1897 / 144 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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11) der Eisenbahnen 8 e“ a. von Kirchberg i. Hunsrück nach Hermeskeil, b. von Primsweiler nach Dillingen der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu St. Johann⸗ Saarbrücken übertragen wird. b G Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden Beschränkung derjenigen Grundstücke, welche ur Bauausführung nach den von Ihnen festzustellenden Plänen othwendig sind, für die unter 1 bis 6 und 8 bis 11 be⸗ zeichneten Eisenbahnen bezüglich der unter 3b und 8a auf⸗ eführten Linien von Petersdorf nach Ober⸗Polaun (Grün⸗ thal) und von Schandelah nach Oebisfelde für die im dies⸗ seitigen Staatsgebiet belegenen Theilstrecken nach den gesetz⸗ ichen Bestimmungen Anwendung finden soll. 8 Dieser Erlaß ist in der Gesetz⸗Sammlung zu veröffent Liegnitz, den 16. Juni 1897. Wilhelm.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der Kreis⸗Thierarzt Hoehne zu Inin ist in die Kreis⸗ Thierarztstelle in Grünberg i. Schl. versetzt worden.

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1872 (Gesetz Samml. betreffend die

das Amtsdlatt der Königlichen

23 S. 201, ansgegeden am 5. Juni 1897;

egium vom 3. Mai 1897 wegen Aus⸗

Inbader lantender Anleihescheine der Stadt Mül⸗

d. Nudr im Betrage von 2 500 000 durch das Amtsblatt

2 n Regierung Düsseldorf Nr. 21 S. 189, ausgegeben

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Der Werlhiche Sedeeme O

Der Wrfürnde Mmiernmm er rngelegemhem, D. Suscern hperent.

Der Aümme Kümüiglich ar ffcch ee Thenme Enqgiummm heeen. Senmeuns⸗Sekranür Seschiifatrüqxer

wesenheit fungiert der als interimistischer

Gesterm fand, mie das „Dresdner Journal“ meldet, im

Frensschlasse ju Dresden unter dem Vorsitz Seiner Majestät des Kömags eine Sitzung des in Sachen der Thronfolge im Fürstenchum Li gebildeten Schiedsegerichts statt, welche Varmittugs 11 Uhr ihren Anfang nahm. Vorher hatte Seine Masestüt die Vertreter und RNechtsanwalte der Parteien, und zmar- den Staats⸗Mimister, Wirklichen Geheimen Rath gan Wegnern und den Justiz⸗Rath Dr. Deiß für die Fürstliche Linie Schaumburg⸗Liope, den Geheimen Justiz⸗Rath, Professor Dr. Kahl und den Iustiz⸗Rath Ernnthropel für die Erbherrlich Gräfliche Linie Lippe⸗Biesterfeld, den Regierungs⸗Rath Gerna Grafen und Edlen Herren zur Lippe⸗Biesterfeld⸗Weißenfeld und den Rechtsanwalt Dr. Kranz für die Erbherrlich Gräfliche Linie Lippe⸗Weißenfeld in Audienz empfangen. Nach⸗ mittags von ½ 2 bis 2 Uhr wurde die Sitzung unterbrochen und ein gemeinsames Frühstück eingenommen. Nach dem Frühstück wurde die Berathung fortgesetzt. Heute wird das Schiedsgericht zu einer nochmaligen Sitzung zusammentreten.

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Oesterreich⸗Ungarn. Der Kaiser empfing am Sonntag den deutschen Bot⸗

schafter Grasen zu Eulenburg in besonderer Audienz.

Großbritannien und Irland.

Die Königin hat sich gestern Mittag, wie „W. T. berichtet, in Fegleitung der Kaiserin Friedrich,

Prinzessin Christian zu Schleswig⸗Holstein und der

Prinzessin Heinrich von Battenberg von Windsor nach

Leondon degeben. Eine ungeheuere Menschenmenge hatte sich

auf dem Wege von der Paddington⸗Station bis zum Buckingham⸗

Palast angesammelt, um die Königin mit begeisterten Kund⸗

begrüßen. Die mit Blumen bestreuten und

ückten Straßen boten einen herrlichen Anblick.

