1897 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Provinz ohne Entschädigung, ohne Zuschüsse aus Staatsmitteln überweisen wollen oder nicht? Nach meiner Meinung werden die beiden Häuser des Landtages eine solche Frage nur ad hoc entscheiden können; es kommt dabei in Frage, von welcher Beschaffenheit die Last ist und ob es be⸗ rechtigt ist, daß der Staat zahlt durch Ueberweisung an die Provinzen nach irgend einem mechanischen Maßstab, oder ob es richtig ist, daß die Provinzen nach ihren verschiedenen Bedürfnissen auch ihrer⸗ seits in verschiedener Weise zur Deckung der Kosten kon⸗ tribuieren. Ich will Ihnen ein Beispiel anführen, indem ich mich an das Beispiel des Herrn Grafen von Frankenberg anschließe: die Wasserlasten. Sie sind gewiß in der Provinz Schlesien höher wie in den flachen Gegenden sagen wir, Provinz Pommern. Dafür hat aber auch die Provinz Schlesien diesen großen Wasserreichthum. Ist denn das ein Nachtheil, so zahlreiche, von den Bergen herunterfließende Flüsse und Bäche aller Art zu besitzen? Darin liegt doch an sich ein großer Reichthum der Provinz Schlesien, und dieser Vortheil ist nicht zu vergleichen mit den Lasten, die ihr aus dem Hochwasser gewiß er⸗ wachsen. Ist es nun richtig, daß wir die Provinz Pommern mittels der Staatskasse zu diesen stärkeren Lasten Schlesiens heranziehen, während sie die Vortheile nicht hat? Eine solche Frage kann nur in concreto ent- schieden werden. Herr Graf von Frankenberg fürchtet sich vor dem Wasser⸗ gesetz. Sie werden es studieren, wenn es hier zur Vorlage kommt. Ich glaube nicht, daß bei der großen Verschiedenartigkeit der Vortheile und Gefahren und Nachtheile des Wassers in den einzelnen Provinzen Sie zu der Entscheidung kommen: Das soll alles der allgemeine Beutel hergeben, es soll nicht gezahlt werden nach Gedeih und Ver⸗ derb, nach Vortheil und Nachtheil. Der Entwurf liegt aber auch durchaus nicht so, sondern ich als Finanz⸗Minister bin es, der von eben dem bezeichneten Gesichtspunkt aus gegen einige Bestimmungen meinerseits kämpfe, weil ich sage: wenn wir eine ganze Reihe neuer Lasten auf den Staat übernehmen sollen, so vertheilen wir die Aus⸗ gaben ungenau und ungerecht; man muß genau erwägen, welche Aus⸗ gaben den Nächstbetheiligten, den Anliegern, den Gemeinden, den Kreisen und den Provinzen und endlich dem Staat zur Last fallen. Das ist nur eine Frage der gerechten Lasten⸗ vertheilung. Wenn ich nun aber diesen allgemeinen Gesichts⸗ punkt auf diesen Antrag anwende, dann würde der Antrag sub b doch sehr bedenklich sein, es wäre eine in ihren Schäden und Nach⸗ theilen verdreifachte 1ex Huene. Die lex Huene hatte den großen Nachtheil, daß sie unsichere Einnahmen, für welche die Kreise nichts leisteten, ohne Rücksicht auf das Bedürfniß der Kreise im einzelnen Jahre überwies (Sehr richtig!), welche sich dadurch naturgemäß leicht verführen ließen denn das Geld kostete sie nichts, das floß ihnen von selbst zu darauf dauernde Ausgaben zu basieren. Die dauernden Ausgaben blieben und die Einnahmen waren schwankend und konnten ganz wegfallen. Das führte selbst nicht bloß zu dauernden nothwendigen Ausgaben, sondern Geld, welches ohne eigene Leistung von außen zufließt, das verwendet man auch leicht zu Zwecken, die eigentlich nicht nothwendig gewesen wären. Ich will auf das Einzelne nicht ein⸗ gehen. Wie würde aber nach diesem Antrage sich die Sache stellen? Da vertheilt man zufällig vorhandene Ueberschüsse aus Staatsrechnung, auf die doch kein Mensch im ganzen Lande rechnen kann, auch ich nicht, und ich bin doch der Einzige, der am allerersten weiß, ob wir Ueberschüsse haben werden oder nicht. Ich kann es auch vorher oft nicht sagen, und muß den Finalabschluß erst vor mir haben. Nun schwanken die Zuschüsse des Staats aber noch viel mehr als die Getreide⸗ zölle, aus welchen die Mittel der lex Huene gegeben wurden, die konnte man noch einigermaßen vorher kalkulieren; wenn wir eine schlechte Ernte hatten, so waren sie voraussichtlich höber, als wenn wir eine gute hatten. Aber wie die Ueberschüsse der gesammten Staatsrechnung sich in einem Jahre stellen werden, das kann vorher von den Provinzen nicht berechnet werden. Und schließich haben wir nicht nur mit großen Schwan⸗ kungen zu rechnen, sondern es kommen auch schwere Defizit⸗ jahre. Eben erst sind wir aus vier Deftzitjahren herausgekommen. Wie soll denn da verfahren werden? Sollen die Prosinzen die er⸗ haltenen Ueberschüsse da etwa herausgeben? (Heiterkeit.) Das wäre doch berechtigt; denn sonst müßte der Staat ja Anleihen aufnehmen, um den Provinzen Ueberweisungen zu machen. Was wäre das für ein Spstem, den Provinzen Zuwendungen zu machen, mit denen sie Gefahr liefen, durch eine un⸗ nöthige Steigerung der Ausgaben sich Schaden zu thun? Ein System, welches einem Verbande gewisse Summen überweist, ihm feste Ein⸗ nahmen von außen zuwendet, sodaß er bestimmte Einnahmen und Ausgaben vergleichen kann und im stande ist, sich nach der wirklichen Decke zu strecken, das läßt sich ertragen. Aber schwankende und unsichere Einnahmen bei steigenden Ausgaben, welche durch jene schwankenden Einnahmen veranlaßt sind, das ist das Verkehrteste für jede Körperschaft. (Sehr richtig!) Ich glaube, daß die Be⸗ fürchtung, daß wir zu einer gewissen Degeneration des pflegsamen und srarsamen Geistes der Selbstverwaltung durch die Fortdauer der lex Huene kommen würden, in keiner Weise unbegründet war, nament⸗ lich wenn man diese Ueberweisungen ohne Rücksicht auf die wirklichen Be⸗ dürfnisse der einzelnen Selbstverwaltungskörper vertheilte. Wir haben die lex Huene im Rheinlande gehabt. Der rheinische Kreis bedeutet als Selbstverwaltungskörper nichts, er hat keine Wegelasten, die Lasten haben die Provinzen oder Gemeinden. Und so ist es im größten Theile des Westens überhaupt. Wir haben den rhbeinischen Kreisen in einigen Jahren 7 000 000 überwiesen sie wußten gar nichts Rechts damit anzufangen, hatten keine Ausgaben dafür; sie haben es in die Sparkassen gelegt und so das Geld angesammelt, welches wir ev. durch Anleihen beschaffen mußten. Nun bedenken Sie die Verschiedenartigkeit der finanziellen Bedürfnisse der einzelnen Kreife; für alle werden in gleicher Weise Summen ausgeworfen, für welche man selbst in den alten Provinzen bisweilen keine rechte Verwendung hatte. Das mußte ja dahin drängen, auf Ausgaben zu kalkulieren, und die eifrigen Landräthe, die gern etwas Gutes thun wollen, das ist ihnen nicht zu verdenken, treten dafür ein. Ich hatte scherzhaft den Aus⸗ druck gebraucht, es fehle der provinziellen Organisation eigentlich ein Finanz⸗Minister. Herr Graf von Frankenberg erwidert mir: der Finanz⸗ Minister ist der Landeshauptmann. Ja, meine Herren, wenn der Finanz Minister zugleich alle Bedürfnisse, alle Ressorts selbst befriedigen müßte, indem er sie selbst verwaltete, so würde er als Finanz⸗ Minister auch nicht v'el mehr werth sein als ein selbständiger Kritiker gegen die Neigung der Verwaltungsorgane, überall möglichste Verbesse⸗ rungen einzuführen, Meliorationen zu machen u. s. w. In der

