1899 / 64 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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v1“ 8 11“ 1116““ mun . zu die durch den Fortfall der Funktionszulage be⸗ einträchtigt werden. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath „Dr. Renvers: Es sind solche Uebergangsbestimmungen vorgesehen, durch die Härten ver., mieden werden. Es handelt sich dabei nur um eine geringe Anzahl .

von Lehrern.

nach dem Abstrich die Bataillone auf 570 Mann bringen könne; jetzt spreche er von nur 569 Mann. Zwei Driftel der Ver⸗ stärkung der Grenzbataillone seien auch nach dem Abstrich noch möglich. Erst hbabe man von der Gefahr der einfallenden Kosakenschwärme, als es sich um die Jäger zu Pferde handelte, gesprochen. Nachdem diese nun bewilligt seien, werfe man sich auf die

sene Rolle ist um so kläglicher, wenn wir sehen, wie die Be⸗ schlüsse des Reichstages seitens der verbündeten Regierungen behandelt werden. Wie steht es mit den beinahe einmüthigen Beschlüssen des Reichstages bezüglich der Kriegsveteranen? Die verhündeten Regie⸗ rungen diktieren, und der Reichstag pariert; der Reichstag beschließt,

Die von der Kommission vorgeschlagene Zahl von 495 500 Mann ergiebt gegenüber den geforderten 502 506 Mann eine Differenz von 7006 Mann. Es kann infolge dessen der Etat der Infanterie⸗ Bataillone im allgemeinen nur auf 569 Mann festgesetzt werden; der bisherige Etat von 573 Mann verringert sich um 4 Mann. Die

verfahren worden. Die Militärverwaltung muß sich auch ohnedies eine gewisse Reserve an Mannschaften verfügbar halten; denn es treten in jedem Etatsjahr bestimmte Bedürfnisse nach Ausgestaltung einzelner Formationen hervor. Hat man die erforderliche Zahl an Mann⸗

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen Im aktiven Heere. Berlin, I Fest odbie

uund Versetzungen.

im aktiven Heere als Lt. mit einem Patent vom 1. September 1898

Stemmler, Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von (Niederschles.) Nr. 5, kommandiert zur Dienstleistung bei diesem Regt.,

im genannten Regt. angestellt.

Abschiedsbewilligungen. Berlin, 9. März. Frhr. v. Eberstein, Oberlt. a. D., zuletzt im damaligen Ostfries. Inf. Regt. Nr. 78, die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Unisorm ertheilt. v. Stockhausen, Major a. D., zuletzt Eskadr. Chef im Thüring. Ulan. Regt. Nr. 6, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform dieses Regts, mit seiner Pension zur Disp. ge⸗ stellt. Oeltze⸗Lobenthal, Hauptm. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Dortmwund und Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere zurückversetzt.

Berlin, 11. März. v. Krohn, Oberlt. im Inf. Regt. Nr. 151, mit Pension ausgeschieden. Den Lts. a. D.: Herrmann, zuletzt im *2 Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, v. Below, zuletzt im königin Augusta Garde⸗Gren. Regt. Nr. 4, Bertling, zuletzt im Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Graf v. der Schulenburg⸗Wolfsburg, zuletzt im 2. Westfäl. Feld⸗Arr. Regt. Nr. 22 der Charakter als Oberlt verliehen. .

Königlich Bayerische Armee. 1888

Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen

und Versetzungen. Im aktiven Heere. 4. März. Frhr v. Gebsattel, Major vom Generalstabe der 2. Div., vom 1. Ok⸗ tober I. J. ab, unter Versetzung zur Zentralstelle des Generalstabes, auf zwei Jahre zum Königl. preuß. Großen Generalstab kommandiert. Durch Verfügungdes Kriegs⸗Ministeriums. v. Münster, Miajor und Kommandeur des Eisenbahn⸗Bats., Halder, Major und Abtheil. Kommandeur im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, an Stelle des Obersten Frhrn. v. Neubeck, Kommandeur des

schaften hierfür nicht zur Hand, so müssen die Verpflegungsetats der Truppen geändert werden, und es entstehen Unsicherheiten, Miß⸗ verständnisse und Kosten, auch leidet die Einheitlichkeit der gesammten Etats. Trifft die von mir gemachte Voraussetzung zu, so würde ich ein prinzipielles Bedenken in Betreff der Aenderung der Jahreszahl nicht geltend zu machen haben.

Zweitens ist bei der Kavallerie eine Trennung der Maße der Kavallerie und der Jäger zu Pferde erfolgt. Ich sehe in dieser Aenderung keine Verbesserung; die Jäger zu Pferde sind eine Kavallerie⸗ truppe, und entspricht daher ihre Rangierung zwischen Verkehrstruppen und Train der Bestimmung dieser Waffe nicht. Ich kann somit nur dringend bitten, die Fassung der Regierungvorlage wieder herzustellen.

Drittens ist ausdrücklich vorgesehen, daß die Vertheilung der Mannschaften auf die einzelnen Waffengattungen durch die jährlichen Etatsbewilligungen erfolgen soll. Das ist selbstverständlich, und auch bisher ist so verfahren worden. Der Vorschlag bietet somit nichts Neues, und halte ich denselben daher für überflüssig. Nach den Darlegungen, die hierüber in der Kommission gemacht worden sind, muß ich übrigens annehmen, daß eine Beschränkung der Kommandogewalt durch diesen Zusatz in keiner Weise beabsichtigt ist; ich müßte einer solchen Absicht sonst auf das entschiedenste entgegetreten.

Wenn ich hiermit die weniger wichtigen Aenderungen erschöpft habe, so wende ich mich jetzt der schwerwiegendsten Aenderung, der Verringerung der Präsenzstärke um 7006 zu. Ich bin in der Presse vielfach der Ansicht begegnet, ich hätte diese Verringerung von vorn herein für unannehmbar erklären sollen, dann wäre die Situation klar

