Hofrath: Vollmer; Karoline, Bremens Tochter: Fräulein von Mayburg; Luise, Bremens Nichte: Fräulein Lindner; der Magister: Herr Arndt; der Amtmann: ine; Jakob, junger Landmann und Jäger: Herr Paulsen; die Landleute Martin, Albert und Peter: die Herren Krüger, Plaschke und Will; Georg, Bedienter der Gräfin: Herr Link. Das Werk ist vom Ober⸗Regisseur Grube in Scene gesetzt. 8
Im Theater Unter den Linden findet die erste Aufführung der neuen Operette „Die Göttin der Vernunft“ von Johann Strauß nunmehr am Ge iag den 20. Januar, statt. Das Werk, dessen Libretto von Willner und Buchbinder herrührt, erscheint hier in einer textlichen Bearbeitung von Benno Jacobson.
Der sechste Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle findet am Freitag, den 21. Januar, unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung statt. Als Novität gelangt die Ouvertüre zur Oper „Der Barbier von Bagdad“ von P. Cornelius zu Gehör. Ferner kommen die symphonische Dichtung „Aus Böhmens Hain und
Flur“ von Smetana, die Symphonie in D-moll von Volkmann und
von Beethoven zur Aufführung. — een Tage die öffentliche Haupt⸗ bezw. 1 ℳ
8 die Pastoral⸗Symphonie (Nr. 5) Mittags 1 Uhr findet an demsel probe statt. Billets zu der letzteren zum Preise von 2 sind bei Bote u. Bock zu haben.
Für das zweite Konzert des Philharmonischen Chors (Dirigent Siegfried Ochs), am 17. Januar, findet eine öffentliche eupthrobe nicht statt. Die solistische Mitwirkung bei den zur Auf⸗ ührung gelangenden Chorwerken (⸗Sylvesterglocken“ von H. Koeßler, „Snöfrid“ von W. Stenhammar, „Der Feuerreiter“ von H. Wolf und „Der Hagestolz“ von Arnold Mendelssohn) übernehmen die Damen Fräulein Emma Hiller aus Stuttgart, Frau Marie Götze von der Königlichen Oper sowie die Herren Kammersänger C. Dierich und F. Schleicher. Den Orgelpart führt Herr B. Irrgang aus.
Mannigfaltiges.
Das Königliche Polizei⸗Präsidium macht Folgendes bekannt: Auf Grund der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 4. März 1896 über den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien zu 13a. werden vorläufig hierdurch der 29. Januar, 5., 12., 19. und 22. Februar, 5., 12., 19. und 26. März, 2., 7. und 30. April, 7., 26. und 27. Mai d. Js. als diejenigen Tage festgesetzt, an welchen in den in der Bekanntmachung angegebenen Bäckereien und Konditoreien Gehilfen und Lehrlinge über die vorgeschriebene Dauer hinaus beschäftigt werden dürfen.
Von zahlreichen Großindustriellen und Gewerbetreibenden aus allen Theilen Deutschlands war für gestern Nachmittag nach dem Eebes Festsaale des Hotels „Kaiserhof“ eine Versammlung zu
unsten der Flottenvorlage einberufen. Der Saal war in allen seinen Theilen dicht gefüllt. Es mochten etwa 1000 bis 1200 See anwesend sein, darunter hervorragende Großindustrielle, ndelsherren, Vertreter von Handelskammern und kaufmännischen orporationen, sowie die Ober⸗Bürgermeister einer Reibe größerer Städte. Der Vorsitzende des Verbandes deutscher In⸗ dustrieller, Kommerzien⸗Rath Haßler (Augsburg), welcher der Ver⸗ sammlung präsidierte, eröffnete dieselbe mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, die deutschen Fürsten und die freien deutschen Städte und bemerkte, daß bei dem einberufenden Comité Zu⸗ stimmungs⸗Erklärungen aus allen Theilen Deutschlands in großer Zahl eingegangen seien. Die Versammlung solle keine Demonstration ein, sie wolle durch ihre Kundgebung nur auf diejenigen Mit⸗ des Reichstages Einfluß zu gewinnen suchen, welche die Vor⸗ age ablehnen wollen. Senator Woermann (Hamburg) begründete alsdann in längerer, mit Beifall aufgenommener Rede nachstehende Resolution: „Die aus allen Theilen Deutschlands heute in Berlin im Hotel „Kaiserhof⸗ versammelten Vertreter von Handel, Schiffahrt und Industrie, von Groß⸗ und Kleingewerbe sprechen die Ueberzeugung aus, daß das Reich einer Verstärkung seiner Seemacht dringend bedarf, damit dieselbe der Machtstellung des Deutschen Reichs, seinen bgchsencen politischen, vor allem aber seinen gesteigerten wirth⸗ schaftlichen Interessen entspricht, daß das gesammte deutsche Volk mit seiner nationalen Ehre und seiner wirthschaftlichen Entwickelung an dem Schutze der deutschen Küsten und an dem
Keßler: Breme von Bremenfels, Chirurgus: Herr Schutze der Viccse n
Staatsangehörigen und der Wahrung der wirth⸗ schaftlichen Interessen im Auslande betheiligt ist. Die versammelten Vertreter von Handel und Industrie, von Groß⸗ und Kleingewerbe erklären es hiernach als ein nationales Bedürfniß, daß die geplante Ausgestaltung der deutschen Seemacht zur Annahme und gesicherten Durchführung gelangt“ Der General⸗Sekretär des Verbandes deutscher Industriellen, Abg. Bueck⸗Berlin, führte hierauf an der Hand von Zahlen den Nachweis, daß das Deutsche Reich in der Lage sei, die Ausgaben für die projektierte Flotte zu bestreiten. Nachdem noch Kapitän Vo elsagg im Namen des Nautischen Vereins zu Hamburg und Fabrikbesitzer Schoenner aus Nürnberg im Namen vieler dortiger Industrieller zu Gunsten der Flottenvorlage eingetreten waren, gelangte die mitgetheilte Resolution einstimmig zur Annahme. Der Vorsitzende gab der Hoffnung Ausdruck, daß diese Refolution bei denen nachhaltigen Widerhall finden werde, welche berufen seien, die Geschicke Deutschlands zu bestimmen, und schloß sodann die Ver⸗ sammlung mit einem dreifachen Hoch auf das deutsche Vaterland.
