1898 / 117 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Brandes zur ersten Aufführung, die von schönem Erfolge Metch

war. Die beiden Dichter wandeln in diesem Lustspiel besondere Wege, die weit abliegen von den sonst bei modernen französischen Lustspiel⸗ und Schwankdichtern beliebten und üblichen; sie greisen ein sittliches

roblem auf und führen es mit Ernst und Konsequenz durch; dabei eehen sie vollständig davon ab, jene frivole Lustigkeit zu erregen, welche immer die Begleiterscheinung der französischen Komödien zu ein pflegt. In gemessener ruhiger Entwickelung werden hier ernste ebensfragen mehr satirisch als lustig abgehandelt. Die „Dummen“ sind die Ehrlichen, welche ohne Frage und ohne K Ueberlegung einfach ihre Pflicht thun und um der Ehre willen ihr Vermögen opfern, wie in dem Stück Henri Bouardel und seine alte Mutter, die damit ein moralisches Verschulden des Vaters und Gatten sühnen. Henri's Umgebung bewundert einige Wochen seinen Heldenmuth, dann vergißt man ihn und zählt ihn zu den „Dummen“, da er sich frei⸗ willig aller Vortheile des Reichthums begeben hat. Leicht und fast

seine lobenswerthe Thätigkeit au

abhängigkeit gelangten Künstler fördern will, ist zu wünschen, daß er 8ee ch im nächsten Winter mit vermehrter

en Kräften fortsetze.

9 und fri

Im Königlichen Opernhause geht morgen zum 19. Male Thuille's Bühnenspiel „Lobetanz’ mit Herrn Naval in der Titel⸗ rolle in Scene. Die Prinzessin singt Fräulein Dietrich. ierauf folgt das Ballet „Phantasien im Bremer Rathskeller“ mit den Damen vell Era und Urbanska in den Hauptrollen. Am Freitag gelangt Mozart's Oper „Die Zeubeisecter Aufführung: Sarastro: Herr Mödlinger; Königin der Nacht: Frau Herzog; Pamina: Fräulein Hiedler; Papageno: Herr Hoffmann; Monostatos: Herr Lieban; Papagena: Fräulein Dietrich; Sprecher: Herr Bachmann; Priester: Herr Alma; drei Damen der Königin: Fräulein Kopka, Fräulein

in folgender Besetzung zur Tamino: Herr Naval;

8

Wagen der Zukunft, die Automobilen, durch ihre eigenartige bewerbung eine willkommene Abwechselung bieten agenh; 8 nämlich sämmtliche Automobilen zuerst ihre Leistungen auf dem Plan preduzieren und dann zu einer Wettfahrt Berlin- Potsdam⸗— Berlin starten, von welcher sie noch dem Konkurrenz⸗

wieder auf dem Platz des „Concours hippique“ eintreff

Der Vorverkauf für Logen und Tribünenplätze zum „Concourg hip- Piqus“ erfolgt ausschließlich im Bureau des Deutschen Sport⸗ Schadowstraße 8, parterre. Die Preise der Plätze sind: D

für drei Tage: Logen für 4 Personen 90 ℳ, 1 Kribü

II. Reihe 15 ℳ, III. und IV. Reihe 12 ℳ,

4 50 ₰. Tagesbillets: Logen für 4 Personen 50

15 ℳ, 1 Tribünenplatz I. und II. Reihe 6 ℳ,

5 ℳ, 1 Promenadenplatz 2 ““

wehmüthig deutet die Dichtung an, daß dieser weltlich Dumme doch

enri's wahres Gl

der eigentlich Kluge war, da ondern den Tiefen

Gütern dieser Welt abhängt,

Er wird durch den Glückswechsel von einer reichen herzlosen

pringt.

Frng befreit und gewinnt dafür ein ernstes, schlich dem er still und zufrieden durchs Leben wandeln Töchterchen

ist, als sie Beide.

interstein brachte den

hervor. Herr von en, gut zum Ausd

die dem Henri eigen sein müsst

der Geschäftslust und Geschäftsklugheit des

ab Mannes derb komischen Ausdruck und Herr Froböse Rolle des Schlauesten von Allen würdig zur Seite. lichen Rollen fanden in Fräulein Wagner (Aline) (Noemie) anmuthige und gewandte Vertreterinnen.

Konzerte.

Am Sonnabend hat ein aus dem General⸗Intendanten der

Königlichen Schauspiele Grafen von Hochberg, der Gräfin Wacht⸗ oltke und Frau von Siemens bestehendes Comité

ein Wohlthätigkeits⸗Konzert in der Sing⸗A kademie ver⸗

meister, Frau von

mit einem spekulativen Vater findet einen würdigen Ersatz für Henri in einem Manne, der noch gemüthloser und schlauer Der Eindruck des Lustspiels wird noch erhöht

ück nicht von den seiner Seele ent⸗

tes Mädchen, mit zu

wird. Sabinerinnen“ Emil Thomas.

ruck. Herr Eyben

reichgewordenen stand ihm in der Die beiden weib⸗ und Frau Meyer

Kirchfeld“ statt.

anstaltet, das außerordentlich zahlreich besucht und künstlerisch voen

Um die Aus

aangreichen Programms machten sich außer den Künstlern von Beruf, Lieban von der Königlichen Ovper,

