1898 / 5 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jan 1898 18:00:01 GMT) scan diff

stücke sind in der Ueberschrift des Näheren zu bezeichnen. Es steht den Steuerpflichtigen frei, für jedes Kalenderjahr ein besonderes Verzeichniß zu führen oder die Versteuerungen für die einzelnen auf einander folgenden Kalenderjahre in dem⸗ selben Verzeichniß zu bewirken. 8) Das Verzeichniß ist von dem Verpächter, Vermiether u. s. w. oder seinem Beauftragten mit folgender Bescheinigung zu versehen: 1 Daß andere unter die Tarisstelle Nr. 48 Buchstabe a des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 fallende Verträge, als die vorstehend eingetragenen, in dieses Verzeichniß nicht aufzunehmen waren, ver⸗

sicchere ich.

Vor⸗ und Zuname sowie Stand des Verpächters, ermiethers u. s. w. oder seines Beauftragten).

9.ee Versteuerung des Verzeichnisses muß bis zum Ablauf des Januar, der auf das Kalenderjahr folgt, für welches die Versteuerung geschehen soll, bewirkt werden, und zwar bei demjenigen Hauptamt oder Steueramt bezw. Nebenzollamt, in dessen Geschäftsbezirk die betreffenden Grundstücke belegen sind, oder bei einem benach⸗ barten Stempelvertheiler. Gehören die Grundstücke zu den Geschäftsbezirken verschiedener Unterämter, so hat der Steuer⸗ pflichtige die Wahl, welchem dieser Aemter er das Verzeichniß vorlegen will Geergl. Zefer 7). b

10) Die Stempelpflicht wird dadurch erfüllt, daß der zur Führung des Verzeichnisses Verpflichtete oder dessen Beauf⸗ tragter einer der in Ziffer 9 bezeichneten Steuerstellen das Verzeichniß ausgefüllt und mit der in Ziffer 8 angegebenen Ber erung versehen unter Zahlung des Stempelbetrages entweder einreicht oder durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes einsendet, oder daß er die in dem Verzeichniß zu machenden Angaben vor der Steuerbehörde unter Entrichtung des Stempelbetrages zu Protokoll erklärt.

11) Die zur Führung der Verzeichnisse Verpflichteten haben die Verzeichnisse fünf Jahre lang ö“ Auf Verlangen erfolgt die Aufbewahrung durch die Steuerbehörde.

19 Alle Verpächter, Vermiether u. s. w. sind verbunden, die von ihnen zu führenden Verzeichnisse den Vorständen der Stempelsteuerämter auf Verlangen einzureichen oder, wenn sie Verzeichnisse nicht eingereicht See auf Aufforderung der Steuerbehörde anzuzeigen, daß von ihnen während des voran⸗

egangenen Kalenderjahres Verträge der erwähnten Art, deren intragung in das Verzeichniß gesetzlich erforderlich ist, nicht errichtet worden sind.

13) Wer den Vorschriften bezüglich der Verpflichtung zur Entrichtung der Ber gegftene. sae Pacht⸗, Mieth⸗ u. 8 w. Verträge iüst eshe hat eine Geldstrafe verwirkt, welche dem zehn jachen etrage des hinterzogenen Stempels gleich⸗ kommt, mindestens aber 30 beträgt. Ergiebt sic aus den Umständen, daß eine Steuerhinterziehung nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist, so tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 300 ein. Eine Strafe bis zu einem S Betrage ist verwirkt, wenn den Vorschriften bezüglich er Aufbewahrung der Verzeichnisse zuwidergehandelt wird 2s die unter Ziffer 12 erwäͤhnten unbeachtet eiben.

14) Durch die Versteuerung der Pacht⸗, Mieth⸗ ꝛc. Ver⸗ zeichnisse gelten die Verträge nur insoweit als versteuert, als in ihnen die Pacht⸗, Mieth⸗ ꝛc. Abkommen beurkundet sind, nicht aber auch hin ichtlich anderer, in ihnen etwa noch ent⸗

altener, besonders stempelpflichtiger Rechtsgeschäfte. Insbesondere gelten nicht als mitversteuert die von den Pacht⸗, Mieth⸗ ꝛc. Abkommen unabhängigen Nebenverträge, also beispielsweise die eres nh die Entscheidung ent⸗ stehender Streitigkeiten einem Schiedsgericht oder einem an sich unzuständigen Gericht übertragen werden solle oder die Ver⸗ einbarung eines Vorkaufsrechts für den Pächter, Miether u. s. w. Derartige Nebenabreden sind nach § 14 und der Tarifstelle 71 Ziffer 2 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise zu versteuern, daß die erforderlichen Stempelmaterialien zu der Urkunde selbst durch eine Steuerstelle innerhalb der im § 16 des Gesetzes bestimmten Frist von zwei Wochen ent⸗ werthet werden. 1

