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verschiedensten politischen Verhältnissen ist der Plan der Herstellung
einer solchen Wasserverbindung stets von neuem aufgetaucht. Ich — 8 3 w E 1 t E B E 1 l a g E 8 “ erinnere z. B. daran, daß der Usurpator, der Kaiser Napoleon I., 81788 b b 8 ßisch St 1 er ußischen Staa ger.
ebenso wie die preußischen Könige, daran dachte, den Rhein und das rückliegende westliche Gebiet mit der Elbe und der Ostsee Berlin, Montag, den 17. April “ 1899.
liches Benutzungsrecht. Es ist unrichtig, wenn ausgeführt wird, daß derjenige, der später den Weg benutzen will, nachdem die Linien bereits bestehen, auch die Kosten für den wirksamen Schutz der Tele⸗ graphenlinien tragen soll. Eine solche Befugniß hat der Verwaltung bisher nicht zugestanden, im Telegraphengesetz von 1892 ist sogar aus⸗ drücklich ausgesprochen, daß durch dieses Gesetz die Verwaltung kein weiteres Recht an öffentlichen Straßen und Plätzen erlangt, als sie bisher besessen hat. Das soll jetzt anders werden, wenigstens in allen den Fällen, wo die Kommunen irgend einen, wenn auch noch so ge⸗ ringen Nutzen von der Benutzung der Straßen haben. Jedenfalls graphengesetzes gewonnen haben, hingewiesen. Das erkennt auch der müßten dann, wenn die in Aussicht genommenen Starkstromleitungen Entwurf an. Darum hat er in den §§ 5 und 6 den Grund⸗ noch nicht bestehen, die durch die Sicherung der Telegraphenanlagen satz des § 12 des Telegraphengesetzes schon mit vielen entstehenden Kosten von der Telegraphenverwaltung getragen werden. Ausnahmen durchbrochen, darum soll auch der Uebergang zum
Direktor im Reichs⸗Postamt Sydow: Meine Herren! Ohne Doppelleitungssystem erfolgen. Auf der anderen Seite, meine
soweit mir bekannt, überhaupt nicht zum Ausdruck gekommen; und das weiß ich ganz bestimmt, daß der damalige Ressort⸗Chef vom ersten Tage an sich auf den Standpunkt gestellt hat: wenn wir das Prinzip des § 12 in einem Falle verlassen, dann können wir es in anderen Fällen auch nicht aufrecht erhalten, und es wäre eine Unbilligkeit, in der Beziehung den großen Städten Konzessionen zu machen, die wir den Chausseen in den Provinzen nicht zu machen in der Lage sind. Und noch Eins zum Schluß! Der Herr Vorredner hat mit Recht auf die Bedeutung, die die Starkstromleitungen seit dem Erlaß des Tele⸗
zu verbinden, und daß derzeit drei große Pläne ausgearbeitet wurden — einer dieser Pläne war im weessentlichen der gegenwärtig in Frage stehende Mittelland⸗Kanal. Da liegt es nahe, meine Herren, sich die Frage vorzulegen: welches waren die Gründe, aus denen schon vor 150 Jahren dieser große Gedanke entstand, und dann während 150 Jahren fortwährend von neuem auftauchte und
Ich will als drastisch mittheilen, daß mir von meinen Beamten wiederholt der Vorwurf gemacht wird: mein Gott, wie können Sie
Zustimmung und Zurufe rechts: Das wollen wir ja, das mögen Sie doch gleich thun!) Ich weise darauf hin, daß Herr
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
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ggehen ist, als der Entwurf vorgeschlagen
sttimmungen der den Städten etwas Neues.
zu. Die Rechte der Privaten scheint der Reichstag ja auch nicht ge⸗ sschaͤdigunzspflicht dürfte damit gesichert sein.
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spruch zu begegnen, wenn ich sage: die Voraussetzung des Herrn Vor⸗ redners, die Verwaltung werde in den Städten
dem damaligen Vertreter des Post⸗ und elegraphenressorts in keiner
em Herrn Vorredner in alle Einzelheiten folgen zu wollen, möchte
ch hier nur einen Hauptpunkt, auf den sich seine Auführungen erstreckt haben, klar stellen. gegeben, daß der § 12 des Telegraphengesetzes von 1892, welcher der Vorgänger der §§ 5 und 6 des vorliegenden Entwurfes ist, ine Anwendung auf Straßen in den Städten nicht zu finden habe, und zwar um deswillen, weil § 14 des Telegrapbengesetzes ausdrücklich bestimme, daß dem Reiche durch das Gesetz Rechte zur Benutzung der Straßen nicht eingeräumt werden, durch andere Bestimmungen wieder aber der Reichs⸗Telegraphenverwaltung Rechte nur zur Benutzung der traßen außerhalb der Städte gewährt worden seien. Das ist doch ein nicht ganz richtiger Schluß. Wenn wir ja auch durch den mehr⸗ fech erwähnten Bundesrathsbeschluß Rechte nur an Straßen außerhalb der Städte erlangt haben, so sind doch thatsächlich allen größeren Städten im Wege der Genehmigung
der städtischen Behörden oder im Wege besonderer Verträge der Telegraphenverwaltung Rechte zur Benutzung der Straßen eingeräumt, nd überall, wo das zutrifft, findet auch der § 12 des Telegraphen⸗ gesetzes Anwendung. Der § 12 des Telegraphengesetzes wird täglich von uns in unseren Beziehungen zu städtischen Verwaltungen an⸗ gewendet. Es ist weder im Wortlaut des Telegraphengesetzes ausge⸗ sprochen, noch in der Entstehungsgeschichte zum Ausdruck gekommen, daß der § 12 innerhalb der Städte keine Geltung haben sollte. Ich kann konstatieren, daß sich die Telegraphenverwaltung, seit das Telegraphengesetz erlassen ist, in keinem einzigen Falle, auch nicht innerhalb der Städte, von den Bestimmungen des § 12 hat bdrängen lassen. Lieber verzichten wir auf die Ausführungen einer Linie um des Prinzips willen, als daß wir die Genehmizung zur Be⸗ nutzung einer Straße seitens einer Stadt nur unter der Bedingung angenommen hätten, aus dem § 12 keine Rechte herzuleiten. Thatsächlich hat, und das ist ja ohl von keiner Seite bestritten, der Entwurf die Tendenz, die echte, die sich aus § 12 für die Telegraphenverwaltung ergeben, zu ildern und einzuschränken. Ob in der Beziehung noch weiter zu hat, das lasse ich dabin⸗ aber dem Irrthum wollte ich vorbeugen, als seien die Be⸗ §§ 5 und 6 in Bezug auf die Straßenanlagen in
— Abg. Dr. Hasse (nl.): Meine politischen Freunde sind der Meinung, daß es nicht nothwendig ist, jetzt auf alle Einzelheiten des Gesetzes hier einzugehen. Dasselbe wird ja doch einer Kommission berwiesen werden, und dort wird sich eine bessere Gelegenheit zur esprechung der Einzelheiten finden. Auch wir sind der Ansicht, daß ne einheitliche gesetzliche Regelung auf diesem Gebiete nothwendig ist, wir wünschen jedoch, daß die Frage der Entschädigung in höherem Maße in der Vorlage berücksichtigt wird. Redner beantragt schließlich, die Vorlage an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern zu
überweisen.
