1899 / 87 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Apr 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen. Die verkaufte M wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berech t.

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehli.

Deutscher Reichstag.

63. Sitzung vom 12. April 1899, 1 Uhr.

Aunuf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung de Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen von Be⸗ stimmungen über das Postwesen.

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:

Ich möchte zunächst das hohe Haus um eine gewisse Nachsicht bitten mit Rücksicht darauf, daß ich heute eventuell drei verschiedene, sehr wichtige Gesetze dem Hause gegenüber zu vertreten resp. die Ein⸗ leitungsreden dazu zu halten habe. Ich bitte deswegen um Nachsicht, mmeine Herren, wenn ich mich etwas mehr an mein Konzept halte, als ich es sonft thue, da ich ja sonst frei spreche, umsomehr, als ich in meiner Rede auf eine Menge von Zahlen zurückkommen muß; resp. bitte ich, bestimmte Anführungen aus Zeitungen, die ich zur

Begründung der Sache mit vorbringen muß, hier verlesen zu dürfen.

Meine Herren, der heute zur Berathung stehende Gesetzentwurf, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über das Postwesen, bildet eine Ecweiterung des Gesetzes, welches bereits im vorigen Jahre, in der vorigen Session, dem hohen Hause vorgelegen hat, aber da⸗ mals noch nicht erledigt worden ist. Während in der damaligen

Vorlage nur die Erhöhung der Gewichtsgrenzen für den einfachen

Brief und die Schaffung einer ermäßigten Taxe für den Nachbarorts⸗

Briefverkehr, sowie eine Ausdehnung des Postzwanges auf

den verschlossenen Ortsbrief vorgesehen war, bezweckt diese

neue Vorlage außerdem eine Reform der Post⸗Zeitungs⸗ provision, die Gewährung von Entschädigungen an die Unter⸗ nehmer und Bediensteten der Privat⸗ Beförderungsanstalten, insoweit für die Genannten ein Schaden aus dem Gesetz erwächst, und weiter eine Regelung des künftigen Verhältnisses der⸗ artiger Gesellschaften zu den deutschen Postverwaltungen und die Fest⸗ legung der Grenzen, innerhalb deren die Beförderung durch Expreß⸗

boten gestattet ist. Diese Erweiterung der vorjährigen Vorlage ist

erfolgt zum theil in Berücksichtigung der bei den Reichstagsverhand⸗ lungen von vielen der Herren Abgeordneten ausgesprochenen Wünsche, zum theil war sie geboten durch die infolge dieser Berücksichtigung herbeigeführte veränderte Lage der Post zu den Gesellschaften und durch die beabsichtigte weitergehende Ermäßigung der offenen Brief⸗ sendungen im Ortsverkehr, der Postkarten, Drucksachen und Waaren⸗ proben, wie die Herren sie auch bereits in der Vorlage respektive Be⸗ gründung finden. Zu der ersten dieser Kategorien gehört die Reform der Post⸗Zeitungsprovision und die Gewährung von Entschädigungen an die Privatpostanstalten respektive deren Bediensteten; zur zweiten Kategorie gehören die Bestimmungen, welche die Einrichtung und den Fortbestand der privaten Gesellschaften in Zukunft von der Genehmi⸗ gung des Reichskanzlers bz. in Süddeutschland von der betreffenden Zentralbehörde abhängig machen, und die Begrenzung der Benutzung der expressen Boten. Es freut mich, sagen zu können, daß ich auch hier das im vorigen Jahre gegebene Versprechen, daß ich den Post⸗Zeitungstarif dem Hause vorlegen würde, habe durchführen können. Ich kann nur immer darauf hinweisen, daß hier aus dem hohen Hause heraus seit Jahren der Wunsch laut geworden ist, die Sache hier vorzubringen, und um so bedauerlicher ist es ja für mich, daß viele Preßorgane, denen der neue Postzeitungstarif nach dieser oder jener Richtung nicht sym⸗ pathisch ist, soweit gegangen sind, mir einen Vorwurf daraus zu machen, daß die Reform in dieser Vorlage enthalten ist. Man geht soweit zu sagen, mein Vorgänger, dem man früher vorwarf, daß er nicht daran denke, Reformen einzuführen, das wäre der verständige

