1897 / 144 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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und vor allem die hinzugefügten Abschnitte aus Dunant's noch un⸗ gedruckten „Denkwürdigkeiten“, welche neben interessanten Schilderungen und Episoden aus der Zeit der Gründung des Rothen Kreuzes eine Reihe von Anregungen und Gedanken enthalten, die ernster Erwägung und Beherzigung werth sind, und die beweisen, daß der edle „Samariter von Solferino“ auch in seinem hoben Alter nicht auf⸗ gehört hat, sein warmfühlendes Herz und seine Kraft in den Dienst der leidenden Menschheit zu stellen.

Im Verlage des Bibliographischen Instituts zu Leipzig und

Wien erschienen soeben die beiden ersten Bände einer neuen, nach den bewährten Grundsätzen der „Meyer'schen Klassiker⸗ Bibliothek“ bearbeiteten Ausgabe von Shakespeare's Werken. Herausgeber derselben ist der Wiener Professor Dr. Alois Brandl, der sich durch sein Werk über des Dichters Leben einen Namen gemacht hat. In knapp gefaßten Anmerkungen und Einleitungen verwerthet er alle neueren Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung und ver⸗ einigt mit wissenschaftlicher Genauigkeit die Gabe popxulär⸗interessanter Darstellung. Der erste Band beginnt mit einer feffelnd geschriebenen Skizze des Lebensganges des großen britischen Dramatikers und seiner Werke, die alles Wissenswerthe über denselben in gedrängter Kürze mittheilt. Dann folgen, nach historischen Prinzipien ge⸗ ordnet, die Königsdramen: „König Johann“, Richard II.“ und „Heinrich IV.“ (1. Theil); im zweiten Bande schließen sich an: „Heinrich IV.“ (2. Theil), „Heinrich V.“ und „Heinrich VI.“ (1. und 2. Theil). Zu Grunde gelegt ist die klassische, sowohl auf der deut⸗ schen Bühne wie in allen Schulen anerkannte Schlegel⸗Tieck'sche ö Der Text wurde einer genauen Revision unterzogen, deren Ergebnisse in den textkritischen Snn am Schluß jedes Bandes niedergelegt sind. Als illustrative Beigaben enthält der erste Band einen trefflich ausgeführten Kupferstich, der nach der Büste des Dichters auf seinem Grabmal hergestellt ist, ferner den Schluß seines Testaments mit authentischer Unterschrift und die für die damaligen Bühnenverhältnisse überaus instruktive Innenansicht des Londoner Schwanentheaters. Das Werk wird in 10 Bänden vollständig sein, die in Zwischenräumen von etwa sechs Wochen aufeinander folgen sollen. (Preis jedes Bandes in elegantem Leinwandband 2 ℳ).

„Darlehn oder Schenkung? oder Faust siebzehnter Theil Eine Vision aus der Nacht vom 15. zum 16. Sep⸗ tember 1896“ unter diesem Titel ist in gefälliger Ausstattung im Verlage von Otto Liebmann hierselbst das Scherzspiel erschienen, welches Rechtsanwalt Hermann Eifert für die Feier des deutschen Anwaltstages in Berlin verfaßt hat und das am 11. September v. J. hierselbst aufgeführt worden ist. Rechtsanwalt Dr. Heinrich Nelson hat das Werkchen illustriert. Der Reinerlös aus dem Verkauf dieses Büchleins ist für die Hilfsbedürftigen der Bureaubeamten der Rechts⸗ anwaltschaft bestimmt.

Die Pflanzen⸗Vergiftungen. Ihre Erscheinungen und das vorzunehmende Heilverfahren von Sanitäts⸗Rath Dr. med. Schünemann in Braunschweig. 2. verbesserte Auflage. Mit 18 Abbildungen und einer farbigen Pilztafel. Verlag von Otto Salle in Berlin W. Preis geheftet 1 ℳ, gebunden 1,25 In diesem kleinen Buche wird in knapper Fassung das Aussehen der giftigen Pflanzenarten beschrieben und über ihre Wirkungsweise sowie die etwa anzuwendenden Gegenmittel Auskunft gegeben. Die Fassung ist für jeder⸗ mann leicht verständlich, die Anordnung übersichtlich. Namentlich während des Landaufenthalts im Sommer dürfte die Schrift in Gärten, Wäldern und auf Feldern dem Unerfahrenen treffliche Dienste leisten, Ver⸗ giftungen verhüten und, wo solche eingetreten, in geeigneter Weise behandeln helfen.

