1897 / 122 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

etwa 200 Stück Elchwild, eine genauere Zählung steht noch aus.

In den beiden Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen stehen also insgesammt noch 325 Stück Elchwild. Im Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen steht das Elchwild fast ausschließlich in den Staats⸗ forsten, einige wenige Stücke stehen in der Kaiserling'schen Forst.

Einen Maßstab für die Veränderung der Zahl des Elchwild⸗ standes bieten die von der Regierung Königsberg gemachten Angaben über Zählungen in den dortigen Staatsforsten während der letzten 10 Jahre; es wurden gezählt: 1881: 48 Stück, 1886: 95 Stück 1891: 123 Stück, 1896 und 1897: 95 Stück. 8

Im Regierungsbezirk Königsberg hat der Abgang betragen:

1) 1895 a. durch Abschuß im Staatswald 3 Stück,

b. in Privatforsten Abschuß. 10 Stück,

c. durch andere Umstände. —— 8 Stück,

Sa. 21 Stück;

2) 1896 a. durch Abschuß im Staatswald 1 Stück,

1 8 in Privatforsten 9 Stück,

c. andere Umstände . 11 Stück,

21 Stück. . Im Regierungsbezirk Gumbinnen sind im letzten Jahr 8 Stück

Elchwild an Milzbrand eingegangen, abgeschossen ist kein Stück.

Zweifellos hat, wie wir annehmen, schon seit Jahren hin und wieder der Milzbrand in nicht zu großem Umfange unter dem Elch⸗ wildstande aufgeräumt. In früheren Jahren ist das nicht genau fest⸗ gestellt. Erst in den beiden letzten Jahren sind in dieser Richtung genaue Untersuchungen der gefallenen Stücke Elchwild ausgeführt.

Meine Herren, ich will auf Zahlen nicht weiter eingehen. Aus meinen Mittheilungen geht aber hervor, daß die Gefahr, welche der Herr Antragsteller als Anlaß seines Antrages schildert, daß eine Vernichtung des Elchwildes zu befürchten sei, meines Erachtens nicht begründet ist. Im Gegentheil, während 1848 infolge der revolutionären Verhältnisse der Jagdverhältnisse der Elchwildstand fast vernichtet war, hat er sich in den letzten Dezennien wieder sehr gehoben und umfaßt jetzt nach den vorliegenden, meiner Meinung nach unan⸗ fechtbaren Ermittelungen eine Zahl von etwa 325 Stück eine Zahl, welche seit Dezennien nicht erreicht wurde.

Nun will Herr von Gustedt im § 1 seines Antrages das Elch⸗ wild für die Zeit vom 1. September 1897 bis zum 1. September 1900 vollständig von der Jagd verschont wissen. Der Antrag dürfte meiner Meinung nach schwerlich anzunehmen sein. Die Forstverwal⸗ tung kann sich die Befugniß nicht nehmen lassen, im Interesse der Erhaltung des Wildstandes kranke oder Geltthiere abzuschießen, auch unter besonderen Umständen mal abzuschießen, wo den Forsten zu empfindliche Schädigungen vom Elchwild zugefügt werden. Außerdem müßten, wenn man für drei Jahre absolute Schonzeit einführen würde, die bestehenden Jagdpachtverträge gelöst werden. Andererseits würden weitgehende Bestimmungen über Wildschaden erforderlich werden; denn wenn dem Forstfiskus die Möglichkeit genommen wird, den Wildstand auf einem angemessenen Maß zu erhalten, dann würde er verpflichtet werden müssen, den Wildschaden voll zu entschädigen. Darin sind doch m. E. schwerwiegende Bedenken gegen den Antrag zu finden. Ich bin damit einverstanden, ohne daß ich in der Lage bin, namens der Staatsregierung, die zu dieser Vorlage noch keine Stellung genommen hat, Erklärungen abzugeben, daß den Bestimmungen, wie sie in § 2 vorgeschlagen werden, näher getreten wird; es erscheint mir unbedenklich, die Abschußzeit lediglich auf den Monat September zu beschränken und den Abschuß von Elchwildkälbern gänzlich auszu⸗ schließen. Damit würde vielleicht auch das Staats⸗Ministerium ein⸗ verstanden sein.

Es sind das indessen Fragen, die zweckmäßig in kommissarischer Berathung erörtert werden. Ich gebe also anheim, das hohe Haus wolle beschließen, die Angelegenheit zur näheren Prüfung an eine

Spezialkommission oder an die Agrarkommission zu verweisen.

Abg. Kirsch (Zentr.) hält die Vorschläge des Antrags n. sämmtlich für richtig, ist aber mit der Ee der Gache in 8 Agrarkommission einverstanden.

Abg. von Gustedt⸗Lablacken kkons.) bemerkt, daß es ihm nur auf das Ziel der Erhaltung des Elchwildes ankomme und das Weitere in der Kommission berathen werden könne.

Der Antrag wird an die Agrarkommission überwiesen. Schluß 3 ³ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. (Zweite Lesung des Handelskammer⸗Gesetzes.)

Sa.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist eine zweite Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 13. August 1895, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Ver⸗ besserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, zugegangen, aus der Folgendes hervorgehoben sei:

Nachdem in der unterm 28. Mai 1896 dem Landtage vorgelegten Denkschrift der Plan und die vorbereitenden Schritte zur Verwendung der durch Gesetz vom 13. August 1895 zur Errichtung ven Arbeiter⸗ häusern verfügbar gestellten Mittel näher dargelegt worden sind, wird in der vorliegenden zweiten Denkschrift über die weitere Ausführung des gedachten Gesetzes, wie folgt, Rechenschaft gegeben:

I. Im Herbst 1895 wurden die betheiligten Eisenbahn⸗Direktionen beauftragt, an 21 verschiedenen Orten insgesammt 458 Wohnungen, nebst einigen Zimmern für Unverheirathete, herzustellen. Ueber die einzelnen Orte, die Zahl und Art der in ihnen erbauten Häuser, die Zabl, die Größe und den Zubehör der Wohnungen ist dieser Denk⸗ schrift eine Uebersicht beigefügt. Die Muster von Bauentwürfen (a bis e) sowie einige Muster zu Entwürfen von Nebengebäuden und àw Lageplane der Häuser werden auf Erfordern vorgelegt

erden.