Penrns Erfolge begleitet war. errn

rau Herzog und dem Kammermusiker Espenhahn (Violoncello) pianisten A. Sormann, die beiden Gräfinnen und Lieutenant Graf von Bernstorff, Erstere

werthen Gesangsvorträgen, Letzterer als beachtenswerther Virtuose Das Publikum nahm alle Vor⸗ materielle Erfolg des

Abends dürfte hinter dem künstlerischen kaum zurückgeblieben sein. Im Saal Bechstein fand an demselben Abend zum Besten der

auf dem Cornet-à-piston, verdient. träge mit lebhaftem Beifall auf; der

erien⸗Kolonien eine Gesang⸗Aufführung der Schüle ins Anna Mellien statt. Einige der Da

der Schulung erkennen.

Löwe und Taubert geschmackvoll und mit Temperament vor.

eichneten sich Fräulein Anna Otto und Fräulein

durch besonders erfreuliche und eindrucksvolle Liedervorträge aus.

In der Sing⸗Akademie schloß der rührige

Förderung der Kunst“ gestern seine winterliche Thätigkeit mit

musikalisch⸗ deklamatorischen Das Programm, welches einen einheitl trug, zerfiel in zwei Theile, deren erster in der Dichtung“ und deren zweiter den Musik' gewidmet war. Kraußneck mit der Vorlesung

iner interessanten

einer Hallig

Reinhold Fuchs, „Heimathlos“ betitelt, passend ein; dann

yrische Schöpfungen der friesischen Volksdichterin vorgetragen von Frau Clara Meyer

enannten, welche durch ihre schlichte

Gefühlswärme fesselten. Im zweiten, folgten Scenen aus der in Köln

aufgeführten Oper „Die Halliger“ unter

bereit Leit

dichters und Komponisten derselben, Herrn Fr. L. Koch. In dieser

eJS.. Wiedergabe, welche kein recht kla

eschaffenheit des Werkes zuließ, machten die von dem Otto Schmidt⸗ schen Chor ausgeführten Ensemble⸗Stellen den Fünftigste Eindruck.

Unter den mitwirkenden Solisten zeichnete sie vom Königlichen Theater in Hannover in

aus. Dem Verein, welcher nicht allein die Kunst im abstrakten

Sinne, sondern vor allem die noch nicht zu Ruf un

Wetterbericht vom 18. Mai, 8 Uhr Morgens.

sp.

red. in Millim

Steationen.

Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr.

zu. d. Meeres

1 halb bed. 3 wolkig 4 wolkig 3 bedeckt 2 bedeckt

2 halb bed.

Belmullet.. 770 Aberdeen. 772 Christiansund 770 Kopenhagen. 768 Stockholm . 770 Haparanda . 764

Martha Ballmüller, sind als tüchtige und zuverlässige Sängerinnen schon bekannt, und bei allen Mitwirkenden konnte man die Frau Ballmüller trug Lieder von Bendel,

„Halligen Den Abend leitete Herr Hofschauspieler

und Sprache musikalischen

führung des um⸗

und dem Hof⸗ Wachtmeister mit anerkennens⸗

werden.

rinnen des Fräu⸗ men, wie Frau

orgfalt

Ferner Agnete Petersen

„Verein zur

Veranstaltung ichen Charakter den „Halligen in der von von K olgten Stine Andresen, dem Vor⸗ und innige Theil Erfolg Text⸗

meldungen

8 mit ung des nummern des die Konkurrenzen

res Bild von der

Herr Scheuten

für welche Tenorarie 4

einer Regimenter sowie

d materieller Un⸗

Theater. Königli haus. 128. Vorstellung. Lobetanz. spiel in 3 Aufzügen. tasien im Bremer Rathskeller. Tanzbild, frei Graeb. Musik von A. Steinmann. Ein deutscher Schwank in 3 Aufzügen Gottfrid Reuling.

Anfang 7 ½ Uhr.

Cork, Queens⸗ town... 769 Cherbourg. 765. elder 769 725 damburg .. 768 4 bedeckt winemünde 765 5 Regen Neufahrwasser 763 4 Regen Memel 763 3 bedeckt

27 16 3 halb bed. arlsruhe ..

762 5 bedeckt Wiesbaden 762 3 bedeckt München ..

3 wolkig

4 halb bed. 5 wolkenlos 2 wolkenlos

002ꝗOSSS 0000 o —2

760 1 bedeckt Chemnitz . 763 1 Regen Berlin .. 764 4 bedeckt Wien ... 759 still wolkenlos Breslau.. 762 NW 2 Nebel

Freitag: Opernhaus. Zauberflöte. Oper in 2 Aufzügen Amadeus Mozart. Dichtung nach Gisecke von Emanuel Schikaneder.

Schauspielhaus. 133. Abonnement B. 19. Vorstellung. von Dänemark. Tragödie 8. 5 William Shakespeare. meserses⸗ Wilhelm von Schlegel. Anfang 7 ½

Sonnabend: Opernhaus. 130. Odysseus’ Heimkehr.

Bungert. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus⸗ 134. Vorstellung.

EE“ Oomcoh 8E

Ne d-Aix. 762 WNW 3 halb bed. ih⸗ u“ 756 NO 1 wolkig Triest 759 still wolkig

Uebersicht der Witterung.