Europäische Wanderbilder, Nr. 250: Der Kurort „Bürgenstock“ am Vierwaldstättersee. Verlag: Artistisches Institut Orell Füßli in Zürich. Preis 50 ₰. Auch in diesem neuesten Heft der beliebten Orell Füßli'schen „Wanderbilder“ zeigt sich eine Reihe vortrefflicher Holzschnitt⸗Abbildungen in gefälliger Weise, verbunden mit einem unterhaltend geschriebenen, angenehm belehrenden Text. Die Illustrationen veranschaulichen in getreuen, künstlerischen Auf⸗ nahmen den Berg, der zwischen den Seekammern des Vierwaldstätter⸗ sees sich so dominierend erhebt, das lieblich⸗idyllische Kehrsiten mit seinem Kapellchen, die Seilbahn, die vom See⸗Ufer zu den Hotels emporführt, diese selbst und die alpinen Gehöfte auf dem Berg⸗ rücken ꝛc. Als Führer wie als Reise⸗Erinnerung wird auch dieses Heft den Beifall der Touristen finden.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Nr. 6 der Zeitschrift für den Internationalen Eisenbahntransport, herausgegeben von dem Zentral⸗Amt in Bern, hat folgenden Inhalt: Internationales Uebereinkommen. Aenderungen in der Liste der Eisenbahnen. Gesetze und Vollzugs⸗ verordnungen. Dekrete und Verordnungen, betreffend prophylaktische Maßregeln gegen die Pest; Ausstellung des internationalen Fracht⸗ briefs (Belgien); Verzeichniß der Zuschlagsfristen; Verzeichniß der Maximal⸗Nebengebühren der russischen Eisenbahnen; Transport⸗ reglement der schweizerischen Eisenbahn⸗ und Dampfichiffunter⸗ nehmungen; Deutsches Handels⸗Gesetzbuch. Rechtsprechung in den

verschiedenen Staaten. Verschiedene Mittheilungen. Büͤcherschau. Neue Tarife und Tarifnachträge. Statistische Nachrichten.

Bremen, 22. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. D. „Ems“ 19. Juni 12 Mttgs. v. New⸗York via Gribaltar u. Neapel n. Genua abgeg. „Oldenburg“, mit dem Marine⸗Trans⸗ port an Bord, 20. Juni 9 Vorm. Reise v. Port Said n. Wilhelms⸗ haven fortges. „Aller“, v. New⸗York kommend, 20. Juni 5 Nm. Cherbourg angek. und hat 8 ½ Abds. Reise n. Bremen fortges. „Barbarossa“, v. New⸗York kommend, 21. Juni 5 Mrgs. Southampton angek. und 6 Mrgs. Reise n. Bremen fortges. „Preußen“, v. Ost⸗Asien kommend, 20. Juni Nm. in Hongkong angek. „Stuttgart“, n. Australien best, 21. Juni Vm. Aden angek. „Wartburg“, n. Brasilien best., 20. Juni Pernam buco angek. „Spree“ 21. Juni New⸗York angek. „Kaiser Wil⸗ helm“ 21. Juni 12 Mttgs. Reise v. Gibraltar n. Genua fortges. „Weimar“ 20. Juni Nm. Reise v. Suez n. Aden fortges. „Bayern“ 21. Juni Reise v. Southampton n. Genua fortges. „Schönburg“, n. Brasilien best., 21. Juni 5 Mrgs. Antwerpen angek. „Halle“ 21. Juni 4 Mrgs. Reise v. Villa Garcia n. Vigo fortgesetzt.

Hamburg, 21. Juni. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ Linie. D. „Andalusia“ ist vorgestern Abend in New⸗York, D. „Polynesia“ gestern in St. Thomas eingetroffen.

London, 21. Juni. (W. T. B.) Union⸗Linie. D. „Goth“ ist beute auf der Heimreise von Madeira abgegangen.

Castle⸗Linie. D. „Doune Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. D. „Lismore Castle“ ist am Sonnabend auf der Heimreise in London ange⸗ kommen. D. „Raglan Castle“ ist am Sonnabend auf der Heim⸗ reise von Mauritius abgegangen.

St. Petersburg, 22. Juni. (W. T. B.) Wie amtlich be⸗ kannt gemacht wird, hat die von der russischenRegierung subventionierte „Russische Schiffahrts⸗ und Handelsgesellschaft“, welche bereits regelmäßige Fahrten von Odessa nach Alexandrien unterhält, auch den Verkehr auf einer neuen, der sogenannten macedonischen Linie, auf der die Häfen von Konstantinopel und Smyrna sowie diejenigen von Athos und Saloniki berührt werden, zu besorgen.

Rorterdam, 21. Juni. (W. T. B.) Holland⸗Amerika⸗ Linie. D. „Amsterdam“, von Rotterdam nach New⸗York, ist gestern Vormittag in New⸗York angekommwen.

Theater und Musik. 8

Im Neuen Koöniglichen Opern⸗Theater wird morgen Giacomo Puccini's Oper „Die Bohème“ wiederholt. Im Garten findet von 6 Uhr Nachmittags ab großes Militär⸗Konzert, ausgeführt vom Musikkorps des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments unter Leitung des Königlichen Musik⸗Dirigenten Herrn Jaenisch, statt.

Der Spielplan des Schiller⸗Theaters für das I. Quartal des neuen Spieljahres 1897/98 ist bereits festgesetzt. Das Theater wird nach den Sommerferien am 19. August mit Franz Grill⸗ parzer's Lustspiel „Weh dem, der lügt“ eröffnet. Am 28. August, dem Geburtstage Goethe's, folgen „Clavigo“ und „Die Geschwister“. Das dritte Stück des Spielplans ist ein Werk von Ludwig Anzen⸗ gruber, entweder „Die Kreuzlschreiber“ oder „Doppelselbstmord“, da die Direktion seit längerer Zeit beide Stücke vorbereitet. Es folgen dann „Ein Tropfen Gift“ von Oskar Blumenthal, „Vanina Vanini“ von Paul Heyse (Novität), und als letztes in dem Abonnements⸗ Quartal das Trauerspiel „Wallenstein's Tod“, das an Schiller's Geburtstage, am 10. November, zum ersten Male gespielt werden soll. Anmeldungen auf neue Abonnements werden in der Billet⸗ Abtheilung des Schiller⸗ Theaters täglich bis zum 30. Juni entgegen⸗ genommen.

