, die sich auf Privat⸗ unterhaltungen stützten, oder auf Aeußerungen einzelner Personen, sind mir vollständig unbekannt. Ebenso wenig kann ich auf den Fall eingehen des Knaben, der in erster Instanz sich widerwillig in deutscher Sprache ausgedrückt haben soll und von dem in zweiter Instanz fest⸗ gestellt sein soll, daß er thatsächlich das Deutsche nicht genügend ver⸗ stehe. Wenn Herr von Czarlinski darüber Auskunft wünschte, dann hätte ich von ihm erwarten dürfen, daß er die Güte gehabt hätte, mir vorher Mittheilung zu machen. Damit glaube ich den ersten Punkt erledigt zu haben.
Herr von Czarlinski ist dann weiter übergegangen zu allgemeinen Angriffen gegen die Justiz, gegen die Objektivität der Recht⸗ sprechung. Er hat sich veranlaßt gefunden, einen Auszug vorzulesen aus einer Rede, die Herr Gamp bei der ersten Lesung des Justiz⸗ Etats gehalten hat. Wenn ich dem Beispiel folgen wollte, könnte ich vorlesen, was der Herr Finanz⸗Minister von Miquel und Mitglieder des Hauses hierauf geantwortet haben. Ich glaube aber nicht, daß es heute am Platze ist, auf diese allgemeinen Angriffe einzugehen. Die einzelnen von dem Herrn Abgeordneten vorgetragenen Beweisfälle sind mir wieder vollständig unbekannt, und insofern entziehen sie sich auch einer sachgemäßen Beurtheilung. Wenn ich aber den ersten Fall richtig verstanden habe, so handelte es sich darum, daß Jemand in fremdem Jagdgebiet die Jagd ausübte auf Grund eines in polnischer Sprache ausgestellten Erlaubnißscheines des Jagdberechtigten. Wenn hier das Gericht erklärt hat, daß dieser Erlaubnißschein, weil er die Berechtigung zur Jagdausübung gegenüber der Polizeibehörde nachweisen solle, in deutscher Sprache ausgestellt sein müsse, da er sonst von den zuständigen Beamten nicht verstanden werden könne, so liegt hier nicht eine Auslegung einer Bestim⸗ müng des Jagd⸗Polizeigesetzes vor, in dem allerdings nicht steht, wie Herr von Czarlinski mit Recht hervorgehoben hat, daß dieser Erlaubniß⸗ schein in deutscher Sprache auszustellen wäre; es wird vielmehr eine Folgerung sein, die das Gericht gezogen hat aus dem Amtssprachen⸗ gesetz. Ob diese Folgerung richtig ist, darüber habe ich nicht zu urtheilen. enn dem Angeklagten die Auslegung nicht paßte, so stand ihm ja das Rechtsmittel zur Verfügung, und vielleicht hat er davon Gebrauch gemacht.
Dann hat Herr von Czarlinski angeführt, es seien in ähnlich liegenden Fällen von demselben Gericht widersprechende Urtheile darüber gefällt worden, ob eine strafbare Beleidigung oder ein Fall des § 193, die Verfolgung berechtigter Interessen, vorliegt. Soweit ich da im einzelnen verstanden habe, lag es in dem einen Falle so, daß das Landgericht gebunden war an die Rechtsgrundsätze, die in dieser Sache durch das Reichsgericht aufgestellt waren. Nun sind be⸗ kanntermaßen derartige Aussprüche des Reichsgerichts nur in dem gegebenen Fall bindend für ein Gericht, in andern Fällen hat das Landgericht die freie Beurtheilung — kann hier seiner Ueberzeugung folgen. Ob die eine oder die andere Auslegung die richtige war, darüber können wir hier nicht urtheilen.
Dem letzten Fall, den der Herr Abg. von Czarlinski erwähnt hat, habe ich nicht genügend zu folgen vermocht, um mich darüber äußern zu können, und ich kann es wiederholt nur bedauern, daß, wenn solche speziellen Beschwerden hier vorgebracht werden sollen, sie nicht rechtzeitig zur Kenntniß gebracht werden, damit man in der Lage ist, sich darüber zu informieren.
