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nzeiger.
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Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Zinn, Direktor und Chefarzt der Brandenburgischen Land⸗Irrenanstalt zu Ebers⸗ walde, und dem Landes⸗Baurath und Provinzial⸗Konservator für die Provinz Brandenburg, Geheimen Baurath Bluth E.SEerli⸗ den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der eife, dem Amtmann Opderbeck zu Luüdenscheid im Kreise Altena den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Regierungs⸗Baumeister Hippenstiel zu Neu⸗Ruppin, dem Herzoglich sachsen⸗meiningischen L“ z. D. Büchner, Dirigenten des Soller'schen Musikvereins zu Erfurt, dem Fabrikanten Gustav Trurnit zu Altena und dem Stadtsekretär Deicke zu Halberstadt den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, dem Wallmeister a. D. Diosegi zu Geestemünde, bisher bei der Fortifikation daselbst, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem emeritierten Lehrer Weise zu Mosigkau (Anhalt), bisher zu Staßfurt im Kreise Kalbe, den Adler der Inhaber desselben Ordens, sowie dem Sergeanten und Hoboisten Karl Waßmund im Infanterie⸗Regiment von Lützow (1. Rheinisches) Nr. 25, dem Provinzial⸗Chaussee⸗Aufseher a. D. Tinz zu Breslau, früher 8 Alt⸗Grottkau im Kreise Grottkau, den Provinzial⸗Chaussee⸗ usfsehern Kaul zu Hoyerswerda, Schubert zu Schweidnitz und Günther zu Ober⸗Schwerta im Kreise Lauban, dem Fabrikmeister Gerhard Hamacher zu Duisburg, den Fabrik⸗ arbeitern Johann Höffken und uguft Küsters eben⸗ daselbst, dem Maurerpolier Franz Robock zu Langensalza und den Maurern Adolf Dieß und Gustap Mähler ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. G.“
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
dem Kontre⸗Admiral von Arnim, Inspekteur der I. Marine⸗Inspektion, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Italien Majestät ihm verliehenen Groß⸗ offizierkreuzes des St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens zu ertheilen. 1
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Bekanntmachung.
Post⸗Dampfschiffsverbindung mit Schweden Die Fahrten der Postdampfer auf der Linie Saßnitz — Trelleborg gestalten sich vom 1. Juni ab, wie folgt: aus Saßnitz um 1 Uhr 30 Min. Nachts, anschließend an den Zug von Berlin, aus Berlin (Stettiner Bhf.) 7 Uhr 10 Min. Abends, in Safnitz 1 Uhr 5 Min. Nachts, in Trelleborg um 5 Uhr 45 Min. früh, zum Anschluß an die Frühzüge nach Stockholm und Gothenburg, Ankunft in Stockholm 8 Uhr 5 Min. Abends, in Gothenburg 6 Uhr 30 Min. Abends; aus Trelleborg um 10 Uhr 10 Min. Vormittags, nach An⸗ kunft der Züge von Stockholm und Gothenburg, Abgang von e Uhr 10 Min. Abends, von Gothenburg 10 Uhr 15 Min. ends, in Saßnitz um 2 Uhr 10 Min. Nachmittags, zum Anschluß an den Zug nach Berlin, aus Saßnitz 2 Uhr 50 Min. Nachmittags, in Berlin (Stettiner Bhf.) 8 Uhr 45 Min. Abends. Berlin W., den 26. Mai 1897. 3 Reichs⸗Postamt. I. Abtheilung. In Vertretung: Dambach.
Der in Slikkerveer bei Dordrecht aus Stahl neu erbaute Dampfprahm „Vallongo“ von 220 Registertons Netto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ensschliehlich⸗ Eigen⸗ thum der Firma Johannes Schuback u. Söhne in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlan t. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimaths⸗ hafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Rotterdam unter dem 15. Mai d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Verwaltungsgerichts⸗Direktor Döhring zu Danzig zum Ober⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen, sowie infolge der Wahl der Stadtverordneten⸗Versammlung zu otsdam den bisherigen Beigeordneten und Zweiten 5 meister Richard Jaehne daselbst als Ersten Bürgermeister der St dt Potsdam auf zwölf Jahre zu bestätigen.
Mittwoch, den 2. Juni, Abends.
Auf den Bericht vom 9. April d. J. will Ich der Stadt⸗ gemeinde Hochheim auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, das zur Freilegung der Wassergewinnungs⸗Anlagen für die städtische Wasserleitung erforderliche, auf der anbei zurück⸗ folgenden Handzeichnung dargestellte Gelände, soweit es nicht schon freihͤndig erworben ist, im Wege der Enteignung zu er⸗ werben. G
Neues Palais, den 3. Mai 1897.
Wilhelm R. Thielen. Bosse. Freiherr von der Recke.