Abg. Schrader (fr. Vgg.): Das Gesetz ist kein Ent⸗ eignungsgesetz, sondern statutert Beschränkung des Eigenthums, ohne generell die Entschädigungspflicht des Staates auszu⸗ sprechen. In Preußen ist verfassungsgemäß gewährleistet, daß kein Eigenthum ohne Entschädigung beschränkt werden kann. Die Be⸗ rufung auf andere Staaten ist ohne Bedeutung. Die Nothwendigkeit der Vorlage ist überhaupt nicht nachgewiesen; sie ist ein reines Konfiskations⸗ gesetz. Das Expropriationsrecht steht ja unbestritten der Verwaltung
gestellt;
und die anderweite Regelung der Ent⸗ 1 Praktisch wird es nicht zu umgehen sein, die Vorlage ebenfalls an die Postkommission zu überweisen. Direktor im Reichs⸗Postamt Sydow: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat das Gesetz als ein Konfiskationsgesetz bezeichnet. Ich halte das nicht nur für eine Uebertreibung, sondern für eine prinzipiell absolut unrichtige Auffassung. Die Meinungsverschiedenheit beruht in der Auffassung des Eigenthumes an den öffentlichen Wegen, auf die schon wiederholt bier rekurriert ist. Wie ich nur nochmals hier betonen kann, sind die öffentlichen Wege in erster Linie bestimmt, gewissen Zwecken des öffentlichen Nutzens zu dienen. An ihnen besteht ein derartiges Privateigenthum wie an einem Privat⸗ grundstück nicht, in welches kein weiterer Eingriff dur die Gesetzgebung gemacht werden könnte, es sei denn gegen Entschädigung. Der Standpunkt des Herrn Vorredners entspricht der heutigen Auffassung des Rechts an den öffentlichen Wegen nicht. Die öffentlichen Wege dienen gewissen Bestimmungen des öffentlichen Nutzens. Diese Bestimmungen werden hier in einer Beziehung aus⸗ gedehnt, aber der Einngriff bleibt innerhalb der Sphäre, innerhalb welcher der Wegeeigenthümer überhaupt keinerlei Garantie für den unbehinderten Gebrauch des Weges zu seinen Privatzwecken besitzt. Nun hat der geehrte Herr Vorredner auf das Ausland exemplifüziert. Gewiß ist es schwierig, aus Auszügen der Gesetze durchaus sichere Schlüsse zu ziehen. Die 2. sind aber zu ausgedehnt, als daß sie im vollen Wortlaut hier im nhang der Motive hätten abgedruckt werden können. Ich will aber doch ein paar Paragraphen hier zur Wider⸗ legung der heute vorgebrachten Meinungen bezüglich der ausländischen Gesetzgebung mittheilen, vor allen Dingen aus der Schweiz. Da heißt es in § 1: „Der Bund ist berechtigt, öffentliche Plätze, Straßen, Fahr⸗ und Fußwege, sowie auch öffentliche Kanäle, Flüsse, Seen und deren Ufer, soweit diese dem öffentlichen Gebrauch dienen, für die Er⸗ stellung von oberirdischen und unterirdischen Telegraphen⸗ und Telephon⸗ linien gegen Ersatz des bei dem Bau und Unterhalt allfällig entstehenden Schadens in Anspruch zu nehmen.“ Genau diese Entschädigung wird auch durch den vorliegenden Gesetz⸗ entwurf konzediert. Eine weitere Entschädigung wird auch in der Schweiz nicht verlangt. In Ungarn geht man noch weiter. Da überläßt man es infolge des Gesetzes dem Minister der öffentlichen Arbeiten, von Fall zu Fall zu bestimmen „die Modalitäten, unter welchen öffentliche Wege für die Zwecke der Telegraphenverwaltung in Anspruch genommen werden können.’ In Frankreich sagt § 4 des abgedruckten Gesetzes, nachdem in den vorhergehenden Bestimmungen dem Staat Rechte nicht bloß an öffentlichen Straßen, sondern sogar an Häusern zur Aufstellung von Trägern eingeräumt sind: „In allen erwähnten Fällen zieht die An⸗ Feinpunc der Leitungen und Stützpunkte keinerlei Enteignung nach sich.D Das, was der verehrte Herr Vorredner vorgeschlagen hat, eine Bestimmung, daß überall nur im Wege der Expropriation gegen Entschädigung Rechte in Anspruch genommen werden können, ist, wenn ich es recht übersehe, im wesentlichen das, was in England gilt, aber meines Wissens sonst nirgends. Die Konsequenz ist natürlich eine ganz erhebliche Belastung des Staats mit Ausaaßen, die dann auch zu solchen Telephontaxen, wie sie in London sind, führen muß. Was den § 12 des Telegraphengesetzes betrifft, so bin ich gar nicht in der Lage gewesen, wie der geehrte Herr Vorredner, seiner Zeit in der Kommission für das Telegraphengesetz mitzuwirken; ich habe aber doch auch recht aufmerksam alles das damals verfolgt, was über die Parlamentsarbeiten gedruckt ist, und da glaube ich keinem Wider⸗
willt einfach zu negieren,
ehufs — des Rechts zur Benutzung der Straßen auf § 12 Verjzicht leisten, ist von
Der Herr Vorredner hat der Ansicht Ausdruck
Herren, ist auch das Interesse in Bezug auf das Fernsprechwesen seit 1892 in viel weitere Kreise hineingedrungen. Das öffentliche Inter⸗ esse an der allgemeinen Benutzung des Fernsprechwesens besteht in viel höherem Maße als damals, und neben dem Interesse der Stark⸗ stromanlagen haben die Interessen der Fernsprechtheilnehmer das gleiche Recht auf Berücksichtigung. Licht und Schatten zwischen beiden gerecht zu vertheilen, wird Aufgabe der Kommission sein, aber nicht einseitig den Einen oder Anderen zu bevorzugen. Mehr will der Ent⸗ wurf nicht. Ueber die Wege der Ausführung wird man sich, wie ge⸗ sagt, in der Kommission zu verständigen haben.
Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Schrader, der seine Behauptung, daß das Gesetz ein Konfiskationsgesetz sei, aufrecht⸗ erhält, bemerkt 1
Abg. Dr. Siemens (fr. Vgg.), daß die Starkstromindustrie der Vorlage keineswegs mit Begeisterung, sondern nur mit sehr gemischten Gefühlen gegenüberstehe. Richtig sei, daß der gegenwärtige Zustand der Entwickelung ein besonderes Elektrizitätsgesetz noch nicht zur un⸗ bedingten Nothwendigkeit mache. Zunächft müsse das Doppelleitungs⸗ system durchgeführt werden; die Telegraphenleitungen gehörten zu den schwächeren, zu den unvollkommenen Leitungen und sollten erst einmal ausgebaut werden.
Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:
Meine Herren! Ich glaube, der Herr Vorredner wird mir darin zustimmen, daß ich nicht einmal, sondern wiederholentlich ausgeführt habe, daß da, wo es nothwendig ist, und soweit der Reichstag die Mittel zur Verfügung stellt, im weitesten Umfange damit vorgegangen wird, das Doppelleitungssystem einzuführen. Er hat aber dann weiter gesagt, die Reichs⸗Telegraphen⸗ und Fernsprech⸗ anlagen wären unvollkommene Anlagen gegenüber den Stark⸗ stromanlagen; und es sollten doch die unvollkommenen Anlagen besser ausgebaut werden, dann würden ja Störungen nicht eintreten. Ja, verehrter Herr Abgeordneter, dann möchte ich speziell den Appell einmal an die elektrischen Bahnen richten: wie sieht es da mit den Rück⸗ leitungen aus? Gerade bei den elektrischen Bahnen mit ihren starken Strömen liegen ja die Schwierigkeiten, die in Zukunft den großen Städten erwachsen werden und schon erwachsen durch diese Ströme, die die Wasser⸗ und Gasleitungen u. s. w. angreifen. Gerade die elektrischen Bahnen benutzen ja die Schienen und damit die Erde als Rückleitung. Der Herr Abgeordnete macht der Reichs⸗Telegraphen⸗ verwaltung den Vorwurf unvollkommener Anlagen. Ich sage, bei den Straßenbahnen sind die unvollkommenen Anlagen zu finden. Ich gebe zu, die Reichs⸗Telegraphenverwaltung ist, weil sie bei ihren schwächeren Strömen schwächere Drähte und leichtere Kabel gebrauchen kann, auch in der Lage, die Rückleitungen leichter ausführen zu können. Das war auch der Gesichtspunkt, den, glaube ich, gestern der Herr Abg. Lenzmann ausführte, der den Wunsch hatte, die Telegraphenverwaltung sollte den Schutz selber übernehmen. Ich gebe also im Großen und Ganzen zu, daß bei uns die Schutzmaß⸗ regeln billiger durchzuführen sind als bei den Starkstromanlagen, aber der Schwerpunkt liegt in den Straßenbahnen. Die sollen nur ge⸗ fälligst bessere Rückleitungen schaffen, sonst, glaube ich, werden sich die Kommunen sehr bald melden und werden die elektrischen Bahnen zur Herstellung besserer Rückleitung anhalten, denn mit den vorhandenen durch die Schienen und das Erdreich geht es thatsächlich bald nicht mehr. Es sind darüber auch schon Erörterungen im elektrotechnischen Verein gepflogen worden. Weiter möchte ich immer wieder darauf hinweisen: Ich gebrauche dieses Gesetz nicht für alle Kommunen von 20 000 Einwohnern aufwärts. Ich habe schon gestern ausgeführt, daß ich da so viele Unterstützung fiade bei der Ein⸗ wohnerschaft, daß ich allein durchkomme und wir uns immer einigen werden. Die Schwierigkeit liegt draußen bei den kleinen Kommunen. Solche große internationale Verbindungen wie mit Wien, Paris ꝛc., überhaupt größere Verbindungen sind ohne das Gesetz nicht mehr auszuführen; sie scheitern an dem Widerstand kleiner Dorfmonarchen. Ich glaube, ein Enteignungsgesetz würde zu keinen Resultaten führen; das würde viel zu lange dauern; es muß eben ein kürzeres Verfahren eingerichtet werden, wodurch dem praktischen Bedürfniß genügt wird.
Die Vorlage wird der Postkommission überwiesen.
Als nächster Gegenstand steht die erste Lesung des Fleischbeschaugesetzes auf der Tagesordnung. Es wird sedoch vor Eintritt in dieselbe ein von allen Parteien unter⸗ stützter Vertagungsantrag angenommen.
Schluß 3 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Rechnungen, Fleischbeschaugesetz, Novelle zur Gewerbeordnung.)
Preußischer Landtag.
Das Haus setzt die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den Bau eines Schiffahrtsweges vom Rhein bis zur Elbe, fort.