Mann; ich wäre ein unsinniger Mann, daß ich jetzt mit Reformen

auf diesem Gebiete vorgehe. Die Verfasser dieser Artikel haben sich

vielleicht die Thatsache nicht gegenwärtig gehalten, daß auch die Be⸗ stimmungen über die Erhöhung des Briefgewichts für den einfachen Brief, sowie über den Nachbarortsverkehr auf Abänderungen des Post⸗ taxgesetzes abzielen, und daß diese Aenderungen in der vorjährigen Vorlage bereits gleichzeitig mit der Ausdehnung des Postzwanges auf den Ortsbrief Aufnahme gefunden hatten, ohne daß von irgend einer Seite dagegen Einwendung erhoben worden wäre. Im Gegentheil wurde gerade von mehreren Herren aus dem Reichstage ausdrücklich hervorgehoben, daß sie bedauerten, in diesem Gesetzentwurf die Re⸗ gelung des Postzeitungstarifs nicht zu finden. Aber Sie sehen eben daraus ich führe dies hier an wie schwer es ist, es Allen recht zu machen. Im vorigen Jahre hies es: warum bringst du den Postzeitungstarif nicht? Jetzt sagt man: wie ist es möglich, daß das Ding darin steht?

Wenn ich mir nun gestatte, auf die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes näher einzugehen, so glaube ich, darin wohl Ihrer Zustimmung versichert zu sein, meine Herren, wenn ich bei denjenigen Artikeln weniger verweile, welche uns schon in der vorigen Session beschäftigt haben, wie z. B. die Bestimmungen des Artikels 1 über die Erhöhung der Gewichtsgrenze der einfachen Briefe und über die Erleichterungen im Nachbarortsverkehr, allseitige Zustimmung gefunden haben. Mit gemischteren Gefühlen wird man wohl meinen Vorschlägen über eine anderweite Regelung des Postzeitungstarifs entgegentreten, wenn ich auch sicher zu sein glaube, daß der sachliche und parteilose Stand⸗ punkt es ist wenigstens ein parteiischer Standpunkt im der Sache mir nicht vorgeworfen worden den die Post in dieser Angelegen⸗ heit eingehalten hat, hier nicht zu unberechtigten Angriffen Anlaß geben kann, wie dies in einzelnen Preßorganen geschehen ist. Aus der umfassenden Darstellung der Verhältnisse werden die Herren sicher einen Einblick in die Schwierigkeiten erhalten haben, die gerade die Regelung dieser Materie bietet. An der Hand der Unzahl von Vor⸗ schlägen werden auch Sie zu der Ueberzeugung gelangt sein, daß die Postverwaltung allen diesen Wünschen nicht hat Rechnung tragen können. Die Bestrebungen nach einer anderen Gestaltung der Zeitungsprovision haben in den letzten Jahren an Nachhaltigkeit und Dringlichkeit zugenommen. Der Grund hierfür ist sehr erklärlich: die große Ausdehnung des Annoncen⸗ und Reklamewesens hat dazu ge⸗ führt, daß neue Gattungen von Blättern in großer Zahl entstanden sind, welche an das Publikum zu äußerst billigen Preisen abgegeben werden können, wobei die Redaktionskosten häufig recht niedrige sind durch Benutzung von Material aus anderen Zeitungen durch die be⸗ kannte Papierschere, und auch andererseits die Einnahmen an Insertionsgebühren so hohe sind, daß der Preis des Zeitungs⸗ Abonnements ganz niedrig gestellt werden kann. So mag jeder Ver⸗ leger und Unternehmer seine Geschäfte nach seinem Geschmack be⸗ treiben; er darf sich aber nicht wundern, wenn ein anderer, der unter dieser Art des Geschäftsbetriebes leidet, sich zu schützen sucht gegen diese Ausnutzung. In dieser Lage des leidenden Anderen befindet sich die Postverwaltung. Sie ist nach den gesetzlichen Vorschriften zum Postzeitungsvertrieb verpflichtet, nach § 3 des Postgesetzes darf sie keine in dem Gebiet des Deutschen Reiches erscheinende politische Zeitung vom Postdebit ausschließen und darf bei Normierung der Prooision nicht nach verschiedenen Grundsätzen verfahren. Da die Höhe der Zeitungsprovision nach § 10 des Posttaxgesetzes vollständig abhängig ist von dem Preise, welchen der Verleger für sein Blatt festzusetzen beliebt, so ist der Zustand ein ganz unleidlicher, da die Post für den Vertrieb der einzelnen Nummer noch nicht 1⁄10 er⸗ hält ¼1 0 ₰!

