1898 / 227 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Sep 1898 18:00:01 GMT) scan diff

die 3 ½ % Provinzial⸗Anleihe⸗Scheine der Provinz Posen für Zwecke des Provinzial⸗Hilfs⸗Kassenfonds II. Ausgabe, Litt. D. Nr. 3621 und 3622, über je 500 und die bezüglichen Zinsscheine für die Zeit vom 2. Januar 1894 bis ult. Dezember 1896 für kraftlos erklärt. ““ Posen, den 19. September 1898. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 4

[40112] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag

1) des Landwirths August Schulte Ostrich in Hochlar, vertreten durch den Rechtsanwalt Markers

ier, 2) des Kötters Heinrich Schild in Lippe bei Marl

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Reckling⸗ hausen durch den Gerichts⸗Asseßor Schroeder in der Sitzung vom 19. September 1898 für Recht:

1) Die Kuxscheine Nr. 779 bis 788 einschließlich der Gewerkschaft „Vereinigtes Deutschland“, und

2) Das Sparkassenbuch Nr. 2208 der städtischen Sparkasse zu Recklinghausen

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens tragen die Antragsteller.

140104] Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 20. September 1898 ist das Sparkassen⸗ buch der städtischen Sparkasse zu Sagan Nr. 18627 über 317,33 ℳ, ausgestellt für Selma Hiebel zu Sagan, für kraftlos erklärt worden.

Sagan, den 21. September 1898. 8

Königliches Amtsgericht.

[40092] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Fan ggtt vom 20. September 1898 ist das auf den Namen des Häuslers August Sandmann zu Zelz lautende Sparkassenbuch Nr. 6472 der ständischen Neben⸗

sparkasse zu Triebel über 303 83 für kraftlos erklärt 5

ärt. Triebel, den 20. September 1898. Königliches Amtsgericht. [40093] Bekanntmachung. „Durch Ausschlußurtheil des diesseitigen Gerichts vom 21. September 1898 ist das Sparkassenbuch Nr. 5713 der Niederlausitzer Nebensparkasse zu Spremberg, lautend auf „Gemeinde Straußdorf“ und auf einen Bestand ultimo Dezember 1897 von 171,09 ℳ, für kraftlos erklärt worden. Spremberg, den 21. September 1898. Königliches Amtsgericht.

[40090] Bekanntmachung.

In Sachen betreffend das Aufgebot von Wechseln ür das I. und II. Halbjahr 1897 (Gen. IV 16/97) aat das unterzeichnete Gericht durch Ausschlußurtheil

vom 20. September 18988

1) den Wechsel über 107,10 ℳ, ausgestellt von der Firma Schlensog und Janke zu Breslau am 8. Februar 1897, acceptiert von Anton Bonfoi, Zindel, zahlbar am 8. Mai 1897 bei Schlensog und Janke zu Breslau, giriert von der Firma Uhl⸗ mann und Comp. zu Hamburg an die Firma F. A. Franke zu Breslau und von dieser quittiert,

2) einen Check, lautend über 32,15 ℳ, ausgestellt von der Firma Baruch und Loewy in Breslau auf die Firma perls und Comp. in Breslau, und von der Firma F. A. Franke in Breslau quittiert,

3) den von der Firma Gebrüder Harder in Danzig auf die Firma Altmann und Heincke in Breslau gezogenen, von letzterer geceptierten und durch notarielle Zession vom 22. August 1895 an die Firma Schottler und Comp. in Danzig ab⸗ getretenen Wechsel d. d. Danzig, 25. September 1893 über 4500 ℳ, fällig am 25. November 1893

für kraftlos erklärt.

Breslau, den 20. September 1898.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs,!

Verkündet am 17. September 1898. Rust, Gerichtsschreiber. .“

5 In Süchern verlorenen

ypothekenbriefs erkennt das Amtsgericht zu Bochum durch den Gerichtsassessor Middeldorf: 4

1) Der Hypothekenbrief über im Grundbuch von Bochum B. 1 Bl. 559 Abt. III Nr. 14 für den Schenkwirth Friedrich Plümer zu Steele eingetragene

achtzinsforderung von 12 Thlr. nebst 1 Thlr. 10 Sgr.

erichts⸗ und Reisekosten wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebots fallen dem Handels⸗ mann Johann Schlüter zur Last.

[402622 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Gummersbacher Volksbank, Aktiengesellschaft zu Gummersbach, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Waldbröl durch den Amtsrichter Mayer für Recht:

Der am 17. Juni 1891 gebildete Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Agger Band VI Artikel 213 in Abtheilung III unter Nr. 2 für die Aktiengesellschaft Gummersbacher Volksbank zu Gummersbach auf Grund Schuldurkunde vom 12. Juni 1891 am 17. Juni 1891 eingetragene Post von Viertausend Mark Darlehn, welche seither nach Band V Artikel 186, Band 26 Artikel 1020, Band 26 Artikel 1022 und Band VII Artikel 252 des Grundbuchs übertragen worden ist, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Königliches Amtsgericht. 2.