Mannigfaltiges.

Das Königliche Polizei⸗Präsidium bringt die Vorschrift in Erinnerung, daß bei Krankheits⸗ und Sterbefällen an asiatischer Cholera, Pocken, Fleck, und Rückfalltyphus sowie Diph⸗ therie die Haushaltungsvorstände bezw. deren Stellvertreter (in An⸗ stalten ie Leiter, Verwalter, Hausväter ꝛc.) sowie die Unternehmer von Privat⸗Krankenanstalten und die Besitzer und Leiter aller dem öffentlichen Verkehr dienenden Auf⸗ enthaltseinrichtungen, wie Geschäfte, Logierhäuser, Herbergen, Pensionate, Chambregarnies, Schlafstellen und deral. unbedingt ver⸗ pflichtet sind, die von den Kranken benutzten Effekten und Räume binnen 24 Stunden nach der ärztlich festgestellten Genesung des Kranken bezw. nach Entfernung des Kranken oder der Leiche aus der Wohnung desinfizieren zu lassen und zwar lediglich durch die städtische Desinfektionsanstalt. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht die im § 327 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs vorgesehene höhere Strafe ver⸗ wirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 event. Haft bis zu zehn Tagen

1

Die auf Schöneberger Gebiet belegene bisherige Straße 77. Ewischen der Heinrich Kiepert⸗Straße und der Habsburger Straße) hat den Namen „Luitpold⸗Straße“ erhalten. 8

In Hamburg siegte am Sonntag in dem „Potrimpos⸗Rennen⸗ des Königlichen Hauptgestüts Graditz br. St. „Wintermärchen“.

München, 22. Juni. Der heutigen Jahresversammlung der Deutschen elektrochemischen Gesellschaft wohnten Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Therese von Bayern, der Minister⸗Präsident Freiherr von Crailsheim, der Kultus⸗ Minister Ritter von Landmann und andere hervorragende Persönlich⸗ keiten bei. Nachdem Professor Ostwald⸗Leipzig die Versammlung eröffnet hatte, wurde dieselbe namens der Staatsregierung von dem Kultus⸗Minister begrüßt. Alsdann wurde in die Verhandlungen ein⸗ getreten; u. A. sprach Professor Ostwald⸗Leipzig über die wissenschaft⸗ liche und technische Ausbildung der Chemiker.

Hamburg, 21. Jani. Auf dem Packetdampfer „Gothia“, welcher am 18. Juni mit Stückgütern nach West⸗Indien abgegangen ist, wurde, als er bereits der englischen Küste nahe war, Feuer im Schiffsraum entdeckt. Der Dampfer kehrte nach Hamburg zurück, woselbst er in der letzten Nacht eintraf. Die Feuerwehr löschte mit sechs Rohren das Feuer.

Barcelona, 21. Juni. Heute Vormittag wurde, wie „W. T. B.“ meldet, eine mit Sprengpulver geladene Bombe, ähnlich denjenigen, welche seiner Zeit in Villanueva entdeckt wurden, auf einem Grundstück in der Umgebung Barcelonas aufgefunden. Nachmittags wurde eine zweite Bombe mit brennender Zündschnur vor der Artillerie⸗Kaserne von einem städtischen Polizisten entdeckt, welcher den brennenden Zünder auslöschte.

Rom, 22. Juni. In der vergangenen Nacht brach in einer vor

der Porta del Popolo gelegenen Bäckerei Feuer aus, bei dem zwei

Bäckerjungen ihren Tod fanden.

Helsingfors, 22. Juni. Der Küstendampfer „Onni;“ ist 8% einer Meldung des „W. T. B.“ auf der Fahrt von Helsingfors nach Abo gestern fünf Meilen östlich von Ekenäs verbrannt. An Bord befanden sich 140 Passagiere; sechs derselben kamen in den Flammen um, die übrigen wurden gerettet, doch erhielten mehrere

schwere Brandwunden. Der Brand war durch ein orfene

Spirituslampe verursacht.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

London, 22. Juni. (W. T. B.) Tausende von Menschen waren schon während der ganzen vergangenen Nacht durch die Straßen der Stadt gezogen, und trotz des trüben und regendrohenden Himmels drängten sich bereits in den frühesten Morgenstunden fortwährend wachsende Menschenmengen in den Straßen zusammen, welche der Jubiläumszug der Königin passieren wird. Auch um 9 Uhr Morgens hatte sich das Wetter noch nicht viel aufgeklärt, allein trotzdem gewähren die prachtvoll geschmückten Straßen des Jubiläumsweges einen glanz⸗ vollen Anblick. Zahlreiche Equipagen mit Offizieren und Damen in eleganten Toiletten rollten über die Feststraße, die meisten reservierten Plätze waren schon von festtäglichen, mit Bändern in den Landesfarben geschmückten Zuschauern be⸗ setzt, und ebensolchen Schmuck trug die Menge in den Straßen. Um 11 Uhr 15 Minuten verkündete Kanonendonner, daß die Königin Victoria die Fahrt vom Buckingham⸗ Palast nach der St. Pauls⸗Kathedrale angetreten habe. Die Königin wurde bei ihrem Erscheinen vor dem Palast von der dort zusammengeströmten Volksmenge begeistert begrüßt. Im Augenblick der Abfahrt erließ Ihre Majestät fol⸗ gende Botschaft an die Nation: „Von Herzen danke ich meinem geliebten Volke: Gott segne es!“ Die Kolonial⸗ truppen, welche der Königlichen Prozession vorausgezogen sind, erwarteten die letztere vor der St. Pauls⸗Kathedrale. Um 12 ¼ Uhr traf die Königin vor der Kathedrale ein. Das Wenter hat sich inzwischen gebessert, es herrscht heller Sonnen⸗ schein.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Wetterbericht vom 22. Juni. 8 Uhr Mor gens.