Die andere Seite dieses ungesunden Tarifs ist wiederum, daß gut geleitete Zeitungsblätter, welche ihren Abonnenten gediegene

Nachrichten liefern, welche nicht lediglich unter Spekulation auf die häßliche Seite des menschlichen Charakters Sensationsnachrichten, un⸗ beglaubigte, interessante Fälle als Unterhaltung ich glaube, das Schlagwort ist heute: geistige Nahrung bieten, ich wiederhole, daß diese Preßerzeugnisse, wie die wissenschaftlichen Fachschriften, wegen der Höhe der Redaktionskosten hohe Abonnementspreise fordern und infolge dessen hohe Gebühren für den Postzeitungsbetrieb zahlen müssen. Die Ursache dieser Kalamität liegt lediglich in der Berück⸗ sichtigung des Zeitungspreises bei der Festsetzung der Gebühr. Vor 50 Jahren konnte noch der Preis der Zeitung annähernd einen An⸗ halt für Bemessung der Gebühr liefern, da eben das Annoncen⸗ wesen, die Vereinsthätigkeit noch nicht so entwickelt waren, daß diese Einnahmen die Ausgaben des Verlegers für Herstellung seines Blattes wesentlich beeinflussen konnten. Heute trifft es nicht mehr zu. Die Bemessung der Gebühren nach dem Preise der Zeitung führte geradezu zu einer Beeinträchtigung der Posteinnahmen. Es ist Thatsache ich brauche blos auf die Vereinszeitungen hinzuweisen —, da geben die Vereine dem Verleger Geld, damit die Zeitung für billiges Geld an die Mitglieder ab⸗ gegeben werden kann. Die Post bezieht in diesem Falle die Minimal⸗ gebühr von 40 ₰. Diese ungleiche Bewerthung der Leistungen der Post ist lediglich eine Folge der Berücksichtigung des Zeitungspreises bei Bemessung der Gebühr und bleibt bestehen, ob wir jetzt 25, 15, 10 oder 5 % vom Einkaufspreise erheben werden.

Aus dieser Erwägung heraus muß die Verwaltung darauf be⸗ dacht sein, den Preis als Werthmesser der Gebühren ganz und gar auszuschalten; in Beachtung der von den Zeitungen selbst heraus⸗ gegebenen Parole: „Jeder zahle nach den Anforderungen, die er an die Post stellt“, ist der Ihnen unterbreitete Gesetzentwurf entstanden. Für die Post kommt neben der Annahme der Bestellung und neben der Einziehung des Abonnementspreises in Betracht: erstens, wie oft erscheint die Zeitung, und zweitens, wie schwer ist das Blatt. Die Arbeitslast bei Annahme der Bestellung ist für alle Zeitungen die gleiche, ohne Rücksicht, ob der Abonnementspreis 10 oder 1 beträgt, und ohne Rücksicht darauf, ob das Abonnement für 1, ½ oder 1 Jahr gewünscht wird. Der Abonnementspreis spielt somit eine untergeordnete Rolle; es wäre daher ganz ungerechtfertigt, neben der Gebühr für die Häufigkeit des Erscheinens und einer Gewichtsgebühr einen Prozentsatz von dem von dem Verleger festgesetzten Preise zu etheben.

Es ist diesseits der Vorschlag gemacht, die allgemeine Inkasso⸗ gebühr für alle Zeitungen gleichmäßig zu machen mit 10 für jedes Abonnement, und die Gebühr für die Häufigkeit des Erscheinens mit 15 ₰, die Gewichtsgebühr auf 10 für das innerhan eines Jahres beförderte Kilogramm festzusetzen. Dann würden die Einnahmen hieraus für die Post annähernd die Aus⸗ gaben für den Postzeitungsbetrieb decken. Vorausgesetzt, daß hier nicht Verschiebungen eintreten, welche die Sache noch ungünstig beeinflussen, kommen hierbei künftig nur 6 ¾ Millionen heraus. Ich wäre in der Lage, der zu wählenden Kommission das gesammte Material vorzuführen; man kann das bis auf den Pfennig genau be⸗ rechnen, daß es 6 ¾ Millionen sind, d. h. bei 937 Millionen gebühren⸗ pflichtigen Zeitungsnummern kommen da nur ⁄à⁄1⁰0⁰¶ çA˙ Dgper Nummer heraus. 1 Obgleich ich nun annehmen sollte, daß das dem Tarife zu Grunde liegende Prinzip voll und ganz den von der Presse an einen gerechten Tarif zu stellenden Forderungen entspricht, wird es trotzdem von einem Theil der Presse auf das heftigste angefeindet. Das hohe Haus oder, wer in der Budgetkommission gewesen ist, wird wissen, daß nicht bloß in diesem Jahre, sondern auch schon früher, immer darauf hingewiesen

