sind gleichwohl bestrebt, sie noch weiter auszugestalten.
darauf hin, worden ist.
daß die Ausführung der Wünsche des Vorredners technisch schwer
“
jetzt meine Aufgabe — und wir sind daran —, diese Bibliothekfrage vorwärts zu bringen und zu einer Entscheidung über den Bauplatz zu drängen. Ich kann hier nur versprechen: ich werde alles aufbieten, um die Enscheidung zu beschleunigen, und wie sie auch fallen möge, ich werde darauf Bedacht nehmen, daß im Zentrum von Berlin eine größere wissenschaftliche Bibliothek dem Publikum zur Verfügung steht. Wenn dafür gesorgt wird, daß das geschieht, so, glaube ich⸗ werden wir die Sache, die nun schon so lange gedauert hat, doch schließlich zu einem Ende bringen, bei dem die wissenschaftlichen Inter⸗ essen und die Interessen des Publikums nicht zu kurz kommen. (Bravo!)
Abg. Dr. Virchow (fr. Volksp.) glaubt, daß man den Reitstall in der Dorotbeenstraße mit verwenden könne. Auch in anderen Stadt⸗ theilen würden sich Räume finden. Leider habe man andere günstige Gelegenheiten versäumt, z. B. wäre die Artilleriekaserne am Kupfer⸗ graben zu verwerthen gewesen. Die Kosten dürften bei einer so wichtigen Frage nicht ins Gewicht fallen. Bibliotheken wüchsen wie Museen. Man denke nur an die kolossale Entwickelung des Zeitungs⸗ wesens. Diese Entwickelung und Ausdehnung lasse sich aber nicht von vornherein berücksichtigen. Am besten sei immer die Benutzung des Akademiegebäudes.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich kann unmöglich hier noch einmal in eine Erörterung der Einzelheiten eintreten, die für und wider die Er⸗ bauung der großen Königlichen Bibliothek auf dem Akademieviertel sprechen, aber der Herr Abg. Dr. Virchow hat mir Gründe unter⸗ geschoben, die ich gar nicht angeführt habe. Er hat gemeint, ich hätte gesagt, man sollte da die Bibliothek nicht hinbauen, weil der Platz zu theuer wäre, offenbar wollte man ihn dann nachher verkaufen. Daran habe ich gar nicht gedacht, ich habe hauptsächlich das als ein Bedenken angeführt, daß man einen großen Magazinbau, der auf 4 Millionen Bände vorläufig berechnet ist, nicht an einen Platz setzen soll, der absolut nicht die Möglichkeit einer günstigen Weiter⸗ entwickelung bietet. Das ist doch ein praktischer Grund, den man erwägen muß. Ich kann hier nicht alle Gründe anführen, wir können überhaupt die Frage hier nicht entscheiden. Ich will dem Herrn Abg. Virchow noch einen Grund sagen. Sobald wir die Bibliothek da hinbauen, ist die Möglichkeit geschwunden, jemals der hiesigen Universität eine anständige, auskömmliche Aula zu verschaffen. Also es giebt eine ganze Anzahl von Gründen, die dabei pro et contra erwogen werden müssen, wir werden sie erwägen, wir sind daran, wir suchen die beste Lösung, die wir finden können, und wenn es so weit sein wird, wird es auch an der Zeit sein, daß hier Kritik geübt wird. Wir werden uns bemühen, die Frage, so gut und zweckmäßig es geht, zu lösen und auch im Interesse des wissenschaftlich arbeitenden Publi⸗ kums so bequem wie möglich zu ordnen.
Abg. Dr. Friedberg wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Virchow. Der Ankauf des Akademiegebäudes würde sehr viel kosten. Da ein Umbau des Universitätsgebäudes eine dringende Noth⸗
wendigkeit sei, so müsse das Akademiegebäude für Zwecke der Uni⸗ versität frei bleiben. 8 3
Nachdem Abg. Dr. Virchow nochmals für die Benutzung des Akademiegebäudes eingetreten ist, wird die Ausgabe bewilligt.
Bei den Ausgaben für das Meteorologische Institut zu Berlin und das Astrophysikalische Observatorium bei Kußert G6
Abg. Dr. Kelch (fr. kons.) einige Wünsche in Bezug auf die Institute bei Potsdam. 1 8 8
Abg. Schmitz (Zentr.) befürwortet, daß die Observatorien der Wetterkunde auch der praktischen Seite eine größere Aufmerksamkeit zuwenden und der Landwirthschaft und Induftrie Wetterberichte zu⸗ kommen lassen. Dadurch könnten dem Nationalwohlstande Millionen erspart werden. 8
Ein Regierungs⸗Kommissar bemerkt: Das Meteorologische Institut hat nicht nur wissenschaftliche Ziele im Auge, sondern berück⸗ sichtigt und fördert auch die praktischen Interessen der Wetterkunde. Es besteht ein ziemlich ausgebreitetes System der Wettermeldungen, deren Fäden bei der Seewarte in Hamburg zusammenlaufen. Daneben bestehen private Wetterbureaux, die die Ergebnisse zusammenstellen. Die Seewarte beschränkt sich nur auf Sturm⸗ warnungen für die See. Für die Prognose dieser Seewarten auch für das Land köͤnnte nach dem Urtheil des Fürsten Bismarck schwer eine Verantwortung übernommen werden. (Zuruf: 1893]) Allerdings haben sich seitdem die Verhältnisse geändert. Die meteoro⸗ logische Wissenschaft ist bedeutend fortgeschritten, und ein großer Prozentsatz der Prognosen ist eingetroffen. Die preußische Regierung wird die Sache gern weiter verfolgen, wenn auch nicht zu verkennen ist,
durchführbar ist.