Bataillone auf hohem Etat können höchstens von 639 auf 640 ge⸗ bracht werden, eine Vermehrung der Zahl der Bataillone auf hohem Etat ist überhaupt nicht möglich, und die Bedürfnisse, die der Chef des Generalstabes in dieser Hinsicht zur Sprache gebracht hat, müssen unberücksichtigt bleiben. Auch bei einer derartigen Disposition muß bereits auf Mannschaften, die für andere Waffen designiert waren, zurückgegriffen werden. Will man einen als Minimalgrenze zu be⸗ trachtenden Etat von 570 Köpfen das Bataillon einführen und außer⸗ dem die nothwendige Zahl von Bataillonen auf den früheren Etat von 640 bringen, so muß man alle für die Etatsvermehrung der anderen Waffen bestimmten Mannschaften der Infanterie überweisen und schädigt dadurch die anderen Waffen. Bei den Bundesstaaten mit eigener Militärverwaltung werden die Etats der Infanterie noch wefentlich geringer. Also hier wird die Verwendungsfähigkeit der Bataillone noch mehr beeinträchtigt. Für das württembergische Kon⸗ tingent tritt überhaupt keine Verstärkung, sondern eine Verminderung

ein, es wird mithin durch die Beschlüsse der Kommission in seiner

bisherigen Friedensstärke herabgesetzt. Ich gehe nun von der Auffassung aus, daß es den Antragstellern

wohl nicht möglich gewesen ist, diese Konsequenzen zu übersehen, F

ich nehme nach den von mir im einzelnen gemachten Ausführungen an, daß es gelingen wird, die Regierungsvorlage wiederherzustellen, da ich nicht in der Lage sein werde, den verbündeten Regierungen die Annahme einer geringeren als der in der Vorlage vorgesehenen Friedensstärke zu befürworten. Unter allen Umständen ist die Militär-

und die verbündeten Regierungen absentieren sich. Die Frage ist jetzt

stehen vor der Entscheidung: wollen wir durch das kaudinische Joch hindurch gehen oder nicht?

u einer rein konstitutionellen und grundsätzlichen geworden. Wir Unsere vaterländische Gesinnung wagen ie en nicht in Zweifel zu ziehen. Aber dadurch, daß diese Frage uf diesen Boden geschoben wurde, haben die Herren den vater⸗ ändischen Interessen einen recht schlechten Dienst erwiesen. Für die militär⸗technischen Forderungen ist die Militärverwaltung maßgebend; für die finanziellen Fragen ist das Reichs⸗Schatzamt in weitgehendem Maße verantwortlich und sachverständig; dieses betrachtet die militärisch⸗ fechnischen Dinge durchaus nicht als Evangelium. Endlich haben wir im Reichstage in finanzieller und personeller Beziehung die Verantwortung vor dem Volke. Diese drei Faktoren wirken nebeneinander, keiner kann den Vorrang beanspruchen. Sie müssen versuchen, sich zu verständigen. Den Vorrang eines wenn auch noch so sachverständigen Ressorts lehnen wir ein für alle Mal ab. Dazu ist die Verfassung gegeben, daß wir die Vorlage an der Leistungsfähigkeit derjenigen prüfen, die uns hierher geschickt haben. Herr von Levetzow sprach von einer Lappalie von einigen Millionen; es handelt sich doch auch um die 7000 Soldaten mehr. Wenn der Eimer voll ist, dann genügt ein einziger Tropfen, um ihn zum Ueberlaufen zu bringen. In den letzten Jahren haben wir außerordentlich viel für das Landheer bewilligt: für die Artillerie 144 Millionen, für die Flotte 409 Millionen, für die Festungen 50 Millionen; für die Vorlage sind wir bereit, 130 Millionen einmalige Ausgaben zu bewilligen. Das macht neben der regelmäßigen Entwickelung des Heeres⸗ und Flotten⸗Etats rund 733 Millfonen Mark. Für die Flotte haben wir im Beharrungszustande eine regel⸗ mäßige Mebrausgabe von 30 Millionen Mark jäbrlich bewilligt, für das Heer wollen wir 24 Millionen bewilligen. Die Zinsen von den vorher bezeichneten 733 Millionen betragen 23,7 Millionen, sodaß eine jährliche Mehrbelastung von 77,7 Millionen sich herausstellt. Der Eimer scheint uns also zum Ueberlaufen voll zu sein. So un⸗

Infanterie und thue so, als ob Frankreich Deutschland mit Krieg überziehen würde, wenn es 7000 Mann Infanterie weniger habe. Die 7000 Mann würden garnicht für das laufende Jahr ver⸗ langt; es sollten diese 7000 Mann erst für 1903 gesichert werden. Wenn die Auflösung des Reichstages erfolgen sollte, so würde man sagen, daß das nicht wegen der 7000 Mann geschehe, sondern aus anderen Gründen: man wolle das Wahlrecht ändern.

Abg. Frese (fr. Vgg.) erklärt, daß seine Freunde sich in der Kommission auf den Antrag des Abg. Bassermann vereinigt hätten. Die Budgetkommission habe 7000 Mann gestrichen, was die Kriegs⸗ verwaltung nicht billigen wolle. Seine Partei werde für die Vorlage und in zweiter Linie für die Kommissionsbeschlüsse stimmen. Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst: Meine Herren! Der Herr Abg. Haußmann hat behauptet, daß an maßgebender Stelle entschieden nicht sachliche Gründe, sondern Velleitäten und die Tendenz, Konflikte herbeizuführen, vorherrschen. Ich weise diese Behauptung mitaller Entschiedenheit und mit Entrüstung zurück. (Bravo!) Die maßgebende Stelle, auf die sich jene Aeußerung des Herrn Abgeordneten bezieht, wird geleitet von der Sorge um die Sicherheit des Reiches, und sie ist sich der Verantwortung bei dieser Sorge voll bewußt.

Im übrigen kann ich dem Herrn Abg. Haußmann, dessen Rede doch im allgemeinen, ohne ihm zu nahe treten zu wollen, eine Reihe von Gemeinplätzen war, nur empfehlen, sich die kurze Aeußerung des Herrn Lanzinger künftig zum Muster nehmen zu wollen. (Große Heiterkeit und Beifall.)

Abg. Bebel (Soz.): Die Sozialdemokraten werden gegen die Kommissionsbeschlüsse stimmen. Es muß endlich mit den Rüstungen

würde kaum mehr als 60 000 kosten. T ucht Ungleichheit gewissermaßen mit dem Hinweis darauf zu entschuldigen, daß die Lehrer an den nichtstaatlichen Anstalten frül b würden als die an den staatlichen Anstalten. Das ist jetzt aber, namentlich in meiner Heimath, nicht mehr der Fall. Die seminaristisch

gebildeten Elementarlehrer an den höheren Lehranstalten sind schlechter gestellt als ihre Kollegen an den Volksschulen; das ist eine Unbillig⸗ keit und ein Mißverhältniß, das nur durch eine genauere gesetzliche