ist, wie gering die Einnahmen aus dem Postzeitungsdebit seien, nämlich ungefähr nur 5 Millionen gegenüber den mehr als 200 Mil⸗ lionen, welche aus dem Briesverkehr eingenommen würden, obwohl eben 937 Millionen Stück Zeitungsnummern im Jahre befördert werden. Es ist mit Recht gesagt worden, daß das Resultat recht steigerungsfähig sei. Sie werden die Kampfesweise eines Theiles der Presse, welche mangels sachlicher Gründe zu den schmählichsten An⸗ feindungen Zuflucht nimmt und durch Schlagworte ich werde noch darauf zurückkommen das Publikum irre zu führen sucht, wohl ebenso verurtheilen wie ich. Ich möchte nur zur Kennzeichnung Ihnen einige Stilblüthen vorlesen, um Ihnen zu zeigen, mit welchen Kraft⸗ worten da gearbeitet wird. So lautet ein Krastwort „geistige Brunnenverstopfung“; als „Wechselbalg“ wird die Vorlage bezeichnet in den „Dresdner Nachrichten“, welche jetzt bei einem Durchschnitts⸗ gewicht ihrer Nummer von 59 g nur 3¼0 bezahlen (hört, bört!),

künftig aber 1 bezahlen sollen. Das „Berliner Tageblatt“,

welches gegenwärtig bei 45 g für die Nummer 62/100 ₰, künftig 81 10% zu zahlen hat, sieht in dem Tarif eine „Schwächung der Konkurrenzfähigkeit des deutschen Volkes“, einen „Schutzzoll gegen die Ueberschwemmung mit Bildungs⸗ material“. (Heite⸗keit.) In das gleiche Horn stößt natürlich auch die „Berliner Morgenzeitung“; sie bezeichnet den Tarif als eine ‚künstliche Vertheuerung der geistigen Nahrung“ und als „eine ebenso große Versündigung am Volke, wie der Brotwucher“ (Heiterkeit), das alles, weil das Blatt künftig statt wie jetzt 25/100 14,100, also nahezu ¾ zahlen soll. Inwieweit diese Blätter, wie auch der „Breslauer Generalanzeiger“ und auch eine Menge kleiner Blätter, z. B. das Hildburghausener, die von einem „Frevel am deutschen Kulturzustand, von kulturfeindlichen Bestrebungen“ sprechen, gerade als der Ausbreitung der Kultur gewidmete Preßerzeugnisse bezeichnet werden können, das kann ich wohl dem Urtheil der Herren hier über⸗ lassen. Ich möchte noch ein anderes Blatt anführen wie weit es Verbreitung hat, habe ich nicht genau feststellen können es ist die Vereinszeitung der Zeitungsverleger man muß annehmen: ein wenigstens in diesen Kreisen sehr verbreitetes Blatt; es schreibt: Dieser Entwurf ist die entartetste Mibgebur ge⸗ zeugt wurde, 81 1 (Große Heiterkeit) E11“ 8 ein Hohn auf die vielgerühmte deutsche wollte sagen: Berliner Intelligenz; denn am grünen Tische der Reichshauptstadt ist ja das ende Geschöpf zur Welt gebracht worden, eine Schmach im Hin⸗ blick auf Recht und Gerechtigkeit. Wir können es begreifen, daß die zwei Dutzend Kommissions⸗, geheime Kommerzien⸗ und sonstigen Räthe, die als Verleger sogenannter großer Parteiblätter zu ihren Millionen noch gerne einige hinzugehamstert hätten, die Post scharf machten, den Zeitungstarif doch so einzurichten, daß die Mehrzahl der Verleger etwas mehr davon abbekommen und die Miinnderheit der Millionäre etwas erleichtert werde, weil das ja sonst in deutschen Landen häufig gang und gäbe sei. Das können wir begreifen; es wundert uns nicht einmal. Nicht begreifen aber können wir es, daß eine Behörde wie das Reichs⸗Postamt, das gerade den Verkehrsinteressen dienen soll, sich zu Gunsten einer nimmersatten Clique herbeiließ, eine Aenderung des bestehenden Tarifs überhaupt anzustreben. Dann folgt gegen das Ende des Angriffs noch ein Angriff auf die Freisinnige Volkspartei. Vielleicht interessiert das auch die Herren. 8 Es heißt da: 1s Jede Zeitung, sie gehöre an jeder politischen Richtung nur immer, wirke ein auf ihren Leserkreis, damit das ganze Volk auf⸗ stehe gegen die geplante Vergewaltigung seitens der Post. Vor allem übe jede Zeitung einen kräftigen Druck aus auf den Abgeordneten ihres Wahlbezirks. Ein Abgeordneter, der für eine Vorlage stimmt, wie sie jetzt von der Post eingebracht ist, hat das Vertrauen seiner Wählerschaft verwirkt, er muß sein Mandat niederlegen. ““ sag (Heiterkeit.) 8 Angefangen sei vor allem mit (Heiterkeit), 1 2 er merkwürdigerweise dieses Mal so eifrig für eine Vorlage der Regierung eintritt, weil sie seine eigene Zeitung, „Die Freisinnige Zeitung“ begünstigt. Das ist also der viel⸗ gerühmte „Freisinn“ des Herrn Richter und seiner Schild⸗ knappen, Dr. Müller (Sagan) ꝛc., (Heiterkeit.) Ja, meine Herren, so steht das in der Zeitung ge⸗ schrieben.