Bei dem Dispositionsfonds zu Unterstützungen für Kunst⸗ und wissenschaftliche Zwecke befürwortet
Abg. van Vleuten (Zentr.) die Einstellung größerer Mittel unter einem besonderen Titel zur Erhaltung der vaterländischen Denkmäler.
„Abg. Ehlers (fr. Vgg.) schließt sich diesem Wunsche an und wünscht außerdem, daß die Behörde bei der Konservpierung der Alter⸗ thümer in Danzig ein größeres Entgegenkommen zeige.
Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.) weist auf die Bedeu⸗ tung der Denkmäler für den historischen Sinn und die Weckung vater⸗ ländischer Gefühle hin und glaubt, daß wir uns in der Frage der Denkmäler von anderen Staaten hätten überflügeln lassen. Die dafür ausgeworfene Summe sei unzureichend.
Bei dem Kapitel „Technisches Unterrichtswesen“ befürwortet Abg. Macco (nl.) den Antrag, die Staatsregierung auf⸗ zufordern, in einem Nachtrags⸗Etat die erforderlichen Mittel zu fordern zu den Vorarbeiten und zum Grunderwerb für die Verlegung und Erweiterung der bisher mit der Technischen Hochschule zu Charlotten⸗ burg verbundenen Mechanisch⸗technischen Versuchsanstalt. Die Anstalt habe den Kreis ihrer Thätigkeit bedeutend erweitert, sei aber bei ihrer gegenwärtigen Ausstattung und Organisation nicht mehr im 62 den WA“ 59 ö Frkgen. Auch die Beamten eien zu gering besoldet und müßten den Beamten der alisch⸗ technischen Reichs⸗Anstalt gleichgestellt werden. Pöyferalzsc Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wehrenpfennig: Die An⸗ stalt leistet Bedeutendes, trotzdem sie erst 14 Jahre besteht. Wir eichwohl Es sind vier etatsmäßige Stellen geschaffen worden. So rasch wird aber die weitere Ausgestaltung nicht möglich sein, wie die Antragsteller es zu glauben scheinen. Sobald die Verhandlungen mit dem Reiche abgeschlossen sein werden, werden wir mit dem Finanz⸗Ministerium in Verbindung “ steht heute schon fest, daß das jetzige Gebäude nicht ausreicht. Abg. Krawinkel (nl.) glaubt, daß eine schleunige Abhilfe noth⸗ wendig ist. . Der Antrag wird angenommen. Bei den Ausgaben für die Technische Hochschule in . n befürwortet bg. Sittart (Zentr.) eine Erweiterung des metallurgischen Instituts in Aachen. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wehrenpfennig weist daß das Institut seit drei Jahren bedeutend verbessert
b
rricht gemein⸗
Bei dem Kapitel „Kultus und Unte sam“ bemerkt
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wir haben mit Befriedigung von der Erklärung des Kommissars in der Kommission über die Ausführung des Pfarrerbesoldungsgesetzes Kenntniß genommen. Es wurde ziemlich allgemein im Lande befürchtet, daß das Gesetz nicht einmal am 1. April in Kraft treten werde und daß auch die Fonds der Regierung vielleicht dam nicht ausreichen würden, die leistungs⸗ unfähigen Gemeinden genügend zu unterstützen und eventuell auch das Pfarrgelderminimum von 1800 ℳ auf 2100 ℳ zu er⸗ höhen. Außerdem wünschte man, daß den Gemeinden die Uebergangs⸗ zeit erleichtert werde. Wir freuen uns, daß diese Befürchtungen nicht begründet sind. Ich möchte aber fragen, ob seit der Zeit, zu der der Kommissar diese Erklärung abgegeben hat, noch irgend eine Aenderung eingetreten ist. Wir haben der 1. unsere besondere Anerkennung darüber auszusprechen, daß hier ein Gesetz zu stande gekommen ist, das nicht nur den damaligen Versicherungen der Regierung in seiner Ausführung entspricht, sondern auch unsere Wünsche dabei berücksichtigt.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath D. Schwartzkopff erklärt, daß er im allgemeinen das aufrecht erhalten könne, was er in der Kom⸗ mission gesagt habe; nur eine einzige Nachweisung aus Stettin sei ihm zugegangen, nach der allerdings ein erheblich größerer Betrag nöthig wäre, als er erwartet hätte, wodurch die staatlichen Fonds geschwächt würden. Trotzdem glaube er aber, daß es doch fast überall möglich öS. das Pfarrgelderminimum von 1800 ℳ auf 2100 ℳ zu erhöhen.
Auf eine Anfrage des Abg. Dr Porsch (Zentr.) giebt Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath D. Schwartzkopff Aufschluß über die Beihilfen an neu zu errichtende, leistungsunfähige katholische Pfarrgemeinden. Es werde mit der größten Schonung verfahren.
Bei dem Kapitel „Medizinalwesen“ bemängelt
Abg. von Arnim (kons.) die Ausführung des Margarine⸗ gesetzes. Die gesetzlichen Vorschriften seien sehr lax ausgeführt worden. In Stettin finde nicht die mindeste Kontrole der Margarine nach der Richtung statt, ob ihr Sesamöl beigemischt werde. Ohne diesen Zusatz sei Margarine von Tischbutter nicht zu unterscheiden. Im Interesse der reellen Produktion der Naturbutter müsse auf eine strengere Kontrole der Margarine gehalten werden.