die Königin im Familienkreise das Luncheon ein⸗

genommen hatte, empfing Allerhöchstdieselbe im Drawing⸗ room des Schlosses die Fürstlichen Gäste und ertheilte später den indischen Fuͤrsten und den Vertretern der auswärtigen Staaten Audienz. Abends 8 ¾ Uhr fand im Buckingham⸗ Palast ein Galadiner statt, an welchem die Königin theilnahm. Hieran schloß sich um 10 Uhr ein großer Empfang, bei welchem Ihrer Majestät die Gefolge der fremden Fürstlichkeiten, die Deputation des preußischen 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments (Königin von Großbritannien und Irland) und die indischen Offiziere vorgestellt wurden. 1 Das Oberhaus nahm gestern einen von dem Earl of Kimberley unterstützten Antrag Lord Salisbury's, der Königin eine Glückwunsch⸗Adresse zu widmen und die⸗ selbe in corpore zu überreichen, einstimmig an. Das Haus vertagte sich sodann bis Mittwoch. Im Unterhause bean⸗ tragte der Erste Lord des Schatzamts Balfour gestern gleich⸗ falls die Ueberreichung einer Glückwunsch⸗Adresse an die Königin, welcher Antrag von Sir W. Harcourt unter⸗ stützt wurde. Dillon protestierte gegen die Adresse, an welcher die Irländer sich nicht betheiligen könnten, und erklärte: er und seine Partei würden gegen die Adresse stimmen, aber auch nicht für einen etwaigen Unter⸗ antrag. Sir John Redmond brachte einen Unterantrag ein, worin erklärt wird: Irland habe während der Re⸗ gierung der Königin an Hungersnoth, Entvölkerung, Armuth und an einer fortwährenden Suspension seiner konstitutio⸗ nellen Freiheiten gelitten; daher sei das irische Volk unzufrieden und außer stande, sich der Jubelfeier an⸗ zuschließen. Der Unterantrag wurde abgelehnt und darauf die Adresse mit 459 gegen 44 Stimmen angenommen. Ebenso gelangte der Antrag des Ersten Lords des Schatz⸗ amts, daß die Adresse durch das Gesammthaus über⸗ reicht werden solle, mit 411 gegen 41 Stimmen der irischen Nationalisten zur Annahme. Sodann genehmigte das Haus die zweite Lesung der Bill, betreffend die Zulassung des metrischen Maß⸗ und Gewichtssystems, und vertagte sich darauf bis morgen. 8 Die amtliche „London Gazette“ von gestern veröffentlicht zahlreiche Auszeichnungen, welche aus Anlaß des Jubiläums der Königin verliehen worden find. Der Prinz von Wales wurde zum Großmeister und obersten Ritter des Großkreuzes des Bath⸗ Ordens, der Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha zum Admiral der Flotte ernannt. Außerdem wurden sechs neue des Vereinigten Königreichs kreirt und sämmtliche Premier⸗ Minister der Kolonien, mit Einschluß von Sir Donald Smith, dem High⸗Commissioner von Canada, zu Mitgliedern des Geheimen Raths der Königin ernannt. Das Kriegsamt giebt ferner die Ernennung des Prinzen Eduard von Sachsen⸗Weimar zum Feldmarschall bekannt. Dem Botschafter in Wien Sir Horace Rumbold und dem Botschafter in St. Petersburg Sir Roderick OConnor ist das Großkreuz des Bath⸗Ordens verliehen worden, ährend der Gesandte in Athen Egerton zum Ritter des Bath⸗ Ordens ernannt wr i ei Birmingham, an welchem die in England anwesenden britischen Kolonien theil⸗ der Staatssekretär für die Kolonien

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I freier Nationen, welch h auf uind dauer Grundlage des großen Gebäudes der Reichsherrschaft aufbaue, nicht aus den Augen verlieren. Frankreich. tirtenkammer nahm gestern eine Vorlage die von der Telegraphen⸗Konferenz in Buda⸗

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rife für Frankreich genehmigt werden, so⸗ Vorlage, wonach die von Frankreich mit Niederlanden, Luxemburg, dem Deutschen Reich, iz und Rußland abgeschlossenen Telegraphenverträge ßen werden. 1 Wie den Pariser Blättern aus Nancy gemeldet wird, er⸗ widerte der Kriegs⸗Minister dem dortigen Maire, welcher warm für die Befestigung Nancys eingetreten war: er prüfe gegenwärtig ohne Voreingenommenheit die Frage; er werde sich der Entscheidung des Obersten Kriegsraths anschließen und sich darauf beschränken, die Schlußfolgerungen des Obersten Kriegsraths der Kammer vorzulegen.

Rußland.

Der Erbgroßherzog von Sachsen ist, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, à la suite des russischen Dragoner⸗ Regiments Nr. 30, dessen Chef der Großherzog von Sachsen ist, gestellt worden.

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n7.

Italien.

Der General Graf Morozzo della Rocca, der älteste Offizier der italienischen Armee, hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern aus Anlaß seines neunzigsten Geburtstags ein Tele⸗ gramm des Deutschen Kaisers erhalten, worin Allerhöchst⸗ derselbe dem General seine wärmsten Glückwünsche übermittelt und die Hoffnung ausspricht, daß die Dienste des Generals seinem Könige und seinem Vaterlande noch lange Jahre er⸗ halten bleiben mögen. Auch zahlreiche andere Telegramme sind dem General zu seinem Geburtstage zugegangen.

Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Budgets des Ministeriums des Innern fort. Jahlreiche Redner für und gegen die Regierung ergriffen das Wort. Als Gegner traten namentlich die Deputirten Fortis und Baccelli auf, zu Gunsten der Regierung sprach der Deputirte Martini. Vor der Abstimmung nahm der Minister⸗Präsident di Rudini das Wort. Er bestritt, daß er genöthigt sei, sich auf heterogene Parteigruppen zu stützen. Eine durchaus gleichartige, nach ihren Grund⸗ anschauungen in allen Fragen einige Maäjorität gebe es in keinem europäischen Parlament. Das, worauf es ankomme, sei aber, daß die Mehrheitsgruppen über alle Hauptfragen, in welchen sich die Parlamentsparteien eben sonderien, einig seien. Er fordere die Kammer auf, die von Deputirten Caetani eingebrachte Tagesordnung anzunehmen welche laute: Die Kammer billigt die Regi gs gen welche die Unabhängigkeit der Gerichtsbehörden geht zur Berathung der einzelnen Kapitel des Innern über. Hierauf folgte die namentliche 1 uͤber die Tagesordnung Caetani. Dieselbe gegen 133 Stimmen angenommen

Im Nationalrath hausen) einen Antrag ein, schen Münzunion und des

Sinne der Beseitigung der Verpflichtung sar Annahme aus⸗ ländischer Silbermünzen, deren Metallwerth dem Nennwerth nicht entspreche, verlangt. 11“

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Die Kaäiserin Eugenie wurde gestern von dem Sultan empfangen. 1 .

Gestern fand, dem „W. T. B.“ zufolge, in Konstantinopel eine Konferenz der Botschafter statt, woran sich die siebente Sitzung zur Fortsetzung der Friedensverhand⸗ lungen anschloh.