Abg. Gerlich (fr. kons.): Die dritte Lesung eignet sich kaum zur Erörterung solcher Fragen. Ich wünschte, daß unsere Richtersprüche mehr aus dem praktischen Leben hergeleitet würden. Soweit stimme ich mit Herrn von Caarlinski überein. Jagderlaubnißscheine müssen in deutscher Sprache verfaßt werden. Ein Geistlicher hat verboten, daß strenggläubige Katholiken an der Jahrhundertfeier eines katho⸗ lischen Seminars theilnahmen. (Widerspruch bei den Polen.) Dann nehme ich das zurück. Ich würde mich nicht weigern, der Jabiläumsfeier einer katholischen Kirche beizuwohnen. Seit dem Erlaß des Amtssprachengesetzes hat sich die Zahl der Fälle vermehrt, in denen man sich weigert, deutsch auszusagen, trotz des deutschen Unter⸗ richts. Die Leute wollen eben nicht deutsch sprechen, ich kenne das aus Erfahrung. Eine Frau wollte kein Deutsch verstehen; es mußte ein Dolmetscher zugezogen werden. Als die Verhandlung zu Ende war, schickte ich einen Boten ins Kassenzimmer, und da stellte es sich heraus, daß sie im fließendsten Deutsch die Zeugengebühr verlangte. Die Stimmung ist den Leuten oktroyiert von ihren Geistlichen, und ich bitte den Minister, streng zu sein und in anderen Bezirken ebenso vorzugehen. 1 1 .
Abg. von Czarlinski: Also Spione schickt Herr Gerlich den Leuten nach! Er spricht auch polnisch; würde er vor Gericht in polnischer Sprache ein Zeugniß ablegen? Am meisten hat mich ge⸗ wundert, daß der Justiz⸗Minister sich weigert, gegen diesen Chauvinis⸗ mus vorzugehen, weil ich nichts bewiesen habe. Ich habe Beweise genug vorgebracht, daß man der polnischen Bevölkerung großes Un⸗ recht thut. “
Beim Etat des Ministeriums des Innern bemerkt auf eine Anregung des Abg. von Riepenhausen (kons.) der
Minister des Innern Freiherr von der Recke:
Meine Herren! Ich bin dem Herrn Abg. von Riepenhausen sehr dankbar für seine Ausführungen; sie begegnen sich mit meinen Intentionen. Ich habe bereits aus einigen Spezialfällen Kenntniß davon erhalten, daß in diesem Jahre die Termine nicht überall zweck⸗ mäßig angesetzt worden sind. (Sehr richtig!) Ich habe bereits die erforderlichen Anordnungen getroffen und werde dafür sorgen, daß das nicht wieder vorkommt. (Bravo!)
Abg. Seer (nl.) 5 den Minister um Echöhung der Bureau⸗ kosten der Distrikts⸗Kommissare. “
vder ftcctter Ferwerngs⸗Rath Dr. Fbnotg erklärt die Bereit⸗ willigkeit der Regierung, berechtigten Wünschen Rechnung zu tragen.
Abg. Meyer⸗Riemsloh (Zentr.) beschwert sich über die Behand⸗ lung der S in seiner Heimath seitens der Behörden.
Ein Regierungs⸗Kommissar bemerkt: Es müsse der Willkür bei der Namengebung entgegengetreten werden, die die Führung der Akten erschwere und darin bestehe, daß der erste Sohn den Namen des Hofes und der zweite den des Vaters trage. Indessen würden Erwägungen angestellt werden, ob berechtigten Beschwerden abgeholfen werden könne. 114“
Um 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Dienstag 11 Uhr vertagt.
Statistik und Volkswirthschaft.
