1897 / 127 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Für den Antrag der Kommission bezw. gegen den Antrag des Grafen von Tschirschkv⸗Renard sind schon so viele gute Gründe angeführt, daß ich nur noch sehr wenig zu sagen brauche. Ich kann natürlich eine definitive Stellung der Staatsregierung über diese Frage nicht kundgeben, weil das Staats⸗Ministerium erst dann

eranlassung hätte, zu diesem Gesetzentwurf überhaupt Stellung zu nehmen, wenn beide Häuser des Landtages ihn zu dem ihrigen ge⸗ macht hätten. 1 Aber, was meine persönliche Meinung betrifft, so stehe ich ganz auf dem Boden des Herrn Landwirthschafts⸗Ministers und glaube nicht, daß auch in Zukunft in Beziehung auf die Behandlung des Grune⸗ walds im Interesse des Publikums und mit Rücksicht auf die Er⸗ haltung des alten Baumbestandes im Finanz⸗Ministerium Preußens anders verfahren werden würde, als es bereits bisher geschehen ist.

Meine Herren, der Herr Staats⸗Minister Freiherr von Lucius hat vollständig richtig die bisherigen Verwaltungsgrundsätze in Bezug sowohl auf den Thiergarten als auf den Grunewald dargelegt. Er hat mit Recht ausgeführt, daß man keineswegs diese beiden großen Objekte nach irgend welchen rein fiskalischen Grundsätzen behandelt hat und behandeln kann. Was namentlich den Thiergarten betrifft, so wird in dieser Beziehung meines Erachtens der Augenschein für die Finanzverwaltung den besten Beweis liefern. Es wird der Thier⸗ garten mit der größten Vorsicht behandelt. Selbst Seine Majestät der Kaiser lassen Sich jedes Jahr einen bis in die äußersten Detalls ich möchte sagen bis auf jeden Baum zurückgehenden Betriebs⸗ plan vorlegen und genehmigen den Betriebsplan Allerhöchstselbst. So vorsichtig wird die Sache behandelt, und so ist sie auch von jeher

bbehandelt worden. . Ganz ähnlich liegt die Sache auch beim Grunewald; er ist gleich⸗ falls keineswegs bisher als ein rein fiskalisch auszubeutendes Forst⸗

objekt behandelt worden, sondern, wie Ihnen die betreffenden Be⸗ hörden, die unmittelbar die Verwaltung führen, näher darlegen könnten, immer mit der größten Rücksicht darauf, daß diese Forst zur Erholung, für die Gesundheit und für die Bewegung des großen Publikums dienen soll. Es ist darauf schon bisher schon die größte Rücksicht genommen.

Meine Herren, nun geht der Antrag dahin, durch ein Gesetz diese Forst für einen Staatspark zu erklären. Es sind hier schon die größten Meinungsverschiedenheiten unter den besten Sachkennern hervorgetreten, was eigentlich dazu gehöre, um eine solche Forst zu einem Park zu machen. Daß aber jedenfalls in Zukunft die größten Meinungsverschiedenheiten entstehen würden, ob nun auch wirklich dieser Forst, das ganze Grundstück, als ein Park behandelt würde⸗ darüber kann doch nicht der geringste Zweifel sein; der Park ist doch kein im Gesetz definierbarer juristischer Begriff! Da würden die größten Beschwerden von dieser und jener Seite kommen, man würde sagen: diese Verwaltung ist keineswegs darauf bedacht, einen wirklichen Park zu erhalten, es wird immer doch noch nach der fiskalischen Seite zu weit gegangen, eine eigentliche Forstverwaltung findet noch statt. Man kann einen solchen Ausdruck in einem Gesetz nicht gebrauchen.

Dann aber möchte ich das hohe Haus doch auch darauf auf⸗ merksam machen, daß es doch etwas bedenklich ist, durch ein Gesetz die bisher bestehende freie Verwaltung und Verwendung des Staats⸗ eigenthums durch die Staatsregierung einzuschränken. Das könnte doch auch eigenthümliche Konsequenzen haben. Bisher ist das allein Sache der Exekutive gewesen, wie das vorhandene Staatseigenthum benutzt und verwaltet werden soll; ich kenne kein Gesetz, wie dieses eins sein würde. Ja, man kann sogar soweit gehen, zu fragen, ob nicht ein solches Gesetz in gewissem Widerspruch stehen würde mit der Verordnung über die zukünftige Behandlung des ganzen Staatsschuldwesens. Herr Graf von der Schulenburg hat schon mit Recht darauf hingewiesen, daß einigermaßen auch schon ein Widerspruch gegen die historisch begründete Natur unseres Staatsvermögens als

einer Sicherstellung für die dem König zustehende Rente hier in Frage kommt. Möglicherweise könnte dies aber noch in viel stärkerer Weise gegenüber dieser Verordnung behauptet werden, welche unsere Staats⸗ schulden sichert durch die Intraden des gesammten Staatseigen⸗ thums, soweit es damals bestand. Der Grnunewald gehoͤrt zu diesem Pfandobjekt, darüber ist nicht der geringste Zweifel. Wenn Sie aber erklären, er soll nur zum Vergnügen dienen, er darf nicht veräußert werden, es dürfen keine Veränderungen mit ihm vorgehen, die seine Parknatur irgend wie alterieren, so könnte man vielleicht sagen, daß damit doch eingegriffen werde in die eigentliche Tendenz der von mir vorhin bezeichneten Verordnung. Meine Herren, hat man einmal angefangen durch die Gesetzgebung, und zwar aus der Initiative des Landtages beraus, ohne die Initiative der Krone, mit dem Staatseigenthum so zu verfahren, so bleibt das naturgemäß die Gefahr ist wenigstens vorhanden keineswegs beim Grunewald stehen: da kann man morgen ein Gesetz erlassen, daß die und die Domäne als öffentliche Waisenanstalt oder irgend etwas Anderes erklärt werden solle! Mir scheint das wirklich gegenüber der bisherigen korstitutionelen Scheidung der Gewalten etwas bedenklich schon aus diesem Gesichtspunkte, einen solchen Gesetzentwurf wenigstens aus der Initiative eines Hauses hervorgehen zu lassen. 3 Meine Herren, aus der Erklärung des Herrn Vertreters des Landwirthschafts⸗Ministers, der ich mich durchaus anschließe, können Sie die Ueberzeugung entnehmen, daß bisher schon das betone ich ausdrücklich, und deswegen freue ich mich, daß der Antragsteller Herr Staats⸗Minister Freiherr von Lucius das Wort „künftig“ gestrichen hat diese beiden Grundstücke nicht zum Zweck der Erzielung von Einnahmen in fiskalischem Sinne behandelt worden sind, sondern daß der Haupt⸗ zweck immer im Auge behalten wird: es sollen diese Grundstücke für die öffentliche Benutzung der Bevölkerung dienen. Das ist bisher schon geschehen, kann vielleicht in Zukunft noch schärfer geschehen, kann aber jedenfalls einfach im Verwaltungswege geschehen, und Sie können auch die Grenzen, wie weit die Verwaltung da gehen soll, durch das Wort „Park“ in einem Gesetz garnicht zu⸗ treffend beschreiben. Meine Herren, in dieser Beziehung ist der gute Wille und die Verständigkeit, die Richtigkeit der Auffassung der Verwaltung vollkommen genügend. Ich bin überzeugt, daß der Grunewald niemals als ein Werthobjekt, welches nur den Zweck hat, gut veräußert zu werden, behandelt werden wird und kann. Aber dennoch scheint es mir bedenklich, geradezu jede Ver⸗ äußerung unbedingt zu verbieten, wie es durch den Zusatz, den der Antrag des Herrn Freiherrn Dr. Lucius von Ballhausen bekommen hat, der Fall ist. Es können doch immer Umstände vorliegen, wo

