1899 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

ersonal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin 14. März. Pauly, Lt. im Inf. Regt. Nr. 147, mit Pension, Graf v. Plettenberg, Lt. im Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7, behufs Uebertritts in Königl. bayer. Militärdienste, der Abschied be⸗

willigt.

p Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 10. März. Schwert⸗ schlager, Major und Komp. Chef im 22. Inf. Regt., Hausen, Major und Komp. Chef im 17. Inf. Regt. Orff, beide im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Frhr v. Gutten⸗ berg, Major beim Stabe des 5. Feld⸗Art. Regts., in diesem Regt., zu Bats. ꝛc. Kommandeuren, Freudenberg, Rittm. à la suite des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht, von Oesterreich, kommandiert zur Dienstleistung dortselbst, in diesem Regt., Hörst, Oberlt. vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, im 17. Inf. Regt. Orff, Schultheiß, Oberlt. vom 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, im 22. Inf. Regt., Merkel, Oberlt. im 5. Feld⸗Art. Regt., diese unter Beförde⸗ rung zu Hauptleuten, zu Komp. ꝛc. Chefs, ernannt. Bau⸗ müller, Hauptm. und Battr. Chef im 5. Feld⸗Art. Regt., zum Stabe dieses Regts., König, Rittm. des 1. Ulan. Reats. Kaiser Wilbhelm II., König von Preußen, Frhr. v. Weinbach, Rittm. des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Frbr. v. Crailsheim, Rittm. des 4. Chev. Regts. König, Frhr. v. Münster, Rittm. des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Schwabl, Hauptm. des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, in das Verhältniß à la suite ihrer Truppentheile unter Kommandierung zur Dienstleistung dortselbst, Wegmeier, Oberlt. des 17. Inf. Regts. Orff, zum 7. Inf. Regt. inz Leopold, versetzt. Koch, Lt. vom 1. Pion. Bat., Hühnlein, Lt. vom 2. Pion. Bat., zum Eisenbahn⸗Bat., Bauer, Fähnr. des 21. Infanterie⸗Regiments, zum 14. Inf. Regiment Hartmann, versetzt. Lissignolo, Oberleutnant, Graf v. Tattenbach, Lt., beide à la suite des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Karl von Bavyvern, unter Rückver⸗ setzung in den etatsmäß. Stand dieses Regts., vom Kommando zur Dienstleistung im 2. Chev. Regt. Taxis enthoben. v. Nagel zu Aichberg, Oberstlt. und Kommandeur des 14. Inf. Regts. Hart⸗ mann, Ratzinger, Oberstlt. und Bats. Kommandeur im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Straßner, Oberstlt. à la suite desselben Regts. und Direktor der Art. Werkstätten, zu Obersten; die Haupt⸗ leute (Rittmeister): Friedl, Traindepot⸗Offizier bei der Insp. der Fuß⸗Art., Bernhuber, Komp. Chef im 9. Inf. Regt. Wrede, Frhr. v. Reitzenstein, Alla suite des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Karl von Bavern, persönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Alfons von Bayern, Habersack, Battr. Chbef im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin⸗Mutter, Kleinfeller, Battr. Chef im 4. Feld⸗Art. Regt. König, Schoch des Kriegs⸗Ministeriums, à la suite des Ge⸗ neralstabes, ohne Patent, Frhr. v. Speidel von der Zentralstelle des Generalstabes, ohne Patent, sämmtlich, mit Ausnahme des ꝛc. Friedl, Schoch und Frhrn. v. Speidel, zu überzähl. Ma⸗ joren; die Oberlts: v. Lüneschloß im Inf. Leib⸗Regt., Stein⸗ bauer im 1. Inf. Regt. König, Dobmayr im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Lother im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Hagen im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, S. im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich,

icheler im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Adtutant beim Bezirkskommando Landau, Meyer im 19. Inf. Regt. König Humbert von Italien, Policzka im 1. Jäger⸗Bat., Leuze im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, Frhr. v. Soden, à la suite des 1. Schweren Reiter.Regts. Prinz Karl von Bavern, persönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Bayern, Frhr. v. Crailsheim, à la suite des 2. Ulan. Regts. König, Adjutant der 3. Kav. Brig., Frhr. Harsdorf v. Endern⸗ dorf, v. Ranke im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, rhr. v. Feilitzsch, à la suite des 3. Chev. Regts. Herzog Karl heodor, persöalicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Bayern, Frhr. Freyschlag v. Freyenstein im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Müller im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin⸗Mutter, kommandirt als Lehrer an der Art. und Ingen. Schule, zu überzähl. Hauptleuten (Rittmeistern); die Lts.: Prinz Karl von Bavyern Königliche Hoheit, à la suite des 2. Inf. Regts. Kronprinz, Blümlein im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, zu Oberlts., Frhr. v. Malsen im Inf. Leib⸗Regt., Frhr. von Ruffin im 1. Inf. Regt. König, Maier, Seidensticker im 2. Inf. Regt. Kronprinz, v. Hößlin, Frhr. Lochner v. Hütten⸗ bach, letzterer Adiutant beim Bezirkskommando Mindelheim, im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Passavant im 4. Jnf. Regt. König Wilbelm von Württemberg, Haack im 7. Inf. Regt. V.8— Leopold, Graf Fugger v. Glött, Walther im 8. Inf. egt. Pranckh, Schuster, Vogel, ersterer kommandiert zur Kriegs⸗ Akademie, im 11. Inf. Regt. von der Tann, Ade im 20. Inf. Regt., Abel, Hofstetter im 23. Inf. Regt., Bresselau v. Bressens⸗ dorf im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, Ritter v. Poschinger im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, kommandiert zur Equttations⸗Anstalt, Cnopf im 3. Chev. Regt. Herzog Karl Theodor, kommandiert zur Equitations⸗Anstalt, rinz Franz von Bayern Königliche Hoheit im 1. Feld⸗Art. Regt. Prün Jen⸗ Luitpold, Peringer im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin⸗ Mutter, kommandiert zur Kriegs⸗Akademie, Schneider, kom⸗ mandiert zur Equitations⸗Anstalt, Wagner, kommandiert zur Kriegs⸗Akademie, beide im 1. Feld⸗Art. Regt. König, Heßert im 5. Feld⸗Art. Regt., zu überzähligen Oberlts.; die Fähnriche: he v. Hirschberg, Endres, [Frbr. v. Perfall, Frhr. von amezan im Inf. Leib⸗Regt., Kriebel, v. Kramer, Dill⸗ mann, Auers, Waagen im 1. Inf. Regt. König, Kalbfus, Nepf, Neuß im 4. Inf. Regt. König Wilbelm von Württemberg, Steppes, Neureutber, Wanka im 5. Inf. Regt. Großberzog Ernst Ludwig von Hessen, Hufenbäuser, Janner im 6. Jnf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Mayr, Högler im ½ Fns Regt. Prinz Lecpold, Junker, Dröber, Peter, Falken⸗ haus, Pfannenstiel im 8. Inf. Regt. Pranckh, Horadam, Müller, Frhr. v. Zobel zu Giebelstadt im 9. Inf. Regt. Wrede, Pellet, Damm, Eberle im 11. Inf. Regt. von der Tann, zu Lts., befördert. Die Fähnriche: Sperr, Ritter von Fylander, Eder im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Füchtbauer, Distel, Braun ist 14. Inf. Regt. Hartmann, v. Hößlin, „Rubner im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Hasel⸗ mayr, Hartlmaier, Knörzer, Gaul, Daser, Lochner im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Edler v. Kies⸗ ling auf Kieslingstein, Kempf, Fanschuh, Eckert, Fuchs, Döllinger, Rumbucher im 17. Inf. Regt. Orff, Ritter, Arneth, Störk, Scheurer im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Wiedmann, Hamm im 20. Inf. Regt., Gürtler, Klee, Büdel im 21. Inf. t. Ketterl, Herbst, Haase im 22. Inf. Regt., Schenk, Gölkel im 23. Inf. Regt., Sorg im 2. Jäger⸗Bat., Frhr. v. Wolfskeel, v. Kühlmann im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, Ritter v. Poschinger im 2. Schweren Reiter⸗Regt. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, Frhr. v. Thüngen im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, Frhr. von Lilgenau im 2. Ulan. Regt. König, Pöller im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Laur, Schöninger, Frhr. von Hacke im 2. Chev. Regt. Toxis, Merz im 4. Chev. Regt. König, Kremnitz im 5. Chev. Regt. Erzberzog Albrecht von Oesterreich, Riederer im 1. Feldart. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, dieser überzähl., Geys, Wisbeck im 2. Feldart. Regt. Horn, Land⸗ mann, Wolf, Angstwurm im 3. Feldart. Regt. Königin⸗ Mutter, Hoffmann im 5. Feldart. Regt., dieser überzählig, Endres, Rau, Mannert im 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer. Diehl, Leyh, Magin im 2. Regt., Adam, Retter vom Eisenbahn⸗ Berghofer, Mattis, Kohler, Lutz,

