1899 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

icks⸗Beach, White⸗Ridley, Chamberlain, Marquis of Lans⸗ 89 * Hamilton, und der Lord⸗ Statthalter von Irland Earl Cadogan. uch Lord Rosebery, der Earl of Kimberley und andere Mitglieder des vorigen Kabinets, Lord Lonsdale, die Offiziere der deutschen Kriegsschiffe „Hohen⸗ zollern“, „Kaiser Friedrich III.“ und „Hela“, die Feld⸗ marschälle Viscount Wolseley) und Lord Roberts und General Sir Evelyn Wood befanden sich unter den Gästen. Den ersten Toast brachte Seine Königliche Hoheit der Prinz von Wales aus; Höchstderselbe erhob sich mit den Worten: „Auf Befehl der Königin: der Deutsche Kaiser und die Deutsche Kaiserin!“, worauf die deutsche Nationalhymne gespielt wurde. Sodann erhob Seine Majestät der Kaiser Sein Glas mit den Worten: „Die Königin!“ und es wurde die britische Nationalhymne gespielt. Den Toast auf Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich brachte wiederum Seine Königliche Hoheit der Prinz von Wales aus; auch folgten die Klänge der deutschen Nationalhymne. Festmahl wurde im Waterloo⸗Zimmer Cercle abgehalten, bei welchem Seine Majestät der Kaiser Wilhelm Ihrer Majestät der Königin Victoria die Kom⸗ mandanten der YNacht „Hohenzollern“ und des Linienschiffs „Kaiser Friedrich III.“ sowie den Oberstleutnant von Rauch, Kommandeur des preußischen 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland vorstellte. 3 Mit allen drei Herren unterhielt Sich Ihre Majestät die Königin längere Zeit. 1 1 Windsor, 22. November. Heute Morgen machte Seine Majestät der Kaiser einen Spazierritt und besuchte hre Königlichen Hoheiten den Herzog und die Herzogin von Tonnaught in Bagshot. Nach dem Füegn⸗ ließ Sich Aller⸗ höchstderselbe von dem Herzog von onnaught einige Mann⸗ schaften der Leibgarde im Khaki⸗Anzug vorstellen. Am Nach⸗ mittag unternahmen Seine Majestät der Kaiser Wilhelm und Ihre Majestät die Königin Victoria in der Prinzen Söhne August Wilhelm und Oskar eine Spa ierfahrt durch Eton und Son. Später widmete Seine ajestät Sich Regierungsgeschäften. 1 Melgstct die Kaiserin besuchte heute Vormittag die Schloßbibliothek, besichtigte die Originalzeichnungen von Holbein und empfing sodann einige Damen; am Nachmittage begab Ihre Majestät Sich zu Wagen nach Cumberland Lodge. An der heutigen Abendtafel nahmen außer Ihrer Majestät der Königin Victoria und der Königlichen Familie sowie den Kaiserlichen Majestäten theil: die Gesandten Belgiens, Dänemarks, Portugals und Rumäniens, der Ober⸗Hofmarschall Graf zu Eulenburg, der Staatssekretär des deutschen Aus⸗ wärtigen Amts, Staats⸗Minister Graf von Bülow, der General⸗ Adjutant Seiner Majestät des Kaisers, General der Infanterie von Plessen und der großbritannische Botschafter am Berliner Hofe Sir Frank DA1X“

Amtlichen Mittheilungen zufolge ist ggegenwärtigen Kriegszustandes britischen Unterthanen nach englischem Rechte jeder G“ und Verkehr mit

der Südafrikanischen epublik und dem reistaate sowie mit den Angehörigen dieser Staaten in deren Gebieten verboten. Auf Grund dieses Verbots werden von den britischen Behörden und Kriegsfahrzeugen alle auf englischen Schiffen verladenen, für die Südafrikanische Republik und den Oranje⸗Freistaat bestimmten Waaren vorläufig festgehalten, auch wenn sie nicht als Kriegskontrebande anzusehen sind. Diese Maß⸗ regel erstreckt sich auch auf Güter, die nach nicht⸗britischen, aber dem Kriegsschauplatze benachbarten Löschungshäfen be⸗ stimmt sind. Die betheiligten deutschen Iö11“ werden zu erwägen haben, ob es nicht ihren Interessen entspricht, während des jetzigen Krieges die Benutzung britischer Schiffe zur Beförderung von Waaren nach Süd⸗Afrika zu

S” für die Dauer des

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Justiz⸗ wesen und für Elsaß⸗Lothringen.

1—

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich preußische Präsident und Landesdirektor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont von Saldern ist in Berlin eingetroffen.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. Werner in Swinemünde ist der Königlichen Regierung zu Hildesheim zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

2 b 8 84

8 E1“

Laut Meldung des „W. T. B.“ hat S. M. S. „Moltke“ Kommandant: Kapitän zur See Schröder, am 21. No⸗ vember La Guayra beclaen ist an demselben Tage in Porto Cabello angekommen und beabsichtigt, am 25. November von dort nach Santa Lucia in See zu gehen.

