1898 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jul 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Das Stipendium, welches der Regel nach in vierteljaͤhr⸗ lichen Raten gezahlt werden soll, veed mar 8 ein Ja 1 5 9 Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben Bewerber bewilligt werden. 4 des Statuts.) Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch⸗ chule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten goch⸗ sind folgende Schriftstücke 1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf, 2) amtliche Zeugnisse über die Absolvierung der aka⸗ demischen Studien und über Führung, Fleiß und Befähigung es Bewerbers. Erforderlichen Falles haben die Bewerber diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder ch Probearheiten vor dem Direktor der Königlichen aka⸗ ümn ochschule für die bildenden Künste zu Berlin zu en.

(S 6.)

Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Direktor der Königlichen aka⸗ emischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin nartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf es zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule r die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßigen Um⸗ angs (entweder eine Studie nach der Natur oder eine Kopie

nach einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu⸗ iefern, welche derselben wird. 10.)

Bei mangelhaftem Fleiß oder schlechter Führun

Stipendiaten ann demselben das tipendium bur

kuratorium entzogen werden. 11.) Das Stipendium beträgt ca. 1700 und wird für die eit vom 29. Dezember 1898 bis dahin 1899 verliehen. Geeignete Bewerber ihre Gesuche mit den in Vor⸗ tehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an en unterzeichneten Vorsitzenden des Kuratoriums einzureichen. Beerlin, den 28. Juli 1898. 114X“ Der Vorsitzende des Kuratoriums der „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“. A. von Werner, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule ür die bildenden Künste.

des das

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Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversich erung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stellvertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Regierungs⸗Assessor von Harling in Wiesbaben zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst,

der Amtsrichter Vogel in Jüterbog zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte dasalbf⸗

der Amtsrichter Nack in Wreschen 8. Vorsitzenden und

der Amtsrichter Schneidewind ebenda zum stellvertre⸗ v. Versetenben 88 ööee daselbst,

er Amtsrichter Dr. Rehfeld in Kyritz zum Vorsi

der Schiedsgerichte daselbst.

Berlin, den 23. Juli 1898.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

In Vertretung: Lohmann.

Bekannt

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) bringe zur bfutt lichen Kenntniß, daß das im laufenden Steuerjahr kommu⸗ beetSt, Reineinkommen der Marien⸗ burg⸗Mlawkaer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Betriebsjahr 1897 auf 930 900 festgestellt worden ist.

Posen, den 23. Juli 1898.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. V .

der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 25 S. 203, ausgegeben am 25. Juni 1898,

der Königlichen Regierung zu Köln Nr. 25 S. 247, ausgegeben am 22. Juni 1898,

der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 26 S. 280, ausgegeben am 1. Juli 1898,

der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 25 S. 147, aus⸗

gegeben am 23. Juni 1898. ““

Oesterreich⸗Ungarn.

Der „Pesti Hirlap“ erfährt, daß in einem gestern in Budapest unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Baron Banffy 680 Ministerrath die Ansicht zur Geltung gekommen sei, die ungarische Regierung brauche den Vorgängen in Oesterreich gegenüber keinerlei Stellung zu nehmen.

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Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses befürwortete, wie „W. T. B.“ berichtet, der Präsident des Board of Trade Ritchie die Einfügung einer neuen Bestimmung in die Bill, betreffend die Unterstuüͤtzung der Handelsmarine, wonach denjenigen Rhedern, deren Schiffe eine bestimmte Anzahl von Schiffslungen führen, welche für die Reserve der Königlichen Marine geworben sind, ein Erlaß von 20 Proz. der Leucht⸗ feuerabgaben gewährt werden solle. Der Redner führte hierbei aus: wenn man dieses Prinzip allgemein durchführe, werde die der geworbenen Schiffsjungen 16 000 betragen. Die

unahme der ausländischen Seeleute bei der Handelsmarine sei eine ernste Frage, weil die Königliche Marine davon ab⸗ hängig sei, daß sie ein weites Feld zur Auswahl von tüchtig geschulten Seeleuten von der Handelsmarine besitze. Wenn die Reserve der Königlichen Marine jetzt einberufen werden müßte, würde die Handelsflotte fast gänzlich den Händen ausländischer Seeleute überlassen sein. Dies sei eine shöte ce Gefahr, der man vorbeugen müsse. Er hoffe, daß

Patriotismus das vorgeschlagene System in Wirksamkeit setzen würden, welches der Königlichen und der h“ von Nutzen sei. Er hoffe ferner, daß diese Maßregel das Uebel be⸗ seitigen werde, welches, wenn ihm nicht abgeholfen werde, zu einer nationalen Gefahr werden könne. Bryce sprach die offnung aus, daß die Schiffsrheder den Antrag des FachtelsHuüffnung Ritchie unterstützen würden. Colomb billigte den Gesetz⸗ entwurf; Evans 8hce den Erfolg der Maßregel und meinte, die Schiffsrheder würden gern eine Vorlage zur Stärkung der arinereserve unterstützen, es sei aber nicht zu erwarten, daß sie sich zu so großen Ausgaben, wie der Febige Vorschlag sie ihnen auferlege, bereit fänden. cArthur erklärte, der Vorschlag sei im Prinzip sehr werthvoll, jedoch ernsten Einwänden unter⸗ worfen. Wilson sprach die Ueberzeugung aus, daß die Vor⸗ lage einen Mißerfolg haben werde. Der Erste Lord der Admiralität Goschen erwiderte: der Zweck des Ge⸗ setzentwurfes sei, die Handelsmarine zu unterstützen; er biete den Rhedern Gelder aus der Tasche der Steuer⸗ zahler zu dem doppelten Zweck an, die Zahl der britischen Seeleute zu steigern und ein großes Feld für die Rekrutierung zu beschaffen. Nach weiterer Debatte wurde der Antrag Ritchie’s mit 189 gegen 52 Stimmen angenommen und die dritte Lesung der Bill, betreffend die Unterstützung der Han⸗ delsmarine, ohne Abstimmung genehmigt.