Glötzle, im 1. Pion. Bat., Röhrl vom Eisenbahn⸗Bat., Schrömbgens, im 2. Pion. Bat., Hauselt, Hermann im 1. Train⸗Bat., Mentrop, Widmann, Brethauer im 2. Train⸗ Bat., zu Lts.; Die Fahnenjunker, Uuteroffiziere ꝛc.: Hart⸗ mann, raundorfer, Ritter v. Fylander, Vierengel, Sporer im 8. Inf. Regt. Pranckh mit einem Patent vom 8. Februar I. J, Kuprion im 2. Pion. Bat., Thür⸗ wanger im 17. Inf. Regt. Orff, Michaeli im 1. Jäger⸗ Bat., v. Hößlin im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Würth im 8. Inf. Regt. Pranckhb, Schneider im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Koller im 17. Inf. Regt. Orff, Bayer im 2. Pion. Bat., Fuchs im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Baumann im 11. Inf. Regt. von der Tann, Wolffhügel im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Ritter v. Gietl im 4. Chev. Regt. König, zu Fähnrichen, befördert. v. Sichlern, Major beim Stabe des 1. Fußart. Regts. vakant Bothmer; den Hauptleuten und Komp. Chefs: v. Reck im Inf. Leib⸗Regt., Frhr. von Hohenhausen im 1. Inf. Regt. König, Kleinhenz im 8. Inf. Regt. Pranckb, Herrmann im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Engelbreit im 16. Jnf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Vischer im 20. Inf. Regt., Paur im 23. Jnf. Regt., Sand, Ritter und Edler v. Paschwitz, Oberlts. im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, ein Patent ihres Dienstgrades verliehen. Paptistella, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Amberg, Tambosi, Major a. D., als Oberstlts., Graf von Bullion, Hanuptm. z. D. und Bezirks⸗Offizier beim BezirksKom⸗ mando Regensburg, Patin, Hauptm. z. D. und Bezirks⸗Offizier beim Bezirks⸗Kommando Weiden, als Majore, Weber, Oberlt. z. D. und Aufsichts⸗Offizier bei den militärischen Strafanstalten auf Oberhaus, als Hauptm., charakterisiert.

Im Beurlaubtenstande. 10. März. Die Hauptleute (Ritt⸗ meister): Hutschenreuther von der Res. des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Rußland, Graf v. Leyden, Graf v. Arco auf Valley, Frhr. v. Vequel⸗Westernach von der Res. des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Frhr. v. Thüngen von der Res. des 6. Chev. Regts. Prinz Albrecht von Preußen, Knauer (Landshut), Fischer (Ludwigshafen), Schäffer (Landau), Schmitt (Zweibrücken) von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Pöhlmann (Zweibräcen) von der Landw. Kav. 1. Aufgebots, zu Majoren befördert. 8 b

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. März. Frhr. v. Gienanth, v. Reblingen u. Haltenberg. Majore a. D., in die Kategorie der mit Pension zur Disp. stehenden Offiziere versetzt.

