8 4 proz. zu 102 % rückzahlbare Anleihe der Actiengesellschaft Ehemische Fabriken vorm. Weiler⸗ter 8 im Betrage von 2000 000 ℳ].
unkündbar und unverloosbar bis 1. April 1902. Auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung der Altionäre der Chemischen rm. Weiler⸗ter Meer in Uerdingen a. Rb. vom 28. April 1897 sind — 2 000 000 ℳ = 2000 Stück 4 proz. Schuldverschreibungen der Gesellschaft über je 1000 ℳ ausgegeben, welche auf den Namen des Banthauses J. H. Stein in Köln lauten und die nach Maßgabe des auf denselben abgedruckten Tilgungsplanes mit einem Amortisationszuschlage von 2 %, also mit 1020 ℳ für jede Schuldverschreibung, mit jährlich 1 % des ursprünglichen Kapitals, unter Zuwachs der ersparten Zinsen, vom Jahre 1902 ab binnen längstens 42 Jahren rückzahlbar sind. Das Recht, die Til⸗ aung jederzeit beliebig zu verstärken oder sämmtliche Schuldverschreibungen mit sechsmonatlicher Frist zur Rückzahlung auf einen Zinstermin zu kündigen, ist vorbehalten. Die Schuldverschreibungen sind mit fortlaufenden Nummern von 1—2000 versehen, müssen zu zrer Gültigkeit die Firma der Gesellschaft, die facsimilierte Unterschrist des Vorsitzenden des Aufsichts⸗ rathes und die handschriftlichen Unterschriften des Vorstandes sowie eines Kontrolbeamten tragen und sind durch Blanko⸗Giro übertragbar. Zur Erhebung der am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres fälligen insen sind den Schuldverschreibungen 20 Zinsscheine nebst einer Zinsleiste zur Empfangnahme weiterer insscheine beigegeben. Der erste Zinsschein berechtigt zur Abhebung der Zinsen vom 1. April 1897 ab, am 1. Oktober desselben Jahres. 8 Alljährlich am 1. April — beginnend mit dem 1. April 1902 — findet im Geschäftslokale des s H. Stein in Köln in Anwefenheit eines Vertreters desselben die Ziehung der vom 1. Oktober desselben Jahres ab zur Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen statt. Fällt der Ziehungstag auf einen Senn⸗ oder Feiertag so wird die betreffende Ziehung an dem nächstfolgenden Werk⸗ tage vorgenommen. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben das Recht, dem Ziehungs⸗Akte bei⸗ zuwohnen. Die Nummern der gezogenen Schuldverschreibungen werden unmittelbar nach dem Ziehungs⸗ termine veröffentlicht. 1 Die Zinsscheine sowie die verloosten oder gekündigten Schuldverschreibungen, deren Verzinsung it dem Tage der Fälligkeit aufhört, sind gegen Auslieferung bei den Bankhäusern J. H. Stein in Köln, Delbrück Leo & Co. in Berlin zahlbar. Bei Empfangnahme des Betrages der Schuldverschreibungen sind zugleich die später als am Fälligkeitstage der Schuldverschreibungen verfallenden Zinsscheine einzureichen; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinsscheine vom Kapitalbetrage gekürzt.
Die Zirsscheine, welche fünf Jahre nach dem auf die Fälligkeit folgenden 31. Dezember und die Schuldverschreibungen, welche zehn Jahre nach der Fälligteit nicht zur Einlösung vorgezeigt sind, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft. Bei den genannten beiden Bankhäusern wird auch die kostenfreie Ausfolgung der neuen Zinsscheinbogen erfolgen.
In allen die Schuldverschreibungen betreffenden Angelegenheiten genügt die einmalige Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, sowie zwei weiteren Berliner und einer Kölner Zeitung, einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen bedarf es in keinem Falle.
Die durch Giro legitimierten Inhaber der Schuldverschreibungen können ihre Rechte aus den⸗ elben gegen die Chemischen Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer selbständig geltend machen, das Bankhaus
.H. Stein wird den Inhabern aus den Schuldverschreibungen nicht verhaftet. Die ausgeloosten und getilgten Schuldverschreibungen sind durch Feuer zu vernichten. Ueber den Hergang ist eine notarielle
Urkunde aufzunehmen. “ 1 Die Chemischen Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer sind nicht berechtigt, vor Tilgung dieser Anleihe
von 2 000,000 ℳ irgend welche Schuldverbindlichkeiten, sei es durch Aufnahme von Hypotheken auf ihren Grundbesitz, sei es durch Ausgabe weiterer Schuldverschreibungen. einzugehen, durch welche den künftigen Gläubigern ein besseres Recht auf das Vermögen der Gesellschaft eingeräumt wird als den Inhabern dieser Schuldverschreibungen im Gesammtbetrage von 2 000 000 ℳ Hypothekenschulden besitzt die Gesellschaft nicht.
Der Erlös der Anleihe ist zur Verstärkung der Betriebsmittel und dazu bestimmt, die Mittel für die Verlegung des gesammten Fabrikationsbetriebes, der zur Zeit noch in Köln und in Uerdingen a. Rh. erfolgt, nach Uerdingen zu erlangen.
