1898 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Oct 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Beutschen Reichs-Anzeigern und Königlich Preußischen Stuatg-Anzeigern Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

er,

Mittwoch, den 19. Oktal

Berlin,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsidenten a. D., Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Pape zu Münster i. W., bisher in Bromberg, die Brillanten zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem Stern, dem Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsidenten a. D. Breit⸗ haupt zu Naumburg a. d. S,, bisher in Posen, die Brillanten 8 Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und chwertern am Ringe, dem Landgerichts⸗Rath a. D. Strebe zu Hasserode im Kreise Wernigerode, bisher in Torgau, und dem Gymnasial⸗ Direktor a. D. Dr. Grosfeld zu Rheine im Kreise Stein⸗ furt den Rothen Adler⸗Orden dritter 1 mit der Schleife, dem Kirchenpropst und Hauptpastor zu Sörup im Landkreise Flensburg, dem Professor Dr. Haedicke zu Charlottenburg, bisher an der Landesschule Pforta, dem Hauptmann a. D. Steppuhn zu Königsberg i. Pr., bisher von der Infanterie 2. Aufgebots des Landwehrbezirks Königsberg, dem Forstkassen⸗Rendanten a. D., Rechnungs⸗ Rath Schreiber zu Ueckermünde, dem Ersten Gerichts⸗ schreiber, Kanzlei⸗Rath Thiede zu Berlin, dem Steuer⸗ Einnehmer erster Klasse a. D. Brill zu Otterndorf im Kreise adeln und dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse a. D. leer Müller zu Köln den Rothen Adler⸗Orden vierter asse, dem Stadt⸗Forstmeister a. D. Zimmer zu Glogau den ö Kronen⸗Orden dritter Klasse, em bisherigen Amtsvorsteher, FePeaisrüiher Pasche zu Parey im Kreise Jerichow II und dem Strafanstalts⸗Inspektor a. D. Raddatz zu Deutsch⸗Wilmersdorf im Kreise Teltow, bisher in Jauer, den Königlichen Kronen⸗Orden Vierter Klaßte, dem Lehzrer und Sliftskantor Wedekind zu Wunstorf in. Receise Neustadt a. Rbge., dem emeritierten Hauptlehrer Papenhoff zu Heisingen im Landkreise Essen, den emeritierten Lehrern Wrede zu Hackenstedt im Kreise Marienburg in Hannover, Marquard zu Schmalförden im Kreise Sulingen und Kruppa zu Niedzwetzken im Kreise Oletzko den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Schleusenmeister Treudler zu Tröbsdorf und dem Bahnwärter a. D. Werner zu Köln das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold, sowie den Gemeinde⸗Vorstehern Böhm zu Lomnitz im Land⸗ kreise Görlitz, Narten zu Göxe im Landkreise Linden, Mehring u Ditterke desselben Kreises und Schulz zu Jeetzel im Kreise üchow, dem früheren Gemeinde⸗Vorsteher, Bauerngutsbesitzer Müller zu Alt⸗Tucheband im Kreise Lebus, dem Guts⸗ verwalter Mathias Gelz zu Perl im Kreise Saarburg, dem Karl Pahnke zu Charbrow im Kreise Lauen⸗ urg, dem Wirthschaftsmeier Johann Ziech und dem Kutscher Karl Meier, beide zu Amt Wollup im Kreise Lebus, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

4 Deutsches Reich.

Auf Grund des § 75a des Kee eeeeteano geneze. in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (RNeichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen: 1) der Kranken⸗ und Sterbekasse „Morgenstern“ (früher der vereinigten Brotträger) E. H. in Hamburg, 2) der Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der Schuhmacher

und verwandter Berufsgenossen Deutschlands (E. H.) in Hamburg von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen.

Berlin, den 15. Oktober 1898. 1 Der Reichskanzler. Im Auftrage:

von Woedtke.

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Bekanntmachung.

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Stettin ist am 15. d. M. die Endstation Jasenitz der am 1. d. M. dem Betriebe übergebenen Nebenbahn Stettin-— Jasenitz für den Gesammtverkehr eröffnet worden.

Beerlin, den 18. Oktober 1898. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.

Bei dem Seemannsamt in Memel ist eine Unter⸗ heeeehen für die Untersuchung der Seeleute auf arbenblindheit eingerichtet worden.