Ein Regierungs⸗Koinmissar theilt zunächst mit, daß die neuesten Taxen für die Apotheker so normiert seien, daß darüber keine Klagen entstehen würden. Was die Bestimmungen über den Verkauf der Margarine betreffe, so sei auf eine Trennung der Räume nach⸗ drücklich gehalten worden. Es könne der Regierung nur angenehm sein, wenn auf Fehler der Polizeibehörden hingewiesen werde. Sie werde dann für Abhilse sorgen.
Abg. Dr. Frie dberg wünscht eine selbständige Medizinal⸗ Abtheilung im Kultus⸗Ministerium unter der Leitung eines besonderen Ministertal⸗Direktors. Die Frage der Zulassung der weiblichen ““ zum Staatsexamen sei leider immer noch nicht gelöst.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ich möchte in dieser Beziehung nur bemerken, daß in nächster Zeit die Beschlußfassung des Bundesraths über diese Frage bevor⸗ steht, und daß ich meinerseits es nicht habe fehlen lassen, fort⸗ während darauf hinzuwirken, daß die Sache möglichst beschleu⸗ nigt wird.
Damit ist das Ordinarium erledigt. Abg. Dr. Langer⸗ hans (fr. Volksp.) hat seinen Antrag auf Einführung der fakultativen Feuerbestattung in Preußen zurückgezogen.
Beim Extraordinarium beantragt die Kommission, die geforderten 29 000 ℳ zum Neubau einer Turnhalle für das Stiftsgymnasium in Zeitz nicht zu bewilligen.
Abg. Winckler (kons.) bittet den Minister, unter Berücksichti⸗ gung einer Petition aus Zeitz im nächsten Jahre ein anderes Projekt vorzulegen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ich kann die Ausführungen des Herrn Vorredners nur bestätigen. Die Petition und der Bericht der Behörde ist eben erst bei mir eingegangen, so daß ich nicht in der Lage bin, etwas Weiteres in der Sache zu thun. Ich nehme an, daß es so ist, daß auch für die Turnhalle besser gesorgt werden kann, wenn es sich als richtig erweist, daß die baulichen Verände⸗ rungen des Gymnasinms selbst in Angriff genommen werden müssen. Ich werde mich daher mit dem Herrn Finanz⸗Minister über dieses neue Projekt in Verbindung setzen, und ich würde mich freuen, wenn ich im nächsten Jahre in der Lage sein würde, mit größeren Forde⸗ rungen für das Gymnasium in Zeitz vor das Haus zu treten. Der Antrag der Kommission wird angenommen. 8 Zur Bestreitung der Kosten der Vorbereitungen zur Be⸗ gründung der Technischen Hochschule in Danzig sind 40 000 ℳ gefordert.
Die Forderung wird genehmigt und die Denkschrift der Regierung über die Errichtung einer Technischen Hochschule in Danzig durch Kenntnißnahme für erledigt erkläxt.
Zur Bekämpfung der Granulose sind 350 000 ℳ aus⸗ geworfen.
Abg. von der Groeben k(kons.) spricht seine Befriedigung über die Forderung aus und wünscht, daß diese Versuche, namentlich in Ostpreußen, fortgesetzt werden.
Der Rest des Extraordinariums wird ohne Debatte er⸗ ledigt. Damit ist die Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten beendigt. 8 Vize⸗Präsident Freiherr von Heereman schlägt vor, die noch restierenden Etats der Bauverwaltung und der An⸗ siedelungs⸗Kommission in einer Abendsitzung um 7 ½ Uhr zu erledigen, um am nächsten Tage mit der dritten Lesung des Staatshaushalts⸗Etats beginnen zu können.
Die Abgg. Im Walle (Zentr.) und Dr. Krause (nl.) erheben zunächst Widerspruch gegen diesen Vorschlag, ziehen aber schließlich ihren Widerspruch zurück. Es bleibt alsc bei dem Vorschlage des Präsidenten. —
88 8 —
8
46. Sitzung vom 16. März 1899, Abends 7 ½ Uhr.
Zunächst wird ein Antrag der Abgg. Dr. Porsch (Zentr.) und Genossen auf Einstellung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Stanke (Zentr.) für die Dauer der Session ange⸗ nommen und darauf die zweite Berathung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1899 fortgesetzt.
UHever den an die Budgetkommission zurückverwiesenen Titel aus dem Extraordinarium des Etats der Justiz⸗ verwaltung „zum Neubau eines Amtsgerichtsgebäudes in Posen, erste Rate 150 000 ℳ“ berichtet Abg. von Pappen⸗ heim (kons.), der die Bewilligung beantragt.
Abg. Kindler (fr. Volksp.) empfiehlt ein anderes Bauprojekt, welches den allgemeinen Wünschen der Stadt Posen mehr entspreche als das der Regierung.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ich bin zu meinem Bedauern auch heute nicht
in der Lage, den Wünschen, zu deren Organ der Herr Abg. Kindler
“ 8 1““ 8 8 “ 8
sich wiederum gemacht hat, hier das Wort zu reden und den bisherigen Standpunkt der Königlichen Staatsregierung zu verlassen. Ich habe bei der ersten Lesung des Etats die Gründe für die schleunige Ausführung des Baues angeführt, dessen Bedürfniß seit Jahren anerkannt ist, dessen dringliches Bedürfniß namentlich auch von der früheren Vertretung der Stadt Posen hier seit Jahren auf das allerlebhafteste betont worden ist; ich habe ausgeführt, daß sachliche Gründe in der That nicht vor⸗ liegen, diesen Bau noch weiter hinauszuschieben. Ich kann nicht umhin, meinem Erstaunen darüber Ausdruck zu geben, daß der Herr Abg. Kindler sich veranlaßt gefühlt hat, nun die Privatäußerung eines bei der Sache gänzlich unbetheiligten Regierungskommissars hier ins Gefecht zu führen, der den ihm vorgelegten Stadt⸗ plan für einen sehr angemessenen erklärt und die Durch⸗ legung der Straße für die Stadt Posen auch als wünschens⸗ werth anerkannt habe. Ich meine, man könnte daraus vielleicht die Folgerung ziehen, daß es dem Herrn Abgeordneten an stärkeren sach⸗ lichen Gründen fehlen muß.