Im Sanitäts⸗Korps. 9. März. Dr. Wörtz (Augsburg), Oberarzt in der Res., zum Stabsarzt, Dr. Lechleuthner (Rosen⸗ heim), Bayer (Weilheim), Dr. Ritter v. Poschinger, Dr. Frick⸗ hinger, Fleischmann, Dr. Trautmann, Dr. Kochmann, Dr. Strebel (I München), Dr. Pinner (II München), Dr. Heel (Landshut), Dr. Wander (Vilshofen), Stadler, Dr. Schenk, Dr. Zetl. (Augsburg), Brunner (Dillingen), Dr. Kerschensteiner, Dr. Wocher (EIngolstadt), Fröh⸗ lich, Dr. Pittinger (Regensburg), Dr. Hubrich, Dr. Thorel, Dr. Steinhardt (Nürnberg), Adam (Kitzingen), Dr. Warda, Dr. Jebens (Bamberg), Dr. Schaumann (EKissingen), Dr. Paradies, Dr. Wintermantel, Dr. Blachian, Dr. Borst (Würzburg), Dr. Große⸗Leege, Dr. Hasche, Simon, Dr. Simon, Dr. Mursinna, Dr. Quellmalz, Dr. Meder, Dr. Baumeister, Dr. Schlagermann (Aschaffenburg), Dr. Wenzel, Dr. Viek, Dr. Sauer, Dr. Bayer, Dr. Alsen, Dr. Hartmann, Dr Schloß, Dr. Schwarz, Dr. Bosch, Dr. Kohnstamm, Dr. Schanz, Dr. Rosenblatt, Dr. Aust, Dr. Heubach, Dr. Horn (Hof), Dr. Westermayer (Bayreutb), Mann (Kaiserslautera), Schmidt, Berlet, Dr. Blum (Ludwigs⸗ hafen), Dr. Breuer, Dr. Hasenmayer, Heß, Dr. Moser, Dr. Deuchler, Dr. Kramer (Landau), Dr. Kiefer (Zweibrücken), Assist. Aerzte in der Res., Dr. Ziller (Wasserburg), Dr. Jooß, Dr. Palm (I München), Dr. Freymadl(Landshut), Dr. Hübner (Passau), Dr. Hegler (Mindelheim), Dr. Erlanger, Dr. Weigel (Nürnberg), Dr. Bucholz, Dr. Sorger (Bamberg), Dr. Kremser, Dr. Han⸗ sing, Dr. Ribbert, Dr. Schlothane (Aschaffenburg), Dr. Schmidt (Bayreuth). Dr. Siebert (Kaiserslautern), Dr. Blaß, Dr. Guth (Ludwigshafen), Dr. Nauß (Landau), Dr. Schöndorf. Dr. Seibel (Zweibrücken), Assist. Aerzte in der Landw. 1. Aufgebots, zu Ober⸗ ärzten, Dr. Gemünd (Würzburg), Dr. Noell, Kasztan (I München), Dr. Nicolaier (Würzburg), Unterärzte in der Res., zu Assist. Aerzten, befördert.

Beamte der Militär. Verwaltung.

9. März. Seitz (Augsburg), Scharrer (Passau), Dr. Syrée (Nürnberg), Geyer 8 München), Holzwarth (Aschaffenburg), Auer, Kellein (Nürnberg), Prosinger, Dr. Pflaum (I München), Unter⸗Apotheker in der Res, zu Ober⸗Apothekern befördert.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps.

Offiziere, Fähnriche c. Ernennungen, Beförderungen Gund Versetzungen. Im aktiven Heere. 13. März. Klemm, Feuerwerks⸗Oberlt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, zum Feuerwerks⸗ Hauptm, Klinger, Zeuglt. vom Filial⸗Art. Depot auf Festung königstein, zum Zeug Oberlt., befördert. 3

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hähle,

eug⸗Hauptm. vom Art. Depot, mit Pension und der Erlaubniß zum Forktragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung. *.-

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 7. März. Kretzschmar, Zahlmstr. vom 3. Bat. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, auf seinen Antrag unterm 1. Juli 1899 mit Pension in den

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Ver⸗ setzungen. Berlin, Schloß. 13. März. Rottok, Korv. Kavpitän z D., unter Belassung in der Stellung als Lehrer an der Deck⸗ offizierschule, behufs Verwendung als Stellvertreter des beurlaudten Vorstandes des Chronometer⸗Observatoriums zu Kiel, zur Dienst⸗ leistung beim Reichs⸗Marineamt kommandiert. Wenzel, Lt. vom 2. Ser⸗Bat., zum 1. See⸗Bat. versetzt. Schulz, Maschinen⸗Unter⸗ Ingen., zum Maschinen⸗Ingen., Krawinkel, Obermaschinist, zum überzähl. Maschinen⸗Unter⸗Ing., Hoffschmidt, Hildebrand, Vize⸗ Steuerleute der Res. im Lindw. Bezirk Hamburg, zu Lts. zur See der Res. des See⸗Offizierkorps, Böhringer, Maschinenbau⸗Ing. Aspir. der Res. im Landw. Bezirk Stuttgart, zum Maschinenbau⸗Unter⸗ Ingen. der Res., Heeckt, Kleeschulte, Vize⸗Feldw. der Res. im Landw. Bezirk Kiel bezw. Soest, zu Lts. der Res. der Marine⸗Jaf., befördert.

Berlin, Schloß, 14. März. Koester, Admiral, Chef der Marine⸗Station der Ostsee, unter Belassung in dieser Stellung,

ichzeitig zum Gen. Inspekteur der Marine ernannt. Bendemann, ontre⸗Admiral, bisher Chef des Stabes des Obder⸗Kommandos der Marine, zum Cbef des Admiralstabes der Marine ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Berlin, Schloß, 13. März. Wittmer, Kapitän zur See z. D., zuletzt Ausrüstungs⸗Direktor der Werft zu Danzig, mit der bisherigen Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mif den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Schör, Tag, Maschinen⸗Ingen., unter Verleihung des Chbarakters als Maschinen⸗Ober⸗Ingen., mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab⸗ zeichen, Weiß, Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots im Landw. Be,ick Hamburg, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. Berlin, Schloß, 13. März. Dr. Bruel, Marine⸗Ober⸗Assist. Arzt, zum Marine⸗Sabsarzt, Dr. Haenlein, Marine⸗Assist. Arzt, zum Marine⸗Ober⸗Assist. Arzt, befördert. Dr. Hoffmann, Marine⸗Stabsarzt, à la suite des

Marine⸗Sanitäts⸗Offizierkorps, mit dem 1. April 1899 in das

Marine⸗Sanitäts⸗Offizierkorps wiedereinrangiert. Dr. Eisengräber, Schmidt (Walter), Weiser, Dr. Weypdt, Marine⸗Assist. Aerzte der Res. im Landw Bezirk Halle a. S. bezw. Stade. Nürn⸗ berg und Frankfurt a. M., zu Ober⸗Assist. Aerzten der Res. der Marine⸗Sanitäts⸗Offiziere, Dr. Woehrlin, Oltmann, Thran, Marine⸗Unterärzte der Res. im Landw. Bezirk Straßburg i. E. bezw. Kiel und Rendsburg, zu Assist. Aerzten der Res. der Marine⸗Sanitäts⸗Offiziere, befördert. Dr. Höpfner, Marine⸗ Ober⸗Assist. Arzt der Seewehr 2. Aufgebots im dw. Bezirk Ham⸗ burg, mit dem 31. März d. J., Dr. Pritzel, Marine⸗Ober⸗Assist. Arzt der Res. im Landw. Bezirk Krossen, diesem behufs Uebertritts in die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, mit dem 21. März d. J., der Abschied bewilligt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 47. Sitzung vom 17. März 1899.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung

des Staatshaushalts⸗Etats für 1899.

