IFnsbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf andere Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gesell⸗ schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus⸗ sprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König⸗ lichen Staatsregierung. 4
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staat ge⸗ nehmigt waren.
VII. E
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten:
die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte,
die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,
die Feststellüng der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer
Anzahl. 1 G
Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Masgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor⸗ behalten.
2) Die Babn von Rinteln nach Stadthagen muß so gebaut und ausgerüstet werden, daß die Ueberführung von Personenzügen mit 110 Achsen mittels schwerer Lokomotiven in zweistöndigen Aufeinander⸗ folge nach beiden Richtungen möglich ist. Die Einführung in die Anschlußbahnhöfe muß selbständig sein. 88
3) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen. .
4) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen der im Artikel 3 des Staatsvertrags festgesetzten Frist erfolgen.
Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
5) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 % des auf 2 363 000 ℳ festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten usteht. uuf Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 118 150 ℳ, in Worten: „Einhundertachtzehntausendeinhundertfünfzig Mark“, baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen — unter Be⸗ rechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerthe — nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die ver⸗ fallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein entscheidenden Urtheile der Konzessionar den Bau ver⸗ zögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maß⸗ gabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
6) Falls die festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Bau⸗ fristen nicht inne gehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Ver⸗ zugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗
Für den Betrieb insbesondere gelten f u
1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachsolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde.
b Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge ein⸗ zustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angebalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig üͤber die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Kon⸗ zessionars überlassen. 1
2) Der Konzessionar ist verpflichtet, sowohl für den Persoren⸗ als für den Güterverkehr die jeweiligen Tarifsätze der preußischen Staatseiserbahnen als Höchsttarifsätze anzunehmen. Es bleibt ihm überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landesgesetzlichen Vor⸗ schriften innerbalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Exrmessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem, sowie deren allge⸗ meine Ausnahmetarifsätze für Brennstoffe und Holz anzunehmen und binsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu be⸗ folgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3) Das nach Artikel II als ein wesentlicher Bestandtheil der Nebeneisenbahn von Rinteln nach Stadthagen zu betreibende Gleis von Osterholz nach Stadthagen soll, soweit es einzelne Betriebs⸗ stätten des Gesammtbergwerks zu Obernkirchen mit einander ver⸗ bindet, seiner bisherigen Bestimmung, zugleich als Privatgleis dem inneren Verkehr zwischen jenen Berriebsstätten zu dienen, erbalten bleiben und die Gesellschaft verpflichtet sein, nach wie vor diesen inneren Verkehr zwischen den Betriebsstätten ohne Erhebung von Beförderungsgebühren und über den bisherigen Umfang hinaus nur gegen Erstattung ihrer Selbstkosten zu bedienen.
4) Der Koazessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der anzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den rtikeln 239 b und 185 b des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 123 ff.) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanz⸗Reservefonds) einen Spezial⸗ Reservefonds nach den bestehenden Normativbestin mungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der Excneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der
behalten.
soweit der Minist
getroffen werden.
wegfallen, unter die Anwendung
Nr. 4 unter a.,
lezen sind.
Königsberg, Jo
In den Erneuerungsfonds fließen: a. der Erlös aus den entsprechende b. eine den Betriebseinnahmen a . lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird; c. die Zinsen des Erneuerungsfonds. Der Spezial⸗Reservefonds dient z durch außergewöhnliche Elementar⸗Ereig hervorgerufenen Ausgaben, förderung mit Sicherheit und in der, der Bestim nehmens entsprechenden Weise er In den Spezial⸗Reservefonds fließen a. der Betrag der nach dem Ges nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen; b. eine im Regulativ festzusetzen einnahmen zu entnehmende Rücklage; c. die Zinsen des Spezial⸗Reservefonds. Erreicht der Spezial⸗ so können mit Genehmigung des die Rücklagen so lange unterbleiben, volle Jahresrücklage wi Die Werthpapiere, nahmten und nicht sofort zur beschaffen sind, werden durch das Regulg Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Erneuerungs⸗ oder Spezial Reservefon zu, so ist das Fehlende aus den Ueber Betriebsjahre zu entnehmen. nehmigung des Ministers der 5 Rücklagen geht der Erneuerungsfor
gigen Materialien; zu entnehmende Rück⸗
Bestreitung von solchen nisse und größere Unfälle welche erforderlich werden, damit die Be⸗ mung des Unter⸗ folgen kann.
ellschaftsvertrage verfallenen,
de, alljährlich den Betriebs⸗
Reservefonds die Summe von 40 000 ℳ, es Ministers der öffentlichen Arbeiten als der Fonds nicht um eine eder vermindert ist.
welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ Verwendung gelangenden Beträge zu ativ bestimmt. Deckung der Rücklagen zum icht oder nicht vollständig schüssen des oder der folgenden gen hiervon sind mit Ge⸗ ffentlichen Arbeiten zulässig. Für die ds dem Spezial⸗Reservefonds vor.