““ 11“ Frankreich.

Eine Mittheilung der „Agence Havas“ bestätigt, daß au Wunsch der spanischen Regierung der flan gftscabganf schafter in Washington Cambon von der französischen Re⸗ gierung ermächtigt worden sei, die Botschaft des Madrider Kabinets dem Präsidenten MeKinley zu übermitteln. Cambon, welcher mit der Wahrnehmung der Interessen Spaniens in den Vereinigten Staaten beauftragt ist, habe

1 Roepell, Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsident.

1 111“ 8 ö11““

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 26 der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter

Nr. 10 014 den Zusatzartikel zur revidierten Rheinschiffahrts⸗ akte vom 17. Oktober 1868, vom 18. September 1895; unter

Nr. 10 015 die Bekanntmachung der Ministerialerklärung zu dem zwischen den Rheinschiffahrts⸗Bevollmächtigten von Preußen, Bayern, Baden, Hessen, Elsaß⸗Lothringen und der Niederlande in Mannheim am 18. September 1895 verein⸗ barten Zusatzartikel zur revidierten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, betreffend die Gleichstellung der richter⸗ lichen Strafbefehle und polizeilichen Eeekmmngen mit den in den Artikeln 32 bis 40 der Rheinschiffahrtsakte er⸗ wähnten strafgerichtlichen Urtheilen und Erkenntnissen, vom 15. Juli 1898; und unter

Nr. 10 016 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Geilenkirchen, Heinsberg, Adenau, Zell, Saarlouis, Bitburg, Daun, Prüm, Wadern, Warweiler, Neu⸗ nagen, Saarburg und Trier, vom 18. Juli 189b99.

Berlin W., den 28. Juli 1898. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

In Vertretung:

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml.

S. 357) ist bekannt gemacht: 4 seß der Allerhöchste Erlaß vom 20. Mat 1898, betreffend Genehmi⸗ gung des Regulativs über die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der

Landesbank der Rheinprovinz, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 26 S. 175, aus⸗ am 23. Juni 1898 . 9

11“

im Namen Spaniens dieselbe dem Präsidenten in einer Audienz, welche im Beisein des Staatssekretärs Day im Weißen Hause stattfand, mitgetheilt. E

Spanien.

„Nach einem gestern in der „Gaceta de Madrid“ veröffent⸗ lichten Bulletin muß der König seit Dienstag infolge eines leichten katarrhalischen Fiebers, welches von einem sich als Masern charakterisierenden Gesichtsausschlag begleitet ist, das Bett hüten. Die Krankheit verläuft normal. 18

Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden zu dem schweizerisch⸗italienischen Vertrag über den Simplon⸗ durchstich hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“, heute Vormittag durch den Bundespräsidenten Ruffy und den italienischen Gesandten Riva im Bundespalais zu Bern stattgefunden. 8

Anmerika.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Washington vom Fpestrigen Tage, der Präsident MeKinley werde heute dem französischen 8 Cambon die Antwort auf den spanischen Friedensvorschlag übermitteln. Wenn Spanien die Zusicherung gebe, daß dem Waffenstillstand ein auf bestimmten allgemeinen Gesichtspunkten basierter Friedensvertrag folgen werde, so werde, wie man glaube, der Präsident in die Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten einwilligen.

Nach einer der New Yorker „Evening Post“ zugegangenen Depesche aus Washington hätten der Etaatssetelär Day und der stellvertretende Sekretär des Staats⸗Departements Moore die Grundzüge für die Friedensverhand⸗ lungen Festgestent, um sie dem Kabinet zu unterbreiten. Ueber die Einzelheiten werde strengstes Stillschweigen beobachtet, doch könne man mit Bestimmtheit behaupten, daß Folgendes die Hauptpunkte seien: 1) Aufgeben der spanischen Ober⸗ hoheit über Cuba mit dem Zugeständniß, daß die Bevölkerung Cubas unter amerikanischem Schutze berechtigt sei, sich eine dauernde Regierungsform zu wählen. 2) Unbedingte Abtretung von Porto Rico an die Vereinigten Staaten. 3) Regelung der Philippinenfrage durch eine 825 oder Kommission. Was die Ladronen, Karolinen und sonstigen Errungenschaften be⸗

die Rheder nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern aus

Einigung und den Friedensschluß bilden. Ein Mitglied Kabinets, welches vorgestern Abend den Verhandlungen ühe des Hause beiwohnte, habe gestern erklärt, es werde sich bei der Philippinenfrage wahrscheinlich nur um die Abtretung einer einzigen Insel handeln. 8

us Key West erfährt das „Reuter'sche Bureau“, daß ein amerikanischer Dampfer den Versuch gemacht habe Mannschaften und Waffen bei Banes (in der Nähe der Bucht von Nipe) zu landen. Dem Anschein nach seien die cubanischen Aufständischen, welche die Landung hätten unter⸗ stützen sollen, von den Spaniern vertrieben worden. Trotzdem habe der Dampfer begonnen, seine Ladung mittels kleiner Fahr⸗ zeuge zu löschen. Plötzlich hätten aber 1000 Mann spanischer Truppen von einem nahe der Küste belegenen Wald aus ein Gewehrfeuer eröffnet. Von den amerikanischen Schützen etwa 40 an der Zahl —, welche die Rückkehr der Expedition an Bord des Dampfers gedeckt hätten, seien 6 verwundet 5 find

In Havanna sind, dem „W. T. B.“ zufolge, neuere Nachrichten aus Manzanillo nicht . Die Amerikaner lagerten in der Nähe der Stadt, die Aufstän⸗ dischen unter Calixto Garcia in einer Entfernung von fünf Kilometern von derselben. Angesehene Einwohner Cubas erklären fortdauernd, daß sie eine Annexion durch die Vereinigten Staaten der Unabhängigkeit Cubas vorziehen würden; denn sie würden, wenn Cuba unab⸗ hängig werden sollte, Ausschreitungen von seiten der Auf⸗ ständischen ausgesetzt sein.

