spüren die Schwierigkeiten in Bezug auf die Veranlagung am aller⸗ meisten, und es vergehen nicht viele Tage, wo wir nicht Korrekturen eintreten lassen. Das war von vornherein vorauszusehen, das ist mit dem Wesen der Einkommensteuer fast unvermeidlich. Aber wir haben doch die tröstliche Erfahrung gemacht, daß diese Schwierigkeiten sich ohne Zweifel schon außerordentlich vermindert haben; seit der Zeit, wo die Einkommensteuer in Kraft ist, haben sowohl die Zensiten besser gelernt, die Sache richtig zu beurtheilen, als auch die Behörden selbst sind in dieser Beziehung viel erfahrener geworden, als sie im Anfang waren. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur an die That⸗ sache erinnern, daß wir bei der Einführung des jetzigen Verfahrens in einem einzigen Jahre 40 Millionen Ein⸗ kommensteuer mehr bekommen haben. Es ist das dafür Beweis, daß dies alles der staatlichen Steuer entgangen war zu einer Zeit, wo das Prinzip galt, nur nicht näher in das Verhältniß der Einkommensteuerpflichtigen einzudringen; daß ein solcher Zustand un⸗ gleichmäßiger Besteuerung, die namentlich den reichsten Kreisen zugute kam, auf die Dauer unerträglich war, darüber kann wohl kein Zweifel sein. Entweder mußte man die Einkommensteuer ganz aufheben und als ein unnützes Werkzeug bei Seite werfen, oder man mußte reformieren in dem Sinne, daß wirklich eine gleichmäßige und gerechte Veranla⸗ gung, soweit sie überhaupt thunlich ist, erreicht wurde.
Meine Herren, ich gebe ja zu, daß 300 selbständige Veranla⸗ gungskommissionen und deren Vorsitzenden in manchen Fällen Fehler machen, bisweilen zuweit gehen in den Fragen und Eruierungen und Beanstandungen eintreten lassen, die vielleicht nicht durchaus nöthig waren; das ist überhaupt nicht ganz zu vermeiden, sondern nur allmählich zu vermindern. Ich habe Gelegenheit genommen, nicht bloß in einzelnen Fällen Korrekturen eintreten zu lassen, son⸗ dern auch, wo mir besonders irrige Gewohnheiten einzureißen schienen,
durch allgemeine Verfügungen die betreffenden Beamten aufmerksam zu machen, anders zu verfahren, und ich werde damit fortfahren. Jede wirklich begründete Beschwerde wird bei mir guten Boden finden. Ich habe es mir zur besonderen Aufgabe gemacht, geade hierauf meine persönliche Aufmerksamkeit zu richten; ich habe oft genug solche Beschwerden verfolgt, aber ich kann nicht anders sagen als der Wahr⸗
heit gemäß, daß sie sich meistens nachher als unbegründet heraus⸗ gestellt haben. In vielen Fällen habe ich die Beschwerde ja auch für begründet gefunden, und ich habe dann nicht angestanden, sofort Remedur eintreten zu lassen.
Im Großen und Ganzen müssen Sie aber bedenken, daß die Einwirkung des Finanz⸗Ministers auf die Veranlagungen im einzelnen eine sehr minimale ist. In der ersten Instanz erfolgt die Vor⸗
einschätzung durch die Gemeinden, darauf kann ich überhaupt nicht ein⸗ wirken; bemerke ich, daß die Voreinschätzungskommissionen von ver⸗ kehrten Prinzipien ausgehen, so kann ich nur darauf hinwirken, daß solche Prinzipien verlassen werden; die Veranlagungs⸗ kommission besteht im wesentlichen aus gewählten Vertrauensmännern der Bevölkerung, sie sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung zusammengesetzt und, glauben Sie nicht — das wird Ihnen jeder Veranlagungskommissar bestätigen —, daß eine allzu schwächliche Be⸗ handlung der Veranlagung gerade den Kommissionen angenehm ist. Jeder Vorsitzende einer Veranlagungskommission wird mir bestätigen, daß die Sachkenntniß, die gerade oft bei den gewählten Mitgliedern besonders vorhanden ist, das Bestreben, den einen nicht besser zu be⸗ handeln als den anderen, gerade in den Veranlagungskommissionen sehr lebendig ist und häufig über die Wünsche des betreffenden Vor⸗ sitzenden hinausgeht. (Sehr richtig.) Heute Morgen hat mir noch der Vorsitzende einer Berufungskommission gesagt, bei ihm wäre in der Berufungskommission eine so strenge Auffassung und eine solche Geneigtheit, wirklich alles festzustellen und der Gerechtigkeit entsprechend zu eruieren, daß er sehr häufig in die Lage käme, zum Maßhalten zu ermahnen und dahin zu wirken, daß nicht übermäßig ins Einzelne gegangen werde. Meine Herren, wir haben überall die Erfahrung gemacht, daß die Kom⸗ missionen selbst die Verhältnisse so klar vor sich haben wollen, daß sie eine wirklich gleichmäßige und gerechte Veranlagung ermöglichen können. Meine Herren, ich werde Ihnen im nächsten Jahre eine Statistik vorlegen können, die mehr werth ist, als alle Versicherungen, die klar legt, welche Summe von Beanstandungen stattgefunden hat in der ganzen Monarchie, und welche Zahl dieser Beanstandungen sich als begründet erwiesen hat. Ich habe schon früher einmal die Zahl — ich habe sie, glaube ich, noch genau im Kopfe — angeführt, daß wir hier in Berlin etwa 14 000 Beanstandungen hatten, und daß davon etwa 10 000 als begründet sich erwiesen haben, und mehr als eine Million Steuern infolge dessen aufgekommen ist. Falsch wäre es, zu glauben, daß in allen diesen Fällen absichtlich falsch deklariert wäre, — nein, das sind die allerseltensten Fälle. In den meisten Fällen liegt es daran, daß wirklich zweifelhafte Fragen vorliegen, wo die Zweifel ganz berechtigt sind und die Menschen natürlich geneigt sind, vorläufig einmal zu ihren Gunsten zu entscheiden. Andererseits aber ist Rechtsunkenntniß, Unkenntniß der thatsächlichen Verhältnisse, auch solcher, die sie selbst betreffen, vielfach der Grund irriger Deklarationen, sodaß es sehr oft vorkommt, daß im ersten mündlichen Termin der betreffende Zensit selbst erklärt: Ich sehe das ein, ich habe mich geirrt ich bin ganz einverstanden, wenn Sie mich so hoch einschätzen. Alle diese Dinge werden sich allmählich abschleifen, die Bevölkerung sowohl wie die Veranlagungsbehörden werden in dieser Beziehung nach und nach weiter kommen, und es werden daher, wie das jetzt auch schon in großem Maße eingetreten ist, die Berufungen und Beschwerden sich allmählich mehr und mehr vermindern.