Als besonders stempelpflichtiger Nebenvertrag ist aber nicht anzusehen die Verabredung, wonach der Vermiether, wenn er sein Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Miethe ausübt, nach fruchtloser schriftlicher Zahlungsaufforderung berechtigt sein soll, die zurückbehaltenen Gegenstände freihändig zu ver⸗ äußern und sich aus dem Erlöse zu befriedigen, ohne daß Miether Schadensersatzansprüche geltend machen kann, und ferner die Vereinbarung, wonach der Miether die eingebrachten Sachen an den Vermiether während der Dauer des Vertrags 858 den richtigen Eingang der Miethe sowie für die sonstigen Unsprüche aus dem Miethvertrage verpfändet.

15) Die Führung des Verzeichnisses erfolgt nach dem nachstehend abgedruckten Muster. In demselben ist eine jähr⸗ liche oder monatliche Pacht, Miethe u. s. w. vorausgesetzt; in den Fällen, in denen die Pacht, Miethe u. s. w. nach Wochen oder Tagen vereinbart ist, wird das Formular entsprechend abzuändern sein.

——

ixüExeru,sae n.

Bezeichnung Lau⸗ b des

fende Name Vertrages: des Pächters (Miethers, Pfand⸗

inhabers).

Num⸗ Datum. Art.

Vertragsdauer im abgelaufenen Kalenderjahre; bei Vorausversteuerungen Angabe des zu ver⸗ steuernden Zeitraums im Ganzen und nach Kalenderjahren.

Betrag der Pacht, Miethe 85 de ga 85 1 en Spalten etra oder des Nutzertrages: 4IZ 8 g . steuernden Pacht, Miethe oder des Stempels Nutzertrages

jährlich

monatlich

2.

4. 1 . 7.

15 /3. 97 20./3. 97 31./1. 97

Fegnelg Rücker ohann Beständig Ernst Unverzogen

Heinrich Habermarn 15./7. 97

* 11“

3 1“ 1“

Daß andere unter die Tarifstelle 48 Buchstabe a des

Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 fallende Beträge, als

die vorstehend eingetragenen, in dieses Verzeichniß nicht auf⸗

zunehmen waren, versichere ich. 1” Ort, Datum. Vor⸗ und Zuname, sowie Stand des

Vermiethers, Verpächters u. s. w

Berlin, den 28. Dezember 1897.

DDer Finanz⸗Minister. von Miqnel. 1 An sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und an den Herrn General⸗Direktor des Thürin⸗ gischen Zoll⸗ und Steuervereins in Erfurt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Gymnasial⸗Direktor Krösing ist die Direktion des Pädagogiums in Putbus übertragen worden.

Der bisherige ordentliche Seminarlehrer Langer in Nesgabang ist zum Vorsteher und Ersten Lehrer an der Präparanden⸗Anstalt daselbst ernannt, und

der bisherige Hilfslehrer am Schullehrer⸗Seminar in Ziegenhals Tschech zum ordentlichen Seminarlehrer an der letzteren Anstalt befördert worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Durch meinen Runderlaß Nr. 34 für 1895, vom 25. Juli 1895, ist angeordnet, daß sich die Spezial⸗Kommissare der General⸗ Kommission bei Errichtung von Rentengütern zur Prüfung der Vorbedingungen ihrer Lebensfähigkeit des Bei⸗ raths orts⸗ und sachkundiger Personen zu bedienen haben, die ihnen von den Vorsitzenden der Kreisausschüsse benannt werden. Diese Einrichtung hat sich nach der übereinstimmen⸗ den Ansicht der General⸗Kommissionen und nach sonstigen Er⸗ mittelungen bewährt.

Ich halte es jedoch weiter für erwünscht, daß in Renten⸗ gutssachen auch für die Beschlüsse der Kollegien der General⸗ Kommissionen im Verwaltungswege der Beirath von Personen nutzbar gemacht werde, denen über die Verhältnisse ihrer engeren Heimath hinaus allgemeinere Erfahrungen und Kennt⸗ nisse auf sozial⸗ und agrarpolitischem Gebiete, in kommunalen Angelegenheiten, wie in landwirthschaftlich⸗technischen Fragen zur Seite stehen.

