1899 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 May 1899 18:00:01 GMT) scan diff

vorgelegt und nachgewiesen, daß vom zehnten Jahre der Beitrage⸗] Kommissionsvorschlages unter Ablehnung der sozialdemokratischen] es sich nicht um spezielle Ausführun 1 ägen ist di diese Formuli b Man hat di 8 3 11“ 85 G 1 8 8 8 1 i gsmaßregeln, sondern um ei Kommissionsanträgen ist dieses Entgegenkommen auch katholischer⸗] daraus diese Formulierung ergeben. an hat die unmittelbaren 8 Zu 1 erklärt 3 an die gezahlte Zusatzrente höher ist als der Reichszuschuß. Anträge. neues Gesetz, für welches wir allerdings gegenwärtig Ihnen die Grund⸗ dans Zum Ausdruck gekommen. Der Charfreitag ist nicht der Folgen, die Wirkung auf Fristen und Rechtsgeschäfte in den § 1 Bender⸗Breslau, daß durch die Fassung Ich habe ihnen ferner nachgewiesen, daß der Durchschnitt dieser Abg. Molkenbuhr behauptet, da die Seeleute selten zum lagen nicht würden liefern können. Und weil wir das jetzt nicht höüchste, überhaupt nicht ein Festtag, sondern ein Trauergedenk⸗ hineingeschrieben und die Ermächtigung für Polizeiverord der Kommission nach seiner Meinung keineswegs dem Charfreitag der Zusatzrente, der für die höheren Jahre der Beitragsleistung über Bezuge von Renten kämen, weil die meisten von ihnen nach kurzer können, weil uns einstweilen eine ausreichende Grundlage feblt, um lag. Dieser Charakter kommt bei den Katholiken in dem Verstummen ühe⸗ eg. jeiverordnungen in Charakter eines allgemeinen Feiertags in Ansehung der Fristen u. s. w 300 steigt, weit höher ist als der Reichszuschuß. Die Dienstzeit aus dem Seemannsberuf ausschieden und sich anderen die Wittwen⸗ und Waisenversorgung auch nur für die Seeleute zu der Orgel, in der Schmucklosigkeit der Kirche und dergl. zum Aus⸗ den § 2. Nun kann ich versichern und nachweisen, daß in dem Votum, beigelegt wird das Reichsgericht werde unzweifelhaft das Haus mit Frage, ob es nun ovpportun wäre, in dieser Weise, Berufen zuwendeten. Die Renten der Seeberufsgenossenschaft seien basieren, deshalb ist es nicht annehmbar, bestimmte Rentenhöhen hier druck; die Werktagsthätigkeit aber wird nicht ausgesetzt. Soll diese mit dem ich den ersten Entwurf im Jahre 1897 an das Königliche mit dieser Auffassung im Stiche lassen. 1 wie hier eabsichtigt wird, den Allgemeinen Knappschafts⸗ auch sehr niedrig bemessen, denn der Reichskanzler habe die Durch, einzusetzen, welche die Seeberufsgenossenschaft leisten müsse. Es ist ausgeschlossen werden, so wird für die Katholiken der Charfreitag zu Staats⸗Ministerium gebracht habe, ich schon dieselben Gedanken aus⸗ Nachdem Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff sich au verein zu zukigen, sein Statut zu ändern, sehr bezweifelt schnittssätze der Heuer um 25 % see festgesetzt, als sie wirklich nicht ausgeschlossen, daß die von Herrn Molkenbuhr verlangten Renten einem festlichen Feiertag gemacht, und dieses widerstrebt dem habe, die ich hier eb zur Gelt bracht S seine vorhergeg Erklärungen bezogen hat, wird § 1 werden. Diejenigen Herren, die mit den Verhältnissen des Ruhr⸗ seien. Dadurch würden natürlich die Renten sowohl für die Seeleute werden vorgesehen werden; aber einstweilen läßt sich darüber Be⸗ katholischen Bewußtsein. Darum werden die Katholiken mit geipeochen babe, die ich hier eren zur Feitnag e racht habe. Schon orhergegangenen Erklärung z0g 8 2 reviers bekannt sind und das ist ja beim Herrn Abg. Stötzel der selbst als auch für die Hinterbliebenen um so viel niedriger. Diese stimmtes nicht sagen. Ich bitte Sie, den Antrag Molkenbuhr ab. einiger Sorge erfüllt. Sie können die Verpflichtung nicht ver⸗ damals habe ich gesagt, es bestehe nicht die Absicht, nun für angenommen. . Fall —, werden sich doch erinnern, welche Schwierigkeiten das Zu⸗ Berufsgenossenschaft verdiene nicht das Vertrauen, daß man ihr ohne zulehnen. kennen, die religiösen Empfindungen der katholischen Mit⸗ alle Gemeinden unterschiedslos alles zu verbieten, namentlich die Zu § 2 begründet 3 1 standekommen des jetzigen Statuts gemacht hat. Von einer Unzu⸗ weiteres die Invalidenversicherung übertragen könnte; man müßte Abg. Roesicke⸗Dessau (b. k. F.): Es ist in der That so, daß die See⸗ bürger zu schonen. Dankbar ist anzuerkennen, daß die Arbeiten zu verbieten; das würde ja in einer ausschließlich katholischen 1 Graf von Pfeil⸗Haus dorf seinen oben mitgetheilten Antrag. friedenheit mit den Sätzen der Zusatzrente kann nicht die gewisse Vorschriften über die Höhe der Wittwen⸗ und Waisenrenten leute von der Unfallversicherung nicht den Vortheil haben, wie andere Kommission in geschickter Weise der Aufgabe, beide Stand⸗ Gemeind nicht vihecl möglich sei ch keinen Sinn hab 1 Die Vorlage sei dadurch hervorgerufen, daß die Evangelischen sich Rede sein. Ich möchte den Herrn Abg. Stötzel bitten, gleich in das Gesetz aufnehmen. Arbeiter, daß sie an der Invalidenversicherung, an der Versicherung punkte zu vereinigen, nachgekommen ist. Trotz dieser For⸗ emeinde garnich glich sein, auch keinen Sinn aben, son⸗ durch die geräuschvolle Werktagsthätigkeit am Charfreitage schwer zu sagen, wo, in welchen Arbeiterkreisen und in welchen Direktor im Reichsamt des Innern Dr. von Woedtke: Ja, gegen die Folge von Berufskrankheiten mehr Interesse haben. Auch mulierung haben die katholischen Kreise noch manche Bedenken, dern es bestehe die Absicht, daß, wenn wir die Ermächtigung zum belästigt fühlten. Was die Kommission jetzt biete, sei in der That Versammlungen Klagen gegen das System und die Höhe der meine Herren, ich glaube, daß die verbündeten Regierungen daraus, an der Wittwen⸗ und Watsenversicherung haben sie ein erhebliches aber ich gebe von Herzen zu, daß die Formulierung der Kommissions. Erlaß einer Polizeiverordnung bekommen, wir dann unter Berück⸗ nicht die Abwehr dieser Belästigung; darin müsse er dem Professor Zusatzrenten erhoben worden sind. Da kann ich ihm vorher sagen, daß die Kommission den § 7a in den Gesetzentwurf aufgenommen Interesse, denn die Zahl der Wittwen⸗ und Waisenrenten ist schon anträge wenigstens die Rücksicht auf die Gefühle der Katholiken nicht sichtigung der örtlichen und konfessionellen Verhältnisse in verständiger Beyschlag Recht geben. Dieser habe freilich nicht unterschieden zwischen das kann er nicht; denn es ist allseitig Zustimmung zu der hat, einen, Anlaß nicht entnehmen werden, dem Entwurf in jetzt, wo nur bei Unfällen solche Renten gewährt werden, eine sebr außer Acht laßt. Ich gebe ferner zu, daß die ausführenden Organe Weise die Sach In äberall Frieden zu hal Svenier gutgläubigen frommen Katholiken und solchen, die das nicht sind; Zusatzrente ausgesprochen worden. Wenn Sie also den Knapp⸗ seiner Gesammtheit ihre Zustimmung zu versagen. Ich große. Ein besonderes Vertrauen ist zur Uebertragung dieser Last an der Staatsregierung eine gewisse Grenze für ihre Verordnungen in dem Ie ;eee beide Elemente habe er zusammengeworfen. Nur gegen die letztere schaftsverein zwingen wollen, sein Statut wiederum zu ändern, glaube also, daß der Zustimmung zu dem § 7a seitens die Seeberufsgenossenschaft nicht erforderlich, denn sie wird bei ihrer Gesetze selbst finden, und ich hoffe, daß in den Zentralinstanzen für Schutz herbeizuführen, der nöthig wäre, um den Anstoß zu beseitigen. Kategorie richte sich auch sein Antrag. so dürfte das zu recht großen Errezungen und Schwierigkeiten des hohen Hauses erhebliche Bedenken nicht entgegensteben. Thätiakeit von den Aufsichtsbehörden kontroliert. Ein Nachtheil ent⸗ etwatge Irrthümer Remedur geschaffen wird. Deshalb stimme ich So lag es bereits 1897. In dieser Beziehung hat sich nichts ver⸗ Professor Dr. Loersch⸗Bonn bekämpft den Antrag. Am Rhein Anlaß geben, und es ist sehr fraglich, ob Ihr Wunsch, Dagegen kann ich die Anträge des Herrn Abg. Molkenbuhr, welcher steht für die Seeleute nicht, denn die Bedingungen der Invaliden⸗ dem Antrage der Kommission bei und bitte, ihm auch seitens des ändert finde die Fabrikarbeit in den industriell so hoch entwickelten Gebieten diese Zusatzrente für immer festgelegt zu sehen, die Anwendung eines Einfügungen in den Paragraphen machen will, nicht befürworten und versicherung gelten auch für sie und sie erhalten noch die Wittwen⸗ Hauses möglichst einstimmig beizutreten. ö llerdi 1 inschränk x. am Charfreitag seit hundert Jahren statt. Die Fabrikarbeiter und solchen Mittels rechtfertigt. Ich möchte dem Herrn Abg. kann nicht umhin, seinen Ausführungen in einigen Beziehungen und Waisenrenten obendrein. 3 oer D. Beyschlag: Nicht die Anregungen aus dem Ab⸗ Nun ist a erdings eine Einschränkung in dem Schlußabsatz des die Mehrzahl der Besitzer seien katholisch. Die Verhältnisse hätten Stötzel insbesondere zu erwägen geben, daß der Rechtsweg entgegenzutreten. Der Herr Abg. Molkenbuhr hat gesagt: Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) hält es für zweckmäßig, mit der Fros larn seashern die gin säbri 8 Wünsche. Bitten und Be⸗ § 2 hinzugekommen, nämlich die, daß in überwiegend katholischen Ge⸗ sich, anschließend an das französische Recht und das französische Kon⸗ bezüglich der Zusatzrente nicht ausgeschlossen ist. Es findet weshalb soll denn gerade die Seeberufsgenossenschaft so viel Uebertragung der Invalidenversicherung auf die Seeberufsgenossen⸗ süm 5 An 8 evangelischen Genslen find es gewesen, welche die Re⸗] meinden die die äußere Ruhe des Charfreitags störenden Handlungen kordat, dort so herausgebildet. Das Wort „geräuschvoll' würde alle allerdings kein schiedegerichtlichs Verfahren statt, sondern Vertrauen verdienen, daß der Reichstag dem Bundesrath schaft zu warten, bis überhaupt die Unfallversicherung revidiert sein 2 vee un der Vorlage bewogen haben. Mit Hun⸗ nur in gewissen Schranken verboten werden sollen. Was das Verbot des diese Betriebe treffen. 2 8GE eee vor 5 E e vin,. be b sreeülan die denn es beständen gerade auf dem Gebiete der Unfallversicherung derien bochperehrter Genossen habe ich stets den Standpunkt vertreten, ersten Absatzes anlangt, so gewährt das alles, was Herr Dr. Bev.