140111]

[39486] Das Königliche Amtsgericht zu Neustadt O.⸗S. hat am 16. September 1898 für Recht erkannt: Der Grundschuldbrief über die auf dem Blatt 23 Deutsch Probnitz Abth. III Nr. 7 für die frühere Eigenthümerin, Gärtnerfrau Catharina Kubacz ein⸗ getragene Grundschuld von 300 ℳ, i. dert Mark, wird für kraftlos erklärt. Neustadt O.⸗S., den 17. September 1898. Königliches Amtsgericht.

Durch gerichts Lüchow vom 6. Juni 1898 ist die Hypo⸗ thekenurkunde vom 13. August 1867 über die im Grundbuche von Gorleben Band I Artikel 30 Ab⸗ theilung III Nr. 3 eingetragene Hypothek von 100 Thaler für kraftlos erklärt.

Lüchow, den 19. September 1898.

Königliches Amtsgericht. 3.

Bekanntmachung. 28

W. Dreihun⸗

Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗

[40086838 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts in Ruhland ist das Hypothekendokument vom 21. März 1865 über die auf Nr. 39 Burkers⸗ dorf Abth. III Nr. 3 für den Kaufmann Emil Kittler in Ortrand eingetragene Darlehnsforderung von 200 Thalern für kraftlos erklärt.

Ruhland, den 21. September 1898. 8

Königliches Amtsgericht. 8 [40084] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil von heute sind folgende Hypothekenurkunden:

a. die Hypothekenurkunde über die für die Buhnen⸗ meister Kynast'sche Pupillenmasse auf dem Grund⸗ buchblatte des Grundstücks Nr. 5 Leschwitz Abth. III Nr. 4 eingetragene und auf das Grundbuchblatt des davon abgezweigten Grundstücks Nr. 187 Leschwitz unter Nr. 14 der Abtheilung III mit übertragene, zu 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 100 Thaler, bestehend aus einer Ausfertigung der Verhandlung vom 6. Oktober 1835 u. dem Hypothekenscheine vom 8. Oktober 1835 nebst angehängtem Ueberweisungs⸗ atteste vom 19. Februar 1841 u. Zession vom 19. August 1843, 1

b. der Hypothekenschein vom 21. August 1843 über die von der vorbezeichneten Post abgezweigten und auf die verehelichte Schewe, Anna Elisabeth, geb. Prietzel, in. Leschwitz umgeschriebenen 25 Thaler,

für kraftlos erklärt werden.

Parchwitz, den 19. September 1898.

Königliches Amtsgericht.

[40105) Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache des Halbhöfners Johann Dieckhoff in Westerwalsede, der Wittwe des weiland Anbauers Hinrich Heise in Wittlohe, Margaretha,

eb. Dieckhoff, in Wittlohe, des Anbauers Friedrich

Pieckio in Westerwalsede und des Anbauers Hinrich Dieckhoff in Ottersberg hat das Fenge⸗ Amts⸗ gericht, I, in Rotenburg i. H. in der Sitzung vom 21. September 1898 für Recht erkannt:

Die abhanden gekommene Urkunde über 270 Thaler Gold Abfindung der weiland unverehelichten Marie Dieckhoff in Westerwalsede und über 230 Thaler Gold Abfindung des Anbauers Hinrich Dieckhoff in Ottersberg, für welche Hypothek ingrossiert und in das Grundbuch von Westerwalsede Band I Blatt 2 Abtheilung III unter Nr. 3 übertragen ist, wird für kraftlos erklärt.

[398677 Im Namen des Königs!

Verkündet am 17. September 1898.

Krause, als Gerichtsschreiber.

““ I. In der Aufgebotssache: .“

) des Anbauers Richard Schiemann zu Nehls⸗ dorf F. 1. 97,

2) des Bruno Freygang, vertreten durch seinen Vater, den Zigarrenfabrikanten Moritz Freygang, und des Tischlermeisters Julius Winkler zu Finster⸗ walde F. 3. 97,

3) des Töpfermeisters Carl Fischer zu Finster⸗ walde F. 7. 97,

4) A. der Erben des verstorbenen Miethers Friedrich August Hannemüller zu Lindthal,

a. seiner Witzwe Caroline, geborene Herrmann, zu Massen,

b. seiner Kinder: 8

1) des Schriftsetzers Friedrich Carl Hannemüller zu Berlin,

8 der unverehelichten Auguste Lina Hannemüller zu Luckau

82 des Tischlers Richard Otto Hannemüller zu erlin,

4) der minderjährigen Bertha Martha Regine Hannemüller zu Massen, vertreten durch ihren Vor⸗ mund, Gärtner Carl Müller daselbst,

b des Bäckermeisters Heinrich Finke zu Finster⸗ walde,

C. 5 Z“ Carl Fröschke zu Gröbitz F. 8. 97,

5) des Gutsbesitzers Adolf Haberland zu Massen und der Eigenthümer Huth, Pöthko, Richter, Leit⸗ hold, Wesnick, Wilde, Radlach, Schley, Jänichen, Rossa und Just F. 1. 98,

ad 1, 3, und 4 vertreten durch Justiz⸗Rath Höfer zu Finsterwalde,

hat das Königliche Amtsgericht zu Finsterwalde dSa. den Amtsgerichts⸗Rath Schneider für Recht erkannt:

Gecenbe Hypothekenurkunden werden für kraftlos erklärt:

1) das Dokument, welches über die im Grund⸗ buche von Nehlsdorf Nr. 223 Abtheilung III Nr. 2 und im Grundbuche der Nehlsdorfer Landungen Nr. 32 Abtheilung III Nr. 1 aus der Urkunde vom 9. Januar 1869 für die verehelichte Hüfner Pauline Hartmann, geborene Zierenberg, zu Drössigk einge⸗ tragene Hypothekenpost der 300 Thaler nebst 5 % Zinsen gebildet ist, .