Für die Sicherheit der Anleihe, sowohl für Kapital als Zinsen, haften die Chemischen Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer mit ihrem gesammten Vermögen, das sich aus der nachfolgenden Bilanz für das Geschäftsjahr 1896 nebst dem erläuternden Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto ergiebt.
Activa. Abschluß per 31. Dezember 1896.
Meer
Passiva.
123 717 91 312 002 — 753 053 61
Reservefonds⸗Konto Accept⸗Konto v““ Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto: Vortrag aus 1895 ℳ 20 914,06 Gewinn per 1896 „ 537 678,50 Vertheilung: 5 % gesetzliche Re⸗ AIZ“ Tantioème des Auf⸗ sichtsrathes und Vorstandes „ 45 077,96 15 % Dividende . „ 450 000,— Vortrag auf neue Rechnung „ 36 630,67 ℳ 558 592,56
438 616,41 98 461 62 1—
1—
1— 15 620/13 126 419 93 1 196 335/18 11 137 55 6 550 91 68 000, — 543 276/71
350 000—
4ℳℳ 2₰ 8 ℳ ₰ 1) Immobilien⸗Konto . . . . . 1 892 943 64 Aktien⸗Kapital⸗Konto. . . . . 3 000 000—
2) Apparaten⸗Konto.
3) Maschinen⸗Konto.
4) Emballagen⸗Konto
5) Geräthschaften⸗Konto
6) Gespann⸗Konto
7) Mobilien⸗Konto
8) Gleis⸗Konto.
9) Magazin⸗Konto
10) Waaren⸗Konto.
11) Kassa⸗Konto .
12) Wechsel⸗Konto . . . .
13) Duisburger Kupferhütte
11.““
5) Effekten⸗Konto 3 ½ % deutsche Nieichs⸗Anleihe. u“
558 592 56
ℳ 26 883,93
1777 366 08 Haben.
1747 366 08
Soll. Gewinn⸗ und Verlust⸗Kontolpro 1896.
An Abschreibungen: ℳ 3₰ 3 Auf Gebäude, Apparate, Maschinen, Gewinn⸗Vortrag aus 1895. . . . 20 914 06
Emballagen, Geräthschaften, Ge⸗ Fabrikationsgewinn nach Abzug sämmt⸗
1X“ 30 licher Unkosten “ 681 709 49
n Netto⸗Ueberschuß pro 1896 .. 9558 5928 02 623 55 702 623/55
Die Actien⸗Gesellschaft Chemische Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer ist unter der Firma „Chemische Fabriken vorm. J. W. Weiler & Co.“ mit dem Sitze in Köln⸗Ehrenfeld laut 18, vom 18. April 1889 errichtet und am 16. Mai 1889 in das Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts zu Köln eingetragen worden. Das Grundkapital betrug ursprünglich ℳ 2 000 000 und ist durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre vom 1. Mai 1890, eingetragen in das Handelsregister am 16. Juni 1890 um ℳ 125 000, und durch Beschluß der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre vom 25. April 1896, in das Handelsregister eingetragen zufolge Verfü vom 6. Mai 1896 am 6. Mai 1896 um ℳ 875 000 auf ℳ 3 000 000 erhöht worden. Dasselbe ist eingetheilt in 3000 Stück auf Inhaber lautende Aktien über je ℳ 1000. — Nachdem die letzte Kapitalerhöhung beschlossen worden war, ist in der bereits erwähnten Generalversammlung der Aktionare vom 25 April der Beschluß gefaßt worden, die bis dabin gültige Firma „Chemische Fabriken vorm. J. W. Weiler & Co.“ in „Chemische Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer“ umzuändern und den Sitz der Gesellschaft von Köln⸗Ehrenfeld nach Uerdingen a. Rhein zu verlegen. Die abgeänderte Firma und der neue Sitz der Gesellschaft wird — soweit dies noch nicht gescheben ist — durch Ueberdruck auf den alten Aktien angebracht.
18 Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Jahre 1890 batte zum Zweck den Erwerb sämmtlicher Aktiva und Passiva der Rheinisch⸗Westfälischen Roburit⸗Gesellschaft Korfmann & Franke, Kommandit⸗Gesellschaft auf Aktien in Witten, das Unternehmen ist indessen im Jahre 1893 mit Gewinn wieder verkauft Feche⸗ . 1“ wurde.
8 Die Erhöhung des ienkapitals im Jahre 1896 geschah zum Zwecke der Erwerbung des Farbwerks E. ter Meer & Co. in Uerdingen a. Rh. Die 1ö des büge Werkes allen Aktiven und Passiven anf der Grundlage des Bestandes vom 1. Januar 1896, einschließlich des seitdem erzielten Geschäftsergebnisses im Juni 1896 gegen ℳ 875 000 neue, auf den Inhaber lautende CIX“ für die Zeit vom 1. Januar 1896 ab, sowie gegen eine baare Zahlung
on ℳ 35 1
Der Gewinn des Farbwerkes E. ter Meer & Co. in den drei letzten Geschäftsjahren hat betragen: 1. Oktober 1892 bis 1. Oktober 1893 ℳ 227 695,17, 1. Oktober 1893 ü 1. Lschaft hor † 215 818,31
11“ ö. 1. Ottober 1894 bis 31. Bezember 1895 ℳ 372 777,65, wobei die für Abschreibungen nöthigen Beträge noch nicht zum Abzug gelangt sind.