8 die Zngcgung Sr üeeiar in Rentenguts⸗

n

der sonstigen d

1./4. 97 15./4. 97 1./4. 97 30./11. 97 1./4. 97 31./3. 99 und zwar 1./4. 97 31./12. 97 1./1. 98 31./12. 98 1./1. 99 31/3. 99 1./10. 97 30./9. 17 . und zwar ““ 1./10. 97 31/12. 9771l 8 8 1./1. 98 31./12. 11

1./1. 12 31./12. 16 1./1. 17 30./9. 17

14 mal je 3600 56 5 mal je 4800 25 3600 1

Thaͤtigkeit der General⸗Kommissionen fremde Aufgaben stellen, wird einerseits die dem Kollegium obliegende Prüfung der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des in der Lokalinstanz eingeschlagenen Verfahrens und seiner Ergebnisse im Einzelsalle wesentlich unterstützt und andererseits, soweit die Behandlung der Rentengutssachen aus einheitlichen Gesichtspunkten in Frage kommt, auch für die desfallsigen Anweisungen der General⸗Kommissionen eine sichere Grundlage geschaffen werden.

Bei der hohen Bedeutung der inneren Kolonisation für die gesammten endntssgFaeehen Verhältnisse der Provinz erachte ich es für zweckmäßig, die Auswahl von Personen der vorbezeichneten Art als Beralhfa der General⸗Kommissionen (Bezirksbeiräthe) der Landwirthschaftskammer zu übertragen, und habe in der beifolgenden Anweisung vom heutigen Tage, in der der Vollständigkeit wegen der Inhalt meines Eingangs erwähnten Runderlasses unter Nr. I Wieder⸗ gefunden hat, diese Maßregel im einzelnen ge⸗ ordnet.

Unter Bezugnahme auf Nr. II 2 der Anlage veranlasse ich deshalb die Landwirthschaftskammer zur baldigen Vor⸗ nahme der Wahl und bemerke, daß die General⸗Kommission hiervon in Kenntniß gesetzt ist.

Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß diese Anordnung den planmäßigen Fortgang einer gesunden inneren Koloni⸗ sation und damit zugleich die von der Landwirthschaftskammer vertretenen landwirthschaftlichen Interessen der Provinz zu fördern geeignet sein wird, und will in Ihren Jahresberichten einer Aeußerung über die Erfolge entgegensehen.

Berlin, den 28. Dezember 1897.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein. An die Landwirthschaftskammer zu Königsberg i. Pr., Danzig, Pofen, Berlin, Stettin, Breslau.

IITT

betreffend die Zuziehung von Landwirthen zu dem

Verfahren, betreffend die Begründung von Renten⸗ gütern durch die General⸗Kommissionen.

I. Zuziehung von Landwirthen zu dem Verfahren vor dem Spezial⸗Kommissar.

1) Bei Prüfung der Vorbedingungen für die Lebens⸗ fähigkeit der zu begründenden xereas ene⸗ sollen sich die Spesiel⸗Nommiszare des Beiraths von Landwirthen bedienen (Kreisbeiräthe).

Zu diesen Vorbedingungen gehören insbesondere die Größe r Rentengüter mit B csicht gung.

vertheilung in der betreffenden Gegend, die zweckmäßige Zu⸗

sammensetzung der Kulturarten und der Bodengattungen für das einzelne Rentengut, der Umfang und die Bauart der er⸗ forderlichen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude, der Umfang des zur wirthschaftlichen Aussiattung des Rentengutes nothwendigen lebenden und todten Inventars die Angemessenheit der Kauf⸗ preise, die Höhe der Betriebsmittel für die erste Einrichtung des Rentengutes.

2) Die General⸗Kommission hat die Vorsitzenden der

Kreisausschüsse zu ersuchen, Personen zu bezeichnen, die si auf Grund ihrer Bekanntschaft mit den örtlichen Vre,halin sic und ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in den unter Nr. 1 erwähnten Fragen zu Kreisbeiräthen eignen.

3) Die General⸗Kommission hat zu bestimmen, zu welchem

Zeitpunkte des Verfahrens und in welchen Formen die An⸗

hörung der Kreisbeiräthe zu erfolgen hat.

4) Die Erklärungen der Kreisbeiräthe sind aktenkundig zu machen.

II. Zuztehung von Landwirthen zu den Berathungen er General⸗Kommission.

1) In allen wichtigeren Rentengutssachen, namentlich bei Errichtung von Kolonien, sollen zu den Berathungen der General⸗Kommission über die sozial⸗ und agrarpolitische Seite, wie über die öffentlich⸗rechtlichen und privatwirthschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalles Landwirthe zugezogen werden (Bezirksbeträthe).

Ihre Zuziehung kann auch erfolgen zu den Berathungen der General⸗Kommission über allgemeine, die Rentengutsbildungen betreffende Fragen.

2) Die Landwirthschaftskammern haben auf diesseitige Aufforderung Personen zu wählen, die sich auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in den unter II Nr. 1 erwähnten Fragen zu Bezirksbeiräthen eignen.