Nun sind in der That die sachlichen Gründe des Herrn meiner Meinung nach doch nicht so durchgreifend, wie es hier dargestellt worden ist. Es handelt sich keineswegs darum, für alle Zeiten die Durchlegung der Straße nach den Vorstädten, deren Ein⸗ gemeindung in Posen beabsichtigt ist, unmöglich zu machen. Es wird vielmehr, wie ich bei der ersten Berathung durch Vorlegung eines Protokolls, das die Unterschrift des Ober⸗Bürgermeisters von Posen trägt, dargelegt habe, die Durchlegung der Straße in keiner Weise in Zukunft behindert; die Straße muß nur eine kleine Wen⸗ dung an ihrem Ende machen und etwa um 2 m verschoben werden. Dann ist die Durchlegung ebensogut möglich wie nach dem jetzt vor⸗ gelegten Bebauungsplan.
Wenn der Herr Abg. Kindler meint, die Justizverwaltung habe die Vergangenheit vertreten, er vertrete die Gegenwart, so glaube ich darauf erwidern zu können, daß der Herr Abg. Kindler eigentlich noch mehr einen Blick in die Zukunft hinaus gethan hat, und zwar in eine ganz unbestimmte und ungewisse Zukunft. Aus den Verhandlungen der Stadtverordneten⸗Versammlung, die auch schon Gegenstand der Verhandlung in der Kommission gewesen sind, geht hervor, daß die Stadtverordneten zwar den Beschluß gefaßt haben, eine Baufluchtlinie aufzustellen, die bei ihrer Durchführung eine Ver⸗ legung des projektierten Amtsgerichtsgebäudes zur Folge haben müßte, daß aber an die praktische Ausführung des Plans ernstlich noch gar nicht gedacht wird. Ich darf hervorheben, daß ein früheres Mit⸗ glied des Hauses, der Abg. Jaeckel, der gleichfalls der Stadtverordneten⸗ Versammlung angehört, sich auf das Entschiedenste gegen die Durchführung dieses Plans ausgesprochen hat, weil dasselbe der Stadt Posen unüberseh⸗ bare Opfer auferlegen würde. Es wird dabei gerechnet mit gänzlich unbe⸗ stimmten Faktoren — auf ganz ungewisse erhebliche Beiträge der Anlieger, von denen zwar einer, der Hauptinteressent, sich bereit erklärt haben soll, nicht unerhebliche Beiträge zu leisten, die aber lange nicht ausreichen, um das Projekt für die Stadt durchführbar zu machen. In Wirklichkeit ist die Dringlichkeit des neuen Baues eine so greoße, daß eine weitere Verzögerung auf mindestens ein Jahr auf allen Seiten zu bedauern sein würde.
Es ist auch hervorgehoben worden, daß die Lage des projektierten Amtsgerichtsgebäudes eine ungünstige sei für die Verkehrsinteressen der Stadt. Nun ist zuzugeben, daß die Lage des Justizgebäudes nicht so günstig sein wird wie die des gegenwärtigen Amtsgerichts, das mitten in der Stadt, im Zentrum des Verkehrs liegt. Das ist überhaupt unmöglich in großen aufblühenden Städten, große Neu⸗ bauten für amtliche Zwecke gerade im Verkehrszentrum auszuführen. Ungünstig ist die Lage aber keineswegs, das ergiebt sich schon daraus, daß das neue Amtsgerichtsgebäude in allernächster Nähe des Land⸗ gerichts liegen wird, in dem sich schon seit Jahren verschiedene Ab⸗ theilungen des Amtsgerichts befinden, ohne daß das zu Unzuträglich⸗ keiten und Klagen Veranlassung gegeben hat. Was für diesen Theil des Amtsgerichts gilt, wird in Zukunft auch für das Ganze gelten. Ich darf in dieser Richtung noch hervorheben, daß im übrigen auch geschäftliche Erleichterungen dadurch herbeigeführt werden, daß Amtsgericht und Landgericht in Zukunft sehr nahe beieinander liegen werden. Dies wird im Interesse des rechtsuchenden Publikums und namentlich im Interesse der Rechtsanwälte sein, die die Parteien dort zu vertreten haben. Ich kann deshalb bitten, daß das hohe Haus dem Beschluß, der in der Kommission, wie ich glaube, mit überwältigender Mehrheit gefaßt ist, beitreten möge.
Abg. von Staudy (kons.) schließt sich zwar den Wünschen der Stadt Posen an, ist aber mit der Bewilligung der Position einver⸗ standen und bittet den Minister nur, die Angelegenheit nochmals wohl⸗ wollend zu prüfen.
Abg. Kindler beantragt, die hierzu aus Posen eingegangene Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, während Berichterstatter Abg. von Pappenheim befürwortet, sie durch den Beschluß des Hauses über den Titel für erledigt zu erklären.
Das Haus beschließt nach den Anträgen des Bericht⸗ erstatters.
