— — 2 ———
haben die Händler und Unternehmer zu tragen; die Kosten der 6 des von Privatpersonen eingeführten Klauen⸗ ie
viehs trägt Staatskasse.
§ 9. Das bei einem Viehmarkt nicht auf den Markt aufgetriebene, sondern in öffentlichen oder privaten Räumlich⸗ keiten zum Verkauf gestellte Vieh darf nicht eher verkauft werden, als es von dem beamteten Thierarzt untersucht und für völlig unverdächtig hefunden worden ist. Wird das Vieh mehrere Tage vor dem Viehmarkt zum Verkauf aufgestellt, so ist die thierärztliche Untersuchung am 3. und 6. Tage nach der ersten Untersuchung zu wiederholen. Ueber die vorgenommene hat der beamtete Thierarzt eine Bescheinigung auszustellen. Die Kosten der thierärztlichen Untersuchung hat
der Unternehmer zu tragen.
8 10. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften unterliegen, sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen, ins⸗ besondere nach § 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs, eine höhere Strafe verwirkt ist, den Strafvorschriften in § 66 des Reichs⸗
Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894.
11. Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer
deaseabicung im Regierungs⸗Amtsblatt in Kraft. 6 reslau, den 18. Januar 1898. Der Regierungs⸗Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.
Bekanntmachung.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, haben die Gnade gehabt, die zum Andenken an den Hoch⸗ seligen Kaiser und König Wilhelm I., den Großen, -e- Medaille allen rechtmäßigen Inhabern der
schen ““ für 1864, des preußischen
preuß Erinnerungskreuzes für 1866 oder der Kriegsdenkmünze von 1870/71 ohne Rücksicht auf ihr Kombattanken⸗ oder Nicht⸗ kombattantenverhältniß zu verleihen.
Ausgeschlossen von der Verleihung sollen nach Allerhöchster Bestimmung diejenigen bleiben, welche
a. sich nicht im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden,
wegen einer mit Ehrenstrafen bedrohten strafbaren Handlung mit Freiheitsstrafe, oder wegen Verbrechen bezw. Vergehen mit mehr als 6 Wochen Gefängniß beftraft sind,
mit Freiheitsstrafe bestraft worden sind, insofern sie durch die der Bestrafung zu Grunde liegende Handlung
Zeine unehrenhafte Gesinnung bethätigt haben.
Seine Durchlaucht der Fürst haben Hächstihre Genehmi⸗ gung zur Verleihung sowie zur Annahme und Anlegung der Medaille für diejenigen Veteranen, welche die diesseitige Staatsangehörigkeit besitzen, bereits generell zu er⸗ theilen hnadig geruht.
Behufs Ausführung der Allerhöchsten Ordre Seiner Majestät des Kaisers und Königs fordern wir alle in keinem aktiven öö Verhältniß mehr stehenden Veteranen, welche die schwarzburg⸗rudolstädtische Staats⸗ angehörigkeit besitzen und Anspruch auf die Medaille zu haben glauben, hiermit auf, sich unter Vorlegung der zum
Nachweise ihres Anrechts erforderlichen Beweisstücke zu melden:
sofern sie im Fürstenthum Schwarzburg⸗ Rudolstadt E Nabec. G bei demjenigen Fürstlichen Landrathsamt, in dessen Bezirk ihr liegt, . 2) sofern sie außerhalb des Fürstenthums, aber in Deutschland ihren Wohnsitz haben: bei dem Fürstlichen Landrathsamt, zu dessen Bezirk ihr letzter Wohnsitz in Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt gehört.
Hitnsichtlich derjenigen schwarzburgischen Veteranen, welche im Reichsauslande ihren Wohnsitz haben, bleiben besondere Bestimmungen vorbehalten.
*. Da die Anfertigung der erforderlichen Medaillen einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, wird die Aushändigung je nach Fertigstellung bewirkt werden.
Vor Empfang des Besitzzeugnisses, welches gleichzeitig mit der Medaille verabfolgt werden wird, ist niemand befugt, die
— etwa anderweit beschaffte — Medaille anzulegen. 16
Rudolstadt, den 4. Februar 1898. Fürstlich schwarzburgisches Ministerium. von Starck.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Räthen Krossa zu Wiesbaden und Harte
zu Magdeburg den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu
genehmigen geruht, daß der Provinzial⸗Landtag der
rovinz Schlesien zum 27. Februar d. J. nach der Stadt reslau berufen werde.
Auf Ihren Bericht vom 21. Januar d. J. will Ich
dem Kreise Teltow im Regierungsbezirk Potsdam für die von ihm in dauernde Unterhaltung übernommene Chaussee an
der Trebbin⸗Drewitzer Chaussee bei der Groß⸗Beuthener Schäferei über Gröben bis Fahlhorst mit Abzweigungen einer⸗ seits nach Siethen, andererseits nach Kietz bei Gröben as Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des Chau eegeldtapii vom 29. Februar 1840
Gesetz⸗Samml. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben ent⸗ haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsti⸗ gen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften —
vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten
e — verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück. 8 Berlin, Schloß, den 26. Januar 1898. Wilhelm R.
Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten. *
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Herdfabrikanten Karl Hoch und dem Brauerei⸗ Maschinenfabrikanten A. Freund hc in Düsseldorf ist die Medaille mit der Inschrift „Für gewerbliche Leistungen“ in Bronze verliehen worden. .
.
Karte des Deutschen Reichs in 674 Blättern und im Maßstabe 1:100 000.
chen Generalstabs und dem Statistischen Landes⸗Amt.
wird hierdurch bekannt gemacht, daß nachstehend ätter: Nr. B8- Fan ase v11uu.* „ 346. Grünberg i. Schles., „ 380. Fferlohn. 88 455. Eupen, 8 456. Euskirchen, 1 Hillesheim,
worden sind.
schmidt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 4/5.
. Passau, „ 640. Burghausen, „ 652. Rosenheim, eesczienen und. dunch bie ereaseh Kechistte Anstalt (Tv. ver⸗ rschienen . dur ie erarisch⸗Artistische 38 in Ienaches zu ö Tö“ in wird bemerkt, daß vom Königlich württ Statistischen Landesamt die Bühter⸗ “ Nr. 560. Mergentheim und fertig gestellt sind und — dhden⸗ d eertig geste nd und dur e bedeute ee“ ““ Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 ℳ 50 ₰. Berlin, den 7. Februar 1898. Sb 8 Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Steinmetz, Oberst und Abtheilungs⸗Chef.
Forst⸗Akademie Eberswalde. Sommer⸗Semester 1898.
Landforstmeister Dr. Danckelmann: Forsteinrichtung. — Ferfliche Exkursionen (u. a. Durchführung einer Fütrirrichtung., im Forstmeister Zeising: Einleitung in die Forstwi — Waldwerthrechnung. — Forstliche “ 1““ Fporstmeister Dr. Kienitz: Forstschutz. — Jagdkunde. — Forst⸗ liche er ursärhen., fes 8
orstmeister, Professor Dr. Schwappach: Forstliche Exku 8 kurs Ferfräeistr Dr. Möller: .n ach. 8 9 ücg d Rexfiongn. ursionen. b
Forst 2ffes. or Laspeyres: Uümeih Repetitorium
“
orst⸗Assessor Herrmann: Planzeichnen. E Professor Dr. Schubert: Geodäsie. — Verfahren der F vermessung in Preußen. — Uebungen im Feldmessen und Nivellieren. Erka Frofessor Dr. Schwarz: Svystematische Botanik. — Botanische rsionen.
Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Altum: Wirbellose Thiere. — Zoologische Exkursionen. feft Heesecer Dr. Eckstein: Parasitenkunde.
eheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Remelé: Minera⸗ logie und Geognosie. — Geognostische Exkursionen.
Professor Dr. Ramann: Organische Chemie. — Standorts⸗ lehre. — Bodenkundliche Exkursionen. Fe Dr. Müttrich: Experimental⸗Physik.
mtsgerichts⸗Rath Dr. Dickel: Strafrecht. .
Das Sommer⸗Semester beginnt am Montag, den 18. April, und endet Sonnabend, den 10. August. Im Anschlusse daran forstliche Studienreise.
Meldungen sind “ unter Beifügung der Zeugnisse über “ forstliche Lehrzeit, Führung, über den 2 vh der veferderlichen Subsistenzmittel, sowie unter Angabe des ilitär⸗ verhältnisses an den Unterzeichneten zu richten. X“ Eberswalde, den 1. Februar 1898.
Der Direktor der Forst⸗Akademie. — Dr. Danckelmann.
Bearbeitet von der Königlich preußischen Landes⸗Aufnahme, de süeheschephischen Bureaux des Königlich bayerischen und des har, den säͤchsi Königlich württembergischen
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 23. August 1897
“ .“ Hüleeh 8 durch die Kartographische Abtheilung bearbeitet und veröffentlicht Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗
Ferner wird bekannt gegeben, daß die vom Topographi Bureau des smntane . Generalstabs “ Pülcher 18 1
sammtwerth.
Die hauptsächlichsten Fracht ände bi auf der elachlich e: rachtgegenstände bildeten
Lederwaaren und Schuhe, Eisen⸗ un Stahlwaaren, namentli
und Spie
armor und Marmorwaaren, auf der Heimreise: Seide aller Art, Wolle und Wollen
Matten, Blumenzwiebeln, Kuriositäten und Fächer.
beförderten 53 166 t im Werthe von 33
nach rund 9 ⅞ Millionen Mark. V 8 Heimreis e beförderten Gütern waren 45 018 W anf der von 94 432 000 ℳ, d. h. 58,1 % des Gesammtgewichts und 40,0 o des Gesammtwerths (gegen 35 062 t im Werthe von 30 647 000 ℳ im Jahre 1895), für Deutschland bestimmt.