„In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten gelangte zunächst folgendes Allerhöchste Dankschreiben Seiner Malestät des Kaisers und Königs zur Verlesung:
Ich spreche den Stadtverordneten für die Glückwünsche, welche Sie Mir im Namen der Bürgerschaft Meiner Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt Berlin beim Jahreswechsel zum Ausdruck gebracht haben, Meinen Dank aus. Mit Befriedigung bin Ich in der Adresse der pietätvollen Erinnerung an Meinen in Gott ruhenden Herrn Vater und Meinen Hochseligen Herrn Großvater begegnet und habe dabei ern der erhebenden Begeisterung gedacht, mit welcher im vorigen
ahre der 100. Geburtstag des Großen Kaisers in Berlin begangen worden ist. Wie Sein Standbild, so — hoffe Ich — wird auch bald dasjenige Seines edlen Sohnes und Nachfolgers an der Krone die S schmücken. Und wenn, wie die Stadtverordneten versichern, die Berliner Bürgerschaft eifrig bemüht ist, an ihrem Theile die nationale Wohlfahrt zu fördern, so wird ihr dies um so erfolgreicher gelingen, je ernster die Bürgerschaft und ihre Vertretung die dankbare Erinnerung an jene beiden Helden und die große Zeit, welche Gott der Herr durch sie unserem Volke geschenkt ar, in königstreuer Gesinnung bewahrt und bethätigt.
Neues Palais, den 6. Januar 1898. Wilhelm R.“
Den ersten Gegenstand der Berathung bildete die Vorlage, be⸗ treffend die einheitliche Regelung des Submissionsverfahrens. Die⸗ selbe wurde auf den Antrag des Stadtv. Kalisch einem Ausschuß von 15 Mitgliedern überwiesen. — Die Versammlung nahm sodann Kenntniß von der erfolgten Bauabnahme einer Anzahl Brücken. — Es folgte die Vorlage des Magistrats betreffs der Festsetzung der Schulferien für die höheren Lehranstalten Berlins durch das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Der Stadtv. Perls wiederholte seinen bereits im vorigen Jahre gestellten Antrag um Gleichlegung der Ferien an den Gemeindeschulen mit denen der höheren Schulen, weil vielfach Kinder derselben Eltern theils die Gemeindeschule, theils höhere Schulen besuchten und die Ungleichheit der Ferien füͤr diese Familien sehr störend wirke. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag abgelehnt. — Die von der städtischen Schul⸗ deputation aufgestellten „Allgemeinen Bestimmungen über den Neben⸗ unterricht in den Gemeindeschulen“, nach denen Gemeindeschul⸗ kinder, welche infolge geistiger oder körperlicher Hemmnisse an dem lehrplanmäßigen Unterricht nicht mit Erfolg theil⸗ nehmen, einem Unterricht in Nebenklassen überwiesen werden können, wurden, nachdem der Stadtv. Singer die vom Magistrat vorge⸗ schlagenen Bestimmungen befürwortet hatte, angenommen. — Ein Antrag der Stadtv. Dinse und Genossen, dahin lautend: „Die Versammlung ersucht den Magistrat, eine erste ärztliche Untersuchung aller im städtischen Dienste anzustellenden “ schon vor deren Eintritt in den Dienst stattfinden zu lassen“, wurde auf Vorschlag des Stadtv. Kalisch einem Ausschusse zu Vorberathung überwiesen. — Mit der Vorlage, betreffend den Austausch frei gewordenen städtischen Brücken⸗ terrains gegen das zum Bau der Torf⸗ und Fennstraßen⸗Brücke in Anspruch genommene fiskalische Terrain des Schiffahrtskanals, er⸗ klärte sich die Versammlung einverstanden. — Es folgte sodann die Vorlage, betreffend die Aufnahme einer 3 ⅞ prozentigen Anleihe der Stadt Berlin in Höhe von 60 Millionen Mark. Die
Anleihe soll zu folgenden Zwecken Verwendung finden: 1) für die
Fortführung der städtischen Kanalisation. 2) für di
der Erweiterungsbauten der städtischen Wa erwerke, Feertscbang verstärkte Tilgung des für letztere beim Rei s⸗Invalidenfonds auf⸗ enommenen Darlehns, 3) für Neu⸗ und Erweiterungsbauten e ädtischen Gaswerke, 4) für Neu⸗ und Erweiterungsbauten des städtischen Zentral⸗Viehhofs und Schlachthofs, 5) für die Erbauun von Brücken, 6) für vnseena des Mühlendamms und Kanalte sierung der Unterspree einschließlich der damit zusammenhängenden Brücken⸗ und Wasserbavten, 7) für Anlegung eines Hafens am Urban Höfer EE“ dus aa de2s Baues der Stadt⸗ ahn. ie Vorlage wurde einem Ausschusse überwiesen. — öffentliche folgte eine geheime Sitzung. b öu
Im „Verein Berliner Kaufleute und Industrieller“ wird am Mittwoch, den 19. Januar (im großen Saale des Flüfr. hofes, Abends 8 Uhr), der Kunstschriftsteller Herr Fritz Stahl einen Vortrag über Arnold Böcklin erläuternden Projektionebildern nach Böcklin'schen Gemälden) halten und sodann der Schriftsteller ber Manuel Schnitzer Einiges aus seinen neueren Dichtungen do. en.