Der Korzessionar ist verpfli a. seine Betriebsrechnung nac Arbeiten zu erlassenden Vorschriften der von letzterer zu bestimmen abschluß einzureichen und seine
b. der Aufstellung der Rechnung den April jedes Jahres bis Ende März des folge Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
c. die von den Aussichtsbehö erachteten Nachweisungen, sowie beschaffen und den Aufsichtsbehörden Fristen einzureichen.
8.8
Der Konzessionar ist verpflichte Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mi sie das 40. Lebensjahr noch nicht zuri Staatseisenbahnverwa bezüglich der Ermittelung noch ergehenden Vorschristen zur Anw Auf Verlangen des Ministers der Konzessionar für die Beamten des gabe der Grundsätze, welche bis zum die Pensionierung der unmittelbaren St 1872 für die Staatteisenbahnen 1 Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künfti sätze Pensions⸗, Wittwen⸗ 1 elben die erforderlichen Zuschü
ch den vom Minister der öffentlichen einzurichten, der Regterung zu den jährlichen Betriebsrechnungs⸗ Kassenbücher p. Zeitraum vom Anfang nden Kalenderjahres als
zu statistischen Zwecken für nöthig deren Unterlagen auf seine Kosten zu in den von ihnen festgesetzten
t, hinsichtlich der Besetzung der t Militäranwärtern, insoweit ücggelegt haben, die für die ung — und insbesondere
ltung in dieser Bezieh E estehenden und
der Militäranwärter — b endung zu bringen. öffentlichen Arb Bahnunternehmens nach Maß⸗ Erlaß des Gesetzes, betreffend aatsbeamten ꝛc., vom 27. März und für die g für die Staatsbahnen und Unterstützungskassen sse zu leisten.
eiten hat der
bestehenden Grund einzurichten und zu dens
XI. Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn tzung der Bahn ganz oder falls vom Minister der oder Bahngeldsätze vor⸗
mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutz theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigen öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗
Konzessionar zur Aenderung sowie zur Vermehrung der Gleise ien Strecke verpflichtet, sofern und er der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrs⸗ der Betriebssicherheit oder im erforderlich
X
Nach Eröffnung des Betriebes und Erweiterung der Bahnan auf den Bahnhöfen und
interesse oder im Interesse der Landesvertheidi gung diese Anforderungen vertheidigung erfolgen, sind die desfallsi zu erstatten, wenn nicht im Wege der Konzessionar alsdann maßgebende Im übrigen fallen di Konzessionar zur Last.
en Kosten dem Konzessionar esetzgebung andere, für den Bestimmungen (vergl. Artikel 1) e betreffenden Kosten dem
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentli ersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung Nebeneisenbahnen
beiten oder der ob
Babnordnung Deutschlands für zessionar verpflichtet, auf Erfordern des baulichen Einrichtungen und den der für Haupteisenbahnen bestehen Anordnungen des Ministers entsp Konzessionar dieser Verpflichtung i Frist nicht nach, so hat er auf Eigenthum der Bahn nebst alle
bezeichneten Ministers die ahn nach Maßgabe den Bestimmungen den desfallsigen rechend umzuändern.
Betrieb der B
Kommt der der ihm dieserhalb gesetzten Verlangen der Staatsregierung das m Zubehör gegen Gewährung der in § 42 des Eisenbahngesetzes vom Entschädigung, mindestens aber gegen ahn verwendeten Anlagekapitals an zu bezeichnenden
3. November 1838 bezeichneten Zahlung des auf den Bau der den Staat oder ein Dritten abzutreten.
en von der Staatsregierung
g dieser Konzessions⸗Urkunde tlichung in Gemäßheit des 2 (Ges.Samml. S. 357) erfolgt erst, sammten Aktienkapitals durch Vorlegung ister der öffentlichen Arbeiten Kreditfähigkeit bescheinigt befunden
Die Aushändigung einer Ausfertigun an die Gesellschaft, s Gesetzes vom 10. April 187 nachdem die Zeichnung des ge beglaubigter Zeichnungsscheine dem Min nachgewiesen, und von ihm als genügend Staatsregierung der mit den Konzession einstimmung zu setzende Uebereinstimmung nachge der unter Artikel VII, 5 vorg Urkunde stattgefunden hat, und nachdem en zeitig und rechtsgült
In letzterer Beziehung w ab zu berechnenden sechsmonat von der Staatsregierung als mit der fundenen Gesellschafts muß, zu welchem 3 schrift der Konzessions⸗ bezüglich jener Uebereinstimmung
ihre Veröffen
nachdem der sbedingungen in volle Ueber⸗ vorgelegt und diese nachdem ferner die Hinterlegung eschriebenen Kaution und Verpfändungs⸗ ndlich die Gesellschaft recht⸗
Gesellschaftsvertrag wiesen ist,
ig errichtet ist.
ird bestimmt, daß binnen einer von heute igen Ausschlußfrist die Eintragung jenes Konzession übereinstimmend be⸗ vertrages in das Handelsregister bewirkt werden wecke dem Handelsgericht eine beglaubigte Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung
vom Gründungs⸗Comité
vorbezeichneten Frist nicht lte Konzession ohne weiteres e jedoch die hinterlegte Kaution zurück⸗
Wird diese Eintragung binnen der herbeigeführt, so ist die gege erloschen, in welchem Fall gegeben werden soll.