2) das Dokument, welches über die im Grund⸗ buche von Finsterwalde Nr. 128 Abtheilung III Nr. 7 aus der Obligation vom 18. August 1841 für die Kreissparkasse zu Herzberg a. E. eingetragene, an Bruno Freygang abgetretene Hypothekenpost der 100 Thaler nebst Zinsen gebildet ist,

3) das Dokument, welches über die im Grund⸗ buche der Finsterwalder Landungen Nr. 1444 Abthei⸗ lung III Nr. 1 auf Grund der Urkunde vom 24. August 1862 für den Schlossermeister Gotthelf Mehl eingetragene Hypothekenpost der 92

swovon 44 Thlr. 20 Sgr. 5 Pfg. gelöscht sind, neb

Zinsen gebildet ist,

4) das Dokument, welches über die im Grund⸗ buche von Gröbitz Nr. 17 Abtheilung III Nr. 2 für die verehelichte Windmüller Hannemüller, Caroline, geborene Höhno, resp. den Ziegeleiarbeiter Jahn und die Kinder der Hannemüller aus dem Kaufvertrage vom 24. Juli 1835 eingetragene Hypothekenpost von noch 100 Thaler gebildet ist

5) das Dokument, welches über die auf dem Grundstücke Wandeläcker der Dörfer Nr. 34 Abthei⸗ lung III Nr. 3 für den Schuhmachermeister Friedrich

Bräunig zu Finsterwalde aus der Obligation vom [11. Mai 1841 eingetragene

ypothekenpost der 20 Thaler nebst Zinsen gebildet ist, die nach Löschung auf diesem Grundstück in das Grundbuch von Massen Nr. 27 Abtheilung III Nr. 14 und 27 übertragen und von da weiter zur Mithaft auf die Grundstücke Massen Nr. 2, 54, 62, 14, Massen'er Landungen 75 82 übertragen ist. II. In der Aufgebotssache:

1) des Tuchmachers E Sommer inste walhe s. echmaen wmer zu Fliuste

2) 95 Paul Raack zu Alt⸗Döbern F. 6. 97,

3) des Schuhmachermeisters Gottfried Lehmann zu Finsterwalde F. 9. 97,

4) des Halbhüfners Reinhard Neumann zu Schacks⸗ dorf F. 2. 98,

ad 1, 2, 3 und 4 vertreten durch den Justiz⸗Rath Höfer zu Finsterwalde,

5) des Schuhmachermeisters Carl Grohmann und der verehelichten Schuhmachermeister Auguste Knoll, geborene Wolff, zu Sonnewalde, vertreten durch Justiz Rath Dr. Teuscher und Rechtsanwalt Kulcke zu Sommerfeld F. 3. 98,

hat das Königliche Amtsgericht zu Finsterwalde n Amtsgericht⸗Rath Schneider für Recht erkannt:

. Die Gläubiger und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf folgende Hypothekenposten ausgeschlossen:

1) auf die auf dem Grundstück Nr. 748 der Finster⸗ walder Landungen Abtheilung III Nr. 1 für die Wittwe Schulze eingetragene Hypothekenpost der 48 Thaler nebst Zinsen aus der Obligation vom 3. November 1858,

2) auf die Hypothekenpost der 49 Thaler nebst Zinsen, welche auf dem Grundstücke Nehesdorf Nr. 144 Abtheilung III Nr. 12 für den Viktualien⸗ händler Traugott Schütze aus der Obligation vom 11. Juni 1859 eingetragen, die nach Nehesdorf Nr. 66 zur Mithaft übertragen ist,

3) auf die Hypothekenpost der 1047 nebst Zinsen, welche auf dem Grundstücke Finsterwalde Landungen Nr. 333 b. Abtheilung III Nr. 1 für die verehelichte Fuhrherr Auguste Gensch, geborene Elschner, aus dem Kaufvertrage vom 22. März 1878, eingetragen und auf das Grundstück Finsterwalde Nr. 600 zur Mithaft übertragen ist, unter Vorbehalt der Rechte für deren Ehemann, Fuhrherrn Fr. Gensch,

4) auf die Hypothekenpost der 20 Thaler, welche auf dem Grundstücke Schacksdorf Nr. 19 Abtheilung III Nr. 1 für die Ehefrau des Häuslers Christian Haschke, Anna Marie Elisabeth, geborene Wolschke, zu Schacks⸗

20. November dorf aus dem Vertrage vom 18. Dezember 1809 ein⸗

P.nesü und welche auf die Grundstücke Schacksdorf andungen 30, 47 und 48 zur Mithaft übertragen ist,

5) auf die auf dem Grundstück Sonnewalde Nr. 74 eingetragenen Hypothekenposten, und zwar die von 16 Thalern Abtheilung III Nr. 1 für Carl Ferdinand Meininger, von 16 Thalern Abtheilung III Nr. 3 für Caroline Henriette Meininger, von 16 Thalern Abtheilung III Nr. 5 für Gottlieb Hermann Meininger aus dem Erbrezeß vom 3. Oktober 1826, von 8 Thalern 20 Sgr. Abtheilung III Nr. 7 für den Rektor Johann Fiedeler zu Sonnewalde aus der

17. Schuldverschreibung vom eahenan 1839 nebst Zinsen und Kosten, welche Posten auf das Grund⸗ stück Sonnewalde Landungen 421 zur Mithaft über⸗ tragen sind.