S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Lans, ist am 21. November in Tsingtau eingetroffen.

S. M. S. „Gefion“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Rollmann, ist gestern von Tsingtau nach Wusung in See gegangen. . 1

Der Ablösungstransport für S. M. SS. „Kaiserin Augusta“, „Hertha“ und „Gefion“, Transportführer: Kapitänleutnant Weniger, ist mit dem Dampfer „Prinz Heinrich“ am 21. November in Penang (Halbinsel Malacca) eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise nach Singapore

forigesetzt.

8 1 . 5 8 1“ 8

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ vrlebs Ergevnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Oktober d. J. veröffentlicht, auf welche am Montag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist. 8

Nachdem die Kommissare der drei betheiligten Regierungen in ihrem Bericht vom 18. Juli d. J. die auf eingehende Prüfung der Sachlage begründete Ansicht ausgesprochen haben, daß es unmöglich sein würde, den Unruhen und Mißständen, von welchen die Samoa⸗Inseln gegenwärtig heimgesucht werden, wirksam abzuhelfen,

Verwaltung der drei lieben, erscheint

Regierungen unterstellt rigkeiten ein Ende machen und gleichzeitig den legitimen Inter⸗ essen der drei Regierungen Rechnung tragen würde.

Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, sind die mit ge⸗ hörigen Vollmachten ihrer hohen Souveräne versehenen Unterzeichneten über die nachstehenden Punkte überein⸗

ekommen: Artikel I. 6

Großbritannien verzichtet zu Gunsten Deutschlands auf alle seine Rechte auf die Inseln Upolu und Savaii, ein⸗ schließlich des Rechts, daselbst eine Marine⸗ und Kohlenstation zu errichten, und des Rechts auf Exterritorialität auf jenen Inseln. G

In gleicher Weise verzichtet Großbritannien zu Gunsten der Vereinigten Staaten von Amerika auf alle seine Rechte auf die Insel Tutuila und auf die anderen östlich des 171. Längengrads von Greenwich gelegenen Inseln der Samoa⸗

ruppe. 8 Großbritannien erkennt an, daß die Gebiete im Osten Abkommen von 1888

der neutralen Zone, welche durch das in West⸗Afrika geschaffen worden ist, an I. fallen. Die Grenzen des Deutschland zukommenden Theils der neu⸗ tralen Zone werden durch Artikel V der vorliegenden Kon⸗ vention festgesetzt. II 8 Deutschland verzichtet zu Gunsten Großbritanniens auf alle seine Rechte auf die Tonga⸗Inseln mit Einschluß Vavau'’s und auf Savage Island, einschließlich des Rechts, daselbst eine Marine⸗ und Kohlenstation zu errichten und des Rechts auf Exterritorialität in den vorstehend bezeichneten Inseln. In gleicher Weise verzichtet Deutschland zu Gunsten der Vereinigten Staaten von Amerika auf alle seine Rechte auf die Insel Tutuila und auf die anderen östlich des 171. Längen⸗ grads von Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe. Es erkennt an, daß von der deutschen Salomonsgruppe die östlich beziehungsweise südöstlich von Bougainville gelegenen Inseln, welches letztere nebst der zugehörigen Insel Buka bei Deutschland verbleibt, an Großbritannien fallen. Der westliche Theil der neutralen Zone in West⸗Afrika, wie derselbe in Artikel V der vorliegenden Konvention fest⸗ gesetzt ist, wird ebenfalls an Großbritannien fallen.

Artikel III.

Die beiderseitigen Konsuln in Apia und in den Tonga⸗ Inseln werden bis auf weiteres abberufen. 16 Die beiden Regierungen werden sich über die in der Zwischenzeit im Interesse ihrer Schiffahrt und ihres Handels in Samoa und auf den Tonga⸗Inseln zu treffenden Einrich⸗ tungen verständigen.

Artikel IV. 8

bestehende Uebereinkunft, betreffend das Recht Deutschlands, auf den Großbritannien gehörigen Salomons⸗Inseln Arbeiter frei anzuwerben, wird auch auf die in Artikel II bezeichneten deutschen Salomons⸗Inseln, die an Großbritannien fallen

ollen, ausgedehnt. 1 b gebeh Artikel V. .“

In der neutralen Zone wird die Grenze zwischen den

deutschen und den großbritannischen Gebieten durch den Daka⸗Fluß bis zum Schnittpunkt desselben mit dem 9. Grad nördlicher Breite gebildet werden; von dort soll die Grenze in nördlicher Richtung, indem sie den Ort Morozugu an roß⸗ britannien läßt, laufen und an Ort und Stelle durch eine ge⸗ mischte Kommission der beiden Mächte in der Weise festgesetzt werden, daß Gambaga und die sämmtlichen Gebiete von Mamprusi an Großbritannien, Yendi und die sämmtlichen Gebiete von Chakosi an Deutschland fallen.