Urkundlich unter gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Potsdam, den 28. Nove
(L. S.) Fürst zu Hohenlohe. Freiherr von Hammerstein. Brefeld. von Goßler.
nwärtig erthei
Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
mber 1898.
Wilhelm R. von Miquel. chönstedt. Freiherr von der Recke. Graf von Posadowsky.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstellen Puppen im Regierungsbezirk
8
Regierungsbezirk Lüneburg sind zum 1. Juli d. J. neu zu besetzen. 8 8 ““
Ministerium des
Dem Landrath Dr. Ißmer ist das Landrathsamt im Kreise Leobschütz und
dem Landrath Engelhard das Landrathsamt im Kreise Wiedenbrück übertragen worden.
Esvangelischer Ober⸗Kirchenrath.
Der bisherige Gerichts⸗Assessor Paul Starke ist zum Konsistorial⸗Assessor ernannt und dem Königlichen Konsistorium der Provinz Westpreußen überwiesen worden.
Niicctamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 27. April.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Jagdschlosse Kaltenbronn gestern Vormittag und Nachmittag den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amts, Gesandten Grafen Wolff⸗Metternich. .
Heute Vormittag 10 ³ Uhr trafen Seine Majestät der Kaiser, wie „W. T. B.“ meldet, in Begleitung Seiner König⸗ lichen Hoheit des Erbgroßherzogs und Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Max von Baden in Karlsruhe ein und wurden von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog und
gestern in Karlsruhe eingetroffenen Chefs des Militärkabinets Generals von Hahnke entgegen. “ 8
Der 8 desrath versammelte sich heute zu eine Plenarsitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse fü Handel und Verkehr und für Justizwesen.
8 8 11““ “ 1
Marine ist S. M. S. „Kaiser“, Kommandant: Kapitän zu
und beabsichtigt, am 29. d. M. nach Kiautschou in See z
am 1. Mai die Reise fortzusetzen.
—
Die Erste Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs
über den Verlau
Ihre Majestät die Königin hat sich am Dienstag Dresden zum Kurgebrauch nach Karlsbad begeben. Württemberg.
in Stuttgart eingetroffen.
Oesterreich⸗Ungarn.
zurückgekehrt.
Spaun ist zum Admiral ernannt worden.
natürlichen Rechte des deutschen Volksstammes in
zu gelangen.
der Leipziger Bank, sondern mit einer welcher 9
r zustehenden
selben den gesetzli
annisberg im Regierungsbezirk Wiesbaden,]
“
sowie die neu zu bildende Oberförsterstelle Dannenb erg im
von dem preußischen Gesandten von Eisendecher am Bahnhofe empfangen. Seine Majestät begaben Sich alsbald in das Großherzogliche Schloß und nahmen dort den Vortrag des
Nach telegraphi chen Meldungen an den Admiralstab der
See Stubenrauch, am 26. April in Kiautschou angekommen und an demselben Tage wieder in See gegangen; S. M. S. „Prinzeß Wilhelm“, Kommandant: Kapitän zur See Truppel, ist am 26. April ebenfalls von Kiautschou in See gegangen; S. M. S. „Deutschland“, Kommandant: Kapitän zur See Müller, ist heute in Shanghai eingetroffen
gehen; S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Lans, ist heute in Singapore angekommen und beabsichtigt,
und Staats⸗Anzeigers“ enthält weitere Mittheilungen Fber deutschen Tiefsee⸗Expedition.
öe6“ 5
Ihre Majestät die Königin ist gestern von Dessau wieder
11“
Der Minister des Aeußern Graf Goluchowski ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von Budapest nach Wien
Der Marine⸗Kommandant, Vize⸗Admiral Freiherr von
Dem steierischen Landtag ist gestern der Bericht des Verfassungs⸗Ausschusses über den Antrag der Abgg. Posch, Kottulinsky und Genossen, betreffend die Handhabung des § 14 des Staatsgrundgesetzes, zugegangen. In dem⸗ selben heißt es: Der steierische Landtag spricht seine Ueberzeugung dahin aus, daß die seitens der Re⸗ gierung beliebte Handhabung des §. 14 des Staatsgrund⸗ gesetzes über die Reichsvertretung mit dem Wortlaut und dem Geiste dieser Gesetzesbestimmung im Widerspruch steht, somit dem österreichischen Staatsrechte widerstreitet. Der Landtag legt demnach gegen diesen Vorgang seine ent⸗ schiedene Verwahrung ein und betont aufs Nachdrücklichste die dringende Nothwendigkeit, unter H29
ester⸗ reich und damit unter Zuruüͤckführung des Staates in die verlassenen Bahnen seiner geschichtlich begründeten und natürlich gegebenen Entwickelung ehestens zur Herstellung verfassungs⸗ mäßiger Zustände und geordneter parlamentarischer Verhältnisse