1 Die Gesellschaft hat zum Gegenstande den Betrieb der schon im Jahre 1861 begründeten, in Köln⸗Chrenfeld, Müngersdorf und Riehl gelegenen chemischen Fabriken. Die Gesellschaft ist berechtigt, Immobilien zu erwerben, Zweigniederlassungen und Agenturen zu errichten, sich auch an anderen Unter⸗ nehmungen zu gleichen Zwecken zu betheiligen. Die Fabtikation erstreckt sich auf die Darstellung von Salpetersäure, Schwefelsäure und von Hilfsprodukten für die Theer⸗ und Anilinfarben⸗Industrie, sowie die Herstellung von Farbwaren. eg; 8 Dauer der Gesellschaft ist auf gewisse Zeit nicht beschränkt. Das Geschäftsjahr ist das
alenderjahr.
Für die Errichtung der Bilanz sind die gesetzli Vorschriften maßgebend. ufsichtsrath bestimmt im Einvernehmen mit dem Vorstande, 8. r-A g g’ onstigen Seedffza welche dauernd zum Geschäftsbetrieb der Seelscef bestimmt sind, an dem Anse oder Herstell ise
e ste
bezw. von dem bereits unter diesem Pr henden Buchwerthe der 4 gleichkom in Abzug gebracht oder ein der Abnutzung entsprechender Erneuerungsfonds satz bezw. der
8 88 8 “ 2 151 8
bestehende Erneuerungsfonds entsprechend erhöht werden soll. Etwaige nerxe Erwerbungen oder Ver⸗
besserungen dauernder Art können in dem Jahre, in welchem sie gemacht wurden, mit dem vollen Werthe falls der
des dafür Aufgewendeten in Ansatz gebracht werden. In den späteren Jahren findet auf sie eben vorstebende Grundsatz der Amortisation Anwendung. Es soll ebenfalls auf ir Güte b ausstehenden — 5 t 12227 — “ Ausfalles eine Summe er ehalten werden. Ue t soll bei Schätzung des Vermögens eher eine Unterschä ene lebergägeng sanfnden S He Sen H schäzung als 1 „Bei Festsetzung der Gewinnvert eilung sind nach der Bestimmung des Aufsichtsrathes v Reingewinne zunächst in Abzug zu bringen: mindestens 5 % desselben zur Bildung 8 Fefek von dem im Geschäfte selbst anzulegenden und als mitwirkendes Kapital zu benutzenden Reservefonds. Derselbe soll 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Außer diesem lediglich zur Deckung etwaiger Bilanzverluste dienenden Reservefonds können auch Reserven zu sonstigen Zwecken gebildet werden. Ueber die Verwendun solcher Spezial. Reserven zu den Zwecken, zu welchen sie gebildet wurden, beschließt der Aufsichtsrath, eeen sich nicht bei Schaffung der betreffenden Reserve die Generalvers immlung die Verfügung über dieselbe aus⸗ venelic vorhehalten 4222 nach — werden die dem — vertraglich und dem sichtsra e statutenmäßig zustehenden Tantismen von 5 % tritten. Ueberschuß wi
Dividende auf die Aktien vertheilt. 1 Zur Ueberwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft in allen Zweigen der Verwaltung wird ein aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern gebildeter Aufsichtsrath durch die ordentliche Generalversammlung gewählt. Beamte der Gesellschaft können nicht Mitglieder des Aufsichtsrathes sein Die Wahl erfolgt auf drei Jahre, jedoch so, daß in jedem Jahre, bei Gelegenheit der ordentlichen General⸗ versammlung, wenigstens ein Mitglied ausscheidet. Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar Kommt in außergewöhnlicher Weise die Stelle eines Mitgliedes des Aufsichtsrathes zur Erledigung, so kann dieselbe vorläufig bis zur nächsten Generalversammlung unbesetzt bleiben, solange noch -e. e; drei Mitglieder funktionieren; es kann aber auch die Ersatzwahl in einer eigens dazu berufenen General⸗ versammlung stattfinden. Das also gewählte Mitglied scheidet an dem Termine aus, an welchem die Dauer der 1 seines .— haben 8v
gegenwärtigen Aufsichter bilden Herr Kommerzien⸗Raih Heinrich Stein, Köln, Vor⸗ sitzender, Herr Rechtsanwalt Emil Schniewind, Köln, stellvertretender Vorsitzender, Otto Weiler Osenau bei Odenthal, Herr Rudolf Krall, Krefeld. ee 8 „Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, welche der Aufsichtsrath ernennt. Der⸗ selbe wird gegenwärtig durch die Herren Dr. Julius Weiler und Dr. E. ter Meer gebildet.