Artikel VI.

Deutschland ist bereit, etwaigen Wünschen der groß⸗

britannischen Regierung in Bezug auf die Gestaltung der

beiderseitigen Zolltarife in Togo und der Goldküste nach Möglichkeit und in weitgehendster Weise entgegenzukommen.

Artikel VII.

Deutschland giebt seine exterritorialen Rechte in Sansibar

auf; jedoch ist gleichzeitig verabredet, daß dieser Verzicht erst

mit dem Zeitpunkt in Kraft treten soll, an welchem die anderen

Nationen dort zustehenden Exterritorialitätsrechte ebenfalls auf⸗

gehoben sein werden. Z1116“ Artikel VIII.

Die vorliegende Konvention foll sobald als möglich ratifiziert werden und unmittelbar nach Austausch der

Ratifikationen in Kraft treten. Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten sie vollzogen und ihre Siegel beigedrückt. So geschehen in doppelter Ausfertigung zu London, den 14. November 1899.

8 11I1I1“ 8 Erklärung.

Es herrscht Einverständniß darüber, daß Deutschland durch den Artikel II der am heutigen Tage vollzogenen Konvention seine 1 dazu erklärt, daß die ganze Gruppe der Howe⸗Inseln, welche einen Theil der Salomons⸗Inseln bildet, an Großbritannien fallen soll.

Es ist gleichfalls ausgemacht, von den beiden Regierungen am 10. April 1886 zu Berlin unterzeichneten Deklaration, betreffend die Handelsfreiheit im westlichen Stillen Ozean, auf die in der vorstehenden Konvention erwähnten Inseln anwendbar sind.

Es ist ebenso verabredet worden, daß die zur Zeit be⸗

ehende Uebereinkunft über die Anwerbung von rbeitern auf en Salomons⸗Inseln durch deutsche Reichsangehörige den letzteren gestattet, diese Arbeiter unter denselben Bedingungen anzuwerben, welche großbritannischen, nicht auf jenen Inseln Unterthanen auferlegt sind oder noch auferlegt werden.

So geschehen in doppelter Ausfertigung zu London, den 14. November 1899.

daß die Bestimmungen der

Lb 8

having i the opinion, 1 1 situation, that it would be impossible effectually to remedy the troubles and difficulties

solange die Inseln der gemeinschaftlichen Islands of Samoa are at present suffering as long as 8 they are placed under the joint administration of the

es wünschenswerth, eine Lösung zu suchen, die diesen Schwie⸗ three Governments, it appears desirable to seek for a solution which 0. while taking due account of the legitimate interests of

the three Governments.

Die zur Zeit zwischen Deutschland und Großbritannien

(L. S.) (gez.) (gez.)

Das deutsch⸗englische Abkommen vom 14. November 1899 lautet: 8

The Commissioners of the three Powers concerned 8 in their Report of the 18th Jaly last expressed based on a thorough examination of the

under which the

shall put an end to’ these difficulties,

Starting from this point of view the Undersigned,

furnished with full powers to that effect by their respective Sovereigns, have agreed on the following

points:

8 Article I. Great Britain renounces in favour of Germany all

her rights over the Islands of Upolu and of Savai, including the right of establishing a naval and coaling station there, and her right of extraterritoriality in these islands.

Great Britain similarly renounces, in favour of the United States of America, all her rights over the Island of Tutuila and the other islands of the Samoan group east of 171 ° longitude east of Greenwich.

Great Britain recognizes as falling to Germany the territories in the eastern part of the neutral zone established v the Arrangement of 1888 in West Africa. The limits of the portion of the neutral zone falling to Germany are defined in Article V of the

present Convention. Article II.

Germany renounces in favour of Great Britain all her rights över the Tonga Islands, including Vavau, and over Savage Island, including the right of establishing a naval station and coaling station, and the right of. extra-territoriality in the said islands.

Germany similarly renounces, in favour of the United States of America, all her rights over the Island of Tatuila and over the other islands of the Samoan group east of longitude 1710 east of Greenwich. 1

She recognizes as falling to Great Britain those of the Solomon Islands, at belonging to Germany, which are situated to the east and south-east of the Island of Bougainville, which latter shalt continne to belong to Germany, together with the Island of Buka, which forms part of it.

The western portion of the neutral zone in West Africa, as defined in Article V of the present Convention, shall also fall to the share of Great Britain.

Article III.

The Consuls of the two Powers at Apia and in the Tonga Islands shall be provisionally recalled.

The two Governments will come to an agreement with regard to the arrangements to be made during the interval in the interest of their navigation and of their commerce in Samoa and Tonga.