⸗ bei Züe⸗Bagerxa Uüches Tehbgrrne ben Verw 1 3 n nderen Erlaubni u ertheilen, unter gew raussetzungen eine . 5 itsverdi 8 - . 1 . 1 11 . orlag ache, gelisches Empfin Kasseneinrichtungen würde der Antrag b, wie ich noch kurz sagen will, Wittwen⸗ 68 Waisenversicherung veinzurichten? um, fragt der Herechnang des Ieheene,e denge ——— daß 1 E schlag verlangt. Wochenmärkte können selbstverständlich verboten betonen. Der Schlußsatz des § 2 bedeutet einen. Rückschritt gegen tien Uestände 1 es nöthig ist, in der Weise, so günstigen Situation? nd was hat sie gethan, um sie Zustimmung geben, ehe die Uebertragung der Invalidenversicherun sschützt werden müsse. Bie V rlage bot uns also nur etwas Selbst⸗ uud geräuschvollen Arbeiten verboten werden, kurz, es kann die volle 8 1“ 8 . wie die Herren Antragsteller das verlangen, in die Verhältnisse der dieses Vertrauen zu verdienen? Ich habe darauf zu erwidern, auf die Seeberufsgenossenschaft erfolgen könne. Für d A geschützt werden müsse. Die Vorlage bot uns also B Fen 1 I“ werden können. Ich beantrage, diese Möglichkeit durch einen be⸗ Kasseneinrichtungen einzugreifen, sehr ernster Prüfung, und ich muß daß die Seeberufsgeno enschaft nicht die letzte in der Zahl der Beru 8. rrag de lalden eö1ö1 verständliches. Der Entwurf rief aber, wie 5 geltend machte, Be⸗ Ruhe des Charfreitags, wie sie Herr Dr. Beyschlag als wünschens⸗ sonderen Zusatz auszuschließen. mit der Bitte schließen, 13” abzulehnen. 8e. dof ite schaften i 59 alles thut, was in ihren Kräften steht, um 1- v- 1bb ktehe Fr zber e shags eZittwen⸗ und 1ee 1 1e Herölhenngern eh en eder Efan⸗ werth hingestellt hat, von diesem Standpunkt aus vollkommen erreicht Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff bemerkt, daß die be⸗ Abg. Hilbck (nl.): Für die Behauptung, daß keine Klarheit in Loos der bei ihr versicherten Personen zu verbessern (Zwischenruf Waisenrenten der Seeberufsgenossenschaft seien viel zu niedrig jr diese Beunruhi ung. Sie sind nur gestreift, aber nicht daraufhin werden. Nur in überwiegend katholischen Gemeinden soll auf die katho⸗ stehenden Vorschriften so lange in Kraft bleiben, bis sie durch neue Widerlegung. D 1 nnen allein garnt machen; sie nicht das ermindeste. wischenruf links.) Das ist wohl eine 8 rden sei ttss5 zde . 8 3 S 49 5 S. F b 9 . keit, müssen immer die Zustimmung der Areiterverkrkter haben. 8 Thatsache, Herr Abg. Bmehhagrn. (Glocke des Präͤsidenten. Fane 28 0eeseees debihet 22 Durchceitteltte der Hencr Thämgfeit b. derheß eden Heesge bdernon ] b bemerkbare oder geräuschvolle Arbeiten nur in der Nähe der Gotteshäuser insofern sie in gemischten Gegenden dem einen Theil zu arbeiten Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Bei der Schaffung des Der Herr Abg. Molkenbuhr hat der Seeberufsgenossenschaft zwei sei jedoch eine neue Festsetzung nicht erfolgt, nachdem 1893 und 14 89sb 2* gen. ottre de⸗ ehere Das ist nicht der Fall. Es verboten werden dürfen. Nun, meine Herren, auch das läßt der verbot, dem anderen gestattete, längst nicht mehr zu erlangen ge⸗ Gesetzes war der Reichstag der Meinung, daß die Knappschaften Dinge nachsagen zu können und daraus wohl seitdem wiederum eine Erhöhung der Heuersatze stattgefunden habe 8 ee Feiertah frecht baltun der äußeren Ruhe wie an jedem Polizeibehörde noch immer ein ziemlich weites Maß von Ermessen, wesen sei. 2 E 1 b E1ö1ö1“ ableiten wollen ;8 daß 1 S Fnbeedee ein Ver- Im Jahre 1893 sei aber bekannt gemacht worden, daß eine aus⸗ Gonntsge zefonden. Wenn ne Regierung das nicht dürfte, hätte und wenn ich durch diese Konzession erreiche daß sowohl die katho⸗ den Kerbinal⸗Fürfcbischaf, opvi Dre sdg ag iren 88 1 * . . S 2 ich: ssung d schnittssä . 3 8 8 88 1 Kr 8 8 8 . 2 2 8 3 wie jetzt, so hätten sich die Knapschaftsvereine sür obag Pri⸗ trauff, zücht verätmeißmäßig geringe Re 882 eitaesedt füs a Feee Veanaff er Terdeas e ee daga e fe ne⸗ sie auch keine Sonntagsgesetze Fehes eeeeseh 889 Pbetene lische Bevölkerung als die evangelische im wesentlichen befriedigt und deutende und würde sich durch die Annahme des Antrags des Grafen vilegium bedankt. Die Anträge würden zur Folge haben, daß ent⸗ letzten und für die Hinterbliebenen von getödteten Seeleuten, man die Frage für alle Berussgenossenschaften gleichmäßig regeln und Seeeehhe tongi öS vein⸗ solche besfag⸗ Mitfeier nicht das Bedürfniß gedeckt wird, dann, muß ich sagen, ist das ein so großer Pfeil noch steigern. Gegen den Antrag Struckmann habe ich nichts; Pgen dem Knappschaftsprinzip die Arbeiter mehr Vertreter in der und zwar um deswillen, weil, fo führte er aus, die Durchschnitts⸗ in jedem Falle die Zustimmung des Reichstages vorschreiben. 