daß sie für einige Hundert Thaler Profit sich zur Annahme

eines der kulturfeindlichsten, bedrückendsten und ungerechtesten Gesetze bestimmen lassen. Nun kommt noch der Schluß; der geht gegen mich vor: Die gesammte Presse zeige jetzt noch einmal, daß sie wirklich 1 eine Macht bedeutet! Heraus denn mit dem „Flederwisch“ und vorwärts zum lustigen Kampfe; unter dem mächtigen Dröhnen unserer gewaltigen Waffen muß und wird der feindliche Husar g2 straucheln und fallen mit seinem „räthlichen“ Gefolge, und der Sieg ist unser! (Bravo! und Heiterkeit.) Ja, meine Herren, so etwas wird in deutschen Landen gedruckt. (Heiterkeit)) Für möglich sollte man es

eigentlich nicht halten. (Zuruf links.)

2 23 Die meisten der genannten Blätter wie auch ein großer Theil anderer Blätter, welche bei ihrem häufigen Erscheinen und großen Umefange eine Vertheuerung, oder vielleicht richtiger gesagt Ver⸗ minderung ihres hohen Verdienstes erleiden werden, treten natürlich für die Belassung des bestehenden Tarifes ein; sie machen geltend, die Presse dürfe in der Entwicklung nicht gehemmt werden, auch nicht als Versuchsobjekt fiskalischer Besteuerung dienen, die theueren von besser situierten Lesern gehaltenen Zeitungen könnten mehr bezahlen; der neue Tarif sei zu kompliziert; er schädige die Papierindustrie, be⸗ günstige die sezialdemokratische Presse, begünstige 23 große politische Zeitungen und schädige 5400 billige Blätter. Diese letzte Angabe ist vollständig unrichtig. Von den 5713 Zeitungen im Reichspostgebiet werden 1585 oder 28 % billiger, 415 Hder 7 % bleiben unverändert, 3713 werden theurer, aber, was ich besonders zu beachten bitte, 2231 davon oder 60 % nur höchstens um 40 im Jahre (Heiterkeit), also 10 im Quartal. Ebenso unhaltbar wie die eben widerlegten unrichtigen Zahlen⸗ angaben über den Umfang der Vertheuerung sind die sonstigen Ein⸗

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wendungen gegen den Tarif. Ganz besonders muß ich mich dagegen

verwahren, als solle durch den Tarif besonders die sozialdemokratische

Partei begünstigt (Heiterkeit und Zuruf bei den Sonialdemokraten),

eine andere geschädigt werden. Die Preßerzeugnisse aller Parteien werden gleichgestellt. Thatsächlich werden auch die sozialdemokratischen Zeitungen, deren Preis und infolge dessen auch die Zeitungsprovision gering ist, unter dem neuen Tarif theurer. Dem Wunsche, die Zeitungsgebühr nach dem Werthe der Zeitungen, nach der Wohl⸗ habenheit sder der Armuth der Abonnenten zu bemessen, kann un⸗ möglich die Reichspostverwaltung entsprechen.

Nachdem ich eingangs, meine Herren, meinen ablehnenden Stand⸗ punkt den Wünschen auf Beibehaltung eines Prozentsatzes vom Einkaufspreise gegenüber klargelegt und begründet habe, darf ich nun noch auf die Anfeindungen eingeben, die gegen die Berücksichtigung des Gewichts geltend gemacht werden. Wenn angeführt wird, daß die Leistung der Post in erster Linie von der Häufigkeit des Erscheinens abhängt, so ist das bedingt richtig und von der Post im Tarif auch insofern anerkannt, als die Gebühr für die Häufigkeit höher bemessen ist als die für Gewicht. Ich führte vorhin schon an, 15 resp. 10 für das Kilo.

Keineswegs kann aber zugegeben werden, daß das Gewicht, welches im Umfang auch Ausdruck findet, keinen Einfluß auf die Leistungen der Post ausübe.

Meine Herren, ich habe Gelegenheit gehabt, schon öfter darauf binzuweisen, und möchte die Herren nur bitten, einmal des Abends in irgend einer größeren Stadt, speziell in Berlin, zu sehen, wie die Postwagen durch den Umfang der Zeitungen in Anspruch genommen sind bis zum letzten Zoll, den wir überhaupt frei haben; in einem solchen Wagen ist alles belegt und zweifellos spielt auch das Gewicht eine gewisse Rolle.