Finsterwalde, den 17. September 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

[40106] 8 Der Zweighypothekenbrief über die von der auf Parchanie Nr. 26 Abth. III unter Nr. 5 für den Einwohner Joseph Robak eingetragenen Post von 360 für den Schänker Alexander Smigielski in Parchanie Abbau abgezweigte Post von 36 nebst Zinsen, 2 Verfügungskosten und 0,80 Ein⸗ tragungskosten, gebildet aus der Schuldurkunde vom 3. Dezember 1875 und dem Grundbuchauszuge, so⸗ wie dem Abzweigungsvermerke vom 13. März 1876, ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Inowrazlaw, den 21. September 1898. Königliches Amtsgericht.

““ 8 8 [40094] Bekanntmachung. 1 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die welche über die im Grundbuche des hiesigen Amtsgerichts I von der Königstadt Band 38 Blatt Nr. 2378 in Abtheilung III unter Nr. 18 eingetragene auf den Antragsteller übergegangene Theilforderung von 41 000 Darlehn gebildet ist, für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 19. September 1898. Königliches Amtsgericht I. Abth. 84.

Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Juli 1898. 8

Kogel, Gerichtsschreiber.

In der Aufgebotssache des Besitzers Jurgis Stepputtis aus Kampspowilken, vertreten durch Justiz⸗Rath Kuwert in Tilsit, hat das Königliche Amtsgericht in Tilsit durch den Amtsrichter Konietzko für Recht erkannt:

Die Hypotheken⸗Urkunde vom 9. Juni 1853 über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Kampspowilken Nr. 14 in Abth. III Nr. 3 für die 5 Geschwister Michael, Wilhelm, Christoph, Urte und Ede Szimtenings zu gleichen Theilen eingetragene, zu 5 % vom 1. Oktober 1847 verzinsliche Kaufgelder⸗ restforderung von 100 Thlrn., sowie über den in Abth. II Nr. 4 ebenda für die Wittwe Anrnicke Szimtenings eingetragenen Altentheil wird für kraft⸗ los erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller Stepputtis.

Tilsit, den 30. Juli 1898.

Königliches Amtsgericht.

[40100] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist die Wittwe Louise Schulz, geb. Apitz, für welche auf dem dem Arbeiter August Boelke gehörigen Grundstücke Himmelstädt Nr. 4 in Abtheilung III Nr. 2 ein Terminsgeld von 100 Thalern eingetragen steht, sowie ihre Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen.

Landsberg a. W., den 20. September 1898.

. Königliches Amtsgericht. 8

[40087]

[40101] EE1““

Durch Urtheil von heute ist die Hypothekenurkunde vom 8. Juli 1856 über die für den Kossathen Franz Rothe zu Radewell, jetzt zu Schkeuditz, Abtheilung III. Nr. 11 des Grundbuchs von Döllnitz Band IV Blatt 155 eingetragenen 18 Thlr. 11 Sgr. 9 Pfg. Gerichtskosten und Mandatariengebühren für kraft⸗ los erklärt worden.

*ꝗ Halle a. S., am 19. September 1898. Königliches Amtsgericht. Abth. 7.

[40110] Bekunntmachung.

Durch Ausschußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Unna vom 19. September 1898 sind

I. die Hypotheken⸗Urkunden

a. über die im Grundbuche von Hemmerde Band 1 Art. 5 Abtheilung III Nr. 1 für den Apotheker Carl Kriege in Hemmerde, jetzt zu Lienen i. W., einge⸗ tragenen 30 000 Restkaufpreis,

b. über die im Grundbuche von Unna Band 7 Blatt 187 Abth. III Nr. 6 für den Metzger D. Löhnberg zu Unna eingetragene Post: 128,83 Judikat nevst 5 % Zinsen von 125,33 seit 10. Juni 1877, 2,50 Kosten und 1,80 Ein⸗ tragungskosten

für kraftlos erklärt,

II. die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buche von Unna Band 8 Blatt 22 Abtheilung III Nr. 3 für die Geschwister Caroline, Wilhelmine und Louise Rebber eingetragenen 60 Thaler Abfindung mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Unna, den 20. September 1898. 8 .

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 19. September 1898. Ziegler als Gerichtsschreiber.

In der Aufgebotssache auf Antrag des Maler⸗ meisters Detlef Nissen in Flensburg hat das König⸗ liche Amtsgericht V in Flensburg durch den Amts⸗ richter Dr. Cohn für Recht erkannt:

Die Schuldurkunde, die die weiland Wittwe Caroline Gustava Louise Henningsen, verwittwete Petersen geb. Jessen, in Flensburg, unter dem 31. Juli 1879 zu Gunsten des Malermeisters Detlef Nissen in Flensburg über 1600 (in Worten: Eintausend Sechshundert Mark) nebst 4 ½ % Zinsen ausgestellt hat, und aus welcher eine Hypothek im Grundbuch von Flensburg Bd. VIII Blatt 223 Abthl. II Nr. 3 eingetragen ist, —— für kraftlos erklärt.

ohn.