64 ven 5 eng Gieb z eine kirchliche Konfession, die sich nicht Gewinn, daß wir dafür auch diese Einschränkung mit in den Kauf es könnte aber auch noch der Eingang des Schlußsatzes, um seinen Vernalinag haden als die aüeth,ben Besonder eeesüsiggg f. Lerrc, dedeh Recstza ler felie eht babe, u wüebrig ee Zo, men. Adg. Prrsbchnneaesenemer -gen —n, dem Mistagen verlangi wereet Behfees ege ah c cer herstetan ser kein nnehmen tönnen. Das sst die Stelluna, die ich versöulich in wesent Bedherien eügegenarkomnen, hacgangscher Hellkeenn zumal es sich bel den Knappschaften um eine Und sese küce Cn⸗ v“ nie,doch, düf Zrund eher ehelensa 1 en esgaln deeHefnt de.hhicse acceg. ehahe. Purche⸗ katholischer Festtag, höre ich. Eh⸗ Cheisseesass ift büss lichen auch in der Kommission dafür eingenommen habe. Meine die bestehende herkömmliche Werktagsthätigkeit nicht verboten richtung handelt. Schon die gestrige Ablehnung meines Antrages zu kanzlers, die der Herr Abgeordnete für zu niedrig hält, auszahlt. Ob die der Gedanke, eine Witwen. und Waisenversicherung einzuführen nicht ifsensien Hesam enhang C“ nrefie gefteroean zer Herren, was wir vermeiden mußten, war das, daß man den werden u. s. w. 8 . 8 § 9 macht es uns schwer, uns für das * noch weiter zu interessieren; Festsetzung zu niedrig ist, das ist eine andere Frage. Herr Molken⸗ von der Hand zu weisen. Ikatholif Ube 80 8 . schli zt d Fides die heilige Freude Charfreitag gerade zum Ausgangspunkt für die Erregung eines Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkkopff erklärt sich gegen die e o würden wir wohl gegen 8* xn Frage Lee. 8 veaten a ere einmal Abg. Möller⸗Duisburg (nl.) bittet, den Antrag anzunehmen. Die 5 999 eec Eenst unclee Mhenangsverschiedeneiten über großen Kampfes zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche kurer Aerezung das Gesch aole sär, gat gice gmnnge nnber ganze Gesetz stimm 9 8 im hohen Hause, zweimal in der Kommission und jetzt wieder. eeberufs schaf sei V * 8 8 * . 4 I me 8 . rag Str , w . . .Abg. Sachse (Soz.) behauptet, daß die Arbeiter für die Knapp⸗ kann dem Herrn Abgeordneten darauf nur 828 nach wie 88 EEE1“ nnge Hhegelprochin, 5 1 Frgge 1.“ es 85 EEöööö machte. Das wäre schon an sich etwas jedem frommen und edlen rührt bleiben, lieber. 1 schaften mehr Geld zahlten als die Arbeitgeber, und trotzdem in der feitens des Herrn Reichskanzlers und der Reichsverwaltung daran fest⸗ Unfallversicherung der Seeleute beständen, sei richtig. Es könne auch in . 5 A vüfer d s 1) en t bt doch 8 Gesetz. Gefühle Widerstrebendes und Widersprechendes gewesen. Wir haben Kardinal⸗Fürstbischof Kopp zieht mit Rücksicht auf die Er⸗ Verwaltung nicht vertreten seien, weil bei den Wablen nicht eigent⸗ gehalten wird, daß nach den bisherigen Grundlagen die Durchschnitts, dieser Beziehung eine Aenderung leicht herbeigeführt werden. Wenn .“ sebemnt er FK * üb mfüh t. Und jetzt soll 5. von Anfang an nie daran gedacht, irgendwie in die Gewissen unserer lärung des Regierungskommifsars seinen Antrag zurück. 1 nce Arbeüigr. .“ . H ““ Frehtt 3522 8cehe war. Indessen 8 n ööö in dieser erste Vezsuch gemacht sei, werde es möglich sein, für andere esem Achtel Eesetentwurf solche Erregung Ureekrfen 2 naatholischen Mitbürger einzugreifen. Ueberhaupt hat die kirchliche 39 Der ee böö1“ Sen- be. . We gen 1 als andidat aufgeste t er Kommission von meinem Herrn Chef ge ört, da ieser eran⸗ Ber ssenschaften, di it B 5 382 2 .“ 2 4 eleHen; 8 2 d 3 4 4 8 8 4 egen 3 Stimmen ange e ie eru werde, so werde er sicherlich gemaßregelt. Redner erklärt sich deshalb lassung genommen hat, in die Erörterung dieser Frage noch einmal z. vafsgenosenschefieng, diere verussekantheiten, * Feea cchser⸗ We n. hat 508 ee E“ ö11“ 1. 25* ’e 8. 8 im Ganzen. für Her aer Stötzel. u“ einzutreten, und wenn sich herausstellt, daß die Festsetzung die that. Verfahren einzuschlagen. E*“ be Heitsr soriner Shasae die bürgerliche und staatliche Seite beschränkt. Wenn ich also das Der Antrag Struckmann, einen § 3 des Inhalts anzu⸗ Gek. Rass Hötße Peit dens,ne fir 1, Ir See I LeFüchas 58 8 n meift, iese, Fe ng. zu § 7a wird nach dem Kommissionsvorschlage unter Ab⸗ södaß nichts mehr übrig geblieben ist. Wir wollten vom C arfreitag Wesentliche, was ich erreichen wollte, durch diese Fassung der Kom⸗ fügen, daß die bestehenden weitergehenden Bestimmungen un⸗ Hitze noch auf einige seiner Bemerkungen kurz erwidern. Er erläuterte zaltig erledigt sein wird, damit das hohe Haus nicht eee. lehnung der sozialdemokratischen Anträge unverändert ange⸗ fort haben die Wochenmärkte, die Luftbarkeiten, sowte gewisse mission erreiche und dadurch die katholischen Gewissen beruhige und berührt bleiben, wird abgelehnt. Ueberschrift und Einleitung die Absicht seines Antrages dahin, die Versicherten, welche in zuge⸗ fünften Male mit dieser Frage befaßt wird. Sodann hat Herr Molken⸗ nommen. 8 5 . Unsitten, Unarten, die sich im katholischen Volke ausgebildet haben, damit vermeide, daß ein Gewissenszwang geübt oder doch empfunden gelangen nach der Kommissionsfassung zur Annahme, alsdann lassenen Kasseneinrichtungen ihrer Versicherungspflicht genügen, sollten] buhr gemeint, die Seeberufsgenossenschaft sei um deswillen nicht vertrauens⸗ Um 6 Uhr wird die weitere Berathung bis Montag den Evangelischen ihren Charfreitag zu beschimpfen und zu wird, dann kann ich, glaube ich, auch diese Einschränkung zugeben, auch die Vorlage im Ganzen. b 8 ““ L. Verrfich 5 2 vcas. pcs. würdig, weil sie in 1“ 8n Recht bei dem Reichs⸗ genden 8.e 85 EEöö’ Len ee⸗ selbst dann zugeben, wean ich nicht überzeugt bin, daß alle die Folge⸗ P 87 folgt 8 der 1““ über die vie ie den territorialen Versicherungsanstalten angehören. Er Versicherungsamt gesucht habe; es habe sich um einen Fall gehandelt, 11.“.“ 8 es g. ües. * 8 eee. 4 N. b Persona estande des Hauses erfolgten Veränderungen. ie zu verunglimpfen. (Freiherr von Solemacher⸗Antweiler: Ab⸗ rungen, die von katholischer Seite aus dem allgemeinen Verbote ge Kon mission hat über die Frage berathen, ob Fürst Blücher