Person des Landeshauptmanns kann nicht der Finanz⸗Minister und

der Verwalter selbst vereinigt sein. Nun sagt man: dafür haben wir unseren Ausschuß. Meine Herren, der Ausschuß kommt alle vier Wochen oder vierzehn Tage zusammen, er will auch gern etwas Gutes thun, Referent ist oft der Landeshauptmann; ob der Ausschuß so gerade die Aufgaben eines Finanz⸗Ministers, der immer am Platze ist und nur die eine Aufgabe hat, erfüllen kann, ist mir zweifelhaft. Ich will darauf nicht näher eingehen, es gehört ja auch nicht zur Sache. Ich will nicht be⸗ haupten, daß die Provinzen im Großen und Ganzen finanziell nicht vorsichtig und korrekt verfahren wären; das würde unrichtig sein. Die Steigerung der Ausgaben ging nothwendig aus der gesammten Entwicklung hervor. Dem konnten die Provinzen sich nicht entziehen, sie mußten mit. Die höchsten Steuern, die eine Provinz einnimmt, betragen meines Wissens 19 %; daß hieraus ein Nothstand hervorgehen kann, ein eigentlichen Nothstand, wo der Staat eingreifen müßte, weil die Provinz überlastet ist, kann ich doch nicht zugeben. Nun haben wir aber Provinzen, die überhaupt keine Provinzialsteuern erheben oder nur 1 %. Nassau erhebt 1 % erst seit kurzer Zeit, und Kurhessen erhebt meines Wissens gar keine Steuern, und hat eine Reihe schönster Anstalten, Irrenanstalten, Armenanstalten, Stiftungen u. s. w. Sollten wir nun bei Ueberweisungen Kurhessen ausschließen? Das werden wir nicht können; nach welchen Gesichtspunkten sollten wir das machen? Nun geht die Skala von 19 auf 3 % in anderen Provinzen herunter. Wodurch sind nun die 19 % Steuern entstanden? Theilweise dadurch, daß die Bedürfnisse nicht von vornherein entsprechend befriedigt sind, die die Provinz hatte; der Maßstab namentlich bei der Vertheilung für die Chausseen ist wohl nachtheilig für die östliche Monarchie gewesen, theilweise aber auch dadurch, daß die Provinzen sehr viel geleistet haben. Sie haben ihre Aufgaben erweitert, ihren Provinz⸗Eingesessenen schöne Landstraßen, schöne Wege gebaut, schöne Einrichtungen auf den verschiedensten Gebieten hergestellt, und sie fangen jetzt an, Tertiärbahnen zu bauen. Meine Herren, daraus entstehen, wenn sie sich diese Vortheile verschaffen, natürlich Lasten, von welchen die eine Provinz nicht verlangen kann, daß andere Prooinzen diese Lasten für sie mitübernehmen. Außerdem ist der Maßstab der Be⸗ lastung nach Prozenten der Steuern ein sehr bedenklicher. 4 % be⸗ deuten in der Rheinprovinz vielleicht das Vierfache von dem in anderen Provinzen; wenn man die Summen, die zur Verwendung kommen, in Betracht zieht, so ist vielleicht eine Provinz, die 12 % erhebt, noch lange nicht zu der Summe gekommen, wie eine andere Provinz, die 4 % erhebt. Nun hat der Herr Graf sich auch auf die Eisenbahnen bezogen. Hier ist die Sache doch aber umgekehrt, denn wir haben seit der Verstaat⸗ lichung an Sekundärbahnen jetzt, glaube ich, 9000 km gebaut. Ein großer Theil dieser Bahnen ist gerade in den am schwersten be⸗ drängten Provinzen gebaut, und wir fahren damit fort. Wenn Sie jede Eisenbahnvorlage der letzten Jahre sich ansehen, so werden Sie finden, daß ein großer Theil der Sekundärbahnen auf Staatskosten gebaut ist in solchen Provinzen, wo die Aussicht auf eine erhebliche Rente am geringsten war.

Aber weiter die Kleinbahnen. Das ist eine ganz neue Last, die der Staat übernommen hat. Wir haben jetzt schon 13 Millionen zur Unterstützung des Kleinbahnbaues in den Etat eingestellt eine Ausgabe, die der Staat nie vorher getragen bat. So wachsen die Lasten auch des Staats bei der Intensität der Ver⸗ waltung selbst in ziemlich viel stärkerem Maße als die Lasten der Provinz. Schon aus diesem Grunde kann man das Verhältniß, welches der Herr Antragsteller zwischen den Provinzen und dem Staat konstruiert, nicht als durchschlagend gelten lassen. Meine Herren, ich habe Ihnen nur diese Bedenken mittheilen wollen, die seitens der Staatsregierung gegen den Antrag gehegt werden. Es kann mir natürlich nur erfreulich sein, wenn in der Kommission die Sache nochmals einer Erörterung unterzogen wird; und der Herr Antragsteller, der sich damit ja auch einver⸗ standen erklärt hat, ist für jede Verbesserung seines An⸗ trages dankbar. Ich werde abwarten, ob die Kom mission etwas findet, was brauchbar ist, womit alle Provinzen einverstanden sind, woraus sich eine gerechte Lastenvertheilung ergiebt. Jeden⸗ falls aber möchte ich die Kommission bitten, nichts vor⸗ zuschlagen, was uns zu einer ungerechten Vertheilung der Lasten, zu einer unzweckmäßigen Vertheilung der Aufgaben, zu einem Einbruch in die Selbstverwaltung führen würde, die nur auf den Prinzipien der eigenen Leistung und der eigenen Verwendung der ihr aus eigenen Leistungen zukommenden Mittel beruhen kann. Denn das würde um wenig Geld und um unsicheres Geld einen großen Rückschritt in unserer staatlichen Organisation bedeuten. (Lebhaftes Bravo.)