Alljährlich findet im Monat März oder April eine ordentliche Generalversammlung auf Be⸗ rufung durch den Aufsichtsrath statt. Außerordentliche Generalversammlungen beruft der Aufsichtsrath, so oft es ihm erforderlich scheint. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Aktionär oder mehrere Aktionäre, dessen oder deren Aktien zusammen mindestens den 20. Theil des Grundkapitals darstellen, dies unter Nachweis ihrer Legitimation durch Deponierung der Aktien in einer von ihnen unterzeichneten Eingabe unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen. Die Generalversammlung ist alsdann binnen 6 Wochen auf einen innerhalb weiterer 6 Wochen liegenden Termin zu berufen. Alle ordentlichen Generalversammlungen finden zu Köln statt, außerordentliche Generalversammlungen können auch an anderen Orten abgehalten werden; die Entscheidung steht dem Aufsichtsrathe zu. Die Einladung zu den Generalversammlungen muß mindestens 3 Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung durch Bekanntmachung in den Gesellschafts⸗ blättern erfolgen. In der Generalrersammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Generalversammlung ist überdies erforderlich, daß die Aktionäre ihre Aktien wenigstens eine Woche vorher bei der Gesellschaft oder den durch den Aufsichtsrath bekannt zu gebenden Stellen deponieren und bis nach abgehaltener Generalversammlung dort deponiert lassen.
Beau⸗ oder Betriebsstörungen, durch welche die Ertragsfähigkeit des Unternehmens für längere Zeit wesentlich beeinträchtigt worden ist, haben in den letzten drei Jahren nicht stattgefunden. „Ddie Bekanntmachungen der Gesellschaft haben statutenmäßig im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, der Kölnischen Zeitung, dem Kölner Tageblatt und der Frankfurter Zeitung zu erfolgen. An Dividenden vertheilte die Gesellschaft in den letzten 5 Jahren 1892: 14 %, 1893: 14 %, 1894: 14 %, 1895: 14 % auf ein Aktien⸗Kapital von ℳ 2 125 000, “ 1896: 15 % auf ein Aktien⸗Kapital von ℳ 3 000 000. Die Dividendenscheine sind vom 1. Mai jeden Jahres ab zablbar in Berlin bei dem Bankhause Delbrück Leo & Co., in Köln bei dem Bankhause J. H. Stein, 8 . 1 in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause von Erlanger & Söhne, woselbst auch die kostenfreie Ausreichung der neuen Dividendenbogen stattfindet. Uerdingen a. Rhein, den 1. Mai 1897. Chemische Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer Dr. Julius Weiler. 8G“
Auf Grund des vorstehenden Prospektes find die ℳ 2 000 000 4 % zu 102 % rzb. Schuldverschreibungen der Chemis 1 vorm. Weiler⸗ter Meer zum Handel und zur Notiz au der Berliner Börse und Kölner Börse zugelassen, und win dieser Betrag unter folgenden Bedingungen von uns zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt: 8 1. Die Zeichnung findet statt am 88 “ . Montag, den 24. Mai 1897 8 in Berlin bei dem Bankhause Delbrück Leo & Co., 1 in Köln bei dem Bankhause J. H. Stein während der bei jeder Geschäftsstelle üblichen Geschäftsstunden. . 2. Der Zeichnungspreis beträgt 101 ½ %, zuzüglich der laufenden Stückzinsen vom 1. April 1897 bis zum Tage der Abnahme.
. Die Zeichnung erfolgt auf Grund des zu diesem Prospekte gehörigen Anmeldeformulars, welches bei den Zeichnungsstellen in Empfang genommen werden kann. — Die Zeichnungs⸗ stellen sind berechtigt, die Zeichnung alsbald nach der Eröffnung wieder zu schließen und die Zutheilung, welche baldmöglichst nach Schluß der Zeichnung erfolgen wird, nach freiem Er⸗ messen zu bewirken. Bei der Zeichnung ist auf Verlangen eine Kaution von 5 % des ue Nennwerthes in baar oder der betreffenden Zeichnungsstelle genehmen Effekten zu hinterlegen.
4. Die Abnahme der Stücke hat vom 29. Mai bis spätestens am 30. September 1897 ze
erfolgen. J. H. Stein. [13252]
Berlin und Köln, im Mai 1897. 8 Delbrück Leo & Co. Wilh. Tillmanns'sche Wellblech⸗Fabrik u. Verzinkerei 8 in Remscheid. 1 k
Erhöhung des Aktien⸗Kapitals.