In der gestrigen Sitzung des un arischen Unter⸗ hauses beantwortete der Minister⸗Präsident von Szell eine Interpellation des oppositionellen Abg. Barta, betreffend die Anleihe von 11 Millionen Gulden, wegen deren der gemeinsame Finanz⸗Minister von Källay zur Deckung der Kosten der bosnischen Eisenbahnen mit der Leipziger Bank ein Abkommen getroffen habe. Der Minister⸗Präsident führte aus, diese Anleihe im Nominal⸗ betrage von 11 Millionen Gulden und mit einer Verzinsung von 4 ½ Proz. sei abgeschlossen worden, jedoh nicht mit
ruppe, zu
einzelne Banken Oesterreichs und Ungarns mit der Leipziger Bank vereinigt hätten. Die ungarische Regierung habe von den Bedingungen des Anleihe⸗ eschäftes Kenntniß genommen, 8 auf den Abschluß des⸗ c influß genommen, jedoch
3 uf d setzu der einzelnen Bedingungen nicht ein⸗
0 gewirkt, weil sich dies nach der bisherigen Praxis nicht als zweck⸗ mäßig und nothwendig erwiesen habe. Im weiteren Verlauf
der Verhandlung bemerkte der Minister⸗Präsident, die Finanzen
und der Kredit Ungarns ständen auf so fester Grundlage, daß sowohl Ungarn wie auch Oesterreich Anspruch auf eine vier⸗
prozentige Anleihe habe. Die Antwort des Minister⸗
Präsidenten wurde mit großer Majorität zur Kenntniß enommen. In Beantwortung einer Interpellation des bg. Major, ob der Minister des Aeußern beabsi chtige,
ein Gebiet an der chinesischen Küste zu pachten, oder ob dies schon eine vollzogene Thatsache sei, erklärte der
Minister⸗Präsident von Szell, der Minister des Aeußern habe
zur Zeit nicht die Absicht, ein Gehiet in China zu er⸗ werben, von einer vollzogenen Thatsache könne nicht die
Rede sein. Der vom Abg. Major geäußerte Wunsch, baß die Handelsverbindungen ausgedehnt werden möchten und
auch Ungarn an den Ausdehnungsbestrebungen im fernen Osten theilnehmen möge, sei sehr beherzigenswerth; allein die Regierung könne nur den Handelsinteressen
Schutz und Förderung gewähren; Sache der Handelswelt sei es, Märkte aufzusuchen und Niederlassungen zu gründen. Leider mangele es in Ungarn an der Initiative. Richtig sei auch, daß die Kriegsmarine nicht in entsprechendem Maße ausgestaltet worden sei. Auch die zuständigen Faktoren
sähen dies ein, es hätten jedoch finanzielle Momente den Ausschlag gegeben. Falls die ungarische Handelswelt
irgendwelche Expansivbestrebungen oder koloniale Aspira⸗
tionen an den Tag legen sollte, so werde der Minister des Aeußern im Einvernehmen mit der Regierung es nicht an Schutz und thatkräftiger Förderung fehlen lassen. In Be⸗ antwortung einer Interpellation des Abg. Pichler, betreffend einen Zwischenfall, an dem ungarische Rumänen und der Bürgermeister von Wien Dr. Lueger betheiligt seien, be⸗ stritt der Minister⸗Präsident von Szell, daß ungarische Rumänen nach dem Verbot einer von ihnen geplanten Ver⸗ sammlung sich telegraphisch an Dr. Lueger gewandt hätten, damit er ihre Beschwerden vor den Monarchen bringe; er gab vielmehr nur zu, daß eine solche Absicht möglicherweise be⸗ standen habe. Der Interpellant Pichler sprach hierauf von Aeußerungen gegen Ungarn, welche Dr. Lueger am Dienstag im nieder⸗österreichischen Landtage gethan habe, und knüpfte daran die Frage an den Minister⸗ Präsidenten, ob er sich vor Lueger fürchte und deshalb seine Ausfälle unerwidert lasse. Unter dem Beifall des ganzen Hauses erklärte hierauf der Minister⸗Präsident von Szell, daß er sich weder als Privatmann, noch als Minister⸗Präsident vor Dr. Lueger fürchte. Er, der Minister⸗Präsident, achte seine Stellung zu hoch, als daß er sich dazu herablassen sollte, die hohlen Drohungen Dr. Lueger's ernst zu nehmen und gegen ihn im ungarischen Parlament zu polemisieren. Der Interpellant und das Haus nahmen diese Antwort mit einhelligem Beifall zur Kenntniß. 1
Großbritannien und Irland.
Der Erste Lord der Admiralität Goschen hielt gestern in London bei dem Diner der „Institution of mechanical- Engineers“, welches alljährlich stattfindet, eine Rede, in
der er, dem „W. T. B.“ zufolge, erklärte, daß in
diesem Augenblick vom politischen Horizont alle drohen⸗ den Wetterwolken verschwunden seien. „Was Rußland be⸗ trifft“, führte der Redner aus, „so denke ich, daß wir mit diesem zu einem fre undschaftlichen Vergleich gelangt sind; mit Deutschland haben wir ein freundschaftliches Abkommen ab⸗ geschlossen, und mit Frankreich konnten wir, ohne die nationalen Gefühle zu verletzen, über eine höchst delikate und schwierige Frage eine würdige Verständigung erreichen.“
Italien.