Article IV. 1 1 The arrangement at present existing between Ger- many and Great Britain and concerning the right of Germany to freely engage labourers in the Solomon Islands belonging to Great Britain shall be equally extended to those of the Solomon Islands mentioned in Article II, which fall to the share of Great Britain.

Article V.

In the neutral zone the frontier between the German and English territories shall be formed by the River Daka as far as the point of its intersection with the 9th degree of north latitude, thence the frontier shall continue to the north, leaving Morozugu to Great Britain, and shall be fixed on the spot by a Mixed Commission of the two Powers, in such manner that Gambaga and all the territories ot Mamprusi shall fall to Great Britain, and that Yendi and all the territories of Chakosi shall fall

18G Article VI.

Germany is prepared to take into consideration, as much and as far as possible, the wishes which the Government of Great Britain may express with regard to the development of the reciprocal Tariffs in the territories of Togo and of the Gold Coast.

Article VII.

Germany renounces her rights of extra-territoriality in Zanzibar, but it is at the same time understood that this renunciation shall not effectively come into force till such time as the rights of extra-territoriality enjoyed there by other nations shall be abolished.

. Article VIII.

The present Convention shall be ratified as Soon as possible, and shall come into force immediately after the exchange of ratifications.

In witness whereof the Undersigned have signed it, and have affixed thereto their seals. 8

Done in duplicate at London, the 14th day of No- vember, 1899. A1A“

atzfeldt. 9 alisbury. 1 Declaration. 8

It is clearly understood that by Article II. of the Convention signed to-day, Germany consents that the whole group of the Howée Islands, which forms part 0 the Solomon Islands, shall fall to Great Britain.

It is also understood that the stipulations of the Declaration between the two Governments signed at Berlin on the 10 th April, 1886, respecting freedom of commerce in the Western Pacific, apply to the islands mentioned in the aforesaid Convention.

It is similarly understood that the arrangement ²t Eses. in force as to the engagement of labourers Germans in the Solomon Islands permits Germans engage those labourers on the same conditions as those which are or which shall be imposed on British subjecss non-resident in those islands.

Done in duplicate at London, the 14th November, 189

Kiel, 22. November. Seine Majestät der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ meldet, aus Anlaß des Stapellaufs des kleinen Kreuzers „Nymphe“ an den Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts, Staats⸗Minister, Kontre⸗Admiral Tirpitz aus Windsor Castle das nachstehende Telegramm gerichtet:

„Freudig begrüße Ich den jüngsten Zuwachs für Meine Marine. Möge der gute Klang, welcher mit der alten „Nymphe“ verknüpft war, ein Erbtheil der neuen „Nymphe“ werden.

Wilhelm, I. R.“

3 Auf die Seiner Majestät von dem Bürgermeister von Lübeck Dr. Klug telegraphisch erstattete Meldung von dem erfolgten Stapellauf des Kreuzers „Nymphe“ ist folgendes Antwort⸗Telegramm eingegangen:

„Bürgermeister Klug, Kiel. Es freut Mich, daß Eure Magni⸗ fizenz als Vertreter der alten Hansastadt Lübeck heute am Geburts⸗ tage Meiner vielgeliebten Mutter bei dem Kreuzer „Nymphe“ den Taufakt vollzogen haben. Mögen die warmen Worte, welche Sie an diesen Zuwachs knüpfen, überall im deutschen Lande volle Anerkennung finden, damit Meine Marine in den Stand komme, den dauernd wachsenden Anforderungen für den Schutz unserer überseeischen Inter⸗

en zu entsprechen 1“ Wilhelm, I. R.“ Sachsen.

Aus Anlaß des Namenstages Seiner Majestät des Königs fand, wie das „Dresdner Journal“ berichtet, am Dienstag Vormittag in der Villa Strehlen eine Morgen⸗ musik statt, welche Seiner Majestät von dem Hoboisten⸗ korps des 1. (Leib⸗) Grenadier⸗Regiments Nr. 100 und den Trompeterkorps des Gardereiter⸗Regiments und des 1. Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 12 dargebracht wurde. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen be⸗ glückwünschten Seine Majestät den König im Laufe des Vormittags. Mittags 12 ༠Uhr empfing Seine Majestät im Residenzschlosse den vorsitzenden Minister im Gesammt⸗Ministerium, Staats⸗Minister Dr. Schurig, welcher Seiner Majestät zum Namensfeste die Glück⸗ wünsche der Staats „Minister überbrachte. Daran an⸗ schließend nahm der König die Glückwünsche des Ministers des Königlichen Hauses, des Ministerialraths in diesem Ministerium, der Hof⸗ und Militärstaaten beider Majestäten, der Königlichen Leibärzte, sowie des Bischofs und der katho⸗ lischen Geistlichkeit 8 Nachmittags 5 Uhr fand bei Ihren Majestäten in der Villa Sürehlen Familientafel statt, an welcher die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und die bei Ihren Majestäten zu Besuch weilenden fremden Fürstlichen Herrschaften, sowie Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Großherzogin von Toscana theilnahmen.