erläuterte das an den Absätzen a und b. Ich muß in dem das Schiedsgericht eine Rente zugesprochen habe, die die See⸗ 8 4 8 1 15 1 bas ni zunã üglich des An⸗ ss schaf ub 3 b s a 8 8 olut unrichtig!) Ich spreche aus Erfahrung. Gerade die lärmendsten zogen werden, logisch vertreten werden können. Das sind die Empfin⸗ . 1 9; ens: gestehen, ich kann das nicht recht einsehen, zunächst bezüglich des An berufsgenossenschaft geglaubt habe nicht zahlen zu brauchen, und das Preußischer Landtag. 8 lnt. ngigungen wche echeam Charreitage vorgenommen; ich be⸗ zog gisch b von Wahlstatt, der die preußische Staatsangehörigkeit nicht

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E 42 & 8 2₰ 1 2 . 5 nnec 9 2 2 ere . 2 7 8 9 üe 4 8 G —: g 2 vnfe en veichens fndz dn bzer Pelche in eadee afale iüeihrebnen Errses aere enschant hehte Z . 12. Sitzung vom 13. Mai 119b99. em Charfreitage vorgenommenen Dung⸗ und Kloäkefuhren binweist, mission einig gewesen.“Ich würde es tief beklagen, wenn jetzt in Stimme im Hause auszuüben. Sie stellt dem Hause anheim, nach Maßgabe des Verhältnisses ihrer Beiträge zu den Beiträgen der von ihr verlangte, eine Rente zu bewilligen. Die Seeberufsgenossen⸗ Wedel ers , welche den schlimmsten Anstoß hervorgerufen haben. Diese geflissent⸗ letzter Stunde die ganze Sache daran scheitern sollte, daß wir diese zu beschließen, daß er dazu aus dem angegebenen Grunde nicht Arbeitgeber und in geheimer Wahl zu wählen sind? Der Inhalt des schaft hat auch ihre Interessen zu wahren und sie muß bei der Ver⸗ Herr von Wedel erstattet den Bericht der IX. Kom⸗ liche Herabwürdigung des Charfreitags hat sich in vielen katholischen verhältnißmäßig sehr geringfügige Einschränkung der Kommission mehr befugt ist. § 48 des olten Gesetzes ist jetzt übergegangen in, den § 40f, der waltung der Geschäfte dieselbe Sorgfalt anwenden, wie der Vormund mission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Gexgenden eingeniftet; sie muß gesetzliche Remedur erfahren. Es nicht annehmen wollten. Ich bitte um Annahme der Kommissions⸗ Von Freiherrn von Solemacher⸗Antweiler liegt der besagt: „Die Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten werden bei der Verwaltung des Mündelvermögens. Das ist gesetzliche Vorschrift Charfreitag. soll aber kein gesetzlicher Schutz für uns gegeben werden, sondern wir 8 Antrag vor, zu beschließen daß der Fürst aus diesem Grunde von den Borständen der im Bezirk der unteren Verwaltungs. Ich sage, die Seeberafsgenossenschaft hat gar nicht das Recht ex aequo et Der einzige Paragraph der Vorlage lautete: werden auf das Gutdünken der Behörden verwiesen, die etee di e nschaß als Mitglied des Herrenhauses 8 lor hat behörde vorhandenen Orts⸗, Betriebs⸗ (Fabriks⸗), Bau⸗ und bono nach Billigkeitsrücksichten zu entscheiden; wenn sie nach pflicht⸗ „Der Charfreitag hat für den ganzen Umfang des Staats⸗ die Sache überlegen können. Wenn gesagt wird: „soweit es die Freiherr von Dürant de Séngas hebt hervor, daß in seiner e Sig⸗ Matrikel g3 8 H erloren ha Innungskrankenkassen, Knappschaftskassen u. s. w. gewählt.“ mäßiger Prüfung zu der Ueberzeugung kommt, daß sie nicht verpflichtet gebiets die Geltung eines allgemeinen Feiertags.⸗ gewerblichen Gewohnheiten zulassen“, so ist die gute Absicht des Ent, eimath (Schlesien) auch von der katholischen Bevölkerung der Char⸗ und in der Matrikel zu öschen ist. 8 1 Daß die Wahl eine geheime sein soll, steht nicht darin. Soweit es ist, eine Rente zu zahlen, so hat sie die Sache nöthigenfalls bis an Die Kommission hat folgende Fassung beschlossen, die für wurfs direkt in ihr Gegentheil verkehrt. Der letzte Absatz des § 2 Feimn mitgefeiert wird, und spricht die Hoffnung aus, daß die katho⸗ Der Bericht wird mit diesem Antrage an die Kommission Aicht reichsgesetzlich geordnet ist, wie z. B. bei den Krankenkassen, das Reichs⸗Versicherungsamt zu bringen, um zu sehen, ob ihre Auf: diejenigen Landestheile, in welchen der Charfreitag nach den bebt schließlich alles, was vorher noch etwa konzediert war, gänzlich lischen Oberen diesen Zustand nicht alterieren lassen werden, wozu sie zurückverwiesen. gelten binsichtlich der hier genannten Kassen lediglich die landesgesetz. fassang in dieser Beziehung richtig ist. Thatsächlich hat das Reichs⸗ bestehenden Gesetzen nicht die Eigenschaft eines allgemei auf. Der Schutz füͤr die Evangelischen kann gewährt werden, der auf Grund des Schlußsatzes des § 2 vielleicht berechtigt wären. In einmaliger Schlußberathung wird der 50. Bericht der gemeinen Schutz für den Unfug in Gemeinden mit überwiegend katholischer Ministerial⸗Direktor D. Schwartz kopff legt im einzelnen dar, Staatsschuldenkommission erledigt; das Haus ertheilt der