Bei der Bestimmung der Zahl der Räume und bei der Wahl der Entwurfsmuster für die einzelnen Orte waren die Erhebungen der Eisenbahn⸗Direktionen maßgebend. Die rstellung von Ein⸗ E (einfach oder doppelt) verbot sich, weil wegen des

üchtlich höheren Kostenaufwandes eine angemessene Verzinsung des gesammten Anlagekapitals (rd. 3 %) neben der Amortisation ämmtlicher Baukosten (ꝛ½ 12. nach Deckung der Kosten für die ltung und die bauliche Unterhaltung der Gebäude (1 %

des gesammten Anlagekapitals) aus dem Miethszinse nicht erwartet werden konnte 3 des Gesetzes). Es hätten wesentlich here Miethssätze in Aussicht genommen werden müssen, als mit cksicht auf das Einkommen und auf die Miethen, an welche die

Bediensteten bisher gewöhnt sind, angesetzt werden durften. Durch

eine so hohe Preisstellung würde aber wieder die Vermiethbarkeit der Wohnungen in Frage ellt worden sein. Demgemäß wurde, soweit als möglich, die zweigeschossige Anlage der ser (ein Erd⸗

In den Staatsforsten des Regierungsbezirks Gumbinnen stehen

vesche. eag der Hene genschengt :

1) für die Baukosten, mit Einschluß aller sonstigen Kosten für Nebenanlagen (Hof⸗ und Straßenregelung, Ent⸗ und Be⸗ wässerung, Ställe u. s. f.) rd.. . . . . . . 1 501 700 ℳ, 2) für Bauplätze, die noch im Staatsbesitz waren, rd. 30 600

zusammen 1 532 300

3) Der Werth des im Staatsbesitze bereits befind⸗

lichen Geländes wurde auf r.. 53 670

geschätzt, sodaß das gesammte Anlagekapital auf 1 585 970

aanzunehmen war.

An Wohnungsmiethen mußten im wesentlichen die zu Grunde gelegt werden, die von den Eisenbahn⸗Direktionen mit Rück⸗ sicht auf das Lohneinkommen und die von den betheiligten Be⸗ diensteten in der Regel gezahlten Miethsvergütungen veranschla waren und die, im einzelnen nach den Orten verschieden, im Du schnitt 188 ℳ, 150 und 89 für eine vier⸗, drei⸗ und zwei⸗ räumige Wohnung (50 für ein Zimmer für Unverheirathete) be⸗ cdc c vo‧°₰.11ea*²*²]

„Nach Abrechnung von 1 % des gesammten Anlage⸗

kapitals für Verwaltung und Unterhaltung 15 860

und ¼ % der Bau⸗ und sonstigen Kosten 1“

7 5908

eI—; ergab sich ein Reinerträgniß von rd.. 8 46 052 d. h. 2,90 % des gesammten Anlagekapitals, was noch als eine an⸗ gemessene Verzinsung im Sinne des § 3 des Gesetzes betrachtet wurde.

Die Ausführung der Bauten wurde zur thunlichsten Herabminde⸗ rung der Baukosten versuchsweise im Generalverdingungsverfahren gegen feste Pauschsummen vergeben.

Die Bauten sind im wesentlichen vollendet, und die Wohnungen zum theil bezogen.

Die Kosten des Grunderwerbs werden rd. 35 700 und die Baukosten rd. 1 516 660 betragen. Für den Mehrbedarf gegen⸗ über den ursprünglich berechneten Erfordernissen darf ein entsprechender Zugang am Miethserträgniß in Aussicht genommen werden.

In den Baukosten sind außer den Baukosten im engeren Sinne (für die Wohn⸗, Stall⸗ ꝛc. Gebäude) und den Kosten für Straßen⸗ regelung, Ent⸗ und Bewässerung ꝛc. auch die Kosten der Bauleitung eingeschlossen. Als solche müssen 5 % aller Grunderwerbs⸗ und Bau⸗ kosten zu Gunsten des Eisenbahnbetriebsfonds in Rechnung gestellt werden (pgl. die allgemeinen Erläuterungen zum Etat der Eisenbahn⸗ verwaltung für das Jahr vom 1. April 1896,97 Seite 30), obwobl die wirklichen Kosten für die Bauleitung in dem vorliegenden Fall, wegen der Ausführung durch Generalunternehmer, diese Höhe bei weitem nicht erreichen dürften.

Die Baukosten, welche auf eine größere, mittlere oder kleinere Wohnung an den 21 verschiedenen Orten entfallen, sind sehr ver⸗ schieden je nach der Geschoßzahl des einzelnen Hauses, nach dem Zubehör der einzelnen Wohnung, nach den örtlichen Baupreisen, nach der Höhe der Kosten für Straßenregelung, Entwässerung ꝛc. Sie werden im Durchschnitt für eine vierräumige Wohnung auf rund 3925 ℳ, für eine dreiräumige auf rund 3215 ℳ, für eine zweiräumige auf rund 2420 angenommen werden können.

Infolge der Resolution des Hauses der Abgeordneten vom 17. Juni 1896, daß bei der Ausführung von Wohnungen für Arbeiter und gering besoldete Beamte staatlicher Betriebe auf die örtlichen Verhält⸗ nisse, die Lebenshaltung der für sie bestimmten Miether und die Lebens⸗ gewohnbeiten der Gegenden, in denen sie errichtet werden, Rücksicht ge⸗ nommen werden solle, wurde auch bezüglich dieser bereits in der Nncsaht ae begriffenen Wohnhäuser geprüft, in wie weit sie diesen Gesichtspunkten entsprechen. Nach dem Urtheil der Eisenbahn⸗Direktionen darf im all⸗ gemeinen angenommen werden, daß die Wohnungen den Bedürfnissen derer, für die sie bestimmt sind, Rechnung tragen. Einzelne Wünsche, die sich auf die nachträgliche Errichtung von Ställen, Waschküchen und dergleichen bezogen, konnten theilweise noch erfüllt werden, ohne daß das oben berechnete Reinerträgniß (2,90 %) geschmälert wurde, weil diesen Mehraufwendungen an anderen Stellen Minderausgaben gegenüberstanden. Die 2 Aufwendungen sind bei den obigen Zahlenangaben bereits berücksichtigt.