Abg. von Bülow⸗Bossee (kons.): Meine Freunde werden dem

zuicas und dem Nachtrage zum Normal⸗Etat zustimmen. Die Gleich⸗

llung der Lehrer an den nichtstaatlichen und staatlichen Anstalten ürde Pna 1 Die Regierung sucht diese

früher angestellt

Formulierung der betreffenden Bestimmungen zu beseitigen ist. Anträge stellen wir nicht, weil wir zu der Regierung das Zutrauen haben, daß sie im nächsten Jahre so viel tausend Mark mehr ein⸗ stellen wird, als nothwendig sind, um die gerügte Ungleichheit zu be⸗

eitigen. 3 Wirklicher Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Germar äußert gegen diesen Vorschlag Bedenken; man müsse sich vor Schritten hüten, die auf eine Verstaatlichung der nichtstaatlichen Anstalten hinaus⸗ laufen. Thäte man dies, so müßte man daraus auch die nöthigen Konsequenzen Fiehen. Iin Zeit sas eine Gleichstellung nicht möglich, wenn man nicht atisieren wolle. Abg. von Pappenheim (kons.): In dem Wunsche der Gleich⸗ stellung der Lehrer an den staatlichen und nichtstaatlichen Anstalten und auch an den nichtstaatlichen Nichtvollanstalten sind alle Parteien einig, und wir bitten die Regierung, diese Sache dauernd im Auge zu behalten. Leider ist z. Z. nach der Erklärung der Regierung eine Aenderung nicht möglich. Auch wir wünschen keine Verstaatlichung der nichtstaatlichen Anstalten; wir müssen aber dahin wirken, daß die Gemeinden nicht wegen Ueberlastung ihre Anstalten auflösen. Diese Auflösung ist nicht so einfach, wie Herr Wetekamp gestern zu glauben schien. Denken Sie nur an die Unterbringung der Lehrer und die Nutzbar⸗ machung der Schulgebäude. Die Gemeinden werden also nicht leicht

gewesen. Ich halte diese Ansicht für falsch; denn kein Bepollmächtigter zum Bundesrath hat das Recht, Anträge für annehmbar oder un⸗ annehmbar zu erklären, wenn nicht ein bezüglicher Beschluß des Bundesraths vorliegt, sodaß mich in dieser Hinsicht kein Vorwurf treffen kann. Ich habe mich darauf beschränkt, ruhig und bestimmt

Stande, i . 8 cheinbar der von der Kommission vorgenommene Abstrich zu sein verwaltung aber außer Stande, innerhalb des im Gesetz festgelegten deen; e“

Zeitabschnitts von fünf Jahren mit dieser Ziffer zu rechnen. Indem heblich⸗ Rolle. Bei der Vertheidigung des Vaterlandes gelten auch ich daher an den Patriotismus des hohen Hauses in der festen Zu- für das Zentrum parteipolitische Rücksichten nicht; ich bätte versicht appelliere, daß die Erhaltung und Tüchtigkeit der Armee den auch gewünscht, daß Herr von Levetzow es unterlassen hätte, allein leitenden Gesichtspunkt ihrer Entschließungen bilden wird, kann 8 von Gründen zu sprechen, die außerhalb der Vorlage liegen.

3. Feld⸗Art. Regts. Königin⸗Mutter, und des Oberstlts. a. D. Loé als ständige Mitglieder der Ober⸗Studien⸗ und Examinationskommission bestimmt.

. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 5. März. Metz, Major und Bats. Kommandeur im 13. JInf. Regt. Kaiser

aufgehört werden. Was wir zu sagen haben, behalten wir uns für die dritte Lefung vor.

Kriegs⸗Minister, Generakleutnant von Goßler:

Ich möchte nur wenige Worte an den Herrn Abg. Richter richten.

ihre Anstalten ai eng Wir hoffen, daß die Gleichstellung in wenigen Jahren vollzogen sein wird. 1 Abg. von Staudy (kons.): Wesentliche finanzielle Bedenken gegen die Gleichstellung liegen doch auch bei der Regierung nicht 2

ie staatlichen Anstalten wird

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Formationen in Betracht kommen könnte. Es ist ja auch b

Franz Joseph von Oesterreich, Jodl, Major und Abtheil. Kom⸗ mandeur im 5. Feld⸗Art. Regt., beiden unter Verleihung des Charakters als Oberstlt., mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Ver⸗ abschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Ott, Maͤjor und as. Kommandeur im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, unter Verleihung des Charakters als Oberstlt., Walther, Major und Eskadr. Chef im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungs⸗ mäßigen Abzeichen zur Disp. gestellt. Im Sanitäts⸗Korps. 4. März. Dr. Ketterl, Unterarzt . Inf. Regts. Pranckh, zum Assist. Arzt in diesem Regt. be⸗ ördert. Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee. Fuß, einjährigefreiwilliger Arzt des 9. Inf. Regts. Weede, zum Unterarzt im 21. Inf. Regt. ernannt und mit Wahrnehmung einer offenen Assist. Arztstelle beauftragt. Militär⸗Justizbeamte.

2. März. Dr. Weigel, Stabsauditeur von der 6. Inf. Brig., ur Kommandantur Nürnberg, Holle, Stabsauditeur von der ommandantur Nürnberg, zum Millitär⸗Bezirksgericht Würzburg,

Dr. Mayr, Regts. Auditeur von der Kommandantur Bamberg, zur 6. Inf. Brig., Lucas, Regts. Auditeur und rechtskundiger Sekretär vom Militär⸗Bezirksgericht München, zur Kommandantur Bamberg, versetzt. Muncker, Lt. der Res. des 7. Inf. Regts. Prinz eopold, Militär⸗Gerichtspraktikant, zum Regts. Auditeur und rechts⸗ kundigen Sekretär zum Militär⸗Bezirksgericht München ernannt. Beamte der Militär⸗Verwaltung. 4. März Koetat, Intend. Sekretär der Intend. I. Armee⸗ Korps, die erbetene Entlassung aus dem bayer. Heere behufs Ueber⸗ tritts in Königl. preuß. Milttär⸗Verwaltungsdienste zum 1. April d. J. bewilligt. Hauck, Bureau⸗Diätar für den Sekretariatsdienst bei der Intend. II. Armee⸗Korps, zum Intend. Sekretär daselbst, Stenger, Militär⸗Anwärter, Kasernen⸗Insp. auf Probe, zum Kasernen⸗Insp. bei der Garn. Verwalt. Augsburg, ernannt. Frey, Kasernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. Ansbach, zum Garn. Verwalt. Insp. befördert.

s 84 + b 1“ 818 ö“ WIW ö’-

56. Sitzung vom 14. März 1899, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres und betreffend Aenderungen des Reichs⸗Militärgesetzes.

Der § 1 des erstgenannten Entwurfs, welcher bestimmt, daß der Artikel I des Gesetzes, betreffend die Friedenspräsenz⸗ stärke des deutschen Heeres, vom 3. August 1893 mit den durch das Gesetz vom 28. Juli 1896 bestimmten Aenderungen bis zum 30. September 1899 in Kraft bleibt, wird ohne Debatte angenommen.