der Ausreise und Heimreise zusammengenommen mi 78 986 t im Werthe von 100 898 000 ℳ 77 028 8 Werthe von 86 706 000 ℳ im Jahre 1895) theil. Auf die Ausreise entfielen hiervon 45 364 t im Werthe von 45 565 000 ℳ (gegen 41 647 t im Werthe von 29 873 000 ℳ im Jahre 1895); darunter deutscher Herkunft 31 984 t im Werthe von 25 943 000 ℳ, d. h. 70,5 % des Gesammtgewichts und 56,9 % des Gesammtwerths (gegen 28 680 t im Werthe von 19 798 000 ℳ im Jahre 1895). Die Zunahme nach dem Werthe beträgt somit 6 145 000 ℳ Von den auf der Heim⸗ reise beförderten 33 622 t im Werthe von 55 333 000 ℳ (gegen 35 381 t im Werthe von 56 833 000 ℳ im Jahre 1895) waren 17 728 t im Werthe von 18 111 000 ℳ, d. h. 52,7 % des Gesammtgewichts und 32,7 % des Gesammtwerths für Deutschland bestimmt (gegen 15 912 t im Werthe von 15 358 000 ℳ im Jahre 1895). Hier ist also trotz eines ge⸗ ringen Rückgangs der Gesammtbeförderung auf der Heimreise der für Deutschland bestimmte Waarenantheil um 1816 t und um 2 ¾ Millionen Mark gewachsen.
Der Antheil der australischen Linie an der Ges ammt⸗ beförd erung betrug 87 589 t im Werthe von 59 532 000 ℳ gegen 75 387 t im Werthe von 52 801 000 ℳ im Jahre 1895). Hiervon entfielen auf die Ausreise 43 784 t im Werthe von 28 868 000 ℳ (gegen 36 563 t im Werthe von 23 060 000 ℳ im Jahre 1895); darunter deutscher 1ö“ nft 27 568 t im Werthe von 17 191 000 ℳ, d. h. 63 % des Gesammt⸗ gewichts und 59,6 % des Gesammtwerths (gegen 24 486 t im Werthe von 14 050 000 ℳ im Jahre 1895). Die Steigerung der deutschen Ausfuhr betrug dar⸗ nach auf dieser Linie 3082 t und 3141 000 ℳ Von den auf der Heimreise beförderten 43 805 t im Werthe von 30 664 000 ℳ (gegen 38 824 t im Werthe von 29 741 000 ℳ im Jahre 1895) waren 27 290 t im Werthe von 16 321 000 ℳ, d. h. 62,3 % des Gesammtgewichts und 53,2 % des Gesammtwerths (gegen 19 150 t im Werthe von 15 289 000 ℳ im Jahre 1895), also ein Mehr gegen das Vorjahr von 8140 k und 1 032 000 ℳ für Deutschland bestimmt.
Der Personenverkehr gestaltete sich, wie folgt:
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König hatten im Laufe des heutigen Vormittags Besprechungen mit den Staats⸗ sekretären, Staats⸗Ministern Dr. Graf von Posadowsky und von Bülow und hörten die Vorträge des Chefs des Zivil⸗ kabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus sowie des Majors a. D. Lenné. Alsdann nahmen Seine Majestät zahlreiche Meldungen entgegen.
8 “
Der Verkehr auf den vonReiche subventionierten Dampferlinien zeigte auch im Jahre 1896 auf sämmt⸗ lichen Linien eine erfreuliche Zunahme; er gestaltete sich nach der amtlichen Statistik, welche für die Linien nach Ost⸗Asien und Australien der kürzlich dem Reichstage zugegangenen Gesetzesvorlage beigegeben ist, wie folgt:
I. Linien des Norddeutschen Lloyd nach Ost⸗Asien und Australien.
Der Gesammtverkehr der beiden Linien auf der Aus⸗ reise und Heimreise 3 belief sich auf 166 575 t im Werthe von 160 430 000 ℳ gegen 152 415 t im Werthe von 139 507 000 ℳ im Jahre 1895. Hierin sind nicht mit eingerechnet Edelmetalle und Kontanten im Betrage von 23 524 000 ℳ im Jahre 1896, 17 910 000 ℳ im Jahre 1895. Es entfielen auf die Ausreise 89 148 t im Werthe von 74 433 000 ℳ (gegen 78 210 t im Werthe von 52 933 ℳ im Jahre 1895), auf die S e 77 427 t im Werthe von 85 997 000 ℳ (gegen 74 205 t im Werthe von 86 574 ℳ im Jahre 1895). Danach hat sich von 1895 zu 1896 die Ausfuhr mittels der Reichspostdampfer nach Gewicht und Werth. e bedeutend, nämlich um 10 938 t und 21 ½ Millionen Mark vermehrt, während die Einfuhr dem Gewichte nach um 3222 t gestiegen im Werth um ein Geringes, nämlich um rund ½ Million N arf hinter dem Vorzahre zurückgeblieben ist.