[40103]

[40107)] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 20. September 1898 sind die In⸗

haber der im Grundbuche von Sagard Band II Blatt 91 Abtheilung III Nr. 5 auf den Namen des Knechts Karl Wasenitz zu Neddesitz auf dem Grund⸗ besitze des Arbeiters Karl Prahn zu Sagard ein⸗ getragenen, zu 5 % verzinslichen Hypothek von 20 Thlr. = 60 mit ihren Ansprüchen auf diese

Hypothek ausgeschlossen. Die Löschung der Hypothek b

im Grundbuche ist angeordnet. Bergen a. R., den 21. September 1898 8 1 Königliches Amtsgericht. 3W.

853—. 1“

[40108] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts Bergen a. 8 vom 19. September 1898 ist der Hypothekenbrief vom 24. Oktober 1878 über die auf dem Grundstück Altefähr Band II Blatt 85 in Abtheilung III Nr. 3 für die Handlung Gebrüder Lüpschütz in Berlin eingetragene Post von 6000 für kraftlos erklärt. Bergen a. R., den 19. September 1898. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 4.

[40091] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind sämmtliche unbekannten Eigenthums⸗Prätendenten mit ihren Ansprüchen und Rechten auf folgende in der Gemarkung Pollpychen belegene Grundstücke

a. Parzelle 147/1 Kartenblatt 2 0,8959 ha groß,

.“ 3 ISöö

C 145/33 0,0234

d. 144/33 0,0064

0. 146/32 0,0176

18 152/60 0,1106

g. 151/51 0,0141

h. 1 153/060 1,2835 ausgeschlossen. Den angezeigten bekannten Eigen⸗ thums⸗Prätendenten:

1) Eigenthümer Wilhelm Franke in Pollychen,

2) Frau Anna Gohlke, geb. Hennig, zu Pollychen,

3) der Gemeinde Pollychen sind ihre Rechte auf die bezeichneten Grundstücke vorbehalten worden. Landsberg a. W., den 20. September 1898. Königliches Amtsgericht.

[40119] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Tuchmacher, Auguste Zuche, geb. Herrmann, zu Drossen, vertreten durch den Juftin⸗ Rath Löwenstein zu Frankfurt a. O., klagt gegen ihren Ehemann, den Tuchmacher Hermann Zuche, früher zu Drossen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, das unter den Parteien bestehende Band der Ehe durch Urtheil zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 31. De⸗ zember 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. O., den 20. September 1898.

Gröschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40117] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Müller Auguste Lambelet, geborene Marschner, zu Rathenow, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hammerschmidt zu Kottbus, klagt gegen ihren Ehemann, den Müller Ludwig Lambelet, früher zu Senftenberg wohnhaft gewesen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Seee. die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Kottbus auf den 12. De⸗ ember 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kottbus, den 14. September 1898.

cher, Aktuar, Gerichtsschreiber Landgerichts. Zivil⸗

fuhr, Mirchauer Promenadenweg Nr. 17,

[40113] Oeffentliche Zustellung.

1) Die Dienstmagd Emilie Pauline Schulze, geb. Lange, in Tanneberg b. Erlau,

2) Marie Auguste verehel. Döbbelin, geb. Thor⸗ schmidt, in Döbeln, und

3) Marie Ernestine Thekla verehel. Weber verw. gew. Laube, geb. Körner, in Freiberg kllagen gegen ihre Ehemänner, und zwar

zu 1 den Handarbeiter Friedrich Heinrich Schulze, vormals in Erbisdorf,

zu 2. den Zigarrenarbeiter Friedrich Gustav Döbbelin, früher in Döbeln, und

zu 3 den Schuhmacher Ernst Otto Weber, vor⸗ mals in Freiberg,

jetzt sämmtlich unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien wegen böslicher Ver⸗ lassung vom Bande zu scheiden, und laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung der Rechtsstreite vor die Zweite Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Freiberg auf den 21. Dezember 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht.

Freiberg, den 19. September 1898. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts:

Sekretär Hammer.

verehel.

Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Martie Lukowski, geb. Schulz, zu Lang⸗ rozeß⸗ ollmächtigter: Rechtsanwalt Dobe in 1 lagt gegen ihren Ehemann, den Uhrmacher Paul eukowski, hier zuletzt wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage: das zwischen den Par⸗ teien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären.

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Vierte Zivil⸗

[40115]

[40121]

kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig, Pfefferstadt, Hintergebäude, Zimmer Nr. 20, auf den 9. Dezember 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“ Danzig, den 20. September 1898.

2 Pessier, 11““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40114] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Anna Kurschus, geb. Kawohl, in Schwarzort, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Scharffenorth in Memel, hat gegen den Arbeiter Jacob Kurschus, früher in Schwarzort, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund böswilliger Ver⸗ lassung mit dem Antrage:

1) das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen,

2) Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, geklagt.