Freiherr von Manteuffel: Die Ausführungen des Finanz⸗ Ministers über die lex Huene unterschreibe ich. Aber der Gedanke in dem Antrage Frankenberg, daß den Provinzen nicht immer neue Zumuthungen gemacht werden können, ist doch sehr diskutabel. Jedenfalls sind die Vertreter der einzelnen Provinzen bei der Be⸗ rathung des erwähnten Gesetzes von 1891 nicht vorsichtig genug ge⸗ wesen; bei zukünftigen Vorlagen wird man hoffentlich mehr g der Hut sein. Die reichen Provinzen kommen jetzt viel besser weg als die armeren. Was haben die östlichen Provinzen von dem Dortmund⸗ Ems⸗Kanal? Garnichts. Wenn also Pommern nicht für die reichen Wasserschätze Schlesiens zu den Wassergesetzkosten herangezogen werden soll, hätte es auch nicht zu den Kosten des Kanals herangezogen werden sollen. Der Antrag des Grafen Frankenberg ist jedenfalls im Punkte a. noch verbesserungsfähig, und ich beantrage daher, ihn an die Kommission zurückzuverweisen. Es würde im Lande einen sehr ungünstigen Eindruck machen, wenn der Antrag ganz ohne weiteres abgelehnt würde. Auf dem nächsten Vereinstage der preußischen Landesdirektoren oder Landeshauptleute soll der dem Antrag b. zu Grunde liegende Gedanke in Wiesbaden zur Verhandlung kommen. Daß einige Provinzen sich in einem Nothstand befinden, ist zweifellos.

Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Damit nicht aus meinen Worten ein Mißverständniß, welches mit meiner allgemeinen Auffassung vom Staate und seinen Gliedern in vollem Widerspruch stehen würde, gefolgert werden kann, will ich sie nochmals mit zwei Worten verdeutlichen.

Ich bin ein entschiedener Gegner gewesen der gegenseitigen Auf⸗ rechnung der Provinzen oder Bezirke in Bezug auf ihre Leistungen zum Staat, und auf die Vortheile, die sie vom Staat genießen. Der Staat ist eine Einheit auf Gedeih und Verderb in Lasten und Leistungen und Vortheilen. Eine Aufrechnung der einen Provinz gegen die andere muß in ihren Konsequenzen zur Auflösung des Staats führen. Aber diese Frage ist nicht zu verwechseln mit der anderen: Wie soll der Staat die allgemeinen Aufgaben erfüllen, durch welche Organe, welche Leistungen soll er machen, um diese Ausgabrn,

die an sich als staatliche gedacht werden können, durch kleinere Organe

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erfüllen zu lassen? Diese Frage hängt mit der anderen garnicht zusammen.

Meine Herren, ich bin der entschiedenen Meinung, daß die größeren Kräfte der reicheren Provinzen in vielen Beziehungen mit vollem Recht herangezogen werden (sehr richtig!), um den schwächeren Pro⸗ vinzen zu helfen, und wenn man da einmal aufrechnen wollte, was allein durch das Menschenmaterial, welches leider aus den ungünstigeren Provinzen den reicheren zufließt, von den ersteren geleistet wid zu Gunsten der letzteren, so kann man auf ganz sonderbare Rächnungen kommen. (Sehr richtig!)

Es ist das nobile officium des Staates, denjenigen am ersten zu belfen mit den Mitteln, zu denen alle gleichmäßig kontribuieren, die Hilfe am meisten gebrauchen. Das ist die Aufgabe des Staates, damit wird der Staatszweck erfüllt, und wir können da zwischen den einzelnen Provinzen nicht nach Vortheil und Nachtheil unterscheiden. Meine Herren, ebenso wie ich es für die Aufgabe des Staates halte, einem Berufsstand, z. B. den Mittelklassen oder der Landwirthschaft —, welcher am meisten in Schwierigkeiten ist, wenn die ganze Entwickelung gegen ihn läuft, am ersten zu helfen, und es verkehrt und staats⸗ widrig sein würde, wenn da nun die anderen Berufsstände aufrechnen wollten, nicht begreifen würden, daß das Gedeihen aller Berufskreise im wahren Interesse aller anderen Berufskreise liegt: ebenso wenig, wie eine solche Auffassung berechtigt wäre, ist eine Aufrechnung von einem Bezirk gegen einen anderen Bezirk in demselben Staate zu⸗ lässig. Das wollte ich nur sagen, damit nicht etwa Mißverständ⸗ nisse in dieser Hinsicht eintreten, zu denen ich vielleicht selbst Anlaß gegeben habe, und so Auffassungen von den Aufgaben des Staats in dieser Beziehung zu einem falschen Ausdruck kommen.

Staats⸗Minister Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen ist gegen die Zurückverweisung. Die Sache sei bereits erschöpfend diskutiert worden; die Zurückverweisung würde nur eine schönere Form der Ab⸗ lehnung sein. Der erste Punkt des Antrages besage eigentlich nur Selbstverständliches, denn die Ueberweisung neuer Lasten an die Pro⸗ vinzen könne ohne Zustimmung beider Häuser des Landtages nicht erfolgen. Bei den Provinzialverwaltungen habe sich theilweise ein⸗ gewisser Luxus, eine Abwendung von dem alten guten Prinzip der Sparsamkeit bemerkbar gemacht, so bei der Einrichtung der Pro⸗ vinzialanstalten. Hier könne durchaus gebessert werden. Eventuell solle man den ersten Punkt des Antrages annehmen, den zweiten kurzer Hand ablehnen.

Graf von Klinckowstroem meint, daß dann garnichts aus der Sache herauskommen würde. Die Kommission habe irgendwelche positiven Vorschläge nicht gemacht; es sei berechtigt, sie zu beauftragen, in dieser Beziehung nochmals zu berathen. Die Warnungsrede des Finanz⸗Ministers sollte auch in den Provinzial⸗Landtagen von den Staatskommissaren gehalten werden, wenn es sich darum handle, von den Provinzen neue Leistungen im Interesse des Staats zu verlangen. Redner führt aus einigen Provinzen Zahlen über die Steigerung der Ausgaben für Provinzialzwecke an, besonders aus dem Gesetze von 1891.

Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich wollte nur eine Aeußerung des Herrn Grafen von Klinckowstroem dahin berichtigen, daß die Lasten, die auf Grund des Gesetzes von 1891 entstanden sind, nicht Staatslasten in Preußen gewesen sind. Einen erheblichen Theil der Lasten hat der Staat damals in Gemäßheit dieses Gesetzes sogar neu übernommen, früher war die Verpflegung der Idioten niemals eine Aufgabe des preußischen Staats. Sie können also nicht sagen, daß der Staat seine Lasten vermindert und auf die Provinzen gelegt hätte, es ist nur eine energischere Pflege dieser armen Menschen eingetreten; sie ist besser geordnet, wobei sogar der Staat mitwirkt. Das, was ich aber zugebe, das ist, daß namentlich die Provinzen Westpreußen und Ostpreußen und Posen bei der damaligen Dotation in Beziehung auf den Wegebau etwas zu kurz gekommen sind, weil diese Wegezuwendungen nach Maßgabe der vorhandenen Chausseen geschehen. In diesen Pro⸗ vinzen waren verhältnißmäßig viel weniger Chausseen als in den west⸗ lichen Landestheilen, und dadurch sind gerade diejenigen Provinzen, welche am meisten Bedürfniß hatten, ihr Wegewesen zu verbessern und am wenigsten dazu in der Lage waren, etwas zurückgestellt. In andern Punkten haben sie aber wieder Vortheile gehabt. Ich möchte in dieser Beziehung doch tröstend bemerken, daß zu Gunsten dieser Pro⸗ vinzen theilweise war es Vergessenheit oder Unkenntniß, theilweise eine verschwenderische Sparsamkeit bei Gelegenheit der Dotation der Staat, was er damals sehr billig konnte, seine bedeutenden Lasten der Unterhaltung der Land⸗ und Heerstraßen in diesen Provinzen nicht ab⸗ gelöst hat. Diese Lasten waren auch größtentheils rechtlich dunkel. Wir sind sogar der Meinung, daß das Ober⸗Verwaltungsgericht in den Entscheidungen über die Ausdehnung der Verpflichtung für Land⸗ und Wasserstraßen dem Staat zu nahe getreten ist. (Heiterkeit.) Aber das Ober⸗Verwaltungsgericht hat die Last in großem Umfang als bestehend anerkannt, und wir haben infolge dessen beispielsweise an die Provinz Sachsen ich glaube 12 Millionen gezahlt. Wir sind jetzt dabei, diese Verpflichtungen abzulösen in den östlichen Provinzen; das wird dem Staat noch viele Millionen kosten und dadurch wird eine sehr erhebliche Ausgleichung stattfinden gegenüber der damals stattgehabten Prägravation.

Ober⸗Bürgermeister Zweigert⸗Essen wendet sich gegen die Aus⸗ führungen des Freiherrn von Manteuffel. Einziges Gegenmittel gegen die Ueberlastung der Provinzen sei sparsame Wirthschaft. Für die bessere Pflege jener armen Unglücklichen würden die Provinzen immer noch zablen können. Die Provinzen klagten; aber davon sei keine Rede, daß den Gemeinden tagtäglich von den Regierungen und Ministerien neue kostspielige Aufgaben ohne Entschädigung überwiesen würdens. Die Ueberweisung der Grund⸗ und Gebändesteuer an die Gemeinden als Entschädigung sei vielfach, so für Essen, von ganz verschwindender Wirkung gewesen. 86

Ober⸗Bürgermeister Becker⸗Köln: Der Finanz⸗Minister ist um die Sache herumgegangen. Es läßt sich doch nicht leugnen, daß der Staat den Provinzen immer neue Lasten auferlegt hat, so für die Irren auf dem Wege des Gesetzes über die außerordentliche Armen⸗ last. Für die Provinzen bedeutet diese Last das Zehnfache von der früheren Belastung. Auch die E hat den Pro⸗ vinzen eine subsidiäre Haftbarkeit auferlegt, welche erst die Zukunft ihnen fühlbar machen wird. Es kann ja wohl sparsamer gewirth⸗ schaftet werden. Wenn die Provinzen aber immer theurer wirthschaften, so trägt die Regierung einen Theil der Schuld mit. Die jetzige Provinzialverwaltungs⸗Organisation ist ebenfalls mitschuldig an den bemängelten Zuständen. Der Antrag hat so viel Berechtigtes und ist von solcher Tragweite, daß auch ich die Zurückverweisung an die Kommission befürworte.

Nach einem Schlußwort des Grafen von Frankenberg wird der Antrag an die Kommunalkommission zurückverwiesen.

Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Handelskammergesetz, kleinere Vorlagen.)

der beiden Vorjahre.

Es theilen siten davon in

Statistik und Volkswirthschaft.

Auswärtiger Handel des deuts en Zollgebiets , 8 im Mai 1897. 4

(Nach dem vom Kaiserlichen Statistischen Amt herarsgegebenen

Maiheft.) A. Einfuhr im Mai in Tonnen zu 1000 kg netto: 3 401 462 gegen 2 881 368 und 2 962 054 im Mai der beiden Vorjahre, daher

mehr 520 094 bezw. 439 408. Hierunter Edelmetalle 106, übrige Artikel

3 401 356. Gestiegen ist hauptsächlich die Einfuhr von Abfällen (um

16 255), Baumwolle und Baumwollenwaaren (7212), Eisen⸗ und Eisenwaaren (24 350), Erden, Erzen ꝛc. (87 843), Getreide (102 385), Holz ꝛc. (70 316), Material⸗ ꝛc. Waaren (76 440), Kohlen (118 200).

Die Gesammteinfuhr in den 5 Monaten des Jahres betrug 14 614 693 gegen 12 892 307 und 11 206 541 im gleichen Abschnitte

der Vorjahre. Sehr stark hat die Getreideeinfuhr zugenommen: 2 451 374 gegen 2 100 996 bezw. 1 699 491, dann auch die von Kohlen,

Erden ꝛc., Material⸗ ꝛc. Waaren und Holz ꝛc. B. Ausfuhr im Mai in Tonnen zu 1000 kg netto: 2 308 984 gegen 1 976 153 und 2 111 152 im Mai der beiden Vorjahre,

daber mehr 332 831 bezw. 197 832. Hierunter Edelmetalle 41, übrige

Artikel 2 308 943. Gestiegen ist hauptsächlich die Ausfuhr von Erden, Erzen ꝛc. (134 716), Getreide (9879), Holz ꝛc. (10 554), Material⸗ ꝛc. Waaren (53 990 Rohzucker 102 995, also mehr

28 065 —), Kohlen (91 589).

Die Gesammtausfuhr in den 5 Monaten des Jahres betrug 10 545 781 gegen 9 878 705 und 9148 204 im gleichen Zeitraum Gestiegen ist hauptsächlich die Ausfuhr von Erden ꝛc. (454 111), Material⸗ ꝛc. Waaren (179 485,

worunter 141 694 Rohzucker), Kohlen (175 842), Oel und Fetten

(10 362), während die Ausfuhr von Eisen ꝛc. um 112 620, von Steinen und Steinwaaren um 44 580, von Thonwaaren um 21 725 zurückgegangen ist.