Ueber den Beginn der Debatte ist schon berichtet worden. gte Minister für Landwirthschaft ꝛec. Freiherr von Hammer⸗
ein:
Meine Herrea! Ich gestatte mir, anknüpfend an einige Aeußerungen, die im Eingange ihrer Vorträge der Herr Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums und der Herr Arbeits⸗Minister gemacht haben, welche von dem Beginn dieser Vorlage seit dem Jahre 1886 ausgingen und an welche die Herren einige rechtliche Darlegungen anknüpften, meiner⸗ seits an die Geschichte der Kanalvorlage seit Mitte des 18. Jahr⸗ hunderts anzuknüpfen, und damit einige politische und wirthschaftliche Betrachtungen zu verbinden.
Es ist Ihnen bekannt, meine Herren, daß die gegenwärtige Vor⸗ lage viele Schwierigkeiten hinter sich hat. Der erste Plan zum Bau eines Kanals, der den Rhein mit der Elbe, ja weiter mit der Ostsee verbinden sollte, ist Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden, ausgegangen von dem damaligen absoluten Regenten des Königreichs Preußen. Er ist fortgetragen bis in die neueste Zeit, nicht allein von der Staatsregierung,
Weise acceptiert worden. In den gedruckten Verhandlungen ist sie,
jetzt erst abgeschlossener in Gestaltung Ihnen zur Entscheidung vor⸗ gelegt wird?
Meine Herren, der Plan verfolgte ursprünglich vielleicht auch strategische, jedenfalls aber vorwiegend politische und wirthschaftliche Ziele, und zwar die Herstellung einer engeren politischen Verbindung des Ostens mit dem Westen, die Verbindung des östlichen Wasserstraßennetzes mit dem westlichen, die Herstellung einer nationalen, nicht internationalen Verkehrsstraße für den Massengüterverkehr. Stets ist aus den Kreisen der Betheiligten, von Kommunalverbänden und von der Staatsregierung von neuem die Frage erwogen, ob endlich der Moment gekommen sei, um diesen großen Plan zur Ausführung zu bringen. Viele Betheiligte haben große Opfer gebracht, um das Zustandekommen der Angelegenheit zu fördern. Ich erinnere zum Beispiel daran, daß der Kanalausschuß, der in der Provinz Hannover seinen Sitz hatte, welcher zusammengesetzt war aus Vertretern der Stadt Berlin und des ganzen Westens, nicht allein aus Vertretern der Industrie und des Handels, sondern auch aus Vertretern der Landwirthschaft, zunächst die Kosten für die Vor⸗ arbeiten aufbrachte, sowie für die gesammte Agitation, und daß er auch heutzutage noch fortwährend bedeutende Opfer dafür bringt. Also in diesem Ausschuß — das betone ich nochmals ausdrücklich — waren nicht allein Industrie und Handel vertreten, nicht sie allein trugen die erwähnten Kosten, auch die Landwirthschaft hat sich erheblich dabei betheiligt.
diesen Verhandlungen, welche der Kanalausschuß geführt hat, aber auch bei dem erstmaligen Wiederauftauchen der Kanalfrage in dem Jahre 1864 die Vertreter der Provinz Sachsen eine durchaus andere Stellung eingenommen haben als neuerdings der Provinzialverband. Als 1864, die Verhandlungen wegen des Ausbaues des Mittelland⸗ Kanals ins Stocken kamen, traten Vertreter aus allen eben erwähnten Landestheilen, aber vorwiegend aus der Provinz Sachsen zusammen, um nochmals die Frage zu prüfen, ob es sowohl im allgemeinen wie
näher zu treten. Der Anlaß dazu, daß gerade in der Provinz Sachsen diese Frage ernstlich erwogen wurde, war der, daß in Aussicht ge⸗ nommen war, eine Kanalverbindung nur zwischen der Weser und dem Rhein herzustellen, also etwa bis Minden zu gehen und die weitere Verbin⸗ dung über Hannover bis zur Elbe vollständig bei Seite zu lassen. Von dem damals gebildeten Comité wurde auf Antrag von land⸗ wirthschaftlichen Vertretern der Provinz Sachsen einstimmig be⸗ schlossen, daß ein Kanal zwischen Rhein und Weser für sich allein nicht im stande sei, dem nationalen Wohlstande denjenigen Zuwachs zu geben, dessen eine große Wasserstraße fähig sei, daß vielmehr der⸗ selbe nur in unmittelbarem Anschluß an einen Kanal zwischen Weser und Elbe als ein volkswirthschaftlich lohnendes Unternehmen anzusehen sei. Das war der Beschluß, der im Jahre 1864 von Vertretern aller produktiven Stände, auch der Landwirthschaft, gefaßt wurde.
Meine Herren, nun liegt wohl die Frage nahe: wenn schon 150 Jahre lang ein solches Unternehmen geplant und unentwegt verfolgt ist, weshalb das Ziel bis jetzt unerreicht geblieben ist. Als Deutsch⸗ land vor 150 Jahren noch in so viele größere, mittlere und kleinere Staaten zerfiel, war es ein großartig gewagtes Unternehmen, wenn ein preußischer König damals glaubte, die partikularen Interessen dieser einzelnen Staaten überwinden und ein solches Unternehmen zu stande bringen zu können. Es ist leicht
Wenn Sie sich vergegenwärtigen, wie demnächst land im Innern zerklüftet und in Kriege gegen das Ausland zu Anfang dieses und zu Ende des vorigen Jahrhunderts verwickelt war,
hatten, so liegt es nahe, daß in solcher Zeit so große Aufgaben an die Einzelstaaten, auch an Preußen, herantraten, daß Unternehmungen, wie das in Frage stehende, in den Hintergrund treten mußten.
Meine Herren, und dann trat ein anderer Grund in den Vorder⸗ grund, der auch hier bei den gegenwärtigen Verhandlungen vertreten wird.
sei. Sie werden sich erinnern, daß von den verschiedensten Rednern die Behauptung aufgestellt ist: die Zeit der Wasserstraßen sei überlebt, wir leben in der Zeit der Eisenbahn, es sei nicht mehr rationell, noch Wasserstraßen zu bauen. Meine Herren, ersetzen denn die Eisenbahnen die Wasserstraßen? Bei der bisherigen Debatte über diese Frage haben die verschiedenen Redner die Erfahrungen, welche das Ausland mit seinen Wasserstraßen gemacht habe, gegen den Bau von Wasserstraßen vorgeführt, auf Amerika, Frankreich und England verwiesen.