Wie das Wiener „Telegr.⸗Corresp.⸗Bureau“ erfährt, dürfte die Pforte der neuen Festsehung der Grenze zustimmen. Die Grenzberichtigung gehe bis Metzowo und gebe der Türkei eine militärisch vorzüglich gesicherte Grenze; dieselbe nehme Griechenland kein bewohntes Gebiet, mit eines kutzowallachischen Dorfes. In diplomatischen Kreisen bestehe die Meinung, daß, falls nicht unerwartete Weigerungen von der einen oder der anderen Seite erfolgen, ein baldiger Friedensschluß zu erwarten sei. Schwierigkeiten seien nur bei der v“ der Friedensbedingungen, namentlich derjenigen bezüglich der Räumung Thessaliens und der Zahlung der Kriegsentschädigung, vorauszusehen. 1

Einer amtlichen Bekanntgabe zufolge dürfen die Griechen, welche infolge des Krieges die Türkei verlassen haben, vor dem Abschluß des 2 iedens nicht dahin zurückkehren.

Amerika.

Der Präsident Mac Kinley hat, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, an die Königin Victoria ein Schreiben gerichtet, worin er der Königin im Namen des Volkes der Vereinigten Staaten die herzlichsten Glückwünsche zu ihrem sechzigjährigen Regierungsjubiläum entbietet und besonders die Freundschaft, welche die Königin für die Ver⸗ einigten Staaten empfinde, und die Friedensliebe, welche sie bei verschiedenen wichtigen Gelegenheiten gezeigt habe, rühmend hervorhebt. Das Schreiben ist unterzeichnet: „Nour good friend William Mac Kinley“. 1

Afrika.

MNach einer Meldung der „Times“ aus Johannisburg vom 19. d. M. betrugen die Staats⸗Einnahmen der Südafrikanischen Republik für den Monat Mai 00 000 Pfund Sterling, die Ausgaben 556 000 Pfund. Die Einkuͤnfte sind um 50 000 Pfund zurückgegangen.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (234.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Ein⸗ gang der Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Arbeiter⸗ schutzvorschriften auf die Konfektionsarbeiter, mit.

Auf der Tagesordnung stand die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abände⸗ rung der Gewerbeordnung, auf Grund der Zusammen⸗ stellung der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse.

An der Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes außer dem Staatssekretär des Innern, Staats⸗ Minister Dr. von Boetticher die Abgg. Richter (fr. Volksp.) und Dr. Vielhaben (Reformp.)

Auf der Tagesordnung der heutigen (97.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Freiherr von der Recke beiwohnte, stand zunächst die zweite Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Abänderung von Bestimmungen über Versammlungen und Vereine. Dieselbe vollzieht sich in der Form der dritten Lesungen, d. h. mit General⸗ und Spezialdebatte. Anträge liegen nicht vor. In der Generaldiskussion erhält zuerst das Wort Abg. Hobrecht (nl.): Wir haben für das Gesetz in der Form, in der es aus der Kommissionsberathung hervorgegangen ist, das vorige Mal gestimmt, trotz des von dem Grafen Limburg⸗Stirum namens der konservativen Partei an die Annahme geknüpften Vorbehalts⸗ wir haben dafür gestimmt, weil wir das Gesetz in dieser Form für eine nützliche Korrektur unseres Vereinsrechts halten und auch der Meinungfind, daß die Regierung und die konservative Partei im Herrenhause recht thäͤten, es unverändert anzunehmen. Wir werden, da sich nichts ge⸗ ändert hat, in gleicher Weife auch heute stimmen. Ich bin aber von meinen politischen Freunden zu der Erklärung ausdrücklich ermächtigt, daß wir an dieser Fassung des Gesetzes festhalten und jede etwaige Zumuthung einer weiteren Aenderung unseres Versamm⸗ lungs⸗ und Vereinsrechts einstimmig ablehnen werden. Ich gebe diese Erklärung ab, weil ich der Annahme, die gelegentlich verbreitet wurde, bestimmt entgegentreten darf und will, als wäre auch nur ein Theil unserer Partei für eine Aenderung des Gesetzes im Sinne der Anträge, wie sie hier in Aussicht gestellt sind, oder im Sinne der ursprünglichen Regierungsvorlage zu haben. Ich gebe die Erklärung auch darum ab, weil wir die Verantwortung ablehnen wollen für eine Verlängerung dieser Session, die nur auf einer durch⸗ aus irrigen Vorausfetzung beruhen würde. ““ Abg. Richter (fr. Volksp.): Ich halte es für unzulässig, eine Verfassungsänderung vorzunehmen, ohne daß sie im Gesetz ausdrück⸗ lich angeführt wird. Man hat sich auf die Norddeutsche Bundesver⸗ fassung berufen, welche angenommen sei ohne Aenderung der preußischen Verfassung. Damals handelte es sich um eine neue Verfassung für ein höheres staatsrechtliches Gebilde, dessen fernere Gesetzgebung auch ohne Zustimmung des Landtages erfolgt. In dem Schulgesetz von 1886 ist ausdrücklich festgestellt, daß dadurch die Verfassung ab⸗ geändert wird. Es wird auf die Verfassung ein besonderer Eid ge⸗ leistet: schon deshalb müßte man klarstellen und for⸗ mulieren, worauf sich die Beeidigung bezieht. Verfassungs⸗ änderungen sind an erschwerende Bedingungen gebunden. Wenn nicht festgestellt ist, was in der Verfassung steht, so weiß man nicht, Dinge in der erschwerenden Form geändert werden müssen⸗ Reschstage haben wir, trotzdem kein Verfassungseid besteht. derung eines betreffenden Gesetzes ausdrücklich bezeich⸗ net. F.. der Berathung haben g8 diese run nicht vorgebracht, auf „. A“ hofften. Wir als Gegner sind auch nicht berufen, Verbesserungen vorzunehmen. Wir haben aber flichtung, heute Verwabrung einzulegen. Die Erklärung des JHerrn Hobrecht habe ich aufrichtig bedauert. Seine Freunde sind 22 89 Faftr, ob das Gesetz angenommen wird oder nicht. Ich licst aus allgemein menschlichen Rücksichten die Frage noch einmal in Untersuchung zu ziehen. Wir kier seit November thätig. Der Hochsommer ist die natürliche zeit der Parlamentarier, Uns hier noch versammelt zu