einmal ein kleines Stück des Grunewaldes zu anderen Zwecken, ohne den Hauptzweck zu gefährden, veräußert werden oder in anderer Weise wie als Park benutzt werden muß. Ja, es kann das einmal geschehen, gerade zu dem Zweck, um die Schönheit des Parks zu erhöhen. Mir scheint es bedenklich zu sein, von einem so kolossal großen Objekt jede, auch die geringste Veräußerung zu verbieten.

Meine Herren, außerdem ist ein solches Veräußerungsverbot doch in allen Fällen nicht so bindend und das wäre auch sehr bedenklich, denn wir wissen garnicht, was für Zeiten noch über uns kommen, ob wir nicht noch einmal in der Lage sind, von einer Milliarde so hoch könnte nach mir gemachten Schätzungen der Werth sich stellen (Heiterkeit), wenn der Grunewald allmählich für Bauzwecke veräußert würde, so weiß ich nicht, ob diese Schätzung nicht zutrifft aber darauf kommt es ja garnicht an, rechnen Sie einige hundert Millionen weniger —, ob wir da zu allen Zeiten in der Lage sein werden, dieses Grundstück ohne jeden Ertrag weiter zu bewirthschaften, ist doch zu erwägen. Also die Worte: „jede Ab⸗ veräußerung in Zukunft zu unterlassen“ diese Fassung scheint mir etwas schwierig zu sein. Ich bemerke aber ausdrücklich, daß die Ab⸗ sicht wenigstens der gegenwärtigen Staatsregierung in keiner Weise dahin geht, irgendwie solche Veräußerungen, namentlich nicht zu ein⸗ fach fiskalischen Zwecken vorzunehmen.

Herr Dr. von Lucius hat sehr richtig dargelegt, daß man sich sogar vertheidigen muß gegen die permanenten Angriffe auf ein solches Objekt, welche theils von Staatsbehörden für ihre Zwecke, theils von gemeinnützigen Unternehmungen, theils aber auch vom Publikum zu Spekulationszwecken gemacht werden. In Beziehung auf den Thier⸗ garten werden uns fast möchte ich sagen, jede Woche Vorschläge nach dieser Richtung hin gemacht, und wir haben das konstante und feste Prinzip, jede Art fremder Benutzung des Thiergartens ohne Untersuchung brevi manu a limine abjzulehnen. Das ist auch früher stets festgehalten. Ausnahmsweise allerdings sind auch nach meiner Meinung von diesem Prinzip bedauerliche Ausnahmen gemacht, wofür immer ganz besondere Gründe vorlagen Herr Dr. von Lucius hat ja auch schon einige Beispiele angeführt —, aber im Großen und Ganzen muß der Thiergarten das ist die konstante Praxis der ganzen preußischen Verwaltung in seiner jetzigen Größe ungeschmälert zu dem jetzigen Zweck erhalten bleiben. Meine Herren, ich glaube also, wir gehen materiell gar nicht so weit auseinander. Die Form der Gesetz⸗ gebung möchte ich unter allen Umständen bitten, nicht zu wählen. Was den Antrag des Herrn Dr. Lucius betrifft, so würde es mir lieber sein, wenn das Wort „parkmäßig“ wegfiele und anstatt dessen gesagt würde: „daß das Forstrevier Grunewald im Interesse des Publikums und mit besonderer Rücksicht auf die Erhaltung des alten Baumbestandes bewirthschaftet werde.“ Wie gesagt, das Wort „park⸗

äßig“ ist mir zu dehnbar und dunkel, und das Andere wäre voll⸗ kommen genügend, um die Wünsche des Herrenhauses in Beziehung auf die Behandlung des Grunewaldes auszudrücken. Wollen aber die Herren dieses Wort unbedingt beibehalten, so hat das ja auch kein großes Bedenken. Ich glaube, wenn der Antrag Lucius ange⸗ nommen würde, würde eine wesentliche Meinungsverschiedenheit mit der Auffassung der Königlichen Staatsregierung nicht bestehen.

Mit geringer Mehrheit (etwa 18 gegen 12 Stimmen) wird der Antrag des Grafen Tschirschky abgelehnt; der Antrag des Lucius von Ballhausen gelangt unter Streichung des Wortes „künftig“ fast einstimmig zur Annahme.

Es folgt die Berathung von Petitionen. .

Ueber die Petitionen der Magistrate zu Berlin und Wiesbaden um Prüfung der Rechtsgültigkeit der auf Grund des Erlasses vom 30. Dezember 1895 für die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg und Wiesbaden erlassenen Baupolizei⸗Gebühren⸗ ordnung hat die Justizkommission einen ausführ⸗ lichen schriftlichen Bericht erstattet. Die Kommission bean⸗ tragt: mit Rücksicht darauf, daß durch Aufnahme der hier fraglichen Gebühren in den Etat der Vorschrift des Art. 100 der Verfassung genügt ist, über die Petitionen zur Tages⸗ ordnung überzugehen. (Art. 100 lautet: Steuern und Abgaben für die Staatskasse dürfen nur, soweit sie in den Staatshaus⸗ halts⸗Etat aufgenommen oder durch besondere Gesetze angeordnet sind, erhoben werden.)