Meine Herren, persönlich halte ich es für unrichtig, wenn ich über politische oder wirthschaftliche Fragen klar zu werden ver⸗
suche, die Verhältnisse des Auslandes heranzuziehen, wenn die Er⸗ fahrungen im eigenen Vaterland genügenden Anhalt für Prüfung und
Entscheidung der Frage bieten. Weshalb schweift man in die Ferne,
bezieht sich auf den Eriekanal, auf französische Kanäle, während wir
in Deutschland mit unseren eigenen Wasserstraßen, künstlichen und
natürlichen, ausreichende Erfahrungen besitzen, um die Frage zu ent⸗
Meine Herren, der Gesammtverkehr im preußischen Wirthschafts⸗ gebiet hat kolossal zugenommen, sowohl auf den Eisenbahnen, wie auf den Wasserstraßen, auf den Wasserstraßen ohnerachtet vielfach eine Verbindung unter einander fehlt, ohnerachtet eine Verbindung des östlichen mit dem westlichen Wasser⸗ straßennetz gänzlich fehlt. Meine Herren, ich habe wo liegt denn die stärkste Steigerung des Verkehrs: bei den Eisenbahnen oder bei unserem unvollkommenen Wasserstraßennetz?
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
sondern auch von den betheiligten kommunalen Verbänden. Unter den
Meine Herren, ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, daß bei 8
auch im landwirthschaftlichen Interesse liege, dem Ausbau dieses Kanals
wärtige
costen sind es namentlich auch die Transportkosten, welche gegenwärtig
erklärlich, wenn daran vorerst das Zustandekommen des Unternehmens scheiterte.
D . 8 Deutsch- die Frage der Bewegung
welche schwerwiegenden wirthschaftlichen Folgen diese ewigen Kriege
Man will behaupten, die Zeit der Wasserstraßen sei überall
h 3 1 8 . sicht bestritten hat; aber leider hat keiner daraus die Folgerungen ge⸗ vorüber, nachdem man in die Aera der Eisenbahnen eingetreten
hat; auch wir müssen unsere Güterbewegung zu verbilligen suchen,
Beau der Eisenbahnen (Heiterkeit), dadurch, daß der Verkehr in ungesunder Weeise gesteigert ist.
die landwirthschaftliche
bahnen oder Sekundärbahnen; ETLarife schädigen uns auf das entschiedenste,
scheiden, ob denn wirklich die Zeit der Wasserstraßen vorüber ist? 9
geprüft,
Meine Herren, die Statistik beweist, daß, obgleich das Eisenbahnnetz das ganze wirthschaftliche Gebiet umfaßt, daß, obgleich zwischen den Wasserstraßen eine vollständig ausreichende Verbindung, die jetzt erst durch den Mittellandkanal hergestellt werden soll, fehlt, trotzdem der Verkehr auf den Wasserstraßen prozentual sich stärker gehoben hat, als der⸗ jenige auf den Eisenbahnen. Meine Herren, ich weise beispielsweise auf die Stadt Berlin hin. Nach mir vorliegenden statistischen Zahlen — ich nennenur generelle Zahlen — wird der gesammte Bedarf der Stadt Berlin an industriellen, montanen und landwirthschaftlichen Erzeugnissen zu 80 % durch die Wasserstraßen gedeckt und nur zu 20 % durch die Eisenbahnen. (Hört! hört!) Meine Herren, wenn Sie sich das Eisenbahnnetz der Stadt Berlin mit der Ringbahn, mit der jetzt in Aussicht genommenen Umführungsbahn u. s. w. ansehen, werden Sie nicht bestreiten wollen, daß ein noch dichteres Eisen⸗ bahnnetz für die Stadt Berlin kaum möglich ist; dennoch würde dieses Eisenbahnnetz, wenn die gesammte Befriedigung des Berliner Bedarfs jetzt mit einem Male lediglich auf die Eisen⸗ bahnen angewiesen würde, zweifellos sofort versagen. Aehnlich liegen die Verhältnisse auch in anderen großen Verkehrszentren.
Jeder — und vielleicht nehmen Herren aus dem hohen Hause mal Gelegenheit, die Verhältnisse kennen zu lernen —, der sich an⸗ sieht, welche Erzeugnisse hauptsächlich nach der Metropole Deutsch⸗ lands zu Wasser befördert werden, jeder, der die Abladestellen im Osten und Westen der Residenz betrachtet, wird finden, daß dies fast ausschließlich Erzeugnisse des Grund und Bodens oder aus dem Grund und Boden sind. Dazu rechne ich auch die Montanprodukte, Kohlen u. s. w. und Erzeugnisse industrieller Art, wie Ziegelsteine, Erden u. s. w. Man findet auf den Abladestellen sehr viel Brenn⸗ holz, anderes Holz und landwirthschaftliche Erzeugnisse aller Art, namentlich Massenerzeugnisse, Getreide, Obst, Kartoffeln u. s. w. Meine Herren, das Ziel der Wirthschaftspolitik, auch der Ent⸗ scheidung über die Frage, welche Verkehrsmittel man zu wählen hat, soll und muß stets ein nationales sein. Bei der Ent⸗ scheidung der hier vorliegenden Frage soll man nicht nach den Gesichtspunkten suchen, die trennen, sondern die vereinen, nicht parti⸗ kuläre Interessen, sondern nur das Interesse der Gesammtheit darf entscheidend sein, sonst trennt man statt zu vereinigen. (Bravo!)