Die Zahl dieser Personen soll die der Regierungsbezirke

der 1.h.s. nicht übersteigen und kann auf eine beschränkt werden.

Für jede Person ist ein Stellvertreter in Behinderungs⸗ fällen zu wählen; es kann wechselseitige Stellvertretung be⸗ schlossen werden.

Die Wahl erfolgt auf drei ministeriellen Bestätigung.

Die Landwirthschaftskammer hat sich in diesen Beziehungen mit der General⸗Kommission zu verständigen. Durch gemein⸗ samen Bericht ist die Bestätigung der Wahl, wie die Ent⸗ e etwaiger Meinungsverschiedenheiten bei mir nach⸗ zusuchen.

.3) Die Bezirksbeiräthe haben eine berathende Stimme. Bei jedem Beschluß des Kollegiums ist aktenkundig zu machen, ob er im Einverständniß mit den Bezirksbeiräthen gefaßt ist.

Die Bezirksbeiräthe sind befugt, ihre von den Beschlüssen 55 Kollegiums abweichenden Gutachten zu den Akten zu

ringen.

4) Das Kollegium der General⸗Kommission beschließt darüber, in welchen Einzelfällen die Bezirksbeiräthe und ob sie zu Berathungen über allgemeine Fragen zuzuziehen sind, sowie über die Bäschaffung ihrer Information.

Die Sitzungstage, an denen die Bezirksbeiräthe zu den Be⸗ rathungen zuzuziehen sind, und die Geschäftsordnang für diese Berathungen bestimmt der Präsident der General⸗Kommission.

5) Die Bezirksbeiräthe bekleiden ein Ehrenamt. Bei Reisen erhalten sie Tagegelder und Reisekosten wie die Mit⸗ glieder der General⸗Kommission.

6) So lange Bezirksbeiräthe nicht gewählt sind, ist die General⸗Kommission befugt, die Kreisbeiräthe (I Nr. 1) zu den Berathungen in Rentengutssachen über die vorstehend unter II Nr. 1 beregten Fragen zuzuziehen.

Auch wenn Bezirksbeiräthe gewählt sind, kann die General⸗ Kommission die Zuziehung der Kreisbeiräthe zu den Berathungen aus besonderen Gründen des Einzelfalles, insbesondere zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten unter den Bei⸗ räthen, veranlassen.

Im übrigen finden auf die Zuzichung der Kreisbeiräthe zu den Berathungen und auf ihre desfallsige Thätigkeit die vorstehend unter II 3 bis 5 aufgeführten Bestimmungen ent⸗

Jahre. Sie bedarf der

sprechende Anwendung. Berlin, den 28. Dezember 1897. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein.

Dem Oberlehrer an der Landwirthschaftsschule zu Kle Dr. Kögel ist der Charakter als „Professor“ beigelegt worden. 11““ 8

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Arthur Koenig in Barmen ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Ronsdorf, ernannt worden.

Dem Notar Dr. Brink in Kastellaun ist der Wohnsitz in Mayen angewiesen worden.

88 2.

Bekanntmachung.

In Verfolg meiner Bekanntmachung vom 23. Dezember v. J. setze ich die Herren Mitglieder der beiden Häuser des Landtages der Monarchie ergebenst davon in Kenntniß, daß die Eröffnung des auf den 11. d. M. einberufenen Land⸗ tages an diesem Tage Mittags 12 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses erfolgen wird.

Zuvor wird Gottesdienst um 11 Uhr in der Dom⸗ Interimskirche (Men Wund um 11 ½ Uhr in der St. Hedwigs⸗Kirche statifinden.

Berlin, den 6. Januar 1898. 4

Der Minister des Innern.

Freiherr von der Recke.

8 8

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der Aktien der Magdeburg⸗ Wittenbergeschen Eisenbahn, jetzt Magdeburg⸗Halber⸗

städter Zprozentigen Rentenpapiere, sind folgende gezogen worden:

5920 bis 5928, 5930 bis 5933, 5936 bis 5943, 5945

is 5959, 5961 bis 5965, 5967 bis 5980, 5982 bis

5985, 5987, 5988, 5990 bis 6006, 6008 bis 6020,

ummern

für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1898

Feststellung die Auszah

6023, 6025 bis 6027, 6029 bis 6036, 6038, 6040, 98. Kg 190365 e⸗ 22 491, ammen 1 stück über je aler = 22 600 Thale 8 oder 67 800 Dieselben werden den Besitzern zum 1. Juli 1898 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stückzinsen xegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der nach dem Klnbbi⸗ ungstermine zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe III Her. 10 nebst Anweisungen für die nächste Reihe vom 1. Juli 1898 ab bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse n Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage

jedes Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom

8 1. Juni 1898 ab eingereicht werden, welche sie der Staats⸗

schulden⸗Tilgungskasse s. Prüfung vorzulegen hat und nach ung vom 1. Juli 1898 ab bewirkt. Der vena der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Vom 1. Juli 1898 ab hört die Verzinsung der ver⸗ loosten Aktien auf. 1 Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch rück⸗

tändigen Aktien:

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1890. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe III Nr. 2 bis 10 und Anweisung zur Abhebung der Reihe IV.