Weiter ist noch befürchtet worden, daß die Post als Er⸗ mittelungszeit sich die zwei stärksten Wochen für die Festsetzung des Gewichts aussuchen werde. Man hat gesagt, man solle die Zeitungen sammeln und am Ende des Jahres das Gewicht feststellen. Ja, ich frage Sie, welche Häuser müßte der Reichstag bewilligen, zu bauen, um die Zeitungen unterzubringen. (Sehr richtig! rechts.) Ich meine, das würde so ins Unermeßliche gehen, daß wir es ja garnicht durchzu⸗ führen vermöchten. Ich bin aber sehr gern bereit, wenn in der Kom⸗ mission bestimmte Wünsche geäußert werden, zu entsprechen.

Bevor ich auf den Theil der Vorlage näher eingehe, welcher des Postzwanges und der Privatdeförderungsanstalten Erwähnung thut, möchte ich gleich hier noch auf die Tarifermäßigungen hinweisen, welche gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in Aussicht gestellt sind, weil diese Ermäßigungen zum theil auf die Gesetzesvorschläge nicht ohne Einfluß gewesen sind. Es handelt sich um eine Er⸗ mäßigung der Ortsbriefgebühr für Berlin von 10 auf 5 und um eine Herabsetzung der Gebühren für Postkarten, Druck⸗ sachen, Waarenproben im Orts⸗ und Nachbarverkehr des Reichs⸗ postgebiets auf die Hälfte der Gebühren im Fernverkehr, bei Post⸗ karten um mehr als die Hälfte, von 5 auf 2 ₰. Der hier⸗ durch entstehende Ausfall beläuft sich auf 1 ¾ Millionen plus 3 Millionen, also auf fast 5 Millionen Mark. In Betreff der Aus⸗ dehnung des Postzwangs auf verschlossene Ortsbriefe habe ich bereits im vorigen Jahre von dieser Stelle aus und jetzt in den Motiven dieser Vorlage eingehend dargelegt, wie ich im Interesse einer kraftvollen Entwickelung des Postwesens jene Maßregel für durchaus nothwendig erachten muß. Die Postverwaltung ist nicht im stande, der All⸗ gemeinheit in richtiger Weise zu dienen und mit den wünschenswerthen Tariferleichterungen vorzugehen, wenn ihr gerade in verkehrsreichen Orten beträchtliche Einnahmen durch Privatunternehmer entzogen werden, die sich um die verkehr⸗ schwachen Orte und die Landbezirke nicht im geringsten kümmern. In der freisinnigen Presse ist nun behauptet worden, die Vorlage mache sich und das geht auch auf das andere Gesetz, welches in den nächsten Tagen verhandelt wird, die Fernsprech⸗ gebührenordnung das Prinzip der Agrarier zu eigen, die größeren industriellen Orte „auszupumpen“ im Interesse der kleineren Orte und der entlegenen Bezirke. Ich bin nun der Ansicht, daß es gar keine bessere Empfehlung der Vorlage geben kann als diese Behauptung, wenn Sie diese auf den eigentlichen Kern hin betrachten. Denn gerade in einer solchen ausgleichenden Wirksamkeit, in der Schaffung zweckentsprechender Verkehrs⸗ einrichtungen auch für die kleineren Orte und das platte Land aus den Ueberschüssen des großen Verkehrs liegt ja der größte Vorzug der staatlichen Verwaltung im Vergleich zum Privatbetriebe. Daß die Postverwaltung den großen Verkehr an großen Orten zu Gunsten kleiner Orte verkürzt, wird niemand, glaube ich, im Ernst be⸗ haupten wollen. Wer die ausgiebigen postalischen Einrichtungen an großen Orten kennt und richtig zu würdigen versteht, wird sagen müssen: nicht die Post, sondern der Privatbetrieb pumpt die großen Orte aus, indem er den wirklich ergiebigen Verkehr zu Gunsten einzelner Unternehmer ausnützt und es der Post überläßt, ihrerseits den unrentablen Verkehr in kleinen Orten unter Aufwendung steigender Zubußen zu vermitteln. Es ist auch nicht richtig, wenn behauptet wird, das Publikum würde durch Privatanstalten besser bedient als durch die Post. Dem gegen⸗ über muß immer wieder betont werden, daß die Bestelleinrichtungen der Reichspost denen der Privatanstalten nicht nur der Zahl nach überlegen sind, sondern unzweifelhaft auch größere Zuverlässigkeit ver⸗ bürgen. Ich beziehe mich, meine Herren, auf die Zusammenstellung, die ich bereits im vorigen Jahre der Kommission vorgelegt habe. Sodann aber werden 43 Millionen deutscher Reichsan⸗ gehöriger durch die Privat⸗Postanstalten überhaupt nicht be⸗ dient; denn die Einwohnerzahl der Städte, in denen solche Anstalten bestehen, beträgt zusammen 9,5 Millionen gegenüber der Gesammt⸗ bevölkerung von 52 bis 53 Millionen.

