1897 / 122 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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1“ Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.

schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

12,800 13,10 14,00] Hafer.

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11,93 24. 5.

Der Durch⸗

t Ein liegender Strich 8 in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein Sp

Punkt (.) in den letzten sechs

alten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag.

230. Sitzung vom 24. Mai 1897, 12 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte, wird fortgesetzt, und zwar, nachdem am Sonnabend die Klasseneintheilung erledigt ist, beim Servistarif.

Die von der Regierung vorgeschlagenen Aenderungen der Servissätze beziehen sich henptfächlcch auf die vorübergehende Quartiergewährung für Unteroffiziere und Gemeine, für Stallungen von Dienstpferden und für Geschäftszimmer. Die Vorlage will den Servis für Unteroffiziere um 25, für Ge⸗ meine um 331 3, für Dienstpferde um 50, für Geschäftszimmer um 75 v. H. in den einzelnen Servisklassen erhöhen. Die Budgetkommission beantragt ferner, die fünfte Servisklasse in dieser Beziehung der vierten gleichzustellen.

8 ö“ des Servistarifs werden ohne Debatte

enehmigt.

8 i Stelle des § 3, welcher die Mittel zur Gewährung des erhöhten Servis und Wohnungsgeldzuschusses gewähren sollte, hat die Kommission einen anderen § 3 vorgeschlagen, wonach die der Orte ausnahmsweise nach 5 Jahren stattfinden solle.

Auf eine Anregung des Abg. Dr. Hammacher (nl.) erklärt

Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich bin bereit, auf den Wunsch des Herrn Abg. Dr. Hammacher das zu wiederholen, was ich in der Kommission ge⸗ sagt habe. Ich habe in der Kommission erklärt: schon bei den Vor⸗ verhandlungen über diesen Gesetzentwurf sei man von vielen Seiten innerhalb der verbündeten Regierungen zu der Ueberzeugung gekommen, daß allerdings der Wohnungsgeldzuschuß und der Personalservis der Offiziere nach anderen Grundsätzen sich werde richten müssen, wie die Entschädigungen für das militärische Naturalquartier. Eine Beschluß⸗ fassung der verbündeten Regierungen in diesem Sinne hat aber bisher nicht vorgelegen; denn hätte eine solche vorgelegen, wäre wahrschein⸗ lich dieser Gedanke schon bei dem vorliegenden Gesetzentwurf gesetz⸗ geberisch ausgestaltet worden.

Ich habe ferner erklärt, daß der Herr Reichskanzler sofort, falls die Resolution des Herrn Abg. Dr. Hammacher angenommen werden sollte, Erhebungen darüber anstellen würde in sämmtlichen Orten, wo Beamte oder Offiziere ihre dienstlichen Wohnsitze haben, wie hoch für jede einzelne Kategorie die Wohnungsmiethen sich thatsächlich belaufen, und wie sich bei Erfüllung eines legitimen Wohnungs⸗ bedürfnisses der Durchschnittssatz des Miethsaufwands für jede einzelne Klasse stellt.

Und ich habe endlich gesagt, daß je nach dem Ausfall dieser sehr langwierigen Aufstellung dazu gehören mehrere Jahre, meine Herren, um das gewissenhaft zu machen, es wird dies ein außerordent⸗ lich interessantes Material werden —, die verbündeten Regierungen jedenfalls in die Erwägung eintreten werden, ob dem Antrag des Herrn Abg. Dr. Hammacher bei der nächsten Revision des Servis⸗ tarifs auch ein gesetzgeberischer Ausdruck zu geben sein wird.

Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution:

„dahin zu wirken, daß für die Bemessung der Höhe des Wohnungsgeldzuschusses und die entsprechende Ortsklassen⸗Einthei⸗ lung nicht ausschließlich die Servisklassen als maßgebend betrachtet

werden, und daß demgemäß das Reichsgesetz vom 30. Juni 1873 geändert wird“,

wird ohne Debatte angenommen.

Darauf wird die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, es gg die Abänderung der Gewerbeordnung, fort⸗ gesetzt.

u § 100 a. liegt ein Antrag des Abg. Richter (fr. Volksp.) vor: „bei Bildung einer Zwangs⸗Innung außer der ortsüblichen Bekanntmachung auch eine persönliche Mittheilung den Betheiligten zukommen zu lassen.“

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen, Nationalliberalen und einiger Zentrums⸗ mitglieder abgelehnt und 8 100 a unverändert genehmigt.

Nach § 100 b Abs. 4 sollen die bestehenden Innungen

eschlossen werden, wenn für das betreffende Gewerbe eine Bwange⸗Aönung gebildet wird.

„Abg. Richter beantragt, diese Bestimmung zu streichen, da ja die Zwangs⸗Innung sich bloß auf diejenigen beschränken könne, welche Gesellen und Lehrlinge hielten. Man könne doch die Meister, die ohne Gesellen und Lehrlinge arbeiteten, nicht ohne weiteres aus der Innung ausweisen, während die Innung vielleicht manche Ein⸗

richtungen habe, welche die Zwangs⸗Innungen nicht fortführen dürften. Redner weist auf die Preßhefefabrik der Bäͤcker Innung „Concordia“

in Berlin und deren sonstige Einrichtungen, die in kostspieligen Ge bäuden untergebracht seien, hin.

Abg. Gamp (Rp.): Die Meister, welche keine Gesellen und Lehrlinge halten, können der Innung beitreten; die bisherigen Mit⸗ glieder einer freien Innung können auch derartige gewerbliche Unter⸗ in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

ühren.

Abg. Richter: Eine Innung kann doch nicht bei der Auflösung so ohne weiteres ihre Aktipa und Passiva auf eine Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen. Das Vermögen der aufgelösten Innung geht ja auf die Zwangs⸗Innung über.