In der Gasanstalt zu Schöneberg erfolgte gestern Vor⸗ mittag gegen 8 ¼¾ Uhr bei Reparaturarbeiten im Besscheasengebcor⸗ eine gewaltige Explosion, durch die der 60jährige Schleusenmeister Göritz sowie die Arbeiter Mehlitz und Dube getödtet, der Inspektor Wiesner, ferner der Anstaltsschreiber Hübner und der Arbeiter Schericke schwer, der Arbeiter Pasien leichter verwundet wurden.
Die Mitglieder des Schiller⸗Theaters veranstalten auch in dieser Saison, und zwar am Sonnaͤbend, den 5. Februar, in den e1““ üchcn Sgeirn Theaterg ein Ball⸗
est. Ein etwaiger Ueberschuß soll, wie im vergangenen Jahre, der Unterstützungskasse des Theaters zu gute Fhmen.
Budapest, 13. Januar. Auf der Linie Miskolcz--Fülek fand bei der Station Feled ein Zusammenstoß statt. Dabei sind, dem „W. T. B.“ zufolge, 3 Personen getödtet, ein Lokomotivführer schwer, ein Zugführer und ein Gepäckschaffner leicht verletzt worden. Drei Lokomotiven und 22 Wagen sind ent⸗ gleist. Der Personenverkehr war beute eingestellt. Der Unfall ist durch sträfliche Sorglosigkeit des Stationsaufsehers verschuldet und dieser sofort seines Amtes enthoben und dem Gericht übergeben worden.
Bern, 13. Januar. Die in den letzten Tagen hier verstorbene Frau Berset⸗Müller, aus Dresden gebürtig, setzte, nach einer Meldung des „W. T. B.“, die Eidgenossenschaft und die Stadt Dresden zu gleichen Theilen zu Haupterben ein. Die Stadt Dresden wird zur Errichtung einer Mädchenerziehungsanstalt nach dem Muster einer bereits in Bern bestehenden, die Eidgenossenschaft zur Schaffung eines Heims für Lehrer und Lehrerinnen mit 20 Dienst⸗ jahren verpflichtert. Die jedem Theil zufallende Summe wird auf mindestens eine Million Francs geschätzt.
Hijörring, 13. Januar. Bei Lökken ist, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, ein Schiffsboot, das den Namen „Otto von “ trägt, Z 8 Schiffs⸗ rümmern angetrieben. an befürchtet, daß es um de Verlust eines deutschen Trawlers handelt. 8 88 8
MNew⸗York, 13. Januar. Bei dem gestrigen Wirbelsturm in Fort Smith (s. Nr. 10 d. Bl.) sollen nach einem weiteren Bericht des „W. T. B.“ etwa 50 Personen umgekommen Bisher sind 41 Leichen geborgen.
1u
Melbourne, 13. Januar Waldbrände haben in der ganzen
Kolonie Victoria, besonders im Distrikt Gippsland, sehr üshen Schaden angerichtet. Zwei Townships sind vom Feuer verwüstet
und hunderte von Ansiedlern obdachlos geworden; auch die Verluste
an Vieh sind bedeutend. (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
8. 18
Ein⸗ und Ausfuhr von
en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Staats⸗Anzeiger.
1898.
Berlin, Freitag, den 14. Januar
Deutsches Reich.
Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet.
Jahr 1897 dz
Bis jetzt Abgang von Niederlagen in den
a. unmittelbar in den freien Verkehr (sofort verzollte Mengen)
Gesammteinfuhr lager
Davon Einfuhr dz
b. auf Mühlen⸗
im freien Verkehr dz
Mühlen⸗ lager⸗ verkehr
b. auf Mühlen⸗
c. auf Niederlagen lager
a. verzollte Mengen
Gesammtausfuhr dz
a. aus freiem Verkehr b. aus Mühlenlagern
Davon Ausfuhr ds
verzollte
Dez., 2
Januar
Dezember, bis jetzt
Januar 2. Hälfte
Dezember, bis jetzt
2. Hälfte
Januar bis jetzt
Mengen Januar
dz
Januar
Dezember, bis jetzt
Januar 2. Hälfte
Dezember, bis jetzt
Dez., 2. Hälfte 2. H.
bis jetzt
Dezember,
Januar 2. Hälfte
Dezember, bis jetzt
uar Fannar Pelendee
Dezember, bis jetzt
2. Hälfte
Januar bis jetzt
Weizen .. Roggen.. Gerste..