Nach einem in New York eingetroffenen Telegramm aus St. Thomas werden die spanischen Truppen auf Porto Rico aus den einzelnen Ortschaften in San Juan zusammen⸗ gezogen, Befestigungswerke verstärkt werden.

Aus San Francisco meldet „W. T. B.“: an maß⸗ gebender Stelle werde versichert, daß sich an die Ankunft der amerikanischen Streitkräfte in Honolulu die Umwandlung der hawalischen Nationalgarde von 500 Mann in eine Frei⸗ willigen⸗Truppe der Vereinigten Staaten anschließen werde. Amtlich sei im Hauptquartier der Armee mitgetheilt worden, daß das erste Bataillon der New Yorker Freiwilligen am Sonnabend zusammen mit einem Bataillon d Ingenieur⸗ Korps nach Honolulu abgehen werde.

Asien.

Ein Telegramm der „Times“ aus Hon kon vom 27. d. M. besagt, daß, einer Meldung duH ng gng, zu⸗ foig⸗ 8 Fladt ö veshe n Inocen sei. Ungefähr ausend Aufständische seien gefallen. In Kwang⸗si sei d Aufstand ziemlich unterdrückt.

30 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 27. Juli hat folgenden SeHatl vecen heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Gelbfieber. Gesundheitsverhältnisse des Reg.⸗Bez. Danzig, 1892/94. Desgl. des Reg.⸗Bez. Trier. Desgl. in Niederländisch⸗Indien, 1897/98. Gesetzgebung u. s. w. (Preußen. Berlin.) Milch. (Reg.⸗Bez. Danzig.) 2 Kineralwässer ꝛc. (Reg.⸗Bez. Aachen.) Arznei⸗ und Gifthaͤndler. (Sachsen. Plauen.) Milch. (Württemberg.) Oberamts⸗Thierärzte. (Anhalt.) Schweineseuchen. (Hamburg.) Entbindungsanstalten. (Oester⸗ reich) Wasserleitungen. (Frankreich) Comité consultatif d'hygiène publique. Ansteckende Krankheiten. F (Belgien.) Krankentransport. Gefährliche ꝛc. Betriebe. Gang der Thier⸗ seuchen in Oesterreich, 2. Vierteljahr. Desgl. in Großbritannien, 1897. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Preuß. Reg. „Bezirke Bromberg, Osnabrück, Arnsberg. Bayern, Sachsen⸗Meiningen, Hamburg, Italien, Vereinigte Staaten von Amerika.) Verhandlungen von gesetzgebenden Körper⸗ schaften, Vereinen, Kongressen u. s. w. (Frankreich.) Kunstwein. (Belgien.) Kongreß für Hydrologie ꝛc. Vermischtes. (Deutsches Reich.) Nahrungsmittel⸗Chemiter. (Preußen. Oberschlesien.) Knappschafts⸗Verein, 1896. (Sachsen⸗Altenburg.) Bevölkerungs⸗ bewegung ꝛc., 1896. (Oesterreich.) Wasserversorgung. (Ungarn.) Pellagra. (Frankreich) Arbeiten des Comité consultatif d'hygiène publique, 1896. (Vereinigte Staaten von Amerika. Wilmington.) Sterblichkeit, 1897. Geburten und Sterbefäͤlle in Elberfeld, Köln, Wien, Brüssel, 1897. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Nr. 24 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 26. Juli, at folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 20. April 1898, be⸗ treffend Nachtrag zu dem durch Allerhöchsten Erlaß vom 26. Juli 1880 genehmigten Regulativ über die Dienstwohnungen der Staats⸗ beamten. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 15. Juli 1898, betreffend Tagegelder und Reisekosten der Staats⸗ Eisenbahnbeamten; vom 16. Juli 1898, betreffend Berichterstattung über die landespolizeiliche und eisenbahntechnische Abnahme von Privat⸗ Eisenbahnen. Nachrichten.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Berufs⸗ und Ge⸗ werbezählung von 1895 für das Reich ist bis jetzt (Ende Juli 1898) in folgender Weise vorgeschritten: Es kommen in Betracht die Ergebnisse 1) der Berufszählung, d. h. die Angaben über die Berufs⸗Verhältnisse, welche aus den am 14. Juni 1895 ausgefüllten e entnommen wurden; 2) der Aufnahmen über die andwirthschaftlichen Betriebe, welche durch die gleichzeitig ver⸗ theilten Landwirthschafts⸗Karten gewonnen wurden; 3) der an dem⸗ selben Tage mittels der Gewerbe⸗Karten erhobenen Data über die gewerblichen Betriebe.

Die Hauptergebnisse aller drei Aufnahmen hat das Kaiserliche Statistische Amt mit kurzen Sege in vier 2. einzeln käuf⸗ lichen) „Ergänzungsheften“ zu den Jahrgängen 1896, 1897 und 1898 der „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ veröffent⸗ licht. Von den ausführlichen Darstellungen, die zusammen 18 Bände der Statistik des Deutschen Reichs einnehmen werden, sind bis jetzt im Buchhandel folgende erschienen:

1) von der Berufsstatistik die Bände 102 und 103, ent⸗ haltend die Tabellen für das Reich im Ganzen, 104 bis 106 für die einzelnen Staaten und deren größere Verwaltungsbezirke, 107 und 108 für die einzelnen 28 Großstädte (von mehr als 100 000 Einwohnern), 109 für die kleineren Verwaltungsbezirke (preußische Kreise, bayerische Bezirksämter ꝛc.), 110 für fünf Orts⸗Großenklafsen. nämlich die Er⸗ gebnisse zusammengefaßt für die Orte von weniger als 2000 Ein⸗ wohnern, von 2000 bis 5000, von 5000 bis 20 000, von 20 000 bis 100 000 und für die Großstädte, welche letzteren einzeln in den oben

treffe, s werde diese Frage kein Hinderniß für eine sofortige

angeführten 2 Bänden behandelt sind. Von der Berufsstatistik steht

zählun 8 Titel „Die Landwirthschaft im Deutschen Reich“, der außer dem

von 320 Gewerbearten gegeben.