Ober⸗Bürgermeister Zelle⸗Berlin beantragt Ueberweisung zur Berücksichtigung. Er beruft sich auf Art. 102 der Verfassung, wonach Gebühren durch Staats⸗ oder Kommunalbeamte nur auf Grund des Gesetzes erhoben werden können, während er sich in Bezug auf Art. 100 der Interpretation der Kommission unterwerfen will. Nach dem Polizeikostengesetz, führt er aus, übernahm der Staat sämmt⸗ liche Kosten für die Polizei und zog die Städte mit einer Kopfsteuer dafür heran. Zu den Ausgaben gehören auch die Besoldungen der Beamten. Da kam im vorigen Jahre der Finans⸗Minister auf eine Idee, die dieses Prinzip vollständig durchbricht. Er suchte sich ein paar Städte aus und legte ihnen besondere Gebühren auf für die Be⸗ arbeitung der Baukonsense, obwohl er die Gehälter der Bauinspektoren, die die Konsense bearbeiten müssen, zahlt und dafür den städtischen Beitrag bezieht. Für ein einziges Gebäude z. B. hat die Stadt Berlin 3000 Baukonsensgebühren bezahlen müssen. Die Summe ist im Ganzen ja nicht ungeheuer, sie beläuft sich auf etwa 300000 ℳ, aber die steuerfiskalischen Belästigungen, die hier unter Durchbrechung eines Gesetzes in Scene gesetzt werden, müssen beseitigt werden; denn der Unwille der Bürgerschaft muß doch schwerer wiegen als der geringe Profit für den Fiskus.

„Geheimer Finanz⸗Raͤth Dombois: Das andere Haus hat die Verfassungsmäßigkeit der Gebühren anerkannt. Auch das Polizei⸗ kostengesetz ist keineswegs durchbrochen worden. Der Polizeikosten⸗ beitrag der Städte ist kein vollwichtiges Aequivalent für die Kosten, die dem Staate aus der Polizeiverwaltung erwachsen; diese Beiträge repräsentieren für Berlin nur †¼ der Kosten; 9 000 000 müssen jahraus, jahrein aus den Mitteln der Steuerzahler für die Polizei⸗ verwaltung aufgebracht werden. Der angegebene Betrag von 3000 eens. keine baupolizeiliche, sondern eine gewerbepolizeiliche Stempel⸗ gebühr sein. 1 8 DOber⸗Bürgermeister Struckmann⸗Hildesheim: Es ist doch nicht so ohne weiteres als festgestellt anzusehen, daß mit der Einstellung in den Etat diese Gebühren als rechtsgültig anerkannt sind. Der Finanz⸗ Minister hat im vorigen Jahre selbst eine entgegengesetzte Meinung geäußert. Damals hatte der Minister für sich das Recht in Anspruch genommen, Gebühren im Wege Königlicher Verordnungen einzuführen. Solches ist auch wiederholt geschehen. Daraus 2 sich aber keine zwingende Praxis herleiten, weil auch Gebühren, z. B. die Gerichts⸗ gebühren, im Wege der Gesetzgebung eingeführt worden sind. Gerade das Herrenhaus hat darauf zu halten, daß letzterer Weg eingeschlagen wird, sonst kann es, wie sich erst bei der Besoldungsvorlage zu seinem Schaden heraus⸗ gestellt hat, über diese Maßnahmen kein Wort mitreden. Die Stellung des Herrenhauses darf nicht noch weiter verschoben werden. Dem Petitum der Stadt Berlin, die Verordnung für verfassungs⸗ widrig zu erklären, kann ich nicht zustimmen, weil die formelle Ver⸗

fassungsmäßigkeit festgestellt ist. hX“

1

ombois erwidert, daß die Bau⸗ Jahres selbst

Geheimer Finans yu¶̈h D. polizei⸗Gebührenordnung ** mit dem Etat des in Kraft getreten sei. Das Heitergehende Recht, le Verwaltungs⸗ 4— einzuführen, nehme die Regierung allerdings in Anspruch;

dem vorliegenden Falle könne diese Frage dahin bleiben.

Nachdem Ober⸗Bürgermeister Zelle seinen Standpunkt nochmals vertreten, wird der Kommissionsantrag angenommen.

Die Petitionen des Rechtsanwalts a. D. Hoerenz in Hoyerswerda und der Elementarlehrerin Bertha Hohnbach in Danzig, enthaltend Beschwerden in Rechtssachen, werden für ungeeignet zur Berathung im Plenum erklärt.

8 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung voraussichtlich am 25. Juni.

Haus der Abgeordneten. 95. Sitzung vom 31. Mai 1897.

Ueber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet worden.

Nach der dritten Lesung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung und Abänderung von Bestimmungen über Versammlungen und Vereine folgt die Berathung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Entwurfs einer Land⸗ gemeindeordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau.

Das Herrenhaus hat den Beschluß des Abgeordneten⸗ hauses zu § 45 dahin geändert: „Durch Ortsstatut kann in Landgemeinden ein kollegialischer Gemeindevorstand (Ge⸗ meinderath) sen werden.“ (Das Abgeordnetenhaus hatte beschlossen, daß in Landgemeinden mit mehr als 500 Ein⸗ wohnern ein kollegialischer Gemeindevorstand gebildet werden muß.)

Die Abgg. Zimmermann (fr. kons.) und Winckler (kons.) erklären sich für die dem Entwurf vom Herrenhaus gegebene Fassung wegen der Zwangslage des Hauses, weil sonst das Gesetz ganz scheitern könnte.

Abg. Dr. Lotichius (nl.) befürwortet einen von ihm mit mehreren anderen Nationalliberalen und einigen Mitgliedern des

Zentrums gestellten Antrag auf Wiederherstellung des Abgeordnetenh beschlusses.

Minister des Innern Freiherr von der Recke:

Meine Herren! Das Herrenhaus hat dem Entwurf der Städteordnung in der Fassung, welche sie in diesem bohen Hause bekommen hat, seine Zustimmung ertheilt und auch der Landgemeindeordnung bis auf den § 45, bei welchem das Herrenhaus einen Abänderungsvorschlag gemacht hat. Ich würde es nun lebhaft beklagen, wenn durch Annahme des von Herrn Dr. Lotichius gestellten Antrages etwa das ganze Gesetzgebungswerk zum Scheitern käme. Ich würde das umsomehr bedauern, als damit auch die Städteordnung und das damit zusammenhängende Gesetz über die Forstschutzbeamten der Gemeinden im Regierungsbezirk Wiesbaden gleichzeitig fiele, weil in diesen beiden Gesetzen auf die Landgemeindeordnung Bezug genommen ist.

Meine Herren, der status causae et controversiae ist ja sowohl in den früheren Verhandlungen als auch heute so genau dargestellt, daß ich nicht die Absicht hegen kann, auf die Einzelheiten heute hier noch näher einzugehen. Ich will mich nur auf wenige Worte beschränken.

Die Königliche Staatsregierung stand und steht auch heute noch auf dem Standpunkt, daß es nicht zweckmäßig ist, den kleineren Landgemeinden die kollegiale Verfassung zu geben; sie hat deswegen in ihren Ent⸗ wurf die Bestimmung aufgenommen, daß als Regel der bureaukra⸗ tische Gemeindevorstand einzutreten hat und daß nur den Landgemein⸗ den über 1200 Einwohnern gestattet sein solle, den kollegialen Ge⸗ meindevorstand anzunehmen. Die Majorität dieses hohen Hauses stand auf dem entgegengesetzten Standpunkt und war der Meinung, daß mindestens den Landgemeinden über 500 Seelen der kollegiale Gemeindevorstand kraft Gesetzes zustehen solle, während man den klei⸗ neren Gemeinden wenigstens die Befugniß geben wolle, durch Orts⸗ statut sich den kollegialen Gemeindevorstand zu wählen.