Ich wende mich nochmals zu der viel erwähnten ausländischen Konkurrenz. Es wird stets darauf hingewiesen, daß schon jetzt eine zu große Zahl von Einbruchsstellen für die aus⸗ wärtige Produktion vorhanden sei, und daß auch die gegen⸗ Vorlage diese Einbruchsstellen, wenn nicht direkt, doch
ndirekt vermehren werde, weil sie die vorhandenen Einbruchs⸗
tellen unter einander verbinde; der Mittellandkanal würde daher
ieselben Folgen wie direkte Einbruchsstellen haben. Aus der
namentlich aus der wirthschaftlichen Geschichte, muß
Wenn man nach den Ursachen forscht, wes⸗
halb die ausländische Konkurrenz für unsere inländische Pro⸗ duktion so außerordentlich gefährlich ist, so ist der Grund un⸗ bestreitbar darin zu finden, daß die ausländischen gegenüber den in⸗ ländischen Produktionskosten geringer sind. Unter den Produktions⸗
das Ausland unserm Inland gegenüber begünstigen.
6 Ich habe schon häufig Gelegenheit genommen, bei Agrardebatten hier im Hause und im Reichstage auszusprechen, daß, um der Landwirthschaft zu helfen, man die Produktionskosten mindern und die
Produktion steigern müsse. Unter den Produktionskosten spielt aber
der Güter eine hervorragende Rolle, und daß z. B. Amerika Deutschland gegenüber konkurrenzfähiger ist bei der Einfuhr nach hier, liegt wesentlich in den niedrigen Frachten, in der Vergrößerung der Schiffsgefäße, der Herstellung von Wasserstraßen im Auslande, der Herstellung von zahllosen Eisenbahnen, die es ermöglichen, daß auch vom fernen Westen Amerikas bis nach unsern Haupt⸗ konsumgebieten, nach Berlin, nach dem Ruhrkohlengebiet, die Kosten der Güterbewegung niedriger sind als von dem Osten nach dem Westen
Deutschlands. Ich habe keinen Redner im Hause gehört, der diese An⸗
zogen, die daraus zu ziehen sind. Will man diese Gefahr bekämpfen, dann muß man versuchen, dasselbe zu thun, was das Ausland gethan
sodaß sie mit den geringeren Transportkosten des Auslands kon⸗ kurrieren kann. Das ist ein praktisches Ziel, während man doch unmöglich daran denken kann, die Einbruchsstellen zu schließen oder gar zu sagen, wie ich vor wenigen Tagen in einer Zeitung gelesen habe: die ganze landwirthschaftliche Kalamität ist entstanden durch den
Diese Anschauung ist natürlich, wie ich hoffe, vielmehr möchte ich daran erinnern, daß an Verwaltung kaum eine Eingabe wegen Förderung der Landwirthschaft gerichtet wird, in der es nicht heißt: wir bedürfen besserer Verkehrswege, seien es Kunststraßen, Tertiär⸗ oder es heißt: die gegenwärtigen wir müssen billigere
nicht allzuweit verbreitet;
Frachttarife haben.
Meine Herren, glaube, unwiderleglich sind, dahin: Man muß, um einen trivialen Ausdruck zu gebrauchen, den Teufel durch Beelzebub austreiben. Aus dem, was uns geschadet hat, müssen wir lernen. Dasselbe Mittel, welches unsere Konkurrenzfähigkeit gefährdet, müssen wir zur Sanierung anwenden. Freilich, allein mit der Transportfrage ist das nicht zu machen; auch andere Maßnahmen müssen mitwirken.
Nun, meine Herren, komme ich auf einen anderen Gesichtspunkt. Ich stelle die Frage: was im Falle der Ablehnung der Vorlage ein⸗ treten wird; wird dann der Bau des Kanals unterbleiben? Nein, meine Herren, das wird nicht geschehen. Ich kann Ihnen bestimmt
ich resümiere diese Darlegungen, die, wie ich
Schmieding daß,
sind, dafür
liche Hannover entbehren.
die Preise.
Herren,
durchaus
sagen, und das ist die übereinstimmende Ansicht der Staatsregierung, ird das Privatkapital den Kanal bauen. (Bravo! — lebhafte
““ 8 8
derartige Vortheile fü führung zu erwarten nachdem wir unsere Bahnen daß eine verwaltung stehende so bedeutsame Wasserverbindung wie der Mittel⸗ ond des Privatkapitals gelegt werden darf, ohne die größten Kollisionen und wirthschaftlichen Bedenken herbeizu⸗ führen. (Sehr richtig!) Meine Herren, ich hege aber noch eine andere Befürchtung: ich glaube nicht, daß der ganze Kanal vom Rhein bis zur Elbe durch das Privatkapital gebaut werden daß das Privatkapital nur soweit das Unternehmen ausführen wird, als dasselbe eine volle Garantie der Verzinsung der verwandten Mittel bietet. Das ist zweifellos bei der Rhein der Fall. Sie ist, kapitalistisch betrachtet, ein finanziell außer⸗ ordentlich günstiges Unternehmen.
Wir wollen mal annehmen, allein dieses Stück würde auf Grund einer Konzession der Staatsregierung gebaut. Dann führt von den holländischen Häfen her der abgabenfreie Rhein die auswärtigen Produkte bis Ruhrort, der Kanal von el ab die auswärtigen Güter bis in das Industrie⸗ gebiet, in eins unserer Hauptabsatzgebiete. Also die Einfuhr ausländischer westlichen Absatzmarkt wird erheblich erleichtert. In Konkurrenz damit müßten treten alle die Gebiete, die östlich von diesem Gebiete liegen, wie die Provinzen Hannover, Hessen⸗Nassau, Sachsen, sowie Braunschweig und Anhalt. Ueberschuß in dem Industriegebiete abgesetzt. wären sie gegenüber ider neuen Wasserstraße nicht
ort oder von Wes
Produkte zum
bahn angewiesen, mehr konkurrenzfähig und in empfindlichste geschädigt.
Meine Herren,
sie nach Tausende daß sie das minderw wesentlich billigeren Frachtkosten in noch größerem Umfange nach dem als das jetzt der Fall ist. Meine Herren, alles Berlin nach dem Westen hin abgeführt wird,
ich abgeben kann, lichen Industriegebiet abgesetzt. Kanal gebaut und durch ihn mehr wie bisher auf den westlichen Markt gebracht wird, Ausgleichung in den Preisen stattfinden wird.