Es folgt der Etat der Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen in Verbindung mit der Denkschrift über die Ausführung des Ansiedelungsgesetzes im Jahre 1898.
Berichterstatter Abg. von Pappenheim berichtet eingehend über die Thätigkeit der Ansiedelungskommission im Jahre 1898 und beantragt, den Etat unverändert zu bewilligen und die Denkschrift durch Kenntnißnahme für erledigt zu erklären.
Abg. von Brodnicki (Pole) wendet sich mit aller Schärz gegen die angeblich harte, ungerechte Politik, die Tausende armer pol⸗ nischer Landarbeiter brot⸗ und heimathlos mache.
. öE1A“ 1““
die dortigen Bemerkungen hat der Herr Referent im allgemeinen
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Freitag, den 17. März
. 8 ..
schen Staats⸗Anzeiger.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗
in: 8 Meine Herren! Ich glaube, meine Erwiderung auf die Dar⸗ legungen des Herrn Vorredners auf wenige Worte beschränken zu dürfen. Allgemein weise ich darauf hin, daß bereits vor wenigen Wochen hier im hohen Hause eine sehr eingebende Verhandlung über die deutsch⸗ nationale Politik der Staatsregierung in den östlichen Provinzen stattgefunden hat, und daß bei diesem Anlaß der Herr Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums in ausgiebigster Weise die Stellung der Königlichen Staatsregierung zu dieser Frage dargelegt hat. Ich halte es aus diesem Grunde an sich nicht für erforderlich, erneut auf eine soge⸗ nannte Polendebatte einzugehen.
Ganz kurz habe ich dem Herrn Vorredner zu erwidern: im großen Ganzen gipfelten seine Darlegungen darin, daß er sich gegen das er⸗ lassene Gesetz wandte. Aber darum handelt es sich nicht, meine Herren, sondern das Gesetz ist erlassen, ist vom hohen Hause ge⸗ nehmigt, ist von der Königlichen Staatsregierung verabschiedet, und es handelt sich jetzt um die Ausführung des Gesetzes. Von all den Darlegungen, die der Herr Vorredner gemacht hat, gipfeln die meisten aber in Angriffen gegen das erlassene Gesetz. Im wesentlichen richtet sich nur eine Darlegung des Herrn Vorredners gegen die Aus⸗ führung des Gesetzes. Diese Ausführung will ich kurz widerlegen. Der Herr Abgeordnete hat dargelegt, daß bei Ausführung des Gesetzes die verschiedenen Konfessionen ungleich behandelt würden, daß im Großen und Ganzen nur evangelische Ansiedler zuge⸗ lassen würden, daß katholische Ansiedler abgewiesen würden. Die Abweisung der Katholiken hat der Herr Vorredner aus vor⸗ erwähnter Thatsache gefolgert, und die ist im wesentlichen richtig, daß nämlich mehr evangelische Ansiedler in den östlichen Provinzen als katholische angesiedelt worden sind.
Auch diese Frage ist bereits Gegenstand der ausgiebigsten Verhandlung hier im Hause gewesen. Ich darf erneut aussprechen. daß es der Staatsregierung fern liegt, in dieser Beziehung mit ungleichem Maße zu messen, soweit es sich um deutsche Ansiedler handelt; indessen einmal be⸗ streite ich, daß im großen Ganzen viele Katholiken zurückgewiesen worden sind; also es handelt sich nicht darum, nach konfessionellen Gesichtspunkten katholische Ansiedler abzuweisen. Wenn aber solche abgewiesen sind, ist der wesentliche Grund darin zu finden, daß es uns bisher trotz eingehendster Verhandlungen mit den Herren Bischöfen nicht gelungen ist, für die deutsch⸗ gesinnten katholischen Ansiedler auch deutsch⸗nationale Seelsorger zu beschaffen; sobald das gelingt, werden sich nach meiner Ueberzeugung in größerem Umfange deutsch⸗ Katholiken zur Ansiedelung melden, und die Staatsregierung wird dann zweifellos keinen Anstand nehmen, die deutschen Katholiken ebenso wie die Protestanten zu behandeln. 8
Im übrigen, meine Herren, habe ich keine Veranlassung, auf die speziellen Darlegungen des Herrn Vorredners einzugehen, und zwar aus den Gründen, die ich oben bereits dargelegt habe. (Bravo! rechts.)
Abg. Wamhoff (nl.) mißbilligt den hohen Verdienst und die Thätigkeit der Agenten, welche für die Ansiedelungskommission An⸗ siedler herbeischafften und mit unlauteren Mitteln z. B. die soge⸗ nannten Heuerlinge, die Besitzer kleiner Anwesen, welche zur Ernte⸗ zeit sich als Schnitter verdingen, aus der Previnz Hannover fort⸗ lockten. Die Regierung solle diesen Agenten, welche nicht im Sinne der Ansiedelungskommission handelten, besser auf die Finger sehen.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ tein:
Meine Herren! Ich verweise Sie auf Seite 15 der Denkschrift;
chon hervorgehoben; ich darf aus diesen Bemerkungen aber noch inige Punkte hervorheben. Es heißt da: Von den 605 ertheilten Zuschlägen beziehen sich 229 = 38 %
auf Käufer aus den Probinzen Posen und Westpreußen, 376 = 62 % auf Käufer, die aus anderen Landestheilen — einschl. deutscher Einwanderer aus dem Auslande — stammen.
