1898 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jul 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ataats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. 8 Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 25 ₰.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Direktor der Schlesischen Feuerversicherungs⸗ Gesellschaft Ribbeck zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 1 dem Förster a. D. Viergutz zu Kappeln im Kreise Schleswig, bisher in Sören im Landkreise Kiel, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem emeritierten Lehrer und Küster Läsecke zu Packe⸗ busch im Kreise Salzwedel, bisher in Hagenau desselben Kreises, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Gemeinde⸗Vorsteher Schönborn zu Zugkleibe im Kreise Sorau, dem Gießermeister Ernst Bartels zu Magde⸗ burg, dem Lokomotivführer a. D. Brügge zu Nord⸗ hausen, dem Eisenbahn⸗Weichensteller a. D. Rüngeling zu Niederscheden im Kreise Münden, dem Bahnwärter a. D. Stuntz zu Bovenden im Landkreise Göttingen, dem Eisenbahn⸗Bremser a. D. Baumeister zu Schwerte im Kreise Hörde, dem herrschaftlichen Kutscher Friedrich Meitz zu Rippen im Kreise Heiligenbeil, den Gutskämmerern Karl Barann zu Sausgörken im Kreise Rastenburg und Karl Brandt zu Weisborf desselben Kreises, dem Wirthschaftsvogt Ernst Henschke zu Friedrichshof im Kreise Krossen, dem Wirthschaftsschaffer Karl Nitsche zu Pfaffendorf im Kreise Reichenbach, dem Schäfer Johann Schiller zu Lagowitz im Kreise Meseritz, dem Maurergesellen Wilhelm Falkenberg zu Anklam, dem Gartenvorarbeiter Bernard Wolthaus zu Velen im Kreise Borken, dem Vor⸗ arbeiter Christoph Czemper zu Weitzdorf im Kreise Rasten⸗ burg und den Arbeitern Karl Gellendin zu Stretense im Kreise Anklam und Jakob Wentzel zu Blesewitz desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Eisenbahn⸗Stationsverwalter Otto Weise zu Kol⸗ bitzow im Kreise Randow die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 8 8

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111“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

der Kommandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht's 8 des Bären: ddeem Oberst⸗Lieutenant z. D. Greverus, Kommandeur des Landwehrbezirks Bernburg, dem Major z. D. Bock von Wülfingen, Kommandeur des Landwehrbezirks Dessau, dem Major Kuntzen im Infanterie⸗Regiment Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburgisches) Nr. 26, dem Major von Hartmann⸗Krey und dem Major von Wyszecki, beide im Anhaltischen Infanterie⸗Regiment Nr. 93; der Ritter⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens:

dem Hauptmann Weller im Ankhaltischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 93;

dOder Ritter⸗Insignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Röder und dem Premier⸗Lieutenant von Fuchs, beide in demselben Regiment; der silbernen Verdienst⸗Medaille desselben Ordens: dem Feldwebel Dietze und dem Vize⸗Feldwebel und Bataillons⸗Tambour Lehmann, beide in demselben Regiment; h1“ ferner: 6

des Ritterkreuzes zweiter e-dig- des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens: ddem Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Troschke im Magdeburgischen Husaren⸗Regiment Nr. 10; sowie er Ritter⸗Insignien des Königli iamesischen Fnsign Fle den enn ürch., sisch dem Hauptmann von Kameke, à la suite des Königin

Elisabeth Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 3 und Platzmajor in Potsdam.

Bekanntmachung.

In den nächsten Monaten werden Noten der Reichs⸗ hank zu 1000 und zu 100 zur Ausgabe gelangen, welche sich von den in unseren Bekanntmachungen vom 9. Oktober

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1895, 9. Januar 1896 und 11. April 1896 näher beschriebenen Reichsbanknoten durch folgende Merkmale unterscheiden: 1) Die Noten sind vom 1. Juli 1898 datiert.

2) Der Pflanzenfaserstreifen ist links vom Ausfertigungs⸗ datum statt wie bisher rechts davon angebracht und bei den Noten zu 1000 grün, bei denen zu 100 roth gefärbt.

3) Die Noten tragen außer dem bisherigen Wasserzeichen noch ein zweites, welches abwechselnd einen der großen Buch⸗ staben des lateinischen Alphabets zeigt.

Berlin, den 26. Juli 1898. Reichsbank⸗Direktorium. Dr. Koch. von Klitzing.

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Bekanntmachung.

Aus Anlaäß der bevorstehenden militärischen Herbstübungen

wird auf die Wichtigkeit der Anwendung richtiger und deut⸗ licher Aufschriften bei den Manöver⸗Postsendungen hin⸗ ewiesen. Zur genauen Aufschrift gehören: Familienname smöglichft auch Vorname), Dienstgrad und Truppentheil Regiment, Bataillon, Kompagnie, Eskadron, Batterie, Kolonne u. s. w. und für gewöhnlich der ständige Garnisonort, ein⸗ tretendenfalls mit dem Zusatze „oder nachzusenden.“ Die Angabe eines Marschquartiers Faane sich nur dann, wenn es genau bekannt und wenn vorauszusehen ist, daß die Sendung so zeitig an dem 5 Bestimmungsort eintreffen wird, daß sie vor dem Weitermarsch in Enpfang genommen werden kann und daß die Abholung von der Post auch mit Sicherheit zu erwarten ist. Da der Stab des Regiments und die einzelnen Bataillone ꝛc. ihre Postsachen in vielen Fällen bei verschiedenen Postanstalten in Fünngfang nehmen, so ist eine genaue und richtige Aufschrift bei den an Offiziere gerichteten Manöver⸗Postsendungen ebenso, wie bei den Mannschaftssendungen unentbehrlich. Durch mangelhafte oder ungenaue Anfertigung der Aufschriften wird die Ueber⸗ kunft der Sendungen oft sehr erheblich verzögert. Zur Ver⸗ meidung von Auslassungen in der Aufschrift und zur Erhöhung der Deutlichkeit empfiehlt sich die Verwendung von Brief⸗ umschlägen mit entsprechendem Vordruck. 8 .“ Berlin C., den 25. Juli 1898. aiserliche Ober⸗Postdirektion. Bennezet.