Hafer.. Weizenmehl
Roggenmehl
sein.
Wetterbericht vom 14. Januar, 8 Uhr Morgens.
sp. 2 m t
Stationen. Wind. Wetter.
in ° Celsius
Temperatu
Bar. auf 0 Gr. zu. d. Meeres red. in Milli
5
bedeckt halb bed. Regen Nebel bedeckt wolkig
bedeckt bedeckt still bedeckt bedeckt Nebel bedeckt Dunst bedeckt Dunst Nebel bedeckt bedeckt wolkenlos wolkenlos wolkenlos Nebel
bedeckt
770
757 777 767 746
WSW SW WSW SW WSW SW
SSO 773 OSO 775
776 S
777 SO 778 S
779 S
776 WSW
774 ONO 776 SO 776 O 777 ℛ O 777 O9SO 779 SO 782 N
782 SO 772 ONO 774 O wolkig 779 ONO 4 wolkenlos
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Maximum, welches gestern über Süddeutschland lag, ist ostwärts nach Oester⸗ reich fortgeschritten, wäbrend über Skandinavien das Barometer stark gefallen ist. Ein tiefes Mini⸗ mum liegt über Nordskandinavien, auf seiner Süd⸗ seite starke, stellenweise stürmische westliche Winde verursachend. In Deutschland ist bei schwachen Winden aus südlichen Richtungen das Wetter meist trübe ohne nennenswertbe Niederschläge. Die Temperatur, welche in den nördlichen Gebietstheilen Peran gesunken ist, liegt noch allenthalben über dem
werthe. Deutsche Seewarte. EÜ——— 8 Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Overn⸗ haus. 14. Vorstellung. mon. Oper in 3 Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Wolfgang von Romans „W
Meister’s Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules
Belmullet.. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. Cork, Queens⸗ toww... Cherbourg . nür 9 2 2
yj 9 2 9 20 burg.. winemünde Neufahrwasser Memel...
Farssr :
Wiesbaden
— —
773
v11““ os do tbo oœoGoO sbo 0 d0 G% O00 D
*.
ISEleSoe Hreodrelnmebe
—x2
k
Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet⸗ von Paul Taglioni. Dirigent: Musikdirektor Stein mann. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 15. Vorstellung. Grillparzer's Geburtstag. Sappho. Trauerspiel in 5 Aufzügen von ,8 Grillparzer. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 15. Volstetund. Rienzi, der Letzte der Tribunen. Große tragische Oper in 5 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 6 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 16. Vorstellung. Die Hermanns⸗ schlacht. Ein Drama in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. (Mit Benutzung der Bearbeitung von Rudolf Genée.) Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Opern⸗Theater. Mutter Thiele. Ein Charakterbild in 3 Akten von Adolph L Arronge. Anfang 7 ¼ Uhr. — Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung findet Sonnabend und Sonntag von 9 — 10 Uhr und 10 ½ — 1 Uhr bezw. 12 — 1 ½ Uhr im Königlichen Schauspielhause statt. Preise der Plätze: 3, 2, 1,500 ℳ und 75 ₰. Aufgeld wird nicht er⸗ hoben. Die Billets tragen die Bezeichnung „7. Re⸗ servesatzz. “
Deutsches Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Johaunes. Fersic⸗ in 5 Akten und einem Vorspiel von Hermann Sudermann. Anfang 7 Uhr.
Sonn Nachmittags 2 ½ Uhr: Das Käthchen von Heilbronn. — Abends 7 ½ Uhr: Johannes.
Montag: Johannes. S. u“
Berliner Theater. Sonnabend: Romeo un Iuig. 1 vnsng mnbe., uhr: g
onntag, Nachmittags r: Faust, I. Theil. — Abends 7 ½ Uhr: In Behandlung. Montag: Der Pfarrer von Kirchfelv. .
8
Goethe⸗-Theater. Bhf. Zoologischer Garten. Kantstr. 12. Sonnabend: Das Haus des Majors. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Journalisten. — Abends 7 8½ Uhr: Zum ersten Male: Krieg im Frieden.
Mon (19. Abonnements⸗Vorstellung): Krieg im Frieden.
Schiller⸗ Theater. (Wallner ⸗Theater.) Sonnabend: Der Registrator auf Reisen. Anfang 8 Uhr.
„Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Tropfen Gift. — Abends 8 Uhr: Die wilde Jagd. 8 Montag: Der König. Anfang 8 Uhr.
Lessing⸗Theater. Sonnabend: Im weißen Rößl. 8. 7 ½ Uhr.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr (volksthümliche b10: Jugend. — Abends 7 ½ Uhr: Im weißen Montag: Bartel Turaser.
Dienstag: Im weitzen Rößl.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Die Logenbrüder. Schwank in 3 Akten von C. Laufs hee . Kraatz. Regie: Hermann Werner. Anfang 8 r.