8 Wenn Sie dort weiter lesen, so finden Sie, daß unter den einzelnen Provinzen auch die Provinz Hannover aufgeführt ist mit 56 Ansiedlern; es hat also bisher eine Abwanderung von Hannove⸗ ranern nach den östlichen Provinzen in einem solchen Umfang nicht stattgefunden, daß dadurch die zweifellos auch in der Provinz Han⸗ nover bestehende Leutenoth wesentlich verschärft sein könnte. Nun wäre es ja immerhin möglich, daß gerade dem Kreise Wittlage, den der Herr Vorredner erwähnte, die Mehrzahl dieser Ansiedler aus der 1 Provinz Hannover entstammt. Das möchte ich aber doch bezweifeln. Ich bin allerdings nicht in der Lage, anzugeben, aus welchen Theilen der Provinz die hannoverschen Ansiedler entstammen; daß sie in ihrer Mehrzahl aus dem einen Kreise Wittlage herstammen sollten, und daß in diesem Jahre die Zahl der Abwanderer so außerordentlich zu⸗ nehmen werde, erscheint mir doch unwahrscheinlich. Aber sollte das auch der Fall sein, so darf ich doch wohl darauf hinweisen, daß vielleicht innere sachliche Gründe für eine Abwanderung, besonders auch aus dem Fürstenthum Osnabrück, vorhanden sein köanen. Die Kauspreise für Grundstücke sind dort verhältnißmäßig bohe, das Angebot von Grundbesitz, also die Möglichkeit für kleine Leute, für Heuerleute, sich einen selbständigen Besitz dort zu erwerben, ist nicht sehr ausgiebig; unter solchen Verhältnissen ist es erklärlich, daß, wenn den Leuten die Möglichkeit geboten wird, zu einem mäßigen Preise Grundbesitz zu erwerben, daß, wenn ihnen die Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wird, daß sie anderweit ein gesichertes Auskommen auf eigenem Grundbesitz finden können, daß dann die Neigung entsteht, solche Gelegenheit zu ergreifen. Nicht, wie der Herr Vor⸗ redner behauptet, durch die Agenten — und darauf werde ich gleich
Nun behauptet der Herr Vorredner, daß diese hohen Summen von der Ansiedelungs⸗Kommission an die Agenten für jeden durch ihre Vermittelung der Ansiedelungs⸗Kommission zugeführten Abwanderer gezahlt würden. Es liegt mir hier ein offizielles Schriftstück der An⸗ siedelungs⸗Kommission vor, datiert vom 14. März 1899. Darin wird gesagt: Daß die Vertrauensmänner — und die hat der geehrte Herr Vor⸗ redner Agenten genannt — ihre Thätigkeit nicht ohne Vergütung ausüben können, dürfte selbstverständlich sein; der an sie ausgezahlte Gesammtbetrag bis Ende 1899 beläuft sich übrigens nur auf 4365 ℳ Also die Gesammtvergütung, die diesen Vertrauensmännern seit Erlaß des Gesetzes gewährt ist, beziffert sich auf den eben von mir genannten Betrag. Daraus zu folgern halte ich mich für berechtigt, daß die Angabe, die der Herr Vorredner aus dem Briefe vorgelesen hat, wonach dem Agenten für jeden Ansiedler 100 ℳ bezahlt werden, unrichtig sein muß, daß diese Annahme auf einem unrichtigen Gerücht beruht. Uebrigens werde ich Veranlassung nehmen, diese Verhältnisse nähber aufzuklären. Schon jetzt glaube ich mit Bestimmtheit ver⸗ sichern zu dürfen, daß der geehrte Herr Vorredner in dieser Beziehung sich irrt. Ich räume ein, daß es unbequem sein kann, wenn wohl⸗ habende Arbeiterfamilien in größerem Umfang aus dem Fürstenthum Osnabrück auswandern. Wenn den Leuten aber anderwärts eine eigene bessere Existenz geboten wird, und sie deshalb auswandern, so kann dies die Staatsregierung nicht hindern.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Ich bin zufällig in der Lage, die Bemerkungen meines verehrten Herrn Kollegen durch eine bestimmte Zahl zu unterstützen. Einer der Herren Abgeordneten aus dem Osnabrückschen ist nämlich vor einiger Zeit mit derselben Klage zu mir gekommen, die hier der Herr Abg. Wamhoff erhoben hat. Ich habe Veranlassung genommen, einen direkten Bericht von der Ansiedelungskommission einzuholen. Zu meinem Bedauern habe ich, da ich nicht wußte, daß die Sache heute hier vorkommen würde, den Bericht nicht vor mir; aber ich glaube, im Ganzen ein gutes Zahlengedächtniß zu haben (Heiterkeit), und da kann ich mich erinnern, daß im Ganzen aus der Provinz Hannover 20 Häuerleute als Ansiedler in Posen angenommen sind. Was will denn das sagen? Wie war es früher? Als die Häuerleute — sie bilden ja eine höchst zweckmäßige Organisation des Arbeiterwesens auf dem Lande — noch gar keine Aussicht hatten, in Deutschland und in Preußen eigenen Besitz zu bekommen, wohin gingen sie damals? Sie gingen — das werden die beiden Herren Abgeordneten aus dem Osnabrückschen, die in meiner Nähe sich be⸗ finden, mir bestätigen — massenhaft nach Amerika. (Sehr richtig!) Wenn der Mensch den natürlichen Wunsch hat, aus einem Abhängigkeitsverhältniß, in welchem er sich durch Fleiß und Arbeit ein gewisses Vermögen erworben hat, herauszukommen und eine eigene Scholle zu besitzen — das war der Hauptgrund, weshalb die Leute nach Amerika gingen, nicht etwa, weil sie es im In⸗ land schlecht hatten, im Gegentheil, gerade die Gutsituierten gingen nach Amerika, nicht etwa die Aermeren —, so wird man das niemandem verargen können. Wenn ihm diese Möglichkeit nun im Inland geboten wird, so muß man darüber keinen Kummer, sondern eher Freude empfinden. Infolgedessen hat auch die gewaltige, oft bis zu 200 000 Menschen gehende frühere Auswanderung nach Amerika aufgehört. Die Leute finden ihre auskömmliche Existenz jetzt in unserem eigenen Vaterlande. (Bravo!)