Bezüglich der fernerhin zu erbauenden Häuser wurde im Sinne

der Resolution nochmals geprüft, ob es nicht ohne Verletzung der esetzlichen Vorschrift über das Reinerträgniß 3) zu ermöglichen ein würde, das Einfamilien⸗Doppelhaus mit ausgebautem Dach⸗ geschoß und getrennten Wahnungseingängen an geeigneten Orten zur Ausführung zu bringen. Es muß indessen aus dem schon oben ange⸗ führten Grunde hierauf verzichtet werden. Die Baukosten für eine derartige Wohnung würden 35 bis 40 % mehr als für eine gleich große Wohnung in einem dreigeschossigen Doppelhause nach dem Entwurfsmuster c (für je Familien mit zwei Ein⸗ gängen, zwei massiven Treppen, Ziegeldach, Boden⸗ und Keller⸗ räumen) und rd. 25 % mehr als für eine gleich große Wohnung in einem derartigen zweigeschossigen Doppelhause betragen; außerdem würden für Gelände und Nebenanlagen (Straße, Entwässerung, Ein⸗ friedigung ꝛc.) durch die breitere Ausdehnung Mehrkosten entstehen. Das Einfamilienhaus kann nur unter besonderen Umständen ein Rein⸗ erträgniß von rd. 3 % des gesammten Anlagekapitals in dem oben näher begrenzten Sinne gewähren, d. h. nachdem 1 % des gesammten Anlagekapitals für Verwaltungs⸗ und Unterhaltungskosten und ½ % der sämmtlichen Baukosten (der Wohngebäude und Nebenanlagen) für Amortisation derselben vom Miethserträgniß gekürzt sind. Es wird dies in der Regel nur dann der Fall sein, wenn der Bodenwerth und die Baupreise gering sind und die Lobneinkünfte und die Gewöhnung der Arbeiter die Erhebung einer genügend hohen Miethe gestatten. Auch von den gewerblichen Großunternehmern, welche für die Bediensteten ihrer Betriebe Einfamilienhäuser erbauen, dürfte nur unter besonderen Umständen das bezeichnete Reinerträgniß erzielt werden, vorausgesetzt, daß außer den Baukosten im engeren Sinne auch die sonstigen Kosten für Nebenanlagen (Straßenregelung, Ent⸗ und Bewässerung, Ein⸗ friedigung, Stallgebäude ꝛc.), der Bodenwerth und 5 % aller baaren Aufwendungen für die Bauleitung vollständig und genau mit in Rechnung gezogen werden. Für den Fehlbetrag finden sie Ersatz in Erwägungen, die für die Staatsbehörden bei Ausführung des Ge⸗ setzes vom 13. August 1895 nicht in gleichem Maße in Betracht kommen dürfen. „Eher zu erfüllen ist die Forderung vollständig getrennter Ein⸗ gänge und Treppen für sämmtliche Wohnungen eines Hauses. Eine derartige Bauweise ist nach dem Muster d bei den Vierfamilien⸗ häusern in Leinhausen durchgeführt. Indessen fehlt diesen Häusern der Bodenraum, und es war bedenklich, auf einen solchen an anderen Orten, wo man an diesen Mangel nicht gewöhnt ist, zu verzichten.

Bei den Wohnhäusern, die demnächst im August 1896 in Auftrag egeben wurden, war dies auch von geringerer Bedeutung, weil sie in Städten oder Orten mit überwiegend stürtischem Charakter erbaut werden sollen. Es sind deshalb dort zum theil wieder die Ent⸗ würfe a, b, c, die in der Uebersicht 1 in Bezug genommen sind, zum theil aber auch andere Entwurfsmuster kf, g, h —, die auf Erfordern werden vorgelegt werden, zur Ausführung bestimmt worden. (Der der Wohnungen kann zur Zeit noch nicht überall genau Eüge eilt werden: er wird jedoch im allgemeinen demjenigen der Wohnungen der ersten Shagpen entsprechen.)

Gemäß dieser Uebersicht sollen an 8 verschiedenen Orten 244

Wohnungen eingerichtet werden.

An Geldmitteln sind veranschlagt:

1) für die Baukosten mit Einschluß aller sonstigen Kosten für JCC1

2) für Grund und Boden, der noch nicht dem

Staate gehört.. zusammen 840 420 3) Der Werth des staatseigenen Geländes ist auf. 25 430

geschätzt, sodaß das gesammte Anlagekapital auf 8685 850

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sorderte cher die zrtliche Gewohnheit nicht entgegenstand, die drei⸗

Miethserträgniß ist veranschlagi uü. . hehen ab: für —— und Unterhaltung 1 % des ge⸗ sammten und für ½¼ % der sämmtlichen Baukosten. e„EE zusammen rd.. sodaß ein Reinerträgniß von .. . oder 2,86 % des gesammten Anlagekapitalz Grblhibt. in Aussich Jah 8 weiteren erner ussicht genommen, im Jahre 1897 an m

sechs Orten, welche in den ten 1 und 2 noch nicht vor⸗ kommen, etwa 100 Wohnungen mit einem Kostenaufwande von 332 000 berzustellen. Doch wird auch hier auf die Erbauung von 11“*“ Kg vcen. 8n

ußerdem i re auf den von Eisenbahn. bediensteten in Dirschau gebildeten Spar⸗ -5n demselben erbaute Häuschen mit zwei zweiräumigen Wohnungen für rund 4500 angekauft worden, weil der Verein dem weiteren Be⸗ dürfniß an Wohnungen abzuhelfen nicht stark genug war und es des⸗ halb nothwendig wurde, staatsseitig in nicht großer Entfernung von jenem Hause 54 Wohnungen in Dirschau zu erbauen (Ifd. Nr. 20 der Uebersicht 1): der Kaufpreis ist aus den Mitteln des Gesetzes vom 13. August 1895 entnommen.

Gemäß § 4 des Gesetzes sind zur Bewilligung von Baudarlehnen an Baugenossenschaften, deren Mitglieder ganz oder zu einem erheb. lichen Theile aus unteren Staats, insbesondere Eisenbahnbediensteten bestehen, im Laufe des Jahres 1896 aus den Mitteln des Gesetzes vom 13, Auguft 1895 folgende Beträge den örtlich zuständigen Eisen bahn⸗Direktionen zur Verfügung gestellt worden, und zwar:

1) für den Wilhelmsburger Bau⸗ und Sparverein von Eisenbahn⸗

.S eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung,

2) für den Spar⸗ und Bauverein zu Greifswald, eingetragene

Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 90 000 ℳ, 3) für den Beamtenwohnungsverein zu Münster, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 200 000 ℳ, 4) für den Brockauer Spar⸗ und Bauverein zu Breslau, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 200 000 ℳ, 5) für den Volksbauverein in Conz⸗Karthaus, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung, 25 000 ℳ, 8 t 635 500 „Ddie Bedingungen, unter welchen solche Darlehne gewährt werden können, sind durch die vorjährige Denkschrift mitgetheilt. In dem fnne zu 5 ist indessen auch darin gewilligt worden, daß nicht nur olche Häuser beliehen werden dürfen, welche bestimmt sind, im Eigen⸗ thum der Genossenschaft zu bleiben und von ihr nur verm zu werden, sondern auch solche, die von ihr einzelnen Genossen zunächst zur Miethe und demnächst zum Eigenthum überlassen werden sollen. Aunuf den beliehenen Grundstücken sind errichtet: in Greifswald7 dreigeschossige Wohnhäuser mit 40 Wohnungen, in Münster 6 dreigeschossige Wohnhäuser (unter ihnen ein „Doppelhaus) mit 21 Wohnungen, in Breckau 3 dreigeschossige Doppelhäuser mit 76 Wohnungen, auch 2 Läden.