zicher Zeit, grenit beinate an Grausamkeit, zumal 8g*2 va, vess bier Farnicht verlanoe 8 Gerir⸗ ührt, daß zulezt der

entwurf in einer zur Annahme * die auch

Ihnen (den Nationalliberalen) nicht genehm ist, weil die Mehr⸗ heit schließlich nur von wenigen Stimmen abhängt. Wenn die Vor⸗ lage im Hochsommer aus dem Herrenhause in abgeänderter Form zurückkommt, so würde damit nur neues Oel ins Feuer ge⸗ gossen und das Volk beunruhigt werden. Welches ist denn die Stellung der Regierung zur Sache? Die Regierung sollte eine Erklärung abgeben, ob sie die Vorlage zurück⸗ ziehen will. Wie will die Regierung im Herrenhause sich ver⸗ halten? Will sie die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses vertreten? Unter den obwaltenden Verhältnissen sollte man Bedenken tragen, eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Der Herr Minister Freiherr von der Recke glaubt behaupten zu können, daß die Meinung des Volks auf seiner Seite stehe; er sprach von der Abrechnung des Volks. Drei Wochen sind ins Land gegangen, und die Wahlen haben einen Zug nach links gezeigt, so stark, daß man gar keinen Freund des Vereinsgesetzes aufzustellen gewagt hat. Sogar in nationallibe⸗ ralen Versammlungen war man der Meinung, daß kurzer Prozeß ge⸗ macht und jetzt alles abgelehnt werden müsse. Machen Sie kurzen Prozeß und lehnen Sie diesen Gesetzentwurf einstimmig ab!

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum kkons.): Die Bemerkungen des Vorredners geben mir Anlaß, von unserer Absicht, zu schweigen, abzugehen und Einiges zu erwidern. Bezüglich der Verfassungs⸗ änderung schreibt die Verfassung nicht vor, daß dazu ein besonderes Gesetz nothwendig ist. Dieser Weg ist zwar möglich, aber man kann auch über das betreffende Gesetz, welches die Aenderung enthält, in der vorgeschriebenen Form abstimmen. Die Verwahrung des Herrn Richter war also eine ungerechtfertigte. Auf die Methode, wie Herr Richter die Dinge behandelt, kann ich nicht eingehen; sie liegt darin, daß man bei ihm nicht weiß, ob er mehr Journalist oder mehr Parla⸗ mentarier ist. Als Leitartikelschreiber hat er ganz richtig gehandelt; er reizt zur Antwort, und dann hat er als Jour⸗ nalist Stoff. Wenn wir auch noch größere Entschiedenbeit bei der Regierung wünschen, so erblicken wir doch in dieser Vorlage den Anfang einer energischen, besseren Politik, die hoffentlich nachhaltig sein wird. Gegenüber dem Lobe auf die Rede des Herrn von Boetticher erinnere ich die Herren aus dem Reichstage daran, wie verächtlich Herr Richter damals im Reichstage die Rede des Herrn von Boetticher beurtheilt hat. Herr Richter weiß die Sachen geschickt zu gruppieren, er ist ein hochbegabter Mann, aber er ist doch immer bloß ein Journalist. Ihm kann man kein politisches Gewicht beilegen. Hätten wir ein parlamentarisches Regiment, dann müßte das Parlament ver⸗ tagt werden. Aber so weit sind wir in Preußen, Gott sei Dank, noch nicht. Wir können die Minister vorladen, eine Vorlage zu ver⸗ theidigen, aber wir können nicht einen bestimmten Minister vorfordern. Auf die politischen Kombinationen kann ich mich nicht einlassen. Bezüglich der Vorlage haben wir unsere Erklärungen abgegeben. Wir wünschen, daß die Vorlage an das Herrenhaus geht und dort geändert wird, weil diese Vorlage, wie sie hier vorliegt, uns nicht gefällt, und weil wir sicher sind, daß sie nicht Gesetz wird.

Abg. Rickert (fr. Vag.): Danach wird also hier mit Hilfe der Nationalliberalen eine Vorlage zur Annahme zu bringen versucht, für welche die Mehrheit des Hauses nicht zu haben ist. In das Gesetz muß eine Bestimmung aufgenommen werden, durch die der Wortlaut der Verfassungsänderung festgestellt wird; die einfache doppelte Abstimmung genügt nicht. Es soll sich nichts geändert haben. Haben die Nationalliberalen keine Kenntniß von den Dingen, die vorgehen? Die Regierung sollte doch jetzt, nachdem die dritte Lesung vorüber ist, ihre Stellung bekunden. Ich frage den Minister des Innern ausdrücklich: Welche Stellung nimmt die Regierung zu diesem Gesetz ein, wie es aus den Beschlüssen des Hauses hervor⸗ öö Wird die Regierung für diese Beschlüsse im Herren⸗ ause eintreten? Graf Limburg sieht in der Vorlage den Anfang einer strafferen Politik. Er hofft, daß im Herrenhause die Vorlage verschärft wird; man hofft, daß irgend etwas geschieht, um die Vorlage auch hier zur Annahme zu bringen. Des⸗ halb wäre es besser, wenn man jetzt der unglückseligen Quälerei ein Ende machte.

Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Zentr.): Die Stellun des Zentrums ist wiederholt ausgesprochen. Ich kann erklären, da wir bei unserer Auffassung stehen bleiben und deshalb ebenso wie früher abstimmen werden.