In der Deputirtenkammer fragte gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, der Deputirte Randaccio den Marine⸗ Minister Palumbo, ob es wahr sei, daß er einen Kreuzer vom Typus des britischen Schiffes „Diana“ zu kaufen beabsichtige. Der Marine⸗Minister Palumbo antwortete in bejahendem Sinne und wies auf die geringe Anzahl der italienischen Kriegs⸗ schiffe hin. Die Deputirten Randaccio, de Nobili und Salandra erklärten sich gegen den beabsichtigten Ankauf und führten als Gründe dafür an: 1) Italien bedürfe gepanzerter, nicht aber nur geschützter Kreuzer; 2) Italien besitze vier Regierungs⸗ und mehrere Arivatwersten und brauche deshalb sich nicht an das Ausland zu wenden; 3) es sei ein Widerspruch, erst Schiffe an das Ausland zu verkaufen und jetzt Schiffe zu kaufen. Der Marine⸗Minister Palumbo rechtferti gte den beabsichtigten Ankauf, der von großem Nutzen sei, da es sich um ein Schiff von bedeutender Geschwindigkeit handele, und fügte hinzu, die Verhandlungen, die über den Preis von 10 200 000 Lire eingeleitet seien, könnten nicht aufgeschoben werden. Er habe, als er unter dem Mi⸗ nister Brin Unter⸗Staatssekretär gewesen sei, den von Brin bewerkstelligten Verkauf von Schiffen nicht gebilligt; Brin habe ihm aber da mals entgegengehalten, hoͤhere staatliche Interessen sprächen für den Verkauf. Randaccio und zehn andere Deputirte brachten hierauf einen Antrag ein, in welchem die Regierung aufgefordert wird, die Verhandlungen über den Ankauf des Schiffs bis zur Berathung des Marine⸗ budgets einzustellen. Ueber diesen Antrag wird die Kammer heute berathen. (Die Anfrage Randaccio's bezieht sich auf den von Armstrong für China erbauten Kreuzer „Haichi“.)
G Bulgarien.
Wie das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ aus Sofia meldet, hat die Re gierung die Einladung zur Konferenz im
Haag erhalten. Als einziger Delegirter ist der bulgarische gent in St. Petersb urg Stanciow bestimmt.
.“
Dänemark. Die Regierung hat, dem „W. T. B.“ zufolge, den dänischen
Gesandten in London de Bille zum ersten und den ehemaligen
Kriegs⸗Minister, Obersten Schnack zum zweiten Delegirten bei der Konferenz im Haag designiert. Der Assistent im Ministerium des Aeußern Baron Reedtz⸗Thott wird den Delegirten beigegeben werden.
Amerika.
Der Kreuzer „Badger“ ist gestern mit den Kom⸗ missaren für Samoa an Bord von San Francisco in See gegangen. 1 8 “
8 “
Nach einem Telegramm des „New York Journal“ aus Manila vom gestrigen Tage hat die Division Me rn r gestern Calumpit genommen. Die Aufständischen, welche
“
hartnäckigen Widerstand leisteten, seien in das Gebirge zurück⸗ etrieben worden. Auf seiten der Amerikaner seien acht ann gefallen.
1 Pearlamentarische Nachrichten. Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich
in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (73.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky und der Präsident des Reichs⸗ bank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch bei⸗ wohnten, stand die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875, auf der Tagesordnung.
Nach Artikel I der Vorlage sollte das Kapital der Reichs⸗ bank von 120 auf 150 Millionen Mark erhöht werden.
Die Kommission hat beschlossen, eine Erhöhung des Kapitals auf 180 Millionen stattfinden zu lassen, und zwar sollen 40 Antheile auf je 3000 ℳ und 60 000 Antheile auf je 1000 ℳ lauten. Die zuletzt bezeichneten Antheile sollen je zur Hälfte am Ende des Jahres 1900 bezw. am Ende des Jahres 1905 begeben werden.
Abg. Dr. von Levetzow (d. kons.) beantragt, die Begebung dieser zuletzt bezeichneten Antheilscheine Ende 1900 stattfinden zu lassen.
Abg. Dr. Arendt (Reichsp.) beantragt, daß das Reich das Erhöhungskapital von 60 Millionen Mark in Antheilscheinen von je 3000 ℳ übernehme.
Zur Begründung seines Antrages nahm zunächst der Abg. Dr. Arendt das Wort. Nach ihm befürwortete den kon⸗ servativen Antrag der Abg. von Staudy (d. kons.), dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.