In Wilhelmsburg und Conz⸗Karthaus haben die Bauten, für welche fiskalische Baudarlehne zur Verfügung gestellt sind, noch nicht begonnen werden können.

Für den Bereich der Allgemeinen Bauverwaltung wird beab⸗ sichtigt, zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der unteren Be⸗ diensteten aus den Mitteln des Gesetzes vom 13. August 1895 etwa 125 000 zu verwenden. Bisher ist über 14 000 verfügt worden, um in Fordon (Westpreußen) ein für Unterbedienstete der Strom⸗ bauverwaltung besonders günstig gelegenes Wohnhaus (nebst Stall⸗ gebäude und schküche) anzukaufen und theilweis umzubauen; aus den Miethserträgnissen wird sich eine Reinverzinsung von 3 % des gesammten Anlagekapitals ergeben.

b n übrigen Bauten waren im Jahre 1896 noch in der Vor⸗ ereitung.

Hiernach ist die Verwendung der durch das Gesetz vom 13. August 1895 bewilligten Mittel bisher in folgendem Umfange erfolgt oder in bestimmte Aussicht genommen:

1) zur Herstellung staatseigener Miethwohnhäuser:

im Bereiche der Eisenbahnverwaltung in Höhe ven

1 552 360 + 840 420 + 4500 332 000 a.–z . . . .2729 280 im Bereiche der Allgemeinen Bauverwaltung .3 ͤ353,* ) zu Baudarlehnen in Höhe von . 635 000 . zusammen rd. 3 489 300

II. Im Bereiche der Bergwerksverwaltung hat bei dem fest⸗ gehaltenen Verzinsungssatze von rd. 3 % des Anlagekapitals bis jetzt für 17 zur Vergebung ausgebotene Häuser der Zuschlag ertheilt werden können. Diese 17 Häuser, nämlich:

5 Vierfamilienhäuser für Arbeiter des Salzwerks zu Staßfurt, 2 4HE“ für Beamte daselbst, 1 Zweifamilienhaus für Beamte der Saline in Schönebeck, 8 Zweifamilienhäuser für Arbeiter in Dudweiler und

1 Vierfamilienhaus für Beamte beim Hafenamt Malstatt werden etwa 217 250 Baukosten erfordern. Voraussichtlich werden indeß demnächst weitere Bauten, welche eine angemessene Rentabilität I .een Le des Gef

ur Gewährung von Baudarlehnen 4 Ge ) sind der eZZ in Saarbrücken 100 000 mit zur Verfügung gestellt worden, Arbeitern der Saarbrücker Staats⸗ werke Darlehne zum Bau von Wohnhäusern unter den in der vor⸗ jährigen Denkschrift mitgetheilten Bedingungen zu bewilligen.

Danach sind von dem der Staatsregierung zur Verfügung ge⸗ Fiehiccac 14“ 000 000 bisher verwendet oder zur Verwendung festgelegt: a. zur Herstellung von Wohnungen

im Bereiche der Eisenbahnverwaltung

1 2 729 280 im Bereiche der Bauverwaltung. 125 000 im Bereiche der Berg⸗ ꝛc. Ver⸗ 1AX“ 217 250 5 3 071 530

ℳ☛△☛

zur Gewährung von Baudarlehnen im Bereiche der Eisenbahnver⸗ 111“ im Bereiche der Berg⸗ ꝛc. Ver⸗ waltung.

635 000

100 000 735 000

zusammen :d. .3 806 000 Mithin stehen noch zur Verfügung rd. .1 193 000

Statistik und Volkswirthschaft. Arbeitsnachweis in Berlin. 8 Der Zentralverein für Arbeitsnachweis zu Berlin hat soeben seinen Geschäftsbericht für das Jahr 1896 veröffentlicht, aus welchem hervorgeht, daß die Arbeitsvermittelung des Vereins im vergangenen Jahre eine weitere, nicht unwesentliche Steigerung erfahren hat. Es wandten sich insgesammt 27 645 Arbeitsuchende (gegen 23 573 im Vorjahre) an den Verein, von denen 20 619 (gegen 17 095 im Jahre 1895) durch seine Vermittelung Arbeit er. hielten. Von den 24 632 männlichen Arbeitsuchenden waren Maler und Anstreicher (4630 von ihnen wurde durch den arbeitsn des Vereins Arbeit vermittelt), 2181 Schlosser

und ein Obergeschoß), soweit aber das ungünstige ägniß es er⸗

anzunehmen ist.

(1483 hwfig, Arbeit), 1514 Klempner (1300 fanden

2³4 Maurer und Zimmerer (von denen 155 Arbeit erhielten),

eingestellt; das i

Lackierer (62 von ihnen wur vermittelt), 12 Hand ahzmacher, Nadler und Siebmacher, Lederzurichter und Gerber (von denen 9 durch die Vermittelung des Vereins Arbeit anden). Außerdem nahmen noch 14 602 (1895: 12 792) ungelernte benbeiter, Hausdiener, Kutscher, Lauf⸗ und Arbeitsburschen, Stallleute und sonstigen Berufen angehörende Arbeitnehmer den allgemeinen Arbeitsnachweis des Vereins in Anspruch, von denen 11 318 (gegen 9382 im Vorjahre) Arbeit erhielten, während 11 574 (1895: 8e87) derartige Arbeitskräfte v; worden waren.