Abg. Bassermann (nl.) weist auf die §§ 100 k und 100 n, welche die Ausscheidung solcher Gewerbebetriebe sicherstellen, hin.

Abg. Richter: Die Vermögensobjekte können aber nicht so leicht ausgesondert werden, und jedenfalls wird dadurch der ganze Hypo⸗ thekarkredit für die Innungshäuser erschüttert. Große Vermögen der bestehenden freien Innungen werden dann den Zwangs⸗Innungen in den Schoß geworfen.

Der Antrag Richter wird abgelehnt und § 100 b unver⸗ ändert genehmigt.

Die Sozialdemokraten beantragen, einen § 100 cc einzuschieben, wonach die Zwangs⸗Innungen an die Handwerks⸗ kammern ihres Bezirks einen Bericht über alle jene Vorkomm⸗ nisse innerhalb der Innung zu erstatten haben, welche für die Gewerbestatistik von Bedeutung sind. Diese Jahresberichte fhanh 3 den dem Bundesrath und dem

eichstage vorzulegen. E

Abg. Reißhaus (Soz.) hält es für nothwendig, diesen Antrag anzunehmen, da sonst der Reichstag von den Berichten der Innungen und Handwerkskammern kaum Kenntniß erhalten würde.

Abg. Dr. Kxropatschek (d. kons.) glaubt, daß durch § 103 e dem wirklichen Bedürfniß nach Berichterstattung an die Behörden genügt werde. Ein eigenes Bureau für statistische Arbeiten könnten die Handwerkskammern nicht einrichten. Besonders zweifelhaft aber sei es, ob ein Bedürfniß vorliege, dem Reichstage die Berichte vorzulegen.

Abg. Reißhaus hält die Schwierigkeiten der Berichterstattung für nicht groß.

Abg. Richter: Ich lege auf die Berichterstattung an den Reichstag und den Bundesrath weniger Werth. Aber etwas mehr Licht über die Innungen müßte doch geschaffen werden; denn bisher war sehr wenig Material vorhanden, eigentlich nur der Bericht der Gewerbedeputation des Berliner Magistrats.

Der Antrag wird abgelehnt.

Bei § 100 f wendet sich

Abg. Richter dagegen, daß die Gutshandwerker, die in Fabriken beschäftigten Handwerksmeister und die Hausgewerbetreibenden durch Statut mit Genehmigung der Regierung in die Zwangs⸗Innungen ein⸗ bezogen werden könnten, ohne daß sie vorher befragt seien. Die Gutshandwerker müßten dann Beiträge bezahlen, ohne an deu Ein⸗ richtungen der Innung theilnehmen zu können. Die Böttcher in den Brauereien, die Tischler, welche Kisten zum Verpacken von Fabriks⸗ waaren, die Klempner, welche Dosen für Konservenfabriken herstellten, könnten in die Innungen eingeschlossen werden, und ihre Werkstätten, die sich in den Fabriken befänden, unterlägen dann der Beaufsichtigung der Innungen. Diesen Punkt halte er für so wichtig, daß er darüber namentliche Abstimmung verlange.

Abg. Gamp hält diese Bedenken nicht für durchschlagend, zumal von der Vorschrift wohl nur in solchen Fällen Anwendung emacht werden würde, wo die Betheiligung an den Arbeiten der

nnung möglich sein werde. 3

Nach Schluß der Debatte bittet

Abg. Dr. Bachem (Zentr.), die Namen derjenigen Abgeordneten zu verlesen, welche den Antrag auf namentliche Abstimmung unter⸗ stützt hätten, damit man ersehen könne, ob im Hause nicht anwesende Personen denselben unterzeichnet hätten.

Abg. Richter: Nur bei namentlichen Abstimmungen über Ver⸗ tagungs⸗ und Schlußanträge muß die Unterstützung von gegenwärtigen Mitgliedern erfolgen. Bei anderen namentlichen Abstimmungen ist die Unterstützung auch abwesender Mitglieder zulässig. Wir haben uns, als die Vorlage auf die Tagesordnung kam, auf der Linken dahin vereinbart, daß wir bei wichtigen Fragen namentliche Abstimmung beantragen, d damit nicht ein beschlußunfähiges Haus darüber entscheidet.

Abg. Singer (Ssz.): Wir halten es für ein Recht auch eines abwesenden Mitgliedes, namentliche Abstimmung über materielle Fragen zu beantragen und zu unterstützen. Die Herren, welche die Gesetze haben wollen, haben sich hier einzufinden.

Abg. Gamp: Bei dieser Vorlage handelt es sich darum, daß Zweidrittel⸗Majorität vorhanden ist; trotzdem wurde am Sonnabend ein Zweifel laut, und es erfolgte die Auszählung.

„Abg. Dr. von Cuny (nl.) weist darauf hin, daß durch die Be⸗ schränkung der Unterstützung namentlicher Abstimmungen nur durch Anwesende auf Anträge wegen Schluß oder Vertagung nicht gefolgert werden könne, daß bei anderen namentlichen Abstimmungen die Unter⸗ stüͤttzung durch Abwesende zugelassen sei.

Abg. Dr. Bachem schließt sich dieser Bemerkung an; gegen die namentliche Abstimmung habe er nichts einzuwenden; es müsse fest⸗ S werden, wer sich der Arbeit entziehe. Was weiter daraus folge, iege in der Hand des Reichstages.