8 Baden.

Ihre Großherzogliche Hoheit die Fürstin Marie zu Leiningen, lüngste Schwester Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, ist, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern Abend gestorben. Anfangs dieses Monats war, wie die „Karlsr. Ztg.“ berichtet, Ihre Großherzogliche Hoheit an einem heftigen Bronchialkatarrh erkrankt, der Höchstdieselbe zu strenger Pflege und zum Verweilen im Bett nöthigte. Sehr bald trat infolge zunehmender Lungenaffektion Herzschwäche ein, welche zu besorgnißerregenden Anfällen führte. Wiederholt waren hoffnungsreichere Tage vorhanden, bis leider die Schwächeanfälle zu anhaltender Erschöpfung und schließlich zum Tode führten. Ihre Großherzogliche Hoheit war am 20. November 1834 geboren und vermählte sich am 11. Sep⸗ tember 1858 mit Seiner Durchlaucht dem Fürsten Ernst zu Leiningen. Der Ehe sind die Prinzessin Alberta und der Erbprinz Emich entsprossen.

Der Kaiser empfing am Dienstag den deutschen Militär⸗ Attaché, Rittmeister von Bülow, in besonderer Audienz.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht Kaiserliche Hand⸗ schreiben an den Minister des Auswärtigen Grafen Golu⸗ chowski, an den Vorsitzenden im Ministerrath Grafen Clary sowie an den ungarischen Minister⸗Präsidenten von Szell, nach welchen die Delegationen auf den 30. d. M. nach Wien einberufen werden.

Die Subcomités der beiden Quoten⸗Deputationen, welche in Budapest wieder zusammengetreten waren, haben sich gestern über den Quotenbeitrag verständigt und die Ziffern 34,4 und 65,6 festgesetzt. Dieser Beschluß wird durch das Plenum der beiden Deputationen ratifiziert und die identischen Gesetzvorlagen werden morgen den beiden Parla⸗ menten unterbreitet werden.

In einer vorgestern unter dem Vorsitze des Präsidenten des Abgeordnetenhauses Dr. von Fuchs abgehaltenen Kon⸗ erenz der Obmänner sämmtlicher Parteien wurde er Vorschlag des Präsidenten angenommen, nach Erledigung der Ministeranklagen zunächst die erste Lesung der auf Grund des § 14 erlassenen, den Ausgleich mit Ungarn be⸗ treffenden Kaiserlichen Verordnungen und sodann die Berathung der das Budgetprovisorium betreffenden Vorlage vorzunehmen. Die Vertreter sämmtlicher deutschen Parteien sowie die Ab⸗ Fahess der Rechten Graf Palffy, Kathrein und von Bilinski prachen sich für die Vorschläge aus, auch die Vertreter der Sozialdemokraten und der Schönebel⸗Gruppe erklärten sich mit denselben einverstanden.

In der vorgestrigen Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses wurden zunächst die Eingänge ver⸗ lesen, unter denen sich ein Antrag des Abg. Schönerer befand, betreffend die strafgerichtliche werfolgum der an dem

usammenbruch der Galizischen Sparkasse Schuldigen; der ntrag wurde von den Polen, Czechen und Sozial⸗ demokraten unterstützt. Ferner waren eingegangen Anträge des Abg. Kaiser, betreffend die Einsetzung eines Unterfuchungs⸗Ausschusses in Angelegenheit der Galizischen Sparkasse, und des Abg. Peßler wegen Vorlegung der Straf⸗ akten in dieser Angelegenheit an die General⸗Prokuratur, sowie eine Interpellation des Abg. Panizza über eine Verha tung des Italieners Belfonti auf dem Dampfer „Mocenigo“. Sodann ging das Haus zu der Berathung der Anträge auf Versetzung des Ministeriums Thun in den Anklage ustand wegen Mißbrauchs des § 14 über. Nach dem Abg. eller, welcher seine Anträge auf Versetzung des Ministeriums hun in Anklagezustand mit dem Hinweis darauf begruͤndete, daß Graf Thun einen Mißbrauch der Amtsgewalt und einen Verfassungsbruch begangen habe, indem er das Haus vertagt abe, um Verordnungen auf Grund des § 14 zu erlassen, sprach der Abg. Schöͤnerer, der sich über das Verhalten der