In der Generaldiskussion bemerkt

Abg. Dr. Sattler (nl.): Wir sind glücklicher Weise in der Lage, den Etat noch vor Ostern fertig zu stellen. Darunter hat aber eine gründliche Berathung des Etats leiden müssen. Die Staats⸗ regierung sollte künftig uns früher einberufen, damit wir den Etat sorgsam beratben können. 3

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdiskussion über den Etat der Justiz⸗ verwaltung empfiehlt

Abg. Dr. Göschen (nl.), im Interesse der Dezentralisation an möglichst vielen kleinen Orten kleine Amtsgerichte zu errichten, statt die Richterstellen an größeren Orten zu vermehren. Auf diese Weise würden die Richter mit den Kreiseingesessenen in engere Fühlung kommen. Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Dem Herrn Abg. Dr. Göschen ist zuzugeben, daß

wir in der Einrichtung der Amtsgerichte weit entfernt sind, dasjenige

Ideal erreicht zu haben, welches wohl bei der großen Organisation des Jahres 1879 vorgeschwebt hat. Es ist richtig, daß die Beziehung der Amtsrichter zu ihrem Bezirk, ihre genaue Vertrautheit mit den Verhältnissen desselben und seiner Eingesessenen vielfach keineswegs eine so intime ist, wie dies im Interesse der Sache zu wünschen wäre. Es ist auch richtig, daß manche Orte, die sich vielleicht zum Sitz eines Amtsgerichts sehr wohl eignen, ein solches Gericht entbehren und sich ihr Recht suchen müssen an einem mehr oder weniger entfernten und vielleicht nicht immer leicht erreichbaren Orte. Im Prinzip hat die von Herrn Abg. Dr. Göschen empfohlene Dezentralisation ganz gewiß eine große Berechtigung. In der praktischen Ausführung stellen sich ihr aber häufig unüberwindliche Schwierigkeiten entgegen, und man darf in keinem Falle so weit gehen, wie Herr Dr. Göschen scheinbar zu gehen geneigt wäre, überall da, wo solche Wünsche, wenn auch vielleicht innerlich berechtigte und anerkennenswerthe Wünsche auf Schaffung neuer Amtsgerichte hervortreten, denen ohne weiteres stattzugeben. Es ist vom Herrn Abg. Dr. Göschen schon selbst her⸗ vorgehoben worden, daß da, wo nur für einen Richter Platz und Be⸗ schäftigung sein würde, vielfach die Verhältnisse derart sind, daß es kaum einem Richter zugemuthet werden kann, dauernd dort zu ver⸗ weilen, und daß, wenn man solche Gerichte in größerer Zahl schaffen möchte, doch keineswegs die Gewähr dafür geboten ist, daß nun dieser Richter mit den Verhältnissen seines Bezirks besser verwachsen würde, wie es jetzt der Fall ist. Im Gegentheil, es kann mit Sicherheit darauf ge⸗ rechnet werden, daß, wenn man Richter an solche Orte hinsetzen würde, sehr bald das Bestreben nach Versetzung hervortreten und daß dort immer nach wenigen Jahren ein Wechsel der richterlichen Beamten eintreten würde, der dem Interesse der Eingesessenen am allerwenigsten zu dienen geeignet ist. Der Herr Abg. Göschen hat dann auch schon seinen Wunsch dahin eingeschränkt, daß solche Amtsgerichte nur da zu schaffen seien, wo wenigstens für zwei oder drei Richter eine ausreichende Beschäftigung sei. Solchen Wünschen steht die Justiz⸗ verwaltung an und für sich keineswegs unsympathisch gegenüber; aber es müssen dabei doch die Bedürfnisse und die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles geprüft werden, und dabei kann auch nicht der⸗Kosten⸗ punkt außer Acht gelassen werden, den der Herr Abg. Göschen nur ganz flüchtig gestreift hat, die ganz erheblichen Mehrkosten, die für die Staatsverwaltung aus der Schaffung einer größeren Zahl von neuen Amtsgerichten entstehen würden.

Wie wenig aber der von dem Herrn Abgeordneten ausgesprochene Wunsch sich einfach generalisieren läßt, das ergiebt sich schon aus dem Beispiel, das er am Schluß seiner Rede hervorgehoben hat, indem er von der Errichtung eines Amtsgerichts in Broich an der Ruhr gesprochen hat. Meine Herren, es ist das ein Ort, für den ich eine angeborene, sehr warme Sympathie habe, und dessen Interessen zu wahren mir eine wahre Herzensfreude sein würde. Aber diese natür⸗ liche Empfindung geht deoch nicht so weit, daß ich meinerseits zustimmen könnte der Auffassung, es fei der Anspruch, der in einer gestern von der Petitionskommission verhandelten Petition zum Ausdruck gelangt ist, ein berechtigter. Es kann da höchstens von historischen Ansprüchen die Rede sein, darauf gestützt, daß Broich seit 100 Jahren oder länger der Sitz des Gerichts für die dortige Gegend gewesen ist; es war ursprünglich ein altes Patrimonialgericht. Die gegenüberliegende Stadt Mülheim a. d. Ruhr hat dann große und berechtigte Beschwerden erhoben, daß sie, die den Mittelpunkt des großen Verkehts bildet⸗, ihr Recht auf der anderen Seite des Flusses, der die beiden Orte von einander trennt, zu suchen hätte, und es hat bei der Organisation des Jahres 1879 der Anspruch der Stadt Mülheim, daß nunmehr das neu⸗ zuschaffende Amtsgericht dort seinen Sitz haben möge, als ein durch⸗ aus berechtigter anerkannt werden müssen. Meine Herren, diese beiden Orte sind nur durch die Ruhr getrennt; diese Ruhr ist überbrückt durch eine wunderschöne Kettenbrücke, die Entfernung beträgt höchstens 5 Minuten. Ein Theil der Richter von Mülheim wohnt fortwährend in Broich, sodaß also auch nicht der Nachtheil für die Gemeinde ent⸗ steht, daß die höheren Beamten dort nicht ihren Wohnsitz nehmen und die Gemeinde nicht den Vortheil davon hat, der für sie aus dem Wohnsitz solcher Beamten erwächst. Für die Broicher ist die Er⸗ reichung des Gerichts in einer Weife erleichert, wie es wohl an wenigen anderen Orten der Monarchie der Fall sein wird, und irgend eine Beschwerde nach dieser Richtung oder auch dahin, daß die Richter in Mülheim mit den Verhältnissen der Bewohner von Broich und der angrenzenden Orte auf demselben Ufer nicht vertraut sein sollten, entbehrt aller Berechtiguaung.