Zu § 2 hat die Kommission beeschlossen, statt einer Friedenspräsenz von 502 506 nur eine solche von 495500 Ge⸗ meinen zu bewilligen.

Berichterstatter Abg. asse n inget Mittheikechen über die b. SHllees e⸗ ö.. e

Kriegs⸗Minister, Generalleutnant von Goßler:

Bei der ersten Berathung der Militärvorlage im Plenum ha ich der Erwartung Ausdruck gegeben, daß es innerhalb der Kommission gelingen würde, eine Einigung über die Vorlage der verbündeten Re⸗ gierungen zu erzielen. Ich ging davon aus, daß die Armee ein einigendes Element für alle Parteien sei und daß, wo es sich um Maßnahmen für die Vertheidigung des Vaterlandes handele, partei⸗ politische Interessen nicht in Frage kommen könnten. Ich glaube, daß ich in dieser Zuversicht mich im Einverständniß mit allen maß⸗ gebenden Parteien des Hauses befinde.

Die Kommissionsberathungen haben nun in vieler Hinsicht zu einem erfreulichen Resultat geführt. Es ist anerkannt worden, daß die geplante Heeresverstärkung im allgemeinen auf richtigen Grundsätzen beruht und den thatsächlichen Verhältnissen entspricht. Demzufolge sind die geforderten Formationen ausnahmslos bewilligt worden. Aber es sind auch Aenderungen eingetreten, Aenderungen, die ich ihrer Bedeutung nach in wesentliche und in weniger wichtige ein⸗ theilen darf.

Wenn ich mich zunächst den letzteren zuwende, so ist der Abschluß der Heeresverstärkung von 1902 auf 1903 verschoben. Ich habe in Bezug hierauf bereits in der Kommission der Voraussetzung Ausdruck gegeben, daß selbstverständlich alle Neuformationen im Jahre 1902 abgeschlossen sein müßten und daß für 1903 nur die Vertheilung des Restes der Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen oder

zu erklären, wie ich für meine Person an der Regierungsvorlage un⸗ bedingt festhalten müsse, wobei zu berücksichtigen bleibt, daß ja auch die Mitglieder der Kommission durch ihre Abstimmung das Votum ihrer Parteien nicht binden. Zudem läßt sich bei Anträgen von der Bedeutung, wie der vorliegende, die Konsequenz nicht ohne weiteres übersehen, und bedurfte es eingehender Berechnungen, um nach dieser Richtung hin ein klares Bild zu erhalten. Nachdem diese inzwischen erfolgt sind, kann ich jetzt zu der Frage Stellung nehmen.

Die von der Budgetkommission vorgeschlagene Zahl von 495 500 Mann ist eine Durchschnittsziffer; es ist eine Pauschsumme, die von der Berechnung der Verpflegungsetats der einzelnen Truppen⸗ theile absieht und es dem obersten Kriegsherrn ermöglicht, die Etats der einzelnen Truppenformationen festzusetzen. Im Prinzip läßt sich hiergegen nichts einwenden; denn es ist richtig, daß die Festsetzung der Truppenetats im Rahmen der Gesammt⸗Präsenzziffer Sache des obersten Kriegsherrn ist, und jährlich haben nach den hervortretenden Bedürfnissen auch thatsächlich Verschiebungen einzelner Etats statt⸗ gefunden. Eine derartige Durchschnittsziffer ist bei einer stufenweisen Vermehrung der Armee, wie sie die Regierungsvorlage vorschlägt⸗ zweckmäßig, da man aus diesem Pauschquantum je nach der fort⸗ schreitenden Bildung von Truppentheilen und Etatsverstärkungen den Bedarf an Mannschaften innerhalb der einzelnen Etatsjahre ohne Schwierigkeiten entnehmen kann. Natürlich muß diese Ziffer so be⸗ messen sein, daß sie eine Deckung des Bedarfs auch unter allen Um⸗ ständen sichert.

Ist daher das Prinzip nicht anfechtbar, so ist es doch nothwendig, sestzustellen, ob die vorgesehene Pauschsumme genügt, um die Ver⸗ pflegungsetats auf diejenige Höhe zu bringen, welche den militärischen Aufgaben entspricht.

Auf Grund eingehender Berechnungen muß ich die Frage ver⸗ neinen. Als man im Jahre 1893 die verkürzte Dienstzeit bei den Fußtruppen einführte, wurde mit Zustimmung des Reichstages die Etatsstärke der Bataillone auf 600 Mann, die der Bataillone mit hohem Etat auf 660 Mann festgesetzt. Hierfür war der Grundsatz maßgebend, dem älteren Jahrgang bei der zweijährigen Dienstzeit an⸗ nähernd dieselbe Stärke zu geben, wie der bisherige zweite und dritte Jahrgang zusammengenommen. Diese Zahl ist zwar nicht voll er⸗ reicht worden, die Richtigleit dieser Auffassung ist jedoch nicht zu bestreiten; denn die Jäger⸗Bataillone, welche noch heute diesen Etat haben,“ sind hierfür ein sprechender Beweis. Als sodann im Jahre 1896 die Noth⸗ wendigkeit hervortrat, die Truppen erster Linie zu verstärken und hierfür die vierten Bataillone verwendet wurden, fand eine Verringerung der Etats der Infanterie statt, um die neuen Truppentbeile auf eine einigermaßen solide Grundlage zu stellen. Mein Herr Amtsvorgänger rechnete damit, daß es ausreichen würde, den Etat der Infanterie⸗ Bataillone um 20 Mann zu verringern. Diese Annahme hat sich als zutreffend nicht erwiesen. Der Etat von 660 sank auf 639, der von 600 auf 573, und trotzdem erreichten die Bataillone der neuen Regimenter nur einen Etat von 501 Mann. In den Bataillons⸗ stärken der übrigen Bundesstaaten mit eigener Militärverwaltung finden sich noch weitere Varianten. Dieser Zustand ist auf die Dauer im Interesse der Truppen nicht haltbar und unbedingt Abhilfe noth⸗ wendig. Die Zahl der ausgebildeten Mannschaften genügt nicht, um den Truppentheilen einen festen Halt zu geben; in der Winterperiode ist die Ausrückestärke zu gering, auch ist es nicht möglich, bei dem geringen Dienststande die weitere Ausbildung der älteren Mannschaften sachgemäß zu fördern. Rechnet man Kranke und Abkommandierte hinzu, so ist die Verwendungsfähigkeit der Truppen zu gewissen Zeiten überhaupt in Frage gestellt. Es ist daher nothwendig, hier die Konsequenzen der verkürzten Dienstzeit zu ziehen.