Abg Mizerski (Pole) behauptet, 1b v Sh 8 2 de .⸗N dies auch bei den früheren Verhandlungen nicht zu widerlegen vermocht habe. Selbst die Nationalliberalen hätten anerkannt, daß es eine Verfassungs⸗ verletzung involviere. Durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch sei das Ansiedelungsgesetz eigentlich beseitigt, da Reichsgesetz vor Landesrecht gehe.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ tein:
Der Herr Vorredner hat uns in erschöpfender Weise die Ver⸗ handlungen dargelegt, die über die Frage geführt sind, ob das Ein⸗ führungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch das Gesetz über die An⸗ siedelungen aufrecht erhalte, und ebenso erschöpfend hat er auch dar⸗ gelegt, welche Erklärungen von der Königlichen Staatsregierung zu diesen Verhandlungen abgegeben sind. Neues habe ich zu den früheren Erklärungen der Staatsregierung nicht hinzuzufügen, wie ich auc⸗ hiermit feststelle, daß der Herr Vorredner Neues in seinen Darlegungen nicht vorgebracht hat. Er hat im wesentlichen sich nur damit beschäftigt, die früheren Verhandlungen in erschöpfender Weise zu rekapitulieren.
Gegen eine Aeußerung des Herrn Vorredners maß ich mich aber mit Entschiedenheit wenden, und will dabei glauben, daß der Heer Vorredner sich der Tragweite seiner Aeußerung nicht voll bewußt war. Er hat gesagt, die Staatsregierung habe sich einer reservatio mentalis schuldig gemacht. Einen solchen Vorwurf much ich mit Entschiedenheit abweisen.
Abg. Seer (nl.) wünscht, daß für die verheiratheten Wirth⸗ schafts⸗Inspektoren der Ansiedelungskommission ein Pensionsfonds ge⸗ schaffen werde. 8 88 — 1“
Der Etat der Ansiedelungskommission wird bewilligt.
Darauf wird die Berathung des Extraordinariums des Etats der Bauverwaltung, und zwar zunächst die vor acht Tagen abgebrochene Debatte über den Titel „Zur Ueber⸗ tragung von seitens der Staatsverwaltung zu unterhaltenden Wegen und Brücken auf kommunale Verbände 4 000 000 ℳ“,
ctgesetzt. von Staudy beschwert sich, wie neulich, der Abg. von Sanden⸗Tilsit für die Provinz Ostpreußen, seinerseits für die Provinz Posen darüber, daß die Entschädigungen an die kommun alen Verbände für die Uebernahme der fiskalischen Wege und Brücken nicht aus⸗ reichend bemessen seien, zumal die Straßen aus fiskali chen Rücksichten bisher arg vernachlässigt und in sehr schlechtem Zustande seien.
Ministerial⸗Direktor Schultz betont, daß die Beamten der Re⸗ gierung, welche bei den Verhandlungen mit den Kommunen als Kommissare fungierten, ihrer Aufgabe mit Eifer und Treue gerecht
daß das Ansiedelungs⸗
die Ministerial⸗Kommissare nicht gerechtfertigt gewesen seien. Das s Iee habe entschieden, daß die Regierung die so⸗ genannten deklassierten Landstraßen nicht zu unkerhalten habe; die Re⸗ gierung wolle aber trotzdem solche Straßen noch als Landstraßen an⸗ sehen und für einen guten Zustand derselben, soweit ihr Mittel dazu
zur Verfügung ständen, sorgen. 8 1 Der Titel wird bewilligt, ebenso der Rest des Etats der
Bauverwaltung ohne Debatte. Sodann 88 auch der Entwurf des Etatsgesetzes ohne Debatte angenommen. Damit ist die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats erledigt.
räsident von Kröcher: Dem mir gestern gewordenen Auftrage gemäß bin ich heute nach Friedrichsruh gefahren und habe der 6— setzung des Fürsten Bismarck und seiner verewigten Gemahlin e gewohnt. Ich kann sagen, daß ich noch nie in meinem Leben eine durch ihre Schlichtheit so erhebende Bestattungsfeier. erlebt hab Ich habe dann Gelegenheit gehabt, am Schlusse der Feier die Kränze mit den Initialen des Hauses der Abgeordneten auf die Särge der beiden Verewigten niederzulegen. Beide Söhne des verstorbenen Fürsten haben mir wiederholt den Dank für die Theilnahme des Hauses der Abgeordneten aus⸗ gesprochen und auch gesagt, daß sie die Ehrung voll zu würdigen wüßten, welche dem verstorbenen Fürsten, ihrem Vater, vom Hause der Abgeordneten durch meine Theilnahme an der Bestattungsfeier zu theil geworden sei, und daß sie aufrichtig nochmals, wie ich schon gestern sagte, bedauerten, daß die örtlichen Umstände nicht erlaubten, eine größere Deputation des Hauses in Friedrichsruh zu sehen. Schluß 10 ½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. (Dritte Lesung des Etats.)