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anderen deutschen GG gegenüber seiner Partei beschwerte. Man wolle seine Partei isolieren und verweigere die Unter⸗ stützung aller Anträge seiner Partei, und zwar solcher, welche einen politischen oder nationalen Charakter trügen. Bezüglich des Ministeriums Cöe erklärte der Redner, er werde erst dann glauben, daß Graf Clary die Rechte des deutschen Volks achte, wenn derselbe in nationaler Beziehung ein Lebens⸗ zeichen gebe, z. B. das Verbot der Errichtung einer Bismarck⸗ Statue in Eger aufhebe. Solange des nicht geschehe, halte er den Grafen Clary für nichts Anderes als einen Deutsch⸗ klerikalen. Schönerer verlangte schließlich, daß sein An⸗ klageantrag nicht gemeinsam mit den anderen verhandelt werde, damit man sehe, wer ihn unterstütze. Hierauf sprach der czechische Abgeordnete Dyk. Derselbe erklärte, die Czechen hielten den § 14 für überflüssig und seien daher für die Streichung desselben; sie lehnten jede Verantwortung für mißbräuchliche Anwendung dieses Paragraphen ab. Redner hob hervor, es sei merkwürdig, daß zwei Minister, die angeklagt seien, jetzt auf der Regierungsbank säßen und von der Linken kräftig unterstützt würden. Er erinnerte auch an die von der Linken verursachten Obstruktionsscenen. Alle Handlungen der Obstruktion hätten das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätig⸗ keit, begangen durch gewaltthätige Störung der Verhandlungen eines gesetzgebenden Körpers, involviert. Die Rede des Abg. Dyk wurde durch vielfache Zwischenrufe von der Linken unter⸗ brochen. Die Verhandlung wurde sodann abgebrochen und in der gestrigen Sitzung fortgesetzt. Der Abg. Kindermann erklärte, zahlreiche Staatsbürger, welche das Recht ver⸗ theidigt hätten, seien unter dem Ministerium Thun un⸗ gerechtfertigter Weise verurtheilt worden; er ersuche den Justiz⸗Minister um Auskunft, ob es nicht angezeigt sei, für alle diese ungerecht verurtheilten Personen eine allgemeine Amnestie zu erlassen. Der Reöoner sprach sodann gegen die Rede Dyk’s und meinte, die Deutschen könnten auf ihre Ob⸗ struktion stolz sein. Der Abg. Stojalowski nahm sodann das Wort; hierbei kam es zu heftigen Auftritten zwischen dem Redner und dem Abg. Daszynski; dieser rief: „Ein so be⸗ schmutztes Individuum sollte hier nicht auftreten!“ Der Abg. Stojalowski erwiderte: „Sie sind ein Meineidiger, haben dreimal Meineid geschworen, Sie Spion!“ Nach dem Abg. Stojaloweski erklärte der Abg. Franz Hofmann, die deutsche Volkspartei unterstütze nicht in allen Fällen das Ministerium Clary; sie wolle es nur als neutrales betrachten und ihm keine Schwierigkeiten bereiten. Der Abg. Horica sagte, das czechische Volk sei bereit, Alles für die Ehre der Nation einzusetzen, und schloß mit den Worten: „Entweder giebt es einen Gott und Recht auf Erden, oder wir werden kämpfend zu Grunde gehen“. Der sozialdemokratische Abg. Schrammel bezeichnete als einziges Mittel zur Herbeisführung geordneter Zustände die Einfüh⸗ rung des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechts und die Auflösung des Parlaments. Schließlich lehnte das Haus mit 171 gegen 123 Stimmen sämmtliche Anträge auf Versetzung des e Ministeriums Thun in den Anklagezustand ab. Dafuͤr stimmten die deutsche Linke, die Anhänger Schönerer’s und die Sozialdemokraten, dagegen die Polen, die Czechen, die Slovenen, die katholische Volkspartei und der böhmische Groß⸗ grundbesitz. Der deutsche verfassungstreue Großgrundbesitz und die Italiener stimmten nicht mit.

Der Ausschuß für die Abänderung des 814 beschloß vorgestern Abend nach längerer Debatte mit 28 gegen 8 Stimmen die Einsetzung eines aus 7 Mitgliedern bestehenden Unterausschusses zur Prüfung sämmtlicher im Gesammtaus⸗ schuß gestellten Anträge. Der Unterausschuß soll am nächsten Dienstag Bericht erstatten.

In der gestrigen Sitzung des Verbandes der deut⸗ schen Volkspartei berichteten die Abgg. Kaiser und Prade über den Empfang bei dem Kaiser. Ein hier⸗ über ausgegebenes Communiqué besagt, der Kaiser habe den Wunsch nach einer rascheren Erledigung der parlamenta⸗ rischen Arbeiten, insbesondere des Budgetprovisoriums, des Ueber⸗ weisungsgesetzes und der Quotenvorlage, ausgedrückt. Der Kaiser habe hierbei erklärt, er sei entschlossen, auch weiterhin einem Beamten⸗Ministerium die Führung der Geschäfte anzu⸗ vertrauen, da er ein parlamentarisches Ministerium unter so schwierigen Verhältnissen als ausgeschlossen betrachte.