8 erreicht werden könne.

thuend Karlsruher Landschaftsmalers Hans Richard von Volkmann,

noch aus der Band 111, in welchem das Resumé aus jenen 9 Bänden 8 gezogen und mit kartographischen Darstellungen illustriert werden soll.

2) Die Ergebnisse der landwirthschaftlichen Betriebs⸗ liegen vollständig bearbeitet vor in dem Bande 112 unter

eigentlichen Tabellenwerk die zusammenfassenden Uebersichten nebst Erläuterungen und kartographischen Beilagen enthält. Die Bearbeitung

erstreckt sich sowohl auf Vergleichung mit den Ergebnissen der im Jahre 1882 gemachten gleichartigen Erhebung in

eutschland wie

auch auf die Resultate ähnlicher Aufnahmen im Auslande. 3) Auf Grund der 1895 er gewerblichen Betriebszählung sind

bis jetzt von den in Aussicht genommenen 7 Bänden zwei erschienen,

nämlich 117 und 118, enthaltend die Gewerbestatistik der Verwaltungs⸗ bezirke. Es sind darin für alle einzelnen kleineren und größeren Ver⸗ waltungsbezirke der 26 Staaten und natürlich auch für diese selbst und das Reich die Zahlen der Betriebe und der darin gewerbthätigen Personen in der für die Gewerbestatistik maßgebenden Eintheilung Die Darbietung des Materials

in dieser so eingehenden geographischen und systematischen

Gliederung dürfte für Verwaltungs⸗ und sonstige praktische Zgwecke besonders nützlich sein. Es stehen von der Gewerbestatistik

also gegenwärtig noch aus 5 Bände, nämlich die ausführliche

tabellarische Darstellung für das Reich, für die einzelnen Staaten und für die einzelnen Großstädte; endlich die zusammenfassende Bearbeitung der gesammten Ergebnisse der Gewerbestatistik, die als Band 119 den Schluß dieser ganzen Reihe bilden soll. Diesen letztbezeichneten Band fertig zu stellen, wird erst im nächsten Jahre möglich sein, während die anderen noch ausstehenden Bände noch im laufenden Jahre werden erscheinen können

Zur Arbeiterbewegung.

In Stettin haben die ausständigen Stellmachergesellen, der „Ostsee⸗Ztg.“ zufolge, in einer Versammlung beschlossen, bei solchen Meistern, welche die Arbeiterforderungen bewilligen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Bei einem Meister soll dies bereits ge⸗ schehen sein. 2 1

In Erfurt nahm eine Versammlung von Gärtnergehilfen am Sonntag eine Resolution an, in welcher sie der „Mgdb. Ztg.“ zufolge erklärten, daß die Lage des Gärtnerstandes verbesserungsbedürftig sei, und daß diese Besserung nur durch eine feste Organisation Bilde sich eine solche auf dem Leipziger Gärtnertage, die die Interessen der Gehilfen wahren wolle, so pflichte ihr die Versammlung bei. Diese Organisation könne jedoch nicht auf sozialdemokratischer Grundlage aufgebaut sein. DVaher beschließe die Versammlung, einem auf dieser Grundlage aufgebauten Verbande

niccht beizutreten; sie verschmähe jede Hilfe von sozialdemokratischer

Seite.

Aus Hamburg wird der „Voss. Ztg.“ vom gestrigen Tage ge⸗ meldet: Der Baͤckerausstand ist seit hbeute Nachmittag beendet. In der heutigen Versammlung der Ausständigen wurden diese, etwa 300, aufgefordert, Hamburg zu verlassen. Die Unterstützung wird nicht n gezahlt. Die Ausstandsleitung hat somit selbst den Ausstand als aussichtslos aufgegeben. Der über die Bäckereien, welche die Forderungen der Ausständigen nicht bewilligten, verhängte Bopkott soll aufrecht erhalten werden. Auch diese Maßregel ist fast völlig wirkungslos.

Kunst und Wissenschaft. Große Berliner Kunstausstellung 1898.

V. *)

L. K. Saal X bis XIV. Saal X und XI enthalten Werke von meist jüngeren Düsseldorfer Künstlern, unter denen sich namentlich einige Landschafter, wie Heinrich Herrmanns mit seinem vortrefflichen breitgemalten Winterabend in Amsterdam (393), Hermann Bahner mit einer altmeisterlich behandelten Dorfvedute (23),) Eugen Kampf mit einer feinen Herbst⸗ stimmung (498) und Friedrich Dorn (187) hervorthun. Fritz von Wille hat seinem von respektablem Können zeugenden „Sommertag an der Eifel“ (1096) keinen recht bild⸗ mäßigen Abschluß zu geben gewußt, während die zarte Technik Liese⸗

ang's in dem großen Rahmen seines Herbstbildes (621) fast klein⸗ lich erscheint. Den heißen Sonnenbrand der südrussischen Steppe weiß Hugo Ungewitter (1009) mit feiner Kunst zu treffen, ähnlich den elegant gemalten Pußtaschilderungen Josef Brandt’'s. Lebhafteres Temperament und breitere Behandlung könnte solchen Stoffen viel⸗ leicht noch mehr 28 abringen. Recht in den Anfängen der Pleinairmalerei bleibt tto Heichert mit seinem Pflügerpaar (369) stecken; seine Auffassung zeigt dabei wenig persönliche Eigen⸗ art und künstlerisches Feingefühl. Letzteres mangelt auch empfindlich dem Genrebilde von Arthur Kampf (496), dessen Talent