Minister des Innern Freiherr von der Recke: Nicht die An⸗ zapfungen der Herren Rickert und Richter und deren Angriffe auf Mitglieder des Staats⸗Ministeriums geben mir Anlaß zur Antwort. Solche Angriffe tangieren die Minister nicht. Die Königliche Staats⸗ regierung betrachtet sich in erster Linie als Hüterin der Verfassung. Sie hat sich die Frage, welcher Weg hier einzuschlagen sei, schon vor Ein⸗ ringung der Vorlage überlegt. Der von Herrn Richter angedeutete Weg ist auch gangbar; er ist von mehreren Staattrechtslehrern eben⸗ falls als der richtige bezeichnet worden. Die Regierung meint aber, daß dieser Weg nicht der einzige ist, daß der von ihr für diesen Fall vorgeschlagene Weg ebenso gangbar ist. Ich kann versichern, daß mein Kollege von der Justiz, der heute durch Unwohlsein verhindert ist, durchaus dieser Ansicht ist, und namens der Staatsregierung kann ich erklären, daß der von Herrn Richter vorgeschlagene Weg gangbar, aber nicht nöthig ist.

Abg. Richter: Verfassungswidrig ist das Vorgehen nicht, aber es schafft keine genügende Klarheit über den Wortlaut der Ver⸗ fassung. Graf Limburg⸗Stirum hat heute die Vertheidigung der

egierung übernommen. Als er den Freiherrn von Marschall angriff, da waren die Töne anders. Aber ich verstehe es. Dem Grafen Limburg⸗Stirum kann ich das Kompliment „hochbegabt“ bezüglich feiner diplomatischen Fähigkeiten nicht zurückgeben. Stoff für die Presse braucht im Parlament nicht geschaffen zu werden; denn die Opposition hat kaum Platz in den Zeitungen. Daß die Verhandlungen während der Krisis fortgehen, darüber hat die Opposition sich garnicht zu beklagen. Sie hat dadurch Gelegenheit, einzugreifen. In anderen Ländern tritt das ganze Ministerium zurück; ein neues Kabinet wird gebildet. Aber hier bleiben die einzelnen Minister in ihren Aemtern, als ob garnichts geschehen wäre. Solche Ministeränderungen blieben früher geheim. Jetzt werden sie in der Oeffentlichkeit umhergezerrt. (Zuruf rechts: Von wem denn?) Von den Regierungsblättern. Sie thun ja bloß so, als ob Sie die Blätter nicht läsen. Ein Minister soll durch einen anderen ersetzt werden, er bleibt aber noch

ongte lang im Amt. Das ist keine politische Situation mehr.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Ob gerade Herr Richter der Mann ist, zu beurtheilen, was geschmackvoll ist, lasse ich dahingestellt sein. Der zweite Aufguß seiner Rede aus dem Reichstage ist viel matter als die damalige Rede, selbst die Witze konnten die Dürftigkeit nicht verdecken. Seine heutige Rede ist im wesentlichen der Ausdruck des Mißfahens, daß wir auf Grund des einheitlichen Programms, welches in Bielefeld ausgesprochen ist, zu einer einheitlichen Regierung kommen, die das Pro⸗ gramm sehr zum Aerger des Herrn Richter durchführen wird. Nichts wäre verkehrter, als die großen Auf⸗ süben de beiseite zu stellen, weil gegenwärtig eine ver⸗ hendete Mehrheit im Reichstage vorhanden ist. (Großer Lärm links. Rufe: Zur Ordnung! Das ist ja eine nette Geschäfts⸗ führung! Fortdauernder Lärm, in welchem die Worte des Redners verloren gehen. Zurufe links: Das ist ja eine Frechheit! Zur Ord⸗ nung! Rufe rechts: Ruhe! Lärm und laute Unterhaltung links.)

68 Präsident von Köller: Ich höre Aeußerungen, daß die Worte B Herrn von Zedlitz einen Ordnungeruf verdienen. Sie haben eet von mir, daß ich nicht dulde, daß irgend ein Redner in einer ee uͤhrlichen Weise über den Reichstag oder seine Präsidenten bpricht. „Den Ausdruck „verblendete Majorität“ verstehe ich dahin, Ss. die jetzige Majorität die Sache nicht richtig ansieht. 1 en liegt keine Belerdigung. Ich habe Herrn von Zedlitz deshalb ibe üeegag gerufen un. öb ihn fortzufahren. ü reiherr von Zed Sund Neukire pfiehlt darauf de Ahnabne 8 Vveinges t kirch empfiehlt darauf g. Dr. Lieber (Zentr.): Herr von Zedlitz ist nicht der er⸗ beauchtete Mann, gegen den die Mehrheit des Reie stages sich schuͤtzen

segen den Vorwurf der Verblendung. Jedenfalls ist es keine nationale Politik, gegen die Mehrheit des Reichstages unbegründete Vorwürfe zu erheben.

Abg. von Kardorff (fr. kons.): Mit der Kritik des Landtages hat Abg. Bachem angefangen.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Ich habe gegen die Angriffe aus diesem Hanse im Reichstage Protest erhoben, nachdem der Reichstag in würdigster Zurückhaltung Jahre lang dazu geschwiegen hat, weil er als die vornehmste Volksvertretung über solche Angriffe er⸗ haben dasteht. Hören Sie auf mit solchen Angriffen, von denen wir heute einen der bittersten und empörendsten gehört haben!

Darauf wird die Vorlage nach den Beschlüssen der früheren Lesung ohne weitere Debatte und unverändert gegen die Stimmen des Zentrums, der Polen und der Freisinnigen angenommen. ie geht nunmehr an das Herrenhaus.