Nr. 17 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 26. April hat folgenden Inhalt: Personal⸗ Nachricht. — Gesundheitspflege an Bord von Kauffahrteischiffen, Buchankündigung. — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrank⸗ heiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Med.⸗Statistik der Stadt Würzburg 1894/97. — Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Kauffahrteischiffe. (Schluß.) — (Preußen Reg.⸗Bez. Lüneburg.) Miethswohnungen ꝛc. — (Schaumburg⸗Lippe.) Gast⸗ und Schank⸗ wirthschaften. — (Oesterreich.) Arbeitsstatistisches Amt. — (Schweiz.) Grenzthierärztlicher Dienst. — (Kanton Waadt.) Bau⸗ und Wohnungs⸗ polizei. — (Dänemark.) Rindertuberkulose. — Gang der Thier⸗ seuchen im Deutschen Reiche, 15. April. — Desgl. in Oesterreich, 1. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. Deutsches Reich, Berlin, Mecklenburg⸗Schwerin, Deutsch⸗Südwest⸗
frika.) — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen u. s. w. (Deutsches Reich.) Abänderung der Gewerbe⸗ Ordnung. — (Frankreich.) Tuberkulose⸗Kongreß. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Ein⸗ wohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Er⸗ krankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beeilage. Gerichtliche Entscheidungen zum Nahrungsmittelgesetz (Tuberkulose, Rothlauf, Milzbrand, Rinder⸗ und Wildseuche, Schweineseuche, Geflügelseuche, Maul⸗ und Klauenseuche).
Statistik und Volkswirthschaft.
“ Zur Arbeiterbewegung. W In Bielefeld befinden sich, der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ zufolge, die Dachdecker seit Dienstag im Ausstande; sie fordern einen Minkmal⸗ lohn von 40 ₰ pro Stunde. — Zur Beilegung des Ausstandes der dortigen Tischlergesellen (vgl. Nr. 60 d. Bl.) sind Einigungs⸗ verhandlungen zwischen beiden Parteien eingeleitet worden.
In Zeulenroda hat, wie die „Geraer Ztg.“ mittheilt, die Mehrzahl der Fabrikweber die Arbeit niedergelegt.
Der Ausstand der Schneidergesellen in Leipzig (vgl. Nr. 60 d. Bl.) ist, einem Bericht der „Lpz. Ztg.“ zufolge, ergebnißlos ver⸗ laufen. Nur etwa 50 Firmen haben den Gehilfentarif anerkannt, ein Eöö“ geringer Bruchtheil der in Frage kommenden Be⸗ riebe.
Ebenso ist nach demselben Blatte die Lohnbewegung der Textil⸗ arbeiter in Crimmitschau (vgl. Nr. 87 d. Bl.) als voll⸗ ständig gescheitert zu betrachten, da die Fabrikanten angesichts der ungünstigen Geschäftslage es abgelehnt haben, auf die Forderungen ein⸗ zugehen, und ein Ausstand vorlaufig aussichtslos wäre.
Zum belgischen Grubenarbeiter⸗Ausstand erfährt „W. T. B.“ vom gestrigen Tage aus Brüssel: In Lüttich hat der Ausstand größeren Umfang angenommen und sich auf zwei weitere Kohlenbergwerke, die von Glain und St. Nicolas, ausgedehnt. Es kommen beträchtliche Mengen ausländischer Kohlen an. Mehrere Fabriken mußten einen Theil ihrer Feuer löschen, mehrere andere werden genöthigt sein, in kurzem die Arbeiten pöllig ein⸗ zustellen. Im Becken von Mons hat sich die Zahl der Ausständigen um 390 vermehrt und beträgt jetzt 13 175, im Zentralbecken ist die Zahl der Ausständigen um 474 zurückgegangen und beträgt jetzt 12 610, im Becken von Charleroi hat die Zahl der Ausständigen bmn aeh hgenennnen und stellt sich nunmehr auf 21 600. Ueberall err u
“ Bauwesen. In dem Wettbewerb um die „Bismarcksäulen“
—
sind,
wie das „Centralbl. d. Bauverw.“ mittheilt, durch Verleihung eiserner Eichenzweige ausgezeichnet worden: drei Entwürfedes Architekten Wilhelm
Kreis in Dresden, sowie je ein Entwurf der Herren Willy Fränkel
in Dresden, B. Hickisch in Dresden, Paul Möbius in Leipzig, Risse
in Dresden, F. Möller in Berlin, Rückgauer ebendaselbst und W.
Brurein in Mannheim. Zur Ausführung gewählt wurde der Ent⸗ wurf „Götterdämmerung? von W. Kreis. Eingegangen waren 320 Entwürfe auf etwa 1000 Blättern mit Zeichnungen.
Die Baupläne für das neue Leipziger Rathhaus sind
von dem Stadt⸗Baurath, Professor Licht fertiggestellt worden und liegen dem Rath der Stadt augenblicklich 18 Prüfung vor. Als Unterlage für den umfänglichen Kostenanscht
schreiben erlassen worden zur Erlangung von Plänen für die
ag war ein Preisaus⸗
eizungs⸗ und Lüftungsanlagen des Gebäudes. Von zehn irmen, welche Pläne eingereicht hatten, erhielt Gustav Raven Nachf.
in Leipzig den ersten Preis mit 1500 ℳ, während den Firmen
Rietschel u. Henneberg in Dresden, Christ. Salzmann in en g und
Körting in Hannover Preise von je 1000 ℳ zugesprochen urden.