Die in der Vorlage der verbündeten Regierungen enthaltene Zahl 502 506 ist so berechnet, daß nach Abzug der für andere Waffen⸗ gattungen und besondere Formationen erforderlichen Quote so viel Mannschaften für die Infanterie übrig bleiben, daß die Bataillone auf rund 580 Mann gebracht werden können und außerdem die noth⸗ wendige Vermehrung und Verstärkung der Bataillone auf hohen Etat eintritt. Die Zahl 580 entspricht der Annahme meines Amts⸗ vorgängers. Legt man diese Zahlen zu Grunde, so läßt sich die zwei⸗ jährige Dienstzeit gerade noch durchführen, und in den Grenzdistrikten tritt diejenige Sicherheit ein, welche den militär⸗politischen Rücksichten entspricht. Will man die zweijährige Dienstzeit in dem Wunsche, sie auch hinreichend auszugestalten, einführen und durchführen, so ist ein

isher so 8 6 ö

rechts und bei den Nationalliberalen.)

Stellung zu den Beschlüssen der Kommission nehmen, behalten uns aber unsere endgültige Entscheidung für die dritte Lesung vor.

beantwortet

bündeten Regierungen entschieden und den verbündeten Re⸗

Wenn Sie die Neigung haben sollten, gierungen in ihre Verantwortlichkeit hineinzugreifen ihnen abzunehmen, so mögen Sie das thun. Wir haben diese Neigung nicht. Wir werden bei der zweiten Lesung für die Regierungs⸗ vorlage eintreten, weil von den verantwortlichen Persönlichkeiten 8 fhitten viededat 18

üllung der Aufgabe sind, die das deutsche Heer zu erfüllen hat. haben den Wuns daß bis zur dritten 8 nb

zwischen der Regierung und der Volksvertretung entsteht, der schwere politische Folgen haben kann. 8 sch

der Armee war früher nicht die Rede.

gar keinem Verhältniß stehen zu den Opfern, die ein plötzlich aus⸗ 38. und vielleicht unglücklich ** würde.

können. Wir befürchteten, daß hinter der Vorlage aussehende andere Pläne steckten. Auch in dieser Beziehung sind unsere Bedenken geschwunden. Jetzt ist die Vorlage nur in einem 23 geändert, in Bezug auf die Herabsetzung der Präsenz mit 006 Mann, und diese Herabsetzung beirifft gerade die Infanterie, die doch immer die Hauptwaffe bleibt. Dadurch wird bewirkt, daß die Grenztruppen, die immer en vedette stehen, geschwächt werden müssen, oder man müßte darauf verzichten, die sehr

bringen. Der jetzige Bestand der Mannschaften während der Rekrutenzeit beeinträchtigt die Ausbildung sehr erheblich. Für die Streichung der 7006 Mann ist kein anderer Grund als der Kosten⸗ punkt zu finden. Die Kosten belaufen sich auf 2 Millionen Mark. Das ist eine Lappalie bei dem großen Etat des Reiches. Um einer solchen Lappalie willen sollte man nicht einen Zwiespalt mit der Re⸗ Sts herbeiführen. Ich möchte nicht nach einem besonderen Grunde uchen, der außerhalb dieser Vorlage liegt. Die Verbesserung unseres Heerwesens durch die Vorlage ist eine so wesentliche, daß wir nichts davon missen können. Wir sind entschlossen, für die Wiederberstellung der Vorlage zu stimmen. Wenn die Regierungsvorlage abgelehnt ist, so habe ich namens meiner Freunde zu erklären, daß wir für jetzt nicht in der Lage sind, uns auf den Kommissionsantrag zurückzuziehen. Es steht dem die Erklärung der Militärverwaltung entgegen. In rein militär⸗technischen Fragen können wir die Verantwortung nicht auf uns nehmen; dieser Ansicht schließe ich mich an. Von diesen militärtechnischen Fragen verstehen wir nichts. Wir Deutschen sind soldatisch veranlagt, haben ja auch meist gedient; wir sind geneigt, uns für sachverständig zu halten, aber eigentlich haben wir doch nur eine dunkle Ahnung. Ich bin der Meinung, daß die Frage, wie stark ein Bataillon sein muß, um die Mannschaften richtig auszubilden, nur derjenige beantworten kann, der den Dingen ganz nahe steht. Die Frage wird beschwert durch die Einführung der zweijährigen Dienst⸗ zeit. Wir können die militärischen Forderungen ablehnen, weil die Lasten zu groß sind ꝛc. Aber diese Gründe treffen hier nicht zu. Aus der Erklärung des Kriegs⸗Ministers entnehmen wir, daß er selbst auf dem Boden der Vorlage steht, daß er eine desinitive Erklärung wegen eines mangelnden Beschlusses des Bundesraths nicht abgeben kann. Ehe wir eine solche Erklärung nicht haben, daß die Kriegs⸗ verwaltung mit dem geringeren Maße der Bewilligung auskommen kann, können wir für den Abstrich nicht stimmen. Wir erwarten von denen, die den Abstrich angeregt haben, daß sie bis zur dritten Lesung sehr sorgfältige Erwägungen anstellen werden, ob sie bei ihren Vorschlägen beharren oder den Forderungen der Regierungen entgegen⸗ kommen wollen.

Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Die Erklärungen des Vorredners und des Herrn Sattler bringen die Frage auf einen Boden, auf den ie nothwendigerweise nicht zu stellen war. Sie überweisen die Ent⸗ cheidung der Heerezverwaltung. Herr von Levetzow sprach von der Leistungsfähigkeit des Volks; diese Einschränkung hat Herr Sattler nicht mehr gemacht. So scheint es, daß die Rolle des Reichstags lediglich die sein soll, den Forderungen der verbündeten Regierungen und der Kriegsverwaltung einfach zuzustimmen. Der Reichstag hat, nachdem die Kriegsverwaltung gesprochen hat, garnichts mehr zu sagen. Dadurch wird auch der Berichterstatter getroffen; denn er hat einen Antrag gestellt, der die Verminderung

ausreichender Truppenetat hierzu die vornehmste Bedingung.

der Vorlage 82 ün Mann beabsichtigte. Die dem Reichstage zu⸗

ich nur nochmals dringend bitten, in dieser Hinsicht die Vorlage der verbündeten Regierungen unverändert anzunehmen. (Lebhaftes Braoo