Abg. Brütt (fr. kons.) zur Geschäftsordnung: Ich erlaube mir, die Aufmerksamkeit des Herrn Präsidenten darauf binzulenken, daß der Abg. Richter den Abg. von Zedlitz mit dem Rufe unterbrochen hat: Das ist eine Frechheit!

Präsident von Köller: Ich habe diesen Ruf nicht gehört und weiß nicht, ob er aus dem Munde des Abg. Richter gefallen ist. (Rufe: Ja!) Das halte ich allerdings nicht für richtig und rufe deshalb den Abg. Richter zur Ordnung.

Es folgt die Berathung des Berichts der Gemeinde⸗ kommission uͤber den Antrag des Abg. Knebel inl.) auf Vor⸗ legung eines Gesetzentwurfs, betreffend das Ruhegehalt und die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Gemeindebeamten in der Rheinprovinz. 8 (Schluß des Blattes.)

Nr. 24 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 18. Juni, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulat⸗Wesen: Ernennungen; Todesfall; Exequatur⸗Ertheilungen. 2) Finanz⸗Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1897 bis Ende Mai 1897. 3) Post⸗ und Telegraphen⸗Wesen: Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 9. Juni 1897. 4) Zoll⸗ und Steuer⸗Wesen: Bestellung eines Reichs⸗Bevollmächtigten. 5) Polizei⸗Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Anhang. Militär⸗Wesen: Gesammt⸗Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten.

Nr. 21 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗ im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 17. Juni, at folgenden Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Olden⸗ burg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Lohne nach Hesepe (Bramsche) oder einem anderen geeigneten Punkte der Eisenbahn von Osnabrück nach Quakenbrück, vom 4. Mai 1896. Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 29. Mai 1897. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 1. Juni 1897, betr. Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts über die in das preußische Staatsgebiet fallenden Theilstrecken einer Eisenbahn von Lohne nach Hesepe (Bramsche) oder einem anderen geeigneten Punkte der Eisen⸗ bahn von Osnabrück nach Quakenbrück, sowie der Eisenbahn von Heppens (Wilhelmshaven) nach Oldenburg; vom 7. Juni 1897, betr. Herabsetzung der Aufbewahrungsfrist für die Rechnungsbeläge der Eisenbahnverwaltung; vom 11. Juni 1897, betr. Abänderung der Vorschriften für die Berechnung der Nebengebühren der Fahrbeamten. Nachrichten.

Nr. 25 des „Centralblatts der Bauverwaltung', heraus⸗ egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 19. Juni, hat Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 4. Juni 1897, betr. Zulassung von Regierungs⸗Bauführern des Hochbaufaches zur Aus⸗ bildung bei der Eisenbahnverwaltung. Dienstnachrichten. Nicht⸗ amtliches: Die Bauten der Gartenbau⸗Ausstellung in Hamburg. Versuche über die Elastizität des Erdbodens. Zusammenstellung der im Jahre 1896 unter Mitwirkung der Staats⸗Baubeamten in Preußen entwickelten Bauthätigkeit auf dem Gebiete des Hochbaues. Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe für ein Rathhaus in Wald⸗ heim (Sachsen). Neubauten der Universität in Leipzig. Be⸗ stimmung über die Anforderungen an das Sehvermögen der Anwärter für den höheren technischen Eisenbahndienst. Sicherung von Ge⸗ bäuden gegen Feuersgefahr. Vorlesung an der Technischen Hoch⸗ schule in Berlin. Neue Fahrbahnanordnung für eiserne Straßen⸗ brücken. Englischer Ingenieur⸗Verein in L2 Neue Patente.

Arbeiterbewegung.

Die Maurer in Erfurt (vgl. Nr. 121 d. Bl.), die bisher von den Meistern ausgesperrt waren, haben nun, der „Magdeb. Ztg.“ zufolge, vachdem die Meister die Aussperrung aufgehoben haben, ihrerseits den Ausstand begonnen, indem sie 40 Minimalstunden⸗ lohn ferdern.

Aus Hamburg meldet die Hemb. Börsenhalle“, daß die „Hamburg⸗Amerika⸗Linie“ durch ihren Inspektor den Schauer⸗ leuten solgenden Vertrag hat vorlegen lassen: „Die endstehend ver⸗ zeichneten Schauerleute treten durch Unterzeichnung dieses Schriftstücks in ein festes Arbeitsverhältniß zur Hamburg⸗Amerika⸗Linie, d. h. sie stehen bei der Gesellschaft in ständiger Arbeit, wogegen ihnen diese den nachbenannten Wochenlohn auszahlt, gleichgültig, ob sie die einzelnen Leute beschäftigen könnte oder nicht. Dagegen sind die Schauerleute ver⸗ pflichtet, sowohl auf Schiffen wie Leichtern der Geseellschaft, unbekümmert, ob im hiesigen oder Cuxhavener Hafen oder auf der Unterelbe liegend, alle ihnen von ihren Vorgesetzten aufzutragenden Arbeiten im Stauereibetrieb zu jeder Zeit unweigerlich zu verrichten. Die Gesellschaft bindet sich, die einzelnen dieser Leute pro Woche nicht länger wie 6 Tage und eine Nacht oder während einer dieser Grundtheilung gleichwerthigen Arbeitszeit zur Arbeit heranzuziehen, ihnen aber, im Falle längere Arbeit unbedingt nöthig sein sollte, für die Ueberarbeit die ortsüblichen Ueberstunden extra zu bezahlen. Das Arbeitsverhältniß beginnt mit dem 1. bezw. 15. eines jeden Monats und wird auf einen Monat vom Tage des Beginns an ein⸗ gegangen; Kündigung desselben ist gegenseitig auf den 1. bezw. 15. eines Monats 4 Wochen vorher anzuzeigen. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich die Vereinbarung stillschweigend um einen weiteren Monat. Der Gesellschaft bleibt aber das Recht ge⸗ wahrt, Schauerleute, die sich den Anordnungen ihrer Vorgesetzten widersetzen oder sich sonst unbotmäßig betragen, insbesondere etwa angetrunken zur Arbeit erscheinen oder den erbhaltenen Anordnungen, zur Arbeit zu kommen, nicht folgen, ohne weiteres zu entlassen, und zwar unter Hintansetzung der vor⸗ genannten Kündigungszeit und aller etwa daraus herzu⸗ leitenden Verpflichtungen; Lohnzahlung findet in solchen Fällen nur pro rata statt. Die Gesellschaft zahlt an Lohn pro Woche: für ge⸗ wöhnliche Schauerleute 29 ℳ, für Kornschauerleute 34 ℳ, gleichgültig, ob sie in der betreffenden Woche in Getreide gearbeitet haben oder nicht.“- Die Schauerleute sind sich in dieser Angelegenheit noch nicht schlüssig geworden.