Die Klägerin ladet den Beklagten zur Eidesleistung ihrerseits und Läuterung des Urtheils vor die Erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Memel auf den 16. Dezember 1898, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.;

Memel, den 17. September 1898. Riechert N. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40120] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Emma Schneider, geb. König genannt Tulke, in Coswig, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Franke in Dessau, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Töpfer Otto Schneider aus Coswig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des Her⸗ zoglichen Landgerichts zu Dessau auf den 22. De⸗ zember 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗

elassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der ffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dessau, den 19. September 1898.

Mayländer, Kanzlei⸗Rath,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

Oeffeutliche Pessslues.

Die verehelichte Funke, Anna, geb. Kleinert, zu Halle a. S., Taubenstraße 3, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Lembser in Halle a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Schuh⸗ macher Gustav Funke, früher zu Eisleben, jetzt in unbekannter Abwesenheit, Beklagten, unter der Be⸗ hauptung. daß Beklagter die Klägerin am 21. April 1892 böswillig verlassen habe, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Halle a. S., Poststraße 20, Zimmer 62, auf den 22. Dezember 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gevdachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 30. September 1898.

Pfuetzner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die Dorothea Gulla, geb. Bernhardt, zu Metz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Grégoire in Metz, klagt gegen den Heinrich Gulla, ihren Ehemann, früher in Montigny bei Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen schwerer Miß⸗ handlung und böswilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe zum Nachtheil des Beklagten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ttreits vor die Zweite Zivilkammer des Kaiserlichen andgerichts zu Metz auf den 22. Dezember 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lichtenthaeler,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[40124] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Maria Becker, geb. Mülleg zu Steinau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rosen⸗ stein hier, klagt gegen ihren Ehemann den Schneider Franz Becker, unbekannt wo? früher zu Frankfurt a. M. wohnhaft gewesen, auf Ehescheidung, wegen harter Mißhandlungen und fortgesetzter grober Be⸗ leidigungen, wegen Ehebruchs und unversöhnlichen Hasses mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien am 17. Januar 1896 zu Frankfurt a. M. geschlossene Ehe dem Bande nach trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 16. Dezember 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage dee.

rankfurt a. M., den 19. September 1898. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40122] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Seefahrers August Mahlke, Henriette, geb. Nims, in Kolberg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Möhring in Oldenburg, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Nordenham, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Herstellung des ehelichen Lebens event. Ehescheidung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, binnen einer vom Gerichte zu bestimmenden Frist zur Klägerin zwecks Fortsetzung des ehelichen Lebens zurückzukehren, widrigenfalls auf ferneren Antrag der Klägerin die Che geschieden und der Beklagte für den schuldigen Theil erklärt werden solle. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Oldenburg auf den 16. Dezember 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oldenburg, den 19 September 1898.

ühle, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[40116] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schiffszimmermanns Michaelis, Elisabeth, geb. Bartelt, zu Grabow a. O, Linden⸗ straße 16, Projeßbevollmächtigter: Justiz⸗Rath Beermann hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffszimmermann Emil Michaelis, früher zu Grabow a. O., Breite Straße 31, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß derselbe ihr nach dem Leben getrachtet und solche Thätlichkeiten an sie verübt habe, welche ihre Gesundheit in Gefahr setzten, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Vierte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer 18, auf den 14. Dezember 1898, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettin, den 21. September 1898.

Kopp, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40123] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schuhmachers Hetnrich Eichhorn, Lina, geb. Laut, zu Wiesbaden, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Romeiß daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, Schuhmacher Heinrich Eichhorn, zuletzt in Wiesbaden, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 27. März 1893 vor dem Standesbeamten zu Weilmünster geschlossene Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Wiesbaden auf den 5. Dezember 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiesbaden, den 20. September 1898.

Becher, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40082] Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Nr. 20 417. Der durch seinen Prozeßvormund F. J. Stöcke, Rechtsagent in Breisach vertretene minder⸗ jährige Karl Schneider allda klagt gegen den Karl Boos, Maler von Hüffenhardt, z. Zt. an unbe⸗ kannten Orten abwesend, wegen Ernährungsbeitrags, mit dem Antrage auf Verurtheilung des letzteren zur Zahlung eines wöchentlichen, in Vierteljahres⸗ raten vorauszahlbaren Beitrags von 1,50 eventuell richterlich festzusetzendem Betrage von seiner Geburt, d. i. 16. Dezember 1897, an bis zu seinem vollendeten 14. Lebensjahre, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Mos⸗ bach auf Montag, den 7. November 1898,

Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗

lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mosbach, den 21. September 1898.

(L. S.) Heber. Gerichtsschreiber des Großherzogl. Bad. Amtsgerichts. 8 8 [39728] 8 G WI K. Württ. Amtsgericht Waiblingen. Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Hermann Heß u. Sohn, Dampf⸗ ziegelei in Waiblingen, klagt gegen ihren früheren Verwalter Max Schuster, z. Zeit mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, wegen eines Ersatzanspruchs, mit dem Antrag, durch vorläufig vollstreckbares Urtheil für Recht zu erkennen, der Beklagte set schuldig, an die Klägerin den Betrag von 200 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das K. Amtsgericht Waiblingen auf

Freitag, den 28. Oktober 1898, Vormittags g 9 1 E Zustellung rd dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 16. September 1899 AUAmntsgerichtsschreiber Schlenker.