Fahrräder (ohne Fabhrradtheile) wurden a. eingeführt 12 222,

b. ausgeführt 11 476 Stück.

Die Vertheilung des ergänzungssteuerpflichtigen Vermögens in Preußen. Das zur Ergänzungssteuer herangezogene Vermögen belief sich für

das Jahr 1896/97 auf 64,02 Milliarden Mark. Da eine Ver⸗ pflichtung zur Vermögensanzeige nicht besteht, so ist es möglich, da das thatsächlich vorhandene Privatvermögen jene Ziffer beträchtli 19ge. Zur Ermittelung des letzteren müßten ferner die steuer⸗ ein

freien en Vermögen hinzugerechnet werden. Von diesen weiß

man aber nur, daß von der Ergänzungssteuer frei blieben

a. 1 659 235 Haushaltungsvorstände und Einzelpersonen, weil

sie entweder gar kein Vermögen oder doch nur ein solches von nicht

über 6000 besaßen,

b. 262 148 andere, deren Vermögen 6000 bis 20 000 betrug, deren Einkommen aber 900 nicht überstieg,

c. 2098 andere mit demselben Vermögen, aber nicht über 1200

Einkommen und besonderen persönlichen Befreiungsgründen (Wittwen, Waisen u. s. w.)

d. 1196 andere mit 6000 bis 10 000 Vermögen wegen beein⸗

trächtigter Leistungsfähigkeit.

Unzweifelhaft befindet sich in den Händen dieser Personen zu⸗

sammen newch ein gleichfalls nach Milliarden zu bezifferndes Vermögen. An das besteuerte Privatvermögen aber kann dieses

ei weitem nicht heranreichen. Rechnet man bei den Personen zu b,

die ein Vermögen von 6000 bis 20 000 besitzen, einen Durch⸗

schnitt von 10 000 ℳ, so ergiebt dies noch immer nicht volle Milliarden. Die übrigen steuerfreien Vermögen fallen theils wegen

ihrer Kleinheit, theils wegen ihrer geringen Häufigkeit wohl noch weniger ins Gewicht. Da außerdem neben der zu geringen Ein⸗

schätzung auch wohl Fälle vorkommen, in welchen der Zensit sich eine

zu hohe Finschätßung gefallen läßt, wird immerhin anzunehmen sein, daß jene 64 Mi preußischen Privatvermögens gleichkommen. Um so interessanter wird ein

iarden thatfächlich dem weitaus größten Theile des

Einblick in die Vertheilung dieses Vermögens sein. Ein solcher wird in der „Stat. Korr.“ in der Weise zu geben versucht, daß für jede

Milliarde, von den reichsten Leuten angefangen, die Anzahl der daran

betheiligten Zensiten angegeben wird, und zwar getrennt nach Stadt und Land. Sobald eine Milliarde voll ist, sind dann die noch übrigen Zensiten derselben Vermögensstufe bei der nächsten Milliarde beruͤck⸗

sichtigt worden, und zwar nach Stadt und Land in demjenigen Ver⸗

hältniß, in welchem sie bei der betreffenden Vermögensstufe überhaupt orhanden waren.

1u siten davon in sich in die über⸗ Stadt Land lerner in die über. Stadt Land 1 haupt haupt 1. Milliarde 26 17 9 33. Milliarde 7464 4935 2529 2. 88 3AEöb1ö3 8 8144 5508 2636 18I F 8839 5791 3048 LLI1“ 2 9556 5858 3698 III11“ . 10527 6362 4165 286 200 86 38. 1 11448 6531 4917 384 280 104 39. 18 12186 6986 5200 400 285 115 40. 8 13334 7282 6052 602 474 128 41. 8 14320 7990 6330 667 464 203 42. . 15385 8000 7385 1 L.116 8 16095 8735 7360 464 203 44. 8 17749 8660 9089 464 203 45. 28 19123 9462 9661 759 147 46. 8 20477 9477 11000 905 291 17. 8 21910 10370 11540 1013 302 48. 23810 10520 13290 1148 347 49. 5 25893 11669 14224 1200 470 50. 8 27548 10800 16748 1419 400 51. 8 29412 14000 15412 1618 449 52. 32712 15345 17367 1843 488 . 36231 12986 23245 1957 642 2 38462 15603 22859 2175 8 41569 12599 28970 2467 8 43479 13201 30278 2630 3 46084 18612 27472 3100 8 50000 9667 40333 3145 8 50000 9667 40333 3464 b 50000 9666 40334 3846 8 53146 24672 28474 3899 1u“ 62744 32637 30107 4638 79750 39064 40686 4697 64. und (ange⸗ 6“ fangene) 65. Mil⸗ 1“ 8 ““ liarde 202444 106213 96231, insgesamttmtt 1166745 528305 639440.

Die 26 reichsten Leute besaßen zusammen 1015 Millionen ein⸗ geschätztes Vermögen, die 75 nächstreichen 1008,50, die 123 nächsten 1000,50 Millionen Mark. An der ersten Milliarde siad die Zensiten mit 216.—18 Millionen Mark Vermögen betheiligt, an der zweiten noch einige Zensiten mit 18—19 Millionen bis herunter zu denjenigen mit 10— 11 Millionen, an der dritten einige dieser letzteren Stufe

2 2 8 * 2 2 bbn * 82 au a 2. *8 * 82 * A 2. u2u 1 82 2. u

bis herunter zu denjenigen mit 6—7 Millionen Mark.

Die zehnte Milliarde wird voll bei den Zensiten mit.. 1—2 Mill. Mark Vermögen, die zwanzigste Milliarde wird voll bei den Zensiten mit 0,44 —0,46 8 6 die dreißigste Milliarde wird voll bei den Zensiten mit 0,16 0,17 8 Palegt man die Gesammtsumme von stark 64 Milliarden in acht heile von je acht Milliarden, so ergiebt sich, daß voll wird