Nr. 16 231.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1894. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe III Nr. 6 bis 10 und Anweisung zur Abhebung der Reihe IV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1894.

Nr. 18 950.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1895. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe III Nr. 7 bis 10 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe IV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1895.

Nr. 158, 164, 244. Auus der Kündigung zum 1. Juli 1895. Abzuliefern mit Reihe III Nr. 8 bis 10 und eeen zur Abhebung der Reihe IV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1896. r. 16 900, 16 920, 16 943, 16 944.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1897. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe III Nr. 9 und 10 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe IV unter Ver⸗ gütung der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis

30. Juni 1897. Nr. 19 744, 19 746 bis 19 750, 19 807, 19 831, 19 833,

19 834, 19 844, 19 851, 19 858 wiederholt aufgerufen. 1

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Aktien über die Zahlungs⸗ leistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 4. Januar 1898.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Januar.

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Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr.

er Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika,

Herr Andrew D. White und dessen Gemahlin werden,

wie aus der im amtlichen Theil der heutigen Nummer des

vR.⸗ u. St⸗Anz.“ veröffentlichten Ansage hervorgeht, nunmehr

die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten erren und Damen empfangen. Dieser Empfang wird am Montag, den 10., und am Dienstag, den 11. d. M., jedesmal Abends von 9 ½ bis 11 Uhr stattfinden. Der Anzug ist: für die Damen in ausgeschnittenen Kleidern, für die Herren vom Militär in kleiner Uniform, für die Herren vom Zivil in Frack mit Ordensband über der Weste.

Der Königlich sächsische Gesandte Graf von Hohenthal und Bergen ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

SLOachsen⸗Coburg⸗Gotha. 8

Seine Königliche Hoheit der Herzog, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Herzogin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Beatrice haben sich gestern Nach⸗ mittag zu längerem Aufenthalt von Coburg nach Gotha

begeben. Elsaß⸗Lothringen. Das „Gesetzblatt für Elsaß⸗Lothringen“ veröffentlicht die Allerhöchste Verordnung, durch welche der Landesausschuß zum 10. d. M. nach Straßburg einberufen wird.

Oesterreich⸗Ungarn.

W“

Der General⸗Truppen⸗Inspektor, Feldzeugmeister Freiherr von Schönfeld ist, wie „W. T. B.“ aus Wien berichtet, in der vergangenen Nacht gestorben. 5

In Linz fand gestern unter sehr zahlreicher Betheiligung ein deutscher Volkstag statt. In zwei Lokalen wurden Versammlungen abgehalten, in welchen verschiedene Ab⸗ eordnete zum Reichsrath, darunter Lecher und Wolf, prachen. In den Begrüßungsreden wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, die Nothwendigkeit des Volkstages als Ant⸗ wort auf die czechisch⸗polnischen Verbrüderungsfeste betont

und das Zusammenhalten aller Deutschen Oesterreichs sowie die Fortsetzung des Kampfes gefordert. Gegen die Regierung des Grafen Badeni wurden heftige Ausfälle ge⸗ macht. Ein Redner erklärte, daß an Stelle der Real⸗Union mit Ungarn die Personal⸗Union treten müsse. Die Klerikalen und der Ausgleich mit Ungarn wurden hefti bekämpft. Die Stadt war theilweise beflaggt, zumeist in und weiß⸗ rothen Farben. Abends fand ein statt.

In einer gestern in Budweis abgehaltenen Versamm⸗ lung, welche von etwa 3000 Czechen besucht war, sprachen die Abgeordneten Prinz Friedrich Schwarzenberg, Engel, Skala und Paçak. Letzterer erklärte, die Czechen würden niemals auf das Projekt der Dreitheilung Böhmens eingehen, sondern immer auf der Forderung beharren, daß jeder Czeche und Deutsche in seiner Sprache bei jedem Amt und bei jeder Be⸗ hörde sein Recht finde, und daß Anliegen in der Sprache der Eingabe nicht nur erledigt, sondern auch behandelt würden. In diesem Sinne wurde eine Resolution beschlossen. 8

Schweiz. Dem „W. T. B.“ wird aus Bern gemeldet, daß die Schweiz die Anregung Italiens, sämmtliche Silber⸗Scheide⸗ münzen zu nationalisieren, bei den übrigen Staaten der Lateinischen Münzunion unterstützen werde 1 8 8

Türkei.