Luftbewegung ist südlicher Richtung. Regen gefallen ist, ist das Wetter trübe, im Binnen⸗ Anfang 7 ½ Uhr. lande kübl, an der Küste bei normaler Morgen⸗ temperatur; vereinzelt hatte Bamberg Gewitter.

schwach, über Mittel⸗Europa aus 3 Akten von Owen Hall. Musik von Sidney Jones. Roehr und Julius Freund.

In Deutschland, wo stellenweise Deutsch von C.

Die Geisha. Freitag:

Deutsche Seewarte. Die Geisha.

Bar. auf 0Gr. in °Celsius 0 C. = 40 R

u. d. Meeressp red. in Millim.

Temperatur

8 4

Belmullet.. 762 Aberdeen 763 Christiansund 756 Kopenhagen. 765 Stockholm. 760 aranda. 764 St. Petersbg 761 Moskau 761 Cork, Queens⸗ towcwu 766 Cherbourg. 769 Helder. 768 Ee1 burg 767 Swinemünde 765 Neufahrwasser 762 Memel 759 27689 N ünster.. 767 SW Karlsruhe. 770 SO Wiesbaden 769 München . 771 W 2 bedeckt Chemnitz. 768 S 2 halb bed. Berlin.. 767 WNW 4 beiter Wien 767 WNW F3 bedeckt Uhr. Breslau.. 766 WNW FZ bedeckt Ile d'Aix. 774 3 heiter Niga.. 764 5 heiter EE1ö“”“ 765 still wolkenlos 21.

Uebersicht der Witterung.

Die Witterung West⸗Europas steht unter dem Einfluß eines Hochdruckgebiets, welches die höchsten Barometerstände über Westfrankreich und dem

G. 29

Opern⸗Theater.

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0☚

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S8,OG; 8 83

S*8 82

N 8

NNW 4K beiter 1 2 Dunst Hartmann. 1 bedeckt Anfang 7 ½ Uhr. 2 Nebel Freitag: 21.

still bedeckt

fang 7 Uhr.

(Pariser Künstlerleben 1830. Murger’'s „Vie de Bohème“ in 4 Bildern von G. Giacosa und L. Illica. Deutsch von Ludwig Eine Palastrevolution. Hartmann. Musik von Giacomo Puccini. Anfang

Berliner Theater. Mittwoch: Faust. An⸗

Donnerstag: Renaissanuce. Freitag: Zum ersten Male: 's Jungferugift.

Theater.

In E. v. Bukowicz.

Bohéème.

Vorstellung. Die 9 Scenen aus Henry

7 ½ Uhr.

Donnerstag: Gastspiel

Freitag: Der Wildschütz.

0. Donnerstag: Gastspiel des Ferenczy⸗Ensembles. Gastspiel des Ferenczẽ⸗Ensembles.

1 Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ üh 8 I“ b 8S- 1“ Lautenburg. Königliche anspiele. Mittwoch: Neues Mittwoch: Neu einstudiert: Der 28 2 3 19. Die Boheme. (Le Souspréfet de Chäteau-Buzard.) Schwank von Pflugk⸗Kottewiz mit Frl. Mimi von

(Pariser Künstlerleben 1830.) Scenen aus Henry gü-ene (Seussch von Max

Murger's „Vie de Bohème“ in 4 Bildern von 5 G. Giacosa und L. Illica. Deutsch von Ludwig spiel von, Guy Aef Manpasond. 1 Musik 1-rb Härrist. nfang 8 Scene gesetzt vom er⸗Regisseur Tetzlaff. Deko. 8—8 rative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Vorher: Musotte (II. Akt). Dirigent: Musikdirektor Steinmann. Anfang 7 ½ Uhr. he- Ouverture.) Borftell Donnerstag: 20. Vorstellung. Haschisch. Oper in 1 Aufzuge. Dichtung von lr⸗

Donnerstag und folgende Tage: Der Unterpräfekt.

Neues Theuter. Schiffbanerdamm 4a./5. l1'Delmar. Musik Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Zum von Oscar von Chelius. Bajazzi. Iren Muf letzten Male: Trilby. Schauspiel in 4 Akten Rittm. a. D. Leo von Gaudecker auf Kerstin Oper in 2 Akten und einem Prolog. Musik und nach George du Maurier und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig von Emanuel Lederer. In (Tonio: Herr de Souza, als Gast.)

Potter, deutsch

ene gesetzt von

Siagmund Lautenbura. Anfang 7 ¼ Uhr. Donnerstag und Freitag: Marcelle.

Schiller⸗Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Stiftungsfest.

Theater des Westens. (Kantstr. 12. Bahn⸗ b hof Zoologischer Garten.) Opern⸗Vorstellung unter Druck der Norddeutschen Bus Direktion von Heinrich Milwoch⸗ Mit Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. gütiger Erlaubniß der Königlichen General⸗Intendanz. Carmen. Oper in 4 Akten von Bizet. Anfang

Sonnabend: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel.