[40077]) ¶Oeffentliche Zustellung.

Die Terraingesellschaft Groß⸗Lichterfelde zu Groß⸗ Lichterfelde, vertreten durch ihren Vorstand, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lewin II zu Berlin, Leipzigerstraße 135, klagt gegen die Miterben des Tischlermeisters Theodor Stamm:

1) den Klempner Richard Stamm,

2) die Marie Stamm, beide unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, als Benefizialerben des im März 1897 verstorbenen Tischlermeisters Theodor Stamm und in Gemein⸗ schaft mit den durch Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts II Berlin vom 29. April 1898 verurtheilten übrigen Miterben 6000 sechstausend Mark nebst 4 ½ % ee⸗ seit dem 1. Januar 1896 an Klägerin zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das ihnen gehörige, in Groß⸗Lichterfelde belegene und im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts II Berlin von Groß⸗Lichterfelde Band 53, Blatt Nr. 1575 verzeichnete Grundstück zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären unter der Behauptung, daß auf dem vorbezeichneten Grundstücke in Abtheilung III unter Nr. 1 6000 Restkaufgeld als Theil von 165 000 nebst 4 ½ % jährlichen, vom 1. August 1892 ab in vierteljährlichen Raten zahlbaren Zinsen auf Grund der Schuldurkunde vom 20. Juli 1892 für die Klägerin eingetragen stehen. Das Kapital ist sofort und ohne Kündigung rückzahlbar, wenn die fälligen Zinsen innerhalb der ersten acht Tage nach der Fälligkeit nicht gezahlt werden. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I1 zu Berlin, Hallesches Ufer Nr. 29/31, I Treppe, Zimmer 33, auf den 30. De⸗ zember 1898, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Fum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Berlin, den 19. September 1898.

Streich, Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗

gerichts II. Zivilkammer II. 8 [400811 Oeffentliche Zustellung.

Die Glas⸗ und Spiegel⸗Manufaktur, Aktiengesell⸗ schaft zu Schalke i. Westfalen, vertreten durch die Rechtsanwalte Teusch und Dr. Petermann in Düssel⸗ dorf, klagt gegen die Firma W. R. Roemers Ww. und Cie. zu Ratingen, deren Inhaber ver⸗ zogen sind und deren Aufenthalt unbekannt ist, aus käuflicher Waarenlieferung, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 1368,10 nebst 6 % Zinsen seit dem Klage⸗ zustellungstage und der Kosten einschließlich derjenigen eines Arrestverfahrens, und auf vorläufige Vollstreck⸗ barkeitserklärung des Urtheils eventuell gegen Sicher⸗ heitsleistung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Koniglichen Landgerichts zu Düssel⸗ dorf auf den 6. Dezember 1898, Nachmittags 4 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lück, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40076] Oeffentliche Zustellung.“ 8

Der Kaufmann Christian Voigt zu Halle a. S., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kähne da⸗ selbst, klagt gegen den cand. jur. Ed. Cramer, früher in Halle a. S, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte von ihm die in der der Klage beigefügten Rechnung verzeich⸗ neten Waaren käuflich geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 137 20 nebst 6 % Zinsen seit dem 15. März 1896 zu zahlen und das Urtbeil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Köaigliche Amtsgericht zu Halle a. S. auf den 2. Dezember 1898, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 16. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 16. September 1898.

Zickert, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[40260] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Jacques Levy fils zu Mülhausen i. Els., Schulgasse, vertreten durch die Rechtsanwalte Dr Reinach und Dr. Hochgesand in Mülhausen, klagt gegen den Josef Stahl, Bäcker, früher in Mäͤtbcusen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort abwesend, für in der Zeit vom 1. Dezember 1897 bis 23. April 1898 käuflich gelieferte Waaren mit dem Antrage auf Zahlung von 215,00 nebst 5 % Zinsen felt dem Klagetage, sowie der Kosten des Arrestverfahrens, ferner znf Anordnung, daß die am 4. August 1898 in Gemäßheit eines Arrestbefehls des Kaiserlichen Amtsgerichts Mülhausen vom 2. August 1898 bei der gesetzlichen Hinterlegungs⸗ stelle hinterlegte Sicherheit von 200 nach Eintritt der Rechtskraft des ergehenden Urtheils zurückzuzahlen sei, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht zu Mülhausen auf Samstag, den 26. November 1898, Vormittags 9 Uhr, Dreikönigsstraße 23, Saal 14. 89 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. b 2. 8 Hoffmann

6 L. S.) Hilfe Herichtsschreibe⸗ des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[40083] Oeffentliche Ladung. Die Firma G. Guttmann zu Elberfeld und die irma Engel & Peerboom e vertreten durch echtsanwalt Pütz in Opladen, beantragen, den

Wilhelm Kerspe, früher zu Wald⸗ artzenhaus, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, zur