Unter der Wechselwirkung eines Hochdruckgebietes, dessen Kern über der nördlichen Nordsee liegt, und einer über dem westlichen Mittelmeer lagernden De⸗ pression wehen über Mittel⸗Europa leichte bis frische nördliche und nordöstliche Winde, unter deren Einfluß die Temperatur allenthalben weiter herabgegangen ist. Das Wetter ist in Deutschland kühl und trübe, nur an der Nordsee herrscht heitere Witterung; vielfach . en gefallen, 24 mm zu Chemnitz; im südlichen

utschland fanden Gewitter statt. Deutsche Seewarte.

vagabundus. Anfang 7 ½ Uhr. reitag: Johaunes.

burger. Anfang 7 ½ Uhr. reitag naissance.

Sonnabend: Romeo und Julia

gegeben.

in der Titelrolle statt.

Infolge des lebhaften Austragsstüberl“ findet, wi

Das Königl

Festkom mers mit Damen

Mehrspänner bilden. Konkurrenzen sein, mit welchen der zweite Tag abschließt. Tag, Dienstag, der 24. Mai, endlich bringt eine Sprin konkurrenz, Nennungen

zahlreiche 18 vom Zivil abgegeben sind.

129. Vorstellung. Die Wolf

Vorstellung. Hamlet, Prinz

Sonnabend: Nathan der Weise.

Krainz, Fräulein Reinl; drei Genien: Frau Gradl, Fräulein Hönsch, Fräulein Pohl. Kapellmeister Dr. Muck dirigiert.

Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater wird morgen ermäßigten Preisen Schönthan's Schwank Als Emanuel Striese

8 * Fehzrig Sc e ahle 86 Pgse. Carlot euling's deutscher Schwank „Anno dazumal“, unter Mitw des durch die etwas grobe Charakterzeichnung; es fehlt ihr nicht an Farbe Se Vollmer und der Frau Schramm, und „Madame Dufitre! mit

aber an Schattierungen. Die etNan rief lebhafte Anerkennung

enst und die Schroernurh rau Schramm in der Titelrolle gegeben. Am Freitag findet eine wie

Aufführung von Shakespeare's Tragödie „Hamlet“ mit Herrn Matkowsk 8 Die Ophelia spielt Fräulein Lindner. 6“

Im Schiller⸗Theater wird morgen das Lustspiel „Blaues Blut' von G. von Moser und’ L. Schaper gegeben. Nachmittag findet die letzte Aufführung von „Wallenstein's Tod“, Sonntog Abend die letzte Aufführung von

Mannigfaltiges

iche Polizei⸗Präsidium macht bekannt, daß die Lessingstraße vom Hansa⸗Platz bis zur Flensburgerstraße, ein⸗ schließlich des Kreuzdammes, und die Stendaler⸗ bis zur Perlebergerstraße behufs Asphaltierung vom 23. d. M. ab bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt

Der Gaubund Berlin des Stenographenverbandes ist Stolze⸗Schrey veranstaltet zur Hundertjahrfeier für Wil⸗ ist. helm Stolze am Freitag, den 20. Mai, Abends 8 ½ Uhr, einen 8 in der Neuen Philharmonie (Keller's Festsäle, Köpenickerstraße 96/97). Die Festrede wird der General⸗Lieutenant z. D. von Bumke halten. haben außer Anderen zugesagt die Königliche Lieban⸗Globig und Herr Emanuel Reicher vom Festkarten sind im Bureau des Stolze'schen Sten (Einigungssystem), Jüdenstraße 24, zu haben.

Die für den vom Deutschen Sport⸗Verein veranstalteten „Concours hippique“ zahlreich lassen nunmehr das anstaltung gesichert ersche onkurrenzen darbieten, unter den 22. Mai, das Campagnereiten nehmen wird, 89. 12 diesen interessanten Wettbewerb gegen 30 An⸗ abgegeben Fahrkonkurrenzen dieses Tages werden sehr reich bestritten werden, und ebenso dürfte die Abtheilung der Geschäfts⸗ und Reklame⸗Wagen ein fesselndes und abwechselungsreiches Bild gewähren. Montag, den 23.

sind.

zweiten Tages, der Tandems, Zahlreich bestritten werden auch die Reit⸗

von mehreren

Die reich beschickte Abtheilung der einleiten, während zwischen dieser und dem Konkurrenz⸗Hochspringen die

““

E. .““

r Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗

Ein Bühnen⸗

Dichtung von Otto Julius Bierbaum. Musik von Ludwig Thuille. Phan⸗

Phantastisches

nach Wilhelm Hauff, von Emil Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 132. Vorstellung. Anno dazumal.

(theilweise mit

Benutzung eines alten Anekdotenstoffes) von Carlot t Madame Dutitre. Stückchen aus Alt⸗Berlin, von Ludwig Makowski.

Ein

von gang Karl Ludwig

Anfang 7 ½ Uhr.

Sonder⸗

Aufzügen von von August

Uhr.

Vorstellung.

Musik⸗Tragödie in 1 Vor⸗ spiel und 3 Akten. Dichtung und Musik von August

Im Dienst.