eine Entwickelung zu höheren Stufen versagt zu bleiben erscheint. EAvbenso kommt E. Daelen in einer grellen Straßenscene (156) aus

den Anfängen einer gewaltsam sich modern geberdenden Handfertigkeit

nicht heraus. A. Dirks, der wohl auch aus der Düsseldorfer Schule

hervorgegangen, aber zur Zeit sein Atelier auf Sylt aufgeschlagen hat, verbindet die breite, gesunde Technik der modernen Schule mit vornehmen Farbenreizen und leiht damit seinem Dünenbild (182) echt künstlerische Haltung. 22 Von den zahlreichen Skulpturen des Seitenganges XIII. erheben sich nur wenige über das Nivpeau konventioneller Auf⸗ fassung, wie es besonders die für Göttingen bestimmte Kolossal⸗ gruppe von Gauß und Weber, eine Arbeit E. Hertzer's (1342) repräsentiert. Genannt seien eine lebendige und ausdrucksvolle Porträtbüste von Otto Glauflügel (1327), eine zarte Marmor⸗ arbeit (1307) von Henny Geiger, der Gattin des unlängst ver⸗ storbenen Bildhauers, und ein großes Madonnenrelief von Hermann Hidding (1743), das bei aller Anlehnung an italienische Vorbilder doch deutsche Gemüthstiefe der Auffassung insbesondere auch in den liebenswürdigen Engelsgestalten bekundet. Ueberaus wohl⸗ ist der Eindruck der Sonderausstellung des

dessen zweiundzwanzig Bilder in dem Saal XIII vereinigt sind. Volkmann’s Landschaften zeugen von ähnlich liebevoller Vertiefung in die Natur des deutschen Heimathlandes, wie die von Hans Thoma, vor dem er aber einen schärferen Blick für das Malerisch⸗Reizvolle voraus hat. Trotz der frischen, fröhlichen Farben, die er verwendet, ist der Grundzug aller dieser Schilderungen ernst. Ohne pathetisch zu werden, oder willkürlich zu stilisieren, hebt er stets das Wesentliche

der Stimmung heraus. Seine Technik ist solide, aber niemals

kleinlich. Wenige wissen dem wehenden Kornfeld, der bräunlichen Ackerkrume, dem jungen Frühlingslaub soviel Reize abzulocken wie er. Besser als die großen Bilder gelingen süe Naturausschnitte kleineren Formats, unter denen des graziösen Birkenhains (1041), der sattfarbigen Eschenallee (1037), der klaren, dem Auge wohlthuenden

Oktoberlandschaft (1039), sowie eines kleinen Vorfrühlingsbildes aus Mecklenburg (1045) mit besonderer Genugthuung gedacht sei. Trotz der verhältnißmäßig geringen Abwechselung der Motive ermüdet die Vereinigung so zahlreicher Arbeiten eines Künstlers durchaus nicht, was wohl als bestes Zeugniß ihres Werthes gelten darf.

In buntem Gemisch finden sich im Saal XIV neben Schlabitz' „Hochverrath“ (878), mit der nüchternen photographischen Treue der Darstellung einer Gerichtsverhandlung, auch werthvolle, ja hervorragende Schöpfungen. Als eine solche muß Over⸗

beck's „Herbstabend“ (755) gelten. Der Worpsweder Maler ist lebhafter, ausdrucksvoller in der Bewegung der Mafse als Volk⸗ mann, mit dem er die Intimität der Auffassung theilt.

Koloristisch ist das Bild mit seinen lichtgelben Baumkronen,

*) S. die Nrn. 117, 125, 146 und 169 d. Bl.

die wirkungsvoll gegen den tiefblauen Herbsthimmel steben: eine Meisterleistung, mit der wenige Landschaften der Aus⸗ stellung sich messen können. Auch ein in diesem Raum befindliches Kinderporträt der polnischen Malerin Olga von Boznanska (93) muß trotz der unschönen kümmerlichen Züge des Modells eine Perle der Ausstellung genannt werden; nervöse Feinfühligkeit spricht aus 5 Pinselzuge. Etwas derber, aber von liebenswürdiger Frische ist as Pastellbildniß einer jungen Dame von Marie Dumstrey (192), die ebenfalls in Paris ihre Studien gemacht hat. Die Anspruchslosigkeit dieses Porträts kontrastiert wohl⸗ thuend zu der selbstgefällig bervorgekehrten Nonchalance, mit der Josef Block die Züge einer jungen Dame auf die Leinwand geworfen hat; es macht bei aller Verve den Eindruck des Steifen und Unfertigen, während der Holländer Nicolaus van der Waay in seinen „Kupferstichliebhabern“ (1013), gleich Pieter u Vortrag mit küöünstlerischer Gesammhaltung geschickt verbindet.

Graphische Arbeiten von dem Holzschneider der „Fliegenden Blätter“ Konrad Strobel (1218) und dem Radierer M. Dasio verleihen dem schmalen Durchgangsraum des Saales mit Karika turen von Okto Bromberger den Reiz der Abwechselug.