In der außerordentlichen Generalversammlung unserer Aktionäre vom 12. Mai 1897 ist folgender Beschluß gefaßt worden:
161“ Das Grund⸗Kapital von ℳ 746 000.—, eingetheilt in 746 Aktien à ℳ 1000—. wird auf ℳ 1 100 000.—, also um ℳ 354 000.—, erhöht durch Ausgabe von 354 Aktien à ℳ 1000.—, welche unter fortlaufenden Nummern, beginnend mit Nr. 747, ausgefertigt und wie
die bereits ausgegebenen Aktien unterzeichnet werden. „Diese Aktien haben dieselben Rechte wie die bereits lebenen Aktien, nehmen im an dem Vermögen und an den Erträgnissen der Gesellschaft in den Generalversammlungen je eine Stimme. Ihre Ausgabe darf keinen⸗
falls unter 115 % recc Stückzinsen erfolgen. Das erzielte Aufgeld fließt nach Abzug der Un der Emission dem Reservefonds 1a. G Die neuen Aktien nel vom 1. Januar 1897 ab an der Dividende theil; die sonstigen Bedingungen der Ausgabe bestimmt der Aufsichtsrath. Von den neuen Aktien werden ℳ 249 000.— zu dem von dem Aufsichtsrathe festzusetzenden Kurse zunächst den alten Aktionären im Verhältniß ihres Aktien⸗Besitzes zur Uebernahme direkt
angeboten. 8 Der Aufsichtsrath wird ermächtigt, den Rest von ℳ 105 000.— freihändig, nicht unter 125 % zuzüglich 4 % Stückzinsen vom 1. a. c. ab zu veräußern. Dieser Beschluß ist in das Handelsregister eingetragen. b 8 “ hiermit den Aktionären der Wilh. Tillmanns'schen Wellblech⸗Fabrik u. Verzinkerei 2 e 1. 2 249 Aktien der Wilh. Tillmanns’schen Wellblech⸗Fabrik u. Verzinkerei b im Betrage von % 249 000.— zu folgenden Bedingungen zur Verfü ee 1) Auf je ℳ 3000.— alte Aktien entfällt eine neue Aktie à ℳ 1000.— 2) Der Zeichen⸗Preis ist auf 115 % festgesetzt. . 3) Die nung findet vom 20. bis einschließlich 31. Mai a. c. statt:
8 Fr öv’e gicher 2 Co. sind an diesen Stellen rrkelklich, gieselben frd doppelt — und eigen⸗
4) Ce. Lege en, iee *. Bechanee erfolgt, sind — ohne Talons und Diridenden⸗ ——Bei der Zeichnung sind auf jede Sti ven Fe à 2s ͤ
Zinsen vom 1. Jannar bis 31. Mai à 4 % ⸗—188b
— der Aktien mit Talons und Dividendenscheinen vom 1 — 1 .
a⸗ Remscheid, den 20. Mai 1897. Wilh. Tillmanns’'sche Wellblech⸗ k u.
228. Wilh. Tillmanns. Walter Tillmanns.
2
ug. Gelpke.
8
Dan iger Sparkassen⸗Actien⸗Vereins befchihs hiermit nach gerichtlich
Die Direktion des Danziger Sparkasfs
chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 20. Mai
Oeffentlicher Anzeiger.
Untersu⸗ S 28 — 222& E 89
2. Aufgebote, Zustellung 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen
5. Verloosung ꝛc. von hpapieren. 8
1892.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ v
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanw 9. . 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
13304] — Die 13. ordentliche Generalversammlung, zu welcher wir die Herren Aktionäre gemäß § 19 unseres Statuts hierdurch ergebenst einladen, findet statt am
Sonnabend, den 12. Juni 1897, Vormittags 11 Uhr,
im Sitzungssaale der Gesellschaft, Ritterstr. 98/99, Gebäude AI. Tagesordnung: 1 1) Vorlegung der Bilanz und des Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto pro 1896/97 und Vorlesung des Geschäftsberichts des Vorstandes. * 2) Bericht der Revisoren. 3) Antrag zur Genehmigung der Bilanz und der vorgeschlagenen Dividende. 4) Antrag zur Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsraths. 5) Wahl von Aufsichtsrathsmitgliedern. 6) Wahl zweier Revisoren pro 1897/98. Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Versammlung tbeilnehmen wollen, haben ihre Aktien
n. Nummern⸗Verzeichniß oder die bez. Reichsbank⸗Depötscheine gemäß § 20, Absatz 3, unseres Donnerstag, den 10. Juni 1897, Vormittags 11 Uhr, ei der Effekten⸗Kasse der Dresdner Bank oder bei der Hauptkasse der Gesellschaft, Ritterstr. 98/99, zu binterlegen. Berlin, den 15. Mai 1897.
Der Aufsichtsrath der Berliner Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft
L. Heim, Vorsitzender.
—-—
[13281]
Activa. Passiva.
Bilanz-Konto pro 1896. ℳ ₰ ℳ ₰ [10 218 030— Aktien⸗Konto 9 000 — 5 484 655 69] Deponenten⸗Konto 19 252 629 33 4 403 748. — Konto⸗Korrent⸗Konto... 1 000 — 1 150 000 — Ortskranken⸗Kasse.. 3 000 — Unerhobene Bewilligungen. 20 000 —
6 600 — l Zinsen⸗Vortrags⸗Konto pro I 200 000—- 1“”“ 43 380 35 2 696 12 Reserve⸗Kontol. .1 400 000 — V 1 177 .
Lombard⸗Konto... Wechsel⸗Konto .. Effekten⸗Konto 8 Danziger Kämmerei⸗Kasse Hilfskasse des Danziger vereins ö6ö6“; Grundstück⸗Konto. ventarium⸗Konto onto⸗Korrent⸗Konto
Kassa⸗Konto
165 138708] Reserve⸗Konto II . 275 141 79
21 906 009 68
8 21 906 009 ,68
“ “ 5 en⸗Aetien⸗Vereins.
Kos mack. Otto Steffens. Rob. Otto. den Büchern des Danziger Sparkassen⸗ Bücher durch den gerichtlich vereidigten
Dauzig, den 31. Dezember 1896. 1
G. Mix. E. Rodenacker. Die Uebereinstimmung der vorstehenden Bilanz mit Actien⸗Vereins bestätigt hiermit nach vollzogener Prüfung der Bücherrevisor Herrn Richd. Schirmacher. 3 “ 8 Die Revisions⸗Kommission. .