Familien⸗Nachrichten.

8

Verlobt: Freiin Tony Schenck zu Schweinsberg mit Hrn. Hauptm. Max von Ploennies (Schweins⸗ berg Darmstadt). Frl. Marie Buchholtz mit

Hrn. Hauptm. Ernst Stropp E

Verehelicht: Hr. Prem.⸗Lieut. Kurt Frhr. von

Oldershausen mit Frl. Etta von Busse (Zschortau).

1 8 Hr. Prem.⸗Lient. von Memerty mit Frl. Caro⸗

line von Zeuner (Neu⸗Ruppin). Hr. Prem.⸗

Lieut. Friedrich von Kessinger mit Frl. Elfride

Unterpräfekt. von Necker (Weimar). Hr. Prem.⸗Lieut. Otto

Stammer (Dresden).

Akt). Schau⸗ Geboren: Ein Sohn: Hrn, von Steegen⸗

Deutsch von Großsteegen (Großsteegen). Hrn. Reg.⸗Assessor Loewe (Kattowitz). Hrn. Lieut. z. See Grauer (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Super⸗ intendent Brachmann (Berlin).

Gestorben: Fr. Hauptm. Anni Tellenbach, geb. von Tresckow (Wesel). Hrn. Prem.⸗Lieut. Carl von Borcke Tochter (Kotzenau). Hr. Reg.⸗ und Schulrath Heinrich Gabriel (Posen). Hr.

(Berlin). Hr. Dr. med. Justus Heyn (Berlin). Hr. sachsen⸗altenburg. Ober⸗Haus⸗Marschall Reinhold von Koethe (Altenburg). Fr. Emma von Wurmb, geb. Freiin von Hanstein (Kohl⸗ graben bei Vacha). Frau Major Bertha Liebes⸗ kind, geb. Krause (Berlin). Hr. Professor Dr. Viktor Schemmel (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. druckerei und Verlags⸗

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

8 1 9 Herrn f le8 8 8 0 ent⸗ 1 e über Lessing-Theater. Mittwoch: Gastspiel des Bötel. Der Postillon enn eöweeeee Ie de⸗ Alpengebiet aufweist; eine umfangreiche Depression Ferenczvy⸗Ensembles. Die Geisha, oder: Eine lagert über dem hohen Nordwesten Europas. Die! japanische Theehaus⸗Geschichte. Operette in

lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die W vom 14. bis 19. Juni 1897.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

Außerdem wurden am

& 8 8 8 . 8 9 8

1

gering mittel gut

Markttage (Spalte 1) nach über⸗

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

schläglicher Schaͤtzung

verkauft

preis

““ drigster ster drigster

Doppel⸗ böch⸗ zentner

4 unbekannt)

Durchschnitts⸗

Paderborn . . 14,00 14,25 russ. Getr. /²) 16,60 Breslau. 14. 14,70 15,10 11u6u“] 80 15,30 15,80 15,80

1“ 1 10,40 10,50 Paderborn. . 11,50 ruff Getr. /²) V EEI1“ ee6““ 10,70 10,90 11,00 11,00

Paderborn, russ. Getr. ²) Breslau

8 V 9,50 980 10,80 12,60

13,20 13,25 d ,2 .

8 1L111 13,10 14,10 Breslau . . 12,10 12,30 12,90 13,30 Fö“] 11,80

Weizen.

Roggen.

Gerste.

12,90 Haser. 12,80 % 12,90

15,00 . 13,80 V 9. 6.

15,60 16,30 15,77 21. 6.

10,50 10,64 18 6. 12,10 11,70 9. 6. 11.10 3 V 1

11.50 11,20 21. 6.

650 6 155 13,80

12,90 * 51 12,73 18. 6. 13,75 24 030 13,08 16. 6. 14,10 400 5 440 8 8

13,40 1 12,80 10 125 12,53 21. 6.

Bemerkungen. Paderborn ¹) Fruchtmarkt abgehalten am ersten Wollmarkttage; ²) Preise verstehen sich ab Ruhrhäfen. Ausländisches Getreide wird

Die verkaufte M schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

sonst hier nicht gehandelt. enge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch⸗

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Deutsches Reich.

Telegraphenordnung für das Deutsche Reich [vom 9. Juni 1897.

Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung wird nach⸗ stehende Telegraphenordnung erlassen