Das in Low Walker aus Stahl neu erbaute, bisher unter

keiner Flagge gefahrene Dampfschiff „E renfels“ von 8838,a1 eagsterafe Netto⸗Raumgehalt hat durch den Ueber⸗

gang in das ausschließliche Eigenthum der deutschen Dampf⸗ schiffahrts Gesellschaft „Hansa“ in Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthuͤmerin Bremen zum Frarcch, Fern. e⸗ wählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Newcasele on Tyne unter dem 30. September d. J. ein Flaggenatteft ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Königlichen Oberförstern den Titel Forstmeister mit dem Range der Raͤthe vierter Klasse zu verleihen:

Brettmann, Oberförsterei Rothebude, Olberg, Ober⸗ försterei Ibenhorst und Regling, Oberförsterei Schorellen, im Regierungsbezirk Gumbinnen;

von Gromadzinski, Oberförsterei Königsbruch, im Regierungsbezirk Marienwerder;

P Schultz, Oberförsterei Grünaue, im Regierungsbezirk Potsdam;

Heynemann, Oberförsterei Grünhaus, Badinski, Oberförsterei Mühlenbeck und Crotogino, Oberförsterei Friedrichswalde, im Regierungsbezirk Stettin;

von Räsfeld, Oberförsterei Darß, im Regierungsbezirk Stralsund;

Pos Fischer, Oberförsterei Birnbaum, im Regierungsbezirk

osen Nickelmann, bezirk Bromberg,

Gensert, Oberförsterei Kuhbrück und von Freier, Oberförsterei Woidnig, im Regieruüngsbezirk Breslau;

Schmidt, Oberförsterei Grünewalde, im Regierungs⸗ bezirk Magdeburg;

Rhenius, Oberförsterei Ziegelroda, im Regierungsbezirk Merseburg;

Fischer, Oberförsterei Reinfeld, Schleswig;

Heinersdorff, Oberförsterei Coppenbrügge, im Re⸗ gierungsbezirk Hannover;

Bertelsmann, Oberförsterei Oderhaus, im Regierungs⸗ bezirk Hildesheim;

Kickbusch, Oberförsterei Harburg, Meister, Oberförsterei Knesebeck, Cleve, Oberförsterei ee und Hedden⸗ hausen, Oberförsterei Göhrde⸗Ost, im Regierungsbezirk Lüneburg;

Weis, Oberförsterei Frankenberg, Wetzell, Oberförsterei Oberzell, Jordan, Oberförsterei Neuenstein und Jacobi, Oberförsterei Burgjoß:

Lyncker, Oberförsterei Selters, Giehler, Oberförsterei Ebersbach, Köpp, Oberförsterei Nassau, von Nathusius, Oberförsterei Homburg v. d. H. und Froning, Oberförsterei Schwalbach, im Regierungsbezirk Wiesbaden;

Mohr, Oberförsterei Koblenz, im Regierungsbezirk Koblenz;

Deselärs, Oberförsterei Benrath,

Düsseldorf; Oberförsterei Neunkirchen

Oberförsterei Bartelsee, im Regierungs⸗

im Regierungsbezirk

im Regierungsbezirk Morant,

und Overbeck, Oberförsterei Saarlouis, im Regierungsbezirk

Trier, und Weckbecker, Oberförsterei Wenau, im Regierungsbezirk Aachen. 1

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Gerichts⸗Assessor Peter Heinrich Julius von der Kall zum Auditeur und 1 den bisherigen Kreis⸗Schulinspektor Dr. phil. Max Kolbe zu Ober⸗Glogau zum Seminar⸗Direktor zu ernennen, sowie dem Ober⸗Postsekretär Radomski in Minden (Weftf.) bei seinem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 23. September d. J. genehmige Ich, daß der durch die Allerhöchste Ordre vom 16. November 1896 zugelassene Versuch, wonach Unteroffiziere mit einer aktiven Dienstzeit im Heere oder in der Marine von mindestens sechs Jahren in die Königlichen Schutzmannschaften eingestellt werden dürfen, auf die es bis einschließlich den 30. S tember 1901 fortgesetzt wird. 8 88

Marmor⸗Palais, den 5. Oktober 1898. b

Wilhelm R. 86 Freiherr von der Recke. von Goßler

An den Minister des Innern und den Kriegs⸗Minister.