Von ungelernten Arbeitern lagen 7426 Gesuche um Arbeit (gegen 6611 im Vorjahre) vor, von denen 5994 (1895: 5214) vermittelt wurden. Die Zahl der zu besetzenden Stellen betrug 6071. An Hausdienern suchten 1821 EPgen 1569 im Vorjahre) und fanden 942 (1895: 784) Arbeit durch Vermittelung des Vereins; ver⸗ langt wurden 991. Von 1376 Kutschern (1895: 1128), welche eine Stelle suchten, wurden 702 (1895: 655) untergebracht, dagegen verlangt 739. Lauf⸗ und Arbeitsburschen meldeten sich 3872 (1895: 3296), Stellung erhielten 3610 (1895: 2677); verlangt waren 3694, sodaß 84 Stellen unbesetzt blieben. Von 64 Stallleuten fanden 53, von 40 son Berufen angehörenden Arbeitnehmern noch 17 durch Vermitte des Vereins Stellung. Hervorzuheben ist auch in diesem Jahre die Steigerung bei der Kategorie der Lauf⸗ und Arbeitsburschen; dei den zu besetzenden und den besetzten Stellen hat eine Steigerung von rund 1000 statitgefunden. Zeitweise konnte der Nachfrage nach diesen jugendlichen Arveitskräften überhaupt nicht genügt werden. Entsprechend dem großen Antheil derselben bei der Arbeitsvermittelung, waren auch in diesem Jahre die jüngsten Altersklassen am stärksten vertreten, wie sich aus folgenden Zahlen ergiebt: Von 14 602 Arbeitsuchenden, welche den allgemeinen Arbeitsnachweis (nicht den für Facharbeiter) des Vereins in Anspruch nahmen, waren noch nicht 16 Jahre alt 1420 Personen oder 9,7 %, im Alter von 16 bis 20 Jahren standen 3425 oder 23,5 %, im Alter von 21 bis 25 Jahren 2464 oder 16,9 %, im Alter von 26 bis 30 Jahren 1976 oder 13,5 %, im Alter von 31 bis bis 35 Jahren 1921 oder 13,1 %, im Alter von 36 bis 40 Jahren 1501 oder 10,3 %, im Alter von 41 bis 45 Jahren 996 oder 6,8 %, im Alter von 46 bis 50 Jabren 621 oder 4,3 %, über 50 Jahre alt waren 278 oder 1,9 %. Daß der Arbeitsnachweis gerade für die jugendlichen Arbeiter von großem Werth ist, 822 auf der Hand; sie werden sofort nach der Entlassung aus der Schule untergebracht, vor den vielen Gefahren des beschäf⸗ tigungslosen Herumvagierens geschützt und tragen vielfach durch ihren Verdienst zum Unterhalt der Familie bei. Die Vertheilung der Arbeitsvermittelung auf die einzelnen Monate gestaltete sich folgendermaßen: Das Angebot von Arbeitskräften war am größten im Juni (11 %) und im Oktober (10,3 %) 1895 im Oktober und im Juli —, am geringsten, wie in den Vorjahren, im Dezember (4,8 %) und im Februar (5,5 %). Offene Stellen waren am zahlreichsten im Oktober (11,3 %), September (11 %) und August (9,9 %), am wenigsten im Dezember (5,3 %), Januar (5,8 %) und Februar (5,9 %) vor⸗ handen wie in den Vorjahren. Der Nachfrage entsprechend wurden im Oktober, September und August natürlich auch mehr Stellen besetzt (11,3 bezw. 11,1 und 9,9 %) als in den übrigen Monaten, die ge⸗ ringste Zahl im Dezember (5,3 %), Januar und Februar (je 5,8 %o). Wie in den früheren Jahren, so wurde auch 1896 den von aus⸗ wärts zugezogenen ungelernten Arbeitern die Eintragung in die Listen des Arbeitsnachweises so lange und soweit versagt, als ein ge⸗ nügendes Angebot einheimischer Arbeiter vorhanden war. Auch wurden die einheimischen Arbeiter je nach der Lage des Arbeitsmarktes vor der Einschreibung darauf aufmerksam gemacht, daß die Aussicht, Arbeit zu erlangen, nur eine geringe sei. Was die Höhe der Löhne anlangt, so wurden in der Regel als Wochenlohn 1 für er⸗ wachsene ungelernte Arbeiter: 15 bis 18 ℳ, für Arbeitsburschen: 9 bis 12 Mit dem Arbeitsnachweis des Zentralvereins ist die Einrichtung einer Bibliothek verbunden, die sich als sehr zweck⸗ mäßig und empfehlenswerth erwiesen hat. Die Zahl der im Jahre 1896 verliehenen Bücher beträgt 6042. Neben den Büchern werden auch die Tageszeitungen eifrig gelesen. Als Pfand wird bei der Ent⸗ nahme der Bücher und Zeitungen der Legitimationsschein hinterlegt, welcher für die Arbeiter einen Werth von 20 darstellt. Infolge dessen werden die entliehenen Bücher in der Regel prompt zurück⸗

eliefert. Die Kantine des Arbeitsnachweises erfreute sich, ent⸗ ee hen dem gestiegenen Verkehr, gleichfalls eines regen Zuspruchs und konnte n einen Ueberschuß von 1381 an die Kasse des Zentralvereins abführen, obwohl nur die besten Materialien für die⸗ selbe zur Verwendung gelangen und zu den denkbar niedrigsten Preisen verkauft werden. 8 8

Wie der allgemeine Arbeitsnachweis, so weist auch derjenige für EU.mae. einen erfreulichen Fortschritt auf. Allein durch den

rbeitsnachweis für Maler und Anstreicher wurden rund 1000 Arbeits⸗ stellen mehr besetzt als im Vorjahre (4630 gegen 3655 im Jahre 1895). Nur die Arbeitsvermittelung für das Maurer⸗ und Zimmerer⸗

ewerbe hat einen Rückgang erfahren. Auf die Schwierigkeiten der

ermittelungsthätigkeit in diesen beiden Gewerben hat der Verein schon in seinem vorjährigen Berichte hingewiesen: „Die Umschau der Arbeitsuchenden u den Bauplätzen hat sich so tief eingenistet, daß der Verein die Hoffnung, auch den Maurern und Zimmerern mit gutem Erfolg Arbeit vermitteln zu können, fast auf⸗ gegeben hat. Die Annahme der Arbeiter auf den Bauplätzen liegt in den Händen der Poliere, und die Meister haben nicht die Kraft, viel⸗ leicht auch nicht den Willen, hier Wandel zu schaffen. Die Arbeiter suchen die Bauplätze täglich ab und werden an Ort und Stelle sofort den Polieren bequemer, wenn auch dieser Zustand für die Arbeiter ein höchst unerwünschter ist. Der hiesige Bund der Bau⸗, Maurer⸗ und Zimmermeister (Innung) hat den besten Willen, den Zentralverein in seinen Bestrebungen zu unterstützen, er kann indeß nichts ausrichten“. Die Facharbeitsnachweise für die Ge⸗ werbe der Lackterer, Handschuhmacher, Nadler und Siebmacher, Leder⸗ zurichter und Gerber, die noch keine erhebliche Thäligkeit entfaltet haben, sind erst im Laufe des letzten Jahres im Einvernehmen mit den betreffenden Innungen eingerichtet worden. 1

Was den Familienstand sämmtlicher im Jahre 1896 in die Listen des Arbeitsnachweises eingetragenen männlichen Personen an⸗ langt, so waren verheirathet 8144, ledig 16 488; und zwar von den ungelernten Arbeitern, Hausdienern, Kutschern ꝛc. 3925 verheirathet und 10 677 ledig (darunter 3872 Lauf⸗ und Arbeitsburschen), von den Malern und Anstreichern 3040 verheirathet und 2960 ledig, von den

ssern 430 verheirathet und 1751 ledig, von den Klempnern 558.