Sonntag, Montag: Die Logenbrüder.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Trilby.
Dienstag, den 18. Januar: Zum ersten Male:
amilie. Lustspiel in 3 Akten von Auguste
ermain. Deutsch von Max Schönau. Vorher: Der Herr Kandidat. Schwank in 1 Akt von Ernst Berger.
8 8 “ Belle-Alliance-Theater. Belle⸗Alliancestr./8. Sonnabend: Der auf Probe. Sonntag, Nachmittags: Die Grille. — Abends: Romeo und Julia. G Montag: Keau. 8
Residenz-Theater. Direktion: Theodor Brandt. Sonnabend: Sein Trick. (Le Truc de Séraphin.) Schwank in 3 Akten von Maurice Desvallières und Antony Mars. Uebersetzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang
7 ½ Uhr. Sonntag, Nachmittags 3 Ahr: Zu halben Kassen⸗ preisen: Odette. — Abends 7 ½ Uhr und folgende
Tage: Sein Trick.
Theater Unter den Linden. Sonnabend: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von F. Zell und Richard Genée. Musik von Carl Milldöcker. Anfang 7 ½ Uhr.
onntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Orpheus in der Unterwelt. — Abends 7 ½ Uhr: Der Bettelstudent.
Donnerstag: Zum ersten Male: Die Göttin
der Vernunft von Johann Strauß.
Thalia⸗-Theater. (Vormals: Adolph Ernst⸗ Theater.) Sonnabend: Das Opferlamm. Schwank in 3 n von Oscar er und Leo Stein.
Secene gesetzt vom Direktor W. Hasemann. fang 7 ½ Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Das Opferlamm.
Central-Theater. Alte Jakobstr. 30. Direktion: Rich. Schultz. Sonnabend: Letzte Woche. Emil Thomas, a. G. Berliner Fahrten. Burleske Ausstattungs⸗
osse in 6 Bildern von Jul. Freund und Wilb. annstädt. Musik von Kapellmeister Jul. Einsds⸗ hofer. Anfang 7 ½¼ Uhr.
Sonntag: Berliner Fahrten.
In Vorbereitung: Die Tugendfalle. Große Posse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern, nach einem französischen Stoff, von Freund und Mann⸗ städt. Musik von Jul. Einödshofer.
Konzerte.
Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Konzert des Violinvirtuosen Henri Petri mit dem Philharmonischen Orchester. 2 8
2. 8 8 ꝙ Saal Bechstein. Sonnabend, Anfang 7 ½ Uhr: Klavier⸗Abend von Vera Maurina.
Verlobt: Frl. Miczt von Radnötfäaͤy mit Hrn. Hauptmann Johann Albrecht Grafen von Mandelsloh (Dresden). — Frl. Margarethe Wolff mit Hrn. Sec.⸗Lieut. Fritz Eiswaldt (Berlin — Spandau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann H. von Loeper (Berlin). — Hrn. Amtsverwalter H. von Oertzen (Ostorf⸗Schwerin). — Hrn. Rittmeister von Keudell (Berlin). — Hrn. Sec.⸗Lieut Fr. von Waldenburg (Groß⸗Leipe). — Eine Tochter: Hrn. von Gaudecker⸗Rahuhn (Rabuhn i. Pomm.). — Hrn. Amtsanwalt Wittig (nS
Gestorben: Hr. Oberst z. D. Fritz Hübner (Berlin). — Hr. Justiz⸗Rath Anton Huck (Glei⸗ witz). — Fr. Wirkliche Geheime⸗Rath Rosalie Wehrmann (Breslau). — Fr. Pauline von Fe. boni di Sposetti, 1See arlsruhe O.⸗S.). — Verw. Fr. Oberförster Bertha Hochgesang,
geb. Hoeltzer (Berlin).
“
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage),
und eine Preisliste von F. Soennecken in Bonn, betr. aaee en 8 Schreibfedern⸗ ystem.
richtet.
21 068 21 863 2 244 414
7 179 207 5 615 332 8 463 587 4 181 828 *) 285 562 780
286 516 276 345 452 567
605 311 14 531 551 391 301 8 639 527 588 589 10 841 690 293 506 6 043 744] 207 165 7 755 386 419] *) 3 416 687 17705 †) 6 †)
Weizen. b Roggen. . Gerste. 8
Hasfer.. Januar 1898.
277 745 572 257 258 886
537 458 931 356 149 605
5 825
Außerdem zollfrei für Bewohner des Grenzbezirks: Dezember, 2. Hälfte: *) 2 924
Januar bis jetzt:
Einfuhrüberschuß
Dezember, 2. Hälfte 303 571 dz
V
6 814 886] 1143 579 41 166 3 814 919 3 342 2 092 038 2 228 498 1 856 091 5 249
42 880% —
3 103
297 727 93 093 133 778 85 927 1 415
1 487 521] 9 915
2 006 088
916 184 34 277
114 157 42 851 —
1 290 541
17 598 *
482.
) *) 57 977 ) 13 822.
Januar bis jetzt
10 445 285 dz 7 475 604 „
10 532 120
5 274 773
Weizenmehl. Roggenmell..
Ro 3“ 8 114“ 1 Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Fuhry.