In dem Wettbewerb um Entwürfe zu Hand⸗, Anker⸗ und
Ladewinden für Binnenschiffahrtsbetriebe hat das Preis⸗ gericht drei Entwürfe als brauchbare Lösungen angesehen und Pbeig⸗ eine Theilung des Preisbetrages von 1000 ℳ in zwei Preise von je 400 ℳ und einen von 200 ℳ für angemessen erachtet. Der erste Preis wurde dem Entwurf „Zwillingswinde für alle Fälle“ von C. Poppe in Magdeburg zuerkannt, der zweite dem Entwurf „Lamelle“ des Ober⸗Ingenieurs W. Müller in Cassel, der dritte dem Entwurf „Centrifugal
von H. Hütter jun. in Hamburg⸗Eilbek.
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Literatur. 1
Von der durch die Vize⸗Admirale Batsch und Paschen besorgten, im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin erschienenen deutschen Uebersetzung des Werkes des amerikanischen Kapitäns A. T. Mahan: „Der Einfluß der Seemacht auf die Geschichte, 1783 — 1812“ ist kürzlich die zwölfte (Schluß⸗) Lieferung zur Ausgabe gelangt, sodaß nunmehr mit dem vollendeten zweiten Bande das Werk auch in der deutschen Ausgabe abgeschlossen vorliegt. Das Buch weist zum ersten Mal auf Grund sorgsamer Forschung den Einfluß maritimer Macht auf die Geschicke der Staaten nach und zeigt die weltgeschichtlichen Ereignisse in einem bisher unbeachteten Zusammenhang, indem überall gleichmäßig die Peeseeg zu Lande und zur See nach ihrem Verlauf und politischen Werth gewürdigt wird. Man war gewöhnt, die großen welthistorischen Vorgänge der letzten Jahrhunderte nur insofern eingehender zu betrachten, als Deutschland dabei unmittelbar in Frage kam; entlegenere Vorgänge, die in ihren Folgen mindestens ebenso entscheidend für die Entwickelung im Vaterlande waren, blieben leicht außer Acht; so ist z. B. der Seekampf um das koloniale Welt⸗ reich im 17. und 18. Jahrhundert mit seinem Gipfelpunkt in Napoleon’s Kontinentalsperre nur wenig bekannt. Das Mahan'’sche Buch dürfte diesem Mangel abhelfen und dazu beitragen, dem deutschen Leser wesentliche Gesichtspunkte bei der Beurtheilung moderner Probleme näher zu rücken. Der erste, bereits in zweiter Auflage vor⸗ liegende Band des Werkes behandelt die Zeit von 1660 — 1783, weist somit den Einfluß der Seemacht in den Zeiten nach dem 30 jährigen Kriege, insbesondere während des spanischen Erbfolse krieges und des 7 jährigen Krieges nach und entrollt den Zusammen hang der welthistorischen Ereignisse vom Ausgang der 1-. Repolution bis zum nordamerikanischen Befreiungskriege. Der soeben vollendete zweite Band schildert die große weltgeschichtliche Krisis der französischen Revolutionszeit von 1783 bis zum Verfall der Napoleoni⸗ schen Herrschaft im Jahre 1812. Das reichhaltige, durch viele Karten und Skizzen erläuterte Werk verdient mithin nicht nur die Beachtung seemännischer und finanzieller Fachkreise, sondern seiner Ergebnisse wegen aller Gebildeten, die an den großen Fragen unserer Zeit Antheil nehmen und ibr Urtheil über dieselben läutern wollen.
— Heinrich Seidel's erzählende Schriften beginnen soeben in der J. G. Cotta'schen Buchhandlung (Nachfolger, G. m. b. H.) in Stuttgart in einer neuen Lieferungsausgabe zu erscheinen. Heinri Seidel hat in seinen erzählenden Dichtungen Typen geschaffen, die dem Volke ans Herz gewachsen sind. Jedermann kennt und schätzt seine liebenswürdigen onderlinge, die ihr stilles Glück im kleinen Kreise, in engen Verhältnissen begen und bewahren, die mit ihrem innigen Gemuͤthsleben alle Dürftigkeit und Dunkelheit des Daseins siegreich überwinden. Für ihre Schicksale fand er den echten, schlichten Erzählerton, dem alles Aufgeputzte und Gesuchte fremd ist. Anmuth und Heiterkeit sind über die Welt des Dichters gebreitet, der das Leben von der Sonnenseite zu betrachten geneigt ist. Seinem warmen Gefühl gesellen sich ein sanfter Humor, herzliches Lachen, feiner Spott, manchmal auch ein derber Spaß, der indessen nie ver⸗ letzend wirkt. Diese neue, wohlfeile Ausgabe, die dazu bestimmt ist, den Werken Heinrich Seidel's Eingang in die Hausbibliotheken zu verschaffen, erscheint in 53 vierzehntäglichen Lieferungen zum Preise von je 40 ₰ und wird sieben Bände mit folgendem Inhalt umfassen: Band 1: „Leberecht Hühnchen“, Band 2 und 3: „Vorstadtgeschichten“, Band 4 und 5: „Geschichten und Skizzen aus der Heimath“, Band 6: „Phantasiestücke“, Band 7: „Aus meinem Leben“. b
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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 17 vom 26. April 1899.)