Zum Tischler⸗Ausstande in Rostock (vgl. Nr. 120 d. Bl.) meldet die „Mecklenburgische Volks⸗Zeitung“, daß Verhandlungen mit den Unternehmern angebahnt sind und daß heute, Dienstag, die beider⸗ seitigen Delegirten zu einer gemeinsamen Sitzung zusammentreten. Eine öffentliche Versammlung der Töpfer (vgl. Nr. 122 d. Bl.)

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fand, den „Meckl. Nachr.“ zufolge Abend statt. Dieselbe

beschäftigte sich mit der Besprechung über den gegenwärtigen Stand des Ausstandes, welcher unter den Niestaen Töpfergesellen ausgebrochen ist. Die Versammlung beschloß, den Ausstand in denjenigen Werk⸗ stätten, welche bisher die Forderungen der Ausständigen nicht bewilligt haben, fortzusetzen.

In Dessau ist, wie dem „Vorwärts“ gemeldet wird, am Dienstag voriger Woche in der größten mechanischen „Schuh⸗ besohl⸗Anstalt“ ein Ausstand ausgebrochen. Die Gesellen wollen eine regelmäßige Werkstattordnung einführen und eine Lohnerhöhung von 24 auf 30 pro Stunde erzielen, welchen Forderungen der Chef nicht beigetreten ist. j

In Gotha legten, demselben Blatt zufolge, 32 Zimmerer des Zimmermeisters Köllner am 19. Juni die Arbeit nieder, weil ihnen die Forderung einer Lohnerhöhung von 1 bis 2 pro Stunde nicht bewilligt wurde. Ein Theil der Arbeiter erhielt 24 bis 25, ein anderer Theil 26 bis 27 Stundenlohn.

Ueber die Bergarbeiterbewegung im Bezirk Weißenfels (pgl. Nr. 141 d. Bl.) wird der „Volks⸗Ztg.“ von dort geschrieben: Die Lohnbewegung unter den Bergarbeitern des diesseitigen Bezirks nimmt anscheinend an Ausdehnung, wie es anfangs nicht schien, zu. Die Verhandlungen mit den in Betracht kommenden acht Grubenverwaltungen haben zu einem Ergebniß nicht geführt. Auf die Forderungen der Arbeiter auf Aenderung der Arbeitsbedingungen haben diese Verwaltungen folgende Erklärung abgegeben: 1) Die Beseitigung der Gedinge⸗ oder Accord⸗ arbeit ist ebenso wie die Einführung des allgemeinen Achtstundenarbeits⸗ tages nicht durchführbar. 2) Eine allgemeine Lohnerhöhung, insbesondere eine Erhöhung der Gedinge, kann nach Lage unserer Industrie nicht gewährt werden. 3) Die Schichtlöhne sollen auf ihre Angemessen⸗ heit im Vergleich zu entsprechenden Arbeitsleistungen auf anderen Gebieten geprüft und etwaige Unzuträglichkeiten ausgeglichen werden. Vorbedingung hierfür ist ein friedliches Verhalten der Belegschaften. 4) Arbeiterausschüsse sind wir gern bereit einzuführen, wo sie gewünscht werden. 5) Die Freigabe des 1. Mai als Feiertag lehnen wir als eine sozialdemokratische Parteiforderung ab. 6) Ueber die sosnstigen, auf einzelnen Werken geäußerten Wünsche örtlicher Natur wird mit den Belegschaften dieser Werke verhandelt werden. Wir rathen den Belegschaften in ihrem eigensten Interesse, sich durch Ein⸗ flüsse von außerhalb nicht zu folgenschweren Schritten hinreißen zu lassen. Mit dieser Erklärung werden sich die Bergarbeiter nicht ohne weiteres zufrieden geben. Aus dem Braunkohlenrevier, und zwar aus Streckau, wird der „Magdeb. Ztg.“ gemeldet, daß der Ausbruch eines allgemeinen Ausstandes der Bergarbeiter für die nächste Woche zu erwarten stehe.

Wie „W. T. B.“ aus London erfährt, haben die Gruben⸗ arbeiter und Angestellten der Kohlengrube von Ashington, der größten in der Grafschaft Northumberland, gestern die Arbeit niedergelegt.

Aus Mailand wird der „Frkf. Ztg.“ von gestern telegraphiert: Eine Versammlung von Latifundienbesitzern in Molinella beschloß gestern die Zustimmung zur Forderung der ausständigen Land⸗ arbeiter (vgl. Nr. 143 d. Bl.), betreffend die Erhöhung des Tage⸗ lohns von 90 Centesimi auf 1 und 1,10 Lire. Die Ausständigen verwarfen jedoch die Aufnahme der Arbeit, weil sie außerdem die Er⸗ nennung der Aufseher durch die Arbeiter fordern. Das Elend ist groß. Nach Budrio, wo 42 Verhaftungen stattfanden, ging Ka⸗ vallerie ab. 8

Aus Mons erfährt die „Köln. Ztg.“, daß der lange Ausstand in den Eisenbahnbau⸗Anstalten von Braine⸗le⸗Comte seit Mittwoch voriger Woche beendet ist. Die Arbeiter haben nichts er⸗ reicht, dagegen 60 000 Fr. an Löhnen eingebüßt.