Meine Herren, der Beschluß des Herrenhauses bildet also zwei⸗ fellos einen Vermittelungsvorschlag. Er geht nicht so weit, wie ie Regierungsvorlage, kommt allerdings den Beschlüssen dieses hohen Hauses auch nicht vollständig entgegen. Zweifellos ist es aber doch, daß nach dem Beschluß des Herrenhauses jede einzelne Landgemeinde, und zwar auch die kleinste, es in ihrer Gewalt hat, sich den kollegialen Gemeindevorstand zu verschaffen durch Ortsstatut, die Genehmigung des Kreisausschusses vorausgesetzt.

Ich habe den lebhaften Wunsch, noch diese Gesetzgebungswerke zu stande zu bringen, und bin in der Lage, die Erklärung abzugeben, daß die Königliche Staatsregierung, wenn auch schweren Herzens, gesonnen ist, dem Beschlusse des Herrenhauses beizutreten. Sie giebt damit ihrerseits zu, daß es jeder Landgemeinde freistehen soll, sich den kollegialen Gemeindevorstand durch Ortsstatut zu wählen.

Meine Herren, die Bedenken, die seitens des Herrn Abg. Lotichins gegen eine derartige Regelung auch heute wiederum vorgebracht worden sind, vermag ich nicht zu theilen. Sie gipfeln, wenn ich ihn recht ver⸗ standen habe, in der Befürchtung, daß etwa seitens der böheren Selbst⸗ verwaltungsbehörden den Beschlüssen der Gemeinde Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden könnten.

Meine Herren, ich glaube, daß die Kreisausschüsse der Provinz Hessen⸗Nassau dieses Mißtrauensvotum gegen die Selbständigkeit ihrer Beschlösse nicht verdienen. Wenn dieselben zu der Auffassung kommen, daß den Wünschen der Gemeinden wegen Einführung eines kollegialen Gemeindevorstandes zu entsprechen ist, so werden sie sich durch keine Einwirkung zu einem entgegengesetzten Beschluß nöthigen lassen. Meine Herren, wenn dieses Haus geneigt ist, auf die Brücke zu treten, die jeßt das Herrenhaus gebaut hat, so werde ich meinerseits Veranlassung nehmen, den Behörden Direktiven dahin zu geben, den Wünschen der Gemeinden nach Einführung des kollegialen Ge⸗ meindevorstandes kein Hinderniß in den Weg zu legen. (Hört! hört! rechts.) Ich würde auch bereit sein, wenn das gewünscht wird, eine derartige Bestimmung in die Ausführungsanweisung aufzunehmen.

Meine Herren, ich möchte Sie also dringend bitten, dem Be⸗ schluß des Herrenhauses Ihre Zustimmung nicht zu versagen.

Die Abgg Kircher (Zentr.), Cahenslv (Zentr.), Winter⸗ meyer (fr. Volksp.) und Beinhauer (nl.) prechen für den Antrag Lotichius, mährend Abg. von Pappenheim (kons.) im Interesse des Zustandekommens der Vorlage für die Herrenhausfassung eintritt.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Schaffner (nl.) und Hofmann (nl.) wird der Antrag Lotichius in nament⸗ licher Abstimmung mit 205 gegen 188 Stimmen angenommen. Die Vorlage muß also nochmals an das Herrenhaus eehen

wird der Gesetzentwurf, be⸗

In z treffend die Regelung der Forstverhältnisse für das ehemalige Justizamt Olpe im Kreise Olpe, Regierungsbezirk Arnsberg, ohne erhebliche Debatte mit einigen vom Abg. von Detten (Zentr.) beantragten Aenderungen angenommen. Schluß nach 3 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Petitionen.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Arbeiter⸗Wohlfahrtseinrichtungen. In richtiger Würdigung ihrer Aufgaben haben eine Reihe von Invaliditäts⸗ und ltersversicherungsanstalten Ge⸗ nesungshäuser geschaffen, um den ihrer Fürsorge zugewiesenen Kranken die Möglichkeit zu geben, durch einen längeren oder kürzeren Erholungsaufenthalt in einem solchen Heim sich nach überstandener Krankheit zu kräftigen und arbeitsfähig zu machen und so Rückfälle durch vorzeitiges Wiederaufnehmen der Arbeit zu verhindern. Neuerdings hat auch die Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt für Schlesien in dem idyllisch gelegenen, etwa eine Stunde Eisenbahn⸗ fahrt von Breslau entfernten Badeorte Obernigk ein Genesungshaus er⸗ richtet, das zunächst für durchschnittlich 18 20 Pfleglinge bestimmt ist. Die Zahl ist zunächst klein bemessen, um erst von den zu sammeln⸗ den Erfahrungen die weitere Entwickelung des Unternehmens abhängig zu machen. In das Genesungshaus können selbstverständlich nur hersonen aufgenommen werden, welche nach dem Invaliditäts⸗ und Alterspersicherungsgesetz versichert sind. Zur Aufnahme in das Ge⸗ nesungshaus geeignet erscheinen erkrankte Versicherte: a. welche nach Ablauf irgend einer, insbesondere akuten Erkrankung nach Abschluß des eigentlichen Heilverfahrens nur noch einer längeren, mehrwöchigen Schonung und Pflege unter günstigen hygienischen Verhältnissen bedürfen, um wieder voll arbeitsfähig und genügend widerstands kräftig gegen die gesundheitsschädlichen Einflüsse ihres Berufs zu werden, z. B. Rokonvaleszenten nach Lungenentzündung, Brustfellentzündung, Typhus, akutem Gelenkrheumatismus, schweren Eiterungen, Ope⸗ rationen jeder Art u. s. w.; b. deren Leiden weniger eine wirkliche Krankenhausbehandlung als vielmehr vorzugsweise nur eine längere Ruhe, passende Diät, den Aufenthalt in gesunder Luft, vielleicht in Verbindung mit Hydrotherapie, Massage, u. s. w., zur Heilung verlangen, wie z. B. manche Fälle von Bleichsucht, leichter Neurasthenie u. s. w.

Aus den Jahresberichten der Königlich sächsischen Gewerbe⸗Inspektoren für 1896.