E11“

der Vorwurf gelegen habe,

8 Abg. von Czarlinski (Pole) geht auf das Zeugnißzwangs⸗ verfahren gegen die „Gazeta Grudzunska“ in Graudenz ein, wo zwei Setzerlehrlinge in Haft behalten worden seien, trotzdem der Verleger den Chefredakteur als Verfasser des inkriminierten Artikels genannt habe. In solchen Fällen könne jemand, der den Verfasser nenne, von seinem Verleger vielleicht übel angesehen und von seinen Kollegen als ehrlos betrachtet werden, und wenn er das Zeugniß verweigere, so werde er in Haft genommen. Redner beschwert sich auch über eine Haus⸗ suchung.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Ich will zunächst an den letzten vom Herrn Abg. von Czarlinski erwähnten Fall anknüpfen, welcher eine Haussuchung betraf, die in der Expedition oder in der Wohnung des Redakteurs der „Gazetta Grudzinska“ im Januar stattgefunden hat. Diese Haussuchung war veranlaßt worden durch eine Anzeige, die von einem Hausgenossen oder Nachbarn des Redakteurs an die Staatsanwaltschaft ergangen war, der in der Nacht ein verdächtiges Geräusch gehört haben wollte, das

von einer Maschinenthätigkeit herzurühren scheine, und dieser An⸗

zeigende meinte, es sei nicht unwahrscheinlich, daß da eine Geheim⸗ druckerei betrieben würde. Der Erste Staatsanwalt hat nun die Folgerung gezogen, daß, wenn der Redakteur dieser Zeitung, welche, wie ich wohl sagen kann, ohne dem Blatt zu nahe zu treten, eines der allerschlimmsten Hetzblätter ist, Veranlassung habe, außer seiner offiziellen Druckerei noch eine geheime Druckerei zu betreiben, dann der Verdacht nahe liege, daß da sehr schlimme Sachen gedruckt würden. Das hat den Ersten Staatsanwalt veranlaßt, das Amtsgericht oder die Polizeibehörde über die Einzelheiten bin ich nicht so informiert mit einer Haussuchung zu beauftragen, die aus Zweckmäßigkeits⸗ rücksichten in ziemlich früher Morgenstunde stattgefunden hat. Ob die Polizei dabei überall mit der nöthigen Rücksicht vorgegangen ist, weiß ich nicht; eine Beschwerde darüber ist an mich nicht gelangt.

Nun gebe ich Herrn von Czarlinsk ohne weiteres zu, daß man bei Anordnung solcher Haussuchungen vorsichtig sein soll, daß man sie nicht anordnen soll, ohne daß einigermaßen sichere Grundlagen für den Verdacht vorliegen, daß eine strafbare Handlung begangen worden ist. Ob das im vorliegenden Fall wirklich der Fall war, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Ich für meine Person würde, glaube ich, die Haussuchung nicht angeordnet haben, und ich habe auch den Ersten Staatsanwalt von dieser meiner Auffassung der Sache Kenntniß ge⸗ geben. Im übrigen liegt die Sache nicht so, daß sie den Grund ab⸗ geben könnte zu einer Beschwerde hier im hohen Hause.

Im anderen Falle handelt es sich um eine Anwendung des Zeugnißzwanges, der ja in weiten Kreisen und besonders in den Kreisen der Presse wenig beliebt ist. Es ist eine Verfolgung von der Staats⸗ anwaltschaft in Graudenz eingeleitet gegen das mehrfach genannte Blatt wegen eines Artikels, in dem eine Beleidigung des ersten Staats⸗ anwalts gefunden wurde. Es ist nach dem Manuskript gesucht worden; es war natürlich nicht zu finden. Da hat man nun das Personal der Druckerei darüber vernommen, ob ihm der Verfasser bekannt sei. Eine Reihe von Setzern haben erklärt, sie erinnerten sich des Manuskripts nicht; ein Setzer und zwei Lehrlinge dagegen erinnerten sich sehr gut des Manuskripts und sagten, sie wüßten auch, von wem es herrühre, aber sie hielten sich für verpflichtet, das für sich zu behalten. Dabei sind diese Zeugen geblieben, und infolge dessen ist das Zwangsverfahren vom Gericht beschlossen worden, und sie sind alle drei zur Haft ge⸗ bracht.