Abg. Dr. Sattler (nl.): Wir werden bei der zweiten Lesung 82 die Herabsetzung der Friedenspräsenzstärke ist die Verstärkung des Friedens⸗Etats der Bataillone nicht in der richtigen Weise zu er⸗ reichen. Ob 7000 Mann mehr oder weniger bewilligt werden sollen, muß vom militär⸗technischen Standpunkt aus beurtheilt werden; diese Frage kann nur von der Kriegsverwaltung und den ver. werden.

und sie

die Beschlüsse der Kommission ausreichend zur Er⸗ den daf Lesung eine Verständigung gesucht wird, damit über eine solche Vorlage nicht ein Zwiespallt 8

Abg. Dr. von Levyetzow (d. kons.): Die Situation ist für einen Vertreter des Ostens sehr unbequem. Der Osten verspürt wenig von dem Blühen der Industrie. Von einer solchen starken Vermehrung war Die Vorlage ist aber ge.. kommen, wir müssen also alles thun, was in unseren Kräften stehtt. Die Wahrung des Friedens erfordert zwar große Opfer, die aber ilh

1— verlaufender Krieg fordern 9 Ich habe in der ersten Lesung gewisse Bedenken gegen die Vorlage hervorgehoben. Diese Bedenken sind jetzt der Haupt. sache nach gehoben oder so gemindert, daß wir die Vorlage veüüte noch weit⸗

8b auf dem Lande.

schwachen Bataillone des Innern auf einen höheren Stand zu

Wir sind der Meinung, daß auch mit dem Abstrich die Vorlage noch ausreichen wird, das zu erreichen, was erreicht werden soll. Sollte uns nachgewiesen werden, daß die Truppen oder die Durchführung der zweijährigen Dienstzeit gefährdet wird, so würden wir bei späterer Gelegenheit nachzuhelfen geneigt sein. Zur Zeit ist uns ein solcher Nachweis nicht geliefert. Alle Versuche dazu scheitern an den Er⸗ fahrungen, die wir mit den Halbbataillonen gemacht haben. Sie wurden als unentbehrlich bezeichnet und nach wenigen Jahren wurden sie beseitigt. Solche Widersprüche der maß⸗ gebenden militärischen Autoritäten machen keinen angenehmen Ein⸗ druck auf den Laien. Der Kriegs⸗Minister verlangt eine gewisse Bataillonsstärke. Es giebt aber verschiedene Verpflegungsstärken der Bataillone; die Normalstärke wird niemals innegehalten; sie ist in 8v. anders als in Sachsen und Württemberg. Sie stebt in irklichkeit nur auf dem Papier und ist nur eine Grundlage für die Rechnung. Man sagt: die Kriegsverwaltung solle das Quinquennat ablaufen lassen, dann träte die Verfassung in Kraft, daß die Friedens⸗ präsenzstärke 1 % der Bevölkerung betragen soll. Art. 60 schreibt aber nur vor, daß bis 1871 diese Präsenzstärke gelten soll. Für die spätere Zeit soll sie durch die Reichsgesetzgebung festgestellt werden. Wir haben aber heute schon 67000 Köpfe über 1 % der Bevölkerung unter den Waffen, wenn man nämlich die Unteroffiziere hinzurechnet und die Mannschaft der Flotte; das sind zusammen 585 578 Köpfe ohne die Einjährig⸗Freiwilligen. Der Kriegs⸗Minister bemängelte es, daß die Jäger zu Pferde zwischen den Verkehrstruppen und dem Train stehen; als wenn sie sich da zu genieren hätten Wir sind der Meinung, daß jeder Soldat an seiner Stelle dem Vaterlande dient, auch der letzte Trainsoldat. Wir wollen die Meldereiter, die Jäger zu Pferde, nicht in dem allgemeinen Getümmel der Kavallerie untergehen lassen, denn wir haben diese Truppe mitgeschaffen und sind stolz darauf. Aus sachlichen Gründen sind wir zu dem Abstrich von 7006 Mann ekommen; deshalb kann es keinen Eindruck auf uns machen, daß Ferteien⸗ die in der Kommission, wenn auch erst in zweiter Linie, mit uns gegangen sind, im Plenum nicht mehr mit uns gehen wollen. Wir werden bei unserem Beschluß bleiben in der Hoffnung, daß sich eine Verständigung finden lassen wird. Wir sind der Meinung, daß es besser ist, mit einem Abstrich den Versuch zu machen, als eine Krisis heraufzubeschwören, deren Folgen man nicht absehen kann, an der wir aber nicht schuld sind. 2 Abg. von Kardorff (Rp.): Wir sind nur schweren Herzens an die Vorlage herangetreten angesichts des großen Arbeitermangels Aber da die Regterung erklärt, daß sie nicht anders Wir werden für die

könne, so müssen diese Bedenken zurücktreten. . Motive der

Regierungsvorschläge stimmen, ohne uns die Herren Sattler und von Levetzow anzueignen. Wir behalten uns unsere Stellungnahme für die dritte Lesung vor. Die Differenzen zwischen der Vorlage und den Beschlüssen der Kommission sind nach meiner Auffassung nicht so groß, daß sie noth⸗ wendig zu einem Konflikt führen müßten, den wir auch beklagen würden. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß die Differenzen bis zur dritten Lesung ausgeglichen werden können. In der Kommission ist auf die Leistungen der Militärverwaltung für die Zivilverwaltung hingewiesen worden. Wenn diese Leistungen wegfallen, so kann die Heeresverwaltung über die Mannschaften freier verfügen. B

Abg. Haußmann (d. Volksp.): Wir behalten uns nichts für die dritte Lesung vor, sondern erklären uns schon heute gegen die Vor⸗ lage. Die Militärlasten treffen das Volk, besonders den Mittel⸗ stand sehr stark. Die Landflucht der Arbeiter ist nicht zum wenigsten auf den Heeresdienst zurückzuführen. Eine Verstärkung der Militärlasten kann unter keinen Umständen gebilligt werden, wenn nicht die zweijährige Dienstzeit gewährleistet wird für alle Zukunft und wenn nicht festgestellt wird, daß nur sachliche Motive vorliegen. Denn zwanzig Jahre lang sind die militärischen Sach⸗ verständigen gegen die Sne Dienstzeit ausgespielt worden, bis man endlich zugestand, daß sie doch durchführbar sei. Bei den vor wenigen Monaten erst stattgehabten Wahlen war von solchen militä⸗ rischen Plänen nicht die Rede; gegenüber der Erwähnung der Ab⸗ rüstungskonferenz in der Thronrede macht diese Vorlage überhaupt einen eigenthümlichen Eindruck. 1 1

Abg. Lanzinger (b. k. F.) erklärt sich namens seiner politischen nicht nur gegen die Regierungsvorlage, sondern auch gegen die

nträge der Budgetkommission, da der Mittelstand, die Landwirth⸗ schaft und das Gewerbe schon mit Lasten überbürdet seien.