Andererseits allerdings kann man auch nicht leugnen, daß doch in bedenklicher Weise auch absichtlich dem Staat die Steuern hinterzogen werden. Leider wird das ja nicht so scharf beurtheilt in der Be⸗ völkerung, dem Staat etwas vorzuenthalten als Privatpersonen. Sehr redliche Leute, die sonst garnicht daran denken würden, einen Privat⸗ mann zu benachtheiligen, machen sich, ähnlich wie bei dem Schmuggel die Damen (seiterkeit), kein großes Gewissen daraus, dem Staate möglichst wenig zukommen zu lassen. Meine Herren, ich habe hier in der Hand einen Zeitungsartikel, den wir aus einem Bericht, um einmal ein Beispiel zu geben, eines einzigen Veranlagungs⸗Kommissars aus einem Veranlagungsbezirk der Oeffentlichkeit übergeben wollten — in Hamburg geschieht das sogar mit Nennung der Namen —, wo doch in einem einzigen Veranlagungsbezirk nicht weniger als 77 Fälle wissent⸗ licher Hinterziehungen nachgewiesen sind. Meine Herren, solcher Bei⸗ spiele könnte man ja mehrere angeben, aber wenn man nicht dazu gedrängt wird, so vermeidet man ja so etwas gern. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß in dem betreffenden Veranlagungsbezirk
infolge der Beanstandungen der Steuererklärungen für das Jahr 1897/98 allein 80000 ℳ mehr an Steuern aufgekommen sind, will sagen 6 % des überhaupt veranlagten Steuersolls in dem ganzen Bezirk. Da hat 3. B. die Inhaberin eines Hotels dellariert 17 000 ℳ Einkommen, während nachgewiesen wurde, daß sie 68 000 ℳ Einkommen hatte. Ein andrer Gewerbtreibender deklarierte 6300 ℳ; nachgewiesen wurde, daß er aus seinem Gewerbe 20 000 ℳ Einkommen und ein Gesammteinkommen von 24 000 ℳ besaß. Das stärkere Zugreifen eines neuen Veran⸗ lagungskommissärs schärfte nun das Gewissen, und es kamen eine Reihe freiwilliger Nachdeklarationen, so zwar, daß ein Mann aus den höheren Klassen, der allein ein Kapital von 720 000 ℳ hatte, aber bisher nur 2790 ℳ deklariert hatte, nunmehr 30 000 ℳ nachdeklarierte. (Heiterkeit.)
In einem andern Fall war ein Rentuer in Frage: er hatte 9345 ℳ deklariert, während sein Einkommen in Wahrheit 63 265 ℳ betrug. Eine Rentnerin hatte alljährlich 43 000 ℳ deklariert, während sie in Wirklichkeit ein Einkommen von 89 000 ℳ hatte. Ich will diese Fälle nicht weiter fortsetzen, aber Sie werden es einigermaßen verzeihlich finden, daß der Vorsitzende einer Veran⸗ lagungskommission, der solche Erfahrungen macht, in ein gewisses Mißtrauen geräth, welches wohl leicht in andern Fällen mal zu weit führen kann. Wenn man diese Herren spricht und sie die Ueber⸗ zeugung ausdrücken, daß das wirkliche Einkommen in vielen Bezirken noch längst nicht zur Steuer herangezogen sei und solche Erfahrungen vorlegen, so findet man es verzeihlich, wenn sie hier und da auch mal etwas zu weit gehen.
Hier in einer öffentlichen Versammlung diese Sache zu behandeln, ist ja an sich etwas schwierig. Ich kann Ihnen sagen, daß — weitere Ausführungen werden sich ja noch an die Interpellation des Herrn Grafen Kleist knüpfen —, wenn Sie mir Maßregeln, die ich treffen könnte, angeben, welche geeignet sind, hier und da auftauchende Mißstände zu beseitigen, so werden Sie bei mir den allerbesten und fruchtbarsten Boden finden. Ich nehme in dieser Beziehung gern jede Belehrung an, aber wenn Sie mir Maß⸗ regeln vorschlagen, die thatsächlich darauf hinauslaufen, daß ich die Beamten anweisen soll, nicht genau zuzusehen, die Sache laufen, die alte Ungleichheit und Ungerechtigkeit wieder auftauchen zu lassen, dann werden Sie bei mir kein Gehör finden. (Bravo!)
