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SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne
4 ℳ 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
Nummern kosten 25 2.
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Insertionspreis für den Raum einer ruchzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Reichs⸗Anzeigers 6rF Königlich Preußischen Staats-Anzeigernsz Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Abends.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
8 den nachbenannten Offizieren ꝛc. folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar haben erhalten:
den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:
von Freyhold, Generalleutnant und Kommandeur der 33. Division; die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:
von Pawlowski, Oberst und Kommandeur des Königs⸗ Infanterie⸗Regiments Nr. 145;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife: Ja 88 el, Oberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments r. 131, Krebs, Oberstleutnant in der 3. Ingenieur⸗Inspektion, In⸗ spekteur der 6. Festungs⸗Inspektion;
die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
von Conta, Major im Infanterie⸗Regiment Nr. 98, kom⸗ mandiert als Adjutant beim General⸗Kommando des XVI. Armee⸗Korps, 1.“ 1 Praetorius, Maäjor in der 3. Ingenieur⸗Inspektion, Ingenieur⸗ Offizier vom Platz in Diedenhofen; ““ den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: Kluge, Major im Feld⸗Artillerie⸗Regiment von Scharnhorst (1. Hannoversches) Nr. 10, kommandiert als Adjutant bei der 33. Division, irsch, Hauptmann im Infanterie⸗Regiment Nr. 98, gir ffer, Hauptmann im Königs⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 145, Nathusius, Rittmeister im Magdeburgischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 6, 5 von der Becke, Rittmeister in demselben Regiment, 8 im 1. Hannoverschen Dragoner⸗Regiment von Fritsche, Rittmeister in demselben Regiment, Croll, Rittmeister im Schleswig⸗Holsteinschen Dragoner⸗ ARoiegiment Nr. 13;
den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse:
Jonas, Generalmajor und Kommandeur der 66. Infanterie⸗ Brigade,
Serno, Generalmajor und Kommandeur der 67. Infanterie⸗ Brigade,
Reuscher, Generalmajor und Kommandeur der 16. Feld⸗ Artillerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse:
Wiesner, Generalmajor und Kommandant von Diedenhofen,
von Enckevort, Oberst à la suite des Magdeburgischen
Dragoner⸗Regiments Nr. 6 und Kommandeur der 33. Ka⸗ vallerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:
Rau, Oberstleutnant und Kommandeur des 1. Hannoverschen Dragoner⸗Regiments Nr. 9,
Scheller, Oberstleutnant im Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 33,
von Trossel, Major im Generalstabe des XVI. Armee⸗Korps,
Ritter und Edler von Oetinger, Major im Magdeburgischen Dragoner⸗Regiment Nr. 6, kommandiert als Adjutant beim General⸗Kommando des XVI Armee⸗Korps,
Schelle, Major im Königs⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 145,
Nicolai, Major à la suite des Badischen Fuß⸗Artillerie⸗ ee Nr. 14 und Erster Artillerie⸗Offizier vom Platz in Metz,
Marcard, Major in der 3. Ingenieur⸗Inspektion und Ingenieur⸗Offizier vom Platz in Metz; den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: e. Oberleutnant im Königs⸗Infanterie⸗Regiment r. 145,
Falkenbach, Leutnant in demselben Regiment,
Paschke, Oberleutnant im Infanterie⸗Regiment Nr. 98, Giese, Leutnant in demselben Regiment, Hotop, Oberleutnant im Magdeburgischen Dragoner⸗Regiment
von
r. 6, Kraehe, Oberleutnant im Schleswig⸗Holsteinschen Dragoner⸗ Regiment Nr. 13, eichmann, Oberleutnant im 2. Hannoverschen Ulanen⸗ Regiment Nr. 14, Sy 68 w, Oberleutnant im Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 34; owie
1 das Allgemeine Ehrenzeichen: Müller, Feldwebel im Königs⸗Infanterie Regiment Nr. 145, Herbst, Sanitäts⸗Sergeant bei demselben Regiment.
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Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Marine⸗Bauführer des Maschinenbaufaches Strache zum Marine⸗Maschinenbaumeister zu ernennen.