Aus Konstantinopel vom gestrigen Tage meldet das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“, daß trotz der Erklärung Griechenlands, die erste Rate der Kriegsentschädigung der Ottomanbank zu überweisen, welche die Pforte verlangt hatte, um von dieser Bank einen Vorschuß von 800 000 Pfund zu erhalten, dieses letztere Geschäft noch nicht abgeschlossen worden sei, da Griechenland bei diesem Anlaß den Wunsch ausgesprochen habe, die Räumung Thessaliens möge gleich⸗ zeitig beginnen; man befürchte, die Pforte werde hierin eine Beeinträchtigung ihrer durch den Friedensvertrag gewähr⸗ leisteten Rechte erblicken.

Die wiederholt aufgeschobenen Verhandlungen zwischen der Türkei und über den Abschluß einer Spezial⸗ Konvention sollen nunmehr definitiv morgen beginnen.

Griechenland.

In der morgen stattfindenden hung der Deputirten⸗ kammer wird der Finanz⸗Minister, wie „W. T. B.“ erfährt, außer dem Budget die Vorlagen, betreffend die inanzkontrole und das Arrangement mit den Gläubigern, vorlegen. Die zur Vorberathung dieser Vor⸗ lagen eingesetzte Kommission hat ihren Bericht fertiggestellt.

Amerika.

In Madrid eingetroffenen Meldungen aus Havanna zufolge griffen die Aufständischen das Dorf Niquero bei Manzanillo an, wurden aber zurückgeschlagen.

Afrika. 8

Der russische Kreuzer „Rossija“ ist, wie das „Reuter'sche Bureau“ berichtet, auf der Fahrt von Kreta nach China gestern in Port Said eingetroffen.

eute Vormittag um 9 Uhr passierten, wie „W. T. B.“ aus Suez meldet, die deutschen Kreuzer „Deutschland“ und „Gefion“ unter dem Salut des britischen Kreuzers „Scout“ und der Festung die Mündung des Kanals.

Es ist beschlossen worden, die bis Abu Hammed fertig Fee. Eisenbahn bis nach Ed⸗Damer, an der Mündung

es Atbara in den Nil, zu verlängern.

Statistik und Volkswirthschaft. 8 Zur Arbeiterbewegung. 8

Aus Berlin berichtet die Berliner „Volks⸗Ztg.“, daß die ge⸗

plante Vereinigung der beiden hier bestehenden sozialdemokratischen Maurer⸗Organisationen, und zwar der Maurer, die dem Zentralverbande, und derjenigen, welche dem lokalen Verein angehören, gescheitert sei.

Aus Brüssel wird der „Köln. Ztg.“ zum Ausstande der belgischen Bergarbeiter gemeldet, daß am 4. Januar in der Gegend von Charleroi bereits 3400 Bergleute ausständig w

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernteergebniß Rußlands an Wintergetreide 8 im Jahre 1897.

Nach der von dem Russischen Statistischen Zentralcomité ver⸗

öffentlichten Uebersicht über die Ernte des Jahres 1897 betrug die Aussaatfläche für Wintergetreide in den 60 Gouvernements des europäischen Rußlands (einschließlich des Weichselgebiets) 27 843 618 Dessjätinen gegen 28 532 180 Dessjätinen im Jahre 1896 und 27 749 603 Dessjätinen im Jahre 1895. Davon standen unter Winterweizen 3 101 681, unter Winter⸗ roggen 24 741 937 Dessjätinen. 8 Geerntet wurde (in 1000 Pud) 1 der Jahre 1892/96: 956 943,5 1 174 091

1 154 928,2 114 536,8 163 359,2

173 878

1 071 480,3 1 337 450,2 1 328 806,2 Die Ernte des Jahres 1897 bleibt hiernach hinter der des Vorjahres um 266 000 000, hinter dem D schnitt 1892/96 um

257 000 000 Pud zurück. 8 Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.