Von den ausgehenden Gütern wurden 63,6 % des Ge⸗ sammtwerths der in den europäischen Häfen und Hort Said aufgenommenen Mengen in Bremerhaven, 26,3 % in Ant⸗
werpen, 9 % in Genua und 1,1 % in Neapel geladen. Gelöscht
11“
1896 1895
Zus. 5 Klasse lasf, Klasse 11 1 III
1 III I=III
Ost⸗Asiatische Linie.
Augreise .. . [1 035, 941] 4 332/6 308 /1 1060 773 /5462 Heimreise . N865 800/ 1 807 3 472 750 736 1 763
Zusammen [1 900 1 74116 139 9 7801 856/ 1 509 7 225
Australische Linie.
Ausreise ... 759 880 2968 3 8 88 521 Heimreise 6111 697, 1 908 3 2161 456 579
Zufammen s1 3701 35739726 6591137 1100
8 II. Deutsch⸗Ost⸗Afrikanische Linie. „ Auf der Linie nach Ost⸗Afrika belief sich der Gesammt verkehr, Ausreise und Heimreise zusammengenommen, auf
Werthe von 18 993 000 ℳ im Jahre 1895).
Es entfielen auf die Ausreise 22 931 t im Werthe von 14 577 000 ℳ (gegen 20,227 t im Werthe von 9 191 000 ℳ im Jahre 1895), auf die Heimreise 20 167 t im Werthe von 11 031 ℳ (gegen 23 048 t im Werthe von 9 802 000 ℳ im Jahre 1895). Danach hat sich die Ausfuhr nach Gewicht und Werth (um 2704 t und 5 386 000 ℳ) ver⸗ mehrt, während bei der Einfuhr eine Abnahme der Gewichts⸗ menge um 2881 t, 1 eine Zunahme des Werths um 1 229 000 ℳ eingetreten ist. ; Mehr als die Hälfte der ausgehenden Güter, nämlich 53,35 % vom Gesammtwerth der Einladungen in den euro⸗ päischen Häfen, wurde in Hamburg geladen, 19,7 % wurden in Amsterdam, 22,1 % in Lissabon und 4,9 % in Neapel aufgenommen. Gelöscht wurden di der Heimreise in Neapel 11,5 %, in Marseille 12,2 %, in Lissabon 2,7 %, in Rdtter⸗ dam 12,4 %, in Hamburg 691 % vom Gesammtwerth. Die hauptsächlichsten Veförderungegegensände bildeten auf der Ausreise Verzehrungsgegenstände, namentlich Mehl und Mehlwaaren, Konserven, Wein und Bier, Spirituosen, Manu⸗ fakturwaaren, namentlich Baumwollenwaaren, Droguen und Chemikalien, Eisen⸗ und Stahlwaaren, Waffen und Munition. Auf der Heimreise wurden Jb F Kaut⸗ e /
Elfenbein, Wolle, Häute und Felle befördert.
schuk, Erdnüsse, Nelken, Kakao, Wachs, oprah, Pfeffer,
wurden auf der Heimreise in Neapel 2,3 %, in Genua 32,50 in Antwerpen 23,0 %, in Bremerhaven 40,9 % 1e S.
roguen und Farbwaaren, Manu⸗ fakturwaaren, insbesondere Wollen⸗, Tuch⸗ und Baumwollen⸗ waaren, Wollen⸗ und ““ Posamenten, Leder
Drahtwaaren und Nadeln, Waffen und Munition, Maschinen “ Instrumente und Apparate, Pianos, 1 1 dielwaaren, Glas und Glaswaaren Verzehrungsgegen⸗ stände, besonders Bier, Wein und kondensierte Milch, Taback, igarren und Zigaretten, Kerzen und Lichte, Papierwaaren,
abfälle, Baumwolle, Talg, Häute, Felle, Pelzwerk, Borst
Bettfedern, Verzehrungsgegenstände, Fenn heh Thee, nshn⸗ und Gewürze, Taback, Galläpfel, Gummi, Baumrinde, Graphit, 818 Erze, Stuhlrohr, Strohgeflechte und
Deutscher Herkunft waren von den auf der Ausreise ütern 59 552 t im Werthe von 43 134 000 ℳ, d. h. 66,8 % des Gesammtgewichts und 58,0 % des Gesammtwerths der aus Waaren (gegen
— ℳ im Jahre 1895). Die Zunahme der deutschen Ausfuhr mit 82 Reichspost⸗ dampfern also dem Gewicht nach 6386 t, dem Werthe
Die ostasiatische Linie nahm an der Beförderung auf
1 zufolge, die neue 8 secen den 14. d. M. erlassen werden soll. Der Minister⸗
ziehen und nicht nur die
43 098;lt im Werthe von 25 608 000 ℳ (gegen 43 275 t im
ergriff der Minister des Wort. Derselbe erklärte, wie „W. T. B.“ berichtet:
Von den ausgehenden Gütern waren deutscher
erkunft 12 825 t im Werthe von 6904 000 ℳ Cegen Fecen t im Werthe von 3611 000 ℳ im Jahre 5 d. i. 55,9 % des Gesammtgewichts und 47,4 % des Gesammt⸗
erths. 8 heie deutsche nach Ost⸗Afrika mittels der Reichs⸗ ostdampfer hat demnach im Jahre 1896 um rund 3 ⅛¼ Mil⸗ sionen Mark zugenommen.