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eiaeanze Auf die für das Jahr 1899 festzusetzende Dividende der Reichsbankantheile wird vom 15. Juni d. J. ab eine erste halbjährliche Abschlagszahlung von ein und drei⸗ viertel Prozent oder 52 Mark 50 Pfennig für den Dividendenschein Nr. 10 bei der Reichsbank⸗Hauptkasse in Berlin, bei den Reichsbank⸗Hauptstellen, Reichsbankstellen, der Reichsbankkommandite in Insterburg, sowie bei sämmt⸗ lichen Reichsbank⸗Nebenstellen mit Kasseneinrichtung erfolgen. Berlin, den 20. Mai 1899. 1 Der Stellvertreter des Reichskanzlerez. Graf von Posadowsky.
Landespolizeiliche Anordnung.
In Verfolg der Deklaration vom 9. April 1896 (Außer⸗ ordentliche Beilage zn Nr. 16 des Amtsblatts für 1896) zur landespolizeilichen Anordnung vom 6. Dezember 1895, be⸗ trefftend die Abwehr gegen die Einschleppung der Maul⸗ und Klauenseuche in den diesseitigen bezirk durch das aus anderen Reichstheilen stammende Vieh b ußerordentliche Beilage zu Nr. 49 des Amtsblatts für 1895),
estimme ich, daß die Vorschriften der vorbezeichneten landes⸗ polizeilichen Anordnung sich auf das aus nachbenannten Reichstheilen:
1) aus den preußischen Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg, Erfurt,
2) aus den bayerischen Regierungsbezirken Oberbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unter⸗ franken, Schwaben,
3) aus den sächsischen Kreishauptmannschaften Bautzen, Dresden, Leipzig, Zwickau,
4) aus den württembergischen Kreisen Neckarkreis, Schwarzwaldkreis, Jagstkreis, Donaukreis, aus den badischen Landeskommissariaten Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, aus den hessischen Provinzen Starkenburg, Ober⸗ hessen, Rheinhessen, “ aus dem Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, aus dem Großherzogthum Oldenbure,
) aus dem Herzogthum Braunschweilg aus dem Herzogthum Sachsen⸗Meiningen, aus dem Herzogthum Sachsen⸗Altenburg, 8 aus dem Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, aus dem Herzogthum Anhalt, W aus dem Fürstenthum Eewärzburg Soubers ausen, aus dem Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt, aus dem Fürstenthum Waldeck, aus dem Fürstenthum Reuß ä. L., aus dem Fürstenthum Reuß j. L., 1 19) aus den Reichslanden Elsaß⸗Lothringen im Regierungsbezirk Bromberg zur Entladung mit der Eisenbahn gelangende Rindvieh bis auf weiteres beschränken. berg, den 8. Mai 1899. FE1““ IECEö“
1““ Barnekow. n vor heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21. des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter MNr. 2577 das Abkommen zur “ von Fragen des internationalen Privatrechts, vom 14. November 1896. Berlin W, den 25. Mai 1899. “ 0S Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
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Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Reichsanwalt Hamm in Leipzig zum Präsi⸗ denten des Ober⸗Landesgerichts in Köln unter Beilegung des Charakters als Wirklicher Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath mit dem Range eines Raths erster Klasse, ferner den Landgerichts⸗Rath Winkler in Halle a. S. zum Landgerichts⸗Direktor in Hagen, den Gerichts⸗Assessor Schreiber in Berlin zum Land⸗
den Gerichts⸗Assessor Stam
richter in Thorn, e. n tadt zum Amtsrichter in Bialla, “ h
den Gerichts⸗Assessor Fehre in Heinrichswalde zum Amtsrichter in Heinrichswalde,
den Gerichts⸗Assessor Walther Wegener in Berlin zum Amtsrichter in Kremmen,
den Gerichts⸗Assessor Sasse in Kottbus zum Amtsrichter in Naugard,
die Gerichts⸗Assessoren Görcke in Wollin und Itzerott in Stendal zu Amtsrichtern in Wollin,