Aus Rostoff am Don liegt folgende Nachricht vor: die Aus⸗ sichten für das Gedeihen der Wintersaaten im Dongebiet können fort⸗ dauernd als günstig bezeichnet werden. 8

Auf das schon in der ersten Hälfte des November eingetretene, verhältnißmäßig See Frostwetter (— 4 bis 60 R.) folgten gegen Ende des Monats in schnellem Wechsel Regen, neuer, gleichfalls gelinder Frost und sodann Thauwetter, das bis zum 5. Dezember anhielt. Auch der hierauf eintretende und bis zum 18. Dezember andauernde Frost erreichte nur ganz vereinzelt die Schärfe von 80 R. während im übrigen das Thermometer nicht mehr als 2 bis 50 R. auf⸗ wies. Vom 19. bis zum 21. Dezember herrschte wiederum Thau⸗ wetter mit nassen Niederschlägen. Am 22. Dezember trat starker Shne ha A scharfer Kälte (bis zu 13° R.) ein, welche bis jetzt andauert. 3 4

Nach dem Urtheil Sachkundiger sind die früheren schneelosen

röste nicht anhaltend scharf genug gewesen, um die Wintersaaten zu chädigen, und die gegenwärtige Schneedecke dürfte abgesehen vielleicht von den Bodenerhebungen, wo der Steppenwind eine gleich⸗ mäßige Auflagerung des Schnees verhindert haben mag hinreichend dick sein, um die Saaten auch gegen ein etwa nunmehr zu er⸗ wartendes längeres scharfes Frostwetter in wirksamer Weise zu schützen.

Am 29. (17.) November hat die hiesige Zollbehörde die Schiff⸗ fahrt des Hafens von Rostoff für geschlossen erklärt. Die Mündung des Don ist indessen schon seit dem 18. (6.) November güa von

Winterroggen. Winterweizen.

Eisstauungen unpasst vo

e man in der Hoffnung eines Wiederaufgehens der Mündung noch mit Beeheeageg ve e abgehen lassen, hat unverrichteter Sache hi ückkehren müssen. 86

ach tierher zurs des hiesigen Börsen⸗Comités enthalten für No⸗ vember folgende Ausfuhrziffern: 8

3 ud Pud 1. bis 6. November 730 000 554 000 85 000

7. bis 13. November (neuen Stils) 1 248 000 217 000 89 000 11. 5 11 1 276 000 21. ge venber bio4. Dezemb 4 8 „November bis 4. Dezember (neuen Gtitbhaha ““ 59 000 Hiervon sind jedoch nur die für die Zeit vom 31. Oktober bis zum 13. November, sowie ein kleiner Theil der für die Zeit vom 14. No⸗ vember bis zum 4. Dezember aufgeführten Getreidemengen thatsächlich zur Ausfuhr gelangt. Der Rest ist zwar auch bei der Verladung in die Flußbarken hier zur Ausfuhr deklariert worden, hat aber, da die Donmündung seit dem 18. November verstopft geblieben ist, die Taganroger Rhede nicht mehr erreichen können und dürfte inzwischen in die hiesigen Lager zurückgelangt sein. 1 3 Im Ganzen sind nach dem letzten Eeeis des Börsen⸗Comités in diesem Jahre vom Beginn bis zum Schluß der Schiffahrt von hier ausgeführt worden: Weizen Roggen Gerste Leinsaat 8 Mehl Pud: 24336000 13105000 3664000 3590000 894 53000. Die Summe der Ausfuhr obiger Produkte betrug somit im Jahre 1897: 45 642 000 Pud. In den Lagerhäusern und Mühlen der Städte Rostoff und Facheisc⸗shsn befanden sich am 13./1. Dezember 1897 an Getreide e ießlich Mehl) und Oelsaaten im Ganzen noch etwa 7 ½ Mil⸗ ionen Pud (davon geßen 200 000 Pud Oelsaaten und gegen 225 000 Pud Mehl). An Weizen, Roggen und Gerste waren vorhanden: eizen: Roggen: Gerste: Pud: 4 500 000. 1 500 000. 650 000. Die Getreidepreise stellten sich nach den letzten Nachrichten hier pro gehnpudiges) Tschetwert, wie folgt: . eizen: a. Winterweizen Rbl. 10,40 bis 11,70 b. Hartweizen 10,11668 60. GCiim. Rog en 11“ 5,80 6,40 9 öWW .„ 7505

Aus Nikolajew liegt folgende Nachricht vor:

Ueber den allgemeinen Stand der S läßt sich augen⸗ blicklich nicht viel Neues sagen. Im Jekater 198,J Gouverne⸗ ment steht die Aussaat befriedigend. Aus dem Poltawaschen Gou⸗ vernement wird gemeldet, daß in einigen Distrikten der Stand des Winter⸗Getreides ein schlechter und zu befürchten sei, daß die junge Aussaat gänzlich vernichtet werde, da die Erdfläche bisher mit einer schützenden Schneedecke nicht versehen war und infolge des starken * tes der Boden rissig geworden ist. Auch in hiesigerg Gegend ehlt es an Schnee. 8

Angeführt wurden seit dem 1. Januar bis 25. Dezember 1897 64 991 2387 Pud. b 8

Ausgeführt wurden seit dem 1. Januar bis 25. Dezember 1897 73 233 900 Pud.