Auf den Bericht vom 24. September d. J. will Ich hier⸗

durch der Großen Berliner Straßenbahn in Berlin 1 behufs Anbringung von Rosetten an den Straßenseiten von

Häusern, zwecks Befestigung von Querdrähten für den elektrischen oberirdischen Straßenbahnbetrieb in denjenigen Straßen Berlins und dessen Vororte, in welchen aus verkehrspolizeilichen Rück⸗ sichten die Aufstellung von Masten für solche Querdrähte nicht gestattet werden kann, das Recht zur dauernden Beschränkung des Grundeigenthums ertheilen. Marmor⸗Palais, den 5. Oktober 1898. Wilhelm R. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

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Auf Ihren Bericht vom 26. September d. J. will Ich der Stadtgemeinde Papenburg im Regierungsbezirk Osnabrück für die Herstellung einer Seeschleuse bei Papenburg das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Sehee verleihen. Der eingereichte Plan erfolgt zurück.

Marmor⸗Palais, den 5. Oktober 1898.

Wilhelm R.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten

Der Vorstand der balneologischen Gesellschaft zu Berlin hat in einer unter dem 13. Juni d. J. an den Herrn Reichs⸗ kanzler gerichteten, an uns abgegebenen Eingabe ae eine Reihe von Gesundheitswidrigkeiten in Bade⸗ und Kurorten hingewiesen und um deren Beseitigung gebeten.

Ob und in welchem Umfange derartige Mißstände bestehen, läßt sich von hier aus mit Sicherheit nicht übersehen.

Von der balneologischen Gesellschaft wird besonderes Gewicht auf eine anderweite Regelung der Zusammensetzung und Thätigkeit der in den Kurorten bestehenden Sanitäts⸗ kommissioven gelegt, sodaß den Aerzten innerhalb dieser Kom⸗ missionen ein größerer Einfluß eingeräumt werde.

Auch der im März d. J. in Wien abgehaltene balneo⸗ logische Kongreß hat die schon 1895 vorgetragene Bitte erneuert, daß in jedem Bade⸗ und Kurorte ein Gesundheitsrath (Sanitätskommission) eingerichtet werde, für dessen Zusammen⸗ setzung und Thaͤtigkeit folgende Wünsche geäußert werden:

1) In jedem Kurort muß ein Gesundheitsrath gebildet werden, in dem neben dem die Geschäfte in der Regel leitenden Verwaltungsbeamten wenigstens ein am Orte ansässiger Arzt Sitz und Stimme hat;

2) die Einberufung des Gesundheitsraths hat außer auf Anregung des die Geschäfte ..S. Beamten auch auf Antrag des oder der ärztlichen Mitglieder zu geschehen;

3) dem Gesundheitsrath liegt ob, sowohl die allgemeinen sanitären Einrichtungen des Kurorts, als auch im besonderen die hygienischen Verhältnisse der Miethwohnungen ec. zu beaufsichtigen und Mißstände der Polizeibehörde anzuzeigen.

3 Ferner wird um Berücksichtigung folgender Punkte ebeten: 8 1) Einführung einer modernen Anschauungen entsprechenden zur Beseitigung der Haus⸗ und Meteor⸗ wässer;

2) eine zweckentsprechende Wasserversorgung;

3) Maßnahmen zur ausreichenden Beschaffung Kunsteis oder einwandsfreiem Natureis;

4) Bereithaltung von entsprechenden Räumen zur Auf⸗ nahme von Kurgästen, welche an akuten Infektionskrankheiten erkranken; 1

5) Beschaffung eines Desivfektionsapparats und Erlaß einer zweckentsprechenden Desinfektionsordnung;

6) Herstellung eines Leichenhauses;

7) Erlaß einer den modernen Erfahrungen nicht nur in gesundheitspolizeilicher, sondern auch in feuerpolizeilicher Beziehung entsprechenden Baupolizeiordnung.

Unter Hinweis auf die vorstehend unter 1 bis 6 bezeichneten Punkte empfehlen wir in erster Linie die Errichtung von Kranken⸗ räumen nebst Desinfektionsgeräthen und eichenräumen (Punkt 4—6), sowie die Einrichtung von Gesundheitsrät in der gewünschten Weise. Wir Px. außerdem, die für Ihren Bezirk geeignet erscheinenden Anordnungen zu treffen und über die Erfolge nach drei Jahren Bericht zu erstatten.

Berlin, den 8. Oktober 1898. . Der Minister der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Minister des Innern Bosse. von der Recke.

Der Minister Der Minister für Landwirthschaft, der öffentlichen Arbeiten Domänen und Forsten. ʒIm Auftrage: Im Auftrage: 1 Schultz. Thiel. An die Herren Ober⸗Präsidenten. 8b Abschrift zur gefälligen Kenntnißnahme. An die Herren Regierungs⸗Präsidenten (mit Ausnahme

derjenigen zu Gumbinnen, Marienwerder, Frank⸗ furt a. O., Posen, Stade, Duͤsseldorf).

von

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