Bedenken Sie auch, daß es sich nicht bloß um das Staats⸗ interesse, sondern in hohem Grade um das Interesse der Kom⸗ munen auch handelt (sehr richtig!). Wenn wir in dem Bezirk, von dem ich vorhin gesprochen habe, diese Sache so hätten weiter gehen lassen, wie wäre es dann den betreffenden Kommunen ergangen? Die Ungerechtigkeit verdoppelt sich dann. Wir können einen Zustand nicht bestehen lassen, wo derjenige, der weniger gewissenhaft ist, auf Kosten desjenigen lebt, der gewissenhaft ist. Wer solche Maßregeln von mir verlangt, thut besser zu sagen: wir wollen die Grundsteuer, die Gebäudesteuer, die Gewerbesteuer wieder einführen, und wollen die ganze Einkommensteuer fallen lassen. Glauben Sie doch nicht, daß wir bei der Sache so fiskalisch sind. Das ist ja ein Vorwurf, den man gegen einen Finanz⸗Minister leicht erhebt. Ich kann Ihnen versichern in vollem und gutem Glauben, daß mir durchaus nicht daran liegt, daß mein Hauptzweck garnicht ist, möglichst viel aus der Einkommensteuer gewissermaßen herauszupressen. Aber ich fühle mich dem Lande gegenüber verpflichtet, da ich diese Steuerreform durch⸗ zuführen habe, alles zu thun, um nach Recht und Gerechtigkeit die Steuern zu veranlagen. (Bravo!) Meine Herren, es läßt sich ja garnicht verkennen, daß die Steuerreform eine schärfere Heranziehung der bemittelten Klassen gegen früher hervorgerufen hat. Nicht bloß in der Einkommen⸗, sondern namentlich auch in der Gewerbesteuer. Es läßt sich garnicht verkennen, daß auf die öffentliche Stimmung, auf die Presse gerade diese Klassen den größten Einfluß üben. Daß es immer unangenehm ist, Steuern zu bezahlen, höhere Steuern zu bezahlen wie früher, ist nicht zu bezweifeln, und daß ein solches unangenehmes Gefühl sich häufig in ungerechtfertigten und unbegründeten Klagen Luft macht, ist natürlich; das muß der Minister ertragen, aber er darf sich dadurch nicht irre machen lassen. Daß unsere Steuer im Ganzen wirklich nicht ungerecht veranlagt ist, namentlich nicht in dem Sinne, daß die Steuerpflichtigen mehr zahlen, als sie eigentlich schuldig sind, das ergiebt sich daraus, daß unsere Einkommensteuer im Ganzen pari passu geht mit den nationalökonomischen Verhältnissen der betreffen⸗ den Gegenden und den Schwankungen im industriellen uUnd wirth⸗ schaftlichen Leben überhaupt. Das giebt mir das Ver⸗ trauen, daß wir im Großen und Ganzen doch schon der Wahrheit sehr nahe gekommen sind. Meine Herren, wenn ich sehe, daß in ländlichen Bezirken, von denen man weiß durch eigene Kenntniß, daß die Landwirthschaft dort besonders schlecht situiert ist, die Steuer heruntergeht — und das ist jetzt bei der letzten Veranlagung sehr vielfach hervorgetreten, so finde ich das nicht nur gerechtfertigt, sondern es stärkt mich das auch in der Meinung, daß die Veranlagung nahezu richtig ist. Wenn ich sehe, daß jetzt, wo die industrielle Entwickelung hochgeht, in diesen Bezirken die Einkommensteuer im selben Verhältniß steigt, so leite ich daraus dasselbe Vertrauen her.
Herr Graf Kleist hat sich nun namentlich beschwert über den Bezirk Köslin, und aus diesem Bezirk sind mir schon mehrere Be⸗ schwerden gekommen. Ich habe aber schon früher im Abgeordneten⸗ hause gesagt, daß diese Beschwerden meist nicht aufrecht zu halten waren. Von 30 Berufungen sind, wenn ich die Zahlen noch richtig im Kopf habe, 28 zurückgewiesen, und die Beschwerden beim Ober⸗Verwaltungsgericht haben auch nur in einigen Fällen Aenderungen hervorgerufen. Wenn Herr Graf Kleist nun sagt, daß in Köslin die Einkommensteuer heraufgegangen ist, während die ländlichen Verhältnisse sehr schwierig sind und zweifellos reichlich so schwierig wie in anderen Bezirken, so kann ich von hier aus nicht beurtheilen — dazu müßte ich die ein⸗ zelnen Veranlagungen haben —, worauf das eigentlich beruht. Aber ich möchte doch darauf hinweisen, daß es auch darauf beruhen kann, daß früher die Veranlagung zu niedrig war und die jetzige richtiger ist. Solche Fälle sind uns öfter vorgelommen. Meine Herren, wenn in einem Bezirk die Einkommensteuer plötzlich um 80 000 ℳ steigt, so leite ich daraus nicht her, daß die Einkommen auch entsprechend ge⸗ stiegen sind, sondern daß die Veranlagung eine richtigere geworden ist. Wenn Herr Graf Kleist die Güte haben will, mir wirklich einzelne begründete Beschwerden gegen die Berusungskommission und ihren Herrn Vorsitzenden vorzulegen, so weiß er schon aus der Erfahrung, daß ich sie auf das allergenaueste verfolge, und bas werde ich auch in Zukunft thun und alle die anderen Herren aus den anderen Bezirken, die sich beschwert fühlen, lade ich ein, ihre Beschwerden mir vorzulegen.
Meine Herren, das, was wir jetzt erleben bei der Einkommen. steuer, das konnte man vorhersehen, und das hat jeder von Ihnen vor⸗ hergesehen. Der Entschluß, die Deklarationen einzuführen und Beanstandungen derselben zuzulassen, war ein gewaltiger Schritt, brachte aber auch große Gegenleistungen. Und ich bleibe dabei stehen, meine Herren: wenn Sie die beutige Art der Veranlagung vergleichen mit der früheren, so werden Sie sagen: es ist ein himmelweiter Unterschied zum Besseren. (Sehr richtig!)