3 Robt. Petschow. Rud. Wendt.
Gewinn- und Verlust-Konto pro 1896.
₰ ““ “
Per Zinsen auf Lombard⸗ Geschäfte 1444 813
Zinsen auf Wechsel 174 655/44
Zinsen auf Effekten. 169 797/40 Zinsen von Konto⸗
14 789/80
8 075—
Debet. Credit.
ℳ 150 536
387 474 360
14 289 44 498 1 266 191
1 505
ausgezahlte Zinsen an die Deponenten..
nicht ausgezahlte, den Deponenten zum Kapital zugeschriebene Zinsen.. ..
Dividende an die Aktionäre ... 8
hbbe“
Gehalte und Pensionen..
Heizung.
Zeitungen un —
Papier und Drucksachen . .. . . ..
sonstige Bureau⸗Bedürfnisse, Telephon, Telegramme, Rechtsbeistand, Korporations⸗ EEEE11.“““
Grundstücks⸗Unkosten⸗Konto. 11“
Abschreibung auf Inventarium⸗Konto...
Geschenke an milde Stiftungen. .
Stempel auf 5000 ℳ Geschenk an die Suppenküche . .
Reingewinn, dem Reserve⸗Konto II
vWeeee.“]
Amen
Revenüen des Grund⸗ stücks
Gewinn auf gelooste Effekten
2 571
86
182 000 3 812 227 700 .“ 1
Danzig, den 31. Dezember 1896. 1 5 1 8 4 Direktion des Danziger Sparkassen⸗Actien⸗Vereins. G. Mix. E. Rodenacker. Kosmack. Otto Steffens. Rob. Otto.
8 Die Uebereinstimmung des vorstehenden Gewinn⸗ und Verlust⸗Kontos mit den Büchern des vollzogener Prüfung der Bücher durch den
vereidigten Bücherrevisor Herrn ich d. Schirmacher. Die Revisions⸗Kommission. 8 Rud. Wendt.
Rob. Petschow. PROSPECT.
[13285]
Große Leipziger Straßenbahn
4 % Obligationen II. Ausgabe.
Rückzahlung vor 1903 ausgeschlossen. Die „Große Leipziger Straßenbahn“ ist eine in Leipzig domizilierende Aktien⸗Gesellschaft, welche durch notarielle Verhandlungen vom 10. Oktober und 4. November 1895 errichtet und auf Grund derselben,
sowie ihres Statuts, am 15. November 1895 in das Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Leipzig
eingetragen worden ist. 8
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ℳ 6 000 000,—, auf den Inhaber lautenden Aktien von je ℳ 1000,—.
Die Gesellschaft ist befugt, auf Beschluß des Aufsichtsrathes ane auszugeben.
Der Aufsichtsrath der Gesellschaft e aus mindestens fünf, höchstens elf, von der General⸗ versammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Amtszeit der Mitglieder des Pufsichtexäthes läuft mit der im Laufe des vierten auf ihre hl folgenden Geschäftsjahres stattfindenden or entlichen Generalversamm⸗ lung ab. Der Aufsichtsrath besteht zur Zeit aus den Herren Friedrich Jay, in Firma Becker & Co., Leipzig, Vorsitzender, Gustav Hartmann, Dresden, stellvertretender Begfißendes, Konsul Georg Arnstädt, Direktor der Dresdner Bank, Dresden, S. Born, in Firma Born & Busse, Berlin, Curt Erich, Direktor der Gesellschaft für Elektrische Unternehmungen, Berlin, Jules Jacobs, Administrateur der Société Générale des chemins de fer économiques, Brüssel, Baurath Alfred Lent, Geschäftsinhaber der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin, J. Löwe, Direktor der Aktien⸗Gesellschaft Ludwig Löwe &. Co,, Berlin, Kommerzien⸗Rath Ernst Mey, in Firma Mey &. 368 Leipzig⸗Plagwitz, Kommerzien⸗Rath Dr. Willmar Echwabe, Leipzig, Rechtsanwalt Dr. E. Weniger, Leipzig.
Der Vorstand, welcher vom Aufsichtsrath unter gerichtlicher oder notarieller Beurkundung gewählt wird und aus einer oder mehreren P wird gegenwärtig von Herren Otto Bohlmann,
Bernhard Hille und Oberst⸗Lieutenant a. D. Baumann gebildet. 1 s Sere es, Ssgssteelhen werden, sofern nicht Aktionäre nach § 25 des Statuts hierzu be⸗
Nom. ℳ 2,500,000.