258 305 526 015 15 867 609
Ausfuhrüberschuß Dezember, 2. Hälfte
Bestand in den Zolllägern am 31. Weizen 1 361 70
92 635 548
8 979 19 307 1 765
1 713 79. 1 064 347 172 246 213 627 146 023
303 836 401 803
301 740 4 086 2668]% 8 209 105 113 008
113556,1 163 923 8. 113
309 570 —% 16. “ 15 313
768 971 8. 12 31 616 471 640 8. 18 299
734 109
95 323,1 139 824 8
8 “ Januar bis jetzt 85 221 dz 1 122118
Dezember 1897. 7 dz 407 440 „
23 861 dz 94 636 „
2 372 467 99 576 137 324 555 344 21 781 3 912
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 17. v. M. ertheile Ich dem anbei zurückfolgenden, vom Ausschusse der Landschaft mit Geneh⸗ migung der Generalversammlung erlassenen Statut der land⸗ schaftlichen Bank der Provinz Sachsen und dem dem⸗ selben beigegebenen Reglement, betreffend die Aufbringung, Verzinsung und Ruͤckzahlung des Grundkapitals für die landschaftliche Bank, sowie die Verwendung der von ihr erzielten Ueberschüsse, hierdurch Meine landes⸗ herrliche Genehmigung. Gleichzeitig und infolge dieser Meiner Genehmigung, sowie auf Grund des 8 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1883 (Gesetz⸗Samml. für 1833 S. 75) will Ich der landschaftlichen Bank der Provinz Sachsen das Privilegium iermit ertheilen, die in dem Reglement bezeichneten Zins⸗ cheine und Zinsscheinanweisungen für die nach 88 2 und 3 daselbst auszugebenden Schuldverschreibungen mit der rechtlichen Wirkung auszustellen, daß ein jeder In⸗ derselben die daraus hervorgehenden Rechte, ohne ie Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Uebrigens ist dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber eine Gewährleistung seitens des Staats zu übernehmen, ertheilt worden.
Dieser Mein Erlaß und das anliegende Statut nebst Reglement sind im gesetzlichen Wege zu veröffentlichen.
Neues Palais, den 3. Januar 1898.
Wilhelm R. . von Miquel. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.
An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen und der Justiz. ““
8 Sieitnt der landschaftlichen Bank der Pr
§ 1. u“
Von der Landschaft der Provinz Sachsen wird zur Unterstützung ihrer Geschäfte, sowie zur Erleichterung und Förderung des länd⸗ lichen Kredits in der Provinz Sachsen eine landschaftliche Bank er⸗
§ 2. . Diese Bank führt den Namen 1 „Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen“,
bat ihren Si der Provinz Sacgsch und genießt 19 Rechte einer juristischen Person.
§ 3.
Zum Betriebe der Geschäfte wird der landschaftlichen Bank von der Landschaft der Provinz Sachsen ein Grundkapital von zwei Millionen Mark gewährt. Ueber die Aufbringung, Verzinsung und Rückzahlung des Grundkapitals für die landschaftliche Bank, sowie die Verwendung der von ihr erzielten Ueberschüsse ergeht gleichzeitig ein besonderes Reglement. Ueber dieses Grundkapital von zwei Millionen Mark ehinaus haftet die Landschaft nicht für Verbindlichkeiten der landschaftlichen Bank.
§ 4.
Die landschaftliche Bank der Provinz Sachsen ist unter den in den nachstehenden §§ 5 bis 9 enthaltenen Einschränkungen befugt:
1) denjenigen Grundbesitzern, welche Baarmittel bedürfen, um ihre Realschuldenverhältnisse zur Erlangung eines Pfandbriefsdarlehns zu ordnen, Persesüse zu verabfolgen (§ 5), -
2) Kredite in laufender Rechnung zu bewilligen (§ 6),
3) Darlehne gegen Verpfändung
a. solcher zinstragender Papiere, welche die Reichsbank be⸗ 1 leihen 8 8 Grandschud
. von Hypotheken⸗ und Grundschulden, e. von Hnbebehch alnche Erzeugnissen nach den Grundsätzen 1 bE1“ zu gewähren 8 24) den An⸗ und Verkauf aller an der Börse gehandelten Papiere zu bewirken (§ 8), 3
5) Werthpapiere, Werthsachen und baares Geld gegen eine an⸗ gemessene Gebühr zu verwahren und zu verwalten,
6) Einzahlungen in baarem Gelde anzunehmen und zu verzinsen,
7) Gelder im Auftrage einzukassieren und für die Auftraggeber einen Giroverkehr zu eröffnen, 1
8) verfügbare Kassenbestände nutzbar zu machen durch Diskon⸗ tierung und Ankauf von Wechseln, durch Ankauf von Werthpapieren sowie im Lombardgeschäft oder durch Niederlegung bei Bankhäusern
in Halle (Saale), steht unter Aufsicht der Landschaft
1 ö“ nach näherer Bestimmung des Ausschusses der andschaft, 1“
9) die Vermittelung von baaren Darlehnen an ländliche Grund⸗ besitzer der Provinz Sachsen gegen Provision zu übernehmen. . Der Ausschuß der Landschaft ist jedoch befugt, den Betrieb eines oder mehrerer der vorstehend unter Nr. 1 bis 9 aufgeführten Geschäfts⸗ zweige zeitweilig auszuschließen oder zu beschränken.