Zweifel, daß ich die hohen Holzpreise, welche ich jetzt für Schnitthölzer, Zechen⸗ und Grubenhölzer bekomme, dann zweifellos nicht mehr bekommen werde.
bei seinem Vortrage wenn man Bremen gestattet, die Weser auf seine Kosten zu kanalisieren und bei den Tarifen für die Benutzung der kanalisierten Weser maßgebend mitzuwirken, in der Lage sein werde, einer leistungsfähigen Kapitalgesellschaft die Ausführung des ¹Se.
Lösung der Kanal
zu sorgen,
land⸗Kanal nicht in die H
Dies
Für den
sein, daß der Berliner
suchen, überfüllen un östlichen Produktionsge scheinung auf dem Berliner
Osten fortpflanzen. b Ich will ein Beispiel anführen. Wenn die Letzlinger Haide, bekannt⸗
lich eine sehr große staatliche Forst, die Wasserverbindung bekommt, wird n von Mark höhere Einnahmen dadurch erzielen, erthige Holz —
Westen bringen kann, was wesentlich von erleichtert den Berliner Markt, vermehrt — des Ostens nach Berlin. Auch werden in Berlin bessere Preise erzielt werden, die dem Osten zu gute kommen. 8
Meine Herren, ich wende mich jetzt zu einer anderen Frage. Sind denn, wie das hier bei den Verhandlungen wiederholt bestritten worden ist, alle Betheiligten des Westens für oder gegen den Kanal? Meine von der einen Seite wird behauptet,
nicht im
“
ge würde ich, meine Herren, und zwar auch besonders vom landwirthschaftlichen Standpunkte in hohem Grade bedenklich erachten, denn ich glaube, daß, wenn eine so große, wichtige nationale Verkehrsader wie der Mittelland⸗Kanal in die Hände des aus industriellen Kreisen beschafften Privatkapitals gelegt würde, nicht r die Landwirthschaft, wie bei staatlicher Aus⸗ ein werden. Ich bin auch der Ansicht, daß,
montanen und landwirthschaftlichen Erzeugnisse: einmal durch die Bahn, anderntheils durch den Kanal bis in das west⸗ Konsumtionsgebiet
bis zur Elbe
Gebi
fähigkeit für das westfälische Gebiet wesentlich geschmälert finden. Die Folge davon würde sein, daß — müßte. Sie wissen alle, wenn ein Markt überfüllt wird, dann sinken Osten kann es nur im höchsten Grade erwünscht Markt thunlichst erleichtert wird. Wenn aber der angenommene Fall eintritt, so würden große Gebiete, die jetzt nach dem westlichen Industriegebiet absetzen, den Berliner Markt auf⸗ d dadurch die bisher auf. Berlin angewiesenen biete wesentlich beeinträchtigen. Dieselbe Er⸗
von anderer Seite wird Herold hat darauf hingew gegen den Kanal sein Darlegung des Herrn Herold stehen bleiben. ie lich habe einen ziemlich ausgedehnten Grundbesitz, der durch Eisenbahnen mit dem Ruhrkohlengebiet verbunden ist. alle meine landwirthschaftlichen Produkte, Holz, überhaupt alles, was zu verhältnißmäßig
wie
Andererseits ist aber die Verbindung von den Emshäfen bis in das westfälische Absatzgebiet bereits vorhanden. Also die Schleife wäre vollständig fertig, wenn nur das Stück von Dortmund zum Rhein gebaut wird. Das wären zwei Einbruchsstellen von der See her bis in das Herz unseres wichtigsten Absatzgebiets.
ich will aber auch annehmen, das Privatunter⸗ nehmen würde den Kanal auch von Bevergern nach dem Osten fort⸗ setzen, so geschieht das, wie ich glaube, nur bis Hannover, darüber hinaus schwerlich, weil die Strecke von Hannover bis zur Elbe am we nigsten rentabel erscheint. Was wäre dann die Folge? Dann hätte der westliche Theil der Provinz Hannover mit 3 Bückeburg u. s. w. eine au seine industriellen,
weigkanälen
iesen, daß viele Landwirthe aus dem Westen könnten oder sein müßten. Ich will zunächst bei dieser
schon hervorgehoben hat,
doch schwerlich die Staatsregierung
r⸗Elbe⸗Kanals zu versagen. Eine solche
verstaatlicht haben, wir auch genöthigt in Konkurrenz mit der Eisenbahn⸗
wird. Es ist vielmehr wahrscheinlich,
Verbindung von Dortmund nach dem
Was haben wir dann?
Ruhr⸗
Sie haben bisher ihren Allein auf die Eisen⸗
ihrem bisherigen Absatze auf das
nach Osnabrück, Hildesheim, ßerordentlich günstige Verbindung für alle
welches östlich von Kanalverbindung Konkurrenz⸗
Gebiet, würde der daher seine
Das liegt, et würde
es den östlichen Markt aufsuchen
Markte würde sich von da weiter nach
nicht das Bauholz — zu
die Zufuhr der Produkte
sie seien dagegen,
das Gegentheil behauptet. Selbst Herr
Meine Herren, ich persön⸗ In 2 Stunden werden
hohen Preisen nach dem west⸗ Es ist zweifellos, daß, wenn der
auch Herr Herold ausführte, eine größere Ich bin darüber meistens recht
sich für den Kanal interessieren, wo Sie direkt wesentliche Nachtheile von dem Kanal haben werden! (Lebhaftes Bravo.) Meine Herren, was habe ich den Beamten darauf erwidert? Ich möchte daran auch eine kurze Betrachtung für die Stellung der Herren hier im Abgeordnetenhause knüpfen. In solchen Fragen, habe ich ge sagt, entscheidet nicht der persönliche Erwerb, der eigene Verlust ode Verdienst, sondern bei so hochwichtigen wirthschaftlichen und politischen Fragen muß man nicht seine persönlichen direkten Interessen in den Vordergrund stellen, auch nicht die Interessen ein⸗ zelner Kreise, auch vielleicht nicht einmal die Interessen ganzer Provinzen, sondern man hat die Pflicht, die Gesammtinteressen des Staats ins Auge zu fassen. Und diese Pflicht hat, wenigstens nach meiner Auffassung, auch jeder Abgeordnete in diesem Hause. (Lebhafter Beifall. Widerspruch rechts) Jawohl, meine Herren, das ist meine persönliche Ueberzeugung, (Zurufe rechts) und sie hat auch ihre Begründung in der Verfassung. (Bravo!)