Ein von jungezechischer Seite ausgegebenes Com⸗ muniqué über die Audienz des Obmanns der Jungezechen Dr. Engel berichtet u. a., der Kaiser habe dem Dr. Engel, welcher auf die im czechischen Volke bestehende Erbitterung sowie darauf hingewiesen habe, düß die Wählerschaft schon das jetzige Verhalten der czechischen Abgeordneten verurtheile, und daß letztere bereits das in sie gesetzte Vertrauen zu ver⸗ lieren begönnen, mit der Versicherung geantwortet, sein fester Wille sei darauf gerichtet, daß die Regierung volle Unparteilich⸗ keit einhalte, daß jedoch gegen C die Staats⸗ autorität geschützt werden müsse. Auch wenn die gegenwärtige Regierung zurückträte, würde es zur Zeit unmöglich sein, ein anderes Ministerium als wieder ein Beamten⸗Ministerium zu berufen. Vor allem thue die Beruhigung der Gemüther noth, dann werde es möglich sein, eine den gegebenen Verhältnissen entsprechende Koalitionsregierung

GSroßbritannien und Irland.

Die Sam ha⸗Konvention ist am Diensta amtlich veröffentlicht worden.

Der Premier⸗Minister Lord Salisbury leidet an einem Anfall von Influenza und muß das Zimmer hüten. Der⸗ selbe ist außer stande, seine Amtsgeschäfte zu führen. Vor⸗ gestern trafen in Hatfield Beileidsbezeugungen von der Königin Bictoria, dem Kaiser Wilhelm und der Kaiserin Auguste Victoria, dem Kaiser Franz Joseph, dem Kaiser von Rußland, dem Sultan, den Königen von Griechenland, Portugal und Rumänien, dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, dem Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha, der Prinzessin Heinrich von Preußen und dem roßfürsten Michael von Rußland ein.

Zu Ehren des Geburtstags der Kaiserin Friedrich hatte vorgestern das bei Portsmouth und Spithead im Hafen liegende britische Geschwader geflaggt. Das Flaggschiff gab Salutschüsse ab. Die Kaiserliche Nacht „Hohenzollern“ und die deutschen Kriegsschiffe waren ebenfalls mit Flaggen

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Frankreich.

In dem vorgestern abgehaltenen Ministerrath theilte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Minister des Aeußern Del⸗

ischauwan durch Unterzeichnung eines Protokolls in der

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cassé mit, daß die Abgrenzungs rc in Kwang⸗

Weise geregelt worden es n; habe. ie Deputirtenkammer begann vorgestern die rathung des Budgets. ; gef Der Gouverneur von Algerien hat aus Ghadames erfahren, daß die Expedition Foureau⸗Lamy nach Agades gelangt sei, ohne auf ihrem Wege auf irgend einen Widerstand

gestoßen zu sein.

Vor dem Staatsgerichtshofe wurde vorgestern da Verhör Guörin's fortgesetzt. Derselbe gab Auskunft über di Antisemitenliga in Paris und in der Provinz und führte aus, die Liga befasse sich nicht mit Politik, sie vertheidige nur die Ar⸗ beiter gegen die Macht der Juden, auch habe sie keine Beziehung zu den Royalisten. Gusrin erklärte weiter, er habe an verschiedenen Kundgebungen theilgenommen 1 um gegen die Angriffe der Freunde Dreyfus’ auf die Armee zu protkestieren. Er habe aber nicht im Einvernehmen mit Déroulède gehandelt, dessen Absicht, nach dem Elysée zu mar⸗ schieren, er gar nicht gekannt habe. Er habe niemals a einem Komplott theilgenommen und von keinem Komplo etwas gewußt. Das Verhör wandte sich dann zu der Affaire des „Fort Chabrol“’. Gusrin berichtete, was er und seine Gefährten bei der Belagerung des „Fort Chabrol“ erlitten hätten. Er versicherte, er habe niemals mit eine scharf geladenen Revolver auf die Polizeiagenten geschosse Darauf wurde Dubuc, der Präsident der „Antisemitischen Jugend“, verhört, welcher erklärte, er habe nur eine Kundgebung gegen die Revision des Dreyfus⸗Prozesses organisiert. Als der Advokat Evain den General⸗Prokurator um Aufklärunge über einen der gegen Dubuc erhobenen Anklagepunkte ersuchte, verweigerte dieser die Antwort. Mehrere der Rechten angehörend 1 Senatoren und die Angeklagten erhoben dagegen heftigen Wider spruch. Die Sitzung wurde unter Lärm aufgehoben. Gestern begann das Verhör des Präsidenten der antisemitischen Gruppe i Caen, Brunet. Dieser erklärte, er sei Revolutionär und gebe zu, gewaltthätige Maßregeln angepriesen zu haben, um di Regierung zu stürzen. Der Vorsitzende Falliéres vernahm sodann den Antisemiten Cailly, welcher aussagte, er habe sich an keinem Komplott betheiligt, sondern nur die Juden bekämpft. Das Verhör der Angeklagten war damit beendigt. Nachdem von einem der Anwälte Anträge eingebracht worden waren bezüglich der Reihenfolge, in welcher die Zeugen vernommen werden sollten, trat der Gerichtshof zu einer ge⸗ heimen Sitzung zusammen und beschloß, die Anträge auf vor⸗ laͤufige Entlassung Dubuc's und betreffs der Reihenfolge, in welcher die Zeügen verhört werden sollten, abzulehnen.