Der Herr Abg. von Czarlinski kam vor einigen Wochen zu mir und legte mir ein Telegramm vor, welches ihm von dem Redakteur zugegangen war mit dem Ersuchen, bei mir unmittelbar über die Sache Beschwerde zu erheben und mein Einschreiten berbeizuführen. Ich habe Herrn von Czarlinski erwidert, daß ich dazu gänzlich außer stande sei. Er hat das auch eingesehen, und ich habe ihm gesagt, er möge dem Herrn anheimgeben, die Beschwerde im Instanzenwege an mich zu richten, wenn nach seiner Meinung nicht ordnungsmäßig verfahren sei. Diese Beschwerde ist bis heute nicht gekommen. Da⸗ gegen habe ich durch einen Zeitungsausschnitt von den Vorgängen weitere Kenntniß erhalten und auf Grund dieses Zeitungsausschnittes einen Bericht erfordert durch eine Verfügung vom 4. oder 6. d. M.; der Bericht ist aber noch nicht eingegangen. Dagegen bin ich doch einiger⸗ maßen informiert über die Sache dadurch, daß mir ein Artikel des Blattes selbst zu Gesicht gekommen ist, der sich über den Fall weiter ausläßt. In diesem Artikel wird mitgetheilt, was der Herr Abg. von Czarlinski ja eben auch schon erwähnt hat, daß der Redakteur dem Setzer wie den beiden Lehrlingen, als sie zur Haft gebracht werden sollten, ausdrücklich erklärt hat, er lege gar keinen Werth dauf, daß sie ihr Zeugniß verweigerten; er ermächtige sie ausdrücklich, den Verfasser des Artikels zu benennen, und habe gar kein Interesse, dem irgendwie entgegenzutreten. Diese Ermächtigung hat zunächst keinen Erfolg gehabt. Nach einigen Tagen aber hat der Setzer sich bewogen ge⸗ funden, ein Zeugniß abzulegen, und zwar dahin, daß der verantwortliche Redakteur selbst der Verfasser des beanstandeten Artikels sei. Die beiden Lehrlinge dagegen befleißigen sich nach wie vor ihrer Zeugniß⸗ verweigerung. Ob der Redakteur seinerseits zugegeben hat, daß er der Verfasser des Artikels sei, und die Sache dadurch klar gestellt ist, das ist mir nicht bekannt und ging aus den Ausführungen des Herrn Abg. von Czarlinski nicht hervor. Das Gericht hat, wie ich annehmen muß, nach dem Vortrage des Herrn von Czarlinski, keinen Anlaß gehabt, das Zeugniß⸗ zwangsverfahren gegen die Lehrlinge einzustellen. Nun, es scheint mir doch, daß es sich hier um einen Fall der allerfrivolsten Zeugnißverweigerung handelt, die überhaupt denkbar ist. Also diese beiden Lehrlinge sind aus⸗ drücklich ermächtigt von dem, dessen Interesse sie glaubten wahren zu müssen, alles das auszusagen, was sie wissen. Es ist ihnen bekannt, daß der Setzer, der ältere Mann, demgemäß auch sein Zeugniß abgelegt hat: trotzdem sagen sie, sie könnten es vor ihrem Gewissen nicht ver⸗ antworten, ihr Wissen auch vor dem Richter kundzugeben. Meine Herren, das ist eine geradezu frivole Verhöhnung der Gerichtsbehörden. Wenn diese Lehrlinge glauben, daß das Redaktions⸗ oder Geschäftsgeheimniß für sie ein heiligeres sei als für den Setzer, für die älteren, erfahreneren Leute dieser Druckerei, dann habe ich dafür kein Verständniß, und wenn diese Leute nun absolut Märtyrer sein wollen, als welche sie sich hinstellen, und als welche sie von dem Blatte auch gepriesen und der Bewunderung und Verehrung sämmtlicher Polen empfohlen werden, dann kann ich nur sagen: habeant sibi.

Abg. von Czarlinski: Es liegt in der Natur des Me b b U en, de 5 wenn ihm etwas Unmoralisches zugemuthet wird, sich E räubt. Mit der Bewunderung der Polen hat dies garnichts zu thun. Präsident von Kröcher glaubt, daß in den Worten des Redners

daß der Gerichtshof eine u

Justiz⸗Minister Schönstedt:

der Nothwendigkeit, auf den letzteren Fall noch näher einzugehen. Ich will nur sagen, daß ich es nicht verstehe, wie etwas Unmoralisches darin gefunden werden kann, daß jemand ein Geheimniß, das ihm an⸗ vertraut ist, mit Zustimmung desjenigen, der es ihm anvertraut hat, weiter preisgiebt.

Was die Einreichung der Beschwerde angeht, so babe ich mich allerdings vorhin im Irrthum befunden. Die Beschwerde des Re⸗ dakteurs ist eingegangen, und auf diese Beschwerde hin ist der Bericht erfordert, der noch nicht eingegangen ist. Wenn im übrigen bezüglich der Haussuchung der Herr Abg. von Czarlinski geäußert hat, ich hätte eigentlich dasselbe gesagt wie er, dann, meine ich, kann Herr von Czarlinski vollständig zufrieden sein.

Abg. von Czarlinski weist noch auf einen anderen Fall hin, in welchem ein Setzerlehrling sechs Wochen lang in Haft gehalten worden sei und doch die Aussage verweigert habe mit der Begründung, wenn er es sagen würde, so wäre er ein ehrloser Mensch.

„Beim Etat der Preußischen Zentral⸗Genossen⸗ schaftskasse kommt

„Abg. Graw (Zentr.) auf die Verhandlungen in zweiter Lesung zurück und wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Crüger über die Verbandskasse in Ostpreußen, deren Revisor der Redner ist, und die Wanderredner. Die Gegner der Verbandskassen führten einen Kampf gegen Windmühlen flügel. 1

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) erhebt Widerspruch gegen die Behauptung, daß er ein Gegner des landwirthschaftlichen g schaftswesens sei, wenn er auf einzelne Mißstände hinweise. Er habe nur vor einem Rückschlage gewarnt, der die ganze Landwirthschaft treffen könne. Er habe nicht den Verband des Vorredners bekämpft, svndern ganz unglaubliche Vorkommnisse, die in ihm vor⸗ gekommen seien, und das babe dem Verbande genützt. Wenn gesagt werde, daß man die Haftsumme der Mitglieder er⸗ höhen könne, um auf diese Weise eine stärkere Beleihnng von der Zentralgenossenschaftskasse zu erhalten, und wenn gesagt werde, daß auch auf die nichteingezahlten Antheile Darlehen seitens der Zentralgenossenschaftskasse gewährt würden, so sei das etwas, wofür man keinen parlamentarischen Ausdruck finden könne. (Zwischenruf des Abg. Graw: Das habe ich nicht geschrieben!) Das behaupte er auch nicht: Das habe der Verbandsrevisor geschrieben. Alles, was er in der zweiten Lesung über die Wanderredner, speziell über den Malermeister Korthaus, gesagt habe, stehe aktenmäßig fest. Wie man ihn, den Redner, einen Polizei⸗Kommissar der Verbands⸗ kassen nennen könne, sei ihm unerfindlich. Er habe hier öffentliche Kritik geübt, nachdem er vergeblich im Handels⸗Ministerium Be⸗ schwerde geführt habe. Der Vorredner habe sich über seine neulichen Ausführungen unnöthig aufgeregt und Spitzen gesucht, die nicht vor⸗ handen seien. Was er über die Kornhausgenossenschaft in Halle vor⸗ gebracht, habe Herr von Erffa nicht nur zugegeben, sondern durch einen weiteren Fall bereichert. Der Abg. Graw habe also kein Recht, ihn der Unwahrhaftigkeit zu bezichtigen.