Von den einkommenden Gütern waren für Deutsch⸗ land bestimmt 9773 t im Werthe von 5 322 ℳ (gegen 11 276 t im Werthe von 4 404 ℳ im Jahre 1895), d. h. 48,5 % des Gesammtgewichts und 48,2 % des Gesammtwerths.
Der Personenverkehr gestaltete sich, wie folgt:
1896 1895
Klasse Zus. Klasse Zus. Kl 1I111“ 3; I11
Ausreise .1 124 835 2 040 3 999 714 522 976 2 212 Heimreise 982 666 1 808,3 4561 738. 449 9905 2 092
Zusammen 2 106/1 501 3 848/7 455]1 452] 9711 881/4 304
Die Ost⸗Afrika⸗Linie hat hiernach eine ganz ungewöhnliche Zunahme des Reiseverkehrs zu verzeichtne.
“
“
Der Regierungs⸗Rath von Haugwitz zu Breslau ist dem Königlichen Ober⸗Präsidium zu Breslau zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung überwiesen worden.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Nixe“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Goecke, am 6. Februar in Porto Praia — San Thiago (Cap Verdische Inseln) — angekommen und beabsichtigt, am 9. Februar nach Fayal in See zu gehen.
7. Februar. Der Provinzial⸗Landtag enehmigte in seiner heutigen Sitzung die Anstellung eines EE11“ bei dem Landes⸗Direktorium und setzte sodann die Berathung des Haushaltsplanes for
Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Ihre Durchlaucht die Prinzessin Sizzo von Schwarz⸗ burg, geborene Prinzessin von Anhalt, 88 wie die „Schwzb.⸗ Rudolst. Landeszeitung“ meldet, gestern in Groß⸗Harthau von . Prinzessin entbunden worden.
9
F1 Se
Gestern haben in Wien Süleae der Vertreter des böhmischen Großgrundbesitzes und der Jung⸗ czechen mit dem Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Jantsch stattgefunden, welche, der „Neuen Freien Presse“ Sprachenverordnung betrafen, die
räsident hatte beabsichtigt, auch die Vertreter der deutsch⸗
böhmischen 111“ zu berufen. Diese lehnten aber
auf eine vertrauliche Anfrage die Einladung ab, indem si
darauf hinwiesen, daß sie ihren Standpunkt zu der neuen, von
dem Statthalter Grafen Coudenhove skizzierten Sprachen⸗
verordnung bereits im böhmischen Landtage dargelegt hätten.
Die italienischen Abgeordneten zum tiroler Landtage, welche ee. an den Verhandlungen orschienen, sind, wie „W. T. B.“ aus Innsbruck meldet, für ihre Mandate verlustig erklärt worden.
Der Bericht des Verfassungs⸗Ausschusses des steyerischen Landtages über die Sprachen⸗Ver⸗
ordnungen beantragt Folgendes: „Der Landtag drückt die Ueberzeugung aus, daß die Sprachenver⸗
ordnungen ungesetzlich sind, daß sie eine tiefgehende nationale und
wirthschaftliche Ieg. I. ⸗ deutschen Volks in Oesterreich nach sich iederherstellung geordneter und verfassungs⸗
mäßiger Zustände verhindern, sondern auch eine schwere Gefahr gegen den
Bestand und die staatsrechtlichen Grundlagen des Reichs herbeiführen.
Die Regierung wird aufgefordert, die Sprachenverordnungen sofort zurückzuziehen und eine endgültige Regelung im Gesetzeswege durch⸗ zuführen. Der Landesausschuß beantragt, diesen Beschluß des Land⸗ tages unverzüglich zur Kenntniß der Regierung zu bringen.“
nfolge erneuter Demonstrationen seitens der Studieren⸗
den sind die Vorlesungen an der Bergakademie zu Leoben
bis auf weiteres eingestellt worden. Eine bei dem Rektor erschienene Deputation theilte diesem die Absicht der Studenten⸗
1 schaft mit, in der nächsten Woche die Kollegien wieder zu
besuchen. Eine Deputation der Grundbesitzer des Szaboleser
Komitats begab sich gestern zu dem Minister⸗Präsidenten Baron
Banffy, um wegen Schutzmaßregeln gegen das Ueber⸗ hondmehmen der sozialistischen Bewegung in diesem omitat, welche Leben und Eigenthum gefährde, vorstellig zu
8
werden. Der Minister⸗Präsident Baron Banffy versicherte, daß er die umfassendsten Schutzmaßregeln treffken werde.
Frankreich. “ Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Budgets des Ministeriums des Auswärtigen fort.