Wie die „Politische Korrespondenz“ auf Grund bester Informationen mittheilt, F die italienische Regierung den Gedanken einer Besitzergreifung chinesischen Bodens vollständig aufgegeben, theils wegen des Wider⸗

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sei, wie der. Admiral Courrejolles

strebens der öffentlichen Meinung in Italien, theils aus Rücksicht

1 Großbritannien. Italien werde fortan sein Vorgehen in Chin au gewisse Forderungen handelspolitischen Charakters be⸗ schränken. Eine besondere Erwähnung dieser Einschränkun des Vorgehens Italiens in der Thronrede würde dieser An⸗ gelegenheit eine ihr nicht zukommende Bedeutung verliehen haben

In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Minister des Aeußern Visconti Venosta auf mehrere Anfragen, betreffend die von österreichischen Gendarmen an Bord eines italienische Dampfers in Riva begangenen Uebergriffe: das Recht der unbeschränkten Exterritorialitaͤt stehe in fremden Häfen nur Kriegsschiffen zu, Handelsschiffe, einschließlich der Postdampfer falls für letztere nicht besondere Abmachungen beständen —, unterlägen inzfremden Häfen der lokalen C 2 richtsbarkeit. Diese letztere sei jedoch besonderen Beschrän⸗ kungen unterworfen, welche in dem zwischen Italien und Oesterreich⸗Ungarn bestehenden Konsularvertrage in formeller Weise zum Ausdruck gelangt seien. Der Minister fügt hinzu, er habe den Eindruck, daß die Lokalbehörden im vor liegenden Falle über ihre Befugnisse hinausgegangen seien sowohl in der Sache, alts in der Form. Nachdem der That⸗ bestand jetzt festgestent sei, zögere die Regierung nicht, dem Wiener Kabinet Vorstellungen zu machen, und sie zweifle nicht daran, daß dieses den Schritt Italiens in freund⸗ schaftlicher und entgegenkommender Weise aufnehmen werde, wie es den zwischen beiden Ländern be stehenden intimen Beziehungen entspreche. Die Deputirten Barzilai und zueh sprachen ihr Bedauern über den Zwischenfall aus und erklärten sich durch die Auskunft des Ministers in Erwartung der Resultate der von der Regierung eingeleiteten Schritte für theilweise befriedigt. Um seiner Zeit von jenen Resultaten in Kenntniß gesetzt zu werden, wandelten sie ihre Anfragen in Interpellationen um. ESvpanien.

Ihre Königliche oheiten der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und der Prinz Friedrich Heinrich von Preußen trafen, wie „W. T. B.“ berichtet, vorgestern von Granada, wo Höchst⸗ 8 dieselben die Alhambra besucht hatten, in Cordoba ein und besichtigten die Moschee und andere Sehenswürdigkeiten. Gestern kehrten die Prinzen von dort nach Madrid zurück.

In der Deputirtenkammer erklärte vorgestern der Minister⸗Präsident Silvela, daß der Belagerungszustand in Barcelona mit Rücksicht auf die von der Opposition ange⸗ kündigten Ereignisse fortdauern müsse. Der Finanz⸗Minister Villaverde verlas einen Gesetzentwurf, nach welchem der Feingehalt bei den spanischen Goldmünzen in Zukunft um ein Tausendstel herabgesetzt werden soll. 88

Türkei.

Wie das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ aus Kon⸗ stantinopel meldet, hat die Pforte denjenigen Bot⸗ schaften, deren Regierungen in der Türkei Post⸗ anstalten unterhalten, gleichlautende Noten überreicht, in welchen sie, unter Hinweis auf die wiederholten Schritte gegen die sowie auf die Re⸗ ormen innerhalb der türkischen Post, verlangt, daß die fremden Costanstalten veranlaßt würden, die Ausfolgung verbotener

chriften einzustellen. Zugleich wird in der Note erklärt, die Pforte behalte sich weitere Schritte in dieser Hinsicht vor.

Ein Irade verfügt die Einsetzung einer Kommission

unter Vorsitz des Rathes im Finanz⸗Ministerium Raffauf

ie Maßregel ist der „Dette publique“ noch nicht amtlich zur

ur höches der Abrechnungen der „Dette publique“.

Kenntniß gebracht.