Aber mehr! ich sage, die Einwirkung auf die Moralität und Gewissenhaftigkeit der Bevölkerung ist auch hoch anzuschlagen. Die richtige Beurtheilung der eigenen Vermögens⸗ und Einkommens⸗ verhältnisse, die die Einkommensteuer und die Vermögenssteuer bewirkt, ist, möchte ich sagen, in wirthschaftlicher Beziehung noch wichtiger. Im Staatsrath — ich darf das wohl hier sagen — meinte Herr Graf Zedlitz: Ich — indem er mich nannte, meinte er ja die ganze Gesetzgebung — habe der Landwirthschaft dadurch eiuen großen Dienst geleistet, daß ich sie gelehrt habe, ihre eigenen Verhältnisse rechnungsmäßig festzustellen. (Sehr richtig!) Und, meine Perren, diejenigen Landwirthe, die das am besten und gründlichsten thun, sind auch am sichersten, in der Steuer nicht überbürdet zu werden. Schwierige Fragen werden immer bleiben. Die Frage z. B., ob der Gewinn aus dem Abholzen einer großen Forst zum Einkommen zu rechnen oder als Vermögensvermehrung anzusehen ist, — so ist das ja eine zweifelhafte Frage; darüber kann man verschiedener Meinung sein. Ich mache dem Zensiten keinen Vorwurf, wenn er sagt: nach meiner Meinung ist es weiter nichts als eine Vermögensvermehrung, keine Erhöhung meines Einkommens. Das muß entschieden werden.
Meine Herren, nun hat sich Graf Kleist beschwert über die außerordentliche Verzögerung der Entscheidung der Beschwerden durch das Ober⸗Verwaltungsgericht. Meine Herren, ich habe dies auch aufs äußerste bedauert; aber wir haben auch die entsprechenden Maßregeln getroffen; wir haben nicht nur die Senate im Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht vermehrt, sondern auch durch Gesetz erlaubt, daß aus den Senaten Kammern zu 3 Mitgliedern gebildet werden, die die Ent⸗ scheidung in den meisten Fällen treffen. Das hat bewirkt, daß die Entscheidungen über Beschwerden jetzt nahe auf dem Laufenden sind. Das Ober⸗Verwaltungsgericht ist jetzt schon zur Entscheidung der Be⸗ schwerden aus den Steuerjahren 1895/96 und 96/97 gelangt, und es wird wahrscheinlich in kurzer Zeit nahezu fortgehen mit dem laufen⸗ den Eingehen der Beschwerden überhaupt. Ich hoffe also, daß wir den Uebelstand einer langen Verzögerung, den ich in vollem Maße anerkenne, allmählich überwinden werden. Auf der einen Seite ver⸗ mindern sich die Beschwerden, auf der anderen Seite ist man viel mehr in der Lage, sie rascher zu erledigen; das Personal ist größer ge⸗ worden und die Entscheidungen sind auch leichter, weil in vielen Fällen feste, präjudizielle Entscheidungen schon vor⸗ handen sind. Meine Herren, ich wiederhole schließlich, daß, wenn in den weiteren Berathungen des hohen Hauses mir gesetzliche oder Verwaltungsmaßnahmen mitgetheilt werden, die hier und da aufgetauchte Uebelstände zu befeitigen geeignet sind, das hohe Haus sich überzeugen wird, daß ich mich keineswegs für bureaukratisch allweise und allwissend halte, sondern gern bereit bin, aus der Praxis des Lebens das Nöthige zu lernen.
Graf von Kleist⸗Schmenzin ist nicht ganz zufriedengestellt von der Antwort des Ministers, jedenfalls hätte irgend eine Zusage der Prüfung der Klagen über ein ungesetzliches Versahren einzelner Ver⸗ anlagungskommissionen erfolgen müssen. Sei der Bezirk mit den 77 wissentlichen Hinterziehungen etwa Köslin? Wenn nicht, so sei der Minister erst recht verpflichtet, den vorgebrachten Beschwerden näher zu treten. Beim obersten Gericht schwebten zur Zeit noch Sachen aus dem Jahre 1893.
Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Es ist aber wirklich schwierig, aus der bloßen Angabe, in Köslin seien 6 % Steuern mehr aufgekommen, konkrete Beschwerdepunkte her⸗ zuleiten. Der Herr Präsident der Berufungskommission hat doch niemals allein gehandelt. Wenn die Protokolle der Berufungs⸗ kommissionen in Köslin vorlägen, so würde man wahrscheinlich finden, daß die Kommissionen in allen den Fällen, in denen Beschwerden ein⸗ gelegt waren, ziemlich einstimmig waren. Soll ich nun den Präsidenten der Berufungskommission tadeln oder ihm Vorwürfe machen, weil er in Uebereinstimmung mit der Kommission gehandelt hat? Wir haben eine Reihe solcher Beschwerden im ein⸗ zelnen untersucht, und da hat sich nicht herausgestellt, daß dem Vor⸗ sitzenden Vorwürfe zu machen waren. Ich kann geradezu jeden Zen⸗ siten, der die Verhältnisse dort kennt und solche Beschwerden begründet beibringen kann, bitten, diese Beschwerden vorzubringen. Ich höre aus anderen Quellen über den betreffenden Herrn auch ganz andere Urtheile, bespielsweise auch von Landräthen, die den Herrn als einen besonders tüchtigen und durchaus nicht kleinlichen Mann charakterisieren.
Also ich will nur sagen: bei allem gutem Willen, den Beschwerden des Herrn Grafen Kleist Folge zu geben, weiß ich nicht Rath, wie ich die Sache anfangen soll. Wenn er mir nur selbst privatim Material giebt (Heiterkeit), so werde ich das alles ganz gründlich prüfen und verfolgen. Mehr kann ich ihm nicht zusichern.
Graf von Frankenberg führt Klage darüber, daß die Kom⸗
missionen von ihren Vorsitzenden vielfach nicht genügend informiert würden und daß besonders hinsichtlich der Abschreibungen die
A fragen und Belästigungen garnicht aufhörten.
Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: Meine Herren! Wenn in dem Veranlagungsbezirk des Herrn
Grafen Frankenberg es üblich list, daß stets mittels Zirkular abge⸗
stimmt wird, und mir das glaubwürdis nachgewiesen wird, so werde ich diese Ueblichkeit abstellen. Ich halte das für unzulässig. In Aus⸗ nahmsfällen einfacher Art, namentlich wo die Sache einmal sehr dringlich ist, mag das geschehen; aber im Großen und Ganzen müssen die Fragen in der Kommission selbst berathen und diskutiert werden⸗ Dann erst können sich auch die Latenmitglieder ein richtiges Urtheil bilden. Aber ich bitte nun den Herrn Grafen Frankenberg, mir die Fälle einmal mitzutheilen. Mir ist nur von einem Fall bekannt, wo das vorgekommen ist, und ich bade das sofort korrigiert und vorgeschrieben, daß das nicht wieder ver⸗ kommen dürfe. Ich kann mir also kaum denken, daß wenigstens dieser Korrektur diese Praxis noch vorhanden ist; ich würde, wenn mir dennoch nachgewiesen würde, diesen Mißbrauch, denn als —
(Cchluß in der Zweiten Beilage.)
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Anzeiger und Königlich Preuß
No. 124.
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8 (Schluß aus der Ersten Beilage.)
Das Zweite wäre ja wohl die Frage der Abschreibungen. Ich glaube, diese ganzen Bestimmungen des Gesetzes über die Ab⸗ schreibungen werden mal einer Revision bedürfen. Wie sind sie ent⸗ standen? Ich fand, als wir das Gesetz verfaßten, daß bis dahin nur die Gewerbetreibenden abschreiben dürften; uns schien das eine Ungerechtigkeit gegen den Grundbesitz zu sein. Infolge dessen ist das Recht der Abschreibung generalisiert worden. An und für sich ist die Vorschrift gerecht, aber schwer in der Praxis durchzuführen ohne Beschwerden und Ungleichheiten. Wenn man die Sache ganz genau nehmen wollte, so muß man ja eigentlich jedes Gebäude eines jeden Zensiten verschieden behandeln. (Zustimmung.) Damit ist aber absolut nicht durchzukommen, damit kann man nicht operieren. Das Ober⸗ Verwaltungsgericht hat ja auch schon Regeln in dieser Beziehung aufgestellt; ich bin aber überzeugt, die Praxis der Kommission wird sie schwerlich genau beobachten können. Man müßte ja bei jedem Gebäude eigentlich fragen: Wie lange hat es gestanden, wie lange kann es noch stehen nach seiner Bauart und nach seiner Zweckbestim⸗ mung? (Sehr richtig!) Ich kann ein Schloß natürlich nicht so behandeln wie einen Schweinestall. (Heiterkeit.) So kommt man infolge dessen auf Durchschnittssätze, die ja auch nicht ganz gerecht sind, die hier passen und da nicht passen. Aber es bleibt eben nichts An⸗ deres übrig, und da gehen die Kommissionen verschieden vor; die einen nehmen niedrige, die anderen hohe Durchschnittssätze, und es werden die der Berufungskommissionen davon auch verschiedene sein, und das Ober⸗Verwaltungsgericht wird auch nicht in der Lage sein, in jedem einzelnen Fall das Richtige zu treffen. Wenn Sie mir einen guten Rath geben könnten in dieser Sache, so würde ich ihn gerne annehmen und versuchen, ihn durchzuführen; aber ganz lösen wird man die Frage nicht, es sei denn, man höbe die gesammten Ab⸗ schreibungen der Industrie, des Gewerbes und des Grundbesitzes auf und gestände dem Zensiten das Recht zu, wenn er baut oder erneuert, die gesammten Kosten in dem betreffenden Jahre von der Einkommen⸗ steuer abzuziehen. (Sehr richtig!) Aber zu welchen Konsequenzen würde das führen? Da können die reichsten Zensiten ein paar Jahre lang garnichts zu zahlen haben, während kleinere Leute zahlen müßten, und die reichen Herren gemeindesteuerfrei wären. Ich gebe zu, der gegenwärtige Zustand ist durchaus nicht erfreulich; aber es giebt viele Dinge im Leben, die man überhaupt nicht durch Gesetze kurieren kann; da muß man sich eben beschränken, und muß da auf die praktische Vernunft der Menschen rechnen, daß sie sich so gut wie möglich mit „ dem Gesetze aushelfen.
Meine Herren, ich will Ihnen einmal ein anderes Beispiel geben. Ich habe bei der Berathung des Gesetzes ausdrücklich erklärt, daß da, wo der Grundbesitz noch nicht den Charakter einer Waare angenommen hat, von der einen Hand in die andere wandert, regelmäßige Kauf⸗ preise schwer zu bestimmen sind, bei der Ergänzungssteuer⸗Einschätzung der Ertragswerth kapitalisiert zu Grunde zu legen sei. (Sehr richtig!) Das Ober⸗Verwaltungsgericht hat nun eigentlich diese meine Erklä⸗ rung schon wegdeduziert (Heiterkeit); es hat eigentlich mir nach⸗ gewiesen, daß ich das garnicht habe sagen wollen und können, was ich gesagt habe (Heiterkeit), und im Respekt vor dem hohen Gerichtshofe habe ich mich natürlich da fügen müssen. Aber, wie machen es nun die Kommissionen? Sie sind meist nicht dazu zu bringen, sich überhaupt um den Ertragswerth zu bekümmern; sie sagen: das Grundstück ist soviel werth und damit Punktum. So sehr sind wir an die Schätzung der Grundstücke nach dem Verkaufswerthe gewöhnt, den man gewöhnlich den gemeinen Werth nennt. Die Kommissionen geben sich garnicht die Mühe, den Ertragswerth zu ermitteln, sie sagen einfach: das Objekt gehört zum Vermögen des Mannes; wenn er es verkauft, so hat er den Verkaufs⸗ werth als Kapital in der Hand. Diese Anschauung bringt man nicht aus den Kommissionen heraus.