Die Jahresberichte der Königlich sächsischen Gewerbe⸗Inspekteren für das Jahr 1896, aus denen bereits in Nr. 122 des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ einige Zahlen der sächsischen Arbeiterstatistik mit⸗ getheilt worden sind, enthalten wiederum ein besonders reiches Ma⸗ terial thatsächlicher Mittheilungen über den Stand der Arbeiter⸗ verhältnisse und die Durchführung des Arbeiterschutzes in diesem vor allen anderen als ausgesprochener Industriestaat sich kennzeichnenden deutschen Bundesstaat, und sie legen ein beredtes Zeugniß ab für die intensive und erfolgreiche Fürsorge der Staatsregierung für das Wohl der arbeitenden Klassen. Das Bild, welches hier von der amtlichen Wirksamkeit der besonderen Gewerbeaufsichtsbeamten im Sinne des § 139 b der Reichs⸗Gewerbeordnung innerhalb der ihr bisher zugewiesenen Grenzen entrollt wird, ist im Ganzen ein sehr erfreuliches. Weder das Verhältniß zu den Arbeitgebern, noch das zu den Arbeitnehmern hat zu nennenswerthen Klagen Veranlassung gegeben, und ebensowenig sind Beschwerden über die Beziehungen zu den Berufsgenossenschaften und zu den Ortspolizeibehörden in erheblichem Grade ersichtlich geworden.

Es bestehen zur Zeit im Königreich 13 Inspektionsbezirke, von denen 2 außer dem Vorstand der Inspektion mit je 3, ferner 3 mit je 2, die übrigen 8 mit je 1 Assistenten besetzt sind, sodaß im Ganzen 33 Aufsichtsbeamte fungieren. Daneben sind für die Inspektionen noch besondere chemische Sachverständige bestellt. Was die Revisions⸗ thätigkeit anbelangt, so möge folgende Uebersicht ein Bild der⸗ selben geben. Es wurden im Berichtsjahr durch die Gewerbe⸗ aufsichtsbeamten im Inspektionsbezirk Dres den vorgenommen 1163 Revisionen in 982 Betrieben (außerdem sind von den Polizei⸗ behörden des Bezirks vorgenommen 2271 Revisionen in 1017 Be⸗ trieben); im Inspektionsbezirk Chemnitz 1725 Revisionen in 1617 Be⸗ trieben (außerdem polizeiliche Revisionen 2109 in 1969 Betrieben); im Inspektionsbezirk Zwickau 1791 Revisionen in 1239 Betrieben (außerdem polizeiliche Revisionen 802 in ca. 750 Betrieben); im Inspektions⸗ bezirk Leipzig 1306 Revisionen in 1055 Betrieben (außerdem polizeilich revidiert 2092 Anlagen); im Inspektionsbezirk Bautzen 729 Revisionen in 683 etrieben (außerdem poltzeiliche Revisionen 405); im Inspektionsbezirk Meißen 1021 Revisionen in 683 Betrieben (außerdem polizeiliche Revisionen 391); im Inspektions⸗ bezirk Plauen i. V. 1362 Revisionen in 1152 Betrieben (außerdem polizeiliche Revisionen 766 in 514 Betrieben); im Inspektionsbezirk 839 Revisionen in 767 Betrieben (außerdem polizeiliche

evisionen 745 in 745 Betrieben); im Inspektionsbezirk Annaberg 1456 Revisionen in 1110 Betrieben (außerdem polizeiliche Rev⸗sionen 547 in 406 Betrieben); im Inspektionsbezirk Aue 1259 Revisionen in 1060 Betrieben 8. polizeiliche Revisionen 774 in 655 Anlagen); im Inspektionsbezirk Wurzen 840 Revisionen in 780 Betrieben (außerdem polizeiliche Revisionen in 302 Betrieben); im Inspektionsbezirk Döbeln 715 Revisionen in 650 Be⸗ trieben (außerdem polizeiliche Revisionen 432); im Re⸗ visionsbezirk Zittau 1109 Revisionen in 905 Betrieben (außerdem polizeiliche Revisionen 379 in 347 Betrieben). Bemerkt sei zu vorstehenden Angaben, daß in den mitgetheilten Zahlen eine große Anzahl einzelner Revisionen, wie die von Fahrstuhlanlagen ꝛc., nicht mit einbegriffen ist. Auch die Revisionsthätigkeit der Orts⸗ polizeibehörden ist natürlich durch die in den Berichten der Gewerbe⸗ Inspektoren verzeichneten Fälle nicht erschöpft. Die Zahlen sind mit⸗ hin lediglich als Minimalannahmen zu betrachten, aber als solche immerhin geeignet, von der sehr ernst genommenen, gewissenhaften Revisionsarbeit der besonderen Gewerbeaufsichtsbeamten in Verbin⸗ dung mit den Polizeibehörden eine Vorstellung zu geben.

Ohne auf die große Masse der bemerkenswerthen Einzelheiten, welche die Berichte aufzählen, hier näher einzugehen, geben wir nach⸗ stebend zunächst noch über die wirthschaftlichen Zustäaände der Arbeiterbevölkerung einige Mittheilungen. Nach dem Bericht für Dresden war in fast allen Industriezweigen eine Verbesserung der Erwerbsverhältnisse der Arbeiter festzustellen, namentlich dank der anhaltend regen Bauthätigkeit und des flotten Geschäftsgangs in den Maschinenfabriken und in den Saison⸗Industrien, wie den Chokoladen⸗ und Zuckerwaarenfabriken, Kartonnagen⸗ sowie Strohhut⸗ fabriken. Die Loöͤhne waren angemessen bis auf die in den Herren⸗, Damen⸗ und Kinder⸗Konfektions⸗ sowie den Wäsche⸗ und Blumen⸗ fabriken, die unter der starken Konkurrenz einer weit ausgedehnten zu leiden haben. In der Ernährungsweise der

rbeiter ist eine Aenderung nicht eingetreten. Die Preise für Kartoffeln, Brot und Mehl waren etwas gestiegen, die für Fleisch und Brenn⸗ material gleich geblieben. Die Wohnverhältnisse ließen trotz der vielen leer stehenden Wohnungen infolge ungesunder 2 auspekulation und Vertheuerung des Grund und Bodens zu wünschen übrig. Nach dem Bericht für Chemnitz dürften in den Lohnverhältnissen einige theils günstige, theils ungünstige Veränderungen eingetreten sein. Im Maschinenbau und in der Metallverarbeitung sind die Löhne zumeist Fütiegen, die Spinnereien, Webereien, Handschuh⸗ und Trikotagen⸗

abriken ꝛc. waren in der Lage, die bisherigen Löhne weiter zu zahlen; dagegen blieb die andauernd ungünstige Geschäftslage der vorwiegend auf dem platten Lande heimischen Strumpf⸗ veseh nicht ohne nachtheiligen Einfluß auf die Lohnver ntmnüse und damit wohl auch auf die Ernährungsweise der Arbeiter, während in Chemnitz selbst eine erhebliche Steigerung des Fleischverbrauchs als Folge der Aufbesserung der Lohnverhältnisse ge⸗ deutet werden konnte. Pie Lebensmittelpreise waren im Bezirk im