Meine Herren, ich gehe jetzt auf die Frage ein: auf welche Erklärungen ist der Hauptwerth zu legen: auf solche, die aus einzelnen Interessenkreisen hervorgehen, oder auf diejenigen Erklärungen, welche von den dazu berufenen Organen der Provinzialverbände, der Kreise u. s. w. abgegeben sind? Meine Herren, die Entscheidung kann doch nicht zweifelhaft sein. Der Provinzial⸗Landtag von Hannover hat beinahe einmüthig die großen Opfer übernommen, welche ihm in der Garantieverpflichtung auferlegt werden. Er setzt sich zu drei Vierteln aus Vertretern des Landes zusammen. Darunter befinden sich manche Herren, die dem Norden der Provinz Hannover angehören, welcher in Verbindung mit den Hamburgern — Hamburg ist bekanntlich gegen die Mittelland⸗Kanallinie — wünscht, daß nicht die jetzt projektierte, sondern die mehr nördliche Linie gewählt würde. Trotzdem haben diese Herren bei der Frage der Garantieleistung mit der Mehrheit gestimmt, in der Ueberzeugung, daß das Unternehmen eine große Be⸗ deutung für den Westen und den Staat und die Prooinz Hannover im allgemeinen habe. Allerdings haben sie dabei die Erwartung ausgesprochen, daß späterhin, wenn einmal die Frage weiterer Ver⸗ bindungen, bei denen ihre Interessen mehr berücksichtigt werden, vorliege, ebenso objektiv, wie sie bei der jetzigen Garantieleistung sich verhalten haben, dann auch die übrigen Angehörigen der Provinz sich benehmen würden. Ebenso liegt es in Westfalen und im Rheinland: die berufenen Vertretungen der Provinzialverbände, die zum größten Theil aus Landwirthen zusammengesetzt sind, haben sich mit großer Majorität für den Kanal und für die Uebernahme der Garantie⸗ verpflichtung erklärt. Daraus folgere ich, daß auf diese Erklärungen, weil sie durch weitgehende Verpflichtungen getragen und gedeckt werden, mehr Werth zu legen ist, als auf die Erklärungen einzelner Interessengruppen. Im übrigen ist es aus demselben Grunde, den ich für meine persönlichen Verhältnisse anführte, erklärlich, wenn einzelne landwirthschaftliche Gruppen nicht für den Ausbau des Kanals sind und aus reiner Interessenvertretung sagen: nein, uns genügen die jetzigen Verhältnisse, wir wollen weiteres nicht haben.
Meine Herren, bei dieser Gelegenheit möchte ich auf die Frage eingehen, ob der Kanal, wie von vielen Seiten, auch in den Ver⸗ handlungen dieser Tage behauptet ist, der Landwirthschaft schadet oder nützt, und wo der Nutzen und wo der Schaden zu suchen ist. Diese Frage ist von dem Aus⸗ schuß, dem ich Jahre lang die Ehre hatte vorzustehen, sehr sorgfältig und eingehend geprüft. An der Spitze des Zentral- ausschusses der hannoverschen Landwirthschaft standen damals zwei hervorragende Autoritäten auf landwirthschaftlichem Gebiete: der Präsident des Ausschusses Herr von Kaufmann und ein Domänen⸗ pächter Herr Westernacher, beide weit über die Provinz hinaus bekannte Autoritäten. Diese Herren wurden beauftragt, die erwähnte Frag gründlich zu prüfen. Mir haben die Gutachten beider Herren vorge legen. Ich habe sie gründlich geprüft, ich habe sogar vielfach Gelegen heit gehabt, sie auch meinerseits nachzuprüfen, da ich ja lange Jahr Landes⸗Direktor gewesen bin und als solcher viel Gelegenhei gehabt habe, das betreffende Gebiet örtlich zu besichtigen. In den Gutachten sind beide Herren übereinstimmend zu der Ansicht gekommen, daß große direkte Vortheile für die Landwirthschaft in der Herstellung des Kanals zu finden seien, daß die Nachtheile untergeordneter Natur und wesentlich solcher Art seien, daß sie im Wege der Entschädigung auf Grund unserer Gesetze vergütet werden müßten. Und zwar haben die Herren dieses Gutachten nicht nach dem Gesichtspunkte erstattet, daß jede Verkehrserleichterung jede Verkehrsverbesserung eder „Ver⸗ billigung der Landwirthschaft zu gute kommt, sondern sie haben die direkten Vortheile und Nachtheile untersucht. .
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch Anlaß nehmen, auf Bedenken einzugehen, die in der bisherigen Diskussion hervor⸗ getreten sind. .
Von verschiedenen Seiten ist darauf hingewiesen, es sei doch ein Widerspruch, wenn man, um einen Kanal zu bauen, das Wasser aus den bisherigen Flüssen herauspumpe, in einen neuen Flußlauf hinein⸗ bringe und die Interessen, die an den natürlichen Gewässer seien, brachlege. Meine Herren, ich müßte ein nachlässiger Landwirthschafts⸗Minister sein, wenn ich nicht nach der Richtung hin sorgfältig Anlaß genommen hätte — soweit das überall zu übersehe ist — die Verhältnisse zu prüfen. wesen, weil aus vielen Kreisen in dieser Richtung direkte Beschwerden an mich gelangten. Auf Grund technischer und sachgemäßer Prüfung bin ich zu der Ansicht gelangt, daß die Kanalspeisung ohne Benach⸗ theiligung anderer Interessen aus den in Frage kommenden Wasser⸗ läufen möglich ist. Ja, meine Herren, die Speisung hat unter Um⸗ ständen sogar direkte Vortheile zur Folge; denn es ist geplant, die Hochwasser, welche von den aus dem Harze u. s. w. stammenden Flüssen vielfach geführt werden, in den Kanal abzuführen und damit die Schädigungen, die bisher durch die Hochwässer herbeigeführt sind, zu beseitigen.
Meie Herren, ich wende mich jetzt zu den übri en B enken,
Ich bin auch dazu verpflichtet ge⸗