Das in Bill Quay bei Newcastle on Tyne aus Stahl neu erbaute Dampfschiff „Helios“ von 433,13 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das e liche Eigenthum der Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft „Neptun“ in Bremen das Recht zur Fuͤhrung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Bremen zum Re gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in

ewcastle on Tyne unter dem 13. Juli d. J. ein Flaggen⸗

attest ertheilt worden. 1.1.“

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Ernst Beling in Breslau zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der dortigen Universität zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗UniversitäFt.

Bekanntmachung.

Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter König Friedrich Wilhelm III. am 3. Fuanß d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Ge⸗ dächtni deb— begehen. Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Einlaßkarten am Eingange vorzuzeigen. Berlin, den 27. Juli 1898. Der Rektor der Universität. Schmoller.

KRvd’nigliche Bibliothek.

In der Woche vom 1. bis einschl. 6. August sindet nach

. er Benutzungs⸗Ordnung die Zurücklieserun sämmt⸗

icher aus der esg. ibliothek entliehenen Bücher statt.

Alle, welche solche Bücher in Händen haben, werden hiermit

aufgefordert, sie in den Geschaftsstunden (9 bis 8 Uhr) zurück⸗ 8

zuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher: von A bis Ham Montag und Dienstag, I bis Ram Mittwoch und Donnerstag, S bis Z am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 25. Juli 1898.

Die General⸗Verwaltung. Wilmanns.

Königliche Universitäts⸗Bibliothek. Bekanntmachung.

Die reglementsmäßige Zurücklieferung aller aus der Universitäts⸗Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Zeit vom 8. bis 10. August d. J. statt.

Berlin, den 26. Juli 1898. Der Direktor.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Es ist zur Anzeige gelangt, daß in einzelnen Landes⸗ theilen noch lange Zeit nach Beendigung des Krammetsvogel⸗ fanges bis in den Winter hinein die mit Beeren versehenen Dohnen aufgestellt bleiben, und daß auf diese Weise ein⸗ heimische Singvögel, welche nicht zu den Zugvögeln gehören, in großer Zahl 1-ne. werden. 1

Da ein solches Verhalten auch bei dem Krammetsvogel⸗ ang in Staatswaldungen vorkommen soll, so nehme ich

ieraus Veranlassung, im Interesse des Vogelschutzes zu estimmen, daß den Beamten der Staatsforstverwal⸗ tung, welchen die Anlegung von Dohnenstrichen in Staats⸗ waldungen gestattet wird § 65 Nr. 5 der Dienst⸗ instruktion fr die Königlich preußischen Förster vom 23. Oktober 1868), aufzugeben ist, die Dohnen nur während der für den Drosselfang freigegebenen Zeit fängisch zu halten

Nach Ablauf dieser Zeit sind entweder die Dohnen ab

zunehmen oder die Schlingen an denselben auszuziehen oder ganz zu entfernen. 1

In Jagdpachtverträge, welche den Pächter aus nahms⸗ weise zum Krammetsvogelfang in einer Staatswaldung be⸗ rechtigen, ist fortan eine gleichartige Vorschrift aufzunehmen. Auch ist darin im Mangel anderweiter Bestimmungen anzuordnen, daß der Krammetsvogelfang nicht über den 31. Dezember

hinaus ausgedehnt werden darf (vergl. § 8 des Reichsgesetzes

vom 22. März 1888, betreffend den Schutz von Vögeln). Die Beachtung dieser Vorschriften ist zu überwachen. Berlin, den 13. Juli 1898.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schultz. An ae,gere Königliche Regierungen mit Ausnahme dderjenigen zu Aurich und Sigmaringen.

Abschrift lasse ich Ihnen zur Gefälligen Kenntnißnahme

und mit dem Ersuchen ergebenst zugehen, in geeignet erscheinender Weise darauf hinwirken zu wollen, daß gleichartige Anordnungen im Interesse des Vogelschutzes auch für Gemeinde⸗ ꝛc. und Privatwaldungen im dortigen Regierungsbezirk getroffen werden. 8 Berlin, den 13. Juli 1898. 21

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen un

Im Auftrage: Schultz.

An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten.

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2 . ““

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden eine Pus ammenstellung der für den Januar⸗April⸗Termin 1898 durch die Rentenbanken

erzielten Resultate und eine Uebersicht der seit Errichtung G

der Rentenbanken bis 1. April 1898 ausgegebenen und ausgeloosten Rentenbriefe veröffentlichht.

Die Personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛ. befinden sich in der Ersten Beilage.

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