Abg. Smalakys (b. k. F.) erklärt sich für die Vorlage; die Ostprovinzen fürchteten einen feindlichen Ueberfal. Von der Ab⸗ rüstungskonferenz verspreche er sich garnichts.

„Richter (fr. Volksp.) führt aus, er könne alles, was über die rjährige Bewilligung und die zweijährige Dienstzeit zu sagen sei, in der dritten Lesung vorbringen und sich heute auf einige Be⸗ merkungen beschränken. Der Kriegs⸗Minister habe erklärt, daß man die Nervosität der Rüstungen abstreifen und mit Ruhe der Zukunft entgegen⸗ sehen könnte. Angesichts des Dreyfus⸗Skandals sollte man die französische Volksvertretung dem Reichstage nicht gerade als Muster vorhalten. In die militärisch⸗technischen Fragen mische der Reichstag sich nicht ein; die Fragen hörten aber auf, bloß technische zu sein, sobald mehr Geld verlangt werde; da würden sie finanzielle und bürgerliche Fragen, und der Reichstag sei ebenso zuständig, zu entscheiden, wie die Regierung. Sollten in Schulfragen nur die Lehrer, in Kirchen⸗ fragen nur die Geistlichen und in Rechtsfragen nur die Juristen ent⸗ scheiden? Die Frage der Srfeene der Abkommandierungen sei

Ich habe natürlich nicht erwartet, daß er der Vorlage zustimmen werde; ich nehme noch weniger an, daß er, wenn in den Reichstag Ja hineingerufen würde, auch Ja sagen würde; er hat ja regelmͤßig Nein gesagt. Aber das muß ich doch bekennen, daß seine Erinnerungen aus der Kommission keine richtigen sind. Ich bin ja sonst gern bereit, mich von ihm beurtheilen zu lassen; in der „Freisinnigen Zeitung“ geschieht das reichlich. Wenn er aber meine freudige Erregung hier schildert, ist das meines Erachtens vollständig unberechtigt. Natürlich freue ich mich, wenn in Betreff der militärischen Anschauungen in der Kommission Fortschritte gemacht werden; er hat sie leider nicht mitgemacht. Daß aber wiederum Wandlungen bei mir eingetreten sind, und zwar von der letzten Kommissionssitzung bis zu einem be⸗ stimmten Tage, den er nannte, dafür müßte er doch den Beweis er⸗ bringen. Ich meine, daß derartige Ausführungen, welche einen per⸗ sönlichen Angriff in sich schließen, an diesem Tage nicht angebracht waren. (Sehr gut! rechts und in der Mitte.)

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.): Ich will mir Herrn Lanzinger zum Muster nehmen. Die Vorlage, wie sie auz der Kommission hervorgegangen, ist unannehmbar. Der Abstrich der 7000 Mann scheint mir nicht sachlich begründet, sondern willkürlicher Art zu fein. Es wird dadurch erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht, daß die Grenzbatatllone entsprechend verstärkt werden und die Bataillone im Innern die Kopfstärke erhalten, welche zur Ausbildung nothwendig ist. Wir bedauern, daß nicht ein Paragraph eingebracht ist, der den mittelstandsfreundlichen Parteien die Kostendeckung der Vorlage er⸗ leichtert. Wir verzichten aber auf einen diesbezüglichen Antrag, weil wir nicht den Vorwurf auf uns ziehen wollen, daß wir nach Popu⸗ larität haschen. Aus nationalen Gründen stimmen wir für die Re⸗ gierungsvorlage im Vertrauen, daß die Regierung auf ihrem Stand⸗ punkt auch in dritter Lesung beharrt. Sollte diese Annabme nicht zutreffen, so sehen wir keinen Grund ein, eine solche Kehrtschwenkung mitzumachen. 6* 81 88

in namentlicher Abstimmung wird hierauf der § 2 in . Fassung der Regierungsvorlage (502 506 Ge⸗ meine) mit 209 gegen 141 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmen die Deutschkonservativen, die Reichspartei, die Nationalliberalen, die Freisinnige Vereinigung mit Ausnahme des Abg. Dr. Hänel, die Mitglieder des Bundes der Land⸗ wirthe und die Abgg. Ahlwardt und Smalakys (b. k. F.). Dagegen stimmen die Sozialdemokraten, die deutsche und die freisinnige Volkspartei, das Zentrum, die Mitglieder des bayerischen Bauernvereins, der Hospitant der freisinnigen Ver⸗ einigung Riff, der Hospitant der deutschen Reformpartei Köhler und die Abgg. Sabin und Schwarz (b. k. ,5. Frt

Die Beschlüsse der Kommission zu dem § 2 (495500 Mann) werden gegen die Stimmen des Zentrums und der freifinnigen Vereinigung ebenfalls abgelehnt.

Bei § 3 weist 212 188 6. Abg. Graf von Roon (d. kons.) darauf hin, daß die „Kölnische Feigenh üfe die Haltung der Konservativen in der Kommission

eri

alsch chtet habe. 8 1n § 3 wird abgelehnt, da er nach der Ablehnung jeder

Präsenzziffer nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Im übrigen wird die Vorlage angenommen. Die vorgeschlagenen Resolutionen sollen in dritter Lesung berathen werden.

Schluß 6 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr.

(Etat und dritte Lesung der Militärvorlage). 8 ““ HSHeaus der Abgeordneten. u.“ 43. Sitzung vom 14. März 1899. Ueber den Beginn der Sitzung ist schon berichtet worden. Das Haus setzt die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten fort, und zwar bei den Zu⸗ schüssen behufs Verbesserung der Besoldungen der Lehrer an den nichtstaatlichen höheren Unterrichtsanstalten, sowie behufs anderweiter Regelung der festen Zulage für die Lehrer, in Verbindung mit der Berathung des zweiten Nachtrags zum Normal⸗Etat vom 4. Mai 1892, betreffend die Besoldungen der Leiter und Lehrer der höheren Unterrichtsanstalten.

Abg. Wolff⸗Biebrich (nl.) legt die Stellung seiner politischen Freunde zum Normaletat dar und wünscht namentlich, daß bei der Gewährung der Zulage die unverheiratheten Lehrer nicht zu sehr im Nachtheil gegenüber den verheiratheten bleiben.