Meine Herren, ganz ähnlich liegt es ja auch bei unseren landwirth⸗ schaftlichen Fragen, wir können uns noch nicht an das doch oft allein richtige Prinzip der Berechnung des Ertragswerthes gewöhnen, z. B. bei der Erbabfindung. Ich habe mal in einer sehr gelehrten Kom⸗ mission, in der hohe preußische Beamte saßen, die mir die Schätzungs⸗ prinzipien bei den Rentengütern auseinandersetzten — die Frage ge⸗ stellt: wo bleibt denn nun der Werth der Arbeit desjenigen, der das Rentengut erhält? Wenn Sie von dem Bruttoertrag des Renten⸗ guts den Werth der lebenslänglichen Arbeit des Gutsübernehmers abziehen, was bleibt dann noch übrig? — Antwort: „So sind wir nicht gewöhnt, zu schätzen, denn dann würde nichts übrig bleiben.“ (Heiterkeit.) Ja, meine Herren, so ist die Sache, dadurch kommen die zu großen Erbabfindungen der nicht annehmenden Kinder. (Sehr richtig!) Man rechnet die Arbeit desjenigen, welcher der Sache den Werth erst giebt, überhaupt nicht.
Dann hat Herr Graf Frankenberg, glaube ich, noch einen dritten Punkt berührt: die Mittheilung an die Kommission. Ja, das halte ich für durchaus berechtigt. Wenn das bis jetzt nicht geschehen sein sollte, bin ich der Meinung, daß von dem Vorsitzenden der Ver⸗ anlagungskommission solche allgemeinen Schätzungsprinzipien, all⸗ gemeinen Verfügungen, die sich auf das Verfahren oder auf die Ent⸗ scheidung einzelner wichtiger Fragen beziehen, den Kommissionsmit⸗ gliedern mitgetheilt werden sollten, und ich bin gern bereit, das zu veranlassen, wenn es bisher nicht geschehen sein sollte. Ich halte für die Pflicht des Vorsitzenden, die Mitglieder der Kommission, soweit irgend möglich, über die Verhältnisse aufzuklären. (Bravo!) Niachdem Graf von Kleist nochmals auf Köslin zurückgekommen ist, entgegnet der
Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: 8
Ich habe von diesen beiden Fällen keine Kenntniß; wenn der Herr Graf Kleist aber die Guüͤte haben will, die Namen, die in Be⸗ tracht kommen, zu nennen, werde ich die Sache verfolgen.
Was die Einbeitssätze betrifft bei der Ergänzungssteuer, so sind
ja aus dem Pachtwerth gebildet, also gerade aus dem Ertrage.
Berlin, Freitag, den 28. Mai
Ober⸗Bürgermeister Struckmann empfiehlt, für die Abschrei⸗ bungen eine Maximalgrenze, vielleicht spezialisiert nach massiven Ge⸗ bäuden, Fachwerksgebäuden, Maschinen u. s. w., thunlichst für die ganze Monarchie festzusetzen.
Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Ich will nur Herrn Struckmann erwidern, daß dieser Vorschlag auch erwägungswerth ist, aber ich halte es doch zu früh, an eine Revision des Einkommensteuergesetzes schon jetzt heranzugehen. Daß ein Gesetz dieser Art nach einigen Jahren auf Grund der allgemein festgestellten Erfahrungen in manchen Beziehungen noch revidiert werden muß, das kann wohl keinem Zweifel unterliegen, und ich glaube, man wird auch nach der Seite der Erleichterung der Zensiten das Gesetz in manchen Beziehungen ändern können. Aber nun solchen einzelnen Punkt herauszugreifen, das scheint mir bedenklich. Mir ist es bedenklich, den Vorschlag des Herrn Struckmann, selbst wenn man ihn acceptierte, im Verwaltungswege durchzuführen; wir haben wohl keine Befugniß, einer Einschätzungsbehörde ein solches Verfahren geradezu aufzuzwingen, ich glaube, wir würden denn doch die Klinke der Gesetzgebung in die Hand nehmen müssen.
8 von Klitzing bemerkt, daß vielfach Kommissionen Ab⸗ schreibungen über 5 % nicht gelten ließen, während beim Spiritus⸗ verein für die Brennereigeräthe vorweg 15 % für Abnutzung ange⸗ nommen würden.
Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Ich muß mich sehr hüten, in Einzelfragen über einzelne Punkte eine Antwort zu geben (Heiterkeit); wenn ich die Sache in der letzten Instanz zu entscheiden hätte, würde ich vielleicht mehr Muth haben; aber da ich die hohe Autorität des Ober⸗Verwaltungsgerichts — ich sehe den drohenden Herrn Präsidenten des Ober⸗Verwaltungsgerichts — (Heiterkeit) über mir habe, kann ich mich nur mit der größten Vorsicht aussprechen. Meine Herren, vielleicht hat die Kommission des Herrn von Klitzing 5 % als Durchschnittssatz da angenommen, weil auch andere Mobilien darin stecken, dann könnte ja die Sache gerechtfertigt sein; sonst kann ich ja nur sagen: wenn ich Mitglied der Kommission wäre, würde ich persönlich für Brennereigeräthe und Maschinen eine höhere Abnutzung annehmen als 5 %. Aber, wie ge⸗ sagt, diese Fragen kann man nicht entscheiden, wenn man nicht die Verhältnisse in concreto vor sich hat.