§ 1. 111“ Benutzung des Telegraphen. 1. Die Benutzung der für den öffentlichen Verkehr bestimmten Telegraphen steht Jedermann zu. Die Verwaltung hat jedoch das Recht, ihre Linien und Telegraphenanstalten zeitweise ganz oder zum theil für alle oder für gewisse Gattungen von Korrespondenz zu schließen. 8 8 8 II. Privattelegramme, deren Inhalt gegen die Gesetze verstößt oder aus Rücksichten des öffentlichen Wohles oder der Sittlichkeit für unzulässig erachtet wird, werden zurückgewiesen. 18 Die Ent⸗ scheidung über die Zulähsigkeit des Inhalts stebt dem Vorsteher der Aufgabeanstalt bezw. der Zwischen⸗ oder Ankunftsanstalt oder dessen Vertreter, in zweiter Instanz der dieser Anstalt vorgesetzten Ober⸗ Postdirektion und in letzter Instanz dem Reichs⸗Postamte zu, gegen dessen Entscheidung eine Berufung nicht stattfindet. „Bei Staats⸗ steht den Telegraphenanstalten eine Prüfung de Zu⸗ lässigkeit des Inhalts nicht zu. Eintheilung der Telegramme. I. Die Telegramme zerfallen rücksichtlich ihrer Behandlung in folgende Gattungen: 1) Staatstelegramme, 2) ““ 3) a. dringende 2 8 2 gewöͤhnliche Privattelegramme. 8 Bei der Beförderung genießen die Staatstelegramme, welche als solche bezeichnet und dutch Siegel oder Stempel beglaubigt sein müssen, vor den übrigen Telegrammen, die Telegraphen⸗Dienst⸗ telegramme vor den Privatrelegrammen und die dringenden Privat⸗ telegramme vor den gewöhnlichen Privattelegrammen den Vorrang. 1I. In Bezug auf die Abfassung sind zu unterscheiden: 1) Telegramme in offener Sprache, 2) Telegramme in geheimer Spra Die geheime Sprache scheidet sich in a. verabredete Sprache, “““ . G b. chiffrierte Svprache. . 88 b III. Unter „Telegrammen in offener Sprache“ werden solche Telegramme verstanden, welche in einer oder in mehreren der für den telegraphischen Verkehr zugelassenen Sprachen derart abgefaßt sind, daß sie einen rerständlichen Sinn geben. Sie behalten die Eigenschaft als Telegramme in offener Sprache auch, wenn sie Handelszeichen enthalten. Welche Sprachen neben der deutschen für Telegramme in offener Sprache gestatte! sind, wird von der Tele⸗ graphenverwaltung bekannt zemacht. Für Telegramme, welche streckenweise oder ausschließlich durch Telegraphen der innerhalb des Deutschen Reiches gelegenen Eisenbahnen zu befördern sind, ist jedoch die Fassung in deutscher Sprache Bedingung, soweit nicht für einzelne Bahnen und Stationen der Gebrauch fremder Sprachen aus⸗ drücklich nachgegeben wird. 8 8 89 ggeg „Telegramme in verabredeter Sprache werden diejenigen Telegramme angesehen, in denen Wörter angewendet sind, welche, obwohl jedes für sich eine sprachliche Bedeutung hat, keine für die betheiligten Dienststellen verständlichen Sätze bilden. Diese Wörter werden aus Wörterbüchern, welche für die Kor⸗ respondenzgin verabredeter Sprache zugelassen sind, entnommen. Von einem noch festzusetzenden Zeitpunkte ab sind alle Wörter, die zur Abfassung von Telegrammen in verabredeter Sprache gebraucht werden sollen, aus dem vom Jaternationalen Bureau der Telegraphen⸗ verwaltungen aufgestellten Wörterverzeichniß zu entnehmen. Die Wörter der verabredeten Sprache dürfen höchstens 10 Buchstaben nach dem Morse⸗Alphabete enthalten und müssen einer oder mehreren der nachgenannten Sprachen, nämlich der deutschen, englischen, spani⸗ schen, französischen, holländischen, italienischen, portugiesischen und lateinischen Sprache, entnommen sein. Eigennamen ürfen in den ganz oder theilweise in verabredeter Sprache abgefaßten Telegrammen nur mit ihrer Bedeutung in offener Sprache vorkommen. Die in das amtliche Fhörterhuch austenommfnen Eigennamen können jedoch mit ein er verabredeten Bedeutung gebraucht werden.

Die Aufgabeanstalt kann von dem Aufgeber die Vorlegung des Wörterbuches fordern, um die Ausführung der vorstehenden Vorschriften einer Prüfung zu unterziehen.

V. Unter „Telegrammen in chiffrierter Sprache“ versteht man diejenigen Telegramme, deren Text gänzlich oder zum theil aus Gruppen oder vern Reihen von Ziffern oder Buchstaben mit geheimer Bedeutung besteht.

Der iffrierte Text der Privattelegramme muß ausschließlich aus arabischen Ziffern zusammengesetzt sein; der Gebrauch von Buch⸗ staben oder Gruppen von Buchstaben mit geheimer Bedeutung ist nicht gestattet. Als Gruppen von Buchstaben mit geheimer Bedeutung werden nicht angesehen die zu Handelsmarken verwendeten Buchstaben, sowie in Seetelegrammen (vergl. § 16) die durch Buchstaben dar⸗ gestellten Zeichen des allgemeinen Handelskodex.

In Staatstelegrammen kann der chiffrierte Text sowohl in Gruppen oder Reihen von Ziffern, als auch in Gruppen oder Reihen von Buchstaben mit geheimer Bedeutung abgefaßt werden; jedoch dürfen Ziffern und Buchstaben mit geheimer Bedeutung nebeneinander in einem und demselben Telegramm nicht vorkommen.

Allgemeine Erfordernisse der zu befördernden Telegramme. I. Die Urschrift jedes zu befördernden Telegramms muß in solchen

deutschen oder lateinischen Buchstaben bezw. in solchen Zeichen, welche

sich durch den Telegraphen wiedergeben lassen, leserlich geschrieben sein. Einschaltungen, Randzusätze, Streichungen oder Ueberschreibungen müssen vom Aufgeber des Telegramms oder von seinem Beauftragten bescheinigt werden. 3 1

1I. Der Absender eines Privattelegramms ist verpflichtet, auf Verlangen der Aufzabeanstalt sich über seine Persönlichkeit auszuweisen. Andererseits steht es ihm frei, in sein Telegramm die Beglaubigung seiner Unterschrift aufnehmen zu lassen (vergl. unter XI1).