lichen oder statutarischen Bestimmungen. Es kann, was den Wahl- Versicherungsamt nun ihr Recht gegeben und bestätigt, daß die See- Feiertags hat, noch gelten soll: s betrifft, also die Erwägung des tze nicht sti⸗ i. f ssens icht 8 . „F . ; Bevölkerung soll gewährt werden. Daß man mit den Dung⸗ schri für di is Fellten verß Vers 1 5 8 8 5 schaf 8 gen. E . 82 8 ee.. 8 i ehe b is S ildesbeim: Di 3 ö““ E en2 e und Sns 8e ba8. wenn sie eine Rente als bürgerlicher, allgemeiner Feiertag. 8 beh, 5vK LECEEEE11,. E .1nn. 82 2aehc. Die Nachweisungen der bis zum Schluß des Jahres 1898 bes bie 1“ zum theil bbenfalls nicht haben. S50 82 88 P’ n4 dgt Molkenbuhr 8 8 - öS können 8 ZSEI1“ Ir Feeenreens nommen. Damit witd dem Gesetze auch der letzte Rest von desegehung ee gesehbuch E“ die bewilligten oder in Nus icht gestellten Staatsbeihilfen aus den de- veeuß esen Herrän Seeae e Menteems ömae⸗ sagt, caftmerde, such weun sie sich, bereit erflär b 2 Encgemgrnn 8 85 .— 1 Wenn sie es AL machs zrrallenh dann. sagen Kommissionsbeschlüsse hingestellt wird, ein allgemeiner Feiertag zur E“ Hauss 8 e in den Genuß des Reichszuschusses treten, das sei Sinn und; sicht eine Wittwen⸗ und Waisenversicherung einzurichten, nichts Ordentliches lassen, Handlungen 1 eaee⸗ Sie doch lieber offen: nein! Nur mit äußerster Dialektik wird im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs? Ist er es nicht, Fonds, sowie ie Nachweisung der zur Errichtung von land⸗ s Gesezes ewesen. Ich habe das schon in der Kommission bestritten] leistez, sondern man vse ie dei a kamesches . 1 u vaeeee. feeignet sind, die äußere man aus ihm einen Schutz für das evangelische Gefühl herauslesen dann wäre der ganze § ,1 hinfällig. In Hannover ist der wirthschaftlichen Getreidelagerhäusern bis ebendahin bewilligten und bestreite es auch hier. Die Materialien und Beratbungen zu §5 damit die Sache nach Außen einen guten Schein habe. Sch glaube, Feierlichkeiten zu ftoren Ir e4..n vienfgoder, andene fasbläshe fanben. Der * a 1 ü. Sesete wichen Himmeh nnd Ere ge⸗ Charfreitag nach meiner Meinung auch kein allgemeiner Feiertag. Beträge werden durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt jesetzes ergeben, daß sicht 1 DHas Privilegium is g e ta sehr. Die Seeberufe genossenschaft e-n ꝓ, 59. kathol ehen ist, muß ein Tag der Einkehr sein, den gehässig zu stören ü f di 8 finden; 2 e Netitt Saörz 1 Orbanisationen den aufgeführten Minimalansprüchen Lnüzt und zu- allerdings unter gewissen Voraussezungen eize Frklärt bat Füresehcge eüct vSe ehegd. segen io he 9 88 um Sie in Ihrer vorgefaßten Meinung umstimmen werden; ich würde welche theilweise nbied ze arschristen des Entwurfs dinausgehen⸗ heFeang 68 Amtsgerichts daselbst geht das Haus zur Tages⸗ —2 5 2 s 8 9 2 s 24 6 is 7 G r 5 Pa 5 zu⸗ 65 1 * v 3 5* is s 1 s ö 2 1 G 9 8 A W An r esenshesoroe eh safl gen 2en.87 meinem Dafürhalten dem Gottesdienst gewidmeten Gebäuden handelt. aher 8* Angftüschern Aeh Treten sie, außer Kraft oder nicht? Treten .e; ohne weiteres Die Petition des Mühlenbesitztrs Georg Münder in und Altersrenten nämlich in Nrng. des rgeben die de steve. veb dr Sebern zgenossenschaft, soweit dies möglich ist, Der Refexrent faßt die Gründe, welche die Regierung zur Ein⸗ 3 bnsatca aüa außer Kraft, so muß das im Gesetz auch ausgedrückt werden. Nach gMünde end2 den über Maß Motive und die damaligen Verhandlungen der Reichszuschuß bestrebt ist, die Interessen der bei ihr versicherten Personen zu bringung der Vorlage veranlaßt haben, nochmals zusammen. Er bhlätte. dem Schlußsatz des § 2 würde es endlich auch nicht möglich sein, in Hann.⸗Münden, enthaltend Beschwerden über Maßnahmen der gewährt. Sie ändern mit Ihrer Auslegung, völlig das färdern, also auch in dieser Beziebung etwas tüchtiges leisten wird. erinnert daran, daß in vielen nicht rein evangelischen Gegenden vielfach, Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse: den überwiegend katholischen Bezirken den Protestanten die Gewerbs⸗ Wasserbaubehörden gegen ihn, wird auf Antrag der Petitions⸗ rgeee .n 1““ 21 in in 8 8 finanziellen namentlich von seiten der Sozialdemokraten, Störungen der Feier 8 Meine Herren! Wenn Herr Dr. Beyschlag, wie ich dringend ge⸗ thätigkeit zu verbieten. NJ sein? 1 kommission der Regierung „zur Berücksichtigung und Einleitung ö“ 88 8 EIETTEI1“ ——2 * Snn eine P8 . Frage, un wird demnächst zur] dieses höchsten kirchlichen Feiertages verursacht worden seien, denen 8 wünscht hätte, in der Kommission v en te, so wuͤrde er zn Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff: e Vorschrift in des Entschädigungsverfahrens von Amtswegen unter thun⸗ Haß das g Grund ist dig⸗. * ean Aer Prüfung selbft ö prinzüp⸗ g. fasich 8 die