Abg. Richter: Was daraus folgt, liegt durchaus nicht in der Hand des Abg. Bachem. (Zuruf des Abg. Dr. Bachem: Des ganzen Reichstages!) Welches Recht haben Sie denn, Herr Bachem, im Namen des Reichstages zu sprechen? Unser Antrag kommt zum Pro⸗

1 E1“ 11““

tokoll, das Jeder einsehen und abschreiben kann. Im Lande, bei unseren Freunden, dankt man uns, daß wir jedes Mittel Ge⸗ schäftsordnung ergreifen, um eine schädliche Gesetzgebung zu verhindern

Präsident Freiherr von Buol perliest darauf die Namen der unterstützenden Abgeordneten. An der namentlichen Ab⸗ stimmung betheiligen sich 205 Mitglieder, von denen 143 mit „Ja“ und 62 mit „Nein“ stimmen. § 100 f wird also unver⸗ ändert angenommen.

Nach § 1001 kann eine Innungs⸗Krankenkasse, wenn eine Zwangs⸗Innung eingerichtet wird, geschlossen werden, falls zehurc, die Leistungsfähigkeit einer Grlskrankenkasse wird.

Die Sozialdemokraten beantragen, diesen von der Kommission gestrichenen wieder aufzunehmen.

Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Lohmann empfiehlt diesen Antrag, der von den Abgg. Reißhaus 2 b3 ebenfalls empfohlen wird, während ihn Abg. Gamp

ämpft.

Nachdem auch Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.) den Antrag 1 hat, wird ein Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt.

Abg. Dr. Bachem empfiehlt auch hier die Verlesung der Namen der Unterstützenden, was geschieht. 3 .

Die namentliche Abstimmung ergiebt die Anwesenheit von 193 Mitgliedern, von denen 62 mit „Ja“, 131 mit „Nein“

immen.

Die Sitzung wird daher um 4 Uhr 8 Minuten ab⸗ gebrochen.

231. Sitzung. 4 ¼ Uhr.

Auf der Tagesordnung 8 die erste und ev. zweite

Berathung des Gesetzentwurfs wegen Aenderung der und des Krankenversicherungs⸗ ges 28 (bezüglich der Konfektionsarbeiter).

bg. Merbach (Rp.): Die Vorlage ist bedingt durch die

Arbeiten der Kommission für Arbeiterstatistik über die Verhältnisse der Konfektionsarbeiter. Diese Verhältnisse sind nicht so schlecht, als man nach den Vorkommnissen in Berlin annehmen sollte. Allerdings besteht eine lange Arbeitszeit und unsichere Lohn⸗ verhältnisse für diese Arbeiter; die Gesundheitsverhältnisse lassen bei der sitzenden Arbeitsweise in engen Räumlich⸗ keiten auch manches zu wünschen übrig. Die Löhne der geschickten Arbeiter und Arbeiterinnen sind auskömmlich, ja manchmal sehr gut; aber die schlechten Löhne werden für die billigsten Waaren bezahlt. Bei dieser Arbeit herrscht ein Ueberangebot von Arbeitern und dem gegenüber ist jede Maßregel ein Schlag ins Wasser, wenn nicht der Zuzug nach den großen Städten ferngehalten wird. Daher sollten die

rren von der Sozialdemokratie ihren Einfluß aufbieten, den rbeitern klar zu machen, daß in den Städten ihr Heil nicht blüht.

Wenn die Vorlage aber dem Bundesrath die Befugniß geben will, für „bestimmte Gewerbe“ Lohnzettel u. s. w. vorzuschreiben, so geht das zu weit; es handelt sich nur um die Konfektions⸗ und Wäsche⸗ branche. Wir können daher der Vorlage in dieser Form unsere Zu⸗ stimmung nicht geben. Bei anderer Geschäftslage würden wir die Ueberweisung an eine Kommission beantragen.

Abg. Quentin (nl.): Die Vorlage verdankt ihren Ursprung den Verhältnissen, welche damals Anlaß zu einem Antrage der national⸗ liberalen Partei gegeben haben. Wir können aber die Vorlage nicht im Plenum prüfen und wünschen daher die Ueberweisung an eine Kom⸗ mission. Es will uns scheinen, als ob die Maßregeln in kleinen Städten nicht durchführbar wären. Wir haben noch nicht die ge⸗ nügende Fühlung mit dem Lande nehmen können. Die Lohnzettel und Lohnbücher würden ja wohl durchführbar sein, aber den Ge⸗ schäftsleuten selbst würde dadurch eine erhebliche Mehrarbeit zu⸗ gewiesen. Die Vorlage soll ja wohl nur auf die Konfektions⸗ und Wäschebranche angewendet werden, aber sie läßt einen sehr weiten Spielraum und erleichtert auch die Umgehung des Gesetzes, was man verhüten sollte. Daß die Hausgewerbetreibenden in die Kranken⸗ versicherung einbezogen werden, ist ein durchaus richtiger Gedanke; aber welcher Unternehmer soll zu Beiträgen herangezogen werden, wenn die Hausgewerbetreibenden bei mehreren Unternehmern be⸗ schäftigt sind? 2 1

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Dieselben Mißstände wie bei der Konfektion bestehen auch bei anderen Hausindustrien; deshalb kann die Vorlage nicht auf die Konfektions⸗ oder Wäschefabrikation beschränkt werden. Die Vorlage geht uns nicht weit genug; die Unternehmer können sich nicht darüber beklagen, daß sie ihnen zu viel Opfer auf⸗ eclegt. Die Vorlage ist eine sehr bescheidene, aber keine Beseitigung der damals zu Tage getretenen Mißstände.