8 8 8 8

Ganzen unverändert. Für den Bezirk Zwickau wird eine ernn

der Löhne festgestellt. Am Ende des Berichtsjahres waren auch die Lebensmittelpreise etwas böber als am Anfang. Im Bezirk -. ist nirgends ein Sinken des 12 2 dagegen mehrfach eine öfter bis Aufwã der Lohnhöhe zu be⸗ erken gewesen, sodaß bei den glei Lebensmittelpreisen eine Besserung der wirthschaftlichen Lage der Arbeiter anzu⸗ nehmen ist, zumal auch die Wohnungsmiethen im allgemeinen unver⸗ ändert geblieben sind. Den Wohnungsverhältnissen der Arbeiter kommt ju statten, daß der erleichterte Verkehr auf den bis in die Umgebung reichenden elektrischen Straßenbahnen das Aufsuchen billigerer und gefünderer, wenn auch entfernterer Wohnungen gestattet. Auch im Bezirk Bautzen ist der Verdienst allenthalben ein besserer geworden, während die Lebensmittelpreise unverändert geblieben sind. An verschiedenen Orten des Bezirks hat sich Mangel an Arbeits⸗ kräften geltend gemacht. Im Bezirk Meißen waren die Lebens⸗ mittel in einigen Orten etwas theurer als in Dresden, die Löhne sind in einer Anzahl von Fabriken gestiegen, im übrigen gleich geblieben. Zum theil machen sich Schwierigkeiten in der Beschaffung von billigen Arbeiterwohnungen geltend. Im Bezirk Plauen i. V. war die Lage der Arbeiter in der ersten Hälfte des Jahres, namentlich in der Wollindustrie, besser als in der zweiten. Die ungünstige Lage der Schiffchenmaschinenstickerei drückte die Be⸗ siter der Stickmaschinen, zumal die sog. Lohnsticker, verhältnißmäßig mehr als die Arbeiter selbst, von denen allerdings ein Theil andere Arbeit zu suchen genöthigt gewesen sein, aber auch leicht gefunden haben dürfte. In den Kammgarnwebereien haben manche Arbeiter einen Rückgang des Verdienstes zu beklagen gehabt. Die Lebensmittelpreise sind im allgemeinen nicht höher gewesen als im Vorjahre, wohl aber die Wohnungsmiethen, namentlich in der Stadt Adorf, wo infolge der Neuanlage von Fabriken verhältnißmäßig viele Arbeiter zugezogen sind. Günstig war die Lage der Arbeiter im Bezirk Freiberg trotz etwas steigender Lebensmittelpreise. Im Bezirk Annaberg ist weder ein Rückgang noch eine Besserung in der Lage der Arbeiter festzustellen. Der Preisdruck beim Absatz der Waaren wirkte zum theil ungünstig auf die Entwickelung der Lohnverhältnisse. Im Bezirk Wurzen hat mit Ausnahme der chemischen Industrie und der Filz⸗Industrie in allen Zweigen eine so rege Thätigkeit geherrscht, daß zeitweilig Mangel an Arbeitskräften eintrat und das Einkommen der Arbeiter theils durch Erhöhung der Löhne, theils durch die für Ueber⸗ arbeit gewährte Entschädigung eine Aufbesserung erfuhr. Lebensmittel und Miethspreise blieben dabei unverändert. Im Bezirk Döbeln war eine Aufbesserung des Einkommens der Arbeiter festzustellen, die auch in erhöhtem Fleischverbrauch zum Ausdruck kam. Die Lebens⸗ mittelpreise erfuhren in der zweiten Jahreshälfte eine Steigerung, zum theil wird noch über Wohnungsmangel geklagt. Im Bezirk Zittau endlich haben sich theilweise die Lohnverhältnisse gebessert, auch sind von der in der zweiten Jahreshälfte eintretenden Ver⸗ schlechterung der allgemeinen Geschäftslage die Arbeiter weniger be⸗ troffen worden. Die Ernährungsweise scheint nach und nach eine bessere zu werden. Ersichtlich ist ihr Tiefstand hier wie auch wohl in anderen Bezirken zum theil durch das Verhalten der Arbeiter, nament⸗ lich der Arbeiterfrauen und Arbeiterinnen selbst verschuldet. Ueber die Wohnverhältnisse sind wesentliche Aenderungen nicht zu berichten. Wenn auch nach diesen Berichten von einer sprunghaften Aufwärts⸗ bewegung der wirthschaftlichen Lage der Arbeiter, wie dies naturgemäß ist, nicht die Rede sein kann, so ist doch durch dieselben eine erfreuliche Antheilnahme der Arbeiterbevölkerung an der Aufbesserung der Ge⸗ schäftslage der sächsischen Industrie, wie sie auch im Berichtsjahr unter theilweise hartem Ringen der Fabrikanten im Konkurrenzkampf aufrecht erhalten worden ist, außer Zweifel gestellt.

Zum Schluß seien noch einige Mittheilungen über die den Berichterstattern bekannt gewordenen Verleihungen des Ehren⸗ zeichens für Treue in der Arbeit, gestiftet durch Königliche Verordnung vom 10. August 1894, gemacht. Es erhielten diese Aus⸗ zeichnung im Bezirk Dresden 37 gewerbliche Arbeiter (darunter 2 Arbeiterinnen), in Chemnitz 85 (6), in Zwickau 25, in Leipzig 60 (2), in Bautzen 25 (6), in Meißen 12 (2), in Plauen i. V. 4 (2), in “] 5, in Annaberg 13 (3), in Aue 11 (3), in Wurzen 1 in Döbeln 43 (8) und im Bezirk Zittau 32.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 31. v. M. gestellt 12 510, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 31. v. M. gestellt 4131, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Verstei

Beim Königlichen Amtsger 29. Mai das Grundstück Proskauer f nehmer Friedrich Bathke gehörig, zur Versteigerung: Nutzungswerth 7800 ℳ; für das festgesetzte 139 300 wurde Kaufmann Leopold Hammerstein Ersteber.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 31. Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur

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Versteigerung: straße 52 zu Pankow belegen, dem Maurermeister Panl

Berlin gehörig. Fläche 12,83 8. Nutzungswerth 85 000 Mi Gebot von 97 000 blieb Fräulein Martha Francke zu Berlin, Belforterstraße 16, Meistbietende. Eichbornstraße 41 zu Reinicken⸗

dorf belegen, dem Arbeiter Jul. Poetter zu Neu⸗Weißensee gebörig. Fläche 16,25 a. Nutzungswerth 210 Mit dem Gebot don 11 00ℳ blieb der Eigenthümer Wilh. Geduld zu Reinickendorf Meistdietender. Lehderstraße 121 zu Weißensee belegen, dem Staakermeister Heinr. Kreft, ebendaselbst wohrhaft, gehörig. Fläche 5,11 a. Nutzungswer 4760 ℳ%ℳ Mit dem Gebot von 52 400 blieb f

Lange zu Neu⸗Weißensee, Gürtelstraße 5, Meistdiete

hansstraße 151 zu Weißensee

Arendt zu Berlin gehörig. Fläche 3,25 a. Nutz

Mit dem Gebot von 20 500 blieb die minderjährige Fannd Chdar⸗ lotte Esther Meta Amalie Krimhild von Hermann zu Schoͤneberg, Erdmannstraße 9, Meistbietende.