Cinrichtung, die Regierung machtles gegenübergestanden habe. Der Vorlage sei dieser Abl Vorschläge sepflen * § 1 macht 956 Charfreitag zu em —— Ffederas g Sinne lichster Vermeidung weiterer polizeilicher Maßnahmen“ über⸗ ngeben müssen. Sie sind ja zugelassen und seit Jahren thätig soll. Darin 8— 1. Molkenb hr e übergeführt werden nun unerwartet energischer Widerstand in den katholischen Kreisen leser ehnung der orschläge der Kommission, wie wir sie eben des Bürgerlichen Gesetzbuchs. ie zweite ür wiesen. zuageben müssen. Sie find in. zugelassen und⸗ Iabsen üüd ig. . Darin irr err Moltenbuhr weiter, wenn er auf Grund erwachsen. Der Charfreitag sei kein katholischer Feiertag; in den gebört haben, nicht gekommen sein. Die Vorschläge der Kommission nicht einbeitlich zu beantworten. In dem ü⸗ erwiegenden Theile gilt Damit ist die Tagesordnung erledigt. Glaubt Herr Dr. Hitze, daß sie sich auflöse können, daß die ge chaffenen der früheren Eingaben der Seeberufsgenossenschaft etwa annehmen Rheinlanden seien alle Fabriken an diesem Tage in Arbeit. Wenn bieten doch etwas mehr, als was Herr Dr. Beyschlag angenomme der Charfreitag schon als gesetzlicher Feiertag. Die im übrigen gel⸗ Schluß 5 Uhb Nächste Si besti 1 8 Verhältniffe wieder zurückgeführt 11““ den Zustand, der sollte, es würde ihr eine Wittwen⸗ und Waisenversorgung nur für ihnen verboten würde, an einem Tage zu arbeiten, der für sie 8 b mehr, rr Dr. 2 g 8* Püh n tenden Vorschriften werden durch dos Gesetz nicht berührt. Damit chluß 5 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt, nicht vor bestand, ebe sie zugelassen wurden? Das ist kaum durchfübrbar. Ich diejenigen gestatret werden, deren Ehemann als Vater noch dann, wenn kein Feiertag sei, würden sie dies, so fuüͤhren sie aus, als einen Ge⸗ hat. Ich für meine Person stehe auch auf dem Standpunkt, daß mir erledigt sich auch die dritte Frage. muß daher behanpten, daß die für den Antrag gegebene Begründung E“ Waisen werden, im Seemannsberuf steht. Diese wissenszwang empfinden. Zwischen diesen entgegenstehenden An⸗ die liebste Fassung die der Regierungsvorlage, die ich selbst gemacht Graf von Pfeil⸗Hausdorf beantragt, im Schlußsatz 1 9 8 Eee 11. vbö“ wo es im Abs. 6. schauungen hahe die Kommission ein Kompromiß herzustellen gesucht, habe, gewesen sein würde. Wenn man aber die Sache bei Licht be⸗ des § 2 die Worte: „in der Nähe von dem Gottesdienst gewidmeten 11““ 1.e 1es he. Hklbc n ö Vervir, vflbttigen. Bef Zanigong die Weiterven sichnn . b--. 1nd deneenisdeeenhsscener e Se Stempel heros Ir ssieeht und sich das Zustandekommen der Kommisstonsvorschläge klar BEEu6* Firfichect; Kopp: Ich bin in großer Versuchung, dem Handel und Gewerbe. 1e.-2. - 1 e. Be 1 ggeschäf r Tag ganz allgemein als 8 . Fe borünakl b „Fürstbe) AaAn 1 dem 1IE dem Antrage Stötzel angenommen vieseic ahabe ha⸗ Dch nehme an, Feiertag gelten; in Bezug auf die sonstige Feier solle Rücksicht auf 25 sowird sich ergeben, daß dieursprünaliche Regierungsvorlagerechtlich Profefior Behschlag zu erwidern, aber ich wil keigen Kultmetamef Konkurse im Auslande. 88 Smpe G 3 daß Berbleibe gleis 5 * g 7 den sollen, daß auch die bisherigen örtlichen Verhältnisse, soweit angängig, genommen . thatsächlich im wesentlichen gar nichts Anderes gewollt hat, aber auch treiben, und so verzichte ich auf das Wort im Interesse des Friedent. üs Galizien Nach dem von der Kommission eingeschalteten as Verbleiben bei der Wittwen⸗ und Waisenfürsorge denjenigen See⸗ werden. Die Vertreter der Katholiken glaubten aber, selbst in dieser gar nichts Anderes erreicht haben würde als das, was jetzt die Kom⸗ Freiherr von Manteuffel; Die Angriffe des Professors Konkurseröffnung über das Vermögen des G tzers Grafen

8 21 ; sleuten gestattet werden soll, welche aus der Invalidenversicherungs⸗ inschrã üg 5 ¹ . . s die evangelis Mitgli R ission. 39☛ 1 8

1 1 10 Fror . 2. . pflicht ausscheiden. Nun möchte ich aber noch auf eine estri ie Besti n b 3 8 b 3 Penossenschaft gestattet S- die S.ee, e⸗.. für Thatsache hinweisen. § a sagt, 2 Kunoch. N acgnbeberzche⸗ EEEE1“ über die herkömmliche Uebung der Meine Herren, die Fassung: v“ ein gläubiger evangelischer Christ und pflanze die Fahne des K. K. Kreisgerichts, Abtheilung Iv, in Brzesanv vom 8. Mai 1899 eaee ee zu übernehmen, je och nur, Pemn eichzeitig für rung der Seeleute dürfe nur eingeführt werden mit Genehmigung des Kardinal⸗Fürstbischof Kopp: Um die Arbeit der Kommission eder Charfreitag hat für den ganzen Umfang des Staats⸗ evangelischen Cheistechnns ens, abg. nir, sehnen. nchr g2. 5. N. an 10 9 batn eees dühatten Tenhr aure ahü de d. gea ceaeheberß 1”72-8 verfchcnen I eine 8GE1““ Agemeinen 1“ richtig zu würdigen, wird ein Räckblick auf die Geschichte dieser Ver⸗ I gebietes die Geltung eines allgemeinen Feiertages“ stände zurück, welche 8; unserem e. wieder auftreten v. Meh reec e hitere as . N. emel lans Wittwen⸗ b sicherungsang dürfe eeberufsgenossenschaft nur gestatte ü üs ie Beri p Schma 3 . : üssen, einen Anregungen Folge ge ird. 8 8 .