öAI16“ Zensiten mit Vermögen das 1. Achtel von 2—3 Millionen Mark, 5 700 800 000 8 280 300 000 140 150 000 70 80 000 40 44 000 8 22 24 000 Bei dem letzten Achtel ist die angefangene 65. Milliarde mitgerechnet. Bemerkt sei noch, daß die „Thalermillionäre“ zwischen der sechsten und siebenten, die „Markmillionäre“ zwischen der drei⸗ zehnten und vierzehnten Milliarde aufhören. Die kleinen steuerbaren Vermögen von 6000 bis 44 000 ℳ, welche die letzten beiden Achtel, also rund 16 Milliarden, umfassen, fallen also in ihrer Summe be⸗ trächtlich stärker ins Gewicht als die Millionenvermögen. Die er⸗ gänzungssteuerpflichtige Bevölkerung mit Einschluß der Angehörigen 13,97 v. H. der Gesammtbevölkerung. Dabei sind diejenigen Haushaltungsvorstände und Einzelpersonen, welche steuerbares Ver⸗ mögen nicht besitzen, wohl aber ein solches „zu erwarten haben“, nicht eingerechnet. 1 In den angeführten Ziffern tritt noch ein sehr bemerkenswerther Gegensatz zwischen „Stadt“ und „Land“ hervor. Die sehr reichen Leute sind in den Städten ungleich häufiger als in den Gutsbezirken und Landgemeinden, obwohl erstere nur 12,75, letztere 18,60 Millionen Einwohner zählen. Erst bei der 44. Milliarde beginnt das Ueber⸗ gewicht des platten Landes, um sich allmählich bis auf das Vierfache und darüber zu steigern. Bei der 61. Milliarde kehrt dann plötzlich wieder das annähernde Gleichgewicht oder Uebergewicht der Städte zurück. Die auf dem Lande so sehr hervortretenden Vermögen, welche die 44. bis 60. Milliarde bilden, sind diejenigen von 60 000 bis her⸗ unter zu 20 000 b

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kols 3 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 26. d. M. gestellt 13 611, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 4501, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

„Der Bundesrath hat in seiner letzten Sitzung die endgültige Bildung des Börsenausschusses vorgenommen, dem nach § 3 des Börsengesetzes vom 22. Juni 1896 die Begutachtung über die durch dieses Gesetz der Seh des Bundesraths überwiesenen An⸗ gelegenheiten obliegt. Der im November v. J. gebildete provisorische Börsenausschuß bestand aus der gesetzlichen Mindestzahl von dreißig Mitgliedern. Jetzt ist die Zahl auf vierzig erhöht und außerdem für jedes Mitglied ein Stellvertreter ernannt worden. Es ge⸗ hören dem Börsenausschusse (die Stellvertreter sind in Klammern beigefügt) nunmehr an:

I. Als von den Börsenorganen vorgeschlagene Mitglieder und

Stellvertreter.

1) Herz, Geheimer Kommerzien⸗Rath, Präsident des Aeltesten⸗ Kollegiums der Kaufmannschaft in Berlin (als Stellvertreter Schütt, Kommerzien⸗Rath, Aeltester der Kaufmannschaft in Berlin), 2) Kaempf, Stadtrath, Erster Vize⸗Präsident des Aeltesten⸗Kollegiums der Kauf⸗ mannschaft in Berlin (Schwartz, Aeltester der Kaufmannschaft in Berlin), 3) Lyon, Direktor der Breslauer Wechslerbank in Breslau (Zwiklitz, Direktor der Breslauer Spritfabrik in Breslau), 4) Selig⸗ mann, Banquier ia Köln (Schroeder, Ober⸗Regierungs⸗Rath a. . in Köln), 5) Damme, Geheimer Kommerzien⸗Rath in Danzig (Stoddart, Kommerzien⸗Rath in Danzig), 6) Andreae, Mitglied der Handelskammer in Frankfurt a. M. (Höchberg in Frankfurt a. M.), 7) Thorwart, Mitglied der Handelskammer in Frankfurt a. M. (Baer in Frankfurt a. M.), 8) Schroeter, Geheimer Kommerzien⸗ Rath in Königsberg (Posseldt, Kaufmann in Königsberg, 9) Zuck⸗ schwerdt, in Firma Zuckschwerdt u. Beucher in Magdeburg (Reichardt, in Firma Reichardt u. Schneidewin, Stadtrath in Magdeburg), 10) aker, Geheimer Kommerzien⸗Rath, Ober⸗Vorsteher der Kauf⸗ mannschaft in Stettin (Schlutow, Geheimer Kommerzien⸗Rath, Stell⸗ vertreter des Ober⸗Vorstehers der Kaufmannschaft in Stettin), 11) Schmid, Kommerzien⸗Rath, Banquier in Augsburg (Schwarz, Kommerzien⸗ Rath, Banquier in Augsburg), 12) Lebrecht, Banquier in München (Freiherr von Pechmann, Bank⸗Direktor in München), 13) Mackowsky, Direktor der Saͤchsischen Bank in Dresden (Arnhold, in Firma Gebrüder Arnhold, Banquier in Dresden), 14) Moyer (Mitinhaber der Firma Frege u. Co.), Banquier, Vorsitzender der ersten Abtheilung der Börse in Leipzig (Sieskind, in Firma H. C. Plaut, Bangnier, stellvertretender Vorsitzender der ersten Ab⸗ theilung der Börse in Leipzig), 15) v. Pflaum, Geheimer Kommerzien⸗ Rath in Stuttgart (Kreglinger, Kunstmühlenbesitzer, Ve des Vorstandes der Stuttgarter Landes⸗Produktenbörse in Stuttgart⸗ Berg), 16) Zeiler, Direktor der Rheinischen Kreditbank in Mann⸗ heim, (Hirsch. Getreide⸗Großhändler in Mannheim), 17) Stiller, Direktor der Kommerzbank in Lübeck (Piehl, Kaufmann in Lübeck), 18) Frese, Kaufmann, Mitglied der Handelskammer in Bremen (Gruner, Kaufmann in Bremen), 19) Hinrichsen, in Firma Hardy u. Hinrichsen, Mitglied der Handelskammer in Hamburg (Schinckel, Direktor der Norddeutschen Bank in Hamburg), 20) Michahelles, in Firma Gebr. Michahelles, Mitglied der Handelskammer in Hamburg (Robinow, in Firma Siegmund Robinow u. Sohn in Hamburg).