Schauspiel in 4 Aufzügen. Nach dem Russischen des Fürsten Sumbatow, für die deutsche Bühne bearbeitet von Eugen Zabel. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Lumpaci⸗

Berliner Theater. Donnerstag: Die Motten⸗

(36. Abonnements⸗Vorstellung): Re⸗

Zuspruches, welchen das Volksstück „Im rd dasselbe noch auf dem Repertoire des Central⸗Theaters bleiben und die Aufführung von „Dorf und Stadt“ einstweilen hinausgeschoben.

elingen dieser eigenartigen sportlichen Ver⸗ inen. Jeder der drei Tage wird eine Reihe welchen am ersten Tage, Sonntag,

Aber

„Der Raub der gastiert Herr

Am Sonntag

„Der Pfarrer von bringen.

1 EET““ 8

Havelbergerstraße von der

ähnlicher

Elektr.⸗V.“

SAAbef⸗ ö St pern ängerin Frau . Deutschen Theater. gangenen

1

Hannover, 17. Mai. fand gestern Nachmittag eine von dem hiesigen Elektrotechnikerverein veranstaltete Feier zum Andenken an Werner von Siemens statt, die mit der Enthüllung einer Gedenktafel an dem Ge⸗ burtshause des großen deutschen Elektrotechnikers verbunden war. An dem Garteneingange zu dem Gutshofe des Herrn von Lenthe ist, wie der Fers. Cour.“ berichtet, ein einem großen breiten Thorpfeiler ufbau errichtet,

Die Tafel trägt folgende Inschrift: Siemens am 13. Dezember 1816 geboren. 16. Mai 1898. Hannov.

etersburg, 17. Mai. acht brach in dem hiesigen Heubarken⸗H aus, welches, rapid um sich greifend, 16 Barken mit etwa 55 000 Heu und Stroh und 9 leere Barken vernichtetee.

Am 20. Mai werden vierhundert Jahre verflossen sein Vasco da Gama mit seinen Schiffen in snerf ssea fein, Kalikut einlief und damit die lange angestrebte Umsegelung und die Auffindung eines Seewegs vuch Indien vollendete. In Portugal wird man die Centenarfeier dieses Ereignisses, das seiner Zeit an Bedeutung der Fahrt des Columbus gleichgestellt wurde, mit soßen Festlichkeiten begehen; aber auch in Deutschland bereiten ver⸗ chiedene wissenschaftliche Gesellschaften und eier dieses Tages vor, merikas die neue Zeit schon mitgetheilt. ssiebenjähriges Feier. Ebenfo läßt auch das volksthümliche Institut der „Urania“ (Taubenstraße) den Jahrestag nicht unbemerkt vorübergehen. wird am 20. d. M. die Aufführungen stücks „Vom Matterhorn zur Jungfrau“ unterbrechen und als Feest. spiel den scenischen Vortrag „Der dunkle Erdtheil“

Dieser Ausstattungsvortrag, welcher bereits während der ersten Monate d. J. auf dem Repertoire stand, ist ausdrücklich mit Hinblick auf das Centenarjahr der Umsegelung Afrikas verfaßt worden. Der Autor, Dr. Georg Wegener, hat sich bereit erklärt, an

Worte über die Fahrt Vasco da Gama's zu sprechen, an die die scenischen Bilder anschließen werden. 3

indischen Hafen Afrikas

Institute eine würdige der kaum weniger als die Entdeckung mit herbeiführen half. die hiesige

„G I ft 1 Erdk 5 Stiftungsfest zu esellschaft für Erdkunde

einer Vasco da Eama⸗

Sie ihres gegenwärtigen Schau⸗ zur Darstellung

der soeben aus Indien heimgekehrt ist, jenem Abend persönlich einige einleitende

d

In dem nahe gelegenen Dorfe Lenthe

in dem die Gedenktafel angebracht worden „Hier wurde Werner von

(W. T. B.) Während der ver⸗ afen 3

eingegangenen Anmeldungen

der Offiziere die erste Stelle ein⸗

auch die herrschaftlichen

Die Haupt⸗ Mai, werden Viererzüge und

sowie der scheiden.

Der letzte von Offizieren aller Garde⸗

ohnfuhrwerke wird den letzten Tag

Goethe⸗Theater. Bhf. Zoologischer Garten, Kantstr. 12. Donnerstag: Gastspiel von Adele Sandrock. Liebelei. Hierauf: Abschiedssouper. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag (37. Abonnements⸗Vorstellung): Die offizielle Frau.

Sonnabend: Gastspiel von Adele Sandrock. Francillon.

1 E11“ Schiller⸗ Theater. (Wallner ⸗Theater.) Donnerstag: Blaues Blut. Anfang 8 Uhr. Freitag: Galeotto. Anfang 8 Uhr. Sonnabend: Die Dummen. Anfang 8 Uhr.

8

Lessing⸗Theater. Donnerstag: Rößl. Anfang 7 ½ Uhr. 8 Freitag: Im weißen Rößl. Sonnabend: Im weißen Rößl. Sonntag: Im weißen Rößl.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Villa Gabriséle. Lustspiel in 3 Akten von Léon Gandillot. Deutsch von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Josef Jarno. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag und folgende Tage: Villa Gabriséle.

Belle⸗Alliance-⸗Theater. Belle⸗Alliancestr.7/8.