“ Arbeiterversicherung. 1“
Vom Reichs⸗Versicherungsamt ist soeben ein Leitfaden zur Arbeiterversicherung des Deutschen Reichs für die gestern eröffnete Brüsseler Weltausstellung herausgegeben worden, welcher für das Jahr 1895 interessante Zusammenstellungen über die Ergebnisse
der deutschen Sozialgesetzgebung enthält. Darnach betrug die Zahl der Lohnarbeiter bei einer damaligen Gesammtbevölkerung von 52 Millionen
13 Millionen. Davon waren versichert: gegen Krankheit 8 005 000, gegen Unfall 18 389 000, gegen Invalidität (und Alter) 11 585 000. Die Anzahl der auf Grund dieser Versicherungen entschädigten Personen betrug bis dahin: wegen Krankheit 2 939 000, wegen Unfall 388 200, wegen Invalidität (und Alter) 347 700. Die Gesammt⸗ Einnahmen ergaben bis dahin: bei der Krankheitsversicherung 156 746 000 ℳ (darunter von Arbeitgebern 39 229 000 ℳ und von Arbeitnehmern 89 231 000 ℳ), bei der Unfallversicherung 88 936 700 ℳ (darunter von den Arbeitgebern 68 424 000 ℳ, von den Arbeitnehmern —), bei der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung 132 140 000 ℳ ein⸗ schließlich des Reichszuschusses (darunter von den Arbeitgebern 51 400 000 ℳ, von den Arbeitnehmern 51 400 000 ℳ). Die Aus⸗ gaben summierten sich auf: bei Krankheit 148 437 000 ℳ (darunter 115 629 000 ℳ an gezahlten Entschädigungen und 6 987 000 ℳ Kosten der Verwaltung), bei Unfall 68 424 000 ℳ (darunter Ent⸗ schädigungen 50 125 800 ℳ und 10 372 000 ℳ Kosten der Ver⸗ waltung), bei Invalidität 132 140 000 ℳ (darunter Entschädigungen 42 920 000 ℳ und Kosten der Verwaltung 5 990 000 ℳ). Der den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zur Sicherstellung der Entschädigungs⸗ leistungen angesammelte Kapitalbestand betrug bei der Krankheits⸗ versicherung 132 662 000 ℳ, bei der Unfallversicherung 143 400 000 ℳ und bei der Versicherung gegen Invalidität und Alter 414 000 000 ℳ Die Entschädigungen gewährten den Versicherten im Durchschnitt für jeden Fall: bei der Krankenversicherung 39,3 ℳ, bei der Unfall⸗ versicherung 129 ℳ und bei der Versicherung gegen Invalidität und Alter 121 ℳ (einschließlich des Reichszuschusses). Der durchschnitt⸗ liche Kostenbetrag der Versicherung auf den Kopf der versicherten Personen ergab bei der Krankheitsversicherung 16 ℳ, bei der Unfall⸗ versicherung 3,7 ℳ und bei der Invaliditätsversicherung 10,3 ℳ In diesem Umfang umfaßte bis 1895 die reichsgesetzliche Versicherung ohne Unterschied der Nationalität Personen, welche in Deutschland ihre Arbeitskraft gegen Lohn verwerthen, und gewährte jedem Versicherten einen Rechtsanspruch auf gesetzlich bestimmte Unterstützungen bei kosten⸗
Zur Lage des ländlichen Handwerks.
Man hat oft behauptet, daß im Zeitalter der Fabriken dem Hand⸗ werk das Todesurtheil geschrieben sei. Die entschiedene Ueberlegenheit, welche die Großindustrie dem Kleinbetriebe gegenüber in so mancher Hinsicht zeigt, lege es nahe, zu glauben, daß die Tage des Handwerks gezählt seien. Die wirthschaftliche Entwickelung führe uns aus einem primitiven Stadium, in dem der ganze Bedarf an gewerblichen Produkten zu Hause im Schoße der Familie erzeugt wurde, zu dem berufsmäßigen Gewerbetreibenden, dem Handwerker, und von diesem seit etwa dem 17. Jahrhundert zur
ausindustrie, nachher zur Fabrik. In dieser sei das Ende gegeben. In Zukunft gehe die gesammte Erzeugung an Industrieartikeln nur in diesen ansehnlichen geschlossenen Etablissements vor sich, die Hunderte oder gar Tausende von Händen beschäftigen und die leicht erschöpfte Menschenkraft durch nimmer ermüdende gewaltige Motoren und Maschinen unterstützen. Wenn man die an dieser Stelle schon mehrfach erwähnten, eine Fülle neuer Aufschlüsse und Ein⸗ blicke gewährenden „Untersuchungen des Vereins für Sozialpolitik über die Lage des Handwerks in Deutschland“ liest, gewinnt man nicht den Eindruck, daß diese Ansicht zutreffend ist. Hat sich auch die bis⸗ herige Entwickelung des Gewerbewesens in der angedeuteten Weise abgespielt, ist es richtig, daß heute nur noch der kleinste Theil unseres Bedarfs an gewerblichen Produkten zu Hause, eigentlich nur nech in zurückgebliebenen Verhältnissen, hergestellt wird, so folgt doch daraus nicht, daß nun auch das Handwerk durch die neueste Betriebsform, die Fabrik, vollständig ersetzt werden kann. Vielmehr muß man annehmen, daß ihr Neben⸗ einanderbestehen, wie es die Gegenwart zeigt, noch' auf sehr lange hinaus die Physiognomie des gewerblichen Lebens bilden wird. Denn jede dieser beiden Betriebsformen hat ihre eigenartigen Vorzüge, ver⸗ wendet andere Arbeitskräfte, erfüllt bestimmte Anforderungen, sodaß sie sich in ihren Wit eglgen gegenseitig ergänzen.