Abg. Roesicke (b. k. F.): Ich stehe auf dem Standpunkt der Vorlage, aber ich mag dieselbe, welche tief einschneidet in die ver⸗ schiedensten Verhältnisse, nicht ohne weiteres im Plenum erledigt wissen. Mit der Beseitigung der Mißstände sind alle Parteien einverstanden, es handelt sich nur um die Wege, die dazu eingeschlagen werden sollen. So lange die Konfektionsarbeiter nicht organisiert sind, werden sie schwerlich zu besseren Ver⸗ hältnissen kommen. Die Vorlage geht immer noch nicht weit genug. Die Tarife sollten nicht bloß in die Lohnbücher einge⸗ tragen, sondern auch durch Aushang bekannt gegeben werden. Ferner muß die Beaufsichtigung der Betriebe unter Zuziehung weiblicher Personen erfolgen und zwar sollte nicht alles in die Hände des Bundes⸗ raths gelegt, sondern gesetzlich vorgeschrieben werden. Ich beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission, damit die W und weitere Kreise Gelegenheit haben, sich darüber zu äußern.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Die Vorlage entsyricht allerdings nicht dem, was man damals, als die Mißstände hier besprochen wurden, wünschte. Es soll ja aber noch eine Verordnung bevorstehen, wie die Begründung andeutet. Hoffentlich entspricht sie den gehegten Er⸗ wartungen. Ich würde die Vorlage im Plenum erledigen, aber dem Wunsche anderer Parteien auf Kommissionsberathung will ich mich nicht widersetzen in der Hoffnung, daß die Vorlage trotzdem noch in dieser Session zur Verabschiedung kommt, besonders wenn die Linke nicht solche Obstruktion macht wie heute.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Die seiner Zeit gehaltene Rede des Herrn von Heyl unterschied sich sehr wesentlich von der heutigen Stellung⸗ nahme der nationalliberalen Partei. Die Regierung hat 13 Monate Zeit zur Vorlage gebraucht; man sollte uns auch etwas Zeit lassen zur Prüfung der Vorlage. Wir sind nicht so leicht geneigt zum Erlaß von Zwangsbestimmungen, wir machen lieber gar kein Gesetz als ein schlechtes. Deshalb bin ich auch für eine Kommissionsberathung. Wozu wird denn schließlich der Reichstag gewählt, wenn man in so einschneidenden Fragen alles dem Bundesrath überträgt? Wenn man die eine Betriebeform beschränkt, treibt man die Arbeiter in eine andere Betriebsform. Gegen die Hausindustrie glaubt man allerdings einschreiten zu sollen. Aber dort werden doch viele Leute beschäftigt, die nicht gerade auf diese Arbeit für ihren Lebensunterhalt unbedingt und allein angewiesen sind. Was soll denn aus diesen Leuten werden? Die Hauptursache der Ausstände liegt in der beschränkten Erwerbs⸗ möglichkeit für das weibliche Geschlecht; alles drängt sich hier zu⸗ sammen, und durch das Ueberangebot von Arbeitskräften wird der Lohn herabgedrückt.

Abg. Bassermann (nl.): 89½ wir an unserem Standpunkt festhalten, beweist der Umstand, daß Freiherr von Heyl bei der zweiten Berathung des Etats auf die Frage zurückgekommen ist und die ver⸗ bündeten Regierungen gefragt hat, wann die in Aussicht gestellte Vorlage eingebracht werde. Wir halten unsere Anträge noch aufrecht und erwarten, daß uns Gelegenheit gegeben wird, entsprechende Ab⸗ änderungen der Vorlage zu beantragen, was aber wohl in einer zweiten Lesung im Plenum nicht möglich sein wird. Mein Fraktionskollegt hat einzelne praktische Zweifel hervorgehoben, aber keinen grundsätz⸗

Wenn die ür Arbeiterstatistik sich Monate lang mit dieser e beschäftigt ben wollen 8 doch einige Tage auf die Iefanste⸗ berathung verwenden. 8 2 Molkenbuhr (Soz.) darauf hingewiesen, daß bei laxer Kontrole allerdings eine Umgehung der Vorschriften möglich sei, auch jett in Fabriken häufig stattfinde, 1“ schließt die Debatte. 1 Die Vorlage wird einer Kommission überwiesen. Schluß 5 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 12 Uhr. (Handwerkervorlage, Besoldungsvorlage.) 8*

lichen Widerspruch gegen die Vorlage geltend gemacht. Kommission

8

Preußischer Landtag.

Herrenhaus.

16. Sitzung vom 24. Mai 189b7. Ueber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet

rden. 8 Den Gesetzentwurf, betreffend die Feser. der Ufereigenthümer und die Koppelfischerei in der Provinz Hannover, beantragt der Referent Herr von Fheden in der Fassung des anderen Hauses zu genehmigen.

Graf von Frankenberg hält die Minimallänge eines selbstän⸗ digen Fischereibezirks (500 m Uferlänge) und eines gemeinschaftlichen Bezirks (3 km) für durchaus ungenügend und ersucht den Minisster, in dem für Schlesien beabsichtigten analogen Gesetz größere Bezirke festzusetzen, da nur auf diesem Wege eine Hebung der Fischzucht herbeigeführt werden könne. 1t

Die Vorlage wird en bloc angenommen. 1 1

Den Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahnparzellen nimmt das Haus zur Kenntniß. .

Ueber die Nachforderung von 14 ³¾ Millionen für den Bau des Dortmund⸗Ems⸗Kanals berichtet namens der Etats⸗ und Finanzkommission Staats⸗Minister Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen. Er empfiehlt die Annahme der Vorlage in der Fassung des Abgeordnetenhauses und er⸗ sucht ferner um die Zustimmung zur nachfolgenden Reso⸗ lution:

die Regierung zu ersuchen, durch zweckentsprechende Tarifierung der Kanalgebühren der die einheimische Produktion schädigenden Konkurrenz entgegenzuwirken.