Parlamentarische Nachrichten.
Der dem Hause der Abgeordneten nebst Begründung und Anlagen zugegangene Gesetzentwurf, betreffend den Bau eines Schiffahrtskanals vom Rhein bis zur Elbe, lautet, wie
folgt: folg 1
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Ausführung eines den Rhein, die Weser und die Elbe verbindenden Schiffahrtskanals, bestehend aus 1 1) einem Schiffahrtskanal vom Rhein in der Gegend von Laar bis zum Dortmund — Ems⸗Kanal in der Gegend von Herne (Dortmund — Rhein⸗Kanal), 3 2) verschiedenen Ergänzungsbauten am Dortmund —Ems Kanal in der Strecke von Dortmund bis Bevergern, 1 3) einem Schiffahrtskanal vom Dortmund—Ems⸗Kanal in der Gegend von Bevergern bis zur Elbe in der Gegend von Heinrichsber unterhalb Magdeburg (Mittelland⸗Kanal) mit Zweigkanälen na Osnabrück, Minden, Linden, Wülfel, Hildesheim, Lehrte, Peine und Magdeburg einschließlich der Kanalisierung der Weser von Minden bis Hameln nachstehende Beträge und zwar: 1 zu 18 fn u7⸗ vee chenen zweihundert acht und neunzig ausend (45 298 000) Mark, zu 2: vier Millionen sieben und sechzig Tausend (4 067 000) Mark, zu 3: zweihundert und elf Millionen vierhundert neunzehn Tausend siebenhundert 8 419 700) Mark, zusammen also zweihundert und sechzig Millionen siebenhundert vier und achtzig Tausend siebenhundert (280 784 700) Mark nach Maß⸗ gabe der von dem Ressort⸗Minister festzustellenden Pläne zu ver⸗ wenden. 8 8 Die bei einer der vorstehenden Bauausführungen ersparten Be⸗ träge können für die andere verwendet werden.
Mit der Ausführung der im § 1 bezeichneten Bauten ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1900 die betheiligten Provinzen oder andere öffentliche Verbände der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form nachstehende Verpflichtungen übernommen haben, und zwar: .
1) hinsichtlich des im § 1 unter 1 aufgeführten Dortmund —Rhein⸗Kanals den durch die Schiffahrtsabgaben und sonstige Einnahmen des Dortmund-—Rhein⸗Kanals etwa nicht gedeckten Fehlbetrag der von dem Ressort⸗Minister festgesetzten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten dieses Kanals bis zur Höhe von fünfbundert und neun Tausend zweihundert (509 200) Mark für das Rechnungsjahr dem Staat zu erstatten, ferner 1
einen Baukostenantheil von fünfzehn Millionen neun und neunzig Tausend dreihundert dreißig (15 099 330) Mark aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit drei Prozent zu verzinsen und mit einem halben Prozent sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die Einnahmen dieses Kanals nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des für den Dortmund — Rhein⸗Kanal verausgabten Baukapitals mit zusammen drei und einhalb vom Hundert nicht ausreichen; A.lm. n.
2) hinsichtlich des im § 1 unter 3 aufgeführten Mitktellandkanals mit den genannten Zweigkanälen und der Weserkanalisierung von Minden bis Hameln den durch die Schifffahrtsabgaben und sonstige Einnahmen dieser Wasser⸗ straßen etwa nicht gedeckten Fehlbetrag der durch den Ressort⸗Minister festgestellten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten derselben bis zur Höhe von einer Million sechshundert drei und zwanzig Tausend dreihundert (1 623 300) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten, ferner EEE““ 2 einen Baukostenantheil von acht und siebenzig Millionen neun und vierzig Tausend neunhundert und achtzig (78 049 980) Mark aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit drei Prozent zu ver⸗ zinsen und mit einem halben Prozent sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die Einnahmen aus diesen Wasserstraßen nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des gesammten, für den Mittellandkanal mit Zweigkanälen und der Weserkanalisierung von Minden bis Hameln derausgabten Baukapitals mit zusammen drei und einhalb vom undert nicht ausreichen. 24 —
8. b
Der Ressort⸗Minister kann im Einverständniß mit dem Finanz⸗ Minister den Beginn der Verpflichtung der betheiligten Verbände, ihren Baukostenantheil mit ½ % zu tilgen, bis zum Beginn des sechzehnten Jahres nach dem vom Ressort⸗Minister festgestellten Zeit⸗ punkt der Betriebseröffnung des Dortmund — Rhein⸗Kanals sowie des Mittellandkanals hinausschieben. 1
§ 4.
Uebersteigen die Einnahmen einer der im § 1 unter 1 und 3 be⸗ zeichneten Unternehmungen in einem Rechnungsjahre die aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten und die zur Verzinsung und Abschreibung des verausgabten Baukapitals zu 3 ½ % erforder⸗ lichen Beträge, so ist der Ueberschuß zunächst zur weiteren Abschreibung des Baukapitals und nach voellendeter Ab⸗ schreibung zur Zurückzahlung der vom Staate und den betheiligten Verbänden in früheren Jahren geleisteten Zubußen nach dem Verhältniß dieser, darnach zur Erstattung der vom Staate ver⸗
geworden seien. Der Abg. von Sanden habe sih sapeslchen durch
noch kommen —, sondern durch rein sachliche Gründe scheint mir die Abwanderung gefördert zu sein. 11““ “
Einsicht der Akten im Ministerium überzeugt, daß se ne Angriffe auf
ausgabten Bauzinsen und schließlich zur Erstattung der von den ““ 8 “ . “