het und 956 ledig, von den Maurern und Zimmerern 160

verheirathet und 74 ledig, von den Lackierern 28 verheirathet und 61

ledig, von den Handschuhmachern, Nadlern und Lederzurichtern 3 ver⸗ heirathet und 9 ledig. G 3

In den Räumen des Zentralvereins hat im Oktober 1896 auch die Landwirthschaftskammer für die Provinz Sachsen eine Filiale ihres Arbeitsnachweises für landwirthschaftliche Arbeiter ein⸗ gerichtet. Die Verwaltung des Arbeitsnachweises erfolgt durch einen von der Landwirthschaftskammer angestellten und besoldeten Beamten. In der Zeit vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember 1896 wurden 73, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1897 34, insgesammt also bis dahin 107 Stellen vermittelt. Der Bericht bemerkt hierzu:

Wenn die Vermittelungsthätigkeit bis jetzt keinen großen Um⸗ fang angenommen hat, so hat dies zum theil seinen Grund darin, daß die landwirthschaftlichen Arbeitgeber der Provinz Sachsen nur gelernte landwirthschaftliche Arbeiter annehmen wollen, welche durch Zeugnisse ihre Befähigung nachweisen. Es konnte eine Pohe Anzahl von Arbeitern, welche sich für die ausgebotenen tellungen meldeten, nicht genommen werden, weil sie diese Voraus⸗ setzung entweder garnicht oder nur in ungenügender Weise erfüllen konnten. Der Verein wird sich bemühen, mit anderen Provinzen weitere Verbindungen anzuknüpfen. Wenn dann die Arbeitgeber ihre Anforderungen etwas herunterstimmen, so wird es vi t möglich sein, Arbeiter in größerer Zahl aufs Land zu . Im allge⸗ meinen ist aber die Unlust der Arbeiter, landw schaftliche Arbeit anzunehmen, hier wie aller Orten in hohem Grade vorhanden.“

An den Arbeitsnachweis für weibliche Arbeitskräfte haben sich

im abgelaufenen Jahre 3013 (1895: 3392) Personen gewandt, während

nur 1794 (1895: 1997) verlangt Besetzt werden konnten mit folchen 1662 (1895: 1882) Stellen. Unter den stellensuchenden Arbeiterinnen befanden sich 1056 Fabrikarbeiterinnen (315 von diesen erhielten als solche durch E11““ des Vereins Arbeit), 73 Packe⸗ rinnen (68 fanden Arbeit), 285 Metallarbeiterinnen (164 von ihnen wurden Stellen vermittelt), 220 Luxuspapierarbeiterinnen (58 erhielten als solche Arbeit), 84 Buchbinderinnen (106 offene Stellen für solche wurden besetzt), 836 Anlegerinnen (636 fanden Beschäftigung), 239 Bogenfängerinnen (174 erhielten Stellung), 57 Falze⸗ rinnen (51 wurden untergebracht), 140 Punktiererinnen (von denen 90 als solche Arbeit fanden) und 3 Wäͤscheausbesserinnen. Von den 3013 eingeschriebenen weiblichen Personen waren 286 ver⸗ heirathet. Dem Alter nach ergab sich folgende Vertheilung der weiblichen Arbeitsuchenden: Noch nicht 16 Jahre alt waren 209 Per⸗ sonen oder 6,9 %, 16 bis 20 Jahre alt 1508 oder 50 %, 21 bis 25 Jahre alt 821 oder 27,2 %, 26 bis 30 Jahre alt 231 oder 7,6 %, 31 bis 35 Jahre alt 127 oder 4,2 %, 36 bis 40 Jahre alt 67 oder 2,3 %, 41 bis 45 Jahre alt 34 oder 1,2 % und 46 bis 50 Jahre alt 16 Personen oder 0,6 %. Bei den Eltern wohnten 1633 oder 54,1 % der weiblichen Arbeit⸗ suchenden. Die Interesselosigkeit der Arbeitgeber an der Ein⸗ richtung des Arbeitsnachweises weibliche onen, über die schon in allen früheren Berichten des Vereins geklagt worden ist, hat im vergangenen Jahre angedauert, sodaß dieser Arbeitsnachweis einen Rückgang in seiner Vermittelungsthätigkeit erfahren hat. Seit der Einrichtung der Abtheilung für weibliche Personen im Jahre 1891 sind bis Ende vorigen Jahres 8856 Stellen vermittelt worden. Das neue Geschäftsjahr hat dem Bericht zufolge befriedigender begonnen, und der Zentralverein hofft daher, daß auch dieser Arbeitsnachweis wieder eine fortschreitende Entwickelung nehmen werde.

wurden.

Sächsische Arbeiterstatistik.

Nach dem Jahresbericht der sächsischen Gewerbe⸗Inspektoren für das Jahr 1896 wurden in den Fabriken des Königreichs Sachsen während des vergangenen Jahres insgesammt 456 402 Arbeiter beschäftigt, gegen 420 499 im Vorjahre und 404 010. im Jahre 1895. Die Zunahme im letzten Jahr betrug also 35 903 Köpfe. Auf die einzelnen Industriegruppen vertheilten sich dieselben, wie folgt: Es entfielen auf die Textilindustrie 176 631, Maschinenindustrie 60 696, Industrie der Steine und Erden 46 383, jer⸗ und Lederindustrie 31 631, Nahrungsmittelindustrie 27 238, Holzindustrie 26 678, Metallverarbei⸗ tung 27 138, Bekleidungs⸗ und Reinigungsindustrie 23 366, poly⸗ graphische Gewerbe 19 183, Bergbau ꝛc. 5219, chemische Industrie 3986 Industrie der Heiz⸗ und Leuchtstoffe 3722 Arbeiter. 8

Von diesen 456 402 Arbeitern waren weiblichen Geschlechts 152 103; und zwar beschäftigten die Textilindustrie 96 151, die Be⸗ kleidungs⸗ und Reinigungsindustrie 13 548, die Nahrungsmittel⸗ industrie 10 001, die Papier⸗ und die Lederindustrie 9957, die Industrie der Steine und Erden 5557, die polygraphischen Gewerbe 5546, die Metallverarbeitung 4104, die Holzindustrie 3111, die Maschinen⸗ industrie 2545, die chemische Industrie 996, die Industrie der Heiz⸗ und Leuchtstoffe 463, der Bergbau ꝛc. 59 Arbeiterinnen.