Freiherr von Durant bemerkt, daß die mit diesem Kanalbau wie mit der Verzinsung des Kapitals für den Nord⸗Ostsee⸗Kanal gemachten Erfahrungen die Begeisterung für Kanäle schwerlich zu er öhen ge⸗ eignet seien. Große Summen aus dem allgemeinen Steuersäckel sollten hier einer kleinen Zahl von Industriellen zugewendet werden. Bei dem heutigen Aufschwung der Kohlenindustrie hätte es doch wohl den Versuch gelohnt, die Betheiligten zu einem Zuschuß zu den Mehr⸗ kosten heranzuziehen. Schon 1888 habe man im Hause auf eine Erhöhung der Kanalgebühren als eine Maßnahme hin⸗ gewiesen. Mit weiteren Kanalbauten sei jedenfalls nicht vorzugehen, bevor nicht umfassende Erfahrungen bezüglich des Dortmund⸗Ems⸗Kanals vorlägen. Unter keinen Umständen dürfe der Kanal zur Schädigung der Landwirthschaft führen. 8 8

Freiherr von Manteuffel kann nicht ermessen, ob die Mehr⸗ belastung nicht von den Interessenten übernommen werden könne; nur darüber sei er sich klar, daß sie es nicht than würden. Von der Re⸗ solution, auf die der Vorredner den Hauptwerth zu legen scheine, könne er sich, wie von Resolutionen überhaupt, nicht das Geringste versprechen; sie sei auch viel zu unbestimmt formuliert. Er habe schon 1888 die Nachforderung von 4 Millionen bekämpft; jetzt komme eine Nachforderung von fast 15 Millionen. Da auch heute nicht einmal der Nachweis des Bedürfnisses geführt, geschweige denn die Rentabi⸗ lität nachgewiesen sei, könne er die Summe nicht bewilligen. Lieber wolle er an dem Kanal 58 als 75 Millionen fortgeworfen haben. Er wäre zur Bewilligung noch bereit, wenn das Land dadurch vor einem größeren Uebel, dem Mittelland⸗Kanal, bewahrt ‚würde; dafür habe er keine Garantie. 11““

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Ich glaube, daß dieses hohe Haus ebensowenig wie das Abgeordnetenhaus eine Verkehrsanlage von der Bedeutung des Dortmund⸗Ems⸗Kanals vernichten könnte durch ein Votum, welches dem Antrage des Herrn Freiherrn von Manteuffel entspricht.

Meine Herren, es ist ja richtig, daß die Verkehrsaussichten des Dortmund⸗Ems⸗Kanals zur Zeit nicht so rosig sind, wie zu der Zeit, wo dieser Kanal von dem Landtage der Monarchie bewilligt wurde, und auch, wie ich freimüthig zugestehe, so, wie sie auch noch im Jahre 1886 bei der zweiten Bewilligung für diesen Kanal bestanden. Es war damals immer noch die Auffassung vorhanden, daß, ehe der Kanal Dortmund Ems fertiggestellt würde, eine Verbindung nach dem Rhein hin gesichert sein würde. Es ist ja in dieser Beziehung auch eine Vorlage seitens der Staatsregierung dem Landtage der Monarchie gemacht worden, aber ohne Erfolg. Trotz alledem, daß der Kanal Dortmund Ems also zunächst und wahrscheinlich für eine ziemlich lange Zeit ein Rumpf bleiben wird, ist immerhin noch ein erheblicher Verkehr für den Kanal zu erhoffen. Wir hoffen immer noch auf einen Verkehr von etwa einer Million Tonnen und haben für diese Hoffnung thatsächliche Unterlagen Unterlagen, die sich im wesentlichen beziehen auf den Export von Kohlen, auf den Import von schwedischen Erzen, von Hölzern und von Getreide. (Hört! hört!) Ja wohl, gewiß! auf den Import von Getreide und von Holz, die jetzt über den Rhein von Rotterdam und Amsterdam in dieselben Konsumtionsgebiete ge⸗ bracht werden, denen sie künftig vielleicht zum theil durch den Dort⸗ mund⸗Ems⸗Kanal werden zugeführt werden. Ich habe im Abgeordneten⸗ hause bereits ziffernmäßig mitgetheilt, wie gering die Verkehre der östlichen Provinzen nach dem großen rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ gebiet in Bezug auf Getreide bisher gewesen sind, daß die Breslauer Landwirthschaftskammer, die ja den Sturm gegen den vorläufigen Tarif zunächst inauguriert hat, selbst ein materielles Interesse für ihren Bezirk an dieser Frage über⸗ haupt garnicht hat. Ich glaube, es sind 10 oder 15 t Getreide gewesen, die der ganze Bezirk der Landwirthschaftskammer Breslau im vorigen Jahre überhaupt nach den Revieren gebracht hat, und nicht viel anders liegt es für Ost⸗ und Westpreußen, Pommern und Posen. Von einer Gefährdung der Absatzgebiete der ostelbischen Landwirthschaft kann also nicht wohl die Rede sein. Dagegen ist ja andererseits unzweifelhaft, daß dieses große dichtbevölkerte Revier in Rheinland und Westfalen einen sehr erheblichen Zuschuß zum Brot⸗ getreide nothwendig hat (Widerspruch), einen sehr erheblichen Zuschuß, und daß dieser Zuschuß zum Brotgetreide im wesentlichen aus über⸗ seeischen Produktionsgebieten zugeführt ist. (Zuruf: Leider!) Leider, gewiß! Wir haben ja versucht, mit den Staffeltarifen die Sache zu ändern; aber auf das Schicksal der Staffeltarife brauche ich hier wohl nicht weiter einzugehen.