Was die Frage des Fideikommisses betrifft, so kann ich auch in dieser Veziehung nur meine persönliche Meinung aussprechen. Ich würde sagen: wenn das Gesetz überhaupt die Kapitalisierung des Ertragswerths zuläßt, so wird man bei Fideikommissen, die über⸗ haupt nicht verkauft werden dürfen, sondern unveräußerlich sind, wohl thun, den kapitalisierten Ertragswerth zu Grunde zu legen. Dasz ist meine persönliche Meinung von der Sache; ich gehe davon aus, daß man den Verkaufswerth und den gemeinen Werth nach dem Verkaufswerth zu berechnen, doch nur da rechtfertigen kann, wo über⸗ haupt eine Veräußerung zulässig ist. Wo sie durch Gesetz aus⸗ geschlossen ist, da glaube ich unmaßgeblich, wird man allerdings wohl im Sinne des Gesetzes handeln, wenn man den Reinertrag feststellt und ihn kapitalisiert.
Beim Etat der Staats⸗Archive wünscht
Freiherr von Solemacher⸗Antweiler, daß der Ausbau des früheren Deutschen Ordenshauses in Koblenz als Staats⸗Archiv zum Anlaß genommen werde, den Platz um das Kaiser Wilhelm⸗Denkmal daselbst völlig freizulegen. Eine alte, zum Abbruch bestimmte, zu einem Drittel bereits abgerissene Mauer sei nämlich plötzlich für ein fränkisches Bauwerk erklärt worden und solle in diesem häßlichen Zu⸗ stande stehen bleiben.
Direktor der Staats⸗Archive Dr. Koser erwidert, daß seine Ver⸗ waltung in dieser Geschmackssache keine Stimme habe. Ueber die künftige Verwerthung des hinter der Mauer liegenden fiskalischen Grundstücks sei noch nicht entschieden; mit dieser Entscheidung werde auch das Schicksal der fraglichen Mauer entschieden werden.
Beim Etat der Handels⸗ und Gewerbe⸗Verwal⸗ tung werden die auf die Beibehaltung der Steuermannsklasse der Navigationsschule zu Emden und auf die Beibehaltung der Navigationsschule in Memel gerichteten Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen, nachdem Graf von Klinckowstroem, Bürgermeister Altenberg⸗Memel und Ober⸗Bürgermeister Struckman n⸗Hildesheim. dafür ein⸗ getreten sind.
Bei den Ausgaben dieses Etats dankt “ “
Graf von Klinckowstroem dem Minister, daß er seine Ent⸗ scheidung zur ““ des Börsengesetzes in Berlin getroffen habe. Für Königsberg sei aber noch immer keine Börsenordnung erlassen und das Gesetz überhaupt nicht ausgeführt worden. Die ostpreußische Landwirthschaftskammer habe das größte Interesse daran, zu wissen, was aus diesem Verhältnisse schließlich werden solle. Die Kammer sei über diese Börsenordnung garnicht befragt worden. Drei Landwirthe habe die Kammer zum Börsenvorstand gewählt, aber die Herren seien ebensowenig in Funktion getreten, als der Staats⸗ kommissar. Nichtamtlich habe er erfahren, daß die Vorsteher der Kaufmannschaft die oktroyierte Börsenordnun beanstandet hätten. In den Zeitungen sei später zu lesen gewesen, daß der Minister den For⸗ derungen des Vorsteheramts nachgegeben habe. Danach wäre auch eins der drei bereits ernannten Mitglieder des Börsenvorstandes ein⸗ fach eliminiert worden. Das Börsen esetz müsse eingeführt werden; was dann werde, sei eine andere Sache
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Der Herr Vorredner beklagt sich über zwei
Dinge.
Zunächst darüber, daß die Börsenordnung der Ostpreußischen Landwirthschaftskammer nicht vorher mitgetheilt ist. Ich werde zu⸗ näͤchst diesen Theil seiner Beschwerde beantworten. Als die Börsen⸗ ordungen erlassen wurden, habe ich sowohl über die Grundlage der⸗ selben wie über jede einzelne Börsenordnung mich mit dem Herrn Landwirthschafts⸗Minister benommen. Der Herr Landwirthschafts⸗ Minister ist in der Lage gewesen, mir in dieser Beziehung diejenigen Wünsche mitzutheilen, die vom Standpunkt der Landwirthschaft geltend zu machen waren. Ich bin gern bereit gewesen, diese Wünsche zu berücksichtigen; und diese Wünsche haben auch thatsächlich bei der Börsenordnung für Königsberg Berücksichtigung gefunden. Wenn der Herr Landwirthschafts⸗Minister die Börsenordnungen vor ihrer Einführung den Landwirthschaftskammern nicht mitgetheilt hat,
ischen Staats⸗Anzeiger. 1897.
so glaube ich den naheliegenden Grund hierfür darin sehen zu müssen, das dazu nicht die Zeit gewesen ist. 8
Die Umstände, die verzögernd auf den Erlaß der Börsen⸗ ordnungen gewirkt haben, habe ich bei anderer Gelegenheit aus⸗ . einandergesetzt, und ich glaube sie nicht wiederholen zu müssen. Wenn der Herr Landwirthschafts⸗Minister nach dem 1. Januar, nach Ein⸗ führung des Börsengesetzes, die Börsenordnung der Landwirthschafts⸗ kammer in Königsberg nicht mitgetheilt hat, so weiß ich nicht den Grund. Vielleicht ist der Grund der gewesen, daß die Landwirth schaftskammer in diesem Sinne ihren Wunsch nicht verlautbart hat Wenn sie das gethan hätte, so glaube ich annehmen zu dürfen, daß der Herr Landwirthschafts⸗Minister dem Wunsch entsprochen hätte. Meinerseits hätte ich nicht das geringste Bedenken dagegen gehabt.