Donnerstag und folgende Tage: Wein, Weib, Gesang. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Konzert und Spezialitäten.

Residenz-Theuter. Direktion: Theodor Brandt. Donnerstag: Momentaufnahmen. Komödie in 3 Akten von Josef Jarno. Vorher: Nach Hause! Uberet in 1 Akt von Paul Linsemann. Anfang

2 Freitag und folgende Tage:

Vorher: Nach Hause!

Port au Prince, 18. Mai. militärische Kommandant der Tortuga⸗ Port de Paix (Haiti) gelegen, richtet, daß während des ganzen Sonntags eine andauernde Kanonade östlich von Tortuga gehört worden sei. vermuthet, daß ein defecht im Gange sei; sei es aber nicht mögli

Nach Schluß der Redaktion eingegangene 8

Depeschen.

Sdae nsel, nördlich von traf gestern hier ein und be⸗

Man habe wegen des Nebels gewesen, irgend ein Schiff zu unter⸗

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und

Dritten Beilage.)

Theater Unter den Linden. Donnerstag: Mit neuer Ausstattung: Der Overnball. Operette in 3 Akten nach dem Lustspiele „Die Rosa⸗Dominos“ von Léon und Waldberg. Musik von Richard Heu⸗ berger. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Anfang 7 8 Uhr.

Freitag: Der Opernball.

Sonntag, Nachmittags 3Uhr: Bei halben Preisen: Der Obersteiger.

Central⸗-Theater. Alte Jakobstraße 30. Donnerstag: Gastspiel des Fiala⸗Ensembles. Im Austragsstüberl. Ländliches Volksstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten. (Fräulein Amalia Schönchen, K. K. Hofburg⸗Schauspielerin, Herr Hans Neuert, Königlich bayerischer Hof⸗Schauspieler, als Gäste.) Anfang 8 Uhr.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

———-—— Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Pastor Ludwig Kümmel mit Frl. Magdalena Füllkrug (Kuhz, Uckerm.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Gebeimen Regierungs⸗ Rath Dr. F. Schmidt (Berlin). Hrn. Dr. Alfred Georg (Genf). Hrn. Julius Frhrn. von Eckardstein (Reichnow). Hrn. Oberpfarrer Haensel (Klosterfelde).

Gestorben: dr Senats⸗Präsident a. D. Wilhelm Richard Friedrich (Berlin). Hr. Ober⸗Forst⸗ meister Carl Friedrich Müller (Dessau). Hr.

auptmann Arthur Maeckelburg (Cassel). ir Frn

egierungs⸗Baumeister Fritz Oelsner Sohn Fritz (Breslau). Oberlehrerin Frl. Marie Poppe (Berlin). Fr. Sanitäts⸗Rath Elise Pfeiffer, geb. Hedemann (Berlin). 8

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32A2.

8

Acht Beilagen 6 (einschließlich Börsen⸗Beilage).

98

So gestaltet,

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Berlin, Mittwoch, den 18. Mai

3

eichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1898

Vom 11. Mai 1898.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 1

verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der

Monarchie, was folgt:

Der Staatshaushalts⸗Etat (Art. 99 der Verfassungs⸗ Urkunde) enthält den Voranschlag für alle im Laufe jedes Etatsjahres voraussichtlich eingehenden Einnahmen und er⸗ forderlich werdenden Ausgaben des Staats.

§ 2.

Zu den in den Staatshaushalts⸗Etat aufzunehmenden Einnahmen und Ausgaben gehören auch:

1) Erlöse aus der Veräußerung von beweglichem oder unbeweglichem Eigenthum des Staats.

2) Einnahmen, welche dem Staat durch Beiträge Dritter zu im Staatshaushalts⸗Etat vorgesehenen Ausgaben zufließen.

3) Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihe⸗ gesetzen, wenn und soweit in den letzteren die Auf⸗ nahme in den Staatshaushalts⸗Etat vorgesehen ist.

4) Die Einnahmen und Ausgaben derjenigen zu be⸗ sonderen Zwecken bestimmten Fonds, über welche dem Staat allein die Verfügung zu kehl. sofern diese Fonds nicht juristische Persönlichkeit besitzen.

Die Einnahmen und Ausgaben derjenigen Unterrichts⸗,

wissenschaftlichen, Kunst⸗ und ähnlichen Anstalten,

welche vom Staat allein oder mit Hilfe von Zu⸗

schüssen Dritter zu unterhalten sind, sofern diese An⸗ stalten nicht juristische Persönlichkeit besitzen.

Vertragsmäßige Rechte und Stiftungsbestimmungen werden durch die Vorschriften unter 4 und 5 nicht berührt.

§ 3.

Mit den Spezial⸗Etats der betreffenden Staatsverwal⸗ tungen sind dem Landtage Nachweisungen von den veranschlagten Einnahmen und Ausgaben derjenigen der alleinigen Ver⸗ fügung des Staats unterliegenden besonderen Fonds mit⸗ zutheilen, welche juristische Persönlichkeit besitzen und welche ganz oder zum theil zu solchen Zwecken bestimmt sind, für welche auch allgemeine Staatsmittel verwendet werden. In den Nachweisungen sind die Einnahmen der einzelnen Fonds nach den hauptsächlichsten Quellen, die Ausgaben nach den hauptsächlichsten Verwendungszwecken gesondert anzugeben.