bestehend aus 6000 vollgezahlten,
eersonen bestehen kann,
siebenzehn Tage und höchstens zwei
rechtigt sind, vom Aufsichtsrath oder dem Vorstande einberufen und finden in Leipzig oder Berlin statt Die ordentliche Generalversammlung ist innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres abzuhalten
Generalversammlungen werden berufen durch einmalige öffentliche Bekanntmachung, welche mindestens Monate — den Tag des Erscheinens des die Bekanntmachung ent⸗ haltenden Blattes und denjenigen der Generalversammlung nicht mitgerechnet — vor dem anberaumten Termin zu erfolgen hat. “
In der Generalversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. b 89
Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechtsgültig, soweit nicht mehrmalige Publikationen durch das Gesetz vorgeschrieben sind, durch w Veröffentlichung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Preußischen Staats⸗Anzeiger“. Dem Ermessen des Aussichtsrathes bleibt es überlassen, die Bekannt machungen auch noch in anderen Blättern zu veröffentlichen, ohne daß jedoch von der Publikation in diesen Blättern die Rechtsgültigkeit der Bekanntmachung abhängt. 1 Zur Zeit erfolgen die Bekanntmachungen, außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Preußischen Staats⸗Anzeiger, im Leipziger Tageblatt und in der Berliner Börsen⸗Zeitung; in letztgenannter oder einer anderen Berliner Zeitung werden diese Bekanntmachungen auch fernerhin bis zur Tilgung der 4 % Anleihe
von 1897 erscheinen. 8 4 1, 8 Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist, mit Ausnahme des ersten Geschäftsjahres, welches die sowie die Er⸗
Zeit vom 15. November 1895 bis 31. Dezember 1896 umfaßte, das Kalenderjahr.
Der Abschluß der Jahresrechnung, die Aufstellung der Inventur und Bilanz,
mittelung des Reingewinnes des 1b Geschäftsjahres findet nach kaufmännischen Grundsätzen und e
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches am 31. Dezember jeden Jahres statt. 1“ 8 eee die Bilanz kcgeletaute Ueberschuß sämmtlicher Aktiven über sämmtliche Passiven, ein⸗
schließlich des Grundkapitals, der Abschreibungen, der Verwaltungs⸗ und sonstigen Unkosten, wird ver⸗ wendet wie folgt: 1 3 8 Mit mindestens 5 % zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Reservefonds, so lange ders Ze
8 10 % des Aktienkapitals nicht überschreitet. 4 2) Nach Bestimmung des Aufsichtsraths zur Bildung etwa erforderlicher Sonderrüc lagen, insbesondere eines Fonds behufs Sicherung der Obligationen, eines Betriebsrese cvefonds zur Bestreitung außergewöhnlicher Betriebsausgaben und Reparaturen, eines Ern euerungs⸗ fonds für die Oberbau⸗Materialien und Betriebsmittel und endlich eines mict Rücksicht auf den Ablauf von Konzessionen etwa erforderlichen oder wünschenswerthen Ar gortisations⸗
fonds für die in Bahnanlagen steckenden Kapitalien. 1 8 3) Mit 5 % von dem alsdann verbleibenden Reingewinn als Tantibme für de a Aufsichtsrath. 4) Mit dem Rest zur Vertheilung als Dividende auf die Aktien, soweit nicht etwa die Generalversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsraths die völlige od er theilweise Ver⸗ b wendung zu anderen Zwecken beschließen sollte. 5 Die den Mitgliedern des Vorstandes und den Beamten der Gefellsch aft vom Aufsichtsrath
bewilligten Tantièmen werden als Geschäftsunkosten verrechnet. Die Gesellschaft ist zur Amortisation ihrer Aktien nach Maßgabe der handelsgesetzlichen Be⸗ stimmungen berechtigt. Die Einloͤsung der Dividendenscheine, sowle der fälligen Kupons und die Rückzahlung der aus⸗ geloosten Obligationen de geger Ausgfefeaungh 81 bei 88 “ 88 er Kasse der Gesellscha 3 88 den Herren Becker & Co. in Leipzig, der Direction der Disconto⸗Gesellschaft der Dresdner Bank 1.“ der Bank für Handel und Industrie s ia Berlin. Herrn S. Bleichröder “ ““ Herren Born & Busse Bei den vorgenannten Stellen erfolgt auch die Aushändigun g neuer Kuponsbogen kostenlos. Dividendenscheine von Aktien und Kupons von Obligatione a werden nicht für kraftlos erklärt; sie sind, wenn sie nicht innerhalb vier Jahren nach dem auf ihre F. alligkeit folgenden 31. Dezember zur Zahlung vorgelegt sind, wertblos. “ 4¼ Der Zweck der Gesellschaft ist die Erwerbung und der Pzetrieb des der Leipzig Tramways Co. Lim. in London zugehörig gewesenen Straßenbahn⸗Unternehmens ien Leipzig und die Erweiterung desselben durch den Bau und Betrieb neuer Straßenbahnlinien. Der Feeeca ist es überlassen, selbstverständlich nu mit Genehmigung der konzessionierenden Behörden, die Betriebskraft für ihre Straßenbahnen zu bestimr üen und zu ändern. Die Große Leipziger Straßenbahn hat entsprechend ihrem Zweck von der Leipzig Tramways Co. Lim. in London deren gesammten Aktiven und Passiven für den Kaufpreis von ℳ 5 323 838,— übernommen. Ausgeschlossen von der Uebernahme blieb nur das mit f 1500,— bei der Leipzig Tramways Co. Lim. zu Buche stehende Londoner Bureau⸗Inventar. Zu den Passiven gehörte namentlich auch die Verpflichtung zur Verzinsung und Rückzahlung der am 1. Januar 1896 noch im Umlauf befindlichen Obligationen dieser Gesellschaft in Höhe von £ 180 875,— = ℳ 3 707 937,50. Diese Obligationen sind inzwischen mit * 44 500,— am 16. März 1896, mit £ 67 450,— am 1. Mai 1896 und mit £ 68 925,— am 1. Juli 1896 zur Füäceabtmng gelangt. 128 Auf dem Grundbesitz der Gesellschaft haftete bei Uebernahme eine hypothekarisch eingetragene
Schuld von ℳ 170 061,50. Die bisherige Leipzig Tramways Co. Lim., London vertheilte auf ihr Aktienkapital folgende
Dividenden: 8 für 1891/92 und auf & 102 670,— Stamm⸗Aktien 4 %
„ 1893/94 8 . . . . 5 1894/95 ö—— 50 000,— „ „ 9 „ 2„ 108 000,— 8 29 7 ½ 7% 8 8 „ 2 108 000,— „ 8 % P. a.