Stets von neuem kehren die Forderungen wieder, angesichts des von der Reichs⸗Postverwaltung erzielten Ueberschusses für 1898 von rund 47 Millionen wäre es wünschenswerth, die Erleichterungen ohne jede Kampensation durchzuführen. Ich glaube, das steht auch in freisinnigen Zeitungen. Darauf kann ich nur erwidern, daß eine so gewaltige Einrichtung wie die Reichspost nothwendig mit Ueber⸗ schüssen arbeiten muß. Wollten wir den Etatsvoranschlag so auf⸗ stellen, daß Einnahmen und Ausgaben balancieren, so könnten wir, wie das bei anderen Postverwaltungen mehrfach der Fall ist, in eine dauernde Defizitwirthschaft hineingerathen, die für die Allgemeinheit eine höchst unbequeme Last darstellen würde. Ich erinnere speziell z. B. an die amerikanischen Verhältnisse, die auf diesem Gebiete recht lehrreich sind, da die Destzitwirthschaft in Nord⸗Amerika leider zu Hause ist.

Endlich ist

ost bei einer Roheinnahme

von über 360 Millionen Mark meiner Ansicht nach nicht als ein sehr hoher zu bezeichnen. Die Herren haben mir gerade vor nicht zu langer Zeit vorgeführt, daß die englische Postverwaltung einen größeren Ueberschuß erzielt. Der seitens der Reichs⸗Postverwaltung erzielte Ueberschuß kommt übrigens der Gesammtheit zu gute, während der Ueberschuß der Privatanstalten in die Taschen einiger Aktionäre und Unternehmer fließt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit mit einigen Worten auf die Behauptung eingehen, die Konkurrenz der Privatanstalten sei besonders deshalb wünschenswerth, weil die Reichs⸗ post dadurch zu Tarifermäßigungen gedrängt werde. Nichts, glaube ich, ist unrichtiger als dies, denn die Konkurrenz hindert die Verwaltung gerade an solchen Reformen, weil sie ihr wesentliche Mittel entzieht. Namentlich wird ganz übersehen, daß die Tarifreform der Reichspost einheitlich für ihr ganzes Gebiet unter Berücksichtigung des Gesammtverkehrs und der zu seiner Bewältigung erforderlichen Gesammtaufwendung durchgeführt werden muß, ferner aber auch, daß die Finanzergebnisse der Post der ganzen Bevölkerung zu gute kommen, wogegen die niedrigen Taxen der Privatposten doch nur einem verhältnißmäßig wie ich vorhin schon angeführt habe geringen Bruchtheil von 9 Millionen gegen⸗ über 52 Millionen Einwohnern überhaupt Vortheile gewähren.

Im Interesse der Allgemeinheit soll gerade neben der Einführung des Postzwanges auf den geschlossenen Brief die Bestimmung im Art. 3 der Vorlage dienen, wonach die Einrichtung und der weitere Betrieb solcher Anstalten zur gewerbsmäßigen Versendung von offenen Briefen, Drucksachen, Karten, Waarenproben u. s. w. von der staat⸗ lichen Genehmigung abhängig sein soll. Dieser Artikel, meine Herren, ist auch nach vielen Richtungen in der gegnerischen Presse viel schlimmer hingestellt worden, als er in Wirklichkeit ist. Insbesondere ist es ganz unrichtig, wenn behauptet wird, aus der Angabe der Privat⸗ anstalten im vorigen Jahre, sie könnten ohne den ver⸗ schlossenen Ortsbrief nicht existieren, sei ihnen gewisser⸗ maßen von mir aus ein Strick gedreht worden, mit dem sie erdrosselt werden sollten, oder jene Erklärung würde ihnen „mit bitterem Sarkasmus“ vor Augen gehalten. Das sind Phantasien, denen die Wirklichkeit durchaus widerspricht! Ich habe da völlig einwands⸗ freie Entlastungszeugen zur Hand, die jeder von Ihnen ohne weiteres gelten lassen und von denen niemand behaupten wird, daß sie mit mir in diesem Falle bin ich der Angeklagte in direkter Ver⸗ wandtschaft stehen. Diese einwandsfreien Zeugen sind nämlich die Privatpostanstalten selbst. Die Anstalten halten die Behaup⸗ tung, daß sie nach Entziehung des verschlossenen Briefes nicht mehr lebensfähig seien, auch jetzt noch, nachdem sie die Vorlage und ihre Motive kennen, vollständig aufrecht. Zu der Versammlung der