Nun, meine Herren, hat aber, glaube ich, doch der preußische

EW

aber

Staat, die preußische Staatsregierung und die Landesvertretung Preußens ein hohes Interesse daran, daß dieser Zuschuß zum Brot⸗ getreide nicht durch die ausländischen Häfen vermittelt wird, sondern durch unsere einheimischen Häfen, und dazu sind gerade die Emshäfen in erster Linie berufen. Das war die Grundlage für die wirthschaft⸗ liche Berechtigung des Dortmund⸗Ems⸗Kanals. Es ist die Hoffnung vorhanden, daß ein, wenn auch im Anfang nicht sehr erheblicher, doch allmählich steigender Theil des Getreideverkehrs, der jetzt über Rotter⸗ dam, Amsterdam, Antwerpen nach der Ruhr geht und in Ruhrort und Duisburg auf die Eisenbahn zur Versorgungdes betreffenden Reviers, künftig den deutschen Hafen aufsucht und durch den Dortmund⸗Ems⸗Kanal diesem Revier, diesem Konsumtionsgebiet zugeführt werden wird. Meine Herren, das ist aber nur möglich, wenn die gesammten Trans⸗ portkosten so gestellt werden, daß überhaupt für die Konkurrenz mit Rotterdam sich ein genügender Anreiz ergiebt. Ich brauche hier nicht nochmal weitläufig auszuführen, in welcher inferioren Lage die Ems⸗ häfen und der Dortmund⸗Ems⸗Kanal mit ihren Einrichtungen, Kapitalkraft und mit all dem, was zum Import nothwendig ist, sich befinden, gegen die alten mit Kapitalkraft aufs reichlichste ausgerüsteten holländischen Häfen, wie wenig leistungsfähig im Großen und Ganzen der Dortmund⸗Ems⸗Kanal gegen den Rhein ist. Soll dem Kanal also ein See⸗Import zugeführt werden, soll ein Theil des Imports, der sich jetzt auf dem Rhein vollführt, dem Kanal zugewendet werden, so muß die Tarifierung der Kanal⸗ gebühren dementsprechend sein. Das ist erstrebt worden durch den Kanaltarif, der im Jahre 1895 seitens des Herrn Finanz⸗ Ministers und durch mich festgesetzt worden ist, und der vorläufig zur Einführung kommen soll. Die Kanalgebühren so hoch zu normieren, deß man mit einer fiktiven Rechnung einen Theil der Zinsen von Anfang an würde einnehmen können, das würde sich als absolut un⸗ möglich erweisen. Wir würden einfach nichts haben, von dem wir überhaupt Gebühren erheben könnten. Man muß mit den Verhält⸗ nissen rechnen, und darum ist für die nächsten fünf Jahre, um die Möglichkeit einer gewissen Entwickelung für den Dortmund⸗Ems⸗Kanal offen zu lassen, ein allerdings an sich sehr niedriger Tarif für die Kanalgebühren festgesetzt worden. Meine Herren, ich glaube doch, daß es nicht zu verantworten sein würde, eine so bedeut⸗ same Verkehrsstraße, auf die bereits beinahe 59 Millionen verwendet sind, als unvollendete Ruine liegen zu lassen, die aufgewendeten Mittel als weggeworfen zu betrachten. Meine Herren, der Herr Freiherr von Manteuffel hat gesagt, er könne sich ja wohl für diese Bewilligung noch bereit finden lassen, wenn die Zusicherung gegeben würde, daß damit die ganze Kanal⸗ periode abgeschlossen sein würde. Diese Zustimmung würde er ja natürlich von der Staatsregierung nicht erhalten (bravo !), indessen ist das hohe Haus jederzeit in der Lage, wenn die Staatsregierung mit neuen Kanalprojekten kommt, seinen Beschluß bezüglich dieser Projekte zu fassen. Ich möchte daher die dringende Bitte aussprechen, daß das hohe Haus die Vorlage, wie sie aus dem Abgeordnetenhause hervorgegaagen ist, und auch dagegen würde die Staatsregierung nichts einzuwenden haben mit der vom Abgeordnetenhaufe be⸗ schlossenen Resolution annehmen möge.

Ober⸗Bürgermeister Schmieding⸗Dortmund: Die Aus⸗ führungen des Herrn von Manteuffel werden die Bestrebungen nicht fördern, die er fördern will. Es kommt hier ein Gegensatz zwischen Industrie und Landwirthschaft, der übrigens von der letzteren aus⸗ gegangen ist, und ein Gegensatz zwischen dem Osten und dem Westen jum Ausdruck. Die Industrie erkennt die Nothlage der Landwirth⸗ schaft an und ist bereit, ihr demnächst auch dur Zölle zu helfen. Die Opposition gegen die Kunstbauten von Verkehrsstraßen ist un⸗ berechtigt. Die Provinz und die Kreise sind ja auch für dieses Unter⸗ nehmen vorab belastet worden; daß die Interessenten nochmals in ihren Geldbeutel steigen werden, ist allerdings kaum anzunehmen, da sie das Möglichste schon gethan haben. Dortmund hat allein eine Million zu den Grunderwerbskosten beigesteuert. Wie der Kanalbau jetzt beschaffen ist, entspricht er unsern Wünschen nicht, denn es fehlt ihm vor allem die Verbindung mit dem Rhein. Diese muß ge⸗ schaffen werden. Der Kanal durchschneidet einen Landstrich, der bisher mit Wasserstraßen noch gar keine Verbindung gehabt hat, der sich erst aus sich selbst heraus entwickeln muß. In beiden Beziehungen werden die Interessenten auch noch Opfer bringen müssen.

Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Es sind in diesem Hause sehr viele Gegner von Kanälen (sehr richtig !) und vielleicht weniger Freunde. Ich aber als Finanz⸗ Minister behaupte, daß die Frage, wie man materiell zu neuen Kanal“ unternehmungen steht, für die gegenwärtige Diskussion vollkommen gleichgültig ist. Meine Herren, das Geld ist ausgegeben oder der Staat hat doch dafür Verpflichtungen kontrahiert. Nun werden Sie sagen: wie kommt es, daß man solches Unternehmen um 17 Mil⸗ lionen überschreitet? Sie haben bewilligt bei Königsberg⸗Pillau 9 Millionen nach dem Voranschlage, und das Unternehmen hat dann etwa 14 Millionen gekostet. Ich könnte Ihnen eine Anzahl anderer Ueberschreitungen mittheilen, die mir sehr schmerzlich waren und üb er die ich wohl zornig geworden bin, aber schließlich habe ich mir gesagt, es kann nichts helfen, es muß doch bezahlt werden. Meine Herren, man muß doch zugeben, daß Wasserbauten sehr schwierig zu ver⸗ anschlagen sind, man ist unter der Erde und im Wasser; es geht in anderen Ländern auch nicht besser in dieser Beziehung. Der Kanal nach Manchester von der See ist kolossal überschritten und der Amsterdamer Kanal wohl noch mehr; also allein liegt es auch nicht an einer vielleicht nicht ganz vorsichtigen Behandluag und genügenden Erfahrung unserer Wasserbautechniker, ich will durchaus die Sache von meinem Standpunkt nicht gänzlich entschuldigen, aber man muß doch sagen, hier liegen so große Schwierigkeiten vor, daß man nicht ohne weiteres behaupten kann, daß auf irgend einen Beamten eine geltend zu machende Verantwortlichkeit fällt, und ich bin überzeugt, wenn wir der Sache nähertreten, so werden wir keinen solchen Beamten finden. Ich habe derartige Fälle schon verfolgt, und zwar mit Unterstützung des Herrn Ministers für öffentliche Arbeiten. Wir haben schließlich davon aber kein Oel gesehen. Ferner, meine Herren, wo sind die zahlungsfähigen Beamten, wenn sich wirklich ein verantwortlicher fände? Sind die Beamten überhaupt noch da? Also damit ist nichts zu machen. Das Geld ist ausgegeben, die Verpflichtungen sind kontrahiert in rechtsgültiger Weise, der Staat ist verhaftet; wenn Sie die Sache ablehnen, thun Sie einen Schlag ins Wasser, denn gezahlt muß doch werden. (Heiterkeit.) Der Staat wird durch die Gerichte gezwungen werden, und ich möchte deshalb diejenigen Herren, die so bedenklich sind, bitten, bei großen und neuen Kanalunternehmen ihre Bedenken geltend zu machen, wenn neue Vorlagen kommen. Jetzt müssen wir die Konsequenzen früherer Thaten ziehen

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und es ist gewiß nicht angenehm, einen so erheblichen Betrag auf ein Unternehmen zu verwenden, von dem man allerdings wird annehmen können, daß es in seiner Isolierung leine Rente gen; Erheblichkeit geben wird. 1“

Meine Herren, ich habe schon im Abgeordnetenhause gesagt: deswegen sind auch die retrospektiven Betrachtungen darüber, wie die Regierung sich 1886 ausgedrückt hat in Bezug auf die vermuthliche Rentabilität, von welchen Anschauungen man sowohl in diesem hohe 8 Hause, als im Abgeordnetenhause bei Bewilligung des Kanals i Betreff einer wahrscheinlichen Rentabilität ausgegangen ist, nach meiner Meinung heute nicht mehr von irgend einer Bedeutung. Die Sache, wenn man die Aktenstücke der beiden Häuser durchliest, hat offenbar so gelegen: die Staatsregierung war vorsichtig und erklärte in den Motiven offen: wir können nicht in Aussicht stellen, daß dieser Kanal sich rentieren wird. Nun entstand ein großer Streit über den Kanal selbst in beiden Häusern, und natürlich die Freunde des Kanals, vorzugsweise damals die Westfalen, sehr kluge Herren bekanntlich (große Heiterkeit), überzeugten nach und nach die Mehrheit der Kommission, es würde doch wohl eine gute Rente herauskommen, das wurde auch in dem Kommissionsbericht bereits ausgedrückt und darauf wurde im Abgeordnetenhause die Vorlage votiert. Nun war der Herr Minister durch diese optimistische Auffassung der Mehrheit des Ab⸗ geordnetenhauses hier im Herrenhause auch schon einigermaßen in⸗ fluenziert und war geneigt, dieser angenehmen Auffassung einigermaßen beizutreten. Jedoch hat Herr von Scholz, wenn Sie die Rede nach⸗ lesen, sich mit derjenigen Vorsicht, die einem Minister sehr wohl ansteht und gebührt (Heiterkeit), ausgedrückt. Wie Sie nun auch darüber denken, ob der sich geirrt hat oder jener, der Kanal ist vor⸗ handen, das Geld ist ausgegeben, beißen wir in den sauren Apfel! (Heiterkeit.)

Minister des Königlichen Hauses von Wedel wünscht im Interesse der Landwirthschaft des Ostens den Ausbau des land⸗Kanals, der eine unbedingte Nothwendigkeit sei seit dem Fortfall der Staffeltarife nach dem Westen. Gerade die Provinz Sachsen werde davon am schlimmsten betroffen.