ö Pest und Cholera. 8 Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. In der Zeit vom 12. bis
25. März sind 38 Personen an Cholera, 9 an Pocken und 430 an Fiebern gestorben; an Pest erkrankten 284 und starben 258.
Pest.
Arabien. In Djeddah sind in der Zeit vom 22. bis 30. März 6, 3, 3, 7, 4, 5, 9, 11, 4 Todesfälle an gewöhnlichen Krankheiten und 4, 0, 2, 2, 4, 3, 1, 1, 2 an Pest durch ärztliche Leichenschau fest⸗ Säftanh worden. Dabei wurden als Pest nur solche Fälle gezählt, wo ei der Leiche sich geschwollene Drüsen fanden; demnach kann eine Anzahl vou äußerst schnell verlaufenen Fällen der Feststellung ent⸗ gangen und unter der erstbezeichneten Gruppe aufgeführt sein. Sämmt⸗ liche an Pest Gestorbenen waren Einwohner von Djeddah selbst. Auch der in Mekka vorgekommene Pestfall betraf eine Ein⸗ wohnerin von Djeddah, welche sich nur zeitweilig dort aufhielt. In Maskat ist am 19. April die Pest ausgebrochen. Britisch⸗Ostindien. In der Zeit vom 12. bis 18. März 89 in der Stadt Bombay 1071 Personen (gegen 1109 in der orwoche) an Pest “ In den Bezirken der gleich⸗ namigen Präsidentschaft ist kein Wechsel im Stande der Seuche eingetreten. Aus Kalkutta gelangten 218 Sterbe⸗ fälle (gegen 66 in der Vorwoche) zur Meldung In den Bezirken der Provinz Bengalen hat sich die Zahl der Todesfälle von 36 auf 109 gesteigert (davon entfielen auf Dacca 41, Saran 26, Farid⸗ pur 18 und auf den Bezirk der sogenannten 24 Pergannas 15), desgleichen im Staate Hyderabad von 15 auf 80. In der Provinz Madras hingegen ist sie von 104 auf 83 zurückgegangen. Im Punjab kam nur 1 und in den Zentralprovinzen kein Pestfall zur Anzeige. Nach einer anderen Meldung sind innerhalb der am 19. März endigenden Woche an Pest gestorben: in der Präsidentschaft Bombay einschl. Sindh 2573 Personen (hiervon in der Stadt Bombay
1064, in Kurrachee 138), in der Präsidentschaft Madras 70, a den Kolar⸗Goldfeldern 50, in der Stadt Mysore 85, im Lingsugar⸗Bezirk des Staates Hyderabad 82, im Jullunder⸗ Bezirk des Punjab 5, in den Zentralprovinzen 0, in der Provinz Bengalen 270 (davon in Kalkutta 187 einschl. 64 un⸗ sichere Fälle). Zufolge einer Mittheilung vom 24. März ist die Pest im Saran⸗Bezirk der Provinz Bengalen ausgebrochen. 8 In Kurrachee ist die Seuche in andauernder starker Zunahme begriffen; sie hat hier in den Tagen vom 22. bis 28. März 40, 35, 45, 37, 54, 36, 57 Erkrankungen und 30, 14, 28, 30, 23, 26, 27 Todesfälle im Gefolge gehabt. In den letzten vier Wochen vom 1. bis 28. März sind 83, 100, 175, 304 Erkrankungen und 56, 68, 123, 178 Sterbefäͤlle, seit dem letzten Ausbruch der Seuche im Ganzen 758 Erkrankungen und 494 Todesfälle aus dieser Stadt gemeldet
worden. Gelbfieber. 3 „In Rio de Janeiro wurden vom 4. bis 10. Februar 50 Todes⸗ fälle an Gelbfieber und 25 an accesso pernicioso, sowie in der . vom 11. bis 17. Februar 37 Sterbefälle an Gelbfieber ge⸗
meldet.
Verschiedene Krankbheiten.
Pocken: Moskau, St. Petersburg je 5, Warschau 4 Todesfälle; HFernnbarg 2, Antwerpen (Krankenhäuser) 15, Paris 10, St. Petersburg 32, 8 Zarschau (Krankenhäuser) 3 Erkrankungen; Flecktyphus: Warschau (Krankenhäuser) 21 Erkrankungen; Genickstarre: Moskau 2, New York 13, Wien 2 Todesfälle; Varizellen: Wien 80 Erkrankungen; Keuchhusten: London 54 Todesfälle; Reg.⸗Bez. Schleswig 78, Fenans 53, Wien 70 Erkrankungen; Influenza: Berlin 16, amburg, Metz je 6, Leipzig 5, Magdeburg 3, Braunschweig, Bremen, Elbing, Halle, Lübeck, Würzburg je 2. Amsterdam 3, London 78, New York 14, Paris 41, St. Petersburg, Rom je 3 Todesfälle; Nürnberg 284, Hamburg 28, Kopenhagen 95, St. Petersburg 23 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg.⸗Bez. Schleswig 89. Erkrankungen; Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durch⸗
schnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95: 1,15 %): in Elberfeld, Ludwigshafen — Erkrankungen kamen vor in Berlin 37, Breslau 35,