Zahlung und zwar erstere von ½1 ℳ, letztere

von 203,31 nebst 6 % Zinsen für käuflich ge⸗ liefert erhaltene Waaren zu verurtheilen, und laden

ihn zur Verhandlung vor das Königl. Amtsgericht auf den 11. November 1898, Vormittags 8 ¼ Uhr. Die beiden Klagen sind verbunden worden. Ohligs, den 21. September 1898. Königliches Amtsgericht. [40080] Bekanntmachung. In Sachen der zu München wohnhaften Kanzlei⸗ gehilfenswittwe Maria Frieser, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Leonhart hier, Klagetheil, gegen die Privatiers⸗ eheleute Josef u. Therese Reiser, früher in München wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der IV. Zivil⸗ kammer des Kgl. Landgerichts München I. vom Dienstag, den 20. Dezember 1898, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagte durch den klägerischen Vertreter mit der Aufforderung ge⸗ laden werden, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:

1 Die beklagte Partei ist schuldig, an den Klage⸗ theil 600 Hauptsache nebst 30 vertragsmäßige Zinsen und 5 % Verzugszinsen aus 600 seit de Tage der Klagszustellung zu bezahlen.

2) Die beklagte Partei hat die Kosten des Rechts⸗ streites zu tragen und dem Klagetheil zu ersetzen.

3) Das Urtheil wird ohne eventuell gegen Sicher⸗ heitsleistung, zu der Klagetheil sich erbietet, für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärt.

München, am 22. September 1898. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München

Der Kgl. Ober⸗Sekretär: Rid.

[40079] Bekanntmachung.

In Sachen der zu München wohnhaften Poft bureaudieners⸗Eheleute Georg und Kreszenz Schneye vertreten durch Rechtsanwalt Heinrich Schilein hie Klagetheil, gegen die Privatiers⸗Eheleute Josef und Therese Reiser, früher zu München, Augusten⸗ straße Nr. 9, wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Forderung, wurde die öffentlich Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhand⸗ lung über diese Klage die öffentliche Sitzung de IV. Zivilkammer des Kgl. Landgerichts München vom Dienstag, den 20. Dezember 1898 Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagte durch den klägerischen Vertreter mit der Aufforderung geladen werden, rechtzeitig einen bei diesseitige Kgl. Landgerichte Rechtsanwalt zu Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:

1) Die Beklagten sind sammtverbindlich schuldig an Kläger:

a. an Kreszenz Schneyer 2300 Hauptsache neb 5 % Zinsen seit 1. Februar 1896,

b. an Georg Schneyer 1500 Hauptsache neb 5 % Zinsen seit 1. April 1897 zu bezahlen;

2) dieselben haben die Kosten des Rechtsstreites, einschließlich der auf das Arrestverfahren vor dem Kgl. Amtsgerichte München I, Abtheilung A. Zivilsachen, erwachsenen zu tragen, beziehungsweis dem Klagetheile zu erstatten; 8

3) das Urtheil wird eventuell gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

München, am 20. September 1898. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München

Der Kgl. Ober⸗Sekretär: Rid.

[40127]

Die Ehefrau des Handelsmanns Friedrich Echter nach, Anna, geb. Franke, zu Elberfeld, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Rumpe in Elberfeld, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf de 18. November 1898, Vormittags 9 Uhr vor dem Königlichen Landgerichte, III. Zivilkammer, hierselbst.

Elberfeld, den 19. September 1898.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

[40126] Bekanntmachung.

Die Margaretha, geb. Florentin, Ehefrau des Reisenden Nicolaus Jackmuth zu Metz, vertreten durch Rechtsanwalt Stroever daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der Ersten Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts bierselbst vom Montag, den 19. Dezember 1898, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 1“

Metz, den 21. September 1898.

8 Der Landgerichts⸗Sekretär: Bach

[40125] Bekanntmachung.

Die Marie Anna Porté, Ehefrau des Knechtes Nikolaus Wernet, wohnhaft zu Saargemünd, Klägerin im Armenrechte, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Justiz⸗Rath Karl, klagt gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann Nikolaus Wernet, z. Zt. in Hambach sich aufhaltend, auf Gütertrennung. Zur Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der II. Zivilkammer Kfl. Landgerichts zu Saargemünd vom 9. November 1898, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Saargemünd, den 20. September 1898.

Der Sekretär: Jacoby.

[40261] 88 5 Oeffentliche Zustellung und Ladung. Julie Bath, geb. Runck, Ehefrau von Christian Bath, Spezereihändler, SIöSe wohnhaft ge- wesen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, sie derzeit in Mannheim sich aufhaltend, Klägerin, durch Rechtsanwalt Schuler in Zwei⸗ brücken vertreten, hat gegen ihren vorgenannten Ehe⸗ mann, Beklagten, zur Zivilkammer des K. Land⸗ gerichts Zweibrücken wegen Gütertrennung Klage erhoben mit dem Antrage: „Die Gütertrennung zwischen den Parteien auszusprechen, mit dem Separations⸗ und Belieferungsgeschäfte den K. Notar Biebinger in Pirmasens zu beauftragen, das K. Amts⸗ gericht allda um Ernennung und Beeidigung eines Sachverständigen zu ersuchen, dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen und das ergehende Urtheil für vorläufig vollftreckbar zu erklären.“ Klägerin ladet daher den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung der Zivilkammer des K. Landgerichts Zwei⸗ brücken vom fünfzehnten Dezember 1898, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen

beim Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