Dasselbe gilt bezüglich der Einnahmen und Ausgaben derjenigen Unterrichts⸗, wissenschaftlichen, Kunst⸗ und ähnlichen Ankalten,

1) welche vom Staat allein oder mit Hilfe von Zu⸗ schüssen Dritter zu unterhalten sind, aber juristische Persönlichkeit besitzen;

2) welche vom Staat und von Dritten gemeinschaftlich

zu unterhalten sind;

3) welche von Dritten zu unterhalten sind, aber vom Staat mit Zuschüssen, die nicht auf rechtlicher Ver⸗ pflichtung beruhen, unterstützt werden.

Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf die ausschließlich für den Elementar⸗ oder Fortbildungs⸗Unterricht bestimmten Anstalten, sowie auf solche Anstalten, welche mit Zuschüssen aus den dazu im Etat bereitgestellten Dispositions⸗ fonds unterstützt werden. 1

Von denjenigen der alleinigen Verfügung des Staats unterliegenden besonderen Fonds, welche nicht unter die Be⸗ stimmungen im § 2 Nr. 4 oder im § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes fallen, sind dem Landtage mit den Spezial⸗Etats der betreffenden Staatsverwaltungen Nachweisungen unter Angabe der Jahres⸗

eträge der einzelnen Fonds mitzutheilen. 1“ Solange und soweit beide Häuser des Landtages zu⸗ immen, kann von der Mittheilung der in den §§ 3 und 4 ezeichneten Nachweisungen bezüglich einzelner Fonds oder An⸗

. 8 oder bezüglich gewisser Kategorien derselben bgesehen

8S 6. 8II 1 Bei dem Seehandlungs⸗Institut sind sowohl in dem Spezial⸗Etat als in dem Staatshaushalts⸗Etat der Geschäfts⸗

Ser und die Verwaltungs⸗Einnahmen des Instituts, in

em Spezial⸗Etat auch die Verwaltungs⸗Ausgaben desselben zu veranschlagen. Mit dem Spezial⸗Etat des Seehandlungs⸗Instituts ist dem Landtage der Verwaltungsbericht und der Hauptabschluß des Instituts für das letzte 8 Etatsjahr mitzutheilen.

Bei solchen Verwaltungen, welche nicht ausschließlich für Rechnung des Staats geführt werden, ist sowohl in den Spezial⸗Etat der betreffenden Staatsverwaltung als in den Staatshaushalts⸗Etat der Antheil des Staats an dem für die . veranschlagten Ueberschusse oder Zuschusse ein⸗ zustellen.

Die Einnahmen und Ausgaben solcher gemeinschaftlichen Verwaltungen sind in einer dem Spezial⸗Etat der betreffenden Staatsverwaltung beizufügenden Nachweisung dem Landtage

mitzutheilen. 8 88

Durch die Etats werden Privatrechte oder Privatpflichten weder begründet noch vusgfhenen.

„Niach gesetzlicher Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats ist derselbe nebst den zugehörigen Spezial⸗Etats durch die Staatsregierung der Ober⸗ Rechnuͤngskammer mitzutheilen.

In den Kassen⸗Etats, welche für die ausführenden Be⸗ hörden und Kassen auf Grund des Staatshaushalts⸗Etats und der mit demselben festgestellten Spezial⸗Etats auszufertigen

nd, sind die Einnahmen und Ausgaben in dem Rahmen der

8

8

diese Etats festgestellten Kapitel und Titel in Ansatz zu ringen.

Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf diejenigen Kassen⸗Etats und Theile von Kassen⸗Etats für die Haupt⸗ kassen und die General⸗Staatskasse, in welchen die in anderen Kassen⸗Etats nach Kapiteln und Titeln ausgebrachten Ein⸗ nahmen und Ausgaben nur summarisch nach Verwaltungs⸗ bezirken oder aufgeführt werden.

Die Kassen⸗Etats können für einen mehrjährigen Zeitraum festgestellt werden.

Werden in den Ansätzen eines für mehrere Jahre fest⸗ gestellten Kassen⸗Etats durch den Staatshaushalts⸗Etat für eines der folgenden Jahre Aenderungen herbeigeführt, so sind darüber, sofern die Uebereinstimmung der Kassen⸗Etats mit dem Staatshaushalts⸗Etat nicht durch einen jährlich fest⸗ zustellenden Gesammt⸗Kassen⸗Etat für den betreffenden Ver⸗ waltungszweig herbeigeführt wird, besondere, diese Ueberein⸗ stimmung herstellende ö auszufertigen.

Die Kassen⸗Etats sind, insoweit die über ihre Ausführung zu legenden Rechnungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Einrichtung und die Be⸗ fugnisse der Ober⸗Rechnungskammer (Gesetz⸗Samml. S. 278), der Revision durch die Ober⸗Rechnungskammer unterliegen, alsbald nach ihrer Ausfertigung mit einer Uebersicht der Zu⸗ und Abgänge gegen den vorhergehenden Etat in beglaubigter Abschrift der Ober⸗Rechnungskammer mitzutheilen.