Abg. Dr. Dittrich eutr.) spricht die Hoffnung aus, daß die Ungleichheit in den Anstellungsverhältnissen der Lehrer an den nicht⸗ staatlichen und den staatlichen Anstalten bald schwinden möge. Die

viel wichtiger als die Frage der Präsenzerhöhung um 7000 Mann. In der Kommission c der Kriegs⸗Minister vorgerechnet, daß er

Regierung habe aber vergessen, für diejenigen Lehrer Uebergangsbestim⸗

Man sollte sich mit einer halben 1-⸗ nicht begnügen. frühere Anstellung der Lehrer an den nicht lich 1— reichlich ausgeglichen dadurch, daß diese Lehrer später in den vollen Genuß der Stellenzulage kommen. Auch dem Staate muß daran liegen, daß die Lehrer an den Nichtvollanstalten den übrigen Lehrern gleichwerthig sind. Die Gleichstellung muß also so schleunig wie möglich herbeigeführt werden. 1 Abg. Schaube (fr. kons.) bemerkt, daß die Vorlage und ihre Motive unklar seien. Das sei kein Unterrichtsdeutsch, sondern Finanzdeutsch. Es heiße in der Vorlage, daß die Zuschüsse nur bis auf weiteres gewährt würden; die Regierung könne also die Zuschüsse zurückziehen, und die Gemeinde werde mehr belastet. Sei dies aber der Fall, dann gehöre diese ganze Materie nicht in das Etats⸗ gesetz, sondern in ein besonderes Gesetz. Es sei höchst bedenk⸗ lich, die nichtstaatlichen Lehranstalten zu Anstalten zweiter Klasse zu machen. Daß die Lebrer an den nichtstaatlichen An⸗ stalten früher zur Anstellung kämen als die Lehrer an den staatlichen, sei allerdings ein Uebelstand. Die Regierung sei aber schon jetzt darauf bedacht, diesen Uebelstand zu beseitigen. Trotz der Versicherung des Finanz⸗Kommissars müsse er, Redner, glauben, daß finanzielle Gründe diese Ungleichbeit aufrecht erhalten hätten. Durch eine andere Vertheilung der Stellenzulagen hätte sich eine Gleichstellung der höheren Lehrer mit den Richtern der unteren Instanz erreichen lassen. Damit wäre eine 186 der Staatsregierung, die sie zu verschiedenen Zeiten gemacht habe, erfüllt worden. Der Normal⸗Etat von 1892 wäre aber dafür der richtige Ort gewesen. Man habe damals die Gleichstellung unterlassen. Er bitte die Regierung, ihre Zusage zu erfüllen. 8 b Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Renvers tritt den Aus⸗ führungen des Vorredners hinsichtlich der Redaktien der Vorlage entgegen. 18 1 Beglhn. Dr. Friedberg (nl.): Die Nichtgleichstellung der Lehrer an staatlichen und nichtstaatlichen Anstalten und den Nichtvollanstalte ist ein schulpolitischer Fehler. Im freien Erwerbsleben muß man sich gefallen lassen, daß dieselbe Thätigkeit verschieden bezahlt wird. Bei den Beamten muß sie Unzufriedenheit hervorrufen. Tüchtige Lehrer werden sich bemühen, von den Nichtvollanstalten wieder fortzukommen, und das wäre sehr zu beklagen. Die Regierung will die freie Bewegung der Gemeinden nicht antasten. Die Gemeinden sind aber in der An stellung der Lehrer ohnehin nicht frei. Eine freie Selbstverwaltung der Gemeinde ist nur möglich auf Grund staatlich geordneter Ver⸗ hältnisse. Deshalb möchte ich der Regierung anheimgeben, bis jum nächsten Jahr einen Ausgleich zu schaffen. 8 Wirklicher Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Germar bleibt bei seiner Auffassung der finanziellen Belastung der Gemeinden stehen. Nachdem noch der Abg. Wetekamp (fr. Volksp.) seine Befriedigung über die Einigkeit des Hauses betreffs der B seitigung der Ungleichheit in der Behandlung der Lehrer aus gesprochen hat, wird die Forderung der Regierung bewillig und der Nachtrag zum Normal⸗Etat, entsprechend dem Antrage der Kommission, durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt. Zur Remunerierung von Oberlehrern für Hilfsleistungen behufs Entlastung von Direktoren größerer Staatsanstalten

sind 7200 ausgeworfen. 1 4* 8

Abg. Wetekamp bemerkt, daß eine kanzlistische Hilfsleistung di ve ereee eng Diese Geschäfte könne ein Kanzlist im Nebenamt besorgen. nun

Abg. von Pappenheim: Die Aufsicht darf den Direktoren nicht entzogen werden. Die Korrespondenz und andere Arbeiten des Direktors könnten sehr wohl Lehrer besorgen, nicht bloß Ober⸗ lehrer, sondern auch seminaristisch gebildete Lehrer. Darum be antrage ich, in dem Etatstitel die Worte „von Oberlehrern“ 3 treichen. CZeg,mer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Köpke: Die Verwaltun wollte durch ihren Vorschlag der Ueberbürdung der Direktoren ent gegenarbeiten. Diese Ueberbürdung liegt zunächst im Schreibwerk un dann in der Beaufsichtigung des Unterrichts. Wir haben dabei zu nächst nur an einen Versuch in 12 Anstalten gedacht. Bewährt sich der Versuch, so soll die Einrichtung auf weitere Anstalten ausgedehnt werden. Gegen den Antrag Pappenheim haben wir nichts einzu⸗

wenden. Abg. Dr. Göbel (Zentr.) drückt seine Freude darüber aus, daß mit der Entlastung der Direktoren der Anfang gemacht werde, und

glaubt, daß auch die Direktoren der kleineren Anstalten überbürdet seien.

Der Titel wird mit der von dem Abg. von Pappenheim beantragten Aenderung angenommen. 1 Bei dem Kapitel „Elementarunterrichtswesen,

bespricht

Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.) die Aufgaben der christlichen Schule. Den Eltern müsse ein Einfluß auf die Schule eingeräumt werden; denn die Wechselbeziehung zwischen 8 Schul und Haus garantiere auch dem Staate gute Bürger. Nur ein ristlichgläukäges Volk sei im stande, den Stürmen der Gewalt Trotz zu bieten. Die christliche Volksschule sei keine bloß ultramontane Forderung, auch andere Parteien forderten eine christlich religiöse Er ziehung der Kinder. Der Staat müsse mit der Kirche Hand in Hand gehen zu gemeinschaftlicher Arbeit. Der Falk'sche Erlaß athme einen entgegengesetzten Geist, er sei mit einer christlichen Auffassung un vereinbar und müsse ganz aufgehoben werden. Das Mißtrauen gegen

die Kirche zeige sich auch in der Schulaufsicht. Millionen von Christen 8 8 8