An die Minister der öffentlichen Arbeiten, der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und des Innern. “
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Auf den Bericht vom 8. Mai d. J. will Ich genehmigen, daß von der Anleihe von sieben Millionen Mark, zu deren Aufnahme die Stadt Halle a. S. durch das Privilegium vom 31. Oktober 1892 (Gesetz⸗Samml. S. 294) ermächtigt worden ist, der ursprünglich zur Anlage eines Elektrizitäts⸗ werks und einer Volksbadeanstalt bestimmte Theilbetrag von 1 400 000 ℳ zu Neu⸗ und Erweiterungsbauten für die städtische Gasanstalt und das städtische Wasserwerk, zum Erwerbe der Moritzburg zwecks Einrichtung eines Museums in derselben und zu Straßenregulierungen verwandt werde.
iesbaden, den 17. Mai 1897. “ Wilhelm R.
von Miquel. Freiherr von der Recke. ister der Finanzen
betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗ Etats für das Jahr vom 1. April 1897/98.
Vom 31. Mai 1897.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
91 Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) Staatshaus⸗ halts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1897/98 wird in Einnahme auf 2 046 031 385 ℳ und in Ausgabe 3 auf 2 046 031 385 ℳ,
auf 1 956 084 829 ℳ an fortdauernden und G auf 89 946 556 ℳ an einmaligen und außerordent⸗ feh 1 lichen Ausgabe estgesetzt.
Der (diesem Gesetz als weitere Anlage beigefügte) Etat der persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben der Preußischen Central⸗Genossenschaftskasse für 1. April 1897/98 wird auf 125 000 ℳ festgestellt.
§ 3
Im Jahre vom 1. April 1897/98 können nach Anordnung des Finanz⸗Ministers zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General⸗Staatskasse verzinsliche Schatz⸗ anweisungen bis auf Höhe von 100 000 000 ℳ, welche vor dem 1. Januar 1899 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen der §§ 4 und 6 des Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetz⸗Samml. S. 607) Anwendung. 84
Die bis zur gesetzlichen Feststellung des Staatshaushalts⸗ Etats (§ 98 und der Anlage dazu (§ 2) innerhalb der Grenzen derselben geleisteten Ausgaben werden hiermit nach⸗
träglich genehmigt.
nämlich
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§ 5. Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Ge⸗ setzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Fossshepenchändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 31. Mai 1897. (L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher. von Miquel. Thielen. Bosse. Freiherr von Marschall. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Schullehrer⸗Seminar zu Graudenz ist der bisherige Vikar Schönke zu Thorn als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen ¹ und Forsten.
Die Forst⸗Assessoren Frey und Schnaase sind zu König⸗ lichen Oberförstern ernannt worden.
Dem Oberförster Frey ist die Oberförsterstelle Tawell⸗ ningken im Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen und
dem Oberförster Schnaase die Oberförsterstelle Neukirchen im Regierungs⸗Bezirk Cassel übertragen worden.
Ministerium des Innern.
Ober⸗Regierungs⸗Raths bei der Ministerial⸗, Militär⸗ und Bau⸗ Kommission zu Berlin übertragen wordben. 8 8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 20 der Ees. Sammlung“ enthält unter
Nr. 9906 das Gesetz, betreffend die Sgn des Staats⸗ haushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1897/98, vom
31. Mai 1897. Berlin W., den 2. Juni 1897. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Am
Weberstedt.
ine Majestät der Kaiser und König besichtigten im Laufe des gestrigen Nachmittags die Modelle zu den Standbildern des Markgrafen Otto des Faulen und des Kur⸗ fürsten Friedrich II. in den hiesigen Ateliers der Professoren Brütt und Calandrelli.
Heute Morgen von 71 ½ bis 8 ³ Uhr nahmen Seine Majestät im Neuen Palais den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke entgegen, besichtigten um 9 Uhr das Regiment der Gardes du Corps auf dem Platze vor dem Palais und begaben Sich alsdann nach dem Lustgarten in Potsdam, um die Parade über die dortige Garnison abzunehmen. ““
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Ver⸗ kehr und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
“ Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergischer Ober⸗Kriegsrath von Landbeck und Großberzoglich me ““ Ministerial⸗Rath Dr. Langfeld sind, ersterer nach Stuttgart, letzterer nach Schwerin, abgereist.
Der Regierungs⸗Assessor Pampel zu Erfurt ist der Königlichen Regierung zu Arnsberg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Potsdam, 2. Juni. Heute Vormittag fand, wie „W. T. B.“ berichtet, im Lustgarten die . de der hiesigen Garnison statt. Seine Majestät der Kaiser und König ritt mit dem Regiment der Gardes du Corps vom Neuen Rüden hierher, während Ihre Majestät die Kaiserin und önigin mit den Prinzen Joachim und Oskar und der Prinzessin Victoria Luise Sich zu Wagen nach dem Lust⸗ arten begab. Seine Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelcher die Uniform der Gardes du Corps nahm die Parade ab, welche von dem kommandierenden General des Garde⸗Korps, General von Winterfeld kommandiert wurde, und führte das Regiment der Gardes du Corps zweimal Ihrex Majestät der Kaiserin und Königin vor. Der erste Vorbei⸗ marsch der Truppen erfolgte in Zügen, der zweite in Kompagnie⸗ front. Bei dem ersten Garde⸗Regiment z. F. waren Ihre König⸗
Dem Ober⸗-⸗Regierungs⸗Rath Döhring ist die Stelle des
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