Berlin, 31. Mai. Monatsbericht der ständigen Deputation der Woll⸗Interessenten. In dem soeben beendeten Monat war das Geschäft in deutschen Wollen noch lebhafter als im April. Durch das Entgegenkommen unserer Eigner hatten die Preise den niedrigen, den Verhältnissen angemessenen Standpunkt erreicht, und veranlaßt durch den günstigen Verlauf der letzten Londoner Auktion, traten Käufer noch mehr aus ihrer Reserve hervor. Es wurden daher von den Lägern ca. 5000 Ztr. Rückenwäschen und ca. 8000 Ztr. unge⸗ waschene Wollen verkauft. Eine am 11. d. M., hier abgebaltene Auktion von ungewaschenen deutschen Wollen mit ca. 10 000 Ztr. gegen ca. 9000 Ztr. im vorigen Jahre verlief ziemlich rege; dieselben verkauften sich bis auf ca. 500 Ztr. Der Preisabschlag beträgt gegen voriges Jahr um dieselbe Zeit für Rückenwäschen 11 12 ℳ, für ungewaschene Wollen 4 bis 5 ℳ, oder gegen vorjährige Woll⸗ marktpreise für Rückenwäschen 20 pr. Ztr. Es muß jedoch hierbei berücksichtigt werden, daß bei den vorjährigen Wollmarkt⸗ käufen die derzeitige Lage des Weltmarktes ganz 58 Acht gelassen wurde. Daher konnte nur bei solch unmotivierten Preisanlagen der Rückgang in der Zwischenzeit ein größerer sein als bei anderen Wollen. Feine Tuchwollen, Rückenwäschen sind ausgeschlossen, bei diesen ist der Abschlag nur ein geringer. Der Lagerbestand in Rückenwäschen alter Schur beträgt ca. 4600 Ztr., oder das gleiche Quantum, in ungewaschenen Wollen neuer Schur ca. 7000 Ztr. gegen ca. 10 000 Ztr. im vorigen Jahre, doch treffen in letzteren täglich neue Zufuhren ein. Rückenwäschen alter Schur wurden ca. 2000 Ztr. dem hiesigen Platze zugeführt. Im Kontraktgeschäft ist es stille. Es sei nochmals erwähnt, daß der hiepge diesjährige Markt am 15. Juni beginnt. Kolonialwolle. Nachdem die in den ersten Tagen des

Monats mit einem Abschlag von ca. 5 % eröffnete Londoner Auktion

diesen in kurzer Zeit wieder eingeholt und durch den

Seiten auftretenden Bedarf im weiteren Verlauf immer mehr be⸗ festigte, bemächtigte sich auch unseres Marktes eine zuversichtlichere Stimmung, welche am Ende des Monats noch anhält. Trotzdem blieben die Käufer reserviert, und es wurden ca. 3500 Ballen Kap, ½ Buenos Aires und Austral) umgesetzt; die Preise sind fest, doch haben sie sich der Londoner Aufbesserung noch nicht angepaßt, und es hält schwer, dortige Parität zu erzielen.

Das „Deutsche Kolonial⸗Adreßbuch 1897“, heraus⸗ gegeben von dem „Comité zur Einführung von Erzeugnissen aus deutschen Kolonien“, ist soeben erschienen. Durch die darin enthaltenen Tabellen über Einfuhr und Ausfuhr der deutschen Kolonien mit An⸗ gaben über die und Fabrikate sowie deren Werthe, ferner die

flanzungs⸗Gesellschaften mit Angabe des Gründungsjahres, der

apitaleinlage, die Handelsfirmen und ihre Stationen, die Impor⸗ teure und deren Importartikel, die Fabrikanten, die Vertriebsstellen, die Erxporteure nach den Kolonien nebst Angabe der Exportartikel und deren Absatzgebiet ꝛc. dürfte das Adreßbuch sich für die dabei interessierten Handelskreise als ein schnell orientierender Rathgeber erweisen. Das sechs Bogen umfassende, gut ausgestattete Heft wird gegen Einsendung von 60 in Briefmarken s(einschließlich 10 —. dem oben genannten Comité (Berlin, Unter den Linden 47) verabfolgt.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmarkt be⸗ richtet die „Schl. Ztg.“: Die Geschäftslage auf dem Eisenmarkt hat keine Veränderung erfahren. Die Hochofenwerke finden für ihre Roheisenproduktion fortgesetzt so schlanken Absatz, daß einzelne Betriebserweiterungen durch Vergrößerung der bestehenden An⸗ lagen und Neuerrichtung von solchen, die theilweise schon in der Aus⸗ führung begriffen sind, theilweise geplant werden, in dem derzeitigen Geschäftsgang und den Aussichten für die absehbare Zukunft ihre volle Berechtigung finden. Der Walzwerkbetrieb erfuhr eine neue Belebung durch die Konstituierung des deutschen Grobblechverbandes, welcher mit Verkaufsstellen in Essen, Saarbrücken und Berlin am 1. Juli in Wirksamkeit treten wird. Die Verladungen gingen sehr befriedigend von statten. Träger und Kleineisenzeug sind lebhaft begehrt, und die Konstruktionswerkstätten haben vollauf zu thun. Die Bestellungen der russischen Kund⸗ schaft bielten sich, entgegen anders lautenden Berichten, auf durchaus befriedigender Höhe. Der Rohzinkmarkt hat die kleine Aufbesserung in den Preisen nicht lange zu verzeichnen gebabt. Zunächst gingen die Londoner Notierungen für gewöhnliche Sorten bis 17 Pfd. Sterl. 6 sh. 3 d., für besondere Marken bis 17 Pfd. Sterl. 10 sh. in die Höhe, büßten dann aber wieder, als die Nachfrage den gehegten Erwartungen nicht entsprach, reichlich ½ Pfd. Sterl. ein. Im Inlande fanden einige Verkäufe zu Preisen von 34,30 bis 34,40 für 100 kg loko Breslau statt. Im Zinkblechgeschäft dauert die regere Nachfrage an.