III. Die einzelnen Theile eines Telegramms müssen in folgender Ordnung aufgeführt werden: 1 8

1) die besonderen Angaben, 2) die Aufschrift, 3) der unfr 4) die Unterschrtt.

Die etwaigen besonderen Angaben bezüglich der Be⸗ stellung am Bestimmungsorte, der bezahlten Antwort, der Empfangs⸗ anzeige, der Dringlichkeit, der Vergleichung, der Nachsendung, der Weiterbeförderung, der offenen oder der eigenhändigen (nur an den Empfänger selbst zu bewir kenden) Bestellung des Telegramms ꝛc. müssen rom Aufgeber in der Urschrift, und zwar unmittelbar vor die Aufschrift niedergeschrieben werden. Für diese Vermerke sind folgende, zwischen Klammern zu setzende Abkürzungen zugelassen:

(D) für „dringend“,

(RP) für „Antwort bezahlt“, 8

(RPx) für „Antwort bezahlt x Wörter’„"„ (RPD) für „dringende Antwort bezahlt’, (RPDx) für „dringende Antwort bezahlt x Wörter“’, (TC) für „Wergleichung“’, 6 ““ (PC) für „Telegramm mit telegraphischer Empfangsanzeige“, (POP) für „Telegramm mit Empfangsanzeige durch die Post“, (FS) für „nachzusenden“,

(PR) für „Post eingeschrieben“,

XP) für „Eilbote bezahlt“,

für „Antwort und Bote bezahlt“

(RO) für „offen zu bestellen“,

(MP) für „eigenhändig zu bestellen“,

(TR) für „telegraphenlagernd“,

(PG) für „postlagernd’, G

(PGR) 8- poslogerns eirgeschrieben⸗

TMX) für „X Aufschriften“.

8 r)ür rift muß alle Angaben enthalten, welche nöthig sind, um die Uebermittelung des Telegramms an dessen Bestimmung zu sichern, und ferner so beschaffen sein, daß die Bestellung an den Empfänger ohne Nachforschungen und Rückfragen erfolgen kann. Sie muß für die großen Städte die Straße und die Hausnummern nach⸗ weisen oder in Ermangelung dieser Angaben Näheres über die Berufs⸗ art des Empfängers oder andere zweckentsprechende Mittheilungen ent⸗ halten. Selbst für kleinere Orte ist es wünschenswerth, daß dem Namen des Empfängers eine ergänzende Bezeichnung beigefügt wird, welche geeignet ist, im Falle einer Entstellung des Eigennamens der Bestimmungsanstalt für die Ermittelung des Empfängers einen Anhalt zu gewähren. Die genaue Bezeichnung der geographischen Lage des Bestimmungsorts ist erforderlich, sofern ein Zweifel über die dem Tele⸗

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gramm zu gebende Richtung bestehen kann, namentlich bei gleich⸗ lautenden Ortsbezeichnungen. 1 2 VI. Die von Telegrammen mit der Bezeichnung „bahn⸗ oflagernd“ ist zulässig. 1“ 4 8; VII. Die einer abgekürzten Aufschrift ist zulässig, wenn dieselbe vorher seitens des Empfängers mit der Telegraphen⸗ anstalt seines Wohnortes vereinbart worden ist. Demjenigen Kor⸗ respondenten, welcher eine mit der Telegraphenanstalt vereinbarte ab⸗ gekürzte Aufschrift hinterlegt hat, ist gestattet, diese Aufschrift in den für ihn bestimmten Telegrammen an Stelle des vollen Namens und der Wohnungsangabe anwenden zu lassen. Der Name der Be⸗ stimmungs⸗Telegraphenanstalt muß außerdem angegeben werden. Ist das Telegramm an eine dritte Person gerichtet, welche sich bei dem Inhaber einer abgekürzten Aufschrift aufhält, so muß vor der letzteren „bei“, „durch Vermittelung von“ oder eine andere gleichbedeutende Angabe stehen. 3 VIII. Für die Hinterlegung und Anwendung einer abgekürzten Aufschrift bei einer Telegraphenanstalt ist eine Gebühr von 30 für das Kalenderjahr im voraus zu entrichten. Diese Vergünstigung er⸗ lischt, falls die Verabredung nicht verlängert wird, mit dem Ablauf des 31. Dezember des Jahres, für welches die Gebühr entrichtet worden ist. . * 8 IX. Als eine Abkürzung der Aufschrift wird auch angesehen, wenn der Empfänger verlangt, daß an ihn gerichtete Telegramme, ohne nähere Angaben in der Aufschrift, zu gewissen Zeiten in bestimmten Lokalen, z. B. an Wochentagen in dem Geschäftslokal, an Sonntagen in der Wohnung, oder zu gewissen Stunden in dem Komtor, zu anderen in der Wohnung oder der Börse regelmäßig bestellt werden sollen. Die hierfür im voraus zu entrichtende Gebühr beträgt eben⸗ falls 30 für das Kalenderjahr; sie kommt auch dann zur Er hebung, wenn der betreffende Korrespondent für die an ihn gerichteten Telegramme mit der Telegraphenanstalt eine abgekürzte Aufschrift vereinbart bat. 8 1 X. Telegramme, deren Aufschrift den in vorstehenden Punkten vorgesehenen Anforderungen nicht entspricht, sollen zwar dennoch zur Beförderung angenommen werden, jedoch nur auf Gefahr des Ab⸗ senders. Der Absender kann eine nachträgliche Vervollständigung des Fehlenden nur gegen Aufgabe und Bezahlung eines neuen Telegramms beanspruchen. 4 XI. Die Aufgabe von Telegrammen ohne Text ist zulässig. Die Unterschrift kann in abgekürzter Form geschrieben oder weggelassen werden. Die etwaige Begl ubigung der Unterschrift (vergl. unter II1) ist hinter dieselbe zu setzen. Aufgabe von Telegrammen. I. Die Aufgabe von Telegrammen kann bei jeder für den Telegraphenverkehr eröffneten Telegraphenanstalt (auch brieflich) er⸗ folgen. 3 II. Telegramme können auch bei den Bahnposten, und zwar in der Regel mittels der an den Bahnpostwagen befindlichen Brief⸗ einwürfe, zur Beförderung an die nächste Telegraphenanstalt eingeliefert sowie den Telegraphenboten und den Landbriefträgern bei der Be⸗ stellung von oder Postsendungen zur Besorgung der Aufgabe übergeben werden. 1 An Verkehrsorten können sämmtliche Postanstalten, auch wenn mit diesen eine Telegraphenbetriebsstelle nicht verbunden ist, zur Annahme von Telegrammen ermächtigt, auch kann die Be⸗ nutzung der Briefkasten zur Auflieferung von Telegrammen gestattet werden. 1 IV. Die Aufgabe von Telegrammen kann auch mittels Fern⸗ sprechers nach den darüber erlassenen besonderen Bestimmungen er⸗ olgen. . V. Bei der Mitnahme der Telegramme durch die Telegraphen⸗ boten und die Landbriefträger kommt eine Zuschlagsgebühr von 10 für jedes Telegramm zur Erhebung.