II. Als unmittelbar zu wählende Mitglieder und Stellvertreter:

21) Graf von Arnim, Besitzer der Standesherrschaft Muskau, auf Muskau (Ring, Ober⸗Amtmann auf Düppel bei Zehlendorf⸗Kreis Teltow), 22) von Buch, Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktor, in Berlin (Freiherr von Hoiningen, gen. Huene, Rittergutsbesitzer, Präsident der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse in Berlin), 23) Elsner, Amts⸗ rath, auf Klein⸗Rosenburg bei Kalbe (König, Geheimer Regierungs⸗ Rath, Vorsitzender des Direktoriums des Vereins für die Rüben⸗ zuckerindustrie des Deutschen Reichs in Berlin), 24) Frentzel, Ge⸗ heimer Kommerzien⸗Rath in Berlin (Arnhold, Kommerzien⸗Rath, Mitinhaber der Firma Cäsar Wolleim in Berlin), 25) Gamp, Wirk⸗ licher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath, Rittergutsbesitzer auf Hebron⸗ Damnitz, Kreis Stolp (Holtz, Rittergutsbesitzer auf Parlin, Kr. Schwetz), 26) Georgi, Geheimer Kommerzien⸗Rath in Mylau, Königreich Sachsen (Dietel, Kommerzien⸗Rath in Koßmannsdorf, Königreich Sachsen), 27) van Gülpen, Kaffeehändler in Emmerich (Dr. Jolles, Direktor der Dampfkornbrennerei⸗ und Preßhefefabriken⸗ Aktiengesellschaft (vormals Heinrich Helbing) in Hamburg), 28) 11 Kommerzien⸗Rath, Reichsrath der Krone Bayern, in Augsburg (Groß, Fabrikdirektor in Augsburg), 29) Heuser, Getreidehändler 1n Duisburg (Schmerfeld, Getreidehändler in Elberfeld), 30) Jencke, Geheimer Finanz. Rath, Vorsitzender des Direktoriums der Firma Friedrich Krupp, in Essen (Lueg. Kommerzien⸗Rath, General⸗Direktor der Gute Hoffnungshütte in Oberhausen, Regierungsbezirk Düssel⸗ dorf), 31) Graf von Kanitz, Rittergutsbesitzer auf Podangen bei Worm⸗ ditt in Ostpreußen (Graf von Klinckowstroem, Landrath des Kreises Gerdauen, auf Korklack), 32) Klein, Präsident des badischen Land⸗ Fene ae, in Wertheim in Baden (Freiherr von Göler in Sulzfeld in Baten), 33) von Mendelssohn⸗Vartholdy, Geh. Kom⸗ rer jien⸗Rath in Berlin (Mueller, Direktor der Dresdener Bank, in Berlin), 34) von Puttkamer⸗Plauth, Rittergutsbesitzer auf Groß⸗Plauth in Westpreußen (von Rheden, Kammerherr, Land⸗ rath des Kreises Grenau, auf Rheden bei Brüggen a. d. Leine), 35) von Schlumberger, Gutsbesitzer, Mitglied des Elsaß⸗ Lothringischen Landwirthschaftsraths in Gutenbrunnen im Elsaß (Wagner, Oekonomie⸗Rath in Neudorf bei Straßburg i. Els.), 36) Graf von Schwerin Löwitz, Rittergutsbesitzer auf Löwitz in Pommern (von Weetersheim, Rittergutebesitzer auf Sapraschine in Schlesien), 37) Freiherr von Soden⸗Frauenhofen, Reichsrath der Krone Bayern in München (Stoecker, Oekonomie⸗Rath, Gutsbesitzer in Langenfeld,

Mittelfranken), 38) Steiger’ Oekonomie⸗Rath in König⸗ reich Sachsen (Seydel, Rittergutsbesitzer auf Chelchen, Ostpreußen),

Regierungsbezirk (Pauli, Gutsbesitzer in Lövenich bei Köln 2 Rh.), 40) van den Wyngaert, Direktor,” orsitzender des Verbandes deurscher Müller in Berlin (Meyer, Mühlenbesitzer in Hameln). Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 26. Juni das Grundstück Neue Promenade 6, dem Banquier Herm. Hirschberg gehörig, zur Versteigerung. Nutzungswerth 13 240 Ersteherin wurde die Neue Berliner Baugesell⸗ schaft, Roonstr. 13, mit dem Gebot von 285 000

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur E Stubenrauchstraße 20 zu Friedenau, dem Gastwirth Wilhelm Grube zu Friedenau gehbrig; Fläche 11,29 a; Nutzungswerth 1569 Mit dem Gebot von 27 000 blieb Lieutenant Karl von Behr zu Berlin, Wilhelmshöhe 12, Meistbietender. Rummelsburgerstraße 53 zu Lichtenberg, Frau Kaufmann Auguste Friedrich, geb. Schneider, gehörig; Fläche 6,84 a; Nutzungswerth 1562 ℳ; mit dem Gebot von 530 blieb Frau M. Schneider, geb. Haack, zu Warnick bei Küstrin Meist⸗ bietende. Aufgehoben wurde das Verfahren wegen des Grund⸗ stücks zu Nieder⸗Schönhausen, Schloß⸗Allee 9, der Frau Annag von Netz, geb. von Paul, gehörig. Vertagt wurde das Verfahren wegen der Grundstücke zu Dalldorf, dem Schlosser⸗ meister A. Kalkofen und Frau gehörig, und zu Blankenfelde, dem Schlächtermeister Adolf Schenke gehörig.

Berlin, 26. Juni. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 8.) Ia. Kartoffelstärke 16 ¼½ —8 ¼ ℳ, la. Kartoffelmehl 16 ¼ ¼ ℳ, IIa. Kartoffelmehl 13 15 ½ ℳ, Feuchte Kartoffelstärke, Frachtparität Berlin —,—, gelber Syrup 19 20 ℳ, Kap.⸗Syrup 20 ½ 21 ℳ, Export 21 ½ 22 ℳ, Kartoffelzucker gelb 19 ½ —20 ℳ, Kartoffelzucker kap. 20 ½ 21 ½ ℳ, Rum⸗Kuleur 32 33 ℳ, Bier⸗Kuleur 32 33 ℳ, Dextrin gelb und weiß Ia. 22 23 ℳ, do. sekunda 20 ½ 21 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 34 35 ℳ, do. (großst.) 34 35 ℳ, Hallesche und Schlesische 35 36 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 49 50 ℳ, do. (Stücken) 48 49 ℳ, Maisstärke 32 33 ℳ, Schabestärke 33 34 ℳ, Viktoria⸗Erbsen 15 18 ℳ, Kocherbsen 13 ½ 17 ½ ℳ, grüne Erbsen 14 17 ½ ℳ, Futtererbsen 11 ½ 13 ℳ, inl. weiße Bohnen 23 25 ℳ, Flachbohnen 24 26 ℳ, Ungar. Bohnen 20 22 ℳ, Galiz.⸗russ. Bohnen 18 20 ℳ, große Linsen 34 48 ℳ, mittel do. 28 34 ℳ, kleine do. 20 26 ℳ, weiße Hirse 16 18 ℳ, gelber Senf 22 30 ℳ, Hanfkörner 17 ½ 18 ℳ, Winterrübsen 23 23 ½ ℳ, Winterraps 23 ½ 24 ℳ, blauer Mohn 24 28 ℳ, weißer do. 40—48 ℳ, Buchweizen 15 17 ℳ, Wicken 13 ½ 15 ℳ, Pferde⸗ bohnen 13 14 ℳ, Leinsaat 19 20 ℳ, Mais loko 8 ¾ 9 ½ ℳ, Kümmel 44 50 ℳ, prima inl. Leinkuchen 13 14 ℳ, do. russ. do. 11 ½ 12 ½ ℳ, Rapskuchen 11 12 ½ ℳ, pa. Marseill. Erdnußkuchen 13 ¾⅞ - 15 ℳ, pa. doppelt gesiebtes Baumwoll⸗Saatmehl 58 62 % 11 ½ 13 ℳ, helle getr. Biertreber 28 34 % 9 ¼ 10 ¼ ℳ, getr. Ge⸗ treideschlempe 32 36 % 11 ½ 12 ¼ ℳ, getr. Mais⸗Weizenschlempe 36 39 % 12 ½ 13 ½ ℳ, Maisschlempe 40 44 % 12 13 ℳ, Malzkeime 8 ½¼ 9 ¼ ℳ, Roggenkleie 8,25 8 ¾˖ ℳ, Weizenkleie 8 8 ¾ s kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens

g.