Namentlich in den kleinen Städten und auf dem platten Lande kann sich das Handwerk zumeist nicht nur halten, sondern beruht auch auf ganz gesunder Grundlage. In dem soeben erschienenen neunten Bande der genannten „Untersuchungen des Ver⸗ eins für Sozialpolitik“ (Verlag von Duncker und Humboldt in Leipzige giebt Dr. Martin Kriele auf Grund mündlicher Erkundigungen und eigener Besobachtungen eine Darstellung der Lage des ländlichen Handwerks in Niederschlesien, die als typisch für viele Gegenden angesehen werden darf. Zur Be schreibung sind die Fleischerei, die Sattlerei und die Schuhmacherei in dem ca. 2550 Einwohner zählenden, im Kreise Neumarkt nahe an der Grenze des Landkreises Breslau gelegenen Marktflecken Deutsch⸗ Lissa und sämmtliche sechs Handwerkszweige (Stellmacherei, Zimmer mannsarbeit, Schuhmacherei, Maurerarbeit, Schmiede, Windmühle) in dem ca. 220 Einwohner zählenden, 4 km westlich von Lissa ge⸗ legenen Dorfe Kram pitz herangezogen. Die Auswahl der Gewerbs zweige in Deutsch⸗Lissa hat, wie der Verfasser mittheilt, lediglich von der Zugänglichkeit der einzelnen Meister abgehangen.
Fleischereibetriebe befinden sich in S zur Zeit fünf, vo denen zwei je zwei Gesellen und drei je einen solchen, ferner alle j einen Lehrling beschäftigen. Der Meister kauft die lebenden Thier — selten mehr als ein Stück auf einmal — gegen Baarzahlun meistens in den benachbarten Dörfern ein; gelingt es ihm einma nicht, seinen Bedarf in der Umgegend zu decken, so ist er darauf ange wiesen, auf dem an jedem Montag und Donnerstag stattfindenden Viehmarkte in Breslau einzukaufen. Den Einzelverkauf des Fleisches im Laden — an die Besitzer größerer Güter, welche meist nu monatlich oder vierteljährlich zahlen, unter Kreditierung der Geld beträge — besorgt stets die Frau, Tochter oder das Dienstmädchen
des Meisters. Seit einigen Jahren klagen die Fleischer in Liss—
über Verminderung des Absatzes. Der Grund hierfür liegt in der Aenderung der Konkurrenzverhältnisse: Einmal schlachten jetzt auch die Gastwirthe in den Wintermonaten (November bis Februar) alle 14 Tage oder allwöchentlich, ja auch zweimal in der Woche ein Schwein und liefern den Stammgästen Fleisch und Wurst ins Haus, betreiben also während der Wintermonate die Fleischerei als Neben⸗ gewerbe. Sodann macht sich immer mehr die Konkurrenz der „Land⸗ fleischer“ geltend, die sich in einigen größeren Döͤrsern der Umgegend niedergelassen und nicht nur zum theil den ländlichen Kundenkreis der Lissaer Meister, insbesondere die Kundschaft der kleinen Stellen⸗ besitzer und der ländlichen Tagelöhner an sich gezogen haben, sondern auch in Lissa selbst Absatz zu finden suchen, indem sie auf den Wochenmärkten Fleisch zum Verkauf ausstellen. In Lissa be⸗ steht eine Fleischer⸗ Innung. „Ihr einziger fruchtbringender Zweck ist darin zu finden, daß sie eine Versicherungsanstalt ist.“ Das Innungsmitglied hat für jedes Schwein, welches es in seinem Betrieb schlachtet, 10. 5 an die Innungskasse zu entrichten und erhält, wenn sich bei der Besichtigung durch den Thierarzt oder den Fleischbeschauer herausstellt, daß das Thier Trichinen oder hat, den Einkaufs⸗ werth desselben durch Zahlung aus der Innungskasse ersetzt. Mi dieser Versicherungsanstalt sind die Mitglieder recht zufrieden.
gehören der Innung nicht nur die Meister in Lissa und den Dörfern
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