§ 5. 8 Vorschüsse an Pfandbriefsdarlehnssucher (§ 4 Nr. 1) dürfen nur in dem vüaf daß 88 Zustandekommen des Bepfandbriefungsgeschäfts gesichert erscheint, und in der Regel nur auf sechs Monate gewährt werden. Nur unter besonderen Umständen und mit Genehmigung der Direktion der Landschaft können solche Vorschüsse auf einen längeren Zeitraum bewilligt und gestundet werden.
Sicherstellung des Vorschusses ist außer der Hypotheken⸗ bestellung für die Landschaft und deren Ermächtigung zu den erforder⸗ lichen Anträgen beim Grundbuche, sowie etwa sonst nothwendig werdender Sicherheitsleistung erforderlich, daß der Besitzer seinen An⸗ spruch an die Landschaft auf Herausgabe der auszufertigenden Pfand⸗ briefe der landschaftlichen Bank bis zu demjenigen Betrage abtritt oder verpfändet, welcher zur Deckung der Vorschüsse nebst Zinsen und Kosten
erforderlich erscheint.
§ 6. Die in laufender Rechnung zu bewilligenden Kredite sind durch Bestellung einer Sicherungshypothek oder durch Verpfändung von Hypotheken⸗ oder Grundschuldforderungen, sowie von Werthpapieren nach Maßgabe des nachstehenden § 7 sicher zu stellen.
Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Direktion der Land⸗ schaft gestattet, welche im einzelnen Falle die zu stellende Sicherheit bestimmt.
Werden ausnahmsweise als solche Wechsel angenommen, so müssen 9. ö mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte Ver⸗
ichtete haften. 8
8 “ und Grundschulden sind nur bis zu zwei Dritt⸗ theilen des landschaftlichen Schätzungswerthes oder bis zum sechs⸗ unddreißigfachen Grundsteuer⸗Reinertrage der Pfandgrundstücke für sicher zu erachten. —
ür Genossenschaften und öffentlichrechtliche Korporationen wird nach Prüfung ihrer Statuten und ihrer Verhältnisse die Kreditgrenze und die zu stellende Sicherheit durch die Direktion der Landschaft
besonders festgesetzt.
§ 7.
Deutsche zinstragende, auf den Inhaber lautende Staats⸗, Kommunal⸗ und landschaftliche oder ritterschaftliche Werthpapiere dürfen höchstens bis zu 10 — zehn — Prozent unter dem letzt⸗ bekannten Tageskurse, jedoch nicht über den Nennwerth, die übrigen im § 4 Nr. Za gedachten Papiere höchstens bis 20 — zwanzig — Prozent unter dem letztbekannten Tageskurse, jedoch nicht über den Nennwerth beliehen werden. Das Unterpfand muß auf Verlangen 98 landschaftlichen Bank beim Sinken des Kurses ange⸗ messen verstärkt werden. 8
sies vasbeskt. und Grundschuldforderungen dürfen nur als Uater⸗ pfand angenommen werden, soweit sie innerhalb der ersten zwei Dritt⸗ phand des landschaftlichen Schätzungswerthes oder innerhalb des sechs⸗ unddreißigfachen Grundsteuer⸗Reinertrages bleiben, und im ersten Falle nur bis 85 — fünfundachtzig — Pecent des Nennwerthes der ver⸗ pfändeten Forderung, im zweiten Falle nur bis zum 30 — dreißig — fachen Grundsteuer⸗Reinertrage beliehen werden.
In der Regel sollen Darlehne gegen Verpfändung von Werth⸗ papieren oder Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen nicht auf längere Zeit als auf 6 — sechs — Monate bewilligt werden. Eine Ge⸗ währung auf längere Zeit ist nur mit Genehmigung der Direktion der Landschaft unter den von dieser festzusetzenden Bedingungen zu⸗
lässig. 1
n. Jn. auf landwirthschaftliche Erzeugnisse dürfen nur dann ge⸗ währt werden, wenn diese innerhalb der Provinz Sachsen lagern.
§ 8.
kauf von Werthrapieren (§ 4 Nr. 4) darf, soweit die
Direkgen er 1gnbef nicht ausnahmsweise anders bestimmt, nur
gegen Hinterlegung des Gegenwerthes, der Verkauf ausnahmslos nur
gegen vorherige Ueberlieferung der betreffenden Werthpapiere über⸗
nommen werden.
§ 9.