Wie infolge der steigenden Konjunktur die Zahl der erwachsenen männlichen und der erwachsenen weiblichen Arbeiter nicht unerheblich gestiegen ist, so hat auch die der in Fabriken beschäftigten kind⸗ lichen Arbeiter (unter 14 Jahren) im vergangenen Jahre wieder zugenommen bis auf 1268 —, während sie im Jahre 1895 von 1002 auf 930 gesunken war. Fast die Hälfte 552 derselben entfiel auf die Textilindustrie; dann folgten die Maschinenindustrie mit 128, die Industrie der Steine nnd Erden mit 116, die Metall⸗ verarbeitung mit 104, die Holzindustrie mit 94, die Bekleidungs⸗ und Reinigungsindustrie mit 76, die Papier⸗ und die Lederindustrie mit 73, die polygraphischen Gewerbe mit 61, die Nahrungsmittelindustrie mit 49, die Industrie der Heiz⸗ und Leuchtstoffe mit 4, die chemische Industrie mit 2 kindlichen Arbeitern und der Bergbau mit 1 Arbeiter unter 14 Jahren.-

Literatur.

Im Verlage von P. Stankiewicz' in Broschürenform 1 behördliche Arbeiterschutzvorschriften“ erschienen, dessen Inhalt der Titel erschöpfend kennzeichnet. Diese landesbehördlichen Arbeiterschutzvorschriften sind im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellt worden zu dem Zweck, um dieselben in übersichtlicher Anordnung nicht nur den Behörden, sondern auch den Privatinteressenten zu⸗ gänglich zu machen. Za diesem Behufe enthält die Broschüre in einem ersten Tbheil in tabellarischer Form eine Nachweisung der auf Grund des § 120 ec 8 (bezw. der entsprechenden Vorschriften der älteren Fassungen) der Gewerbeordnung oder auf Grund des Landesrechts durch Anordnung der Landes⸗Zentralbehörden oder durch Polize⸗ verordnungen erlassenen Vorschriften, die den Schutz der gewerblichen Arbeiter betreffen. Die Tabelle bezeichnet die Industriezweige, für welche Vorschriften erlassen sind, die Behörden, welche die Vor⸗ schriften erlassen haben, sowie den Bezirk ihrer Gültigkeit, und giebt kurz den Inhalt der Vorschriften an. An erster Stelle führt die Tabelle solch: Vorschriften an, welche allgemein oder für mehrere Industriezweige gemeinsam erlassen sind, an zweiter solche, die nur für einen bestimmten Industriezweig gelten. Der zweite Theil des Sammelwerks giebt die wichtigeren der im ersten Theil zusammengestellten Verordnurgen im Wortlaut wieder. Die Broschüre gewinnt dadurch ein allgemeines Interesse, daß sie nicht nur die im Königreich Preußen, sondern die im ganzen Reiche erlassenen Arbeiter⸗ schutzvorschriften behandelt.

Das Bankdepotgesetz vom 5. Juli 1896. Aus der Praxis und für die Praxis insbesondere des Handelsstandes erläutert von Justiz⸗Rath Dr. Riesser, Bankdirektor in Berlin. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Preis geb. 2 Dieser Kommentar zum Depotgesetz ist in erster Linie für den Handelsstand, und zwar ins⸗ besondere für den praktisch thätigen Banguier und Bankbeamten be⸗ stimmt, dem er über alle praktisch wichtigen Fragen des Bankdepot⸗ geschäftes eingehend Auskunft ertheilt. Auch auf rechtliche Fragen ist der Verfasser eingegangen, jedoch treten die juristischen Erörterungen mehr in den Hintergrund und bilden nicht die Hauptsache. Immerhin wird auch der praktische Jurist sich häufig mit Nutzen dieses Kom⸗ mentars bedienen können, dessen Verfasser aus einem Born reicher Erfabrungen auf juristischem wie auf banktechnischem Gebiete ge⸗ schöpft hat.

Der Ersatzanspruch aus verhs;hIseZitreßen durch rechtmäßige Handhabung der Staatsgewalt. Drei öffentlich⸗rechtliche Studien von Dr. jur. Gerhard Anschütz, Regierungs⸗Assessor und Dozent der Rechte an der Universität Berlin. Karl Heymann’'s Verlag, Berlin. Preis 3 Gegenstand dieser Abhandlungen ist die Beantwortung der Frage, ob 72— abgesehen von den Fällen, in denen auf Grund besonderer Re tsvorschriften, wie sie zahlreich in den 2 enthalten sind, Ent⸗ schädigung zugesichert, ein allgemeiner Ersatzanspruch gegeben ist aus Beschädigungen, die durch legale Handhabung der Staatsgewalt entstanden sind. Der Verfasser vberneint diese e in der ersten Studie über „Staatsgewalt und Einzelrecht im Staate der Gegenwart“ grundsätzlich sowohl gegenüber der Fesebgeterischen wie der verwaltenden und der rechtsprechenden Thätigkeit des Staats, in⸗ dem er namentlich hervorhebt, daß auch der sogenannten vollziehenden Gewalt des Staats gegenüber keine „wohlerworbenen Rechte“ be⸗ ständen, deren Verletzung durch rechtmäßige Handhahbung der Staats⸗ ewalt einen Ersatzanspruch begründen könnte. In der zweiten Studie egt sodann der Verfasser dar, daß insbesondere das gemeine deutsche Recht einen generellen Ersatzanspruch aus Beschädigungen durch recht⸗ mäßige Handhabung der Staatsgewalt nicht kenne, und daß die gegentheilige, in der Literatur und in der Rechtsprechung zu Tage getretene An der Begründung entbehre. In der dritten Studie endlich er ausführlich, daß im Gegensatz zum

““

Buchdruckerei in Berlin ist

ein Sammelwerk unter dem Titel „Landes⸗

een Recht in allerdings nach be des § 75 der inleitung zum ne üsen Landrecht und der inets⸗Ordre vom 4. Dezember 1831 dem Einzelnen, dessen Privateigenthum Einrichtung der g gefährdet wird“, ein Anspruch auf Ent⸗ schädigung aus dem „Gesammtvermögen“ zusteht. Es wird dabei nachgewiesen, daß nach den Bestimmungen der Kabinets⸗Ordre von 1831 der dafelbst ausgesprochene Entschädigungsgrundsatz nur noch im Ge⸗ biete der polizeilichen Verfügungen zur Anwendung kommt, daß aber auch auf diesem Gebiet die Anwendbarkeit 8 dadurch erheblich eingeschränkt ist, daß . Art. 1 22 §89 1 und 2 jeder Grundbesitzer sich den gesetzlichen Einschränkungen des Eigenthums unterwerfen muß und für Einschränkungen und Belästigungen dieser Art Entschädigung nur dann verlangen kann, wenn sie im 2⸗ ihm ausdrücklich vor⸗ behalten wurde. Obwohl hiernach der Grundsatz der Entschädigung für * Handhabung der Staatsgewalt sehr erheblich ein⸗ Fene „spricht sich doch der Verfasser dafür aus, daß dieser rundsatz überhaupt zu beseitigen und durch den im gemeinen Recht geltenden Grundsatz zu ersetzen sei, nach welchem aus Vermögens⸗ beschädigungen durch rechtmäßige Handhabung der öffentlichen Ge⸗ walten ein Ersatzanspruch nur dann zulässig sein soll, wenn durch ausdrückliche Gesetzesvorschrift ein solcher Anspruch aus Billigkeits⸗ gründen eingeräumt ist.