Eine gleiche Mittheilung hat hinsichtlich der nach § 11 zu erlassenden Deklarationen

Die Einnahmen und Ausgaben sind in der Rechnung unter denjenigen Kapiteln und Titeln, unter welchen sie im Etat vorgesehen sind, oder wenn nur ein entsprechendes Soll aus der vorhergehenden Rechnung zu übertragen war (§8 42 und 45), an der betreffenden Stelle der folgenden Rechnung nachzuweisen.

Mehreinnahmen und Mehrausgaben sind an den vor⸗ bezeichneten Stellen der Rechnung als Zugang nachzuweisen. Ist jedoch nur eine Soll⸗Ausgabe aus der vorhergehenden Rechnung übertragen, so ist eine etwaige Mehrausgabe gegen dieselbe in der Rechnung, getrennt von den etatsmäßigen Ausgaben, als außeretatsmäßige Ausgabe nachzuweisen.

In gleicher Weise sind Einnahmen und Ausgaben, welche weder unter einen Etatstitel fallen, noch bei einem Soll aus der vorhergehenden Rechnung zu verrechnen sind, in der Rech⸗ nung, getrennt von den etatsmäßigen Einnahmen und Aus⸗ gaben, als retatsmäßige Einnahm d Ausgaben nach⸗ zuweisen. 8 S14 8

Alle Einnahmen und Ausgaben sind, vorbehaltlich der in den §§ 42 bis 46 dieses Gesetzes hinsichtlich der Einnahme⸗ und Ausgabereste getroffenen Bestimmungen, in der Rechnung desjenigen Etatssabres nachzuweisen, in welchem sie fällig ge⸗ worden sind.

Die am 1. April postnumerando fälligen Einnahmen und Ausgaben, sowie diejenigen Einnahmen und Ausgaben ohne bestimmten Fälligkeitstermin, deren Rechts⸗ und Entstehungs⸗ grund in dem vorhergehenden Etatsjahre liegt und deren Fälligkeit noch in der darauf folgenden Zeit bis zum Jahres⸗ abschlusse für das letztere 39) herbeizuführen ist, sind in der Rechnung des vorhergehenden Jahres nachzuweisen.

Eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Verrechnung der Einnahmen oder Ausgaben kann in den Spezial⸗Etats festgesetzt 1e.

Alle Einnahmen und Ausgaben sind mit ihrem vollen Betrage in der Rechnung nachzuweisen, und es dürfen weder von Einnahmen vorweg Ausgaben in Abzug gebracht, noch v vorweg Einnahmen in Anrechnung gebracht werden.

Tantièmen und sonstige Gebühren für die Erhebung von Einnahmen sind unter den nachzuweisen.

Alle Einnahmen des Staats werden für Rechnung der Staats⸗Finanzverwaltung als Deckungsmittel für den gesammten Ausgabebedarf des Staats erhoben, sofern nicht 85 einzelne Einnahmen durch die Spezial⸗Etats oder durch besondere Ge⸗ setze etwas Anderes bestimmt ist. 1

Die Einnahmen der im § 2 unter Nr. 4 bezeichneten Fonds sind nur für Zwecke bt zu verwenden.

Stundungen für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen egen den Staat dürfen nur ausnahmsweise unter be⸗ onderen Umständen bewilligt werden.

Stundungen über den Jahresabschlußtermin 39) der⸗ jenigen Kasse hinaus, welcher der rechnungsmäßige Nachweis der betreffenden Einnahmen obliegt, dürfen von den Behörden nur auf Grund einer des zuständigen Ministers er⸗ theilten Ermächtigung und unter Angabe der Gründe bewilligt werden.

Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf solche Zahlungsverpflichtungen, bei welchen Kreditgewährungen für bestimmte Fristen durch allgemeine Vorschriften der zu⸗ ständigen b zugelassen oder im Geschäftsverkehr ge⸗ bräuchlich sind. G

Auch bleiben die für einzelne Verwaltungszweige be⸗ stehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen über die Stundung von Zahlungsverp unberührt.

Von der Einziehung dem Staat zustehender Einnahmen darf nur im einzelnen Falle und, abgesehen von der Un⸗ möglichkeit der Einziehung, nur auf Grund einer durch gesetz⸗ liche oder durch Königliche Bestimmung ertheilten Ermächtigung abgesehen werden. Nur unter gleicher Voraussetzung dürfen auch zur Staatskasse vereinnahmte Beträge zurückerstattet werden.

Die nicht zur Einziehung gelangten oder zurückerstatteten Beträge sind in der dem Landtage gemäß § 47 dieses Gesetzes vorzulegenden Uebersicht von den Staats⸗Einnahmen und Aus⸗ gaben bei den betreffenden Etatstiteln summarisch minutheilen.

Solange und soweit beide Häuser des Landtages zustimmen, kann von dieser Mittheilung bezüglich einzelner Arten 1 zur Einziehung gelangter oder Beträge a gesehen werden.

Zur Staatskasse vereinnahmte Beträge, welche zurück⸗ erstattet werden müssen, sind, wenn die Zurückerstattung erfolgt, so lange die betreffenden Fonds noch offen sind, von der Ein⸗ nahme bei den letzteren wieder abzusetzen, bei späterer Zurück⸗ erstattung aber als Ausgabe zu verrechnen.

Zurückerstattete Gerichtskosten und Geldstrafen sowie in⸗ 9u Steuern können immer von der Einnahme abgesetzt werden.