den Gerichts⸗Assessor Friedrich in Ostrowo zum Amts⸗ richter in Strelno,
den Gerichts⸗Assessor Boette in Halberstadt zum Amts⸗ richter in Ermsleben,
den Gerichts⸗Assessor Herrmann in Eisleben zum Amts⸗ richter in Egeln,
den Gerichts⸗Assessor Karl Meyersburg in Hann.⸗ Münden zum Amtsrichter in Bergen b. Celle,
den Gerichts⸗Assessor Simons in Jülich zum Amtsrichter in Euskirchen,
den Gerichts⸗Assessor Clemens Lückerath in Koblenz zum Amtsrichter in Eitorf,
den Gerichts⸗Assessor Dr. Lauten in Bergheim zum Amtsrichter in M.⸗Gladbach,
den Gerichts⸗Assessor Groll in Hennef zum Amtsrichter in Lobberich,
den Gerichts⸗Assessor Biesing in Aldenhoven zum Amts⸗ richter in Wipperfürth,
den Gerichts⸗Assessor Schaltenbrand in Sinzig zum Amtsrichter in Saarlouis und
den Gerichts⸗Assessor Bösken in Bitburg zum Amtsrichter
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Stabsarzt a. D. Dr. Richard Rosenthal, den Aerzten Dr. Boegehold, Dr. Plehn, Dr. Richard Schmidt, Dr. Wilhelm Schuelein in Berlin, Dr. Seidel in Rhinow, Dr. Oskar Hecke in Breslau, Dr. Guenther in Strehlen, Dr. Loth in Erfurt, Dr. Heßberg und Dr. Merscheim in Essen, Dr. Peters in Kettwig, Dr. Peusquens in Königswinter, Dr. Schneider in Krefeld, Dr. Richard Schmitz in Viersen, Dr. Dueltgen in Ohligs und Dr. Müller in Bensberg den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen. c“
Auf Ihren Bericht vom 26. April d. J. will Ich dem Kreise Rosenberg im Regierungsbezirk Oppeln, welchem durch Meinen Erlaß vom 18. November 1895 das Ent⸗ eignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für den Bau einer Kleinbahn vom Bahnhofe Rosenberg der Eisenbahn Kreuzburg —Tarnowitz nach Landsberg in An⸗ spruch zu nehmenden Grundeigenthums verliehen ist, das gleiche Recht auch für die Fortsetzung dieser Kleinbahn bis Zawisna verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück. Urville, den 6. Mai 1899. — Wilhelm R. 6 Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Auf Ihren Bericht vom 29. April d. J. will Ich der Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft Stendal⸗Arneburg zu Arneburg im Kreise Stendal, Regierungsbezirk Magdeburg, welche den Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Stendal nach Arneburg beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Ent⸗ ziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück. hrhe. Urville, den 8. Mai 1899.
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An den Minister der öffentlichen Arbeiten. H Jen Katan! 2 (9 PEI1Iq E114“*“ ., h te 9 b 1 96,10 — 9 SS.
Wilhelm R. N Thielen.
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wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe⸗ scheine der Stadt Elberfeld im Betrage von 25 000 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung von Elberfeld am 22. November und 6. Dezember 1898 beschlossen hat, die zur Be⸗ streitung der Kosten des Rathhausneubaues, zu Straßen⸗ und Brücken⸗ bauten, zur Regulierung und Eindeichung der Wupper, zum Ausbau der Kanalisation einschließlich der ung einer Kläranlage, zur Erwerbung von Waldparzellen, zur Erweiterung des städtischen Armen⸗ hauses, zur Errichtung von Neubauten für das Realgymnasium, für die Königliche Baugewerkschule und die Königliche Maschinen⸗ bauschule für Barmen⸗Elberfeld, für die Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschule und die Mittelschule für Mädchen, ferner zur Erweiterung des Elektrizitätswerks, zur Herstellung einer Kehrichtverbrennungsanlage, zur Erweiterung der Viehmarkt⸗ und Schlachthofsanlagen, der Bade⸗ und der Desinfektions⸗