Die Sozialdemokraten beantragen, für die Er⸗ werden, wenn sie gleichzeitig eine Wittwen⸗ und Waisenversicherung be, egen e hesen.Si,e e gs zwei rechtliche Folgen gehabt: einmal die absolute Sicherung ene sein Pengen Snl g zuen. BA““ 10 Uhr. Die Forverungen sind bis zum 28. Juni 1899 bei dem K. K. richtung dieser Invalidenversicherung auch die Zustimmung einführt. Also die Seeberussgenossenschaft kann diese Maßregel nicht Gegenden ausgesetzt sei, haben zu der Bitte geführt, dem Char⸗ es Tages in Bezug auf Fristen und Rechtsgeschäfte das ist die vertreten worden. Wir wollten ein Werk zu stande bringen, welches Freige in Prfeäcn oder 28. . K. Bezirksgericht in Rohatyn des Reichstages vorzuschreiben und ferner zu bestimmen, daß nach Belieben treffen; sondern, wenn sie den Wunsch hat, die freitage dagegen Schutz zu gewähren. Wenn nun die Regierung, unmittelbare Folge, die Zwangsfolge und sodann zweitens hätte den konfessionellen Frieden nicht stört. Es ist das leidige Schicksal anzumelden. art jerungstagfahrt (Termin zur Feststellung der An⸗

krages 4. Wo’ steht im alten Gesez und im neuen Entmurfe, daz Reichs.Versicherungzamt, wilches von ders Seeberasogenosfenschaft ccow Gerrenbanaa Besatsawenes verden Pebcg een Fanefübe der auf die dershe dunden, von denen 10 cgenengen den. n darin ist die ganze Kom, mehr besitzt, noch befugt sei, das erbliche Recht auf Sitz und

Aꝙ 141512 ihr Angehörenden aus der territorialen Versicherungsanstalt heraus jieser Anregu in i jese Fassung gar kei tarischen W ni sprüche) 7. August 1899, Vormittags 10 Uhr. die Wittwe mindestens 25 v. H., jedes Kind 20 v. H. des ihr Ang 1 sicherungsanstalt herauszu⸗ dieser Anregung nachgebend, in ihrem Entwurf eine durchgehende auch diese Fassung gar keine andere Bedeutung gehabt, als daß sie alles parlamentarischen esens, daß man ohne Kompromiß nicht R * 9 1 3 nehmen, so kann sie das nur erre 1 eltuna freitaasfet 82972 r; lsess. 8 Fs8- 1 3 8 f 1 d 2 Rumänien. Tagelohns als Rente erhalte. 8 de .“ ö Bsen afschemmer 8e.. ge Sig 4 1* Beltug Z“ Ebat sie sich 5 8 uns die Ermächtigung für polizeiliche Verordnungen gegeben hätte. A“ E Fagflan. Aber Pincu Faingold in Socea⸗Cindesti, Bezirk Neamt. Axg. Dr. Hahn (b. k. F.) hin, daß diese Vorschrift stimmt, ob diese Vorausssetzungen zutreffen, ob das, was diese Wittwen⸗ Minister hat auch bereits 12Se9. daß I. Absicht der Nun mußten wir, als wir in die Kommission traten und als inzwischen Störungen durch kirchenfeindliche Elemente, insbesondere durch Sazial⸗ den schon Lege nse⸗eees, n. 85 sermännischen Be. und Waisenversicherung bietet, ausreichend ist. Ich glaube, das sind Regierung nur dahin ging, für die Charfreitagsfeier den gesetzlichen von katholischer Seite und zwar von der autoritativsten Stelle, von demokraten, follen und werden beseitigt werden; auch den geflissent“ Taägliche W stell ür Kobl d Kok rölkerung entspreche. Die Unfallversicherung habe für dieselbe nicht so ausreichende Earantien, daß man kaum von Maßregeln sprechen Anordnungen eine Basis zu geben, daß es ihr aber durchaus fernlag, den Bischöfen diese erheblichen Gewissensbeunruhigungen geltend gemacht lichen Störungen durch gewisse Katholiken wird durch die Kommissions .88 ägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks den Wekth wie für andere Arbeiter. Denn die Seeleute verunglückten kann, welche die Seeberufsgenoffenschaft völlig nach eigenem Belieben zu schablonisieren, und daß jede Rücksickt auf örtliche Verhältnisse ge⸗ wurd selb ändlich i ; fassung entgegengetreten werden können. an der Ruhr und in Oberschlesien. nicht m dem Maße wie Induftriearbeiter durch Betriebsunfälle im] und Gutdünken ergreift. Hierzu aber noch die Zustimmung des nommen werden sollte. Dieser Erüliun des Ministers hat sich die 1i CA1“ welche recht Herr von Bemberg⸗Flamersbeim: Mein evangelisches Herz 1114“ eigentlichen Sinne, sondern mehr durch Berufskrankbeiten; namentlich Reichstags zu verlangen, das geht meines Erachtens viel zu weit. Kommission bei ihren Arbeiten ö und deshalb die all⸗ ichen und thatsächlichen Wirkungen die Annahme des Gesetzes haben ist durch die Fommissionsbechlüsse nicht befriedigt, aber ich nehme das zeitig gestellt keine Wagen. 85 2v 8,. iensnngene die ö Peste e das, s brauchte man nur die Vorlegung gemeine Fassung der Regierung durch besondere konkrete Bestimmungen würde, und da die Kommission nur von einem Geiste beherrscht Erreichbare. Ein schroffes Auftreten im Hause würde wieder ganz zeiti Ian h enc Plnen; n 5ce 8” geftelt vicht . eeberufsg Wich ittel zweckmäßiger⸗ ne esetzes zu verlangen, wonach die Seeberufsgenossen⸗ ersetzt. Wenn Herr von Bemberg die Kommission bat, mit gegen⸗ wurde, nämlich dem des Friedens: wir müssen unter allen Umständen unleidliche Zustände über unser Vaterland heraufbeschwören. zeitig gestellt kelne Wagen. .d. M. sind gestellt 5028, nicht rech

weise anderweitig verwenden. Redner empfiehlt die Annahme des]schaft die Wittwen⸗ und Waisenversicherung übernimmt; dann handelte seitigem Wohlwollen die Angelegenheit zu fördern, so glaube ich, in bei dieser Gelegenbeit jeden Gewissenszwang vermeiden, so hat sich! Damit schließt die Generaldiskussion.