„ 1895 II. Sem. „ „ 50 6000,— „ „ 8% p. a. „ . Die Uebernahme des Betriebes auf die neue Gesellschaft erfolgte am ersten Januar 1896.
Die Konzession zum elektrischen Betriebe, welche sich auf die sämmtlichen in Betrieb befindlichen Linien der Leipzig Tramways Company erstreckt, ist im allgemeinen unter den Bedingungen gegeben worden, welche vom Rathe der Stadt Leipzig für den Bau und Betrieb elektrischer Straßenbahnen in Leipzig aufgestellt worden sind. “
Außer den von der Leipzig Tramways Co. Lim. übernommenen Strecken ist im Laufe des Jahres 1896 fertiggestellt die neu konzessionierte Strecke vom Depot der Gesellschaft in Plagwitz bis zum Staatsbahnhof in Plagwitz, und in Angriff genommen die ebenfalls neukonzessionierte Linie vom Kreuz in Konnewitz nach Löenig und Dölitz. Die Erbauung anderer bereits konzessionierter Strecken wird im Laufe
des Jahres 1897 erfolgen. 8 Außer den vorerwähnten allgemeinen Bedingungen
Bestimmungen:
Die Dauer der Konzession ist auf 40 Jahre vom Beginn der Uebernahme festgesetzt und endet auch für eventuell später noch zu erbauende Linien mit Ablauf dieser Zeit.
Ebenso erlöschen nach Ablauf dieser Zeit alle Rechte und Befugnisse, die der Gesellschaft seitens des Rathes eingeräumt worden sind, und die Gesellschaft willigt im voraus darein, daß nach Ablauf der 40 Jahre die gesammte Anlage mit allem Zubehör, insbesondere auch mit Schienen und Gleisanlagen Stromzuführungseinrichtungen und sämmtlichen rollendem Material, insbesondere ferner mit den außerhalb des Stadtbezirks liegenden Theilen der elektrischen Bahn und den in Verbindung mit der ursprünglichen Anlage etwa neu hergestellten Linien und Abzweigungen ohne Entgelt in das Eigenthum der Stadtgemeinde
Leipzig übergeht. Ausgenommen von dem unentgeltlichen Anheimfall an die Stadtgemeinde Leipzig nach Ablauf
der vorbezeichneten Genehmigungsdauer sind a. die im Laufe der letzten 5 Jahre neu angzschafften Motorwagen, b. die den Zwecken der elektrischen Straßenbahn dienenden Grundstücke des Unternehmens nebst den auf diesen Grundstücken errichteten Gebäuden und den darin befindlichen “ maschinellen Einrichtungen, sowie allem sonftigen Zubehör. “ Die Stadtgemeinde hat indessen das Recht, die in den 978 5 Jahren angeschafften Motor⸗ wagen ebenso wie die Grundstücke mit Gebäuden zum Taxwerth käuflich zu übernehmen. Die Taxen werden dur zwei von der Stadtgemeinde Leipzig und der Gesellschaft zu ernennende Sachverständige estgesetzt. Erfolgt 1zwischen diesen keine Einigung, so entscheidet ein von beiden Theilen zu ernennender
Obmann.
auf 50 000,— Stamm⸗Prior.⸗Aktien 60 % „ 50 000,— 8 2 1“ „ 50 000,— 2
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gelten für die Konzession folgende besondere
Die Stadtgemeinde Leipzig hat sich ferner das Recht vorbehalten, die Gesammtanlage nach Ablauf von 20, 25, 30 bezw. 35 Jahren nach Taxwerth käuflich zu erwerben. Im Falle dieses Erwerbes ist die Stadtgemeinde verpflichtet, die oben unter a. und b. angeführten Grundstücke, Gebäude bezw. Motorwagen zur vollen Taxe zu übernehmen. Für die sonstigen Anlagen hat die Stadt bei dem Erwerb
zu zahlen: 8 nach 20 Jahren den vollen Taxwerth, nach 25 Fabis † des Taxwerthes, nach 30 b. ren ½ des Taxwerthes, 8 y“ nach 35 Jahren † des Taxmertheet. Außerdem lhat die Stadt bei einer solchen früheren Uebernahme zur Erfüllun
8
noch zu zahlen: 6 8 (Schluß auf der folgenden
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