Bei der Eisenbahnverwaltung können die Beträge an Einnahmen aus dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Güterverkehr, welche in der Rechnung des Vorjahres auf Grund der zum Jahresabschlusse stattgefundenen vorläufigen Feststellung zu viel verrechnet sind, von den Einnahmen des folgenden Etats⸗ jahres abgesetzt werden. 9 20

Den Ausgabefonds dürfen Rückeinnahmen, unbeschadet der Bestimmung im § 36 dieses Gesetzes, nur auf Grund be⸗ sonderer Ermächtigung durch den Etat zugeführt werden.

Bei Bauausführungen dürfen jedoch die Erlöse aus der Wiederveräußerung von Grundstücken und beweglichen Gegen⸗ ständen, welche über den dauernden Bedarf hinaus aus den betreffenden Baufonds erworben sind, den letzteren, solange dieselben noch offen sind, wieder zugeführt werden.

Bei Bauten, welche auf Grund eines dem Landtage vor⸗ gelegten Bauanschlages ausgeführt werden, dürfen auch son⸗ stige bei der Bauausführung sich ergebende Einnahmen zu den Kosten des Baues mitverwendet werden, wenn diese Einnahmen in dem Bauanschlage veranschlagt und von dem gesammten Kostenbedarf in Abzug 9 sand

Besoldungen und andere bei der Pensionierung in An⸗ rechnung zu bringende Diensteinkünfte dürfen nur ug Grund einer durch die Spezial⸗Etats oder durch besondere Gesetze er⸗ theilten Ermächtigung ö1“] Die Gnadenbezüge von den Diensteinkünften verstorbener Beamten sind bei denselben Fonds zu verausgaben, aus welchen die betreffenden Diensteinkünfte zu zahlen waren. Diese Bestimmung kommt auch bei den Fonds zu

Pensionen und zu entsprechend zur Anwendung.

Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten dadurch entstehen, daß Stellen zeitweise nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden, können bis auf Höhe der für die einzelne Stelle verfügbaren Beträge, wenn und soweit sie nicht zur Bestreitung der Kosten einer kommissarischen Verwaltung der Stelle erforderlich sind, zur Gewährung von außerordentlichen Remunerationen für die unmittelbare oder mittelbare Betheiligung an der Wahrnehmung der Geschäfte der betreffenden Stelle verwendet werden.

Bleibt eine neu errichtete Stelle länger als ein Jahr unbesetzt, so ist hierüber in der dem Landtage gemäß § 47 dieses Gesetzes vorzulegenden Uebersicht bei dem betreffenden Etatstitel Mittheilung zu machen.

Aus Ersparnissen, welche dadurch entstehen, daß die Be⸗ soldungsfonds nicht vollständig unter die Stelleninhaber ver⸗ theilt worden sind, sowie aus Ersparnissen bei den Fonds zu dürfen Remunerationen nicht gewährt werden.

Eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Verwendung von Ersparnissen kann in den Spezial⸗Etats fest⸗ gesetzt werden.

Die vorstehenden Bestimmungen kommen auch bei Er⸗ sparnissen an den Fonds zur Remunerierung von Hilfsarbeitern entsprechend zur Anwendung.

Im übrigen dürfen außerordentliche Remunerationen und Unterstützungen für Beamte nur aus denjenigen Fonds gewährt werden, welche in Fg dazu bestimmt sind.

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Aus den Fonds einer Behörde zur Remunerierung von Hilfsarbeitern dürfen, sofern nicht in den Spezial⸗Etats etwas Anderes bestimmt ist, Bewilligungen an etatsmäßig angestellt Beamte derselben Behörde 8 8 folgen. 8

In den dem Landtage eeee he Spezial⸗Etats sind bei den betreffenden Besoldungsfonds oder Fonds zur Re⸗ munerierung von Hilfsarbeitern die Einnahmen der Beamte aus Nebenämtern nachrichtlich ö“

Gebühren für die Erhebung von Staats⸗Einnahmen und ür die Leistung von Staats⸗Ausgaben sind nur von den⸗ enigen Beträgen zu berechnen, welche für das betreffende Ptassjahr als wirklich eingegangen beziehungsweise verausgabt nachgewiesen werden.

28. 1 Die Ueberlassung von an Beamte er⸗ folgt nach Maßgabe des

Die Ueberlassung von Wohnungen und von anderen Nutzungen an den zur Verfügeng des Staats stehenden Ge bäuden und Grundstücken, owie von sonstigen Naturalbezügen an Beamte darf nur gegen Entgelt stattfinden, sofern nicht in den Spezial⸗Etats etwas Anderes bestimmt ist. 1

Die für Dienstwohnungen zu entrichtenden Vergütuvgeg 1 sind, soweit sie nicht gemäß der Bestimmung im 849 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Mai 1873, betreffend die Gewährung

von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatss

beamten (Gesetz⸗Samml. S. 209), gegen den Wohnungsgeld⸗ zuschuß aufgerechnet werden, eu nachzuweisen.

Der Ausführung von eubauten sowie von Reparatur⸗ bauten auf Kosten des Staats sind Bauanschläge zu Grunde zu legen. Inwieweit hiervon abgesehen werden darf, bestimmt