Der augenblickliche Lagerbestand stellt sich auf 4 757 337 Pud, und zwar:

Bestand am 1. Januar 1897. . 13 000 000 Pud

Angeführt per 25. Dezember 1897 64 991 237 77 991 237 Pud

Ausgeführt per 25. Dezember 1897. 73 233 900

Flachsernte Rußlands im Jahre 1897.

Einer in der russischen „Handels⸗ und Industrie⸗Zeitung“ er⸗ schienenen Uebersicht über die diesjährige Flachsernte enknehmen wir nach der „St. Petersburger Zeitung“ folgende Angaben:

Nach der Erweiterung des Aussaatareals zu urtheilen, konnte an⸗

eenommen werden, daß die Flachsernte viel günstiger als im vorigen ahre ausfallen würde. Jedoch infolge der Dürre im Juni el der Flachs kurz und undicht aus, und in vielen Ortschaften war ver Dur pro Dessjätine viel geringer als im vorigen Jahr. Infolgedessen ist der Ertrag auch nur in denjenigen Rayons groͤßer⸗ wo das Aussaatareal sich erweitert hat, in den übrigen Rayons st die 1 ebenso, wie im vorigen Jahre, oder sogar schlechter ausgefallen.

m Motschonez⸗Rayon fiel die Ernte reich aus, im Gouvernement Pskow überstieg der neeeg. Ertrag den vorjährigen von 3 4 % (im Kreise Opotschka) bis 20 25 % (im Kreise Porchow), haupt⸗ sächlich dank der Erweiterung des Aussaatareals; ferner wurden in einigen Kreisen des Gouvernements Witebsk etwas mehr Flachs als im vorigen Jahre eingebracht; im Gou⸗ vernement Livland hatte der diesjährige Ertrag den vorjährigen nicht überstiegen. Im Sslavez⸗Rayon fiel die Flachsernte viel ungleichmäßiger aus. Im Kreise Besfhezk war der Flachs⸗ ertrag, bei einem ebenso großen Aussaatareal wie im Jahre 1896, um 10 15 % geringer, während er im benachbarten Kreise Kaschin um 15 20 % höher als im Vorjahre ausgefallen ist.

In Bezug auf die Qualität ist der Flachs nicht hervorragend; fast aus den meisten Rayons wird gemeldet, daß die Flachsfaser schwach ist. Eine Ausnahme macht der Jaropolsker und Wologdaer Flachs, der besser als der vorjährige ist. Flachs aus Beshezk, Kaschin und Krassnoholm kann nach Auessage französischer Weber nur als Einschlagsgarn benutzt werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Bombay, 6. Januar. (W. T. B.) In den letzten 48 Stunden sind hier 142 Erkrankungen an Pest vorgekommen, von denen 105 tödtlich verliefen. Die Epidemie ist jetzt wieder annähernd so heftig wie bei ihrem ersten Auftreten. Falls nicht vor dem Eintritt der Sonnenfinsterniß (am 22. Januar) eine Besserung erfolgt, werden zahlreiche Auswanderungen und eine allgemeine Einstellung der Beschäfte befürchtet.

Verdingungen im Auslande.

Serbien.

17. Januar. Direktion der Serbischen Staatsbahnen, Belgrad: Schriftliche Verdingung behufs Lieferung von 200 000 kg Pflanzenöl zum Brennen, 20 000 kg Pflanzenöl für Maschinen, 50 000 kg Mineralöl für Maschinen und Tender, 25 000 kg Mineralöl für Eisenbahnwagen, 60 000 kg Mineralöl für Leuchtgas⸗Fabrikation. Kaution 12 000 Goldfranken. 8

13. Februar. Direktion der Serbischen Staatsbahnen, Belgrad: Bau der Eisenbahnstrecke Save —Geleise der Belgrader Eisenbahn⸗ station Neuer Schlachthof an der Donau. Kaution 60 000 Dinar. Bedingungshefte zu 12 Dinar, sowie Pläne (zur Einsicht) in der Bautenabtheilung des Königlich serbischen Handels⸗Ministeriums.

Verkehrs⸗Anstalten.

Wie die „Hamb. Börsenh.“ berichtet, hat die Hamburg Amerika⸗Linie gestern mit der Werft von Blohm und Voß einen Abschluß gemacht, wie er in solchem Umfange bisher dem Ham⸗ burgischen Schiffsbau kaum zu theil geworden ist. Die Hamburg⸗ Amerika⸗Linie bestellte ein Schiff in der Größe der „Pretoria⸗ und der „Pennsylvania“ mit erheblich vergrößerten v für die Beförderung von Passagieren erster Klasse. Ferner übertrug

die Gesellschaft der Werft von Blohm u. Voß den Bau von zwei fern, welche je 500 0 Fuß