Der Deputirte Deloncle verlangte die Räumung Egyptens
und die Neutralisierung des Nil⸗Thales. Der Deputirte Dela⸗ fosse fragte, welche Haltung Frankreich gegenüber den Ereig⸗ nissen in China einnehme, kritisierte dabei die Fems russische Allianz, indem er bemerkte, dieselbe habe nur für Rußland Nutzen. Der Deputirte Goblet warf der fran⸗ zösischen Diplomatie vor, daß sie die geschaßte Europas zum Schaden ihrer eigenen Interessen besorge. Hierauf eußeren Hanotaux das
2
„Unsere g in Abessynien ist ausgezeichnet. Was die 1 FSeür ische Frage betrifft, so zwingt die europäische Diplomatie dem Sultan ihren Willen auf. Die französische Diplomatie hat mehrere Male mit Erfolg die Initiative ergriffen. Das europäische Konzert prüft die Frage der Kandidatur des Prinzen Georg, welcher Frankreich günstig gegen⸗ übersteht. Frankreich zeigte sich wohlwollend gegenuͤber
Griechenland. Es hat im europäischen Konzert ein Wort
nitzusprechen und hat dies gethan. Die französische Regierung
verfolgt die Durchführung der Autonomie Kretas. Frankreich hat zur Aufrechterhaltung des europäischen Konzerts bei⸗ getragen. Was die französisch⸗russische Allianz betrifft, so ist diese ein Punkt, über den eine Mittheilung unmöglich ist. Die Allianz ist eine geschichtliche Thatsache, sie ist nicht das Werk einer Partei, alle Kabinette haben ihre Realisierung verfolgt.“ Der Minister legte sodann die gluͤcklichen Erfolge der fran⸗ zösischen Diplomatie in China dar: „Eine Menge Fragen sind zu unserer Befriedigung geregelt, es bleibt uns nur übrig, ür unseren Handel und unsere Kapitalien eine größere ktivität zu v Frankreich wünscht die Integrität des chinesischen eiches und wird sich bemühen, die armonie der Mächte aufrecht zu erhalten.“ Der Deputirte Millerand warf der Regierung vor, sie habe sich bei dem griechisch türkischen Konflikt in das Gefolge der anderen Mächte begeben und dadurchherbeigeführt, daß Frank⸗ reich seine überwiegende Stellung in Konstantinopel zu Gunsten Deutschlands verloren habe. Redner verlangte Aufklärungen über das französisch⸗russische Einvernehmen. Der Minister⸗Präsident éline erwiderte: Der Deputirte Millerand werfe der Regierung vor, sie habe die Stellung des Sultans befestigt. Die Regierung lasse sich vielmehr allein von den Interessen Frankreichs beseelen, und man habe Anlaß, sich über den er⸗ hobenen Vorwurf zu verwundern. Der Deputirte Millerand wünsche über die französisch⸗russische Allianz Licht zu schaffen. Er (der Minister⸗Präsident) versichere, daß ohne diese Allianz das europäische Konzert weder hätte Dauer haben, noch überhaupt zu stande kommen können. Dieser Allianz sei es zu danken, daß ein allgemeiner Weltbrand habe vermieden werden können. Millerand fürchte, daß Frankreich sich habe übervortheilen lassen. Wenn man Freunde haben wolle, so dürfe man ihnen nicht beständig Mißtrauen zeigen, man müsse offen Hand in Hand arbeiten. Die französisch⸗russische Allianz sei ein lange vorbereitetes Werk. Man möge sich hüten, die Grund⸗ lagen derselben zu untergraben, wie es eine gewisse Presse thue. Die Diskussion wurde sodann geschlossen.
Der Prozeß gegen Zola hat vor dem Schwurgericht in Paris gestern seinen Anfang genommen. Bei Beginn der Verhandlungen erklärte der General⸗Staatsanwalt van Cassel: die Verhandlung werde auf die Anklage gegen Zola wegen Beleidigung des Kriegsgerichts, welches über den Major Esterhazy sein Urtheil gefällt habe, beschränkt sein; man müsse verhindern, daß die Verhandlungen ab⸗ schweiften, und dürfe nicht das Spiel der Angeklagten spielen, welche es auf Umwegen zu einer Revision des Prozesses Dreyfus kommen lassen wollten. Der Gerichtshof beschloß, daß dem An⸗ eklagten nicht zu gestatten sei, alle in seinem Artikel enthaltenen zu beweisen; Zola dürfe lediglich zum Beweise der⸗ jenigen Thatsachen zugelassen werden, welche in seiner Vor⸗ ladung angezogen seien. Gegen Schluß der Sitzung stellte der Vertheidiger Zola's Labori eine Reihe von Anträgen des Inhalts, daß eine Anzahl von Zeugen zum Erscheinen ge⸗ wungen werden sollen. Der Gerichtshof beschloß, die Ent⸗ “ über die Anträge auf heute zu vertagen. Hierauf wurde die Verhandlung aufgehoben.
Spanien.