Die verzinslichen Einzahlungen in baarem Gelde (§ 4 Nr. 6) dürfen den boppelien Betrag des Erundkapitals der landschaftlichen
k niemals übersteigen. 8 .“ “ der Annahme, Verzinsung und Rückzahlung bestimmt die Direktion der Landschaft, ebenso die Höhe der Ver⸗ gütung für Aufbewahrung und Verwaltung der Depositen, sowie die Bedingungen für Inkassogeschäfte und die Vermittelung von Dar⸗ lehnen. iese Bedingungen, sowie spätere Aenderungen derselben
§ 10. Wenn ein nach § 4 Nr. 2, 3 gegebenes Darlehn zur
nicht zurückgezahlt wird Unterpfand ohne gerich
und Kosten bezahlt zu machen.
des Vertrages ausdrücklich zu “
Bei Aufnahme der Bilanz ausgabten Geschäftsunkosten, als au
abgeschrieben werden. der Bilanzaufnahme in die Big .
folgenden Jahre nachgezahlt werden.
des von der Landschaft betreffend „die Aufbringung, 2.g kapitals für die land Faftsiche Ban von ihr erzielten Ueberschüsse“, verwendet. dieselbe gebracht werden.
waltungsfonds der Landschaft.
der Landschaft.
und ihrer Stellvertreter Landschaft bestimmten Blättern gvr zu machen.
antwortlich. beschränkten selbst solchen, welche sonst eine werden, daß der Vorstand ihr zuwidergehandelt habe.
Unterschrift: und bedürfen, um rechtsverbindlich zu sein Mitglieder, von denen eines Stellvertreter fein kann. Ka
bedürfen der Unterschrift von zwei Beamten, welche die Landschaft hierzu bestimmt. 8
Mitgliedes trifft die A“ (§ 14).
Er hat insbesondere und die erforderlichen Geschäftsanweisungen zu erlassen,
sind dem Ausschusse der Landschaft in seiner nächsten Sitzung vorzu⸗
legen, welcher befugt ist, sie zu ändern.
revis
pezialvollmacht erfordern. dritten Personen kann die Vorlegung der Geschäftsanweisung nicht gefordert, ihnen gegenüber aber auch der Einwand nicht erhoben
„Landschaftliche Bank der Provinz Sach der Vollziehung durch zwei enquittungen
Verfallzeit
so ist die landschaftliche Bank berechtigt, das tliche Ermächtigung oder Mitwirkung durch einen ihrer Beamten oder durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten öffentlich verkaufen oder, wenn der verpfändete Gegenstand einen Börsen⸗ oder Marktpreis hat, den Verkauf auch nichtöffentlich durch einen ihrer Beamten oder durch einen Makler oder durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Preise bewirken zu lassen und sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen, Auslagen
Dieser “ hat sich jeder Darlehnsnehmer bei Eingehung
Die Bücher der landschaftlichen Bank werden mit dem 31. De⸗ zember eines jeden Jahres abgeschlossen. Auf diesen Tag wird die Bilanz vom Vorstande gezogen, von der Direktion der Landschaft dem Ausschusse derselben vorgelegt, von letzterem geprüft und festgestellt. ssen sowohl die sämmtlichen ver⸗ die etwa vorgekommenen Ver⸗ luste abgesetzt und für die etwa zweifelhaften Forderungen ein an⸗ gemessener Prozentsatz abgerechnet und uneinbringliche Forderungen
Die etwa vorhandenen Effekten sind zum Börsenkurse am Tage Aus dem nach § 11 ermittelten Reingewinne wird zunächst das
von der Landschaft eingezahlte Grundkapital jährlich mit 3 ½ verzinst. Etwaige Zinsrückstände müssen aus dem Reingewinne der
rozent
Der hiernach verbleibende Rest des Reingewinnes fließt in Höhe von zehn Prozent in einen zu bildenden Reservefonds, bis dieser mit den angesammelten Zinsen seiner Bestände fünfzig
gewährten Grundkapitals erreicht
Im übrigen wird der Reingewinn nach egas. des Reglements, und Rückzahlung des Grund⸗
sowie die Verwendung der Auf der vorbezeichneten Höhe muß der Reservefonds gehalten und nöthigenfalls wieder auf Sobald der Reservefonds die vorbezeichnete Höhe erreicht hat, fließen die Zinsen seiner Bestände in den Ver⸗
at.
§ 13. Für die landschaftliche Bank werden von der Direktion der Landschaft besondere Beamte angestellt, welche damit Beamte der Landschaft sind. Die Anstellungsbedingungen bestimmt der Ausschuß
Der erste und zweite Beamte bezw. deren Stellvertreter bilden
den Vorstand der landschaftlichen Bank. Die Namen dieser nd in den für die Veröffentl ichungen der
Beamten
Der Vorstand der landschaftlichen Bank hat deren Geschäfte nach Maßgabe der ihm vom Ausschusse der Landschaft zu ertheilenden Geschäftsanweisung zu führen und ist für deren Innehaltung ver⸗
Nach 5 vertritt er die landschaftliche Bank mit den un⸗ efugnissen eines Geschäftsinhabers in allen Geschäften,
Von
Schriftliche Erklärungen des Vorstandes erfolgen unter der
sen“
irektion der
§ 15.
Die Aufsicht über die Verwaltung der landschaftlichen Bank steht der Direktion der Landschaft zu, welche solche durch dasjenige Mitglied ausübt, das zugleich Mitglied der Landschaft ist. näheren Bestimmungen hierüber, sowie über die Vertretung dieses
Die
Der Ausschuß der Landschaft kontroliert die Geschäftsführung des Vorstandes der landschaftlichen Bank und deren gesammte e
1) alle Anordnungen zur Ausführung dieses Statuts zu treffen
2) jährlich mindestens einmal die Kassenführung durch zwei seiner Mitglieder prüfen zu lassen, welche befugt sind, geeignete Bücher⸗