8 Literatur.

Staats⸗, Hof⸗ und Kommunal⸗Handbuch des Reichs und der Einzelstaaten (zugleich Statistisches Jahrbuch), heraus⸗ gegeben von Joseph Kürschner, 1897. Zwölfte Ausgabe. Mit 18 Porträts, einer Flaggen⸗, 5 Wappen⸗ und 2 Ordenstafeln. Eisenach, Verlag von Kürschneres Staatshandbuch. Der neue Jahr⸗ gang erschien diesmal etwas später als sonst, wird aber überall da, wo man dieses vortreffliche Handbuch wegen seiner Brauchbarkeit und Zuverlässigkeit schätzen gelernt hat, darum nicht weniger willkommen geheißen worden sein. Die Ausgabe hat sich deshalb etwas verzögert, weil die am 1. April d. J. in den militärischen Verhältnissen eingetretenen Veränderungen und auch die Ergebnisse der letzten Volkszählung noch berücksichtigt werden sollten. Alle Theile des Buches sind auch sonst wiederum einer durchgreifenden, die aktuellen eingreifenden Vorkomm⸗ nisse berücksichtigenden Korrektur unterzogen worden. Weggelassen sind nur die Versicherungsanstalten. Eine erhebliche Vermehrung hat da⸗

egen die Zahl der bildlichen Beilagen erfahren. Neben fünf Wappen⸗ und zwei Ordenstafeln enthält das Handbuch diesmal 18 Porträts. Von Fürstlichen Personen sind auf den Tafeln dargestellt: Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin, nebst Gemahlin, Prinzessin Elisabeth zu Sachsen⸗Weimar, der Erbgre hergog Friedrich August von Oldenburg und seine zweite Gemahlin, Elisabeth, Herzogin zu Mecklenburg, der Erbprinz Ernst zu ö und seine Gemahlin, Prin⸗ zessin Alexandra von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, und der Prinz Günther Sizzo von Leutenberg, Prinz von Schwarzburg⸗Rudolstadt. Drei weitere Tafeln zeigen die Bildnisse der Stadtoberhäupter von Berlin, Breslau, Köln, Krefeld, Elberfeld, Halle, Hannover, Königsberg und Nürnberg; sie bilden den Anfang einer geplanten orträtsammlung sämmtlicher deutschen Bürgermeister der Groß⸗ und Mittelstädte. .

Entstehungsgeschichte des Rothen Kreuzes und der Genfer Konpention, mit Unterstützung ihres Begründers J. H. Dunant von Rudolf Müller, Professor am Königlichen Realgymnasium in Stuttgart. Im Anschluß an „Eine Erinne⸗ rung an Solferino“ von J. Henry Dunant, Begründer des Rothen Kreuzes und Urheber der Genfer Konvention, und mit Ab⸗ schnitten aus dessen Denkwürdigkeiten. 8. 454 Seiten. Mit einem Bilde Dunant's. Stuttgart, Verlag von Greiner und Pfeiffer. Pr. geh. 4 ℳ, zeleg. geb. 5 50 ₰. Den ersten An toß zu der Gründung der internationalen Hilfsvereine für ve wundete und erkrankte Krieger, oder wie sie jetzt allgemein heißen, der internationalen Vereine vom Rothen Kreuz, einem Werke, das eine der größten Ruhmesthaten unseres Jahrhunderts bildet, gab vor einem Menschenalter ein edler Genfer Bürger, J. Henry Dunant mit seinem Buche „Eine Erinnerung an Solferino“, das sogleich nach seinem Erscheinen die Runde durch die ganze gebildete Welt machte. Sein warmer Aufruf zu Gunsten der verwundeten Krieger wurde gehört, und nicht zum wenigsten war es Dunant selbst, der durch seine unermüdlichen Anstrengungen die Verwirklichung der darin ausgesprochenen Gedanken und ihre diplomatische Sanktion durch die „Genfer Konvention“ herbeiführte. Reiche Früchte hat inzwischen die von Dunant ausgestreute Saat getragen, aber, während sein Werk eine zuvor kaum geahnte Entwickelung nahm, wurde sein Name von unserem schnelllebenden Geschlecht bald vergessen, bis man sich vor wenigen Jahren erst wieder daran erinnerte, daß der hochverdiente Begründer des Rothen Kreuzes und der Genfer Konvention noch unter den Lebenden weilt. Und, als wollte man das früher Versäumte wieder gut machen, so vergeht jetzt kaum ein Tag, der dem „Einsiedler von Heiden“ nicht neue Beweise der allgemeinen Dankbarkeit und Verehrung aus allen Enden der Welt brächte. Eine solche Huldigung zu seinem 69. Geburtstage (dem 8. Mai) sollte auch das vorliegende Buch sein. Was diesem ein besonderes Interesse verleiht, ist der Umstand, daß der Verfasser, der seit zwanzig Jahren mit dem Begründer des Rothen Kreuzes eng befreundet ist, in der Lage war, aus Dunant's 8 schriftlichen Aufzeichnungen und mündlichen Mittheilungen zu schöpfen, und so manche Lücke auszufüllen, welche die bisherige Literatur über die ersten Anfänge des Rothen Kreuzes noch aufweist. Vielleicht den werthvollsten Theil des Buches aber bilden seine Zugaben: Dunant's

oben erwähnte „Erinnerung an Solferino“, die, weil sie den ersten

Anstoß zu dem Werke gab, an die Spitze des Ganzen gestellt wurde,