Der Ministerrath hat, dem „W. T. B.“ zufolge, be⸗ schosgenn g kiffhifates zu E wel aeisbie ranzösische Bark „Prosper Corin“ bei Alhucemas angegriffen hatten. 8b . b 8 8
8
Türkei.
Wie das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ aus Kon⸗ stantinopel meldet, protestierte der griechische Gesandte Fürst Mavrocordato gestern schriftlich und mündlich auf der Pforte und im Yildiz⸗Palais gegen die letzten militärischen Maßnahmen Seifullah Pascha's in Thessalien und machte dem Doyen der Botschafter eine entsprechende Mittheilung.-
Griechenland. b
Die „Agence Havas“ meldet aus Athen, daß die De⸗ putirtenkammer noch vor dem 14. d. M. werde einberufen werden. Man hoffe, daß die Verhandlungen über die Anleihe bis dahin zu Ende geführt sein würden.
Asien. G 8 1u“
Ein Telegramm der „Times“ aus Fonetang. vom gestrigen Tage meldet, ein Edikt des Kaisers von China ermächtige den General⸗Direktor der chinesischen Eisenbahnen Sheng, mit dem Bau von Eisenbahnen in der Provinz Kwantung zu beginnen. Sheng habe den chinesischen General⸗ Konsul in Singapore Changchen um seine Mitarbeit ersucht. — Demselben Blatte wird ferner gemeldet, es sei ein Kaiserliches Dekret, betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe von Schatzbonds im Betrage von 100 Millionen Taels zum Zinssatz von 5 Proz., erlassen worden; das Dekret appelliere an die Beamten und die Großkaufleute, die Ausgabe der Schatzbonds zu unterstützen, damit vielleicht eine Deckung für die im Mai fällige Rate der Kriegsentschädigung an Japan rlungbl werde. 11“
1““
8
Aus Kairo meldet das „Reuter'sche Bureau“, daß die egyptische Regierung zur Zeit die Frage erwäge, ob eine Note an die Maͤchte zu richten und diese um Ernennung einer internationalen Kommission, deren Mitglieder aus denen des gemischten Appell⸗Gerichtshofs gewählt werden sollten, zu ersuchen seien, damit diese Kommission eine Entscheidung betreffs der Abänderungen der geltenden Bestimmungen über die gemischten treffe, welche von der Regierung auf der Grundlage des den Mächten im November v. J. unter⸗ breiteten Rundschreibens vorgeschlagen seien.
8 Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (35.) Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats
für 1898, und zwar die Berathung des Extraordinariums des
ant⸗ der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung ortgesetzt. 8 noch ausstehenden zweiten Raten für Postgebäude wurden ohne Debatte genehmigt. Bei der Forderung von 60 000 ℳ als erste Rate für einen Um⸗ und Erweiterungsbau in Guben nahm bei Schluß des Blattes der Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath (nl.)
das Wort, um die Annahme dieser Forderung zu befürworten
— Das Haus der Abgeordneten überwies in der v (16.) a; welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse und der Justiz⸗Minister Schönstedt beiwohnten, zunächst die Nachweise über die Ver⸗ wendung a. des Dispositionsfonds von 2 ½ Millionen Mark im Etats⸗Extraordinarium der Eisenbahnverwaltung für 1896/97, b. des außeretatsmäßigen Dispotisionsfonds der Eisen⸗ bahnverwaltung, der in Höhe von 20 Millionen Mark aus dem Jahresüberschusse für 1895/96 gebildet wurde, der Budget⸗ kommission. Hierauf folgte die Verlesung der Interpellation der Abgg. Haacke, Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.) und Genossen: 1 „Ist die Königliche Staatsregierung bereit, Mittheilung darüber zu machen, ob die in der Thronrede verheißene Vorlage, betreffend die Neuregelung und Verbesserung des Diensteinkom⸗ mens der Geistlichen beider Konfessionen in der nächsten Zeit zu erwarten ist, gegebenenfalls aus welchem Grunde die Ein⸗ bringung der Vorlage sich verzögert?“
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse erklärte sich bereit, die Interpellation sofort zu beantworten.