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An der einundzwanzigsten Konkurrenz⸗Prüfung von Marine⸗Chronometern, welche in der Zeit vom 14. November 1897 bis zum 23. April 1898 in der der Leitung der Hamburger Stern⸗ warte unterstellten Abtheilung IV der Deutschen Seewarte ver⸗ anstaltet wurde, hatten sich nachstehende Fabrikanten durch Einliefe⸗ rung von denselben angefertigter Instrumente betheiligt: W. Bröcking in Hamburg mit 10 Chronometern, Hermann Diedrich in Geeste⸗ münde mit 6, W. G. Ehrlich in Bremerhaven mit 5, L. Jensen in Glashütte (Sachsen) mit 1, A. Kittel in Altona mit 6, E. Kutter in Stuttgart mit 3, A. Lange u. Söhne in Glashütte (Sachsen) mit 1, A. Mager in Brake mit 1 und F. Schlesicky in Frankfurt a. M. mit 4, im Ganzen also 9 Fabrikanten mit 37 Chronometern, gegen 5 Fabrikanten mit 27 Chronometern im Vorjahre. Bei den Uhren waren alle in dem Konkurrenzausschreiben vom August v. J. enthaltenen Bedingungen bezüglich der Konstruktionsangaben und Zeichnungen, des letzten Reinigungstermins ꝛc. erfüllt, und außerdem hatten sämmtliche Fabrikanten eine schriftliche Erklärung über die Anfertigung dieser Instrumente in der eigenen Werkstatt und selbständige Durchführung der Haupttheile, Unruhe, Spirale und Hemmung, wie Ausführung der Reglage abgegeben. Die Chronometer wurden während der Untersuchungszeit jeden zweiten Tag um 10 Uhr durch den Ab⸗ theilungs⸗Assistenten Dr. C. Stechert mit den Normal⸗ uhren der Sternwarte auf chronographischem Wege, unter Benutzung der zu diesem Zweck eigens hergerichteten telegraphischen Verbindung zwischen beiden Anstalten, verglichen; außerdem wurde an jedem Dekadentage zwischen 10 und 11 Uhr Vormittags eine zweite Vergleichung zur Herstellung einer unabhängigen Kontrole von dem Hilfsarbeiter Kuno Heuer mit Hilfe des Chronographen der Stern⸗ warte ausgeführt. Die zur Ermittelung des Standes der Normal⸗ uhren nothwendigen Zeitbestimmungen wurden von Dr. Stechert an den Meridian⸗Instrumenten der Sternwarte angestellt. Das Ver⸗ fahren bei der Prüfang, insbesondere die Anordnung der Temperatur⸗ Intervalle, war analog dem bei den früher auf der Abtheilung IV ab⸗ gehaltenen Fer nce b ddf nden beobachteten; doch wurden, gemäß den von dem Chef der Kaiserlichen Admiralität bestätigten Beschlüssen der zweiten, im Juli 1887 in Hamburg abgehaltenen Chronometer⸗Kon⸗ sebent. zur Ableitung der für die Güte der Instrumente charakteristi⸗ chen Zahlen nur die wähbrend der zwölf Dekaden vom 4. Dezember 1897 bis zum 3. April 1898 erhaltenen Gänge verwendet. Während der ersten beiden Dekaden der Prüfungszeit (14. November bis 4. De⸗ zember) wurden die Instrumente allmäblich bis auf 300 C erwärmt; während der beiden letzten Dekaden (3. bis 23. April 1898) wurde die Temperatur langsam von 300 C bis auf Zimmertemperatur vermindert. Es ist bei der diesmaligen Prüfung nicht möglich gewesen, während der Dekaden 6 und 7 die vorgeschriebene Mitteltemperatur von 5 ° voll⸗ kommen herzustellen, da der letzte Winter hierfür zu milde war und bei den Konkurrenzprüfungen von der künstlichen Erzeugung tiefer Temperaturen vermittelst Eises oder Kältemischungen Abstand zu nehmen ist. Die niedrigste überhaupt beobachtete mittlere Tages⸗ temperatur betrug 40, die höchste 32,2 c. Dem Konkurrenz⸗Ausschreiben der Direktion der Seewarte entsprechend, wurden nach beendeter Prüfung sämmtliche Chronometer, soweit sich dieselben überhaupt als brauchbar für die nautische Praxis erwiesen, in folgende vier Klassen eingeordnet: Klasse 1: „Vorzüglich“, Klasse 2: „Sehr gut“, Klasse 3: „Gut“, Klasse 4: „Genügend“. Es ist nach dem von dem Direktor der Sternwarte und Vorstand der Abtheilung IV der Seewarte, Professor Georg Rümker erstatteten Bericht bei der diesmaligen Prüfung eine beträchtlich größere Anzahl Instrumente als in früheren Jahren in die beiden ersten Klassen ge⸗ langt; dieses Ergebniß ist zum theil jedenfalls dem Umstande zuzu⸗ schreiben, daß die Prüfung bei den tiefen Temperaturen, wie oben bereits erwähnt, aus äußeren Gründen nicht streng hat durch⸗ geführt werden können. Die Erfahrung während früherer Jahre hat gezeigt, daß die größten Gangabweichungen bei manchen Chrono⸗ metern gerade während der 50⸗Dekaden aufgetreten sind. Der Fortfall der strengen Kälteprüfung hat deshalb in diesem Falle zweifellos dazu beigetragen, das Gesammtresultat wesentlich günstiger erscheinen zu lassen. Unmittelbar nach Schluß der Prüfung wurden die Chronometer, wie in den früheren Jahren, durch eine Kommission in Hamburg⸗Altona etablierter Chronometer⸗Fabrikanten, im Beisein der Beamten des Instituts, einer Untersuchung auf ihren gegen. wärtigen Zustand unterzogen. Die Sachverständigen sprachen ihre Ansicht dahin aus, daß bei sämmtlichen Chronometern weder an den Unruhen noch an den Spiralen Rostspuren zu bemerken seien. Nur bei n Uhren zeigte sich eine geringfügige Trübung in der Färbung des Oels.