Präsident von Kröcher: Wenn ich gehört hätte, daß der Abg. Graw dem Vorredner Unwahrheit leene a.-K,. hat, so hätte ich ihn ersucht, statt dessen „Unrichtigkeit“ zu sagen.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Havenste in stellt seine früheren

Ausführungen dahin richtig, daß die Verbände allerdings verschiedentlich den Versuch gemacht hätten, durch eine Erhöhung ihrer Haftsumme einen größeren Kredit von der Zentralgenossenschaftskasse zu erzwingen. Die Genossenschaft, an deren Leitung Herr Graw betheiligt sei, hab⸗ aber von der Genossenschaftskasse nicht einmal so viel Kredit in An⸗ spruch genommen, als ihre vertretbare Haftsumme betrage. Abg. Freiherr von Erffa (kens.): Herr Crüger hat sich wieder einmal als Neuling im Hause erwiesen. Ich habe alle von ihm be⸗ haupteten Thatsachen als unwahr nachgewiesen auf Grund eines Gut⸗ achtens gerichtlich vereideter Sachverständigen. Ich habe seine Aus⸗ führungen als objektiv unwahr bezeichnet, was sie in der That auch sind. Der Minister hat außerdem auch selbst erklärt, daß die Korn⸗ hausgenossenschaft in Halle vollständig innerhalb ihrer statutarischen Befuanisse gehandelt hat; namentlich ist es objektiv unwahr, daß diese Genossenschaft Spekulation getrieben habe.

Präsident von Kröcher: Ich habe soeben gebeten, statt „unwahr“ „unrichtig“ zu sagen. 1

Abg. Freiherr von Erffa: Es ist aber objektiv unwahr.

Präsident von Kröcher: Dann rufe ich Sie zur Ordnung.

Beim Etat der Forstverwaltung erklärt auf eine Be⸗ schwerde des Abg. Seer (nl.) der Miijister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ stein:

Ich erwidere dem Herrn Vorredner, daß dieselben Beschwerden, die Herr Seer eben vorgetragen hat, auch bei mir direkt erhoben sind; ich lasse die Verhältnisse untersuchen, und wenn sich herausstellt, daß der Einschlag von Kloben und Brennholz so gering ist, daß er dem Bedürfniß nicht genügt, werde ich versuchen, den Bedürfnissen voll⸗ ständiger zu genügen. (Bravo!)

Bei dem Erlös aus Ablösungen von Domänen⸗ gefällen beschwert sich

Abg. von Glebocki (Pole) darüber, daß gewisse Renten nicht durch Tilgung abgelöst werden könnten, sondern nur durch Kapital⸗ zahlung im zwanzigfachen Jahresbetrage. ger Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ tein:

Meine Herren! Wenn ich dem Vortrage des Herrn Abgeordneten richtig gefolgt bin, so beabsichtigt er und ich bitte darauf zu achten die Erleichterung der Ablösung der noch existierenden, auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Renten, Kanon u. s. w., welche jetzt ohne Einwilligung des Berechtigten nur durch Kapitalzahlungen, und zwar zum zwanzigfachen Betrage des Jahresertrags abgelöst werden können, durch Umwandlung in Amortisations⸗ renten; ich bitte, genau hierauf zu achten: die Möglich⸗ keit der Ablösung der Renten ist jetzt gegeben durch Kapital⸗ zahlungen, allerdings nicht gegen den achtzehnfachen Betrag durch Rentenzahlungen. Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, auf den Antrag einzugehen. Die betreffenden Renten, welche zum größten Theil und ich bitte, das weiter zu beachten Privat⸗ besitzeen und nur zu einem geringen Theil der Domänen⸗ und Staatsverwaltung zustehen, entspringen nicht gutsherrlich⸗ bäuerlichen Verhältnissen, sondern beruhen meistens auf frei⸗ willigen Privatverträgen und vertreten vielfach die Stelle von Kaufgeldern.

Nun liegt doch wirklich keine Veranlassung vor, diese Ablösung unter Benachtheiligung des Berechtigten noch mehr zu erleichtern, als das jetzt schon durch Zahlung des zwanzigfachen Kapitalbetrags möglich ist.

Ich muß entschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß fiskalische Gesichtspunkte bei dieser Frage der Staatsregterung zu ihrer ab⸗ lehnenden Haltung Veranlassung gegeben haben; um so weniger ist das der Fall, weil die Staatsregierung mit rein fiskalischen Interessen nur zum weitaus geringsten Theil bei der Frage be⸗ theiligt ist. Der weitaus größere Theil der Renten beruht

auf privatrechtlichen Titeln, ist Rente an Stelle

Meine Herren! die Worte des Herrn Präsidenten überheben mich

von Kaufgeldern getreten. Die Möglichkeit der Ablösung gegen Kapitalzahlungen, also gegen den zwanzigfachen Betrag, ist jetzt schon gewährt; und das Einzige, was der geehrte Herr will, ist Ab⸗ lösung durch Rentenzahlung zu ermäßigten Beträgen. Es bedeutet das einen bedenklichen Eingriff in meistens privatrechtliche Verhältnisse.

Ich will mal beispielsweise aus den hannöverschen Verhältnissen exemplifizieren. In Hannover wurde ein Gesetz erlassen, wonach jeder Privatbesitzer auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen ein Grund⸗ stück gegen eine unablösbare Rente ausgeben konnte. Von dieser Befugniß haben viele Grundbesitzer Gebrauch gemacht, namentlich auch um sich Arbeitskräfte zu sichern.

Dann wurde die Provinz Hannover mit Preußen vereinigt, und das Gesetz wurde aufgehoben; an Stelle des Gesetzes kam die Be⸗ fugniß, diese als unablösbare Verpflichtung errichteten Renten abzulös en, allerdings nur gegen Kapitalzahlung, und nun, meine Herren, soll zum Nachtheil solcher Berechtigten beispielsweise in der Provinz Hannover —, die in dem guten Glauben der Unablösbarkeit aus wirthschaftlichen Gründen solche Renten erworben haben, eine Ablösung zum 18 fachen Betrage erfolgen, man will erneut zum Nachtheil der Berechtigten gesetzlich eingreifen. Schon die Kapital⸗ zahlung zum zwanzigfachen Betrage der Rente bedeutet eine empfindliche Benachtheiligung des Berechtigten, weil die Fest⸗ stellung und Berechnung der zwanzigfachen Kapitalentschädigung auf der Annahme beruht, daß der Zinsfuß 5 % beträgt. Der Zinsfuß beträgt jetzt aber nur 3 bis 3 ½ %. Danach würde, wenn man den bestehenden Zinsfuß zu Grunde legt, jetzt nicht der zwanzig⸗ fache Betrag, also die Grundlage der 50 %igen Verzinsung, sondern der 30 bis 33 fache Betrag der Rente die Kapitalentschädigung betragen müssen. Also schon in dieser Beziehung sind die Berechtigten und meistens sind es Privatberechtigte durch die Kapitalzahlung zum 20 fachen Betrage mit Rücksicht auf die jetzige Verzinsung des Kapitals schon sehr wesentlich benachtheiligt.