Abg. Haacke (fr. kons.): Das Haus hat in der vorigen Session einen Nothstand in Bezug auf die Besoldung der Geistlichen ein⸗ müthig anerkannt, und zwar unter Zustimmung des Finanz⸗Ministers und des Kultus⸗Ministers, die auch einen entsprechenden Gesetzentwurf für diese Session in Aussicht gestellt haben. Ich habe wiederholt auf diesen Nothstand hingewiesen; die mir gemachten Mittheilungen von Betheiligten haben mir aber gezeigt, daß meine Schilderungen noch zu schwach gewesen sind und daß viele Pastorenfamilien sich thatsächlich Entbehrungen auferlegen müssen, daß ein Pfarrer sich nicht einmal ein wissenschaftliches Werk, dessen er dringend zu seiner Fortbildung bedurfte, anschaffen konnte. Ein solcher Nothstand drückt zu Boden und raubt die Freude am Beruf. Wir haben die versprochene Vorlage noch nicht bekommen und sollen sie auch Zeitungsnachrichten in dieser Tagung nicht mehr zu erwarten haben, angeblich wegen Schwierigkeiten mit der Kurie, und es soll das Gesetz erst mit dem 1. April 1899 voraus⸗
cchtlich zur Geltung kommen. Ich möchte deshalb den Minlster ragen, in welchem Stadium sich die Vorlage besindet. Ueber den Inhalt der Vorlage interpelliere ich den Minister nicht. Die General⸗Synode hat ein Kirchengesetz beschlossen mit einem Anfangsgehalt von 1800 ℳ; dieses Gesetz entspricht aber weder den Wünschen des Kirchenregiments noch denen der Geistlichen; die General⸗Synode hat dieses Gesetz nur in der Zwangslage angenommen, um den Geistlichen wenigstens bald eine Verbesserung ihrer Lage gewähren zu können. Sonst ist ein Gehalt von 1800 ℳ absolut unzulänglich. Wir müssen darauf dringen, daß die Lösung dieser Frage nicht abermals auf ein Jahr verschoben wird; damit unseren königstreuen Geistlichen die Freudigkeit an ihrem Berufe erhalten bleibt, müssen wir sie von ihren drückenden Nahrungssorgen endlich befreien.
Hierauf nahm der Minister der ꝛc. Angelegen⸗ heiten Dr. Bosse das Wort, dessen Rede morgen im Wort⸗ laut mitgetheilt werden wird.
An der Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes noch die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.,, Dr. Porsch (Zentr.), Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.), Dr. Sattler (nl.) und Dr. Langer⸗
hans (fr. Volksp.).
Dem Reichstage ist eine auf Veranlassung des Reichs⸗ Marineamts zusammengestellte Uebersicht über die für Flotte und Landheer und ihre Stellung im Haushalt der wichtigsten Großstaaten zugegangen. .
— Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf eines S.sasg. wegen Erhöhung des Grund⸗ kapitals der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗ kasse nebst Begründung zugegangen:
Die der Preußischen Central⸗Genossenschaftskasse für die Dauer ihres Bestehens vom Staat als Grundkapital gewährte Einlage wird auf 50 Millionen Mark erhöht.
Das Erhöhungskapital von 30 Millionen Mark ist baar oder in Schuldverschreibungen zum Kurswerth zu überweisen.
Die Ueberweisung erfolgt in Höhe von 20 Millionen alsbald; für den Restbetrag von 10 Millionen Mark bestimmt der Finanz⸗Minister den Zeitpunkt der Ueberweisung.
§ 2.
Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, zur Bereitstellung des Er⸗ höhungskapitals Schuldverschreibungen auszugeben. Er bestimmt, wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins⸗ fuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) und des Gesetzes vom 8. März 1897 EA S. 43) zur Anwendung.
beauftragt.
— Die Abgg. Baensch⸗Schmidtlein (fr. kons.), Seydel⸗ Hürschbero (nl.) und Genossen haben im Hause der Abgeordneten olgenden Antrag eingebracht:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, spätestens in der nächsten Session eine Neuregelung der Verpflichtung zur Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen dahin herbeizuführen, daß gemä Art. 25 der Verfassung diese Verpflichtung allgemein den bürgerlichen Gemeinden und Gutsbezirken auferlegt wird.
8* Setatistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Bochum haben, der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ zufolge, Zimmerleute beschlossen, in eine Lohnbewegung einzutreten. sollen verlangt werden ein Minimalstundenlohn von 42 ₰, 10 % Auf⸗ schlag für Ueberstunden, doppelter Lohn für Nachtarbeit, Landgeld 50 ₰ zehnstündige Arbeitszeit und Fortfall der Kündigungsfrist.
In Arnstadt haben, wie im „Vorwärts“ berichtet wird, die Handschuhmacher sämmtlichen Fabrikanten einen neuen Lohntarif unterbreitet, der mit Ausnahme eines Fabrikanten Annahme gefunden B8 . diesem einen Betrieb haben die Arbeiter die Kündigung
ngereicht.
In Minden befinden sich nach demselben Blatt die Arbeiter einer Leimfabrik im Ausstand wegen Lohnstreites.
In Wolfenbüttel sind, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, die Former der Firma Brandes u. Co. wegen Lohnstreites in den etreten. der Rhein⸗Weß
us Kopenhagen wird der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ gemeldet, da am Sonnabend unter den Arbeitern, die mit 1s. scpede 2 Kohlenschiffe beschäftigt sind, ein Ausstand ausgebrochen ist.
Kunst und Wissenschaft.
* 8
v Aus Leipzig vom gestrigen Tage wird das Ableben des Ge⸗ an der dortigen Universität, gemeldet. Rudolf Leuckart war am
7. Oktober 1822 in Helmstedt gebor dierte in Göttin und 8 I111“ 88 “ 83 8 82 8 8
§ 3. Mit der Ausführung dieses Gesetzes wird der Finanz⸗Minister
heimen Raths Dr. Leuckart, Professors der Zoologie und Zootomie
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