Bauwesen. W“ 1

Für die Erhaltung und Erneuerung des Meißner Doms, die durch die Genehmigung einer Geldlotterie nunmehr gesichert ist, sind bereits die ersten Schritte gethan worden, indem vom Vorstande des zu diesem Zweck gegründeten Dombauvereins, dem übrigens Jedermann gegen einen geringen Jahres⸗ beitrag beitreten kann, die vier angesehensten Meister der Gothik in Deutschland: Gabriel Seidl in München, Steinbrecht in Marienburg, Schäfer in Karlsruhe, Tornow in Metz von Beyer in Ulm hat wegen Kränklichkeit abgelehnt —, ersucht worden sind, Skizzen für die Erneuerung des Domes zu entwerfen. Die hierzu nothwendige Aufnahme des Bauwerks durch das Meßbildverfahren ist unter der persönlichen Leitung des Erfinders, Geheimen Bauraths Dr. Meydenbauer hierselbst, erfolgt. 3

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Literatur.

Gruchot’'s Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, herausgegeben von Dr. Rassow, Reichsgerichts⸗Rath, Dr. Küntzel und Dr. Eccius, Ober⸗Landesgerschts⸗Präsidenten. Sechste Folgt, II. Jahrgang, Heft 2—5. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Neben zahlreichen Entscheidungen des Reichsgerichts mit ausführ⸗ licher Mittheilung der Thatbestände und der Urtheilsgründe enthalten die vorliegenden Hefte folgende Abhandlungen: „Die sog. eventuelle Aufrechnung unter dem Recht des Blürgerlichen Gesetzbuchs“ von Reichsgerichts⸗Rath Förtsch in Leipzig; „Nachträg⸗ liche Bemerkungen über eventuelle Aufrechnuͤng und Nustechnung nach Bürgerlichem Gesetzbuch“ von dem Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten Dr. Eccius; „Zur Lehre von der Kompensation bei einer Mehrheit von Forderungen“ von Gerichts⸗Assessor Deichmann in Brandenburg;

„Das Hofreskript vom 15. April 1765 und die Vorschriften des!

Bürgerlichen Gesetzbuchs: §§ 571. 574, 578 581, 1056, 1423, 1663, 2135“ von Dr. jur. Wilhelm von Brünneck, ordent⸗ lichem Honorar⸗Professor in Halle a. S; „Zu Art. 1 Abs. 2 und 3 des Einführun Fgesehen zum Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897“ von Pboe or Dr. Max Pappen⸗ heim in Kiel; „Ueber die Verantwortlichkeit des Aufsichtsraths bei der Aktiengesellschaft“ von Landrichter Otto Hagen in Kottbus; „Zur Auslegung des § 824 B. G.⸗B.“ von Dr. Biberfeld in Berlin; „Ist der Pfändungspfandgläubiger einer Hypothekenforderung „Dritter“ im Sinne des § 38 Abf. 2 Eig.⸗E.⸗Ges. vom 5. Mai 18722“ von Amtsgerichts⸗Rath Rothenberg in Stargard in Pommern; Ban d Entwurf eines Reichsgesetzes, betr. die Sicherung der Bau⸗ forderungen“ von Landgerichts⸗Direktor Munk in Berlin; „Die Einwirkung des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf elterliche Nutz⸗ nießungsrechte, besonders den Beisitz“ von Landrichter Dr. in Cassel; „Haftung für Nachlaßverbindlichkeiten nach dem

. G.B.“ von Rechtsanwalt und Notar Böhm in Sagan; „Das Zeugnißzwangsverfahren“, eine Skizze von Rechtspraktikant Hans Landau in Nürnberg; „Empfiehlt sich die Einführung vollstreckbarer Protokoll⸗ ausfertigungen?“, ein Ergänzungsvorschlag zum Gesetze, betreffend der Zivilprozeßordnung, von Rechtsanwalt Landsberg in Posen; „Die Verjährung der auf cessio legis beruhenden Ansprüche des § 1709 B. G.⸗B. und des § 62 Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870“ von Amtsrichter a. D. Mantey, Wartenburg, Ostpr.; „Das Rücktrittsrecht des Käufers beim Genußkaufe“, besprochen an einem praktischen Fall nach den Bestimmungen des Pr. A. L.⸗R. und des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Kiehl in Naumburg; „Die Vereinbarung der Fortsetzung der offenen Handels⸗ esellschaft mit den Erben eines Gesellschafters“ von Dr. Hermann

taub, Rechtsanwalt in Berlin; „Ueber die Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz eines durch unerlaubte Handlungen verursachten Schadens nach gemeinem Recht und dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ von Dr. Henrici, Reichsgerichts. Senats⸗Präsidenten a. D.; „Ausführungen zur Besitzlehre des B. G.⸗B.“ von Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Dr. Bartels zu Hamburg.

Von dem Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, welches der Geheime Kanzlei⸗Rath im Reichs⸗Justizamt Karl Pfafferoth herausgiebt, ist vor kurzem der 7. Jahrgang (1898) erschienen (Berlin, Karl H⸗ymann’'s Verlag; Preis 5 ℳ). Der Inhalt des verdienstlichen Buches und die Anordnung des Stoffes sind dieselben wie in den früheren Jahrgängen, über die wiederholt an dieser Stelle referiert worden ist.