Ober⸗Bürgermeister Westerburg⸗Cassel spricht sich gegen die Annahme der Resolution aus. Der Mittelland⸗Kanal sei doch auch für die Landwirthschaft von großer Bedeutung. Wenn man das fremde Getreide überhaupt nicht ins Land lassen wolle, dürfe man auch keine Eisenbahnen mehr bauen, müßte vielmehr die vorhandenen zer⸗ stören. Im vorigen Jahre habe sich auch Graf Mirbach gegen zu hohe Kanalgebühren ausgesprochen.

Graf von Klinckowstroem: Wir wollen nicht das Getreide des Auslandes absperren, sondern nur nicht mehr hereinlassen, als zur Ernährung der Bevölkerung nöthig ist. Graf Mirbach nimmt in der Sache einen ganz vereinzelten Standpunkt ein. Ich bin aus den Gründen, die Herr von Manteuffel entwickelt hat, gegen die Vorlage. Wenn das Geld schon ausgegeben, der Kanal aber nicht fertig ist, so hätten wir ja noch weitere Nachforderungen zu gewärtigen. Der Gegensatz zwischen dem landwirthschaftlichen Osten und Westen ist nicht vorhanden. Aus Schlesien soll angeblich fast gar nichts vom östlichen Getreide nach dem Westen gelangen; aber das kann man doch nicht geltend machen, wenn man Stimmung für die Vorlage machen möchte. Kanäle sind eine sehr mißliche Sache, wenn sie dem Auslande durch Verbilligung der Frachten neue Einfallspforten eröffnen, um weitere Absatzgebiete im Inlande zu erobern. Dagegen helfen nur hohe Tarife, und dafür ist offenbar keine Aussicht vorhanden. Man sollte es zuerst mit einem hohen Tarif versuchen. Für eine Verbilligung der Frachten, die wir mit Rußland gemeinsam bekommen sollen, müssen wir bestens danken. Auch wenn wir die 15 Millionen nicht bewilligen, ist mir um den Kanal nicht bange. Mit der hübschen Resolution, die uns da vor⸗ geschlagen ist, ist gar nichts gewonnen.

Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich kann den Standpunkt, den Herr Graf Klinckowstroem einnimmt, doch nicht für richtig halten. Er sagt: ich habe damals gegen den ganzen Kanal gestimmt und sehe nicht ein, warum ich jetzt für diese Ueberschreitungen stimmen soll.

Meine Herren, dieser Kanal ist von diesem hohen Hause genehmigt worden. Eine Erweiterung der Dimensionen hat stattgefunden, es ist eine Denkschrift vorgelegt; Herr Freiherr von Manteuffel hat sich damals sehr bemüht, die Forderung der Denkschrift zu Falle zu bringen, das hohe Haus hat anders entschieden. Das ganze Kanalprojekt, wie es hier vorliegt, ist von diesem hohen Hause also genehmigt worden, beruht auf Gesetz (sehr richtig!) und ob man da das erste Mal überstimmt war oder nicht, jeder muß sich dem Gesetze beugen. (Sehr richtig!) Die Staatsregierung war berechtigt und verpflichtet, auf Grund dieses Gesetzes den Kanal auszuführen. Sie hat diese Verpflichtung erfüllt, der Kanal ist nahezu fertig; nun hat sich eine Ueberschreitung ergeben, diese Ueberschreitung ist entweder schon bezahlt oder steckt in übernommenen Verpflichtungen oder muß, um den Kanal planmäßig auszuführen, noch ver⸗ wendet werden. Daher entsteht zweifellos, mag dies hohe Haus in dieser Frage beschließen, was es will, eine Belastung des Staats um diesen Betrag, und da ist es doch nach meiner Meinung sachlich genommen, eine Demonstration, die an anderer Stelle viel wirksamer wäre, hier nicht wirksam sein kann, diese Mehrforde⸗ rung abzulehnen. So ist auch die parlamentarische Lage in vielen anderen Fällen gewesen, und die Gegner des ganzen Unternehmens, welches eine solche Mehrforderung veranlaßt hat, haben dann die Gelegenheit benutzt, durch retrospektive Betrachtungen Kritik an dem Unternehmen überhaupt zu üben, damit aber war die Sache gut, bewilligt wurde immer. (Heiterkeit.)

Meine Herren, der Herr Graf sagt: wir müssen eine andere Stellung zu diesen Kanalunternehmungen einnehmen, so lange die Handels⸗ verträge da sind. Das verstehe ich vollkommen und kann es begreifen, daß, wenn man etwa einen Zoll von 6, 7 hätte, manche Veitreter der Landwirthschaft zu diesen Fragen eine ähnliche Stellung einnehmen werden, wie Herr Graf Mirbach es jetzt hier schon gethan hat. Die Deduktion hätte aber hier nur dann irgend eine Bedeutung, wenn es sich hier um einen neuen Kanal handelte, wenn wir jetzt hier 80 Millionen für einen neuen Kanal haben wollten. Aber dieser Kanal ist zu mehr als §ᷣ bereits fertig; das Geld ist im wesentlichen ausgegeben, da kommen solche Deduktio⸗ nen doch nicht mehr in Frage. Gesetzmäßig muß der Kanal befahren werden, denn das ist sein Zweck, und zu diesem Zweck ist er bewilligt worden. (Heiterkeit, Zuruf.) Gewiß, das können Sie doch nicht bestreiten, der Kanal ist doch nicht für den Entenfang oder die Enten⸗ jagd, sondern für die Schiffahrt bewilligt.

Nun komme ich auf die Frage der Tarife, und da sagt man nun, die Tarife müssen so eingerichtet werden, daß eine Verzinsung heraus⸗ kommt. Meine Herren, ich habe von jeher auf dem Standpunkt ge⸗ standen, daß nach Maßgabe unserer preußischen Finanzverhältnisse

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