Stettin, 26. Juni. (W. T. B.) Spiritus loko 39,70.

Breslau, 26. Juni. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Schl. 3 ½ % L.⸗Pfdbr. Litt. A. 100,30, Breslauer Diskontobank 115,00, Breslauer Wechslerbank 104,10, Schlesischer Bankverein 132,50, Breslauer Spritfabrik 143,00, Donnersmarck 152,25, Kattowitzer 163,00, Oberschl. Eis. 103,50, Caro Hegenscheidt Akt. 131,50, Oberschles. P.⸗Z. 145,00, Opp. Zement 155,00, Giesel Zem. 143,40, L.⸗Ind. Kramsta 147,00, Schles. Zement 194,00, Schles. Zinkh.⸗A. 205,00, Laurahütte 168,75, Bresl. Oelfbr. 105,00.

Produktenmarkt. Spiritus per 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. Juni 60,00 Br., do. do. 70 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juni 40,00 Br.

Magdeburg, 26. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht.

ornzucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 9,50 9,655. Nachprodukte exkl. 75 % Rendem. 7,00 7,50. Ruhig. Brotraffinade I 23,25. Brotraffinade II 23,00. Gem. Brotraffin. mit Faß 23,25. Gem. Melis I mit Faß 22,50 22,62 ½. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Fambee pr. Juni 8,55 Gd., 8,60 Br., pr. Juli 8,62 ½ Gd., 8,67 ½ Br., pr. August 8,75 Gd., 8,80 Br., pr. Septbr. 8,75 Gd., 8,80 Br., pr. Oktober⸗ Dezember 8,77 ½ Gd, 8,82 ½ Br. Ruhig.

Frankfurt a. M., 26. Juni. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Lond. Wechs. 20,36, Pariser do. 81,083, Wiener do. 170,23, 3 % Reichs⸗A. 97,60, Unif. Egypter 108,10, Italiener 93,70, 3 % port. Anleihe 24,60, 5 % amort. Rum. 101,00, 4 % russische Kons. 103,00, 4 % Russ. 1894 66,90, 4 % Spanier 64,00, Mittel⸗ meerb. 103,40, Darmftädter 155,20, Diskonto⸗Kommandit 203,80, Mitteld. Kredit 113,50, Oesterr. Kreditakt 314 ¾, Oest.⸗Ung. Bank 814,00, Reichsbank 159,20, Laurahütte 168,50, Westeregeln 193,00, Höchster Farbwerke 443,50, Privatdiskont 2 ¾.

Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditaktien 314 ½, Gotthardbahn 155,80, Diskonto⸗Kommandit —,—, Laurahütte 168,80, Portugiesen —,—, Ital. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Nordostbahn 114,40, Ital. Méridionaux —,—, 6 % Mexikaner

Frankfurt a. M, 28. Juni. (W. T. B.) Wie die „Frkf. Ztg.“ aus Madrid vom gestrigen Tage meldet, ist die Philippinen⸗ Anleihe in Höhe von 200 Millionen Pesctas mit der spanischen Kolonial⸗Bank, welche 100 Millionen mit 3 % fest übernimmt, ab⸗ geschlossen worden. Die Anleihe wird unter folgenden Be⸗ dingungen begeben: Es werden hyvothekarisch gesicherte, innerhalb 40 Jahre durch vierteljährliche Ziehungen zu amortssierende Schatz Obligationen der Philippinen⸗Inseln ausge⸗ geben mit besonderer Deckung durch die Zollgefälle der Philippinen und unter Garantie der Zolleinnahmen der spanischen Halbinsel.

Der Zinsfuß wird 6 %, der Emissionskurs 92 betragen. Die An⸗ leihe wird in zwei Serten getheilt, deren erste (Litt A.) zu 125 Mil⸗ lionen Pesetas in Spanien aufgelegt werden und deren Zinszahlung in Pesetas erfolgen soll. Die zweite Serie (Litt. B.) beträgt 15 Millionen Piaster und soll auf den Philippinen in der Kurantmünze dieser Inzelgruppe aufgelegt werden. Die Zinszahlung erfolgt in der leichen Münze. Die Stuüͤcke beider Serien sollen an den spanischen

örsenplätzen und in Manila kotiert werden. Von der Serie A zu 125 Millionen Pesetas wird das Kolonial⸗Ministerium 25 Millionen als Reserve zurückbehalten, welche zu einem späteren Termin begeben werden sollen. Die übrigen 100 Millionen Pesetas werden zur öffentlichen Zeichnung gelangen. Die spanische Kolonial⸗Bank über⸗ nimmt Garantie für die Kreditoperation gegen eine Prämie von 2 ½ % und eine Provision von ½ %. So ist die Emission endgültig fest⸗ gestellt und wird demnächst erfolgen. 8b 26. Junt. (W. T. B.) Rüböl loko 59,00, pr. Juni Dresden, 26. Juni. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 97,30, 3 ½ % do. Staatsanl. 101,45, Dresd. Stadtanl. v. 93 101,50, Allg. deutsche Kredit 219,00, Dresd. Kreditanstalt 141,50, Dresdner Bank 159,50, Leipziger Bank —,—, Sächs. Bank 128,25, Dresd. Straßen⸗ bahn 229,75, Stchs.⸗Böhm. Dampfschiffahrts⸗Ges. 286,00, Dresdner Bau 8e.. esenee . verehn 12 1

„Leipzig, 26. Juni. 2 1.6 Suß⸗Kurse.) 3 % Sächsische Rente 97,35, 3 ½ % do. Anleihe 101,30, Zeitzer 2.n und Solaröl⸗Fabrik 108,50, Mansfelder Kuxe 998,00, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 219,75, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 117,50, Leipzi er Bankaktien 182,75, Leipziger Hypothekenbank 150,00, 8 chsische Bankaktien 128,25, Sächsische Boden⸗Kreditanstalt 133,00,

a eipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 174,75, enhehmmFti ere Stöhr

u. Co. 189,00, Altenburger Aktienbrauerei 240,00, Zuckerraffinerie Halle⸗Aktien 110,00, Große Straßenbahn 260,00, Leipziger

Elektrische Straßenbahn 174,50, Thüringische Gasgesellschafts⸗Aktien 2

206,00, Deutsche S itzenfabrik 223,00, Leipziger Elektri‚ itätswerke

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39) Winkelmann, Oekonomie⸗Rath auf Haus Köbbing bei Hiltrup,

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