Tor Hedberg hat im Verlage von Albert Ahn in Berlin, Köln und Leipzig eine philosophierende Erzählung unter dem Titel „Judas“ erscheinen lassen, welche der Verfasser eine „Passions n nennt. Die Erzählung, welche in enger Beziehung zu dem

andel des Heilandes auf Erden steht, macht im Ganzen einen würdigen Eindruck; aber die psychologische See Vorgänge in deren Mittelpunkt der Apostel Judas Ischarioth steht, hat fast durchweg einen mystischen Beigeschmack, und die ganze Darstellung der seelischen Vorgänge reicht trotz der schönen und poetischen Sprache in ihrer Wirkung auf Seele und Gemüth nicht entfernt an die schlicht Erhabenheit des Bibelwortes heran. .

Die Kakteen⸗Liebhaberei ist seit einigen Jahren bei un wieder im Emporblühen begriffen: ein Erfolg, an dem die hiesige „Gesellschaft der Kakteenfreunde“ und die „Monatsschrift für Kakteen⸗ kunde“ (Verlag von J. Neumann in Neudamm) sich ihren Antheil beimessen dürfen. Auch die Wissenschaft hat sich in der letzten Zei mehr mit dieser eigenartigen Pflanzenfamilie beschäftigt. Bisher aber fehlte es an einem umfassenden Werke, welches Beschreibungen d vielen Arten und gleichzeitig eine genaue Systematik aller Kakteen gattungen böte. Nach langjährigen und eingehenden Studien in den 52 Sammlungen des In⸗ und Auslandes hat sich nun der

orsitzende der obengenannten Gesellschaft und Herausgeber jen Monatsschrift, Herr Prvsefsor Dr. Karl Schumann hierselbst, ent schlossen, ein derartiges Werk abzufassen, welches unter dem Tite „Gesammtbeschreibung der akteen (Monographia Cactacearum.), mit einer kurzen Anweisung zur Pflege der Kakteen von Karl Hirsch“, im Verlage von J. Neumann in Neudamm (Pro⸗ vinz Brandenburg) zu erscheinen begonnen hat. Alle zwei Monate wird eine reich illustrierte Lieferung (Pr. 2 ℳ) ausgegeben, deren erst bereits vorliegt. Ein Probebogen, welcher einen Ueberblick über die Art der Abfassung des ganzen Werkes bietet, wird von der genannten v jedem Interessenten umsonst und postfrei ge iefert. 8

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. 1

8 Großbritannien.

Der rd of Agriculture in London hat unter dem 7. d. M. eine Verordnung erlassen, nach welcher vom 15. September d. J. a die Einfuhr von Hunden nach Großbritannien nur nach vorgängig eingeholter, von dem Board of Agriculture in London zu ertheilender Genehmigung gestattet ist. 8

Handel und Gewerbe.

8

Der Zentral⸗Ausschuß der Reichsbank versammelte sich heute Vormittag 10 Uhr. Der Vorsitzende, Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, hob im Anschluß an die Zahlen der letzten Wochen übersicht hervor, daß die Lage der Reichsbank si weiter erheblich verbessert habe. Die Anlagen seien u 59 Millionen kleiner als in den Jahren 1896 und 1893, da Metall um 3 bezw. 45 Millionen größer als in den g nannten Jahren, die mit 91,1 Proz. durch den Baar vorrath gedeckten umlaufenden Banknoten um 3 Mi lionen geringer als im Vorjahre, die Noten⸗Reserve um 7 Millionen größer als 1896. Der Goldvorrath sei seit der letzten Sitzung um 65 Millionen gewachsen, obwohl bei den ungünstigen Sea nur etwa 8 Millionen hätten an⸗ gekauft werden können. Eine erhebliche Inanspruchnahm der Reichsbank sei für die nächste it kaum zu er warten. Eine Diskussion über den Gegenstand fan nicht statt. Der Zentral⸗Ausschuß stimmte der Absicht de Reichsbank⸗Verwaltung bei, die entsprechende Ausdehnung de Wittwen⸗ und Waisengeldgesetzes vom 17. d. M. auf die Reichsbankbeamten in Antrag zu bringen. Nachdem no einige Beleihungsanträge genehmigt worden waren, wurd geschlossen.

Die See t der Reichsbank vom 22. Mai 1897 zei bei einem gesammten Kassenbestand von 965 150 000 (1896 961 404000 1895 1 128 735 000) der Vorwoche gegenüber eine Zunahme po 14 376 000 (1896 von 13 163 000, 1895 von 13 404 000) der Metallbestand von 929 153 000 (1896 925 800 000, 189 1090 878000) allein hat sich um 15 991 000 (1896 um 14 759 000. 1895 um 12 545 000) vermehrt. Der Wechselbestand im Betrag von 566 105 000 (1896 627 896 000, 1895 504 963 000) erschein um 11 819 000 (1896 Zunahme 9 295 000, 1895 Zunahm 7 402 000) vermindert, und der Bestand an Lombardforderung von 98 073 000 (1896 93 260 000, 68 254 000) um 2 626 000 (1896 Abnahme 4 871 000, 1895 Zunahm 170 000) niedriger als vor acht Tagen; auf diesen beiden Anlage konten zusammen ergiebt sich also ein Abfluß um 14 445 000 (1896 Zunahme 4 424 000, 1895 Zunahme 7 572 000) Auf pa Seite ist der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 020 260 000 1 023 089 000, 1895 1 027 210 000) um 24183 000 (18 bnahme 25 112 000, 1895 Abnahme 24 033 000) vermindert während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben von 505 768 000 (1896 548 753 000, 1895 566 098 000) um 27 431 000 75 Zunahme 43 161 000, 1895 45 262 000) genommen haben. h““

b Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 13 002, nicht rechtzeitig

gestellt 25 Wagen. d 8 In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 4175, nicht recht⸗ jeitig gestellt keine Wagen.

ggwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung s kau 8 dem Staakermeister Fr. Nimscholz gehörig läche 10,14 a; Nutzungswerth nicht vorhanden; mit dem Gebot von 164 500 blieb Kaufmann Max Baron izu Berlin Meistbietender