Die Allgemeine Deutsche Versicherungs⸗Gesell⸗

r

9 „Schutz und Trutz“ (Sterbekasse) in D

äftsbericht für das abgelaufene Jahr veröffentlicht,

Folgendes entnommen ist: Mit der Einführung der am 1. Januar 1896 in Kraft getretenen neuen Statuten hat sich zunächst ein Rückgang an Neueingängen bemerkbar gemacht, da sich die Organe der Gesellschaft erst mit den vollständig umgeänderten Bestimmungen und Neuerungen vertraut machen mußten. Im übrigen aber hat die Gesellschaft damit einen großen und ent⸗ scheidenden Schritt vorwärts gethan, indem sie veraltete Bestimmungen beseitigte und durch neue zeitgemäßere ersetzte. Neben der vollständigen Ausscheidung der Krankenversicherung ist noch die Einführung der Unanfechtbarkeit des Versicherungsvertrages nach fünfjähriger Dauer als wichtigste Neuerung hervorzuheben, deren Wirkung sich schon im vorliegenden Rechenschaftsbericht durch die auf ein Minimum reduzierte Differenz zwischen der Versicherungssumme der Verstorbenen und dem wirklich ausgezahlten Betrage zu erkennen giebt. Außer⸗ dem ist die Zahlungsfrist fälliger Beiträge um das Doppelte verlängert und bei Rückkäufen, Verfall der Versicherungen u. s. w. den Interessen der Versicherten im weitesten Sinne entgegengekommen worden. Die Sterblichkeit bewegte sich in den Grenzen der Wahr⸗ scheinlichkeit. Den in ersten Hypotheken angelegten 200 000 konnten im Laufe des Jahres weitere 40000 zugefügt werden, wo⸗ durch sich das gesammte zinstragende Vermögen der Gesellschaft auf rund 260 000 erhöhte. Der rechnungsmäßige Beitragsreservefond betrug am Schluß des Jahres 280 557 62 und sämmtliche Reserven 292 613 39 ₰. Ausgezahlt wurden bis jetzt für Sterbe⸗ fälle, Rückkäufe ꝛc. an die Versicherten resp. deren Hinterbliebene 438 000 Im Jahre 1896 gingen ein: 806 Anträge mit 221 550 Versicherungssumme; davon wurden abgelehnt: 112 Anträge mit 34 400 Versicherungssumme und abgeschlossen: 694 Verträge mit 187 000 Versicherungssumme. Erloschen sind: 1) durch Tod 162 Ver⸗ träge mit 38 000 Versicherungssumme, 2) durch Nichtzahlung 413 Verträge mit 98 750 Versicherungssumme, 3) durch Kündigung 109 Verträge mit 27 920 Versicherungssumme, 4) durch Abände⸗ rung 5 Verträge mit 1300 Versicherungssumme, 5) durch Nicht⸗ einloͤfung 141 Verträge mit 32 200 Versicherungssummme, zu⸗ sammen 830 Verträge mit 198 170 Versicherungssumme. Bestand am 1. Januar 1896 10 583 Verträge mit 2 490 395 Versicherungs⸗ summe, Zugang im Jahre 1896 694 Verträge mit 187 000 Ver⸗ icherungssumme, zusammen 11 277 Verträge mit 2 677 545 Ver⸗ sicherungssumme. Erloschen sind im Jahre 1896 830 Ver⸗ räge mit 198 170 Versicherungssumme, Bestand am 31. Dezember 1896 10 447 Verträge mit 2 479 375. Versicherungssumm und 99 663 47 Jahresbeiträgen. Ron diesen 10 447 Versicherten sind 4787 Männer mit 1 299 430 Versicherungssumme und 5660 Frauen mit 1 179 945 ⸗ℳ Versicherungs⸗ summe, zusammen 10 447 Personen mit 2 479 375 Versicherungs⸗ summe. Durchschnittlich beträgt die Versicherung aller Personen 237 ℳ% 33 ₰, die der Männer allein 271 45 —₰ und die der Frauen allein 208 47 ₰. Das Alter der Versicherten ist durch⸗ schnittlich 44 Jabre 4 Monate 6 Tage. Von den versicherten Männern sind 2017 Handwerker, 1156 Arbeiter in Fabriken und ohne bestimmten Beruf, 347 Kaufleute, 323 Beamte, 186 Kutscher und Fubrleute, 158 in Land⸗ bezw. Forstwirthschaft und Gärtnerei Be⸗ schäftigte, 62 Gastwirthe. Restaurateure und Kellner, 57 Berg⸗ und Hüttenleute, 55 Hausdiener, 40 Schiffer und Fischer, 34 Barbiere, Friseure und Heilgehilfen, 26 Ingenieure, Techniker und Baumeister, 21 Musiker, 20 Bierbrauer und Brenner u. s. w. Von den ver⸗ sicherten Frauen sind 4449 verheirathet, 840 Wittwen und 371 noch unverheirathet.

Stettin, 31. Mai. (W. T. B.) Nach Privat⸗Ermittelungen wurde im freien Verkehr notiert: Weizen loko 159, I loko 116, Hafer loko 125 131. Rüböl pr. Mai 54,00. Spiritus loko 39,20. Petroleum loko —. 1

Breslau, 31. Mai. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Schl. 3 ½ % L.⸗Pfdbr. Litt. A. 100,35, Breslauer Diskontobank 115,90, Breslauer Wechslerbank 103,80, Schlesischer Bankverein 131,75, Breslauer Spritfabrik 142,70, Donnersmarck 155,00, Kattomiger 162,40, Oberschl. Eis. 100,25, Caro Hegenscheidt Akt. 127,00, Oberschles. P.⸗Z. 147,25, Opp. Zement 154,50, Giesel Zem. 143,50, L.⸗Ind. Kramsta 146,50, Schles. Zement 194,50, Schles. Zinkh.⸗A. —,—, Laurahütte 164,20, Bresl. Oelfbr. 106,00.

Produktenmarkt. Spiritus per 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. Mai 59,30 Gd., do. do. 70 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Mai 39,40 Gd.

Magdeburg, 31. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 9,60 9,72 ½. Nachprodukte exkl. 75 % Rendem. 7,00 7,75. Ruhiger. Brotraffinade I 23,00. Brotraffinade II 22,75. Gem. Brotraffinade mit Faß 22,62 ½ —33,25. Gem. Melis I mit Faß 22,25 22,37 ½. Stetig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai 8,70 Gd., 8,72 ½ Br., pr. Juni 8,75 Gd., 8,77 ½ Br., pr. Juli 8,82 ½ Gd., 8,85 Br., pr. August 8,90 Gd., 8,92 Br., pr. Oktober⸗ Dezember 8,90 Gd., 8,92 ½ Br. Matt.

Magdeburg, 31. Mai. (W. T. B.) Auf Anregung des Vereins für Landwirthschaft und landwirthschaftliches Maschinenwesen

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von allem