Orte, nach welchen Telegramme gerichtet werden können. I. Telegramme können nach allen Orten aufgegeben werden, nach welchen die vorhandenen Telegraphenverbindungen auf dem ganzen Wege oder auf einem Theile desselben die Gelegenheit zur Beförderung darbieten.

II. Ist am Bestimmungsorte eine Telegraphenanstalt nicht vor⸗ handen, so erfolgt die Weiterbeförderung von der äußersten bezw. der seitens des Aufgebers bezeichneten Telegraphenanstalt entweder durch die Post, oder durch Eilboten, oder durch Post und Eilboten. Der Aufgeber eines Telegramms kann verlangen, daß dasselbe bis zu einer von ihm bezeichneten Telegraphenanstalt telegraphisch und von dort bis zum Bestimmungsorte durch die Post befördert werde. Die Ver⸗ wendung von Eilboten zur Beförderung von Telegrammen zwischen Orten, in welchen Telegraphenanstalten bestehen, ist dagegen aus⸗ geschlossen. Ist keine Bestimmung über die Art der Weiterbeförderung getroffen, dann wählt die Ankunfts⸗Telegraphenanstalt die zweck⸗ mäßigste Art derselben nach ihrem besten Ermessen. Das Gleiche findet statt, wenn die vom Aufgeber angegebene Art der Weiter⸗ beförderung sich als unausführbar erweist.

Dienststunden der Telegraphenan talten. 8—

Die Telegraphenanstalten zerfallen rücksichtlich der Zeit, während welcher sie für den Peptebr mit dem Publikum offen zu halten sind, in vier Klassen, nämlich:

a. Flaen mit ununterbrochenem Dienst (Tag und Nacht),

b. Anstalten mit verlängertem Tagesdienst (bis Mitternacht), Anstalten mit vollem Tagesdienst (bis 9 Uhr Abends),

d. Anstalten mit beschränktem Tagesdienst. 8 An Sonn⸗ und Festtagen wird jedoch von der Mehrzahl aller An⸗ stalten beschränkter Dienst abgehalten. Die Dienststunden der An⸗ stalten unter b und c beginnen in der Zeit vom 1. April bis Ende September um 7 Uhr Morgens, in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende März um 8 Uhr Morgens. Die Dienststunden der Anstalten unter d werden, ebenso wie der Dienst an Sonn⸗ und Festtagen, den örtlichen Bedürfnissen entsprechend, für jeden Ort besonders fest⸗ gestellt.

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Bei Ermittelung der Wortzahl eines Telegramms gelten die olgenden Regeln: 1 solg a. Aces. was der Aufgeber in die Urschrift seines Telegramms um Zwecke der Beförderung an den Adressaten niederschreibt, wird bei der Berechnung der Gebühren mitgezählt, mit Ausnahme der Unterscheidungszeichen, Bindestriche und Apostrophe.

b. Der Name der Abgangsanstalt, der Tag, die Stunde und Minute der Aufgabe werden von Amtswegen in die dem Empfänger zuzustellende Ausfertigung eingeschrieben. immt der Aufgeber diese Angaben ganz oder theilgpeise in den Text seines Telegramms auf, dann werden sie bei der Wortzählung mitgerechnet.

c. Die goßte Länge eines Taxwortes in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben 8”b dem (durch die Ausführungs⸗Uebereinkunft zu dem internationalen Telegraphenvertrage eingeführten) Fee s

festgesetzt. Der Ueberschuß, je bis zu weiteren 15 Buchstaben, wird X4“ 8