Die Handhabung der Gesundheitsgesetze in Preußen für Behörden, Medizinalbeamte, Aerzte und Gewerbetreibende in einzelnen Abhandlungen erläutert. Heraus⸗ gegeben von Dr. Springfeld, Medizinal⸗Assessor, und F. Siber, Regierungs⸗Rath beim Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin. Band I : Die Rechte und Pflichten der Unternehmer von Privat⸗ Kranken⸗, Privat⸗Entbindungs⸗ und Privat⸗Irren⸗ anstalten 30 R⸗G.⸗O.). Von Dr. Springfeld. Band II: Die Rechte und Pflichten der Hebammen. Von Dr. Springfeld. Berlin, Verlag von Richard Schoetz. Preis je 3 Das erste der vor⸗ liegenden beiden Bändchen enthält alle für Unternehmer von Kranken⸗ anstalten in Betracht kommenden Gesetze und Ministerialerlasse, nicht nur zusammengestellt, sondern auch in einer für Nichtjuristen ver⸗ ständlichen Form an der Hand richterlicher bezw. verwaltungs⸗ gerichtlicher Entscheidungen erläutert und ausgelegt, und den Bedürfnissen der Beamten, Aerzte und Gewerbe⸗ treibenden entsprechen. In der zweiten Schrift ordnet der Verfasser die für Hebammen gültigen Bestimmungen nach rechtlichen Gesichtspunkten, geht auch den von den Gewerbetreibenden geäußerten Zweifeln über die Rechtsverbindlichkeit mancher Gebote und Verbote nicht aus dem Wege, sondern trägt das Material zu ihrer Beseitigung zusammen, um dadurch auf eine Verminderung der Rechtsstreitigkeiten zwischen Behörden und Gewerbetreibenden hinzuwirken.

In demselben Verlage ist unter dem Titel „Die Giftigkeit der Farbwaaren im Sinne der Ministerial⸗Verordnung vom 24. August 1895“ eine Zusammenstellung der zur Zeit im Handel

ebräuchlichen Bezeichnungen giftiger und ungiftiger Farben er⸗ 5.. welche der Polizei⸗Präsident in Berlin durch den Droguerien⸗Revisor Dr. Lebbin hat anfertigen lassen, um den nicht chemisch vorgebildeten Farbenhändlern die Befolgung der Be⸗ stimmungen der Ministerial⸗Verordnung über den Handel mit Giften vom 24. August 1895 zu erleichtern FPrets 1,50 ℳ). Diese Zu-⸗ sammenstellung wird in Zukunft den Revisionen der Drogerien zu Grunde gelegt werden.

„— Die Bureau⸗Verwaltung der Amtsanwälte, er⸗ läutert von Goetze, Erstem Staatsanwalt a. D., Geheimem Justiz⸗ Rath. Berlin, Karl Heymann’'s Verlag. Preis 1,20 In dieser Schrift wird eine eingehende Erläuterung der die Be⸗ stimmungen über die Bureau⸗Verwaltung enthaltenden Artikel 117 bis 129 der Geschäftsanweisung für die Amtsanwalte 28. August 1879 und aller zu denselben ergangenen Allgemeinen Ver⸗ fügungen und Ministerial⸗Erlasse unter Beifügung von Muster⸗ beispielen gegeben. Dabei sind auch die anderweit bisher noch nicht berücksichtigte Allgemeine Verfügung vom 25. Juni 1897, betreffend die Vereinfachung des Geschäftsgangs und die Verminderung des Schreibwerks, und die vom 4. März 1894, betreffend die Behandlung der Postsendungen in Staatsdienst⸗ und Parteisachen im Bereiche der Justizverwaltung, sowie den Geschäftsverkehr zwischen Postanstalten und Justizbehörden, aufgenommen und erläutert.

Anleitung zur Ausfüllung der Zählkarten 1. die Kon kurs⸗Statistik von A. Thomaschewski, expedierendem Sekretär im Kaiserlichen Statistischen Amt. Berlin, Buchdruckerei W. Koebke. Preis 1,50 Der Verfasser, welcher bei den Auf⸗ bereitungsarbeiten für die Konkurs⸗Statistik seit Beginn der Einführung derselben im Kaiserlichen Statistischen Amt thätig gewesen ist, hat auf Grund der hierbei gemachten Erfahrungen in der vorliegenden Anleitung für den dienstlichen Gebrauch bei den Amtsgerichten die einzelnen Ziffern der Zählkarten für die Konkars⸗Statistit näher be⸗ sprochen, um hierdurch zur richtigen Auffassung der auf dieselbe be⸗ züglichen, vom Bundesrath erlassenen Bestimmungen beizutragen.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernteergebniß Serbiens.

Belgrad, den 20. Juli 1898. Das Wintergetreide ist fast überall eingeerntet, nur stellenweise liegt noch Weizen auf den Feldern, wo nämlich der Hafer gereift und der Schnitt desselben dringend nothwendig geworden ist. Aus letzterem Grunde stockt jetzt auch der Weizendrusch, und die Zufuhr von neuem Weizen ist unbedeutend.

Das Sommergetreide wird jetzt ebenfalls geerntet, und es liegen be⸗ reits maßgebende Druschproben von allen Getreidearten vor. Darnach ist die diesjährige Ernte als eine sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht durchaus befriedigende zu bezeichnen, die der⸗ jenigen von 1896, welche als sehr gut bezeichnet wurde, nicht nachsteht.

Die häufigen c und ziemlich kalten Tage während des letzten Monats haben die Erntearbeiten zwar etwas vcrs sonst aber einen erheblichen Schaden nicht zugefügt. Die Maisfelder verdanken vielmehr dieser Witterung ihr üppiges Aussehen, und nur die Farbe der Frucht wurde beeinträchtigt, indem Gerste mehr gelb und Weizen blasser wurde. Für die vorzügliche Qualität des Weizens spricht die Thatsache, daß derselbe 76 bis 80 kg per Hektoliter wiegt, ein Ge⸗ wicht, daß in Serbien selten erzielt wird.

Infolge der guten Ernte sind die Brotpreise von 37 auf 25 Cent pro 1 kg = Laib gefallen und werden aller Wahrscheinlichkeit nach noch weiter sinken, und ferner hat der Finanz⸗Minister durch Erlaß vom 18. (30.) Juni d. J. den Erlaß vom 16. (28.) Dezember v. J., wo⸗ durch Weizen und Mais widerruflich vom Einfuhrzoll befreit wurden, vom 12. d. M. ab aufgehoben.

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