Meine Herren, Sie können diese Schädigung leicht ausrechnen. Wenn ich eine Rente wir wollen mal sagen von fünf Mark besitze, und dieselbe wird durch Kapital abgelöst, so bekomme ich 100 Kapital; für dies Kapital bekomme ich an Zinsen nur 3, höchstens 3 ½ %, ich verliere von meiner bisherigen Rente von fünf Mark also zwei bis ein und eine halbe Mark jährlich. Darin liegt doch ohne Frage schon eine Benachtheiligung des Berechtigten durch die bereits bestehende Gesetzgebung. Nicht fiskalische Gründe sind es, die die Staatsregierung zu ihrer ablehnenden Haltung veranlassen; im wesentlichen sind es die eben von mir dargelegten Gesichtspunkte, welche im ablehnenden Bescheid der Staatsregierung zum theil als wirthschaftliche Gründe bezeichnet sind.

Ich glaube daher, daß bei dem Standpunkt, den die Staats⸗ regierung zu dieser Frage einnimmt, kaum zu erwarten ist, daß einem Antrage, im gesetzlichen Wege weiter in diese Verhältnisse einzugreifen, von der Königlichen Staatsregierung zugestimmt werden würde. Ich muß übrigens auch glauben, daß die Frage keine so große wirthschafts⸗ politische Bedeutung hat, wie ihr vom Herrn Vorredner beigelegt ist.

Abg. Rickert (fr. Vgg.) räth dem Abg. von Glebocki, die Sache

lieber durch einen selbständigen Antrag zur Berathung zu bringen, die dritte Lesung nicht zu belasten. hung zu bringen, um

gei Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ ein:

Meine Herren! Ich kann Ihnen die Annahme des Vorschlags des Herrn Abg. Rickert nur empfehlen. Die Frage hat zwar keine so weittragende Bedeutung. Der Umfang der bestehenden Berech⸗ tigungen an sich und inwieweit der Privatbesitz, und wie weit fiska⸗ lischer Besitz in Betracht kommt, bedarf einer näheren Darlegung. Ich nehme an, daß ein solcher Antrag dann in eine Kommission ver⸗ wiesen wird; dann wird die Staatsregierung jede zweckmäßige und er⸗ wünschte Auskunft geben können.

Bei dem Etat der direkten Steuern beschwert sich

Abg. Meyer⸗Riemsloh (Zentr.) über die angebliche Abwälzung der Steuerlasten auf die schwächeren Schultern infolge der Abzugs⸗ fähigkeit der Feuerversicherungsprämien ꝛc.

Abg. Schmitz (Zentr.) widerspricht dieser Auffassung seines Fraktionsgenossen, weil jede Abzugsfähigkeit volkswirthschaftlich dem Mittelstande und der Landwirthschaft zu gute komme.

Beim Etat der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ verwaltung tritt

Abg. Lüders⸗Gronau (fr. kons.) den bei der zweiten Lesung gemachten Ausführungen des Abg. Hoyermann über die Kalifabriken entgegen. Es handle sich hier um die Interessen der hannoverschen Landwirthe, die nur zum kleinen Theil der nationalliberalen Partei angehörten. Man könne sehr wohl von einer Schwindelperiode sprechen, weil den kleinen Landwirthen Antheilscheine unter falschen Vorspiegelungen aufgedrängt worden seien. Die Landwirthschaft werde durch die Abwässer der Fabriken aufs äußerste geschädigt. Deshalb solle die Regierung bei der Konzessionierung solcher Fabriken, nament⸗ lich in der Provinz Hannover, recht vorsichtig sein.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Ich glaube auf die Ausführungen des Herrn Vorredners m einigen Worten eingehen zu müssen, weil derselbe eine neuerdings von mir getroffene Entscheidung zum Gegenstande des Angriffes gemacht und gemeint hat, daß darin das Interesse der Landwirthschaft keine genügende Berücksichtigung gefunden habe. Ich glaube, das nicht zu⸗ geben zu können. Wie ich bereits bei der zweiten Berathung des Etats auf eine Anregung des Herrn Vorredners mich dahin ausge⸗ sprochen habe, es wäre die Aufgabe der Regierung, hierbei das Interesse der Kalifabrikation mit den Interessen der Landwirthschaft zu ver⸗ einigen, auf beide gleichmäßig Rücksicht zu nehmen, soweit es möglich ist, so ist dieser Gesichtspunkt auch leitend und bestimmend gewesen bei der Verfügung, die neuerdings in dieser Frage erlassen worden ist.

Diese Verfügung ist erlassen, nachdem die technische Deputatio die ja die Aufgabe hat, dem Minister berathend zur Seite zu steden mit ihrem technischen Gutachten, über diese Frage gebört ist und sie eingehend in allen Details geprüft hat. Die technische Deputation ist dabei zu dem Ergebniß gekommen, daß es nicht angängig wäre, die Einleitung der Abfallwässer der Kalifabriken in die Innerste voll⸗ ständig auszuschließen, weil dann die Möglichkeit der Verwerthung der Kalisalze zur Kalifabrikation unmöglich werden würde. Dagegen sei es wohl angängig, die Ableitung der Abfallwässer in die Innerste so zu beschränken, daß dadurch eine Verschlechterung des Wassers zum Nach⸗ theil der Landwirthschaft ausgeschlossen werde. Diese Bedingungen nun sind von der technischen Deputation im einzelnen arbitriert und meiner Entscheidung zu Grunde gelegt worden. Diese Bedingunge beschränken aber die Einführung der Abfallwässer in die Innerste i ganz bestimmter Weise, sodaß sie nicht überschritten werden dürfen,

und setzen schließlich fest, daß, wenn das Wasser einen gewissen Maxi⸗

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