vereinigten deutschen Privatbeförderungsanstalten, die kürzlich hier stattgefunden hat ich glaube, um Weihnachten, hatte ich auf den Wunsch der Herren einen meiner Räthe abgeordnet, und es ist diesem auf ausdrückliches Verlangen des Vorsitzenden, eines Direktors der hiesigen Packetfahrt, die Versicherung einstimmig und ohne jeden Vor⸗ behalt abgegeben worden, daß alle Anstalten durch die Ausdehnung des Postzwanges auf die verschlossenen Briefe gezwungen seien, ibren Betrieb ganz einzustellen. Der Artikel 3 ist also thatsächlich nicht so schlimm; denn die vorhandenen Anstalten, um diese kann es sich im wesentlichen nur handeln, werden im Grunde genommen nicht davon getroffen, weil sie nach ihrer eigenen, ohne jeden Zweifel auf⸗ richtigen Erklärung ohnehin eingehen müssen. Was würde aber die Folge sein ohne diesen Artikel? Da würden sich meines C

nach recht zahlreiche zweifelhafte verkrachte Existenzen finden, die das von den Anstalten aufgegebene Feld der Beförderung von Karten, Drucksachen und briefmustrigen Sendungen im Ortsverkehr ihrerseits zum Tummelplatz ihrer Spekulation und ihrer Thätiakeit machen würden, wäre es auch nur, um durch Ausgabe von Werthzeichen aus der Vertrauensseligkeit des Publikums einen leichten Gewinn zu ziehen. Krach auf Krach würde erfolgen, und alle die häßlichen Erscheinungen, die mit der überstürzten unsoliden Gründung und der demnächstigen Auflösung so vieler Privat⸗Briefbeförderungsanstalten mehr als 60 im letzten Jahrzehnt verbunden gewesen sind, würden in wesent⸗ lich verstärkter Form zu Tage treten.

Nun, meine Herren, ist auch noch in einem Theile der Presse be⸗ hauptet worden, es sei ganz ungewöhnlich, den Betrieb derartiger An⸗ stalten von der staatlichen Konzession abhängig zu machen. Dem gegenüber kann ich nur darauf hinweisen, daß bereits das Telegraphen⸗ gesetz von 1892 hinsichtlich der Errichtung von privaten Telegraphen⸗ und Fernsprechanlagen ganz gleiche Bestimmungen enthält, und die Uebertretung in derselben Weise wie der vorliegende Gesetzentwurf mit Strafe bedroht, daß ferner die Herstellung von Kleinbahnen eben⸗ falls einer derartigen Genehmigung unterliegt, und daß in der Reichs⸗ gewerbeordnung eine ganze Reihe von Betrieben angeführt ist, die der behördlichen Erlaubniß bedürfen. Ich glaube also, daß so unge⸗ gewöhnlich, wie das in all den Zeitungen dargestellt ist, diese Be⸗ stimmung im Artikel 3 wohl nicht ist.

In Betreff der vorgesehenen Beschränkung der Beförderung postzwangspflichtiger Gegenstände, geschlossener Briefe und Zeitungen durch Expreßboten im Fernverkehr muß ich be⸗ merken, daß die Tragweite der Vorschrift in der Oeffentlichkeit diel⸗ fach mißverstanden oder doch unrichtig abgeschätzt worden ist. Es ist namentlich die Befürchtung hervorgehoben, daß künftig die Zeitung übermittelung durch Boten zwischen Haupt⸗ und Vorort nicht mehr möglich oder doch in hohem Grade eingeschränkt sei. Diese Besorgniß ist in der Hauptsache wenigstens ganz unbegründet; denn die Vorschrift in § 1 des Reichs⸗Postgesetzes vom 28. Oktober 1871, wonach politische Zeitungen innerhalb des zweimeiligen Um⸗ kreises ihres Ursprungsortes dem Postzwange nicht unter⸗ liegen, bleibt auch natürlich in Zukunft durch diesen Gesetzentwurf völlig unberührt. Innerhalb dieses zweimeiligen Umkreises, der be⸗ rechnet wird vom äußersten Ende des Ursprungsortes nach der Richtung des Bestimmungsortes bis zu dessen Anfangspunkt, darf der Verleger auch in Zukunft seine Zeitungen befördern, wie er will. Beispiels⸗ weise gilt das von Berlin im Verkehr mit Spandau, Wannsee und noch 83 anderen Vororten, von Frankfurt a. M mit 71, Dresden mit 74 Orten u. s. w. Ich habe die ganze Zusammenstellung hier, über die Einzelheiten wird sich in der Kom⸗ mission hinreichende Gelegenheit zur Aussprache finden. Die neut Vorschrift bezweckt betreffs der politischen Zeitungen nur eine aller⸗ dings gebotene Einschränkung der Expreßbeförderung über den zwei⸗ meiligen Umkreis des Ursprungsortes hinaus; aber auch diese Ein⸗ schränkung wird keineswegs eine Schädigung weiterer Kreise zur Folge

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