Was die Börsenordnungen betrifft, so möchte ich eine irrige Annahm des Herrn Vorredners berichtigen. Er geht von der Auffassung aus, daß der Handels⸗Minister die Börsenordnungen erläßt. Nach § 4 des Börsen⸗ gesetzes unterliegt die Börsenordnung der Genehmigung der Landes 8 regierung. Sie wird nicht von der Landesregierung erlassen, sondern sie wird von dem Vorstand der Börse entworfen, von dem Handels Minister geprüft, eventuell mit Aenderungen versehen und genehmigt. Es ist sogar streitig, ob der Handels⸗Minister im Falle des Wider⸗ spruches die Berechtigung hätte, gegen den Widerspruch der betreffen⸗ den Handelskammer die Börsenordnung zu publizieren. Ich meiner⸗ seits nehme dieses Recht in Anspruch. (Sehr richtig.) G
Nun beklagt sich der Herr Vorredner darüber,
Börsengeset in Königsberg noch nicht zur
gekommen ist. Er sagt, dort ist die 2 noch nicht publiziert. Das ist richtig. Er sag st ei
Börsenvorstand nach Maßgabe des Gesetzes noch nicht errichtet. Das ist auch richtig. Er sagt deshalb mit vollem Recht: Das Börsen⸗ gesetz ist in Königsberg noch nicht zur Durchführung gekommen. Die Thatsache ist richtig. Ich erkenne an, daß der Zustand dort ein un⸗ gesetzlicher ist und beseitigt werden muß. Ich will Ihnen nun dar⸗ legen, wie es gekommen ist, daß dieser Zustand in Königsberg ent⸗ standen ist, und auseinandersetzen, was ich in Aussicht genommen habe, um ihn zu beseitigen. Denn daß er beseitigt werden muß, muß ich anerkennen. (Sehr richtig!)
Was den ersten Punkt anbetrifft, so sind in dem Börsengesetze Bestimmungen über die Vertretung der Landwirthschaft im Börsen⸗ vorstand vorgesehen. Seitens der Königsberger Kaufmannschaft war auch in dem Entwurf der Börsenordnung, den sie zur Ge⸗ nehmigung vorlegte, diesen Bestimmungen Rechnung getragen. Die bezügliche Bestimmung der Börsenordnung wurde aber nicht als ausreichend befunden, sondern statt dessen angeordnet, folgende Bestimmung aufzunehmen:
Für die Angelegenheiten des Handels mit landwirthschaftlichen Produkten treten zu diesen Vorstandsmitgliedern — die von der Kaufmannschaft zu wählen sind — drei Vertreter der Landwirth⸗ schaft und landwirthschaftlichen Nebengewerbe und Stellvertreter, welche die Landwirthschaftskammer der Provinz Ostpreußen nach näherer Anweisung des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten auf je drei Jahre ernennt.
Diese Bestimmung wurde seitens der Königsberger Kaufmannschaft beanstandet, indem sie den Wunsch äußerte, daß dazu noch ein Zusatz aufgenommen werden solle, und zwar folgender:
Sämmtliche Mitglieder und Stellvertreter müssen dem Beruf, welchen sie vertreten, angehören, und ihre Funktionen ehrenamtlich ausüben. Baare Auslagen können ihnen von ihren Auftraggebern erstattet werden.
Naturgemäß habe ich über diesen Vorschlag mich mit dem landwirthschaftlichen Minister benommen. Wir waren darin ein⸗ verstanden, daß die Forderung der Kaufmannschaft an sich wohl berechtigt sei. Der Herr Landwirthschafts⸗Minister hielt es aber nicht für erwünscht, daß diese Bestimmung in die Börsen⸗ ordnung aufgenommen würde, sondern glaubte, daß man thatsächlich dasselbe erreichen könnte im Verwaltungswege; er wollte nämlich die Landwirthschaftskammern mit entsprechender Anweisung versehen, that⸗ sächlich auf diese Anforderungen Rücksicht zu nehmen. Das hat er auch für Königsberg gethan. Nun wählte aber die Landwirthschafts⸗ kammer in Königsberg drei Mitglieder und unter diesen den Sekretär der Landwirthschaftskammer. Da sagten die Aeltesten der Kaufmann⸗ schaft: das geht nicht, dieser Sekretär bekleidet ein besoldetes Amt, nicht aber ein Ehrenamt, er ist ein besoldeter Beamter der Land⸗ wirthschaftskammer, das entspricht nicht den Voraussetzungen, dom welchen wir ausgehen müssrn. Nun wünschten sie, daß die von ihnen vorgeschlagene Bestimmung in die Börsenordnung auf⸗ genommen werden sollte. Ich habe mich nun mit dem Herrn Land⸗ wirthschafts⸗Minister darüber verständigt, und er erkannte auch seiner⸗ seits an, daß, wenn es nicht möglich sei, thatsächlich die Landwirth⸗ schaftskammer zu bestimmen, dieses gewählte Mitglied zum Rücktritt zu bestimmen, dann nichts Anderes übrig bliebe, als diese Be⸗ stimmung in die Börsenordnung aufzunehmen, da wir sie an und für sich für gerechtfertigt hielten. Dementsprechend habe ich bei der ersten Lesung des Etats im Abgeordnetenhause aus- drücklich folgende Erklärung abgegeben:
„Sie... . die betreffenden Handelskammern... . wünschen daß die landwirthschaftlichen Vertreter selbständige und sachverstän⸗ dige Personen sind, sie wünschen deshalb, daß sie ihren Beruf als Landwirthe ausüben und zugleich nicht in einer abhängigen Stellung sind. Diesen Wunsch halte ich an und für sich für berechtigt. ebenso der Herr Landwirthschafts⸗Minister, und in der Anweisung, die der Herr Landwirthschafts⸗Minister den Landwirthschaftskammern hat zugehen lassen, ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es noth⸗ wendig sei, dieser Voraussetzung Rechnung zu tragen. Ich habe deshalb die bereits erwähnten vier Börsen beziehungsweise die Handelsorgane an den betreffenden Börsenplätzen dahin deschieden. daß ich zwar davon Abstand nehme, eine bezügliche Vorschrift in
die Börsenordnung aufzunehmen, dagegen dahin wirken würde